ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Land unterstützt Bundesratsentschließung zu
Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
Anlässlich der heutigen Bundesratssitzung hat sich Baden-Württemberg für strengere Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten eingesetzt.
Der Minister für Bundesrat, Europa und Internationale Angelegenheiten Peter Friedrich erklärte hierzu: „Der durch das Prostitutionsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Paradigmenwechsel vom ‚Schutz vor der Prostitution‘ zum ‚Schutz in der Prostitution‘ war richtig. Die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten wurde dadurch gestärkt. Jedoch zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre, dass wir den Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung weiter ausbauen müssen.“
Konkret sprach sich das Land Baden-Württemberg für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus. Friedrich: „Als wesentliche Neuerung ist eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten vorgesehen. Betreiberinnen und Betreiber können so im Vorfeld auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden und die Überwachung von gesundheitlichen, hygienischen und räumlichen Mindestanforderungen wird erleichtert.“ Im Rahmen der Novellierung gelte es auch neue, durch das Internet ermöglichte und begünstigte Formen von Prostitution (Vermittlung sexueller Dienstleistungen, Veranstaltungen) zu definieren.
„Mit der Bundesratsentschließung fordern wir die Bundesregierung auf, Möglichkeiten zur Stärkung der Selbstbestimmung von Prostituierten durch Anpassungen im Strafrecht zu prüfen“, erklärte der Minister. Konkret werde hier eine Vereinheitlichung der Schutzaltersgrenzen, die Abschaffung des sogenannten Vermieterprivilegs (bislang sind bei Ausbeutung für Wohnungsinhaber mildere Strafandrohungen als für Zuhälter vorgesehen) sowie die gesetzliche Begrenzung des Weisungsrechts im sexuellen Dienstleistungsgewerbe vorgeschlagen.
„Zwangsprostituierte sollen durch Änderungen im Aufenthaltsrecht eine rechtsichere Perspektive, auch über das Strafverfahren gegen die Täter hinaus, erhalten“, so Friedrich. Da betroffene Frauen häufig wegen ihrer im Herkunftsland verbliebenen Kinder von einer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden absehen, solle auch die Möglichkeit des Kindernachzugs geprüft werden.
http://www.02elf.net/national/deutschla ... ten-448230
Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
Anlässlich der heutigen Bundesratssitzung hat sich Baden-Württemberg für strengere Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten eingesetzt.
Der Minister für Bundesrat, Europa und Internationale Angelegenheiten Peter Friedrich erklärte hierzu: „Der durch das Prostitutionsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Paradigmenwechsel vom ‚Schutz vor der Prostitution‘ zum ‚Schutz in der Prostitution‘ war richtig. Die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten wurde dadurch gestärkt. Jedoch zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre, dass wir den Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung weiter ausbauen müssen.“
Konkret sprach sich das Land Baden-Württemberg für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus. Friedrich: „Als wesentliche Neuerung ist eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten vorgesehen. Betreiberinnen und Betreiber können so im Vorfeld auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden und die Überwachung von gesundheitlichen, hygienischen und räumlichen Mindestanforderungen wird erleichtert.“ Im Rahmen der Novellierung gelte es auch neue, durch das Internet ermöglichte und begünstigte Formen von Prostitution (Vermittlung sexueller Dienstleistungen, Veranstaltungen) zu definieren.
„Mit der Bundesratsentschließung fordern wir die Bundesregierung auf, Möglichkeiten zur Stärkung der Selbstbestimmung von Prostituierten durch Anpassungen im Strafrecht zu prüfen“, erklärte der Minister. Konkret werde hier eine Vereinheitlichung der Schutzaltersgrenzen, die Abschaffung des sogenannten Vermieterprivilegs (bislang sind bei Ausbeutung für Wohnungsinhaber mildere Strafandrohungen als für Zuhälter vorgesehen) sowie die gesetzliche Begrenzung des Weisungsrechts im sexuellen Dienstleistungsgewerbe vorgeschlagen.
„Zwangsprostituierte sollen durch Änderungen im Aufenthaltsrecht eine rechtsichere Perspektive, auch über das Strafverfahren gegen die Täter hinaus, erhalten“, so Friedrich. Da betroffene Frauen häufig wegen ihrer im Herkunftsland verbliebenen Kinder von einer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden absehen, solle auch die Möglichkeit des Kindernachzugs geprüft werden.
http://www.02elf.net/national/deutschla ... ten-448230
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ministerin Steffens zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
Rede der Ministerin für die Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 zum Tagesordnungspunkt "Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten"
(Hinweis: Ministerin Steffens war nicht vor Ort, die Rede wurde zu Protokoll gegeben)
Meine Damen und Herren,
es ist rund zwölf Jahre her, dass das Prostitutionsgesetz in Kraft getreten ist, und heute diskutieren wir immer noch oder sogar verstärkt wieder über Prostitution.
Ich möchte hier gar nicht näher auf die populistische Kampagne von Alice Schwarzer eingehen, die Prostitution pauschal mit Sklaverei gleichsetzt, sich einen Blick auf die hoch differenzierte Wirklichkeit erspart, die Stimmen derjenigen, die in der Sexarbeit tätig sind, ignoriert und die Thematik vor allem skandalisierend als verkaufsfördernd für ihre eigenen Publikationen nutzt. Diese Kampagne ist ärgerlich, verletzend, sie führt in die Irre. Und dennoch möchte ich den vielen Menschen, die diesen Aufruf unterschrieben haben, nicht absprechen, dass es ihnen um ein wichtiges Anliegen, um ernsthafte ethische Motive geht. Wir brauchen in der Tat diese ethische Debatte um Prostitution. Aber wir brauchen sie auf einer fundierten Basis, auf der Grundlage von validen Zahlen und seriöser Forschung, unter Berücksichtigung dessen, was uns die Menschen dazu zu sagen haben, die unmittelbar betroffen sind.
Aus diesem Grund hat Nordrhein-Westfalen Anfang 2011 einen Runden Tisch Prostitution ins Leben gerufen. An diesem Gremium nehmen nicht nur Vertretungen aus Landesministerien, sondern auch kommunale Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, für weibliche und männliche Prostituierte teil. Seit zweieinhalb Jahren, man glaubt es kaum, arbeitet dieser Runde Tisch intensiv, um die Thematik Prostitution zu erhellen. In bisher 14 Sitzungen wurden über 70 sachverständige Personen aus Wissenschaft und Praxis zu einzelnen Schwerpunktthemen gehört. Und vor allem: Auch Menschen aus der Sexarbeit saßen von Anfang an mit am Tisch, kommen ausführlich zu Wort. Ich bin stolz auf dieses bundesweit einzigartige Gremium. Immerhin wurde hier ein riesiger Wissensschatz zusammen getragen. Gerade weil valide Daten fehlen und nur wenig Wissen über Prostitution vorhanden ist, ist diese systematische Zusammenführung der Expertise unverzichtbar.
Ich staune immer wieder, wie leichtfertig mit Daten operiert wird: Bereits die exakte Zahl Prostituierter ist nach wie vor unbekannt. Schätzungen nennen eine Zahl von 400.000, wissenschaftliche Studien gehen von geringeren Zahlen aus, in der öffentlichen Diskussion werden auch weit höhere Zahlen genannt. Wir wissen wenig! Aus Untersuchungen und Berichten gibt es nur punktuelle Hinweise auf die Lebenssituationen und Wünsche der Menschen, über die wir hier sprechen, es fehlt an systematischer Forschung. Dafür sind die Bilder von Prostitution, medial immer wieder produziert, einseitig: Prostitution wird vor allem mit Armut und Verelendung assoziiert, Sucht und HIV, und mit Menschenhandel. Damit wir uns richtig verstehen: natürlich gibt es das alles in der Prostitution, aber diese Phänomene und Probleme sind nicht automatisch mit Prostitution verbunden.
Wer denkt schon daran, dass es nicht nur Frauen sind, die der Prostitution nachgehen? Auch Mann-männliche Prostitution nimmt beachtlichen Raum ein. Am wenigsten ist wohl die Prostitution transsexueller Menschen im Blickpunkt, aber auch sie stellen eine nicht zu vernachlässigende Gruppe.
Während im Focus der Öffentlichkeit - insbesondere nach der EU-Erweiterung - die Straßenprostitution und vielleicht noch das Bordell am Stadtrand stehen, müssen wir uns darüber bewusst sein, dass Prostitution keineswegs nur dort stattfindet. Im Gegenteil: Sie geschieht ganz überwiegend in geschlossenen Räumen, wenig sichtbar. Das Internet hat seit 2002, dem Jahr des Inkrafttretens des Prostitutionsgesetzes, unsere Welt und damit auch die Welt der Prostitution maßgeblich verändert. Nicht nur der Zugang ist für beide Seiten - Anbieterinnen und Nachfrager - niedrigschwelliger geworden, es haben sich auch ganz neue Formen von Prostitution entwickelt. Und wir alle sehen mit Sorge, dass neue, auf maximalen Gewinn ausgerichtete Betriebskonzepte den Markt zunehmend beherrschen.
Es ist also sehr wohl an der Zeit, noch einmal Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes endlich anzugehen. Denn es war ja schon seit der Evaluierung 2007 klar: Das Gesetz konnte längst nicht alle Ziele erreichen, insbesondere die Möglichkeit der Begründung sozialversicherungsrechtlich abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse hat sich nicht durchgesetzt. Allerdings: Es darf kein Zurück hinter das Prostitutionsgesetz geben! Das Gesetz hat mit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit und dem Paradigmenwechsel im Strafrecht, nicht mehr vor, sondern in der Prostitution zu schützen, den Weg überhaupt erst frei gemacht für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Dass das allerdings kein Selbstläufer ist und weiterer Regulierung durch den Staat bedarf, das hat man am Anfang unterschätzt. Wir müssen also dringend nachsteuern, allerdings mit Sachverstand und Augenmaß.
Gefragt ist eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes, die endlich einen angemessenen ordnungsrechtlichen Rahmen zur Regulierung von Prostitution bietet. Ziele sollten ein besserer Schutz und bessere Arbeitsbedingungen für diejenigen sein, die in der Prostitution arbeiten. Denn diese sind die Schwächsten im Geschäft mit Erotik und Sexualität. Hierfür sind vor allem verbindliche Standards notwendig und nicht ein Mehr an staatlicher Repression.
In dem Antrag Nordrhein–Westfalens, der sich als Gegenposition zu dem Antrag des Saarlands definiert, steht an erster Stelle die Forderung nach einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Wichtig ist uns, dass der Begriff der Prostitutionsstätte in seiner Definition an die heutigen Verhältnisse angepasst werden muss. Was ist mit den durch das Internet ermöglichten Prostitutionsveranstaltungen? Was ist mit den Chatrooms? Und wie weit soll die Regulierung gehen? Wollen wir z.B.: auch die Escort-Agenturen erfassen? Hier stellen sich viele Fragen.
Unabdingbar erscheinen uns eine Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber und Betreiberinnen – sie sollten nicht einschlägig vorbestraft sein – sowie Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen.
Die begleitend zum Prostitutionsgesetz eingeführte strafrechtliche Novellierung, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zum Inhalt hat, war ein zentraler Reformbaustein, der Bestand haben muss. Gleichwohl sollten wir noch einmal einen Blick in die Details werfen. Es leuchtet zum Beispiel wenig ein, warum die Ausbeutung durch den Vermieter weniger strafbewehrt ist als die Ausbeutung durch den Zuhälter. Zudem müssen nach Auffassung der Landesregierung die Grenzen zulässiger Weisungen im sexuellen Dienstleistungsgewerbe vom Gesetzgeber genauer bestimmt werden.
Die vom Saarland und jetzt auch von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU geforderte Einführung von verpflichtenden Untersuchungen für Prostituierte lehnen wir dagegen als unverhältnismäßig und ungeeignet ab. Wir sollten nicht vergessen, dass Zwangsuntersuchungen einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen. Eine solche Maßnahme sollte überhaupt nur erwogen werden, wenn nur auf diese Weise andere wichtige Rechtsgüter geschützt werden könnten. Das aber ist nicht der Fall: es gibt keine epidemiologischen Daten, die belegen, dass dadurch die Ausbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten eingedämmt werden könnte. Wir halten die im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehene Beratung und Untersuchung durch die Gesundheitsämter, die ja durchaus auch aufsuchend gestaltet sein kann, für sinnvoll und ausreichend. Ergänzend sind niedrigschwellige psychosoziale Beratungsangebote hilfreich, die auch eine gesundheitliche Beratung umfassen. Derartige Angebote werden ja in den Ländern vielfach vorgehalten.
Nordrhein-Westfalen misst einer wirkungsvollen Bekämpfung von Menschenhandel einen hohen Stellenwert zu. Wir haben jedoch bewusst in dem von uns eingebrachten Antrag auf Regelungsvorschläge dazu verzichtet, um der immer wieder vorgenommenen Gleichsetzung von Prostitution mit Menschenhandel entgegenzutreten. Denn das wird beiden Handlungsfeldern nicht gerecht. Wie ernst Nordrhein-Westfalen den Kampf gegen Menschenhandel durch sexuelle Ausbeutung nimmt, mag bereits daran erkennbar sein, dass wir seit nahezu rund zwei Jahrzehnten über ein bundesweit vorbildliches Programm zum Schutz von Menschenhandelsopfern verfügen: dazu gehören acht spezialisierte Beratungsstellen ebenso wie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Unterbringung der Opfer sowie für Dolmetscher. Dass es weiterer Maßnahmen gerade auf der Ebene der Bundesregierung bedarf, insbesondere der überfälligen Umsetzung der EU-Richtlinie, steht außer Frage. Deshalb hat Nordrhein–Westfalen auch kein Problem damit, die durch Rheinland–Pfalz vorgenommene Erweiterung seines Antrags – in der Strichdrucksache die Ziffer 2 – mit zu tragen.
Der in der Entschließung des Saarlands sowie in den Eckpunkten der CDU/CSU – Fraktion geforderte spezielle Straftatbestand für Freier, die die Situation von Opfern von Zwangsprostitution ausnutzen, ist allerdings nicht geeignet, Menschenhandel wirksam zu bekämpfen. Zum einen ist ein solches Verhalten bereits nach dem geltenden Recht strafbar. Dass dies so wenig bekannt ist, liegt sicherlich auch daran, dass die Verletzung dieser Vorschrift (es handelt sich um die „Nichtanzeige geplanter Straftaten“, die auch den Menschenhandel mit umfasst) in der Praxis so gut wie nie bewiesen werden kann. Die Schaffung einer speziellen Vorschrift wäre eher ein symbolischer Akt, der in der Sache nicht weiter führt – im Gegenteil: Immerhin berichten Polizei und Beratungsstellen immer wieder von anonymen Hinweisen durch Freier, die aufgrund konkreter Erfahrungen das Vorliegen von Menschenhandel vermuten. Ich fürchte, dass diese eher ausbleiben, müssten Freier in Zukunft eine mögliche Strafbarkeit fürchten.
Bei allen Unterschieden: Ich sehe in den verschiedenen politischen Positionierungen durchaus Gemeinsamkeiten, etwa in dem grundsätzlichen Konsens, Bordelle und bordellähnliche Betriebe zukünftig etwa durch eine Konzession zu regulieren. Das ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend aber wird die Perspektive sein, unter der ich das Vorhaben betreibe: Soll es eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes sein, ein weiteres Stück notwendiger Umsetzung der Reform von 2002, oder ein Roll-Back, ein Abdrängen der Prostitution in die erneute „Sittenwidrigkeit“? Letzteres wäre fatal.
Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung, der Vereinbarung im Koalitionsvertrag entsprechend, endlich aktiv wird. Ich wünsche mir, dass diese Reform eine echte Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes wird. Und ich wünsche mir viel Fachlichkeit und viel Sorgfalt im Detail!
Herzlichen Dank!
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
Rede der Ministerin für die Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 zum Tagesordnungspunkt "Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten"
(Hinweis: Ministerin Steffens war nicht vor Ort, die Rede wurde zu Protokoll gegeben)
Meine Damen und Herren,
es ist rund zwölf Jahre her, dass das Prostitutionsgesetz in Kraft getreten ist, und heute diskutieren wir immer noch oder sogar verstärkt wieder über Prostitution.
Ich möchte hier gar nicht näher auf die populistische Kampagne von Alice Schwarzer eingehen, die Prostitution pauschal mit Sklaverei gleichsetzt, sich einen Blick auf die hoch differenzierte Wirklichkeit erspart, die Stimmen derjenigen, die in der Sexarbeit tätig sind, ignoriert und die Thematik vor allem skandalisierend als verkaufsfördernd für ihre eigenen Publikationen nutzt. Diese Kampagne ist ärgerlich, verletzend, sie führt in die Irre. Und dennoch möchte ich den vielen Menschen, die diesen Aufruf unterschrieben haben, nicht absprechen, dass es ihnen um ein wichtiges Anliegen, um ernsthafte ethische Motive geht. Wir brauchen in der Tat diese ethische Debatte um Prostitution. Aber wir brauchen sie auf einer fundierten Basis, auf der Grundlage von validen Zahlen und seriöser Forschung, unter Berücksichtigung dessen, was uns die Menschen dazu zu sagen haben, die unmittelbar betroffen sind.
Aus diesem Grund hat Nordrhein-Westfalen Anfang 2011 einen Runden Tisch Prostitution ins Leben gerufen. An diesem Gremium nehmen nicht nur Vertretungen aus Landesministerien, sondern auch kommunale Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, für weibliche und männliche Prostituierte teil. Seit zweieinhalb Jahren, man glaubt es kaum, arbeitet dieser Runde Tisch intensiv, um die Thematik Prostitution zu erhellen. In bisher 14 Sitzungen wurden über 70 sachverständige Personen aus Wissenschaft und Praxis zu einzelnen Schwerpunktthemen gehört. Und vor allem: Auch Menschen aus der Sexarbeit saßen von Anfang an mit am Tisch, kommen ausführlich zu Wort. Ich bin stolz auf dieses bundesweit einzigartige Gremium. Immerhin wurde hier ein riesiger Wissensschatz zusammen getragen. Gerade weil valide Daten fehlen und nur wenig Wissen über Prostitution vorhanden ist, ist diese systematische Zusammenführung der Expertise unverzichtbar.
Ich staune immer wieder, wie leichtfertig mit Daten operiert wird: Bereits die exakte Zahl Prostituierter ist nach wie vor unbekannt. Schätzungen nennen eine Zahl von 400.000, wissenschaftliche Studien gehen von geringeren Zahlen aus, in der öffentlichen Diskussion werden auch weit höhere Zahlen genannt. Wir wissen wenig! Aus Untersuchungen und Berichten gibt es nur punktuelle Hinweise auf die Lebenssituationen und Wünsche der Menschen, über die wir hier sprechen, es fehlt an systematischer Forschung. Dafür sind die Bilder von Prostitution, medial immer wieder produziert, einseitig: Prostitution wird vor allem mit Armut und Verelendung assoziiert, Sucht und HIV, und mit Menschenhandel. Damit wir uns richtig verstehen: natürlich gibt es das alles in der Prostitution, aber diese Phänomene und Probleme sind nicht automatisch mit Prostitution verbunden.
Wer denkt schon daran, dass es nicht nur Frauen sind, die der Prostitution nachgehen? Auch Mann-männliche Prostitution nimmt beachtlichen Raum ein. Am wenigsten ist wohl die Prostitution transsexueller Menschen im Blickpunkt, aber auch sie stellen eine nicht zu vernachlässigende Gruppe.
Während im Focus der Öffentlichkeit - insbesondere nach der EU-Erweiterung - die Straßenprostitution und vielleicht noch das Bordell am Stadtrand stehen, müssen wir uns darüber bewusst sein, dass Prostitution keineswegs nur dort stattfindet. Im Gegenteil: Sie geschieht ganz überwiegend in geschlossenen Räumen, wenig sichtbar. Das Internet hat seit 2002, dem Jahr des Inkrafttretens des Prostitutionsgesetzes, unsere Welt und damit auch die Welt der Prostitution maßgeblich verändert. Nicht nur der Zugang ist für beide Seiten - Anbieterinnen und Nachfrager - niedrigschwelliger geworden, es haben sich auch ganz neue Formen von Prostitution entwickelt. Und wir alle sehen mit Sorge, dass neue, auf maximalen Gewinn ausgerichtete Betriebskonzepte den Markt zunehmend beherrschen.
Es ist also sehr wohl an der Zeit, noch einmal Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes endlich anzugehen. Denn es war ja schon seit der Evaluierung 2007 klar: Das Gesetz konnte längst nicht alle Ziele erreichen, insbesondere die Möglichkeit der Begründung sozialversicherungsrechtlich abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse hat sich nicht durchgesetzt. Allerdings: Es darf kein Zurück hinter das Prostitutionsgesetz geben! Das Gesetz hat mit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit und dem Paradigmenwechsel im Strafrecht, nicht mehr vor, sondern in der Prostitution zu schützen, den Weg überhaupt erst frei gemacht für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Dass das allerdings kein Selbstläufer ist und weiterer Regulierung durch den Staat bedarf, das hat man am Anfang unterschätzt. Wir müssen also dringend nachsteuern, allerdings mit Sachverstand und Augenmaß.
Gefragt ist eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes, die endlich einen angemessenen ordnungsrechtlichen Rahmen zur Regulierung von Prostitution bietet. Ziele sollten ein besserer Schutz und bessere Arbeitsbedingungen für diejenigen sein, die in der Prostitution arbeiten. Denn diese sind die Schwächsten im Geschäft mit Erotik und Sexualität. Hierfür sind vor allem verbindliche Standards notwendig und nicht ein Mehr an staatlicher Repression.
In dem Antrag Nordrhein–Westfalens, der sich als Gegenposition zu dem Antrag des Saarlands definiert, steht an erster Stelle die Forderung nach einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Wichtig ist uns, dass der Begriff der Prostitutionsstätte in seiner Definition an die heutigen Verhältnisse angepasst werden muss. Was ist mit den durch das Internet ermöglichten Prostitutionsveranstaltungen? Was ist mit den Chatrooms? Und wie weit soll die Regulierung gehen? Wollen wir z.B.: auch die Escort-Agenturen erfassen? Hier stellen sich viele Fragen.
Unabdingbar erscheinen uns eine Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber und Betreiberinnen – sie sollten nicht einschlägig vorbestraft sein – sowie Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen.
Die begleitend zum Prostitutionsgesetz eingeführte strafrechtliche Novellierung, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zum Inhalt hat, war ein zentraler Reformbaustein, der Bestand haben muss. Gleichwohl sollten wir noch einmal einen Blick in die Details werfen. Es leuchtet zum Beispiel wenig ein, warum die Ausbeutung durch den Vermieter weniger strafbewehrt ist als die Ausbeutung durch den Zuhälter. Zudem müssen nach Auffassung der Landesregierung die Grenzen zulässiger Weisungen im sexuellen Dienstleistungsgewerbe vom Gesetzgeber genauer bestimmt werden.
Die vom Saarland und jetzt auch von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU geforderte Einführung von verpflichtenden Untersuchungen für Prostituierte lehnen wir dagegen als unverhältnismäßig und ungeeignet ab. Wir sollten nicht vergessen, dass Zwangsuntersuchungen einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen. Eine solche Maßnahme sollte überhaupt nur erwogen werden, wenn nur auf diese Weise andere wichtige Rechtsgüter geschützt werden könnten. Das aber ist nicht der Fall: es gibt keine epidemiologischen Daten, die belegen, dass dadurch die Ausbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten eingedämmt werden könnte. Wir halten die im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehene Beratung und Untersuchung durch die Gesundheitsämter, die ja durchaus auch aufsuchend gestaltet sein kann, für sinnvoll und ausreichend. Ergänzend sind niedrigschwellige psychosoziale Beratungsangebote hilfreich, die auch eine gesundheitliche Beratung umfassen. Derartige Angebote werden ja in den Ländern vielfach vorgehalten.
Nordrhein-Westfalen misst einer wirkungsvollen Bekämpfung von Menschenhandel einen hohen Stellenwert zu. Wir haben jedoch bewusst in dem von uns eingebrachten Antrag auf Regelungsvorschläge dazu verzichtet, um der immer wieder vorgenommenen Gleichsetzung von Prostitution mit Menschenhandel entgegenzutreten. Denn das wird beiden Handlungsfeldern nicht gerecht. Wie ernst Nordrhein-Westfalen den Kampf gegen Menschenhandel durch sexuelle Ausbeutung nimmt, mag bereits daran erkennbar sein, dass wir seit nahezu rund zwei Jahrzehnten über ein bundesweit vorbildliches Programm zum Schutz von Menschenhandelsopfern verfügen: dazu gehören acht spezialisierte Beratungsstellen ebenso wie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Unterbringung der Opfer sowie für Dolmetscher. Dass es weiterer Maßnahmen gerade auf der Ebene der Bundesregierung bedarf, insbesondere der überfälligen Umsetzung der EU-Richtlinie, steht außer Frage. Deshalb hat Nordrhein–Westfalen auch kein Problem damit, die durch Rheinland–Pfalz vorgenommene Erweiterung seines Antrags – in der Strichdrucksache die Ziffer 2 – mit zu tragen.
Der in der Entschließung des Saarlands sowie in den Eckpunkten der CDU/CSU – Fraktion geforderte spezielle Straftatbestand für Freier, die die Situation von Opfern von Zwangsprostitution ausnutzen, ist allerdings nicht geeignet, Menschenhandel wirksam zu bekämpfen. Zum einen ist ein solches Verhalten bereits nach dem geltenden Recht strafbar. Dass dies so wenig bekannt ist, liegt sicherlich auch daran, dass die Verletzung dieser Vorschrift (es handelt sich um die „Nichtanzeige geplanter Straftaten“, die auch den Menschenhandel mit umfasst) in der Praxis so gut wie nie bewiesen werden kann. Die Schaffung einer speziellen Vorschrift wäre eher ein symbolischer Akt, der in der Sache nicht weiter führt – im Gegenteil: Immerhin berichten Polizei und Beratungsstellen immer wieder von anonymen Hinweisen durch Freier, die aufgrund konkreter Erfahrungen das Vorliegen von Menschenhandel vermuten. Ich fürchte, dass diese eher ausbleiben, müssten Freier in Zukunft eine mögliche Strafbarkeit fürchten.
Bei allen Unterschieden: Ich sehe in den verschiedenen politischen Positionierungen durchaus Gemeinsamkeiten, etwa in dem grundsätzlichen Konsens, Bordelle und bordellähnliche Betriebe zukünftig etwa durch eine Konzession zu regulieren. Das ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend aber wird die Perspektive sein, unter der ich das Vorhaben betreibe: Soll es eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes sein, ein weiteres Stück notwendiger Umsetzung der Reform von 2002, oder ein Roll-Back, ein Abdrängen der Prostitution in die erneute „Sittenwidrigkeit“? Letzteres wäre fatal.
Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung, der Vereinbarung im Koalitionsvertrag entsprechend, endlich aktiv wird. Ich wünsche mir, dass diese Reform eine echte Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes wird. Und ich wünsche mir viel Fachlichkeit und viel Sorgfalt im Detail!
Herzlichen Dank!
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner zur Entschließung des Bundesrates über Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten am 11. April 2014
Es gilt das gesprochene Wort.
Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat sich heute mit dem wichtigen Thema Regulierung der legalen Prostitution befasst.
Damit knüpft der Bundesrat an die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages an, die wir nun zügig umsetzen wollen.
Besonders wichtig ist mir dabei die stärkere gesetzliche Regulierung der legalen Prostitution, um die in der Prostitution Arbeitenden vor Ausbeutung und unwürdigen Sexpraktiken zu schützen - aber auch um klarere Grenzen zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits zu ziehen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade in meinem Haus erarbeitet und soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden.
Darum freue ich mich ganz besonders, dass es offenbar auch im Bundesrat eine breite Einigkeit über wichtige Kernbestandteile einer gesetzlichen Initiative zur Regulierung von Prostitution gibt, - und das ist die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten!
Denn: Die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einschließlich einer Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber und verbesserter Aufsichts- und Kontrollbefugnisse aber auch eine entsprechende Kontrolldichte im Bereich des Prostitutionsgewerbes sind entscheidende Schlüssel, um unsere Ziele zu erreichen:
Ausbeutung eindämmen und verhindern
Arbeitsbedingungen verbessern
Frauen und Männer in der Prostitution schützen und ihre Selbstbestimmungsrechte durchsetzen
Menschenhandel und andere Kriminalität bekämpfen, das heißt Kriminelle aus dem legalen Bereich herausdrängen, aber keine Kriminalisierung der Prostitution und der Prostituierten.
Ohne behördlich durchsetzbare fachgesetzliche Vorgaben wird sich die Situation für die in der Prostitution Tätigen nicht verbessern. Damit können wir auch die Grundlagen schaffen, um künftig menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie zum Beispiel "Flatrate – Bordelle" zu verbieten.
Wichtig ist, dass die Regelungen, die wir aufstellen, auch in der Praxis funktionieren. Sie müssen Hand und Fuß haben.
Daher plant mein Haus am 12. Juni eine Anhörung mit einem breiten Spektrum an Sachverständigen. Wir laden unter anderem Verbände, Fachberatungsstellen, Polizei und BKA, Wissenschaft, Gewerbeämter und Prostituierte selbst ein; und selbstverständlich werden auch die Länder und die kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Neben diesen gesetzgeberischen Schritten sind zielgruppengerechte Beratungsangebote für Menschen in der Prostitution und für Menschenhandelsopfer besonders wichtig.
Hier sehe ich Länder und Kommunen weiter besonders in der Pflicht.
BMFSFJ fördert bereits seit 2009 ein Modellprojekt zur Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution. Von den im Herbst 2015 vorliegenden Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung erhoffe ich mir neue Impulse für entsprechende Angebote der Länder und Kommunen.
Außerdem fördern wir auch weiterhin die Arbeit des KOK (Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess) als bundesweite Vernetzung der Fachberatungsstellen für Menschenhandelsopfer.
Den Frauen und Männer in den Fachberatungsstellen möchte ich an dieser Stelle für ihre engagierte und wahrlich nicht einfache Arbeit danken!
Mit dem bundesweiten Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen unter der Nummer 0 8000 116 016 steht auch für Menschenhandelsopfer ein mehrsprachiges, anonymes Erstberatungsangebot rund um die Uhr bereit.
Ich bin mir sicher, dass wir auf der Basis des Koalitionsvertrages und der heutigen von RP eingebrachten Entschließung des Bundesrates sowie der noch geplanten Expertinnenanhörungen einen Gesetzentwurf vorlegen können,
der klar unterscheidet zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits,
der die längst überfällige Regulierung der legalen Prostitution beinhaltet
der den 2001 eingeleiteten Paradigmenwechsel vom Schutz vor der Prostitution zum Schutz in der Prostitution nicht in Frage stellt
und der dazu führt, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksam bekämpft werden kann.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/rede ... 06242.html
Es gilt das gesprochene Wort.
Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat sich heute mit dem wichtigen Thema Regulierung der legalen Prostitution befasst.
Damit knüpft der Bundesrat an die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages an, die wir nun zügig umsetzen wollen.
Besonders wichtig ist mir dabei die stärkere gesetzliche Regulierung der legalen Prostitution, um die in der Prostitution Arbeitenden vor Ausbeutung und unwürdigen Sexpraktiken zu schützen - aber auch um klarere Grenzen zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits zu ziehen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade in meinem Haus erarbeitet und soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden.
Darum freue ich mich ganz besonders, dass es offenbar auch im Bundesrat eine breite Einigkeit über wichtige Kernbestandteile einer gesetzlichen Initiative zur Regulierung von Prostitution gibt, - und das ist die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten!
Denn: Die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einschließlich einer Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber und verbesserter Aufsichts- und Kontrollbefugnisse aber auch eine entsprechende Kontrolldichte im Bereich des Prostitutionsgewerbes sind entscheidende Schlüssel, um unsere Ziele zu erreichen:
Ausbeutung eindämmen und verhindern
Arbeitsbedingungen verbessern
Frauen und Männer in der Prostitution schützen und ihre Selbstbestimmungsrechte durchsetzen
Menschenhandel und andere Kriminalität bekämpfen, das heißt Kriminelle aus dem legalen Bereich herausdrängen, aber keine Kriminalisierung der Prostitution und der Prostituierten.
Ohne behördlich durchsetzbare fachgesetzliche Vorgaben wird sich die Situation für die in der Prostitution Tätigen nicht verbessern. Damit können wir auch die Grundlagen schaffen, um künftig menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie zum Beispiel "Flatrate – Bordelle" zu verbieten.
Wichtig ist, dass die Regelungen, die wir aufstellen, auch in der Praxis funktionieren. Sie müssen Hand und Fuß haben.
Daher plant mein Haus am 12. Juni eine Anhörung mit einem breiten Spektrum an Sachverständigen. Wir laden unter anderem Verbände, Fachberatungsstellen, Polizei und BKA, Wissenschaft, Gewerbeämter und Prostituierte selbst ein; und selbstverständlich werden auch die Länder und die kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Neben diesen gesetzgeberischen Schritten sind zielgruppengerechte Beratungsangebote für Menschen in der Prostitution und für Menschenhandelsopfer besonders wichtig.
Hier sehe ich Länder und Kommunen weiter besonders in der Pflicht.
BMFSFJ fördert bereits seit 2009 ein Modellprojekt zur Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution. Von den im Herbst 2015 vorliegenden Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung erhoffe ich mir neue Impulse für entsprechende Angebote der Länder und Kommunen.
Außerdem fördern wir auch weiterhin die Arbeit des KOK (Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess) als bundesweite Vernetzung der Fachberatungsstellen für Menschenhandelsopfer.
Den Frauen und Männer in den Fachberatungsstellen möchte ich an dieser Stelle für ihre engagierte und wahrlich nicht einfache Arbeit danken!
Mit dem bundesweiten Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen unter der Nummer 0 8000 116 016 steht auch für Menschenhandelsopfer ein mehrsprachiges, anonymes Erstberatungsangebot rund um die Uhr bereit.
Ich bin mir sicher, dass wir auf der Basis des Koalitionsvertrages und der heutigen von RP eingebrachten Entschließung des Bundesrates sowie der noch geplanten Expertinnenanhörungen einen Gesetzentwurf vorlegen können,
der klar unterscheidet zwischen legaler Prostitution einerseits und Menschenhandel und Zwangsprostitution andererseits,
der die längst überfällige Regulierung der legalen Prostitution beinhaltet
der den 2001 eingeleiteten Paradigmenwechsel vom Schutz vor der Prostitution zum Schutz in der Prostitution nicht in Frage stellt
und der dazu führt, dass Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksam bekämpft werden kann.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/rede ... 06242.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
The fact you want to do a law against the 'Flat Rate' or a rule for the condom demonstrate your business is down.
On my modest point of view you got to ask to yourself why people are working into the 'Flat Rate' or why without condom because the prohibition doesn't solve problem.
On my modest point of view you got to ask to yourself why people are working into the 'Flat Rate' or why without condom because the prohibition doesn't solve problem.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Und wie wär's mit Flatrate-Betreibern, mit denjenigen also, die hier am schlimmsten diskreditiert und stigmatisiert werden?fraences hat geschrieben:
Daher plant mein Haus am 12. Juni eine Anhörung mit einem breiten Spektrum an Sachverständigen. Wir laden unter anderem Verbände, Fachberatungsstellen, Polizei und BKA, Wissenschaft, Gewerbeämter und Prostituierte selbst ein; und selbstverständlich werden auch die Länder und die kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Hinweis:
Es ist der Antrag des Saarlandes in geänderter Form angenommen worden:
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=71-14%28B%29
Gruß Jupiter
Es ist der Antrag des Saarlandes in geänderter Form angenommen worden:
http://www.bundesrat.de/drs.html?id=71-14%28B%29
Gruß Jupiter
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Mein Eindruck:
MP‘in Kramp-Karrenbauer hat mit ihrer rhetorisch hervorragend und mit viel Empathie vorgetragene Rede die anderen Länder überzeugt. PSt’in Ferner hat nur vorgetragen. Wenn ich hier den Beitrag von NRW lese, finde ich es schade, dass sich weder MP’in Kraft noch M’in Steffens nicht persönlich einbringen wollten. Ist dies eventuell ein Zeichen, welche Wertigkeit dies Thema in NRW hat oder war man sich im Vorfeld schon im Klaren über den Ausgang.
Ich habe selten erlebt, dass so unumwunden zugegeben wird, dass aufgrund des medialen öffentlichen Drucks gehandelt wird. Es steht damit ganz klar im Fokus, durch tatkräftiges Handeln, dass das Thema Prostitution möglichst bald aus den Schlagzeilen kommt. Prostitution hat außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung im Verborgenen (legale Prostitution) als Arbeitnehmerin stattzufinden.
Wenn ein SW mit der Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreitet, ist dies in der Wahrnehmung von Kramp-Karrenbauer bereits Zwangsprostitution. Was ist eigentlich dann ein normaler Arbeitnehmer.
Bei der für den 12. Juni vorgesehenen Anhörung bezweifele ich bei der großen Anzahl von sog. Interessengruppen (Polizei (u.a. immer wieder sehr stark durch die Polizeigewerkschaft vertreten), Hilfsorganisationen) überhaupt die SW-Interessen zur Sprache kommen.
Da hat NRW durch den „runden Tisch“ praktisch Basisarbeit gemacht, trotzdem wird jetzt über die Köpfe hinweg ein Gesetz auf Basis von falschen Zahlen und Schätzungen gemacht.
Gruß Jupiter
MP‘in Kramp-Karrenbauer hat mit ihrer rhetorisch hervorragend und mit viel Empathie vorgetragene Rede die anderen Länder überzeugt. PSt’in Ferner hat nur vorgetragen. Wenn ich hier den Beitrag von NRW lese, finde ich es schade, dass sich weder MP’in Kraft noch M’in Steffens nicht persönlich einbringen wollten. Ist dies eventuell ein Zeichen, welche Wertigkeit dies Thema in NRW hat oder war man sich im Vorfeld schon im Klaren über den Ausgang.
Ich habe selten erlebt, dass so unumwunden zugegeben wird, dass aufgrund des medialen öffentlichen Drucks gehandelt wird. Es steht damit ganz klar im Fokus, durch tatkräftiges Handeln, dass das Thema Prostitution möglichst bald aus den Schlagzeilen kommt. Prostitution hat außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung im Verborgenen (legale Prostitution) als Arbeitnehmerin stattzufinden.
Wenn ein SW mit der Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreitet, ist dies in der Wahrnehmung von Kramp-Karrenbauer bereits Zwangsprostitution. Was ist eigentlich dann ein normaler Arbeitnehmer.
Bei der für den 12. Juni vorgesehenen Anhörung bezweifele ich bei der großen Anzahl von sog. Interessengruppen (Polizei (u.a. immer wieder sehr stark durch die Polizeigewerkschaft vertreten), Hilfsorganisationen) überhaupt die SW-Interessen zur Sprache kommen.
Da hat NRW durch den „runden Tisch“ praktisch Basisarbeit gemacht, trotzdem wird jetzt über die Köpfe hinweg ein Gesetz auf Basis von falschen Zahlen und Schätzungen gemacht.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ist zwar etwas her, aber ich setzte es mal zu lesen hier rein.
Zusammenfassung des öffentlichen Gesprächs zur Prostitutionsdebatte
Am 15. März fand im Vorfeld des Bundesfrauenrats ein öffentliches Fachgespräch zur Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetz statt. Dazu waren alle Interessierten aus Partei und Fraktion eingeladen. Im folgenden gibt es einen Überblick über Inhalte, Diskussionen und Ergebnisse der Veranstaltung
https://www.gruene.de/fileadmin/user_up ... gesetz.pdf
Zusammenfassung des öffentlichen Gesprächs zur Prostitutionsdebatte
Am 15. März fand im Vorfeld des Bundesfrauenrats ein öffentliches Fachgespräch zur Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetz statt. Dazu waren alle Interessierten aus Partei und Fraktion eingeladen. Im folgenden gibt es einen Überblick über Inhalte, Diskussionen und Ergebnisse der Veranstaltung
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Koalition will rot-grünes Gesetz rasch reformieren
von Andrea Dernbach
Die Koalition will noch 2014 das rot-grüne Prostitutionsgesetz reformieren – die Union möchte sogar die Amtsarztpflicht wieder einführen
Die schwarz-rote Koalition hat es eilig: Noch in diesem Jahr soll ein gemeinsamer Entwurf zur Reform des Prostitutionsgesetzes von 2002 vorliegen. Es hat nach Auffassung seiner Gegner Deutschland zum „Bordell Europas“ gemacht und Menschenhandel befördert.
Ansetzen wollen die Koalitionspartnerinnen Union und SPD vor allem beim Betrieb und der Genehmigung von Bordellen: Sie sollen eine Genehmigung brauchen, die Betreiber dürfen keine Vorstrafen haben. Außerdem denken beide Parteien daran, auch in die Arbeitsbeziehung zwischen Bordellbetreiber und Prostituierten einzugreifen: Angebote wie Flatrate-Sex – manche Klubs werben mit Pauschalpreisen – sollen verboten werden.
Gleichzeitig sind bessere Aufenthaltsrechte für verschleppte Frauen geplant.
Die Union wandte sich überhaupt gegen Verabredungen über das Angebot sexueller Dienstleistungen im Bordell: Solche Weisungen des Mannes gegenüber der Frau seien „ein krasser Verstoß gegen unsere Werteordnung“, sagt der CSU-Rechtspolitiker Hans-Peter Uhl. Seine Fraktion will eine Mindestaltersgrenze für Huren von 21 Jahren, sie sollten sich anmelden und regelmäßig amtsärztlich untersucht werden. So kämen die Frauen zu Ansprechpartnern, die ihnen helfen könnten, lautet die Begründung.
Zu diesem amtsärztlichen Gesundheitszeugnis, umgangssprachlich „Bockschein“, waren Prostituierte bis 2002, als das Gesetz der Regierung Schröder in Kraft trat, vielerorts verpflichtet; es wurde von der in den 1970er Jahren entstandenen Hurenbewegung heftig bekämpft. Sie argumentierte, der Zwang stigmatisiere Sexarbeiter als Krankheitsherde, obwohl sie selbst größtes Interesse hätten, gesund zu bleiben. Er diene vor allem Demütigung und Kontrolle.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl versicherte gleichwohl letzte Woche in der „Welt“, man sei sich mit der Union weitgehend einig: „Es geht nur noch um Detailfragen.“ Der Bundesrat hatte am Freitag bereits eine Empfehlung verabschiedet, die ebenfalls den Zugriff auf Bordelle verschärfen will.
Nach den Worten der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) soll am Geist der Reform von 2002 insofern festgehalten werden, dass man weiter nicht den „Schutz vor der Prostitution“ anstrebe, sondern den „in der Prostitution“. Das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (ProstG), seit 1. Januar 2002 in Kraft, zielte darauf ab, die Lage von Huren durch ein Mehr an Rechten zu verbessern. Seitdem ist ihr Lohn einklagbar, sie können sich arbeitslosen-, renten- und krankenversichern; gute Arbeitsbedingungen im Bordell werden nicht mehr als „Förderung der Prostitution“ verfolgt.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine „umfassende Überarbeitung“ des ProstG geeinigt und dies mit dem Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution begründet. Auch das Vorgehen gegen Kunden, die Zwangslagen ausnutzten, war beabsichtigt. Inzwischen mehren sich Zweifel, wie dies juristisch wasserdicht gemacht werden kann. Auch im Bundesrat scheiterte jetzt ein entsprechender Antrag.
Die Sexworker-Vertretung „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ sprach sich gegen eine Konzessierung von Bordellen aus und plädiert für die strikte Anwendung des Gewerberechts. Der Unionsvorschlag eines Mindestalters von 21 Jahren gehe „an der Lebenswirklichkeit in unserer Branche vorbei“. Gesetze könnten daran nichts ändern.
http://www.tagesspiegel.de/politik/pros ... 58022.html
von Andrea Dernbach
Die Koalition will noch 2014 das rot-grüne Prostitutionsgesetz reformieren – die Union möchte sogar die Amtsarztpflicht wieder einführen
Die schwarz-rote Koalition hat es eilig: Noch in diesem Jahr soll ein gemeinsamer Entwurf zur Reform des Prostitutionsgesetzes von 2002 vorliegen. Es hat nach Auffassung seiner Gegner Deutschland zum „Bordell Europas“ gemacht und Menschenhandel befördert.
Ansetzen wollen die Koalitionspartnerinnen Union und SPD vor allem beim Betrieb und der Genehmigung von Bordellen: Sie sollen eine Genehmigung brauchen, die Betreiber dürfen keine Vorstrafen haben. Außerdem denken beide Parteien daran, auch in die Arbeitsbeziehung zwischen Bordellbetreiber und Prostituierten einzugreifen: Angebote wie Flatrate-Sex – manche Klubs werben mit Pauschalpreisen – sollen verboten werden.
Gleichzeitig sind bessere Aufenthaltsrechte für verschleppte Frauen geplant.
Die Union wandte sich überhaupt gegen Verabredungen über das Angebot sexueller Dienstleistungen im Bordell: Solche Weisungen des Mannes gegenüber der Frau seien „ein krasser Verstoß gegen unsere Werteordnung“, sagt der CSU-Rechtspolitiker Hans-Peter Uhl. Seine Fraktion will eine Mindestaltersgrenze für Huren von 21 Jahren, sie sollten sich anmelden und regelmäßig amtsärztlich untersucht werden. So kämen die Frauen zu Ansprechpartnern, die ihnen helfen könnten, lautet die Begründung.
Zu diesem amtsärztlichen Gesundheitszeugnis, umgangssprachlich „Bockschein“, waren Prostituierte bis 2002, als das Gesetz der Regierung Schröder in Kraft trat, vielerorts verpflichtet; es wurde von der in den 1970er Jahren entstandenen Hurenbewegung heftig bekämpft. Sie argumentierte, der Zwang stigmatisiere Sexarbeiter als Krankheitsherde, obwohl sie selbst größtes Interesse hätten, gesund zu bleiben. Er diene vor allem Demütigung und Kontrolle.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl versicherte gleichwohl letzte Woche in der „Welt“, man sei sich mit der Union weitgehend einig: „Es geht nur noch um Detailfragen.“ Der Bundesrat hatte am Freitag bereits eine Empfehlung verabschiedet, die ebenfalls den Zugriff auf Bordelle verschärfen will.
Nach den Worten der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) soll am Geist der Reform von 2002 insofern festgehalten werden, dass man weiter nicht den „Schutz vor der Prostitution“ anstrebe, sondern den „in der Prostitution“. Das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (ProstG), seit 1. Januar 2002 in Kraft, zielte darauf ab, die Lage von Huren durch ein Mehr an Rechten zu verbessern. Seitdem ist ihr Lohn einklagbar, sie können sich arbeitslosen-, renten- und krankenversichern; gute Arbeitsbedingungen im Bordell werden nicht mehr als „Förderung der Prostitution“ verfolgt.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine „umfassende Überarbeitung“ des ProstG geeinigt und dies mit dem Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution begründet. Auch das Vorgehen gegen Kunden, die Zwangslagen ausnutzten, war beabsichtigt. Inzwischen mehren sich Zweifel, wie dies juristisch wasserdicht gemacht werden kann. Auch im Bundesrat scheiterte jetzt ein entsprechender Antrag.
Die Sexworker-Vertretung „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ sprach sich gegen eine Konzessierung von Bordellen aus und plädiert für die strikte Anwendung des Gewerberechts. Der Unionsvorschlag eines Mindestalters von 21 Jahren gehe „an der Lebenswirklichkeit in unserer Branche vorbei“. Gesetze könnten daran nichts ändern.
http://www.tagesspiegel.de/politik/pros ... 58022.html
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Irgendwie erinnert mich dies an diese Geschichten von den armen Geschöpfen, die eine Zukunft als Tänzerin vorgegaukelt bekommen, um sich dann ausbeuten lassen zu müssen ... Heidi Klum als die grösste Zuhälterin Deutschlands, ohne dass die Frauen selber davon auch nur irgendetwas abbekommen. Mal gespannt, ob die GroKo dagegen vorgehn wollen wird ...
Die Topmodelmaschine
Mehr als 135.000 junge Frauen haben sich in den vergangenen neun Jahren bei Germany's Next Topmodel beworben. Doch kaum eine Kandidatin ist heute auf internationalen Laufstegen oder auf den Titelseiten bekannter Modemagazine zu sehen. Die Kandidatinnen sind nicht die Gewinner der Show. Sie sind der Rohstoff, mit dem Fernsehen, Werber und Heidi Klum Millionen verdienen. Unsere Grafik zeigt die Anatomie einer Sendung, die unrealistische Mädchenträume produziert, um ein perfektes Werbeumfeld zu schaffen – für Mode, Kosmetik, Autos, und für Heidi Klum.
http://www.zeit.de/lebensart/mode/2014- ... nternehmen
Die Topmodelmaschine
Mehr als 135.000 junge Frauen haben sich in den vergangenen neun Jahren bei Germany's Next Topmodel beworben. Doch kaum eine Kandidatin ist heute auf internationalen Laufstegen oder auf den Titelseiten bekannter Modemagazine zu sehen. Die Kandidatinnen sind nicht die Gewinner der Show. Sie sind der Rohstoff, mit dem Fernsehen, Werber und Heidi Klum Millionen verdienen. Unsere Grafik zeigt die Anatomie einer Sendung, die unrealistische Mädchenträume produziert, um ein perfektes Werbeumfeld zu schaffen – für Mode, Kosmetik, Autos, und für Heidi Klum.
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Joachim Ringelnatz
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Hier die sehr gute Stellungnahme des BESD zur Diskussion im Bundesrat
http://sexwork-deutschland.de/alles/ste ... 1-04-2014/
und ich hoffe, sie wurde hier nicht schon eingestellt, ohne das ich es mitgekriegt habe...
Kasharius grüßt
http://sexwork-deutschland.de/alles/ste ... 1-04-2014/
und ich hoffe, sie wurde hier nicht schon eingestellt, ohne das ich es mitgekriegt habe...
Kasharius grüßt
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Gesetz zur ZwangsprostitutionUnion mahnt SPD wegen Verspätung an
Bundesjustizminister Heiko Maas muss seine Hausaufgaben nachholen: Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzentwurf zur Zwangsprostitution liegt noch nicht vor. CDU-Politikerin Karin Maag mahnt ihn wegen der Verspätung an.
Unionspolitikerin Karin Maag (CDU) wirft Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, das Gesetz zur Zwangsprostitution zu verschleppen. „Ich habe den Eindruck, dass die SPD das auf die lange Bank schiebt“, sagte die Vorsitzende der Unions-Frauengruppe.
Tägliche Menschenrechtsverletzungen wären in diesem Bereich an der Tagesordnung, daher könne auch nicht länger gewartet werden.
Frauen besser vor Menschenhandel schützen
Da Maas noch keinen Gesetzentwurf dazu vorgelegt habe, müsse er dies in der Sommerpause nachholen, so Maag. Die Große Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und die Täter konsequenter zu bestrafen.
Dafür soll auch das Prostitutionsgesetz überarbeitet werden, das 2000 von Rot-Grün eingeführt wurde. Es soll künftig bessere behördliche Kontrollmöglichkeiten geben und gegen Freier von Zwangsprostituierten vorgegangen werden.
Die Union tritt außerdem dafür ein, das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre anzuheben, was bei der SPD aber auf Ablehnung stößt.
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 03774.html
Bundesjustizminister Heiko Maas muss seine Hausaufgaben nachholen: Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzentwurf zur Zwangsprostitution liegt noch nicht vor. CDU-Politikerin Karin Maag mahnt ihn wegen der Verspätung an.
Unionspolitikerin Karin Maag (CDU) wirft Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, das Gesetz zur Zwangsprostitution zu verschleppen. „Ich habe den Eindruck, dass die SPD das auf die lange Bank schiebt“, sagte die Vorsitzende der Unions-Frauengruppe.
Tägliche Menschenrechtsverletzungen wären in diesem Bereich an der Tagesordnung, daher könne auch nicht länger gewartet werden.
Frauen besser vor Menschenhandel schützen
Da Maas noch keinen Gesetzentwurf dazu vorgelegt habe, müsse er dies in der Sommerpause nachholen, so Maag. Die Große Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und die Täter konsequenter zu bestrafen.
Dafür soll auch das Prostitutionsgesetz überarbeitet werden, das 2000 von Rot-Grün eingeführt wurde. Es soll künftig bessere behördliche Kontrollmöglichkeiten geben und gegen Freier von Zwangsprostituierten vorgegangen werden.
Die Union tritt außerdem dafür ein, das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre anzuheben, was bei der SPD aber auf Ablehnung stößt.
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 03774.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Neues Prostitutionsgesetz
Gegen kriminelle Ausbeutung
Von unserem Korrespondenten Norbert Wallet
BERLIN. Die Situation von Frauen, die in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden und in menschenunwürdigen Abhängigkeitsverhältnissen leben, muss dringend verbessert werden. Darüber ist sich die große Koalition in Berlin einig. Dennoch gibt es zwischen Union und SPD in einigen wichtigen Punkten noch keinen Konsens.
Gegen rechtliche Grauzonen wie den Straßenstrich soll sich das neue Gesetz wenden. Foto: dpa
Gegen rechtliche Grauzonen wie den Straßenstrich soll sich das neue Gesetz wenden. Foto: dpa
Einen dieser Punkte fasst die CDU-Politikerin Karin Maag so zusammen: "Zum Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen fordere ich, dass die Altersgrenze für legale Prostitution auf 21 Jahre erhöht wird." Maag ist Vorsitzende der Frauengruppe der Bundestagsfraktion. Ihre Position wird von der gesamten Fraktion - mit unterschiedlichem Nachdruck - vertreten. Hier aber ist in der Koalition eine Einigung nicht absehbar. "Das leuchtet mir für den Bereich der legalen Prostitution nicht ein", sagt Eva Högl, die stellvertretende Fraktionschefin der SPD. Ihr Argument: Man schaffe dadurch einen "unnötigen zusätzlichen Graubereich", junge Frauen würden so "in dunkle Ecken und Wohnungen abgedrängt", wo dann die Kontrolle und damit ihr Schutz immer schwerer würde.
Offene Gegensätze gibt es auch auf dem Feld Rechtspolitik. Thomas Strobl, Chef der Südwest-CDU, tritt dafür ein, dass "künftig auch beim Verdacht auf Zuhälterei eine Telefonüberwachung möglich sein muss". Nur so könne man "den kriminellen Netzwerken im Rotlichtmilieu besser das Handwerk legen. Das aber trifft einen ganz empfindlichen Punkt bei den Sozialdemokraten, die eine Ausweitung des Katalogs von Straftaten nicht mitmachen wollen, für die eine Überwachung der Telekommunikation bei Verdacht erlaubt ist. Bei Verdacht auf Menschenhandel, wird argumentiert, gebe es die Möglichkeit ja schon.
Schließlich können die beiden Parteien auch bei einem dritten Thema noch nicht zueinander finden. Karin Maag fordert für ihre Fraktion im Gespräch mit unserer Zeitung auch die Wiedereinführung einer obligatorischen Gesundheitsuntersuchung für legal arbeitende Prostituierte - und stößt bei der SPD auf Ablehnung. Eva Högl meint, dass damit genau die Frauen, denen man doch helfen wolle, "mit einem Zwangsangebot nicht erreicht" werden. Da sei es doch besser, auf mehr Beratung und Aufklärung zu setzen.
Klingt nach verhärteten Fronten. Aber im Ringen um die Details eines neuen Prostitutionsgesetzes glaubt die Union, ein Faustpfand in der Hand zu haben. In Deutschland ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Menschenhandels längst überfällig, was inzwischen auch in Brüssel auffällt.
Nach Recherchen unserer Zeitung liegt der Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie fertig in den Schubladen des vom Sozialdemokraten Heiko Maas geführten Justizministeriums. Doch dort zögert man mit der Vorlage, weil die Union eines klar zu erkennen gibt: Wenn in den noch strittigen Fragen des neuen Prostitutionsgesetzes keine Einigung erzielt wird, werden die Christdemokraten die alleinige Umsetzung der Richtlinie keineswegs durchwinken. Das verärgert die SPD. "Die Union traut uns nicht", sagt Eva Högl. Das findet sie "unverständlich", weil doch in einer ganzen Reihe von Punkten längst Einigkeit bestehe, und auch bei den anderen Lösungen erreichbar seien. Tatsächlich sind die Grundzüge einer Neuregelung des Prostitutionsgesetzes längst klar. Ministerin Manuela Schwesig beschreibt die Philosophie der Neuregelung so: Die kriminelle Ausbeutung von Prostituierten müsse beendet werden, die so genannte legale Prostitution aber "so klar geregelt werden, dass erst gar keine Grauzonen hin zu Menschenhandel und Zwangsprostitution entstehen können". Deshalb besteht zwischen den Koalitionären Einigkeit, dass einschlägige Betriebe künftig eine behördliche Erlaubnis brauchen. Die kann dann mit einer Zuverlässigkeitsprüfung des Bordellbetreibers verbunden und an Auflagen geknüpft werden.
Unstrittig ist auch die Abschaffung des im bisherigen Gesetz verankerten "eingeschränkten Weisungsrechtes". Prostituierte sollen über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte selbst entscheiden können. Damit verbunden ist auch das Verbot menschenunwürdiger Geschäftsmodelle. Klar ist inzwischen auch, dass Union und Bundesinnenministerium Verbesserungen des Aufenthaltsstatus von ausländischen Frauen akzeptieren, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind. Bislang ist ihr Aufenthalt nur sichergestellt, solange ein Prozess währt, in dem ihre Zeugenaussage von entscheidender Bedeutung ist. Manche Opfer finden nicht den Mut zu einer Aussage. Überhaupt soll eine Verurteilung von Menschenhändlern künftig nicht mehr allein von der Aussage von Opfern abhängig sein. Das alles ist immerhin ein so großes Paket an Gemeinsamkeiten, dass es unverständlich ist, warum ein Ende der Debatten noch nicht absehbar ist. Während das Justizministerium versichert, dass die Vorlage des Referentenentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie "bald" vorgestellt werde, ist im Frauenministerium der Optimismus längst nicht so groß. Dort wäre man schon zufrieden, wenn der Gesetzentwurf zum Prostitutionsgesetz noch in diesem Jahr vorläge.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/new ... lx57444030
Gegen kriminelle Ausbeutung
Von unserem Korrespondenten Norbert Wallet
BERLIN. Die Situation von Frauen, die in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden und in menschenunwürdigen Abhängigkeitsverhältnissen leben, muss dringend verbessert werden. Darüber ist sich die große Koalition in Berlin einig. Dennoch gibt es zwischen Union und SPD in einigen wichtigen Punkten noch keinen Konsens.
Gegen rechtliche Grauzonen wie den Straßenstrich soll sich das neue Gesetz wenden. Foto: dpa
Gegen rechtliche Grauzonen wie den Straßenstrich soll sich das neue Gesetz wenden. Foto: dpa
Einen dieser Punkte fasst die CDU-Politikerin Karin Maag so zusammen: "Zum Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen fordere ich, dass die Altersgrenze für legale Prostitution auf 21 Jahre erhöht wird." Maag ist Vorsitzende der Frauengruppe der Bundestagsfraktion. Ihre Position wird von der gesamten Fraktion - mit unterschiedlichem Nachdruck - vertreten. Hier aber ist in der Koalition eine Einigung nicht absehbar. "Das leuchtet mir für den Bereich der legalen Prostitution nicht ein", sagt Eva Högl, die stellvertretende Fraktionschefin der SPD. Ihr Argument: Man schaffe dadurch einen "unnötigen zusätzlichen Graubereich", junge Frauen würden so "in dunkle Ecken und Wohnungen abgedrängt", wo dann die Kontrolle und damit ihr Schutz immer schwerer würde.
Offene Gegensätze gibt es auch auf dem Feld Rechtspolitik. Thomas Strobl, Chef der Südwest-CDU, tritt dafür ein, dass "künftig auch beim Verdacht auf Zuhälterei eine Telefonüberwachung möglich sein muss". Nur so könne man "den kriminellen Netzwerken im Rotlichtmilieu besser das Handwerk legen. Das aber trifft einen ganz empfindlichen Punkt bei den Sozialdemokraten, die eine Ausweitung des Katalogs von Straftaten nicht mitmachen wollen, für die eine Überwachung der Telekommunikation bei Verdacht erlaubt ist. Bei Verdacht auf Menschenhandel, wird argumentiert, gebe es die Möglichkeit ja schon.
Schließlich können die beiden Parteien auch bei einem dritten Thema noch nicht zueinander finden. Karin Maag fordert für ihre Fraktion im Gespräch mit unserer Zeitung auch die Wiedereinführung einer obligatorischen Gesundheitsuntersuchung für legal arbeitende Prostituierte - und stößt bei der SPD auf Ablehnung. Eva Högl meint, dass damit genau die Frauen, denen man doch helfen wolle, "mit einem Zwangsangebot nicht erreicht" werden. Da sei es doch besser, auf mehr Beratung und Aufklärung zu setzen.
Klingt nach verhärteten Fronten. Aber im Ringen um die Details eines neuen Prostitutionsgesetzes glaubt die Union, ein Faustpfand in der Hand zu haben. In Deutschland ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur besseren Bekämpfung des Menschenhandels längst überfällig, was inzwischen auch in Brüssel auffällt.
Nach Recherchen unserer Zeitung liegt der Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie fertig in den Schubladen des vom Sozialdemokraten Heiko Maas geführten Justizministeriums. Doch dort zögert man mit der Vorlage, weil die Union eines klar zu erkennen gibt: Wenn in den noch strittigen Fragen des neuen Prostitutionsgesetzes keine Einigung erzielt wird, werden die Christdemokraten die alleinige Umsetzung der Richtlinie keineswegs durchwinken. Das verärgert die SPD. "Die Union traut uns nicht", sagt Eva Högl. Das findet sie "unverständlich", weil doch in einer ganzen Reihe von Punkten längst Einigkeit bestehe, und auch bei den anderen Lösungen erreichbar seien. Tatsächlich sind die Grundzüge einer Neuregelung des Prostitutionsgesetzes längst klar. Ministerin Manuela Schwesig beschreibt die Philosophie der Neuregelung so: Die kriminelle Ausbeutung von Prostituierten müsse beendet werden, die so genannte legale Prostitution aber "so klar geregelt werden, dass erst gar keine Grauzonen hin zu Menschenhandel und Zwangsprostitution entstehen können". Deshalb besteht zwischen den Koalitionären Einigkeit, dass einschlägige Betriebe künftig eine behördliche Erlaubnis brauchen. Die kann dann mit einer Zuverlässigkeitsprüfung des Bordellbetreibers verbunden und an Auflagen geknüpft werden.
Unstrittig ist auch die Abschaffung des im bisherigen Gesetz verankerten "eingeschränkten Weisungsrechtes". Prostituierte sollen über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte selbst entscheiden können. Damit verbunden ist auch das Verbot menschenunwürdiger Geschäftsmodelle. Klar ist inzwischen auch, dass Union und Bundesinnenministerium Verbesserungen des Aufenthaltsstatus von ausländischen Frauen akzeptieren, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind. Bislang ist ihr Aufenthalt nur sichergestellt, solange ein Prozess währt, in dem ihre Zeugenaussage von entscheidender Bedeutung ist. Manche Opfer finden nicht den Mut zu einer Aussage. Überhaupt soll eine Verurteilung von Menschenhändlern künftig nicht mehr allein von der Aussage von Opfern abhängig sein. Das alles ist immerhin ein so großes Paket an Gemeinsamkeiten, dass es unverständlich ist, warum ein Ende der Debatten noch nicht absehbar ist. Während das Justizministerium versichert, dass die Vorlage des Referentenentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie "bald" vorgestellt werde, ist im Frauenministerium der Optimismus längst nicht so groß. Dort wäre man schon zufrieden, wenn der Gesetzentwurf zum Prostitutionsgesetz noch in diesem Jahr vorläge.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Hört sich ansatzweise vernünftig an. Aber weit vernünftiger noch wäre es, die heutige Sonderstellung für 18- bis 21-jährigen vollends zu streichen. Da würde auch gleich, wie durch Zauberhand, die Anzahl von 'Menschenhandelsopfer' erheblich sinken...fraences hat geschrieben:
Einen dieser Punkte fasst die CDU-Politikerin Karin Maag so zusammen: "Zum Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen fordere ich, dass die Altersgrenze für legale Prostitution auf 21 Jahre erhöht wird." Maag ist Vorsitzende der Frauengruppe der Bundestagsfraktion. Ihre Position wird von der gesamten Fraktion - mit unterschiedlichem Nachdruck - vertreten. Hier aber ist in der Koalition eine Einigung nicht absehbar. "Das leuchtet mir für den Bereich der legalen Prostitution nicht ein", sagt Eva Högl, die stellvertretende Fraktionschefin der SPD. Ihr Argument: Man schaffe dadurch einen "unnötigen zusätzlichen Graubereich", junge Frauen würden so "in dunkle Ecken und Wohnungen abgedrängt", wo dann die Kontrolle und damit ihr Schutz immer schwerer würde.
Das verstehe ich jetzt nich ganz. Als ob dies noch nicht der Fall wäre ...Unstrittig ist auch die Abschaffung des im bisherigen Gesetz verankerten "eingeschränkten Weisungsrechtes". Prostituierte sollen über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte selbst entscheiden können.
Und was, wenn denn eine Frau die Arbeit in einem Flatrate oder Partytreff oder als Gangbang-Girl (diese Möglichkeiten sind wohl wieder gemeint) bevorzugt, sich also ganz klar selber für die von ihr erwählte "Art und Umfang ihrer Sexualkontakte" entscheidet? Beide Ansätze zusammengenommen sind dergestalt strittig.Damit verbunden ist auch das Verbot menschenunwürdiger Geschäftsmodelle.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Kann diese diskriminierende Absurdität eigentlich nicht vor Gericht angegriffen werden? Was meinen unsere Juristen dazu?Arum hat geschrieben:Aber weit vernünftiger noch wäre es, die heutige Sonderstellung für 18- bis 21-jährigen vollends zu streichen. Da würde auch gleich, wie durch Zauberhand, die Anzahl von 'Menschenhandelsopfer' erheblich sinken...
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Zwangsprostitution in Bordellen
Schwesig will Kontrolle
Die Bundesregierung will Bordelle zu Gewerben erklären, um sie besser kontrollieren zu können. Dadurch soll Menschenhandel bekämpft werden.
Bisher eher unreguliert: Rotlichtviertel in Frankfurt am Main.
BERLIN taz | Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber einführen, um Zwangsprostitution zu bekämpfen. „Prostitutionsstätten müssen einer effektiven rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen werden“, sagte eine Sprecherin Schwesigs. Letzte Woche lud das Ministerium Experten zu einer Anhörung, ein Gesetzentwurf ist in Arbeit.
Seit 2001 gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig und ist als Dienstleistung geregelt – Bordelle hingegen blieben unreguliert. Behörden können sie deshalb nicht ohne weiteres kontrollieren. Genau dies aber hält die Polizei für nötig, um gegen Zwangsprostitution vorzugehen; denn die Opfer melden sich nur selten von selbst. Eine „Erhellung des Dunkelfelds“, so das Bundeskriminalamt (BKA), gebe es nur mit mehr Kontrollen.
Etwa 400.000 Menschen sollen in Deutschland der Prostitution nachgehen, wie viele davon unter Zwang, ist unklar. Laut dem BKA stammten 2012 etwa zwei Drittel aller bekannten Opfer aus Osteuropa, 52 Prozent waren unter 21 Jahre alt.
Der Koordinationskreis gegen Frauenhandel (KOK) begrüßte Schwesigs Vorstoß mehrheitlich. Er fordert, die Erlaubnispflicht mit Regelungen zu koppeln, etwa zu Gesundheitsversorgung und Unterstützungsangeboten für Opfer. „Dadurch könnten Ausbeutung und Menschenhandel erschwert werden“, so der KOK in einer Stellungnahme an Schwesig. Auch eine gesetzliche „Zuverlässigkeitsprüfung“ der Betreiber ähnlich wie bei Gaststätten sei sinnvoll. Vorbestrafte etwa sollten keine Erlaubnis erhalten können.
Berufsverband ist dagegen
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e. V.) lehnt Schwesig Pläne dagegen ab. „Wir sprechen uns gegen eine Erlaubnis- oder Überwachungspflicht aus“, heißt es in einer Stellungnahme. Prostitution unterliege noch immer einem „gesellschaftlichen Unwerturteil“. Der Verband befürchtet deshalb, die Gewerbeaufsichtsämter könnten ihren Ermessensspielraum nutzen, um auch „Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen“ zu schließen.
Strittig ist, ob eine Altersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte eingeführt werden soll, wie die Union dies will. „Heranwachsende müssen vor unbedachtem Handeln geschützt werden“, sagt die CDU-Fraktionsvize Nadine Schön. Die SPD lehnt dies ab. „Bei legaler Prostitution bin ich klar gegen eine Altersgrenze“, sagt Fraktionsvize Eva Högl der taz. Menschen unter 21 Jahre zur Aufnahme der Prostitution zu bringen sei längst als Menschenhandel unter Strafe gestellt. Prostitution müsse für über 18-Jährige hingegen erlaubt bleiben, so Högl.
Schwesigs Vorstoß sei sinnvoll, um der Polizei nicht die alleinige Verantwortung für die Kontrolle des Rotlichtmilieus zu überlassen. „Die kann nicht einfach überall rein, sie braucht einen Anhaltspunkt, dass etwas Illegales passiert ist,“ sagt Högl. „Wir wollen deshalb, dass die Gewerbeaufsicht verdachtsunabhängig kontrollieren kann, um Zwangsprostitution zu entdecken.“
http://taz.de/Zwangsprostitution-in-Bordellen/!140490/
Schwesig will Kontrolle
Die Bundesregierung will Bordelle zu Gewerben erklären, um sie besser kontrollieren zu können. Dadurch soll Menschenhandel bekämpft werden.
Bisher eher unreguliert: Rotlichtviertel in Frankfurt am Main.
BERLIN taz | Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber einführen, um Zwangsprostitution zu bekämpfen. „Prostitutionsstätten müssen einer effektiven rechtsstaatlichen Kontrolle unterworfen werden“, sagte eine Sprecherin Schwesigs. Letzte Woche lud das Ministerium Experten zu einer Anhörung, ein Gesetzentwurf ist in Arbeit.
Seit 2001 gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig und ist als Dienstleistung geregelt – Bordelle hingegen blieben unreguliert. Behörden können sie deshalb nicht ohne weiteres kontrollieren. Genau dies aber hält die Polizei für nötig, um gegen Zwangsprostitution vorzugehen; denn die Opfer melden sich nur selten von selbst. Eine „Erhellung des Dunkelfelds“, so das Bundeskriminalamt (BKA), gebe es nur mit mehr Kontrollen.
Etwa 400.000 Menschen sollen in Deutschland der Prostitution nachgehen, wie viele davon unter Zwang, ist unklar. Laut dem BKA stammten 2012 etwa zwei Drittel aller bekannten Opfer aus Osteuropa, 52 Prozent waren unter 21 Jahre alt.
Der Koordinationskreis gegen Frauenhandel (KOK) begrüßte Schwesigs Vorstoß mehrheitlich. Er fordert, die Erlaubnispflicht mit Regelungen zu koppeln, etwa zu Gesundheitsversorgung und Unterstützungsangeboten für Opfer. „Dadurch könnten Ausbeutung und Menschenhandel erschwert werden“, so der KOK in einer Stellungnahme an Schwesig. Auch eine gesetzliche „Zuverlässigkeitsprüfung“ der Betreiber ähnlich wie bei Gaststätten sei sinnvoll. Vorbestrafte etwa sollten keine Erlaubnis erhalten können.
Berufsverband ist dagegen
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e. V.) lehnt Schwesig Pläne dagegen ab. „Wir sprechen uns gegen eine Erlaubnis- oder Überwachungspflicht aus“, heißt es in einer Stellungnahme. Prostitution unterliege noch immer einem „gesellschaftlichen Unwerturteil“. Der Verband befürchtet deshalb, die Gewerbeaufsichtsämter könnten ihren Ermessensspielraum nutzen, um auch „Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen“ zu schließen.
Strittig ist, ob eine Altersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte eingeführt werden soll, wie die Union dies will. „Heranwachsende müssen vor unbedachtem Handeln geschützt werden“, sagt die CDU-Fraktionsvize Nadine Schön. Die SPD lehnt dies ab. „Bei legaler Prostitution bin ich klar gegen eine Altersgrenze“, sagt Fraktionsvize Eva Högl der taz. Menschen unter 21 Jahre zur Aufnahme der Prostitution zu bringen sei längst als Menschenhandel unter Strafe gestellt. Prostitution müsse für über 18-Jährige hingegen erlaubt bleiben, so Högl.
Schwesigs Vorstoß sei sinnvoll, um der Polizei nicht die alleinige Verantwortung für die Kontrolle des Rotlichtmilieus zu überlassen. „Die kann nicht einfach überall rein, sie braucht einen Anhaltspunkt, dass etwas Illegales passiert ist,“ sagt Högl. „Wir wollen deshalb, dass die Gewerbeaufsicht verdachtsunabhängig kontrollieren kann, um Zwangsprostitution zu entdecken.“
http://taz.de/Zwangsprostitution-in-Bordellen/!140490/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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- Admina
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- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
SPD-Ministerien bremsen Union bei Prostitutionsgesetz aus
Im Koalitionsstreit um die Reform des Prostitutionsrechts verhärten sich die Fronten: In einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordern die CDU-Rechtspolitiker Thomas Strobl und Elisabeth Winkelmeier-Becker eine "rasche Umsetzung" eines schärferen Prostitutionsrechts "mit allen unseren Forderungen". Diese reichen von einem Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte über regelmäßige Gesundheitstests und eine Kondompflicht bis zur Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten. Doch genau das Gegenteil planen Maas und Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Nach SPIEGEL-Informationen will Maas auf absehbare Zeit nur die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen. Schwesigs Pläne beschränken sich vorerst auf die Regulierung von Bordellen. Wie aus dem Ministerium zu hören ist, erwägt sie ein eigenständiges Prostitutionsstättengesetz, ähnlich dem Gaststättengesetz, das weder eine Strafbarkeit der Freier noch eine Kondompflicht enthalten würde. Bis Dezember werde die Ministerin ihren Gesetzentwurf ins Kabinett bringen, sagte eine Sprecherin Schwesigs. Deren Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner verwies auf eine Expertenanhörung im Frauenministerium: "Eine große Mehrheit war dafür, eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einzuführen."
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/spd ... 76641.html
Im Koalitionsstreit um die Reform des Prostitutionsrechts verhärten sich die Fronten: In einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordern die CDU-Rechtspolitiker Thomas Strobl und Elisabeth Winkelmeier-Becker eine "rasche Umsetzung" eines schärferen Prostitutionsrechts "mit allen unseren Forderungen". Diese reichen von einem Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte über regelmäßige Gesundheitstests und eine Kondompflicht bis zur Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten. Doch genau das Gegenteil planen Maas und Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Nach SPIEGEL-Informationen will Maas auf absehbare Zeit nur die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen. Schwesigs Pläne beschränken sich vorerst auf die Regulierung von Bordellen. Wie aus dem Ministerium zu hören ist, erwägt sie ein eigenständiges Prostitutionsstättengesetz, ähnlich dem Gaststättengesetz, das weder eine Strafbarkeit der Freier noch eine Kondompflicht enthalten würde. Bis Dezember werde die Ministerin ihren Gesetzentwurf ins Kabinett bringen, sagte eine Sprecherin Schwesigs. Deren Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner verwies auf eine Expertenanhörung im Frauenministerium: "Eine große Mehrheit war dafür, eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einzuführen."
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/spd ... 76641.html
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- PlatinStern
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- Ich bin: SexarbeiterIn
Wie bitte, "das genaue Gegenteil"? Egal ob angeblich "größeres" oder angeblich "kleineres" Übel für Sexarbeiter/-innen, beides ist übel und läuft eindeutig auf Prostitutionsüberwachung und -verhinderung hinaus. Es handelt sich also um eine Lose-Lose-Situation für Sexarbeiter/-innen, die völlig inakzeptabel ist. CDU und SPD spielen (mal wieder) "good cop / bad cop" auf unsere Kosten, und der Spiegel macht sich (mal wieder) zum Propaganda- und Volksverdummungsorgan. Zum Kotzen, diese Chuzpe und Verlogenheit. Wir sollten reagieren.
Mitglied der Confédération Nationale du Travail
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Prostitution Schärfere Regeln für Huren und Bordellbesitzer
Von Mira Gajevic
Die Union will das Prostitutionsgesetz komplett umkrempeln, doch die zuständigen SPD-Minister lassen sich Zeit. Ihnen gehen einige Vorschläge von CDU und CSU zu weit. Und dabei geht es nicht nur um ein Mindestalter für Prostituierte oder eine Kondompflicht.
Die Union drängt die beiden SPD-Minister für Justiz und Familie, endlich die angestrebte Verschärfung des Prostitutionsgesetzes in Angriff zu nehmen. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD noch darauf geeinigt, das Prostitutionsgesetz umfassend zu überarbeiten, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen und eine Genehmigungspflicht für Bordelle einzuführen. Familienministerin Manuela Schwesig schien der Union damals aus dem Herzen zu sprechen, als sie forderte: „Die brutale Ausbeutung von Prostituierten, die heute massenhaft in Deutschland stattfindet, muss beendet werden. Menschenverachtende Praktiken wie Flatrate-Sex gehören verboten.“
Umso verstimmter ist man inzwischen, dass die SPD-Politikerin scheinbar einen Gang zurückgelegt hat und erst bis September einen Referenten-Entwurf erarbeiten will, der im Dezember ins Kabinett kommen soll. Der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), ist das zu spät. „Damit wurde der ursprüngliche – wenig ehrgeizige – Zeitplan weiter nach hinten verschoben“, beklagt sie. Die inhaltlichen Vorschläge seien dem Ministerium aber seit Jahren bekannt; noch mehr Zeit dürfe daher nicht verloren gehen. „Die Situation der ausgebeuteten Prostituierten und der Menschenhandelsopfer ist desolat, und jeder Tag ist einer zu viel“, sagt die ehemalige Richterin.
Straßenstrich in Frankfurt
Auf dem Straßenstrich an der Messe tummeln sich zahlreiche Prostituierte - vor allem Frauen aus Osteuropa.
Die Stadt-Oberen ließen den traditionellen Straßenstrich im Bahnhofsviertel in die sogenannte Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee verdrängen. Angeblich arbeiten sie mit sauberen Papieren und ohne Zuhälter.
Nach eigener Aussage verdienen die Frauen 30 Euro pro "Kunden"...
Es geht allerdings nicht nur um Zeitpläne. Bei den Abgeordneten von CDU und CSU wächst die Sorge, dass die Ministerin das 2002 von Rot-Grün verabschiedete Prostitutionsgesetz, das den käuflichen Sex in Deutschland legalisierte, nur in einigen wenigen Punkten verschärfen will. Das würde der Union jedoch nicht reichen. Sie will das Gesetz völlig umkrempeln und die Änderungen in einem großen Gesamtpaket verabschieden. In einem bereits im April vorgestellten Eckpunktepapier forderten die beiden Fraktionsvizes Thomas Strobl und Nadine Schön unter anderem eine behördliche Erlaubnispflicht für Bordelle, das Recht der Polizei, Puffs auch ohne Verdacht zu kontrollieren, die Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten, ein Mindestalter von 21 Jahren für Huren sowie eine Anmeldepflicht und regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen.
Bei den geplanten Zulassungsregeln für Bordelle gibt es keinen Dissens, auch die SPD ist inzwischen dafür. Denn anders als damals von ihnen und den Grünen gedacht, hat sich Deutschland dank der Liberalisierung des Gewerbes zur Goldgrube für Puffbesitzer entwickelt. Das Nachsehen hatten die Huren. Ihre Arbeit ist zwar nicht mehr sittenwidrig, sie können ihr Honorar einklagen und sich sozialversichern. Doch die meisten schaffen heute unter härteren Bedingungen als damals an. Der Vorschlag, das Weisungsrecht für Zuhälter abzuschaffen, damit Prostituierte nicht mehr zu für sie entwürdigenden Sex-Praktiken gezwungen werden können, dürfte daher auch bei der SPD auf Zustimmung stoßen.
SPD hält wenig von Gesundheitstests
Wenig hält man im Ministerium dagegen von den anderen Unions-Forderungen wie einem Mindestalter für Prostituierte, der Kondompflicht oder den Gesundheitstests. Auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zu den geplanten Reformen, die der FR vorliegt, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner, dass die Möglichkeiten, eine Kondompflicht behördlich zu überwachsen, begrenzt seien. Zu den zwangsweisen Gesundheitstests schreibt die SPD-Politikerin, die Bundesregierung habe keine Kenntnisse darüber, dass diese Tests den Gesundheitsschutz erhöhten, und verweist auf einen Beschluss des Bundesrates vom 11. April 2014, der diese abgelehnt habe.
Was die anderen Reformvorschläge angeht, soll zunächst eine nicht-öffentliche Expertenanhörung aus Wissenschaft und Praxis ausgewertet werden, zu der das Ministerium am 12. Juni geladen hatte. Für die Linkenpolitikerin Cornelia Möhring zeigt dies, dass „die Bundesregierung offenbar nicht weiß, warum und in welche Richtung das Prostitutionsgesetz zu reformieren ist. Der nächste Koalitionskrach lässt sich schon erahnen“.
Die Unionsfraktion sieht sich zumindest in einigen wesentlichen Punkten durch die Experten-Anhörung bestätigt. So sei die Anzeige- und Meldepflicht für Prostituierte überwiegend auf Zustimmung gestoßen, sagt die Rechtsexpertin Winkelmeier-Becker. Beim Mindestalter habe es keine eindeutige Meinung gegeben, die Kondompflicht sei von einigen Experten für gut, aber schwer kontrollierbar empfunden worden. Der CDU-Abgeordneten ist die Kondompflicht dennoch wichtig, „da es den Prostituierten so leichter gemacht wird, die Forderung, auf Kondome zu verzichten, abzulehnen“.
Auf überwiegende Ablehnung sei dagegen die Freierbestrafung gestoßen, räumt Winkelmeier-Becker ein. Hauptargument sei gewesen, dass die Freier wichtige Zeugen seien und häufig die Frauen begleiten, wenn diese Anzeige erstatten. Sie stellt deshalb klar: Wenn der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, sollte er straffrei bleiben.
Auch die verpflichtenden Gesundheitstests, die in der Anhörung aus Angst vor Stigmatisierung abgelehnt worden seien, verteidigt die Juristin. Die Frauen hätten bei diesen Gelegenheiten, wo sie ohne ihren Zuhälter sind, die Chance, sich über ihre Rechte und Ausstiegshilfen zu informieren. Keiner wolle Prostituierte wieder stigmatisieren, sagt Winkelmeier-Becker, die Neuregelungen müssten „vor allem dem Ziel dienen, Opfern von Menschenhandel zu helfen und das Geschäftsmodell der Hintermänner zu zerstören“.
http://www.fr-online.de/politik/prostit ... 33544.html
Von Mira Gajevic
Die Union will das Prostitutionsgesetz komplett umkrempeln, doch die zuständigen SPD-Minister lassen sich Zeit. Ihnen gehen einige Vorschläge von CDU und CSU zu weit. Und dabei geht es nicht nur um ein Mindestalter für Prostituierte oder eine Kondompflicht.
Die Union drängt die beiden SPD-Minister für Justiz und Familie, endlich die angestrebte Verschärfung des Prostitutionsgesetzes in Angriff zu nehmen. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD noch darauf geeinigt, das Prostitutionsgesetz umfassend zu überarbeiten, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen und eine Genehmigungspflicht für Bordelle einzuführen. Familienministerin Manuela Schwesig schien der Union damals aus dem Herzen zu sprechen, als sie forderte: „Die brutale Ausbeutung von Prostituierten, die heute massenhaft in Deutschland stattfindet, muss beendet werden. Menschenverachtende Praktiken wie Flatrate-Sex gehören verboten.“
Umso verstimmter ist man inzwischen, dass die SPD-Politikerin scheinbar einen Gang zurückgelegt hat und erst bis September einen Referenten-Entwurf erarbeiten will, der im Dezember ins Kabinett kommen soll. Der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), ist das zu spät. „Damit wurde der ursprüngliche – wenig ehrgeizige – Zeitplan weiter nach hinten verschoben“, beklagt sie. Die inhaltlichen Vorschläge seien dem Ministerium aber seit Jahren bekannt; noch mehr Zeit dürfe daher nicht verloren gehen. „Die Situation der ausgebeuteten Prostituierten und der Menschenhandelsopfer ist desolat, und jeder Tag ist einer zu viel“, sagt die ehemalige Richterin.
Straßenstrich in Frankfurt
Auf dem Straßenstrich an der Messe tummeln sich zahlreiche Prostituierte - vor allem Frauen aus Osteuropa.
Die Stadt-Oberen ließen den traditionellen Straßenstrich im Bahnhofsviertel in die sogenannte Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee verdrängen. Angeblich arbeiten sie mit sauberen Papieren und ohne Zuhälter.
Nach eigener Aussage verdienen die Frauen 30 Euro pro "Kunden"...
Es geht allerdings nicht nur um Zeitpläne. Bei den Abgeordneten von CDU und CSU wächst die Sorge, dass die Ministerin das 2002 von Rot-Grün verabschiedete Prostitutionsgesetz, das den käuflichen Sex in Deutschland legalisierte, nur in einigen wenigen Punkten verschärfen will. Das würde der Union jedoch nicht reichen. Sie will das Gesetz völlig umkrempeln und die Änderungen in einem großen Gesamtpaket verabschieden. In einem bereits im April vorgestellten Eckpunktepapier forderten die beiden Fraktionsvizes Thomas Strobl und Nadine Schön unter anderem eine behördliche Erlaubnispflicht für Bordelle, das Recht der Polizei, Puffs auch ohne Verdacht zu kontrollieren, die Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten, ein Mindestalter von 21 Jahren für Huren sowie eine Anmeldepflicht und regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen.
Bei den geplanten Zulassungsregeln für Bordelle gibt es keinen Dissens, auch die SPD ist inzwischen dafür. Denn anders als damals von ihnen und den Grünen gedacht, hat sich Deutschland dank der Liberalisierung des Gewerbes zur Goldgrube für Puffbesitzer entwickelt. Das Nachsehen hatten die Huren. Ihre Arbeit ist zwar nicht mehr sittenwidrig, sie können ihr Honorar einklagen und sich sozialversichern. Doch die meisten schaffen heute unter härteren Bedingungen als damals an. Der Vorschlag, das Weisungsrecht für Zuhälter abzuschaffen, damit Prostituierte nicht mehr zu für sie entwürdigenden Sex-Praktiken gezwungen werden können, dürfte daher auch bei der SPD auf Zustimmung stoßen.
SPD hält wenig von Gesundheitstests
Wenig hält man im Ministerium dagegen von den anderen Unions-Forderungen wie einem Mindestalter für Prostituierte, der Kondompflicht oder den Gesundheitstests. Auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zu den geplanten Reformen, die der FR vorliegt, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Elke Ferner, dass die Möglichkeiten, eine Kondompflicht behördlich zu überwachsen, begrenzt seien. Zu den zwangsweisen Gesundheitstests schreibt die SPD-Politikerin, die Bundesregierung habe keine Kenntnisse darüber, dass diese Tests den Gesundheitsschutz erhöhten, und verweist auf einen Beschluss des Bundesrates vom 11. April 2014, der diese abgelehnt habe.
Was die anderen Reformvorschläge angeht, soll zunächst eine nicht-öffentliche Expertenanhörung aus Wissenschaft und Praxis ausgewertet werden, zu der das Ministerium am 12. Juni geladen hatte. Für die Linkenpolitikerin Cornelia Möhring zeigt dies, dass „die Bundesregierung offenbar nicht weiß, warum und in welche Richtung das Prostitutionsgesetz zu reformieren ist. Der nächste Koalitionskrach lässt sich schon erahnen“.
Die Unionsfraktion sieht sich zumindest in einigen wesentlichen Punkten durch die Experten-Anhörung bestätigt. So sei die Anzeige- und Meldepflicht für Prostituierte überwiegend auf Zustimmung gestoßen, sagt die Rechtsexpertin Winkelmeier-Becker. Beim Mindestalter habe es keine eindeutige Meinung gegeben, die Kondompflicht sei von einigen Experten für gut, aber schwer kontrollierbar empfunden worden. Der CDU-Abgeordneten ist die Kondompflicht dennoch wichtig, „da es den Prostituierten so leichter gemacht wird, die Forderung, auf Kondome zu verzichten, abzulehnen“.
Auf überwiegende Ablehnung sei dagegen die Freierbestrafung gestoßen, räumt Winkelmeier-Becker ein. Hauptargument sei gewesen, dass die Freier wichtige Zeugen seien und häufig die Frauen begleiten, wenn diese Anzeige erstatten. Sie stellt deshalb klar: Wenn der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, sollte er straffrei bleiben.
Auch die verpflichtenden Gesundheitstests, die in der Anhörung aus Angst vor Stigmatisierung abgelehnt worden seien, verteidigt die Juristin. Die Frauen hätten bei diesen Gelegenheiten, wo sie ohne ihren Zuhälter sind, die Chance, sich über ihre Rechte und Ausstiegshilfen zu informieren. Keiner wolle Prostituierte wieder stigmatisieren, sagt Winkelmeier-Becker, die Neuregelungen müssten „vor allem dem Ziel dienen, Opfern von Menschenhandel zu helfen und das Geschäftsmodell der Hintermänner zu zerstören“.
http://www.fr-online.de/politik/prostit ... 33544.html
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- Registriert: 22.11.2012, 22:27
- Ich bin: Außenstehende(r)

Bei der Anhörung am 12. Juni schrieb das baden-württembergische SPD-Sozialministerium (Katrin Altpeter):Doris67 hat geschrieben:CDU und SPD spielen (mal wieder) "good cop / bad cop" auf unsere Kosten...
"Das Sozialministerium Baden-Württembergs nimmt allerdings zur Kenntnis, dass das allgemeine politische Meinungsbild in Deutschland derzeit nicht in Richtung eines Prostitutionsverbotes geht und unterstützt daher alle Maßnahmen, die dazu führen, dass die Prostitution so weit wie möglich zurückgedrängt wird, bestenfalls gänzlich verboten wird."
Das ist von der demokratischen Logik her haarsträubend. Als Aussage eines "gestaltenden" Ministeriums angesichts der konkret gestellten Aufgabe ist es gruselig.
Ich sehe da kein "good-cop-bad-cop-Spiel" mehr. Dazu bräuchte es mehr Intelligenz. Die Grenzen verlaufen auch nicht eindeutig nach Parteizugehörigkeit. Die Unübersichtlichkeit wabert über einem Sumpf von zufallsverteilter Borniertheit und Dummheit...