ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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A law to protect society from an imaginary evil
A law to protect society from an imaginary evil
For English speakers: click here to read a translation of the key issues paper for the law claiming to "protect prostitutes" (ProstSchG), which would apparently function as a supplementary law to the German Prostitution Act of 2002 (ProstG).
In my personal view, the underlying spirit of this bill appears to be the perception of sex work as a social evil the government cannot rid society of and feels therefore obligated to impose regulations on it to such an extent where completely adhering to them is rendered virtually impossible, which in turn will enable law enforcement agencies to persecute sex workers and operators of prostitution businesses. Hence, the title of this bill is utterly misleading and an insult to sex workers fighting for equal rights under the law.
In its current form, the bill will not protect sex workers, but instead it aims to protect society from the imaginary evil of prostitution. In doing so, the bill adds to the existing stigma attached to sex work and the violence resulting from it. I therefore condemn this bill in the strongest possible terms. Detailed analyses of these alarming changes to the German prostitution legislation shall be added as soon as they are available.
For English speakers: click here to read a translation of the key issues paper for the law claiming to "protect prostitutes" (ProstSchG), which would apparently function as a supplementary law to the German Prostitution Act of 2002 (ProstG).
In my personal view, the underlying spirit of this bill appears to be the perception of sex work as a social evil the government cannot rid society of and feels therefore obligated to impose regulations on it to such an extent where completely adhering to them is rendered virtually impossible, which in turn will enable law enforcement agencies to persecute sex workers and operators of prostitution businesses. Hence, the title of this bill is utterly misleading and an insult to sex workers fighting for equal rights under the law.
In its current form, the bill will not protect sex workers, but instead it aims to protect society from the imaginary evil of prostitution. In doing so, the bill adds to the existing stigma attached to sex work and the violence resulting from it. I therefore condemn this bill in the strongest possible terms. Detailed analyses of these alarming changes to the German prostitution legislation shall be added as soon as they are available.
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http://researchprojectgermany.wordpress.com

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Re: A law to protect society from an imaginary evil

Well, given the fact that the infamous SS was the abbreviation for a German term meaning "protection squad" the name of the proposed new law is not so far fetched .... it's just the traditional use of the word "protection" in a political contextlemon hat geschrieben:law claiming to "protect prostitutes" (ProstSchG)

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Jetzt kommt wenigstens Kritik von der Wissenschaft:
von Fachberatungsstellen (außer von Dona Carmen und jetzt auch Hydra bei Hurenblock Demo in Berlin) vermisse ich öffentlichen Stellungnahmen zum Prostiuiertenschutzgesetz.
Das ist ein Armutszeugnis , von unseren "vermeintlichen" Unterstützer-
Das „Prostituiertenschutzgesetz“ kommt – die Heuchelei geht weiter
von ULRIKE LEMBKE
http://www.juwiss.de/105-2014/
von Fachberatungsstellen (außer von Dona Carmen und jetzt auch Hydra bei Hurenblock Demo in Berlin) vermisse ich öffentlichen Stellungnahmen zum Prostiuiertenschutzgesetz.
Das ist ein Armutszeugnis , von unseren "vermeintlichen" Unterstützer-
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Empowerment und Selbstbestimmung - keine Lippenbekenntnisse - Offener Brief
Sehr geehrte Frau Senatorin Stahmann
wir beziehen uns mit diesem Schreiben auf die von Ihnen verfasste Stellungnahme zur Anhörung des BMFSFJ vom 12.06.2014, zur „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“, deren wesentlichen Aussagen wir in der im Anhang 1 ersichtlichen Form für uns zusammengefasst haben. Ihre Ausführungen verstehen wir so, dass sie zwischen primären und nachgeordneten Zielen einer Nachsteuerung des prinzipiell befürworteten Prostitutionsgesetzes (ProstG) von 2002 unterscheiden.
Primär sprechen sie sich zuallererst dafür aus, dass eine tatsächliche Verbesserung der Situation Sexarbeitender zu erreichen sei und zwar durch den Schutz dieser vor
- Gewalt
- Ausbeutung
- Übervorteilung
- Diskriminierung und
- Gefährdungen ihres sexuellen Selbstbestimmungrechtes (strukturelle Formen der Gewalt)
Aus der Sicht von uns, die wir seit zum Teil mehr als drei Jahrzehnten aktiv im Wirtschaftszweig der sexuellen und erotischen Dienstleistungen sind und aus der Sicht vieler Sexarbeitender mit denen wir persönlichen Kontakt im Ausland, in Deutschland aber insbesondere in Bremen hatten und haben, ist der von Ihnen angesprochene Punkt der Diskriminierung und im Zusammenhang damit der Stigmatisierung und der verbreiteten sozialen Ächtung, die diesen Wirtschaftszweig und die in ihm aktiven Menschen täglich treffen, der wichtigste.
Stigmatisierung und Diskriminierung als zentrale Gewalterfahrungen Sexarbeitender
Wie das EU Parlament mit seiner Beschlussfassung zum Bericht von Mary Honeyball über sexuelle Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter, an den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vom 3.2.2014 mit breiter Mehrheit und mit Nachdruck festgestellt hat, sind: “Prostituierte öffentlichen Schmähungen und sozialer Stigmatisierung auch noch ausgesetzt ... wenn sie nicht mehr der Prostitution nachgehen;“
Auch die Fachliteratur befasst sich eingehend mit dem Umstand allgegenwärtiger Stigmatisierung von Menschen, die sich im Feld der sexuellen und erotischen Dienstleistungen bewegen und kommt zu dem Ergebnis, das dieser Umstand ursächlich für eine Vielfalt von spezifischen Problemen ist, von denen Sexarbeitende betroffen sind. Sowohl gesundheitliche Folgen als auch ein erhöhtes Risiko von Hass- und anderen Straftaten betroffen zu sein, sind Folgen der Diskriminierung und des Stigmas. Es wird aktuell durch Kampagnen befördert, die sich für eine Ächtung der Sexarbeit aussprechen. Sexarbeit, so behaupten diese Kampagnen, ist menschenunwürdig. Die Würde der Menschen, die im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen aktiv sind, wird damit in Frage gestellt.
Die Würde Sexarbeitender ist antastbar - das schwedische Modell - ein Unrechtsstaat
Interessant ist in diesem Zusammenhang das sogenannte schwedische Modell des Verbotes des Kaufes sexueller Dienstleistungen und des Verbotes der Teilhabe am Sexverkauf seitens Dritter (Keine Zimmervermietung an, keine Werbung für Sexarbeitende, keine gemeinsam betriebenen Sexarbeitsorte durch Sexarbeitende, keine Teilhabe am Einkommen aus Sexarbeit auch seitens der PartnerInnen Sexarbeitender etc.), das auf der Behauptung beruht, Sexarbeit sei menschenunwürdig. Es wurde - wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass - auch damit begründet, solidarisch mit Sexarbeitenden zu sein, sie insgesamt zu schützen, insbesondere vor Stigmatisierung und Diskriminierung. Die soziale Verurteilung von Sexarbeitenden ist in Schweden allerdings ca 15 Jahren nach der Rechtskraft des Gesetzes nicht zurückgegangen. Sexarbeitende berichten von steigender sozialer Ablehnung und zusätzlicher Gefährdung bei der Berufsausübung. Tatsache ist, sie stehen im Regen, ungeschützt. Die Folge der schwedischen Gesetzgebung ist also weder Inkludierung noch soziale Anerkennung Sexarbeitender sondern deren Exkludierung, soziale Ächtung und Gefährdung. Stigma kills in Schweden dem Musterland angeblich erfogreicher Sexwork Politik, siehe das Beispiel Jasmine:
Das schwedische Modell ist gescheitert. Schweden ist zu einem Land geworden, dass einem Teil seiner Bewohnerinnen das grundlegende Recht auf die Anerkennung ihrer Würde, ihrer Unantastbarkeit als Menschen, ihres Rechtes auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit verwehrt. Ein Unrechtsstaat, der diese Menschenrechtsverletzung als rechtsförmigen Terror gegen Sexarbeitende organisiert und diesen Terror international exportiert. Die Würde der Sexarbeitenden ist in Schweden antastbar und nicht geschützt.
Patriarchale Gewalt
Die Begründung dafür: Sexarbeitende reproduzieren patriarchale Gewaltverhältnisse, sie brutalisieren das sexuelle Begehren, das ist Gewalt gegen Frauen (und Männer). Eine gewaltiges Dogma. Wie Sexarbeitende dies individuell und intentional gelingt, wenn sie ihre Dienstleistungen vollziehen, sie sich also schuldhaft der Reproduktion patriarchaler Gewalt „hingeben“ und nicht den Dienstleistungsempfangenden, das wird - wieso auch, es ist ja ein Dogma, Ideologie, Glaubensbekenntnis, kein Wissen - nicht erläutert. Ob die konkrete Interaktion in der Sexarbeit nicht gerade geeignet ist, genau das Gegenteil von patriarchaler Gewalt im sexuellen Erleben zu ermöglichen, so wie Udo Gerheim dies formuliert: „Die Prostitution ist also in der Lage, innerhalb des Geltungsbereiches des Feldes identitäre, soziale, körperliche und sexuelle Grenzen in ,atemberaubender‘ Geschwindigkeit zu überwinden, entgegen sonstiger sozialer und psychischer Gesetzmäßigkeiten im Feld (privater) Sexualität“ (Gerheim, 2012, S. 223), wird nicht in Erwägung gezogen. Ob da nicht gerade die Aufspaltung der Frauen in Heilige und Hure zur Disposition steht und damit das Patriarchat über Bord geht, ob die Geschlechterverhältnisse nicht längst einen anderen Zustand erreicht haben, als den der bruchlosen patriarchalen Gewalt, steht für die Anhängerinnen des schwedischen Modells nicht zur Diskussion. Die Antastbarkeit der Würde, der Entzug individueller Freiheitsrechte, rechtsförmiger Terror sind für sie Bekenntnisse, die in inquisitorischer Logik gegen Häresie und Leugnung des wahren Glaubens zu vollziehen sind. Eine neue Religion verdrängt in einem moralischen Kreuzzug Menschenrechte. Nur wer dem Dogma folgt, ist vollwertiger Mensch und hat Recht(e). Die Zivilisation im Rückwärtsgang, rauscht an Kant vorbei. Doch das sei hier nur nebenbei erwähnt.
Schutz vor Gewalt
Sie Frau Senatorin Stahmann behaupten, die tatsächliche Verbesserung der Situation Sexarbeitender in den Mittelpunkt ihrer Überlegung zu stellen. Sexarbeitende sollen vor Gewalt geschützt werden. Dem stimmen wir vorbehaltlos zu. Allein uns fehlt der Glaube.
Der Bremer Soziologe Olaf Bernau, stellt fest: „Diskriminierung ist Körperverletzung - Wenn man ständig Beleidigungen ertragen muss und ausgegrenzt wird, ist die seelische Gesundheit in Gefahr“ (Weser Kurier, 14.08.13, S. 11). Demnach ist fortgesetzte Diskriminierung körperlicher Gewaltanwendung gleichzusetzen.
„Gewalterfahrungen sind mit erheblichen psychosozialen und gesundheitlichen Konsequenzen wie körperlichen und seelischen Verletzungen, Rückzug und Isolation, Depression, Angststörungen, sozialen Beeinträchtigungen bei den Opfern, aber auch Delinquenz, strafrechtlicher Verfolgung, Gefängnisaufenthalten, Persönlichkeitsstörungen, Depression, Substanzkonsum sowie schlechteren Berufs- und Bildungschancen bei Opfern und Tätern verbunden ..., wodurch eine erhebliche Public-Health-Relevanz begründet ist. Es ist davon auszugehen, dass Gewalt als Risikofaktor für eine Vielzahl von körperlichen und psychischen, zum Teil lang anhaltenden Gesundheitsstörungen in den Gesundheitswissenschaften immer noch unterschätzt wird.“ stellen die Autoren der Studie „Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung“ unter Einbeziehung „sozial-relationaler“ und „verbal psychischer“ Gewalt, die auf die Beschädigung sozialer Beziehungen gerichtet ist“ fest (Bundesgesundheitsbl 2013 · 56:755–764, DOI 10.1007/s00103-013-1691-8, Online publiziert: 27. Mai 2013 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013). Herr Bernau erhält prominenten Beistand für seine These.
Selbstjustiz, ja bitte - Stigmatisierung - alltägliche Gewalterfahrungen Sexarbeitender
Wir können Ihnen gerne praktisch und lebensnah von den Traumatisierungen berichten, die wir im Zusammenhang mit nötigenden, beleidigenden und verleumderischen Verhalten haben erfahren müssen. Unter Polizeischutz ausgeübt von der Bürgerinitiative Essener Straße gegen Sexarbeiterinnen, die bei uns Mieterinnen waren, gegen Kunden die diese besuchten und gegen uns. Erst jetzt gelingt uns der Widerstand dagegen, die Ohnmacht schwindet. Weder, dass die Polizei eingriff, als der Zugang zur Location blockiert, noch als von Demonstranten das Recht auf das persönliche Bild verletzt wurde. „Nutten raus! Nutten raus!“ war die Parole, die skandiert wurde. Zwangsprostitution, Zuhälterei und Ausbeutung waren die Anschuldigungen, die gegen uns, ohne jeden Beweis und trotz gegenteiliger Aussagen der zuständigen Beamten der Kriminalpolizei als falsche Beschuldigung vorgebracht wurden. Rufmord und Brandmarkung, die wir nachbarschaftlich, durch Bremer Medien, insbesondere Buten und Binnen, und Politik erfahren mussten. Diskriminierung, Stigmatisierung, Gewalt, sozial-relational und psychisch-verbal, gepaart mit Straftaten, geduldet durch Bremer Polizei, Politik und öffentlich beklatscht. Nur ein unbedeutendes Beispiel gutbürgerlichen Bremer Anstandes, den Holzweg der Liberalität eliminierend, den ihr Kollege Mäurer abgeschafft wissen möchte, wenn es um Sexarbeit geht.
Vor dem Gesetz sind alle gleich - Das Bremer Verwaltungsgericht - rechtsförmiger Terror
Und die Justiz: Das Bremer Verwaltungsgericht in Sachen Location Essener Straße hält nichts von Unschuldsvermutungen. Nachdem das Gericht die belastenden Aussagen der Nachbarschaft wegen milieubedingter Störungen, die von der Nachbarschaft zeitgleich mit Beginn der Nutzung der Immobilie für die Sexarbeit vorgebracht worden waren, ohne Prüfung der Sachlage als glaubwürdig angenommen hat, stellt es in Bezug auf der klagetreibende Antragstellerin Lara Freudmann (Arbeitsname)fest: „Festzustellen ist zunächst, dass das gesamte Vorbringen der Antragstellerin ... durch nichts belegt ist. Hinsichtlich der von ihr mit den ... anderen Prostituierten eingegangenen Mietverhältnisse hat die Antragstellerin nur das Formular eines Gewerbemietvertrages vorgelegt. Dass die Mietverträge tatsächlich in der durch das Formular vorgegebenen Form abgeschlossen worden sind, ist nicht dargetan. Im Übrigen würde die Feststellung, dass die Antragstellerin nicht an den Einnahmen ihrer Mieterinnen beteiligt ist, nicht ausschließen, dass andere Personen es sind. Auch hinsichtlich der Antragstellerin selbst erscheint nicht zweifelsfrei, dass diese „auf eigene Rechnung“ arbeitet. Aus den im Eilverfahren 1 V 165/10 vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass von den Anwohnern der Essener Straße zunächst eine - auch namentlich genannte - männliche Person als neuer Eigentümer des Hausgrundstücks Nr. y und Betreiber des bordellartigen Betriebes angesehen wurde.“ (VwltgG der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - Az: 1 V 410/10). Nachweislich gehörte das Haus jedoch Lara Freudmann. Das VwltgsG bezieht sich also in seinem Urteil auf eine unwahre Tatsachenbehauptung der Nachbarschaft, ohne diese zu prüfen, bezweifelt aber generell Aussagen von Lara Freudmann, die Tatsachen sind. Vor dem Gesetz sind alle gleich? Das Stigma nimmt Justitia die Binde von den Augen. Milieubedingte Vorverurteilung. Rechtsförmiger Terror.
Dogmen gingen der Hexenverbrennung voraus
Andere Berichte, die von Verletzungen, von ähnlicher alltäglicher Gewalt berichten, und diese mit Stigmatiaierung und Diskriminierung verbinden, finden Sie, wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, mit Sexarbeitenden zu sprechen, oder die Fachliterur zur Kenntniss zu nehmen. Gerne schicken wir Ihnen eine Literaturliste. Hier nur der Hinweis auf U. Lembkes Aufsatz Das „Prostituiertenschutzgesetz“ kommt – die Heuchelei geht weiter, in: http://www.juwiss.de/105-2014/. Mysogynische Haltungen, mit denen Sexarbeitende täglich konfrontiert sind, finden Sie, wenn Sie einschlägige Foren betrachten. Wieviele Morde und Mordversuche gegen Sexarbeitende von der Bremer Polizei seit 1990 registriert wurden, keine Antwort auf diese Anfrage. WK Redakteurin Rose Gerdts-Schiffler zählt in ca 15 Jahren mehr als 10 Mordopfer. Ob es einen Zusammenhang zwischen solchen Straftaten und alltäglicher Verachtung der Sexarbeit gibt? Zahlen dazu liegen nicht vor. Aber Dogmen gingen der Hexenverbrennung voraus.
Das sind die Formen der Gewalt, die Sexarbeitenden im Alltag begegnen. Diskriminierung, Stigmatisierung, Beleidigungen, soziale Ächtung und Degradierung, Entmündigung, falsche Beschuldigungen, Abwertungen, Kriminalisierung und Razzien, Rollkommandos, sogenannte (anlasslose) polizeiliche Präventivkontrollen, juristische Ungleichbehandlung.
Zu dieser Gewalt, zu dieser sozialen Ächtung gehören im Weiteren, durch sie zum guten Teil legitimiert, ermöglicht und/oder ausgelöst: Entzug von Sorgerecht für die eigenen Kinder wegen der Tätigkeit als Sexarbeitende, Verweigerung von Bankkonten, Ablehnung bei Bewerbungen um neue Arbeitsstellen, Ausgrenzung aus der Nachbarschaft, Mobbing gegen Kinder von Sexarbeitenden, minder schwere Vergewaltigung, sofern Sexarbeitende geschädigt werden ... Als Folge dann der Rückzug von Sexarbeitenden in Grauzonen, in denen sie auf die Abschirmung seitens Dritter vertrauen, die sich dies bezahlen lassen, die Angst sich an andere Dritte zu wenden, speziell an Polizei, Behörden aber auch an Beratungsstellen und schliesslich auch eine erhöhte Gefahr in ausbeuterische Arbeitssituationen zu geraten, wie dies bulgarische Sexarbeitende in Bremen erfahren mussten, die aus eigenem Willen nach Deutschland kamen, um der Sexarbeit nachzugehen und hier in Bremen unter Gewaltverhältnissen ihrer Einnahmen beraubt wurden. Ja das gibt es. Dogmen haben Folgen und produzieren Geschädigte.
Schutz vor Diskriminierung - Ein Eckpunkt
Gut, dass sie den Punkt der Diskriminierung, des Schutzes vor Diskriminierung (Stigmatisierung, soziale Ächtung) als primäres Ziel der Nachsteuerung festgehalten haben. Das können wir nur unterstützen, denn Diskriminierung und Stigmatisierung sind es, wie oben ausgeführt, die Menschen die im Wirtschaftsfeld sexueller und erotischer Dienstleistungen aktiv sind, alltäglich, stündlich und allgegenwärtig in menschenverachtender Brutalität verletzen und schädigen. Wir wissen wie es ist, im eigenen Haus von einer wütenden Menge eingeschlossen zu sein, starr vor Schreck, in Bremen, in Anwesenheit der Polizei, 500 KM, 19 Jahre fern von Hoyerswerda - sind ja nur Nutten.
„Prostituierte selbst trauen sich wegen des sozialen Stigmas, das ihrem Beruf anhaftet, kaum zu öffentlichen Bekenntnissen; viele von ihnen verfügen als Arbeitsmigrantinnen (noch) nicht einmal über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um an einer gesellschaftlichen Debatte hierzulande teilzunehmen. Betreiber von Prostitutionsstätten sind nach allgemeinem Klischee sowieso kriminelle Luden. Und Kunden von Prostituierten ziehen es fast ausnahmslos vor, als solche öffentlich nicht in Erscheinung zu treten.“ Lövenich in http://www.novo-argumente.com/magazin.p ... el/0001604)
Die anderen Eckpunkte, zu denen Sie in Ihrer Stellungnahme ausführlich Vorschläge unterbreiten, möchten wir an dieser Stelle nicht im einzelnen behandeln. Wir verweisen dazu u.a. auf die Stellungnahme des Bundesverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen und die Stellungnahme des Bundesverbandes sexuelle Dienstleistungen, in denen wir Mitglied sind und die dem BMFSFJ und auch Ihnen vorliegen.
Empowerment
Danke also, dass sie eine Lanze für uns brechen und sogar von Empowerment fordern, damit Sexarbeitende ermutigt und befähigt werden im eigenen Interesse tätig zu werden.
„Empowerment (von engl. empowerment = Ermächtigung, Übertragung von Verantwortung) bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihr Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit (powerlessness) zu überwinden und ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Empowerment)
Wir denken Empowerment ist hilfreich, um Diskriminierung und Stigmatisierung zu reduzieren. Antidiskriminierend sollten stigmatisierten Gruppen Ressourcen, Räume und Gelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Verantwortet, wie sie selbst sagen und rechtlich zu garantieren vorgeben, durch den Garanten des Gleichstellungsgebots, den Inhaber des Monopols der Gewaltausübung - einer Form struktureller Gewalt - den Staat und seine Institutionen. Insbesondere die demokratischen Institutionen und deren Personal, z.B. der Senat Bremen, Sie Frau Stahmann sind gefordert und propagieren: Ja
Fehlanzeige
Wir suchten in Ihren Vorschlägen, in Ihrer Stellungnahme, nach solchen Ermächtigungen, Räumen, Gelegenheiten, Unterstützungen, Ressourcen, die geeignet sind, Sexarbeitenden eine Stimme im Gemeinwesen zu sichern, Diskriminierung und Stigmatisierung zu reduzieren. Auch in dem Eckpunktepapier ihrer Kollegin Frau Bundesministerin Schwesig zu einem Prostituierten-Schutz-Gesetz vom 14.08.2014 haben wir danach gesucht. Das sagten Sie doch, sei ihr primäres Anliegen, Schutz vor Diskriminierung. Haben wir etwas übersehen? Im Anhang 1 und 2 unsere Zusammenfassung Ihrer Stellungnahme und auch die des Eckpunktepapiers von Bundesministerin Schwesig. Wir haben nichts gefunden zum Thema Schutz vor Diskriminierung und Stigmatisierung und Empowerment. Fehlanzeige.
Sprachbarrieren zu Brandmalen
Uns ist aber Folgendes aufgefallen und dabei nehmen wir noch einmal Bezug auf oben Gesagtes zu den Möglichkeiten Sexarbeitender, sich am sozialen Diskurs um ihre Tätigkeit zu beteiligen. C. Lövenich stellt mit Bezug auf Sexarbeitende fest „viele von ihnen verfügen als Arbeitsmigrantinnen (noch) nicht einmal über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um an einer gesellschaftlichen Debatte hierzulande teilzunehmen“
Am 09.12.2013, wir hatten Ihnen unsere Studie gesendet, waren deutlich über 80 % aller Sexarbeiterinnen, die in Bremen in Wohnungen ihrer Tätigkeit nachgingen, nicht aus Deutschland. Für Sexarbeitende, die in Bremen in anderen Zusammenhängen der Sexarbeit nachgingen (Bars, Straße) dürfte das gleiche gelten (anders vielleicht Escort und Domina). Nichts wurde in Bremen getan um diese Sexarbeitenden vor den Gefahren zu bewahren, die ein strukturell bedingter Ausschluss aus sozialen Debatten für sie bedeutet. Landesfrauenbauftragte Hauffe und Innensenator Mäurer, Vertreter staatlicher Gewalt, konnten ihre Anschuldigungen gegen rumänische und bulgarische Sexarbeitende im Schutze der Sprachbarriere, ohne Widerspruch zu erwarten, in die Öffentlichkeit bringen. Rumänische und bulgarische Sexarbeiterinnen seien in aller Regel und überwiegend Zwangsprostituierte (Weser Kurier v. 26.1.13, S.11). Gewalt, strukturell, brandmalend, tatsachenverleugnend aufgedrückt, die „Hilflosigkeit in einem fremden Land“ ausnutzend (Straftatbestandsmerkmal) und organisierend, im Amt. Sprachbarriere verwandelt in Brandmale.
Fremdbestimmung - Selbstbestimmung
Sie sprechen in ihrer Stellungnahme zum ProstSchutG an das BMFSFJ von strukturellen Gefahren für das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten. Gutes Thema. Wir fragen allgemeiner: Wo liegen generell strukturelle Gefahren für das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeitenden? Nur zur Erinnerung: Wie sprechen lieber von Sexarbeitenden, nicht von die Prostituierten. Einmal weil Sexarbeit ein verfassungsgerichtlich und grundrechtlich geschützter Beruf ist u n d weil es eben Männer, Frauen, Transsexuelle und wohl auch Intersexuelle gibt, die aktiv im Feld der Sexarbeit unterwegs sind. Was denken sie also, sollte unternommen werden, damit diese Sexarbeitenden, von der Sprachbarriere als einer Form struktureller Gewalt betroffen, ermächtigt werden, im Bremer Gemeinwesen für sich zu sprechen, wie sie es, Empowerment reklamierend, zur tatsächlichen Verbesserung der Lage Sexarbeitender wünschen? Welche Gelegenheiten bieten sich diesen Sexarbeitenden, welche sollen Ihnen geboten werden, damit sie aus der für sie spezifischen „Hilflosigkeit in einem fremden Land“ heraus, - Merkmal des Straftatbestands Menschenhandel §§ 232, 233 StGB - Autonomie gewinnen, ihr Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am sozialen / politischen / kommunalen Diskurs wahrnehmen können und nicht fremdbestimmter Spielball sozialer Debatten Meinungsmächtiger sind?
Oder gehören Sie Frau Stahmann zu den OrganisatorInnen im Gewand der Sprachbarriere gekleideter struktureller und damit zu den Reproduzenten ethnisch diskriminierender Gewalt gegen Osteuropäerinnen? Brutalisieren Sie das interethnische Begehren der Menschen in Bremen, in der BRD, in der EU ... nach Kontakt und Teilhabe? Ebenso wie wir aus der Sexarbeit, wie dogmatisch vernebelnd behauptet wird, patriarchale Gewalt und die Brutalisierung sexuellen Begehrens (re-)produzieren? Ist die Realität vielleicht komplexer? Kann nicht sein, was nicht sein darf? Lieber Klischees, Stereotype und Vorverurteilungen?
Wie wäre es dann mit
- alle gesetzlichen Vorhaben zur Regulierung der Sexarbeit in Deutschland werden inklusive Ihrer Begründungen und der dazu gehörenden Stellungnahmen offizieller Stellen zumindest in alle EU Sprachen übersetzt und den Sexarbeitenden aus unseren EU Partnerländern zur Verfügung gestellt
- in (zumindest) allen Kommunen ab 100.000 Einwohnenden werden öffentlich finanzierte, unabhängig moderierte Informationsveranstaltungen in den Muttersprachen Sexarbeitender und mit deutscher Übersetzung organisiert, um die Anliegen, die Sexarbeitende im Zusammenhang mit ihrem Beruf und zu ihrem Schutz haben, zu erheben
- auf der Grundlage dieser Anhörungen, so wie es dem BMFSFJ schon 2005 in der Evaluation des ProstG vorgeschlagen worden war, wird nachgesteuert, um gesetzliche Garantien zu schaffen.
Lippenbekenntnisse
Davon finden wir nichts in Ihren Ausführungen.
- Empowerment und Teilhabe an der gesellschaftlichen Debatte.
- Schutz vor Diskriminierung
sind nichts weiter als Lippenbekenntnisse.
Best Practice - Lernen von „Kriminellen Luden“
Dann haben wir doch noch etwas gefunden: Die Betreibenden sollen verpflichtet werden, Mietverträge etc. in den Landessprachen der mietenden Sexarbeitenden abzuschließen und sie sollen ein Betriebskonzept vorlegen, das die (sexuelle) Selbstbestimmung Sexarbeitender (vertraglich) garantiert.
Schön, dass sie gelesen haben, was wir Ihnen mitgeteilt haben und was wir in unserer Location für Sexarbeit, unserem „Haus9“ schon lange praktizieren: die (auch schriftliche) Information in der Landessprache der Mietenden, und die Unterstützung bei der Teilhabe an der öffentlichen Debatte um die Sexarbeit. Sozusagen die Königsdisziplin der Selbstbestimmung (siehe http://menschenhandelheute.net/2013/11/ ... in-bremen/ und http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 257#140257 - Beitrag 336). Merkwürdig nur, dass das von uns als Betreibenden von Prostitutionsstätten kommt, die wir doch „nach allgemeinem Klischee sowieso kriminelle Luden“ (C.Lövenich) sind, und nicht von Ihnen als selbsternannten SexarbeitschützerInnen. Noch merkwürdiger, dass wir praktizieren, was sie verlangen und wir mit unserem Verlangen sie darauf stossen müssen, Lippenbekenntnissen Übersetzungen folgen zu lassen.
Ach so und die (strukturell gefährdete) sexuelle Selbstbestimmung unserer Mieterinnen. Unsere ominöse Weisungsbefugnis. In die Art der Dienstleistungen, die unsere Mieterinnen erbringen, mischen wir uns lediglich mit dem Hinweisen ein „Verkehr ohne Gummi ist Tabu“ und der Empfehlung „Dienstleistungen erst ab 50 €“ zu erbringen. Im Gegensatz zu Ihnen, die Gang Bang und Flatrate Dienstleistungen verbieten wollen (wird das dann eine Straftat?), egal was wir wollen. Reden Sie bitte nicht davon das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vor Formen struktureller Gewalt zu schützen, während sie als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols (System / Struktur) den Arm des Gesetzes in Slips und Boxershorts dirigieren.
Form struktureller Gewalt - Arroganz der Macht.
Unglaublich, dass wir das einfordern müssen, wir „kriminellen Luden“, von der Politik: Sie und ihre KollegInnen ParlamentarierInnen und MinisterInnen sollen mit den Betroffenen jenseits der Sprachbarriere und auf Augenhöhe sprechen. Von Ihnen nur Lippenbekenntnisse. Keine Zeile in Rumänisch, kein Gespräch mit Sexarbeitenden. Wie peinlich. Wie bezeichnend. Form struktureller Gewalt - Arroganz der Macht.
Bockschein war gestern! Nuttenpass ab Morgen?
Halt wir vergassen Ihren praktischen Vorschlag zu erwähnen. Sie befürworten einen Lichtbildausweis für Sexarbeitende, die sie eher Prostituierte zu nennen geneigt sind. Auskünfte an Private hilfsweise zulässig, das Pseudonym der Sexarbeitenden nutzend. Damit sind die Sexarbeitenden dann geschützt. AHA. Welcher Name wohl geläufig wird für das Dokument?
Vielen Dank
an:
Mitglieder der Bremer Bürgerschaft, ZGF, Mitglieder des Runden Tisches Menschenhandel und Zwangsprostitution Bremen über die BBMeZ, BesD e.V., BSD e.V., voice4sexworkers.com, Ministerin Schwesig (BMFSFJ), Senator Mäurer, Verwaltungsgericht Bremen, TAZ Redaktion Bremen, Weser-Kurier, Nitribitt e.V, STI Beratung Gesundheitsamt Bremen.
Dieses Dokument wird mit seinen Anlagen derzeit zumindest in Auszügen ins Rumänische übersetzt. Es wird den rumänischsprachigen Sexarbeitenden in Bremen und vielleicht auch in anderen Städten und Regionen ausgehändigt und nach Möglichkeit und bei Interesse mit Ihnen diskutiert werden. Die rumänische Version erscheint als Ne-RO-In Dokument auf Sexworker.de.
Sehr geehrte Frau Senatorin Stahmann
wir beziehen uns mit diesem Schreiben auf die von Ihnen verfasste Stellungnahme zur Anhörung des BMFSFJ vom 12.06.2014, zur „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“, deren wesentlichen Aussagen wir in der im Anhang 1 ersichtlichen Form für uns zusammengefasst haben. Ihre Ausführungen verstehen wir so, dass sie zwischen primären und nachgeordneten Zielen einer Nachsteuerung des prinzipiell befürworteten Prostitutionsgesetzes (ProstG) von 2002 unterscheiden.
Primär sprechen sie sich zuallererst dafür aus, dass eine tatsächliche Verbesserung der Situation Sexarbeitender zu erreichen sei und zwar durch den Schutz dieser vor
- Gewalt
- Ausbeutung
- Übervorteilung
- Diskriminierung und
- Gefährdungen ihres sexuellen Selbstbestimmungrechtes (strukturelle Formen der Gewalt)
Aus der Sicht von uns, die wir seit zum Teil mehr als drei Jahrzehnten aktiv im Wirtschaftszweig der sexuellen und erotischen Dienstleistungen sind und aus der Sicht vieler Sexarbeitender mit denen wir persönlichen Kontakt im Ausland, in Deutschland aber insbesondere in Bremen hatten und haben, ist der von Ihnen angesprochene Punkt der Diskriminierung und im Zusammenhang damit der Stigmatisierung und der verbreiteten sozialen Ächtung, die diesen Wirtschaftszweig und die in ihm aktiven Menschen täglich treffen, der wichtigste.
Stigmatisierung und Diskriminierung als zentrale Gewalterfahrungen Sexarbeitender
Wie das EU Parlament mit seiner Beschlussfassung zum Bericht von Mary Honeyball über sexuelle Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter, an den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vom 3.2.2014 mit breiter Mehrheit und mit Nachdruck festgestellt hat, sind: “Prostituierte öffentlichen Schmähungen und sozialer Stigmatisierung auch noch ausgesetzt ... wenn sie nicht mehr der Prostitution nachgehen;“
Auch die Fachliteratur befasst sich eingehend mit dem Umstand allgegenwärtiger Stigmatisierung von Menschen, die sich im Feld der sexuellen und erotischen Dienstleistungen bewegen und kommt zu dem Ergebnis, das dieser Umstand ursächlich für eine Vielfalt von spezifischen Problemen ist, von denen Sexarbeitende betroffen sind. Sowohl gesundheitliche Folgen als auch ein erhöhtes Risiko von Hass- und anderen Straftaten betroffen zu sein, sind Folgen der Diskriminierung und des Stigmas. Es wird aktuell durch Kampagnen befördert, die sich für eine Ächtung der Sexarbeit aussprechen. Sexarbeit, so behaupten diese Kampagnen, ist menschenunwürdig. Die Würde der Menschen, die im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen aktiv sind, wird damit in Frage gestellt.
Die Würde Sexarbeitender ist antastbar - das schwedische Modell - ein Unrechtsstaat
Interessant ist in diesem Zusammenhang das sogenannte schwedische Modell des Verbotes des Kaufes sexueller Dienstleistungen und des Verbotes der Teilhabe am Sexverkauf seitens Dritter (Keine Zimmervermietung an, keine Werbung für Sexarbeitende, keine gemeinsam betriebenen Sexarbeitsorte durch Sexarbeitende, keine Teilhabe am Einkommen aus Sexarbeit auch seitens der PartnerInnen Sexarbeitender etc.), das auf der Behauptung beruht, Sexarbeit sei menschenunwürdig. Es wurde - wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass - auch damit begründet, solidarisch mit Sexarbeitenden zu sein, sie insgesamt zu schützen, insbesondere vor Stigmatisierung und Diskriminierung. Die soziale Verurteilung von Sexarbeitenden ist in Schweden allerdings ca 15 Jahren nach der Rechtskraft des Gesetzes nicht zurückgegangen. Sexarbeitende berichten von steigender sozialer Ablehnung und zusätzlicher Gefährdung bei der Berufsausübung. Tatsache ist, sie stehen im Regen, ungeschützt. Die Folge der schwedischen Gesetzgebung ist also weder Inkludierung noch soziale Anerkennung Sexarbeitender sondern deren Exkludierung, soziale Ächtung und Gefährdung. Stigma kills in Schweden dem Musterland angeblich erfogreicher Sexwork Politik, siehe das Beispiel Jasmine:
Das schwedische Modell ist gescheitert. Schweden ist zu einem Land geworden, dass einem Teil seiner Bewohnerinnen das grundlegende Recht auf die Anerkennung ihrer Würde, ihrer Unantastbarkeit als Menschen, ihres Rechtes auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit verwehrt. Ein Unrechtsstaat, der diese Menschenrechtsverletzung als rechtsförmigen Terror gegen Sexarbeitende organisiert und diesen Terror international exportiert. Die Würde der Sexarbeitenden ist in Schweden antastbar und nicht geschützt.
Patriarchale Gewalt
Die Begründung dafür: Sexarbeitende reproduzieren patriarchale Gewaltverhältnisse, sie brutalisieren das sexuelle Begehren, das ist Gewalt gegen Frauen (und Männer). Eine gewaltiges Dogma. Wie Sexarbeitende dies individuell und intentional gelingt, wenn sie ihre Dienstleistungen vollziehen, sie sich also schuldhaft der Reproduktion patriarchaler Gewalt „hingeben“ und nicht den Dienstleistungsempfangenden, das wird - wieso auch, es ist ja ein Dogma, Ideologie, Glaubensbekenntnis, kein Wissen - nicht erläutert. Ob die konkrete Interaktion in der Sexarbeit nicht gerade geeignet ist, genau das Gegenteil von patriarchaler Gewalt im sexuellen Erleben zu ermöglichen, so wie Udo Gerheim dies formuliert: „Die Prostitution ist also in der Lage, innerhalb des Geltungsbereiches des Feldes identitäre, soziale, körperliche und sexuelle Grenzen in ,atemberaubender‘ Geschwindigkeit zu überwinden, entgegen sonstiger sozialer und psychischer Gesetzmäßigkeiten im Feld (privater) Sexualität“ (Gerheim, 2012, S. 223), wird nicht in Erwägung gezogen. Ob da nicht gerade die Aufspaltung der Frauen in Heilige und Hure zur Disposition steht und damit das Patriarchat über Bord geht, ob die Geschlechterverhältnisse nicht längst einen anderen Zustand erreicht haben, als den der bruchlosen patriarchalen Gewalt, steht für die Anhängerinnen des schwedischen Modells nicht zur Diskussion. Die Antastbarkeit der Würde, der Entzug individueller Freiheitsrechte, rechtsförmiger Terror sind für sie Bekenntnisse, die in inquisitorischer Logik gegen Häresie und Leugnung des wahren Glaubens zu vollziehen sind. Eine neue Religion verdrängt in einem moralischen Kreuzzug Menschenrechte. Nur wer dem Dogma folgt, ist vollwertiger Mensch und hat Recht(e). Die Zivilisation im Rückwärtsgang, rauscht an Kant vorbei. Doch das sei hier nur nebenbei erwähnt.
Schutz vor Gewalt
Sie Frau Senatorin Stahmann behaupten, die tatsächliche Verbesserung der Situation Sexarbeitender in den Mittelpunkt ihrer Überlegung zu stellen. Sexarbeitende sollen vor Gewalt geschützt werden. Dem stimmen wir vorbehaltlos zu. Allein uns fehlt der Glaube.
Der Bremer Soziologe Olaf Bernau, stellt fest: „Diskriminierung ist Körperverletzung - Wenn man ständig Beleidigungen ertragen muss und ausgegrenzt wird, ist die seelische Gesundheit in Gefahr“ (Weser Kurier, 14.08.13, S. 11). Demnach ist fortgesetzte Diskriminierung körperlicher Gewaltanwendung gleichzusetzen.
„Gewalterfahrungen sind mit erheblichen psychosozialen und gesundheitlichen Konsequenzen wie körperlichen und seelischen Verletzungen, Rückzug und Isolation, Depression, Angststörungen, sozialen Beeinträchtigungen bei den Opfern, aber auch Delinquenz, strafrechtlicher Verfolgung, Gefängnisaufenthalten, Persönlichkeitsstörungen, Depression, Substanzkonsum sowie schlechteren Berufs- und Bildungschancen bei Opfern und Tätern verbunden ..., wodurch eine erhebliche Public-Health-Relevanz begründet ist. Es ist davon auszugehen, dass Gewalt als Risikofaktor für eine Vielzahl von körperlichen und psychischen, zum Teil lang anhaltenden Gesundheitsstörungen in den Gesundheitswissenschaften immer noch unterschätzt wird.“ stellen die Autoren der Studie „Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung“ unter Einbeziehung „sozial-relationaler“ und „verbal psychischer“ Gewalt, die auf die Beschädigung sozialer Beziehungen gerichtet ist“ fest (Bundesgesundheitsbl 2013 · 56:755–764, DOI 10.1007/s00103-013-1691-8, Online publiziert: 27. Mai 2013 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013). Herr Bernau erhält prominenten Beistand für seine These.
Selbstjustiz, ja bitte - Stigmatisierung - alltägliche Gewalterfahrungen Sexarbeitender
Wir können Ihnen gerne praktisch und lebensnah von den Traumatisierungen berichten, die wir im Zusammenhang mit nötigenden, beleidigenden und verleumderischen Verhalten haben erfahren müssen. Unter Polizeischutz ausgeübt von der Bürgerinitiative Essener Straße gegen Sexarbeiterinnen, die bei uns Mieterinnen waren, gegen Kunden die diese besuchten und gegen uns. Erst jetzt gelingt uns der Widerstand dagegen, die Ohnmacht schwindet. Weder, dass die Polizei eingriff, als der Zugang zur Location blockiert, noch als von Demonstranten das Recht auf das persönliche Bild verletzt wurde. „Nutten raus! Nutten raus!“ war die Parole, die skandiert wurde. Zwangsprostitution, Zuhälterei und Ausbeutung waren die Anschuldigungen, die gegen uns, ohne jeden Beweis und trotz gegenteiliger Aussagen der zuständigen Beamten der Kriminalpolizei als falsche Beschuldigung vorgebracht wurden. Rufmord und Brandmarkung, die wir nachbarschaftlich, durch Bremer Medien, insbesondere Buten und Binnen, und Politik erfahren mussten. Diskriminierung, Stigmatisierung, Gewalt, sozial-relational und psychisch-verbal, gepaart mit Straftaten, geduldet durch Bremer Polizei, Politik und öffentlich beklatscht. Nur ein unbedeutendes Beispiel gutbürgerlichen Bremer Anstandes, den Holzweg der Liberalität eliminierend, den ihr Kollege Mäurer abgeschafft wissen möchte, wenn es um Sexarbeit geht.
Vor dem Gesetz sind alle gleich - Das Bremer Verwaltungsgericht - rechtsförmiger Terror
Und die Justiz: Das Bremer Verwaltungsgericht in Sachen Location Essener Straße hält nichts von Unschuldsvermutungen. Nachdem das Gericht die belastenden Aussagen der Nachbarschaft wegen milieubedingter Störungen, die von der Nachbarschaft zeitgleich mit Beginn der Nutzung der Immobilie für die Sexarbeit vorgebracht worden waren, ohne Prüfung der Sachlage als glaubwürdig angenommen hat, stellt es in Bezug auf der klagetreibende Antragstellerin Lara Freudmann (Arbeitsname)fest: „Festzustellen ist zunächst, dass das gesamte Vorbringen der Antragstellerin ... durch nichts belegt ist. Hinsichtlich der von ihr mit den ... anderen Prostituierten eingegangenen Mietverhältnisse hat die Antragstellerin nur das Formular eines Gewerbemietvertrages vorgelegt. Dass die Mietverträge tatsächlich in der durch das Formular vorgegebenen Form abgeschlossen worden sind, ist nicht dargetan. Im Übrigen würde die Feststellung, dass die Antragstellerin nicht an den Einnahmen ihrer Mieterinnen beteiligt ist, nicht ausschließen, dass andere Personen es sind. Auch hinsichtlich der Antragstellerin selbst erscheint nicht zweifelsfrei, dass diese „auf eigene Rechnung“ arbeitet. Aus den im Eilverfahren 1 V 165/10 vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass von den Anwohnern der Essener Straße zunächst eine - auch namentlich genannte - männliche Person als neuer Eigentümer des Hausgrundstücks Nr. y und Betreiber des bordellartigen Betriebes angesehen wurde.“ (VwltgG der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - Az: 1 V 410/10). Nachweislich gehörte das Haus jedoch Lara Freudmann. Das VwltgsG bezieht sich also in seinem Urteil auf eine unwahre Tatsachenbehauptung der Nachbarschaft, ohne diese zu prüfen, bezweifelt aber generell Aussagen von Lara Freudmann, die Tatsachen sind. Vor dem Gesetz sind alle gleich? Das Stigma nimmt Justitia die Binde von den Augen. Milieubedingte Vorverurteilung. Rechtsförmiger Terror.
Dogmen gingen der Hexenverbrennung voraus
Andere Berichte, die von Verletzungen, von ähnlicher alltäglicher Gewalt berichten, und diese mit Stigmatiaierung und Diskriminierung verbinden, finden Sie, wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, mit Sexarbeitenden zu sprechen, oder die Fachliterur zur Kenntniss zu nehmen. Gerne schicken wir Ihnen eine Literaturliste. Hier nur der Hinweis auf U. Lembkes Aufsatz Das „Prostituiertenschutzgesetz“ kommt – die Heuchelei geht weiter, in: http://www.juwiss.de/105-2014/. Mysogynische Haltungen, mit denen Sexarbeitende täglich konfrontiert sind, finden Sie, wenn Sie einschlägige Foren betrachten. Wieviele Morde und Mordversuche gegen Sexarbeitende von der Bremer Polizei seit 1990 registriert wurden, keine Antwort auf diese Anfrage. WK Redakteurin Rose Gerdts-Schiffler zählt in ca 15 Jahren mehr als 10 Mordopfer. Ob es einen Zusammenhang zwischen solchen Straftaten und alltäglicher Verachtung der Sexarbeit gibt? Zahlen dazu liegen nicht vor. Aber Dogmen gingen der Hexenverbrennung voraus.
Das sind die Formen der Gewalt, die Sexarbeitenden im Alltag begegnen. Diskriminierung, Stigmatisierung, Beleidigungen, soziale Ächtung und Degradierung, Entmündigung, falsche Beschuldigungen, Abwertungen, Kriminalisierung und Razzien, Rollkommandos, sogenannte (anlasslose) polizeiliche Präventivkontrollen, juristische Ungleichbehandlung.
Zu dieser Gewalt, zu dieser sozialen Ächtung gehören im Weiteren, durch sie zum guten Teil legitimiert, ermöglicht und/oder ausgelöst: Entzug von Sorgerecht für die eigenen Kinder wegen der Tätigkeit als Sexarbeitende, Verweigerung von Bankkonten, Ablehnung bei Bewerbungen um neue Arbeitsstellen, Ausgrenzung aus der Nachbarschaft, Mobbing gegen Kinder von Sexarbeitenden, minder schwere Vergewaltigung, sofern Sexarbeitende geschädigt werden ... Als Folge dann der Rückzug von Sexarbeitenden in Grauzonen, in denen sie auf die Abschirmung seitens Dritter vertrauen, die sich dies bezahlen lassen, die Angst sich an andere Dritte zu wenden, speziell an Polizei, Behörden aber auch an Beratungsstellen und schliesslich auch eine erhöhte Gefahr in ausbeuterische Arbeitssituationen zu geraten, wie dies bulgarische Sexarbeitende in Bremen erfahren mussten, die aus eigenem Willen nach Deutschland kamen, um der Sexarbeit nachzugehen und hier in Bremen unter Gewaltverhältnissen ihrer Einnahmen beraubt wurden. Ja das gibt es. Dogmen haben Folgen und produzieren Geschädigte.
Schutz vor Diskriminierung - Ein Eckpunkt
Gut, dass sie den Punkt der Diskriminierung, des Schutzes vor Diskriminierung (Stigmatisierung, soziale Ächtung) als primäres Ziel der Nachsteuerung festgehalten haben. Das können wir nur unterstützen, denn Diskriminierung und Stigmatisierung sind es, wie oben ausgeführt, die Menschen die im Wirtschaftsfeld sexueller und erotischer Dienstleistungen aktiv sind, alltäglich, stündlich und allgegenwärtig in menschenverachtender Brutalität verletzen und schädigen. Wir wissen wie es ist, im eigenen Haus von einer wütenden Menge eingeschlossen zu sein, starr vor Schreck, in Bremen, in Anwesenheit der Polizei, 500 KM, 19 Jahre fern von Hoyerswerda - sind ja nur Nutten.
„Prostituierte selbst trauen sich wegen des sozialen Stigmas, das ihrem Beruf anhaftet, kaum zu öffentlichen Bekenntnissen; viele von ihnen verfügen als Arbeitsmigrantinnen (noch) nicht einmal über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um an einer gesellschaftlichen Debatte hierzulande teilzunehmen. Betreiber von Prostitutionsstätten sind nach allgemeinem Klischee sowieso kriminelle Luden. Und Kunden von Prostituierten ziehen es fast ausnahmslos vor, als solche öffentlich nicht in Erscheinung zu treten.“ Lövenich in http://www.novo-argumente.com/magazin.p ... el/0001604)
Die anderen Eckpunkte, zu denen Sie in Ihrer Stellungnahme ausführlich Vorschläge unterbreiten, möchten wir an dieser Stelle nicht im einzelnen behandeln. Wir verweisen dazu u.a. auf die Stellungnahme des Bundesverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen und die Stellungnahme des Bundesverbandes sexuelle Dienstleistungen, in denen wir Mitglied sind und die dem BMFSFJ und auch Ihnen vorliegen.
Empowerment
Danke also, dass sie eine Lanze für uns brechen und sogar von Empowerment fordern, damit Sexarbeitende ermutigt und befähigt werden im eigenen Interesse tätig zu werden.
„Empowerment (von engl. empowerment = Ermächtigung, Übertragung von Verantwortung) bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihr Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit (powerlessness) zu überwinden und ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Empowerment)
Wir denken Empowerment ist hilfreich, um Diskriminierung und Stigmatisierung zu reduzieren. Antidiskriminierend sollten stigmatisierten Gruppen Ressourcen, Räume und Gelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Verantwortet, wie sie selbst sagen und rechtlich zu garantieren vorgeben, durch den Garanten des Gleichstellungsgebots, den Inhaber des Monopols der Gewaltausübung - einer Form struktureller Gewalt - den Staat und seine Institutionen. Insbesondere die demokratischen Institutionen und deren Personal, z.B. der Senat Bremen, Sie Frau Stahmann sind gefordert und propagieren: Ja
Fehlanzeige
Wir suchten in Ihren Vorschlägen, in Ihrer Stellungnahme, nach solchen Ermächtigungen, Räumen, Gelegenheiten, Unterstützungen, Ressourcen, die geeignet sind, Sexarbeitenden eine Stimme im Gemeinwesen zu sichern, Diskriminierung und Stigmatisierung zu reduzieren. Auch in dem Eckpunktepapier ihrer Kollegin Frau Bundesministerin Schwesig zu einem Prostituierten-Schutz-Gesetz vom 14.08.2014 haben wir danach gesucht. Das sagten Sie doch, sei ihr primäres Anliegen, Schutz vor Diskriminierung. Haben wir etwas übersehen? Im Anhang 1 und 2 unsere Zusammenfassung Ihrer Stellungnahme und auch die des Eckpunktepapiers von Bundesministerin Schwesig. Wir haben nichts gefunden zum Thema Schutz vor Diskriminierung und Stigmatisierung und Empowerment. Fehlanzeige.
Sprachbarrieren zu Brandmalen
Uns ist aber Folgendes aufgefallen und dabei nehmen wir noch einmal Bezug auf oben Gesagtes zu den Möglichkeiten Sexarbeitender, sich am sozialen Diskurs um ihre Tätigkeit zu beteiligen. C. Lövenich stellt mit Bezug auf Sexarbeitende fest „viele von ihnen verfügen als Arbeitsmigrantinnen (noch) nicht einmal über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um an einer gesellschaftlichen Debatte hierzulande teilzunehmen“
Am 09.12.2013, wir hatten Ihnen unsere Studie gesendet, waren deutlich über 80 % aller Sexarbeiterinnen, die in Bremen in Wohnungen ihrer Tätigkeit nachgingen, nicht aus Deutschland. Für Sexarbeitende, die in Bremen in anderen Zusammenhängen der Sexarbeit nachgingen (Bars, Straße) dürfte das gleiche gelten (anders vielleicht Escort und Domina). Nichts wurde in Bremen getan um diese Sexarbeitenden vor den Gefahren zu bewahren, die ein strukturell bedingter Ausschluss aus sozialen Debatten für sie bedeutet. Landesfrauenbauftragte Hauffe und Innensenator Mäurer, Vertreter staatlicher Gewalt, konnten ihre Anschuldigungen gegen rumänische und bulgarische Sexarbeitende im Schutze der Sprachbarriere, ohne Widerspruch zu erwarten, in die Öffentlichkeit bringen. Rumänische und bulgarische Sexarbeiterinnen seien in aller Regel und überwiegend Zwangsprostituierte (Weser Kurier v. 26.1.13, S.11). Gewalt, strukturell, brandmalend, tatsachenverleugnend aufgedrückt, die „Hilflosigkeit in einem fremden Land“ ausnutzend (Straftatbestandsmerkmal) und organisierend, im Amt. Sprachbarriere verwandelt in Brandmale.
Fremdbestimmung - Selbstbestimmung
Sie sprechen in ihrer Stellungnahme zum ProstSchutG an das BMFSFJ von strukturellen Gefahren für das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten. Gutes Thema. Wir fragen allgemeiner: Wo liegen generell strukturelle Gefahren für das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeitenden? Nur zur Erinnerung: Wie sprechen lieber von Sexarbeitenden, nicht von die Prostituierten. Einmal weil Sexarbeit ein verfassungsgerichtlich und grundrechtlich geschützter Beruf ist u n d weil es eben Männer, Frauen, Transsexuelle und wohl auch Intersexuelle gibt, die aktiv im Feld der Sexarbeit unterwegs sind. Was denken sie also, sollte unternommen werden, damit diese Sexarbeitenden, von der Sprachbarriere als einer Form struktureller Gewalt betroffen, ermächtigt werden, im Bremer Gemeinwesen für sich zu sprechen, wie sie es, Empowerment reklamierend, zur tatsächlichen Verbesserung der Lage Sexarbeitender wünschen? Welche Gelegenheiten bieten sich diesen Sexarbeitenden, welche sollen Ihnen geboten werden, damit sie aus der für sie spezifischen „Hilflosigkeit in einem fremden Land“ heraus, - Merkmal des Straftatbestands Menschenhandel §§ 232, 233 StGB - Autonomie gewinnen, ihr Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am sozialen / politischen / kommunalen Diskurs wahrnehmen können und nicht fremdbestimmter Spielball sozialer Debatten Meinungsmächtiger sind?
Oder gehören Sie Frau Stahmann zu den OrganisatorInnen im Gewand der Sprachbarriere gekleideter struktureller und damit zu den Reproduzenten ethnisch diskriminierender Gewalt gegen Osteuropäerinnen? Brutalisieren Sie das interethnische Begehren der Menschen in Bremen, in der BRD, in der EU ... nach Kontakt und Teilhabe? Ebenso wie wir aus der Sexarbeit, wie dogmatisch vernebelnd behauptet wird, patriarchale Gewalt und die Brutalisierung sexuellen Begehrens (re-)produzieren? Ist die Realität vielleicht komplexer? Kann nicht sein, was nicht sein darf? Lieber Klischees, Stereotype und Vorverurteilungen?
Wie wäre es dann mit
- alle gesetzlichen Vorhaben zur Regulierung der Sexarbeit in Deutschland werden inklusive Ihrer Begründungen und der dazu gehörenden Stellungnahmen offizieller Stellen zumindest in alle EU Sprachen übersetzt und den Sexarbeitenden aus unseren EU Partnerländern zur Verfügung gestellt
- in (zumindest) allen Kommunen ab 100.000 Einwohnenden werden öffentlich finanzierte, unabhängig moderierte Informationsveranstaltungen in den Muttersprachen Sexarbeitender und mit deutscher Übersetzung organisiert, um die Anliegen, die Sexarbeitende im Zusammenhang mit ihrem Beruf und zu ihrem Schutz haben, zu erheben
- auf der Grundlage dieser Anhörungen, so wie es dem BMFSFJ schon 2005 in der Evaluation des ProstG vorgeschlagen worden war, wird nachgesteuert, um gesetzliche Garantien zu schaffen.
Lippenbekenntnisse
Davon finden wir nichts in Ihren Ausführungen.
- Empowerment und Teilhabe an der gesellschaftlichen Debatte.
- Schutz vor Diskriminierung
sind nichts weiter als Lippenbekenntnisse.
Best Practice - Lernen von „Kriminellen Luden“
Dann haben wir doch noch etwas gefunden: Die Betreibenden sollen verpflichtet werden, Mietverträge etc. in den Landessprachen der mietenden Sexarbeitenden abzuschließen und sie sollen ein Betriebskonzept vorlegen, das die (sexuelle) Selbstbestimmung Sexarbeitender (vertraglich) garantiert.
Schön, dass sie gelesen haben, was wir Ihnen mitgeteilt haben und was wir in unserer Location für Sexarbeit, unserem „Haus9“ schon lange praktizieren: die (auch schriftliche) Information in der Landessprache der Mietenden, und die Unterstützung bei der Teilhabe an der öffentlichen Debatte um die Sexarbeit. Sozusagen die Königsdisziplin der Selbstbestimmung (siehe http://menschenhandelheute.net/2013/11/ ... in-bremen/ und http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 257#140257 - Beitrag 336). Merkwürdig nur, dass das von uns als Betreibenden von Prostitutionsstätten kommt, die wir doch „nach allgemeinem Klischee sowieso kriminelle Luden“ (C.Lövenich) sind, und nicht von Ihnen als selbsternannten SexarbeitschützerInnen. Noch merkwürdiger, dass wir praktizieren, was sie verlangen und wir mit unserem Verlangen sie darauf stossen müssen, Lippenbekenntnissen Übersetzungen folgen zu lassen.
Ach so und die (strukturell gefährdete) sexuelle Selbstbestimmung unserer Mieterinnen. Unsere ominöse Weisungsbefugnis. In die Art der Dienstleistungen, die unsere Mieterinnen erbringen, mischen wir uns lediglich mit dem Hinweisen ein „Verkehr ohne Gummi ist Tabu“ und der Empfehlung „Dienstleistungen erst ab 50 €“ zu erbringen. Im Gegensatz zu Ihnen, die Gang Bang und Flatrate Dienstleistungen verbieten wollen (wird das dann eine Straftat?), egal was wir wollen. Reden Sie bitte nicht davon das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vor Formen struktureller Gewalt zu schützen, während sie als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols (System / Struktur) den Arm des Gesetzes in Slips und Boxershorts dirigieren.
Form struktureller Gewalt - Arroganz der Macht.
Unglaublich, dass wir das einfordern müssen, wir „kriminellen Luden“, von der Politik: Sie und ihre KollegInnen ParlamentarierInnen und MinisterInnen sollen mit den Betroffenen jenseits der Sprachbarriere und auf Augenhöhe sprechen. Von Ihnen nur Lippenbekenntnisse. Keine Zeile in Rumänisch, kein Gespräch mit Sexarbeitenden. Wie peinlich. Wie bezeichnend. Form struktureller Gewalt - Arroganz der Macht.
Bockschein war gestern! Nuttenpass ab Morgen?
Halt wir vergassen Ihren praktischen Vorschlag zu erwähnen. Sie befürworten einen Lichtbildausweis für Sexarbeitende, die sie eher Prostituierte zu nennen geneigt sind. Auskünfte an Private hilfsweise zulässig, das Pseudonym der Sexarbeitenden nutzend. Damit sind die Sexarbeitenden dann geschützt. AHA. Welcher Name wohl geläufig wird für das Dokument?
Vielen Dank
an:
Mitglieder der Bremer Bürgerschaft, ZGF, Mitglieder des Runden Tisches Menschenhandel und Zwangsprostitution Bremen über die BBMeZ, BesD e.V., BSD e.V., voice4sexworkers.com, Ministerin Schwesig (BMFSFJ), Senator Mäurer, Verwaltungsgericht Bremen, TAZ Redaktion Bremen, Weser-Kurier, Nitribitt e.V, STI Beratung Gesundheitsamt Bremen.
Dieses Dokument wird mit seinen Anlagen derzeit zumindest in Auszügen ins Rumänische übersetzt. Es wird den rumänischsprachigen Sexarbeitenden in Bremen und vielleicht auch in anderen Städten und Regionen ausgehändigt und nach Möglichkeit und bei Interesse mit Ihnen diskutiert werden. Die rumänische Version erscheint als Ne-RO-In Dokument auf Sexworker.de.
- Dateianhänge
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- 2014-08-31, Offener Brief an Senatorin Stahmann für SW AT - Hauptforum.pdf
- (143.01 KiB) 279-mal heruntergeladen
-
- 2014-08-25, Ministerin Schwesig, Zsmfsg. Echkpkt. ProstSchutzG .pdf
- (67.02 KiB) 270-mal heruntergeladen
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- 2014-06-12, Senatorin Stahmann, Zsmfsg. Stlgn.ProstSchutzG.pdf
- (80.43 KiB) 360-mal heruntergeladen
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Antwort aus dem BMFSFJ (Hervorhebungen von mir)
von: Gesa.Schirrmacher@bmfsfj.bund.de
am: 04.09.2014 um 12:44 Uhr Mehr Informationen
Sehr geehrte Frau Freudmann,
sehr geehrter Herr Fricke,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Ministerin Schwesig, in der Sie sich mit der Regulierung des Prostitutionsgewerbes auseinandersetzen.
Wie Sie zutreffend feststellen, arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zurzeit an einem Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes. Entsprechend der Vereinbarung der Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag soll das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeitet und sollen ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessert werden.
Zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes finden politische Abstimmungen zu einzelnen Regelungsinhalten statt. Wie Sie den Medien entnommen haben, sind dabei einige Fragen schon geklärt, wie die Notwendigkeit einer Genehmigung beim Betrieb einer Prostitutionsstätte, andere Punkte sind noch in der Diskussion. Der Sachstand der Debatte wird in den von Ihnen zitierten vorläufigen Eckpunkten dokumentiert.
Ich freue mich, dass Sie diese für die von Ihnen benannte Gruppe der rumänischen Prostituierten in die rumänische Sprache übersetzen, weise aber zugleich darauf hin, dass es sich bei diesen Eckpunkten nur um einen Zwischenstand handelt.
Im Herbst wird das BMFSFJ einen Entwurf für ein Prostituiertenschutzgesetz vorlegen, aus dem sich dann genau ergeben wird, welche Regelungen für diesen Bereich geplant sind. Ich gehe davon aus, dass die für die Umsetzung des neuen Gesetzes zuständigen Bundesländer dann geeignete Maßnahmen ergreifen werden, um die im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen über die neuen Regelungen zu informieren.
Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag wird dann – worauf ich schon jetzt vorsorglich hinweise – ebenfalls in deutscher Sprache durchgeführt werden. Gerne können Sie dann die wichtigsten Punkte in andere Sprachen übersetzen. Aus Sicht des BMFSFJ besteht ein hohes Interesse daran, dass sich alle von dem Gesetzgebungsverfahren betroffenen Personen und Personengruppen zu dem Vorhaben äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Gesa Schirrmacher
Dr. Gesa Schirrmacher
Referat 403 – Schutz von Frauen vor Gewalt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 18 555 1232
Fax: +49(0)30 18 555 4 1232
eMail: gesa.schirrmacher@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
von: Gesa.Schirrmacher@bmfsfj.bund.de
am: 04.09.2014 um 12:44 Uhr Mehr Informationen
Sehr geehrte Frau Freudmann,
sehr geehrter Herr Fricke,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Ministerin Schwesig, in der Sie sich mit der Regulierung des Prostitutionsgewerbes auseinandersetzen.
Wie Sie zutreffend feststellen, arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zurzeit an einem Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes. Entsprechend der Vereinbarung der Koalitionsparteien in ihrem Koalitionsvertrag soll das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeitet und sollen ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessert werden.
Zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes finden politische Abstimmungen zu einzelnen Regelungsinhalten statt. Wie Sie den Medien entnommen haben, sind dabei einige Fragen schon geklärt, wie die Notwendigkeit einer Genehmigung beim Betrieb einer Prostitutionsstätte, andere Punkte sind noch in der Diskussion. Der Sachstand der Debatte wird in den von Ihnen zitierten vorläufigen Eckpunkten dokumentiert.
Ich freue mich, dass Sie diese für die von Ihnen benannte Gruppe der rumänischen Prostituierten in die rumänische Sprache übersetzen, weise aber zugleich darauf hin, dass es sich bei diesen Eckpunkten nur um einen Zwischenstand handelt.
Im Herbst wird das BMFSFJ einen Entwurf für ein Prostituiertenschutzgesetz vorlegen, aus dem sich dann genau ergeben wird, welche Regelungen für diesen Bereich geplant sind. Ich gehe davon aus, dass die für die Umsetzung des neuen Gesetzes zuständigen Bundesländer dann geeignete Maßnahmen ergreifen werden, um die im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen über die neuen Regelungen zu informieren.
Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag wird dann – worauf ich schon jetzt vorsorglich hinweise – ebenfalls in deutscher Sprache durchgeführt werden. Gerne können Sie dann die wichtigsten Punkte in andere Sprachen übersetzen. Aus Sicht des BMFSFJ besteht ein hohes Interesse daran, dass sich alle von dem Gesetzgebungsverfahren betroffenen Personen und Personengruppen zu dem Vorhaben äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Gesa Schirrmacher
Dr. Gesa Schirrmacher
Referat 403 – Schutz von Frauen vor Gewalt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 18 555 1232
Fax: +49(0)30 18 555 4 1232
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Danke,Klaus für reinsetzen.Klaus Fricke hat geschrieben:[ Ich gehe davon aus, dass die für die Umsetzung des neuen Gesetzes zuständigen Bundesländer dann geeignete Maßnahmen ergreifen werden, um die im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen über die neuen Regelungen zu informieren.[/font]
Auweia, ich sehe uns Sexworker demnächst mit einem zusätzlichen Reiseaktenkoffer durch Deutschland reisen, wenn wir mal auf Tour sind.
Inhalt 16 verschiedene Verordnungen.
Dazu die Sperrgebietsverordnungen.
Ansonsten fehlen mir einfach die Worte.
Liebe Grüße,Fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Unsere Email vom 05.09.2014 an das BMFSFJ als Antwort auf die Mail des BMFSFJ, Autorin Frau Dr. Gesa Schirrmacher an uns vom 04.09.2014
Stigmatisierung ist Gewalt,
sozial-relational und verbal-psychisch
Öffentlich wirksame Diskurse zur alltäglichen sozial-relationalen und verbal-psychischen
körperverletzenden Gewalt durch Diskriminierung und Stigmatisierung der im Feld der Sexarbeit aktiven
Menschen, fehlen in der aktuellen Debatte um die Nachsteuerung zum Prostitutionsgesetz von 2002. Diese
primär wirksamen Formen der Gewalt sind dem Fachdiskurs seit langem bekannt. Sie treten, im Gegensatz
zu verbrecherischen Einzelfällen des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung, die im Zentrum des
offentlichen Diskurses gerückt wurden, massenhaft auf und haben schwerwiegende gesundheitliche Schädigungen
der sehr großen Zahl von Menschen zur Folge, die im Feld der Sexarbeit aktiv sind. Im Zusammenhang mit der
Entscheidung und Feststellung des EU Parlamentes zu Stigma und sozialer Schmähung Sexarbeitender sind
antidiskriminierende und antistigmatisierende politische Weichenstellungen überfällig. Die eigentliche politische
Herausforderung der sich das BMFSFJ in der derzeitigen Debatte stellen muss, ist die Beseitigung dieser alltäglichen
körperverletzenden sozial-relationalen und verbal-psychischen Gewalt. Den Diskurs dazu nicht aufzunehmen, ist
verantwortungslose Politik. Ihn zu unterlassen ist Duldung von Körperverletzung wenigstens hundertausender
Menschen als Amtshandlung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Haupttext
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Dr. Gesa Schirrmacher
vielen Dank für ihre Antwort, die wir auf Sexworker.at veröffentlicht haben. Wir danken auch für die Ermutigung, unsere Übersetzungstätigkeit für rumänische Sexarbeitende fortzusetzen und es wäre erfreulich, wenn die Länder, sobald im Herbst ein Gesetzentwurf vorliegt, diesen durch geeignete Maßnahmen den Sexarbeitenden zur Kenntniss bringen würden. Das aus Sicht des BMFSFJ ein hohes Interesse daran besteht, dass sich alle von dem Gesetzgebungsverfahren betroffenen Personen und Personengruppen zu dem Vorhaben äußern, verstehen wir als ein Verprechen, dafür Verantwortung seitens des BMFSFJ zu übernehmen, das die Federführung bei der Nachsteuerung zum ProstG von 2002 innehat.
Im Sinne von der Unterstützung des Selbstbestimmungsrechtes Sexarbeitender, des Schutzes Migrierter aufgrund ihrer "Hilflosigkeit in einem fremden Land" und des Schutzes gegen Diskriminierung als Sexarbeitende und intersektionell als Fremde, können wir also davon ausgehen, dass das BMFSFJ sich dieser Problematik bewusst ist und im Rahmen der Nachsteuerung des ProstG von 2002 auch gesetzliche Massnahmen entwickelt, die dem Gleichbehandlungsgebot als menschen- und grundrechtlichem Strukturprinzip Geltung verschaffen.
Der Aufruf von Frau Bundesministerin Schwesig, angesichts der Zunahme rechtsextremer Propaganda im Internet an die Anbieter von Inhalten, diese umgehend zu löschen, ist ein gutes Signal. Sexarbeitende waren im Dritten Reich im Gefolge rechtsförmigen Terrors als volksschädlich in KZ's oder in Wehrmachtsbordelle verbracht, ihrer Menschenrechte entkleidet worden. Rechtsextremistische Hassideologie und rechtsförmiger Staatsterror trafen Sexarbeitende. Gut wenn das erinnert wird, wenn Frau Bundesministerin Schwesig sich der Zusammenarbeit mit Informationsanbietenden im Internet in dieser Angelegenheit versichern möchte.
Auch die Studie "Zwischen Ablehnung und Gleichgültigkeit - Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma" die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt wurde, gibt uns Hinweise, dass die Bundesregierung aktiv im Sinne der Antidiskriminierung und Gleichbehandlung tätig ist. Wir wünschen uns, dass die ADS eine entsprechende Studie zur Stigmatisierung und Diskriminierung Sexarbeitender in Auftrag gibt und damit politisch auf die Feststellung des EU Parlamentes reagiert wird, die, den notwendigen Schutz der besonders vulnerablen Sexarbeitenden vor Stigmatisierung und Diskriminierung anmahnend, festhält, "dass Prostituierte öffentlichen Schmähungen und sozialer Stigmatisierung auch noch ausgesetzt sind, wenn sie nicht mehr der Prostitution nachgehen" (EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - BERICHT, über sexuelle Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung, S.10 Hervorhebungen K.F.), was fortgesetzt erfahren, zu Traumatisierungen führt, die als Körperverletzung zu bewerten sind (siehe O.Bernau, Weser Kurier v. 14.08.2013 und R. Schlack 1 · J. Rüdel 2 · A. Karger 3 · H. Hölling 1, Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring, Robert Koch-Institut, Berlin 1, Fakultät für Sozialwissenschaft, Ruhr-Universität Bochum 2, Klinisches Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universität Düsseldorf 3, Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland, in Bundesgesundheitsbl 2013 · 56:755–764, DOI 10.1007/s00103-013-1691-8, Online publiziert: 27. Mai 2013, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013).
Die Unterlassung der Betrachtung der als allgegenwärtig zu verstehenden Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen, die im Feld der sexuellen und erotischen Dienstleistungen aktiv sind, stellt aufgrund der derzeitigen gesunheitswissenschaftlichen Erkenntnisse und der politischen Entscheidungen des EU Parlamentes eine passive Duldung fortgesetzter Körperverletzung gegen Sexarbeitende durch Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit dar. Von diesen Körperverletzungen sind, folgt man den Zahlen, die das BMFSFJ in seinen Publikationen zitiert, allein 400.000 Sexarbeiterinnen betroffen, dazu indirekt deren Angehörigen, die Inhaberinnen von Betrieben, deren Kundinnen im wesentlichen Sexarbeitende sind und täglich bis zu geschätzten 1,2 Millionen Kunden - TÄGLICH.
Aus gesundheitspolitischer Sicht, so die o.g. Autoren R. Schlack, J. Rüdel, A. Karger und H. Hölling, "ist davon auszugehen, dass Gewalt als Risikofaktor (verantwortlich L.F./K.F.) für eine Vielzahl von körperlichen und psychischen, zum Teil lang anhaltender Gesundheitsstörungen, in den Gesundheitswissenschaften immer noch unterschätzt wird." Auch das sollte ein Anlass für die Bundesregierung und das BMFSFJ sein, dieser Alltagsgewalt, durch die die im Feld der Sexarbeit Aktiven sozial-relational und verbal-psychisch (wie die o.g. Autoren festhalten) körperlich verletzt werden, in ein Gesetz, das auf den Schutz Sexarbeitender abzielt, an erster Stelle aufzunehmen.
Die Garantie dieses Schutzes vor sozial-relationaler und verbal-psychischer Gewalt mit ihren massiven körperverletzenden Auswirkungen auf die im Feld der Sexarbeit Aktiven, deren Gruppe ettliche Millionen BundesbürgerInnen umfasst, mag unspektakulär angesichts verbrecherischer Verbringung von Menschen in gewerblich organisierten sexuellen Missbrauch erscheinen (sog. Zwangsprostitution) sein, die oft, obwohl in der Anzahl eine marginale Erscheinung im Promillebereich, die öffentliche Debatte bestimmen. Verbrecherische Einzelfälle dürfen aber nicht davon ablenken, dass alltäglich sozial-strukturell hundertausendfach stigmatisierend und diskriminierend Gewalt aus der Mitte der Gesllschaft gegen Menschen ausgeübt wird, die anbietend, nachfragend oder sonst wirtschaftlich tätig in der Sexarbeit sind. Die eigentliche politische Herausforderung der sich das BMFSFJ in der derzeitigen Debatte stellen muss, ist die Beseitigung dieser alltäglichen körperverletzenden sozial-relationalen, verbal-psychischen Gewalt.
Hierzu fehlen bisher öffentlich wirksame Diskurse, obwohl diese primär wirksame Form der Gewalt dem Fachdiskurs seit langem bekannt ist. Im Zusammenhang mit der o.g. Entscheidung und Feststellung des EU Parlamentes zu Stigma und sozialer Schmähung Sexarbeitender sind antidiskriminierende und antistigmatisierende politische Weichenstellungen überfällig. Den Diskurs dazu nicht aufzunehmen, ist verantwortungslose Politik. Ihn zu unterlassen ist Duldung von Körperverletzung wenigstens hundertausender Menschen als Amtshandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Freudmann
Klaus Fricke
Ergänzung
Frau Senatorin Stahmann empfiehlt in ihrer Stellungnahme zu einer Nachsteuerung des ProstG von 2002 in Bezug auf Kriterien einer Erlaubnisuntersagung für Sexarbeitsorte:
"Eine Untersagung soll insbesondere vorgesehen werden,
- wenn in der Prostitutionsstätte Straftaten verübt wurden (insbesondere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit) „.., es sei denn, der Betreiber weist nach, dass er alles Mögliche und Zumutbare zur Verhütung und Verfolgung solcher Straftaten unternommen hatte.“
Sie knüpft damit an eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an,
"der die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung einer schutzbedürftigen Person im Machtbereich eines anderen durch Dritte dann dem „Machtbereichsinhaber“ zurechnet, wenn dieser keine ausreichenden Vorkehrungen zur Verhütung und Verfolgung getroffen hat (vgl. z.B. O‘ Keeffe ./. Irland, 35810/09, Urteil vom 28. Januar 2014, Ziff. 144 ff.)".
Der Machtbereichsinhaber ist in Deutschland verkürzt gsagt der Staat. Folgt man der Argumentation von Frau Stahmann, muss dem deutschen Staat, als Machtbereichsinhaber, die Machtausübungsbefugniss entzogen werden, da er die unmenschliche und erniedrigende Behandlung u.a. der Menschen, die im Feld der Sexarbeit aktiv sind, nicht durch ausreichende Vorkehrung zur Verhütung und Verfolgung von Stigmatisierung und Diskriminierung verhindert, denn, er als Betreiber weist nicht nach, dass er alles Mögliche und Zumutbare zur Verhütung und Verfolgung solcher unmenschliche und erniedrigende Behandlung unternommen hat.
Deutschland untersagt sich selbst. Auch keine schlechte Idee
Stigmatisierung ist Gewalt,
sozial-relational und verbal-psychisch
Öffentlich wirksame Diskurse zur alltäglichen sozial-relationalen und verbal-psychischen
körperverletzenden Gewalt durch Diskriminierung und Stigmatisierung der im Feld der Sexarbeit aktiven
Menschen, fehlen in der aktuellen Debatte um die Nachsteuerung zum Prostitutionsgesetz von 2002. Diese
primär wirksamen Formen der Gewalt sind dem Fachdiskurs seit langem bekannt. Sie treten, im Gegensatz
zu verbrecherischen Einzelfällen des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung, die im Zentrum des
offentlichen Diskurses gerückt wurden, massenhaft auf und haben schwerwiegende gesundheitliche Schädigungen
der sehr großen Zahl von Menschen zur Folge, die im Feld der Sexarbeit aktiv sind. Im Zusammenhang mit der
Entscheidung und Feststellung des EU Parlamentes zu Stigma und sozialer Schmähung Sexarbeitender sind
antidiskriminierende und antistigmatisierende politische Weichenstellungen überfällig. Die eigentliche politische
Herausforderung der sich das BMFSFJ in der derzeitigen Debatte stellen muss, ist die Beseitigung dieser alltäglichen
körperverletzenden sozial-relationalen und verbal-psychischen Gewalt. Den Diskurs dazu nicht aufzunehmen, ist
verantwortungslose Politik. Ihn zu unterlassen ist Duldung von Körperverletzung wenigstens hundertausender
Menschen als Amtshandlung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Haupttext
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Dr. Gesa Schirrmacher
vielen Dank für ihre Antwort, die wir auf Sexworker.at veröffentlicht haben. Wir danken auch für die Ermutigung, unsere Übersetzungstätigkeit für rumänische Sexarbeitende fortzusetzen und es wäre erfreulich, wenn die Länder, sobald im Herbst ein Gesetzentwurf vorliegt, diesen durch geeignete Maßnahmen den Sexarbeitenden zur Kenntniss bringen würden. Das aus Sicht des BMFSFJ ein hohes Interesse daran besteht, dass sich alle von dem Gesetzgebungsverfahren betroffenen Personen und Personengruppen zu dem Vorhaben äußern, verstehen wir als ein Verprechen, dafür Verantwortung seitens des BMFSFJ zu übernehmen, das die Federführung bei der Nachsteuerung zum ProstG von 2002 innehat.
Im Sinne von der Unterstützung des Selbstbestimmungsrechtes Sexarbeitender, des Schutzes Migrierter aufgrund ihrer "Hilflosigkeit in einem fremden Land" und des Schutzes gegen Diskriminierung als Sexarbeitende und intersektionell als Fremde, können wir also davon ausgehen, dass das BMFSFJ sich dieser Problematik bewusst ist und im Rahmen der Nachsteuerung des ProstG von 2002 auch gesetzliche Massnahmen entwickelt, die dem Gleichbehandlungsgebot als menschen- und grundrechtlichem Strukturprinzip Geltung verschaffen.
Der Aufruf von Frau Bundesministerin Schwesig, angesichts der Zunahme rechtsextremer Propaganda im Internet an die Anbieter von Inhalten, diese umgehend zu löschen, ist ein gutes Signal. Sexarbeitende waren im Dritten Reich im Gefolge rechtsförmigen Terrors als volksschädlich in KZ's oder in Wehrmachtsbordelle verbracht, ihrer Menschenrechte entkleidet worden. Rechtsextremistische Hassideologie und rechtsförmiger Staatsterror trafen Sexarbeitende. Gut wenn das erinnert wird, wenn Frau Bundesministerin Schwesig sich der Zusammenarbeit mit Informationsanbietenden im Internet in dieser Angelegenheit versichern möchte.
Auch die Studie "Zwischen Ablehnung und Gleichgültigkeit - Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma" die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt wurde, gibt uns Hinweise, dass die Bundesregierung aktiv im Sinne der Antidiskriminierung und Gleichbehandlung tätig ist. Wir wünschen uns, dass die ADS eine entsprechende Studie zur Stigmatisierung und Diskriminierung Sexarbeitender in Auftrag gibt und damit politisch auf die Feststellung des EU Parlamentes reagiert wird, die, den notwendigen Schutz der besonders vulnerablen Sexarbeitenden vor Stigmatisierung und Diskriminierung anmahnend, festhält, "dass Prostituierte öffentlichen Schmähungen und sozialer Stigmatisierung auch noch ausgesetzt sind, wenn sie nicht mehr der Prostitution nachgehen" (EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - BERICHT, über sexuelle Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung, S.10 Hervorhebungen K.F.), was fortgesetzt erfahren, zu Traumatisierungen führt, die als Körperverletzung zu bewerten sind (siehe O.Bernau, Weser Kurier v. 14.08.2013 und R. Schlack 1 · J. Rüdel 2 · A. Karger 3 · H. Hölling 1, Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring, Robert Koch-Institut, Berlin 1, Fakultät für Sozialwissenschaft, Ruhr-Universität Bochum 2, Klinisches Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universität Düsseldorf 3, Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland, in Bundesgesundheitsbl 2013 · 56:755–764, DOI 10.1007/s00103-013-1691-8, Online publiziert: 27. Mai 2013, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013).
Die Unterlassung der Betrachtung der als allgegenwärtig zu verstehenden Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen, die im Feld der sexuellen und erotischen Dienstleistungen aktiv sind, stellt aufgrund der derzeitigen gesunheitswissenschaftlichen Erkenntnisse und der politischen Entscheidungen des EU Parlamentes eine passive Duldung fortgesetzter Körperverletzung gegen Sexarbeitende durch Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit dar. Von diesen Körperverletzungen sind, folgt man den Zahlen, die das BMFSFJ in seinen Publikationen zitiert, allein 400.000 Sexarbeiterinnen betroffen, dazu indirekt deren Angehörigen, die Inhaberinnen von Betrieben, deren Kundinnen im wesentlichen Sexarbeitende sind und täglich bis zu geschätzten 1,2 Millionen Kunden - TÄGLICH.
Aus gesundheitspolitischer Sicht, so die o.g. Autoren R. Schlack, J. Rüdel, A. Karger und H. Hölling, "ist davon auszugehen, dass Gewalt als Risikofaktor (verantwortlich L.F./K.F.) für eine Vielzahl von körperlichen und psychischen, zum Teil lang anhaltender Gesundheitsstörungen, in den Gesundheitswissenschaften immer noch unterschätzt wird." Auch das sollte ein Anlass für die Bundesregierung und das BMFSFJ sein, dieser Alltagsgewalt, durch die die im Feld der Sexarbeit Aktiven sozial-relational und verbal-psychisch (wie die o.g. Autoren festhalten) körperlich verletzt werden, in ein Gesetz, das auf den Schutz Sexarbeitender abzielt, an erster Stelle aufzunehmen.
Die Garantie dieses Schutzes vor sozial-relationaler und verbal-psychischer Gewalt mit ihren massiven körperverletzenden Auswirkungen auf die im Feld der Sexarbeit Aktiven, deren Gruppe ettliche Millionen BundesbürgerInnen umfasst, mag unspektakulär angesichts verbrecherischer Verbringung von Menschen in gewerblich organisierten sexuellen Missbrauch erscheinen (sog. Zwangsprostitution) sein, die oft, obwohl in der Anzahl eine marginale Erscheinung im Promillebereich, die öffentliche Debatte bestimmen. Verbrecherische Einzelfälle dürfen aber nicht davon ablenken, dass alltäglich sozial-strukturell hundertausendfach stigmatisierend und diskriminierend Gewalt aus der Mitte der Gesllschaft gegen Menschen ausgeübt wird, die anbietend, nachfragend oder sonst wirtschaftlich tätig in der Sexarbeit sind. Die eigentliche politische Herausforderung der sich das BMFSFJ in der derzeitigen Debatte stellen muss, ist die Beseitigung dieser alltäglichen körperverletzenden sozial-relationalen, verbal-psychischen Gewalt.
Hierzu fehlen bisher öffentlich wirksame Diskurse, obwohl diese primär wirksame Form der Gewalt dem Fachdiskurs seit langem bekannt ist. Im Zusammenhang mit der o.g. Entscheidung und Feststellung des EU Parlamentes zu Stigma und sozialer Schmähung Sexarbeitender sind antidiskriminierende und antistigmatisierende politische Weichenstellungen überfällig. Den Diskurs dazu nicht aufzunehmen, ist verantwortungslose Politik. Ihn zu unterlassen ist Duldung von Körperverletzung wenigstens hundertausender Menschen als Amtshandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Freudmann
Klaus Fricke
Ergänzung
Frau Senatorin Stahmann empfiehlt in ihrer Stellungnahme zu einer Nachsteuerung des ProstG von 2002 in Bezug auf Kriterien einer Erlaubnisuntersagung für Sexarbeitsorte:
"Eine Untersagung soll insbesondere vorgesehen werden,
- wenn in der Prostitutionsstätte Straftaten verübt wurden (insbesondere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit) „.., es sei denn, der Betreiber weist nach, dass er alles Mögliche und Zumutbare zur Verhütung und Verfolgung solcher Straftaten unternommen hatte.“
Sie knüpft damit an eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an,
"der die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung einer schutzbedürftigen Person im Machtbereich eines anderen durch Dritte dann dem „Machtbereichsinhaber“ zurechnet, wenn dieser keine ausreichenden Vorkehrungen zur Verhütung und Verfolgung getroffen hat (vgl. z.B. O‘ Keeffe ./. Irland, 35810/09, Urteil vom 28. Januar 2014, Ziff. 144 ff.)".
Der Machtbereichsinhaber ist in Deutschland verkürzt gsagt der Staat. Folgt man der Argumentation von Frau Stahmann, muss dem deutschen Staat, als Machtbereichsinhaber, die Machtausübungsbefugniss entzogen werden, da er die unmenschliche und erniedrigende Behandlung u.a. der Menschen, die im Feld der Sexarbeit aktiv sind, nicht durch ausreichende Vorkehrung zur Verhütung und Verfolgung von Stigmatisierung und Diskriminierung verhindert, denn, er als Betreiber weist nicht nach, dass er alles Mögliche und Zumutbare zur Verhütung und Verfolgung solcher unmenschliche und erniedrigende Behandlung unternommen hat.
Deutschland untersagt sich selbst. Auch keine schlechte Idee

Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 15.12.2014, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Am 9.9. beraten die Fraktionsspitzen der GroKo zum Prostitutionsgesetz
Die Antiprostituionsbewegung hat auf ihren Blog ein Aufruf gestartet.
Es werde gut , wenn viele von uns dort ebenfalls hin schreiben. Pro-Prostitution
http://diestoerenfriedas.de/prostitutio ... -erhoehen/
Die Kontaktdaten der Abgeordneten:
CDU
Weinberg, Marcus, Hamburg marcus.weinberg@bundestag.de Vorsitzender der AG Familie, Senioren,
Familie, Jugend. Entschiedene Position gg. Prostitution: “Für mich ist die Bestrafung von Freiern, die Zwangsprostituierte wissentlich ausnutzen, ein entscheidender Punkt, auch wenn es schwer ist, den Freiern eine Schuld nachzuweisen” (FAS 8.2014)
Schön, Nadine, Saarland nadine.schoen@bundestag.de Stellvertr. Fraktionsvors. (zust. Für Frauen,
Familie etc.) Entschiedene Position zu Regulierung, Mindestalter, auch Freierbestrafung
SPD
Rix, Sönke, soenke.rix@bundestag.de Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen, Jugend;
Reinmann, Carola, Niedersachsen carola.reimann@wk.bundestag.de stellvertr. Fraktionsvorsitzende (zuständig für
Arbeit, Soziales, Familie, Frauen etc.)
Högl, Eva, Berlin eva.hoegl@bundestag.de stellvertr. Fraktionsvorsitzende (zuständig für Innen und Recht) Befürworterin der Legalisierung der Prostitution
Schwesig, Manuela info@bmfsfjservice.bund.de Bundesministerin für Familie, Senioren,
manuela.schwesig@bundestag.de Frauen und Jugend
parteivorstand@spd.de
@ManuelaSchwesig (Twitter)
https://www.facebook.com/ManuelaSchwesig
Ferner, Elke elke.ferner@bundestag.de Parlamentarische Staatssekretärin
Die Antiprostituionsbewegung hat auf ihren Blog ein Aufruf gestartet.
Es werde gut , wenn viele von uns dort ebenfalls hin schreiben. Pro-Prostitution
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CDU
Weinberg, Marcus, Hamburg marcus.weinberg@bundestag.de Vorsitzender der AG Familie, Senioren,
Familie, Jugend. Entschiedene Position gg. Prostitution: “Für mich ist die Bestrafung von Freiern, die Zwangsprostituierte wissentlich ausnutzen, ein entscheidender Punkt, auch wenn es schwer ist, den Freiern eine Schuld nachzuweisen” (FAS 8.2014)
Schön, Nadine, Saarland nadine.schoen@bundestag.de Stellvertr. Fraktionsvors. (zust. Für Frauen,
Familie etc.) Entschiedene Position zu Regulierung, Mindestalter, auch Freierbestrafung
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Rix, Sönke, soenke.rix@bundestag.de Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen, Jugend;
Reinmann, Carola, Niedersachsen carola.reimann@wk.bundestag.de stellvertr. Fraktionsvorsitzende (zuständig für
Arbeit, Soziales, Familie, Frauen etc.)
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
http://diestoerenfriedas.de/prostitutio ... omment-115
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Keine Bühne für soziale Ächtung
Laut Feststellung der EU sind Sexarbeitende von Stigmatisierung und Schmähungen alltäglich betroffen. Fortdauernde Stigmatisierung und Schmähung muss, als Körperverletzung betrachtet werden, wie Soziologie und Gesundheitswissenschaften feststellen.
Das schwedische Modell des Sexkaufverbotes wurde damit begründet, Sexarbeiterinnen vor Diskriminierung und Strafverfolgung zu schützen, sie in ihrer Würde also zu stützen und gleichzeitig die zumeist männlichen Kunden als exekutierende patriarchaler Gewaltverhältnisse zu kriminalisieren. In Schweden hat die Stigmatisierung Sexarbeitender nicht abgenommen und die noch tätigen Sexarbeiterinnen werden durch die gesetzlichen Regelungen des schwedischen Modells zusätzlicher Gefährdung ausgesetzt. Das schwedische Modell ist gescheitert.
Körperverletzende Schmähungen, soziale Ächtung sind alltägliche Verletzungen grund- und menschenrechtlicher Garantien. Die Absicht der Ächtung der Sexarbeit ist konkret erlebt eine Ächtung Sexarbeitender, die dogmatisch verfolgt an Inquisition erinnert. Das christliche Dogma ging der Hexenverbrennung voraus.
Im Februar und März 2009 mussten wir, DEJA VU der Ereignisse von Hoyerswerda, in Bremen in unserer Location für Sexabeit starr vor Schreck, zusammen mit anderen Sexarbeiterinnen und mit Kunden erleben, wie wir von einer wütenden Menge in unserem Haus eingeschlossen wurden und gegen uns Nutten raus! Nutten Raus skandiert wurde. Zitternd am ganzen Leib, weinend, zutiefst verletzt und verängstigt standen wir da, während die Polizei, dem Treiben vor unserer Haustür zusah. DEJA VU - Hoyerswerda.
Das ist die Realität. Das ist sozialer Alltag. Das ist Körperverletzung. Wer von der Ächtung der Sexarbeit spricht und für diese kämpft, diese dogmatisch moralisch rechtfertigt, sozial-relational und psychisch-verbal Gewalt ausübt, begeht Körperverletzung. Moderne Hexenjagd - Verhetzung. Mit Achtung der Menschenwürde hat das nichts zu tun, jedoch sehr viel mit Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die der Entrechtung von Menschen z.B. aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung (Homosexuelle in den Staaten des ehemaligen Ostblocks und in islamisch oder autoritär regierten Ländern) etc vorausgehen.
Das Ende solchen Otherings ist Beispielhaft nicht nur in den Zeiten der christlich dogmatisch legitimierten Hexenverbrennung im Extrem zu beobachten. Heute finden wir dies beim IS Terrorismus und gestern hat eine Terrorherrschaft vom deutschen Boden aus, sich als Herrenmenschenrasse gegen Entartung und Untermenschen aufmachend, ihren Anfang genommen, zuerst die politische Opposition verfolgend und ermordend, später die Menschen jüdischen Glaubens und schließlich die Menschen Europas in den Massentod geschickt.
Der sozialen Ächtung die Bühne zu öffnen, dass sollte besonders in Deutschland nicht Gegenstand von Kampagnen sein, insbesondere eingedenk des Scheiterns des schwedischen Modells, das Ächtung von Sexarbeit bei Anerkennung der Sexarbeiterinnen zum Ziel hatte, aber nichts weiter bewirkte, als sowohl Sexarbeit als auch die Menschen zu ächten, die in der Sexarbeit aktiv sind.
Lara Freudmann, Sexarbeiterin, Bremen, Inhaberin des "Haus9", Vermietung von Betriebsstätten zur gewerblichen Tätigkeit an selbständig in der Sexarbeit tätige Menschen.
Klaus Fricke, Dipl. Sozialpädagoge, Sprecher des "Haus9", Kunde in der Sexarbeit seit mehr als 30 Jahren, Ehemann von Lara Freudmann
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Keine Bühne für soziale Ächtung
Laut Feststellung der EU sind Sexarbeitende von Stigmatisierung und Schmähungen alltäglich betroffen. Fortdauernde Stigmatisierung und Schmähung muss, als Körperverletzung betrachtet werden, wie Soziologie und Gesundheitswissenschaften feststellen.
Das schwedische Modell des Sexkaufverbotes wurde damit begründet, Sexarbeiterinnen vor Diskriminierung und Strafverfolgung zu schützen, sie in ihrer Würde also zu stützen und gleichzeitig die zumeist männlichen Kunden als exekutierende patriarchaler Gewaltverhältnisse zu kriminalisieren. In Schweden hat die Stigmatisierung Sexarbeitender nicht abgenommen und die noch tätigen Sexarbeiterinnen werden durch die gesetzlichen Regelungen des schwedischen Modells zusätzlicher Gefährdung ausgesetzt. Das schwedische Modell ist gescheitert.
Körperverletzende Schmähungen, soziale Ächtung sind alltägliche Verletzungen grund- und menschenrechtlicher Garantien. Die Absicht der Ächtung der Sexarbeit ist konkret erlebt eine Ächtung Sexarbeitender, die dogmatisch verfolgt an Inquisition erinnert. Das christliche Dogma ging der Hexenverbrennung voraus.
Im Februar und März 2009 mussten wir, DEJA VU der Ereignisse von Hoyerswerda, in Bremen in unserer Location für Sexabeit starr vor Schreck, zusammen mit anderen Sexarbeiterinnen und mit Kunden erleben, wie wir von einer wütenden Menge in unserem Haus eingeschlossen wurden und gegen uns Nutten raus! Nutten Raus skandiert wurde. Zitternd am ganzen Leib, weinend, zutiefst verletzt und verängstigt standen wir da, während die Polizei, dem Treiben vor unserer Haustür zusah. DEJA VU - Hoyerswerda.
Das ist die Realität. Das ist sozialer Alltag. Das ist Körperverletzung. Wer von der Ächtung der Sexarbeit spricht und für diese kämpft, diese dogmatisch moralisch rechtfertigt, sozial-relational und psychisch-verbal Gewalt ausübt, begeht Körperverletzung. Moderne Hexenjagd - Verhetzung. Mit Achtung der Menschenwürde hat das nichts zu tun, jedoch sehr viel mit Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die der Entrechtung von Menschen z.B. aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung (Homosexuelle in den Staaten des ehemaligen Ostblocks und in islamisch oder autoritär regierten Ländern) etc vorausgehen.
Das Ende solchen Otherings ist Beispielhaft nicht nur in den Zeiten der christlich dogmatisch legitimierten Hexenverbrennung im Extrem zu beobachten. Heute finden wir dies beim IS Terrorismus und gestern hat eine Terrorherrschaft vom deutschen Boden aus, sich als Herrenmenschenrasse gegen Entartung und Untermenschen aufmachend, ihren Anfang genommen, zuerst die politische Opposition verfolgend und ermordend, später die Menschen jüdischen Glaubens und schließlich die Menschen Europas in den Massentod geschickt.
Der sozialen Ächtung die Bühne zu öffnen, dass sollte besonders in Deutschland nicht Gegenstand von Kampagnen sein, insbesondere eingedenk des Scheiterns des schwedischen Modells, das Ächtung von Sexarbeit bei Anerkennung der Sexarbeiterinnen zum Ziel hatte, aber nichts weiter bewirkte, als sowohl Sexarbeit als auch die Menschen zu ächten, die in der Sexarbeit aktiv sind.
Lara Freudmann, Sexarbeiterin, Bremen, Inhaberin des "Haus9", Vermietung von Betriebsstätten zur gewerblichen Tätigkeit an selbständig in der Sexarbeit tätige Menschen.
Klaus Fricke, Dipl. Sozialpädagoge, Sprecher des "Haus9", Kunde in der Sexarbeit seit mehr als 30 Jahren, Ehemann von Lara Freudmann
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 06.09.2014, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
(Danke, Klaus, für eure Texte!)
Hier ein Interview (Heide Oestreich) in der taz, 6.9.14,
u.a. mit Johanna Weber:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/arti ... 3ed7b36528
Hier ein Interview (Heide Oestreich) in der taz, 6.9.14,
u.a. mit Johanna Weber:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/arti ... 3ed7b36528
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Vielen lieben Dank, Lara und Klaus-
Super toll geschrieben.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Klaus Fricke hat geschrieben: http://diestoerenfriedas.de/prostitutio ... omment-115
Mission completed - Beitrag (noch) nicht freigeschaltet
Die Wetten, ob es freigeschaltet wird oder nicht, werden ab sofort entgegen genommen

Ich tippe.. nein *gg
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- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
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Ich tippe auch nein.
@Lara @Klaus
Wäre es nicht effektiver, das an den Abgeordneten zu senden, die in der Kommission am 9-9- teilnehmen?
@Lara @Klaus
Wäre es nicht effektiver, das an den Abgeordneten zu senden, die in der Kommission am 9-9- teilnehmen?
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
@ frances,
wird erledigt. Vielleicht erhalten wir ja ebenso Antwort, wie aus dem BMFSFJ und davon wird dann umgehend berichtet. In Bremen werden, so vermute ich, Mails mit unserem Absender inzwischen oft vom Spamfilter aussortiert. Senatorin Stahmann hat sich bisher auch noch nicht gemeldet.
Grüße
Lara und Klaus S-chinias, Attika, GR
wird erledigt. Vielleicht erhalten wir ja ebenso Antwort, wie aus dem BMFSFJ und davon wird dann umgehend berichtet. In Bremen werden, so vermute ich, Mails mit unserem Absender inzwischen oft vom Spamfilter aussortiert. Senatorin Stahmann hat sich bisher auch noch nicht gemeldet.
Grüße
Lara und Klaus S-chinias, Attika, GR
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Merci.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Mission completed, Teil 2
Betreff:
Eckpunkte ProstSchutzG:
Kein Schutz vor Gewalt sondern Schutz vor Sexarbeit
Sehr geehrte Ministerin Schwesig
Sehr geehrte Frau stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Schön
Sehr geehrte Frau stelllvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Högl
Sehr geehrte Frau stelllvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Reimann
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der AG Familie, Senioren, Familie, Jugend der CDUWeinberg
Sehr geehrter Herr Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen, Jugend Rix
wir bitten Sie um Kenntnisnahme der anliegenden Stellungnahme
Keine Bühne für soziale Ächtung siehe: http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 519#142519
im Zusammenhang mit Ihren Beratungen zur Nachsteuerung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) in der Regierungskoalition.
Wir sind, auch aufgrund unser persönlichen Traumatisierung durch die in der Stellungnahme beschrieben Gewalt-Ereignisse in Bremen aus dem Jahr 2010, der Auffassung, dass eine Nachsteuerung des ProstG mit der Absicht den Schutz von Sexarbeitenden insbesondere vor Gewalt zu garantieren, nur dann Erfolg haben kann, wenn sie jegliche Diffamierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung von allen Menschen, die im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen als Erwachsene aus eigenem, freien Willen konsensuell aktiv sind, zu verhindern in der Lage ist und für eine vollständige rechtliche und öffentliche Gleichbehandlung aller dieser Menschen Sorge trägt.
Alles andere ist mit grund- und menschenrechtlichen Prinzipien mit der Gewährleistung der individuellen menschlichen Freiheitsrechte durch staatliches Handeln unvereinbar. Die Liberalität als Holzweg zu betrachten, wie unlängst Herr Innensenator Mäurer, Bremen (Weser-Kurier vom 26.11.2013) mit Blick auf die Regulierung der Sexarbeit forderte, ist eine Beschädigung plural-demokratischer Prinzipien und des Senatorenamtes. Die Holzweg Aussage damit zu verbinden, die weit überwiegende Zahl der rumänischen Sexarbeiterinnen (am 09.12.2013 waren das laut unserer Erhebung und Studie Sexarbeit in Bremen, Rumänische Sexarbeiterinnen, Arbeitsort Wohnungen 68 Frauen) als verschleppte, durch Gewalt zur Sexarbeit gezwungene Frauen zu diffamieren, ohne hierfür einen Beweiss beizubringen, sie also pauschal als zum überwiegenden Teil nicht eigenverantwortlich handelnde Subjekte, zu etikettieren, sie so pauschal nicht als vollwertige Menschen zu respektieren, und wenig später der Bremer Bürgerschaft zu berichten (HB Bgschft. 2014-03-14, Drs.18/ 1302, S. 20), dass bei Rumänischen Staatsbürgern im Lande Bremen, mithin bei Rumänischen Sexarbeiterinnen keine erhöhte Betroffenheit von Straftaten des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung festgestelllt werden könne, das ist nicht nur absurd und abenteuerlich verlogen, sondern eine rassistisch konnotierte Stigmatisierung von Frauen eines EU-Partnerlandes, soziale Ächtung auf der großen Bühne des Staatstheaters, sozial-relationale und verbal-psychische Gewalt, Körperverletzung.
Diese Aussagen von Herrn Senator Mäurer sind nach wie vor dazu geeignet, die Menschenwürde von Menschen rumänischer Herkunft anzugreifen, indem sie die Gruppe der Sexarbeiterinnen, die Teil der Bevölkerung unseres EU Partnerlandes Rumäniens ist oder auch nur Einzelne aus dieser Gruppe, so wie es hier zweifelsfrei geschehen ist und beabsichtigt war, um die Metapher des Holzweges der Liberalität zu rechtfertigen, beschimpft oder böswillig, als minderbemittelte Personen zweiten Ranges, verächtlich macht ( Tatbestandsmerkmale StGB § 130 (1) 2. ).
Solange solch unsägliche Herabwürdigung politisch akzeptierte senatorielle Äusserungen sein dürfen und von ihnen Menschen betroffen sind, die einem grundrechtlich geschützten Beruf nachgehen (wie das Bundesverfassungsgericht 2009 festhielt), solange also Stigmatisierung und Rassismus legitime Amtshandlung bleiben, und das weder politische noch strafrechtliche Konsequenzen hat, ist die deutsche Gesetzgebung nicht nur weit entfernt davon, das von Ihnen formulierte Ziel des Schutzes von Sexarbeitenden zu erreichen, sondern die deutsche Legeslative hat mit Sentor Mäurer an äusserst prominenter Stelle einen Vertreter der sowohl einen EU Partner brüskiert, als auch einfache Regeln des Anstandes und des Respektes gegenüber hart arbeitenden Menschen missachtet.
Noch viele Hausaufgaben, die zu erledigen sind, bevor an eine Anmeldepflicht für Sexarbeitende, an eine Erlaubnispflicht für Sexarbeitsorte und Sexarbeitsorganisierende, an spezifische Qualitätsstandards in der Sexarbeit gedacht werden kann. Erst bitte die Verwirklichung diskriminierungsfreier Gleichbehandlung. Das ist die Vorraussetzung dafür, das eine Begegnung auf Augenhöhe möglich ist. Damit werden sich die jetzt diskutierten Auflagen zudem als überflüssig und unzulässig erweisen. Sie dienen nicht dem Schutz Sexarbeitender, sondern lediglich dem Schutz vor Sexarbeitenden. Se sind ein stilles Berufsverbot, absurd gerechtfertigt durch Hetze aus hohen Staatsämtern, durch verfasungsschädigende gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, gespeisst aus Klischees, Stereotypen und Vorverurteilungen mit langer und erschreckender christlicher, patriarchaler und politischer Tradition. Verbannung, Brandmarkungen, Pranger, Scheiterhaufen, Kassernierung, Zwangskorsett von Heiliger und Hure als Zurichtung der Sexualität der Frauen, Wehrmachtsbordelle, Straffreiheit der Vergewaltigung in der Ehe, Bockschein, fortdauernde soziale Ächtung, Stigmatisierung und Schmähung Sexarbeitenter sind Stationen christlicher und staatlicher Gewalt gegen die Sexarbeit.
Ihre bisherigen Eckpunkte gegen diese Gewalt? Anmelde- und Erlaubnispflicht. Thema verfehlt! - Zurück auf Los!
Mit freundlichen Grüßen
Lara Freudmann
Klaus Fricke
Betreff:
Eckpunkte ProstSchutzG:
Kein Schutz vor Gewalt sondern Schutz vor Sexarbeit
Sehr geehrte Ministerin Schwesig
Sehr geehrte Frau stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Schön
Sehr geehrte Frau stelllvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Högl
Sehr geehrte Frau stelllvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Reimann
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der AG Familie, Senioren, Familie, Jugend der CDUWeinberg
Sehr geehrter Herr Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen, Jugend Rix
wir bitten Sie um Kenntnisnahme der anliegenden Stellungnahme
Keine Bühne für soziale Ächtung siehe: http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 519#142519
im Zusammenhang mit Ihren Beratungen zur Nachsteuerung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG) in der Regierungskoalition.
Wir sind, auch aufgrund unser persönlichen Traumatisierung durch die in der Stellungnahme beschrieben Gewalt-Ereignisse in Bremen aus dem Jahr 2010, der Auffassung, dass eine Nachsteuerung des ProstG mit der Absicht den Schutz von Sexarbeitenden insbesondere vor Gewalt zu garantieren, nur dann Erfolg haben kann, wenn sie jegliche Diffamierung, Stigmatisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung von allen Menschen, die im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen als Erwachsene aus eigenem, freien Willen konsensuell aktiv sind, zu verhindern in der Lage ist und für eine vollständige rechtliche und öffentliche Gleichbehandlung aller dieser Menschen Sorge trägt.
Alles andere ist mit grund- und menschenrechtlichen Prinzipien mit der Gewährleistung der individuellen menschlichen Freiheitsrechte durch staatliches Handeln unvereinbar. Die Liberalität als Holzweg zu betrachten, wie unlängst Herr Innensenator Mäurer, Bremen (Weser-Kurier vom 26.11.2013) mit Blick auf die Regulierung der Sexarbeit forderte, ist eine Beschädigung plural-demokratischer Prinzipien und des Senatorenamtes. Die Holzweg Aussage damit zu verbinden, die weit überwiegende Zahl der rumänischen Sexarbeiterinnen (am 09.12.2013 waren das laut unserer Erhebung und Studie Sexarbeit in Bremen, Rumänische Sexarbeiterinnen, Arbeitsort Wohnungen 68 Frauen) als verschleppte, durch Gewalt zur Sexarbeit gezwungene Frauen zu diffamieren, ohne hierfür einen Beweiss beizubringen, sie also pauschal als zum überwiegenden Teil nicht eigenverantwortlich handelnde Subjekte, zu etikettieren, sie so pauschal nicht als vollwertige Menschen zu respektieren, und wenig später der Bremer Bürgerschaft zu berichten (HB Bgschft. 2014-03-14, Drs.18/ 1302, S. 20), dass bei Rumänischen Staatsbürgern im Lande Bremen, mithin bei Rumänischen Sexarbeiterinnen keine erhöhte Betroffenheit von Straftaten des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung festgestelllt werden könne, das ist nicht nur absurd und abenteuerlich verlogen, sondern eine rassistisch konnotierte Stigmatisierung von Frauen eines EU-Partnerlandes, soziale Ächtung auf der großen Bühne des Staatstheaters, sozial-relationale und verbal-psychische Gewalt, Körperverletzung.
Diese Aussagen von Herrn Senator Mäurer sind nach wie vor dazu geeignet, die Menschenwürde von Menschen rumänischer Herkunft anzugreifen, indem sie die Gruppe der Sexarbeiterinnen, die Teil der Bevölkerung unseres EU Partnerlandes Rumäniens ist oder auch nur Einzelne aus dieser Gruppe, so wie es hier zweifelsfrei geschehen ist und beabsichtigt war, um die Metapher des Holzweges der Liberalität zu rechtfertigen, beschimpft oder böswillig, als minderbemittelte Personen zweiten Ranges, verächtlich macht ( Tatbestandsmerkmale StGB § 130 (1) 2. ).
Solange solch unsägliche Herabwürdigung politisch akzeptierte senatorielle Äusserungen sein dürfen und von ihnen Menschen betroffen sind, die einem grundrechtlich geschützten Beruf nachgehen (wie das Bundesverfassungsgericht 2009 festhielt), solange also Stigmatisierung und Rassismus legitime Amtshandlung bleiben, und das weder politische noch strafrechtliche Konsequenzen hat, ist die deutsche Gesetzgebung nicht nur weit entfernt davon, das von Ihnen formulierte Ziel des Schutzes von Sexarbeitenden zu erreichen, sondern die deutsche Legeslative hat mit Sentor Mäurer an äusserst prominenter Stelle einen Vertreter der sowohl einen EU Partner brüskiert, als auch einfache Regeln des Anstandes und des Respektes gegenüber hart arbeitenden Menschen missachtet.
Noch viele Hausaufgaben, die zu erledigen sind, bevor an eine Anmeldepflicht für Sexarbeitende, an eine Erlaubnispflicht für Sexarbeitsorte und Sexarbeitsorganisierende, an spezifische Qualitätsstandards in der Sexarbeit gedacht werden kann. Erst bitte die Verwirklichung diskriminierungsfreier Gleichbehandlung. Das ist die Vorraussetzung dafür, das eine Begegnung auf Augenhöhe möglich ist. Damit werden sich die jetzt diskutierten Auflagen zudem als überflüssig und unzulässig erweisen. Sie dienen nicht dem Schutz Sexarbeitender, sondern lediglich dem Schutz vor Sexarbeitenden. Se sind ein stilles Berufsverbot, absurd gerechtfertigt durch Hetze aus hohen Staatsämtern, durch verfasungsschädigende gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, gespeisst aus Klischees, Stereotypen und Vorverurteilungen mit langer und erschreckender christlicher, patriarchaler und politischer Tradition. Verbannung, Brandmarkungen, Pranger, Scheiterhaufen, Kassernierung, Zwangskorsett von Heiliger und Hure als Zurichtung der Sexualität der Frauen, Wehrmachtsbordelle, Straffreiheit der Vergewaltigung in der Ehe, Bockschein, fortdauernde soziale Ächtung, Stigmatisierung und Schmähung Sexarbeitenter sind Stationen christlicher und staatlicher Gewalt gegen die Sexarbeit.
Ihre bisherigen Eckpunkte gegen diese Gewalt? Anmelde- und Erlaubnispflicht. Thema verfehlt! - Zurück auf Los!
Mit freundlichen Grüßen
Lara Freudmann
Klaus Fricke
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- Gelehrte(r)
- Beiträge: 381
- Registriert: 22.03.2012, 21:57
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