Offene Handelsgesellschaft geeignete Rechtsform? (D)

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marco_Do
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Offene Handelsgesellschaft geeignete Rechtsform? (D)

Beitrag von Marco_Do »

Hallo an alle im Forum. Wollte in meinen ersten Beitrag alle herzlich begrüßen.

Und meine Frage ist:

Wäre eine Offene Handelsgesellschaft (in Deutschland) eine geeignete Rechtsform für eine Begleit- / Escortagentur?

Also ob man eine Agentur mit dieser Rechtsform eintragen kann... das meine ich...


Kann jemand helfen?

Danke.

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certik
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Beitrag von certik »

Hallo Marco,

zuerst mal herzlich Willkommen im SW-Forum.

Generell sollte es kein Problem darstellen, eine Begleit/Escortagentur als OHG im Handelsregister eintragen zu lassen.
Am einfachsten kannst Du dies durch Anrufe beim für Dich zuständigen Gewerbeamt und dem Handelsregister klären.
Ich persönlich würde aber generell von einer OHG wegen der gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter abraten.
Ich würde Dir jedenfalls raten Dich eingehend von einem auf dem Gebiet Gesellschaftsrecht versierten Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten zu lassen.
Solltest Du in Erwägung ziehen, in eine bereits vorhandene OHG einzusteigen, dann solltest Du wissen, dass Du auch für in der Vergangenheit entstandene und/oder bereits vorhandene Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit Deinem gesamten Privatvermögen haftbar bist.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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Marco_Do
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Beitrag von Marco_Do »

Hallo Cetric,

danke für deine Antwort.

ich habe nicht unbedingt vor eine OHG beizutreten. Bin als Gay-Sexworker in Dortmund tätig und es kommen Jungs wegen der Arbeit zu mir und deswegen wollte ich aus meiner selbständiger Tätigkeit eine Agentur machen. Da ich mich mit einem meiner fr. Mitarbeiter sehr gut verstehe wollten wir beide weiter zussamen in irgendeiner anderen Form machen.

Wenn ihr vieleicht bei den Behörden auf Abneigung stöst gilt das bei uns 2-fach, weil wir ja "Gay"-Sexdienstleister sind. Ich muss aber sagen das die Ämter hier in Dortmund ganz gut entgegekommend sind. Trotzdem hab ich immer das gefühl, wenn ich irgenwo anrufe, bekomme ich keine Auskunft oder die zuständigen machen so als wenn die nichts wüssten.

Einen Steuerberater habe ich schon ca. einen Jahr und einen Rechtsanwalt neustens auch.

Wir überlegen uns welche Rechtsform aber für Gründung einer Gmbh haben wir nicht genug Kapital.

Hier kurz die Kosten die auf uns zukommen

Rechtsanwalt (Firmenname absichern) 800,-
Rechtsanwalt (Internetseite absichern) 800,-
Rechtsanwalt (Gründungsberatung) 750,-
Steuerberater cca 1400,- p.a.
+ monatlich laufende Kosten ca. 1500,-

also ca. 5250 im ersten Monat wir können zusammen nur höchstens 7000 einbringen, ja eigentlich habe ich das Kapital und der Mitarbeiter hat gar kein Kapital... aber ich brauche dauerhaft seine Dienstleistungen im Büro, Tel. etc....

An die Jungs bezahle ich von 120 mind. 60 Euro und bei längeren Vermitlungen bis zu 75 % für die Jungs - kommt drauf an wie ich mit demjenigen zufrieden bin.

Im Schnitt kommen die Jungs auf 75 Euro pro Termin, wobei die kostenlosen Zugang zum Internet und Arbeitsmittel zu Verfügung bekommen.

Ja das sollte auch kurze Vorstellung sein weil ich hier neu bin...

Hoffe,dass ich hier im Forum viele Freunde finden werde

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certik
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Beitrag von certik »

Hallo Marco,

ich hatte schon fast befürchtet nichts mehr von Dir zu hören...

Unter den von Dir angegebenen Umständen erscheint mir die Gründung einer GbR als die sinnvollste und kostengünstige Variante, da keine Eintragung im Handelsregister notwenig ist.
Läuft das Geschäft nach Euren Erwartungen könnt Ihr später immer noch die Rechtsform wechseln und z. B. aus der GbR eine OHG oder GmbH machen.

Bei dem relativ geringen vorhandenen Grundkapital würde ich mir sehr gut überlegen, welche Ausgaben zwingend notwenig sind und welche gegebenenfalls durch Eigenleistung erbracht werden können.
Ich gehe darum auf die einzelnen, von Dir angeführten Punkte ein:

- Rechtsanwalt (Firmenname absichern) 800,-
Durch Eigenrecherche im Internet kannst Du sehr gut herausfinden, ob an einem Namen bereits Namensrechte anderer Personen bestehen - im Zweifelsfall den Finger davon lassen.
Euren eigenen Firmennamen rechtlich schützen lassen, würde ich erst, wenn Ihr damit wirklich erfolgreich seid und evtl. auch in andere Städte / Regionen expandieren wollt.

- Rechtsanwalt (Internetseite absichern) 800,-
Auch hier lässt sich durch Eigenrecherche viel sparen.
Um auf der (einigermassen) sicheren rechtlichen Seite zu sein gilt Folgendes:
1. Impressumspflicht beachten: es muss ein Verantwortlicher für die Seite mit vollem Namen, Adresse, Telefon- oder Faxnummer und E-Mailadresse angegeben werden. Wollt Ihr das aus Gründen der Anonymität nicht selbst machen, kann ich Euch eine Media-Agentur nennen, die das für 60 Euro / jährlich incl. Jugendschutzbeauftragten übernimmt, sofern die Seite alle folgenden Kriterien erfüllt.
2. Einen Jugendschutzbeauftragten angeben. Das muss kein Anwalt oder professioneller Jugenschützer sein, es darf nur nicht der Verantwortliche laut Impressum sein.
3. Keine pornografischen Inhalte (ab einem 45° Winkel gilt ein errigierter Penis als pornografisch).
4. Keine Links auf Seiten mit pornografischen Inhalten.
5. Soll 3. und 4. umgangen werden, ist ein Jugendschutzcheck (z.B. x-check oder über18) zwingend notwendig.

- Rechtsanwalt (Gründungsberatung) 750,-
Noch ein Posten, der deutlich minimiert werden kann. Viele Fragen lassen sich in Rechtsforen im Netz gratis klären. Reicht das nicht bei der IHK und der Agentur für Arbeit nachfragen, welche Angebote sie für Existenzgründer haben. Das sollte deutlich günstiger sein und Ihr habt Fachleute vor Euch, die das Tag für Tag machen und die versteckten Fallstricke kennen.

- Steuerberater ca. 1400,- p.a.
Auch das erscheint mir in der Phase der Existenzgründung deutlich zu hoch. Wenn Ihr Eure Belege selbst ordnet und evtl. auch noch selbst in ein Buchführungsprogramm eingebt, sollte Euch der Steuerberater nicht mehr als die Hälfte kosten. Evtl. bei verschiedenen Steuerberatern Angebote einholen und nachfragen, welche Vorarbeit Ihr wie leisten könnt.

Was mir an Deiner Auflistung jedoch fehlt und was ich für sehr wichtig erachte, ist eine rechtliche Beratung, was Ihr machen müsst, um nicht den Tatbestand der dirigistischen Zuhälterei zu erfüllen.

Wenn Du weitere Fragen hast, die Du hier vielleicht nicht posten willst, kannst Du Dich gerne per PM an mich wenden.

LG certik
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Beitrag von rene-hb »

@Marco_Do
schön noch einen weiteren männlichen SW hier begrüssen zu dürfen!

da Marc of Frankfurt mittlerweile auch richtig persönliche beiträge posted, wird es hier zunehmend netter.

hoffe diese positive entwicklung, mit jetzt schon einigen männlichen SW´s weitet sich noch aus.

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Marco_Do
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Beitrag von Marco_Do »

Hallo an cetric und hallo an alle

Wollte mich erstmal bei cetric für die Antworten bedanken.

Wenn ich es so überlege dann ist GmbH eigentlich echt die beste Form für uns.

Wie ist es wenn sich bei unserer Gay-Begleitsagentur (NRW) zwecks Mitarbeit z.B. ein 19 jähriger melden würde, weil er unsere Annonce im Internet gesehen hat?

Darf ich ihn als Begleitung (Begleitung) weitervermitteln oder ist das auch verboten? Wenn es um Begleitung geht dann müsste es wohl erlaubt sein oder ist da dieses zum Prostitutiongesetz kriminal-politisch widersprüchige § 232 StGB Abs. 1 auch wirksam??


http://bundesrecht.juris.de/stgb/__232.html

Was meint Ihr dazu?

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Beitrag von annainga »

obwohl ich jetzt schon weiß, dass mein beitrag off-topic ist, will ich trotzdem meine meinung dazu geben.
mag sein, dass ein mindestalter bei 16 jahren, bei 18 jahren oder bei 21 jahren liegt.

aber wir wollen uns doch nichts vormachen, wir alle wissen, dass sexarbeiterIn ein ganz besonderer job ist, dass wir eine vielzahl physischer und psychischer konflikte durchleben, die nur eine gefestigte persönlichkeit überstehen kann.

ich finde, gerade als betreiberIn sollte man sich gedanken unabhängig vom gesetz dazu machen. ich selbst könnte es nicht mit meinem gewissen vereinbaren, einen jungen menschen, der noch nicht weiß, auf was er sich einlässt, im sexbusiness arbeiten zu lassen.

liebe grüße von annainga

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Beitrag von Marco_Do »

Hallo Anainga!

Reagiere hier direkt auf deine Antwort. Ich habe nicht davon gesprochen, junge Menschen die nicht wissen auf was sich einlassen zu Beschäftigen. Gerade das Gegenteil. Ich sprach von jungen Menschen die Bereits in der Branche tätig sind oder es unbedingt wollen diese Arbeit zu machen, und genau wissen das der Job nicht einfach ist. Auch für viele auserhalb des Sexgeschäfts ist es heutzutage mehr psychisch anstrengend täglich 8 Std. bei nem Fließband zu arbeiten. zet.Be.

Wenn es aber Begleiter zwischen 18 und 21 gibt, die sowieso den Job schon ausüben und weiter auch ausüben dürfen und zusätzlich freiwillig von einer Agentur zwecks Begleitung weitervermittelt und unterstützt werden wollen... das meinte ich.

Naja meiner Meinung nach, gerade den, also spreche jetzt von 18 - 21J. sollte man doch - wenn die schon arbeiten, helfen und sie unterstützen.

Gerade mehrere erfahrene Freier verhandeln mit diesen noch unerfahrenen Jungs ohne Rücksicht auf die üblichen Bedingungen (fairer Preis, Safer Sex) zu nehmen, wobei ich aus Erfahrung weis, dass so mancher 18 - 19 jähriger diesen geschäftlichen Druck nachgibt und Handlungen vornimmt, die er bei einer Agentur nicht machen müsste, weil bei einer Agentur klare Verhaltungsmustern definiert sind und somancher "unbeding es so haben will" Freier gar nicht an den Jungen drann kommt.

Ich wollte aber weniger die moralische und ethische Seite des Problems diskutieren sondern es eben von dem rechtlichen Blickwinkel betrachten.

Trotzdem habe ich über deinen Beitrag nachgedacht. Danke, freue mich auf weitere Posts.

Marco

PS: Was heißt bitte off topic? Bin hier neu...

KonTom
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Beitrag von KonTom »

OFF TOPIC bedeutet nicht zum Thema passend.

mfg
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zum Menschenhandel


Lange Zeit hat z.B. die deutsche Bildzeitung deshalb keine Anzeigen von Escorts unter 21 Jahren akzeptiert. Heute scheinen 18 Jahre ok zu sein, wenn es denn kein Ausländer ist ...


Zum Menschenhandel siehe auch:
Menschenhandel als soziales Konstrukt







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Beitrag von Marco_Do »

Hallo Marc,

danke werde mir den Vortrag morgen durchlesen.

Zu der Aussage "18 J. scheinen in Ordnung zu sein"

d.h. wo kein Kläger dort kein Richter?

Die Bildzeitung akzeptiert jetzt zwar die Annoncen von unter 21 jährigen, aber die Exekutive hält sich dann sicher wörtlich an die Gestztgebung. Also ab 18 Jahren darf man selbständig als Sexworker/Begleiter arbeiten ist klar, aber dürfen die 18 - 21J. Begleiter dann bei einer Agentur o. ä. arbeiten? Oder würde das schon für den erfüllten Tatbestand des letzten Satzes des § 232 Abs. 1 sprechen?

Wenn die 18 -21 J. jetzt zur reiner Begleitung (mit keiner Absicht zur sex. Handlungen) über eine Escortagentur oder von einer Eventagentur vermittelt werden müsste das in Ordnung sein, oder? Was dann der jenige vermittelte letztendlich mit dem Kunden macht, wäre seine Entscheidung.

Es ist bischen schwer es in die Praxis umzusetzen.

Hat jemand damit Erfahrung?

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Marc of Frankfurt
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Gesellschaftsform

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die Mini-GmbH kommt

Mit einem Euro Unternehmer werden


Bislang braucht man 25.000 Euro, um eine GmbH zu gründen. Künftig geht es fast zum Nulltarif - und viel schneller als bisher.
Von Claus Hulverscheidt und Daniela Kuhr

Unternehmer sollen künftig mit nur einem Euro Stammkapital eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen können. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hervor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will. Allerdings ist die Gründung einer solchen Mini-GmbH mit Auflagen verbunden.

Eine normale GmbH benötigt nach Angaben der Ministerin in Zukunft nur noch ein Mindeststammkapital von 10 000 statt bisher 25 000 Euro. Zudem soll die Unternehmensgründung drastisch vereinfacht und beschleunigt werden: Wer die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung und das "Gründungsset" für seinen Betrieb übernimmt, spart sich unter anderem den Gang zum Notar. "Damit benötigt man für die Gründung einer GmbH theoretisch nur noch einen Tag", sagte Zypries. Bislang vergehen zwischen Anmeldung und Genehmigung der Gesellschaft oft Wochen.

Mit der Reform reagiert die Regierung auf die wachsende Zahl von Firmengründungen in der englischen Rechtsform der Limited (Ltd.). Vor allem Kleinbetriebe mit wenig Eigenkapital waren auf diesen Umweg ausgewichen.

Wider die Ltd.

Für die Gründung einer Ltd. ist kein Stammkapital erforderlich, allerdings hat die Konstruktion auch Nachteile: Weil der Sitz der Gesellschaft offiziell in Großbritannien liegt, müssen der Geschäftsabschluss sowie der Schriftverkehr mit den Behörden auf Englisch abgefasst werden. Schätzungen zufolge soll es in Deutschland mittlerweile bis zu 40 000 Limiteds geben.

Zypries sagte, wer mit seiner Ltd. "glücklich und zufrieden" sei, dürfe diese Rechtsform behalten. Die Bundesregierung wolle aber zugleich die GmbH attraktiver machen und das seit 1892 nahezu unveränderte Gesetz an die Realität anpassen.

Ein Stammkapital von 10.000 Euro sei vertretbar, weil man ungefähr diese Summe bei einer Firmengründung - etwa für Büromöbel - ohnehin benötige. Wem aber selbst das zu viel sei, der könne auf die neue "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ausweichen. Diese Mini-GmbH muss allerdings 25 Prozent des Jahresgewinns in eine gesetzliche Rücklage stecken - bis das Stammkapital von 10.000 Euro erreicht ist.

Mit der Neuregelung will Zypries zugleich Missbräuche bekämpfen. Derzeit können etwa Gläubiger in vielen Fällen nicht einmal Mahnungen zustellen, weil der Geschäftsführer der GmbH abgetaucht ist. Künftig muss daher eine inländische Geschäftsadresse im Handelsregister eingetragen sein. Zudem werden die Gesellschafter verpflichtet, bei Überschuldung des führungslosen Betriebs selbst einen Insolvenzantrag zu stellen.

Quelle:
Süddeutsche



Wird im SexBiz die Ltd. gewählt weils billig ist, oder weil man glaubt vor den Blicken der Konkurrenz die Inhaberschaft verbergen zu können?





Tarnung eines Bordells als Privat-Club und Kunstverein funktioniert in Görlitz offensichtlich nicht. Es gab eine Einstellungsverfügung vom Amt und eine Ordnungstrafe über 3.000 Euro angedroht, nachdem es eine Razzia von Polizei, Ordnungsamt und Bauaufsichtsbehörde gegeben hatte 2011:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=108047#108047





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