Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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- Admina
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Vier weitere Verdachtsfälle gegen Feuerwehrmann wegen Zuhälterei
BERLIN.
Der Berliner Feuerwehrmann, der wegen Zuhälterei und Menschenhandels unter Verdacht steht, soll mindestens sieben Mädchen sexuell missbraucht haben. «Wir gehen von mindestens vier weiteren Fällen aus», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Freitag der dpa. Das hätten die aktuellen Ermittlungen und die Auswertungen der Kontakte des Mannes ergeben. Bislang waren Polizei und Staatsanwaltschaft Vorwürfen wegen des Vergehens an drei Opfern nachgegangen.
Der 49-jährige Mann soll seit 2013 die Mädchen im Teenager-Alter über die sozialen Netzwerke im Internet angesprochen und angeworben haben. Er soll sie zur Arbeit für einen Escort-Service gedrängt und überredet haben. Außerdem soll er mehrere Mädchen auch selber sexuell missbraucht haben.
Eltern eines betroffenen Mädchens waren aufmerksam geworden und hatten den Mann angezeigt. Am Donnerstag wurde er verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Polizei hatte Wohnungen und Arbeitsräume des Mannes in Tegel, Kreuzberg und Zehlendorf durchsucht und Computer, Telefone und Dokumente beschlagnahmt.
http://www.mz-web.de/politik/vier-weite ... 00662.html
BERLIN.
Der Berliner Feuerwehrmann, der wegen Zuhälterei und Menschenhandels unter Verdacht steht, soll mindestens sieben Mädchen sexuell missbraucht haben. «Wir gehen von mindestens vier weiteren Fällen aus», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Freitag der dpa. Das hätten die aktuellen Ermittlungen und die Auswertungen der Kontakte des Mannes ergeben. Bislang waren Polizei und Staatsanwaltschaft Vorwürfen wegen des Vergehens an drei Opfern nachgegangen.
Der 49-jährige Mann soll seit 2013 die Mädchen im Teenager-Alter über die sozialen Netzwerke im Internet angesprochen und angeworben haben. Er soll sie zur Arbeit für einen Escort-Service gedrängt und überredet haben. Außerdem soll er mehrere Mädchen auch selber sexuell missbraucht haben.
Eltern eines betroffenen Mädchens waren aufmerksam geworden und hatten den Mann angezeigt. Am Donnerstag wurde er verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Polizei hatte Wohnungen und Arbeitsräume des Mannes in Tegel, Kreuzberg und Zehlendorf durchsucht und Computer, Telefone und Dokumente beschlagnahmt.
http://www.mz-web.de/politik/vier-weite ... 00662.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Berliner Feuerwehrmann betrieb Escort-Service mit Teenagern
Beamte des Landeskriminalamts haben einen 49 Jahre alten Berliner Feuerwehrmann festgenommen. Ihm werden sexueller Missbrauch von Minderjährigen, Menschenhandel und Zuhälterei vorgeworfen.
30.10.2014 - Michael Behrendt und Andreas Gandzior
Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) und Staatsanwälte haben am Donnerstagmorgen einen Berliner Feuerwehrmann verhaftet und sowohl seine Privaträume als auch seinen Arbeitsplatz durchsucht. Ihm wird sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Menschenhandel, Zuhälterei sowie Förderung der Prostitution Minderjähriger vorgeworfen. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten Unterlagen, Computer und Telefone, am Abend wurde er einem Haftrichter vorgeführt.
Der 49 Jahre alte Mann, der nach Informationen dieser Zeitung seinen Dienst auf der Feuerwache Zehlendorf versieht, soll sich in den vergangenen Jahren einen Escort-Service aufgebaut haben. Dabei halfen ihm den Ermittlungen zufolge vor allem die sozialen Netzwerke. So antwortete er auf Kleinanzeigen von jugendlichen Mädchen, die einen Neben- oder Ferienjob suchten. Der Beschuldigte soll zudem selbst aktiv Anzeigen geschaltet haben, in denen er entsprechende Jobs anbot.
Sein eigentliches Ziel war es jedoch lediglich, diese Opfer später an zahlungswillige Kunden zu vermitteln. Bevor es allerdings zu den ersten Kontakten mit diesen Freiern kam, soll der Feuerwehrmann die Mädchen selbst sexuell missbraucht haben. Bislang nachweisbar ist ihm das Betreiben des Escort-Services in den Jahren 2013 und 2014.
Intensive Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft identifizierten inzwischen drei Opfer im Alter von 13, 15 und 16 Jahren. Zumindest das älteste Mädchen soll damals bereits für ihn gearbeitet haben. Einem Ermittler zufolge waren die beiden anderen Jugendlichen jedenfalls schon in sein Visier geraten und es gab Kontakte. Ob die beiden bereits ebenfalls zu diesem Zeitpunkt schon sexuellen Kontakt mit ihm hatten und vermittelt wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Fahndung nach Freiern
Beim Landeskriminalamt werden nun sämtliche Daten aus den Computern, Telefonen und schriftlichen Unterlagen ausgewertet. Davon erhoffen sich die Ermittler nicht nur die Identifizierung weiterer Opfer, sondern auch Aufschluss über das Netzwerk des mutmaßlichen Täters als auch über seinen Kundenstamm. Denn sollte diesen Kunden der organisierte sexuelle Kontakt zu Minderjährigen oder gar Kindern nachgewiesen werden können, sieht der Gesetzgeber Haftstrafen vor. "Die Regelung von Sexualstraftaten ist sehr kompliziert", so ein Ermittler. "Die Strafandrohung für den Missbrauch einer Zehnjährigen ist weitaus höher als bei beispielsweise einer 17-Jährigen."
Bei der Berliner Feuerwehr reagierte man geschockt auf die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. "Der Kollege wurde natürlich sofort suspendiert", so ein Sprecher. "Wir sind völlig entsetzt und überrascht." Weitere Angaben wollte der Feuerwehrsprecher nicht machen und verwies darauf, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handele.
Nicht zum ersten Mal haben sich Straftäter die sozialen Netzwerke ausgesucht, um an Opfer für ihre geschäftlichen Interessen zu kommen. So hatte die Berliner Staatsanwaltschaft vor knapp drei Jahren gegen einen Angehörigen der Hells Angels ermittelt, weil er im Internet jugendliche Mädchen kontaktiert und später zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Beweise reichten am Ende nicht aus, zu einer Verurteilung kam es nicht.
Seiten für Kinder sperren
Ein szenekundiger Beamter sieht gerade in den sozialen Netzwerken eine immense Gefahr für Jugendliche und ein regelrechtes Jagdrevier für Pädophile und andere Kriminelle. "Die Angesprochenen können sich keinen echten Überblick über die wahre Identität ihres Kommunikationspartners machen", so der Spezialist. "Eine 16-Jährige denkt beispielsweise, es mit einem Gleichaltrigen zu tun zu haben und wird bei dem ersten vereinbarten Treffen von einem erwachsenen Mann überrascht."
Um diese Gefahr zu minimieren helfe nur Aufklärung und ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Eltern. "Diese müssen auf ihre Kinder achten und sie auf die lauernden Gefahren hinweisen", berichtet der Polizist. Dazu gehöre aber auch, sich selbst mit der Thematik und der nötigen Prävention zu beschäftigen.
Zwar sei es schwierig, die Gefahren in den sogenannten "social networks" zu minimieren, jedoch könne der Zugriff von Kindern auf bestimmte Themenkomplexe verhindert werden. "Es gibt Software-Programme, die generell verhindern, dass Jugendliche von ihrem Computer aus zu Seiten beispielsweise mit pornografischem Material gelangen", berichtet der szenekundige Beamte weiter. Gleiches gelte für Seiten mit Nazi-Propaganda oder Anlaufstellen von extremistischen Islamisten. Es gebe – gerade im Internet – zahlreiche Hilfestellungen zum Schutz der Kinder im Netz. "Wenn sich die Eltern dafür allerdings nicht interessieren und das Internetverhalten der Kinder unkontrolliert lassen, haben es die Täter leicht, ihre Opfer zu finden."
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... agern.html
31.10.14
Escort-Service
Fall um verhafteten Feuerwehrmann weitet sich aus
Der Fall um den verhafteten Berliner Feuerwehrmann weitet sich aus. Polizei und Staatsanwaltschaft konnten mit ihren Ermittlungen weitere vier Mädchen identifizieren, die der Mann in seinem Escort-Service missbraucht haben soll
Nun soll der 49-Jährige mit mindestens sieben minderjährigen Mädchen in Kontakt gestanden haben. Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem die Eltern einer der Mädchen Anzeige erstatten haben, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... h-aus.html
Beamte des Landeskriminalamts haben einen 49 Jahre alten Berliner Feuerwehrmann festgenommen. Ihm werden sexueller Missbrauch von Minderjährigen, Menschenhandel und Zuhälterei vorgeworfen.
30.10.2014 - Michael Behrendt und Andreas Gandzior
Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) und Staatsanwälte haben am Donnerstagmorgen einen Berliner Feuerwehrmann verhaftet und sowohl seine Privaträume als auch seinen Arbeitsplatz durchsucht. Ihm wird sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Menschenhandel, Zuhälterei sowie Förderung der Prostitution Minderjähriger vorgeworfen. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten Unterlagen, Computer und Telefone, am Abend wurde er einem Haftrichter vorgeführt.
Der 49 Jahre alte Mann, der nach Informationen dieser Zeitung seinen Dienst auf der Feuerwache Zehlendorf versieht, soll sich in den vergangenen Jahren einen Escort-Service aufgebaut haben. Dabei halfen ihm den Ermittlungen zufolge vor allem die sozialen Netzwerke. So antwortete er auf Kleinanzeigen von jugendlichen Mädchen, die einen Neben- oder Ferienjob suchten. Der Beschuldigte soll zudem selbst aktiv Anzeigen geschaltet haben, in denen er entsprechende Jobs anbot.
Sein eigentliches Ziel war es jedoch lediglich, diese Opfer später an zahlungswillige Kunden zu vermitteln. Bevor es allerdings zu den ersten Kontakten mit diesen Freiern kam, soll der Feuerwehrmann die Mädchen selbst sexuell missbraucht haben. Bislang nachweisbar ist ihm das Betreiben des Escort-Services in den Jahren 2013 und 2014.
Intensive Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft identifizierten inzwischen drei Opfer im Alter von 13, 15 und 16 Jahren. Zumindest das älteste Mädchen soll damals bereits für ihn gearbeitet haben. Einem Ermittler zufolge waren die beiden anderen Jugendlichen jedenfalls schon in sein Visier geraten und es gab Kontakte. Ob die beiden bereits ebenfalls zu diesem Zeitpunkt schon sexuellen Kontakt mit ihm hatten und vermittelt wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Fahndung nach Freiern
Beim Landeskriminalamt werden nun sämtliche Daten aus den Computern, Telefonen und schriftlichen Unterlagen ausgewertet. Davon erhoffen sich die Ermittler nicht nur die Identifizierung weiterer Opfer, sondern auch Aufschluss über das Netzwerk des mutmaßlichen Täters als auch über seinen Kundenstamm. Denn sollte diesen Kunden der organisierte sexuelle Kontakt zu Minderjährigen oder gar Kindern nachgewiesen werden können, sieht der Gesetzgeber Haftstrafen vor. "Die Regelung von Sexualstraftaten ist sehr kompliziert", so ein Ermittler. "Die Strafandrohung für den Missbrauch einer Zehnjährigen ist weitaus höher als bei beispielsweise einer 17-Jährigen."
Bei der Berliner Feuerwehr reagierte man geschockt auf die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. "Der Kollege wurde natürlich sofort suspendiert", so ein Sprecher. "Wir sind völlig entsetzt und überrascht." Weitere Angaben wollte der Feuerwehrsprecher nicht machen und verwies darauf, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handele.
Nicht zum ersten Mal haben sich Straftäter die sozialen Netzwerke ausgesucht, um an Opfer für ihre geschäftlichen Interessen zu kommen. So hatte die Berliner Staatsanwaltschaft vor knapp drei Jahren gegen einen Angehörigen der Hells Angels ermittelt, weil er im Internet jugendliche Mädchen kontaktiert und später zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Beweise reichten am Ende nicht aus, zu einer Verurteilung kam es nicht.
Seiten für Kinder sperren
Ein szenekundiger Beamter sieht gerade in den sozialen Netzwerken eine immense Gefahr für Jugendliche und ein regelrechtes Jagdrevier für Pädophile und andere Kriminelle. "Die Angesprochenen können sich keinen echten Überblick über die wahre Identität ihres Kommunikationspartners machen", so der Spezialist. "Eine 16-Jährige denkt beispielsweise, es mit einem Gleichaltrigen zu tun zu haben und wird bei dem ersten vereinbarten Treffen von einem erwachsenen Mann überrascht."
Um diese Gefahr zu minimieren helfe nur Aufklärung und ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Eltern. "Diese müssen auf ihre Kinder achten und sie auf die lauernden Gefahren hinweisen", berichtet der Polizist. Dazu gehöre aber auch, sich selbst mit der Thematik und der nötigen Prävention zu beschäftigen.
Zwar sei es schwierig, die Gefahren in den sogenannten "social networks" zu minimieren, jedoch könne der Zugriff von Kindern auf bestimmte Themenkomplexe verhindert werden. "Es gibt Software-Programme, die generell verhindern, dass Jugendliche von ihrem Computer aus zu Seiten beispielsweise mit pornografischem Material gelangen", berichtet der szenekundige Beamte weiter. Gleiches gelte für Seiten mit Nazi-Propaganda oder Anlaufstellen von extremistischen Islamisten. Es gebe – gerade im Internet – zahlreiche Hilfestellungen zum Schutz der Kinder im Netz. "Wenn sich die Eltern dafür allerdings nicht interessieren und das Internetverhalten der Kinder unkontrolliert lassen, haben es die Täter leicht, ihre Opfer zu finden."
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... agern.html
31.10.14
Escort-Service
Fall um verhafteten Feuerwehrmann weitet sich aus
Der Fall um den verhafteten Berliner Feuerwehrmann weitet sich aus. Polizei und Staatsanwaltschaft konnten mit ihren Ermittlungen weitere vier Mädchen identifizieren, die der Mann in seinem Escort-Service missbraucht haben soll
Nun soll der 49-Jährige mit mindestens sieben minderjährigen Mädchen in Kontakt gestanden haben. Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem die Eltern einer der Mädchen Anzeige erstatten haben, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
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3.11.2014
Geständnis - 16-Jährige in Duisburg auf den Strich geschickt
Lünen/Dortmund. Überraschung im Prozess um das Straßenstrich-Schicksal der 16-jährigen "Jenny" aus Lünen: Am Montag haben die beiden Angeklagten vor dem Dortmunder Landgericht doch noch Geständnisse abgelegt. Zuvor waren den beiden Männern milde Strafen in Aussicht gestellt worden.
Wende im Prozess um die 16-jährige "Jenny" aus Lünen. Der Prozess hatte kaum begonnen, da mussten die Zuschauer auch schon wieder gehen. Rund eine Viertelstunde wurde anschließend hinter verschlossenen Türen Klartext geredet. Später hieß es, dass die Richter am Dortmunder Landgericht ein Zwischenfazit abgegeben haben.
Als das Strafverfahren wieder öffentlich wurde, ließ der Hauptangeklagte über seinen Verteidiger diese Erklärung abgeben: "Ich gestehe, dass ich den Entschluss der Jenny (Name geändert), der Prostitution nachzugehen, durch einen Vorschlag gefördert habe und dass ich Einnahmen erhalten habe." Sein ebenfalls angeklagter Freund gab zu, "Jenny" mehrfach von Lünen zum Straßenstrich nach Duisburg gefahren zu haben.
Nach diesen Erklärungen kann Jennys Ex-Freund nun mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Das Verfahren gegen den anderen Angeklagten soll gegen Auflagen eingestellt werden
http://www.derwesten.de/staedte/luenen/ ... 98437.html
Geständnis - 16-Jährige in Duisburg auf den Strich geschickt
Lünen/Dortmund. Überraschung im Prozess um das Straßenstrich-Schicksal der 16-jährigen "Jenny" aus Lünen: Am Montag haben die beiden Angeklagten vor dem Dortmunder Landgericht doch noch Geständnisse abgelegt. Zuvor waren den beiden Männern milde Strafen in Aussicht gestellt worden.
Wende im Prozess um die 16-jährige "Jenny" aus Lünen. Der Prozess hatte kaum begonnen, da mussten die Zuschauer auch schon wieder gehen. Rund eine Viertelstunde wurde anschließend hinter verschlossenen Türen Klartext geredet. Später hieß es, dass die Richter am Dortmunder Landgericht ein Zwischenfazit abgegeben haben.
Als das Strafverfahren wieder öffentlich wurde, ließ der Hauptangeklagte über seinen Verteidiger diese Erklärung abgeben: "Ich gestehe, dass ich den Entschluss der Jenny (Name geändert), der Prostitution nachzugehen, durch einen Vorschlag gefördert habe und dass ich Einnahmen erhalten habe." Sein ebenfalls angeklagter Freund gab zu, "Jenny" mehrfach von Lünen zum Straßenstrich nach Duisburg gefahren zu haben.
Nach diesen Erklärungen kann Jennys Ex-Freund nun mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Das Verfahren gegen den anderen Angeklagten soll gegen Auflagen eingestellt werden
http://www.derwesten.de/staedte/luenen/ ... 98437.html
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Entlarvende Telefongespräche
Im Prozess vor dem Darmstädter Landgericht um Zuhälterei auf der Kirschenallee gibt es nur zähe Fortschritte. Eine der Zeuginnen ist seit geraumer Zeit nicht auffindbar.
Mühsam kommt der Prozess um Zuhälterei auf dem Darmstädter Straßenstrich voran. Am Mittwoch wurden abgehörte Telefongespräche ausgewertet – eine freudlose Angelegenheit: Hall und Übersteuerung, nerviges Getute, Stimmengewirr, Verkehrsgeräusche; die Aufnahmen mussten im Gerichtssaal zudem von zwei Dolmetscherinnen aus dem Bulgarischen übersetzt werden.
Entsprechend zäh ging es voran – kennzeichnend für den Prozess, der am 23. September am Landgericht begonnen hatte. Verantworten müssen sich eine Frau (34) und ein Mann (37) aus Bulgarien, die mit zwei weiteren Bulgaren im Zeitraum von 2010 bis 2013 den Straßenstrich Kirschenallee/Bismarckstraße kontrolliert haben sollen.
Eine Reihe von Telefonaten wurde im Oktober voriges Jahr aufgezeichnet. In einem Gespräch erklärt ein Mann, er sei mit einer Bekannten nach Darmstadt gefahren, um einer Frau „in den Arsch zu treten“. Ein anderer Mann verlangt, ihm eine Frau zu bringen, weil er für sie bezahlt habe. Darüber gibt es einen Wortwechsel, bis man sich einigt, die Frau am Abend abzuliefern.
Um eine Frau geht es auch in einem anderen Telefongespräch. „Ich habe ihr gesagt, es ist egal, ob du Arbeit hast oder nicht – ich bekomme von dir jeden Abend 50 Euro“, sagt ein Mann. „Sie will es sich überlegen. Ich sagte, wenn du abends da bist, werde ich dich beobachten. 50 Euro zahlst du mir. Wo du sonst Geld verdienst, interessiert mich nicht.“
Hinweise von Prostituierter
Laut Anklage hatten die Beschuldigten Frauen aus Bulgarien mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und dann unter Gewaltandrohung auf den Strich geschickt. Von anderen Prostituierten auf dem Darmstädter Straßenstrich habe die Bande 50 Euro „Standgeld“ pro Nacht kassiert. Auch diesen Frauen sei Gewalt angedroht worden, falls sie nicht zahlten.
Eine erfahrene Prostituierte, die sich schließlich an die Polizei wandte, sei über die Zustände in Darmstadt „bestürzt“ gewesen, berichtete ein Ermittler vor Gericht. Sie sollte als Zeugin aussagen. Sie ist allerdings seit geraumer Zeit nicht auffindbar. Bei zwei weiteren Prostituierten, die bei der Polizei auspackten, ist ein Erscheinen nach Angaben des Gerichts ebenfalls fraglich. Eine Zeugin wird jedoch für den nächsten Prozesstermin am 11. November erwartet.
http://www.fr-online.de/darmstadt/darms ... 58718.html
Im Prozess vor dem Darmstädter Landgericht um Zuhälterei auf der Kirschenallee gibt es nur zähe Fortschritte. Eine der Zeuginnen ist seit geraumer Zeit nicht auffindbar.
Mühsam kommt der Prozess um Zuhälterei auf dem Darmstädter Straßenstrich voran. Am Mittwoch wurden abgehörte Telefongespräche ausgewertet – eine freudlose Angelegenheit: Hall und Übersteuerung, nerviges Getute, Stimmengewirr, Verkehrsgeräusche; die Aufnahmen mussten im Gerichtssaal zudem von zwei Dolmetscherinnen aus dem Bulgarischen übersetzt werden.
Entsprechend zäh ging es voran – kennzeichnend für den Prozess, der am 23. September am Landgericht begonnen hatte. Verantworten müssen sich eine Frau (34) und ein Mann (37) aus Bulgarien, die mit zwei weiteren Bulgaren im Zeitraum von 2010 bis 2013 den Straßenstrich Kirschenallee/Bismarckstraße kontrolliert haben sollen.
Eine Reihe von Telefonaten wurde im Oktober voriges Jahr aufgezeichnet. In einem Gespräch erklärt ein Mann, er sei mit einer Bekannten nach Darmstadt gefahren, um einer Frau „in den Arsch zu treten“. Ein anderer Mann verlangt, ihm eine Frau zu bringen, weil er für sie bezahlt habe. Darüber gibt es einen Wortwechsel, bis man sich einigt, die Frau am Abend abzuliefern.
Um eine Frau geht es auch in einem anderen Telefongespräch. „Ich habe ihr gesagt, es ist egal, ob du Arbeit hast oder nicht – ich bekomme von dir jeden Abend 50 Euro“, sagt ein Mann. „Sie will es sich überlegen. Ich sagte, wenn du abends da bist, werde ich dich beobachten. 50 Euro zahlst du mir. Wo du sonst Geld verdienst, interessiert mich nicht.“
Hinweise von Prostituierter
Laut Anklage hatten die Beschuldigten Frauen aus Bulgarien mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und dann unter Gewaltandrohung auf den Strich geschickt. Von anderen Prostituierten auf dem Darmstädter Straßenstrich habe die Bande 50 Euro „Standgeld“ pro Nacht kassiert. Auch diesen Frauen sei Gewalt angedroht worden, falls sie nicht zahlten.
Eine erfahrene Prostituierte, die sich schließlich an die Polizei wandte, sei über die Zustände in Darmstadt „bestürzt“ gewesen, berichtete ein Ermittler vor Gericht. Sie sollte als Zeugin aussagen. Sie ist allerdings seit geraumer Zeit nicht auffindbar. Bei zwei weiteren Prostituierten, die bei der Polizei auspackten, ist ein Erscheinen nach Angaben des Gerichts ebenfalls fraglich. Eine Zeugin wird jedoch für den nächsten Prozesstermin am 11. November erwartet.
http://www.fr-online.de/darmstadt/darms ... 58718.html
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17.11.2014
Brandanschlag vor deutschem Gross-Bordell
Hier brennt ein Schweizer Ferrari vor dem Puff
AUGSBURG - D - Der Ferrari eines Schweizers (18) ist vor einem Bordell in Augsburg abgefackelt worden. War es eine Abrechnung im Rotlichtmilieu?
Ende Oktober geht vor einem Gross-Bordell in Augsburg (Bayern) ein schwarzer Ferrari in Flammen auf. Der Luxuswagen im Wert von rund 300'000 Franken explodiert regelrecht. Zwei Männer rennen weg, steigen in ein wartendes Auto ein - und brausen davon.
Der Luxus-Wagen gehöre einem Schweizer (18), schreibt die «Augsburger Allgemeine». Der Vater des Fahrers sei der Chef eines Autohauses in der Schweiz.
Was der junge Schweizer in Augsburg wollte und weshalb der Wagen auf der Straße in direkter Nähe zu dem Bordell geparkt war, sei bisher nicht bekannt. Der Ferrarifahrer habe wohl das Bordell besucht, in dem Gewerbegebiet von Augsburg sei sonst nachts nichts los.
Polizei steht vor Rätsel
Der Brandanschlag gibt den Ermittlern der Polizei Rätsel auf. War es ein Racheakt innerhalb des Rotlichtmilieus?
Im Bordell wolle man jedoch den Schweizer nicht kennen, schreibt die Zeitung weiter. Im Rotlichtmilieu habe der spektakuläre Autobrand für Aufsehen gesorgt. Doch auch unter Bordellchefs gebe es bisher nicht einmal Gerüchte, was der Hintergrund des Brandanschlags ist.
Auch die Identität der beiden Brandstifter sei der Polizei bisher nicht bekannt. Zudem müsse eine dritte Person am Tatort gewesen sein, die das Fluchtauto steuerte.
Um herauszufinden, auf welche Weise das Auto angezündet wurde, schaltete die Polizei einen Sachverständigen ein.
http://www.blick.ch/news/ausland/branda ... 63977.html
Brandanschlag vor deutschem Gross-Bordell
Hier brennt ein Schweizer Ferrari vor dem Puff
AUGSBURG - D - Der Ferrari eines Schweizers (18) ist vor einem Bordell in Augsburg abgefackelt worden. War es eine Abrechnung im Rotlichtmilieu?
Ende Oktober geht vor einem Gross-Bordell in Augsburg (Bayern) ein schwarzer Ferrari in Flammen auf. Der Luxuswagen im Wert von rund 300'000 Franken explodiert regelrecht. Zwei Männer rennen weg, steigen in ein wartendes Auto ein - und brausen davon.
Der Luxus-Wagen gehöre einem Schweizer (18), schreibt die «Augsburger Allgemeine». Der Vater des Fahrers sei der Chef eines Autohauses in der Schweiz.
Was der junge Schweizer in Augsburg wollte und weshalb der Wagen auf der Straße in direkter Nähe zu dem Bordell geparkt war, sei bisher nicht bekannt. Der Ferrarifahrer habe wohl das Bordell besucht, in dem Gewerbegebiet von Augsburg sei sonst nachts nichts los.
Polizei steht vor Rätsel
Der Brandanschlag gibt den Ermittlern der Polizei Rätsel auf. War es ein Racheakt innerhalb des Rotlichtmilieus?
Im Bordell wolle man jedoch den Schweizer nicht kennen, schreibt die Zeitung weiter. Im Rotlichtmilieu habe der spektakuläre Autobrand für Aufsehen gesorgt. Doch auch unter Bordellchefs gebe es bisher nicht einmal Gerüchte, was der Hintergrund des Brandanschlags ist.
Auch die Identität der beiden Brandstifter sei der Polizei bisher nicht bekannt. Zudem müsse eine dritte Person am Tatort gewesen sein, die das Fluchtauto steuerte.
Um herauszufinden, auf welche Weise das Auto angezündet wurde, schaltete die Polizei einen Sachverständigen ein.
http://www.blick.ch/news/ausland/branda ... 63977.html
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Angeklagter bestreitet Vorwürfe in Prostitutions-Prozess
17.11.2014, 15:18 Uhr | dpa
Ein mutmaßlicher Zuhälter, der jahrelang junge Frauen aus Rumänien sexuell ausgebeutet haben soll, hat die Vorwürfe vor dem Berliner Landgericht bestritten. "Die Anschuldigungen sind falsch", erklärte der 43-Jährige am Montag zu Prozessbeginn. Die Anklage wirft ihm vor, nacheinander drei 18-Jährige nach Berlin gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Den Frauen seien Schulden vorgetäuscht worden, die sie abarbeiten müssten. Die von Freiern gezahlten Gelder habe er den Opfern fast vollständig abgenommen.
Den 18-Jährigen wurden den Ermittlungen zufolge Tätigkeiten in einem Restaurant oder einem Massagesalon in Aussicht gestellt. In Berlin sei ihnen dann eröffnet worden, "dass sie sich in einem Escort-Service, den der 43-Jährige betrieb, prostituieren sollten", heißt es in der Anklage. Eine der Frauen habe in drei Monaten rund 30 000 Euro erarbeitet, die der 43-Jährige bis auf 1500 Euro für sich vereinnahmt habe.
Die Anklage geht davon aus, dass die mutmaßlichen Opfer teilweise auch geschlagen und bedroht wurden. Die Ausbeutung sei sechs Jahre lang bis Juli 2013 unentdeckt geblieben. Der Verdächtige wurde im Juli dieses Jahres verhaftet. In seiner Erklärung vor Gericht hieß es, die Frauen hätten "sich abgesprochen und die Unwahrheit gesagt". Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt.
http://www.t-online.de/regionales/id_71 ... ozess.html
17.11.2014, 15:18 Uhr | dpa
Ein mutmaßlicher Zuhälter, der jahrelang junge Frauen aus Rumänien sexuell ausgebeutet haben soll, hat die Vorwürfe vor dem Berliner Landgericht bestritten. "Die Anschuldigungen sind falsch", erklärte der 43-Jährige am Montag zu Prozessbeginn. Die Anklage wirft ihm vor, nacheinander drei 18-Jährige nach Berlin gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Den Frauen seien Schulden vorgetäuscht worden, die sie abarbeiten müssten. Die von Freiern gezahlten Gelder habe er den Opfern fast vollständig abgenommen.
Den 18-Jährigen wurden den Ermittlungen zufolge Tätigkeiten in einem Restaurant oder einem Massagesalon in Aussicht gestellt. In Berlin sei ihnen dann eröffnet worden, "dass sie sich in einem Escort-Service, den der 43-Jährige betrieb, prostituieren sollten", heißt es in der Anklage. Eine der Frauen habe in drei Monaten rund 30 000 Euro erarbeitet, die der 43-Jährige bis auf 1500 Euro für sich vereinnahmt habe.
Die Anklage geht davon aus, dass die mutmaßlichen Opfer teilweise auch geschlagen und bedroht wurden. Die Ausbeutung sei sechs Jahre lang bis Juli 2013 unentdeckt geblieben. Der Verdächtige wurde im Juli dieses Jahres verhaftet. In seiner Erklärung vor Gericht hieß es, die Frauen hätten "sich abgesprochen und die Unwahrheit gesagt". Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt.
http://www.t-online.de/regionales/id_71 ... ozess.html
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19.11.2014
Landgericht Darmstadt
Prozess: Junge Frauen in die Prostitution gepresst?
Ein Pärchen aus Offenbach soll Frauen mit falschen Versprechungen und brutalen Methoden in die Prostitution gepresst haben.
Langen/Offenbach Riesenenttäuschung für alle, die gehofft hatten, der Prozess um Zuhälterei in Darmstadt würde am ersten Verhandlungstag platzen. Der in Offenbach ansässige Hauptangeklagte war, wider Erwarten des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, da. Der 37-Jährige und seine mitangeklagte Lebensgefährtin saßen um Punkt 9 Uhr neben ihren Verteidigern im Saal drei des Landgerichts Darmstadt.
Die beiden Angeklagten aus Offenbach werden der Zuhälterei beschuldigt. Sie sollen versucht haben, den Darmstädter Straßenstrich zu übernehmen. Zuvor sollen die Beschuldigten bereits in Langen und Dreieich erfolgreich Prostituierte in dort angemieteten Wohnungen unter menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigt haben. Das behaupten zumindest Kenner der Szene. Das Paar soll junge Frauen, manche gerade mal 18 Jahre alt, für ihr Gewerbe angeheuert und mit falschen Versprechungen in ihr Gewerbe gelockt haben.
Angst vor den Angeklagten
Die gestern gehörte 38-jährige Hauptzeugin machte, aus Angst vor den Angeklagten, ihre Aussage per Video-Übertragung. Sie berichtete, wie die beiden Angeklagten sie ihren Angehörigen gegen ein Auto „abgekauft“ hätten. Nach ihrer Aussage sollte sie ursprünglich als Putzfrau arbeiten, landete jedoch gleich nach ihrer Ankunft in Offenbach auf dem Darmstädter Straßenstrich. So habe sie auch während der Schwangerschaft arbeiten müssen und sei zudem von beiden Angeklagten schwer misshandelt worden. Nach der Geburt des Kindes habe die beschuldigte Frau das Kind beim Jugendamt Darmstadt zur Adoption freigegeben. Die Zeugin habe ihr Kind seitdem nicht wieder gesehen.
Die Verteidigung des Angeklagten bemängelte die Arbeit der Polizei. Der Prozess sei "von Pleiten Pech und Pannen" begleitet, monierte der Verteidiger des 37-Jährigen. Er forderte deshalb die Einstellung des Verfahrens. Dafür sah das Gericht keinen Grund und befand gestern die Polizei habe "ausreichend und zielgerichtet ermittelt".
Viele Beweismittel
Allerdings räumte auch die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer, Ingrid Schroff, ein, dass ein großer Teil der Zeuginnen für das Gericht nicht mehr auffindbar wären und somit für Aussagen vor Gericht nicht mehr zur Verfügung stünden. Aber über 4500 Seiten Aktenmaterial habe dagegen die Kriminalpolizei aus Zeugenaussagen und abgehörten Telefongesprächen als Beweismittel zusammengetragen. Der Prozess war schon einmal abgesetzt worden. Denn terminiert war das Verfahren ursprünglich vor der 19. Strafkammer. Doch die wurde aufgelöst. Der Prozess geht nun am 25. November weiter.
http://www.fnp.de/lokales/kreise_of_gro ... 88,1135281
Landgericht Darmstadt
Prozess: Junge Frauen in die Prostitution gepresst?
Ein Pärchen aus Offenbach soll Frauen mit falschen Versprechungen und brutalen Methoden in die Prostitution gepresst haben.
Langen/Offenbach Riesenenttäuschung für alle, die gehofft hatten, der Prozess um Zuhälterei in Darmstadt würde am ersten Verhandlungstag platzen. Der in Offenbach ansässige Hauptangeklagte war, wider Erwarten des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, da. Der 37-Jährige und seine mitangeklagte Lebensgefährtin saßen um Punkt 9 Uhr neben ihren Verteidigern im Saal drei des Landgerichts Darmstadt.
Die beiden Angeklagten aus Offenbach werden der Zuhälterei beschuldigt. Sie sollen versucht haben, den Darmstädter Straßenstrich zu übernehmen. Zuvor sollen die Beschuldigten bereits in Langen und Dreieich erfolgreich Prostituierte in dort angemieteten Wohnungen unter menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigt haben. Das behaupten zumindest Kenner der Szene. Das Paar soll junge Frauen, manche gerade mal 18 Jahre alt, für ihr Gewerbe angeheuert und mit falschen Versprechungen in ihr Gewerbe gelockt haben.
Angst vor den Angeklagten
Die gestern gehörte 38-jährige Hauptzeugin machte, aus Angst vor den Angeklagten, ihre Aussage per Video-Übertragung. Sie berichtete, wie die beiden Angeklagten sie ihren Angehörigen gegen ein Auto „abgekauft“ hätten. Nach ihrer Aussage sollte sie ursprünglich als Putzfrau arbeiten, landete jedoch gleich nach ihrer Ankunft in Offenbach auf dem Darmstädter Straßenstrich. So habe sie auch während der Schwangerschaft arbeiten müssen und sei zudem von beiden Angeklagten schwer misshandelt worden. Nach der Geburt des Kindes habe die beschuldigte Frau das Kind beim Jugendamt Darmstadt zur Adoption freigegeben. Die Zeugin habe ihr Kind seitdem nicht wieder gesehen.
Die Verteidigung des Angeklagten bemängelte die Arbeit der Polizei. Der Prozess sei "von Pleiten Pech und Pannen" begleitet, monierte der Verteidiger des 37-Jährigen. Er forderte deshalb die Einstellung des Verfahrens. Dafür sah das Gericht keinen Grund und befand gestern die Polizei habe "ausreichend und zielgerichtet ermittelt".
Viele Beweismittel
Allerdings räumte auch die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer, Ingrid Schroff, ein, dass ein großer Teil der Zeuginnen für das Gericht nicht mehr auffindbar wären und somit für Aussagen vor Gericht nicht mehr zur Verfügung stünden. Aber über 4500 Seiten Aktenmaterial habe dagegen die Kriminalpolizei aus Zeugenaussagen und abgehörten Telefongesprächen als Beweismittel zusammengetragen. Der Prozess war schon einmal abgesetzt worden. Denn terminiert war das Verfahren ursprünglich vor der 19. Strafkammer. Doch die wurde aufgelöst. Der Prozess geht nun am 25. November weiter.
http://www.fnp.de/lokales/kreise_of_gro ... 88,1135281
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Polizei nimmt mutmaßlichen Menschenhändler in Tegel fest
Polizei nimmt mutmaßlichen Menschenhändler in Tegel fest
http://www.morgenpost.de/berlin/polizei ... -fest.html
http://www.morgenpost.de/berlin/polizei ... -fest.html
Polizei nimmt mutmaßlichen Menschenhändler in Tegel fest
Ein 37-jähriger Rumäne soll laut Polizei eine 16-Jähre misshandelt und zur Prostitution in einem Neuköllner Bordell gezwungen haben. Der Mann wurde am Flughafen Tegel festgenommen.
In einem seit Januar 2014 geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Menschenhandels haben Beamte des Landeskriminalamtes am Mittwoch einen Tatverdächtigen am Flughafen Tegel festgenommen.
Hauptverdächtiger ist ein 37-jähriger Rumäne, der bisherigen Ermittlungen zufolge ein 16-jähriges Mädchen zunächst in Rumänien eingesperrt und misshandelt haben soll, bevor er sie in Berlin zur Prostitution gezwungen haben soll.
Nachdem zwei Bordellbetriebe in Berlin die Aufnahme des Mädchens abgelehnt hatten, weil der Rumäne für sie keinen Ausweis vorlegen konnte, brachte der 37-jährige Tatverdächtige das Mädchen in das Bordell "Lübov" in Neukölln, welches von einem tatverdächtigen 59 Jahre alten Mann sowie seiner 34-jährigen Ehefrau und einem 48-Jährigen betrieben wird.
Bordellbetreiber akzeptierte Fälschung
Dort soll er eine Kopie eines rumänischen Reisdokumentes vorgelegt haben, der auf den Namen seiner ebenfalls tatverdächtigen 25 Jahre alten Lebensgefährtin ausgestellt und mit dem Bild der 16-Jährigen versehen wurde. Obwohl es sich nicht um ein Ausweisdokument handelte, sollen die Bordellbetreiber die Fälschung akzeptiert haben und zugelassen haben, dass das Mädchen der Prostitution nachgeht.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin erließ ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den 37-Jährigen und Durchsuchungsbeschlüsse bei ihm sowie seinen Komplizen. Auf dem Flughafen Tegel verhafteten die Fahnder ihn bei seiner Einreise aus Rumänien und durchsuchten die Wohnungen der Tatverdächtigen.
Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten das ursprüngliche Reisedokument der 25-Jährigen und beschlagnahmten eine Geldsumme in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Der Haftbefehl wurde am Mittwoch durch einen Ermittlungsrichter verkündet. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an.
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20.11.2014
Menschenhändler verhaftet
Monatelange Ermittlung zur Zwangsprostitution
Tegel. Ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels hat am 19. November auf dem Flughafen Tegel mit der Festnahme eines Tatverdächtigen ein für Polizei und Staatsanwaltschaft sehr erfolgreiches Ende genommen.
Die Berliner Polizei war bereits seit knapp elf Monaten auf der Spur der Menschenhändler. Am 19. November haben dann Beamte des Landeskriminalamtes auf dem Flughafen Tegel einen 37-jährigen Rumänen festgenommen. Er gilt als der Hauptverdächtige bei der monatelangen Misshandlung eines 16-jährigen Mädchens, das zunächst in Rumänien eingesperrt und dann später in Berlin zur Prostitution gezwungen worden sein soll.
Nachdem zwei Bordellbetriebe in Berlin die Aufnahme des Mädchens abgelehnt hatten, weil der Rumäne für sie keinen Ausweis vorlegen konnte, brachte der 37-jährige Tatverdächtige nach den bisherigen Ermittlungen das Mädchen in ein Bordell in Neukölln, welches von einem 59 Jahre alten Mann sowie seiner 34-jährigen Ehefrau und einem weiteren 48-jährigen Mann betrieben wird. Dort soll er eine Kopie eines rumänischen Reisedokumentes vorgelegt haben, das auf den Namen seiner ebenfalls tatverdächtigen 25 Jahre alten Lebensgefährtin ausgestellt und mit dem Bild der 16-Jährigen versehen wurde.
Fälschung akzeptiert
Obwohl es sich nicht um ein offizielles Ausweisdokument handelte, sollen die Bordellbetreiber die Fälschung akzeptiert und dann zugelassen haben, dass das minderjährige Mädchen der Prostitution nachgeht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin erließ ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den 37-Jährigen und Durchsuchungsbeschlüsse bei ihm sowie seinen Komplizen.
Auf dem Flughafen Tegel verhafteten die Fahnder ihn bei seiner Einreise aus Rumänien und durchsuchten die Wohnungen der Tatverdächtigen. Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten das ursprüngliche Reisedokument der 25-Jährigen und beschlagnahmten eine Geldsumme in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an.
http://www.berliner-woche.de/nachrichte ... stitution/
Menschenhändler verhaftet
Monatelange Ermittlung zur Zwangsprostitution
Tegel. Ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels hat am 19. November auf dem Flughafen Tegel mit der Festnahme eines Tatverdächtigen ein für Polizei und Staatsanwaltschaft sehr erfolgreiches Ende genommen.
Die Berliner Polizei war bereits seit knapp elf Monaten auf der Spur der Menschenhändler. Am 19. November haben dann Beamte des Landeskriminalamtes auf dem Flughafen Tegel einen 37-jährigen Rumänen festgenommen. Er gilt als der Hauptverdächtige bei der monatelangen Misshandlung eines 16-jährigen Mädchens, das zunächst in Rumänien eingesperrt und dann später in Berlin zur Prostitution gezwungen worden sein soll.
Nachdem zwei Bordellbetriebe in Berlin die Aufnahme des Mädchens abgelehnt hatten, weil der Rumäne für sie keinen Ausweis vorlegen konnte, brachte der 37-jährige Tatverdächtige nach den bisherigen Ermittlungen das Mädchen in ein Bordell in Neukölln, welches von einem 59 Jahre alten Mann sowie seiner 34-jährigen Ehefrau und einem weiteren 48-jährigen Mann betrieben wird. Dort soll er eine Kopie eines rumänischen Reisedokumentes vorgelegt haben, das auf den Namen seiner ebenfalls tatverdächtigen 25 Jahre alten Lebensgefährtin ausgestellt und mit dem Bild der 16-Jährigen versehen wurde.
Fälschung akzeptiert
Obwohl es sich nicht um ein offizielles Ausweisdokument handelte, sollen die Bordellbetreiber die Fälschung akzeptiert und dann zugelassen haben, dass das minderjährige Mädchen der Prostitution nachgeht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin erließ ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den 37-Jährigen und Durchsuchungsbeschlüsse bei ihm sowie seinen Komplizen.
Auf dem Flughafen Tegel verhafteten die Fahnder ihn bei seiner Einreise aus Rumänien und durchsuchten die Wohnungen der Tatverdächtigen. Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten das ursprüngliche Reisedokument der 25-Jährigen und beschlagnahmten eine Geldsumme in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an.
http://www.berliner-woche.de/nachrichte ... stitution/
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Ein Bericht in der BZ über einen Prozess der in Offenburg läuft.
http://www.badische-zeitung.de/offenbur ... 68705.html
Und hier wird immer noch an eine Freierbestrafung gedacht. Exemplarisch zeigt sich aber auch in diesem Fall, die Problematik Großstadt / Provinz, besonders wenn dann noch unterschiedliche Gesetze gelten.
Gruß Jupiter
Ein Kunde verhalf ihr zur Flucht
29-Jährige Zeugin sagt im Prozess um Menschenhandel und Prostitution aus.
ORTENAU. Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um Menschenhandel und Prostitution hat die Belastungszeugin ausgesagt. Die 29-Jährige war von den Angeklagten im Oktober 2011 für 500 Euro von einem Zuhälter aus Krefeld abgekauft worden. Im April 2012 gelang der Bulgarin die Flucht aus der Zwangsprostitution. Die Aussage der 29-Jährigen vor dem Schöffengericht war allerdings widersprüchlich und wenig detailreich.
Laut Anklage haben die drei angeklagten Bulgaren seit 2010 als Teil einer Gruppierung aus Bulgarien die Prostitution bulgarischer Frauen in der Region organisiert. Die Frauen waren in Hotels und Gaststätten in der Ortenau untergebracht und wurden auf den Straßenstrich in Straßburg geschickt. Zum Prozessauftakt am 9. Oktober machten die drei Angeklagten keine Angaben zu dem Anklagepunkt Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Die Bulgaren im Alter zwischen 30 und 38 Jahren befinden sich seit sechs Monaten in Untersuchungshaft. Alle drei sind vielfache Familienväter.
Früh am Morgen, so die Zeugin, sei sie von einem der drei Angeklagten in Krefeld mit dem Auto abgeholt worden. Ihr bisheriger Zuhälter habe sie verkauft, sei ihr gesagt worden. Wohin sie in die Ortenau gebracht wurde, wusste sie nicht. In ein Hotel, ein großes, sagte sie. Mit wie vielen Zimmern, wusste die 29-Jährige auch nicht. Mit mehreren Frauen habe sie aber das Hotelzimmer geteilt, erklärte sie.
Ein weiterer Angeklagter habe ihr die Preise aufgeschrieben und die Arbeitszeiten genannt. Von Mittag, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr, bis am anderen Morgen um fünf Uhr war sie in Straßburg "arbeiten". Nur sonntags hatte sie frei. "Mit dem Taxi und gemeinsam mit mehreren Frauen aus dem Hotel wurde ich hingefahren und am anderen Morgen meist alleine abgeholt." Die anderen Frauen seien da schon weg gewesen.
Hatte sie wenig Umsatz gemacht, sei sie auch tagsüber auf den Straßenstrich geschickt worden, obwohl zu dieser Zeit kaum Kunden mit Autos unterwegs waren. Mindestens 500 Euro hatte sie täglich abzuliefern.
Den gesamten Betrag habe sie abgegeben. Um Kleider und Kosmetik zu kaufen "sind wir zusammen gegangen und haben zusammen eingekauft". Aus Angst vor den Angeklagten habe sie nicht nach Geld gefragt. Aus Angst sei sie auch nicht weggegangen, obwohl sie nicht eingesperrt war. "Aber ich wusste nicht, wo ich mich befinde." Eines der Mädchen hat nach ihren Angaben auch als Aufpasserin fungiert und ihr auch einmal ihren Verdienst abgenommen. Als der eines Tages lediglich 300 Euro betrug, sei sie von einem der drei Angeklagten geschlagen worden. "Als ich zurückkam, schlief er noch und ich legte das Geld auf den Tisch." Ein anderes Mal sei sie mit einer Peitsche ausgepeitscht worden. Die Peitsche konnte die 29-Jährige allerdings nicht als Peitsche beschreiben. Ob sie immer das Pensum von 500 Euro eingenommen hatte, blieb ebenfalls auch auf Nachfrage unklar.
Deutlich wurde die leise sprechende und eingeschüchtert wirkende 29-Jährige bei der Beschreibung ihrer Tätigkeit, die sie immer "Arbeit" nannte. Ein kurzer Rock und das Oberteil "vorne offen" sei Pflicht gewesen. Im Winter habe sie auch gearbeitet, nicht mit Mantel, Mütze und Handschuhen, wie Richterin Ute Körner fragte. Sondern nur mit einer dünnen Jacke bekleidet. Ob sie gefroren habe, fragte Körner. "Ja!" Ob sie von den Angeklagten gedrängt wurde, auf Kundenwunsch auf ein Kondom zu verzichten? "Ja."
Die Flucht aus der Ortenau – nachdem sie zunächst im Offenburger Hotel Union wohnten, zogen sie nach Friesenheim in die "Krone" – gelang ihr mit der Unterstützung eines Kunden. Den bat sie um sein Handy. Sie rief dann eine Person an, die sie abholen ließ. Ob sie für diese Person später anschaffen ging, fragte die Richterin und verwies auf die Aktenlage. Die Zeugin verneinte jedoch entschieden. Gegen die 29-Jährige selbst wird wegen Falschaussage ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch aufgrund des Prozesses eingestellt. Am 29. Oktober wird der Prozess vor dem Schöffengericht fortgesetzt.
http://www.badische-zeitung.de/offenbur ... 68705.html
Und hier wird immer noch an eine Freierbestrafung gedacht. Exemplarisch zeigt sich aber auch in diesem Fall, die Problematik Großstadt / Provinz, besonders wenn dann noch unterschiedliche Gesetze gelten.
Gruß Jupiter
Ein Kunde verhalf ihr zur Flucht
29-Jährige Zeugin sagt im Prozess um Menschenhandel und Prostitution aus.
ORTENAU. Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um Menschenhandel und Prostitution hat die Belastungszeugin ausgesagt. Die 29-Jährige war von den Angeklagten im Oktober 2011 für 500 Euro von einem Zuhälter aus Krefeld abgekauft worden. Im April 2012 gelang der Bulgarin die Flucht aus der Zwangsprostitution. Die Aussage der 29-Jährigen vor dem Schöffengericht war allerdings widersprüchlich und wenig detailreich.
Laut Anklage haben die drei angeklagten Bulgaren seit 2010 als Teil einer Gruppierung aus Bulgarien die Prostitution bulgarischer Frauen in der Region organisiert. Die Frauen waren in Hotels und Gaststätten in der Ortenau untergebracht und wurden auf den Straßenstrich in Straßburg geschickt. Zum Prozessauftakt am 9. Oktober machten die drei Angeklagten keine Angaben zu dem Anklagepunkt Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Die Bulgaren im Alter zwischen 30 und 38 Jahren befinden sich seit sechs Monaten in Untersuchungshaft. Alle drei sind vielfache Familienväter.
Früh am Morgen, so die Zeugin, sei sie von einem der drei Angeklagten in Krefeld mit dem Auto abgeholt worden. Ihr bisheriger Zuhälter habe sie verkauft, sei ihr gesagt worden. Wohin sie in die Ortenau gebracht wurde, wusste sie nicht. In ein Hotel, ein großes, sagte sie. Mit wie vielen Zimmern, wusste die 29-Jährige auch nicht. Mit mehreren Frauen habe sie aber das Hotelzimmer geteilt, erklärte sie.
Ein weiterer Angeklagter habe ihr die Preise aufgeschrieben und die Arbeitszeiten genannt. Von Mittag, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr, bis am anderen Morgen um fünf Uhr war sie in Straßburg "arbeiten". Nur sonntags hatte sie frei. "Mit dem Taxi und gemeinsam mit mehreren Frauen aus dem Hotel wurde ich hingefahren und am anderen Morgen meist alleine abgeholt." Die anderen Frauen seien da schon weg gewesen.
Hatte sie wenig Umsatz gemacht, sei sie auch tagsüber auf den Straßenstrich geschickt worden, obwohl zu dieser Zeit kaum Kunden mit Autos unterwegs waren. Mindestens 500 Euro hatte sie täglich abzuliefern.
Den gesamten Betrag habe sie abgegeben. Um Kleider und Kosmetik zu kaufen "sind wir zusammen gegangen und haben zusammen eingekauft". Aus Angst vor den Angeklagten habe sie nicht nach Geld gefragt. Aus Angst sei sie auch nicht weggegangen, obwohl sie nicht eingesperrt war. "Aber ich wusste nicht, wo ich mich befinde." Eines der Mädchen hat nach ihren Angaben auch als Aufpasserin fungiert und ihr auch einmal ihren Verdienst abgenommen. Als der eines Tages lediglich 300 Euro betrug, sei sie von einem der drei Angeklagten geschlagen worden. "Als ich zurückkam, schlief er noch und ich legte das Geld auf den Tisch." Ein anderes Mal sei sie mit einer Peitsche ausgepeitscht worden. Die Peitsche konnte die 29-Jährige allerdings nicht als Peitsche beschreiben. Ob sie immer das Pensum von 500 Euro eingenommen hatte, blieb ebenfalls auch auf Nachfrage unklar.
Deutlich wurde die leise sprechende und eingeschüchtert wirkende 29-Jährige bei der Beschreibung ihrer Tätigkeit, die sie immer "Arbeit" nannte. Ein kurzer Rock und das Oberteil "vorne offen" sei Pflicht gewesen. Im Winter habe sie auch gearbeitet, nicht mit Mantel, Mütze und Handschuhen, wie Richterin Ute Körner fragte. Sondern nur mit einer dünnen Jacke bekleidet. Ob sie gefroren habe, fragte Körner. "Ja!" Ob sie von den Angeklagten gedrängt wurde, auf Kundenwunsch auf ein Kondom zu verzichten? "Ja."
Die Flucht aus der Ortenau – nachdem sie zunächst im Offenburger Hotel Union wohnten, zogen sie nach Friesenheim in die "Krone" – gelang ihr mit der Unterstützung eines Kunden. Den bat sie um sein Handy. Sie rief dann eine Person an, die sie abholen ließ. Ob sie für diese Person später anschaffen ging, fragte die Richterin und verwies auf die Aktenlage. Die Zeugin verneinte jedoch entschieden. Gegen die 29-Jährige selbst wird wegen Falschaussage ermittelt. Das Verfahren wurde jedoch aufgrund des Prozesses eingestellt. Am 29. Oktober wird der Prozess vor dem Schöffengericht fortgesetzt.
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Jupiter: In dieser Zeugenaussage ist aber so einiges ungereimt. Was hindert mich z.B. daran, solange ich nicht eingesperrt und überwacht werde, mal irgendjemanden zu fragen, in welchem Hotel und in welcher Stadt ich mich befinde? Wo und von welchem Geld hat sie gegessen, wenn sie alles verdiente Geld abgab? Von 14 bis 5 Uhr ohne zu essen arbeiten geht wohl schlecht, und ist auch kaum im Interesse des vermutlichen Zuhälters.
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24.11.14
Rotlicht-Skandal: Freispruch für Prostituierte
Laut Gericht konnte keine Beteiligung an K.-o.-Tropfen-Betrug nachgewiesen werden
Im Prozess um den Rotlicht-Skandal ist ein erstes Urteil verkündet worden: Eine Prostituierte wurde freigesprochen. Ihr habe keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden können, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts.
In Bordellen sollen Freier mit K.-o.-Tropfen betäubt und anschließend ihre Kreditkarten geplündert worden sein. In dem seit Juli 2013 laufenden Mammutprozess sind nun noch fünf Personen aus dem Rotlicht-Milieu angeklagt. Die Anklage listet - in wechselnder Beteiligung - die Vorwürfe Betrug, schwere Körperverletzung, Vergiftung, räuberische Erpressung und Raub auf.
Die Stadt hatte die Rotlicht-Betriebe im Juli 2012 für mehrere Monate geschlossen, sie konnten erst mit neuer Geschäftsführung wieder öffnen. Zeitweise saßen neun Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Kredit- oder Scheckkarten der Freier sollen in einigen Fällen bis ans Limit belastet und mehrere zehntausend Euro abgebucht worden sein.
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/d ... ierte.html
Rotlicht-Skandal: Freispruch für Prostituierte
Laut Gericht konnte keine Beteiligung an K.-o.-Tropfen-Betrug nachgewiesen werden
Im Prozess um den Rotlicht-Skandal ist ein erstes Urteil verkündet worden: Eine Prostituierte wurde freigesprochen. Ihr habe keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden können, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts.
In Bordellen sollen Freier mit K.-o.-Tropfen betäubt und anschließend ihre Kreditkarten geplündert worden sein. In dem seit Juli 2013 laufenden Mammutprozess sind nun noch fünf Personen aus dem Rotlicht-Milieu angeklagt. Die Anklage listet - in wechselnder Beteiligung - die Vorwürfe Betrug, schwere Körperverletzung, Vergiftung, räuberische Erpressung und Raub auf.
Die Stadt hatte die Rotlicht-Betriebe im Juli 2012 für mehrere Monate geschlossen, sie konnten erst mit neuer Geschäftsführung wieder öffnen. Zeitweise saßen neun Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Kredit- oder Scheckkarten der Freier sollen in einigen Fällen bis ans Limit belastet und mehrere zehntausend Euro abgebucht worden sein.
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/d ... ierte.html
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24.11.2014
COBURG
Rocker und Rotlicht: Mutmaßlicher Auftragsmord in Coburg vor Gericht
In Coburg beginnt am Mittwoch der Prozess um einen mutmaßlichen Auftragsmord. Eine 42-Jährige soll zwei Killer engagiert haben, um ihren Lebensgefährten aus dem Weg zu schaffen.
Nun muss sie sich gemeinsam mit einem jungen Thüringer und einem Mann aus Coburg vor dem Landgericht verantworten. Die beiden Männer sollen den Mordauftrag vor knapp einem Jahr ausgeführt haben.
Für Aufsehen sorgte der Fall, da sich die Ermittlungen im Rotlicht-Milieu abspielten - das 66 Jahre alte Opfer hatte den Ermittlungen zufolge Zimmer an Prostituierte vermietet. Die mutmaßlichen Auftragskiller sollen der Rockerszene angehören.
Die Frau hatte die Polizei damals noch selbst verständigt und angegeben, ihr Freund liege leblos in der Wohnung. Laut Obduktion war er brutal zusammengeschlagen worden, er erstickte innerhalb kürzester Zeit. Trotz dieses Ablenkungsmanövers kamen die Ermittler zunächst den beiden mutmaßlichen Auftragskillern und dann der Lebensgefährtin des Opfers auf die Spur. Als Motiv gelten finanzielle Gründe. Unter anderem wollte die Angeklagte die Einnahmen aus dem Bordell für sich.
Mehr als 100 Zeugen sind in dem Verfahren geladen. Mit auf der Anklagebank sitzt auch der Noch-Ehemann der Angeklagten. Er soll die Tat mit geplant haben. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.
http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 13607.html
COBURG
Rocker und Rotlicht: Mutmaßlicher Auftragsmord in Coburg vor Gericht
In Coburg beginnt am Mittwoch der Prozess um einen mutmaßlichen Auftragsmord. Eine 42-Jährige soll zwei Killer engagiert haben, um ihren Lebensgefährten aus dem Weg zu schaffen.
Nun muss sie sich gemeinsam mit einem jungen Thüringer und einem Mann aus Coburg vor dem Landgericht verantworten. Die beiden Männer sollen den Mordauftrag vor knapp einem Jahr ausgeführt haben.
Für Aufsehen sorgte der Fall, da sich die Ermittlungen im Rotlicht-Milieu abspielten - das 66 Jahre alte Opfer hatte den Ermittlungen zufolge Zimmer an Prostituierte vermietet. Die mutmaßlichen Auftragskiller sollen der Rockerszene angehören.
Die Frau hatte die Polizei damals noch selbst verständigt und angegeben, ihr Freund liege leblos in der Wohnung. Laut Obduktion war er brutal zusammengeschlagen worden, er erstickte innerhalb kürzester Zeit. Trotz dieses Ablenkungsmanövers kamen die Ermittler zunächst den beiden mutmaßlichen Auftragskillern und dann der Lebensgefährtin des Opfers auf die Spur. Als Motiv gelten finanzielle Gründe. Unter anderem wollte die Angeklagte die Einnahmen aus dem Bordell für sich.
Mehr als 100 Zeugen sind in dem Verfahren geladen. Mit auf der Anklagebank sitzt auch der Noch-Ehemann der Angeklagten. Er soll die Tat mit geplant haben. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.
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25.11,2014
Auftragsmord aus Habgier?
Zwei Rocker und ein Ehepaar stehen ab morgen vor Gericht. Besucher werden dort streng kontrolliert und dürfen nichts mitführen, was auf Mitgliedschaft in einem Motorrad-Club hinweist.
Coburg - Es liest sich wie die Melange eines Skandinavien-Thrillers. Blutig, grausam und aus der untersten Schublade unmenschlichen Handelns - gepaart mit Habgier und einer Beziehung, die als gescheitert zu bezeichnen einer Verharmlosung gleichkommt. Das Opfer aus dem Rotlichtmilieu, die Täter aus der Rockerszene, angestiftet von der Geliebten und deren Ex-Mann. Abgespielt hat sich die Bluttat fast genau vor einem Jahr, in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013, in einem Einfamilienhaus im eher beschaulichen Coburger Stadtteil Beiersdorf.
Der Vorwurf
Dort wurde der 66-jährige, frühere Musiker Wolfgang R., der seine Rente durch Zimmervermietungen an Prostituierte aufgebessert hatte, erschlagen und tot getreten, weil seine Geliebte Maria S. (42) sein Bordell übernehmen wollte. Das glaubt zumindest die Staatsanwaltschaft Coburg beweisen zu können. Ebenso, dass Maria S. gemeinsam mit ihrem 57-jährigen Ex-Mann G. die beiden Rocker, Paul K. (23) aus Hildburghausen und Peter G. (45) aus Coburg, angeheuert haben, um Wolfgang R. zu ermorden. Die Anklagevertretung wirft den Beschuldigten - die mit Ausnahme von G. S. seit 20. Dezember vergangenen Jahres in Kronach bzw. Bayreuth in Untersuchungshaft sitzen - vor, aus Habgier und niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam einen Menschen getötet zu haben.
Der Mordprozess beginnt am morgigen Mittwoch um 9 Uhr vor der großen Strafkammer des Landgerichts Coburg. Die Personenkontrollen beim Betreten des Justizgebäudes werden schärfer als normal gehandhabt werden. Die Justizbeamten werden dabei von Beamten der Polizeiinspektion Coburg unterstützt. Insbesondere wird darauf geachtet, dass keine Rocker-Insignien wie Kutten und sonstige Embleme mit in das Gerichtsgebäude genommen werden. Bisher sind vier Verhandlungstage angesetzt. Über 100 Zeugen sind geladen, um Licht in die Bluttat vor einem Jahr zu bringen.
Begonnen hat der Krimi - so will die Staatsanwaltschaft ermittelt haben - in der Coburger Pilsbar des Ex-Ehepaares S., das den Betrieb Mitte vergangenen Jahres übernommen hatte. Wolfgang R., der Lebensgefährte von Maria S. und ehemalige Musiker, besserte seine Rente im Rotlichtmilieu auf und betrieb ein Etablissement im Coburger Kanonenweg. Mit seinen durch Prostitution erzielten Einnahmen hat er dazu beigetragen, die mehr schlecht als recht laufende Kneipe seiner Geliebten über Wasser zu halten. Als das horizontale Gewerbe in Schieflage geriet und nicht mehr so viel abwarf, kündigte R. an, die Unterstützungszahlungen einzustellen. Das scheint sein Todesurteil gewesen zu sein.
Der Plan, den 66-Jährigen "aus dem Verkehr zu ziehen" reifte nach Erkenntnissen der Anklagevertretung in sich über drei Monate hinziehenden konspirativen Treffen in der Pilsbar. Hier soll Maria S. den Coburger Peter G. - ein Rocker, der zum Unterstützerkreis des Motorrad Clubs mit der geballten Faust auf der Kutte gehört - in die Pläne eingeweiht haben. Der soll sich bereit erklärt haben, die Tat gemeinsam mit dem aus Hildburghausen stammenden Rocker Paul K. (23) auszuführen. Maria S. wollte das Bordell übernehmen und an ein erhofftes Erbe von 20 000 Euro zu gelangen, die beiden Rocker spekulierten auf die Bareinnahmen von Wolfgang R. aus dessen "Nebengeschäft".
Am 11. Dezember schritten die beiden zur Tat. Zunächst versuchten sie, den Bordellbetreiber gegen 19 Uhr vor dessen Etablissement, zu überfallen. Das Vorhaben scheiterte, die angeheuerten Schläger kehrten in die Pilsbar zurück, um sich mit der mutmaßlichen Auftraggeberin Maria S. über das weitere Vorgehen zu beraten. Die soll, so die Staatsanwaltschaft, dann den Rockern die Schlüssel zum Eigenheim in Beiersdorf übergeben haben. Mit dem Auftrag, so ist der Anklageschrift zu entnehmen, dorthin zu fahren und Wolfgang R. zu töten oder wenigstens so schwer zu verletzen, dass er an den Verletzungen sterben könnte.
Kehlkopf zertrümmert
Peter G. und Paul K. sind dann in der Nacht zum 12. Dezember 2013 zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt zwischen circa 23 Uhr und 2 Uhr im VW-Passat eines der mutmaßlichen Täter zu dem Haus in Beiersdorf gefahren. Sie schlichen sich hinein und überraschten den ahnungslosen Wolfgang R. in dessen Wohnzimmer. Dann schlugen und traten die beiden mutmaßlichen Täter gemeinsam auf ihr Opfer ein. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft traten sie dem auf dem Boden liegenden Mann gegen den Kopf und den Oberkörper. Und zwar so brutal und heftig, dass später schwerste Verletzungen festgestellt worden waren. Unter anderem waren die Brustwirbelsäule, das Brustbein und beidseitig acht Rippen gebrochen. Der Kehlkopf und das Zungenbein waren zertrümmert, die Leber mehrfach eingerissen. Wolfgang R. erstickte an seinem eigenen Blut.
Ungerührt sollen die Täter dann zurück in die Pilsbar gefahren sein, wo sie Maria S. die Haustürschlüssel mit den Worten zurückgegeben haben, die Angelegenheit sei erledigt. Maria S. fuhr gegen 4.45 Uhr mit einem Taxi nach Beiersdorf. Um 4.58 Uhr verständigte sie die Einsatzzentrale und teilte mit, sie habe ihren Freund soeben tot in der Wohnung aufgefunden.
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/co ... 23,3737690
Auftragsmord aus Habgier?
Zwei Rocker und ein Ehepaar stehen ab morgen vor Gericht. Besucher werden dort streng kontrolliert und dürfen nichts mitführen, was auf Mitgliedschaft in einem Motorrad-Club hinweist.
Coburg - Es liest sich wie die Melange eines Skandinavien-Thrillers. Blutig, grausam und aus der untersten Schublade unmenschlichen Handelns - gepaart mit Habgier und einer Beziehung, die als gescheitert zu bezeichnen einer Verharmlosung gleichkommt. Das Opfer aus dem Rotlichtmilieu, die Täter aus der Rockerszene, angestiftet von der Geliebten und deren Ex-Mann. Abgespielt hat sich die Bluttat fast genau vor einem Jahr, in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013, in einem Einfamilienhaus im eher beschaulichen Coburger Stadtteil Beiersdorf.
Der Vorwurf
Dort wurde der 66-jährige, frühere Musiker Wolfgang R., der seine Rente durch Zimmervermietungen an Prostituierte aufgebessert hatte, erschlagen und tot getreten, weil seine Geliebte Maria S. (42) sein Bordell übernehmen wollte. Das glaubt zumindest die Staatsanwaltschaft Coburg beweisen zu können. Ebenso, dass Maria S. gemeinsam mit ihrem 57-jährigen Ex-Mann G. die beiden Rocker, Paul K. (23) aus Hildburghausen und Peter G. (45) aus Coburg, angeheuert haben, um Wolfgang R. zu ermorden. Die Anklagevertretung wirft den Beschuldigten - die mit Ausnahme von G. S. seit 20. Dezember vergangenen Jahres in Kronach bzw. Bayreuth in Untersuchungshaft sitzen - vor, aus Habgier und niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam einen Menschen getötet zu haben.
Der Mordprozess beginnt am morgigen Mittwoch um 9 Uhr vor der großen Strafkammer des Landgerichts Coburg. Die Personenkontrollen beim Betreten des Justizgebäudes werden schärfer als normal gehandhabt werden. Die Justizbeamten werden dabei von Beamten der Polizeiinspektion Coburg unterstützt. Insbesondere wird darauf geachtet, dass keine Rocker-Insignien wie Kutten und sonstige Embleme mit in das Gerichtsgebäude genommen werden. Bisher sind vier Verhandlungstage angesetzt. Über 100 Zeugen sind geladen, um Licht in die Bluttat vor einem Jahr zu bringen.
Begonnen hat der Krimi - so will die Staatsanwaltschaft ermittelt haben - in der Coburger Pilsbar des Ex-Ehepaares S., das den Betrieb Mitte vergangenen Jahres übernommen hatte. Wolfgang R., der Lebensgefährte von Maria S. und ehemalige Musiker, besserte seine Rente im Rotlichtmilieu auf und betrieb ein Etablissement im Coburger Kanonenweg. Mit seinen durch Prostitution erzielten Einnahmen hat er dazu beigetragen, die mehr schlecht als recht laufende Kneipe seiner Geliebten über Wasser zu halten. Als das horizontale Gewerbe in Schieflage geriet und nicht mehr so viel abwarf, kündigte R. an, die Unterstützungszahlungen einzustellen. Das scheint sein Todesurteil gewesen zu sein.
Der Plan, den 66-Jährigen "aus dem Verkehr zu ziehen" reifte nach Erkenntnissen der Anklagevertretung in sich über drei Monate hinziehenden konspirativen Treffen in der Pilsbar. Hier soll Maria S. den Coburger Peter G. - ein Rocker, der zum Unterstützerkreis des Motorrad Clubs mit der geballten Faust auf der Kutte gehört - in die Pläne eingeweiht haben. Der soll sich bereit erklärt haben, die Tat gemeinsam mit dem aus Hildburghausen stammenden Rocker Paul K. (23) auszuführen. Maria S. wollte das Bordell übernehmen und an ein erhofftes Erbe von 20 000 Euro zu gelangen, die beiden Rocker spekulierten auf die Bareinnahmen von Wolfgang R. aus dessen "Nebengeschäft".
Am 11. Dezember schritten die beiden zur Tat. Zunächst versuchten sie, den Bordellbetreiber gegen 19 Uhr vor dessen Etablissement, zu überfallen. Das Vorhaben scheiterte, die angeheuerten Schläger kehrten in die Pilsbar zurück, um sich mit der mutmaßlichen Auftraggeberin Maria S. über das weitere Vorgehen zu beraten. Die soll, so die Staatsanwaltschaft, dann den Rockern die Schlüssel zum Eigenheim in Beiersdorf übergeben haben. Mit dem Auftrag, so ist der Anklageschrift zu entnehmen, dorthin zu fahren und Wolfgang R. zu töten oder wenigstens so schwer zu verletzen, dass er an den Verletzungen sterben könnte.
Kehlkopf zertrümmert
Peter G. und Paul K. sind dann in der Nacht zum 12. Dezember 2013 zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt zwischen circa 23 Uhr und 2 Uhr im VW-Passat eines der mutmaßlichen Täter zu dem Haus in Beiersdorf gefahren. Sie schlichen sich hinein und überraschten den ahnungslosen Wolfgang R. in dessen Wohnzimmer. Dann schlugen und traten die beiden mutmaßlichen Täter gemeinsam auf ihr Opfer ein. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft traten sie dem auf dem Boden liegenden Mann gegen den Kopf und den Oberkörper. Und zwar so brutal und heftig, dass später schwerste Verletzungen festgestellt worden waren. Unter anderem waren die Brustwirbelsäule, das Brustbein und beidseitig acht Rippen gebrochen. Der Kehlkopf und das Zungenbein waren zertrümmert, die Leber mehrfach eingerissen. Wolfgang R. erstickte an seinem eigenen Blut.
Ungerührt sollen die Täter dann zurück in die Pilsbar gefahren sein, wo sie Maria S. die Haustürschlüssel mit den Worten zurückgegeben haben, die Angelegenheit sei erledigt. Maria S. fuhr gegen 4.45 Uhr mit einem Taxi nach Beiersdorf. Um 4.58 Uhr verständigte sie die Einsatzzentrale und teilte mit, sie habe ihren Freund soeben tot in der Wohnung aufgefunden.
http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/co ... 23,3737690
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26.11.2014
"Niemand wurde zur Prostitution gezwungen"
LUXEMBURG - Am Dienstag musste sich die Geschäftsführerin des Nachtklubs Splendid, Laurette B., vor dem Strafgericht verantworten. Ihr wird Zuhälterei vorgeworfen.
Bereits vor zwei Jahren musste sich die Frau, zusammen mit dem Eigentümer des Nachtlokals, der sogenannte "König der Nacht", Jos H., vor der Strafkammer verantworten.
Vor zwei Jahren wurde entschieden, dass Jos H. sich nicht als Angeklagter vor Gericht verantworten muss. Ein Psychiater attestierte ihm Demenz. Somit galten die Vorwürfe nur seiner Lebensgefährtin und Geschäftsführerin des Lokals.
Am Dienstag trat die Angeklagte, die gleich durch drei Verteidiger, darunter Me Gaston Vogel und der ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer, Me Roland Michel, vertreten war, in den Zeugenstand.
Sie erklärte, dass die Vorwürfe von Zuhälterei keineswegs stimmen würden. Sie würde zurzeit noch immer als Geschäftsführerin des Cabaret "Splendid" arbeiten.
Bis zu 2.000 Euro
Insgesamt vier Frauen, die im Cabaret Splendid als "Tänzerinnen" eingestellt wurden, mussten laut Anklageschrift die Kunden unter anderem auch in den sogenannten "Séparés" unterhalten, wenn sie einen Zusatz zum Fixlohn von 85 Euro pro Tag hinzuverdienen wollten. Die Regel war, dass rund 20 Prozent des Getränkepreises für die Animierdame bestimmt waren. In der Zeitspanne zwischen 2004 und 2006 sollen die angeblichen "Tänzerinnen" die Kunden mit in die "Séparés" genommen haben.
Wegen verschiedenen juristischen Komplikationen wurde der Prozess immer wieder hinausgezögert. Anlässlich des ersten Prozesses sagten die Frauen aus: "La relation sexuelle était comprise dans le prix du champagne." Allerdings sagten sie auch, dass sie sich ausgenutzt gefühlt haben. Die Frauen, die wohl oft sieben Tage die Woche arbeiteten, wurden jeden Tag ausbezahlt. Die Geschäftsführerin überreichte die Umschläge mit dem Geld. Eine Zeugin erklärte bei der Polizei, an den "besten" Tagen habe sie bis zu 2.000 Euro verdient. Die Bestverdienende habe ihren Umschlag immer vom Besitzer überreicht bekommen – als zusätzliche Auszeichnung sozusagen.
Das Urteil in einem ersten Prozess lautete drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 25.000 Euro gegen die Geschäftsführerin. Darüber hinaus muss der Nachtklub Splendid seine Türen schließen. Die Angeklagte und ihre Verteidiger entschieden jedoch, "Opposition" gegen das Urteil einzulegen, dies aufgrund der Abwesenheit der Angeklagten während des ersten Prozesses.
Nichtigkeit gefordert
Am Dienstag forderte der Verteidiger Me Vogel die Nichtigkeit des gesamten Prozesses. "Nur eine Zeugin habe ausgesagt, dass sie zur Prostitution gezwungen wurde und deswegen muss sich jetzt Laurette B. vor dem Strafgericht verantworten. Ich habe eine Klage wegen Falschaussage gegen diese Zeugin eingereicht", so Me Vogel. Nach einer kurzen Beratung entschied das Gericht, die Forderung der Nichtigkeit des Prozesses, zum "Fond" der Affäre beizufügen.
Es war dann der Ermittler, der im Zeugenstand erklärte, dass einzelne Kunden eine Flasche Schaumwein kaufen konnten und teilweise waren im Preis der Flasche auch sexuelle Dienstleistungen inbegriffen. Der Preis einer Flasche variierte laut dem Polizisten zwischen 750 und 1.500 Euro.
Auch wurden in einzelnen Schränken im Nachtklub zahlreiche Kondompackungen gefunden, die eindeutig darauf hinweisen würden, dass es zu Sex im Nachtklub kam. Bis zu 140.000 Euro Umsatz im Monat sollen im Cabaret Splendid gemacht worden sein. Auch sollen einige Kunden bis zu 10.000 Euro an einem Abend ausgegeben haben. Laut dem Ermittler haben 25 Animierdamen in dem Nachtklub gearbeitet, etwa zwölf davon sollen sexuelle Handlungen angeboten haben.
Gezwungen wurde niemand
Die Belastungszeugin, eine damals 18-jährige Animierdame, erklärte eindeutig, dass sie sich mehrmals prostituieren musste. Vor allem mit einem Kunden sei es des Öfteren zum Geschlechtsverkehr gekommen. Die Zeugin erklärte: "Ich war damals jung und suchte Arbeit. Ich wollte mich nicht prostituieren. Eigentlich kann man diese sexuelle Handlungen mit einer Vergewaltigung gleichsetzen, auch wenn es keine Vergewaltigung war." Auf die Frage des vorsitzenden Richters Marc Thill, ob die Zeugin zur Prostitution gezwungen wurde, antwortete sie: "Gezwungen nicht. Es ist einfach passiert. Ich gehe davon aus, dass man mich entlassen hätte falls ich die sexuellen Dienstleistungen verweigert hätte."
Eine weitere Zeugin unterstrich, dass im Nachtklub Splendid niemand zur Prostitution gezwungen wurde. Dies sei einfach so gewesen. Die Animierdamen, die keine sexuellen Handlungen wollten, haben, so die Zeugin, auch weniger Geld verdient.
Am Mittwoch (26.11.14) wird der Prozess fortgesetzt.
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/fai ... y/27317896
"Niemand wurde zur Prostitution gezwungen"
LUXEMBURG - Am Dienstag musste sich die Geschäftsführerin des Nachtklubs Splendid, Laurette B., vor dem Strafgericht verantworten. Ihr wird Zuhälterei vorgeworfen.
Bereits vor zwei Jahren musste sich die Frau, zusammen mit dem Eigentümer des Nachtlokals, der sogenannte "König der Nacht", Jos H., vor der Strafkammer verantworten.
Vor zwei Jahren wurde entschieden, dass Jos H. sich nicht als Angeklagter vor Gericht verantworten muss. Ein Psychiater attestierte ihm Demenz. Somit galten die Vorwürfe nur seiner Lebensgefährtin und Geschäftsführerin des Lokals.
Am Dienstag trat die Angeklagte, die gleich durch drei Verteidiger, darunter Me Gaston Vogel und der ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer, Me Roland Michel, vertreten war, in den Zeugenstand.
Sie erklärte, dass die Vorwürfe von Zuhälterei keineswegs stimmen würden. Sie würde zurzeit noch immer als Geschäftsführerin des Cabaret "Splendid" arbeiten.
Bis zu 2.000 Euro
Insgesamt vier Frauen, die im Cabaret Splendid als "Tänzerinnen" eingestellt wurden, mussten laut Anklageschrift die Kunden unter anderem auch in den sogenannten "Séparés" unterhalten, wenn sie einen Zusatz zum Fixlohn von 85 Euro pro Tag hinzuverdienen wollten. Die Regel war, dass rund 20 Prozent des Getränkepreises für die Animierdame bestimmt waren. In der Zeitspanne zwischen 2004 und 2006 sollen die angeblichen "Tänzerinnen" die Kunden mit in die "Séparés" genommen haben.
Wegen verschiedenen juristischen Komplikationen wurde der Prozess immer wieder hinausgezögert. Anlässlich des ersten Prozesses sagten die Frauen aus: "La relation sexuelle était comprise dans le prix du champagne." Allerdings sagten sie auch, dass sie sich ausgenutzt gefühlt haben. Die Frauen, die wohl oft sieben Tage die Woche arbeiteten, wurden jeden Tag ausbezahlt. Die Geschäftsführerin überreichte die Umschläge mit dem Geld. Eine Zeugin erklärte bei der Polizei, an den "besten" Tagen habe sie bis zu 2.000 Euro verdient. Die Bestverdienende habe ihren Umschlag immer vom Besitzer überreicht bekommen – als zusätzliche Auszeichnung sozusagen.
Das Urteil in einem ersten Prozess lautete drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 25.000 Euro gegen die Geschäftsführerin. Darüber hinaus muss der Nachtklub Splendid seine Türen schließen. Die Angeklagte und ihre Verteidiger entschieden jedoch, "Opposition" gegen das Urteil einzulegen, dies aufgrund der Abwesenheit der Angeklagten während des ersten Prozesses.
Nichtigkeit gefordert
Am Dienstag forderte der Verteidiger Me Vogel die Nichtigkeit des gesamten Prozesses. "Nur eine Zeugin habe ausgesagt, dass sie zur Prostitution gezwungen wurde und deswegen muss sich jetzt Laurette B. vor dem Strafgericht verantworten. Ich habe eine Klage wegen Falschaussage gegen diese Zeugin eingereicht", so Me Vogel. Nach einer kurzen Beratung entschied das Gericht, die Forderung der Nichtigkeit des Prozesses, zum "Fond" der Affäre beizufügen.
Es war dann der Ermittler, der im Zeugenstand erklärte, dass einzelne Kunden eine Flasche Schaumwein kaufen konnten und teilweise waren im Preis der Flasche auch sexuelle Dienstleistungen inbegriffen. Der Preis einer Flasche variierte laut dem Polizisten zwischen 750 und 1.500 Euro.
Auch wurden in einzelnen Schränken im Nachtklub zahlreiche Kondompackungen gefunden, die eindeutig darauf hinweisen würden, dass es zu Sex im Nachtklub kam. Bis zu 140.000 Euro Umsatz im Monat sollen im Cabaret Splendid gemacht worden sein. Auch sollen einige Kunden bis zu 10.000 Euro an einem Abend ausgegeben haben. Laut dem Ermittler haben 25 Animierdamen in dem Nachtklub gearbeitet, etwa zwölf davon sollen sexuelle Handlungen angeboten haben.
Gezwungen wurde niemand
Die Belastungszeugin, eine damals 18-jährige Animierdame, erklärte eindeutig, dass sie sich mehrmals prostituieren musste. Vor allem mit einem Kunden sei es des Öfteren zum Geschlechtsverkehr gekommen. Die Zeugin erklärte: "Ich war damals jung und suchte Arbeit. Ich wollte mich nicht prostituieren. Eigentlich kann man diese sexuelle Handlungen mit einer Vergewaltigung gleichsetzen, auch wenn es keine Vergewaltigung war." Auf die Frage des vorsitzenden Richters Marc Thill, ob die Zeugin zur Prostitution gezwungen wurde, antwortete sie: "Gezwungen nicht. Es ist einfach passiert. Ich gehe davon aus, dass man mich entlassen hätte falls ich die sexuellen Dienstleistungen verweigert hätte."
Eine weitere Zeugin unterstrich, dass im Nachtklub Splendid niemand zur Prostitution gezwungen wurde. Dies sei einfach so gewesen. Die Animierdamen, die keine sexuellen Handlungen wollten, haben, so die Zeugin, auch weniger Geld verdient.
Am Mittwoch (26.11.14) wird der Prozess fortgesetzt.
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/fai ... y/27317896
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16-Jährige auf den Strich geschickt Mildes Urteil
http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/l ... lx4179475716-Jährige auf den Strich geschickt Mildes Urteil für Ex-Freund der Prostituierten Jenny
LÜNEN/ DORTMUND Schnelles Ende des Prozesses um die 16-jährige Prostituierte Jenny aus Lünen. Hatte ihr Ex-Freund sie auf den Strich geschickt? Unterstützt habe er sie, gab er schließlich zu. Aber den Entschluss zur Prostitution habe die 16-Jährige selbst gefasst. Am Mittwoch wurde das Urteil in dem Fall gesprochen.
Das Dortmunder Landgericht hat im Fall der 16-jährigen Prostituierten "Jenny" aus Lünen alle Akten zugeklappt. Am Mittwoch wurde der Ex-Freund der Schülerin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Nach diesem schnellen und vor allem milden Ende hatte es zu Beginn des Prozesses Anfang Oktober noch ganz und gar nicht ausgesehen. Völlig unklar war zu diesem Zeitpunkt noch, welche Rolle der 25-Jährige und sein mitangeklagter Freund tatsächlich gespielt hatten.
Den Entschluss zur Prostitution unterstützt
Waren sie gar die Zuhälter der minderjährigen Prostituierten gewesen? Die Männer, die bestimmten, wo und wie lange "Jenny" als Prostituierte arbeiten musste? Und wie viel Geld sie ihren Freiern abnehmen sollte? Zu all diesen Fragen wollten die Angeklagten erst nichts sagen.
Erst im Verlauf der Verhandlung hatten sich die Angeklagten doch noch dazu durchgerungen, mit den Richtern zu kooperieren. Ja, er habe "Jennys" eigenen Entschluss, im Rotlicht-Milieu Geld zu verdienen, gefördert und unterstützt, sagte der 25-Jährige. "Und ich habe auch Geld aus ihren Einnahmen erhalten."
Von einem Privatdetektiv aufgespürt
Während der 25-Jährige dafür nun mit einer Bewährungsstrafe davon kam, endete das Verfahren für seinen Freund bereits vor Wochen noch glimpflicher. Es wurde ohne Verurteilung eingestellt. Der 22-Jährige hatte "Jenny" wohl lediglich ab und zu zum Duisburger Straßenstrich gefahren.
Genau dort wurde die junge Lünerin Ende 2013 von einem Privatdetektiv aufgespürt. Fast ein Jahr lang hatte sie da schon beinahe jede Nacht im Rotlicht-Gewerbe gearbeitet. Ihr eigener Vater hatte den Ermittler eingeschaltet, nachdem die Polizei ihm stets erklärt hatte, sie könne bei einer 16-Jährigen, die sich kaum noch zu Hause aufhalte, einfach nichts tun.
Etwas Verdächtiges gefunden
Zuerst hatte der Vater lange Zeit keinen Verdacht geschöpft, als seine Tochter ihm ständig von neuen Partys, Kinobesuchen oder anderen Aktivitäten berichtete, die sie mal wieder von zu Hause fern hielten. "Irgendwann hat er aber was Verdächtiges zu Hause gefunden", hatte die Schülerin in ihrer Zeugenaussage erklärt.
Mit der Bewährungsstrafe von einem Jahr folgten die Richter der 31. Strafkammer am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
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27.11.2014
35-Jähriger wegen Zuhälterei und Erpressung in Salzburg verurteilt
Salzburg/Sofia (APA) - Ein 35-Jähriger ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen Zuhälterei, schwerer Expressung und Körperverletzung zu einer teilbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bulgare soll eine Rumänin zur Prostitution gezwungen, sie geschlagen und gebissen haben und ihr unter Androhung, er werde ihr und ihrem Kind "den Kopf abschneiden", Einkünfte von 6.900 Euro abgeknöpft haben.
Von der zweijährigen Haftstrafe wurden 16 Monate auf Bewährung unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Der unbedingte Strafanteil beträgt damit acht Monate. Da die Vorhaftzeit von rund drei Monaten angerechnet wird, muss der Beschuldigte noch fünf Monate im Gefängnis absitzen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Roland Finster sprach der Rumänin 6.900 Euro Schadensersatz und 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zu.
Laut Staatsanwältin Sandra Wimmer hat der 35-Jährige sein Opfer "auf grausame Art und Weise behandelt". Für die Frau sei es schwierig gewesen, vom Angeklagten loszukommen. Nur aufgrund von Zeugen sei ihr das gelungen und der Fall angezeigt worden. Im Tatzeitraum Juli und August 2014 habe der Beschuldigte der Frau Faustschläge versetzt, ihren Kopf auf das Armaturenbrett eines Autos geschlagen und ihr in den rechten Unterarm gebissen. "Er hat sie zur Herausgabe der Gelder genötigt."
Der Vater von drei Kindern legte ein reumütiges Geständnis ab. "Ich bekenne mich schuldig, es tut mir sehr leid", sagte er zum vorsitzenden Richter. Zur Sache selbst äußerte sich der Bulgare nicht. "Er kann sich das rückblickend nicht wirklich erklären, er hat aber zur Wahrheitsfindung beigetragen", sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek. Der Angeklagte nahm das Urteil nach Absprache mit dem Verteidiger an. Da aber die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat, ist der Schuldspruch vorerst nicht rechtskräftig.
http://www.tt.com/home/9311207-91/35-j% ... rteilt.csp
35-Jähriger wegen Zuhälterei und Erpressung in Salzburg verurteilt
Salzburg/Sofia (APA) - Ein 35-Jähriger ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen Zuhälterei, schwerer Expressung und Körperverletzung zu einer teilbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bulgare soll eine Rumänin zur Prostitution gezwungen, sie geschlagen und gebissen haben und ihr unter Androhung, er werde ihr und ihrem Kind "den Kopf abschneiden", Einkünfte von 6.900 Euro abgeknöpft haben.
Von der zweijährigen Haftstrafe wurden 16 Monate auf Bewährung unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Der unbedingte Strafanteil beträgt damit acht Monate. Da die Vorhaftzeit von rund drei Monaten angerechnet wird, muss der Beschuldigte noch fünf Monate im Gefängnis absitzen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Roland Finster sprach der Rumänin 6.900 Euro Schadensersatz und 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zu.
Laut Staatsanwältin Sandra Wimmer hat der 35-Jährige sein Opfer "auf grausame Art und Weise behandelt". Für die Frau sei es schwierig gewesen, vom Angeklagten loszukommen. Nur aufgrund von Zeugen sei ihr das gelungen und der Fall angezeigt worden. Im Tatzeitraum Juli und August 2014 habe der Beschuldigte der Frau Faustschläge versetzt, ihren Kopf auf das Armaturenbrett eines Autos geschlagen und ihr in den rechten Unterarm gebissen. "Er hat sie zur Herausgabe der Gelder genötigt."
Der Vater von drei Kindern legte ein reumütiges Geständnis ab. "Ich bekenne mich schuldig, es tut mir sehr leid", sagte er zum vorsitzenden Richter. Zur Sache selbst äußerte sich der Bulgare nicht. "Er kann sich das rückblickend nicht wirklich erklären, er hat aber zur Wahrheitsfindung beigetragen", sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek. Der Angeklagte nahm das Urteil nach Absprache mit dem Verteidiger an. Da aber die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hat, ist der Schuldspruch vorerst nicht rechtskräftig.
http://www.tt.com/home/9311207-91/35-j% ... rteilt.csp
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Frau wegen Zuhälterei verurteilt
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2681641/Frau wegen Zuhälterei verurteilt
Eine 38-jährige Frau hat sich Donnerstag wegen Zuhälterei in Feldkirch vor Gericht verantworten müssen. Sie hatte zwei Frauen knapp ein Jahr lang regelmäßig der Prostitution zugeführt und sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Sie habe nicht gewusst, dass dieses Geschäft illegal sei - sonst hätte sie es sicherlich nie gemacht, so die bisher unbescholtene Angeklagte vor dem Richter. Die Prostitution hätte freiwillig, ohne jeglichen Druck oder Zwang stattgefunden, sagte die in Dornbirn wohnhafte Kärntnerin. Für den Richter war das ein klarer Straf-Milderungsgrund.
Dennoch, die Angeklagte hatte extra eine Wohnung für die beiden Prostituierten und ihre Freier gemietet und dafür von den Frauen Miete verlangt. Zudem kassierte sie die Hälfte des Lohns der beiden. Die Angeklagte wurde deshalb zu einer rechtskräftigen Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Hinzu kommen 6.000 Euro, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, diese bekommt sie nicht zurück.
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27.11.2014
UNERLAUBTE PROSTITUTION
Drei Jahre Haft beantragt
Der Prozess wegen Zuhälterei im Nachtklub "Splendid" wurde am Mittwoch fortgesetzt. Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre Haft, eine Geldstrafe und die Schließung des Nachtklubs.
Der Vorsitzende der Strafkammer, Marc Thill, war am Mittwoch sichtlich nicht begeistert, als der Verteidiger von Laurette B. erklärte, dass seine Mandantin krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen werde. "Wir können sie also nicht zu den Vorwürfen befragen?", wollte der vorsitzende Richter wissen.
Rechtsanwalt Me Roland Michel erläuterte daraufhin, dass er seine Mandantin vertreten werde. In der Affäre geht es vor allem darum, dass im Cabaret "Splendid" einige Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen wurden. Bereits vor zwei Jahren wurde der Prozess "par défaut" verhandelt.
"König der Nacht" dement
Zu Beginn saß neben der Geschäftsführerin ebenfalls der Eigentümer des "Splendid", Jos H., auf der Anklagebank. Ein Psychiater attestierte dem sogenannten "König der Nacht" Demenz, weshalb H. sich bereits anlässlich des ersten Prozesses nicht mehr auf der Anklagebank verantworten musste.
Laut Anklageschrift sollen die Animierdamen aus dem "Splendid" in der Zeitspanne zwischen 2004 und 2006 die Kunden in die Separees mitgenommen haben. Hier soll es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die Kunden mussten teilweise bis zu 1.500 Euro für eine Flasche Schaumwein zahlen. In diesem Preis sei, laut Anklageschrift, sexueller Kontakt mit inbegriffen gewesen.
Die "Tänzerinnen" hätten 20 Prozent des Getränkepreises erhalten.
Prozess wieder aufgerollt
Eine Zeugin erklärte bei der Polizei, an den "besten" Tagen habe sie bis zu 2.000 Euro verdient. Vor zwei Jahren kam es zu einem Urteil, jedoch legte der Verteidiger von Laurette B. Berufung gegen dieses Urteil ein. Deswegen wurde der Prozess wieder aufgerollt. Am Dienstag erläuterten Zeugen, die als Animierdamen in dem Nachtklub gearbeitet haben, dass sie nie zur Prostitution gezwungen worden seien, es sei eben einfach passiert. Auch erklärten die einzelnen Damen am ersten Prozesstag, dass die Geschäftsführerin Laurette B. genau von den sexuellen Handlungen gewusst habe. Die Animierdamen hatten ausgesagt: "La relation sexuelle était comprise dans le prix du champagne."
Wo am ersten Prozesstag noch drei Verteidiger die Angeklagte vertraten, waren es am Mittwoch "nur" noch zwei. Me Gaston Vogel erschien am Mittwoch nicht vor Gericht. Beide Rechtsanwälte erstatteten zu Beginn der gestrigen Sitzung Anzeige gegen die beiden Zeuginnen, die am Dienstag gegen ihre Mandantin ausgesagt hatten. Es geht hierbei um eine Zeugenbescheinigung von einer der beiden Frauen. Sie habe darin behauptet, die Belastungszeugin würde sehr oft lügen.
"Damen wurden ausgebeutet"
Me Roland Michel unterstrich: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Deswegen blieb mir nichts anderes übrig, als Klage gegen die Frau einzureichen." Vor allem forderten beide Verteidiger ein "sursoir à statuer".
Dies bedeutet, dass die Affäre erst in die Beratungsphase gehen kann, wenn die Klagen wegen Falschaussage aufgeklärt sind. Nach einer kurzen Beratung entschied das Gericht, diesen Antrag dem gesamten Prozess hinzuzufügen. Im Urteil wird man dann auf den Antrag des "sursoir à statuer" eingehen.
Anschließend reichte der Rechtsanwalt einer der Animierdamen, die zum Tatzeitpunkt nur 18 Jahre alt war, Nebenklage ein. Er beantragte einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro. Me Yves Altwies erklärte zudem, dass es psychisch sehr schwierig für seine Klientin gewesen sei. "Auch wenn niemand zur Prostitution gezwungen wurde, wurden die Damen ausgebeutet", so der Rechtsanwalt.
Anschließend folgte das Plädoyer des Verteidigers Me Roland Michel. Dieser kann sich nicht vorstellen, dass seine Mandantin von den sexuellen Handlungen im "Splendid" gewusst hatte. "Im Erdgeschoss gibt es keine Trennwände, jedoch ist die hintere Ecke nicht von der Bar aus zu sehen. Meine Klientin hielt sich meistens hinter der Theke auf und konnte nicht wissen, was sich in der hinteren Ecke des Nachtklubs abspielte. Was die Damen in dieser Ecke mit den Kunden getan haben, konnte Laurette B. nicht wissen", sagte Me Michel.
Geldstrafe und Schließung
In der Anklageschrift ist auch davon die Rede, dass zahlreiche Kondome im Nachtklub gefunden wurden. Dies würde ebenfalls darauf hinweisen, dass es zur sexuellen Handlungen gekommen sei. Was diese Kondome angeht, erklärte Me Michel, dass sie in den privaten Schubladen der Animierdamen gefunden wurden. Zudem hätten zahlreiche Zeugen ausgesagt, dass Jos H. derjenige war, der die Geschäfte des "Splendid" geleitet hat. "Et goung ëmmer nëmme rieds vum Jos, an elo, wou de Jos net méi am Prozess ass, gëtt déi ganz Schold op meng Klientë gedréckt", erlärte Me Michel wütend.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Nadine Scheuren, erklärte, dass die Angeklagte sehr wohl gewusst haben muss, dass sexuelle Handlungen im "Splendid" stattgefunden haben. Sie sprach von einer "Maison de débauche". "Ein Kunde hat sogar bis zu 15.000 Euro an einem Abend ausgegeben, dieser hatte dann auch das Recht auf mehrere Frauen", so die Substitutin.
Zudem meinte sie, es sei seltsam, dass die Angeklagte nicht zum Prozess erschienen sei. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass man sehr wohl die Angeklagte wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteilen muss. Sie forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und eine angepasste Geldstrafe. Zudem wurde die definitive Schließung des Nachtklubs "Splendid" beantragt.
Das Urteil wird am 18. Dezember ergehen.
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/fai ... y/30846296
UNERLAUBTE PROSTITUTION
Drei Jahre Haft beantragt
Der Prozess wegen Zuhälterei im Nachtklub "Splendid" wurde am Mittwoch fortgesetzt. Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre Haft, eine Geldstrafe und die Schließung des Nachtklubs.
Der Vorsitzende der Strafkammer, Marc Thill, war am Mittwoch sichtlich nicht begeistert, als der Verteidiger von Laurette B. erklärte, dass seine Mandantin krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen werde. "Wir können sie also nicht zu den Vorwürfen befragen?", wollte der vorsitzende Richter wissen.
Rechtsanwalt Me Roland Michel erläuterte daraufhin, dass er seine Mandantin vertreten werde. In der Affäre geht es vor allem darum, dass im Cabaret "Splendid" einige Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen wurden. Bereits vor zwei Jahren wurde der Prozess "par défaut" verhandelt.
"König der Nacht" dement
Zu Beginn saß neben der Geschäftsführerin ebenfalls der Eigentümer des "Splendid", Jos H., auf der Anklagebank. Ein Psychiater attestierte dem sogenannten "König der Nacht" Demenz, weshalb H. sich bereits anlässlich des ersten Prozesses nicht mehr auf der Anklagebank verantworten musste.
Laut Anklageschrift sollen die Animierdamen aus dem "Splendid" in der Zeitspanne zwischen 2004 und 2006 die Kunden in die Separees mitgenommen haben. Hier soll es dann zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die Kunden mussten teilweise bis zu 1.500 Euro für eine Flasche Schaumwein zahlen. In diesem Preis sei, laut Anklageschrift, sexueller Kontakt mit inbegriffen gewesen.
Die "Tänzerinnen" hätten 20 Prozent des Getränkepreises erhalten.
Prozess wieder aufgerollt
Eine Zeugin erklärte bei der Polizei, an den "besten" Tagen habe sie bis zu 2.000 Euro verdient. Vor zwei Jahren kam es zu einem Urteil, jedoch legte der Verteidiger von Laurette B. Berufung gegen dieses Urteil ein. Deswegen wurde der Prozess wieder aufgerollt. Am Dienstag erläuterten Zeugen, die als Animierdamen in dem Nachtklub gearbeitet haben, dass sie nie zur Prostitution gezwungen worden seien, es sei eben einfach passiert. Auch erklärten die einzelnen Damen am ersten Prozesstag, dass die Geschäftsführerin Laurette B. genau von den sexuellen Handlungen gewusst habe. Die Animierdamen hatten ausgesagt: "La relation sexuelle était comprise dans le prix du champagne."
Wo am ersten Prozesstag noch drei Verteidiger die Angeklagte vertraten, waren es am Mittwoch "nur" noch zwei. Me Gaston Vogel erschien am Mittwoch nicht vor Gericht. Beide Rechtsanwälte erstatteten zu Beginn der gestrigen Sitzung Anzeige gegen die beiden Zeuginnen, die am Dienstag gegen ihre Mandantin ausgesagt hatten. Es geht hierbei um eine Zeugenbescheinigung von einer der beiden Frauen. Sie habe darin behauptet, die Belastungszeugin würde sehr oft lügen.
"Damen wurden ausgebeutet"
Me Roland Michel unterstrich: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Deswegen blieb mir nichts anderes übrig, als Klage gegen die Frau einzureichen." Vor allem forderten beide Verteidiger ein "sursoir à statuer".
Dies bedeutet, dass die Affäre erst in die Beratungsphase gehen kann, wenn die Klagen wegen Falschaussage aufgeklärt sind. Nach einer kurzen Beratung entschied das Gericht, diesen Antrag dem gesamten Prozess hinzuzufügen. Im Urteil wird man dann auf den Antrag des "sursoir à statuer" eingehen.
Anschließend reichte der Rechtsanwalt einer der Animierdamen, die zum Tatzeitpunkt nur 18 Jahre alt war, Nebenklage ein. Er beantragte einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro. Me Yves Altwies erklärte zudem, dass es psychisch sehr schwierig für seine Klientin gewesen sei. "Auch wenn niemand zur Prostitution gezwungen wurde, wurden die Damen ausgebeutet", so der Rechtsanwalt.
Anschließend folgte das Plädoyer des Verteidigers Me Roland Michel. Dieser kann sich nicht vorstellen, dass seine Mandantin von den sexuellen Handlungen im "Splendid" gewusst hatte. "Im Erdgeschoss gibt es keine Trennwände, jedoch ist die hintere Ecke nicht von der Bar aus zu sehen. Meine Klientin hielt sich meistens hinter der Theke auf und konnte nicht wissen, was sich in der hinteren Ecke des Nachtklubs abspielte. Was die Damen in dieser Ecke mit den Kunden getan haben, konnte Laurette B. nicht wissen", sagte Me Michel.
Geldstrafe und Schließung
In der Anklageschrift ist auch davon die Rede, dass zahlreiche Kondome im Nachtklub gefunden wurden. Dies würde ebenfalls darauf hinweisen, dass es zur sexuellen Handlungen gekommen sei. Was diese Kondome angeht, erklärte Me Michel, dass sie in den privaten Schubladen der Animierdamen gefunden wurden. Zudem hätten zahlreiche Zeugen ausgesagt, dass Jos H. derjenige war, der die Geschäfte des "Splendid" geleitet hat. "Et goung ëmmer nëmme rieds vum Jos, an elo, wou de Jos net méi am Prozess ass, gëtt déi ganz Schold op meng Klientë gedréckt", erlärte Me Michel wütend.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Nadine Scheuren, erklärte, dass die Angeklagte sehr wohl gewusst haben muss, dass sexuelle Handlungen im "Splendid" stattgefunden haben. Sie sprach von einer "Maison de débauche". "Ein Kunde hat sogar bis zu 15.000 Euro an einem Abend ausgegeben, dieser hatte dann auch das Recht auf mehrere Frauen", so die Substitutin.
Zudem meinte sie, es sei seltsam, dass die Angeklagte nicht zum Prozess erschienen sei. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass man sehr wohl die Angeklagte wegen Zuhälterei und Menschenhandel verurteilen muss. Sie forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und eine angepasste Geldstrafe. Zudem wurde die definitive Schließung des Nachtklubs "Splendid" beantragt.
Das Urteil wird am 18. Dezember ergehen.
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/fai ... y/30846296
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28.11.2014
Schockierender Prozess vor dem Jugendgericht
Sie schickten ein Mädchen (15) auf den Strich!
München - Schockierender Prozess vor dem Jugendgericht: Ein 15-jähriges Mädchen wurde zur Prostitution gezwungen - teilweise sogar von ihren eigenen Geschwistern.
Das Licht geht aus, die Leinwand an. Als Melanie R. (15, alle Namen geändert) spricht, wird der Gerichtssaal zum Kino. Per Videoübertragung wird die Zeugenaussage der Schülerin an die Wand projiziert. So sagte sie am Donnerstag gegen sechs Münchner aus, die sie im Februar zur Prostitution gezwungen haben sollen!
"Ich schäme mich so", sagt Melanie. "Aber ich habe das freiwillig gemacht." Freiwillig? Das sieht die Staatsanwaltschaft ganz anders. Sie wirft Max A. (19), Susa F. (19), Petra T. (31) sowie den drei Brüdern Silvio (24), Luca (21) und Mario S. (23) vor, das Mädel mit Drohungen manipuliert und später an einen Freier verkauft zu haben.
Vor dem Jugendgericht räumen die Angeklagten alles ein. "Es war ein Scherz, der aus dem Ruder gelaufen ist", lautet ihre Version. Für Melanie ist die Bekanntschaft der Gruppe eher wenig amüsant. Sie reißt Ende Januar aus dem Heim aus – in einem Sendlinger Imbiss trifft sie zufällig die beiden Frauen. "Sie boten mir an, bei ihnen zu übernachten", sagt Melanie. In den folgenden Tagen lernt sie auch die vier Männer kennen. Sie merken schnell, dass die Schülerin bereits sexuell erfahren ist - beim Flaschendrehen soll sie erzählt haben: Sie wisse schon gar nicht mehr, mit wie vielen Männern sie geschlafen habe. Drei der Männer überreden sie danach zum Sex, mit einem schläft sie mehrfach am Abend. "Dass sie mich auch filmen, wusste ich nicht."
Durch Sex gewinnt Melanie die Anerkennung der Gruppe. Bei einer Geburtstagsfeier im Februar schläft sie in einer Bar gleich mit mehreren Angestellten. "Als Gegenleistung sollte ich verlangen, dass uns ein Teil der Rechnung erlassen wird." So entsteht die Idee, dass Melanie zur Hure wird! "Sie versprachen mir viel Geld, wenn ich auf den Strich gehe."
Die Männer streiten darum, wer ihr Zuhälter sein darf. Einen muss Melanie oral befriedigen – dann wird tatsächlich ein Freier (39) arrangiert. Mit ihm hat die Schülerin am 13. Februar Sex in dessen Wohnung. „Ich sollte sagen, dass ich schon 18 bin.“ Laut Anklage zahlt der Mann 100 Euro.
Aber die Sache fliegt auf! Wegen Menschenhandels und sexueller Ausbeutung droht den Angeklagten bis zu drei Jahren Haft - trotz Geständnis.
http://www.tz.de/muenchen/stadt/schocki ... 87428.html
Schockierender Prozess vor dem Jugendgericht
Sie schickten ein Mädchen (15) auf den Strich!
München - Schockierender Prozess vor dem Jugendgericht: Ein 15-jähriges Mädchen wurde zur Prostitution gezwungen - teilweise sogar von ihren eigenen Geschwistern.
Das Licht geht aus, die Leinwand an. Als Melanie R. (15, alle Namen geändert) spricht, wird der Gerichtssaal zum Kino. Per Videoübertragung wird die Zeugenaussage der Schülerin an die Wand projiziert. So sagte sie am Donnerstag gegen sechs Münchner aus, die sie im Februar zur Prostitution gezwungen haben sollen!
"Ich schäme mich so", sagt Melanie. "Aber ich habe das freiwillig gemacht." Freiwillig? Das sieht die Staatsanwaltschaft ganz anders. Sie wirft Max A. (19), Susa F. (19), Petra T. (31) sowie den drei Brüdern Silvio (24), Luca (21) und Mario S. (23) vor, das Mädel mit Drohungen manipuliert und später an einen Freier verkauft zu haben.
Vor dem Jugendgericht räumen die Angeklagten alles ein. "Es war ein Scherz, der aus dem Ruder gelaufen ist", lautet ihre Version. Für Melanie ist die Bekanntschaft der Gruppe eher wenig amüsant. Sie reißt Ende Januar aus dem Heim aus – in einem Sendlinger Imbiss trifft sie zufällig die beiden Frauen. "Sie boten mir an, bei ihnen zu übernachten", sagt Melanie. In den folgenden Tagen lernt sie auch die vier Männer kennen. Sie merken schnell, dass die Schülerin bereits sexuell erfahren ist - beim Flaschendrehen soll sie erzählt haben: Sie wisse schon gar nicht mehr, mit wie vielen Männern sie geschlafen habe. Drei der Männer überreden sie danach zum Sex, mit einem schläft sie mehrfach am Abend. "Dass sie mich auch filmen, wusste ich nicht."
Durch Sex gewinnt Melanie die Anerkennung der Gruppe. Bei einer Geburtstagsfeier im Februar schläft sie in einer Bar gleich mit mehreren Angestellten. "Als Gegenleistung sollte ich verlangen, dass uns ein Teil der Rechnung erlassen wird." So entsteht die Idee, dass Melanie zur Hure wird! "Sie versprachen mir viel Geld, wenn ich auf den Strich gehe."
Die Männer streiten darum, wer ihr Zuhälter sein darf. Einen muss Melanie oral befriedigen – dann wird tatsächlich ein Freier (39) arrangiert. Mit ihm hat die Schülerin am 13. Februar Sex in dessen Wohnung. „Ich sollte sagen, dass ich schon 18 bin.“ Laut Anklage zahlt der Mann 100 Euro.
Aber die Sache fliegt auf! Wegen Menschenhandels und sexueller Ausbeutung droht den Angeklagten bis zu drei Jahren Haft - trotz Geständnis.
http://www.tz.de/muenchen/stadt/schocki ... 87428.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.