Lokalnachrichten: ROSENHEIM
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Lokalnachrichten: ROSENHEIM
Die Lust ist ein lukratives Geschäft in Rosenheim. Von der Stadt zähneknirschend geduldet, von der Polizei wachsam beäugt, bieten hunderte Huren ihren Körper feil.
Rosenheim. Carmen ist ihr Künstlername. Den hat sich die blonde 26-Jährige vor knapp zwei Jahren zugelegt. Als sie in ihrem eigentlichen Job keinen Fuß mehr in die Tür bekam und als überqualifiziert abgestempelt wurde. Warum nicht das Vergnügen zum Beruf machen, sagte sie sich. Und fuhr weiterhin jeden Morgen wie früher auch nach Rosenheim - nur, dass sie von nun an als Prostituierte arbeitete. In einem der von der Polizei als „Terminwohnungen” bezeichneten Etablissements.
25 solcher Wohnungen soll es laut Dieter Bezold, Pressesprecher der Polizeidirektion Rosenheim, im Stadtgebiet geben. Hinzu kommen sieben Bordelle. Insgesamt sollen etwa 130 Prostituierte um die Gunst der Freier buhlen. Straßenstrich oder gar Sperrbezirk gibt es keinen. Und das ist auch gut so, sagt Bezold, denn das würde nur die Kriminalität anziehen. Im Moment bewege sich die Prostitution in Rosenheim auf legalen Pfaden. Dass die Dichte an Prostituierten ungewöhnlich hoch ist, will er nur ungern zugeben, erklären kann er es gar nicht. Zum Vergleich: die ebenfalls kreisfreie Stadt Landshut hat über 62.000 Einwohner, zählt aber nur um die vier Bordelle, maximal 20 Terminwohnungen und gerade mal 70 Prostituierte. Überschaubar also im Vergleich zu Rosenheim. Wie sieht es demzufolge mit dem Überblick aus? „Wir haben da einen guten Überblick, führen regelmäßig Kontrollen durch. Das Sittenkommissariat kennt die Szene”, sagt Bezold.
Das können auch Antonia und Rolf Nikolic bestätigen. Seit 15 Jahren betreiben sie den Club L´Amour in der Kufsteiner Straße und bekommen immer wieder Besuch von den Beamten. „Wir haben nichts zu verbergen”, sagen sie. Sind sogar froh über die Kontrollen, behaupten sie. Dadurch wissen sie, dass auch die anderen beobachtet werden. Drogen oder linke Geschäfte wie Kreditkartenbetrügereien kommen auf diese Weise erst gar nicht auf. Der Ruf des Rotlichts ist so schon schlecht genug. „Wir benehmen uns auch nicht wie Zuhälter”, betont Antonia, während sie eins ihrer altersschwachen Hündchen streichelt. Nur eins versteht sie nicht: warum die Pflichtbesuche von Prostituierten beim Gesundheitsamt abgeschafft wurden. Weil in die Zimmer schauen könne niemand, um zu sehen, ob sich alle an die Kondompflicht halten. Freier machen es natürlich am liebsten ohne. Bieten einen Bonus.
Das muss auch Nadja, die natürlich in Wirklichkeit ebenfalls anders heißt, immer wieder erfahren. Sie hat sich weder bei der Sitte angemeldet, noch firmiert sie offiziell als Prostituierte. Ihre Einnahmen wandern mindestens zur Hälfte an ihren „Vermieter” - Zuhälter existieren offiziell nicht in der Stadt. Zuhälterei ist nicht zulässig. „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist eine schwerwiegende Straftat, da sind wir schwer dahinter”, betont Bezold. Dennoch fällt die hohe Fluktuation von Damen wie Nadja auf, die aus dem Ostblock herübergekarrt werden, eine, höchstens zwei Wochen anschaffen und wieder verschwinden. Auf einen etwaigen Zwang angesprochen, schütteln sie natürlich energisch den Kopf.
Carmen lacht auf die Frage hin. Sie bezeichnet sich als „naturgeiles bayerisches Mädel.” Wenn sie einen über ihre Latte Macchiato hinweg angrinst und Abkürzungen wie KB oder NS erklärt, mit denen sie auf einer eigenen, professionellen Homepage für ihre Dienste wirbt, dann wirkt sie absolut authentisch. Authentisch und tatsächlich zufrieden. Sie hat sich gut eingerichtet in ihrem Beruf.
Sie hat keine Lust, nachts zu arbeiten, wenn die Männer betrunken daherkommen. Möchte ein ganz gewöhnliches Privatleben führen. „Nachbarn und Familie wissen zwar nichts von meiner Existenz als Hure”, sagt sie, „aber meinem letzten Partner habe ich es sofort gebeichtet.” 75 Euro am Tag hat sie derzeit als Miete abzudrücken. Dazu kommt Werbung. Für eine Stunde verlangt sie 150 Euro. Das hört sich nach viel an, aber wenn kein Freier kommt, dann kann es schon mal knapp werden. Immerhin hat sie die Kontrolle über ihre Finanzen.
Eine Angelegenheit, die auch Quirin Meisinger, stellvertretender Leiter des Finanzamts Rosenheim, interessiert. Ihm zufolge sei die Greifbarkeit des Milieus für den Fiskus so schwer, weil die Grenzen fließend seien. Wo geht Prostitution los? „Man muss sich mal vergegenwärtigen, unter welchen verschiedenen Flaggen die segeln”, sagt Meisinger, und zählt Begriffe wie Tänzerin, Masseuse, Model oder Hostess auf. „Dann geht das Problem weiter: ist die Frau selbständig, oder hat sie einen Arbeitgeber?” Immerhin sei man seit einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs berechtigt, direkt in die Clubs zu gehen und zu überprüfen. Im Rotlichtmilieu sei es im Übrigen wie auf dem Bau. Beide Male sind Nachbarn die besten Polizisten.
Und Nachbarn hat jeder Puff zwangsläufig in Rosenheim. Geschäfts- und Privatleute in der Innstraße können ein Lied davon singen. Sehr zum Leidwesen von City-Manager Günter Boncelet und Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer. Die stellten beide längst fest: das Verhältnis seriöser Fachgeschäfte und halbseidener Unternehmen stimmt nicht mehr. Doch der Stadt sind da weitestgehend die Hände gebunden. Klar, in reinen Wohngebieten ist Prostitution verboten, da hat der Jugendschutz Vorrang, und da wacht das Ordnungsamt auch streng darüber. Ansonsten aber handelt es sich bei Prostitution um ein zulässiges Gewerbe - in Rosenheim ein äußerst florierendes.
Dieser, von Christian Topel geschriebene Bericht ist auf den Rosenheimer Nachrichten im Original zu finden
Rosenheim. Carmen ist ihr Künstlername. Den hat sich die blonde 26-Jährige vor knapp zwei Jahren zugelegt. Als sie in ihrem eigentlichen Job keinen Fuß mehr in die Tür bekam und als überqualifiziert abgestempelt wurde. Warum nicht das Vergnügen zum Beruf machen, sagte sie sich. Und fuhr weiterhin jeden Morgen wie früher auch nach Rosenheim - nur, dass sie von nun an als Prostituierte arbeitete. In einem der von der Polizei als „Terminwohnungen” bezeichneten Etablissements.
25 solcher Wohnungen soll es laut Dieter Bezold, Pressesprecher der Polizeidirektion Rosenheim, im Stadtgebiet geben. Hinzu kommen sieben Bordelle. Insgesamt sollen etwa 130 Prostituierte um die Gunst der Freier buhlen. Straßenstrich oder gar Sperrbezirk gibt es keinen. Und das ist auch gut so, sagt Bezold, denn das würde nur die Kriminalität anziehen. Im Moment bewege sich die Prostitution in Rosenheim auf legalen Pfaden. Dass die Dichte an Prostituierten ungewöhnlich hoch ist, will er nur ungern zugeben, erklären kann er es gar nicht. Zum Vergleich: die ebenfalls kreisfreie Stadt Landshut hat über 62.000 Einwohner, zählt aber nur um die vier Bordelle, maximal 20 Terminwohnungen und gerade mal 70 Prostituierte. Überschaubar also im Vergleich zu Rosenheim. Wie sieht es demzufolge mit dem Überblick aus? „Wir haben da einen guten Überblick, führen regelmäßig Kontrollen durch. Das Sittenkommissariat kennt die Szene”, sagt Bezold.
Das können auch Antonia und Rolf Nikolic bestätigen. Seit 15 Jahren betreiben sie den Club L´Amour in der Kufsteiner Straße und bekommen immer wieder Besuch von den Beamten. „Wir haben nichts zu verbergen”, sagen sie. Sind sogar froh über die Kontrollen, behaupten sie. Dadurch wissen sie, dass auch die anderen beobachtet werden. Drogen oder linke Geschäfte wie Kreditkartenbetrügereien kommen auf diese Weise erst gar nicht auf. Der Ruf des Rotlichts ist so schon schlecht genug. „Wir benehmen uns auch nicht wie Zuhälter”, betont Antonia, während sie eins ihrer altersschwachen Hündchen streichelt. Nur eins versteht sie nicht: warum die Pflichtbesuche von Prostituierten beim Gesundheitsamt abgeschafft wurden. Weil in die Zimmer schauen könne niemand, um zu sehen, ob sich alle an die Kondompflicht halten. Freier machen es natürlich am liebsten ohne. Bieten einen Bonus.
Das muss auch Nadja, die natürlich in Wirklichkeit ebenfalls anders heißt, immer wieder erfahren. Sie hat sich weder bei der Sitte angemeldet, noch firmiert sie offiziell als Prostituierte. Ihre Einnahmen wandern mindestens zur Hälfte an ihren „Vermieter” - Zuhälter existieren offiziell nicht in der Stadt. Zuhälterei ist nicht zulässig. „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist eine schwerwiegende Straftat, da sind wir schwer dahinter”, betont Bezold. Dennoch fällt die hohe Fluktuation von Damen wie Nadja auf, die aus dem Ostblock herübergekarrt werden, eine, höchstens zwei Wochen anschaffen und wieder verschwinden. Auf einen etwaigen Zwang angesprochen, schütteln sie natürlich energisch den Kopf.
Carmen lacht auf die Frage hin. Sie bezeichnet sich als „naturgeiles bayerisches Mädel.” Wenn sie einen über ihre Latte Macchiato hinweg angrinst und Abkürzungen wie KB oder NS erklärt, mit denen sie auf einer eigenen, professionellen Homepage für ihre Dienste wirbt, dann wirkt sie absolut authentisch. Authentisch und tatsächlich zufrieden. Sie hat sich gut eingerichtet in ihrem Beruf.
Sie hat keine Lust, nachts zu arbeiten, wenn die Männer betrunken daherkommen. Möchte ein ganz gewöhnliches Privatleben führen. „Nachbarn und Familie wissen zwar nichts von meiner Existenz als Hure”, sagt sie, „aber meinem letzten Partner habe ich es sofort gebeichtet.” 75 Euro am Tag hat sie derzeit als Miete abzudrücken. Dazu kommt Werbung. Für eine Stunde verlangt sie 150 Euro. Das hört sich nach viel an, aber wenn kein Freier kommt, dann kann es schon mal knapp werden. Immerhin hat sie die Kontrolle über ihre Finanzen.
Eine Angelegenheit, die auch Quirin Meisinger, stellvertretender Leiter des Finanzamts Rosenheim, interessiert. Ihm zufolge sei die Greifbarkeit des Milieus für den Fiskus so schwer, weil die Grenzen fließend seien. Wo geht Prostitution los? „Man muss sich mal vergegenwärtigen, unter welchen verschiedenen Flaggen die segeln”, sagt Meisinger, und zählt Begriffe wie Tänzerin, Masseuse, Model oder Hostess auf. „Dann geht das Problem weiter: ist die Frau selbständig, oder hat sie einen Arbeitgeber?” Immerhin sei man seit einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs berechtigt, direkt in die Clubs zu gehen und zu überprüfen. Im Rotlichtmilieu sei es im Übrigen wie auf dem Bau. Beide Male sind Nachbarn die besten Polizisten.
Und Nachbarn hat jeder Puff zwangsläufig in Rosenheim. Geschäfts- und Privatleute in der Innstraße können ein Lied davon singen. Sehr zum Leidwesen von City-Manager Günter Boncelet und Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer. Die stellten beide längst fest: das Verhältnis seriöser Fachgeschäfte und halbseidener Unternehmen stimmt nicht mehr. Doch der Stadt sind da weitestgehend die Hände gebunden. Klar, in reinen Wohngebieten ist Prostitution verboten, da hat der Jugendschutz Vorrang, und da wacht das Ordnungsamt auch streng darüber. Ansonsten aber handelt es sich bei Prostitution um ein zulässiges Gewerbe - in Rosenheim ein äußerst florierendes.
Dieser, von Christian Topel geschriebene Bericht ist auf den Rosenheimer Nachrichten im Original zu finden
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- Admina
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Urteil gegen Agentur
Liebesdienst-Vermittler wegen Menschenhandels verurteilt - Honorare kommen dem Frauenhaus zugute
Kuppelei ist noch immer riskant
26.04.11
Rosenheim
Vor dem Schöffengericht in Rosenheim stand ein 49-jähriger Kaufmann, der vor neun Jahren eine Geschäftsidee hatte. Nachdem 1974 der Kuppelparagraf gestrichen wurde und das Prostitutionsgesetz im Jahre 2002 in Kraft trat, beschloss er, das für sich zu nutzen.
Frauen zu finden, die auf diese Weise Geld dazuverdienen wollten und diese mit Freiern zusammenzubringen - das sollte nicht so schwierig sein! In ganz Deutschland annoncierte er und bekam bald weit über 1000 Adressen von Frauen, die zu Liebesdiensten bereit waren.
Wann und wo auch immer eine willige Frau gebraucht wurde, informierte er eine Liebesdienerin aus seiner Kartei und ließ sich 50 Prozent des Liebeslohns als Vermittlungshonorar - natürlich in bar - ausbezahlen.
Dabei hatte er 2 Dinge nicht bedacht:
Bei einer Hausdurchsuchung wurde die "Hurenliste" gefunden und nach Verstößen untersucht.
Eine junge Frau aus dem südlichen Landkreis hatte auf eine entsprechende Annonce geantwortet und war daraufhin vom Angeklagten mit Informationen und Freierterminen per SMS versorgt worden. Da sie damals gerade 18 geworden war, fiel ihre Anwerbung unter diesen "Menschenhandel-Paragrafen". Dasselbe traf auf eine 19-Jährige aus Ingolstadt zu, die ebenfalls vor dem Schöffengericht aussagte.
Die Zeugenaussagen ergaben, dass der Mann aus dem Badischen keinerlei Zwang oder Drohungen eingesetzt hatte. Zwar seien die Kontakt-Aufforderungen per SMS lästig gewesen, hätten aber aufgehört, als man selber nicht mehr reagierte.
Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, um eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erreichen.
Er erklärte, dass er keineswegs absichtlich "unter 21-Jährige" angeworben habe. Er habe nicht gewusst, dass dies strafbar sei. Er hätte sich sonst ganz einfach auf entsprechend ältere Kundschaft beschränkt. Im Übrigen habe er dieses Gewerbe bereits seit Oktober 2010 aufgegeben. Auch sei die Vermittlung inzwischen längst nicht mehr so lukrativ gewesen wie zu Anfang.
Die Staatsanwältin erkannte das Bemühen des Angeklagten an, den Sachverhalt durch sein Geständnis und weitere Informationen aufzuklären. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren, erklärte aber, dass sie eine Bewährung durchaus für angezeigt halte.
Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, erklärte, dass die eigentliche, strafbewehrte Schuld ihres Mandanten, nämlich unerfahrene Frauen zur Prostitution zu verleiten, äußerst gering sei. Niemals habe er persönlichen Kontakt mit den beiden Frauen aufgenommen. Letztlich hätten diese ihre Entscheidung zur Prostitution völlig freiwillig und eigen bestimmt getroffen. Sie hielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr durchaus für hinreichend.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler befand, dass sich der Angeklagte wirklich am unteren Ende der Strafbarkeit bewegt hatte. Andererseits hatte er das über einen langen Zeitraum und durchaus gewerbsmäßig betrieben.
Es verurteilte den Mann zu 20 Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Geld aus den Vermittlungsgeschäften, das man bei ihm gefunden hatte wurde zur Bezahlung einer entsprechenden Geldbuße verrechnet. Richterin Aßbichler beschloss mit ihren Schöffen, dass dieses Geld - immerhin 13.850 Euro - dem Frauenhaus in Rosenheim zugute kommen solle.
au/Oberbayerisches Volksblatt
www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/lan ... 18244.html
Kuppelei ist noch immer riskant
26.04.11
Rosenheim
Vor dem Schöffengericht in Rosenheim stand ein 49-jähriger Kaufmann, der vor neun Jahren eine Geschäftsidee hatte. Nachdem 1974 der Kuppelparagraf gestrichen wurde und das Prostitutionsgesetz im Jahre 2002 in Kraft trat, beschloss er, das für sich zu nutzen.
Frauen zu finden, die auf diese Weise Geld dazuverdienen wollten und diese mit Freiern zusammenzubringen - das sollte nicht so schwierig sein! In ganz Deutschland annoncierte er und bekam bald weit über 1000 Adressen von Frauen, die zu Liebesdiensten bereit waren.
Wann und wo auch immer eine willige Frau gebraucht wurde, informierte er eine Liebesdienerin aus seiner Kartei und ließ sich 50 Prozent des Liebeslohns als Vermittlungshonorar - natürlich in bar - ausbezahlen.
Dabei hatte er 2 Dinge nicht bedacht:
- Es gibt in ganz Deutschland eine Vielzahl von Gebieten, in welchen die Ausübung von Prostitution verboten ist. Das sind in Bayern alle Orte, die weniger als 30.000 Einwohner haben. In ganz Südostbayern kommt also nur Rosenheim als Ort der "bezahlten Liebe" in Frage.
- Zweitens - und mit empfindlichen Strafen belegt - ist das Bemühen, eine Frau unter 21 Jahren zur Prostitution zu bewegen. Zwar darf eine Frau ab 18 Jahren aus eigenem Antrieb der Prostitution nachgehen; nicht aber dazu aufgefordert werden. Dies würde im Paragraf 232 des Strafgesetzbuchs mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und 15 Jahren bedroht.
Bei einer Hausdurchsuchung wurde die "Hurenliste" gefunden und nach Verstößen untersucht.
Eine junge Frau aus dem südlichen Landkreis hatte auf eine entsprechende Annonce geantwortet und war daraufhin vom Angeklagten mit Informationen und Freierterminen per SMS versorgt worden. Da sie damals gerade 18 geworden war, fiel ihre Anwerbung unter diesen "Menschenhandel-Paragrafen". Dasselbe traf auf eine 19-Jährige aus Ingolstadt zu, die ebenfalls vor dem Schöffengericht aussagte.
Die Zeugenaussagen ergaben, dass der Mann aus dem Badischen keinerlei Zwang oder Drohungen eingesetzt hatte. Zwar seien die Kontakt-Aufforderungen per SMS lästig gewesen, hätten aber aufgehört, als man selber nicht mehr reagierte.
Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, um eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erreichen.
Er erklärte, dass er keineswegs absichtlich "unter 21-Jährige" angeworben habe. Er habe nicht gewusst, dass dies strafbar sei. Er hätte sich sonst ganz einfach auf entsprechend ältere Kundschaft beschränkt. Im Übrigen habe er dieses Gewerbe bereits seit Oktober 2010 aufgegeben. Auch sei die Vermittlung inzwischen längst nicht mehr so lukrativ gewesen wie zu Anfang.
Die Staatsanwältin erkannte das Bemühen des Angeklagten an, den Sachverhalt durch sein Geständnis und weitere Informationen aufzuklären. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren, erklärte aber, dass sie eine Bewährung durchaus für angezeigt halte.
Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, erklärte, dass die eigentliche, strafbewehrte Schuld ihres Mandanten, nämlich unerfahrene Frauen zur Prostitution zu verleiten, äußerst gering sei. Niemals habe er persönlichen Kontakt mit den beiden Frauen aufgenommen. Letztlich hätten diese ihre Entscheidung zur Prostitution völlig freiwillig und eigen bestimmt getroffen. Sie hielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr durchaus für hinreichend.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler befand, dass sich der Angeklagte wirklich am unteren Ende der Strafbarkeit bewegt hatte. Andererseits hatte er das über einen langen Zeitraum und durchaus gewerbsmäßig betrieben.
Es verurteilte den Mann zu 20 Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Geld aus den Vermittlungsgeschäften, das man bei ihm gefunden hatte wurde zur Bezahlung einer entsprechenden Geldbuße verrechnet. Richterin Aßbichler beschloss mit ihren Schöffen, dass dieses Geld - immerhin 13.850 Euro - dem Frauenhaus in Rosenheim zugute kommen solle.
au/Oberbayerisches Volksblatt
www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/lan ... 18244.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Das Gesetz und das Verfahren sind doch eine Farce, eine Unverschämtheit, wie das ProstG von den Behörden unterlaufen wird.
Was ich in meinen 4 Wänden mache, auch wenn ich in einem Ort unter 30.000 Einwohnern wohne, geht niemand was an. Ob mit oder ohne Bezahlung.
Wo ist das Problem? Frauen haben sich gemeldet, haben sich auf die Bedingungen des Vermittlers eingelassen, konnten frei und unabhängig entscheiden.
Was nützt dann "aus eigenem Antrieb der Prostitution nachgeht" wenn Vermittler/Betreiber trotzdem bestraft werden?
Was ich in meinen 4 Wänden mache, auch wenn ich in einem Ort unter 30.000 Einwohnern wohne, geht niemand was an. Ob mit oder ohne Bezahlung.
Wo ist das Problem? Frauen haben sich gemeldet, haben sich auf die Bedingungen des Vermittlers eingelassen, konnten frei und unabhängig entscheiden.
Was nützt dann "aus eigenem Antrieb der Prostitution nachgeht" wenn Vermittler/Betreiber trotzdem bestraft werden?
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- Admina
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Mich hat dieses Urteil auch sehr entsetzt.
Zumal noch die Verteidigerin Frau Dr. Margaethe van Galen ist, die sich sehr für das ProstG eingesetzt hat.
Liebe Grüße
Fraences
Zumal noch die Verteidigerin Frau Dr. Margaethe van Galen ist, die sich sehr für das ProstG eingesetzt hat.
Liebe Grüße
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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- Admina
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Gericht auf Ortstermin
Rosenheim: Richter auf pikanter Mission im Bordell
Ungewöhnlicher Ortstermin in Rosenheim: Die Juristen inspizieren die Räume im „Bienenkörbchen“. Sie entscheiden über einen Amüsierbetrieb im „Wohnmischgebiet“.
Rosenheim - Im Fall „Bordellbetrieb Bienenkörbchen“ hat Gerichtspräsident Harald Geiger nur Lust auf einen Quickie: „Die Sache ist doch klar“, sagt er. „Das Haus liegt in einem Wohnmischgebiet und dort dürfen keine bordellähnlichen Einrichtungen betrieben werden.“ Warum also noch lange vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht prozessieren?
18 Jahre ist das Haus an der Innstraße in Rosenheim über zwei Etagen ein Amüsierbetrieb gewesen.
Seit Ende März 2011 ist Schluss mit lustig. Die Stadt Rosenheim untersagt dem Hausbesitzer, sein Objekt weiterhin an Bordellbetreiber zu vermieten.
Anwalt Peter Matthias Astner versteht das Verbot nicht: „Auf der anderen Straßenseite und 30 Meter weiter sind auch Bordellbetriebe. Nur weil die im Gewerbegebiet liegen, haben die eine Genehmigung.“
Der ungewöhnliche Ortstermin mit Verwaltungsgerichtspräsident Geiger, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen soll nun Klarheit schaffen. Über einen Seiteneingang geht es mit Bauplänen unterm Arm in die leere erste Etage. Vier Zimmer, zwei Bäder. Nur die knalligen Farben und vielen Herzen an den grünen, roten und gelben Wänden lassen erahnen, dass es hier einmal flott zuging. Ein paar Spiegel, einen Vorhang und ein Ledersofa haben die Bordellbetreiber zurückgelassen.
Über eine knarzende Treppen geht es in die nächste Etage. „Auch einen Sado-Masoraum gibt es hier“, sagt Gerichtspräsident Geiger staunend. Die Wände in der ehemaligen „Folterkammer“ sind schwarz-gold gestrichen. Über einem Stahlkäfig hängt eine wirre Schaumstoffkonstruktion. Vermutlich soll es ein Gewölbe simulieren für die ganz böse Kundschaft.
Durch die gekippten Fenster dröhnt der Verkehrslärm. „Dieses Haus kann man nicht normal vermieten. Den Krach hält keiner aus“, gibt Anwalt Astner zu bedenken. „Wozu gibt es Schallschutzfenster“, meinen die Richter.
Nach zehn Minuten hat das Gericht genug gesehen. Die Umgebung wird erkundet. Rechts zwei Wohnanwesen, eine Gärtnerei, links eine Lackiererei. Eine Rentnerin (68) schiebt ihr Radl vorbei: „Wollen die hier scho’ wieder oan Puff eröffnen? Des gibt’s doch nicht. Dann hätten mir wieder Tag und Nacht den Lärm.“
Keine Angst. Das Gericht signalisiert bereits vor Ort: kein grünes Licht fürs Rotlicht.
www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ros ... b1c9d.html
Ungewöhnlicher Ortstermin in Rosenheim: Die Juristen inspizieren die Räume im „Bienenkörbchen“. Sie entscheiden über einen Amüsierbetrieb im „Wohnmischgebiet“.
Rosenheim - Im Fall „Bordellbetrieb Bienenkörbchen“ hat Gerichtspräsident Harald Geiger nur Lust auf einen Quickie: „Die Sache ist doch klar“, sagt er. „Das Haus liegt in einem Wohnmischgebiet und dort dürfen keine bordellähnlichen Einrichtungen betrieben werden.“ Warum also noch lange vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht prozessieren?
18 Jahre ist das Haus an der Innstraße in Rosenheim über zwei Etagen ein Amüsierbetrieb gewesen.
Seit Ende März 2011 ist Schluss mit lustig. Die Stadt Rosenheim untersagt dem Hausbesitzer, sein Objekt weiterhin an Bordellbetreiber zu vermieten.
Anwalt Peter Matthias Astner versteht das Verbot nicht: „Auf der anderen Straßenseite und 30 Meter weiter sind auch Bordellbetriebe. Nur weil die im Gewerbegebiet liegen, haben die eine Genehmigung.“
Der ungewöhnliche Ortstermin mit Verwaltungsgerichtspräsident Geiger, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen soll nun Klarheit schaffen. Über einen Seiteneingang geht es mit Bauplänen unterm Arm in die leere erste Etage. Vier Zimmer, zwei Bäder. Nur die knalligen Farben und vielen Herzen an den grünen, roten und gelben Wänden lassen erahnen, dass es hier einmal flott zuging. Ein paar Spiegel, einen Vorhang und ein Ledersofa haben die Bordellbetreiber zurückgelassen.
Über eine knarzende Treppen geht es in die nächste Etage. „Auch einen Sado-Masoraum gibt es hier“, sagt Gerichtspräsident Geiger staunend. Die Wände in der ehemaligen „Folterkammer“ sind schwarz-gold gestrichen. Über einem Stahlkäfig hängt eine wirre Schaumstoffkonstruktion. Vermutlich soll es ein Gewölbe simulieren für die ganz böse Kundschaft.
Durch die gekippten Fenster dröhnt der Verkehrslärm. „Dieses Haus kann man nicht normal vermieten. Den Krach hält keiner aus“, gibt Anwalt Astner zu bedenken. „Wozu gibt es Schallschutzfenster“, meinen die Richter.
Nach zehn Minuten hat das Gericht genug gesehen. Die Umgebung wird erkundet. Rechts zwei Wohnanwesen, eine Gärtnerei, links eine Lackiererei. Eine Rentnerin (68) schiebt ihr Radl vorbei: „Wollen die hier scho’ wieder oan Puff eröffnen? Des gibt’s doch nicht. Dann hätten mir wieder Tag und Nacht den Lärm.“
Keine Angst. Das Gericht signalisiert bereits vor Ort: kein grünes Licht fürs Rotlicht.
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- Admina
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Rosenheim hat ungeliebtes Rotlichtmonopol
Das Dilemma mit dem Rotlicht-Monopol
Rosenheim/Landkreis - Nicht nur Raucher haben es schwer in Bayern. Auch dem horizontalen Gewerbe machen strenge Gesetze einen Strich durch die Rechnung. Kaum ein Bundesland nimmt es bei Bordellgenehmigungen so genau wie der Freistaat. Seit 1989 ist in Städten unter 30 000 Einwohnern die Prostitution verboten.
Keine Verhältnisse wie an der Hamburger Reeperbahn...
Das Rotlichtmilieu hat deshalb in Städten wie Kolbermoor (18.000 Einwohner), Traunstein (19.000) oder Wasserburg (12.000) schlechte Karten. Umso mehr Bordellbetreiber und leichte Mädchen drängen nach Rosenheim...
© dpa - Die Zahl der Freudenhäuser wird auf 15 geschätzt, weit über 100 Prostituierte dürften in der Innstadt anschaffen gehen. Wie Pilze schießen sie nicht aus dem Boden. Dieser Vergleich wäre überzogen. Aber jedes Jahr dürften es ein bis zwei Bordelle oder bordellähnliche Etablissements zusätzlich sein, die nachts mit ihren roten Laternen Farbe in die Straßen der 60.00-Einwohner-Stadt Rosenheim bringen. Gab es in der Innstraße jahrzehntelang nur das weit über die Landkreis-Grenzen hinaus bekannte Eros-Center „Herz-Ass“, zählen die Anwohner dort nun schon sieben Freudenhäuser – und das auf einer Strecke von wenigen hundert Metern zwischen Inn- und Mangfallbrücke. Kein Wunder, dass manche schon spöttisch von der „Rotlichtmeile“ sprechen.
Die Schmerzgrenze ist damit nicht nur nach dem Geschmack der Nachbarn überschritten. Deshalb handelt die Stadt: Immer mehr Bordellbetreibern und ihren Vermietern zeigt das Ordnungsamt mit Nutzungsuntersagungen die Rote Karte. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der Prostitution sind im Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen in der Innenstadt in der Regel ausreichend[/b].
So läuft es auch in einem aktuellen Rechtsstreit um das „Bienenkörbchen“ in der Innstraße 55 darauf hinaus, dass die Stadt Recht bekommt und der Betreiber mit seiner Klage gegen den Schließungsbescheid abblitzt.
Verwaltungsgerichtspräsident Harald Geiger kam letzte Woche extra aus München zu einem Ortstermin nach Rosenheim, um sich ein Bild von Streitobjekt und Umgebung zu machen. Für ihn ist der Fall klar: „Das Bienenkörbchen“ befindet sich baurechtlich in einem Wohnmischgebiet – und dort dürften keine bordellartigen Einrichtungen betrieben werden.
Rosenheim geht gegen Bordelle nun schärfer vor. Der Betrieb des "Bienenkörbchens" an der Innstraße (rotbraunes Gebäude) wurde untersagt.So sind die „flotten Bienen“ in der Innstraße ausgeflogen. Das Haus steht leer – und darüber ist vor allem die Besitzerin verärgert, schließlich ist die vielbefahrene Innstraße in ihren Augen mehr Gewerbe- als Wohn- oder Mischgebiet.
Typisch für die Situation in Rosenheim: Beim Ortstermin entdeckten die Beamten vom Ordnungsamt zufällig in unmittelbarer Nachbarschaft zwei Rotlichtbetriebe, von denen sie noch keine Kenntnis hatten. Auch das ist gängige Praxis: Nicht alle Bordell-Chefs oder Vermieter fragen vorher im Rathaus nach einer Genehmigung, so wie es im Schnitt zwei Bewerber pro Woche tun. Manche eröffnen einfach so ihr Freudenhaus – Mischgebiet hin oder her.
Bis die Lichter dort wieder ausgehen, kann es lange dauern. So verfügt die Stadt gegen ein Freudenhaus seit zwei Jahren über einen Verwaltungsgerichtsbeschluss – aber nur gegen den früheren Inhaber. Wenn die Betreiber wechseln und geklagt wird, dann kann sich die Sache hinziehen.
Wie viele Lusthäuser und Bordelle gibt es in Rosenheim? Weder Stadt noch Polizei lassen sich bei der Antwort auf diese Frage auf konkrete Zahlen ein. Die Rotlichtbranche ist ständig in Bewegung. Häuser schließen, andere öffnen, die Mädchen kommen und gehen.
Es dürften inzwischen aber mindestens 15 Bordelle und „Massageclubs“ sein, in denen pro Betrieb im Schnitt sechs bis acht Frauen anschaffen gehen, was hochgerechnet 90 bis 120 Prostituierte ergibt. In Wirklichkeit sind es aber wohl deutlich mehr, schließlich hat in Rosenheim – oft zum Ärger der Nachbarn – auch die Wohnungsprostitution Konjunktur.
So hatte es vor Jahren in einem achtstöckigen Wohnblock an der Äußeren Münchener Straße viel Wirbel gegeben, weil in dem 47-Parteien-Haus gleich ein halbes Dutzend Thai-Mädchen ihre Freier empfingen (wir berichteten). Dort hat sich die Lage offenbar wieder entspannt, vermutet das Ordnungsamt. Beschwerden gab es zuletzt nicht mehr. Im Gegensatz zum Bordellbetrieb ist Wohnungsprostitution im Mischgebiet grundsätzlich zulässig – zumal es in Rosenheim keinen Sperrbezirk gibt.
In Städten unter 30.000 Einwohnern wie Kolbermoor, Bad Aibling oder Wasserburg ist neben dem Freudenhaus auch die Wohnungsprostitution gesetzlich verboten. „Einmal gab es eine baurechtliche Anfrage für eine Tabledance-Bar – ansonsten ist das kein Thema bei uns“, sagt Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo, der sich wie seine Kollegen Felix Schwaller (Bad Aibling) und Michael Kölbl (Wasserburg) nicht mit „Rosenheimer“ Problemen herumschlagen muss. Allenfalls an den Stammtischen oder auf der Straße wird in den kleineren Städten im Landkreis Rosenheim hie und da getratscht, wenn verschiedene Männer an der selben Tür klingeln.
Doch nicht nur in der Region hat Rosenheim aufgrund seiner Größe das ungeliebte „Rotlicht-Monopol“. In ganz Südostoberbayern gibt es keine weitere Stadt, die groß genug ist, um „Puff-Standort“ zu werden – was den immer größeren Druck auf die Innstadt erklärt. Zumal unter den Kunden auch viele Münchner und Österreicher sind, die ein „Auswärtsspiel“ in der Fremde dem Schäferstündchen daheim vorziehen, weil sie dort von den falschen Leuten gesehen werden könnten.
So bleibt Rosenheim nur die Hoffnung auf ein Ende der 30.000-Einwohner-Hürde, die es in vielen anderen Bundesländern gar nicht gibt. Würde sie beispielsweise auf 20.000 gesenkt, gingen die roten Lamperl wohl von heute auf morgen auch in Waldkraiburg (24.000) und Traunreut (21.000) an - und die Lage in Rosenheim würde sich entspannen. Traunstein (19.000), Kolbermoor, Bad Aibling, Mühldorf und Burghausen (je 18.000) wären ebenfalls fast reif fürs Milieu, das jede neue Chance ergreift.
So war 1999 in Erding (inzwischen 34.000 Einwohner) die Freude über den 30.000. Bürger schnell verflogen, als sich gleich nach dem Jubeltag vier Bordellbetreiber im Rathaus meldeten.
Möglicherweise gibt es auch Entlastung aus Tirol (derzeit 7 Freudenhäuser), wo die Kriterien für Bordellgenehmigungen gelockert werden sollen.
Maßgebend ist nach einem neuen Plan künftig nicht mehr die Einwohnerzahl allein, sondern auch der "Tourismusfaktor", sprich die Anzahl der Gästebetten und Tagesausflügler. Das könnte zur Eröffnung zahlreicher neuer Betriebe führen. Die Mitarbeiter im rosenheimer Ordnungsamt hätten sicher nichts dageggen.
www.ovb-online.de/land/dilemma-rotlicht ... 47217.html
Rosenheim/Landkreis - Nicht nur Raucher haben es schwer in Bayern. Auch dem horizontalen Gewerbe machen strenge Gesetze einen Strich durch die Rechnung. Kaum ein Bundesland nimmt es bei Bordellgenehmigungen so genau wie der Freistaat. Seit 1989 ist in Städten unter 30 000 Einwohnern die Prostitution verboten.
Keine Verhältnisse wie an der Hamburger Reeperbahn...
Das Rotlichtmilieu hat deshalb in Städten wie Kolbermoor (18.000 Einwohner), Traunstein (19.000) oder Wasserburg (12.000) schlechte Karten. Umso mehr Bordellbetreiber und leichte Mädchen drängen nach Rosenheim...
© dpa - Die Zahl der Freudenhäuser wird auf 15 geschätzt, weit über 100 Prostituierte dürften in der Innstadt anschaffen gehen. Wie Pilze schießen sie nicht aus dem Boden. Dieser Vergleich wäre überzogen. Aber jedes Jahr dürften es ein bis zwei Bordelle oder bordellähnliche Etablissements zusätzlich sein, die nachts mit ihren roten Laternen Farbe in die Straßen der 60.00-Einwohner-Stadt Rosenheim bringen. Gab es in der Innstraße jahrzehntelang nur das weit über die Landkreis-Grenzen hinaus bekannte Eros-Center „Herz-Ass“, zählen die Anwohner dort nun schon sieben Freudenhäuser – und das auf einer Strecke von wenigen hundert Metern zwischen Inn- und Mangfallbrücke. Kein Wunder, dass manche schon spöttisch von der „Rotlichtmeile“ sprechen.
Die Schmerzgrenze ist damit nicht nur nach dem Geschmack der Nachbarn überschritten. Deshalb handelt die Stadt: Immer mehr Bordellbetreibern und ihren Vermietern zeigt das Ordnungsamt mit Nutzungsuntersagungen die Rote Karte. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der Prostitution sind im Geltungsbereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen in der Innenstadt in der Regel ausreichend[/b].
So läuft es auch in einem aktuellen Rechtsstreit um das „Bienenkörbchen“ in der Innstraße 55 darauf hinaus, dass die Stadt Recht bekommt und der Betreiber mit seiner Klage gegen den Schließungsbescheid abblitzt.
Verwaltungsgerichtspräsident Harald Geiger kam letzte Woche extra aus München zu einem Ortstermin nach Rosenheim, um sich ein Bild von Streitobjekt und Umgebung zu machen. Für ihn ist der Fall klar: „Das Bienenkörbchen“ befindet sich baurechtlich in einem Wohnmischgebiet – und dort dürften keine bordellartigen Einrichtungen betrieben werden.
Rosenheim geht gegen Bordelle nun schärfer vor. Der Betrieb des "Bienenkörbchens" an der Innstraße (rotbraunes Gebäude) wurde untersagt.So sind die „flotten Bienen“ in der Innstraße ausgeflogen. Das Haus steht leer – und darüber ist vor allem die Besitzerin verärgert, schließlich ist die vielbefahrene Innstraße in ihren Augen mehr Gewerbe- als Wohn- oder Mischgebiet.
Typisch für die Situation in Rosenheim: Beim Ortstermin entdeckten die Beamten vom Ordnungsamt zufällig in unmittelbarer Nachbarschaft zwei Rotlichtbetriebe, von denen sie noch keine Kenntnis hatten. Auch das ist gängige Praxis: Nicht alle Bordell-Chefs oder Vermieter fragen vorher im Rathaus nach einer Genehmigung, so wie es im Schnitt zwei Bewerber pro Woche tun. Manche eröffnen einfach so ihr Freudenhaus – Mischgebiet hin oder her.
Bis die Lichter dort wieder ausgehen, kann es lange dauern. So verfügt die Stadt gegen ein Freudenhaus seit zwei Jahren über einen Verwaltungsgerichtsbeschluss – aber nur gegen den früheren Inhaber. Wenn die Betreiber wechseln und geklagt wird, dann kann sich die Sache hinziehen.
Wie viele Lusthäuser und Bordelle gibt es in Rosenheim? Weder Stadt noch Polizei lassen sich bei der Antwort auf diese Frage auf konkrete Zahlen ein. Die Rotlichtbranche ist ständig in Bewegung. Häuser schließen, andere öffnen, die Mädchen kommen und gehen.
Es dürften inzwischen aber mindestens 15 Bordelle und „Massageclubs“ sein, in denen pro Betrieb im Schnitt sechs bis acht Frauen anschaffen gehen, was hochgerechnet 90 bis 120 Prostituierte ergibt. In Wirklichkeit sind es aber wohl deutlich mehr, schließlich hat in Rosenheim – oft zum Ärger der Nachbarn – auch die Wohnungsprostitution Konjunktur.
So hatte es vor Jahren in einem achtstöckigen Wohnblock an der Äußeren Münchener Straße viel Wirbel gegeben, weil in dem 47-Parteien-Haus gleich ein halbes Dutzend Thai-Mädchen ihre Freier empfingen (wir berichteten). Dort hat sich die Lage offenbar wieder entspannt, vermutet das Ordnungsamt. Beschwerden gab es zuletzt nicht mehr. Im Gegensatz zum Bordellbetrieb ist Wohnungsprostitution im Mischgebiet grundsätzlich zulässig – zumal es in Rosenheim keinen Sperrbezirk gibt.
In Städten unter 30.000 Einwohnern wie Kolbermoor, Bad Aibling oder Wasserburg ist neben dem Freudenhaus auch die Wohnungsprostitution gesetzlich verboten. „Einmal gab es eine baurechtliche Anfrage für eine Tabledance-Bar – ansonsten ist das kein Thema bei uns“, sagt Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo, der sich wie seine Kollegen Felix Schwaller (Bad Aibling) und Michael Kölbl (Wasserburg) nicht mit „Rosenheimer“ Problemen herumschlagen muss. Allenfalls an den Stammtischen oder auf der Straße wird in den kleineren Städten im Landkreis Rosenheim hie und da getratscht, wenn verschiedene Männer an der selben Tür klingeln.
Doch nicht nur in der Region hat Rosenheim aufgrund seiner Größe das ungeliebte „Rotlicht-Monopol“. In ganz Südostoberbayern gibt es keine weitere Stadt, die groß genug ist, um „Puff-Standort“ zu werden – was den immer größeren Druck auf die Innstadt erklärt. Zumal unter den Kunden auch viele Münchner und Österreicher sind, die ein „Auswärtsspiel“ in der Fremde dem Schäferstündchen daheim vorziehen, weil sie dort von den falschen Leuten gesehen werden könnten.
So bleibt Rosenheim nur die Hoffnung auf ein Ende der 30.000-Einwohner-Hürde, die es in vielen anderen Bundesländern gar nicht gibt. Würde sie beispielsweise auf 20.000 gesenkt, gingen die roten Lamperl wohl von heute auf morgen auch in Waldkraiburg (24.000) und Traunreut (21.000) an - und die Lage in Rosenheim würde sich entspannen. Traunstein (19.000), Kolbermoor, Bad Aibling, Mühldorf und Burghausen (je 18.000) wären ebenfalls fast reif fürs Milieu, das jede neue Chance ergreift.
So war 1999 in Erding (inzwischen 34.000 Einwohner) die Freude über den 30.000. Bürger schnell verflogen, als sich gleich nach dem Jubeltag vier Bordellbetreiber im Rathaus meldeten.
Möglicherweise gibt es auch Entlastung aus Tirol (derzeit 7 Freudenhäuser), wo die Kriterien für Bordellgenehmigungen gelockert werden sollen.
Maßgebend ist nach einem neuen Plan künftig nicht mehr die Einwohnerzahl allein, sondern auch der "Tourismusfaktor", sprich die Anzahl der Gästebetten und Tagesausflügler. Das könnte zur Eröffnung zahlreicher neuer Betriebe führen. Die Mitarbeiter im rosenheimer Ordnungsamt hätten sicher nichts dageggen.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Rotlicht Rosenheim - Eine Betreiberin packt aus
Rosenheim - Seit Jahren gilt Rosenheim als Rotlicht-Hochburg der Region. Die Konkurrenz ist groß, die Auflagen sind hart. Wir beleuchten die Szene in unserer Serie "Rotlicht Rosenheim".
Eines der ältesten Bordelle Rosenheims ist das Herz-Ass an der Innstraße. Auch wenn im März einer der zahlreichen Amüsierbetriebe schließen musste, zieht gerade die große Auswahl an Mädchen die Kunden an. Mehrmals im Monat kommen neue Frauen in die Bordelle nach Rosenheim. Auch werden die Mädchen häufig zwischen den verschiedenen Betrieben eines Besitzers ausgetauscht. Als Konkurrenz sieht „Michelle“, Managerin des Herz-Ass, die anderen Bordelle nicht unbedingt: „Die anderen sind Mitbewerber: Je mehr Angebot, desto niedriger die Preise. Das ist einfach freie Marktwirtschaft“, so die 35-Jährige.
In unseren Interview erzählt "Michelle" wie sie die Szene in Rosenheim empfindet und wie sich die Wirtschaftskrise auf den Bordellbetrieb ausgewirkt hat.Ein Großteil der Gäste ist Stammkundschaft, aber besonders zu großen Ereignissen wird das Bordell stark von der sogenannten Laufkundschaft besucht, erzählt „Michelle“: „Zum Herbstfest könnten wir alle Zimmer doppelt belegen, aber auch nach der Wiesn kommen viele Gäste regelmäßig her vor allem die, die einen weiten Anfahrtsweg haben.“ So kommt es, dass sich viele nach der Wiesn-Gaudi noch ein paar lustvolle Nächte in der hiesigen Rotlichtszene gönnen. Das älteste Gewerbe der Welt wird also trotz strenger Regeln und Vorschriften nicht so schnell von der Rosenheimer Bildfläche verschwinden und weiterhin für hitzige Diskussionen sorgen.
http://www.rosenheim24.de/bayern/rotlic ... 98236.html
Rosenheim - Seit Jahren gilt Rosenheim als Rotlicht-Hochburg der Region. Die Konkurrenz ist groß, die Auflagen sind hart. Wir beleuchten die Szene in unserer Serie "Rotlicht Rosenheim".
Eines der ältesten Bordelle Rosenheims ist das Herz-Ass an der Innstraße. Auch wenn im März einer der zahlreichen Amüsierbetriebe schließen musste, zieht gerade die große Auswahl an Mädchen die Kunden an. Mehrmals im Monat kommen neue Frauen in die Bordelle nach Rosenheim. Auch werden die Mädchen häufig zwischen den verschiedenen Betrieben eines Besitzers ausgetauscht. Als Konkurrenz sieht „Michelle“, Managerin des Herz-Ass, die anderen Bordelle nicht unbedingt: „Die anderen sind Mitbewerber: Je mehr Angebot, desto niedriger die Preise. Das ist einfach freie Marktwirtschaft“, so die 35-Jährige.
In unseren Interview erzählt "Michelle" wie sie die Szene in Rosenheim empfindet und wie sich die Wirtschaftskrise auf den Bordellbetrieb ausgewirkt hat.Ein Großteil der Gäste ist Stammkundschaft, aber besonders zu großen Ereignissen wird das Bordell stark von der sogenannten Laufkundschaft besucht, erzählt „Michelle“: „Zum Herbstfest könnten wir alle Zimmer doppelt belegen, aber auch nach der Wiesn kommen viele Gäste regelmäßig her vor allem die, die einen weiten Anfahrtsweg haben.“ So kommt es, dass sich viele nach der Wiesn-Gaudi noch ein paar lustvolle Nächte in der hiesigen Rotlichtszene gönnen. Das älteste Gewerbe der Welt wird also trotz strenger Regeln und Vorschriften nicht so schnell von der Rosenheimer Bildfläche verschwinden und weiterhin für hitzige Diskussionen sorgen.
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Einstiegsberatung
illegal
Rosenheim
Donnerstag, 30.06.2011
Rotlicht Rosenheim - Recht und Pflicht
Rosenheim - Im zweiten Teil unserer Serie lesen Sie, an welche Verordnungen, Regeln und Vorschriften sich Bordellbetreiber und Prostituierte in Rosenheim halten müssen und welche Rechte sie haben.
Prostitution ist in vielen Ländern auch heute noch illegal und wird einigen Ländern sogar mit dem Tode bestraft. In Deutschland dagegen ist sie – ausgenommen Zwangs- und Kinderprostitution - legal. Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 haben Huren die selben Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer oder Selbständige. Arbeitet eine Prostituierte in einem Bordell, kann sie sich dort mit ihrer Lohnsteuerkarte anmelden lassen. Sie ist dann genauso kranken- und sozialversichert wie andere. Aber auch anschaffende Frauen auf selbständiger Basis haben ein Recht auf Kranken- sowie Sozialversicherungsschutz. Eine selbständige Hure gilt im rechtlichen Sinne als Gewerbebetrieb und muss dieses anmelden und Abgaben an das Finanzamt leisten.
Auch Ver.di setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes „Prostituierte“ ein. Einen ersten Schritt dahin machte die Gewerkschaft mit einem Musterarbeitsvertrag, der das Angestellten-Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Hure regeln soll. 2001 gab es zwei entscheidende Änderungen im erotischen Gesundheitswesen. Im Januar wurde die sogenannte „Bockscheinpflicht“ abgeschafft. Diese verpflichtete Prostituierte, sich mindestens einmal im Jahr auf sexuell übertragbare Krankheiten testen zu lassen. Seit Abschaffung des Scheins ist eine Untersuchung für Prostituierte freiwillig.

Bayerische Kondomverordnung, Sonderverordnung seit 2001
Um die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten dennoch einzudämmen, rückte wenige Monate später ein neuer Paragraph in der bayerischen Hygieneverordnung an die Stelle des Bockscheins- die Kondompflicht. Diese verpflichtet Prostituierte, nicht ohne Kondom zu arbeiten. Ein Hinweis auf diese Pflicht muss überall, wo Prostitution betrieben wird, ausgehängt werden. Verstöße werden mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet.
www.rosenheim24.de/stadt/rotlicht-rosen ... 85770.html
Rosenheim
Donnerstag, 30.06.2011
Rotlicht Rosenheim - Recht und Pflicht
Rosenheim - Im zweiten Teil unserer Serie lesen Sie, an welche Verordnungen, Regeln und Vorschriften sich Bordellbetreiber und Prostituierte in Rosenheim halten müssen und welche Rechte sie haben.
Prostitution ist in vielen Ländern auch heute noch illegal und wird einigen Ländern sogar mit dem Tode bestraft. In Deutschland dagegen ist sie – ausgenommen Zwangs- und Kinderprostitution - legal. Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 haben Huren die selben Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer oder Selbständige. Arbeitet eine Prostituierte in einem Bordell, kann sie sich dort mit ihrer Lohnsteuerkarte anmelden lassen. Sie ist dann genauso kranken- und sozialversichert wie andere. Aber auch anschaffende Frauen auf selbständiger Basis haben ein Recht auf Kranken- sowie Sozialversicherungsschutz. Eine selbständige Hure gilt im rechtlichen Sinne als Gewerbebetrieb und muss dieses anmelden und Abgaben an das Finanzamt leisten.
Auch Ver.di setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes „Prostituierte“ ein. Einen ersten Schritt dahin machte die Gewerkschaft mit einem Musterarbeitsvertrag, der das Angestellten-Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Hure regeln soll. 2001 gab es zwei entscheidende Änderungen im erotischen Gesundheitswesen. Im Januar wurde die sogenannte „Bockscheinpflicht“ abgeschafft. Diese verpflichtete Prostituierte, sich mindestens einmal im Jahr auf sexuell übertragbare Krankheiten testen zu lassen. Seit Abschaffung des Scheins ist eine Untersuchung für Prostituierte freiwillig.

Bayerische Kondomverordnung, Sonderverordnung seit 2001
Um die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten dennoch einzudämmen, rückte wenige Monate später ein neuer Paragraph in der bayerischen Hygieneverordnung an die Stelle des Bockscheins- die Kondompflicht. Diese verpflichtet Prostituierte, nicht ohne Kondom zu arbeiten. Ein Hinweis auf diese Pflicht muss überall, wo Prostitution betrieben wird, ausgehängt werden. Verstöße werden mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet.
www.rosenheim24.de/stadt/rotlicht-rosen ... 85770.html
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17.09.11
Zäher Kampf gegen Rotlichter
Rosenheim - Seit 2007 gibt es in Rosenheim einen klaren politischen Auftrag: Die Verwaltung soll konsequent gegen zu viel Rotlicht in der Stadt vorgehen.
Das heißt: Das lukrative Geschäft mit Bordellen, Wohnungsprostitution und sogenannten Terminwohnungen wird dort unterbunden, wo es stört oder gesetzwidrig ist. Die Erfolgsquote liegt bislang bei 100 Prozent: Alle sieben Prozesse gegen Betreiber und Vermieter, die ihr Geld mit der käuflichen Liebe verdienten, wurden gewonnen. Aber letztlich sind es nur Pyrrhussiege...
Denn die Verfahren sind aufwändig und zäh - und der Druck auf Rosenheim ist groß. Kaum haben die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes eine rote Laterne ausgedreht, beschweren sich Nachbarn, dass die Mädchen neuerdings im Gebäude um die Ecke anschaffen.
So ist die Chronologie der letzten Monate durchaus exemplarisch: Im Mai hatte es sich im "Bienenkörbchen" in der Innstraße ausgesummt (wir berichteten). Der Besitzer der Wohnungen, in der die "flotten Bienen" ihre Liebesdienste anboten, blitzte mit seiner Klage gegen den Schließungsbescheid beim Verwaltungsgericht in München ab. Ebenso wie im Juli eine Bordellbetreiberin, die ebenfalls in der Innstraße ein Etablissement eingerichtet hatte. Die Freude über diese Etappenerfolge war aber schnell verflogen: Im August und September häuften sich nämlich die Beschwerden von Anwohnern über zwei neue Einrichtungen in der Innenstadt.
Für die Stadt bedeutet dies: Das Spielchen geht wieder von vorne los - und bis die leichten Mädchen wieder ausgezogen sind, können Monate oder sogar Jahre vergehen. Zwar wird die Nutzungsuntersagung, gegen die Vermieter und Betreiber in der Regel klagen, sofort vollzogen. Aber von den fälligen Zwangsgeldern, die bei Nichtbeachtung verhängt werden, lassen sie sich nicht abschrecken. Zu viel Geld wird in der Branche umgesetzt. So ziehen Betroffene selbst in aussichtlosen Fällen bis vor den Bundesgerichtshof - nur um das Verfahren in die Länge zu ziehen, damit noch möglichst viele Freier abkassiert und fette Mieten eingestrichen werden können.
Kein Wunder, dass die Stadt nun mit dem Gedanken spielt, die Zwangsgelder erheblich zu erhöhen. Die Kunst dabei ist es, die Schmerzgrenze von Bordellbetreibern und Vermietern zu überschreiten, aber nicht den rechtlichen Rahmen.
Dass die Rotlichtbranche mit aller Macht nach Rosenheim drängt, nicht aber in andere Kommunen, liegt an der bayerischen Gesetzgebung. Seit 1989 ist im Freistaat in Städten unter 30.000 Einwohnern die Prostitution generell verboten - und die Rosenheimer, die über den Verlust von Lebensqualität durch Bordelle, Massageclubs oder Wohnungsprostitution klagen, haben das Pech, dass die Innstadt diesbezüglich in ganz Südostoberbayern "konkurrenzlos" ist. Waldkraiburg (24.000), Traunreut (21.000), Traunstein (19.000), Kolbermoor, Bad Aibling, Mühldorf, Burghausen (je 18.000), Wasserburg, Altötting oder Trostberg (je 12.000 Einwohner) sind zu klein.
In anderen Bundesländern gibt es solche "Rotlicht-Monopole" nicht. So ist etwa in Niedersachsen Prostitution auch in Dörfern erlaubt. Erst vor wenigen Wochen kam es dort zu einer Razzia in Landbordellen und "Love-Mobilen" (Wohnwagen mit roter Laterne), die bundesweit für Schlagzeilen sorgte.
Weil das Rotlichtmilieu ständig in Bewegung ist, die Klubs öffnen und schließen, die Mädchen kommen und gehen, ist die Zahl der Etablissements in Rosenheim schwer zu schätzen. In 15 bis 20 Klubs warten wohl über 100 Frauen auf Kundschaft. Hinzu kommen die leichten Mädchen, die ihre Freier weniger offensichtlich in ihren eigenen Wohnungen oder in Terminwohnungen (in die alle paar Wochen neue Liebesdienerinnen einziehen) empfangen. Ohne Barbetrieb oder rote Laternen am Fenster fällt es dem Bauordnungsamt noch schwerer, den Vermietern nachzuweisen, dass der Tatbestand der Prostitution erfüllt ist. Sehr zum Leidwesen der Nachbarn, die nachts aus dem Schlaf gerissen werden, wenn sich die Kunden in mehrstöckigen Häusern verklingeln, die richtige Etage nicht finden oder betrunken das Treppenhaus hinunter torkeln, wie in einem neuen Fall in der Rosenheimer Innenstadt. Eine Anwohnerin hat die Konsequenzen schon gezogen: Sie suchte sich eine neue Wohnung.
http://www.ovb-online.de/lokales/rosenh ... 08640.html
Zäher Kampf gegen Rotlichter
Rosenheim - Seit 2007 gibt es in Rosenheim einen klaren politischen Auftrag: Die Verwaltung soll konsequent gegen zu viel Rotlicht in der Stadt vorgehen.
Das heißt: Das lukrative Geschäft mit Bordellen, Wohnungsprostitution und sogenannten Terminwohnungen wird dort unterbunden, wo es stört oder gesetzwidrig ist. Die Erfolgsquote liegt bislang bei 100 Prozent: Alle sieben Prozesse gegen Betreiber und Vermieter, die ihr Geld mit der käuflichen Liebe verdienten, wurden gewonnen. Aber letztlich sind es nur Pyrrhussiege...
Denn die Verfahren sind aufwändig und zäh - und der Druck auf Rosenheim ist groß. Kaum haben die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes eine rote Laterne ausgedreht, beschweren sich Nachbarn, dass die Mädchen neuerdings im Gebäude um die Ecke anschaffen.
So ist die Chronologie der letzten Monate durchaus exemplarisch: Im Mai hatte es sich im "Bienenkörbchen" in der Innstraße ausgesummt (wir berichteten). Der Besitzer der Wohnungen, in der die "flotten Bienen" ihre Liebesdienste anboten, blitzte mit seiner Klage gegen den Schließungsbescheid beim Verwaltungsgericht in München ab. Ebenso wie im Juli eine Bordellbetreiberin, die ebenfalls in der Innstraße ein Etablissement eingerichtet hatte. Die Freude über diese Etappenerfolge war aber schnell verflogen: Im August und September häuften sich nämlich die Beschwerden von Anwohnern über zwei neue Einrichtungen in der Innenstadt.
Für die Stadt bedeutet dies: Das Spielchen geht wieder von vorne los - und bis die leichten Mädchen wieder ausgezogen sind, können Monate oder sogar Jahre vergehen. Zwar wird die Nutzungsuntersagung, gegen die Vermieter und Betreiber in der Regel klagen, sofort vollzogen. Aber von den fälligen Zwangsgeldern, die bei Nichtbeachtung verhängt werden, lassen sie sich nicht abschrecken. Zu viel Geld wird in der Branche umgesetzt. So ziehen Betroffene selbst in aussichtlosen Fällen bis vor den Bundesgerichtshof - nur um das Verfahren in die Länge zu ziehen, damit noch möglichst viele Freier abkassiert und fette Mieten eingestrichen werden können.
Kein Wunder, dass die Stadt nun mit dem Gedanken spielt, die Zwangsgelder erheblich zu erhöhen. Die Kunst dabei ist es, die Schmerzgrenze von Bordellbetreibern und Vermietern zu überschreiten, aber nicht den rechtlichen Rahmen.
Dass die Rotlichtbranche mit aller Macht nach Rosenheim drängt, nicht aber in andere Kommunen, liegt an der bayerischen Gesetzgebung. Seit 1989 ist im Freistaat in Städten unter 30.000 Einwohnern die Prostitution generell verboten - und die Rosenheimer, die über den Verlust von Lebensqualität durch Bordelle, Massageclubs oder Wohnungsprostitution klagen, haben das Pech, dass die Innstadt diesbezüglich in ganz Südostoberbayern "konkurrenzlos" ist. Waldkraiburg (24.000), Traunreut (21.000), Traunstein (19.000), Kolbermoor, Bad Aibling, Mühldorf, Burghausen (je 18.000), Wasserburg, Altötting oder Trostberg (je 12.000 Einwohner) sind zu klein.
In anderen Bundesländern gibt es solche "Rotlicht-Monopole" nicht. So ist etwa in Niedersachsen Prostitution auch in Dörfern erlaubt. Erst vor wenigen Wochen kam es dort zu einer Razzia in Landbordellen und "Love-Mobilen" (Wohnwagen mit roter Laterne), die bundesweit für Schlagzeilen sorgte.
Weil das Rotlichtmilieu ständig in Bewegung ist, die Klubs öffnen und schließen, die Mädchen kommen und gehen, ist die Zahl der Etablissements in Rosenheim schwer zu schätzen. In 15 bis 20 Klubs warten wohl über 100 Frauen auf Kundschaft. Hinzu kommen die leichten Mädchen, die ihre Freier weniger offensichtlich in ihren eigenen Wohnungen oder in Terminwohnungen (in die alle paar Wochen neue Liebesdienerinnen einziehen) empfangen. Ohne Barbetrieb oder rote Laternen am Fenster fällt es dem Bauordnungsamt noch schwerer, den Vermietern nachzuweisen, dass der Tatbestand der Prostitution erfüllt ist. Sehr zum Leidwesen der Nachbarn, die nachts aus dem Schlaf gerissen werden, wenn sich die Kunden in mehrstöckigen Häusern verklingeln, die richtige Etage nicht finden oder betrunken das Treppenhaus hinunter torkeln, wie in einem neuen Fall in der Rosenheimer Innenstadt. Eine Anwohnerin hat die Konsequenzen schon gezogen: Sie suchte sich eine neue Wohnung.
http://www.ovb-online.de/lokales/rosenh ... 08640.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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RE: Lokalnachrichten: ROSENHEIM
"Rotlicht" ohne Konzept
Stadtverwaltung, Stadtrat und Oberbürgermeisterin bilden eine Front, wenn es gegen Spielhallen und Rotlichtbetriebe geht. Gesetzliche Bestimmungen bremsen allerdings den Elan. Bei nicht genehmigter Wohnungsprostitution will die Stadt die Zwangsgelder erhöhen - mit welchem Erfolg, muss sich zeigen.
Rosenheim - In Städten unter 30000 ist seit 1989 die Prostitution verboten. Deshalb ist Rosenheim zu einem der Rotlicht-Zentren in Oberbayern geworden. Wie berichtet, versucht die Stadt, die Zahl der Bordelle über das Baurecht gering zu halten und die Wohnungsprostitution konsequent zu bekämpfen. Es ist allerdings ein Kampf gegen Windmühlen. Kaum beschweren sich Mieter eines Hauses über Freier, die ihnen Tag und Nacht im Treppenhaus begegnen und sich auch mal in der Tür irren, beginnt das Spiel: Untersagung des Betriebs mit Androhen eines Zwangsgeldes, Widerstand des Betreibers mit Anrufung der Justiz, Gerichtsurteil im Sinne der Stadt, Umzug der Akteure an einen neuen, gleichfalls illegalen Standort.
Die CSU-Fraktion im Stadtrat hatte den Antrag gestellt, die Verwaltung möge alle Mittel des Baurechts ausschöpfen, um diesem Spiel ein Ende zu setzen. Im Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss versicherte die Verwaltung jetzt, dies geschehe ohnehin, seit 2006 in verstärktem Maße.
Wenn es um Wohnungsprostitution geht, bemühen sich in den meisten Fällen weder Betreiber noch Vermieter um eine Baugenehmigung. "Deshalb können wir als Stadt immer nur hinterherhecheln", bedauerte Michael Kettenstock, Leiter des Bauordnungsamtes, im Ausschuss. Die Rechtslage sei völlig klar. Der Gesetzgeber habe nun einmal die 30000-Einwohner-Grenze eingeführt und damit die Situation provoziert, dass als letztes Bollwerk nur das Baurecht bleibt. Über dieses habe die Stadt seit 2007 in sieben Fällen die Schließung neu angesiedelter illegaler Betriebe nach Gerichtsverfahren erreicht, dazu fünf auf dem Verwaltungsweg. "Wir haben aber keine Möglichkeit, auch noch Altfälle aufzugreifen. Dazu fehlt uns das Personal", machte Kettenstock unmissverständlich deutlich.
Mit der Aufforderung der Stadt an Betreiber und Vermieter, die Prostitution einzustellen, droht die Stadt regelmäßig Zwangsgelder an für den Fall, dass dem Treiben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Ende gesetzt wird. Auf einen Hinweis von Verwaltungsgerichtspräsident Harald Geiger, Rosenheim liege dabei mit etwa 2000 Euro im Vergleich zu anderen Städten eher im unteren, also für die Betroffenen harmlosen Bereich, reagierte die Stadt. Sie will nun mit bis zu 5000 Euro eher an die obere Grenze gehen, darüber hinaus aber ausloten, ob noch mehr machbar ist.
"Im schlimmsten Fall kommt ein ganzes Viertel herunter"
Bußgelder nach gewonnenen Gerichtsverfahren hat die Stadt bisher noch nie ausgesprochen. Zwischen der mageren Summe von 1000 Euro und der gewaltigen von 100000 Euro erscheint der Rahmen groß. Doch für das zuständige Bauverwaltungsamt erklärt dessen Leiter Andreas Hollunder gleichfalls: "Das ist eine Frage dessen, wieviel Personal zur Verfügung steht." Wird ein solcher Bescheid ausgefertigt, muss er notfalls auch vor Gericht Bestand haben. Dafür sind detaillierte Beweise vorzulegen: Der Zeitraum der unerlaubt ausgeübten Prostitution ist zu belegen, ebenso der genossene wirtschaftliche Vorteil. "Ein Haufen Papier, und dann kann der Bescheid vielleicht nicht zugestellt werden, weil derjenige, den es angeht, nicht auffindbar ist", kommentiert Hollunder. Unter diesen Umständen müsse man sich damit begnügen, dass mit der Einstellung der Nutzung das Ziel erreicht sei.
Wohnungsprostitution kann unter Umständen in Gebieten, wo sich Wohnungen und Gewerbegebiete befinden, zulässig sein. Regelrechte Bordellbetriebe sind hingegen nur in reinen Gewerbegebieten oder in der Innenstadt genehmigungsfähig. Der Hoffnung der CSU-Stadträte, man könne die Sache über ein Konzept in den Griff bekommen, schob Michael Kettenstock einen Riegel vor. Die Ansiedelung der Wohnungsprostitution erfolge ja ohnehin meist illegal, da würden sich die Betreiber auch nicht an ein Konzept halten. Bei den regelrechten Bodellbetrieben könne mit der Ausweisung bestimmter Zonen im ungünstigen Falle sogar eine solche Konzentration entstehen, dass Viertel regelrecht herunterkommen. Deshalb riet er dringend, auch in Zukunft jeweils im Einzelfall zu entscheiden.
Nicht gerne, aber einsichtig stimmten die Stadträte dem zu. Gleiches gilt für Spielhallen
http://www.ovb-online.de/stadt/rotlicht ... 57642.html
Stadtverwaltung, Stadtrat und Oberbürgermeisterin bilden eine Front, wenn es gegen Spielhallen und Rotlichtbetriebe geht. Gesetzliche Bestimmungen bremsen allerdings den Elan. Bei nicht genehmigter Wohnungsprostitution will die Stadt die Zwangsgelder erhöhen - mit welchem Erfolg, muss sich zeigen.
Rosenheim - In Städten unter 30000 ist seit 1989 die Prostitution verboten. Deshalb ist Rosenheim zu einem der Rotlicht-Zentren in Oberbayern geworden. Wie berichtet, versucht die Stadt, die Zahl der Bordelle über das Baurecht gering zu halten und die Wohnungsprostitution konsequent zu bekämpfen. Es ist allerdings ein Kampf gegen Windmühlen. Kaum beschweren sich Mieter eines Hauses über Freier, die ihnen Tag und Nacht im Treppenhaus begegnen und sich auch mal in der Tür irren, beginnt das Spiel: Untersagung des Betriebs mit Androhen eines Zwangsgeldes, Widerstand des Betreibers mit Anrufung der Justiz, Gerichtsurteil im Sinne der Stadt, Umzug der Akteure an einen neuen, gleichfalls illegalen Standort.
Die CSU-Fraktion im Stadtrat hatte den Antrag gestellt, die Verwaltung möge alle Mittel des Baurechts ausschöpfen, um diesem Spiel ein Ende zu setzen. Im Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss versicherte die Verwaltung jetzt, dies geschehe ohnehin, seit 2006 in verstärktem Maße.
Wenn es um Wohnungsprostitution geht, bemühen sich in den meisten Fällen weder Betreiber noch Vermieter um eine Baugenehmigung. "Deshalb können wir als Stadt immer nur hinterherhecheln", bedauerte Michael Kettenstock, Leiter des Bauordnungsamtes, im Ausschuss. Die Rechtslage sei völlig klar. Der Gesetzgeber habe nun einmal die 30000-Einwohner-Grenze eingeführt und damit die Situation provoziert, dass als letztes Bollwerk nur das Baurecht bleibt. Über dieses habe die Stadt seit 2007 in sieben Fällen die Schließung neu angesiedelter illegaler Betriebe nach Gerichtsverfahren erreicht, dazu fünf auf dem Verwaltungsweg. "Wir haben aber keine Möglichkeit, auch noch Altfälle aufzugreifen. Dazu fehlt uns das Personal", machte Kettenstock unmissverständlich deutlich.
Mit der Aufforderung der Stadt an Betreiber und Vermieter, die Prostitution einzustellen, droht die Stadt regelmäßig Zwangsgelder an für den Fall, dass dem Treiben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Ende gesetzt wird. Auf einen Hinweis von Verwaltungsgerichtspräsident Harald Geiger, Rosenheim liege dabei mit etwa 2000 Euro im Vergleich zu anderen Städten eher im unteren, also für die Betroffenen harmlosen Bereich, reagierte die Stadt. Sie will nun mit bis zu 5000 Euro eher an die obere Grenze gehen, darüber hinaus aber ausloten, ob noch mehr machbar ist.
"Im schlimmsten Fall kommt ein ganzes Viertel herunter"
Bußgelder nach gewonnenen Gerichtsverfahren hat die Stadt bisher noch nie ausgesprochen. Zwischen der mageren Summe von 1000 Euro und der gewaltigen von 100000 Euro erscheint der Rahmen groß. Doch für das zuständige Bauverwaltungsamt erklärt dessen Leiter Andreas Hollunder gleichfalls: "Das ist eine Frage dessen, wieviel Personal zur Verfügung steht." Wird ein solcher Bescheid ausgefertigt, muss er notfalls auch vor Gericht Bestand haben. Dafür sind detaillierte Beweise vorzulegen: Der Zeitraum der unerlaubt ausgeübten Prostitution ist zu belegen, ebenso der genossene wirtschaftliche Vorteil. "Ein Haufen Papier, und dann kann der Bescheid vielleicht nicht zugestellt werden, weil derjenige, den es angeht, nicht auffindbar ist", kommentiert Hollunder. Unter diesen Umständen müsse man sich damit begnügen, dass mit der Einstellung der Nutzung das Ziel erreicht sei.
Wohnungsprostitution kann unter Umständen in Gebieten, wo sich Wohnungen und Gewerbegebiete befinden, zulässig sein. Regelrechte Bordellbetriebe sind hingegen nur in reinen Gewerbegebieten oder in der Innenstadt genehmigungsfähig. Der Hoffnung der CSU-Stadträte, man könne die Sache über ein Konzept in den Griff bekommen, schob Michael Kettenstock einen Riegel vor. Die Ansiedelung der Wohnungsprostitution erfolge ja ohnehin meist illegal, da würden sich die Betreiber auch nicht an ein Konzept halten. Bei den regelrechten Bodellbetrieben könne mit der Ausweisung bestimmter Zonen im ungünstigen Falle sogar eine solche Konzentration entstehen, dass Viertel regelrecht herunterkommen. Deshalb riet er dringend, auch in Zukunft jeweils im Einzelfall zu entscheiden.
Nicht gerne, aber einsichtig stimmten die Stadträte dem zu. Gleiches gilt für Spielhallen
http://www.ovb-online.de/stadt/rotlicht ... 57642.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Lokalnachrichten: ROSENHEIM
Stadt kämpft gegen Sex-Tourismus aus Österreich
Rosenheim - Wer im Südosten Oberbayerns nach einem Bordell sucht, der findet es in Rosenheim – dort hat sich in den vergangenen Jahren eine regelrechte Rotlichtmeile etabliert. Die Stadt hat ihr den Kampf angesagt.
Rot blinkende Herzen oder Lamperl leuchten den Freiern den Weg. Die Parkplätze liegen oft diskret, man läutet bei einem Klingelschild, das einen normalen Nachnamen trägt. Die Bordelle selbst tragen so neckische Namen wie „Bienenkörbchen“ oder „Golden Girls“. Spötter sprechen schon von der „Rotlichtmeile“ in der Rosenheimer Innenstadt. Andere von der „Puff-Stadt“ Rosenheim. Tatsächlich floriert das Geschäft mit Sex und Erotik in der Inn-Stadt mehr denn je.
Das hat seinen Grund. Laut einer bayerischen Verordnung aus dem Jahr 1989 darf die Prostitution nur in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern ausgeübt werden. Und Rosenheim ist die einzige Stadt im Alpenvorland zwischen Salzburg und München, die mehr als 30.000 Einwohner hat, sogar das doppelte. Damit hat sie ein großes Einzugsgebiet für Sex-Tourismus, das bis weit nach Österreich hinein reicht. Im Internet-Reiseführer „Wikitravel“ heißt es: „Prostitution ist in Rosenheim deutlich überproportional vorhanden.“ Schätzungen gehen von 20 bis 25 Bordellen aus, in denen jeweils mehrere Prostituierte arbeiten. Hinzu kommen wohl noch einmal an die 25 Wohnungsprostituierte – dabei kommen die Freier zu den Frauen nach Hause. Genau weiß es keiner, die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher. Sobald ein Etablissement dicht gemacht wird, eröffnet schon das nächste. Die Nachfrage scheint da zu sein.
Der Ruf der Stadt leidet
Die grundsätzliche Zulässigkeit der Prostitution bedeutet jedoch nicht, dass man einfach so ein Freudenhaus aufmachen darf. Es kann nur in sogenannten Kern- und in Gewerbegebieten genehmigt werden. In allen Gebieten, in denen Wohnen erlaubt ist, ist das horizontale Gewerbe verboten. Doch das interessiert viele Vermieter und Bordell-Betreiber nicht. Ist die Innenstadt doch attraktiver als ein schnödes, abgelegenes Gewerbegebiet. Die Nachbarn finden das nicht lustig. Und beschweren sich bei der Stadt, erklärt Michael Kettenstock, Leiter des Bauordnungsamtes: „Sie sagen: Schaut mal nach, was da passiert.“
Seit 2007 hat die Stadt Rosenheim der Prostitution den Kampf angesagt. Damals erhielt die Verwaltung einen klaren politischen Auftrag: Konsequent gegen zu viel Rotlicht in der Stadt vorzugehen. „Man kann nicht allgemein den Saubermann spielen und sagen: Es darf keine Bordelle geben“, sagt Kettenstock. „Aber man kann sie bekämpfen, wo es zum Problem wird.“ Vor allem dort, wo es stört. Und dort, wo es wegen der Häufung schon zum Strukturproblem wird. „Das sind Straßen, die dem Wohnen und dem attraktiven Einkaufen dienen sollen.“ Auch der Ruf der Stadt leidet. Für eine Schul-, Ausbildungs- und Einkaufsstadt wie Rosenheim sei die viele Prostitution „nicht Image-fördernd“, findet Kettenstock. Vor allem Neugründungen greift die Stadt derzeit an. „Damit sind wir gut beschäftigt.“
Der nächste Fall liegt schon beim Verwaltungsgericht
Wenn die Stadt ein Freudenhaus verbietet, ziehen Betreiber oder Vermieter oft vor Gericht. Regelmäßig stehen Rosenheimer Bordelle auf der Tagesordnung des Verwaltungsgerichts München, das in den vergangenen fünf Jahren acht Mal der Kommune Recht gegeben hat. Im Mai 2011 reiste eine ganze Gerichtskammer unter Präsident Harald Geiger an den Inn und inspizierte das „Bienenkörbchen“ – das grüne Zimmer, mit dem goldenen Herzen an der Wand; das schwarz-goldene Sado-Maso-Zimmer. „Die Sache ist doch klar“, sagte Geiger. „Das Haus liegt in einem Wohnmischgebiet, und dort dürfen keine bordellähnlichen Einrichtungen betreiben werden.“
Genauso erging’s den „Golden Girls“, denen das Gericht im Dezember den Laden zusperrte. Die Nachbarn des Etablissements, eine Volkshochschule und ein Wohnhaus mit 34 Mietern, atmeten auf. Andere Bürger müssen noch ein bisschen warten. Doch der nächste Fall liegt schon bei den Verwaltungsrichtern auf dem Tisch.
http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 63980.html
Rosenheim - Wer im Südosten Oberbayerns nach einem Bordell sucht, der findet es in Rosenheim – dort hat sich in den vergangenen Jahren eine regelrechte Rotlichtmeile etabliert. Die Stadt hat ihr den Kampf angesagt.
Rot blinkende Herzen oder Lamperl leuchten den Freiern den Weg. Die Parkplätze liegen oft diskret, man läutet bei einem Klingelschild, das einen normalen Nachnamen trägt. Die Bordelle selbst tragen so neckische Namen wie „Bienenkörbchen“ oder „Golden Girls“. Spötter sprechen schon von der „Rotlichtmeile“ in der Rosenheimer Innenstadt. Andere von der „Puff-Stadt“ Rosenheim. Tatsächlich floriert das Geschäft mit Sex und Erotik in der Inn-Stadt mehr denn je.
Das hat seinen Grund. Laut einer bayerischen Verordnung aus dem Jahr 1989 darf die Prostitution nur in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern ausgeübt werden. Und Rosenheim ist die einzige Stadt im Alpenvorland zwischen Salzburg und München, die mehr als 30.000 Einwohner hat, sogar das doppelte. Damit hat sie ein großes Einzugsgebiet für Sex-Tourismus, das bis weit nach Österreich hinein reicht. Im Internet-Reiseführer „Wikitravel“ heißt es: „Prostitution ist in Rosenheim deutlich überproportional vorhanden.“ Schätzungen gehen von 20 bis 25 Bordellen aus, in denen jeweils mehrere Prostituierte arbeiten. Hinzu kommen wohl noch einmal an die 25 Wohnungsprostituierte – dabei kommen die Freier zu den Frauen nach Hause. Genau weiß es keiner, die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher. Sobald ein Etablissement dicht gemacht wird, eröffnet schon das nächste. Die Nachfrage scheint da zu sein.
Der Ruf der Stadt leidet
Die grundsätzliche Zulässigkeit der Prostitution bedeutet jedoch nicht, dass man einfach so ein Freudenhaus aufmachen darf. Es kann nur in sogenannten Kern- und in Gewerbegebieten genehmigt werden. In allen Gebieten, in denen Wohnen erlaubt ist, ist das horizontale Gewerbe verboten. Doch das interessiert viele Vermieter und Bordell-Betreiber nicht. Ist die Innenstadt doch attraktiver als ein schnödes, abgelegenes Gewerbegebiet. Die Nachbarn finden das nicht lustig. Und beschweren sich bei der Stadt, erklärt Michael Kettenstock, Leiter des Bauordnungsamtes: „Sie sagen: Schaut mal nach, was da passiert.“
Seit 2007 hat die Stadt Rosenheim der Prostitution den Kampf angesagt. Damals erhielt die Verwaltung einen klaren politischen Auftrag: Konsequent gegen zu viel Rotlicht in der Stadt vorzugehen. „Man kann nicht allgemein den Saubermann spielen und sagen: Es darf keine Bordelle geben“, sagt Kettenstock. „Aber man kann sie bekämpfen, wo es zum Problem wird.“ Vor allem dort, wo es stört. Und dort, wo es wegen der Häufung schon zum Strukturproblem wird. „Das sind Straßen, die dem Wohnen und dem attraktiven Einkaufen dienen sollen.“ Auch der Ruf der Stadt leidet. Für eine Schul-, Ausbildungs- und Einkaufsstadt wie Rosenheim sei die viele Prostitution „nicht Image-fördernd“, findet Kettenstock. Vor allem Neugründungen greift die Stadt derzeit an. „Damit sind wir gut beschäftigt.“
Der nächste Fall liegt schon beim Verwaltungsgericht
Wenn die Stadt ein Freudenhaus verbietet, ziehen Betreiber oder Vermieter oft vor Gericht. Regelmäßig stehen Rosenheimer Bordelle auf der Tagesordnung des Verwaltungsgerichts München, das in den vergangenen fünf Jahren acht Mal der Kommune Recht gegeben hat. Im Mai 2011 reiste eine ganze Gerichtskammer unter Präsident Harald Geiger an den Inn und inspizierte das „Bienenkörbchen“ – das grüne Zimmer, mit dem goldenen Herzen an der Wand; das schwarz-goldene Sado-Maso-Zimmer. „Die Sache ist doch klar“, sagte Geiger. „Das Haus liegt in einem Wohnmischgebiet, und dort dürfen keine bordellähnlichen Einrichtungen betreiben werden.“
Genauso erging’s den „Golden Girls“, denen das Gericht im Dezember den Laden zusperrte. Die Nachbarn des Etablissements, eine Volkshochschule und ein Wohnhaus mit 34 Mietern, atmeten auf. Andere Bürger müssen noch ein bisschen warten. Doch der nächste Fall liegt schon bei den Verwaltungsrichtern auf dem Tisch.
http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 63980.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Lokalnachrichten: ROSENHEIM
Witzig. Die Österreicher fahren zum sinnlichen Vergnügen eine Stunde nach Rosenheim oder mehr.
Und die Bayern fahren nach Salzburg.
Und die Bayern fahren nach Salzburg.
Zuletzt geändert von Femina am 04.04.2012, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Femina
Träume, die wir leben, machen uns zu dem, was wir sind.
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RE: Lokalnachrichten: ROSENHEIM

Zuletzt geändert von Femina am 04.04.2012, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: Lokalnachrichten: ROSENHEIM
Vielen Dank! Das kenne ich.
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27.11.2014
Gottesdienst in einem Stripclub? Ja und noch einmal Ja!
In Rosenheim will eine freikirchliche Gemeinde verhindern, dass über dem Gottesdienstraum ein Bordell eingerichtet wird. In Guelph in Kanada hält eine Gemeinde ihre Gottesdienste in einem Stripclub ab. So unterschiedlich wie die Orte, an denen Gott gepriesen wird, können die Meinungen darüber sein, was Kirche darf und was nicht.
Wir haben Christine Schollmeier, langjährige Majorin der Heilsarmee auf St. Pauli in Hamburg, nach ihrer Meinung gefragt:
Von den Frommen wurde Jesus vorgeworfen, dass er sich als "Fresser und Säufer" mit "Gesindel" abgab. Er schaut bestimmt mit Freude auf die wachsende Gemeinde in Kanada, die an einem - zugegeben - ungewöhnlichen Ort Gottesdienst hält. Laut Zeitungsberichte sind anstößige Bilder zugedeckt; die Gemeinde macht keinen Hehl aus ihrer Ablehnung sexueller Ausbeutung. Aber die Pole-Tänzerinnen bekommen von den Gemeindemitgliedern nicht Schelte ausgeteilt, sondern Blumen.
Und sollte sich ein Kunde von Samstagabend in den Gottesdienst am Sonntagnachmittag verirren, wird er schon hören, dass Pornographie in allen Schattierungen vor Gott nicht recht ist - aber auch wie man schlechte Gewohnheiten besiegen kann! Nicht die Gesunden, sondern die Kranken brauchen den Arzt, hat Jesus selbst gesagt; er hat nicht gekniffen, wenn es darum ging, da zu sein, wo es laut, dreckig oder nicht "fromm" war.
Wir, als seine Nachfolger, sollen es ihm gleich tun und dahin gehen, wo die "Kranken" sind. Die Innenstädte haben wir vielfach den Moscheen, den Hindutempeln und Esoterikläden überlassen, uns in grüne Vororte und schöne Dörfer zurückgezogen. Aber Gott ist überall da, wo eine Handvoll Menschen sich in seinem Namen sammelt, sei es bei einer Bibelstunde bei Starbucks, im Gottesdienst im Knast oder bei einer Gebetsrunde in einer Kneipe. Alle drei Varianten habe ich erlebt. Warum also nicht ein Gottesdienst im Stripclub?
Gottesdienste auf der Reeperbahn
Vor 150 Jahren, als William Booth die Heilsarmee gründete, hatte man kein Geld, um gleich Immobilien zu kaufen. Man mietete sich in alle möglichen und ein paar unmögliche Orte ein, schleppte Gesangbücher, Instrumente und Fahne jeden Sonntag in die Music Hall, die Tanzhalle oder das Theater. Manch einer, der sich nicht in die heiligen Hallen der großen Kirchen getraut hätte, besuchte aber schon einen Gottesdienst dort, wo er sich auskannte. Er begann, andere Texte zu singen. Er nahm den Tee, und nicht den Schnaps. Er änderte seine Gesinnung und wurde Christ. In der Kneipe.Ich wünsche der Gemeinde in Guelph von Herzen, dass sie genau das immer wieder erlebt: Menschen, die im Stripclub ihr Innerstes vor Gott offenlegen und Christen werden!
Diese Zeilen schreibe ich in meinem Büro;der Blick geht zu der Rückseite des benachbarten "Laufhauses", des größten Bordells in Hamburg. Jahrzehntelang haben wir - habe ich - Gottesdienst auf der Reeperbahn vor diesem Haus gehalten. Jetzt gehen junge Frauen aus verschiedenen Gemeinden jede Woche mit der Heilsarmeeoffizierin in die Bordelle, um christliche Schriften und kleine Geschenke zu verteilen. Manchmal ergibt sich ein seelsorgerliches Gespräch, oft ist der Dienst mehr ein Brückenbauen von Frau zu Frau, damit Vertrauen, gegenseitiger Respekt entstehen kann. Ich hätte mir gewünscht, die Gemeinde in Rosenheim hätte die Möglichkeit erkannt, mit Menschen in Kontakt zu kommen, die sonst einen Bogen um die Kirche machen.
http://www.pro-medienmagazin.de/gesells ... -ja-90285/
Gottesdienst in einem Stripclub? Ja und noch einmal Ja!
In Rosenheim will eine freikirchliche Gemeinde verhindern, dass über dem Gottesdienstraum ein Bordell eingerichtet wird. In Guelph in Kanada hält eine Gemeinde ihre Gottesdienste in einem Stripclub ab. So unterschiedlich wie die Orte, an denen Gott gepriesen wird, können die Meinungen darüber sein, was Kirche darf und was nicht.
Wir haben Christine Schollmeier, langjährige Majorin der Heilsarmee auf St. Pauli in Hamburg, nach ihrer Meinung gefragt:
Von den Frommen wurde Jesus vorgeworfen, dass er sich als "Fresser und Säufer" mit "Gesindel" abgab. Er schaut bestimmt mit Freude auf die wachsende Gemeinde in Kanada, die an einem - zugegeben - ungewöhnlichen Ort Gottesdienst hält. Laut Zeitungsberichte sind anstößige Bilder zugedeckt; die Gemeinde macht keinen Hehl aus ihrer Ablehnung sexueller Ausbeutung. Aber die Pole-Tänzerinnen bekommen von den Gemeindemitgliedern nicht Schelte ausgeteilt, sondern Blumen.
Und sollte sich ein Kunde von Samstagabend in den Gottesdienst am Sonntagnachmittag verirren, wird er schon hören, dass Pornographie in allen Schattierungen vor Gott nicht recht ist - aber auch wie man schlechte Gewohnheiten besiegen kann! Nicht die Gesunden, sondern die Kranken brauchen den Arzt, hat Jesus selbst gesagt; er hat nicht gekniffen, wenn es darum ging, da zu sein, wo es laut, dreckig oder nicht "fromm" war.
Wir, als seine Nachfolger, sollen es ihm gleich tun und dahin gehen, wo die "Kranken" sind. Die Innenstädte haben wir vielfach den Moscheen, den Hindutempeln und Esoterikläden überlassen, uns in grüne Vororte und schöne Dörfer zurückgezogen. Aber Gott ist überall da, wo eine Handvoll Menschen sich in seinem Namen sammelt, sei es bei einer Bibelstunde bei Starbucks, im Gottesdienst im Knast oder bei einer Gebetsrunde in einer Kneipe. Alle drei Varianten habe ich erlebt. Warum also nicht ein Gottesdienst im Stripclub?
Gottesdienste auf der Reeperbahn
Vor 150 Jahren, als William Booth die Heilsarmee gründete, hatte man kein Geld, um gleich Immobilien zu kaufen. Man mietete sich in alle möglichen und ein paar unmögliche Orte ein, schleppte Gesangbücher, Instrumente und Fahne jeden Sonntag in die Music Hall, die Tanzhalle oder das Theater. Manch einer, der sich nicht in die heiligen Hallen der großen Kirchen getraut hätte, besuchte aber schon einen Gottesdienst dort, wo er sich auskannte. Er begann, andere Texte zu singen. Er nahm den Tee, und nicht den Schnaps. Er änderte seine Gesinnung und wurde Christ. In der Kneipe.Ich wünsche der Gemeinde in Guelph von Herzen, dass sie genau das immer wieder erlebt: Menschen, die im Stripclub ihr Innerstes vor Gott offenlegen und Christen werden!
Diese Zeilen schreibe ich in meinem Büro;der Blick geht zu der Rückseite des benachbarten "Laufhauses", des größten Bordells in Hamburg. Jahrzehntelang haben wir - habe ich - Gottesdienst auf der Reeperbahn vor diesem Haus gehalten. Jetzt gehen junge Frauen aus verschiedenen Gemeinden jede Woche mit der Heilsarmeeoffizierin in die Bordelle, um christliche Schriften und kleine Geschenke zu verteilen. Manchmal ergibt sich ein seelsorgerliches Gespräch, oft ist der Dienst mehr ein Brückenbauen von Frau zu Frau, damit Vertrauen, gegenseitiger Respekt entstehen kann. Ich hätte mir gewünscht, die Gemeinde in Rosenheim hätte die Möglichkeit erkannt, mit Menschen in Kontakt zu kommen, die sonst einen Bogen um die Kirche machen.
http://www.pro-medienmagazin.de/gesells ... -ja-90285/
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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18.12.2014
Bordell und Kirche im selben Gebäude: Stadt Rosenheim zieht vor Gericht
In der Rosenheimer Innenstadt entsteht ein Bordell - nun möchte es der Stadtrat verhindern. Denn das Freudenhaus befindet sich im selben Gebäude wie eine Freikirche.
Das Etablissement ist fast fertig, aber nun gibt es Schwierigkeiten: Unten ein Gebetsraum und eine Etage darüber ein Bordell - das passt nach Überzeugung des Rosenheimer Stadtrates nicht zusammen. Das Gremium will das Bordell mit zehn Kabinen und einem sogenannten Showroom mitten in der Stadt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München verhindern. Dazu muss aber erst die Berufung zum VGH zugelassen werden, wie Rathaussprecher Thomas Bugl am Donnerstag zu dem Stadtratsbeschluss vom Abend zuvor sagte.
Gäste des Bordells und Kirchenbesucher müssten den selben Parkplatz teilen
Besonders pikant: Gäste des Bordells in einem Gewerbegebiet und Besucher der evangelischen Freikirche «Brothaus» müssten den selben Parkplatz, den selben Hauseingang und dasselbe Treppenhaus benutzen, würden sich also auf dem Weg zu ihrem vermutlich entgegengesetzten Anliegen begegnen. Die Sprechanlage zum Anmelden im Bordell liegt sogar im selben Stockwerk wie das «Brothaus». Nur das Etablissement selber ist nach den Angaben aus dem Rathaus eine Etage darüber.
Das Verwaltungsgericht hatte dem Betreiber des Bordells recht gegeben
Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte kürzlich dem Betreiber des Bordells recht gegeben. Die Stadt muss den Betrieb des Etablissements dulden. Zudem ließ der VG die Berufung zum VGH nicht automatisch zu. Mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung will die Stadt nun doch noch vor die nächste gerichtliche Instanz ziehen. Der Stadtrat hofft, dass der VGH das Urteil der unteren Instanz kippt.
http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 75007.html
Bordell und Kirche im selben Gebäude: Stadt Rosenheim zieht vor Gericht
In der Rosenheimer Innenstadt entsteht ein Bordell - nun möchte es der Stadtrat verhindern. Denn das Freudenhaus befindet sich im selben Gebäude wie eine Freikirche.
Das Etablissement ist fast fertig, aber nun gibt es Schwierigkeiten: Unten ein Gebetsraum und eine Etage darüber ein Bordell - das passt nach Überzeugung des Rosenheimer Stadtrates nicht zusammen. Das Gremium will das Bordell mit zehn Kabinen und einem sogenannten Showroom mitten in der Stadt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München verhindern. Dazu muss aber erst die Berufung zum VGH zugelassen werden, wie Rathaussprecher Thomas Bugl am Donnerstag zu dem Stadtratsbeschluss vom Abend zuvor sagte.
Gäste des Bordells und Kirchenbesucher müssten den selben Parkplatz teilen
Besonders pikant: Gäste des Bordells in einem Gewerbegebiet und Besucher der evangelischen Freikirche «Brothaus» müssten den selben Parkplatz, den selben Hauseingang und dasselbe Treppenhaus benutzen, würden sich also auf dem Weg zu ihrem vermutlich entgegengesetzten Anliegen begegnen. Die Sprechanlage zum Anmelden im Bordell liegt sogar im selben Stockwerk wie das «Brothaus». Nur das Etablissement selber ist nach den Angaben aus dem Rathaus eine Etage darüber.
Das Verwaltungsgericht hatte dem Betreiber des Bordells recht gegeben
Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte kürzlich dem Betreiber des Bordells recht gegeben. Die Stadt muss den Betrieb des Etablissements dulden. Zudem ließ der VG die Berufung zum VGH nicht automatisch zu. Mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung will die Stadt nun doch noch vor die nächste gerichtliche Instanz ziehen. Der Stadtrat hofft, dass der VGH das Urteil der unteren Instanz kippt.
http://www.augsburger-allgemeine.de/pan ... 75007.html
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RE: Lokalnachrichten: ROSENHEIM
Augsburger BiedermännerINNEN, brandstiftend
Zitat, siehe vorherigen Beitrag
"Besonders pikant: Gäste des Bordells in einem Gewerbegebiet und Besucher der evangelischen Freikirche «Brothaus» müssten den selben Parkplatz, den selben Hauseingang und dasselbe Treppenhaus benutzen, würden sich also auf dem Weg zu ihrem vermutlich entgegengesetzten Anliegen begegnen."
Sarkasmus an
In der Tat, es ist uns abendländischen Gästen nicht zuzumuten, das unsere Füße die Spuren religöser Fundamendalisten kreuzen. Wir plädieren für ein Sperrgebiet, das ein Aufenthaltsverbot religiöser Fundamendalisten ach ja klar und religiöser Fundamentalistinnen regelt. Weg mit Ihnen und ihrer jugend-, kindes- mädchenwohlgefährdenden Gehirnwäscherei.
Sarkasmus aus
"Pikant" ist, dass die Augsburger Allgemeine und der Augsburger Stadtrat einigen Menschen, in diesem Fall denen, die im Bereich der Sexarbeit unterwegs sind, ihr Recht auf Freizügigkeit, also persönlicher Freiheit, innerhalb der Kommune Augsburg nehmen möchte, ohne das nachweislich ein konkreter Anlass dafür besteht (siehe dazu auch: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=144570, BdsVerwltgsG Kriterium der beweisfrei anzunehmenden millieutypischen Unruhe). Da wird nicht nur eine neue juristisch administrative Berliner Brandmauer für "Fehlgeleitete" beabsichtigt, da werden zugleich Menschen als "fehlgeleitet" als "gefährdend" konstruiert und beschämt und das von einer Institution des öffentlichen Rechtes, die an Gleichbehandlung gebunden und nicht nur zur Diskriminierungsfreiheit sondern zur Diskriminierungsbeseitigung verpflichtet ist. Denn die Würde des Menschen realisert sich in der Anerkenung der Würde des Anderen der zugleich Ich ist und diese zu schützen ist oberste Pflichte jedes staatlichen Handelns, will er nicht seine Legitimation zur Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols verlieren und zum Failing State werden.
Zitat aus dem Algemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG):
"§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." (Hervorhebung K.F.)
Die Augsburger BiedermännerINNEN brandstiften, die präemptiven Strategien der Politik des freien Westens lokal replizierend am sozialen Frieden. Die Beseitigung erfolgt vor der Tat. Die Pegida's sind die Vorboten zur Staatsräson werdender Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppenbez ... ndlichkeit). Sie wachsen auf dem Nährboden der Abwertung Anderer zu Hass und Gewalt. IS und die zu ihrer Geburt gesegneten dunklen Zeiten des "moderen" Abendlandes zeugen davon.
Zitat, siehe vorherigen Beitrag
"Besonders pikant: Gäste des Bordells in einem Gewerbegebiet und Besucher der evangelischen Freikirche «Brothaus» müssten den selben Parkplatz, den selben Hauseingang und dasselbe Treppenhaus benutzen, würden sich also auf dem Weg zu ihrem vermutlich entgegengesetzten Anliegen begegnen."
Sarkasmus an
In der Tat, es ist uns abendländischen Gästen nicht zuzumuten, das unsere Füße die Spuren religöser Fundamendalisten kreuzen. Wir plädieren für ein Sperrgebiet, das ein Aufenthaltsverbot religiöser Fundamendalisten ach ja klar und religiöser Fundamentalistinnen regelt. Weg mit Ihnen und ihrer jugend-, kindes- mädchenwohlgefährdenden Gehirnwäscherei.
Sarkasmus aus
"Pikant" ist, dass die Augsburger Allgemeine und der Augsburger Stadtrat einigen Menschen, in diesem Fall denen, die im Bereich der Sexarbeit unterwegs sind, ihr Recht auf Freizügigkeit, also persönlicher Freiheit, innerhalb der Kommune Augsburg nehmen möchte, ohne das nachweislich ein konkreter Anlass dafür besteht (siehe dazu auch: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=144570, BdsVerwltgsG Kriterium der beweisfrei anzunehmenden millieutypischen Unruhe). Da wird nicht nur eine neue juristisch administrative Berliner Brandmauer für "Fehlgeleitete" beabsichtigt, da werden zugleich Menschen als "fehlgeleitet" als "gefährdend" konstruiert und beschämt und das von einer Institution des öffentlichen Rechtes, die an Gleichbehandlung gebunden und nicht nur zur Diskriminierungsfreiheit sondern zur Diskriminierungsbeseitigung verpflichtet ist. Denn die Würde des Menschen realisert sich in der Anerkenung der Würde des Anderen der zugleich Ich ist und diese zu schützen ist oberste Pflichte jedes staatlichen Handelns, will er nicht seine Legitimation zur Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols verlieren und zum Failing State werden.
Zitat aus dem Algemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG):
"§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." (Hervorhebung K.F.)
Die Augsburger BiedermännerINNEN brandstiften, die präemptiven Strategien der Politik des freien Westens lokal replizierend am sozialen Frieden. Die Beseitigung erfolgt vor der Tat. Die Pegida's sind die Vorboten zur Staatsräson werdender Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppenbez ... ndlichkeit). Sie wachsen auf dem Nährboden der Abwertung Anderer zu Hass und Gewalt. IS und die zu ihrer Geburt gesegneten dunklen Zeiten des "moderen" Abendlandes zeugen davon.
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16.1.2015
Bordell vs. Kirche: Langer Amtsweg steht bevor
Rosenheim - Sex und Gebete - das passt in Augen der Stadt nicht gut zusammen. Sie legte Berufung ein. Eine Entscheidung könnte sich nun über Jahre hinziehen:
Das beantragte Bordell im Rosenheimer Aicherpark wird zur Hängepartie. Wie es seitens der Stadtverwaltung heißt, habe man den Zulassungsantrag zur Berufung gestellt.
Der Stadtrat hatte beschlossen, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, nach dem das Bordell im Aicherpark möglich ist, Berufung einzulegen. Weil aber eigentlich kein Recht auf Berufung besteht, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Dies geschah im Dezember, jetzt feilt die Verwaltung an der Begründung des Antrags, für den sie insgesamt vier Wochen Zeit hat.
Damit wird sich eine juristische Entscheidung für oder wider das Bordell möglicherweise über Jahre hinziehen. Man habe in einem anderen Verfahren vor einem halben Jahr einen Zulassungsantrag auf Berufung gestellt, dieser sei bis heute nicht beantwortet, heißt es seitens der Verwaltung. Sollte der Verwaltungsgerichtshof der Zulassung zustimmen, käme dann irgendwann die Berufungsverhandlung. Bis dahin ruht der Antrag für das Bordell.
http://www.rosenheim24.de/rosenheim/ros ... 47757.html
Bordell vs. Kirche: Langer Amtsweg steht bevor
Rosenheim - Sex und Gebete - das passt in Augen der Stadt nicht gut zusammen. Sie legte Berufung ein. Eine Entscheidung könnte sich nun über Jahre hinziehen:
Das beantragte Bordell im Rosenheimer Aicherpark wird zur Hängepartie. Wie es seitens der Stadtverwaltung heißt, habe man den Zulassungsantrag zur Berufung gestellt.
Der Stadtrat hatte beschlossen, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, nach dem das Bordell im Aicherpark möglich ist, Berufung einzulegen. Weil aber eigentlich kein Recht auf Berufung besteht, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Dies geschah im Dezember, jetzt feilt die Verwaltung an der Begründung des Antrags, für den sie insgesamt vier Wochen Zeit hat.
Damit wird sich eine juristische Entscheidung für oder wider das Bordell möglicherweise über Jahre hinziehen. Man habe in einem anderen Verfahren vor einem halben Jahr einen Zulassungsantrag auf Berufung gestellt, dieser sei bis heute nicht beantwortet, heißt es seitens der Verwaltung. Sollte der Verwaltungsgerichtshof der Zulassung zustimmen, käme dann irgendwann die Berufungsverhandlung. Bis dahin ruht der Antrag für das Bordell.
http://www.rosenheim24.de/rosenheim/ros ... 47757.html
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