Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Doris67
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Re: RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Doris67 »

          Bild
Klaus Fricke hat geschrieben:Sollte es im Prozess gelingen, die These der Verteidigung "Man weitet den Begriff des Kunden auf den des Zuhälters aus" zu beweisen, hätte das wahrscheinlich Ausstrahlung auf die französische Rechtsprechung und könnte in der Diskussion um die Anerkennung der Sexarbeit als gesellschaftlich wertvolle und notwendige Tätigkeit nützlich sein.
Das ist sehr unwahrscheinlich, da die französischen AbolitionistInnen/ProhibitionistInnen seit Jahren versuchen, der Öffentlichkeit das Mantra "der Kunde ist der eigentliche Zuhälter" ins Gehirn zu brennen, natürlich um das schwedische Prohibitionsmodell durchzusetzen, und daran wird sich nichts ändern, allein schon weil daran sehr viel Geld hängt.

Wir vom STRASS verfolgen diesen Prozeß genau. Im Augenblick sieht es so aus, daß in ihm Sexarbeiterinnen zu exakt diesem Zweck (öffentliche Propaganda "Kunde = Zuhälter") benutzt werden sollen, und das geht so weit, daß das Gericht ihnen nach unseren Informationen wahrscheinlich den Ausschluß der Öffentlichkeit verweigern wird (was zwar erlaubt aber in solchen Prozessen sehr ungewöhnlich ist). Dieser Prozeß dürfte sehr zu ungunsten der politischen Anliegen der Sexarbeiter/-innen ausgebeutet werden. Und natürlich geht es in Wirklichkeit nur um die Vertuschung des eigentlichen Korruptionsskandals, das ganze ist ein selbstverständlich ein abgekartetes politisches Ränkespiel.
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Klaus Fricke
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »

@Doris67

gut, diesen von Dir erläuterten Kontext der Instrumentalisierung der SW zwecks Nachweis Kunde = Zuhälter und der Vertuschung des eigentlichen Skandals der Korruption zu kennen. Sehr gut, dass ihr den Prozess aufmerksam verfolgt.

Herzliche Grüße
Klaus

translena
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Frank Hanebuth soll in Spanien vor Gericht

Beitrag von translena »

Frank Hanebuth soll in Spanien vor Gericht

Seit 18 Monaten sitzt der frühere hannoversche "Hells Angels"-Chef Frank Hanebuth in Spanien in Untersuchungshaft. Nun hat das Team um Untersuchungsrichter Eloy Velasco seinen Abschlussbericht zu den Ermittlungen vorgelegt und fordert, Anklage gegen Hanebuth zu erheben. In dem 50-seitigen Schriftstück identifiziert Velasco Hanebuth als Kopf des spanischen Club-Charters und wirft ihm Zwangsprostitution, Menschenhandel, Erpressung, Betrug, Freiheitsberaubung und Geldwäsche vor. Darüber hinaus benennt der Bericht 54 mutmaßliche Komplizen, die unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden sollen.

"Hells Angels" sollen Leben durch Zwangsprostitution finanziert haben

In dem Abschlussbericht wirft Velasco, der dem zentralen Anti-Terror-Gericht in Spanien angehört, den "Hells Angels" vor, sich auf Mallorca vor allem durch die sexuelle Ausbeutung von Frauen finanziert zu haben. Hanebuth und die anderen Beschuldigten hätten auf der Ferieninsel zudem Geld gemacht, indem sie Schutzgelder erpressten und Scheinfirmen gründeten, um in betrügerischer Weise an Kredite zu kommen. Die Organisation habe sich dabei auf ein Netz von Helfern gestützt, dem auch drei Polizisten angehört hätten.

Untersuchungsrichter hat beschleunigtes Verfahren beantragt

Velasco hat jetzt ein beschleunigtes Verfahren gegen Hanebuth und rund 20 weitere Personen beantragt. Die meisten von ihnen waren bei der Razzia auf Hanebuths mallorquinischer Finca im Sommer 2013 festgenommen worden. Konkret bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb der kommenden 15 Tage Anklage erheben muss.

Anwalt von Fromberg zuversichtlich, dass Hanebuth freikommt

Hanebuths deutscher Anwalt Götz von Fromberg begrüßt die Vorlage des Abschlussberichts. Der Albtraum von eineinhalb Jahren U-Haft sei damit hoffentlich bald beendet, so der Hannoveraner. Er gehe davon aus, dass auch bei den Ermittlungen in Spanien am Ende nichts herauskommen werde. Schließlich sei auch in Deutschland trotz massivster Ermittlungen keine Anklage erhoben worden, so von Fromberg weiter.

Ermittlungen in Deutschland führten nicht zu Anklage


Deutsche Behörden haben sich an Hanebuth, der lange als wichtigster Kopf der deutschen "Hells Angels" galt, immer wieder die Zähne ausgebissen. Auch aufwendige Ermittlungsverfahren, unter anderem mit einem Einsatz der GSG 9 auf Hanebuths Anwesen in der Wedemark bei Hannover im Mai 2012, blieben ohne greifbares Ergebnis.
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersac ... th146.html

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Beitrag von nina777 »

5.2.2015

"Loverboy-Affäre": Verdächtiger bringt sich um

VALKENBURG. Die „Loverboy-Affäre“ schockierte die Region: Dutzende von Männern sollen Sex mit einem 16 -jährigen Mädchen in einem Hotel in Valkenburg gehabt haben. Einer dieser verdächtigen Freier hat sich nun umgebracht.

Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft den lokalen Zeitungen, wie das niederländische Nachrichtenportal L1 berichtet. Zuverlässigen Quellen des Portals zufolge handle es sich um den Mann, der im Oktober 2014 auf frischer Tat im Hotel ertappt wurde. Er wäre nicht in der Lage gewesen, mit den Belastungen, die die Affäre mit sich brachte, zurecht zu kommen.

Die niederländische Staatsanwaltschaft beklagt den Tod des Mannes. "Es ist uns bekannt, dass dieser Mann Selbstmord begangen hat", sagte eine Sprecherin. "Wir bedauern das sehr. Er war in der Tat ein Verdächtiger in der Ermittlung."

Erst während eines Gerichtstermins Ende Januar wurden die Außmaße des Falls deutlich. Im vergangenen Jahr erwischten Polizeibeamte einen Mann beim Sex mit der 16-Jährigen in einem Hotelzimmer. Das Mädchen wurde zuvor als vermisst gemeldet. Insgesamt könnten bis zu 80 Männer Sex mit der Minderjährigen gehabt haben.

Der Hauptverdächtige Armin A. saß auf der Toilette, als die Polizei die Wohnung durchsuchte. Der 21-Jährige soll als sogenannter "Loverboy" fungiert haben, hat das Mädchen zur Prostitution getrieben. A. hatte ein Handy mit einer Liste der Freier bei sich, in einem Mülleimer wurden benutzte Kondome gefunden. Der 21-Jährige befindet sich in Haft.

Laut Staatsanwalt David Kuppeveld können rund fünfzig Männer Besuch von der Polizei erwarten.

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... 1750816202
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Beitrag von nina777 »

06.02.15

Lüdenscheid

Rotlicht-Milieu: Taxifahrer und Kunde zugleich

Lüdenscheid - Zwei Lüdenscheider stehen in Hagen wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Körperverletzung vor Gericht. Der dritte Verhandlungstag offenbart einen tiefen Blick ins heimische Rotlicht-Milieu.


Plötzlich taucht ein Zeuge auf, der offenbar weiß, was sich zwischen den Angeklagten und der jungen Prostituierten ereignet hat.

Inwieweit der 20-Jährige - er sitzt gerade eine Haftstrafe wegen Drogenvergehens ab - mitgewirkt hat bei den Misshandlungen und der Ausbeutung der Lüdenscheiderin, darüber schweigt er sich aus. Er muss sich nicht selbst belasten. So steht es im Gesetz. Aber auf den Verdacht angesprochen, dass die beiden mutmaßlichen Zuhälter sich an der Hure vergangen haben, sagt er: "Ist doch normal, wenn man eine Frau auf den Strich schickt, dass man die auch selbst mal.."

Aufschluss über die Vorgeschichte der Verbrechen an der Prostituierten gibt die Aussage eines Taxifahrers. Der 34-Jährige kennt die Beschuldigten - und hat ihr Opfer chauffiert. Zum Beispiel nachts von der Hagener Rotlicht-Meile Düppenbecker Straße nach Lüdenscheid.

Der jüngere der Angeklagten hat das Geschäft eingefädelt. Vor einer inzwischen geschlossenen Kneipe in der Innenstadt wartet ein Freier - "Russe oder Pole oder sowas", so der Taxifahrer. Jemand kommt und schließt die Kneipe auf, die Frau und der angetrunkene Mann treten ein. Der Taxifahrer auch.

Richter Marcus Teich fragt den Zeugen: "Waren Sie nur Fahrer oder auch Kunde?" Antwort: "Auch Kunde." - "Gleichzeitig?" - "Nein, nacheinander." Anschließend habe der Freier bezahlt, 400 Euro, die Hälfte nimmt der Fahrer an sich - und händigt sie später dem Auftraggeber aus. Die Kneipe wird wieder abgeschlossen.

Dass der bislang unbekannte Kunde der Hure noch 500 Euro leiht, die sie nach und nach abarbeiten soll, "das habe ich selber gesehen", sagt der Zeuge. Und er petzt es den Zuhältern. Die wollen den lilafarbenen Schein haben, die Frau will ihn nicht hergeben, wird darauf in einem Wald zusammengeschlagen und -getreten und landet im Krankenhaus.

Ein junger Ermittlungsrichter des Hagener Amtsgerichts nimmt die Aussage der Frau auf - und berichtet im Zeugenstand über die Vernehmung. Verteidiger Burkhard Benecken widerspricht der Verwertung dieser Aussage. Der Jurist habe gesetzeswidrig gehandelt, das Vernehmungsprotokoll nicht unterzeichnen lassen, die beiden Beschuldigten nicht informiert und keine Verteidiger für sie bestellt. "Das sind alles Spekulationen ins Blaue hinein."

http://www.come-on.de/lokales/luedensch ... 07087.html
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Re: RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Doris67 »

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Klaus Fricke hat geschrieben:gut, diesen von Dir erläuterten Kontext der Instrumentalisierung der SW zwecks Nachweis Kunde = Zuhälter und der Vertuschung des eigentlichen Skandals der Korruption zu kennen.
Hier ein Artikel (auf Französisch) von Thierry Schaffauser vom STRASS, der erläutert, daß und wie dort der Sexarbeit, und nicht DSK oder Zuhältern, der Prozeß gemacht werden soll: http://leplus.nouvelobs.com/contributio ... ution.html
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Beitrag von nina777 »

7.2.2015

Prozess gegen Zuhälter: Urteil verzögert sich

Lüdenscheid - Die Geschichte der beiden mutmaßlich brutalen Zuhälter ist auch die Geschichte über ihr Opfer. Aus Sicht eines Bekannten der beiden Angeklagten ist die junge Prostituierte "leicht pummelig und hat schwarzes lockiges Haar". Und die Augenfarbe? "Habe ich nicht drauf geachtet."


Aus Sicht ihres Stiefvaters ist sie ein "psychisch krankes Mädchen", das "grauenvoll misshandelt" wurde und ansonsten nichts erzählt - "als wenn sie eine Mauer um sich herum gebaut hätte".

Im Zeugenstand kauert ein 74-jähriger Mann, der seine Erinnerungen zusammenkramt. Er berichtet über einen Streit seiner Stieftochter mit seiner Frau. "Die hatten fürchterliches Theater, und dann war sie ein halbes Jahr weg, ist kommentarlos abgehauen." Über den Grund für den Streit kursiert das Gerücht, die 19-Jährige sollte zwangsverheiratet werden. Das besagt auch die Version der Beschuldigten. Der Zeuge bestreitet. "Davon war nie die Rede." Aber verstanden hat er nicht, worüber die beiden Frauen gestritten haben. Denn sie sprachen albanisch, wie im Herkunftsland seiner Frau. "Aber meine zwölf und 14 Jahre alten Kinder sind deutsche Staatsbürger."

Nach Monaten der Ungewissheit steht das Mädchen plötzlich wieder vor der Tür. Es berichtet, erinnert sich der Zeuge, über drei Männer, die sie zusammengeschlagen hätten, dass die ihr das ganze Geld abgenommen hätten - und dass sie in ein Frauenhaus nach Düsseldorf gegangen sei. "Aber wo sie wirklich war, weiß ich nicht. Ich habe auch keine Ahnung, wo sie jetzt ist." Ab und zu telefoniere man miteinander. Er habe von ihr erfahren, sagt der Stiefvater, dass sie in psychologischer Behandlung sei und Medikamente nehme. "Über den Grund dafür hat sie mir nichts erzählt." Und darüber, dass sie als Prostituierte Geld verdient, auch nicht.

Das Gericht unter Vorsitz von Marcus Teich hat erkannt, dass der ursprüngliche Terminplan nicht einzuhalten ist. Der Prozess wird sich aller Voraussicht nach bis weit in den März hinein ziehen. Derweil kühlt sich das Verhältnis zwischen der Rechtsanwältin des Opfers, Petra-Maria Borgschulte aus Hamm, und dem Verteidiger-Trio, bestehend aus Burkhard Benecken, Dirk Löber und Andreas Trode, merklich ab.

Auch die fehlende forensische Beurteilung des Älteren der beiden Zuhälter sorgt für Probleme. Der 25-Jährige lehnt es ab, sich untersuchen zu lassen.

Der Prozess wird am Montag um 9 Uhr im Saal 201 fortgesetzt.

http://www.come-on.de/lokales/luedensch ... 10653.html
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translena
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Kein Entgegenkommen für Bordell-Chefin

Beitrag von translena »

Emmerich

Kein Entgegenkommen für Bordell-Chefin

Elten/Kleve. Einen gehörigen Dämpfer verpasste die
Staatsanwaltschaft der Angeklagten, der früheren Bordell-Chefin des Casa
Rossa in Elten, gleich zu Beginn des Prozesses. Sie lehnte den
Einigungsvorschlag ab, den die Wirtschaftsstrafkammer des Klever
Landgerichts Ende Januar gemacht hatte, um das Verfahren gegen Marion B.
nicht weiter in die Länge zu ziehen. Was das bedeutet hätte? Im Falle
einer Einigung wäre die Angeklagte mit einer zweijährigen
Bewährungsstrafe davonkommen, hätte also keine Gefängniszelle von innen
sehen müssen.

Verteidiger irritiert

„Wir lehnen den Vorschlag aus Gründen der Prozessökonomie ab“,
begründete Staatsanwalt Hendrik Timmer am gestrigen dritten
Verhandlungstag auf der Schwanenburg. Die Beweisführung sei im
Wesentlichen abgeschlossen, die Anklage im zweiten Fall eröffnet. Zudem
habe der letzte Prozesstag ein Bild der Angeklagten gezeigt, dass die
Staatsanwaltschaft inzwischen wenig Veranlassung sehe, der Angeklagten
entgegenzukommen.

Was seitens der Verteidigung natürlich nicht unwidersprochen blieb.
„Unser Eindruck ist, dass die Beweisführung eher ein Bild zugunsten der
Verteidigung offenbart hat“, so Verteidiger Klaus Warthuysen.
Rechtsanwalt Warthuysen zeigte sich äußerst irritiert darüber, dass die
Einigung nicht akzeptiert worden war, zumal es eine ähnliche Initiative
seitens der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren gegeben
hatte. „Da sah die Sache aber noch ganz anders aus, weit weniger
gravierend“, so Timmer. „Darüber ist das letzten Wort noch nicht
gesprochen“, zeigte sich Warthuysen in der Sitzungspause überzeugt.

In der Hauptverhandlung geht es um den immensen Schaden in Höhe von
2,588 Millionen Euro. Die heute 64 Jahre alte Angeklagte soll zwischen
Mai 2002 und Dezember 2008 Sozialabgaben sowie Lohn-, Umsatz-, Gewerbe-
und Einkommenssteuer nicht richtig angegeben oder erst gar nicht
abgeführt haben.

Daneben ist ein zweites Verfahren für die Jahre 2009 und 2010
anhängig. Letzteres könne, so schlug der Vorsitzende Richter Christian
Henckel gestern vor, in das Hauptverfahren einbezogen werden.

Erst Beweisanträge sichten

Staatsanwaltschaft und Verteidigung signalisierten, dass sie sich
dies durchaus vorstellen könnten. Eine Entscheidung darüber fiel gestern
aber nicht. Noch nicht. Richter Henckel wollte zunächst die von der
Verteidigung angekündigten umfangreichen entlastenden Beweisanträge
sichten.

Der nächster Prozesstag vor dem Klever Landgericht ist am Freitag, 27. Februar, ab 9 Uhr.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 1282794919

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Schlag gegen Menschenhändlerbande gelungen

Beitrag von translena »

Schlag gegen Menschenhändlerbande gelungen
Spezialeinheiten der spanischen und rumänischen Polizei haben eine
Menschenhändlerbande ausgehoben. Die Gruppe soll junge Frauen zur
Prostitution in spanischen Sexclubs gezwungen haben.

Insgesamt wurden 15
Menschen in Spanien und Rumänien festgenommen, wie die europäische
Justizbehörde Eurojust am Montagabend in Den Haag mitteilte.
19 Frauen konnten demnach in Sicherheit gebracht werden.
Bei der Polizeiaktion seien 23 Häuser durchsucht, Bankkonten gesperrt, Clubs geschlossen und Vermögen beschlagnahmt worden.
Die Ermittlungen gegen die Bande liefen nach Angaben von Eurojust bereits seit Mitte 2013.
dpa
http://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-U ... e-gelungen

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Beitrag von nina777 »

11.2.2015

Urteilsverkündigung am Freitag, dem 13.

Der Prozess gegen eine Frau und drei Männer, die beschuldigt werden, für den Tod des 66-jährigen Wolfgang R. aus Beiersdorf verantwortlich zu sein, wird am Donnerstag, 12. Februar, vor dem Landgericht Coburg fortgesetzt. Die Verhandlung, die sich um eine Tat in der Rotlichtszene und im Rockermilieu dreht, beginnt um 8.15 Uhr. Die Neue Presse wird hier live aus dem Schwurgerichtssaal berichten.


Coburg - Am Donnerstag sollen ein weiterer Sachverständiger und ein Zeuge vernommen werden. Anschließend halten die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger ihre Plädoyers. Das Urteil will das fünfköpfige Gericht unter dem Vorsitz von Gerhard Amend am Freitag, 13. Februar, um 14 Uhr verkünden.

Der Prozess läuft seit dem 26. November 2014. Dazu waren über 100 Zeugen und Sachverständige geladen. Bei der Beweisaufnahme wurde erstmals am Landgericht Coburg modernste Digitaltechnik eingesetzt. Außerdem gab es in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2014, genau ein Jahr nach der Tat, einen Ortstermin zur Geisterstunde im Haus von Wolfgang R. in Beiersdorf.

Während die Staatsanwaltschaft den vier Angeklagten vorwirft, den Tod des Coburgers geplant zu haben und von einem Auftragsmord aus Habgier spricht, räumen die Frau und die drei Männer lediglich ein, sie hätten dem 66-Jährigen mit Schlägen eine "Abreibung" verpassen wollen. Eine Tötungsabsicht haben die Angeklagten bislang stets bestritten.

Der pensionierte Theatermusiker Wolfgang R. war in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013 in seinem Haus im Coburger Stadtteil Beiersdorf brutal erschlagen worden. Die Tat ausgeführt haben sollen der 23-jährige Paul K. aus Hildburghausen und der 45-jährige Peter G. aus Coburg. Beide gehören der Rockerszene an. Sie sind seit Dezember 2013 inhaftiert und haben fast genau ein Jahr später vor dem Landgericht Coburg überraschend ein Geständnis abgelegt.

Dabei haben sie den 57-jährigen Helmut Erhard S. schwer belastet. Der Mann soll den Auftrag erteilt haben, Wolfgang R. zu verprügeln. Er wurde nach diesen Anschuldigungen noch im Gerichtssaal festgenommen. Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Habgier an.


Helmut Erhard S. ist der Ex-Mann der Brasilianerin Maria S., die ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt. Gemeinsam betrieben sie die Gastwirtschaft "Clou" in Coburg. Maria S. hatte am ersten Verhandlungstag eingeräumt, sie habe gewusst, dass die beiden Männer Wolfgang S. zusammenschlagen wollten, doch sei es dabei nur um einen "Denkzettel" gegangen, nicht aber um einen Mordauftrag.

Wolfgang R. hatte die 42-jährige Maria S. im Rotlichtmilieu kennen gelernt. Der 66-Jährige war zunächst Kunde der Frau, später ihr Geliebter. Um sie aus der Prostitution heraus zu holen, hatte ihr Wolfgang R. die Kneipe in der Coburger Innenstadt verschafft und finanziert. Diese schrieb jedoch von Anfang an Verluste. Bereits im Oktober 2013 war ein Defizit von 12.000 Euro aufgelaufen.

Wolfgang R. soll Maria S. schlecht behandelt und ihr ab Dezember 2013 vereinbarte Zahlungen für Betrieb und Pacht der Gastwirtschaft vorenthalten haben, hatten die Angeklagten ausgesagt. Deshalb soll Helmut Erhard S. die beiden Täter, Peter G. und Paul K., beauftragt haben, dem 66-Jährigen eine "Abreibung" zu verpassen. Sie sollten ihn, wie sie übereinstimmend vor Gericht erklärten, angeblich so schwer verletzen, dass er für einige Tage "außer Gefecht" gesetzt sei und Maria S. die Vermietung von Zimmern an Prostituierte übernehmen könne, um wieder an Einnahmen zu kommen. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, sie hätten es auf eine Erbschaft von 20.000 Euro abgesehen. Dies bestritten Peter G. und Paul K. mehrfach - ebenso, dass sie Wolfgang R. töten wollten.

Peter G. und Paul K., die sich mit Sturmhauben maskiert hatten, überfielen Wolfgang R. in dessen Haus in Beiersdorf und schlugen ihn brutal zusammen. Kurz darauf erlag der Pensionär seinen schweren Verletzungen.

http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/co ... 23,3889431
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Beitrag von bienemaya »

Was geben die Akten her über die Hells Angels Mallorca

Ein Blick in den Ermittlungsbericht zeigt: Die Youssafi-Brüder haben mehr auf dem Kerbholz als Hanebuth. Und: Viele Beweise gibt es nicht.

Rund 60 Seiten umfasst der vergangenen Woche vorgelegte Abschlussbericht, in dem Richter Eloy Velasco die Machenschaften der Hells Angels teils sehr detailliert rekonstruiert. Ob all die Indizien und Beweise, die größtenteils auf Telefonmitschnitten, Zeugenaussagen und bei der spanischen Polizei erstatteten Anzeigen beruhen und in dem Dokument recht wirr und zusammenhangslos wiedergegeben werden, am Ende für eine Verurteilung ausreichen, ist allerdings weiterhin fraglich. Bisher hat die Madrider Staatsanwaltschaft nicht einmal entschieden, ob sie überhaupt gegen alle oder einen Teil der 55 Beschuldigten Anklage erheben wird. Obwohl Velasco sich eine Entscheidung innerhalb von 15 Tagen ausbat, werde es in diesem Fall um einiges länger dauern, da erst einmal alle Beteiligten die Unterlagen erhalten und Übersetzungen angefertigt werden müssten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die MZ warf unterdessen einen Blick in den Ermittlungsbericht.

Die Strippenzieher

Beim ersten Anlauf der Hells Angels, ein Mallorca-Chapter zu installieren, spielten im Herbst 2009 laut Ermittlungsbericht das Chapter Luxemburg Nomads und dessen Präsident Fardad Bagherzadeh eine tragende Rolle. Auch Necati Arabaci, damaliger Präsident des Chapters Nomads Turkey in Izmir und seit Hanebuths Inhaftierung als neuer, jedoch selbst in Rocker-Kreisen umstrittener, Europa-Boss im Gespräch, soll 2010 auf der Insel gewesen sein. Die Posten im ersten Mallorca-Chapter wurden weitgehend mit Gefolgsleuten von Bagherzadeh und Arabaci, die Richter Velasco per internationalem Haftbefehl dingfest machen will, besetzt. Präsident wurde der aus der Türkei übergesiedelte Evangelos C. Zu seinen wichtigsten Handlangern sollen die Brüder Khalil und Abdelghani Youssafi gezählt haben, die damals noch den Anwärterstatus „Prospects” hatten und Anfang 2011 zu Mitgliedern ernannt wurden.
Nach der Auflösung des Mallorca-Chapters Ende 2011 wurde Ende 2012 erneut versucht, auf der Insel Fuß zu fassen. Dieses Vor­haben steht laut Ermittlern in direktem Zusammenhang mit Frank Hanebuth. Bereits im Oktober 2011 soll er zusammen mit den Youssafi-Brüdern nach Madrid geflogen sein, um bei den spanischen Hells Angels wegen einer Club-Neugründung vorzusprechen. Khalil wurde im neuen Chapter schließlich zum Vizepräsidenten, Abdelghani zum Schatzmeister. Als Präsident fungierte ein gewisser Norbert K., wobei der nur als Strohmann diente und der wahre Chef Hanebuth gewesen sein soll. Hierfür spricht Velasco zufolge auch, dass man unter seinen Habseligkeiten bei der Großrazzia im Juli 2013 auf Mallorca die Kutte mit der Aufschrift „President Mallorca” fand.

Die Anklagepunkte

Das mit Abstand längste Sünden­register haben Khalil und Abdelghani Youssafi. Ihnen legt Velasco 13 bzw. 11 Straftatbestände zur Last, darunter Menschen- und Drogenhandel, Zwangsprostitution, Geldwäsche, Erpressung und Strafvereitelung. Frank Hanebuth müsste sich hingegen nur wegen sechs Straftatbeständen verantworten. Sein Hannoveraner Anwalt Götz von Fromberg ist deshalb immer noch gelassen: „Wenn das alles ist, bin ich nach wie vor optimistisch.” Fast allen Beschuldigten – mit Ausnahme einiger Polizisten – wirft Velasco Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. In der Liste der Anzuklagenden finden sich auch die Frau von Khalil Youssafi und die Lebensgefährtin von Hanebuths Vertrautem Paul Engelke, der Nötigung, Bedrohung und Geldwäsche vorgeworfen wird. Auch sie lebte auf der Finca in Lloret de Vistalegre auf Mallorca, wo die beiden Männer 2013 verhaftet wurden.

Frauenhandel und Prostitution

Dem Bericht zufolge soll Hanebuth über die Youssafi-Brüder und andere Mittelsmänner für 120.000 Euro die Table-Dance-Bar Red Palace an der Playa de Palma und für 150.000 Euro den Club 97 im Gomila-­Viertel erworben haben. In beiden Etablissements sollen Frauen, die unter anderem aus Deutschland auf die Insel gebracht wurden, zur Prostitution gezwungen worden sein. Für die Koordination war maßgeblich Khalil Youssafi verantwortlich, der in Telefonaten von „vier Stück, zwei Tänzerinnen und zwei normale” spricht oder für ein Event um „ein bisschen Material” bittet. Wie aus den Abhörprotokollen hervorgeht, verdienten die Frauen pro Tag 25 Euro plus 50 Prozent ihrer Einnahmen und wurden je nach Bedarf zwischen den Clubs hin- und hergeschickt. In mehreren Fällen sollen die Frauen zu Schönheitsoperationen genötigt worden sein, da sie als Prostituierte nicht „mit schwarzen Zähnen und kleinen Brüsten” herumlaufen könnten. Als Beweise werden zudem die Aussagen von drei Tschechinnen angeführt, die im Mai 2013 Anzeige erstatteten. Ihnen hatte man Jobs als Hostessen versprochen, doch
stattdessen sollten sie anschaffen gehen. Als sie sich weigerten, wurden sie in einer Wohnung in Can Pastilla eingesperrt. Bereits Ende 2011 hatte ein Deutscher Anzeige erstattet, weil seine Tochter – die zugleich die Lebensgefährtin von Abdelghani Youssafi sein soll – zur Prostitution gezwungen wurde. Daneben wussten die Ermittler von einem Treffen zwischen Hanebuth und Luigi de M., dem vor einigen Wochen wegen mutmaßlicher Geldwäsche und Steuerhinterziehung festgenommenen Betreiber des Globo Rojo. Der Kauf von Palmas bekanntestem Bordell hätte mit Geld aus der Schweiz finanziert werden sollen, letztlich kam das Geschäft aber nicht zustande.

Die Komplizen von der Polizei

Rückendeckung erhielten die Hells Angels dem Bericht zufolge von mindestens vier Polizeibeamten. Die wichtigste Rolle soll Ortspolizist Nicanor G. gespielt haben, der Khalil Youssafi vor Kontrollen und Razzien seiner Kollegen im Red Palace und anderen Lokalen warnte. Zu den Beschuldigten zählt außerdem Carlos V. von der Policía Local, der unter anderem nach einer Messer­stecherei die Anzeige gegen einen Hells Angels gelöscht haben soll – gegen Bezahlung.

http://www.rocker-blog.to/was-geben-die ... -mallorca/

Klaus Fricke
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »

In Bremer Weser-Kurier wurde ebenfalls an prominenter Stelle über den Prozess gegen Hanebuth etc berichtet. Hier der Link zum Kampagnenjournalismus.

Spanien klagt Rocker-Boss Hanebuth an
http://www.weser-kurier.de/startseite_a ... 49301.html
Weser Kurier vom 05.02.2015, Seite 5 und online Ausgabe

Mit Kommentar von uns
Keine Vorverurteilung - Ganze Härte des Gesetzes,

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Beitrag von nina777 »

Fortsetzung zu http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 489#145489

13.2.2015

Prozess um Auftragsmord

Coburger Landgericht verkündet Urteil

Heute will das Coburger Landgericht das Urteil im Prozess um einen angeblichen Auftragsmord im Rotlicht-Milieu sprechen. Drei Männer und eine Frau sollen den Betreiber eines Stundenhotels umgebracht haben.


Für einen 23-Jährigen und einen 45-Jährigen forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Donnerstag (12.02.15) jeweils lebenslange Haftstrafen wegen Mordes. Sie seien von der Ex-Freundin des Opfers und deren 57 Jahre alten Ehemann mit der Tat beauftragt worden. Für die Ex-Freundin des Opfers und ihren Mann forderte die Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge je neun Jahre Haft. Die Anwälte der beiden mutmaßlichen Auftragsmörder beantragten Haftstrafen von maximal neun Jahren. Sie hätten dem Zuhälter lediglich eine Abreibung verpassen wollen. Der Tod des Mannes sei nicht geplant gewesen.

Am eigenen Blut erstickt

Mit 109 Zeugen und fünf Sachverständigen ist es einer der größten Prozesse, die jemals am Coburger Landgericht stattfanden. Die beiden 23 und 45 Jahre alten männlichen Angeklagten gaben im Laufe des Prozesses in Coburg zu, dass sie einen 66-Jährigen Ende 2013 in dessen Haus überfallen hatten. Den Mordvorwurf stritten die beiden allerdings ab. Es sei nie ihre Absicht gewesen, ihr Opfer zu töten. Sie hätten ihm nur "eine Abreibung" verpassen wollen. Das Opfer war am eingeatmeten Blut seiner schweren Kopfverletzungen erstickt.

Mitangeklagten belastet

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat die ebenfalls angeklagte 42-jährige Lebensgefährtin des Opfers den Überfall in Auftrag gegeben. Einer der mutmaßlichen Schläger nannte im Laufe des Prozesses überraschend den Noch-Ehemann der 42-jährigen Frau als Auftraggeber des Überfalls. Dieser galt bislang nur als Mitwisser. Von der 42-Jährigen lebt er seit Jahren getrennt, sie zog später mit dem 66-Jährigen zusammen.

Habgier als Motiv

Die Mitangeklagte stritt bereits zum Prozessauftakt ab, dass sie zwei Mörder auf ihren Lebensgefährten angesetzt habe. Der 66-Jährige sollte lediglich verletzt werden, damit er sein Bordell einige Zeit lang nicht mehr betreiben könne.

Komplizen in der Gaststätte kennengelernt

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mord aus Habgier vor. Als die von ihr betriebene Gaststätte kaum noch Geld abwarf und es zum Streit über die künftige Führung des Lokals kam, hätten die 42-jährige Frau und ihr Noch-Ehemann beschlossen den Rentner zu töten, so die Staatsanwaltschaft. Ziel sei es gewesen, an das Erbe des Mannes zu kommen und gleichzeitig die Geschäftsführung des Stundenhotels zu übernehmen. Zu dem Mord hätten die Beiden einen 23- und einen 45- jährigen Mann beauftragt, die in der Gaststätte verkehrten und aus der Rockerszene stammen.

Erster Überfall scheiterte

Nachdem ein erster Überfall gescheitert sei, hätte die 42-jährige Frau den Männern die Wohnungsschlüssel des Rentners überlassen. Daraufhin sollen sie ihn erneut überfallen und so lange auf ihn eingeschlagen haben, bis dieser tot war. Danach täuschten sie einen Einbruch vor und brachten den Haustürschlüssel wieder zurück, so die Staatsanwaltschaft.

http://www.br.de/nachrichten/oberfranke ... s-100.html
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Re: RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Doris67 »

          Bild
Doris67 hat geschrieben:          BildHier ein Artikel (auf Französisch) von Thierry Schaffauser vom STRASS, der erläutert, daß und wie dort der Sexarbeit, und nicht DSK oder Zuhältern, der Prozeß gemacht werden soll: http://leplus.nouvelobs.com/contributio ... ution.html
Hier eine Zusammenfassung auf Deutsch des aktuellen Standes der Dinge in diesem Prozeß, wie erwartet (und von Hurenfeinden/-innen beabsichtigt): http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 18370.html
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Klaus Fricke
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »

Vermissungen

Bei dem Blaulicht triff auf Rotlicht Seminar III Untertitel: Der Kontext der Begleitkriminalität im Umfeld eines Teils der Sexarbeit. (siehe http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 551#145551 ) wurde seitens der Polizei Köln auf den seit einiger Zeit zu verzeichnenden Anstieg von Nachfragen zu Vermissungsfällen seitens der Polizei u. a. in Bulgarien und Rumänien hingewiesen. Danach hat sich die Zahl der Anfragen nicht nur deutlich erhöht. Insbesondere, so die Polizei Köln, käme es vermehrt zu Anfragen wegen der Vermissung junger Frauen aus diesen Ländern. Die anwesenden Beamten aus Köln waren besorgt und halten insbesondere aus diesem Grund eine Meldepflicht von Sexarbeitenden für hilfreich. Der Verdacht läge nahe, so die unausgesprochene Begründung, bei den vermissten jungen Frauen könne es sich um vom Menschenhandel in die sexuelle Ausbeutung Betroffene handeln. Eine Meldepflich mit Erfassung persönlicher Merkmale (z.B wenigstens IrisScan oder Fingerabdruck oder Gesichtsgeometrie) wäre hilfreich, so die Annahme, um Vermissungen aufzuklären.

Ich fände, sofern es tatsächlich zu einem erheblichen Anstieg von Fällen gekommen ist, in denen junge Frauen aus z.B. Rumänien von ihren Angehörigen vermisst werden, dies äusserst besorgniserregend. Es wäre jedenfalls ein Phänomen, dem sorgfältig und mit Nachdruck polizeiliche Aufmerksamkeit gebühren würde. Im Gegensatz zu den Schätzungen, auf deren Grundlage der Umfang des Menschenhandels zumeist "berechnet" wird, liegen, sofern die Zahlen valide sind, mit real deutlich ansteigenden Vermissungen von jungen Frauen harte Daten vor. Sofern Ermittlungen zu diesen Vermissungsfällen einen Zusammenhang zu Fällen des Menschenhandels ergeben (Verbringung in ausbeuterische oder schwer ausbeuterische Arbeitsverhältnisse gegen die Entscheidung der Betroffenen mittels Zwang, Betrug oder Manipulation), könnten daraus Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umfang und die konkreten Formen des Menschenhandels, fern von Schätzungen, gezogen werden.

In der öffentlichen Diskussion ist das Phänomen scheinbar steigender Fälle der Vermissung von jungen Frauen aus z.B. Bulgarien, noch nicht angekommen. Auch in polizeilichen Mitteilungen zum Menschenhandelsgeschehen ist es nach meinem Wissen bisher nicht thematisiert worden. Ob eine Meldepflicht Sexarbeitender inklusive biometrischer Daten dazu beitragen könnte Vermissungen aufzuklären, die einen kriminellen Hintergrund haben, halte ich für wenig wahrscheinlich. Andere Vermissungsfälle könnten wohl geklärt werden. Es soll vorkommen das junge Menschen ihre soziale Umgebung verlassen, ohne mitzuteilen, dass der Entschluss gefasst wurde im offenen europäischen Markt der Erwerbstätigkeit der Sexarbeit nachzugehen. Dazu lassen sich durch einfache Personendatenkontrolle Kenntnisse erlangen. Ein spezifisches Sexarbeitsdokument wird dafür kaum benötigt.

Der belegte/begründete Verdacht zunehmender Vermissungen mit kriminellen Hintergrund rechtfertigt für mich Kontrollbestrebungen der Polizei weit eher als Vermutungen und Schätzungen, die derzeit geäussert werden. In der Regel verschwinden Menschen nicht, ohne dass der soziale Nahbereich dies wahrnimmt und meldet (Failing States einmal ausgenommen). Es liegt also nahe, dass ein Teil von Vermissungen den Eisberg bilden, der als Dunkelfeld des Menschenhandels die derzeitige politische Diskussion bestimmt und im Bild des verschleppten Mädchens immaginiert wird. Und es könnte auch sein, dass die Zahl der spezifischen Vermissungen nahelegen, dass die Titanic des Dunkelfeldes an diesem Eisberg zerschellt. Vielleicht ist dies der Grund, weswegen das Phänomen bisher öffentlich nicht thematisiert wird.

Aufklärung ist dringend geboten. Nichts besser als zuverlässige Daten im Dschungel propagandistischer Schätzungen zum Umfang des Menschenhandels. Auf der Grundlage solcher soliden Daten sollten Maßnahmen begründet werden, nicht auf Annahmen, unwahren Tatsachenbehauptungen, Schätzungen und aufgewärmter Hysterie zur white slavery ( https://www.econstor.eu/dspace/bitstrea ... 354615.pdf ). Unsachlichkeit ist kein Fundament rechtlicher, behördlicher oder in Kooperation zivilgesellschaftlicher und staatlicher Stellen sich entwickelnder Massnahmen.

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Beitrag von nina777 »

14.2.2015

Augsburg

Mann zwingt Ehefrau zu Prostitution und Abtreibung

Zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat das Augsburger Amtsgericht vergangene Woche einen 28-jährigen Zuhälter aus Augsburg wegen Nötigung, schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Körperverletzung verurteilt.


Der Angeklagte führt mit der geschädigten Frau, die für ihn als Prostituierte arbeitet, eine Beziehung. Als sie von ihm schwanger wird, zwingt er sie, das Kind abzutreiben. Dabei droht er, die fünf Jahre alte Tochter der Frau zu töten. Daraufhin begibt sich die Dame nach Rumänien, um die Abtreibung vornehmen zu lassen.

Danach will sie nicht mehr für den Mann arbeiten. Doch er bedroht weiterhin ihr Kind und die Familie seines Opfers. Daher geht die Frau weiterhin in Lechhausen und Heidenheim für ihn anschaffen und liefert die Einnahmen bei ihm ab. Immer wieder will sie die Arbeit für den Mann beenden, immer wieder zwingt er sie mit Schlägen dazu, weiterzumachen.
Deshalb hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Zuhälter erhoben wegen Nötigung mit schwerem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit ausbeuterischer Zuhälterei mit vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter räuberischer Erpressung.

Das Schöffengericht am Augsburger Amtsgericht verurteilte den Mann, der seit Juli in Untersuchungshaft sitzt, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Urteil gegen den Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/ ... t478,15041
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Beitrag von Doris67 »

Klaus: "Die anwesenden Beamten aus Köln waren besorgt": Nein so was aber auch von Fürsorglichkeit... Nach dem Motto "die Polizei, deine Freundin und treusorgende Ersatzmutter", jo klar, das glauben wir doch unbesehen.

"und halten insbesondere aus diesem Grund eine Meldepflicht von Sexarbeitenden für hilfreich": Ach so, daher weht der Wind, George Orwell anno 2015, mit voller Chuzpe. Für wie dumm halten die uns eigentlich?
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Beitrag von nina777 »

17.2.2015

Prozess um Sex-Sklavin

Als sie über ihr Schicksal sprach, brach sie zusammen

Zuzana M.* soll mit 18 als Sex-Sklavin verkauft und mit Drogen gefügig gemacht worden sein. Nun sagte sie im Prozess gegen ihre beiden Peiniger aus.


Die zierliche, nur 1,50 Meter große Frau mit der dunklen Lockenmähne muss durch die Hölle gegangen sein.

Weinend betritt die Prostituierte Zuzana M. (23) am Montag im Landgericht Moabit Saal 820. Zehn Minuten hält sie durch, über ihr Schicksal zu sprechen. Dann bricht sie zusammen.

Auf der Anklagebank sitzt das Paar, das sie als Sex-Sklavin verkauft, misshandelt und mit Crystal Meth gefügig gemacht haben soll (B.Z. berichtete). Zuhälterei, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Alena K. (47) und Manfred L. (55).

Das Martyrium der damals 18-Jährigen begann im April 2010 in Teplice (Tschechien). Zuzana M. lernte die beiden über den Sohn von Alena K. kennen. Die Zeugin: "Ich war drogenabhängig und er mein Dealer." Sie verliebte sich in ihn - und zog bei ihm ein. Dann wurde er verhaftet.

Zuzana M.'s Stimme zittert: "Drei Tage später hat mich Alena an drei Russen verkauft." In diesem Moment kann die junge Frau, die an Epilepsie leidet, nicht mehr weiter. Ein Weinkrampf, die Verhandlung muss abgebrochen werden.

Was das Opfer am Montag nicht mehr aussagen kann, listet die Anklage auf: Danach nahmen die Russen Zuzana M. den Ausweis ab, brachten sie in Bordelle nach Sachsen, pumpten sie mit Drogen voll. Sie wurde geschlagen und vergewaltigt. Nach einem gescheiterten Fluchtversuch hätten die Peiniger von ihr verlangt: "Ab jetzt arbeitest du ohne Kondom."

Der Leidensweg durch die verschiedenen Bordelle ging weiter - bis nach Berlin. Im Februar 2011 verhalf ihr ein Freier zur Flucht. Vor der Polizei sagte Zuzana M. später aus, dass sie vom Hurenlohn keinen Cent sah, nur wenig zu essen bekam, zum Schlafen ins Auto gesperrt wurde.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Fortsetzung: Montag.

*Name geändert

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen ... d-zusammen

Edit by ehemaliger_User: Überflüssige Steuerzeichen entfernt
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Beitrag von nina777 »

18.2.2015

Erleichterte Freier

Der Betreiber des Bozner Massagesalons "Il Giglio" erhält zwei Jahre und sechs Monate Haft. Warum die Kunden erleichtert sind.

(tom) Xang Young Sun, 42, genießt die Freiheit. Seit vergangenem Samstag ist der chinesische Unternehmer aus Bozen auf freiem Fuß - nach zwei Wochen U-Haft im Bozner Gefängnis (die TAGESZEITUNG berichtete).

In den nächsten Tagen wird der Anwalt Nicola Nettis für Sun vor Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg abschließen.

Wegen Betriebs eines Bordells, was nach Absatz 6 des berüchtigten Merlin-Gesetzes aus dem Jahr 1958 verboten ist. Strafrahmen: Sechs bis zwölf Jahre.

Das Strafmaß für den Massagesalon-Betreiber wird dagegen vergleichsweise mild ausfallen: Zwei Jahre und sechs Monate Haft. Staatsanwältin Donatella Marchesini hat zu dieser Strafzumessung bereits ihre Zustimmung erteilt. Sun erhält, weil nicht vorbestraft, allgemein mildernde Umstände, welche gegenüber den erschwerenden - darunter die Beschäftigung von mehr als zehn Masseusen/Prostituierten im Salon - überwiegen. Richter Schönsberg dürfte sich kaum querstellen.

Ist der Vergleich einmal geschlossen, wäre dies die erste Anwendung von Absatz 6 des Merlin-Gesetzes seit Jahrzehnten in Südtirol. In allen anderen Fällen, in denen Nachtclubs oder Massagesalons als Bordelle zweckentfremdet wurden - wurden die Tatbestände der Begünstigung der Prostitution bzw. Zuhälterei beanstandet.

Mit dem Vergleich mit dem Betreiber des "Giglio" erspart sich die Justiz zudem einen aufwändigen Strafprozess.

Die Polizei hat nicht weniger als 180 Kunden des Salons gefilmt bzw. identifiziert, die vor Gericht bezeugen müssten, dass in dem Salon nicht allein massiert wurde.

Bei Anwalt Nettis haben sich in den letzten Tagen bereits einige der Identifizierten gemeldet und sich über die Aussichten auf eine Zeugenaussage informiert. Der Sun-Verteidiger konnte sie beruhigen.

Und was passiert mit der 38-jährige Ehefrau des "Giglio"-Betreibers, die im Betrieb mitarbeitete und gegen die ebenfalls Ende Jänner ein Haftbefehl erlassen wurde? Sie hielt sich aber in China auf und wird voraussichtlich ebenfalls einen Vergleich abschließen.

Ihr Mann äußerte gegenüber seinem Anwalt die Absicht, in Italien bleiben und sich hin Hinkunft legalen Geschäften auf dem Gebiet der Körperpflege widmen zu wollen.

http://www.tageszeitung.it/2015/02/18/e ... te-freier/
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Beitrag von nina777 »

19.2.2015

Gericht spricht Hells Angel in Oberhausen frei

Oberhausen. Der Hells Angel Ramin Y., der einen Bandido vom Motorrad getreten haben sollte, wurde am Mittwoch vom Schöffengericht in Oberhausen freigesprochen.


Der Hells Angel Ramin Y. verließ den Gerichtssaal am Mittwoch als unbescholtener Bürger. Dafür hatten nicht zuletzt auch seine Kumpel gesorgt, ein befreundeter Profi-Boxer (24) und zwei andere Höllen-Engel, 38 und 28 Jahre alt. Die hatten als Zeugen unisono angegeben, man sei auch zum Tatzeitpunkt gemeinsam bei der "No Mercy Fight Night" in einer Oberhausener Disco gewesen.

Der Hauptbelastungszeuge, ein Autofahrer, der das Geschehen beobachtet und den Angeklagten nach eigenen Angaben auch wiedererkannt hatte, hatte sich dagegen in vielfältige Widersprüche verstrickt. So war er erst neun Tage später zur Polizei gegangen. "Warum", fragte sich Richter Kunze in seiner Urteilsbegründung. Der Zeuge hatte u.a. von einem Anruf der Essener Polizei als Grund gesprochen. Man habe ihn aufgefordert, sich bei den Oberhausener Kollegen zu melden. So einen Anruf seitens der Polizei habe es nie gegeben. "Wer zum Teufel, kann den Zeugen angerufen haben", fragte sich der Richter und überlegte, "kam der Anruf aus dem Bereich der Bandidos?" Die haben allen Grund Ramin Y. zu hassen. Gehörte er doch selbst zu den Banditen, ehe er die Seiten wechselte.

Räume waren lediglich als Wohnung ausgewiesen

Auch der Staatsanwalt listete die Widersprüche in den Aussagen der Belastungszeugen auf. Die Behauptung des Angeklagten wiederum, dass er zur Tatzeit in der Disco gewesen sei, ließe sich nicht mit Sicherheit widerlegen. "Beweise, dass es sich um Gefälligkeitsangaben handeln könnte, haben wir nicht", sagte der Staatsanwalt zu den Aussagen des Trios.

Von den Dreien hob sich besonders der 38-jährige Hells Angel ab, der sich selbst als kaumännischen Verwalter bezeichnet. Der Mann hat tatsächlich die meisten der Häuser im Rotlichtmilieu an der Flaßhofstraße gepachtet, diese aber wiederum an eine Gesellschaft weiterverpachtet, die sein Schwiegervater betreibt. "Ich verpachte auch mehrere Mehrfamilienhäuser, habe ein Tattoo-Studio und ein Kneipe", sagte der Mann. Bei letzterem, dem früheren Red Star Cafe, lege ihm die Stadt gerade Steine in den Weg. "35 Jahre war das eine Kneipe, sind da auch Steuern gezahlt worden", sagte er. Jetzt sei der Stadt aufgefallen, dass die Räume lediglich als Wohnung ausgewiesen seien.

Der Mann erklärte auch, dass sie als Rocker gar keine Aufmerksamkeit wollten. "Davon hat doch keiner etwas, weder wir, noch die Polizei, noch die Stadt. Dafür, dass er versuche, für Ruhe zu sorgen, gebühre ihm doch der Friedensnobelpreis.

Vieles sprach gegen Ramin Y. als Täter. Das Opfer etwa hatte ihn nicht identifizieren können. Dann hatten die Belastungszeugen von einem Hells Angels mit dem Totenkopf mit Flügeln auf der Kutte gesprochen. Den dürfen nur Vollmitglieder tragen. Ob Ramin Y. das am 7.7.2013 bereits war, ließ sich nicht klären.

Problematisch auch: Kontakte des Belastungszeugen zu den Bandidos.

http://www.derwesten.de/staedte/oberhau ... 1517444898
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