ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »



Terrorismus
Datenschützer warnen: Ersatzausweis diskriminierend

Weser-Kurier, Online Ausgabe vom 10.03.2015

Berlin (dpa) - Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hat nach einem Medienbericht das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, Terrorverdächtigen den Personalausweis zu entziehen und ein Ersatzdokument auszustellen.

«Die Stigmatisierungswirkung des Ersatz-Personalausweises wird erheblich sein, schon weil er optisch anders gestaltet ist», warnte Voßhoff in einer Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestags, aus der «Spiegel Online» zitiert. «Die Inhaber solcher Dokumente werden mit erheblichen Schwierigkeiten im Alltag zu rechnen haben, zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen.»

Für besonders problematisch hält Voßhoff, unbeteiligte Dritte betroffen sein könnten, weil die sogenannte Vorfeldstrafbarkeit nochmals erweitert werde. «So kann zum Beispiel möglicherweise schon derjenige dem Anschein der Terrorismusfinanzierung unterliegen, der bei einem Terrorverdächtigen einen Gebrauchtwagen kauft», erläuterte Voßhoff dem Bericht zufolge.

Ihrem Parteifreund, Innenminister de Maizière, warf sie vor, bei der Erstellung des inzwischen vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs übergangen worden zu sein.
(Hervorhebungen Klaus Fricke)



K O M M E N T A R



Sehr dankbar wären ich Frau Voßhoff, wenn Sie, z.B. den Überlegungen des KOK folgend ( http://www.datact-project.org/fileadmin ... Online.pdf ), die geplante Registrierungspflicht von Sexarbeitenden, die Stigmatisierung der Aktiven im Feld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen (EU-Feststellung) berücksichtigend, datenschutzrechtlich bewerten würde. Dass Frau Voßhof das Stigmatisierungskriterium in den Vordergrund ihrer Ablehnung eines Ersatzperonalausweises stellt, halte ich - auch für die Diskussion um die Registrierungspflicht und um ein Sexarbeitenden-Sonderpersonaldokument - für bedeutsam.


Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Quellen
(1) http://berufsverband-sexarbeit.de/blog/ ... gesetz.pdf, S. 1
(2) http://othes.univie.ac.at/20344/1/2012- ... 305907.pdf , ... wie andere auch!, Diplomarbeit, Almuth Waldenberger, S. 19


Einsichtsfähigkeit - persönliche Reife - Unmündigkeit - ist Sexarbeit wieder
Moralischer Schwachsinn?


"9. Wenn bei Anmeldung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person nicht über die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt ... hat die zuständige Behörde die für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen." (1, S.1)

Über diesen Passus der Eckpunkte des sog. ProstSchutzG hatte ich bisher hinweggelesen. Beim Koordinierungstreffen zur geplanten Frankfurter Demo am 13. Juni 2015 gegen das ProstSchutzG am vergangenen Freitag wurde von Juanita Henning eindrücklich auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

Ich bin, unter anderem daher, wirklich gespannt auf den Gesetzentwurf. Falls die Prüfung einer "Einsichtsfähigkeit" von Sexarbeitenden Kriterium der verpflichtenden Beratung werden sollte oder dies gar von Sachbearbeitenden bei der Annahme der Anmeldung von Sexarbeitenden in der zuständigen Behörde zu beurteilen wäre, empfände ich das als weiteren Skandal, da damit an die Bewertung von Sexarbeitenden als Asoziale, denen Schwachsinn unterstellt wurde, aus dem deutschen Faschismus angeschlossen wird.

"Im Dezember 1937 trat der Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei in Kraft. Damit wurde die Möglichkeit zur ‚Vorbeugehaft’, die seit 1933 für ‚Berufsverbrecher’ bestanden hatte, für das gesamte Reich vereinheitlicht und die Zielgruppe erweitert auf ‚Berufs- und Gewohnheitsbrecher’, ‚Gemeingefährliche’ und ‚Asoziale’, zu denen Sexarbeiterinnen ausdrücklich hinzugezählt wurden. Sie, aber auch Frauen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr’ (hwG), konnten nun jederzeit auch ohne richterlichen Beschluss in Vorbeugehaft genommen werden, oft denunziert von Nachbar_innen, Arbeitskolleg_innen oder früheren Liebhabern. Die Einstufung als ‚Asoziale’ leitete ihre rassenhygienische Verfolgung ein. ‚Asoziale’ galten in der Regel als ‚schwachsinnig’; konnte man diese Kategorisierung bei einer Sexarbeiterin nicht vornehmen, dann traf die eigens neu geschaffene Kategorie des ‚moralischen Schwachsinns’ zu, der sich in einer „Entartung des Charakters, bei schwerer Haltlosigkeit und Willensschwäche“ zeige." (2, S. 19)

Bei welcher anderen Bevölkerungs- oder Berufsgruppe wird deren "Einsichtsfähigkeit" -gesetzlich, durch einen "Rechtsstaat" veranlasst- obligatorisch in Frage gestellt und geprüft. Und wer prüft da, nach welchen Kriterien und mit welcher Fachkenntnis? Und ist nicht bereits diese Prüfung durch Personal mit spezifischen Kenntnissen (Psychatrie?) gegen den Willen der Betroffenen ein Grundrechtsverstoß (Einwilligung in Diagnostik) und im Falle der Prüfung durch Menschen, deren Qualifikation die von Verwaltungsangestellten des öffentlichen Dienstes ist, Willkür? Gibt es z.B eine obligatorische Prüfung aller jungen Menschen auf deren "Einsichtsfähigkeit" bei Vollendung des 18 Lebensjahres, durch die örtlichen Fachkliniken der Psychatrie bzw. den amtsärztlichen psychatrischen Dienst?

Es gibt zwar im Jugendstrafrecht, im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens, eine obligate Prüfung mutmasslicher Täterinnen auf deren "persönlichen Reife", in der festgestellt wird, ob junge Erwachsen (18 bis 21) aufgrund ihrer "persönlichen Reife" bereits dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen (durch Jugendgerichtshilfe und Fachkräfte aus dem Bereich der Psychologie), aber eben keine obligate Prüfung aller 18 bis 21 jährigen auf ihre "persönliche Reife", sondern nur die der mutmasslichen TäterInnen aus dieser Altersgruppe, da deren mutmassliche Tat als Indiz für mangelnde "persönliche Reife" angenommen wird und es um die Frage geht ob erzieherische Maßnahmen gegenüber dem (Erwachsenen-) Strafrecht im besten Interesse (in Anlehnung an das Kinder- und Jugendhilferecht) der Heranwachsenden vorrang haben sollten.

Wird jetzt die Aufnahme der Sexarbeit als Indiz für mangelnde "persönliche Reife" gewertet und erhält die Aufnahme der Sexarbeit den Rang eines begründeten Straftatverdachtes, wegen dessen ein Strafverfahren einzuleiten ist, in dem die "Einsichtsfähigkeit" sprich "persönliche Reife" aller Sexarbeitender (auch derer die Älter als 21 Jahre sind) zu prüfen ist und gegebenfalls deren Unmündigkeit zu attestieren wäre? Wenn ja sind wir nah an Sexarbeitende also ...

"‚Asoziale’ galten in der Regel als ‚schwachsinnig’; konnte man diese Kategorisierung bei einer Sexarbeiterin nicht vornehmen, dann traf die eigens neu geschaffene Kategorie des ‚moralischen Schwachsinns’ zu, der sich in einer „Entartung des Charakters, bei schwerer Haltlosigkeit und Willensschwäche“ zeige."


Es grüßt
Klaus
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 24.03.2015, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »


Als Beitrag zur Diskussion gegen das ProstSchutzGesetz hat die DSTIG (Deutsche STI-Gesellschaft zur Förderung der sexuellen Gesundheit) am 20.02.2015 ein Positionspapier zum Stand des Prostituiertenschutzgesetzes. veröffentlicht. (Link s.o.). Ich meine es wurde hier im Forum noch nicht dokumentiert. Dann mach ich das hiermit.



Positionspapier der Deutschen STI-Gesellschaft zum Stand des Prostitutionsschutzgesetzes.
vom 20.02.2015

Die Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG) ist eine interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Förderung sexueller Gesundheit.
Sie hat Standards zur Prävention sowie Empfehlungen zur Beratung zur sexuellen Gesundheit entwickelt.


Zur Beratungspflicht:

Die DSTIG spricht sich für freiwillige und qualifizierte Beratung, aber gegen eine gesundheitliche Pflichtberatung für SexarbeiterInnen, unabhängig von ihrem biologischen und sozialen Geschlecht oder sexuellen Orientierung aus.

Begründung:
SexarbeiterInnen haben in Deutschland kein höheres Ansteckungsrisiko für STI als andere Personen mit vergleichbaren sexuellen Praktiken.

Die Aufgaben der Gesundheitsämter sind bereits klar im Infektionsschutzgesetz (IfSG §19) geregelt: Beratung und Untersuchung zu sexuell übertragbaren Infektionen soll "für Personen, deren Lebensumstände eine erhöhte Ansteckungsgefahr für sich und andere mit sich bringen" angeboten werden und können auch "anonym in Anspruch genommen werden".

Die geplante gesundheitliche Pflichtberatung des Prostitutionsschutzgesetzes steht im Widerspruch zum IfSG §19. Beratung zu gesundheitsförderndem Verhalten in der Sexarbeit ist nach den Erfahrungen der DSTIG nur zielführend, wenn sie freiwillig und in einer vertrauensvollen Atmosphäre stattfindet.

Die Erfahrungen mit der Pflichtuntersuchung von SexarbeiterInnen bis zur Einführung des IfSG im Jahr 2001 haben gezeigt, dass SexarbeiterInnen in prekären Arbeitsverhältnissen und von Gewalt Betroffene sich trotz Verpflichtung nicht bei den Gesundheitsämtern melden und sich dort den ÄrztInnen und BeraterInnen nicht offenbaren. Freiwillig wahrzunehmende Angebote erreichen SexarbeiterInnen in prekären und riskanten Lebens- und Arbeitsverhältnissen besser.


Zur Registrierungspflicht

Die DSTIG spricht sich gegen eine Verknüpfung von Beratung und Registrierung aus.

Begründung:
Beratung im Zusammenhang mit Sexualität und Gesundheit sollte anonym möglich sein, um im gegenseitigen Vertrauen stattfinden zu können. Wenn eine namentliche Registrierung mit einer Beratung verknüpft wird, sind das nötige Vertrauen und damit der Erfolg der Beratung gefährdet.


Zur Kondompflicht:

Die DSTIG spricht sich für ein intensives Werben für den Gebrauch von Kondomen sowie Safer-Sex-Praktiken und gegen eine gesetzliche Kondompflicht aus.

Begründung:
Die Erfolge des intensiven Bewerbens des Kondomgebrauches und von Safer-Sex-Praktiken im Rahmen der HIV-Prävention haben gezeigt, dass Aufklärung effektiver wirkt als Zwang. Kondome werden nicht häufiger und sachgerechter angewendet, wenn sie vorgeschrieben werden. Das freiwillige und aus Überzeugung gewählte und ggf. von kompetenten, selbstverantwortlichen SexarbeiterInnen angewandte Schutzverhalten hält die DSTIG für
zweckdienlicher. Zumal sich eine Kontrolle der Kondompflicht in der Praxis kaum mit Menschenwürde und Bürgerrechten vereinbaren lässt.

Die DSTIG befürchtet, dass Kontrollen, bei denen kondomloser Verkehr festgestellt wird, entgegen der Absicht des neuen Gesetzesvorhabens doch zu einer Kriminalisierung der SexarbeiterInnen führen, zumal eine auf das Verhalten der Kunden ausgerichtete Kontrolle in der Praxis kaum durchführbar erscheint. Auch eine ungewollte Kriminalisierung schwächt die Position von SexarbeiterInnen in der Gesellschaft – statt sie zu verantwortlichem Handeln zu befähigen. Die Verantwortung wird auf die SexarbeiterInnen abgewälzt. Für die Annahme, dass eine Kondompflicht die SexarbeiterInnen in den Verhandlungen mit Kunden stärkt, gibt es keine wissenschaftliche Evidenz.

Die DSTIG spricht sich für flächendeckende, qualifizierte Angebote zur gesundheitlichen Beratung und ärztlichen Versorgung von SexarbeiterInnen aus. Solche Angebote sollten über die bisherigen Möglichkeiten der Gesundheitsämter hinausgehen und auch im gynäkologischen Bereich und in der ärztlichen Grundversorgung zu finden sein. Medizinische Grundversorgung ist gerade für Personen in prekären Lebensverhältnissen und ohne Krankenversicherung eine grundlegende und entscheidende Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse. Sie bietet damit bessere Möglichkeiten, Eigenverantwortlichkeit entsprechend IfSG §3 wahrzunehmen.

Die DSTIG spricht sich für die Stärkung der Rechte und der Rolle von SexarbeiterInnen aus (Empowerment), unabhängig von ihrem biologischen und sozialen Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung. Nur mit einer Stärkung der Rechte können Lebens- und Arbeitsverhältnisse stabilisiert und Gewalt und Menschenhandel bekämpft werden.

Die DSTIG fördert die Selbstverantwortung von SexarbeiterInnen.

Die Deutsche STI-Gesellschaft verweist auf die von ihr entwickelten Standards zur Prävention und die Leitlinie zur Beratung, Diagnostik und Therapie von STI. (1)

Zitate:
"Um die sexuelle Gesundheit zu bewahren und wiederherzustellen, kommt der Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen inklusive HIV besondere Bedeutung zu, sowohl im Hinblick auf die Prävention als auch im Zusammenhang mit Diagnostik und Therapie." (Einleitung S. 1)

"Grundvoraussetzung für das Gelingen einer Beratung ist – neben der fachlichen Kompetenz der Beratenden, dass die Beratung aus freier Entscheidung angenommen wird." (Grundlagen, Seite 2)

"Prävention orientiert sich an einem aufgeklärt-humanistischen Menschenbild, das das ethisch-moralische Spannungsfeld zwischen Eigenverantwortlichkeit und sozialer Verantwortung reflektiert. Es besteht das Primat der Eigenverantwortung bei gleichzeitigem Respekt vor der Selbstbestimmung des/der Anderen und dessen/deren Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit." (2, RKI, Epi Bull, 2010, 35: 351-354)

"Strategien und Maßnahmen der Prävention werden – wenn irgend möglich – auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeitet. Erkenntnisse, Erfahrungen und Methoden aus allen relevanten Disziplinen und Wissensgebieten werden berücksichtigt. Prävention muss sich wissenschaftlicher Evaluation unterziehen.“


(1) http://dstig.de/images/Literatur/new_be ... i.2014.pdf
(2) http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epi ... cationFile


Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Als Email u.a. an

- Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
- Deutsche Psychoanalytische Vereinigung
- Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
- Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie
- Deutsche Fachgesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde
- Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie
- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie


Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit wird in der großen Koalition über ein sogenanntes Prostituierten-Schutz-Gesetz verhandelt. Am 03.02.2015 sind dazu Einzelheiten veröffentlicht worden. Es ist vorgesehen, das alle Sexarbeitenden ihre Tätigkeit wohl ausserhalb des Gewerberechtes registrieren lassen sollen. Im Rahmen der Erteilung einer Meldebescheinigung als Sexarbeitende sollen diese einer medizinischen Beratungspflicht und einer Prüfung auf ihre Einsichtsfähigkeit unterliegen.

Hier der diesbezügliche Wortlaut der bisherigen Vereinbarungen:

"1. Voraussetzung für die Aushändigung der Anmeldebestätigung ist die Vorlage des Nachweises über eine medizinische Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst. Wie eine Erteilung solcher Nachweise auch durch niedergelassene Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Gynäkologie ausgestaltet werden kann, soll geprüft werden.
...
9. Wenn bei Anmeldung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person nicht über die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt oder in einer Zwangslage durch Dritte ausgebeutet wird, hat die zuständige Behörde die für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. ..."

Quelle:
http://berufsverband-sexarbeit.de/blog/ ... gesetz.pdf


Nach Rücksprache mit der DSTIG (Deutsche STI-Gesellschaft zur Förderung der sexuellen Gesundheit), Sektion sexuelle Gesundheit ( http://www.dstig.de/sektionen/sektion-s ... dheit.html ) und nach Durchsicht deren Positionierung zur vorgesehenen zwangsweisen medizinischen Beratung von Sexarbeitenden (Position DSTIG sieh z.B. hier http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 329#146329 ), folge ich deren Empfehlung, zur Frage der vorgesehen zwangsweisen obligatorischen Prüfung der Einsichtsfähigkeit von Sexarbeitenden die Fachgesellschaften der Psychologie, Psychatrie und Psychotherapie anzusprechen, da die DSTIG darauf verweist, in Fragen der psychischen Gesundheit über wenig Fachkompetenz zu verfügen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie aus der Sicht Ihres Verbandes erläutern könnten, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen und nach welchen Kriterien eine erzwungene Prüfung der Einsichtsfähigkeit von Sexarbeitenden ethisch zulässig ist, wobei insbesondere zu berücksichtigen wäre, ob und wenn ja in welchen anderen Erwerbsfeldern unter welchen Vorgaben eine solche Einsichtsfähigkeit bei allen in diesem Feld Erwerbstätigen vorgeschrieben ist.

Mit Rückbezug auf die Tatsache der allgegenwärtigen Stigmatisierung Sexarbeitender (EU, Bericht Mary Honeyball, 2014, S. 10 f) und unter Rückbesinnung auf die Unterstellung der "sozialen Schwachsinnigkeit" Sexarbeitender nach nationalsozialistischer Rechtssprechung und daraus folgender "fürsorgerischer und ärztlicher" Praxis bis in die Nachkriegsjahre ( http://othes.univie.ac.at/20344/, ... wie andere auch!, Diplomarbeit, Almuth Waldenberger, S. 19), unter Beachtung der Tatsache, dass Sexarbeit bis zum Inkrafttreten des Prostitutonsgesetzes 2002 als dem Berufsverbrechertum analoge, sozial unwerte, sittenwidrige Tätigkeit galt und auch unter Betrachtung von Beratungs- und Standards der medizinischen Tätigkeit, die die freie Einwilligung in Beratung und auch in Diagnostik durch Patient_Innenen/Klient_Innen vorrausetzen, erscheint mir sowohl die vorgesehene erzwungene medizinische Beratung, als auch die Prüfung eines zentralen Aspektes mentaler Gesundheit, einer so bezeichneten "Einsichtsfähigkeit", als problematisch im Sinne ärztlicher und pschotherapeutischer Standards und ethischer Orientierungen.

Vielen Dank für Ihre Antwort, sicher auch von vielen anderen Pro-Sexarbeit-Aktiven, die z.B. im Forum www.sexworker.at, aber auch in anderen Organisationen tätig sind.

Klaus Fricke
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 18.03.2015, 00:58, insgesamt 2-mal geändert.

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Nymphe
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Beitrag von Nymphe »

Klaus, also wenn du nicht schon verheiratet wärst ...
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society.

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

schön, wenn meine Bemühungen zur Attraktivität hoffentlich vor allem der kommunizierten Inhalte beitragen.

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Beitrag von nina777 »

Danke Klaus für deine klasse Arbeit

Liebe Grüße Nina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Prostituierte müssen sich in Berlin künftig anmelden

Ein neues Gesetz soll Prostituierte in Berlin besser schützen. Sie müssen sich künftig beim Gewerbeamt anmelden, Flatrates und Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr werden verboten.


Das Prostitutionsgesetz wird überarbeitet: Künftig sollen sich alle Prostituierten beim Gewerbeamt anmelden müssen, Flatrates werden verboten, ebenso die Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr. Die neuen Vorschriften sollen mehr Kontrolle bieten und so auch den rund 300 Frauen helfen, die auf dem Straßenstrich an der Kurfürstenstraße anschaffen gehen.
Links


"Wir haben mit dem Koalitionspartner viel verhandelt. Jetzt stehen die Eckpunkte. Wir wollen noch in diesem Halbjahr ein Gesetz in den Bundestag einbringen." Das kündigte die CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön bei der Diskussion "Deutschland als Bordell Europas" am Montagabend im Rathaus Schöneberg an, zu der Jan-Marco Luczak (CDU) eingeladen hatte. Bislang, so der Bundestagsabgeordnete, sei es so, dass Polizei und Ordnungsbehörden relativ wenig Möglichkeiten hätten. Prostitution ist seit dem Gesetz von 2001 legal. Das soll auch so bleiben, aber die Kommunen sollen mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten.

Dass die Lage für die Frauen verbessert werden soll, begrüßte auch Monika Nürnberger vom Frauentreff "Olga", in dem Prostituierte vom Kurfürstenkiez sich helfen lassen können. Der Verein betreut rund 200 Frauen in der medizinischen Abteilung. Eine Anmeldepflicht, auch um besser gegen Zwangsprostitution vorgehen zu können, sieht Nürnberger jedoch kritisch: "Sie bringt nichts. Alle werden sagen, sie seien freiwillig hier." Besser sei es, die bestehenden Hilfsangebote für die Frauen auszubauen, denn dort sei bereits Vertrauen entstanden.

Gerade auch für männliche Sexarbeiter, so Elisabeth Lange vom Verein "Subway – Hilfe für Jungs", sei eine Anmeldepflicht sehr schwierig: "Der Prostitutionsbereich ist für Männer noch mehr als bei den Frauen tabuisiert." Wenn mehr kontrolliert werde, würden die bestehenden vertrauensbildenden Maßnahmen kaputt gemacht. Wer gesundheitliche Aufklärung mit Zwang durchsetzen wolle, werde merken, dass das Interesse zurückgehe. "Wir haben lange diskutiert, ob die Anmeldung beim Gewerbeamt dem Besuch einer Einrichtung wie 'Olga' gleichgestellt werden kann. Die Stellen soll es auch weiter geben", sagte Schön.

Mehr Druck auf Bundesebene

Das wünschen sich auch Anwohner der Kurfürstenstraße. Beschwerden über den Straßenstrich kommen auch von Schulen und Kitas. Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung, Harald Sielaff, forderte deshalb, dass die CDU auf Bundesebene mehr Druck macht, damit in Deutschland "ein Anti-Prostitutionsgesetz wie in Frankreich und Schweden" möglich wird. Nadine Schön sagte jedoch: "Wir wollen einen Mittelweg, sonst treibt man den Bereich in die Illegalität." Durch Anmeldungen und Belangen der Zuhälter, die mit dem Körper der Frau Geld verdienten, solle mehr Licht ins Dunkel gebracht werden.

http://www.morgenpost.de/berlin/article ... elden.html
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

          Bild
fraences hat geschrieben:Prostituierte müssen sich in Berlin künftig anmeldenEin neues Gesetz soll Prostituierte in Berlin besser schützen. Sie müssen sich künftig beim Gewerbeamt anmelden, Flatrates und Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr werden verboten.
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... elden.html
Wenn die Meldepflicht beim Gewerbeamt ist und die SexarbeiterInnen ein Gewerbe anmelden müssen (§14GeWO ?) dann wäre das praktosch ein Verbot der Wohnungsprostitution und sie wäre dann eine Prostitutionsstätte. Das steht aber in Widerspruch zu dem in Eckpunktpapier formulierte Vereinbarung, das eine SexarbeiterIn , die in der Privatwohnung gemeldet ist und dort wohnt , nicht genehmigungspflichtig ist.

Bei eine Gewerbeanmeldung wäre das arbeiten der einzelne SesarbeiterIn in ihre Privatwohnung NICHT mehr möglich, da sie
1. Vom Vermieter eine Zustimmung bräuchte, bzw. er müsste da ein Gewerbe ausgeübt wird, eine Nutzungsänderung der Wohnung für gewerbliche Zwecke beantragen. (Baurecht)


Desweiteren wäre dann laut Gewerbeordnung wieder die An- und Abmeldung in jeder zuständige Gewerbe- und Ordnungsamt in jede Kommune anzeigen muss.

"der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gliechzeitig anzeigen." Quelle §14 GeWO


Die Aufnahme müsste rechtzeitig angemeldet werden.
Rechtzeitig laut Gewo §15 (1) GeWo drei Werktage vor Antritt der Prostitutionstätigkeit.

§146 (1) "nicht richtig, nicht vollständig, oder nicht rechtzeitig erstattet

und (2) mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro belegt.


Auch eine unterlassenen Abmeldung wäre eine mit BUßgeld belegte Ordnungswidirgkeit.

Mit einer anzeigepflichtige Gewerbe geht eine problematische Vermehrung des Umlaufs persönlicher Daten einher.

Oder es wird mit einem Sondergesetz geregelt außerhalb der Gewerbeordnung und die Anmeldung wird beim Gewerbeamt getätigt. ????
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Beitrag von fraences »

Berlin plant Gewerbeschein für Prostituierte

Im Kampf gegen Zwangsprostitution geht Berlin neue Wege. Prostituierte sollen künftig ein Gewerbe anmelden. Frauenrechtlerinnen sind skeptisch. Sie bevorzugen einen anderen Ansatz.

Das Prostitutionsgesetz in Berlin wird überarbeitet: Künftig sollen sich alle Prostituierten beim Gewerbeamt der Hauptstadt anmelden müssen, Flatrates werden verboten, ebenso die Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr. Die neuen Vorschriften sollen mehr Kontrolle bieten und so auch den rund 300 Frauen helfen, die auf dem Straßenstrich an der Kurfürstenstraße anschaffen gehen.

"Wir haben mit dem Koalitionspartner viel verhandelt. Jetzt stehen die Eckpunkte. Wir wollen noch in diesem Halbjahr ein Gesetz in den Bundestag einbringen." Das kündigte die CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön bei der Diskussion "Deutschland als Bordell Europas" am Montagabend im Rathaus Schöneberg an, zu der Jan-Marco Luczak (CDU) eingeladen hatte.
Hilfsangebote für Frauen sollen ausgebaut werden

Bislang, so der Bundestagsabgeordnete, sei es so, dass Polizei und Ordnungsbehörden relativ wenig Möglichkeiten hätten. Prostitution ist seit dem Gesetz von 2001 legal. Das soll auch so bleiben, aber die Kommunen sollen mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten.

Dass die Lage für die Frauen verbessert werden soll, begrüßte auch Monika Nürnberger vom Frauentreff Olga, in dem Prostituierte vom Kurfürstenkiez sich helfen lassen können. Der Verein betreut rund 200 Frauen in der medizinischen Abteilung.

Eine Anmeldepflicht, auch um besser gegen Zwangsprostitution vorgehen zu können, sieht Nürnberger jedoch kritisch: "Sie bringt nichts. Alle werden sagen, sie seien freiwillig hier." Besser sei es, die bestehenden Hilfsangebote für die Frauen auszubauen, denn dort sei bereits Vertrauen entstanden.

Gerade auch für männliche Sexarbeiter, so Elisabeth Lange vom Verein Subway – Hilfe für Jungs, sei eine Anmeldepflicht sehr schwierig: "Der Prostitutionsbereich ist für Männer noch mehr als bei den Frauen tabuisiert." Wenn mehr kontrolliert werde, würden die bestehenden vertrauensbildenden Maßnahmen kaputt gemacht.

Wer gesundheitliche Aufklärung mit Zwang durchsetzen wolle, werde merken, dass das Interesse zurückgehe. "Wir haben lange diskutiert, ob die Anmeldung beim Gewerbeamt dem Besuch einer Einrichtung wie Olga gleichgestellt werden kann. Die Stellen soll es auch weiter geben", sagte Schön.
Mehr Druck auf Bundesebene

Das wünschen sich auch Anwohner der Kurfürstenstraße. Beschwerden über den Straßenstrich kommen auch von Schulen und Kitas. Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung, Harald Sielaff, forderte deshalb, dass die CDU auf Bundesebene mehr Druck macht, damit in Deutschland "ein Antiprostitutionsgesetz wie in Frankreich und Schweden" möglich wird.

Nadine Schön sagte jedoch: "Wir wollen einen Mittelweg, sonst treibt man den Bereich in die Illegalität." Durch Anmeldungen und Belangen der Zuhälter, die mit dem Körper der Frau Geld verdienten, solle mehr Licht ins Dunkel gebracht werden.

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panor ... ierte.html
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Beitrag von Kasharius »

Sag ich doch: Zwangsmaßnahmen gegen Zwangsprostitution ist BLÖDSINN...

Aber wer hört schon auf mich/uns

Kasharius grüßt

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »



Progammm der Bremer Piraten für die Bürgerschafts- und Kommunalwahlen im Land Bremen am 10.05.2015

11. Sex!

11.1 Queer
Auch im 21. Jahrhundert sind Menschen mit sexuellen Orientierungen und Identitäten jenseits heterosexueller Normierungen noch immer Diskriminierungen ausgesetzt. Es gibt sogar reaktionäre Tendenzen, die die erreichten Erfolge auf dem Weg zu Anerkennung und Emanzipation in Frage stellen. Die Piratenpartei Bremen will, dass Homosexualität, Bisexualität und andere Spielarten von Liebe und Sexualität, bei denen niemand unter Beugung oder Brechung seines Willens zu sexuellen oder erotischen Handlungen veranlasst wird, im Sexualkundeunterricht als der Heterosexualität gleichwertig vermittelt werden. Das Rat&Tat-Zentrum in Bremen ist finanziell als gemeinnützige Einrichtung zu fördern. Wo dies möglich ist, sollen im Zuge von Renovierungsarbeiten und Neubauten Unisextoiletten eingerichtet werden als Alternative für Menschen, die sich keinem der beiden klassischen Geschlechterbilder zugehörig fühlen.

11.2 Prostitution
Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen und ihren Kunden und Kundinnen lehnt die Piratenpartei Bremen ab. Selbstbestimmt tätige Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung. Alle Bestrebungen Grundrechte, wie das Recht auf Privatsphäre einzuschränken oder die Ausübung des Berufes mit Sperrbezirken zu behindern, lehnen wir ab. Sonderregelungen zur Reglementierung von Prostitution müssen dahingehend geprüft werden, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen sicherzustellen.


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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Verlagerung in den Untergrund befürchtet:

GdP-Frauen gegen Bestrafung von Freiern und Prostitutionsverbot

Potsdam/Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich gegen ein Verbot der Prostitution und gegen eine generelle Bestrafung von Freiern ausgesprochen. Vor rund 150 Teilnehmern der 6. Bundesfrauenkonferenz der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Dienstag in Potsdam sagte Dagmar Hölzl, Vorsitzende der GdP- Frauengruppe (Bund): "Die Erfahrungen aus Schweden zeigen, dass Prostitution durch die Bestrafung der Freier nicht einfach verschwindet – sie verlagert sich nur in den Untergrund. Dies jedoch kann gerade für die im Sexgewerbe tätigen Frauen nicht die Lösung sein."

Es würden, so Hölzl weiter, nicht nur die Freier kriminalisiert werden, auch die Prostituierten selbst würden der Gefahr einer Kriminalisierung ausgesetzt. Die in der GdP organisierten 40.000 weiblichen Polizeibeschäftigten sprechen sich dafür aus, das Prostitutionsgesetz im Sinne der Verbesserung der Lebenssituation von Prostituierten weiterzuentwickeln.

Hölzl: "Notwendig ist eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten mit klaren Vorgaben und Mindeststandards. Nur so kann geprüft werden, ob in diesen Betrieben geregelte Arbeitsbedingungen wie Sicherheit für die Prostituierten, Hygiene und bezahlbare Mieten, gewährleistet sind." Gleichzeitig plädieren die GdP-Frauen für eine Sozialversicherung für Prostituierte sowie regelmäßige Angebote für Gesundheitsuntersuchungen und Beratung außerhalb der Arbeitsstätten. Die Frauenvorsitzende der GdP: "Wir sind uns mit dem Deutschen Frauenrat einig, dass die Bundesregierung bei einer Neufassung des Gesetzes zwischen Prostitution und Menschenhandel differenzieren muss."

In mehr als 40 Anträgen an den GdP-Bundeskongress berieten die weiblichen Delegierten aus allen Bundesländern, dem BKA und der Bundespolizei, bis zum Dienstag in Potsdam darüber, wie die Lage der Frauen in der Polizei verbessert werden kann.

http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP ... onsverbot-
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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@all

klingt ja dann doch ermutigend.

Und von mir mal zwei Dokumente aus grauer Vorzeit unter dem Motto: Sperrgebiete und Reglementierung - wie alles begann und im Wirtschaftswunderland fortgesetzt wurde

Die 3. Wahlperiode dauerte damals von 1957-1961. Der Bundeskanzler hieß Konrad Adenauer unhd die CDU/CSU-Fraktion verfügte mit 289 Abgeordneten über eine satte Mehrheit. Die FDP war noch vertreten und die SPD entsandte 180 Abgeordnete.

Hier nun die Dokumente

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/03/018/0301819.pdf

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/03/014/0301449.pdf

Viel Freude

Kasharius grüßt

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Beitrag von Kasharius »

Hier noch ein Nachtrag zu dem Gesetzentwurf, dessen Dokumente ich jüngst einstellte. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter und dritter Lesung ohne Aussprache einstimmig in der 116. Sitzung der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestags am 20. Mai 1960 verabschiedet. Damals herrschte zumindest in dieser Frage noch Einigkeit im hohen Hause.


Kasharius grüßt

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

CSU-Politiker werfen Ministerin Schwesig vor, Zuhälter geschont zu haben

In der Großen Koalition ist ein heftiger Streit über die geplante Reform des Prostitutionsgesetzes ausgebrochen. Drei CSU-Abgeordnete werfen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor, sie habe bei der Vorbereitung des Gesetzes "dubiose Verbände" ins Vertrauen gezogen, die wie eine Interessenvertretung von Zuhältern und Bordellbesitzern wirkten. Anlass der von den Parlamentariern Barbara Lanzinger, Hans- Peter Uhl und Volker Ullrich geführten Klage ist unter anderem eine Äußerung des Chefs des Bordellbetreiberverbands UEGD im Spiegel (14/2015): "Es hätte viel schlimmer kommen können", kommentierte Holger Rettig die Eckpunkte des Gesetzes. Darin sind beispielsweise keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte vorgesehen, auch ein Mindestalter von 21 Jahren für Sexarbeiter soll es nicht geben. Die CSU-Politiker nennen den "Triumph" der Zuhälter eine "Schande für die Bemühungen der Regierungskoalition", Frauen im Sexgewerbe besser zu schützen. "Es bleibt nur zu hoffen, dass von dieser Seite keine Gelder für die Entschärfung der gesetzlichen Regelungen geflossen sind", er klären die Abgeordneten. Schwesigs Ministerium sei die Lebenssituation und Gewaltabhängigkeit Zehntausender Prostituierter fremd. Von der SPD-Fraktionsführung fordern die CSU-Politiker, sich erneut mit dem Gesetz zu befassen und danach Gespräche in der Koalition zu führen.


http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/man ... 27022.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

Irgendwie macht es mich traurig und fassungslos, dass sich der Spiegel einreiht in die populistische Fraktion der P6-Gegner. Das ist nur noch einseitige Berichtserstattung.
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Beitrag von Doris67 »

Jupiter: Hofberichterstattung ist beim Spiegel aber nicht gerade eine neue Tendenz. Rudolf Augsteins Geist herrscht dort leider schon lange nicht mehr.
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Beitrag von Kasharius »

Ich denke diese Meldung basiert auf diesem Bericht in der letzten Ausgabe des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL
https://magazin.spiegel.de/digital/?utm ... /132909484 .

In dem Artikel wird die Frage aufgeworfen bzw. wird behauptet, die Verbände BESD bzw. BUSD seien aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahl nicht legitimiert die Interessen der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu vertreten. Ihnen würde es nur um eigene Belange bzw., aufgrund der Kooperation mit dem UEGD, um Belange der "Zuhälter" gehen. Außerdem wird in dem Artikel suggeriert, die Mitglieder all jener Verbände seien gegen jede Reglemetierung was ja schon deshalb nicht stimmt, da die Verbände eigene Gesetzentwürfe vorgelegt haben. Zum Beweis dafür, daß diese Verbände nicht die tatsächlichen vermeintlichen Schutzinteressen der (Zwangs)Prostituierten vertreten wird in dem Bericht eine (!) rumänische SW zitiert, die sich für den Kondomzwang ausspricht. Ferner behauptet der Artikel, die Agentur von Stephanie Klee würde andere SW vermitteln was nach meiner Kenntnis so nicht stimmt.

Kasharius grüßt

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

@Kasharius: Dies wurde hier schon irgendwo eingestellt und die Stellungnahme des BeSD: http://berufsverband-sexarbeit.de/komme ... el-142015/

Gruß Jupiter
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