http://www.hr-online.de/website/fernseh ... -08&row=39Hessischer Rundfunk 08.04.2015, 22:45-23:15
Zum Sex verdammt
Wenn Frauen ihren Körper verkaufen
hr-fernsehen_2015:04:08_-Zum_Sex_verdammt
Deutschland wird häufig als der "größte Puff Europas" bezeichnet. Diesen zweifelhaften Ruf hat sich die Bundesrepublik mit der Legalisierung der Prostitution im Januar 2002 erworben. Seitdem boomen FKK-Clubs, Laufhäuser und sogar "Flatrate-Bordelle", in denen für einen bestimmten Betrag unbegrenzter Sex geboten wird. "Geiz ist geil", zumindest für die Freier. Auf der anderen Seite stehen die Frauen. Viele von ihnen werden gewaltsam gezwungen, ihren Körper zu verkaufen. Sie werden nach Deutschland gelockt oder geschleppt von Kriminellen, die sich im immer größer werdenden Sex-Markt fette Gewinne versprechen.
Deutschland wird häufig als der "größte Puff Europas" bezeichnet. Diesen zweifelhaften Ruf hat sich die Bundesrepublik mit der Legalisierung der Prostitution im Januar 2002 erworben. Seitdem boomen FKK-Clubs, Laufhäuser und sogar "Flatrate-Bordelle", in denen für einen bestimmten Betrag unbegrenzter Sex geboten wird. "Geiz ist geil", zumindest für die Freier. Auf der anderen Seite stehen die Frauen. Viele von ihnen werden gewaltsam gezwungen, ihren Körper zu verkaufen. Sie werden nach Deutschland gelockt oder geschleppt von Kriminellen, die sich im immer größer werdenden Sex-Markt fette Gewinne versprechen.
Die Bundesregierung in Berlin will damit jetzt Schluss machen. Ein neues, schärferes Gesetz soll her. Doch wem nützt das? "Zum Sex verdammt" gibt exklusive Einblicke in eine Branche, die als die älteste der Welt gilt. Der Film gibt den Betroffenen eine Stimme.
"Zum Sex verdammt" erzählt die Lebensgeschichten von drei Frauen, die gezwungen oder getrieben sind, sich für Sex zu verkaufen. Da ist etwa Renée, 27 Jahre alt, aus Jamaica. Seit knapp zehn Jahren bietet sie Freiern ihren Körper an. Der Job widert sie an. Schon als Minderjährige sei sie vergewaltigt worden, erzählt sie. Ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland ist ungesichert, eine richtige Wohnung hat sie nicht. Sie hofft auf einen Ausweg aus der Prostitution, würde lieber heute als morgen damit aufhören. Jana stammt aus Polen. Auch sie hat sich nicht freiwillig verkauft. Mit 15 Jahren verliebte sie sich in einen älteren Mann. Der zwang sie, anschaffen zu gehen. Mit 16 floh sie nach Deutschland, doch auch hier kam sie zunächst wieder ins Rotlichtmilieu. Dass Jana minderjährig war, bescherte vielen Freiern den besonderen Kick. Ausgerechnet ein Freund ihres Zuhälters rettete sie schließlich. Heute engagiert sie sich für Frauen aus Osteuropa, die eine ähnliche Geschichte haben wie sie. Und dann ist da noch Kitty. Sie macht ihren Job gerne, sagt sie. Und für Geld macht sie alles. Wirklich alles. Nur Sex mit Kindern oder Tieren komme für sie nicht in Frage, sagt sie. Ansonsten gelte: Je härter desto besser. Auch Kitty ist zum Sex verdammt, selbst wenn es kein äußerer Zwang ist. Aber in keiner anderen Branche hätte sie so viel Spaß und würde damit auch noch so viel Geld verdienen, sagt sie. Was sie von der Verschärfung des Prostitutionsgesetzes hält? Gar nichts. Schärfere Auflagen? Auf keinen Fall.
Hintergrund
Film von Sara Jasmin Bhatti und Selina Rust
ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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Zum Sex verdammt Wenn Frauen ihren Körper verkaufen
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ist diese Aussage an sich nicht schon krass? Das ist nicht weniger als ein Bestechungsvorwurf.CSU-Politiker werfen Ministerin Schwesig vor, Zuhälter geschont zu haben
In der Großen Koalition ist ein heftiger Streit über die geplante Reform des Prostitutionsgesetzes ausgebrochen. Drei CSU-Abgeordnete werfen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor, sie habe bei der Vorbereitung des Gesetzes "dubiose Verbände" ins Vertrauen gezogen, die wie eine Interessenvertretung von Zuhältern und Bordellbesitzern wirkten. Anlass der von den Parlamentariern Barbara Lanzinger, Hans- Peter Uhl und Volker Ullrich geführten Klage ist unter anderem eine Äußerung des Chefs des Bordellbetreiberverbands UEGD im Spiegel (14/2015): "Es hätte viel schlimmer kommen können", kommentierte Holger Rettig die Eckpunkte des Gesetzes. Darin sind beispielsweise keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte vorgesehen, auch ein Mindestalter von 21 Jahren für Sexarbeiter soll es nicht geben. Die CSU-Politiker nennen den "Triumph" der Zuhälter eine "Schande für die Bemühungen der Regierungskoalition", Frauen im Sexgewerbe besser zu schützen. "Es bleibt nur zu hoffen, dass von dieser Seite keine Gelder für die Entschärfung der gesetzlichen Regelungen geflossen sind", er klären die Abgeordneten. Schwesigs Ministerium sei die Lebenssituation und Gewaltabhängigkeit Zehntausender Prostituierter fremd. Von der SPD-Fraktionsführung fordern die CSU-Politiker, sich erneut mit dem Gesetz zu befassen und danach Gespräche in der Koalition zu führen.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Prostitution: Bordellbetreiber sollen auf Zuverlässigkeit überprüft werden
Mindestalter für den Betreiber, mehr Rechte für die Polizei: Wer in Deutschland ein Bordell betreibt, muss nach SPIEGEL-Informationen künftig mit strengeren Auflagen rechnen. Auch ein Grundrecht soll eingeschränkt werden.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will die Regeln für Bordellbetreiber stärker verschärfen als bislang bekannt. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus dem aktuellen Arbeitsentwurf ihres Ministeriums für das neue sogenannte Prostituiertenschutzgesetz hervor. Bordellbetreiber müssen demnach künftig mindestens 21 Jahre alt und "zuverlässig" sein, um eine Erlaubnis zu bekommen. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Dafür dürfen sie in den fünf Jahren zuvor beispielsweise nicht wegen Zuhälterei oder Schwarzarbeit verurteilt und mindestens zehn Jahre nicht in einem verbotenen Verein wie einem Rockerklub Mitglied gewesen sein. Ebenfalls neu ist, dass "Räume, die für die Prostitutionsausübung bestimmt sind, nicht über den Einzelfall hinausgehend zur Nutzung als Schlaf- und Wohnraum bestimmt" sein dürfen, wie es in dem Entwurf heißt. In vielen Bordellen ist es üblich, dass Sexarbeiterinnen dort auch übernachten.
Außerdem bekommen Polizei und Behörden wie Gesundheitsämter das Recht, Bordelle "jederzeit zu betreten". Dies soll auch für Wohnungsbordelle gelten: "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt", heißt es in dem 79 Seiten langen Entwurf.
Um die geplante Kondompflicht zu gewährleisten, müssen Betreiber ausreichend Präservative bereitstellen und ein Hinweisschild anbringen, heißt es weiter. Auch für Prostituierte kommen neue Regeln: Sie müssen sich künftig anmelden und die Bescheinigung bei Kontrollen vorzeigen - dies soll auch unter Pseudonym möglich sein.
Die Große Koalition hatte sich im Februar auf eine Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Demnach ist käuflicher Sex ohne Kondom künftig bundesweit verboten. Zudem sollen für 18- bis 21-jährige Sexarbeiterinnen besondere Auflagen gelten. Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung ist einmal im Jahr eine "medizinische Beratung" für Prostituierte vorgeschrieben.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 27959.html
Mindestalter für den Betreiber, mehr Rechte für die Polizei: Wer in Deutschland ein Bordell betreibt, muss nach SPIEGEL-Informationen künftig mit strengeren Auflagen rechnen. Auch ein Grundrecht soll eingeschränkt werden.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will die Regeln für Bordellbetreiber stärker verschärfen als bislang bekannt. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus dem aktuellen Arbeitsentwurf ihres Ministeriums für das neue sogenannte Prostituiertenschutzgesetz hervor. Bordellbetreiber müssen demnach künftig mindestens 21 Jahre alt und "zuverlässig" sein, um eine Erlaubnis zu bekommen. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Dafür dürfen sie in den fünf Jahren zuvor beispielsweise nicht wegen Zuhälterei oder Schwarzarbeit verurteilt und mindestens zehn Jahre nicht in einem verbotenen Verein wie einem Rockerklub Mitglied gewesen sein. Ebenfalls neu ist, dass "Räume, die für die Prostitutionsausübung bestimmt sind, nicht über den Einzelfall hinausgehend zur Nutzung als Schlaf- und Wohnraum bestimmt" sein dürfen, wie es in dem Entwurf heißt. In vielen Bordellen ist es üblich, dass Sexarbeiterinnen dort auch übernachten.
Außerdem bekommen Polizei und Behörden wie Gesundheitsämter das Recht, Bordelle "jederzeit zu betreten". Dies soll auch für Wohnungsbordelle gelten: "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt", heißt es in dem 79 Seiten langen Entwurf.
Um die geplante Kondompflicht zu gewährleisten, müssen Betreiber ausreichend Präservative bereitstellen und ein Hinweisschild anbringen, heißt es weiter. Auch für Prostituierte kommen neue Regeln: Sie müssen sich künftig anmelden und die Bescheinigung bei Kontrollen vorzeigen - dies soll auch unter Pseudonym möglich sein.
Die Große Koalition hatte sich im Februar auf eine Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Demnach ist käuflicher Sex ohne Kondom künftig bundesweit verboten. Zudem sollen für 18- bis 21-jährige Sexarbeiterinnen besondere Auflagen gelten. Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung ist einmal im Jahr eine "medizinische Beratung" für Prostituierte vorgeschrieben.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 27959.html
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Sieht da jemand etwa Probleme beim Datenschutz ( personenbezogene Daten)?fraences hat geschrieben: Auch für Prostituierte kommen neue Regeln: Sie müssen sich künftig anmelden und die Bescheinigung bei Kontrollen vorzeigen - dies soll auch unter Pseudonym möglich sein.
Scheinbar haben die Medien, zumindestens der Spiegel, schon die 79 Seiten des Gesetzesentwurf. Bin drauf gespannt.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Bordellbetreiber sollen künftig "zuverlässig" sein
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... -sein.html
Ministerin Schwesig
Bordellbetreiber sollen künftig "zuverlässig" sein
Aufgrund der Liberalisierung der Prostitution gilt Deutschland als "Bordell Europas". Um die Huren besser zu schützen, fordert die Frauenministerin nun genaue Vorgaben für die Betreiber von Bordellen.
Betreiber von Bordellen sollen nach dem Wunsch von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig mehr Voraussetzungen erfüllen müssen. Das neue sogenannte Prostituiertenschutzgesetz schreibe vor, dass eine Erlaubnis nur noch an "zuverlässige" Betreiber erteilt werden solle, berichtet das Magazin "Spiegel" unter Berufung auf einen aktuellen Arbeitsentwurf aus Schwesigs Ministerium.
Darunter versteht das Ministerium unter anderem, dass die Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht wegen Zuhälterei oder Schwarzarbeit verurteilt wurden und mindestens zehn Jahre nicht in einem verbotenen Verein wie einem Rockerklub Mitglied waren. Darüber hinaus sollen Bordellbetreiber dem Bericht zufolge künftig mindestens 21 Jahre alt sein.
Ebenfalls neu sei, dass "Räume, die für die Prostitutionsausübung bestimmt sind, nicht über den Einzelfall hinausgehend zur Nutzung als Schlaf- und Wohnraum bestimmt" sein dürfen, wie es in dem Entwurf heißt. In vielen Bordellen ist es üblich, dass Prostituierte auch in den Bordellzimmern übernachten. Außerdem bekommen Polizei und Behörden wie Gesundheitsämter laut Entwurf das Recht, Bordelle "jederzeit zu betreten".
Deutschland gilt als "Bordell Europas"
Um die Kondompflicht zu gewährleisten, müssen Betreiber ausreichend Präservative bereitstellen und ein Hinweisschild anbringen, heißt es weiter. Auch für Prostituierte kommen neue Regeln: Sie müssen sich künftig anmelden und die Bescheinigung bei Kontrollen vorzeigen; dies soll auch unter Pseudonym möglich sein.
Bereits im vergangenen Februar hatte sich die große Koalition auf die Grundzüge eines Gesetzes zum Schutz von Prostituierten geeinigt. Die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verantwortete Liberalisierung der Prostitution führte zu einem sprunghaften Anstieg der Zwangs- und Elendsprostitution vor allem aus osteuropäischen Ländern. Deutschland gilt inzwischen als "Bordell Europas". Das soll sich mit den neuen Regeln ändern.
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PRESSEMITTEILUNG – Schwesigs Prostituiertenkontrollgesetz tritt Grundrechte mit Füßen
Nach Informationen der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL liegt ein erster Entwurf für das geplante neue „Prostituiertenschutzgesetz“ vor, der alle Befürchtungen von Seiten der Sexarbeiter/innen bestätigt. Der vorliegende Entwurf erweist sich – wie die vorliegenden Informationen erneut bestätigen – vor allem als „Prostituiertenkontrollgesetz“, mit dem ohne Skrupel Grundrechte der im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen mit Füßen getreten und sie zu Menschen zweiter Klasse degradiert werden sollen.
http://www.donacarmen.de/pressemitteilu ... /#more-596
Nach Informationen der aktuellen Ausgabe des SPIEGEL liegt ein erster Entwurf für das geplante neue „Prostituiertenschutzgesetz“ vor, der alle Befürchtungen von Seiten der Sexarbeiter/innen bestätigt. Der vorliegende Entwurf erweist sich – wie die vorliegenden Informationen erneut bestätigen – vor allem als „Prostituiertenkontrollgesetz“, mit dem ohne Skrupel Grundrechte der im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen mit Füßen getreten und sie zu Menschen zweiter Klasse degradiert werden sollen.
http://www.donacarmen.de/pressemitteilu ... /#more-596
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Die Abfolge der letzten drei SPIEGEL-Artikel in den Heften 14/2015, 15/2015 und nun 16/2015 ist schon bemerkenswert. Es stellt sich die Frage wer hier Lobbyarbeit betreibt: Dubiose Verbände oder dubiose (vermeintlich christlich-soziale) Parteien...
Und immer "mitten Mang" der selbsternannte Retter aller (Zwangs)Prostituierten, der CSU-Bundstagsabgeordnete Hans-Peter Uhl
https://www.uhl-csu.de/zur-person/meine ... esetz.html .
Wenn es aber um Flüchtlinge, auch aus Rumänien und Bulgarien geht, hört die Menschenfreundlichkeit auf! Hier eine kleine Auswahlseiner Statements dazu, die man ihm oder seinen Parteikolleginnen und Kollegen bbei der nächsten Anhörung zum ProstG um die Ohren hauen sollte:
https://www.uhl-csu.de/zur-person/meine ... litik.html
https://jacobjung.wordpress.com/2012/01 ... r-uhl-csu/
http://www.tagesspiegel.de/politik/einw ... 67936.html
https://www.uhl-csu.de/dialog/veroeffen ... n/318.html
https://www.uhl-csu.de/dialog/veroeffen ... n/317.html
usw...
Das diese Widersprüche nur scheinbar bestehen liegt auf der Hand. Dennoch: Er gibt vor (indirekt) rumänisch-bulgarische SW Schützen zu wollen gegen böse Zuhälter, sagt ihnen aber gleichzeitig: HAUT AB UND BEDROHT UNSEREN WOHLSTAND NICHT!!!
So ist er, unser Hans Peter...
Kasharius kot-...äh grüßt
Und immer "mitten Mang" der selbsternannte Retter aller (Zwangs)Prostituierten, der CSU-Bundstagsabgeordnete Hans-Peter Uhl
https://www.uhl-csu.de/zur-person/meine ... esetz.html .
Wenn es aber um Flüchtlinge, auch aus Rumänien und Bulgarien geht, hört die Menschenfreundlichkeit auf! Hier eine kleine Auswahlseiner Statements dazu, die man ihm oder seinen Parteikolleginnen und Kollegen bbei der nächsten Anhörung zum ProstG um die Ohren hauen sollte:
https://www.uhl-csu.de/zur-person/meine ... litik.html
https://jacobjung.wordpress.com/2012/01 ... r-uhl-csu/
http://www.tagesspiegel.de/politik/einw ... 67936.html
https://www.uhl-csu.de/dialog/veroeffen ... n/318.html
https://www.uhl-csu.de/dialog/veroeffen ... n/317.html
usw...
Das diese Widersprüche nur scheinbar bestehen liegt auf der Hand. Dennoch: Er gibt vor (indirekt) rumänisch-bulgarische SW Schützen zu wollen gegen böse Zuhälter, sagt ihnen aber gleichzeitig: HAUT AB UND BEDROHT UNSEREN WOHLSTAND NICHT!!!
So ist er, unser Hans Peter...
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Stellungnahme des BVÖGD zu den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom 03.02.2015
Die Stellungnahme ist eine Ergänzung zu den im August 2014 vereinbarten Eckpunkten des „Positionspapier zu der Diskussion um die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte“, dass im letzten Jahr vom BVÖGD zusammen mit Vertretern der Großstadtgesundheitsämter erarbeitet wurde.
Stellungnahme des BVÖGD zu den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom 03.02.2015 (PDF)
Positionspapier zu der Diskussion um die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte (PDF)
Aus Sicht des BVÖGD sind die geplanten Instrumente einer Anmeldepflicht. Der vorgesehenen Pflichtberatung und einer Pflichtuntersuchung keine sind geeigneten Instrumente, um Männer und Frauen in der Prostitution vor gesundheitlichen Risiken, Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen. Diese Instrumente stehen auch dem gesetzlichen Auftrag der Gesundheitsämter nach § 19 entgegen. Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Gesundheitsämter Information, Aufklärung und freiwillig und anonym wahrzunehmende Beratungs- und Untersuchungsangebote zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) vorhalten, ggf. auch aufsuchend. Dies sind effektive, auch international anerkannte Maßnahmen, die es zu stärken gilt. Dieser Zugang würde durch eine „medizinische Pflichtberatung“ und erst recht durch Pflichtuntersuchungen nachhaltig behindert.
Die Stellungnahme wird unterstützt von den Amtsleiterinnen und Amtsleitern der Gesundheitsämter: Aachen, Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Lichtenberg, Berlin Marzahn-Hellersdorf, Berlin Mitte, Berlin Neukölln, Berlin Reinickendorf, Berlin Spandau, Berlin Steglitz-Zehlendorf, Berlin Tempelhof-Schöneberg, Berlin Treptow-Köpenick, Bielefeld, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD).
http://www.aerzte-oegd.de/archiv/2015/1 ... esetz.html
Die Stellungnahme ist eine Ergänzung zu den im August 2014 vereinbarten Eckpunkten des „Positionspapier zu der Diskussion um die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte“, dass im letzten Jahr vom BVÖGD zusammen mit Vertretern der Großstadtgesundheitsämter erarbeitet wurde.
Stellungnahme des BVÖGD zu den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom 03.02.2015 (PDF)
Positionspapier zu der Diskussion um die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte (PDF)
Aus Sicht des BVÖGD sind die geplanten Instrumente einer Anmeldepflicht. Der vorgesehenen Pflichtberatung und einer Pflichtuntersuchung keine sind geeigneten Instrumente, um Männer und Frauen in der Prostitution vor gesundheitlichen Risiken, Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen. Diese Instrumente stehen auch dem gesetzlichen Auftrag der Gesundheitsämter nach § 19 entgegen. Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Gesundheitsämter Information, Aufklärung und freiwillig und anonym wahrzunehmende Beratungs- und Untersuchungsangebote zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI) vorhalten, ggf. auch aufsuchend. Dies sind effektive, auch international anerkannte Maßnahmen, die es zu stärken gilt. Dieser Zugang würde durch eine „medizinische Pflichtberatung“ und erst recht durch Pflichtuntersuchungen nachhaltig behindert.
Die Stellungnahme wird unterstützt von den Amtsleiterinnen und Amtsleitern der Gesundheitsämter: Aachen, Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Lichtenberg, Berlin Marzahn-Hellersdorf, Berlin Mitte, Berlin Neukölln, Berlin Reinickendorf, Berlin Spandau, Berlin Steglitz-Zehlendorf, Berlin Tempelhof-Schöneberg, Berlin Treptow-Köpenick, Bielefeld, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD).
http://www.aerzte-oegd.de/archiv/2015/1 ... esetz.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
@kasharius
danke für die Links zu Herrn Uhl.
Wir sind gerade bei der Familie in unserer Heimat Moldawien (und bleiben noch eine Weile). Die Landessprache dort ist Rumänisch. Die Menschen empfinden sich zum deutlich überwiegenden Teil als rumänisch (daneben nicht wenige als russisch, ukrainisch und gagausisch etc). Diesem Teil unserer Familie werden wir einige "völkerverständigende" Ausführungen von Herrn Uhl in eindeutiger Übersetzung (die Subjektivität Betroffener sei uns gestattet) vortragen. Wir hoffen nur, dass uns danach nicht der Zugang zum Weinkeller gesperrt wird.
Herzliche Grüße
Lara und Klaus
... die bis Mitte Oktober nur selten in D sein werden, da auch Moldawien als Heimat (durch Geburt) und Griechenland als weitere selbstgewählte Heimat zu ihrem Recht kommen müssen. Wir hoffen auf Euer Einverständnis und bleiben auch in dieser Zeit am Ball.
danke für die Links zu Herrn Uhl.
Wir sind gerade bei der Familie in unserer Heimat Moldawien (und bleiben noch eine Weile). Die Landessprache dort ist Rumänisch. Die Menschen empfinden sich zum deutlich überwiegenden Teil als rumänisch (daneben nicht wenige als russisch, ukrainisch und gagausisch etc). Diesem Teil unserer Familie werden wir einige "völkerverständigende" Ausführungen von Herrn Uhl in eindeutiger Übersetzung (die Subjektivität Betroffener sei uns gestattet) vortragen. Wir hoffen nur, dass uns danach nicht der Zugang zum Weinkeller gesperrt wird.
Herzliche Grüße
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... die bis Mitte Oktober nur selten in D sein werden, da auch Moldawien als Heimat (durch Geburt) und Griechenland als weitere selbstgewählte Heimat zu ihrem Recht kommen müssen. Wir hoffen auf Euer Einverständnis und bleiben auch in dieser Zeit am Ball.
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@all
Weiß jemand was über den Verlauf dieser Veranstaltung hier:
Besserer Schutz für Prostituierte: Diskussion über das neue Prostitutionsschutzgesetz
Donnerstag, 16.04.2015
Von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Ulmer Stuben
Adolph-Kolping-Platz 11 , 89073 Ulm
Termin per E-Mail senden
iCal
vCalendar
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der Union darauf geeinigt, dass „wir das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessern.“
Derzeit verhandeln wir über die Details. Ziel des Prostitutionsschutzgesetzes ist es, mehr Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu schaffen. Im Zentrum des Regelungsbedarfs stand dabei für uns als SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an: bessere Arbeitsbedingungen für Prostituierte, der wirksame Schutz vor Zwangsprostitution und die Entstigmatisierung der legalen Prostitution.
Wir wollen im Rahmen der Erlaubnispflicht bestimmte Anforderungen - räumliche, hygienische, gesundheitliche - an die Prostitutionsstätten und ihre BetreiberInnen stellen, um gute Arbeitsbedingungen und die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten garantieren zu können. Einschlägig wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution oder ähnlicher Delikte verurteilten BewerberInnen/BetreiberInnen soll die Erlaubnis zum Betreiben von Prostitutionsstätten versagt werden.
Debattiert werden muss noch über das Mindestalter, Zwangsuntersuchungen und eine Anmeldepflicht. Die Regulierung der Prostitutionsstätten gilt innerhalb der Koalition als gesetzt - ein großer Erfolg, der auch im Sinne des Prostituiertenschutzes sein wird.
Wir möchten Sie über die Positionen der SPD-Bundestagsfraktion informieren und mit Menschen, die Erfahrungen aus der Praxis haben, dieses Thema diskutieren. Sie sind herzlich eingeladen zu kommen und Ihre Meinung beizutragen!
Freundliche Grüße
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Hilde Mattheis, MdB
Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Karl-Heinz Brunner, MdB
Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Veranstaltungsort
Ulmer Stuben
Adolph-Kolping-Platz 11
89073 Ulm
Programm
Hinweis
Programm
19:00 Uhr
Begrüßung und kurze Einführung zum aktuellen Diskussionsstand
Hilde Mattheis, MdB,
Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
19:15 Uhr
Impulsreferate aus der Praxis
• Ingeborg Botzenhardt
ehemalige Sozialberaterin Esslingen
• Manfred Paulus
Kriminalhauptkommissar a.D.
20:00 Uhr
Diskussion mit dem Publikum und Möglichkeit, Fragen zu stellen
Moderation: Andrea Schiele
AsF-Kreisvorsitzende Ulm
Kasharius grüßt
20:45 Uhr
Fazit und Schlusswort
Dr. Karl-Heinz Brunner, MdB
Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
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Besserer Schutz für Prostituierte: Diskussion über das neue Prostitutionsschutzgesetz
Donnerstag, 16.04.2015
Von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Ulmer Stuben
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der Union darauf geeinigt, dass „wir das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessern.“
Derzeit verhandeln wir über die Details. Ziel des Prostitutionsschutzgesetzes ist es, mehr Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution zu schaffen. Im Zentrum des Regelungsbedarfs stand dabei für uns als SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an: bessere Arbeitsbedingungen für Prostituierte, der wirksame Schutz vor Zwangsprostitution und die Entstigmatisierung der legalen Prostitution.
Wir wollen im Rahmen der Erlaubnispflicht bestimmte Anforderungen - räumliche, hygienische, gesundheitliche - an die Prostitutionsstätten und ihre BetreiberInnen stellen, um gute Arbeitsbedingungen und die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten garantieren zu können. Einschlägig wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution oder ähnlicher Delikte verurteilten BewerberInnen/BetreiberInnen soll die Erlaubnis zum Betreiben von Prostitutionsstätten versagt werden.
Debattiert werden muss noch über das Mindestalter, Zwangsuntersuchungen und eine Anmeldepflicht. Die Regulierung der Prostitutionsstätten gilt innerhalb der Koalition als gesetzt - ein großer Erfolg, der auch im Sinne des Prostituiertenschutzes sein wird.
Wir möchten Sie über die Positionen der SPD-Bundestagsfraktion informieren und mit Menschen, die Erfahrungen aus der Praxis haben, dieses Thema diskutieren. Sie sind herzlich eingeladen zu kommen und Ihre Meinung beizutragen!
Freundliche Grüße
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
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19:00 Uhr
Begrüßung und kurze Einführung zum aktuellen Diskussionsstand
Hilde Mattheis, MdB,
Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
19:15 Uhr
Impulsreferate aus der Praxis
• Ingeborg Botzenhardt
ehemalige Sozialberaterin Esslingen
• Manfred Paulus
Kriminalhauptkommissar a.D.
20:00 Uhr
Diskussion mit dem Publikum und Möglichkeit, Fragen zu stellen
Moderation: Andrea Schiele
AsF-Kreisvorsitzende Ulm
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20:45 Uhr
Fazit und Schlusswort
Dr. Karl-Heinz Brunner, MdB
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Prostitution:Zwangsouting im Sperrbezirk
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... 17006.htmlProstitution:Zwangsouting im Sperrbezirk
Seit der Liberalisierung des Marktes hat sich ein unkontrollierter Sex-Kapitalismus entwickelt. Doch das geplante Gesetz von Manuela Schwesig verschlimmert die Situation der Frauen.
Unter der Woche verkauft sie Brötchen und Kaffee, am Wochenende steht sie auf dem Straßenstrich. Nadine Lank (Name von der Redaktion geändert) arbeitet hauptberuflich in einer Bäckerei in Hannover. Doch jeden Monat verdient sie ein paar Hundert Euro mit Sex hinzu. Heimlich. In Zukunft soll sie in einer Hurenkartei gespeichert werden.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Alle Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen eine Erlaubnis beantragen: Nur wer sich jährlich ärztlich beraten lässt und der Behörde seine Personalien mitteilt, bekommt den Schein.
"Viele haben Angst um ihr Privatleben"
„Datenschutzrechtlich ist das eine Katastrophe“, sagt Undine de Rivière vom Bundesverband erotische und sexuelle Dienstleistungen. „Viele haben Angst um ihren Hauptberuf oder das Privatleben. Außerdem befürchten sie Probleme in ihren Heimatländern“, so die Branchenvertreterin. In den meisten Ländern der Welt ist ihre Arbeit verboten, im Iran oder Saudi-Arabien droht sogar die Todesstrafe.
Das fordert die Union
Die Erlaubnispflicht meint die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Bordellbetreibers, sowie weitere mögliche Auflagen zum Betrieb und zur Ausstattung. Sie soll in einem eigenen Prostitutionsstättengesetz geregelt werden.
- Erlaubnispflicht
Alle Behörden sollen auch ohne konkreten Verdacht jederzeit Zugang zum Bordell haben.
- Kontrollrecht
Ausübung der Prostitution erst ab 21 Jahren, um Heranwachsende zu schützen.
- Altersgrenze
Ausübung der Prostitution erst ab 21 Jahren, um Heranwachsende zu schützen.
- Altersgrenze
Die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen durch einen Amtsarzt sollen zur medizinischen Versorgung dienen den Kontakt zu unterstützenden Behörden und Organisationen erleichtern.
- Gesundheitsuntersuchungen
Prostituierte sollen über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte selbst entscheiden können. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden.
- Selbstbestimmung über Freier
Flatrate-Angebote, Gang Bang- und Rape Gang Bang-Veranstaltungen degradieren Prostituierte und sind mit der Menschenwürde unvereinbar.
- Verbot von Gangbang-Partys
In Deutschland ist die Prostitution so liberal geregelt wie kaum irgendwo sonst in Europa. Seit 2002 ist sie offiziell nicht mehr sittenwidrig, und der Staat verdient kräftig mit. Das Statistische Bundesamt schätzt den jährlichen Umsatz mit Prostitution auf etwa 14,6 Milliarden Euro, mehr als ein Drittel davon in Bordellen. Städte wie Köln oder Dortmund beispielsweise kassieren mehr als eine halbe Million Euro jährlich mit einer Sexsteuer, die Prostituierte und Bordellbetreiber abführen müssen.
Es sind Steuern aus einer Parallelwelt. Im Kölner Pascha, Europas größtem Laufhaus, säuselt sanfte Kaufhausmusik, in der Luft liegt süßes Parfum. Wie in einem Hotel erstrecken sich die weitläufigen, abgedunkelten Gänge mit vielen kleinen Zimmern auf sieben Etagen. Vor den Türen sitzen die Frauen auf Barhockern, bekleidet mit Dessous, die nur das Nötigste bedecken.
Gerade solche Großbordelle entwickelten sich mit der Liberalisierung zu unkontrollierten Profitmaschinen. Im Pascha etwa schaffen mehr als 100 Frauen zu jeder Nacht- und Tagzeit an. Daneben gibt es 80 Mitarbeiter, das Bordell ist längst zum effizienten Großbetrieb mit mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz geworden.
Hier ist es heute schon gängige Praxis, dass die Daten der Frauen an die Ordnungshüter weitergegeben werden. Die für das Pascha zuständige Polizei Köln bestätigt das. Für den Betreiber eines großen Bordells ist das legitim: „Wer in der Prostitution arbeiten will, muss akzeptieren, dass es Spielregeln gibt. Und alles, was den Betrieb stört, ist schlecht für mein Geschäft.“
Lebensfremde Maßnahmen
Doch Schwesigs neue Spielregeln bedeuten für viele Prostituierte Angst und zusätzliche Stigmatisierung. „Ich gehe davon aus, dass sich die meisten ohnehin nicht registrieren werden. Und wenn sie einmal illegal sind, gehen sie mit ihren Problemen dann noch zur Polizei?“, so Branchenvertreterin de Rivière. Dabei wollte die Ministerin genau das mit ihrem Gesetz erreichen: mehr Schutz.
„Die Vorstellung, dass durch ein verordnetes Beratungsgespräch Opfer von Menschenhandel identifiziert werden, ist geradezu lebensfremd“, sagt Claudia Zimmermann-Schwartz. Sie leitete das Projekt „Runder Tisch Prostitution“ in Nordrhein-Westfalen. Über vier Jahre hinweg haben hier mehr als 70 Sachverständige einschließlich Sexarbeiterinnen Probleme der Branche diskutiert. „Ich sehe die Gefahr, dass Opfer von Menschenhandel sogar geschwächt werden, weil sie dann auch noch ganz legal bei der Behörde angemeldet sind“, so die Frauenschützerin.
Prostitution und Menschenhandel werden vermischt
Im Januar richteten sieben Verbände, darunter der deutsche Juristinnenbund, die Aids-Hilfe und der Frauenrat einen Appell an die Bundesregierung: Das geplante Gesetz solle in vielen Punkten überdacht werden, insbesondere in Sachen Datenschutz.
„Was wir wirklich brauchen, sind Anlaufstellen, die uns bei normalen Problemen helfen und uns nicht als Opfer sehen“, sagt Lank. Auch Zimmermann-Schwartz kritisiert: „Es ist fatal, dass Prostitution und Menschenhandel immer vermischt werden. Prostituierte sind dadurch gebrandmarkt, während das Leid im Menschenhandel bagatellisiert wird.“ Das neue Gesetz zementiere diese Stigmata und helfe nicht bei den tatsächlichen Problemen. Zimmermann-Schwartz rechnet fest damit, dass die NRW-Landesregierung Schwesigs Pläne im Bundesrat stoppen wird.
Für die nebenberufliche Sexarbeiterin Lank steht schon fest: Sie wird sich nicht registrieren. „Ich will nicht als Hure staatlich gespeichert werden und meinem Arzt von der Prostitution erzählen“, sagt sie. Für sie wäre das ein Zwangsouting: am Ende gar vor den Kunden in der Bäckerei.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Berufsverbote unter dem Mäntelchen der Menschlichkeit
Twister (Bettina Hammer)
Sexarbeiter sollen besser vor Ausbeutung, Erpressung usw. geschützt werden. Dafür können dann auch mal Grundrechte zurückstehen.
Folgende Situation:
Sie möchten einen Schneiderservice eröffnen. Dafür stellen Sie Frauen an. Sie benötigen zumindest für die Geschäftstätigkeit ein Büro - und auch die Damen benötigen einen Platz, an dem Sie schneidern können. Nun hat der Gesetzgeber aber aus verschiedensten Gründen festgelegt, wo solche Schneiderservicehäuser eröffnen dürfen:
Ein flächendeckendes Verbot besteht grundsätzlich für alle Gemeinden unter 20.000 Einwohnern, bis 50.000 Einwohner können (und tun das natürlich) Gemeinden die Einrichtung ganz oder teilweise untersagen, ab 50. 000 Einwohnern gibt es dann per Sperrgebietsverordnung eine Regelung, die Ihnen bestimmte Gebiete zuweist, oft in den Industriegebieten oder in ähnlicher Lage.
Für Sie hat das den Nachteil, dass die Mieten für solche Gebäude in die Höhe klettern. Zudem kommt noch ein Problem hinzu: Vor vier Jahren wurden Sie wegen Schwarzarbeit verurteilt. Damit hat sich dann die Idee der Schneiderserviceeröffnung erledigt. Dass Ihr Geschäftshaus wegen Sweatshop-Pauschalverdachts jederzeit von der Polizei hätte betreten werden können, ist dann nur noch noch eine Zusatzpunkt.
Nein, keine Sorge - Sie können natürlich jederzeit einen solchen Schneiderservice eröffnen und niemand wird willkürlich Ihre Geschäftsräume überprüfen, auch wenn dort die Frauen öfter mal übernachten, um sich ggf. den Preis eines zusätzlichen Hotelzimmers oder einer Wohnung zu ersparen. Alles ist gut, auch wenn Sie mal wegen Schwarzarbeit dran waren - Sie dürfen sogar die Damen ausbeuten, das kann dann höchstens mal bei stichhaltigen Verdachtsmomenten überprüft werden.
Alterseinschränkungen und Berufsverbote
Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie ein Bordell eröffnen möchten.Auch hier werden nach gängiger Lesart Frauen ausgebeutet. Nach weniger gängiger Lesart suchen hier Sexarbeiter einen Platz, an dem sie ihre Tätigkeit ausführen können.
Der Bordellbetreiber, der den tätigen Sexarbeitern also ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellt (gegen Entgelt), ist insofern Vermieter. Dass es in diesem Bereich mehr als negative Aspekte wie Zwangsprostitution, Gewalt usw. gibt, ist unumstritten. Nichtsdestotrotz ist der Beruf an sich spätestens seit der Legalisierung der Sexarbeit nichts Anrüchiges per se.
Dennoch soll (um den Sexarbeitern mehr Sicherheit zu gewährleisten) das Mindestalter, ab dem jemand ein Bordell eröffnen darf, auf 21 Jahre hochgesetzt werden. Anders als fast alle anderen soll dieser Beruf somit erst 3 Jahre nach Eintritt der Volljährigkeit erlaubt sein. Damit soll eine Zuverlässigkeit erreicht werden, die auch weitere Bedingungen mit sich bringt:
So soll ein Bordellbetreiber ein solches Etablissement nur dann eröffnen dürfen, wenn er fünf Jahre lang weder wegen Zuhälterei noch wegen Schwarzarbeit verurteilt wurde und zehn Jahre lang nicht Mitglied in einem (mittlerweile) verbotenen Verein war. Letzteres bezieht sich insbesondere auf die Rocker-Clubs, gilt jedoch für alle verbotenen Vereine.
Zusammen mit den mittlerweile geltenden örtlichen Einschränkungen sind dies starke Barrieren für einen Beruf. Und auch wenn die Argumentation "ja, denkt denn niemand an die armen Frauen/die Bordellbetreiber sind ja nun keine Heiligen, sind Ausbeuter ..." naheliegt, so stellt sich die Frage, wieso dies bei einer Betrachtung des Berufes an sich eine Rolle spielen sollte.
Wie bereits am Beispiel des Schneiderservice dargestellt, existieren auch dort schwarze Schafe, die Sweatshops erreichten und die Arbeitenden ausbeuten - dennoch gibt es für die Einrichtung eines Schneiderservice keine solch tiefgreifenden Einschränkungen für den potentiellen Betreiber.
Auch das Argument der Ausbeutung greift nur bedingt: Höchstens könnten an eine sexuelle Ausbeutung höhere Maßstäbe angelegt werden als bei anderen Tätigkeiten - was jedoch begründungsbedürftig wäre. Wieso sollte es, ganz im Sinne der nicht nur sexuellen Selbstbestimmung, jemandem nicht erlaubt sein, sich für eine Sexarbeit statt eine andere Erwerbsarbeit zu entscheiden? Und wieso sollten an eine Ausbeutung durch sexuelle Arbeit andere Maßstäbe angelegt werden als an jene, bei der Sexualität keine Rolle spielt und "nur" der Körper oder der Geist ausgebeutet werden?
Unabhängig von dieser qualitativen Betrachtung der Ausbeutung stellt sich aber die Frage, inwiefern hier ein Berufsverbot überhaupt legitim wäre. Zwar existieren schon jetzt Berufsverbote - doch diese sind sehr eng gefasst. So können beispielsweise Rechtsanwälte ihre Zulassung verlieren, wenn sie sich überschulden oder gegen das Berufsrecht verstoßen. Nur wird hier im Nachhinein eine bereits erteilte Erlaubnis zurückgezogen, nicht aber im Vorgriff verweigert.
Gerichte können auch bei schweren Straftaten Berufsverbote verhängen: Diese sind aber ebenfalls erst im Nachhinein möglich und beziehen sich dann auf konkrete Aspekte, die mit dem Beruf an sich und mit der der verübten Straftat zu tun haben. So kann beispielsweise bei sexueller Gewalt gegenüber Jugendlichen oder Kindern einer Person, die im Kindergarten oder der Jugendpflege tätig ist, die weitere Arbeit in diesem Bereich untersagt werden, um Kinder bzw. Jugendliche zu schützen. Doch auch hier greift wieder die Nachträglichkeit.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass bei Ersttätern besonders strenge Anforderungen an ein Berufsverbot gelten, und wie folgt geurteilt:
Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis, vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll.[…] Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird. [… ] Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht.
Auf Ersttäter konzentriert, befand der BGH:
Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen. Insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird.
Die Frage ist insofern, ob jemand, der wegen Schwarzarbeit als Ersttäter verurteilt wurde, per se von einem Berufsstand ausgeschlossen werden darf. Die Einzelfallprüfung, die der BGH hier gerade auch bei Ersttätern als zwingend notwendig ansah, soll bei dem potentiellen Bordellbetreiber ja entfallen. Ebenso verhält es sich mit der Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein - hier soll schon die Nähe zu ggf. gegen das Strafgesetzbuch Verstoßenden ausreichen, um ein Verbot der Berufsausübung zu rechtfertigen.
Artikel 12 des Grundgesetzes enthält zwar die übliche Einschränkung, dass die Berufsausübung "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden [kann]" - doch diese Einschränkungen sind stets sorgfältig zu begründen. Und zwar unter Berücksichtigung der hier maßgeblichen Urteile des Bundesgerichtshofes.
Dass Sexarbeiter in den Bordellen nicht mehr arbeiten und übernachten dürfen (was für viele Sexarbeiter schlichtweg praktisch ist, da sie auf Grund der gesetzlichen Regelungen ansonsten entweder durch wenig angenehme Gebiete erst nach Hause gehen/fahren und/oder erst ein zusätzlich zu bezahlendes Zuhause aufsuchen müssten), es sei denn, es handelt sich hier um Einzelfälle, ist, zusammen mit dem Eingriff in Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) nur noch eine zusätzliche bittere Pille.
Die Rechtsprechung hat den Begriff der Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG auch auf Geschäftsräume ausgedehnt - z.b. auf LKW mit Schlafkabine. Wieso ein Geschäftsraum wie ein Zimmer in einem Bordell dem Artikel 13 GG automatisch entzogen werden soll, bleibt bisher ungeklärt.
Es ist abzusehen, dass das neue Gesetz aufgrund dieser offenen Rechtsfragen keinen dauerhaften Bestand haben wird - so es denn wirklich in Kraft treten sollte. Viel schlimmer ist jedoch: Wirklich helfen wird es niemandem. Außer vielleicht Investoren, wie die fachkundige Bloggerin Despina Castiglione sarkastisch anmerkt:
Wenn Sie etwas Geld übrig haben und als Hotel nutzbare Immobilien in der Nähe von Puffs kaufen können, tun Sie das jetzt. Es ist eine solche Investition auch moralisch nicht zu beanstanden, dient sie doch dem Schutz der ausgebeuteten Frauen in der Prostitution.
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44774/1.html
Twister (Bettina Hammer)
Sexarbeiter sollen besser vor Ausbeutung, Erpressung usw. geschützt werden. Dafür können dann auch mal Grundrechte zurückstehen.
Folgende Situation:
Sie möchten einen Schneiderservice eröffnen. Dafür stellen Sie Frauen an. Sie benötigen zumindest für die Geschäftstätigkeit ein Büro - und auch die Damen benötigen einen Platz, an dem Sie schneidern können. Nun hat der Gesetzgeber aber aus verschiedensten Gründen festgelegt, wo solche Schneiderservicehäuser eröffnen dürfen:
Ein flächendeckendes Verbot besteht grundsätzlich für alle Gemeinden unter 20.000 Einwohnern, bis 50.000 Einwohner können (und tun das natürlich) Gemeinden die Einrichtung ganz oder teilweise untersagen, ab 50. 000 Einwohnern gibt es dann per Sperrgebietsverordnung eine Regelung, die Ihnen bestimmte Gebiete zuweist, oft in den Industriegebieten oder in ähnlicher Lage.
Für Sie hat das den Nachteil, dass die Mieten für solche Gebäude in die Höhe klettern. Zudem kommt noch ein Problem hinzu: Vor vier Jahren wurden Sie wegen Schwarzarbeit verurteilt. Damit hat sich dann die Idee der Schneiderserviceeröffnung erledigt. Dass Ihr Geschäftshaus wegen Sweatshop-Pauschalverdachts jederzeit von der Polizei hätte betreten werden können, ist dann nur noch noch eine Zusatzpunkt.
Nein, keine Sorge - Sie können natürlich jederzeit einen solchen Schneiderservice eröffnen und niemand wird willkürlich Ihre Geschäftsräume überprüfen, auch wenn dort die Frauen öfter mal übernachten, um sich ggf. den Preis eines zusätzlichen Hotelzimmers oder einer Wohnung zu ersparen. Alles ist gut, auch wenn Sie mal wegen Schwarzarbeit dran waren - Sie dürfen sogar die Damen ausbeuten, das kann dann höchstens mal bei stichhaltigen Verdachtsmomenten überprüft werden.
Alterseinschränkungen und Berufsverbote
Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie ein Bordell eröffnen möchten.Auch hier werden nach gängiger Lesart Frauen ausgebeutet. Nach weniger gängiger Lesart suchen hier Sexarbeiter einen Platz, an dem sie ihre Tätigkeit ausführen können.
Der Bordellbetreiber, der den tätigen Sexarbeitern also ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellt (gegen Entgelt), ist insofern Vermieter. Dass es in diesem Bereich mehr als negative Aspekte wie Zwangsprostitution, Gewalt usw. gibt, ist unumstritten. Nichtsdestotrotz ist der Beruf an sich spätestens seit der Legalisierung der Sexarbeit nichts Anrüchiges per se.
Dennoch soll (um den Sexarbeitern mehr Sicherheit zu gewährleisten) das Mindestalter, ab dem jemand ein Bordell eröffnen darf, auf 21 Jahre hochgesetzt werden. Anders als fast alle anderen soll dieser Beruf somit erst 3 Jahre nach Eintritt der Volljährigkeit erlaubt sein. Damit soll eine Zuverlässigkeit erreicht werden, die auch weitere Bedingungen mit sich bringt:
So soll ein Bordellbetreiber ein solches Etablissement nur dann eröffnen dürfen, wenn er fünf Jahre lang weder wegen Zuhälterei noch wegen Schwarzarbeit verurteilt wurde und zehn Jahre lang nicht Mitglied in einem (mittlerweile) verbotenen Verein war. Letzteres bezieht sich insbesondere auf die Rocker-Clubs, gilt jedoch für alle verbotenen Vereine.
Zusammen mit den mittlerweile geltenden örtlichen Einschränkungen sind dies starke Barrieren für einen Beruf. Und auch wenn die Argumentation "ja, denkt denn niemand an die armen Frauen/die Bordellbetreiber sind ja nun keine Heiligen, sind Ausbeuter ..." naheliegt, so stellt sich die Frage, wieso dies bei einer Betrachtung des Berufes an sich eine Rolle spielen sollte.
Wie bereits am Beispiel des Schneiderservice dargestellt, existieren auch dort schwarze Schafe, die Sweatshops erreichten und die Arbeitenden ausbeuten - dennoch gibt es für die Einrichtung eines Schneiderservice keine solch tiefgreifenden Einschränkungen für den potentiellen Betreiber.
Auch das Argument der Ausbeutung greift nur bedingt: Höchstens könnten an eine sexuelle Ausbeutung höhere Maßstäbe angelegt werden als bei anderen Tätigkeiten - was jedoch begründungsbedürftig wäre. Wieso sollte es, ganz im Sinne der nicht nur sexuellen Selbstbestimmung, jemandem nicht erlaubt sein, sich für eine Sexarbeit statt eine andere Erwerbsarbeit zu entscheiden? Und wieso sollten an eine Ausbeutung durch sexuelle Arbeit andere Maßstäbe angelegt werden als an jene, bei der Sexualität keine Rolle spielt und "nur" der Körper oder der Geist ausgebeutet werden?
Unabhängig von dieser qualitativen Betrachtung der Ausbeutung stellt sich aber die Frage, inwiefern hier ein Berufsverbot überhaupt legitim wäre. Zwar existieren schon jetzt Berufsverbote - doch diese sind sehr eng gefasst. So können beispielsweise Rechtsanwälte ihre Zulassung verlieren, wenn sie sich überschulden oder gegen das Berufsrecht verstoßen. Nur wird hier im Nachhinein eine bereits erteilte Erlaubnis zurückgezogen, nicht aber im Vorgriff verweigert.
Gerichte können auch bei schweren Straftaten Berufsverbote verhängen: Diese sind aber ebenfalls erst im Nachhinein möglich und beziehen sich dann auf konkrete Aspekte, die mit dem Beruf an sich und mit der der verübten Straftat zu tun haben. So kann beispielsweise bei sexueller Gewalt gegenüber Jugendlichen oder Kindern einer Person, die im Kindergarten oder der Jugendpflege tätig ist, die weitere Arbeit in diesem Bereich untersagt werden, um Kinder bzw. Jugendliche zu schützen. Doch auch hier greift wieder die Nachträglichkeit.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass bei Ersttätern besonders strenge Anforderungen an ein Berufsverbot gelten, und wie folgt geurteilt:
Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis, vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll.[…] Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird. [… ] Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht.
Auf Ersttäter konzentriert, befand der BGH:
Wird ein Täter erstmalig wegen einer Anlasstat straffällig, sind an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 StGB ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen. Insbesondere ist zu prüfen, ob bereits die Verurteilung zur Strafe den Täter von weiteren Taten abhalten wird.
Die Frage ist insofern, ob jemand, der wegen Schwarzarbeit als Ersttäter verurteilt wurde, per se von einem Berufsstand ausgeschlossen werden darf. Die Einzelfallprüfung, die der BGH hier gerade auch bei Ersttätern als zwingend notwendig ansah, soll bei dem potentiellen Bordellbetreiber ja entfallen. Ebenso verhält es sich mit der Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein - hier soll schon die Nähe zu ggf. gegen das Strafgesetzbuch Verstoßenden ausreichen, um ein Verbot der Berufsausübung zu rechtfertigen.
Artikel 12 des Grundgesetzes enthält zwar die übliche Einschränkung, dass die Berufsausübung "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden [kann]" - doch diese Einschränkungen sind stets sorgfältig zu begründen. Und zwar unter Berücksichtigung der hier maßgeblichen Urteile des Bundesgerichtshofes.
Dass Sexarbeiter in den Bordellen nicht mehr arbeiten und übernachten dürfen (was für viele Sexarbeiter schlichtweg praktisch ist, da sie auf Grund der gesetzlichen Regelungen ansonsten entweder durch wenig angenehme Gebiete erst nach Hause gehen/fahren und/oder erst ein zusätzlich zu bezahlendes Zuhause aufsuchen müssten), es sei denn, es handelt sich hier um Einzelfälle, ist, zusammen mit dem Eingriff in Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) nur noch eine zusätzliche bittere Pille.
Die Rechtsprechung hat den Begriff der Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG auch auf Geschäftsräume ausgedehnt - z.b. auf LKW mit Schlafkabine. Wieso ein Geschäftsraum wie ein Zimmer in einem Bordell dem Artikel 13 GG automatisch entzogen werden soll, bleibt bisher ungeklärt.
Es ist abzusehen, dass das neue Gesetz aufgrund dieser offenen Rechtsfragen keinen dauerhaften Bestand haben wird - so es denn wirklich in Kraft treten sollte. Viel schlimmer ist jedoch: Wirklich helfen wird es niemandem. Außer vielleicht Investoren, wie die fachkundige Bloggerin Despina Castiglione sarkastisch anmerkt:
Wenn Sie etwas Geld übrig haben und als Hotel nutzbare Immobilien in der Nähe von Puffs kaufen können, tun Sie das jetzt. Es ist eine solche Investition auch moralisch nicht zu beanstanden, dient sie doch dem Schutz der ausgebeuteten Frauen in der Prostitution.
http://www.heise.de/tp/artikel/44/44774/1.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Zwangsprostitution: Justizminister Maas plant Haftstrafen für Freier
Die Regierung will nach SPIEGEL-Informationen die Ausbeutung im Rotlichtmilieu eindämmen. Justizminister Maas plant Haftstrafen für Freier, die für Sex mit Zwangsprostituierten bezahlen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant strafrechtliche Konsequenzen für Freier, die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Eine erste Regelungsskizze seines Ministeriums für die Reform sieht nach Informationen des SPIEGEL eine Vorschrift mit der Überschrift "Schwere Ausbeutung" vor. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)
Danach würden Männern, die Sex mit einer Prostituierten kaufen, obwohl sie "Kenntnis" von deren Zwangslage haben, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen drohen.
Als Beispiele für solche Zwangslagen von Frauen nennt das Konzept des Ministeriums beispielsweise eine "Schuldknechtschaft", also die finanzielle Ausbeutung der Opfer durch ihre Zuhälter. Union und SPD haben das Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart.
Dennoch gibt es unter Innenpolitikern Zweifel, ob die Bestrafung von Freiern effektiv gegen Menschenhandel wirkt. "Ich bezweifle, dass eine große Zahl der Freier von Zwangsprostituierten tatsächlich verurteilt wird", sagt der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl. "Entscheidend ist aber, dass Freier ihre Augen nicht mehr vor der Lage der Frauen verschließen könnten. Sie müssten zu ihrem eigenen Schutz darüber nachdenken."
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 32854.html
Justizreform
Sex mit Zwangsprostituierten soll strafbar werden
Justizminister Heiko Maas plant eine Reform: Wer von der Zwanglage einer Prostituierten weiß und trotzdem mit ihr Sex hat, soll künftig strafrechtlich belangt werden können. Kritiker halten die Pläne für wirkungslos.
Die Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig strafrechtlich belangt werden können. Das sieht ein Reformvorhaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, über das der "Spiegel" berichtet. Eine erste Skizze für die Reform sieht den Informationen zufolge Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen für die Freier vor.
Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter selbst mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.
Da es im Einzelfall nicht leicht sein dürfte, nachzuweisen, dass der Mann von der Zwangslage wusste, bezweifeln einige Innenpolitiker aber, dass diese Reform große Wirkung zeigen wird. Sie ist Teil der Bemühungen der Bundesregierungen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5075353
Die Regierung will nach SPIEGEL-Informationen die Ausbeutung im Rotlichtmilieu eindämmen. Justizminister Maas plant Haftstrafen für Freier, die für Sex mit Zwangsprostituierten bezahlen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant strafrechtliche Konsequenzen für Freier, die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Eine erste Regelungsskizze seines Ministeriums für die Reform sieht nach Informationen des SPIEGEL eine Vorschrift mit der Überschrift "Schwere Ausbeutung" vor. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)
Danach würden Männern, die Sex mit einer Prostituierten kaufen, obwohl sie "Kenntnis" von deren Zwangslage haben, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen drohen.
Als Beispiele für solche Zwangslagen von Frauen nennt das Konzept des Ministeriums beispielsweise eine "Schuldknechtschaft", also die finanzielle Ausbeutung der Opfer durch ihre Zuhälter. Union und SPD haben das Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart.
Dennoch gibt es unter Innenpolitikern Zweifel, ob die Bestrafung von Freiern effektiv gegen Menschenhandel wirkt. "Ich bezweifle, dass eine große Zahl der Freier von Zwangsprostituierten tatsächlich verurteilt wird", sagt der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl. "Entscheidend ist aber, dass Freier ihre Augen nicht mehr vor der Lage der Frauen verschließen könnten. Sie müssten zu ihrem eigenen Schutz darüber nachdenken."
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 32854.html
Justizreform
Sex mit Zwangsprostituierten soll strafbar werden
Justizminister Heiko Maas plant eine Reform: Wer von der Zwanglage einer Prostituierten weiß und trotzdem mit ihr Sex hat, soll künftig strafrechtlich belangt werden können. Kritiker halten die Pläne für wirkungslos.
Die Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig strafrechtlich belangt werden können. Das sieht ein Reformvorhaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, über das der "Spiegel" berichtet. Eine erste Skizze für die Reform sieht den Informationen zufolge Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen für die Freier vor.
Bestraft werden sollen demnach Männer, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen in Anspruch nehmen, obwohl sie von einer Zwangslage der Frau wissen. Ein Beispiel für eine Zwangslage wäre die Ausbeutung der Prostituierten durch einen Zuhälter. Bisher müssen nur die Zuhälter selbst mit Strafe rechnen, nicht aber die Freier.
Da es im Einzelfall nicht leicht sein dürfte, nachzuweisen, dass der Mann von der Zwangslage wusste, bezweifeln einige Innenpolitiker aber, dass diese Reform große Wirkung zeigen wird. Sie ist Teil der Bemühungen der Bundesregierungen zur Bekämpfung des Menschenhandels.
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5075353
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Nebel
Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen in den Ministerien dieses Forum beobachten (lassen). Daher meine Aufforderung:
Könnten die Damen und Herren in den Ministerien sich bitte bequemen, ihre Entwürfe der Öffentlichkeit vorzulegen. Oder schämen sie sich ihrer Texte so, dass sie diese möglichst erst am Tag vor der Lesung und Verabschiedung im Bundestag vorzulegen gedenken, um, jeder Kritik ausweichend, Tatsachen zu schaffen. Wenigstens konkretere Termine müssten doch vereinbart und veröffentlichungsfähig sein. Die Lancierung von spekulierenden Teilwahrheiten durch den Spiegel, meine Damen und Herren in den Ministerien, es ist ein Armutszeugnis parlamentarischer Demokratie, dass Sie sich persönlich zurechnen müssen.
Entwürdigend
Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen in den Ministerien dieses Forum beobachten (lassen). Daher meine Aufforderung:
Könnten die Damen und Herren in den Ministerien sich bitte bequemen, ihre Entwürfe der Öffentlichkeit vorzulegen. Oder schämen sie sich ihrer Texte so, dass sie diese möglichst erst am Tag vor der Lesung und Verabschiedung im Bundestag vorzulegen gedenken, um, jeder Kritik ausweichend, Tatsachen zu schaffen. Wenigstens konkretere Termine müssten doch vereinbart und veröffentlichungsfähig sein. Die Lancierung von spekulierenden Teilwahrheiten durch den Spiegel, meine Damen und Herren in den Ministerien, es ist ein Armutszeugnis parlamentarischer Demokratie, dass Sie sich persönlich zurechnen müssen.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Klaus Fricke hat geschrieben:Nebel
ihre Entwürfe der Öffentlichkeit vorzulegen. Oder schämen sie sich ihrer Texte so, dass sie diese möglichst erst am Tag vor der Lesung und Verabschiedung im Bundestag vorzulegen gedenken, um, jeder Kritik ausweichend, Tatsachen zu schaffen.
Genau darauf läuft es hinaus. Bin gespannt wann wir als Betroffenen den Gesetzesentwurf zu lesen bekommen.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Wahrscheinlich erst, wenn die zuständigen Bundestagsausschüsse ihn erhalten, da es dann kaum noch möglich sein wird, diesen weiter zu verbergen. In den Ausschüssen sitzen ja nicht nur Abgeordnete der Regierungskoalition. Es geht üblicherweise kein Gesetzesentwurf öffentlich in den Bundestag, der nicht vorher in den Ausschüsse eine Mehrheit bekommen hat. Die Bundestagsabgeordneten stimmen dann nämlich so ab, wie vorher ihre Vertreter in den Ausschüssen (Fraktionszwang).fraences hat geschrieben:
Genau darauf läuft es hinaus. Bin gespannt wann wir als Betroffenen den Gesetzesentwurf zu lesen bekommen.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
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