ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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fraences
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Beitrag von fraences »

@Kasharius

So habe ich das auch nachgelesen.

Zu mindesten steht es noch nicht für Mai auf der Tagesordnung. Aber bis zu Sommerpause finden noch paar Sitzungswochen statt.
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Jupiter
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

Als juristischer Laie halte ich mich an die öffentlichen Infos.

In der HP des Bundestages steht:

In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden.

siehe: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/

Meine Lesweise ist, bevor es eine 1. Lesung mit einer Beschlussfassung dazu gibt, ist der Gesetzentwurf erstmal in den entsprechenden Ausschüssen. Im übrigen braucht eine Beschlussfassung nicht in öffentlicher Sitzung erfolgen, es genügt das sog. Umlaufverfahren".

Gruß Jupiter
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Beitrag von Kasharius »

Ja, das ändert aber nichts daran, das formell zuerst in erster Lesung beraten und dann in die Ausschüsse überwiesen wird.

Kasharius der kleine Klug....sch grüßt Dich herzlich :002

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Beitrag von Jupiter »

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Kasharius hat geschrieben:Ja, das ändert aber nichts daran, das formell zuerst in erster Lesung beraten und dann in die Ausschüsse überwiesen wird.
Kann es sein, dass dies vom Ältestenrat /Fraktionsvorzitzenden gleich gemacht wird.
Es gibt ja immer wieder die Diskusion in der Öffentlichkeit, dass eigentlich nicht der Bundestag entscheidet, sondern die Vertreter in den Ausschüssen. Ausnahme ist, wenn bei bestimmten Gesetzen die Fraktionen ausnahmsweise den Fraktionszwang aufheben.
Darauf gründet ja die Kritik, dass die Abgeordneten nicht wirklich "frei" in ihren Entscheidungen sind.

Gruß Jupiter
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Beitrag von Kasharius »

@Jupiter

sehr guter Hinweis. Dem gehe ich nach und melde mich...

Kasharius grüßt

translena
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Beitrag von translena »

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Jupiter hat geschrieben:          Bild
Kasharius hat geschrieben:Ja, das ändert aber nichts daran, das formell zuerst in erster Lesung beraten und dann in die Ausschüsse überwiesen wird.
Kann es sein, dass dies vom Ältestenrat /Fraktionsvorzitzenden gleich gemacht wird.
Es gibt ja immer wieder die Diskusion in der Öffentlichkeit, dass eigentlich nicht der Bundestag entscheidet, sondern die Vertreter in den Ausschüssen. Ausnahme ist, wenn bei bestimmten Gesetzen die Fraktionen ausnahmsweise den Fraktionszwang aufheben.
Darauf gründet ja die Kritik, dass die Abgeordneten nicht wirklich "frei" in ihren Entscheidungen sind.

Gruß Jupiter
Das die Abgeordneten sich oft auf die Ergebnisse der Ausschüsse verlassen ist normal.
Erstens ist nicht jeder Abgeordnete in jedem Thema drin , die meisten haben sich auf gewisse Themen spezialisiert.
Und in der Politik werden oft Kompromisse geschlossen nach dem Motto : Du bekommst das von mir(meiner Partei) und dafür bekomme ich das von dir(deiner Partei).
Und jeder Abgeordnete will vor allem in seinem Themenbereich etwas erreichen und ist dann oft bereit in anderen Themenpunkten gegen die eigene Überzeugung zu handeln.Viele junge Abgeordnete kommen erst voller Elan in Berlin an und werden sehr schnell in diese Realität hereingeholt.Und wenn es da eine Einigung gibt wird bei wichtigen Themen auch oft Fraktionszwang ausgeübt. wer sich daran nicht hält kann aus der Fraktion ausgeschlossen werden und das verschlechtert dann sehr oft seine Wiederwahlchancen gegen Null.Deswegen gibt es nur selten leute die sich gegen einen Fraktionszwang stellen.
Bei einer geheimen Abstimmung lässt sich oft nicht feststellen wer dagegn verstösst , bei ienr namentlichen Abstimmung dagegen sehr gut.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

@translena: Vielen Dank für deine Darstellung des parteipolitischen "Kuhhandels“. Dazu gehören leider auch bestimmte Medien, welche für die öffentliche Stimmungsmache missbraucht werden, indem diese bestimmte Infos erhalten.
Es geht ja im Augenblick darum, was steht im Gesetztentwurf insgesamt. Zu Recht wird kritisiert, dass der Spiegel zum Gesetztentwurf berichten kann, aber den Betroffenen die Infos vorenthalten werden.
Ich denke, dass dem Spiegel ein Gesetzes-Entwurf vorliegt, welcher zwischen den betroffenen Ministerien umläuft. Ob es schon die Final-Version ist, welche abgezeichnt wird?
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass der Bundestag bzw. die Ausschüsse und damit deren Mitglieder den von den Ministerien abgestimmten Entwurf (Final-Version) erhalten.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Ausschüsse ohne Weiteres diesen Entwurf ändern können, ohne diese Änderung mit den Ministerien abzustimmen.
Deshalb ist es wichtig, dass die namentlich bekannten Ausschussmitglieder entsprechende Infos / Stellungnahmen erhalten. Da in den Ausschüssen auch die Oppositionsparteien vertreten sind, erwarte ich, dass über diese der eingebrachte Gesetzentwurf bekannt wird.

Gruß Jupiter
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

von den Datenschützer Rhein Main


Keine informationelle Drangsalierung von MitarbeiterInnen der Prostitution durch das anstehende Prostituierten-Schutz-Gesetz

Die Bundesregierung hat im August 2014 ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Prostituiertenschutzgesetzes vorgelegt. Im Februar 2015 wurde durch ein weiteres Papier die darin enthaltene Anmeldepflicht für Prostituierte präzisiert.

Die Anmeldepflicht für Prostituierte ist ein besonders tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit. Dier Beruf lebt teilweise auch von der Anonymität der Berufsausübenden. Dieser Bereich wird mit einer Anmeldepflicht unnütz kriminalisiert. Die Geschichte dieses Berufszweiges hat gezeigt, dass keine Form der Berufsausübung je erfolgreich verboten wurde, sondern immer nur Bereiche davon in die Kriminalität abgedrängt wurden. Das hilft aber nicht den SexarbeiterInnen, sondern schadet ihnen durch Stigmatisierung ihrer Berufsausübung und daran anknüpfende behördliche Willkür. Dies gilt nicht nur die anonyme Berufsausübung, sondern auch für den Bereich des Flatrate-Sexes, der nun verboten werden soll.

Bei der Anmeldung ist der Nachweis über eine medizinische Zwangsberatung vorgesehen. Hiergegen haben sich die Organisationen der Amtsärzte und der Gesundheitsämter bereits kritisch geäußert. Nur freiwillige Beratungen können das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unterstreichen. Pflichtberatungen zerstören dieses Vertrauensverhältnis und stellen bereist erfolgreich laufende Beratungsprogramme für SexarbeiterInnen wieder infrage. MigrantInnen und AusländerInnen mit zweifelhaftem Aufenthaltsstatus haben oft keine Krankenversicherung – für sie ist der Amtsarzt die einzige verfügbare Gesundheitsversorgung, die durch vertrauenszerstörende Maßnahmen nicht infrage gestellt werden dürfen.
Insbesondere kennt das Gesetz in § 19 des Infektionsschutzgesetzes bereits das Prinzip der freiwilligen und anonymen Beratung und Untersuchung durch Amtsärzte. Dieser Grundsatz würde durch das Prostituiertenschutzgesetz ohne erkennbare Not durchbrochen.

Eine Sonderbehandlung für SexarbeiterInnen unter 21 Jahren mit einer häufigeren Zwangsberatung und häufigeren behördlicher Kontrolle durch seine/ ihre Anzeigepflicht ist nicht nachvollziehbar. Ein/e SoldatIn in diesem Alter kann sich für unser Land erschießen lassen, die gleiche Person muss nach dem Willen der Bundesregierung Einschränkungen in ihrer freien Berufswahl hinnehmen. Diese doppelte Moral ist nicht gerechtfertigt.

Keine der infrage kommenden Behörden – Gewerbeaufsichtsämter, Polizei – ist qualifiziert, die „Einsichtsfähigkeit“ von Berufsträgern zu prüfen. Ja die Vorstellung, dass diese Berufswahl vornehmlich von ‚Minderbemittelten‘ ausgeübt würde, trägt ihrerseits zur Stigmatisierung des Berufes bei, statt diese Berufsgruppe zu unterstützen.

Eingriff in die Privatheit der Wohnung (Art 13 Grundgesetz). Auch wenn derzeit die Pläne nicht so weit gehen, dass die Wohnung als Prostitutionsstätte der neuen Erlaubnispflicht unterliegen soll, sollen doch auch hierfür behördliche Auflagen möglich sein. Dies setzt eine Kontrolle – ohne richterliche Anordnung – solcher Wohnungen voraus, was ein erhebliches behördliches Eingriffsrecht in die Privatheit der Wohnung bedeutet. Schließlich könnten von behördlichen Kontrollmaßnahmen auch Wohnungen betroffen, die nur der Wohnungsprostitution verdächtigt werden – der Schaden ist gar nicht abzusehen.

Das Vorhaben der Bundesregierung legt auch nahe, dass die Länder die Polizei als Überwachungsbehörde einsetzen können. Als Gefahrenabwehrbehörde geht diese aber gegen sogenannte „Störer“ vor. Damit würde ein ohnehin von Stigmatisierung bedrohter Beruf weiter diskreditiert. Das angebliche gesetzliche Ziel, die SexarbeiterInnen zu schützen, wird konterkariert.

Es ist wieder einmal so weit. Statt vorhandene freiwillige Beratungsangebote mit mehr Geld und Personal auszustatten, statt die Polizeibehörden, die gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution vorgehen, mit mehr Geld und Personal auszustatten, wählt die Politik den billigsten Weg: Freiheitsrechte, insbesondere der Informationellen Selbstbestimmung, derer zu beschneiden, die nicht die Ursache des Problems sind, aber die eher am Rande der Gesellschaft stehen und sich am wenigsten wehren können.

Roland Schäfer

http://ddrm.de/?p=4178#more-4178
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

von Netzpolitik Anna Biselli

CDU/CSU sind stolz: „Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.“

Überwachung in der Prostitution – was hat es damit auf sich? Neben den großen Überwachungsausweitungen und Grundrechtsunterwanderungen durch Vorratsdatenspeicherung und Co. ist es leicht, den Blick dafür zu verlieren, dass Überwachungsbefugnisse auch in anderen Bereichen ausgeweitet werden. In Bereichen, die nicht jede und jeden betreffen und die daher gern untergehen. Ein Beispiel ist das geplante Prostitutionsschutzgesetz, das derzeit in der Großen Koalition unter Federführung des Familienministeriums verhandelt wird. Es enthält weitreichende Dehnungen von Überwachungsbefugnissen – man könnte es auch Prostituiertenkontrollgesetz nennen – und schafft ganz nebenbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ab – ohne großes Medienecho.

Wir verwenden hier das Gender-Sternchen. Um darauf aufmerksam zu machen, dass im Bereich der Prostitution oft pauschal von Frauen als Prostituierte ausgegangen wird, obwohl auch Männer, Transgender und andere Geschlechtsidentitäten in der Sexarbeit tätig sind.

Vom aktuellen nicht-öffentlichen Referentenentwurf des geplanten Gesetzes berichtete Der Spiegel am 11. April. Berufsverbände der Sexarbeiter*innen kritisieren viele Punkte des Entwurfs, der auf Repression setzt. So verkündet die CDU/CSU-Fraktion stolz in einer Pressemitteilung:

Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.

Wir haben direkt mit Betroffenen geredet, die am besten wissen, welche Regelung sie zu ihrem Schutz brauchen.

Zwangsregistrierungsbanner
Registrierungspflicht

In Zukunft soll sich jede*r Sexarbeiter*in registrieren. Das heißt, zu einer noch zu benennenden Stelle gehen, sich eintragen lassen und erst dann als Sexarbeiter*in arbeiten zu dürfen. Wer diese Aufgabe übernimmt, wird von den Bundesländern geregelt werden. In Bayern wird es wahrscheinlich die Polizei sein, in Berlin ist es wahrscheinlicher, dass beispielsweise das Ordnungsamt zuständig wird. Die Registrierungsprozedur soll alle zwei Jahre erneut fällig werden, bei unter 21-Jährigen sogar jährlich.

Wichtig ist dabei, dass diese Registrierung nichts mit Steuerzahlungen und Co. zu tun hat. Denn klar, Steuern müssen sowieso gezahlt werden. Doch bisher war es für viele eine Option, bei der Steuererklärung statt „Sexarbeit“ andere Tätigkeiten wie „Escort“ oder „Massage“ anzugeben und so einem Zwangsouting und gesellschaftlicher Diskriminierung zu entgehen. Im Bericht zum Sexarbeitskongress 2014 werden verschiedene Szenarien aufgeführt:

Von der Mutter zweier Kinder, die um ihr Sorgerecht fürchtet, der Studentin mit Nebenjob, die nach einem Zwangsouting eine akademische Laufbahn vergessen könnte, oder der Mieterin einer Modellwohnung, die sich schon mitten im Orwell-Roman angekommen fühlt.

Die Registrierung setzt voraus, dass ein*e Sexarbeiter*in sich vorher einer medizinischen Beratung unterzogen hat. Ursprünglich war eine verpflichtende medizinische Untersuchung geplant, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Eine solche, den sogenannten „Bockschein“ gab es nämlich in manchen Bundesländern bis 2001. Wirksam waren die Untersuchungen kaum und Gesundheitsämter selbst beklagten, dass die eigentlich Betroffenen damit nicht erreicht würden. Freiwillige, anonyme Angebote leisten einen viel wichtigeren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge als ein regelmäßig zu erneuernder Stempel, der am Ende nur zur Formsache wird.

Aus einer Auswertung zu den „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ (dasjenige von 2002) des Familienministeriums:

Am 1. Januar 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Die Überschrift des § 3 „Prävention durch Aufklärung“ entspricht dem Leitgedanken des gesamten Gesetzes. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Kontrolle, sondern die Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens des Einzelnen. Die Angebote des Gesundheitsamtes sind freiwillig, anonym und kostenlos.

Auch die Deutsche STI-Gesellschaft zur Förderung sexueller Gesundheit lehnt vor allem die Verknüpfung von Beratung und Registrierung ab:

Beratung im Zusammenhang mit Sexualität und Gesundheit sollte anonym möglich sein, um
im gegenseitigen Vertrauen stattfinden zu können. Wenn eine namentliche Registrierung mit
einer Beratung verknüpft wird, sind das nötige Vertrauen und damit der Erfolg der Beratung
gefährdet.

Die geplante Extra-Registrierung gibt es so für keinen anderen Beruf in Deutschland. Vergleichbar wäre sie höchstens mit den Lizenzen für Berufe, die eine Fremdgefährdung beinhalten. Etwa in der Pyrotechnik oder dem Taxigewerbe, indem die Fähigkeiten jedoch nur alle fünf Jahre aufs Neue bewiesen werden müssen. Dass Sexarbeiter*innen eine Fremdgefährdung darstellen, ist zu bezweifeln. Denn im Gegensatz zu einer Taxifahrt kann der Kunde oder die Kundin bei einer Sexarbeiter*in selbst für die eigene Sicherheit sorgen (muss er oder sie wohl in Zukunft auch, denn das geplante Gesetz beinhaltet ebenso eine Kondompflicht, deren Kontrollierbarkeit jedoch eher fraglich ist).
Ausweis für Sexarbeiter*innen aus Österreich

Ausweis für Sexarbeiter*innen aus Österreich – Freundlicherweise zugesendet von SOPHIE – BildungsRaum für Prostituierte in Wien
„Hurenpass“

Ist die oder der Sexarbeiter*in ordentlich angemeldet, soll womöglich ein Ausweis ausgestellt werden. Wie er aussehen könnte, ist noch unklar. Ebenso unklar wie die Frage, wem dieser Ausweis vorgezeigt werden muss. In der Realität ist es oft so, dass nicht einmal ein*e Bordellbetreiber*in den Klarnamen derjenigen kennt, die im Bordell beschäftigt sind. Das berichtete uns Fabienne Freymadl, die politische Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen.

In Österreich wiederum, wo es einen solchen Ausweis schon gibt, behielten Betreiber*innen die Ausweise ihrer Arbeiter*innen oftmals ein und nehmen ihnen so die Möglichkeit, sich legal selbstständig zu machen. Freymadl äußert außerdem die Bedenken, dass mit den Ausweisen und den Namen der Prostituierten schlampig umgegangen werden könnte. Die Enthüllung des Klarnamens würde zu einem Problem werden. Denn a) arbeitet die Vielzahl der Sexarbeiter*innen unter einem Pseudonym und ist im „bürgerlichen Leben“ nicht geoutet und b) ergeben sich Probleme mit Kund*innen oder Prostitutionshasser*innen, die die Sexarbeiter*innen mit ihrem Klarnamen leichter auffinden und gefährden können.

Emy Fem ist eine Sexarbeiterin mit einem transgenderten Körper. Sie setzt sich für die Rechte von Sexarbeiter*innen ein und beschreibt sich als „in dem Land arbeitend, in dem sie aufgewachsen ist, dessen Sprache sie halbwegs spricht, dessen Gesetze sie halbwegs versteht mit ihrem Wunschgeschlecht und Ihrem Wunschnamen im Pass, mit festem gewählten Wohnsitz, Steuernummer und Krankenversicherung. Geoutet als Sexarbeiterin in ihrem Umfeld und ihrer Familie. Selbstständig mit zwei eigenen Webseiten und einer weiteren in Arbeit, sprich: einer Minderheit im Sexbusiness.“ Sie berichtete uns:

Trotzdem ist es selbst für mich undenkbar mit meinem Ausweisnamen als Sexarbeiterin geoutet zu werden. Zwangsregistrierung = Zwangsouting.

Sie hat die Erfahrung gemacht, dass es normal ist, wenn Sexarbeiter*innen hin und wieder gestalkt werden. Kunden würden dann versuchen herauszufinden, wo sie wohnen und wie sie heißen. Stalking kann in der Sexindustrie nur entgegengewirkt werden, indem mit einer Arbeitsidentität gearbeitet wird. „Unser Arbeitsname ist unsere Sicherheit“ sagt sie.
„Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit“

Emy sprach auch auf der letzten „Freiheit statt Angst“-Demonstration:

Die Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit, die Registrierung, ob unter Zwang oder freiwillig, bietet keinerlei Schutz. Die Eintragung in eine Kartei bewahrt keine Person zu keinem Zeitpunkt davor, überfallen, ausgeraubt oder Opfer von Menschenhandel zu werden. Darüber hinaus liefert die große Koalition damit Sexarbeiter_innen vorsätzlich vermeidbaren Gefahren aus. Wenn ein Klient von einer Sexarbeiter_in die Vorlage ihres Hurenausweises verlangen darf, werden Stalking und Nachstellung Tür und Tor geöffnet.

Eine datenschutzfreundlichere Möglichkeit wäre es, den Sexarbeiter*innen die Untersuchungen und Registrierungen unter Pseudonymen zu gewähren. Hier stellt sich dann allerdings die Frage der Wirksamkeit, denn ein*e Arbeiter*in könnte sich dann für mehrere registrieren, um diesen die medizinischen Beratungen zu ersparen.

Die tatsächliche Motivation hinter den Beratungen liegt aber nicht bei der Aufklärung, sondern dem Auffinden von Zwangsprostituierten. Es wird aber kaum zielführend sein, denn diese werden oft derart eingeschüchtert – wenn sie überhaupt registriert werden und nicht vollkommen illegal arbeiten -, dass sie sich kaum als Zwangsprostituierte zu erkennen geben werden.
Unverletzlichkeit der Wohnung

Der Wohl härteste Einschnitt in die Grundrechte der Sexarbeiter*innen ist die geplante Legalisierung von verdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, zu denen Polizei und Behörden laut dem Spiegel befugt werden sollen.

In Bayern sind diese „Hausbesuche“ schon jetzt Praxis und im bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelt:

§ 13 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen […]
2. wenn die Person sich an einem Ort aufhält, […]
b) an dem Personen der Prostitution nachgehen […]

§ 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

[…]

(3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn […]

2. sie der Prostitution dienen.

Abseits von Abschreckung und Geschäftsschädigung, arbeiten viele Sexarbeiter*innen in Wohnungen, in denen sie auch leben. Von der Erlaubnispflicht und der Registrierung als Bordell sollen zwar Sexarbeiter*innen ausgenommen werden, die alleine in ihrer Wohnung der Prostitution nachgehen, oft aber teilen sie sich den Ort mit anderen zum Arbeiten. Damit wäre der privateste Teil ihres Lebens willkürlichen Durchsuchungen ausgesetzt. Oder die Sexarbeiter*innen kehren zurück zur Einzelwohnungsprostitution. Emy Fem fürchtet dadurch eine massive Verschlechterung der Situation

Wir müssen die Möglichkeit haben uns mit Kolleg*innen zusammenzuschließen und in unserem gewünschten Umfeld zu arbeiten und dabei aufeinander Acht zu geben. […] Wenn wir nur alleine in unserer Meldeadresse (= Hardcorezwangsouting!) arbeiten können, werden wir immer abhängiger von Großbetreibern. […] Diese Form der Regulierung unsere Arbeitsstätten treibt uns in die Illegalität, in unsichere schlechte Arbeitsbedingungen und in Abhängigkeiten von Großbetreibern mit schlechter Bezahlung und Zuhältern.

Fabienne Freymadl fürchtet, dass diese Praxis auch als Blaupause für die Legitimierung von willkürlichen Durchsuchungen anderer gesellschaftlich diskriminierter Gruppen dienen könnte. Dass das keine unberechtigte Sorge ist, zeigt ein Fall, der vor kurzem in Frankfurt passierte. Am 4. Mai sind 200 Polizei-Beamten in Schutzmontur gegen „eine angebliche ‚China-Mafia‘ vorgegangen, die sich ausgerechnet im gutbürgerlichen Frankfurter Viertel Dornbusch mit Wohnungsprostitution ein Zubrot verdienen wollte – in Etablissements, die jedem in der Nachbarschaft hinlänglich bekannt waren!“ Begleitet wurden die Beamten von Reportern der „Zeitung“ mit vier Buchstaben, berichtet Doña Carmen. Doña Carmen setzt sich seit 1998 im Rotlichmilieu in Frankfurt am Main „für die sozialen und politischen Rechte von Frauen ein, die in der Prostitution arbeiten.“ Die Mitglieder von Doña Carmen teilen Freymadls Sorge und fürchten, dass auch Frauen „mit häufig wechselndem Herrenbesuch“ betroffen sein könnten:

Die momentanen Repressionsmaßnahmen städtischer und sonstiger Ordnungsbehörden in Frankfurt geben einen Vorgeschmack darauf, was auf Sexarbeiterinnen und Frauen mit häufig wechselndem Herrenbesuch zukommt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt: Rechtsstaatliche Maßstäbe werden ausgehöhlt, Sexarbeiter/innen wie Freiwild behandelt und Frauen mit freizügigem Sexualverhalten unter Generalverdacht gestellt.

Aidsmarch2014Melbourne
Alternativen zum Gesetzesvorschlag

Welche positiven Alternativen zum aktuellen Referentenentwurf kann es geben? Ein „Vorbild“ gibt es aus Neuseeland. Dort wurden die rechtlichen Bedingungen für Prostitution 2003 deutlich liberalisiert, vor allem in Bezug auf die Registrierung von Sexarbeiter*innen, die vorher als „Masseur*in“ registriert sein mussten. Das New Zealand Prostitutes Collective fasst zusammen:

You do not have to register with the police, or even contact the police, if you wish to be a sex worker in New Zealand. Under the old laws, Massage parlours were required to keep a register of names, with identifying details, which were to be given to the police for inspection “upon request”. In some areas, people working privately had to register with the police before they could advertise in their local newspaper. This is no longer the case.

Nur Bordellbetreiber*innen müssen sich eine Genehmigung einholen, Gruppen von bis zu vier Sexarbeiter*innen sind davon ausgenommen:

Up to four sex workers can work together and do not need an Operators Certificate, so long as no one is in charge of anyone else, or working as a boss.

Für Durchsuchen von Arbeitsstätten sind Durchsuchungsbeschlüsse notwendig, die – zumindest in der Theorie – nur aufgrund eines konkreten Verdachts ausgestellt werden dürfen.

Auch der Verein Doña Carmen hat eine Vorstellung, wie ein neues Gesetz aussehen müsste, dass die Rechte von Sexarbeiter*innen stärkt.
via Plattform Frankfurt 13. Juni

via Plattform Frankfurt 13. Juni
Was nun?

Um ein Bewusstsein zu schaffen, dass Sexarbeitende nicht totalkontrolliert werden dürfen, ist es wichtig, klarzumachen, dass Sexarbeit eine Arbeit wie jede andere ist. Und nicht ein Quasi-Pseudonym für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung. Letztere sind keine Prostitution, sondern Straftaten. Und lassen sich mit den im ProSchG angedachten Mitteln kaum bekämpfen.

Sexarbeiter*innen dürfen nicht aufgrund ihrer Berufsausübung kriminalisiert und einem Generalverdacht ausgesetzt werden, der fundamentale Rechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebelt.

Am 13. Juni soll es in Frankfurt eine große Demonstration gegen das Gesetz geben. Die Plattform Frankfurt 13. Juni ruft auf:

Auf diskriminierende Sonderbehandlung und rechtliche Ausgrenzung legen wir keinen Wert! Auf „bessere Arbeitsbedingungen“ bei gleichzeitiger Fortsetzung rechtlicher Ungleichbehandlung können wir gut und gerne verzichten! Denn was nützt es Galeerensklaven, wenn sie beim Rudern angenehmer sitzen? Wir wollen nicht unter Generalverdacht stehen, wir wollen Rechte statt Razzien! Wir fordern ein Ende jeglicher Sonderbehandlung – denn weder sind wir eine „Risiko“ für den Rest der Gesellschaft, noch sind wir ‚Berufsverbrecher‘, von denen Gefahr ausgeht!

https://netzpolitik.org/2015/cducsu-sin ... ehr-geben/
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Margarete von Galen - Rechtsentwicklung zur Prostitution: Bevormundung und Kontrolle gegen Toleranz?
AIDS-Hilfe Frankfurt e.V.
Veröffentlicht am 08.12.2014

Bei der traditionellen Veranstaltung der AIDS-Hilfe Frankfurt zum Welt-AIDS-Tag referierte die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Galen zur Rechtsentwicklung im Bereich der Prostitution. Das geplante Prostituiertenschutzgesetz führe seinem Namen zum Trotz nicht zu Verbesserungen für die in der Prostitution tätigen Frauen.



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Union lehnt Entwurf zum Prostitutionsgesetz ab

Beitrag von translena »

Politik Inland
Union lehnt Entwurf zum Prostitutionsgesetz ab


In der Union formiert sich Widerstand gegen den Arbeitsentwurf zum Prostitutionsgesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Wie “Bild” (Mittwoch) berichtet, geht vielen Unions-Bundestagsabgeordneten der Entwurf nicht weit genug. In einer Fraktionsvorlage heißt es demnach, dass wichtige Punkte wie Beratungsangebote und Anmeldepflichten für Prostituierte, Kondompflicht und verschärfte Schutzregelungen für Prostituierte unter 21 Jahren “aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nur unzureichend gelöst” seien.

Um ihre Kritik zu unterstreichen, schickte die Unions-Fraktion laut des Berichts einen Brief ans Familienministerium, in dem sie “Anmerkungen und notwendige Änderungen am Arbeitsentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz” erläutert. Die CDU-Berichterstatterin Sylvia Pantel kritisierte gegenüber der Zeitung: “Es muss mehr getan werden, um Prostituierte zu schützen.” Der vorgelegte Arbeitsentwurf sei ein erster Schritt, aber “noch völlig unzureichend, um die vereinbarten Ziele zu erreichen”. (dts Nachrichtenagentur)
http://www.polenum.com/politik_energie_ ... gesetz-ab/

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Beitrag von Kasharius »

@translena

na das erklärt weshalb der Entwurf auch in dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages noch nicht eingebracht worden ist.

Kasharius grüßt

LadyTanja
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Beitrag von LadyTanja »

je länger die GroKo sich nicht einig ist, umso besser! *smile*

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Beitrag von Kasharius »

@Lady Tanja

dann tut uns die CDU/CSU ja einen riesen gefallen und wir sollten sie LOBPREISEN :003

Kasharius grüßt

P.S. Und ich weis jetzt schon, was im nächsten SPIEGEL stehen wird...

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Melanie_NRW
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Beitrag von Melanie_NRW »

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LadyTanja hat geschrieben:je länger die GroKo sich nicht einig ist, umso besser! *smile*
?????

Was genau ist daran besser das die Union nun versucht mit aller Gewalt ihre zum Himmel stinkenden Forderungen durchzusetzen?

Aber genau.. is ja alles gar nich so schlimm. Gehen wir ne Runde Kekse essen. Und überhaupt, es "hätte ja alles viel schlimmer kommen können".

Ich bin übrigens am 13. Juni in Frankfurt.. und ihr?

http://plattform-frankfurt.de/

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Beitrag von translena »

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Melanie_NRW hat geschrieben:          Bild
LadyTanja hat geschrieben:je länger die GroKo sich nicht einig ist, umso besser! *smile*
?????

Was genau ist daran besser das die Union nun versucht mit aller Gewalt ihre zum Himmel stinkenden Forderungen durchzusetzen?

Aber genau.. is ja alles gar nich so schlimm. Gehen wir ne Runde Kekse essen. Und überhaupt, es "hätte ja alles viel schlimmer kommen können".

Ich bin übrigens am 13. Juni in Frankfurt.. und ihr?

http://plattform-frankfurt.de/
Erschliesst sich mir auch nicht was daran gut sein soll.
Ein paar Monate länger schonfrist und dafür als Preis verstärkte Gängelei? Vermutlich wird eine Regristrierung wenn es nach der CDU geht nicht unter einem Künstlernamen möglich sein.
Beispiele im Beitrag von Frances vom Sonntag in diesem Threat:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 296#147227

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Neufassung der Pressemitteilung der Datenschützer Rhein/Main

Datenschützer unterstützen den Protest gegen das geplante Prostituiertenschutzgesetz

Von datenschutzrheinmain am 20.05.2015 in Aktuelle Artikel Allgemein Datenschutz / informationelle Selbstbestimmung Lebensweisen Servieren

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ruft dazu auf, sich an der Protestaktion gegen das geplante Prostituiertenschutzgesetz am 13.06.2015 um 11:55 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt zu beteiligen.

Aus Sicht der Datenschützer verstößt das geplante Gesetz in mehrerlei Hinsicht gegen die Grundrechte der Menschen, die vorgeblich mit diesem Gesetz geschützt werden sollen.

Roland Schäfer, einer der SprecherInnen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fasst die Kritk der Datenschützer in drei Punkten zusammen:

1. „Die geplante Anmeldepflicht für Prostituierte ist ein besonders tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Beruf lebt teilweise auch von der Anonymität der Berufsausübenden, er wird mit einer Anmeldepflicht unnütz einem Sonderrecht unterworfen. Die Geschichte hat gezeigt, dass keine Form der Prostitution je erfolgreich verboten wurde, sondern immer nur Bereiche davon in die Kriminalität abgedrängt wurden. Das hilft aber nicht den SexarbeiterInnen, sondern schadet ihnen durch Stigmatisierung ihrer Berufsausübung und daran anknüpfende behördliche Willkür.

2. Mit der Anmeldung ist der Nachweis über eine medizinische Zwangsberatung vorgesehen. Hiergegen haben sich auch die Organisationen der Amtsärzte und der Gesundheitsämter bereits kritisch geäußert. Nur freiwillige Beratungen können das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unterstreichen. Pflichtberatungen zerstören dieses Vertrauensverhältnis und stellen bereist erfolgreich laufende Beratungsprogramme für SexarbeiterInnen wieder infrage.

3. Mit dem Gesetzentwurf ist zudem Eingriff in die Privatheit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) zu befürchten. Sogar die Wohnung soll als Prostitutionsstätte der Erlaubnispflicht unterliegen und hier sollen auch behördliche Auflagen möglich sein. Dies setzt eine Kontrolle – ohne richterliche Anordnung – solcher Wohnungen voraus, was ein erhebliches behördliches Eingriffsrecht in die Privatheit der Wohnung bedeutet. Schließlich könnten von behördlichen Kontrollmaßnahmen auch Wohnungen betroffen, die nur der Wohnungsprostitution verdächtigt werden – der Schaden ist gar nicht abzusehen.“

Uli Breuer, ein weiterer Sprecher der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main stellt fest: „Statt vorhandene freiwillige Beratungsangebote mit mehr Geld und Personal auszustatten, wählt die Politik den billigsten Weg: Freiheitsrechte, insbesondere das Recht auf informationellen Selbstbestimmung derer zu beschneiden, die eher am Rande der Gesellschaft stehen und sich am wenigsten wehren können.“

http://kwassl.net/2015/05/20/datenschut ... utzgesetz/
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Beitrag von LadyTanja »

@Melanie NRW
@Translena

Nein, natürlich ist es nicht gut, wenn die CDU versucht, ihre verschärften Forderungen durchzusetzen. Und es ist auch kein Grund, Kekse zu essen.

Aber die Tatsache, daß der Gesetzesnentwurf - der m.W. erstmals für Herbst 2014 geplant war, dann für April 2015 geplant war, nun scheinbar noch gar nicht geplant ist, weil man sich nicht einig ist, zeigt doch eine Uneinigkeit in der GroKo, die uns doch nur recht sein kann.

Es ist doch ein Erfolg, daß die SPD - jedenfalls zur Zeit - nicht über weitere Verschärfungen, so wie die CDU es gerne hätte, verhandeln möchte.

Es wäre doch viel schlimmer, hätte uns niemand zugehört und die SPD würde den jetzigen Forderungen der CDU einfach nachgeben.

Jeder Tag, der verstreicht, ohne daß ein Entwurf vorliegt, ist doch ein weiterer Tag, an dem wir unsere Argumente vorbringen können.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Streit um Prostitutionsgesetz:

CDU wieder auf Krawall gebürstet!



Womit haben Sexarbeiter/innen das verdient? Der Wettlauf um einen „verschärften Schutz“ von Prostituierten – auch gegen deren Willen – scheint kein Ende zu finden. Nun missfällt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Arbeitsentwurf für ein neues Prostitutionsgesetz, der erst kürzlich vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium vorgelegt wurde. Grund: angeblich „unzureichender Schutz“ der Sexarbeiter/innen!



Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf ab, obwohl dieser (nach allem, was bekannt geworden ist) Sexarbeiter/innen massiv entrechtet und es darauf anlegt, das gesamte Prostitutionsgewerbe in die Knie zu zwingen.

- Mit der geplanten Registrierung von Sexarbeiter/innen wird deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und durch deren berufsspezifische Sonder-Überwachung der Gleichheits-Grundsatz ausgehebelt (Art. 3 Grundgesetz).
- Mit der geplanten Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und damit einhergehenden umfangreichen Kontrollbefugnissen von Polizei und Behörden wird das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Berufsausübung im Bereich der Prostitution massiv eingeschränkt und in Frage gestellt (Art. 12 Grundgesetz).
- Mit der geplanten Ausdehnung unbeschränkter behördlicher Kontrollbefugnisse auch auf die Wohnungsprostitution wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung substanziell ausgehebelt (Art. 13 Grundgesetz).
- Mit dem geplanten Kondomzwang bei Prostitution steht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und damit das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zur Disposition (Art. 2 Grundgesetz).



All das reicht der CDU/CSU offenbar nicht. Sexarbeiter/innen sollen – geht es nach ihnen – noch umfassender entrechtet werden. Da muss noch eine Schippe drauf! Unter dem Vorwand des verschärften „Schutzes von Prostituierten“ sollen Grundrechte im Bereich Prostitution noch mehr eingeschränkt werden. Die „Schutz“-Floskel wird überstrapaziert und missbraucht, um die bestehende rechtliche Ungleichbehandlung von Sexarbeiter/innen nicht nur zu zementieren, sondern zu vertiefen. Daher ist höchste Vorsicht geboten: „Schutz“ ist nur eine Tarnbezeichnung für verschärfte Kontrolle und Überwachung.



Die neuesten Einwände der CDU/CSU zeigen: Diese Parteien haben jedes Maß verloren, wenn es um eine sinnvolle, rechtliche Neuregelung des Prostitutionsgewerbes geht. Möglicherweise will man einem Herrn Lucke zu Gefallen sein und demonstrieren, dass man auch mal richtig konservativ sein kann: auf Kosten von 200.000 Sexarbeiter/innen! Eine nachhaltige rechtliche Neuregelung des Prostitutionsgewerbes aber geht anders – und zwar auf Augenhöhe mit den Betroffenen und mit Respekt ihnen gegenüber! Sie wollen nicht Menschen zweiter Klasse sein. Sie brauchen rechtliche Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigkeiten, nicht aber Kontrolle und Überwachung unter dem Vorwand des Schutzes!



Doña Carmen e.V. fordert die Bundes-SPD auf, dem schäbigen Spiel mit den Grund-rechten von Sexarbeiter/innen ein Ende zu setzen und aus dem perspektivlosen Projekt eines gemeinsam mit der CDU/CSU zu realisierenden „Prostituiertenschutz-gesetzes“ auszusteigen.



Doña Carmen wird auch weiterhin Druck machen: Gegen das von der Regierung geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ wird am 13. Juni 2015 um 5 vor 12 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt/Main eine zentrale Protestkundgebung stattfinden.
Info: http://plattform-frankfurt.de/.





Dona Carmen e.V.
Elbestr. 41
60329 Frankfurt
www.donacarmen.de
Tel./Fax: 069 7675 2880
Spendenkonto
Frankfurter Sparkasse
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Prostituiertenschutzgesetz: Sylvia Pantels Standpunkt zum vorgelegten Arbeitsentwurf des Familienministeriums

Berlin, 19. Mai 2015

Liebe Blog-Leserinnen und Blog-Leser,

das 2002 von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Prostitutionsgesetz hat sich im Nachhinein als unwirksam zum Schutz der Prostituierten herausgestellt. Das Ziel, Prostituierte zu schützen und Zwangsprostitution entgegen zu wirken, wurde nicht erreicht. Die Neufassung eines Prostituiertenschutzgesetzes wurde daher im Koalitionsvertrag vereinbart. Wichtigstes Ziel ist, die in der Prostitution tätigen Personen zu schützen, und durch geregelte Strukturen Kriminalität entgegen zu wirken.

Nach intensiven Verhandlungen – immerhin ist es für die SPD noch immer schwer einzugestehen, dass ihr Vorstoß von 2002 untauglich war – haben sich die Koalitionäre auf Eckpunkte und Details geeinigt, wie das neue Gesetz ausgestaltet werden soll. Das Familienministerium hatte nun den Auftrag einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.
Die für mich wichtigsten Zielvereinbarungen zwischen den Koalitionspartnern sind medizinische und sozialpsychologische Beratungsangebote und Anmeldepflichten für Prostituierte, verbindliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Prostitutionsstättenbetreiber, eine Kondompflicht sowie verschärfte Schutzregelungen für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren. Diese Punkte wurden im ersten Arbeitsentwurf des Ministeriums aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nur unzureichend gelöst. Insbesondere birgt der vorliegende Arbeitsentwurf in dieser Fassung an einigen Stellen die Gefahr, Umgehungsmöglichkeiten zu schaffen und sowohl das vorliegende Gesetz als auch die Möglichkeiten für eine effizientere Strafverfolgung von Zwangsprostitution und Menschenhandel in wesentlichen Punkten wirkungslos erscheinen zu lassen.
Um diese Ziele im Alltag zu erreichen, muss ein Gesetz vor allem folgendes leisten:

Anmelde- und Beratungspflichten müssen im Sinne einer Prostitutionslizenz ausgestaltet werden, bei der persönlicher Kontakt zwischen Prostituierten und Beratungspersonen hergestellt wird.

Umgehungsmöglichkeit durch Dritte müssen ausgeschlossen werden.

Beratung und Vorstellung der Prostituierten bei einer Behörde, die in der Lage ist durch direkte Inaugenscheinnahme und Gespräch zu erkennen, ob Hinweise auf Fremdbestimmung vorliegen

Weisungsrechte für Bordellbetreiber müssen wirksam ausgeschlossen sein.

Definitionen von Prostitutionsarten und –stätten müssen klar sein und dürfen keine Umgehungswege ermöglichen.

Kontrollen durch die zuständigen Behörden müssen regelmäßig stattfinden und zur Sicherheit der Prostituierten beitragen.

Bußgeldvorschriften müssen deutlich zur Abschreckung vor Missbrauch und Umgehung der Gesetze beitragen.


Im Weiteren müssen die gesetzlichen Regelungen klar und deutlich insofern sein, als dass nicht einzelnen Bundesländern die Möglichkeit geboten wird, die Regeln aufzuweichen. Die zuständigen Behörden müssen ihren Pflichten nachkommen und dürfen Beratung und Fürsorge nicht auf Dritte abwälzen, die eventuell durch Zuhälter und Bordellbetreiber beeinflusst werden.

Der aus dem Haus von Ministerin Schwesig vorgelegte Arbeitsentwurf, der zwischenzeitlich ja auch in der Presse schon seine Kreise zog, ist ein erster Schritt, aber noch völlig unzureichend, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.
Als CDU/CSU Bundestagsfraktion werden wir in die in dieser Woche anstehenden Verhandlungen mit der SPD und dem Familienministerium mit klaren Positionen gehen. Es muss mehr getan werden, um Prostituierte zu schützen. Das Gesetz muss juristisch einwandfrei und handwerklich gut sein, um Schlupflöcher in diesem kriminogenen Umfeld zu vermeiden.

http://sylvia-pantel.de/der-schutz-der- ... rioritaet/
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