ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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"der Lizenzierung für Prostituierte sowie der Einführung von Zwangsuntersuchungen eine Absage erteilt. "
Das ist verlogen!
Nur nicht beim Namen genannt!
Wenn ich mich Registrierung lasse und auf Einsichtsfähigkeit geprüft werde,diverse Angaben machen muss, wo,wann, wie lange ich meine Tätigkeit ausübe, ein Hurenpass bei mir tragen muss, dann kommt es "eine Lizenzierung" gleich.
Das ist verlogen!
Nur nicht beim Namen genannt!
Wenn ich mich Registrierung lasse und auf Einsichtsfähigkeit geprüft werde,diverse Angaben machen muss, wo,wann, wie lange ich meine Tätigkeit ausübe, ein Hurenpass bei mir tragen muss, dann kommt es "eine Lizenzierung" gleich.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Und noch ein Gedanke, anstatt so eine Wischi-Waschi Presseerklärung, wäre es konstruktiv und ehrlicher den aktuellen Referententwurf zu veröffentlichen???
Warum machen sie es nicht????
Weil sie kein Widerstand dagegen zu stande kommen lassen wollen.
Wenn es erst auf die Tagesordnung des Bundestages veröffentlicht wird, bleibt 3 -10 Tage Zeit sich damit auseinander zusetzen.
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit einen 80 seitigen Gesetzesentwurf mit juristische Beratung auseinander zu nehmen.
Warum machen sie es nicht????
Weil sie kein Widerstand dagegen zu stande kommen lassen wollen.
Wenn es erst auf die Tagesordnung des Bundestages veröffentlicht wird, bleibt 3 -10 Tage Zeit sich damit auseinander zusetzen.
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit einen 80 seitigen Gesetzesentwurf mit juristische Beratung auseinander zu nehmen.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Hier ein Bericht, der sehr weichgespült ist. Aber was erwartet man noch von der Mainstream Presse.
Kondompflicht für Freier
Neue Regeln für das älteste Gewerbe der Welt: Sind Sexarbeiter nicht angemeldet, können sie zwar verwarnt werden. Der weitaus größere Ärger droht jedoch ihren Freiern und den Bossen der Bordelle.
Berlin Nein, unangemeldete Prostituierte müssen künftig nicht fürchten, ein Bußgeld von 5000 Euro zahlen zu müssen. Diese Meldung von Anfang der Woche ist definitiv falsch, sagte der Staatssekretär im Familienministerium, Ralf Kleindiek, an diesem Donnerstag bei der Vorstellung der Details zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz.
Nach dem Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen nicht gemeldete Sexarbeiter künftig zwar verwarnt werden. Das Bußgeld soll aber allenfalls 15 bis 100 Euro betragen, und das auch nur im Wiederholungsfall. Bordellbetreiber oder Chefs von Escortservices hingegen müssten mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn ihre Prostituierten nicht angemeldet sind oder sogar Zwangsprostitution vorliegt.
Das Gesetz muss noch mit den anderen Ministerien abgestimmt werden und dürfte Ende 2015 ins Kabinett kommen, so dass es im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten könnte. Bisher ist Prostitution in Deutschlands legal – aber anders als andere Gewerbe völlig ungeregelt.
Freier, die gegen Kondome sind, sollen Strafen zahlen. Quelle: dpa
Das neue Gesetz sieht zum Schutz der Lust-Arbeiterinnen daher eine Anmeldepflicht und eine davon getrennte Pflicht zur jährlichen Gesundheitsberatung vor. Eine Zwangsuntersuchung ist explizit nicht vorgesehen, wohl jedoch ein Kondomzwang. Die Höhe der Strafe für Kondom-abgeneigte Freier muss allerdings noch verhandelt werden.
Ziel sei insgesamt eine „niedrigschwellige Regelung“, so Kleindiek, die die Gefahr der Flucht in die Illegalität möglichst minimiere. Durch die Anmeldung und vor allem durch die Pflicht zur Gesundheitsberatung will man auch vor allem Ausländerinnen erreichen, die ansonsten keinerlei Kontakt zu deutschen Ämtern haben und keine Information über ihre Rechte. Auf diese Weise könnte man auch Wege zum Ausstieg aufzeigen.
Die Zahl der Prostituierten wird in Deutschland ganz grob auf bis zu 400.000 geschätzt – valide Studien gibt es aber nicht. Mehr als die Hälfte davon sollen nach Experten-Angaben Ausländerinnen, davon der Großteil aus Osteuropa.
Bordellbetreiber müssen Betriebskonzept vorlegen
Das Prostitutionsgesetz von 2002 hatte das Gewerbe zwar aus der bis dato geltenden Sittenwidrigkeit befreit und den Prostituierten theoretisch auch den Zugang zur Sozialversicherung geöffnet – sich jedoch als unzureichend herausgestellt. Die Liberalisierung hatte in Grenzbezirken sogar dazu geführt, dass beispielsweise massenhaft freier aus Frankreich, wo Prostitution verboten ist, ins Saarland auswichen. Und aufgrund der fehlenden Vorschriften haben die Behörden so gut wie keine Möglichkeit, zum Schutz von Prostituierten einzugreifen, solange es keinen Verdacht auf Straftaten wie Gewaltanwendung oder Menschenhandel gibt.
Diese Defizite soll nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene Prostituiertenschutzgesetz heilen – „Auswüchse mindern und den Graubereich begrenzen“, sagte Kleindiek. Auch der Bundesrat hat bereits einstimmig für eine Regelung plädiert.
Die strengsten Regeln sind dabei für Bordellbetreiber, Inhaber von Escort-Services und andere gewerbsmäßige Organisatoren von Prostitution vorgesehen. Anders als die Prostituierten selbst bräuchten sie künftig nicht nur eine Anmeldung, sondern eine Erlaubnis. Dafür müssen sie ein „Betriebskonzept mit personellen, hygienischen und räumlichen Details vorlegen“, sagte Kleindiek.
Neu wäre dann das Recht der Behörden, die Etablissements regelmäßig zu betreten und zu überwachen. Auch könne man dann verhindern, dass etwa auch „vorbestrafte Menschenhändler oder Mitglieder einer verbotenen Rockerorganisation ein Bordell betreiben“, was bislang nicht möglich war.
Grundidee ist, die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern. Daher müssten sie sich auch dann persönlich anmelden, wenn sie nicht selbstständig sondern in einem Bordell oder bei einem Begleitservice angestellt sind. Die geplante Kondompflicht sei zwar sehr schwer zu überprüfen, räumt das Familienministerium offen ein. „Praktiker sagen uns jedoch, sie hilft uns Standards zu setzen“, sagte die zuständige Unterabteilungsleiterin Birgit Schweikert: „Dann kann kein Kunde mehr sagen, dann gehe ich eben zur nächsten.“
http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 67752.html
Kondompflicht für Freier
Neue Regeln für das älteste Gewerbe der Welt: Sind Sexarbeiter nicht angemeldet, können sie zwar verwarnt werden. Der weitaus größere Ärger droht jedoch ihren Freiern und den Bossen der Bordelle.
Berlin Nein, unangemeldete Prostituierte müssen künftig nicht fürchten, ein Bußgeld von 5000 Euro zahlen zu müssen. Diese Meldung von Anfang der Woche ist definitiv falsch, sagte der Staatssekretär im Familienministerium, Ralf Kleindiek, an diesem Donnerstag bei der Vorstellung der Details zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz.
Nach dem Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen nicht gemeldete Sexarbeiter künftig zwar verwarnt werden. Das Bußgeld soll aber allenfalls 15 bis 100 Euro betragen, und das auch nur im Wiederholungsfall. Bordellbetreiber oder Chefs von Escortservices hingegen müssten mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn ihre Prostituierten nicht angemeldet sind oder sogar Zwangsprostitution vorliegt.
Das Gesetz muss noch mit den anderen Ministerien abgestimmt werden und dürfte Ende 2015 ins Kabinett kommen, so dass es im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten könnte. Bisher ist Prostitution in Deutschlands legal – aber anders als andere Gewerbe völlig ungeregelt.
Freier, die gegen Kondome sind, sollen Strafen zahlen. Quelle: dpa
Das neue Gesetz sieht zum Schutz der Lust-Arbeiterinnen daher eine Anmeldepflicht und eine davon getrennte Pflicht zur jährlichen Gesundheitsberatung vor. Eine Zwangsuntersuchung ist explizit nicht vorgesehen, wohl jedoch ein Kondomzwang. Die Höhe der Strafe für Kondom-abgeneigte Freier muss allerdings noch verhandelt werden.
Ziel sei insgesamt eine „niedrigschwellige Regelung“, so Kleindiek, die die Gefahr der Flucht in die Illegalität möglichst minimiere. Durch die Anmeldung und vor allem durch die Pflicht zur Gesundheitsberatung will man auch vor allem Ausländerinnen erreichen, die ansonsten keinerlei Kontakt zu deutschen Ämtern haben und keine Information über ihre Rechte. Auf diese Weise könnte man auch Wege zum Ausstieg aufzeigen.
Die Zahl der Prostituierten wird in Deutschland ganz grob auf bis zu 400.000 geschätzt – valide Studien gibt es aber nicht. Mehr als die Hälfte davon sollen nach Experten-Angaben Ausländerinnen, davon der Großteil aus Osteuropa.
Bordellbetreiber müssen Betriebskonzept vorlegen
Das Prostitutionsgesetz von 2002 hatte das Gewerbe zwar aus der bis dato geltenden Sittenwidrigkeit befreit und den Prostituierten theoretisch auch den Zugang zur Sozialversicherung geöffnet – sich jedoch als unzureichend herausgestellt. Die Liberalisierung hatte in Grenzbezirken sogar dazu geführt, dass beispielsweise massenhaft freier aus Frankreich, wo Prostitution verboten ist, ins Saarland auswichen. Und aufgrund der fehlenden Vorschriften haben die Behörden so gut wie keine Möglichkeit, zum Schutz von Prostituierten einzugreifen, solange es keinen Verdacht auf Straftaten wie Gewaltanwendung oder Menschenhandel gibt.
Diese Defizite soll nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene Prostituiertenschutzgesetz heilen – „Auswüchse mindern und den Graubereich begrenzen“, sagte Kleindiek. Auch der Bundesrat hat bereits einstimmig für eine Regelung plädiert.
Die strengsten Regeln sind dabei für Bordellbetreiber, Inhaber von Escort-Services und andere gewerbsmäßige Organisatoren von Prostitution vorgesehen. Anders als die Prostituierten selbst bräuchten sie künftig nicht nur eine Anmeldung, sondern eine Erlaubnis. Dafür müssen sie ein „Betriebskonzept mit personellen, hygienischen und räumlichen Details vorlegen“, sagte Kleindiek.
Neu wäre dann das Recht der Behörden, die Etablissements regelmäßig zu betreten und zu überwachen. Auch könne man dann verhindern, dass etwa auch „vorbestrafte Menschenhändler oder Mitglieder einer verbotenen Rockerorganisation ein Bordell betreiben“, was bislang nicht möglich war.
Grundidee ist, die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern. Daher müssten sie sich auch dann persönlich anmelden, wenn sie nicht selbstständig sondern in einem Bordell oder bei einem Begleitservice angestellt sind. Die geplante Kondompflicht sei zwar sehr schwer zu überprüfen, räumt das Familienministerium offen ein. „Praktiker sagen uns jedoch, sie hilft uns Standards zu setzen“, sagte die zuständige Unterabteilungsleiterin Birgit Schweikert: „Dann kann kein Kunde mehr sagen, dann gehe ich eben zur nächsten.“
http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 67752.html
Zuletzt geändert von fraences am 16.07.2015, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Und die nächste folgt zu gleich.
Neues Schutzgesetz Schwarz-Rot will Kondompflicht für Prostituierte
Die Koalition will Prostituierte besser vor Ausbeutung und Fremdbestimmung schützen. Union und SPD sind sich nun über Details des geplanten Gesetzes einig. Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Prostituierten soll verboten werden.
Union und SPD wollen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Prostituierten gesetzlich verbieten. Das sehen die Eckpunkte eines neuen Prostituiertenschutzgesetzes vor, auf die sich die Bundesregierung geeinigt hat, wie der Staatssekretär des Bundesfrauenministeriums Ralf Kleindiek am Donnerstag sagte. Auch sieht das Gesetz vor, dass alle Prostituierten ihre Tätigkeit künftig anmelden sollen und an regelmäßigen Gesundheitsberatungen teilnehmen; der Betrieb von Prostitutionsstätten soll gewerberechtlichen Genehmigungen unterliegen. Das Gesetz soll die Fehler und Lücken korrigieren und schließen, die durch das vor mehr als einem Jahrzehnt verabschiedete Prostitutionsgesetz nicht erfasst oder gar erst verursacht worden sind.
Ursprüngliche Forderungen der CDU/CSU, ein Mindestalter für Prostituierte von 21 Jahren einzuführen, wurden nicht verwirklicht, allerdings sollen für Prostituierte zwischen der Volljährigkeit und dem vollendeten 21. Lebensjahr besondere Vorschriften gelten: ihnen soll die halbjährliche Anmeldung bei einer Behörde (Zuständigkeiten legen hier Länder oder Kommunen fest) und eine verpflichtende jährliche Gesundheitsberatung vorgeschrieben werden - für ältere Prostituierte sollen jeweils doppelt so lange Intervalle gelten.
Hilfe gegen ungeschützten Sexualverkehr
Bei der Forderung nach einer Kondompflicht setzte sich hingegen die CDU/CSU gegen Zweifel durch, ob und wie diese Vorschrift kontrolliert werden könne. Jetzt heißt es, immerhin hätten Prostituierte damit eine gesetzliche Hilfe, auf die sie sich berufen könnten, wenn ungeschützter Sexualverkehr von ihnen verlangt werde.
Offen ist weiterhin die Frage, inwieweit sogenannte Gelegenheitsprostituierte durch das neue Gesetz erfasst werden sollen. Da die Konzeption des Gesetzentwurfes vorsieht, durch die Übertragung üblicher gewerberechtlicher Bestimmungen den Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Fremdbestimmung zu erhöhen, wollte das Familienministerium ursprünglich eine Definition aus dem Gewerberecht übernehmen. Danach fällt derjenige unter die gesetzlichen Bestimmungen, der „nicht nur gelegentlich“ eine betreffende Dienstleistung anbietet. Diese Eingrenzung sei jedoch von der Union als zu unbestimmt empfunden worden.
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Staatssekretär Kleindiek wandte sich gegen Vorwürfe, wonach die „Zwangsregistrierung“ viele Prostituierte geradezu in die Illegalität zwingen würde. Kleindiek sagte, das Gegenteil sei beabsichtigt, Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung sollten vor allem den vielen ausländischen Prostituierten, die in deutschen Bordellen tätig seien und häufig keine Hilfs- und Fürsorge-Angebote fänden, eine verpflichtende Ansprech- und Beratungsmöglichkeit bieten. Die vorgeschriebene Gesundheitsberatung sei ausdrücklich nicht als Zwangsuntersuchung zu verstehen, sie habe mit der früher üblichen Gesundheitsprüfung nichts zu tun.
Das Ministerium legt auch Wert auf den Umstand, dass die Sanktionen gegen Prostituierte, welche der Anmeldepflicht nicht nachkommen, gering gehalten werden; falls die örtlichen Behörden Verstöße als Ordnungswidrigkeiten ahndeten, lägen die Bußgelder zwischen 15 und maximal 100 Euro.
Hohe Bußgeldkatalog für Betreiber
Anderes gilt für die Betreiber von Prostitutionsstätten, bei denen Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich sein sollen, wenn sie gegen Vorschriften und Auflagen verstoßen, auch die Sperrung und den Entzug der Betriebserlaubnis sieht das Gesetz als Möglichkeit vor. Die Betreiber können auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden, womit eine Handhabe geschaffen werden soll, etwa vorbestrafte Menschenhändler oder frühere Mitglieder verbotener Rockerbanden nicht zum Betrieb solcher Stätten zuzulassen.
Alle Prostitutionsbetriebe sollen ein Betriebskonzept vorlegen, welches den organisatorischen Ablauf und die Arbeitsbedingungen (Verdienst, Hygiene) beschreibt. Ferner sieht der Gesetzentwurf, der in den nächsten Monaten mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und mit den Ländern und Kommunen erörtert werden soll, bestimmte Kontrollrechte für die Behörden vor; unter anderem sollen die Ämter Bordelle zu Kontrollen betreten können, wie das in der Gewerbeaufsicht anderer Branchen auch gilt.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 06135.html
Neues Schutzgesetz Schwarz-Rot will Kondompflicht für Prostituierte
Die Koalition will Prostituierte besser vor Ausbeutung und Fremdbestimmung schützen. Union und SPD sind sich nun über Details des geplanten Gesetzes einig. Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Prostituierten soll verboten werden.
Union und SPD wollen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit Prostituierten gesetzlich verbieten. Das sehen die Eckpunkte eines neuen Prostituiertenschutzgesetzes vor, auf die sich die Bundesregierung geeinigt hat, wie der Staatssekretär des Bundesfrauenministeriums Ralf Kleindiek am Donnerstag sagte. Auch sieht das Gesetz vor, dass alle Prostituierten ihre Tätigkeit künftig anmelden sollen und an regelmäßigen Gesundheitsberatungen teilnehmen; der Betrieb von Prostitutionsstätten soll gewerberechtlichen Genehmigungen unterliegen. Das Gesetz soll die Fehler und Lücken korrigieren und schließen, die durch das vor mehr als einem Jahrzehnt verabschiedete Prostitutionsgesetz nicht erfasst oder gar erst verursacht worden sind.
Ursprüngliche Forderungen der CDU/CSU, ein Mindestalter für Prostituierte von 21 Jahren einzuführen, wurden nicht verwirklicht, allerdings sollen für Prostituierte zwischen der Volljährigkeit und dem vollendeten 21. Lebensjahr besondere Vorschriften gelten: ihnen soll die halbjährliche Anmeldung bei einer Behörde (Zuständigkeiten legen hier Länder oder Kommunen fest) und eine verpflichtende jährliche Gesundheitsberatung vorgeschrieben werden - für ältere Prostituierte sollen jeweils doppelt so lange Intervalle gelten.
Hilfe gegen ungeschützten Sexualverkehr
Bei der Forderung nach einer Kondompflicht setzte sich hingegen die CDU/CSU gegen Zweifel durch, ob und wie diese Vorschrift kontrolliert werden könne. Jetzt heißt es, immerhin hätten Prostituierte damit eine gesetzliche Hilfe, auf die sie sich berufen könnten, wenn ungeschützter Sexualverkehr von ihnen verlangt werde.
Offen ist weiterhin die Frage, inwieweit sogenannte Gelegenheitsprostituierte durch das neue Gesetz erfasst werden sollen. Da die Konzeption des Gesetzentwurfes vorsieht, durch die Übertragung üblicher gewerberechtlicher Bestimmungen den Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Fremdbestimmung zu erhöhen, wollte das Familienministerium ursprünglich eine Definition aus dem Gewerberecht übernehmen. Danach fällt derjenige unter die gesetzlichen Bestimmungen, der „nicht nur gelegentlich“ eine betreffende Dienstleistung anbietet. Diese Eingrenzung sei jedoch von der Union als zu unbestimmt empfunden worden.
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Staatssekretär Kleindiek wandte sich gegen Vorwürfe, wonach die „Zwangsregistrierung“ viele Prostituierte geradezu in die Illegalität zwingen würde. Kleindiek sagte, das Gegenteil sei beabsichtigt, Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung sollten vor allem den vielen ausländischen Prostituierten, die in deutschen Bordellen tätig seien und häufig keine Hilfs- und Fürsorge-Angebote fänden, eine verpflichtende Ansprech- und Beratungsmöglichkeit bieten. Die vorgeschriebene Gesundheitsberatung sei ausdrücklich nicht als Zwangsuntersuchung zu verstehen, sie habe mit der früher üblichen Gesundheitsprüfung nichts zu tun.
Das Ministerium legt auch Wert auf den Umstand, dass die Sanktionen gegen Prostituierte, welche der Anmeldepflicht nicht nachkommen, gering gehalten werden; falls die örtlichen Behörden Verstöße als Ordnungswidrigkeiten ahndeten, lägen die Bußgelder zwischen 15 und maximal 100 Euro.
Hohe Bußgeldkatalog für Betreiber
Anderes gilt für die Betreiber von Prostitutionsstätten, bei denen Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich sein sollen, wenn sie gegen Vorschriften und Auflagen verstoßen, auch die Sperrung und den Entzug der Betriebserlaubnis sieht das Gesetz als Möglichkeit vor. Die Betreiber können auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden, womit eine Handhabe geschaffen werden soll, etwa vorbestrafte Menschenhändler oder frühere Mitglieder verbotener Rockerbanden nicht zum Betrieb solcher Stätten zuzulassen.
Alle Prostitutionsbetriebe sollen ein Betriebskonzept vorlegen, welches den organisatorischen Ablauf und die Arbeitsbedingungen (Verdienst, Hygiene) beschreibt. Ferner sieht der Gesetzentwurf, der in den nächsten Monaten mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und mit den Ländern und Kommunen erörtert werden soll, bestimmte Kontrollrechte für die Behörden vor; unter anderem sollen die Ämter Bordelle zu Kontrollen betreten können, wie das in der Gewerbeaufsicht anderer Branchen auch gilt.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 06135.html
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Gesetzesentwurf Das sind die neuen Regeln für Prosituierte
Neue Regeln sollen Prostituierte vor Ausbeutung und Krankheiten schützen. Foto: dpa
Der Gesetzesentwurf zum neuen Prostitutionsgesetz ist fertig. Familienministerin Schwesig versucht dabei die Gratwanderung zwischen Druck und Hilfe, unter anderem mit Pflichtbesuchen beim Gesundheitsamt.
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Eine Reihe neuer Regeln soll Prostituierte in Deutschland vor Ausbeutung, Fremdbestimmung und Krankheiten schützen. Auch die Nutzung von Kondomen soll vorgeschrieben, ungeschützter Geschlechtsverkehr verboten werden. Das Ressort von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat den 140-Seiten-Gesetzentwurf nach langen Debatten in der Koalition fertig. Doch bringt er wirklich den erhofften Schutz der Betroffenen?
Beispiel Kondompflicht: Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek räumt ein: "Wir gehen nicht davon aus, dass es Kontrollen geben wird." Auch die für das Gesetz zuständige CDU-Familienpolitikerin Sylvia Pantel sagt, nachprüfen lasse sich das kaum. Doch beide pochen darauf, dass das Verbot von ungeschütztem Sex mit Prostituierten wichtig sei - als für die Gesundheit zentraler neuer Standard. "Es eröffnet die Möglichkeit, Nein zu sagen, ohne sich rechtfertigen zu müssen", sagt Kleindiek. Verboten werden soll zudem auch Werbung mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr.
Auch die neu geplanten Verpflichtungen der Prostituierten, sich anzumelden und im Gesundheitsamt beraten zu lassen, ist schon auf Kritik gestoßen. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen hatte bemängelt, Prostituierte sollten diskriminiert und nicht geschützt werden. Der Verband war allerdings noch von einer Registrierung bei der Polizei ausgegangen, nun ist in der Koalition von speziellen Bereichen in Gewerbeämtern die Rede.
Geplant ist, dass sich Prostituierte alle zwei Jahre melden und dass sie jährlich im Gesundheitsamt vorstellig werden müssen. Bei 18- bis 21-Jährigen verkürzen sich die Fristen auf die Hälfte. Verpflichtende Untersuchungen sind nicht geplant. "Wir wollen niemanden auf den gynäkologischen Stuhl zwingen", versichert Pantel.
Hohe Bußgelder
Bis zu 5000 Euro sollten Betroffene zahlen, wenn sie die Vorgaben missachten, hatte es vor kurzem noch in Berichten geheißen. Jetzt spricht Regierungsvertreter Kleindiek von 15 bis 100 Euro. Pantel sagt: "Wir wollen niemanden kriminalisieren." Doch etwas teurer solle es schon werden, wenn Betroffene gegen die Regeln verstoßen, meint die CDU-Politikerin.
Hohe Hürden vor dem Gang zum Amt soll es jedenfalls nicht geben, Angst sollen Prostituierte davor auch nicht haben müssen. Am meisten Vorbehalte gegen die Gesetzespläne gab es wegen der Befürchtung, Prostituierte würden durch zu strikte Vorgaben reihenweise in rechtliche Grauzonen gedrängt. "Unsere Erwartung ist, dass wir mit einem sehr niedrigschwelligen Angebot sehr wenige in die Illegalität treiben", hält Kleindiek dem entgegen.
Weitgehend unbestritten ist, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 die Stellung der Sexarbeiterinnen anders als geplant nicht auf breiter Front verbessert hat. Statt Prostitution weiter als sittenwidrig einzustufen, sollten die Betroffenen Lohn einklagen und in Sozialkassen einzahlen können. Polizisten, Hilfsorganisationen und Feministinnen klagen aber, das Gesetz habe vor allem Freiern geholfen. Eine Studie der Universität Heidelberg zeigte, dass es mehr Menschenhandel in Ländern ohne Prostitutionsverbot gibt. Die Opfer: Vor allem Frauen, die fern ihrer Heimatländer zur Arbeit in der Sex-Industrie gezwungen werden.
Niemand glaubt, "dass mit dem Gesetz alles gut wird", wie Kleindiek zugibt. Doch Bordellbetreiber müssen künftig eine Erlaubnis für ihre Etablissements einholen - und die Behörden sollten mehr Befugnisse zur Überwachung bekommen. 50 000 Euro Bußgeld und Erlaubnisentzug drohen künftig. Vorbestrafte Menschenhändler und Mitglieder von Rockerbanden sollten aus dem Geschäft von vorneherein ausgeschlossen sein. Und in den Ämtern sollen Prostituierte etwa aus Osteuropa Hilfe von Dolmetschern bekommen - Ziel ist nicht zuletzt Aufklärung über Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote. Auf der Straße sollen Prostituierte etwa mit mehrsprachigen Flyern informiert werden
http://www.fr-online.de/politik/gesetze ... 39850.html
Neue Regeln sollen Prostituierte vor Ausbeutung und Krankheiten schützen. Foto: dpa
Der Gesetzesentwurf zum neuen Prostitutionsgesetz ist fertig. Familienministerin Schwesig versucht dabei die Gratwanderung zwischen Druck und Hilfe, unter anderem mit Pflichtbesuchen beim Gesundheitsamt.
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Eine Reihe neuer Regeln soll Prostituierte in Deutschland vor Ausbeutung, Fremdbestimmung und Krankheiten schützen. Auch die Nutzung von Kondomen soll vorgeschrieben, ungeschützter Geschlechtsverkehr verboten werden. Das Ressort von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat den 140-Seiten-Gesetzentwurf nach langen Debatten in der Koalition fertig. Doch bringt er wirklich den erhofften Schutz der Betroffenen?
Beispiel Kondompflicht: Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek räumt ein: "Wir gehen nicht davon aus, dass es Kontrollen geben wird." Auch die für das Gesetz zuständige CDU-Familienpolitikerin Sylvia Pantel sagt, nachprüfen lasse sich das kaum. Doch beide pochen darauf, dass das Verbot von ungeschütztem Sex mit Prostituierten wichtig sei - als für die Gesundheit zentraler neuer Standard. "Es eröffnet die Möglichkeit, Nein zu sagen, ohne sich rechtfertigen zu müssen", sagt Kleindiek. Verboten werden soll zudem auch Werbung mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr.
Auch die neu geplanten Verpflichtungen der Prostituierten, sich anzumelden und im Gesundheitsamt beraten zu lassen, ist schon auf Kritik gestoßen. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen hatte bemängelt, Prostituierte sollten diskriminiert und nicht geschützt werden. Der Verband war allerdings noch von einer Registrierung bei der Polizei ausgegangen, nun ist in der Koalition von speziellen Bereichen in Gewerbeämtern die Rede.
Geplant ist, dass sich Prostituierte alle zwei Jahre melden und dass sie jährlich im Gesundheitsamt vorstellig werden müssen. Bei 18- bis 21-Jährigen verkürzen sich die Fristen auf die Hälfte. Verpflichtende Untersuchungen sind nicht geplant. "Wir wollen niemanden auf den gynäkologischen Stuhl zwingen", versichert Pantel.
Hohe Bußgelder
Bis zu 5000 Euro sollten Betroffene zahlen, wenn sie die Vorgaben missachten, hatte es vor kurzem noch in Berichten geheißen. Jetzt spricht Regierungsvertreter Kleindiek von 15 bis 100 Euro. Pantel sagt: "Wir wollen niemanden kriminalisieren." Doch etwas teurer solle es schon werden, wenn Betroffene gegen die Regeln verstoßen, meint die CDU-Politikerin.
Hohe Hürden vor dem Gang zum Amt soll es jedenfalls nicht geben, Angst sollen Prostituierte davor auch nicht haben müssen. Am meisten Vorbehalte gegen die Gesetzespläne gab es wegen der Befürchtung, Prostituierte würden durch zu strikte Vorgaben reihenweise in rechtliche Grauzonen gedrängt. "Unsere Erwartung ist, dass wir mit einem sehr niedrigschwelligen Angebot sehr wenige in die Illegalität treiben", hält Kleindiek dem entgegen.
Weitgehend unbestritten ist, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 die Stellung der Sexarbeiterinnen anders als geplant nicht auf breiter Front verbessert hat. Statt Prostitution weiter als sittenwidrig einzustufen, sollten die Betroffenen Lohn einklagen und in Sozialkassen einzahlen können. Polizisten, Hilfsorganisationen und Feministinnen klagen aber, das Gesetz habe vor allem Freiern geholfen. Eine Studie der Universität Heidelberg zeigte, dass es mehr Menschenhandel in Ländern ohne Prostitutionsverbot gibt. Die Opfer: Vor allem Frauen, die fern ihrer Heimatländer zur Arbeit in der Sex-Industrie gezwungen werden.
Niemand glaubt, "dass mit dem Gesetz alles gut wird", wie Kleindiek zugibt. Doch Bordellbetreiber müssen künftig eine Erlaubnis für ihre Etablissements einholen - und die Behörden sollten mehr Befugnisse zur Überwachung bekommen. 50 000 Euro Bußgeld und Erlaubnisentzug drohen künftig. Vorbestrafte Menschenhändler und Mitglieder von Rockerbanden sollten aus dem Geschäft von vorneherein ausgeschlossen sein. Und in den Ämtern sollen Prostituierte etwa aus Osteuropa Hilfe von Dolmetschern bekommen - Ziel ist nicht zuletzt Aufklärung über Rechte, Pflichten und Unterstützungsangebote. Auf der Straße sollen Prostituierte etwa mit mehrsprachigen Flyern informiert werden
http://www.fr-online.de/politik/gesetze ... 39850.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Wenn wir zu eine Presskonferenz einladen, da ist nicht so viel Presse da, als bei der Pressekonferenz in Familienministerium.
Der nächste Artikel, der zu mindesten etwas Kritk von uns enthält.
Bezahlte Liebe künftig nur mit Kondom
Berlin. Regierung bringt Gesetz zum Schutz von Prostituierten ein
Wer ungeschützten Sex bei Prostituierten sucht, muss in Zukunft mit einer Absage rechnen. Denn bezahlte Liebe ohne Kondom soll in Deutschland künftig verboten werden. Verstößt ein Freier gegen dieses Prinzip, werden für ihn Bußgelder in noch unbekannter Höhe fällig. Auch die Werbung für kondomfreien Sex wird unter Strafe gestellt. Diese Regelungen zählen zu den Kernpunkten eines Referentenentwurfs aus dem Familienministerium von Manuela Schwesig (SPD) für ein neues Prostituiertenschutzgesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Das 140 Seiten starke Werk soll die Rechte von Prostituierten stärken und ihre Lebenssituation besser schützen.
Prostitution ist in Deutschland erst seit 2002 legal, gilt als Dienstleistung und ist nicht mehr sittenwidrig. Frauen und Männer, die dem ältesten Gewerbe der Welt nachgehen, können sich seitdem sozial versichern, ihre Rechte sind in wenigen Paragraphen im Prostitutionsgesetz geregelt. Doch das war’s. Die Regierungskoalition hat sich deshalb das Ziel gesetzt, für diesen Lebens- und Arbeitsbereich umfassende Regelungen zu schaffen, die für andere Gewerbe längst selbstverständlich sind. „Gleichzeitig ist Prostitution kein Beruf wie jeder andere und bedarf deshalb besonderer Regeln“, sagte Staatssekretär Ralf Kleindiek.
Hauptziel des Gesetzes sei es, Prostituierte in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Freiheit und für den Erhalt ihrer Gesundheit zu stärken, sagte Kleindiek: „Es ist ein Schritt, um sie vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.“ So stärke die Kondompflicht alle Prostituierten im Berufsalltag. Niemand müsse mehr seinen Kunden erklären, dass ohne Gummi nichts gehe. Er ist schlichtweg Pflicht.
Angebot von „Flatrates“ für unbegrenzten Sex ist unzulässig
Für Unternehmen und Anbieter von Prostitutionsgewerben soll künftig eine Erlaubnispflicht gelten. Betroffen davon sind nicht nur Betreiber von Bordellen. Auch Wohnmobile oder Appartements, die für bezahlten Sex genutzt werden, müssen Mindestanforderungen erfüllen. Eine Erlaubnis erhalten nur Menschen, die als zuverlässig gelten. „Vorbestrafte Menschenhändler“ oder „Mitglieder in verbotenen Rockervereinen“ seien davon ausgeschlossen. Jeder Unternehmer müsse ein Betriebskonzept vorlegen, wie die Stätten personell, hygienisch und räumlich ausgestattet seien. So müssten die Zimmer mit Notrufvorrichtungen bestückt sein und Türen, die jederzeit geöffnet werden können. Dienstleistungszimmer dürfen nicht als Schlafräume genutzt werden. Auch das Angebot von „Flatrates“ für unbegrenzten Sex ist unzulässig.
Für Prostituierte besteht künftig alle zwei Jahre eine Anmeldepflicht bei der Behörde. „Die Anmeldung muss persönlich erfolgen“, sagte Kleindiek. Allerdings können sich die Männer und Frauen auch unter Pseudonym eintragen lassen. Ob diese Anmeldung je nach Einsatz an mehreren Orten erfolgen muss, ist noch offen. Bordellbetreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter gemeldet sind. Neben der Anmeldung wird zudem jährlich eine gesundheitliche Beratung zur Pflicht gemacht, die bei den örtlichen Gesundheitsdiensten erfolgen soll. „Dabei handelt es sich nicht um eine Untersuchung“, sagte der Staatssekretär. Vielmehr soll dort über Geschlechtskrankheiten, aber auch über den Ausstieg aus der Prostitution informiert werden. Für Frauen und Männer zwischen 18 und 21 Jahren gelten kürzere Frequenzen. Sie müssen sich laut Entwurf jährlich anmelden und zwei Mal im Jahr zur Gesundheitsberatung.
Ursprünglich wollten CDU-Politiker Prostitution für Menschen im Alter zwischen 18 und 21 ganz untersagen. Von dieser Regelung wurde jedoch Abstand genommen, da sie faktisch einem Berufsverbot gleichgekommen und damit verfassungswidrig gewesen wäre.
Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen Bußgelder. So müssen Prostituierte, die gegen Anmeldepflichten verstoßen, mit Bußen zwischen 15 und 100 Euro rechnen. Deutlich höher mit bis zu 50.000 Euro liegen die Strafgelder bei Verstößen der Betriebe.
Das Gesetz stößt jedoch nicht nur auf Zustimmung. Die Novellierung schieße über das Ziel hinaus, meint die frauenpolitische Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ulle Schauws. Die Meldepflicht sei nicht nur „datenschutzrechtlich bedenklich, sondern treibt Prostituierte in die Illegalität“. Die Gesundheitsberatung sei „stigmatisierend“. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Cornelia Möhring, fürchtet, dass das neue Gesetz „Tausende von Frauen in große Not“ bringe: „Die Anmeldepflicht ist praktisch ein Outing, das sich viele schlicht nicht leisten können. Das ursprüngliche Anliegen des Gesetzes war es, Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu helfen. Davon ist nichts übrig geblieben.“
Der Gesetzentwurf wird jetzt den Ministerien zur Abstimmung und danach den Ländern und Verbänden vorgelegt. Änderungen sind noch möglich. Die Regierungsfraktionen selbst seien nach intensiven Debatten mit dem Entwurf zufrieden, sagte Kleindiek: „Es herrscht großes Einvernehmen.“
Einen statistischen Nebeneffekt bringt das Gesetz jedenfalls mit sich: Erstmals könnte durch die Anmeldepflicht die Zahl der Prostituierten und Bordelle in Deutschland erfasst werden - sie ist bis heute nicht bekannt.
http://www.derwesten.de/politik/bezahlt ... 88810.html
Der nächste Artikel, der zu mindesten etwas Kritk von uns enthält.
Bezahlte Liebe künftig nur mit Kondom
Berlin. Regierung bringt Gesetz zum Schutz von Prostituierten ein
Wer ungeschützten Sex bei Prostituierten sucht, muss in Zukunft mit einer Absage rechnen. Denn bezahlte Liebe ohne Kondom soll in Deutschland künftig verboten werden. Verstößt ein Freier gegen dieses Prinzip, werden für ihn Bußgelder in noch unbekannter Höhe fällig. Auch die Werbung für kondomfreien Sex wird unter Strafe gestellt. Diese Regelungen zählen zu den Kernpunkten eines Referentenentwurfs aus dem Familienministerium von Manuela Schwesig (SPD) für ein neues Prostituiertenschutzgesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Das 140 Seiten starke Werk soll die Rechte von Prostituierten stärken und ihre Lebenssituation besser schützen.
Prostitution ist in Deutschland erst seit 2002 legal, gilt als Dienstleistung und ist nicht mehr sittenwidrig. Frauen und Männer, die dem ältesten Gewerbe der Welt nachgehen, können sich seitdem sozial versichern, ihre Rechte sind in wenigen Paragraphen im Prostitutionsgesetz geregelt. Doch das war’s. Die Regierungskoalition hat sich deshalb das Ziel gesetzt, für diesen Lebens- und Arbeitsbereich umfassende Regelungen zu schaffen, die für andere Gewerbe längst selbstverständlich sind. „Gleichzeitig ist Prostitution kein Beruf wie jeder andere und bedarf deshalb besonderer Regeln“, sagte Staatssekretär Ralf Kleindiek.
Hauptziel des Gesetzes sei es, Prostituierte in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Freiheit und für den Erhalt ihrer Gesundheit zu stärken, sagte Kleindiek: „Es ist ein Schritt, um sie vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.“ So stärke die Kondompflicht alle Prostituierten im Berufsalltag. Niemand müsse mehr seinen Kunden erklären, dass ohne Gummi nichts gehe. Er ist schlichtweg Pflicht.
Angebot von „Flatrates“ für unbegrenzten Sex ist unzulässig
Für Unternehmen und Anbieter von Prostitutionsgewerben soll künftig eine Erlaubnispflicht gelten. Betroffen davon sind nicht nur Betreiber von Bordellen. Auch Wohnmobile oder Appartements, die für bezahlten Sex genutzt werden, müssen Mindestanforderungen erfüllen. Eine Erlaubnis erhalten nur Menschen, die als zuverlässig gelten. „Vorbestrafte Menschenhändler“ oder „Mitglieder in verbotenen Rockervereinen“ seien davon ausgeschlossen. Jeder Unternehmer müsse ein Betriebskonzept vorlegen, wie die Stätten personell, hygienisch und räumlich ausgestattet seien. So müssten die Zimmer mit Notrufvorrichtungen bestückt sein und Türen, die jederzeit geöffnet werden können. Dienstleistungszimmer dürfen nicht als Schlafräume genutzt werden. Auch das Angebot von „Flatrates“ für unbegrenzten Sex ist unzulässig.
Für Prostituierte besteht künftig alle zwei Jahre eine Anmeldepflicht bei der Behörde. „Die Anmeldung muss persönlich erfolgen“, sagte Kleindiek. Allerdings können sich die Männer und Frauen auch unter Pseudonym eintragen lassen. Ob diese Anmeldung je nach Einsatz an mehreren Orten erfolgen muss, ist noch offen. Bordellbetreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter gemeldet sind. Neben der Anmeldung wird zudem jährlich eine gesundheitliche Beratung zur Pflicht gemacht, die bei den örtlichen Gesundheitsdiensten erfolgen soll. „Dabei handelt es sich nicht um eine Untersuchung“, sagte der Staatssekretär. Vielmehr soll dort über Geschlechtskrankheiten, aber auch über den Ausstieg aus der Prostitution informiert werden. Für Frauen und Männer zwischen 18 und 21 Jahren gelten kürzere Frequenzen. Sie müssen sich laut Entwurf jährlich anmelden und zwei Mal im Jahr zur Gesundheitsberatung.
Ursprünglich wollten CDU-Politiker Prostitution für Menschen im Alter zwischen 18 und 21 ganz untersagen. Von dieser Regelung wurde jedoch Abstand genommen, da sie faktisch einem Berufsverbot gleichgekommen und damit verfassungswidrig gewesen wäre.
Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen Bußgelder. So müssen Prostituierte, die gegen Anmeldepflichten verstoßen, mit Bußen zwischen 15 und 100 Euro rechnen. Deutlich höher mit bis zu 50.000 Euro liegen die Strafgelder bei Verstößen der Betriebe.
Das Gesetz stößt jedoch nicht nur auf Zustimmung. Die Novellierung schieße über das Ziel hinaus, meint die frauenpolitische Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ulle Schauws. Die Meldepflicht sei nicht nur „datenschutzrechtlich bedenklich, sondern treibt Prostituierte in die Illegalität“. Die Gesundheitsberatung sei „stigmatisierend“. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Cornelia Möhring, fürchtet, dass das neue Gesetz „Tausende von Frauen in große Not“ bringe: „Die Anmeldepflicht ist praktisch ein Outing, das sich viele schlicht nicht leisten können. Das ursprüngliche Anliegen des Gesetzes war es, Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu helfen. Davon ist nichts übrig geblieben.“
Der Gesetzentwurf wird jetzt den Ministerien zur Abstimmung und danach den Ländern und Verbänden vorgelegt. Änderungen sind noch möglich. Die Regierungsfraktionen selbst seien nach intensiven Debatten mit dem Entwurf zufrieden, sagte Kleindiek: „Es herrscht großes Einvernehmen.“
Einen statistischen Nebeneffekt bringt das Gesetz jedenfalls mit sich: Erstmals könnte durch die Anmeldepflicht die Zahl der Prostituierten und Bordelle in Deutschland erfasst werden - sie ist bis heute nicht bekannt.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Neue Strafen für Bordellbetreiber
Wie sehen die Räume aus?
Die Große Koalition hat einen neuen Entwurf zum Schutz von SexarbeiterInnen. Es sieht Strafen für Verstöße bei Prostituierten und Bordellbetreibern vor.
Alles in Ordnung? Sonst gibt es Strafe: Bordell in Freiburg.
BERLIN taz | „18-jährige Frauen zur Prostitution gezwungen.“ Die Rumäninnen wurden mit der Aussicht, in einem Massagesalon zu arbeiten, nach Deutschland gelockt. Man schickte sie aber zu einem Escort-Service.
Nachrichten wie diese soll es ab 2016 nicht mehr geben. Dann soll das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten, mit dem die Koalition SexarbeiterInnen besser schützen will. So sollen sie sich bei einer Ordnungsbehörde anmelden. Dort bekommen sie eine Art Gewerbeschein, den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Außerdem müssen sie sich bei einem Gesundheitsdienst beraten lassen. Bei all diesen Gesprächen sei erkennbar, ob jemand zur Prostitution gezwungen worden sei oder nicht wisse, in welchem Gewerbe sie oder er arbeite, glaubt Ralf Kleindiek, Staatssekretär im für das Gesetz zuständigen Familienministerium.
Melden sich Prostituierte nicht an, drohe ihnen ein Ordnungsgeld zwischen 15 und 100 Euro. Ebenso sollen Männer, die die geforderte Kondompflicht für Freier missachten, ein Bußgeld zahlen. Über die Höhe wird noch verhandelt.
Über den Gesetzentwurf herrscht laut Kleindiek „großes Einvernehmen zwischen den Regierungsfraktionen“. Dieses neue Gesetz soll parallel zum bereits bestehenden Prostitutionsgesetz, das vor allem rechtliche Fragen in der Prostitution regelt, gelten.
Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Dem neuen Gesetz zufolge müssen BetreiberInnen von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten künftig ihren Betrieb anmelden. Dafür müssen sie ein Konzept vorlegen: Wie sehen die Räume aus? Wie viele Prostituierte sind dort beschäftigt? Gibt es hygienische Standards?
Halten sich Bordellbetreiber nicht an die Vorgaben, kann ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. Oder ihnen kann die Lizenz entzogen werden. Ein Verstoß wäre laut Kleindiek zum Beispiel Zwangsprostitution. Die dürfte aber ohnehin – wie der Fall der jungen Rumäninnen zeigt – später vor Gericht landen.
http://www.taz.de/!p4941/
Wie sehen die Räume aus?
Die Große Koalition hat einen neuen Entwurf zum Schutz von SexarbeiterInnen. Es sieht Strafen für Verstöße bei Prostituierten und Bordellbetreibern vor.
Alles in Ordnung? Sonst gibt es Strafe: Bordell in Freiburg.
BERLIN taz | „18-jährige Frauen zur Prostitution gezwungen.“ Die Rumäninnen wurden mit der Aussicht, in einem Massagesalon zu arbeiten, nach Deutschland gelockt. Man schickte sie aber zu einem Escort-Service.
Nachrichten wie diese soll es ab 2016 nicht mehr geben. Dann soll das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten, mit dem die Koalition SexarbeiterInnen besser schützen will. So sollen sie sich bei einer Ordnungsbehörde anmelden. Dort bekommen sie eine Art Gewerbeschein, den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Außerdem müssen sie sich bei einem Gesundheitsdienst beraten lassen. Bei all diesen Gesprächen sei erkennbar, ob jemand zur Prostitution gezwungen worden sei oder nicht wisse, in welchem Gewerbe sie oder er arbeite, glaubt Ralf Kleindiek, Staatssekretär im für das Gesetz zuständigen Familienministerium.
Melden sich Prostituierte nicht an, drohe ihnen ein Ordnungsgeld zwischen 15 und 100 Euro. Ebenso sollen Männer, die die geforderte Kondompflicht für Freier missachten, ein Bußgeld zahlen. Über die Höhe wird noch verhandelt.
Über den Gesetzentwurf herrscht laut Kleindiek „großes Einvernehmen zwischen den Regierungsfraktionen“. Dieses neue Gesetz soll parallel zum bereits bestehenden Prostitutionsgesetz, das vor allem rechtliche Fragen in der Prostitution regelt, gelten.
Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Dem neuen Gesetz zufolge müssen BetreiberInnen von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten künftig ihren Betrieb anmelden. Dafür müssen sie ein Konzept vorlegen: Wie sehen die Räume aus? Wie viele Prostituierte sind dort beschäftigt? Gibt es hygienische Standards?
Halten sich Bordellbetreiber nicht an die Vorgaben, kann ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. Oder ihnen kann die Lizenz entzogen werden. Ein Verstoß wäre laut Kleindiek zum Beispiel Zwangsprostitution. Die dürfte aber ohnehin – wie der Fall der jungen Rumäninnen zeigt – später vor Gericht landen.
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Ist jede Frau, die ab und zu Geld nimmt, eine Hure?
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... -Hure.html
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@Kasharius
Die sparen sich das auf uns das als Weihnachtsgeschenk zu präsentieren.
Auf jeden Fall haben sie groß mundig es zum 01.6 im Gesetzesblatt zu schriebenund 01.01.2016 in Kraft zu treten.
Witzig finde ich in der Welt den Satz:"Sollen sich eben die Kollegen aus den anderen Ministerien zur Abwechslung eimal mit der Sexlobby rumärgern."
Die sparen sich das auf uns das als Weihnachtsgeschenk zu präsentieren.

Auf jeden Fall haben sie groß mundig es zum 01.6 im Gesetzesblatt zu schriebenund 01.01.2016 in Kraft zu treten.
Witzig finde ich in der Welt den Satz:"Sollen sich eben die Kollegen aus den anderen Ministerien zur Abwechslung eimal mit der Sexlobby rumärgern."
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Für jeden Politker , der sich mit dem Thema Sexarbeit befassen muss, sind wir die Feuertaufe.
Wir waren schon immer das ungeliebte KInd für die Moralisten, der sich in der Regel selbst nicht leider kann und mit dem Finger auf uns zeigt und dann glaubt, er hätte somit alle seine persönliche Probleme gelöst.
Über so viele Verworfenheit will ich nur noch schmunzeln und mich dann mit aller Kraft zu Wehr setzen.
Was ist 33 Jahre konstant in der Sexarbeit und außerhalb, gegenüber die letzten zwei Jahre intensiver Kampf gegen das "ProstituiertenKontrollgesetz und dessen Verderbheit.
Wir waren schon immer das ungeliebte KInd für die Moralisten, der sich in der Regel selbst nicht leider kann und mit dem Finger auf uns zeigt und dann glaubt, er hätte somit alle seine persönliche Probleme gelöst.
Über so viele Verworfenheit will ich nur noch schmunzeln und mich dann mit aller Kraft zu Wehr setzen.
Was ist 33 Jahre konstant in der Sexarbeit und außerhalb, gegenüber die letzten zwei Jahre intensiver Kampf gegen das "ProstituiertenKontrollgesetz und dessen Verderbheit.
Zuletzt geändert von fraences am 16.07.2015, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Bei uns in den Niederlanden gibt es auch eine Anmeldepflicht, und zwar bei der Industrie- und Handelskammer. Nur ist sie einmalig, und man meldet sich als Kleinunternehmen normalerweise unter der Sparte "persönliche Dienstleistung" an, wo z.B. auch Friseuren und Bestatter hingehören.fraences hat geschrieben:
Für Prostituierte besteht künftig alle zwei Jahre eine Anmeldepflicht bei der Behörde. „Die Anmeldung muss persönlich erfolgen“, sagte Kleindiek. Allerdings können sich die Männer und Frauen auch unter Pseudonym eintragen lassen.
Wie bekannt sein dürfte, die Politik hat versucht, die Angabe "Prostitution" aufzuerlegen. Der Widerstand aus SW-Kreisen aufgrund der Stigmatisierungsgefahr ist dies bislang zuvorgekommen.
Trotzdem gibt es, logischerweise, eine Gruppe SW, die da nicht mitmachen, aus welchen Gründen auch immer. Der sich daraus ergebende Raum der Illegalität wird von Politikern, Polizei, Medien, "Hilfsorganisationen" natürlich gerne in schärfsten Tönen kriminalisiert, dem organisierten Verbrechen gleichgesetzt. Davon träumt wohl auch die GroKo.
Heisst also, Betreiber stehen unter dem Zwang ihre SW zu zwingen. Das Gesetz fordert auf zum Zwang. Die persönliche Entscheidungsfreiheit, um die es ja angeblich geht, bleibt somit auf der Strecke.Ob diese Anmeldung je nach Einsatz an mehreren Orten erfolgen muss, ist noch offen. Bordellbetreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter gemeldet sind.
Auch wird über diesen Weg mala fiden Menschenhändlern umso mehr eine Tür eröffnet, ihre Frauen zu einem solchen Gang zum Amt zu zwingen.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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Übrigens, was mir jetzt auffällt: Laut Frau Kleindiek kann die Anmeldung auch unter Pseudonym erfolgen. Was heisst denn dies genau? Kann man sich als 'Angelina' oder 'Elena' anmelden, ohne den Ausweis hervorrücken zu müssen? Aber wie ist man dann zwei Jähre später als die gleiche Person erkenntlich? Oder müsste man da ein Lichtbild vorlegen?
Scheint mir so oder so doch einigermassen unwahrscheinlich. Sonst wäre es ja einfach: Sollen sich doch die in Deutschland tätigen SW auf einen einzigen Namen einigen, unter dem man sich sämtlich anmelden kann. Plötzlich heisst jede deutsche SW 'Angelina Müller' (oder 'Angelina Popescu', je nachdem woher man kommt).
Gemeint wird wohl sein, dass unterschieden wird zwischen einem öffentlichen und einem rein behördlich zugänglichen Verzeichnis. Wobei natürlich keiner gewährleisten kann, dass vom letzteren nichts an die Öffentlichkeit drängt.
Scheint mir so oder so doch einigermassen unwahrscheinlich. Sonst wäre es ja einfach: Sollen sich doch die in Deutschland tätigen SW auf einen einzigen Namen einigen, unter dem man sich sämtlich anmelden kann. Plötzlich heisst jede deutsche SW 'Angelina Müller' (oder 'Angelina Popescu', je nachdem woher man kommt).
Gemeint wird wohl sein, dass unterschieden wird zwischen einem öffentlichen und einem rein behördlich zugänglichen Verzeichnis. Wobei natürlich keiner gewährleisten kann, dass vom letzteren nichts an die Öffentlichkeit drängt.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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Ich finde wir sollten uns alle "Alias" nennen. LOL
Es gibt 2 Wahlmöglichkeiten.
1) Mit KLarname
2) Mit "Aliasname" und Lichtfoto
Bei beiden haben die Behörden die realen Daten.
Es gibt 2 Wahlmöglichkeiten.
1) Mit KLarname
2) Mit "Aliasname" und Lichtfoto
Bei beiden haben die Behörden die realen Daten.
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