Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

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translena
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Menschenhandel Europarat fordert von Deutschland größeres En

Beitrag von translena »


Menschenhandel
Europarat fordert von Deutschland größeres Engagement im Kampf gegen Menschenhandel


Der Europarat hat der Bundesregierung im Kampf gegen Zwangsprostitution und Ausbeutung ein gutes Zeugnis ausgestellt. Doch es gibt noch diverse Schwachstellen.


Experten des Europarates raten Deutschland zu einer umfassenderen Strategie gegen den Menschenhandel. Die Hilfe sollte sich nicht wesentlich auf Opfer von Zwangsprostitution und Ausbeutung illegaler Arbeitskräfte konzentrieren. Zudem sollte der Kreis der anerkannten Opfer vergrößert werden, empfiehlt die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (GRETA) in ihrem jetzt veröffentlichten ersten Deutschland-Bericht.

Zwang zur Bettelei

"In Deutschland ist die Straftat Menschenhandel in erster Linie auf sexuelle Ausbeutung von Frauen und auf Zwangsarbeit ausgerichtet", erläuterte der österreichische GRETA-Experte Helmut Sax vom Institut für Menschenrechte in Wien der Deutschen Presse-Agentur.

"Opfer von Menschenhandel sollten nicht für Straftaten belangt werden, zu denen sie von Menschenhändlern gezwungen werden", fordern die Fachleute in dem 65 Seiten langen Bericht weiter. Dies bezieht sich beispielsweise auf Drogen- oder Diebstahldelikte.

Aufenthalt an Bedingungen geknüpft

Kritisch merken die GRETA-Experten auch an, dass Aufenthaltsgenehmigungen für Opfer von Menschenhändlern unter der Bedingung erteilt werden, dass die Betroffenen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um gegen Schlepper vorzugehen. Viele Opfer scheuen davor oftmals zurück, sei es aus Angst vor der Polizei oder vor Racheakten der Menschenhändler.

Die Experten raten der Bundesregierung außerdem dazu, angesichts uneinheitlicher Länder-Bestimmungen eine nationale Strategie gegen Menschenhandel zu entwickeln.

Opfer vornehmlich aus Osteuropa

Die Opfer von Menschenhandel in Deutschland kommen oftmals aus östlichen Ländern der Europäischen Union. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes von 2010 bis 2013 stammen die meisten von ihnen aus Rumänien (571), Ungarn (190), Polen (112) sowie dem westafrikanischen Nigeria (102). Aber auch innerhalb Deutschlands wurden in dem Zeitraum mehr als 400 Frauen zur Zwangsprostitution verschleppt. Dies sind allerdings nur die offiziellen Zahlen. Fachleute gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.

Lob für die Bundesregierung

In der Summe bescheinigen die Europarat-Experten Deutschland, dass es den Kampf gegen den Menschenhandel ernst nimmt und auch Geld dafür ausgibt. Als Pluspunkte bewertet GRETA das ausgebaute System von Beratungszentren für Opfer sexueller Ausbeutung und eine 24-Stunden-Hotline für Frauen, die Opfer von Gewalt werden. Lobend erwähnt wird auch die regelmäßige Fortbildung für spezialisierte Polizeibeamte sowie die weitreichende internationale Zusammenarbeit mit betroffenen Drittländern.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Einrichtungen und Aktivitäten zur Identifizierung, zum Schutz und zur Hilfe für Opfer von Menschenhandel. Bundesweit gebe es 48 spezialisierte Zentren, wo Opfer medizinisch betreut würden und Unterkunft, Rechtshilfe und Dolmetscherdienste erhielten.

Osteuropa hinkt hinterher

Im Vergleich zu anderen der 43 von 47 Ländern des Europarates, die der Konvention gegen Menschenhandel beigetreten sind, könne sich diese Bilanz sehen lassen, erklärten die GRETA-Fachleute. Dies gelte vor allem im Vergleich zu osteuropäischen Staaten.

Deutschland hat die Europaratskonvention gegen Menschenhandel 2012 ratifiziert. Die Experten besuchten im Juni 2014 Regierungsbehörden und sechs Bundesländer (Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen).
http://www.dw.de/europarat-fordert-von- ... p-1016-rdf

Bericht des Europarats Deutschland soll Kampf gegen Menschenhandel verstärken

Im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution werden Deutschland vom Europarat wichtige Fortschritte attestiert. Kritik gibt es hingegen an den unterschiedlichen Regelungen der Länder.


Experten des Europarates raten Deutschland zu einer umfassenderen Strategie gegen den Menschenhandel. Die Hilfe sollte sich nicht wesentlich auf Opfer von Zwangsprostitution und Ausbeutung illegaler Arbeitskräfte konzentrieren. Der Kreis der anerkannten Opfer sollte vergrößert werden, meint die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (Greta) in ihrem am Mittwoch veröffentlichten ersten Deutschland-Bericht.

"In Deutschland ist die Straftat Menschenhandel in erster Linie auf sexuelle Ausbeutung von Frauen und auf Zwangsarbeit ausgerichtet", sagte der österreichische Greta-Experte Helmut Sax vom Institut für Menschenrechte in Wien der Deutschen Presse-Agentur. Aber auch der Zwang zur Bettelei sollte als Straftat in Verbindung mit Menschenhandel gelten.

Opfer von Menschenhandel strafmündig?

"Opfer von Menschenhandel sollten nicht für Straftaten belangt werden, zu denen sie von Menschenhändlern gezwungen werden", heißt es in dem 65-Seiten-Bericht. Dies gilt zum Beispiel für Opfer, die zu Drogengeschäften oder Diebstählen gezwungen werden.

Kritisch merken die Greta-Experten an, dass Aufenthaltsgenehmigungen für Opfer von Menschenhändlern unter der Bedingung erteilt werden, dass die Betroffenen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um gegen Schlepper vorzugehen. Davor scheuen sich oft die Opfer - aus Angst vor der Polizei oder vor Gewalt der Menschenhändler.

Die Behörden sollten angesichts uneinheitlicher Länder-Bestimmungen eine nationale Strategie gegen Menschenhandel entwickeln, heißt es in dem Bericht.

Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes von 2010 bis 2013 stammen die meisten Opfer aus Rumänien (571), Ungarn (190), Polen (112) und Nigeria (102). Aber auch innerhalb Deutschlands wurden in dem Zeitraum mehr als 400 Frauen zur Zwangsprostitution verschleppt.

Zu den Pluspunkten zählt Greta ein ausgebautes System von Beratungszentren für Opfer sexueller Ausbeutung, regelmäßige Fortbildung für spezialisierte Polizeibeamte und eine 24-Stunden-Hotline für Frauen, die Opfer von Gewalt werden. Zudem gebe es eine weitreichende internationale Zusammenarbeit mit betroffenen Drittländern.

Fortschritte beim Schutz der Opfer

Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Einrichtungen und Aktivitäten zur Identifizierung, zum Schutz und zur Hilfe für Opfer von Menschenhandel. Bundesweit gebe es 48 spezialisierte Zentren, wo Opfer medizinisch betreut würden und Unterkunft, Rechtshilfe und Dolmetscherdienste erhielten.

Im Vergleich zu anderen der 43 von 47 Europaratsländern, die der Konvention gegen Menschenhandel beigetreten sind, kann sich diese Bilanz den Experten zufolge sehen lassen. Dies gilt vor allem im Vergleich zu osteuropäischen Staaten.

Deutschland hat die Europaratskonvention gegen Menschenhandel 2012 ratifiziert. Die Experten besuchten Regierungsbehörden und sechs Bundesländer (Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) im Juni des vergangenen Jahres.
http://www.stern.de/politik/deutschland ... paign=alle

Klaus Fricke
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »

Armutszeugnis

"Lob für die Bundesregierung

In der Summe bescheinigen die Europarat-Experten Deutschland, dass es den Kampf gegen den Menschenhandel ernst nimmt und auch Geld dafür ausgibt. Als Pluspunkte bewertet GRETA das ausgebaute System von Beratungszentren für Opfer sexueller Ausbeutung und eine 24-Stunden-Hotline für Frauen, die Opfer von Gewalt werden. Lobend erwähnt wird auch die regelmäßige Fortbildung für spezialisierte Polizeibeamte sowie die weitreichende internationale Zusammenarbeit mit betroffenen Drittländern.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Einrichtungen und Aktivitäten zur Identifizierung, zum Schutz und zur Hilfe für Opfer von Menschenhandel. Bundesweit gebe es 48 spezialisierte Zentren, wo Opfer medizinisch betreut würden und Unterkunft, Rechtshilfe und Dolmetscherdienste erhielten." (siehe obigen Beitrag:
http://www.dw.de/europarat-fordert-.... ... p-1016-rdf , Hrvrhbg. K.F.)



Es erschliesst sich mir nich, was an der Verengung der Betrachtung des Menschenhanels auf Opfer sexueller Ausbeutung und auf Frauen lobenswert sein soll. Diese Verengung die in Bremen "Staatspraxis" ist und durch die evangelische Kirche, ihre Diakonie, Innere Mission und deren BBMeZ (Bremer Beratungssztelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution) unter ausdrücklichem Ausschluss der Beschäftigung mit männlichen Betroffenen und von Betroffenen des Menschenhandels in die Arbeitsausbeutung auf der Grundlage öffentlich zur Verfügung gestellter Ressourcen betrieben wird, nimmt billigend in Kauf, dass diese Betroffenen schutzlos bleiben und in der öffentlichen Wahrnehmung marginalisiert werden (Relativ neu im Fokus der Ermittler ist der Bereich Menschenhandel mit dem Ziel der Arbeitsausbeutung. Eine Statistik gibt es zu diesem Bereich noch nicht. «Das Thema rückt gerade erst ins öffentliche Bewusstsein», sagt Fachfrau Nicola Dreke von der Diakonie. Das bestätigt auch die Polizei: «Verfahren wegen Menschenhandels in Verbindung mit Arbeitsausbeutung wurden in Bremen und Bremerhaven bislang noch nicht eingeleitet», sagt Kriminalkommissar Weisner.“ Weser Kurier vom 24.09.2013, S. 7, Menschenhandel nimmt zu, von Antje Stürmann. Da gäbe es also einiges aufzuarbeiten.).

Siehe dazu:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=140910
insbesondere
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 994#140994
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 096#141096

und die Antwort zu einer Anfrage der Fraktion DieLinke!, der Bremer Bürgerschaft zu diesem Thema

http://www.bremische-buergerschaft.de/d ... _58c1d.pdf

translena
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18-Jährige hat Zwangsprostitution frei erfunden

Beitrag von translena »

Münchner Amtsgericht:18-Jährige hat Zwangsprostitution frei erfunden


Im Dezember 2012 versetzte Maria A. das Sittenderzernat in helle Aufregung: Sie sei in München zur [lexicon]Prostitution[/lexicon] gezwungen und in einen Keller eingesperrt worden.
Mittlerweile steht fest, dass die 18-Jährige gelogen hat.
Dennoch müssen sich wegen ihrer Falschaussage nach wie vor Beschuldigte vor Gericht verantworten.

Von Christian Rost

Sie sei in Rumänien als Kindermädchen angeworben und dann in München zur [lexicon]Prostitution[/lexicon] gezwungen worden, erzählte die 18-Jährige der Kriminalpolizei. Weil sie sich anfangs geweigert habe, ihren Körper zu verkaufen, sei sie über [lexicon]Tage[/lexicon] hinweg in einem dunklen Keller irgendwo in der Landeshauptstadt festgehalten worden. In das Verlies hätten die Zuhälter noch mindestens eine weitere Frau eingesperrt, so Maria A., die mit ihrer Aussage das Sittendezernat in helle Aufregung versetzte. Das war im Dezember 2012.

Mittlerweile steht fest, dass die Geschichte frei erfunden und die Frau freiwillig der [lexicon]Prostitution[/lexicon] nachgegangen war. Dennoch müssen sich wegen ihrer Falschaussage nach wie vor Beschuldigte vor Gericht verantworten.

Am Montag saß ein rumänisches Ehepaar auf der Anklagebank im Münchner Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem 38-jährigen Cristian M. und seiner Frau Oana M., 30, Menschenhandel vor. Sie hätten die 18-Jährige Ende 2012 in ihrer Münchner Wohnung aufgenommen, bei der Polizei als Prostituierte angemeldet und dann zu mehreren Bordellen in der Stadt gebracht, wo Maria A. habe arbeiten müssen. Ihre Einnahmen habe sie fast in voller Höhe an einen anderen Landsmann abgeben müssen. Dieser Mann habe sie auch von Rumänien nach München gebracht, hieß es in der Anklage weiter. Das Ehepaar habe sich strafbar gemacht, weil es eine Person unter 21 Jahren der [lexicon]Prostitution[/lexicon] zugeführt habe.

Was Maria A. der Polizei erzählt hatte

Cristian und Oana M. stritten das ab. Die Verteidiger Christian Bärnreuther und Julia Mehlstäubl verwiesen auf die Ermittlungen der Polizei. Und die haben letztlich ergeben, dass Maria A. den Beamten, die sie aufgegriffen hatten, eine Räuberpistole aufgetischt hatte:

Nach ihren Angaben war sie als Kindermädchen zu einer Familie Am Hart gelockt worden. Dann habe man ihr die Augen verbunden, sie mit dem Auto auf einer Schotterstraße zu einem Haus gebracht und in ein nach Fäkalien stinkendes Kellerverlies gesperrt. In dem dunklen Raum mit Stockbetten und rauen Wänden habe es keine Toilette, nur ein stinkendes Loch im Boden gegeben. Im Keller habe sich bereits ein anderes Mädchen befunden. A. sagte, sie sei drei [lexicon]Tage[/lexicon] dort geblieben, bis sie psychisch gebrochen eingewilligt habe, doch im Bordell zu arbeiten.
Was tatsächlich passiert ist

Die Polizei suchte fieberhaft nach dem Verlies. In Sorge um mögliche weitere dort eingesperrte Opfer liefen die Ermittlungen auf Hochtouren. Dann aber widersprach sich Maria A. bei weiteren Vernehmungen und es zeigte sich, dass sie alles frei erfunden hatte. Zwar war sie tatsächlich von einem Rumänen nach München gebracht worden, um sich zu prostituieren, weswegen der Mann auch zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Im Bordell hatte sie aber freiwillig gearbeitet.

Dafür hatte sie auch das rumänische Ehepaar eingespannt, das sie aufgenommen und ihr bei Behördengängen geholfen hatte. Cristian und Oana M. hätten ihr "einen Gefallen getan", so Verteidiger Bärnreuther, sie gewiss aber zu nichts gezwungen. Dennoch waren die beiden wegen Maria A.s Geschichte vier Wochen in Untersuchungshaft. Nun ist auch der Staatsanwaltschaft klar geworden, dass das Paar sich nichts hatte zuschulden kommen lassen - und willigte in die von Richter Matthias Braumandl angeregte Einstellung des Verfahrens ein.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mue ... -1.2522071

Klaus Fricke
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von Klaus Fricke »




18-Jährige hat Zwangsprostitution frei erfunden

- Im Dezember 2012 versetzte Maria A. das Sittenderzernat in helle Aufregung: Sie sei in München zur Prostitution gezwungen und in einen Keller eingesperrt worden.

- Mittlerweile steht fest, dass die 18-Jährige gelogen hat.

- Dennoch müssen sich wegen ihrer Falschaussage nach wie vor Beschuldigte vor Gericht verantworten.

Von Christian Rost


Sie sei in Rumänien als Kindermädchen angeworben und dann in München zur Prostitution gezwungen worden, erzählte die 18-Jährige der Kriminalpolizei. Weil sie sich anfangs geweigert habe, ihren Körper zu verkaufen, sei sie über Tage hinweg in einem dunklen Keller irgendwo in der Landeshauptstadt festgehalten worden. In das Verlies hätten die Zuhälter noch mindestens eine weitere Frau eingesperrt, so Maria A., die mit ihrer Aussage das Sittendezernat in helle Aufregung versetzte. Das war im Dezember 2012.

Mittlerweile steht fest, dass die Geschichte frei erfunden und die Frau freiwillig der Prostitution nachgegangen war. Dennoch müssen sich wegen ihrer Falschaussage nach wie vor Beschuldigte vor Gericht verantworten.

Am Montag saß ein rumänisches Ehepaar auf der Anklagebank im Münchner Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem 38-jährigen Cristian M. und seiner Frau Oana M., 30, Menschenhandel vor. Sie hätten die 18-Jährige Ende 2012 in ihrer Münchner Wohnung aufgenommen, bei der Polizei als Prostituierte angemeldet und dann zu mehreren Bordellen in der Stadt gebracht, wo Maria A. habe arbeiten müssen. Ihre Einnahmen habe sie fast in voller Höhe an einen anderen Landsmann abgeben müssen. Dieser Mann habe sie auch von Rumänien nach München gebracht, hieß es in der Anklage weiter. Das Ehepaar habe sich strafbar gemacht, weil es eine Person unter 21 Jahren der Prostitution zugeführt habe.


Was Maria A. der Polizei erzählt hatte

Cristian und Oana M. stritten das ab. Die Verteidiger Christian Bärnreuther und Julia Mehlstäubl verwiesen auf die Ermittlungen der Polizei. Und die haben letztlich ergeben, dass Maria A. den Beamten, die sie aufgegriffen hatten, eine Räuberpistole aufgetischt hatte:

Nach ihren Angaben war sie als Kindermädchen zu einer Familie Am Hart gelockt worden. Dann habe man ihr die Augen verbunden, sie mit dem Auto auf einer Schotterstraße zu einem Haus gebracht und in ein nach Fäkalien stinkendes Kellerverlies gesperrt. In dem dunklen Raum mit Stockbetten und rauen Wänden habe es keine Toilette, nur ein stinkendes Loch im Boden gegeben. Im Keller habe sich bereits ein anderes Mädchen befunden. A. sagte, sie sei drei Tage dort geblieben, bis sie psychisch gebrochen eingewilligt habe, doch im Bordell zu arbeiten.


Was tatsächlich passiert ist

Die Polizei suchte fieberhaft nach dem Verlies. In Sorge um mögliche weitere dort eingesperrte Opfer liefen die Ermittlungen auf Hochtouren. Dann aber widersprach sich Maria A. bei weiteren Vernehmungen und es zeigte sich, dass sie alles frei erfunden hatte. Zwar war sie tatsächlich von einem Rumänen nach München gebracht worden, um sich zu prostituieren, weswegen der Mann auch zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Im Bordell hatte sie aber freiwillig gearbeitet.

Dafür hatte sie auch das rumänische Ehepaar eingespannt, das sie aufgenommen und ihr bei Behördengängen geholfen hatte. Cristian und Oana M. hätten ihr "einen Gefallen getan", so Verteidiger Bärnreuther, sie gewiss aber zu nichts gezwungen. Dennoch waren die beiden wegen Maria A.s Geschichte vier Wochen in Untersuchungshaft. Nun ist auch der Staatsanwaltschaft klar geworden, dass das Paar sich nichts hatte zuschulden kommen lassen - und willigte in die von Richter Matthias Braumandl angeregte Einstellung des Verfahrens ein.


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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Prozess am Landgericht Stuttgart
Prozess wegen Menschenhandels beginnt

Von Christine Bilger

Es ist ein Fall rund um Liebe und Leidenschaft: Ein Mann soll als sogenannter „Loverboy“ Frauen erst die große Liebe versprochen und sie dann in die Prostitution getrieben haben. Jetzt steht er vor Gericht. Der Prozess könnte auch Licht in die Welt hinter den Kulissen des Bordells „Paradise“ in Leinfelden-Echterdingen bringen.
Der „Loverboy“ soll die jungen Frauen in die Prostitution gezwungen haben.


Stuttgart - Die Aussicht auf Liebe und Luxus lockte. Ein junger Mann, stark und cool und immer mit dem nötigen Kleingeld. Dazu das verruchte Image einer Gang, deren Leute sich wie harte Rocker geben – auch wenn sie nicht einmal Mofa fahren. Die jungen Frauen mochten das offenbar. Der Mann versprach das große Glück und stellte doch plötzlich Forderungen. Die neue Flamme musste ihre Liebe beweisen und sich anderen Männern für Geld hingeben. Geld, das ihr „Loverboy“ brauchte. Viele machten mit.

Die Geschichte klingt nach Liebe und Leidenschaft, die blind machen. Am Mittwoch wird sich eine Institution mit dem Fall beschäftigen, die wenig mit Gefühlswallungen und Leidenschaft argumentiert, sondern deren Aufgabe die nüchterne Analyse ist. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat drei Personen angeklagt, sich des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zuhälterei schuldig gemacht zu haben.
Der „Loverboy“ soll junge Frauen angelockt haben

Einer davon ist ein „Loverboy“, ein 21-Jähriger, der zur Gang United Tribuns gehören soll. Sein Job soll es gewesen sein, junge Frauen mit seinen Reizen zu locken, um sie später dem horizontalen Gewerbe zuzuführen. Die beiden Frauen, die ebenfalls auf der Anklagebank sitzen, sollen dafür gesorgt haben, dass die Neuen spurten: Als erfahrene Prostituierte sollten sie die jungen Frauen anleiten und darauf achten, dass diese dabeiblieben.

Am Mittwoch beginnt am Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen den jungen Mann und die beiden Frauen. Es ist ein Verfahren, das Licht bringen kann in die Welt hinter der bunten Kulisse des Großbordells FKK-Club Paradise in Leinfelden-Echterdingen. Viele blicken gespannt auf diesen Fall, der voraussichtlich nur das erste Gerichtsverfahren in der Sache sein wird. Die Staatsanwaltschaft hat bisher nur die Anklagepunkte in dem nun eröffneten Strafverfahren bekannt gegeben. Welche der 15 Beschuldigten darüber hinaus für weitere Tatvorwürfe in Betracht kommen, ist noch nicht bekannt.
Die Ermittler wittern außerdem Betrug

Mehr als ein Jahr lang ermittelte die Polizei im Umfeld des FKK-Clubs. Das gipfelte im November in einer Großrazzia in mehreren deutschen Städten, auch im Ausland wurden Bordelle und Wohnungen durchsucht. Die Polizei suchte Beweismaterial für die Machenschaften der mutmaßlichen Menschenhändler, für die Verknüpfung mit der Gang United Tribuns und für die Geldgeschäfte des Machers der Bordellkette, Jürgen Rudloff, und dessen Sprecher Michael Beretin. Was die Ermittler wittern, ist der Betrug an Anlegern einerseits. Es sollen immer wieder Gelder eingeworben worden sein, die in weitere Clubhäuser investiert werden sollten. Nach der Razzia teilten die Ermittler mit, es gebe Ansatzpunkte für den Verdacht, dass ein Großteil dieser Summen für private Zwecke benutzt worden seien. Diese Ermittlungen laufen derzeit aber noch.

Die Verdächtigungen gegen die Geschäftsführer in Stuttgart und Saarbrücken sind vor allem deswegen bemerkenswert, weil Rudloff und Beretin sich bisher stets als Saubermänner der Branche zu vermarkten wussten: Rudloff, der selbst zwar nie als Geschäftsführer in Erscheinung trat, aber der Bordellchef des Hauses auf den Fildern ist, tingelte durch die Talkshows dieser Republik. Sein wohl größter Auftritt war ein Jahr vor der Großrazzia bei Talkmaster Günther Jauch in der gleichnamigen Sonntagabendsendung.
Der Chef trat in Fernseh-Talkrunden auf

Rudloffs Pressesprecher Michael Beretin stand ihm da kaum nach. Als „Rotlicht-Experte“ gab er immer wieder seine fundierten Einschätzungen zu einschlägigen Etablissements vor RTL-2-Kameras ab. Die Botschaft des Schwaben-Duos auf den diversen Kanälen: Rudloff und Beretin präsentierten sich als „die Guten“ in der Welt der käuflichen Liebe.

Die Ermittler sahen das anders und nahmen das Haus Ende 2013 ins Visier, bevor sie ausreichend Anhaltspunkte für die Razzia im vergangenen Spätherbst sahen. Zwar sind im Moment all jene im Fokus, die tatsächlich die jungen Frauen ins horizontale Gewerbe brachten, doch dabei steht natürlich die Frage im Raum, was die beiden Herren, die die Saubermänner im Hintergrund gaben, von den Machenschaften in ihren Etablissements wussten.

Einen tiefdunklen Schatten wirft zum Beispiel die Verwicklung der United Tribuns auf die vermeintlich strahlende Welt der Paradise-Betreiber. Die Gang steht von Anfang an im Ruf, vor allem die Rotlichtwelt kontrollieren und hier auch anständig absahnen zu wollen. Ein Blick in die Vergangenheit offenbart das: Die United Tribuns entstanden 2004 in Villingen-Schwenningen. Ihre Begründer, die Brüder Culum, sitzen im Land ihrer Eltern, in Bosnien. Ein internationaler Haftbefehl gegen sie liegt vor.

Die United Tribuns fallen inzwischen häufiger auch außerhalb des Rotlichtbezirks auf. In Stuttgart und der Region erregten sie im Frühjahr mit in der Öffentlichkeit ausgetragenen Konflikten mit den sogenannten Stuttgarter Kurden Aufsehen. Dabei ging es vor allem um Machtdemonstrationen und Gebietsansprüche.

Beim Landeskriminalamt (LKA) geht man davon aus, dass die United Tribuns in Baden-Württemberg rund 200 Anhänger haben, sagt Sigurd Jäger, der Inspektionsleiter für organisierte Kriminalität. Im Rotlichtmilieu der Altstadt sind sie nach Erkenntnissen des LKA nicht involviert.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 3378c.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Edelbordell Paradise
Richter mit Einblick ins Sex-Imperium

Wolf-Dieter Obst

Ehrliche Prostitution und seriöse Erotikdienstleistung – dafür stand das Edelbordell Paradise im Süden Stuttgarts, das selbst VfB-Spieler überzeugte. Bis eine Razzia das Bild änderte. Nach sieben Monaten gibt es von Mittwoch an den ersten Gerichtsprozess.


Polizei im Paradise: Am 30. November 2014 gab es eine Razzia im Bordell in Leinfelden-Echterdingen

Stuttgart - Die Drei auf der Anklagebank gelten eher als kleine Fische. Ihre Beteiligung ist überschaubar, die Vorwürfe sind für den Staatsanwalt eindeutig nachweisbar. Schon Ende März, wenige Monate nach der Verhaftung, hat die Behörde Anklage erhoben – wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei. Am Mittwoch beginnt bei der Zweiten Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts der Prozess gegen drei von 15 Beschuldigten in der Affäre um das Sex-Imperium des Bordellkönigs Jürgen Rudloff und sein Vorzeigeetablissement in Leinfelden-Echterdingen, südlich der Stuttgarter Stadtgrenze.

Auf der Anklagebank sitzt ein 21-Jähriger aus Stuttgart, ein junger Mann türkischer Abstammung, der als sogenannter Loverboy junge Frauen in die Prostitution gelockt haben soll. Zwei Deutsche und eine Schweizerin, 19, 20 und 21 Jahre alt. Sie wollten ihrem Geliebten aus vermeintlichen Geldnöten helfen, steckten in der Falle und wurden mit Drohungen und Gewalt zum Weitermachen gezwungen – so sieht es der Staatsanwalt. Nach seiner Überzeugung gehörten zwei Prostituierte zu den Aufpasserinnen – eine 25-jährige Bulgarin und eine Türkin, die am Dienstag ihren 27. Geburtstag im Gefängnis beging. Die Beschuldigten kamen bei der Razzia am 30. November 2014 hinter Gitter, als vier Bordelle in Echterdingen, Frankfurt, Saarbrücken und Graz gestürmt wurden.

Richter bekommen nun einen ersten Einblick in das Sex-Imperium. Wie viel die Angeklagten zur Aufklärung der Hintergründe im Paradise beitragen können, ist freilich ungewiss. Da gibt es zum einen den Verdacht, dass die Bande United Tribuns nicht nur für den Nachschub von Frauen im Rotlichtmilieu, sondern speziell auch für das Angebot im Sex-Paradies sorgt. Jene Gruppierung aus Bodybuildern, Kampfsportlern und Türstehern also, die sich zuletzt mit der inzwischen verbotenen kurdischen Straßenbande Red Legion im Großraum Stuttgart ein Scharmützel lieferte. Die Ermittler zählen den 21-jährigen Angeklagten aber eher zum Dunstkreis dieser Tribunen, nicht aber zu den Mitgliedern.

Die interessantesten Fragen um das Edelbordell Paradise sind nicht Sache der Jugendrichter. Noch immer laufen die Ermittlungen gegen den Eigentümer Rudloff, der seit vielen Jahren auch in Fernsehauftritten das Bild von der seriösen Erotikdienstleistung zeichnet. Und selbst VfB-Bundesligaspieler zu seiner Kundschaft zählen durfte.

Der Verdacht gegen Rudloff lautet auf gewerbsmäßigen Betrug. Geldgeber sollen unter Vortäuschen falscher Tatsachen verleitet worden sein, in die Großbordelle zu investieren. Und da sind noch seine beiden Statthalter, 48 und 49 Jahre alt, die verhaftet, dann aber gegen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren.

Die Auswertungen sind freilich aufwendig, der Abschluss des Verfahrens noch nicht absehbar. „Die Ermittlungen laufen auf vollen Touren“, formuliert es Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth. Rudloff selbst hatte sich kurz nach der Razzia noch selbstbewusst in unserer Zeitung geäußert: Die Vorwürfe seien an den Haaren herbeigezogen, und kein einziger Investor habe sich darüber beklagt, dass er seine Rendite nicht bekommen hätte. „Es ist eine Frage der Zeit“, so Rudloff, „ bis das alles wegplatzt.“

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 4ff82.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Mädchen (17, 19) zur Prostitution gedrängt | Die Sex-Chats des
Medizin-Studenten
Medizin-Student Akin D. über Prostitution: „Ich dachte, dass man da Unsummen an Geld verdienen kann."
Von Anja Wieberneit

Eidelstedt – So ein Zuhälter hat echt ’nen stressigen Job...

Zweiter Tag im Prozess gegen Akin D. (25). Der Medizinstudent aus Eidelstedt soll drei Mädchen (17–19) zur Prostitution gebracht und Drogen an Teenager verkauft haben, seine jüngsten Kunden waren erst 13 Jahre.
Student schickte Mädchen auf den Strich
Student Akin D. sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft, ein Justizbeamter führt ihn in den Gerichtssaal


Dieser Mann will Arzt werden. Das wird aber wohl erst was, wenn er aus dem Knast wieder raus ist... mehr...

Mittwoch verlasen die Richter Chat-Protokolle, aus denen hervorgeht, dass die Mädchen ihrem Nachwuchs-Zuhälter ganz schnell auf der Nase herumtanzten:

„Wieso Geldaufteilung?“, fragte die erste Hure, Lehrlingsmädchen Laura aus Kiel, nachdem sie ein Wochenende zum Test gearbeitet hatte. „Ich will das allein durchziehen. Warum soll ich Dir Geld geben, wenn ich meinen Körper verkaufe? Ich fühle mich leicht verarscht.“

Und dann blockierte sie ihn bei WhatsApp.
Vergrößern Auf dem Sex-Portal "kaufmich.com" bieten sich auch Teenager an
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Auch die nächste arbeitete schnell auf eigene Rechnung.

Er: „Das finde ich sehr frech von Dir!“ Sie: „Ich lass mich nicht erpressen!“ Er: „Es ist ein gemeinsames Geschäft. Wie viele Kunden hattest Du schon?“ Sie: „Ich bin kein billiges Stück Scheiße, mit dem man umgehen kann, wie man will. Dass das mal klar ist!“

Prozess geht nächste Woche weiter. Dann kommen die ersten Zeugen. Auch bei seinen jungen Drogen-Kundinnen soll D. versucht haben, sie ins Milieu zu locken.

http://www.bild.de/regional/hamburg/zuh ... .bild.html
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Ist dieser Mann ein brutaler Loverboy?

Beitrag von translena »

Tunahan A. (21) soll Frauen zur Prostitution gezwungen haben
Ist dieser Mann ein brutaler Loverboy?


Stuttgart – Tunahan A. (21) aus Bad Cannstatt soll mit zwei Huren drei Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Zum Beispiel im „Paradise“. Alles flog auf, weil eines der Opfer dort Geld aus einem Spind klaute, sich der Polizei stellte – und auspackte!

Den Ermittlern kam das gerade recht, denn sie hatten das Bordell da bereits im Visier.

Der Verdacht: Menschenhandel.

Im November stürmte die Polizei den Club von Jürgen Rudloff (60), verhaftete unter anderem Tunahan, Cilem G. (27) und Yana P. (25).

Jetzt wird ihnen in Stuttgart der Prozess gemacht.

Der Fall.

Tunahan soll Rosali E. (19) in einer Bar getroffen haben. Laut Anklage spielte er ihr die große Liebe vor. Er soll Rosali Designer-Produkte geschenkt, sie so gefügig gemacht haben.

Um Geld für die gemeinsame Zukunft zu verdienen, ging sie schließlich anschaffen.

Auf ihren Körper musste sie sich, so steht es in der Anklage, Tunahans Namen tätowieren. Als Zeichen, dass sie ihm gehört!

Yana P. soll Rosali im Bordell beaufsichtigt und mit ihr den ersten Freier bedient haben. Als Rosali aussteigen wollte, habe man ihr mit Knochenbrüchen gedroht.

Sie blieb. Bis zum Diebstahl.

Jennifer S. (21) und Janine L. (20) fielen im Internet auf die Loverboy-Masche rein.

Jennifer soll auf der Plattform „Badoo“ Nermin Culum (32), den Vize-Welt-Präsidenten der Rockergruppe „United Tribuns“, kennengelernt haben. Janine über „Facebook“ Ahmed A. (26), Tunahans Onkel.

Auch Jennifer und Janine wurden zur Prostitution gezwungen. Hure Cilem G. soll sie beaufsichtigt haben.

Die zwei Loverboys verstecken sich im Ausland, stehen deshalb nicht vor Gericht. Der Prozess geht kommenden Mittwoch weiter.
http://www.bild.de/regional/stuttgart/z ... .bild.html

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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Zuhälter-Prozess | Mit Arbeitsvertrag zum
Anschaffen geschickt


Von ANJA WIEBERNEIT

Eidelstedt – Der Möchtegern-Zuhälter verteilte sogar Arbeitsverträge!

Fortsetzung im Prozess gegen Akin D. (25), Medizinstudent aus Eidelstedt. Er soll drei Mädchen (17–19) auf den Strich geschickt und Drogen an Jugendliche verkauft haben.

Am Mittwoch sagte er: „Den Vertrag habe ich online ausgedruckt. Ich hatte zwei oder drei Ausführungen.“ Vorsitzender Richter blätterte in den Akten: „... und sogar mit Widerrufsbelehrung.“

So viel Aufwand wäre für Hure Sophia, mit Verstand nicht allzu gesegnet, vermutlich gar nicht nötig gewesen. Gestern sagte die gelernte Einzelhandelskauffrau: „Ich habe unterschrieben, ohne mir das genauer durchzulesen, ich war wohl zu naiv.“
Student schickte Mädchen auf den Strich
Student Akin D. sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft, ein Justizbeamter führt ihn in den Gerichtssaal

Die Durchschrift ihres Vertrages hat sie verbummelt, wie lange sie für D. anschaffte, hat sie vergessen. Wie war‘s, als sie ihr erstes „Gehalt“ bekam? Sophia: „Ernüchternd. Ich kann mich nicht mal mehr erinnern, wie viel er mir gegeben hat.“ Prozess geht weiter.

http://www.bild.de/regional/hamburg/waf ... .bild.html
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Prostituierte nach Wien gelockt: Paar in Haft

Beitrag von translena »

Prostituierte nach Wien gelockt: Paar in Haft

Am Montag hat die ungarische Polizei zwei Menschenhändler festgenommen, die mindestens 20 Frauen zur Prostitution nach Wien gelockt haben sollen. Zwei Bordelle in Wien wurden geschlossen, drei Hausdurchsuchungen fanden statt.

Die ungarische Polizei im Komitat Nograd ermittelte schon seit längerer Zeit gegen den 47-Jährigen und seine 26-jährige Lebensgefährtin. In Wien hatte das Paar bereits seit 2010 zwei Studios - kleine, von der Straße aus zugängliche Bordelle - geführt. Dafür warben sie unter anderem in ihrem Heimatland durch Zeitungsannoncen Frauen als Prostituierte an. Auf diese Weise lockten sie mindestens 20 Frauen nach Wien.

Prostituierte mussten Hälfte des Geldes abliefern

In der Bundeshauptstadt kassierten sie mehr als die Hälfte des Lohns der Prostituierten. Die Frauen mussten nach Angaben des Bundeskriminalamtes überdurchschnittlich viele Kunden pro Tag bedienen. Wenn sie nicht genug Geld verdienten, wurden sie unter starken psychischen Druck gesetzt. Das Paar kaufte mit den Einnahmen der Frauen Autos und Schmuck, auch renovierten sie ihre Häuser in Ungarn damit.

Am 6. Juli wurden in Ungarn und Österreich gleichzeitig Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei traf die ungarische Polizei die Verdächtigen an ihrem Wohnort in Nograd an und nahm sie fest. In Wien erfolgten aufgrund eines internationalen Rechtshilfeersuchens Hausdurchsuchungen in Mariahilf, Favoriten und Rudolfsheim-Fünhaus. Dabei wurden von Beamten des Bundeskriminalamtes sowie der Landespolizeidirektion Wien mehrere Computer und Datenträger sichergestellt. Die Auswertungen sind noch im Gange.

Menschenhändler erwarten strenge Strafen

Für diese Form des Menschenhandels sind die Strafen besonders streng. „Dafür drohen sowohl in Österreich als auch in Ungarn bis zu zehn Jahre Haft“, sagte Mario Hejl, Sprecher des Bundeskriminalamtes. Dem Paar soll in seinem Heimatland der Prozess gemacht werden. Die Ermittlungen in Österreich wurden im Auftrag der ungarischen Justiz durchgeführt.
http://wien.orf.at/news/stories/2720474/

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Beitrag von Hamster »

Aus Hamburger Morgenpost vom 22.07.2015 (Printzeitung)

DRUCK VON KIEZ-GANG

ROTLICHT-ZEUGIN BRICHT ZUSAMMEN

NACH MUTIGER AUSSAGE GEGEN SCHLAEGER WIRD 18-JAEHRIGE BEDROHT


DIE TRAENEN DER TAPFEREN ROTLICHT-ZEUGIN

MANDY (18) BRICHT ZUSAMMEN - UEBTE GANG DRUCK AUF SIE AUS?

Von Sina Kedenburg

Vier Maenner der beruechtigten "Eros-Center-Gang" stehen vor Gericht. Es geht um einen Tuersteher, um Schlaege gegen Frauen. Zeugin Mandy D. (Name geaendert) hatte einen der Maenner aus dem Rotlicht am vergangenen Verhandlungstag stark belastet. Diesmal bricht sie in Traenen aus und kann wegen eines Nervenzusammenbruchs nicht vernommen werden.

Von dem mutigen Maedchen ist nicht viel uebrig geblieben. Aengstlich sitzt Mandy D. (18) im Zeugenstand neben ihrer Verteidigerin. Die 18-Jaehrige tritt jetzt als Nebenklaegerin auf, bringt jedoch kaum ein Wort hervor.

Lediglich ein Chatverlauf, der sich auf ihrem Smartphone befindet, wird verlesen: "Mein Kiefer ist gebrochen, ein Zahn ist raus und der andere abgebrochen", schreibt die 18-Jaehrige am 28.Juli 2014 an Angelika R. (18). Erdal K. (27) soll die beiden Frauen laut Anklage in einem Bordell zusammengeschlagen haben.

Heute ist Angelika R. mit dem angeblichen Schlaeger verlobt. Deswegen darf sie die Aussage verweigern.

Ihr Bruder, Rico R. (20), soll Mandy D. in der Nacht zum vergangenen Dienstag mit vier weiteren Maennern vor ihrem Haus aufgelauert und laut nach ihr gerufen haben. Ihre Mutter soll er sogar bis in den Supermarkt verfolgt haben. Zudem gibt der 20-Jaehrige an, er sei es gewesen, der Mandy D. geschlagen habe.

Der Richter ist sicher: eine Falschaussage. Es scheint, als wolle Rico R. den Angeklagten schuetzen. Bereits vor Mandy D.s erster mutiger Aussage soll er ihr 500 Euro Schweigegeld geboten haben. Das hielt sie jedoch nicht davon ab, ihre Aussage zu machen. Bis jetzt.

Waehrend einer Verhandlungspause erleidet die 18-Jaehrige einen Nervenzusammenbruch. Sie weint, kann nicht mehr vernommen werden.

Fortsetzung am kommenden Dienstag.


____________________________________________

Leider kann ich nur einen Link zum Titelblatt der MOPO (als Titelblatt ganz gross das Foto der 18-jaehrige Mandy D.)

www.mopo.de/services,5066582,5075730,vi ... blatt,html

Diesen o.g. Text hat die MOPO leider (noch) nicht veroeffentlicht, daher schrieb ich den Text Wort fuer Wort aus der Printzeitung ab.

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Beitrag von Hamster »

MIT GRUPPENFOTO VORM RATHAUS
ROCKER FEIERN FREILASSUNG VON BOSS HANEBUTH

"Hells Angels aus ganz Niedersachsen rollten Freitag in Hannover an, roehrten mit ihren Motorraedern durch die City, machten ein Gruppenfoto.

Unter den Kutten T-Shirts "Freiheit fuer Frank".

Rueckblick: Am 23. Juli 2013 wurde Hanebuth bei einer Grossrazzia gegen Rocker auf Mallorca verhaftet. Seitdem kaempfen Verteidiger um Promi-Anwalt Goetz von Fromberg um seine Freilassung.

Zuletzt blitzten sie Ende Juni mit dem Antrag auf Haftentlassung beim Ermittlungsrichter ab.

Dagegen reichten die Juristen Beschwerde ein. Und wurden selbst ueberrascht.

Gestern, zwei Jahre und einen Tag nach der Festnahme, entschied die Strafkammer des Nationalen Strafgerichtshofes in Madrid: Hanebuth kommt frei!

Offenbar bewerten die hoechsten Richter die Vorwuerfe als nicht so schwerwiegend wie der Ermittlungsrichter.

Hanebuths Lebensgefaehrtin Sara (zurzeit in Spanien) war die erste, die es erfuhr: Sie informierte von Fromberg gestern per SMS.

Aus Deutschland muessen 60.000 Euro Kaution ans oberste spanische Gericht ueberwiesen werden.

Der Ex-"Hells Angels"-Boss darf Spanien nicht verlassen, muss sich taeglich bei der Polizei melden.

Von Fromberg zu BILD: "Ich bin erleichtert, dass der Erfolg eingetreten ist!" Vermutlich kann Hanebuth Dienstag oder Mittwoch das Hochsicherheitsgefaengnis in Cadiz verlassen.

In den Akten geht es auch um Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Von Fromberg: "Hanebuth moechte seine Unschuld beweisen. Aber es gibt keine konkreten Vorwuerfe - wir haben nichts, wozu wir Stellung nehmen koennen."

Jetzt wartet er auf seinen Prozess.

www.bild.de/regional/hannover/hannover- ... .bild.html

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Beitrag von Hamster »

Aus der BILD von gestern, den 27.07.2015
Leider habe ich keinen Link dazu, daher schreibe ich es Wort fuer Wort aus der Printzeitung ab.

Menschen vor Gericht
Von Anja Wieberneit

8000 EURO STRAFE FUER STINKE-FREIER

Hamburg-Rahlstedt - Mit Wasser und Seife waere das alles nicht passiert...

Prozess gegen Versicherungsmakler Udo G. (56) aus Rendsburg-Eckernfoerde. Der staemmige Mann mit dem dicken dunklen Haar hat Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wandsbek eingelegt, und man fragt sich warum. "Wahrscheinlich hat Ihre Frau gesagt, ohne Freispruch musst du gar nicht nach Hause kommen...", grinst der Staatsanwalt.

Der Angeklagte bruetet stumm vor sich hin.

Er wollte nachmittags zwischen zwei Terminen etwas Entspannung und bestellte sich eine Prostituierte: Eilyn (35), rassige Figur, spezialisiert auf Oralverkehr im Auto. Mit Kondom 30 Euro, ohne 50.

Sie: "Er wollte Oralverkehr natur. Ich hatte gesagt, er moege sich vorher frisch machen. Als er dann seine Hose oeffnete, kam mir ein sehr unangenehmer Geruch entgegen. Das ist respektlos!"

Er: "Ich bin den ganzen Tag unterwegs. Hat sie denn keine Waschtuecher - nein!"

Sie: "Er hat gesagt, ich soll mich nicht so anstellen. Dann wollte er sein Geld zurueck. Dazu war ich nicht bereit, es war doch meine Zeit!"

Als sie schliesslich ausstieg, war ihre linke Backe dick, und ihr Geld war sie trotzdem los. G. fuhr zum naechsten Termin und Eilyn mit einem Taxi zur Polizei - Anzeige wegen Koerperverletzung!
G.: "Spaeter rief meine Frau an. Sie sagte: 'Unser Haus wird gerade von vier Polizisten umstellt, kannst du das erklaeren?'"

Seitdem ist Stress zu Hause. Nur ein Freispruch kann G. noch retten. Also sagt er: "Ich habe die Dame nicht geschlagen." Doch Eilyns Verletzungen wurden von Polizei und UKE dokumentiert - der Mueffel-Freier hat keine Chance!

Das Gericht verwirft seine Berufung, es bleibt bei 8000 Euro Strafe (ersatzweise 80 Tage Haft). Ausserdem muss G. die Kosten des Verfahrens, seinen und Eilyns Anwalt zahlen.

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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Bordell-Prozess
Prostituierte fühlen sich ausgebeutet

Von Oliver im Masche

Wochenlang sollen drei Angeklagte drei junge Frauen dazu bewegt haben, gegen deren Willen als Prostituierte zu arbeiten – unter anderem in Leinfelden-Echterdingen. Zwei der mutmaßlichen Opfer haben am Landgericht die Vorwürfe bekräftigt.
Im Club Paradise soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein.

Stuutgart/Echterdingen - Über Wochen sollen die drei Angeklagten voriges Jahr mit der sogenannten Loverboy-Masche drei junge Frauen dazu bewegt haben, gegen deren Willen als Prostituierte zu arbeiten – unter anderem im Club-Paradise-Bordell in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen). Zwei der mutmaßlichen Opfer haben in dem Prozess am Landgericht als Zeuginnen die Vorwürfe bekräftigt. Eine weitere Frau erklärte indes, dass sie den käuflichen Sex freiwillig angeboten haben will.
Mit „Loverboy-Masche“ 7000 Euro erbeutet

Bei der „Loverboy-Masche“ habe der 21-Jährige, der zur United-Tribuns-Gang zählen soll, den drei Frauen seine Liebe vorgegaukelt, um sie dem Sexgewerbe zuzuführen, so die Anklage. Die beiden angeklagten Frauen, die selbst Prostituierte sind, hätten dafür gesorgt, dass die mutmaßlichen Opfer dabeibleiben. Den Lohn sollen die Angeklagten teilweise einbehalten haben.

In nichtöffentlichen Zeugenaussagen haben mittlerweile zwei der mutmaßlichen Opfer ihre Vorwürfe, die sie bereits bei der Polizei gemacht hatten, nun auch ausführlich vor Gericht bestätigt. Die dritte Frau überraschte hingegen mit ihrer Behauptung, dass sie sich aus freien Stück prostituiert habe. Sie sei nicht ausgebeutet worden.

Eigentlich war für die Zeugenaussagen der drei jungen Frauen jeweils nur ein Vormittag vorgesehen gewesen. Zu deren Schutz hatten die Richter die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zwei der Frauen standen dann aber deutlich länger Rede und Antwort. Die Vernehmung eines der beiden mutmaßlichen Opfer zog sich aber zweieinhalb Verhandlungstage hin. Vom Inhalt sickerte wenig nach draußen. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung sollen diese Frauen aber bestätigt haben, dass sie nicht aus freien Stücken angeschafft hätten.
Ein mutmaßliches Opfer darf die Zeugenaussage verweigern

Das dritte mutmaßliche Opfer überraschte bei seiner Zeugenaussage die Richter damit, dass es mittlerweile mit einem gesondert verfolgten Mann verlobt sein will. Er sei United-Tribuns-Mitglied und lebe zurzeit im Ausland. Gegen den Mann wird wegen möglicher Straftaten ermittelt. Durch die Verlobung hatte die Frau ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dennoch beantwortete die 21 Jahre alte Schweizerin einige Fragen der Prozessbeteiligten. Demnach sei sie nie zur Prostitution gezwungen worden.

Am Dienstag sagte in dem Menschenhandel- und Zuhältereiprozess zudem ein Beamter des Landeskriminalamtes aus, dass Straßengangmitglieder aus Reutlingen in dem Bordell als „Hausmeister“ beschäftigt seien. Er berichtete von Aussteigerinnen, die sich vor den United Tribuns sogar fürchteten. Man sei davon überzeugt, dass Gangmitglieder das Haus mit jungen Frauen versorgten und überwachten, dass sie nicht aussteigen. Auch die Telefonüberwachung von Verdächtigen habe dies ans Licht gebracht.
Ermittlungen gegen 15 weitere Verdächtige

In dem Fall „Club Paradise“ wird gegen 15 weitere Verdächtige ermittelt. Darunter ist auch der Bordellchef Jürgen Rudloff – wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Er soll Investorengelder nicht für sein Bordellimperium mit sechs Etablissements in Deutschland und Österreich, sondern für private Zwecke ausgegeben haben. Anfang der Woche deutete Rudloff einen Verkauf der Bordelle an. Der Menschenhandelsprozess am Landgericht wird mit der Vernehmung weiterer Polizeibeamter fortgesetzt. Das Urteil wird für den Herbst erwartet.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 274c8.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Steuerhinterziehung in Bonn Zuhälter versteuerte Hurenlohn nicht

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn. (Archivfoto) Foto: dpa
Ein Zuhälter hat für seine Einnahmen aus der Prostitution keine Steuern gezahlt. Die Wirtschaftsstrafkammer in Bonn verurteilte den 32-Jährigen dafür wegen Steuerhinterziehung. Außerdem hatte sich der Mann arbeitslos gemeldet. Von Ulrike Schödel


Auch vor dem Bonner Landgericht war dieses Verfahren ein Kuriosum: Ein Zuhälter, der sich nicht wegen Förderung der Prostitution oder Freiheitsberaubung verantworten musste, sondern weil er für seine Einnahmen aus der Prostitution keine Steuern gezahlt hatte. Am Ende eines aufwendigen Wirtschaftsstrafverfahrens haben die Richter den 32-Jährigen gestern unter anderem wegen Steuerhinterziehung, Sozialbetrugs und Urkundenfälschung zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.

Vier Jahre lang hatte der ehemalige Türsteher und Motorradrocker für seine beiden Prostituierten die Dates mit Freiern im Internet wie auch ihre Einsätze in Clubs oder auf dem Bonner Straßenstrich organisiert. Er sei sozusagen der „Verwaltungschef“ der Einheit gewesen, so der Kammervorsitzende Marc Eumann im Urteil. Die Einnahmen der beiden Frauen in Höhe von mindestens 140 000 Euro hatte der Angeklagte an sich genommen und verwaltet. Schließlich habe er ja auch als „ihr Beschützer ernst genommen werden wollen und hatte die beiden Frauen, mit denen er zeitweise in einer ,Ménage-à-trois’ unter einem Dach gelebt hatte, nicht nur wie eine Freundin zu normalen Arbeit gefahren“. Allerdings, betonte Eumann, habe er die beiden Frauen nicht zur Prostitution gezwungen, dennoch habe er ihre Abhängigkeit zu ihm ausgenutzt.

Ausgenutzt und betrogen hat er auch den Sozialstaat: Trotz der satten Einnahmen hatte der Sohn eines Bundeswehroffiziers sich als arbeits- und mittellos gemeldet und vier Jahre lang Sozialleistungen in Höhe von 23 000 Euro kassiert. Um zu verschleiern, dass er in einem eigenen Haus lebte, fälschte er einen Mietvertrag; und weil er längst schon den Führerschein abgeben musste, besorgte er einen Ersatz in Italien, um sich an das Steuer seiner luxuriösen Limousinen setzen zu können. Ansonsten lebte er „wie ein Hausmann, der sich um nichts kümmern musste, nur kochen, putzen, einkaufen.“ Er habe ein „falsches Leben“ geführt, hatte der Angeklagte, 14 Mal vorbestraft, im Prozess eingeräumt. „Es war sehr bequem.“

Eine der beiden Prostituierten, seine „Traumfrau“, hatte den 32-Jährigen schließlich angezeigt, weil sie die „kleine Prinzessin“ neben sich nicht mehr ertrug und sich von ihm körperlich, wie auch seelisch misshandelt fühlte. Der Angeklagte hat sich jetzt bereiterklärt, ihr 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Mit der „kleinen Prinzessin“ ist er mittlerweile verlobt; gestern liefen ihr vor Erleichterung die Tränen. Zehn Monate hat sie auf seine Rückkehr aus der Untersuchungshaft gewartet. Ihre Wünsche sind in Erfüllung gegangen: Die Bonner Kammer hat den Zuhälter von der Haft verschont, damit habe er „die große Chance“ hat, seine Strafe im offenen Vollzug zu abzusitzen. Auch könne er so arbeiten und den Steuerschaden wiedergutmachen.

http://www.rundschau-online.de/bonn/ste ... 82876.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Prozess in Stuttgart
„Loverboy“ droht Haftstrafe


Oliver im Masche,

Der Prozess, in dem einem Mann und zwei Frauen Menschenhandel im Bordell Paradise vorgeworfen wird, geht zu Ende. Die Plädoyers fanden im Landgericht Stuttgart hinter verschlossenen Türen statt.

Stuttgart - In dem Verfahren vor der 2. Jugendstrafkammer gegen einen 21 Jahre alten Angeklagten und zwei Prostituierte wegen des Vorwurfs des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zuhälterei ist unter Ausschluss der Öffentlichkeit plädiert worden. Wie dennoch bekannt wurde, fordert der Staatsanwalt für den 21-Jährigen eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zuvor hatte der Angeklagte, der in dem Prozess seit Anfang Juli geschwiegen hatte, überraschend ein Geständnis abgelegt. Nach Ansicht des Staatsanwalts sollen auch die beiden mitangeklagten Frauen hinter Gitter: Der Ankläger forderte im Fall der 25 und der 27 Jahre alten Prostituierten zweieinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahre Gefängnis.
Zwei Verteidiger fordern Freisprüche

Die Verteidiger der beiden Frauen betonten in ihren Plädoyers dagegen, dass ihre Mandantinnen unschuldig seien. Sie forderten daher Freisprüche. Der Verteidiger des Hauptangeklagten plädierte für den 21-Jährigen nach dessen Geständnis auf eine Jugendstrafe, bei der noch eine Bewährung möglich sei – also höchstens zwei Jahre.

Dem Mann und den beiden Frauen wird vorgeworfen, zwei junge Frauen gegen deren Willen dazu gezwungen zu haben, sich zu prostituieren – unter anderem im Bordell Club Paradise in Leinfelden-Echterdingen in der Nähe der Landesmesse. Der 21-Jährige sei mit der sogenannten Loverboy-Masche vorgegangen. Der Angeklagte, der der Straßengang United Tribuns angehören soll, habe den 20 und 21 Jahre alten Frauen im Winter 2013/2014 und im Frühjahr 2014 seine Liebe vorgegaukelt und sie mit Geschenken geködert.

Dann habe er seine Opfer psychisch massiv unter Druck gesetzt: Er log ihnen vor, er sei finanziell in einer Notlage, die Frauen müssten unbedingt als Prostituierte anschaffen gehen, um ihm zu helfen. Mehrere Wochen lang sollen die beiden Frauen dem Sexgeschäft nachgegangen sein. Unterstützt worden sei der 21-Jährige von den mitangeklagten Prostituierten, so die Staatsanwaltschaft.
Den Frauen 9000 Euro abgenommen?

Ihnen wird vorgeworfen, dafür gesorgt zu haben, dass die beiden Opfer spurten: Als erfahrene Prostituierte hätten sie darauf geachtet, dass die Frauen bei der Stange bleiben. Der Hauptbeschuldigte soll 5000 Euro vom Geld der Freier kassiert haben, jede der beiden mitangeklagten Prostituierten etwa 2000 Euro.

Der Prozess war mit Spannung erwartet worden. Er sollte Licht bringen in die Welt hinter der bunten Kulisse des Großbordells Club Paradise. Nach längerer Telefonüberwachung schlug die Polizei im Herbst 2014 zu: Bei einer Großrazzia in mehreren deutschen Städten und im Ausland wurden zahlreiche Bordelle und Wohnungen durchsucht. Nicht nur die drei jetzt Angeklagten waren ins Visier der Polizei geraten. Gegen weitere 15 Beschuldigte aus dem Umfeld des Bordells wird ermittelt, darunter auch gegen den Chef des Hauses, Jürgen Rudloff wegen Betrugs. Das Urteil dieses ersten Paradise-Prozesses wird für Freitag erwartet.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... d073e.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

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„Loverboy“ zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt

Im so genannten „Loverboy“-Prozess ist ein 21 Jahre alter Mann in Stuttgart zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteil worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige Frauen zur Prostitution gezwungen hat.

Vor dem Landgericht Stuttgart wurde ein 21-Jähriger zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei verurteilt. Foto: dpa

Vor dem Landgericht Stuttgart wurde ein 21-Jähriger zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei verurteilt.Foto: dpa

Stuttgart - Ein 21-Jähriger, der zwei junge Frauen als „Loverboy“ in die Prostitution drängte, hat das Stuttgarter Landgericht als freier Mann verlassen. Er wurde zwar am Freitag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verurteilt. Aber er bekommt die Chance, nach acht Monaten Untersuchungshaft nicht mehr ins Gefängnis zurückkehren zu müssen. Er erhielt die Auflage, innerhalb von sechs Monaten einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nachzuweisen sowie sich vom Rotlichtmilieu fernhalten. Wenn er diese Bewährung nicht meistert, muss er eine Reststrafe absitzen.

Zwei Prostituierte, die ihm halfen, die zur Tatzeit 18- und 19-jährigen jungen Frauen in die Arbeit im Bordell einzuführen und sie zu überwachen, erhielten wegen desselben Deliktes Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten. Die Richterin unterstrich mehrfach das abgekartete Spiel des Trios: „Dem muss ein gemeinsamer Plan zugrunde gelegen haben.“ Die drei wurden bei einer Großrazzia im Bordell „Paradise“ in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) im November 2014 festgenommen.

Unter „Loverboys“ werden Männer verstanden, die junge Frauen oder Mädchen durch Zuwendung emotional an sich binden und sie dann ausnutzen. Der Beschuldigte gaukelte den Opfern Gefühle vor und dass ihre Einnahmen als Huren dazu dienten, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Die Frauen konnten einen Teil des Geldes behalten; der Rest landete bei der „Familie“, so bezeichnete der 21-Jährige sich und seine Helferinnen, die er als „Tanten“ eingeführt hatte. Der Vorwurf der ausbeuterischen oder dirigierenden Zuhälterei hat sich nach Überzeugung des Gerichts aber nicht erhärtet.
Für vermeintlichen Freund anschaffen gegangen

Der Mann hatte mit der jüngeren Frau in einer Disco angebandelt und sie mit luxuriösen Fahrzeugen beeindruckt. Die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg erläuterte, gerade dadurch, dass er sich der Frau nicht sexuell genähert habe, habe diese angenommen, er interessiere sich wirklich für ihre Person. Aus Angst, ihren vermeintlichen Freund zu verlieren, habe sie sich schließlich zur Prostitution entschlossen, die er ihr als „völlig normal und harmlos“ darstellte. Die Frau leide als Folge unter Schlafstörungen und musste in eine Therapie.

Der Kopf der Gruppe, ein im Ausland untergetauchtes führendes Mitglied der Rockergruppierung United Tribuns und langjähriger Freund des Hauptangeklagten, lernte das ältere Opfer über die sozialen Medien kennen. „Sie öffnete sich ihm vertrauensvoll“, erläuterte die Richterin. Über diesen Kontakt geriet sie auch an den Angeklagten, mit dem sich bald in einer Liebesbeziehung wähnte. Sie zog zu einer der von ihm als „Tante“ vorgestellten Prostituierten, die sie auch mit dem ersten Freier zusammenbrachte. Trotz Ermahnungen der älteren Frau löste sie sich binnen kurzem aus der Situation mit der Begründung, sie müsse zu ihrer erkrankten Schwester reisen.

Das Gericht nahm als Pluspunkt für den Beschuldigten an, dass er zuvor nicht strafrechtlich aufgefallen war sowie sich reuig gezeigt und bei seinen Opfern in Abwesenheit entschuldigt hatte. Sein Vertreter zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Die Verteidiger der beiden 27-jährigen Frauen werden nach eigenen Worten voraussichtlich in Revision gehen. Sie hatten auf Freispruch plädiert.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5c684.html


Urteil in Stuttgart: 21-jähriger Loverboy muss wegen Menschenhandels in Haft

Die große Liebe war nur Theater: Ein 21-Jähriger umgarnte junge Frauen, um sie dann wegen angeblicher Geldprobleme zur Prostitution zu nötigen. Nun hat das Landgericht Stuttgart den Mann schuldig gesprochen.

Der 21-Jährige hatte jungen Frauen die große Liebe vorgetäuscht, dann Geldnot vorgegeben und sie nach Ansicht der Richter in zwei Fällen zur Prostitution gedrängt. Nun ist der Angeklagte im sogenannten Loverboy-Prozess am Landgericht Stuttgart wegen schweren Menschenhandels zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Zwei Mitangeklagte, 27 Jahre alte Prostituierte, wurden wegen Unterstützung der Straftat zu zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt.

Als Loverboys werden Männer bezeichnet, die junge Frauen oder Mädchen durch Zuwendung emotional an sich binden und sie dann ausnutzen.

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird nach Paragraf 232 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft.

Nach Angaben der Zentralen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel (Kobra) sind mit diesen Delikten erhebliche Menschenrechtsverletzungen verbunden. Oft gehen sie mit Vergewaltigungen, Körperverletzungen sowie akuten Bedrohungen von Leib und Leben einher. Es seien vor allem junge Frauen nicht deutscher Herkunft von Menschenhandel betroffen.

Loverboys sind nach Auskunft von KOBRA zumeist junge Männer, die gezielt nach minderjährigen Mädchen suchen, um sie emotional zu manipulieren und sexuell ausbeuten. Häufig kommt der Kontakt über soziale Netzwerke zustande.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 50287.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Tiefere Strafen im Menschenhandel-Prozess

TUGGEN ⋅ Im Schwyzer Menschenhandel-Prozess mit zehn Angeklagten hat das Berufungsgericht durchs Band weit tiefere Strafen ausgesprochen als die Vorinstanz. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Das Kantonsgericht hielt ein Teil der Opfer-Aussagen für nicht verwertbar.
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Das Kantonsgericht befasste sich mit Vorgängen in einer Kontaktbar auf dem Bolenberg in Tuggen. Laut Anklage sollen dort 23 Frauen, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, zwischen November 2006 und Februar 2007 zur Prostitution gezwungen worden sein.

Das Kantonsgericht sprach am Donnerstag sechs Männer und eine Frau unter anderem des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution schuldig. Zwei Männer wurden freigesprochen. Ein weiterer Angeklagter blieb dem Gericht unentschuldigt fern. Ihm wird das Urteil später eröffnet.

Beim Hauptangeklagten, dem 31-jährigen türkischen Bordellchef, wurde die Freiheitsstrafe von 32 Monaten auf 22 Monate bei zweijähriger Probezeit reduziert. Sowohl die zusätzliche Geldstrafe (40 Tagessätze à 30 Franken) wie auch die Busse (600 Franken) wurden reduziert.

In fünf Fällen wurden Freiheitsstrafen zwischen 6 und 22 Monaten gefällt bei Probezeiten von zwei Jahren. Das Strafgericht hatte deutlich höherer Freiheitsstrafen ausgesprochen, nämlich zwischen 12 und 32 Monaten. In vier Fällen wurden Geldstrafen gesprochen; die höchste beträgt 40 Tagessätze zu 30 Franken. Dazu kommen in drei Fällen Bussen zwischen 200 und 600 Franken.
Pannen im Verfahren

Der vorsitzende Richter Reto Heizmann erklärte an der zweistündigen Urteilseröffnung die milderen Strafen unter anderem mit Pannen im Verfahren. So hätten teilweise Einvernahmen der mutmasslichen Opfer nicht verwertet werden dürfen, weil das rechtliche Gehör verletzt worden sei. Unter anderem seien Anwälte nicht rechtzeitig über die Einvernahmen informiert worden. Zusätzlich hätten in einzelnen Fällen auch Beweise gefehlt.

Wie bereits die Vorinstanz kam auch das Kantonsgericht zum Schluss, dass wegen der fast zehnjährigen Verfahrensdauer die Strafen um einen Viertel reduziert werden müssten. Das Verfahren habe länger als üblich gedauert, sagte Heizmann. Der Umstand müsse aber zu einem gewissen Grad hingenommen werden.

Der Hauptangeklagte wurde unter anderem wegen mehrfacher Förderung der Prostitution und des mehrfachen Menschenhandels für schuldig befunden. Das Gericht sah bei ihm von einer unbedingten Gefängnisstrafe ab, weil sich dieser seit den Vorgängen wohl verhalten habe und in geordneten Verhältnissen mit zwei Kindern lebe, hiess es im Gericht.

Ein Sonderfall war die einzige angeklagte Frau, eine 29-jährige Rumänin. Sie war zuerst Opfer, ging dann aber eine Beziehung mit dem Hauptangeklagten ein und wurde dessen Frau. Auch das Kantonsgericht sah in ihr eine Mittäterin und nicht bloss ein Opfer. Auch ihre Freiheitsstrafe wurde von 21 auf 11 Monate reduziert.

Ein Angeklagter wurde nur noch für Verkehrsdelikte und nicht mehr wegen Menschenhandels zur Rechenschaft gezogen. Die beiden Freigesprochenen erhalten Genugtuungen von 24'000 respektive 5800 Franken.
Schlappe für Staatsanwaltschaft

Die bedingten Urteile des Kantonsgerichts und kommen einer Schlappe für die Schwyzer Oberstaatsanwaltschaft gleich. Diese hatte nach einem der aufwändigsten Verfahren der Schwyzer Justiz ursprünglich für den Hauptangeklagten unter anderem eine unbedingte Gefängnisstrafe von 4 Jahren gefordert.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ob sie angefochten werden, dazu äusserten sich Anklage und Verteidigung vorerst nicht.

Der Menschenhandel-Prozess geht zurück auf Grossrazzien, die im Februar 2007 in Nidau BE und Tuggen SZ durchgeführt wurden - eine der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktion gegen angeblichen Menschenhandel. 16 Personen wurden verhaftet.

Dass es so lange dauerte bis zum Prozess, ist neben dem komplexen Fall auch auf den langjährigen Schwyzer Justizstreit zurückzuführen. Wegen Verjährung wurden diverse Anklagepunkte fallen gelassen, so etwa die Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung sowie gegen die Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung. Von einer Reihe von Vorwürfen - Gewalt und Anstiftung zu Raub - wurden die Angeklagten zudem freigesprochen.

http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... t96,626260
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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lust4fun
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von lust4fun »

"Ihre Version der Geschichte belegt, dass es für solche Fälle wie diesen keine zerrütteten Familienverhältnisse braucht, keine Drogenvergangenheit. Es reichen grenzenlose Naivität, eine gewisse Perspektivlosigkeit und eine selbst konstruierte Haltlosigkeit, damit sich Frauen wie Jenny Männern wie Ziad D. unterwerfen. Männern, die sie selbst dann auslachen, wenn ihnen das Wasser bis zum Hals steht. Männern, denen sie dann bald nicht mehr entkommen, die sie nicht mehr entkommen lassen, und sei es mit Gewalt."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/o ... 63242.html
Spiegel-Online, 17.11.15

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Wir Juristen nennen das, zugegeben etwas zynisch "allgemeines Lebensrisiko". Vielleicht ist diese hier beschriebene Naivität ja gar nicht so selten anzutreffen. Dann aber stellt sich doch die FRage: Rechtfertigt dies derart einschneidende Regelungen, wie sie im bisher bekannten Entwurf zum ProstSchuG geplant sind....?

Kasharius grüßt