@Lucille
vollkommen richtig.
@ Nicole6
unterschreibe ich ebenfalls.Darf ich noch mal nach der Situation bezüglich Sexualbegleitung in Italien fragen...?
@Klaus
bei allem Sinn für Polemik und Dein Engagement im Forum des Weserkuriers: Laß uns auch weiter über Gegenstrategien diskutieren. Und da interessiert mich wirklich Deine, Euer aller Meinung,ob sich durch die Verknüpfung beider Themen wegen des auch behindertenfeindlichen Menschenbildes, das der Entwurf und seine Begründung transportiert, bei entsprechender Argumentation eventuell das Bündnis gegen das Gesetz erweitern läßt...!?
Kasharius grüßt
"Meine" Sexualbegleitung
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Sexualbegleitung in Italien?
Es mag ironisch klingen, in gewisser Weise gibt es das,
wenn ältere Männer junge Brasilianerinnen heiraten, oder
Frauen aus der Ukraine, Polen, Thailand oder sonstwoher in
ihrem Haushalt wohnen lassen.
Aber meistens fliegen sie in die entsprechenden Länder
zbd lassen sich dort bedienen. Dafür sind Italiener berühmt/berüchtigt.
Im Moment is Cuba wieder in.
Es mag ironisch klingen, in gewisser Weise gibt es das,
wenn ältere Männer junge Brasilianerinnen heiraten, oder
Frauen aus der Ukraine, Polen, Thailand oder sonstwoher in
ihrem Haushalt wohnen lassen.
Aber meistens fliegen sie in die entsprechenden Länder
zbd lassen sich dort bedienen. Dafür sind Italiener berühmt/berüchtigt.
Im Moment is Cuba wieder in.
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RE: "Meine" Sexualbegleitung
@ Kasharius
Die ! ! ! in meinem vorherigen Beitrag galten den Aussagen von @Nicole6 und @Lucille. Der Hinweis auf die Polemik war eigentlich nur als Querverweis gedacht, da ich dort @Lucille zitiere und die Hoffnung äussere, dass @Nicole6 argumentative Schützenhilfe leisten kann.
Ich schließe mich den Aussagen von @Lucille
«Ja, es ist legitim!
Wir haben gerade erst angefangen in Deutschland ein Bewusstsein zur Selbstverständlichkeit des Bedürfnisses nach Nähe eines jeden Menschen zu wecken. Auch und gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft, die nicht mehr in der Tradition der Weltkriegsüberlebenden-Enthaltsamkeitsideologie verhaftet ist. Und immer mehr technische Möglichkeiten bei Mobilitätsproblemen, welche bisher zu gerne als Hemmnisgrund vorgeschoben wurden, entlarven die entwürdigende Moraldoktrin wer mit wem Sex haben "darf".»
und @Nicole6
Damit (Sexualassistenz - Begleitung)
«hat man "einen Fuß in der Tür"!
Weshalb gibt es geförderte Ausbildung zur Sexualbegleiterin für Greise und Behinderte, aber nicht für Personen jüngeren Alters, für Gesunde? Muss man erst behindert sein oder ein Greis um die Angebote der Sexarbeit nutzen zu dürfen?»
an.
Der Wunsch von älteren oder auch behinderten Menschen nach körperlicher Nähe ist zu respektieren. Sexualbegleitung bzw. -assistenz leisten dabei einen kenntnisreichen und wichtigen Beitrag. Aus der Anerkennung dieser Beiträge ergibt sich die Notwendigkeit der Förderung von Qualifizierungsmöglichkeiten (nicht Auflagen) für Sexarbeitende. Denn selbstverständlich hat der Wunsch aller Menschen nach körperlicher Nähe Gegenstand von Respekt zu sein. Und Qualität, Qualifikation ist eine beispielhafte Form des Respektes.
Jedoch bei der umfangreichen Aufzählung von "Unterstützungs- und Beratungsangeboten" für Sexarbeitende, oooh Wunder und aaach Gott, bleibt diese Option im Ae/RePSG unberücksichtigt. Merkwürdig, wo es doch vorgeblich um die Förderung der Selbstbestimmung Sexarbeitender geht. Gerade fundierte Qualifikationen wären Grundlage von Selbstbestimmung/-behauptung.
Das Ausstiegs- und Problemfeldprimat, das der Aufzählung von Unterstützungsangeboten für Sexarbeitende, die der Ae/RePSG vornimmt, zu Grunde liegt, ist die auf verbreiteter Front geplante Fortsetzung der strukturellen Diskriminierung aktiver SW, die das ProstG 2002 etabliert hat. Nur der Ausstieg, die Abwerbung aus der, die Beendigung von SW wurde mit Fördermitteln versehen, nicht jedoch aktive SW. Das Unwertsurteil gegen SW wirkte fort und unübersehbar in den Ae/RePSG hinein.
Strategisch und taktisch sollte das Thema Alter/Behinderung/Sexualität und Sexarbeit von uns besetzt werden, denn ich möchte nicht erleben, was @kasharius beschreibt:
«Ein sozialdemokratisch geführtes Ministerium entmündigt nicht nur SW, es verweigert u.U. auch Menschen mit Behinderungen Möglichkeiten, Sexualität zu erfahren UND transportiert in der Gestzesbegründung ein behindertenfeindliches Menschenbild. DESHALB interessiert mich hier EURE Meinung ganz besonders»
Inbesondere die Passagen des RePSG, und da muss ich derzeit passen, die ein behindertenfeindliches Menschenbild zeichnen, sollten in unsere Diskussion eingebracht und über sie verbreitet werden.
Die ! ! ! in meinem vorherigen Beitrag galten den Aussagen von @Nicole6 und @Lucille. Der Hinweis auf die Polemik war eigentlich nur als Querverweis gedacht, da ich dort @Lucille zitiere und die Hoffnung äussere, dass @Nicole6 argumentative Schützenhilfe leisten kann.
Ich schließe mich den Aussagen von @Lucille
«Ja, es ist legitim!
Wir haben gerade erst angefangen in Deutschland ein Bewusstsein zur Selbstverständlichkeit des Bedürfnisses nach Nähe eines jeden Menschen zu wecken. Auch und gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft, die nicht mehr in der Tradition der Weltkriegsüberlebenden-Enthaltsamkeitsideologie verhaftet ist. Und immer mehr technische Möglichkeiten bei Mobilitätsproblemen, welche bisher zu gerne als Hemmnisgrund vorgeschoben wurden, entlarven die entwürdigende Moraldoktrin wer mit wem Sex haben "darf".»
und @Nicole6
Damit (Sexualassistenz - Begleitung)
«hat man "einen Fuß in der Tür"!
Weshalb gibt es geförderte Ausbildung zur Sexualbegleiterin für Greise und Behinderte, aber nicht für Personen jüngeren Alters, für Gesunde? Muss man erst behindert sein oder ein Greis um die Angebote der Sexarbeit nutzen zu dürfen?»
an.
Der Wunsch von älteren oder auch behinderten Menschen nach körperlicher Nähe ist zu respektieren. Sexualbegleitung bzw. -assistenz leisten dabei einen kenntnisreichen und wichtigen Beitrag. Aus der Anerkennung dieser Beiträge ergibt sich die Notwendigkeit der Förderung von Qualifizierungsmöglichkeiten (nicht Auflagen) für Sexarbeitende. Denn selbstverständlich hat der Wunsch aller Menschen nach körperlicher Nähe Gegenstand von Respekt zu sein. Und Qualität, Qualifikation ist eine beispielhafte Form des Respektes.
Jedoch bei der umfangreichen Aufzählung von "Unterstützungs- und Beratungsangeboten" für Sexarbeitende, oooh Wunder und aaach Gott, bleibt diese Option im Ae/RePSG unberücksichtigt. Merkwürdig, wo es doch vorgeblich um die Förderung der Selbstbestimmung Sexarbeitender geht. Gerade fundierte Qualifikationen wären Grundlage von Selbstbestimmung/-behauptung.
Das Ausstiegs- und Problemfeldprimat, das der Aufzählung von Unterstützungsangeboten für Sexarbeitende, die der Ae/RePSG vornimmt, zu Grunde liegt, ist die auf verbreiteter Front geplante Fortsetzung der strukturellen Diskriminierung aktiver SW, die das ProstG 2002 etabliert hat. Nur der Ausstieg, die Abwerbung aus der, die Beendigung von SW wurde mit Fördermitteln versehen, nicht jedoch aktive SW. Das Unwertsurteil gegen SW wirkte fort und unübersehbar in den Ae/RePSG hinein.
Strategisch und taktisch sollte das Thema Alter/Behinderung/Sexualität und Sexarbeit von uns besetzt werden, denn ich möchte nicht erleben, was @kasharius beschreibt:
«Ein sozialdemokratisch geführtes Ministerium entmündigt nicht nur SW, es verweigert u.U. auch Menschen mit Behinderungen Möglichkeiten, Sexualität zu erfahren UND transportiert in der Gestzesbegründung ein behindertenfeindliches Menschenbild. DESHALB interessiert mich hier EURE Meinung ganz besonders»
Inbesondere die Passagen des RePSG, und da muss ich derzeit passen, die ein behindertenfeindliches Menschenbild zeichnen, sollten in unsere Diskussion eingebracht und über sie verbreitet werden.
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Lieber @Klaus,
zunächst Danke für die sehr solidarischen Äusserungen; natürlich auch an @Lucille und @Nicole6.
In dem Threat zum Gesetzentwurf habe ich erläutert, an welcher Stelle und warum dort ein behindertenfeindliches Menschenbild meiner Meinung nach transportiert wird. Es geht um die Gründe fehlender Eignung, nach denen die Anmeldung verweigert werden darf: Als Beispiele werden genannt schwere geistige Behinderung oder Inteligenzminderung bzw. gesetzliche Betreuung. Das ist viel zu pauschal und grentzt behindete SW, die es gibt, aus. Wir haben lange dafür gekämpft, das gleichlautende REgelungen in den Aprobationsordnungen für Ärzte und Apotheker gestrichen werden. DAS meinte ich mit behindertenfeindlichem Menschenbild. Außerdem werden SExualbegleiterinnen auch all diesen retriktiven Regeln unterworfen...
Kasharius grüßt und freut sich auf weitere Meinungen
zunächst Danke für die sehr solidarischen Äusserungen; natürlich auch an @Lucille und @Nicole6.
In dem Threat zum Gesetzentwurf habe ich erläutert, an welcher Stelle und warum dort ein behindertenfeindliches Menschenbild meiner Meinung nach transportiert wird. Es geht um die Gründe fehlender Eignung, nach denen die Anmeldung verweigert werden darf: Als Beispiele werden genannt schwere geistige Behinderung oder Inteligenzminderung bzw. gesetzliche Betreuung. Das ist viel zu pauschal und grentzt behindete SW, die es gibt, aus. Wir haben lange dafür gekämpft, das gleichlautende REgelungen in den Aprobationsordnungen für Ärzte und Apotheker gestrichen werden. DAS meinte ich mit behindertenfeindlichem Menschenbild. Außerdem werden SExualbegleiterinnen auch all diesen retriktiven Regeln unterworfen...
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RE: "Meine" Sexualbegleitung
Dieses in meinen Augen sehr starke Argument haben wir in der politischen Diskussion möglicherweise nicht stark genug zum Ausdruck gebracht:
Behinderte, Alte, nicht ganz so gut aussehende und nicht dem gesellschaftlichen Schönheitsideal entsprechende Menschen, Reisende, Ausländer, Angehörige von Kranken, Hinterbliebene - all diesen Menschen schließt der Geist dieses "ProstSchG" kaltblütig und verächtlich die Tür.
Behinderte, Alte, nicht ganz so gut aussehende und nicht dem gesellschaftlichen Schönheitsideal entsprechende Menschen, Reisende, Ausländer, Angehörige von Kranken, Hinterbliebene - all diesen Menschen schließt der Geist dieses "ProstSchG" kaltblütig und verächtlich die Tür.
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@Friederike
vielen Dank für dieses klare und solidarische Bekenntnis. Meine weitergehende strategische Überlegung die ich im Kopf hatte ging dahin, ob sich dadurch auch das Bündnis gegen das Gesetz erweitern läßt. Ich denka da beispielsweise an das DEutsche Institut für Menschenrechte, bei dem ja auch die UN-Monitoringstelle zur Einhaltung der UN-Behindertenkonvention angesiedelt ist. Die wenden sich z.B. gegen den Ausschluss von gesetzlich Betreuten vom allgemeinen Wahlrecht....?
Kasharius grüßt und freut sich weiter
vielen Dank für dieses klare und solidarische Bekenntnis. Meine weitergehende strategische Überlegung die ich im Kopf hatte ging dahin, ob sich dadurch auch das Bündnis gegen das Gesetz erweitern läßt. Ich denka da beispielsweise an das DEutsche Institut für Menschenrechte, bei dem ja auch die UN-Monitoringstelle zur Einhaltung der UN-Behindertenkonvention angesiedelt ist. Die wenden sich z.B. gegen den Ausschluss von gesetzlich Betreuten vom allgemeinen Wahlrecht....?
Kasharius grüßt und freut sich weiter