Impressum verschiedene Länder

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fraences
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Impressum verschiedene Länder

Beitrag von fraences »

In Deutschland ist das Impressum und Jugendschutzbeauftragter Pflicht:
In der Schweiz braucht man kein Impressum und so viel ich verstanden habe kein Jugenschutzbeauftragter.
Wie ist das in anderen Länder geregelt?
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Adultus-IT
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RE: Impressum verschiedene Länder

Beitrag von Adultus-IT »

Die Frage ist zwar schon etwas älter aber trotzdem habe ich das Thema Impressum mal erarbeitet.

Ein Impressum gibt dem Besucher Auskunft darüber, wer Inhaber, Verantwortlicher und somit der direkte Ansprechpartner einer Internetpräsenz
ist. Das Impressum ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Impressum benötigt jeder, der geschäftsmäßig tätig ist und es sollte auf jeder Webseiteite gut
sichtbar angebracht sein.
Wenn jemand als Affiliate bei Programmanbietern angemeldet ist um z.B. Banner in seine Webseite zu integrieren, aus deren
Folge Umsatzbeteiligungen resultieren können, der ist im ungünstigsten Fall schon gewerblich unterwegs.


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Im April 2012 wurde auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Internetseiten eingeführt.
Grundlage ist das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Schweiz orientiert sich dabei an der europäischen E-Commerce - Richtlinie (2000/31/EG).

Im Gesetzestext heisst es sinngemäß *"Es macht sich strafbar - wer Waren, Werke oder Leistungen im
elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare
und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse
einschließlich derjenigen der elektronischen Post zu machen"*.

Sanktioniert wird u.a. mit Geldstrafen.


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In Österreich ist die Impressumspflicht für Anbieter von Internetseiten in § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt.

Im Text heisst es sinngemäß *"Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und
unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:
Seinen Namen oder seine Firma und die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist.
Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse.
Auch auf Angaben zur Firmenbuchnummer und zum Firmenbuchgericht und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde zu nennen."*

Sanktioniert wird u.a. mit Geldstrafe und außerdem besteht die Gefahr, dass ein Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen versucht.


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In Deutschland legt der § 5 TMG die allgemeinen Informationspflichten für Webseitenbetreiber fest.

Im Text heisst es hier sinngemäß:
*"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
Auch hier ggf. die Umsatzsteuer - Identifikationsnummer und wenn vorhanden Reg.NR zum Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschaftsregister angeben.

Sanktioniert wird u.a. mit Geldstrafen, Abmahnungen inkl. der Kosten - durch Mitbewerber, die dazu einen RA beauftragen inkl. der s.g. strafbewehrten Unterlassungserklärung.

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Für den Erotikbereich und Seiten mit jugendgefährdenden Inhalten gilt in Deutschland zusätzlich, nach § 7 JMStV, die Bestellung eines Jugenschutzbeauftragten.
Aktuell gibt es in Deutschland keinen §, der einen Anbieter solcher Inhalte verpflichtet, seinen Jugendschutzbeauftragen im
Impressum zu nennen. Es ist aber empfehlenswert, dieses zu tun.

Sanktioniert wird u.a. mit Geldstrafen, Abmahnungen und ggf.
Sanktionen durch die Kommission für Jugendmedienschutz und Jug...schutz. n e t.

Gruss Adultus - IT Micha

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, der Wissenstand bezieht sich auf den 22.12.2012. Gesetze und Verordnungen können sich ändern, darum immer den aktuellen Gesetzesstand selbst ermitteln und alle hier aufgeführten §§ im Original genau lesen.
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Beitrag von fraences »

Danke, Micha für die Information.

Besonders bei der Schweiz, hatte ich das gar nicht mitbekommen, das sich das 2012 geändert hat.
Zumal bei vielen schweizerische Erotik Webseiten es noch nicht verändert/bzw. sichtbar ist.

Liebe Grüße, Fraences
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Beitrag von Emy »

ja, thanX für die Infos. Hm, ne emailadresse und die Steuernummer und ne Kontonummer reichen nicht aus oder? Brauch grade nen Impressum für ne neue Seite (whois und .com) und will meine Meldeadresse nicht preisgeben (stalking und so)

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Beitrag von Emy »

Ah, Info vergessen: Bin in Deutschland tätig..

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RE: Impressum verschiedene Länder

Beitrag von Adultus-IT »

....whois und .com sind ein Sichtschutz, mehr jedoch nicht.

Damit ist man vor Blicken geschützt aber im Ernstfall nicht vor einer Strafverfolgung. Allerdings wird es diese nicht geben, weil man kein - oder ein falsches Impressum hat. Es gibt viele Möglichkeiten das ganze Prozedere zu umgehen. Dazu steht ne Menge im Netz.

Was meinst Du mit Kontonummer ? ...an Hand dieser Nummer, bzw. der neuen IBAN-Nummer, kann jeder, der es möchte und der etwas clever ist, dein wahres "ich" herausfinden. Für einen Stalker ein Kinderspiel, denn da ist ja schon die "kriminelle" Energie beheimatet.

Um aber Deine Frage zu beantworten:
ZITAT ANFANG EMY: Hm, ne emailadresse und die Steuernummer und ne Kontonummer reichen nicht aus oder? ZITAT ENDE EMY

Nein das reicht nicht.

Gruss
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Beitrag von Emy »

Hab ja nicht vor was illegales zu verstecken. Aber meinen bürgerlichen Namen und adresse sollten die normalen Rumnerver auch nich rauskriegen.Sprich, da sollte schon mehr Energie als rumklicken eingebracht werden.

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Adultus-IT
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RE: Impressum verschiedene Länder

Beitrag von Adultus-IT »

Es gibt z.B. virtuelle Geschäftsadressen ab 19 Euro im Monat. Da entscheidet der Mieter, welche Namen dort erscheint. Diese Adressen gibt es in Deutschland und natürlich auch im Ausland. (Maildrop-Service) Ich sende Dir gleich noch eine PN mit Informationen.

Gruss
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RE: Impressum verschiedene Länder

Beitrag von Johanna Weber »

Hallo Adultus,

kannst du mir die Infos auch schicken?
Ich selber brauche die zwar nicht, denn meine Adresse darf ruhig im Netz stehen. Aber ich werde sehr oft von Kolleginnen gefragt.

Gruß,
Johanna