Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr?

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
fidelio
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Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr?

Beitrag von fidelio »

Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr?

Um das geplante Prostitutionsschutzgesetz ist es auffällig still geworden. Mag wahrscheinlich daran liegen, dass sich die in einem demokratischen Prozess vom Volk gewählten „Vertreter“ nicht in die Karten schauen lassen wollen und lieber unter Ausschluss ihrer Wähler über deren Köpfe hinweg bestimmen möchten. Diktatur auf demokratisch?

Zurück zum Thema. Ein gutes scheint die umstrittene Anmeldepflicht die einen Kernbestandteil eines noch umstritteneren Gesetzes darstellt, zu haben: Sobald sich alle SexarbeiterInnen bei einer noch nicht näher bestimmten Stelle anmelden müssen ist zumindest die leidige Steuerfrage endgültig geklärt. Besteuerung der selbständigen Einzelunternehmerin an offizieller Meldeadresse. Das Düsseldorfer Verfahren hätte somit endgültig ausgedient. Dies erfreut natürlich den ehrbaren Steuerzahler, da er nun nicht mehr alleine für die Flüchtlingskrise bzw. neuen Sozialhilfeempfänger die Herr Winterkorn (15 Millionen Euro Jahresgehalt in 2014) gerade dabei ist zu schaffen, aufkommen muss. Außerdem hat sich Herr Schäuble bereits über erste Etat-Kürzungen Gedanken machen müssen. Wir gehen also davon aus, dass nächstes Jahr finanziell noch einiges auf uns Bürger zukommen wird. Ach so, der der verzweifelte Kampf um einen Kita-Platz in Berlin geht natürlich weiter. Es heißt es mangele an Geld.

Es wird dann auch nicht mehr lange dauern bis diejenigen Stellen die die Anmeldungen der SexarbeiterInnen entgegennehmen, die Namen und Adressen der gemeldeten SexarbeiterInnen, an die zuständigen Finanzämter (Meldeadresse) weiterleiten (selbständig oder auf deren Geheiß).

Geht nicht, weil datenschutzrechtliche Verpflichtungen und so? Weit gefehlt. Wenn es für die deutsche Steuerfahndung möglich ist eine Internetplattform aus den USA dazu zu zwingen deutsche Nutzerdaten im Rahmen steuerrechtlicher Ermittlungen preis zu geben (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs von 2013: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/72463), dann wird die Kommunikation innerdeutscher Behörden untereinander dem wohl in nichts nachstehen.

Hier können all die SexarbeiterInnen die in der Wohnungsprostitution oder gemeinschaftlich in einem Wohnungsbordell arbeiten sowie Dominas und Escort-Damen aufatmen, weil diese bereits all ihren Pflichten als Einzelunternehmerinnen nachkommen (und auch die Möglichkeit dazu haben). Anstelle diese zu belohnen will der Gesetzgeber diese aber nun anderweitig in die Pflicht nehmen (siehe Gesetzesentwurf). Wir befinden uns ja in einem Sozialstaat dessen Basis die Gleichbehandlung aller ist.

Anders ist das Ganze in einem FKK-Saunaclub, in dem der ununterbrochene Betrieb und die enorme Konkurrenz, diese nur teilweise oder schwer zu lässt. Besonders dies SexarbeiterInnen die von Club zu Club - und dies nicht nur innerhalb Deutschlands - sondern auch über die Grenze nach Österreich und in die Schweiz pendeln sehen sich auf einmal mit der ordnungsgemäßen Buchführung nach §§ 140 – 148 AO konfrontiert sowie Umsatzsteuerzahlungen in den entsprechenden Ländern. Nicht Umsatzsteuerpflichtig, sagt ihr, da Kleinunternehmer Regelung! Meines Wissens werden die Preise für Dienstleistungen in FKK-Clubs inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Ich habe weder im Goldentime in Wien, noch im Palace in Frankfurt Freier erlebt die einen Servicegebühr von 49,58 bzw. 50,42 entrichteten.

fidelio
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RE: Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr

Beitrag von fidelio »

Naja, dafür gibt es den guten alten Steuerberater, der wird das schon richten. Das Problem ist nur, dass ein großer Teil der SexarbeiterInnen die in den FKK-Clubs arbeiten, sich dann auch wahrscheinlich dem neuen Gesetz beugen und anmelden, Sie aber sicherlich nicht über ihre Pflichten als Einzelunternehmerin informiert werden und so weitermachen wie bisher: Am Düsseldorfer-Verfahren teilnehmen ohne zu wissen, dass dieses sie nicht von ihrer Steuerpflicht ausnimmt. Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass dem Finanzamt diese SexarbeiterInnen nun bekannt ist. Es wird dann wahrscheinlich so enden, dass viele dieser Frauen Finanzbescheide zugestellt bekommen, die Sie nicht erfüllen können und daher gezwungen sind das Land zu verlassen. Bei Hydra in Berlin hatte ich diesbezüglich ein sehr interessantes Gespräch: Das Prostitutionsschutzgesetz als Immigrationsbeschränkungsmechanismus von Bürgern aus bestimmten EU-Ländern.

Aber Moment mal mit der Anmeldepflicht soll doch das Düsseldorfer Verfahren obsolet werden? Wieso? Es handelt sich bei dem Prostitutionsschutzgesetz um ein Schutz-Gesetz. Steuern werden mit keiner Silbe erwähnt. Ist das alles etwa System?

Bin ich der einzige der das so sieht, oder geht es euch genauso? Mich würden hier die Praxis interessieren und ob es bereits einen Maßnahmen Katalog Seitens der (Interessen)Verbände gibt, weil meiner Meinung nach der Super Gau für die Branche bereits vorprogrammiert ist. Unserem Land fehlt das Geld um die kommenden Herausforderungen zu meisten. Deswegen wird der Bund nicht davor zurückschrecken alle möglichen Geldquellen zu erschließen, koste es was es wolle. Gibt es hier nicht eine Möglichkeit sich zu wehren? Es wäre sehr schade um das älteste Gewerbe der Welt.

Fidelio

translena
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Beitrag von translena »

Warum sollte man seitens der Finanzbehörden überhaupt ein Interesse haben das Düsseldorfer Verfahren abzuschaffen?
Zur Zeit zahlen doch sehr viele Sexwörkerinnen die Steuervorrauszahlung die eigentlich garnicht in Deutschland steuerpflichtig sind weil ihr eigentlicher Wohnsitz im EU-Ausland ist. Und vermutlich holen sich die wenigsten von den Eu-Sexworkerinnen das Geld auch wieder vom Finanzamt zurück.
Und Die Steuerpflicht ist unabhängig vom Düsseldorfer Verfahren ,die Pauschale ist lediglich eine Steuervorrauszahlung(die jeder und jede Selbständige leisten muss,bei den meisten ist das dann die Summe der letzten Steuerschuld) und befreit nicht von der Verpflichtung eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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Melanie_NRW
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RE: Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr

Beitrag von Melanie_NRW »

Ähm ist es nicht sogar eher so, das der Bundesfinanzhof sich generell das DV wünscht.

Wie zb diesem Schreiben zu entnehmen ist

http://www.wiwo.de/downloads/9457448/1/ ... on%20(PDF)

fidelio
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Beitrag von fidelio »

@translena & @Melanie_NRW
Natürlich habt ihr beide recht. Das Düsseldorfer Verfahren wird sicherlich nicht von den Ländern in denen es bereits eingeführt wurde, einfach so abgeschafft (obwohl es gesetzlich nicht verankert ist und die Teilnahme daran freiwillig ist). Das Papier vom Bundesrechnungshof ist mir bekannt. Trotzdem nochmals Danke für den Link, Melanie_NRW.

Nun, bitte ich euch mich zu korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: SexarbeiterInnen die zwischen den einschlägigen Clubs pendeln, weder einen festen Wohnsitz in der Schweiz, Österreich noch in Deutschland haben und zum Zwecke ihre selbständige Tätigkeit auch in den Clubs übernachten in denen selbständig gearbeitet wird, werden sehr wahrscheinlich keine Steuernummer in Deutschland beantragen. In diesem Fall ergibt das Düsseldorfer Verfahren ja auch Sinn und das ganze funktioniert, weil es keine gesetzliche Anmeldepflicht gibt.

Ein Steuerfahnder der die Personalien solch einer SexarbeiterInnen z.B. bei einer Razzia erfasst hat hier auch keine richtige Handhabe. Handelt es sich um einen EU-Bürger kann man auf das Freizügigkeitsgesetz pochen und falls tatsächlich kein fester Wohnsitz in Deutschland besteht, wären dann immer diejenigen Finanzämter zuständig in der Stadt in dem sich der Club befindet in dem gewohnt und selbständig gearbeitet wird. Das wird dann aber so kompliziert, dass sich Die Finanzämter mit der Pauschalsteuer zufriedengeben.

Mit der Anmeldepflicht wäre damit aber endgültig Schluss! Wenn man sich den Gesetzesentwurf genau ansieht, reicht bei der Anmeldung eine einfache Kopie des Passes nicht mehr aus. SexarbeiterInnen müssen nun eine feste Meldeadresse angeben. Ich glaube nicht, dass man hier seine Adresse im Ausland eintragen lassen kann. Auch wird die Adresse des Clubs nicht mehr ausreichen, weil sich theoretisch die SexarbeiterInnen ja auch beim Meldeamt der jeweiligen Stadt mit der Adresse des Clubs an und wieder abmelden müsste. Das wäre viel zu aufwändig. Einheimische haben hier vielleicht die Möglichkeit als Meldeadresse die Adresse der Eltern an zu geben und dann von Stadt zu Stadt zu ziehen. Es müsste bei der Anmeldung aber ein feste Adresse in Deutschland angegeben werden. Es werden dann sicherlich erste Dienstleister auf dem Markt auftauchen die den SexarbeiterInnen dann eine Adresse und einen Briefkasten anbieten (was ja rechtlich auch vereinbar ist).

Hier schließt sich der Kreis nun: Besteuerung an Meldeadresse, die jede SexarbeiterInnen angeben muss. Das Problem ist nur, dass die SexarbeiterInnen bei der Anmeldung sicherlich nicht darauf hingewiesen werden, dass sie nun auch eine Steuernummer beantragen müssen und jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt (Meldeadresse) abgeben müssen (so wie Umsatzsteuer zahlen müssen). Stattdessen nehmen sie weiter am Düsseldorfer Verfahren teil, machen keine Buchführung und wundern sich wenn ein Jahr später ein Bescheid mit Steuernachzahlung unter der Meldeadresse eintreffen.

Deswegen spreche ich hier auch von System. Wenn die SexarbeiterInnen sich alle melden müssen, besteht keine Grundlage für das Düsseldorfer verfahren mehr. Man weiß ja jetzt welches Finanzamt zuständig ist und kann einfach überprüfen ob Steuern gezahlt wurden. Dennoch wird so weitergemacht wie bisher ohne die SexarbeiterInnen zu informieren, was dann letztendlich zum Verhängiss wird.

Vielleicht können SexarbeiterInnen hier etwas aus der Praxis berichten und Forenmitglieder die juristisch oder steuerrechtlich versiert sind etwas dazu beitragen.

Mir scheint, dass noch einiges auf das Gewerbe zukommen wird und wie immer die Arbeitenden die Inkompetenz der demokratisch gewählten Führung ausbaden müssen.

Liebe Grüße -Fidelio

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friederike
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RE: Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr

Beitrag von friederike »

@fidelio:

Eine inländische Meldeadresse (= Wohnsitz) zu fordern dürfte wohl ein europarechtliches Problem aufwerfen. Die Meldung wird ja schon für gelegentliche, ja sogar für einmalige Prostitution verlangt, so dass eine Meldeadresse gar nicht immer möglich ist.

Der Referentenentwurf trägt in seiner juristischen Qualität die Handschrift der Bierhirne der CSU- und CDU-Fraktionsgemeinschaft. Die Anmeldung ist in Wirklichkeit eine Genehmigung, deren Kriterien im Gesetzesentwurf unzureichend definiert sind. Nach GroKo-Manier schafft man erst einmal Fakten, die Betroffenen können ja ein paar Jahre lang klagen, dann beschimpft man das Verfassungsgericht und flickt halt da und dort etwas um.

Steuerlich wird es sicher rauher zugehen: Steuerschätzungen, Vorauszahlungsbescheide ... der Staat als Zuhälter wird richtig einsteigen!

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fraences
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Beitrag von fraences »

@Friederike

Sehe das genauso.Im Referentenentwurf wird ja nicht von deutsche Meldeadresse geschrieben. Und das deutsche Meldeverfahrensystem kennen viele europäische Länder nicht.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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fidelio
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RE: Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr

Beitrag von fidelio »

@friederike & @fraences

Einreisewillige EU-/EWR-Bürger brauchen in Deutschland lediglich einen gültigen Ausweis oder Reisepass, müssen sich jedoch bei den Meldebehörden (meist Ausländerbehörde) anmelden, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert. Die deutschen Regeln und Gesetze sind natürlich vor der Arbeitsaufnahme zu beachten, hier sind zum Beispiel die gewerberechtlichen Anzeigepflichten erwähnenswert: Wer als Gewerbetreibender tätig wird, und nicht als Freiberufler nach § 18 EStG, muss u.a. den Beginn der Gewerbetätigkeit bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Geschäftssitz anmelden.

Im speziellen Fall der Prostitution, dann wie im Referentenentwurf vorgeschlagen auf Grund der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht beim Gewerbeamt, sondern bei der noch näher zu bezeichnenden Anmeldestelle:

https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_un ... der/684940

https://www.berlin.de/labo/willkommen-i ... r-schweiz/

SexarbeiterInnen unterliegen somit uneingeschränkt dem deutschen Meldewesen:

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Modern ... _node.html

@translena

Einkünfte aus Arbeit in Deutschland, sind auch in Deutschland zu versteuern, egal ob sich der tatsächliche Wohnsitz im EU-Ausland befindet.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home

Mit Einführung des Prostitutionsschutzgesetzes müssen sich ausländische SexarbeiterInnen dann mit folgenden Gesetzen auseinandersetzen:

- Der neuen Anmeldepflicht (Prostitutionsschutzgesetz)
- Durch Ihre selbständige Tätigkeit in Deutschland dann auch:
- Das deutsches Meldewesen (durch das Bewegungsprofil welches durch die neue Anmeldepflicht entsteht, wird es hier wohl kein Entkommen geben)
- Einkommens-und Umsatzsteuer

Wie ist das zu vereinbaren? Wer klärt die SexarbeiterInnen darüber auf vor allem über die rechtlichen Konsequenzen die mit einem Verstoß einhergehen? Sind nicht hier die Interessenverbände gefragt und kann das ganze aus Personal technischer Sicht gestemmt werden?

Ein ziemlich cleveres System, ein Gewerbe in die Selbstauflösung zu treiben.

- Fidelio

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Beitrag von Kasharius »

@fidelio

ich danke zunächst mal für Dein Engagement und Deine sehr guten und fundierten Beiträge. Den letzten Satz hier unterstreiche ich. Die im Referentenentwurf jetzt vorgesehene Anzeigepflicht unterscheidet sich eben grundlegend von der (allgemeinen) gewerberechtlichen Anzeigepflicht. Hier wird aus fragwürdigen Motiven ein diskriminierendes Sonderrecht geschaffen, daß schon wegen seines weiten persönlichen Anwendungsbereiches verfassungsrechtlich und europarechtlich auf tönnernden Füssen steht.

Kasharius grüßt

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Beitrag von fidelio »

Vielen Dank Kasharius,

es ist dieser verflixte Rattenschwanz der sich hinterher zieht und leider keine Beachtung findet. Seit nun knapp 2 Jahren wurde über die Flut gesprochen aber bis jetzt hat noch keiner damit angefangenen Sandsäcke zu befüllen. Es wird langsam Zeit eine Überlebensstrategie (für die Zeit nach dem Gesetz) zu entwickeln und zu mindestens so der Regierung zu zeigen: Wir sind nicht klein zu kriegen!

In dem Sinne:

Come gather'round people, wherever you roam, and admit that the waters, around you have grown, and accept it that soon, you'll be drenched to the bone, If life to you is worth savin, then you better start swimming, or you'll sink like a stone, for the times they are a-changin. (Bob Dylan)

Grüße zurück -Fidelio

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Beitrag von fraences »

@fidelo

Es gibt ein weitere steuerliche Aspekt,den ich ergänze:
Steuerpflichtig in Deutschland ist wenn man mehr als(ca) 184 Tage (den genauen Tage müsste ich nachschauen) im Jahr in Deutschland tätig ist.
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RE: Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren mehr

Beitrag von friederike »

Es ist ziemlich offensichtlich dass sich die Unschärfen und Unzulänglichkeiten des Gesetzes in die Diskussion und dann in die Praxis fortsetzen werden und dann nicht nur zu Verwirrungen, sondern zu echten Kollateralschäden führen werden. Vor allem wenn man bedenkt dass hier keine sich auf Rechtsberater stützende Betriebswirte die Adressaten sind.

Natürlich gilt das allgemeine deutsche Melderecht auch für SexarbeiterInnen. Dies schreibt aber keinen inländischen Wohnsitz oder keine inländische zustellungsfähige Adresse vor, wenn z. B. ein Escortgirl ein Date in Frankfurt wahrnimmt.

Die Verwirrung um die Gewerbeanmeldung kommt hinzu. Sexarbeit unterliegt lt. Rechtsprechung der Gewerbesteuer, ist aber kein Gewerbe.

Man muss hoffen, dass im Gesetzgebungsverfahren doch noch Praktiker und Fachleute eingebunden werden, die strukturiert denken können.

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Beitrag von fidelio »

@fraences

Vielen Dank für deine Ergänzung!

@friederike

Vielen Dank für deinen Kommentar! Ich gebe dir in allen Punkten recht und dieser Satz von Dir hat mich glatt vom Hocker gehauen:

"Vor allem wenn man bedenkt dass hier keine sich auf Rechtsberater stützende Betriebswirte die Adressaten sind."

Traurig daran ist, dass dann aber von den "Adressaten" gefordert wird sich in allem aus zu kennen und wir öfters den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" bzw. "Selber schuld. Das hättest du eigentlich wissen müssen!" hören werden. Also eine riesen Sauerei! Hier gilt es dringendst entgegen zu wirken. Aber wie?

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Re: RE: Mit Anmeldepflicht bald kein Düsseldorfer Verfahren

Beitrag von fraences »

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friederike hat geschrieben:
Die Verwirrung um die Gewerbeanmeldung kommt hinzu. Sexarbeit unterliegt lt. Rechtsprechung der Gewerbesteuer, ist aber kein Gewerbe.
Das Gewerbesteuer auf selbständige Tätigkeiten erhoben werden, gilt auch für einige andere Branchen. Gewerbesteuer hat mit Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Da gab es eine Kleine Anfrage der Linken dazu. (hatte das hier mal gepostet, finde es auf Anhieb jetzt nicht).

Und die Tätigkeit als Sexarbeiterin passt auch nicht als Gewerbeanmeldung. Und dort hätten wir das gleiche Problem mit dem Outing und massenhafte Datensammlung.

Deshalb wird ja seif Jahrzehnte von der HUrenbewegung gefordert, Prostitution als freiberufliche Tätigkeit anzuerkennen.

§6 GeWo
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Beitrag von friederike »

Ja, genau das habe ich unterstützen wollen!

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Beitrag von Kasharius »

Liebe @Friederike,

Du schriebst: "Man muss hoffen, dass im Gesetzgebungsverfahren doch noch Praktiker und Fachleute eingebunden werden, die strukturiert denken können."

Wenn es Dir gegenüber stilistisch nicht unverschämt klingen würde, wäre ich versucht zu entgegnen: TRÄUM WEITER...

Kasharius grüßt und wünsch Euch allen ein schönes Wochenende - trotzdem

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Beitrag von friederike »

Ja, natürlich. Aber man darf die Hoffnung nicht aufgeben ... Manchnak jkappt es ja doch noch!