Camportale (visit-x) anmeldung..hilfe?

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Private21990
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Camportale (visit-x) anmeldung..hilfe?

Beitrag von Private21990 »

Hallo,
habe die Suche genutzt, allerdings nichts passendes gefunden.
Ich würde mich gerne bei Visit-X als Sender anmelden.
Nun steht dort etwas von VAT und Steuernummer.
Muss ich demnach zuerst ein Gewerbe anmelden, bevor ich dort Senden kann?
Momentan bin ich in Elternzeit. Das bloße Anmelden eines Gewerbes ist da kein Problem oder?
Ich würde das ganze gerne erstmal ne Woche testen. Wäre das möglich ohne "Stress" mit dem FInanzamt zu kriegen?Auch gerne auf einen anderen Portal.

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Adultus-IT
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RE: Camportale (visit-x) anmeldung..hilfe?

Beitrag von Adultus-IT »

Die Position zur umsatzsteuerlichen Einordnung dient nur zur Angabe, ob der Unternehmer der Umsatzbesteuerung unterliegt oder z. B. der Reglung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG . Den Nachweis zur Umsatzsteuerpflicht musst Du nur abgeben, wenn Du die Auszahlung in Brutto haben möchtest, das setzt natürlich ein Gewerbe voraus und eine UstID. Dieses Schreiben bekommst Du vom Finanzamt oder vom Steuerberater. Eine solche Nummer muss man beantragen, das hat nichts mit der persönlichen Steuernummer zu tun, die jeder bekommt. Da würde ich mich grundsätzlich immer vom Fachmann oder der Fachfrau beraten lassen. Beim Identitätsnachweis geht es um die Anschrift und um die Volljährigkeit, diesen musst Du in jedem Fall senden.

Ein Gewerbe ist kein Problem, jedoch jeder der ein Geschäft betreiben möchte, der sollte auch wissen, was dann steuerlich auf ihn zukommt. Gerade bei sg. Existenzgründern, die mit der Kleinunternehmerregelung starten und die nicht am 1. Januar ins Geschäft einsteigen, müssen aufpassen. Der Umsatz wird durch die gearbeiteten Monate geteilt und dann mal 12 gerechnet. Steuerfachleute unbedingt befragen.

Du schreibst, dass Du in Elternzeit bist, da unbedingt drauf achten, dass es dort andere Zuverdienstgrenzen gibt und die Elterngeldstelle über die Nebentätigkeit informiert wird.
In dieser Zeit ein Gewerbe zu eröffnen ist einfach, denn das Gewerbeamt interessiert sich nicht für Deinen momentanen Status. Danach wird es wohl nicht mehr so einfach sein, wenn es um die steuerlichen Dinge und etwaige Zuwendungen von Ämtern geht.


Du kannst Dich jetzt schon bei VX anmelden und im VX - Tool alles einrichten und den Nachweis zur umsatzsteuerlichen Einordnung nachreichen, aber ohne diesen bekommst Du keine Auszahlung.

http://www.steuertipps.de/lexikon/k/kle ... erregelung

Gruss
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Private21990
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Beitrag von Private21990 »

Wow super Antwort.
Vielen vielen Dank :)

translena
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Beitrag von translena »

Du brauchst für Camportale keine Gewerbeanmeldung.Lediglich eine Steuernummer und. du musst dich erklären ob du die Kleinunternehmerregelung. bzgl der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen willst.Die meisten Cambetreiber sitzen eh nicht in Deutschland,die Interessiert die deutsche Gewerbeordnung nicht ,denen geht es. nur darum das steuerlich alles rechtmäßig läuft.Und eine Steuernummer hat jeder in Deutschland vom Finanzamt bekommen.

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ninjafan
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Beitrag von ninjafan »

Die Cambetreiber interessiert das nicht, das ist schon richtig. Allerdings ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich und muss ab dann beantragt werden, sobald man einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgeht. Ich kenne auch ein Mädel, die die Anmeldung versäumt hat und eine relativ hohe Strafe zahlen musste. Die Anmeldung ist aber auch kein Drama. Ich hab 25 € gezahlt, mich an dem schockierten Gesichtsausdruck der Dame im Gewerbeamt erfreut und hatte dann meinen Schein. Die Kosten kann ich bei der Steuer absetzen und bin auf der sicheren Seite, wenn kontrolliert wird.

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Adultus-IT
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Beitrag von Adultus-IT »

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ninjafan hat geschrieben:.......................
Allerdings ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich und muss ab dann beantragt werden, sobald man einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht nachgeht
..........
So ist es.....

*****************************************
Bitte dieses Thema nicht leichtfertig abtun, denn das kann am Ende in die "Hose" gehen. Vor wenigen Jahren bekamen einige Cam-Amateur-Damen ein Schreiben vom Zoll oder gar persönlichen Besuch. Jedoch auch Agenturen wurden unter die "Lupe" genommen. Der Zoll fungiert in diesem Fällen als "Handlanger" der Finanzbehörden und man mag über diese denken was man will... aber die sind nicht blöd.

Die zu leistenden Nachzahlungen, sowie auch etwaige Rückzahlungen waren zum Teil sehr "schmerzhaft". In einem Agentur-Fall mussten soziale Leistungen nachgezahlt werden.
Im einem anderen Fall wurde ALG II zurück verlangt und zusätzlich Steuernachzahlungen erhoben. Beide Fälle, von denen einer im total finaziellen Desaster endete, sind mir persönlich bekannt.

Es natürlich gibt auch eine Menge an Portalbetreibern, die der steuerliche Status sehr wohl interessiert, da nicht alle in "Palmestan City" ansässig sind, sondern auch in Europa und da spielt der Aspekt der Mehrwertsteuer schon eine Rolle. Es gibt steuerliche Abkommen zwischen europäischen Ländern.
Allerdings, wenn dort was schief geht/ging, wird/wurde wahrscheinlich die "Portokasse" geöffnet. Diese hat ein "Camgirl" in den meisten Fällen wohl nicht. Die Gewerbeanmeldung und alles daraus resultierenden Prozesse ergeben sich aus dem § 14 der Gewerbeordnung (Anzeigepflicht).

Im übrigen, auch als Escort sollte man solche Dinge beachten, denn wer in 20 Portalen inseriert, wird sich am Ende nicht wundern dürfen, wenn nicht nur potentielle Kunden aufmerksam werden.

Man könnte das noch beliebig fortsetzen.

Gruss
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Moonlight
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Beitrag von Moonlight »

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Adultus-IT hat geschrieben:Im übrigen, auch als Escort sollte man solche Dinge beachten, denn wer in 20 Portalen inseriert, wird sich am Ende nicht wundern dürfen, wenn nicht nur potentielle Kunden aufmerksam werden.
Man könnte das noch beliebig fortsetzen.
stimmt, ich kenne auch so etliche Sexworker die kräftig nachzahlen durften...
Und dann nur noch dafür arbeiten, ich weiß nicht...
LG Moonlight

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Beitrag von translena »

Gewerbeanmeldungspflicht und Gewerbesteuersteuerpflicht sind zwei völlig verschiedene Dinge die oft verwechselt werden.Die Gewerbeanmeldungspflicht laut Gewerbeordnung ist eine ordnungsrechtliche Massnahme die nur für Berufe gilt die auch der Gewerbeordnung unterliegen und für die die Kommunen zuständig sind während die Gewerbesteuerpflicht dem Finanzrecht und damit den Finanzämtern(Landesbehörden) unterliegt. Man kann also nach dem Finanzrecht gewerbesteuerpflichtig sein ohne nach der Gewerbeordnung eine Gewerbeanmeldung zu benötigen.Selbstverständlich müssen die Steuern bezahlt werden eventuell wird auch sogar Gewerbesteuer fällig , .Die Gewerbeanmeldung dient dazu zu überprüfen ob der Beruf besonderen Zualssungsvorraussetzungen unterliegt (Meisterzwang im Handwerk oder Zuverlässigkeit und Gaststättenkonzession in der Gastronomie) und Pflichtmitgliedschaft in der entsprechenden Kammer zu werden IHK bzw Handwerkskammer anzumelden und Meldungen an Überwachungsbehörden wie das Finanzamt oder z b Gewerbeamt oder das Veteriñäramt im Lebensmittelhandel weiterzugeben.Weñn die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden hat man als Camgirl nichts zu befürchten.
Es ist zwar wirklich kein Problem als Camgirl eine Gewerbeanmeldung zu bekommen aber natürlich möcchten viele grade wenn sie den Job nur mal ausprobieren möchten nicht gleich bei den Behörden als Erotikdarsteller regristriert sein.

translena
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Beitrag von translena »

Hier mal eine Auflistung der sogenannten freien Berufe die nicht unter die Gewerbeordnung fallen:(fett markiert habe ich die Berufe die man als Camgirl wählen könnte)
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Be ... utschland)
Katalogberufe und ähnliche Berufe[Bearbeiten]
Die nicht gewerblichen Berufe werden abschließend in § 18 EStG aufgeführt. Diese Aufzählung ähnelt einem Katalog, wodurch die Bezeichnung der Katalogberufe entstand. Wer einen dieser Katalogberufe selbständig ausübt, bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit und unterliegt weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG).

Die klassischen Katalogberufe gemäß § 18 EStG beziehungsweise § 1 PartGG sind:

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, selbstständige Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Altenpfleger (Pflegedienst)
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten, Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
Lotsen, hauptberufliche Sachverständige
Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher
Das Gesetz schließt „ähnliche Berufe“ ausdrücklich mit ein, so dass folgende Selbständige als Freiberufler gelten können (die weibliche Berufsbezeichnung – häufig mit dem Suffix -in – ist nicht gesondert berücksichtigt worden, sie kann für alle genannten Berufe angewendet werden):

In den juristischen Berufen

Notar, soweit nicht Beamter (der Notar ist in den meisten Bundesländern gleichzeitig Freiberufler und beliehener Amtsträger)
Patentanwalt
Rechtsanwalt
In den wirtschaftswissenschaftlichen Berufen

Beratender Betriebs- und Volkswirt, Unternehmensberater (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 11. Februar 2009, Az.: 1 K 464/08)
Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen (bspw. Unternehmensbewertung)
Steuerberater, Steuerbevollmächtigter
Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Certified Public Accountant
In den Heilberufen

Apotheker, die keine Apotheke betreiben
(Vgl. BFH IV B 48/97 BFH/NV 98, 706; FinVerw BB 95, 1886)
Arzt
Heilpraktiker
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Psychologe
Psychotherapeut
Psychologischer Psychotherapeut
Tierarzt
Zahnarzt
In den Medizinalfachberufen

Altenpfleger
Diätassistent
Ergotherapeut
Hebamme
Logopäde
Masseur
Physiotherapeut/Krankengymnast
Podologe
In den pädagogischen und verwandten Berufen

Dozent
Erzieher und Lehrer (auch etwa Musiklehrer)[2]
Kinder-Tagesmutter
Sozialpädagoge
In den kreativen Berufen

Choreograf
Designer
Fotograf
Kameramann
Künstler (bildende und darstellende)
Musiker
Regisseur
Sänger
Schauspieler
Schriftsteller
Tänzer
Texter
freier Lektor
In den publizistischen Berufen

Dolmetscher/Übersetzer
Historiker
Journalist/Reporter
Videojournalist/Bildjournalist (Bildberichterstatter)
Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Architekt, Stadtplaner, Innenarchitekt oder Landschaftsarchitekt
Bauingenieur
Biologe
Chemiker
Geograf
Informatiker
Lotse
Restaurator mit Hochschulabschluss
Ingenieur
Vermessungsingenieur
Sonstige Ingenieursabschlüsse

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RE: Camportale (visit-x) anmeldung..hilfe?

Beitrag von Adultus-IT »

Kein Mensch hat hier etwas über die Gewerbesteuerpflicht und deren Zusammenhänge geschrieben. Das ist ein anderes Kapitel.

Ich schreibe es aber nochmal ganz deutlich, "Blauäugigkeit" und Wikipedia-Wissen bringen in diesem Fall nichts.
Am Ende können Summen aufgerufen werden, die an die Existenz gehen können.
Ich werde dazu auch weiter nichts schreiben, nur soviel....
Wir haben Frauen, in mittlerer dreistellige Zahl unter Vertrag und da kann man mir schon zugestehen, dass ich mich mit diesem Thema bestens auskenne und leider auch einiges unschöne erlebt habe. Dabei ist es auch egal ob die Frau vor der Cam arbeitet oder am Telefon.

Im zweiten Post möchtest Du gerne ein Cammgirl mit einer künstlerischen Tätigkeit in Verbindung bringen oder gar gleichsetzen, was aber absolut unrealistisch ist oder anderes beschrieben, es geht nicht. Ansonsten könnte man über die KSK versichern und das wird nichts. Wir haben das Prozedere einige male versucht, dabei einige tausend Euro investiert und das auch mit anwaltlicher Hilfe. Es wird einfach nichts, obwohl es ja einige mit List geschafft haben sollen, jedenfalls kenne ich solche Aussagen von Dritten, die betreffenden.... kenne ich leider auch nicht. Offiziell hat man jedenfalls keine Chance. Auch das neue KSAStabG mit der Klausel der Geringfügigkeitsgrenze, ausgeschrieben Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz, bringt in diesen Fällen keine Verbesserung, da die KSK genau prüft wer in ihre Reihen tritt, treten darf.

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