Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Hier findet Ihr aktuelle Pressemeldungen, die nicht unbedingt etwas mit dem Thema Sexwork zu tun haben.
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Kasharius
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Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Kasharius »

Der Dt. Bundestag hat heute die sog. geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verboten. Alles nähere, sowie Auszüge aus der Debatte hier

http://www.phoenix.de/content//1010675

Auch in dieser Debatte geht es um Menschenwürde, Selbstbestimmung und Zwang - nur eben in einem anderen Kontext. Gibt es Schnittmengen zu unseren hier verhandelten Themen? Ich erhoffe und freue mich auf eine spannende Debatte...

Kasharius grüßt :006

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Adultus-IT
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RE: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Adultus-IT »

Hier wurde ein neues Gesetz geschaffen, dass nicht einmal die Juristen erklären können.
Die Diskussion zu diesem Thema gibt es ja schon über viele Jahre und man wusste was "Volkes Wille" ist. Jedoch hat man sich anders entschieden.
Was man diesmal aber anerkennen muss, der Herdentrieb, im Bundestag Fraktionsdisziplin genannt, wurde ausgesetzt und so konnten die Volksvertreter, die ja eigentlich immer nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind, frei entscheiden. Ich habe die Debatte heute verfolgt und war erstaunt, denn diese wurde im Gegensatz zu vielen anderen Debatten, sehr emotional geführt... jedoch leider mit dem falschen Ausgang.

Nun bleibt abzuwarten, was in Zukunft passiert. Werden Ärzte, wie immer wieder in der Debatte betont, wirklich straffrei bleiben oder bekommen Sie Besuch vom Staatsanwalt, wenn Sie z.B. die Steuerung des "Morphium Diffuser" dem Patienten überlassen ? Man hätte je die Möglichkeit gehabt, für ein Gesetz zu stimmen, in dem Ärzte per Gesetz straffrei bleiben.... hat man aber nicht.

Zusammenfassend kann man sagen, es gibt Länder, die in diesem Punkt freizügigere gesetzliche Regelungen haben. Diese Länder sind nur einen Steinwurf von uns entfernt. Nur warum muss man alles so kompliziert machen.

Gruss
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Klaus Fricke
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RE: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Klaus Fricke »

@ all

@kasharius
Mit einem Ohr habe ich die Diskussion um die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid mitferfolgt. Dabei kam mir der Gedanke, anstelle der Begriffe Prostituierte/Sexarbeitende etc die Begriff Suizidwillige und Suizidbeihelfende in den RePSG einzusetzen. Ich habe den Gedanken jedoch nicht umgesetzt. Wäre vielleicht nicht uniteressant, diesen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz Suizidwilliger zu lesen um zu prüfen, was es mit dem RePSG und dem postitulierten Schutz von Sexarbeitenden auf sich hat: Scheinheiligkeit.
Zur inhaltlich-ethischen Dimension der Suizidentscheidung und einer diesbezüglichen gesetzlichen Regelung habe ich mir wenig grundlegende Gedanken gemacht. Ist im Augenblick nicht mein Fokus.

@ adultus
die wiederkehrenden Diskussionen um die Sterbehilfe und ähnliche Themen an deren Ende der Fraktionszwang aufgehoben wird und querfraktionelle Entwürfe zur Verabschiedung gelangen, empfinde ich gelegentlich als Aufführung eines Demokratieschauspiels, in dem es weniger um die komplexe ethische Materie geht, sondern mehr um die Inszenierung eines Dramas mit dem Skript "Schaut her wie wir unserem Gewissen verpflichtet sind und nicht der Fraktion, schaut her wie wir inhaltlich kontrovers und ethisch fundiert diskutieren. So sind wir, eure Politiker*innen".

Dies Demokratieschauspiel überdeckt die Beschädigung der Demokratie, wie wir sie in der EU erleben: siehe das neue "EU-Protektorat" Griechenland (alle finanzwirksamen Entscheidungen der GR Regierungen sind vor Parlamentsdiskussion der EU zur Zustimmung vorzulegen, siehe auch: http://faktencheckhellas.org/organisier ... mber-2015/) und, nach den Neuwahlen in Portugal, der Auftrag zur Regierungsbildung an die konservativen Minderheit durch den Staatspräsidenten Portugals, obwohl es eine Koalition "linker" Parteien gibt, die eine parlamentarische Mehrheit repräsentiert. Begründung: Unvereinbarkeit mit internationalen Verträgen (EU / NATO). Artikel zu diesem Thema z.B. »Die Heimat, die Europa war - Europa rühmt sich seiner Werte. Doch welche sind das eigentlich? Demokratie etwa? Wohl kaum, wenn man sieht, wie über den gesamten Kontinent hinweg Grundrechte geschwächt und Wählerwillen ignoriert werden.« Kolumne von Georg Diez, http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... =nl-dertag


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Jupiter
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Re: RE: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Jupiter »

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Adultus-IT hat geschrieben: Was man diesmal aber anerkennen muss, der Herdentrieb, im Bundestag Fraktionsdisziplin genannt, wurde ausgesetzt und so konnten die Volksvertreter, die ja eigentlich immer nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind, frei entscheiden.
Leider war das nicht ganz so, da unmittelbar vor der Abstimmung die Franktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD u. Grüne per Brief an alle Abgeordnete für den "Brandt" Vorschlag geworben haben (dieser Brief hatte eben ein "Geschmäckle").

Leider verschafft dieser Vorschlag, welcher dann beschlossen wurde, keine Rechtssicherheit für Ärzte, auch wenn sie einen Patientenwillen erfüllen.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

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Adultus-IT
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Re: RE: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Adultus-IT »

          Bild
Jupiter hat geschrieben:  Leider war das nicht ganz so, da unmittelbar vor der Abstimmung die Franktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD u. Grüne per Brief an alle Abgeordnete für den "Brandt" Vorschlag geworben haben (dieser Brief hatte eben ein "Geschmäckle").......................
Das der Antrag Brand/Griese (HIER LESEN) einer der viel beworbenen war, stand ja schon im Vorfeld fest und wenn man sich die Liste der Vorschlagsunterzeichner/Initiatoren ansieht, muss man denen nur noch die Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit zuordnen. Das geht wirklich einmal durch die Fraktionen. Das wäre ohne Aufhebeung des Fraktionszwang, für diese Abstimmung, auch gar nicht anders gegangen. Sicher hätte man sich das "Werbeschreiben" sparen können.

Auch interessant, was am Tag vorher beschlossen wurde und ja auch im Zusammenhang steht.
(HIER LESEN)


Gruss
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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@all

danke für alle bisherigen Beiträge. Ich freue mich auf mehr.

@Klaus

gerade auf die von Dir skizzierte (scheinbare)Parallelität der sozial-ethischen Wertungen kommt es mir hier an, weniger auf das Ergebnis der konkreten Abstimmung; welches ich persönlich begrüsse.

Bei Sexarbeit wird den Betroffenen oft die selbstverantwortete Entscheidung abgesprochen. In der Sterbehilfediskussion ist das Gegenteil der Fall und in beiden Fällen beruft man sich auch auf die Menschenwürde.

@Adultus

mich ängstigen sehr liberale Euthanasie-Gesetze wie etwa in Belgien oder den Niederlanden.

Kasharius grüßt

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Kasharius
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Re: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Kasharius »

Das BVerfG verhandelt heute aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden über das Gesetz

https://www.tagesschau.de/inland/sterbe ... q-101.html

Ich denke bevor die SW-Gegner weiter über Prostitution und Menschenwürde fabulieren , sollten sie sich sehr genau mit den aktuellen Entscheidungen des BVerfG zu dieser Frage, oder den Wahlrechtsausschlüssen beschäftigen. Vielleicht fällt ihnen was auf...


Kasharius grüßt

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Ursa Minor
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Re: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Ursa Minor »

@Kasharius

Danke für deinen interessanten Input. Für mich neben dem Kernthema des Forums auch ein wichtiges Thema, mit dem ich einige Berührungspunkte habe. Werde mich mit dem Thema dank deiner Information wieder dezidierter auseinandersetzen.

Sandra Norak mag ich nur noch schwerlich zuhören, bei so vielen Klischees und ihrer eigenen Opferrolle. Ein überzeugtes Opfer der Rettungsindustrie....aber bei weitem nicht alle Sexarbeiterinnen sind Opfer! Sie zelebriert einfach ihre scheinbare Opferrolle weiter. Andere SW die aussteigen machen was vernünftiges aus ihrem Leben...

Es grüsst herzlich

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Kasharius
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Re: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Kasharius »

Ja und die Menschenwürde wird hier nur zur Legitimation der eigenen Opferrolle und des Sexkaufverbotes herangezogen. Denjenigen, die sich bewusst - au welchen Gründen auch i mmer - für Sexarbeit entscheiden wird abgesprochen, sich darauf zu berufen.

Und hier entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht über das Selbstbestimmungsrecht derjenigen, die Sterbehilfe - auch gegen Entgelt - in Anspruch nehmen wollen. Ich sehe hier bei allen Unterschieden im Detail Parallelen...

Kasharius grüßt

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Ursa Minor
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Re: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Ursa Minor »

Danke @Kasharius
Ich habe die von dir erwähnten Parallelen nicht gleich erkannt. Nach deiner erweiterten Ausführung ist es mir klar. :023 :006

Liebe Grüsse

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deernhh
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Re: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von deernhh »

Bundesverfassungsgericht gibt Klägern Recht
Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

26.02.2020 10:05 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Grundsatzurteil in Sachen Sterbehilfe gesprochen. Verfolgen Sie die Urteilsverkündung hier live.

"Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt …, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

So steht es in Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs. Er sollte dazu dienen, Geschäfte professioneller Sterbehelfer zu unterbinden. Doch seine Wirkung geht weit darüber hinaus.

Der Bundestag wollte mit der 2015 verabschiedeten Regelung das Auftreten von Sterbehilfevereinen eindämmen. Diese haben ebenso wie Ärzte und Schwerkranke Verfassungsbeschwerden eingereicht - allerdings mit unterschiedlichen Stoßrichtungen.

Sterbehilfe - die wichtigsten Begriffe
Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe nimmt vor, wer eine Person auf deren Wunsch aktiv tötet. Das kann zum Beispiel durch eine Überdosis Schmerzmittel geschehen. Der Betroffene muss dabei den Willen nach aktiver Sterbehilfe ausdrücklich und bei klarem Verstand geäußert haben.

Verfassungsbeschwerden mit unterschiedlichen Stoßrichtungen
Erkrankte wollen geltend machen, dass sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ableiten lasse. Dieses Recht müsse die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter umfassen.

Die Sterbehilfevereine sehen Grundrechte verletzt, weil ihre Mitglieder nicht tätig werden könnten.

Ärzte argumentieren, der Paragraf 217 stelle nicht sicher, dass im Einzelfall geleistete Suizidbeihilfe straffrei bleibe. Auch sei unklar, ob die Neuregelung bislang straffreie Formen der Sterbehilfe und Palliativmedizin erfasse. Dies verhindere in der Konsequenz eine am Wohl der Patienten orientierte Behandlung.

Müssen Sterbenskranke nicht selbst entscheiden können?
Heute spricht das Bundesverfassungsgericht dazu sein Urteil. In der mündlichen Verhandlung im April 2019 ließen einzelne Richter erkennen, dass ihnen das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung möglicherweise zu weit geht.

Wiederholt wurde die Frage gestellt, ob ein sterbenskranker Mensch nicht das Recht haben müsse, über sein Ende selbst zu entscheiden - einschließlich der Möglichkeit, sein Leben ruhig und friedlich zu beenden.

Sterbehilfe - die Rechtslage
Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe ist bislang in Deutschland strikt verboten. "Sie kann als Tötung auf Verlangen" mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden (§216 StGB).
Tötung auf Verlangen, früher auch aktive Sterbehilfe genannt, heißt, jemanden zu töten, wenn er das ausdrücklich verlangt. Das ist zum Beispiel in Belgien und den Niederlanden Ärzten unter bestimmten Umständen erlaubt, in Deutschland aber verboten (§216 StGB) und kann mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... t-100.html

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Sterbehilfe-Paragraf 217 ist „nichtig“
Bundesverfassungsgericht kippt Sterbehilfe-Gesetz - was das bedeutet

Aktualisiert: 26.02.20 - 10:39

© dpa / Uli Deck

Die geschäftsmäßige Sterbehilfe ist seit 2015 verboten. Schwerkranke fordern aber immer wieder das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Jetzt fällt das Bundesverfassungsgericht ein Urteil.


Der Paragraf 217 im Strafgesetzbuch verbietet seit 2015 die geschäftsmäßige Sterbehilfe.
Der Hamburger Verein Sterbehilfe Deutschland und einige schwerkranke Menschen haben dagegen geklagt.
Heute fällt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung.
Update 26. Februar, 10.27 Uhr: Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Paragraf 217 stellt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nur Angehörige und „Nahestehende“, die beim Suizid unterstützen, bleiben straffrei. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, seinem Leben ein Ende zu setzen.

Sterbehilfe-Paragraf 217 ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Professionelle Sterbehelfer hatten ihre Aktivitäten in Deutschland seither weitgehend eingestellt, aber in Karlsruhe gegen das Verbot geklagt - genauso wie mehrere schwerkranke Menschen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen möchten. Hinter anderen Verfassungsbeschwerden stehen Ärzte, die befürchten, sich bei der palliativmedizinischen Behandlung todkranker Menschen strafbar zu machen. Manche von ihnen wünschen sich auch die Freiheit, Patienten in bestimmten Fällen ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen zu dürfen.

Sterbehilfe-Vereine lassen sich ihre Dienste meist bezahlen. „Geschäftsmäßig“ im juristischen Sinne bedeutet aber nicht gewerblich, sondern so viel wie „auf Wiederholung angelegt“. Aktive Sterbehilfe - also die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze - ist und bleibt in Deutschland verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst ein.

Bundesverfassungsgericht: Sterbehilfe-Paragraf 217 ist „nichtig“
Update vom 26. Februar 2020, 10.06 Uhr: „Im Namen des Volkes“, verkündet das Bundesverfassungsgericht, dass der Paragraf 217 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gesetz sei „mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig“, hieß es in der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch.

Sterbehilfe: Bundesverfassungsgericht fällt ein Urteil
Ursprungsmeldung vom 26. Februar 2020:

Karlsruhe - Schwerkranke Menschen wünschen sich manchmal nichts mehr, als ein selbstbestimmtes Sterben. Sie fühlen sich vom Staat in ein unnötig langes Leiden gezwungen und plädieren für die Sterbehilfe in Deutschland*. Auf der anderen Seite steht die Warnung vor einer Gesellschaft, in der Sterbehilfe einer teuren Behandlung gegenüber steht. Alte und kranke Menschen könnten sich zum Suizid gedrängt fühlen.

Selten wurde eine Diskussion so emotional geführt, wie jene um die assistierte Selbsttötung. Doch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht emotional ausfallen, nicht nach moralischen Erwägungen, sondern nach dem Grundgesetz. Am Mittwoch verkünden die Richter in Karlsruhe ihr Urteil (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.).

Video: Portugal nimmt erste Hürde zur Legalisierung der Sterbehilfe

Sterbehilfe-Urteil: Das Bundesverfassungsgericht gibt heute seine Entscheidung bekannt
Seit Dezember 2015 stellt Paragraf 217 im Strafgesetzbuch Sterbehilfe als Dienstleistung unter Strafe. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Strafbar macht sich demnach, „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Damit soll die Sterbehilfe gegen Bezahlung politisch verhindert werden. So will der Staat gegen Menschen vorgehen, die geschäftsmäßig tödlich Medikamente oder Sterbewohnungen organisieren. Ziel ist, Sterbehilfe nicht gesellschaftsfähig werden zu lassen.

Dem gegenüber steht das Grundrecht auf Selbstbestimmung. Das beinhaltet auch das Recht, über den eigenen Tod zu bestimmen. Anders als die aktive Sterbehilfe - die Tötung auf Verlangen - ist die Beihilfe zum Suizid deshalb grundsätzlich straffrei. So nimmt auch Paragraf 217 ausdrücklich Angehörige und „Nahestehende“ aus*. Außerdem ist allgemein anerkannt, dass Mediziner auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten haben, wenn der Patient das nicht mehr möchte.

Auf der Palliativstation oder im Hospiz dürfen Ärzte auch schmerzstillende Medikamente geben, die das Risiko bergen, dass der Patient früher stirbt (Hilfe beim Sterben). Paragraf 217 sollte eine Lücke schließen, die die Sterbehilfe gegen Geld ausschließt.

Sterbehilfe-Urteil: Definition - darum geht es bei der Entscheidung
Der Hamburger Verein Sterbehilfe Deutschland von Ex-Justizsenator Roger Kusch hat seine Aktivitäten weitgehend auf Eis gelegt. Bis 2015 hatten sich laut Vereinsstatistik 254 zahlende Mitglieder das Leben genommen. Inzwischen gibt es allerdings den Schweizer Ableger StHD: Deutsche Sterbewillige können seit 2018 einen Angehörigen nach Zürich schicken, der mit tödlichem Medikament und „detaillierter Anleitung“ zurückkommt. Andere weichen ganz in die Schweiz aus: Dort haben sich allein über den Sterbehilfe-Verein Dignitas zwischen 1998 und 2019 insgesamt 1322 Deutsche das Leben genommen, das sind knapp 44 Prozent aller Dignitas-Fälle. Außer den Vereinen klagen in Karlsruhe kranke Menschen, die deren Hilfe nun nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Zwei Kläger, denen Sterbehilfe Deutschland nach den vorgesehenen Prüfungen Suizidunterstützung zugesagt hatte, sind während des langen Verfahrens gestorben. „Ich habe durchgehalten“, sagt der krebskranke Horst L. im April 2019 in der Verhandlung. Die Kraft dafür habe er aus dem Wissen geschöpft, zur Not selbst die Reißleine ziehen zu können. Seit dem Verbot sei die Gelassenheit dahin. Ein anderer Kläger, der unheilbar an der Lungenkrankheit COPD leidet, sagt vor dem Urteil dem Spiegel: „Ich akzeptiere nicht, dass ein paar Hundert Parlamentarier darüber entscheiden, wie ich zu sterben habe.“

Sterbehilfe-Urteil: Der Mensch hat in Deutschland ein Grundrecht auf Selbsttötung
Sie scheinen das Verbot für zu weitgehend zu halten. In der Verhandlung betont Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ein Grundrecht auf Selbsttötung*. Und gibt zu bedenken: „Sie werden im Augenblick wahrscheinlich keinen Arzt finden, der Sie dabei unterstützt.“ Denn „geschäftsmäßig“ hat nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet so viel wie „auf Wiederholung angelegt“. Auch Palliativmediziner befürchten deshalb, sich strafbar zu machen - wenn sie Schwerstkranken Opiate zur Linderung in potenziell tödlichen Dosen mit nach Hause geben oder beim „Sterbefasten“ Menschen begleiten, die nicht mehr essen und trinken wollen. Andere Ärzte haben geklagt, weil sie Schwerstkranken mit Todeswunsch in ausweglosen Situationen gern helfen würden.

Letztlich wäre es Sache der Politik, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu entwickeln*. Darüber, welche Vorgaben Karlsruhe machen könnte, lässt sich nur spekulieren. In der Verhandlung wird von der Richterbank kritisch angemerkt, dass der Staat ausgerechnet die sanfteste Art der Selbsttötung faktisch unmöglich gemacht habe. Dabei gebe es offensichtlich eine relevante Gruppe von Menschen, die sich diese Variante wünsche. Mehrmals taucht damals die Idee einer Beratungslösung auf, ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch - flankiert durch strengste Sicherungsmechanismen wie eine Kontrollkommission oder verbindliche Wartefristen bis zum Vollzug. Voßkuhle damals: „Dann hätte Herr L. noch eine Chance.“

Sterbehilfe Urteil fällt heute: Entscheidung zu Paragraf 217 wird heute gefällt
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 ein aufsehenerregendes Urteil gesprochen: „Im extremen Einzelfall“ dürfe der Staat einem unheilbar Kranken ein Betäubungsmittel nicht verwehren, das diesem „eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht“. Das ist nicht Bestandteil des Karlsruher Verfahrens. Unter Verweis auf Paragraf 217 lässt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seither aber das zuständige Bundesinstitut sämtliche Anträge kranker Menschen ablehnen - inzwischen mehr als 100. Nun wird sich Spahn möglicherweise neu positionieren müssen. Oder er wartet die nächste Entscheidung ab: Nach Klagen abgelehnter Antragsteller hat das Verwaltungsgericht Köln mehrere Verfahren ausgesetzt - und die Fälle in Karlsruhe vorgelegt.

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

https://www.fr.de/politik/sterbehilfe-u ... 60430.html

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Weitere Links zum Thema:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... fe302.html

https://www.tagesschau.de/inland/sterbe ... l-103.html

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Vielleicht wird unser lieber Kasharius hier weitere Links einstellen.
Jedenfalls begrüße ich das heutige Urteil sehr!
Allerdings müsste das Betäubungsmittelgesetz dementsprechend noch geändert werden.

Liebe Grüße von deernhh

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Re: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von Kasharius »

Aber sehr gerne liebe @deernhh:

Hier der Linkzum Urteil nebst amtlicher Leitsätze

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 34715.html

Ich würde mir solche Klarheit in Bezug auf das individuelle Selbstbestimmungsrecht auch für SW wünschen!

Kasharius grüßt

bombe
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Re: Bundestag verbietet geschäftsmäßige Sterbehilfe

Beitrag von bombe »

Die Politik in Deutschland ist grob gesagt so strukturiert, dass die Richter nur über Recht und Unrecht entscheiden.
Die Politiker machen die Gesetze, die dann je nach Fall ausgelegt werden.
Entsprechende Behörden führen sie aus, z.B. die Polizei.

Demnach ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht nur sagen kann, dass das Gesetz zur Sterbehilfe zwar gegen die Autorität des Einzelnen verstößt, es kann aber das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht ändern.

In Deutschland brauchen Amtsgänge bekanntlich sehr lange. Es wird wohl noch etwas dauern bis sich, trotz Urteil, die Lage ändert.

Ich selbst habe 2013 Kontakt mit Dignitas aufgenommen. Ich wollte wissen, ob ich wirklich so schwer "krank" bin durch meinen Autismus, dass mir eine Sterbehilfe gewährt würde.
Wenn man sich vorstellt, dass man überall deshalb im Leben ausgegrenzt wird, gar keinen passenden Beruf finden kann, dann kann man diese Gedanken und die Befürwortung dafür wohl auch verstehen.

Anhand dieses Beispiels möchte ich unterstreichen, dass dieses Urteil alle kranken Zustände betrifft, also nicht nur körperliche Leiden.