ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Arum
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Beitrag von Arum »

Gewischt wegen Doppelposting, entschuldige!
Zuletzt geändert von Arum am 10.11.2015, 23:28, insgesamt 1-mal geändert.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Arum
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Beitrag von Arum »

Hat an sich nichts mit Prostitution zu tun, aber doch ein interessantes Beispiel von Armutszuwanderung, nämlich der von medizinischen Fachpersonal aus Rumänien nach Deutschland:

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 66350.html

Rumänische Ärtzte und Krankenschwestern werden im eigenen Lande sehr schlecht bezahlt, und sind in Deutschland sehr gefragt. Nach dem Breymayer-Prinzip sollte es dies eigentlich nicht geben: Die kommen doch eben wegen der Armut. Das darf es gar nicht geben! Ein solcher Berufsstand sollte verboten werden!

Und es kommt noch schlimmer. Die kommen nicht mal auf eigene Initiative:

Diese Arbeitskräfte kämen nicht nur auf eigene Initiative nach Deutschland, sagt Fabritius. Sie würden auch "offensiv abgeworben von privaten Arbeitsagenturen und Kliniken, die Kopfpauschalen für jeden gefundenen Arzt und jede vermittelte qualifizierte Krankenschwester zahlen".


Das hört sich ja wie Menschenhandel an!
Pfui Teufel!

Und noch:

Rumänische Ärzte und Krankenschwestern seien aber in Deutschland besonders gern gesehen, weil sie über eine anerkannt qualifizierte Ausbildung verfügten und sich oft auch gut in deutscher Sprache verständlich machen könnten. Zudem sei Deutschland bei den Rumänen aus kulturellen Gründen beliebt.

Was denn nun? Habe ich mir doch immer gedacht, dass es in Rumänien nirgendwo so etwas wie Deutschunterricht gibt, wodurch diese armen armen Mädels vom Lande notwendigerweise zu Missbrauchsopfern werden. Scheint nicht so der Fall zu sein, irgendwie. Oder gilt dies nur für Ärtzte und Krankenschwester? Bekommen die irgendeinen Sonderunterricht? Haben auch nur die ein besonderes kulturelles Verhältnis zu Deutschland? Gilt wohl nicht für die armen dummen Mädels....

Na ja.... So sieht man wieder.Vom medizinischem Fachpersonal kan ohne weiteres rational und sachkundig berichtet werden, bei SW sieht es aber wieder ganz anders aus. Und auf solchem Informationsstand wird ein ganzes Gesetz basiert.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Prostitution: Schutzbedürftigkeit statt freier Entscheidung
Von Juanita Henning und Gerhard Walentowitz


Das geplante Prostituiertenschutzgesetz unterstellt, dass eine Vielzahl der im Bereich der Sexdienstleitungen Tätigen des Schutzes durch den Staat bedarf. Damit soll Regulierung begründet werden. Juanita Henning und Gerhard Walentowitz stellen diesen Ansatz in Frage.

Am 29. Juli 2015 veröffentlichte die Bundesregierung den unter Federführung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verfassten „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Frauen“. Der „freiwilligen Prostitution“ – dem Ausgangspunkt und Leitbild des Prostitutionsgesetzes von 2002 – wird als Bezugspunkt keinerlei Bedeutung mehr beigemessen. Von freier oder freiwilliger Entscheidung in der Sexarbeit ist nur noch dann die Rede, wenn es darum geht, deren Existenz in Abrede zu stellen. [1] Betont wird demgegenüber die vermeintlich allgegenwärtige „Fremdsteuerung“ und „Fremdbestimmung“ von Sexarbeitern in der Prostitution. [2]

Ihren Höhepunkt findet diese stigmatisierende Perspektive auf Prostituierte in der Konstruktion dreier besonders schutzbedürftiger „Fallgruppen“ [3] von Sexarbeitern, denen die Ausübung der Prostitutionstätigkeit von vornherein zu verbieten sei. Diese drei Fallgruppen liegen vor, wenn

„eine Prostituierte oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt,
eine Person unter 21 Jahren durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht wird oder werden soll, oder
eine Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution gebracht oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll.“ [4]

„Das Prostituiertenschutzgesetz misst einer Kategorisierung und Etikettierung von Sexarbeitern unter dem Gesichtspunkt der Schutzbedürftigkeit große Bedeutung bei

„ Auf diese drei Fallgruppen beziehen sich explizit allein 5 der 39 Paragrafen des Prostituiertenschutzgesetzes. [5] Das zeigt, welche Bedeutung das Prostituiertenschutzgesetz einer Kategorisierung und Etikettierung von Sexarbeitern unter dem Gesichtspunkt der Schutzbedürftigkeit beimisst.

Einsichtsfähigkeit

Im Unterschied zur Gruppe der „Heranwachsenden“ (Fallgruppe II) und der Gruppe der „Zwangsprostituierten“ (Fallgruppe III) ist die Konstruktion einer Gruppe geistig minderbemittelter Sexarbeiter mit „unzureichender Einsichtsfähigkeit“ eine originäre Neuschöpfung des Prostituiertenschutzgesetzes. Offenbar reichten den Verfassern des vorliegenden Gesetzentwurfs die beiden bislang geläufigen, aus dem Strafgesetzbuch übernommenen Fallgruppen hilfs- und unterstützungsbedürftiger Sexarbeiter nicht aus, um den öffentlich proklamierten Schutzanspruch des „Prostituiertenschutzgesetzes“ glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Bei dieser Gruppe von Sexarbeitern handelt es sich um Personen, die „nicht die Fähigkeit besitzen, die Reichweite ihres Handelns zu erkennen und einzuschätzen“. [6] In diesem Kontext kann eine „stark ausgeprägte Intelligenzminderung“ vorliegen, die mit „emotionaler und sozialer Unreife einhergeht“, wobei die betreffende Person „zu einer außerordentlich psychischen Abhängigkeit …neigt“. [7] Die Gefahr bestünde darin, dass solche Personen sich „völlig naiv auf eine Tätigkeit als Prostituierte einlassen“. [8] Sie besäßen „erkennbar sehr naive Motive oder unrealistische Vorstellungen von der Tätigkeit als Prostituierte“ [9], verfügen nicht über die „erforderlichen elementarsten Grundkenntnisse“. Es mangelt ihnen „aufgrund psychischer oder geistiger Einschränkungen“ an der „ausreichenden Einsichtsfähigkeit“. [10]

„Man lässt die absurde Behauptung einer Allianz von Prostitution und Schwachsinn wieder aufleben

„ Die bloße Tatsache, dass die Annahme einer derartigen Fallgruppe in einem Gesetz zur gewerberechtlichen Regulierung eines Berufes zu einem Bezugspunkt wird, kann nur als Anknüpfen an berüchtigte und unheilige Traditionen früherer Jahrhunderte gedeutet werden. Man lässt damit die absurde Behauptung einer Allianz von Prostitution und Schwachsinn wieder aufleben, die unter den Nazis tödliche Folgen für die Betroffenen hatte. Mit der Konstruktion einer solchen „Fallgruppe“ werden gezielt ausländische Sexarbeiter aufs Korn genommen.
Heranwachsende

Auch der Gruppe der 18- bis 21-jährigen Sexarbeiter („Heranwachsende“) wird ohne empirische Belege eine „gesteigerte Schutzbedürftigkeit“ [11] attestiert. Die Rede ist von einer „besonderen Anfälligkeit von Heranwachsenden für Ausbeutung durch Dritte“. [12] Angesichts der zuletzt zwei Verurteilungen pro Jahr im Falle von „Ausbeutung in der Prostitution“ (§ 180a StGB) fragt sich, woher die Verfasser des Gesetzentwurfs ihr Wissen beziehen. Die angebliche „besondere Vulnerabilität“ [13] dieser Fallgruppe soll gleichwohl rechtfertigen, dass die öffentliche Fürsorge „auf Heranwachsende zielende Sonderregelungen“ [14] einführen müsse.

Verwiesen wird dabei auf eine entsprechende Regelung im Strafrecht (§ 232 Abs. 1 S. 2 StGB). Dort wird speziell der Gruppe der 18- bis 21-Jährigen die Eigenschaft „Opfer von Menschenhandel“ nicht aufgrund der Ausnutzung einer Zwangslage oder aufgrund erlittener Gewalt zugeschrieben, sondern allein wegen der bloßen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe. Im europäischen Recht zum Umgang mit „Menschenhandel“ findet das keine Entsprechung. Man hat es also mit deutschem Sonderrecht gegen Sexarbeiter zu tun, das nun zum Zwecke der gewerberechtlichen Regulierung von Prostitution erneut instrumentalisiert wird.

„Nicht Prostitution ist problematisch, sondern das Bild, das von ihr gezeichnet wird

„ Die Annahme einer besonderen Gefährdung der 18- bis 21-Jährigen im Prostitutionsgewerbe hat sich bislang noch nie bestätigt. [15] Die entsprechende Passage in § 232 StGB erweist sich als anachronistisches Relikt eines per Strafrecht exekutierten Erziehungsauftrags. Die exklusiv auf Prostitutionstätigkeit fokussierte öffentliche Fürsorge in Bezug auf Heranwachsende offenbart ihren stigmatisierenden Charakter insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Staat keine Scheu hat, Minderjährige (!) für die Bundeswehr anzuwerben und Auslandseinsätze von Personen beiderlei Geschlechts ab 18 Jahren zu erlauben und für gut zu befinden. [16]
Unter Zwang tätig?

Hierbei soll es sich um Personen handeln, die sich „in einer durch Gewalt, Drohung oder Ausbeutung geprägten Situation“ und damit in einer „subjektiv alternativlosen Lage“ befinden. [17] Der Entschluss, der Prostitution nachzugehen, sei „in hohem Maße fremdbestimmt“. [18] Der Gesetzentwurf zeichnet sich dadurch aus, zu diesem Punkt keine näheren Angaben zu machen. Auf empirische Bezüge wird auch hier verzichtet, was auf eine Konstruktion der Schutzbedürftigkeit von Sexarbeitern verweist.

Allenthalben wird der Eindruck erweckt, dass die überwiegende Zahl der Sexarbeiter unter Bedingungen tätig sei, die einen freien Entschluss ausschließen. Sämtliche Sexarbeiter stehen damit unter Generalverdacht, entweder unfreiwillig in der Prostitution tätig zu sein bzw. einer der drei „Fallgruppen“ anzugehören, die von vornherein aus der Prostitution auszuschließen sind. Deutlich wird daran: Nicht Prostitution ist problematisch, sondern das Bild, das von ihr gezeichnet wird.

Die Grundannahme, man habe es in der Prostitution „nicht selten“ mit angeblich vulnerablen Personengruppen zu tun, hat für die Sichtweise der Verfasser des Gesetzentwurfs eine unverzichtbare Funktion. Denn sie lässt die allenthalben beschworenen „Risiken“ der Prostitutionstätigkeit in noch krasseren Licht erscheinen.

„Die Gefahr geht – aus Sicht der Regierung – bereits von der Prostitution selber aus

„ Die Botschaft lautet: Wenn sich grundsätzlich schutzbedürftige Personengruppen in einem Wirtschaftszweig betätigen, der an und für sich risikobehaftet ist, bleibt dem Staat gar nichts anderes übrig, als „Schutz“ zu gewähren. Es bedarf dann gar nicht mehr des Hinzutretens äußerer Faktoren wie „Menschenhandel“ etc., um Selbstbestimmung und Freiwilligkeit in der Prostitution zu gefährden. Denn die Gefahr geht – aus Sicht der Regierung – bereits von der Prostitution selber aus. Die abolitionistische Grundannahme des Gesetzentwurfs, wonach der Wirtschaftszweig Prostitution als solcher „spezifische Risiken“ bis hin zu einer Gefährdung der Grundrechte der dort tätigen Menschen beinhalte, ist für die Bundesregierung durchaus vorteilhaft und entlastend. Denn sie lenkt den Blick weg von tatsächlich vorfindlichen Risiken, die sich unbestreitbar aus den problematischen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen heutiger Prostitutionsausübung ergeben. Wer in der Prostitution tätig ist, geht sehr wohl Risiken ein, z.B.

das Risiko rechtlicher Sonderbehandlung nach Maßgabe hergebrachter Moral;
das Risiko gesellschaftlicher Ausgrenzung durch Stigmatisierung;
das Risiko erniedrigender Behandlung durch Polizei und Behörden;
das Risiko räumlicher Ausgrenzung durch Sperrgebiete und Baurecht;
das Risiko ökonomischer Diskriminierung z.B. durch Sonderbesteuerung;
das Risiko, permanent Projektionsfläche der Opfer- und Rettungsphantasien einer medial verblendeten Öffentlichkeit zu sein.


Auf derartige, von der politischen Klasse zu verantwortende Risiken mit Auswirkungen auf die gesundheitliche und psychische Verfassung der Betroffenen nimmt der Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums verständlicherweise keinen Bezug.

http://www.novo-argumente.com/magazin.p ... el/0002489
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Beitrag von Kasharius »

Was die Konstruktion eines (vermeintlichen) Zusammenhanges von Prostitution und Schwachsinn betrifft, diskriminiert dies nicht nur ausländische SW, sondern auch Menschen mit sog. geistiger Behinderung.

Kasharius grüßt

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fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Länder und Liebesdienste

Bundesrat kann beim geplanten Prostituierten-Schutzgesetz mitbestimmen – das ist eine Chance.

Prostitution ist ein heißes Eisen in der Koalition. Über ein Jahr wurde um einen Kompromiss gerungen, der jüngst in einen Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) mündete. Doch nun wollen auch noch grüne Landesministerinnen mitreden, weil das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig sei.
Wer ein Bordell oder Ähnliches betreibt, braucht künftig eine Erlaubnis, die er aber nur bekommt, wenn er als "zuverlässig" gilt und nicht einschlägig vorbestraft ist. Das sieht das geplante Prostituiertenschutzgesetz der Großen Koalition vor.

Außerdem sollen sich Prostituierte künftig vor der Arbeitsaufnahme bei den Behörden anmelden müssen. Die Anmeldung gilt zwei Jahre, aber nur für bestimmte Orte. Eine reisende Prostituierte muss sich deshalb an jedem Ort neu anmelden. Die Anmeldebescheinigung muss bei der Arbeit mitgeführt werden. Außerdem müssen Prostituierte künftig jährlich eine Gesundheitsberatung absolvieren. Anmelde- und Beratungspflicht dienen dazu, mit den Frauen ins Gespräch zu kommen.

Das klingt wie ein Kompromiss, weit ab von den missionarischen Versuchen, sexuelle Dienstleistungen oder die Nachfrage danach völlig zu verbieten. Dennoch ist der Plan wohl eher kontraproduktiv, denn viele Prostituierte werden versuchen, die Anmeldepflicht zu umgehen, warnen Selbsthilfegruppen.

Wenn sich Sexarbeiterinnen bei Behörden outen müssen, gefährde das ihren Ruf, weil Daten dort nicht sicher seien. Die Anmeldebescheinigung könne in falsche Hände fallen, dann seien die Frauen erpressbar. Auch Fachverbände vom Juristinnenbund bis zur Diakonie protestierten. Die zusätzliche Bürokratie stärke Menschenhändler, die dafür sorgen, dass "ihre" Frauen angemeldet sind, während selbstbestimmt arbeitende Prostituierte in die Illegalität getrieben werden.

Mehrere grüne Ministerinnen und Senatorinnen um die Grüne NRW-Emanzipationsminister Barbara Steffens bringen nun Bewegung in diese Debatte. Sie warnen davor, eine sinnlose "Prostitutionsbürokratie" aufzubauen, die viel koste, wenig Nutzen bringe und die Betroffenen zudem stigmatisiere. Zumindest das Kosten-Argument dürfte bei vielen Ländern auf offene Ohren stoßen. Laut Spiegel ist nur Bayern uneingeschränkt für die geplante Gesundheitsberatung.

Die Ablehnung ist auch rechtlich relevant. Denn ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, neue Dienstleistungen anzubieten, etwa eine Gesundheitsberatung für Prostituierte, benötigt die Zustimmung des Bundesrats – die derzeit zweifelhaft ist. Die Koalition wäre deshalb gut beraten, rechtzeitig mit den Landesministerinnen zu verhandeln. Barbara Steffens ist durchaus kompromissbereit. Eine Genehmigungspflicht für Bordelle würde sie mittragen, wenn zugleich auf Anmeldepflicht und Zwangsberatung für Prostituierte verzichtet wird.

http://www.badische-zeitung.de/kommenta ... 32241.html
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Beitrag von friederike »

Man ist immer wieder neu verblüfft: Die massive Einschränkung der Menschen- und Grundrechte spielt in dieser Debatte einfach keine Rolle. Die elementaren Rechte der Sexarbeiterinnen interessieren niemanden, man redet darüber hinweg als seien die Prostituierten eine beliebige Dispositionsmasse.

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

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Kontinuum der Verachtung - Fragile Mitte
Othering - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit


Spätestens mit der Etablierung monothestischer Glaubensgemeinschaften gibt es wohl keine institutionalisierte, also organisiert-machtvolle Wertschätzung der Sexarbeit mehr (gemeint sind Sexarbeitende, Dienstleistende für Sexarbeitende und Kundschaft Sexarbeitender). An die Stelle der Achtung trat ihre Ächtung, ebenso wie die der orgiastischen Sexualität.

Etablierte Scham und deren Bewirtschaftung im Sinne der Internalisierung von Gehorsam und (Selbst-) Hass/Furcht durch monotheistische Kirche und Staat habitualisierten und chronifizierten einen "alternativlosen" Sozialcharakter, der die Ausgrenzung und Abwertung (schamloser - sexuell gefährlicher - entarteter ...) Anderer, das Othering aufnehmend, normalisiert. Im Prozess dieser Abwertungsnormalität ist die Karte der sexuellen Gefahr, die regelmässig gezogen wird, das pawlowsche Signal, das zuverlässig individuelle und kollektive Panik, Hysterie, Furcht und Hass auslöst. In Anschluss an Wilhelm Heitmeyer sind wir es heute gewohnt dies unter dem Begriff der Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu fassen.

Sofern die gesellschaftliche Mitte ein zentraler Träger gesellschaftlicher Werte ist und diese, so Andre Zick und Anna Klein in der Studie "Fragile Mitte - feindliche Zustände" (1), die an das Heitmeyer Konzept anknüpft, zu zerbrechen droht, erst recht wenn sie zerbricht, wie es im Ansatz im Rahmen der transkontinentalen Fluchtbewegungen und der asymmetrischen Verteidungsreaktionen aus Zonen hegemonialen militärischen Zugriffs des "Westens" ("Terrorismus") (2) derzeit zu beobachten ist, stehen auch die Zivilisiertheit, die Humanität, steht die Geltung der Menschenrechte im Kreuzfeuer und zur Disposition.

Die im historischen Kontinuum der ächtungsgetriebenen Disponibilität Stehenden der Sexarbeit unterliegen, und das ist jetzt sichtbar in der Gleichgültigkeit, die uns begegnet, wenn wir auf Menschenrechtsverstöße im RePSG hinweisen, intersektioneller Diskriminierung, potenzierter Ächtung und Entrechtung. Da - so scheint es und wird medial vermittelt - feindliche Zustände Regel sind, da im Mutterland von Freiheit-Gleichheit-Schwesterlichkeit (Solidarität) Krieg an der Tagesordnung ist, da dort der Ausnahmezustand herrscht, da sich die Geltung der Menschenrechte für die "Normalen" bereits in Auflösung befindet, ist es erst Recht "normal" die Aktiven in der Sexarbeit ihres Status als gleichgestellte Individuen zu entheben. Der Ächtungsaufruf, den so viele aus der einflussreichen plural-demokratisch-menschenrechtelnden Mitte gegen die Sexarbeit (Sexarbeitende, Kundschaft, Dienstleistende für diese) unterschrieben haben, war ein früher Vogel des Winters.

Die Mitte zeigt jedoch nicht nur Brüche und menschenrechtliche Zersetzung sondern auch, wenn der Alltag der Unterstützung von Flüchtenden in D betrachtet wird, Stärke. Im Diskurs um Flucht, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist es angebracht auf das Kontinuum der Ächtung von Sexarbeit hinzuweisen, auf den Alltag Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, der gegen Sexarbeit etabliert ist, auf die Dekonstruktion ihres Subjektstatus, die Konstruktion als Subjekt minderen Wertes. Ein Mechanismen der Abwertung als die Anderen, der dem im Wesen faschistischen Movens der Herstellung von Ungleichheit folgt. Eine grund- und menschenrechtsdestruierende, antizivilisatorische Entwicklung, deren Tolerierung repressiv ist.

Rechte für Sexarbeit einzufordern, dabei auf die Mechanismen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Bezug zu nehmen, den Alltag der Sexarbeitsstigmas, der Sexarbeitsächtung dort menschenrechtlich einzuordnen, dort die Gemeinsamkeit offenzulegen und die Gemeinschaftlichkeit zu fordern steht in der Tradition von Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit (Solidarität). Ächtung der Sexarbeit zu propagieren bewegt das Gemeinwesen zurück, eventuell in Zeiten, da Frauen Achtung erhielten, sofern sie dem Volk Nachwuchs schenkten.

Nicht nur feministisch ein Albtraum.

(1)
Fragile Mitte – Feindselige Zustände
Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014
Mit Beiträgen von Eva Groß, Andreas Hövermann und Beate Küpper
Herausgegeben für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf Melzer
http://www.fes-gegen-rechtsextremismus. ... taende.pdf

(2)
Nachdenkseiten
1. Oktober 2015 um 9:11 Uhr
Die Lüge von der Zivilisiertheit der „westlichen Welt“
Interview von Jens Wernicke mit Sascha Pomerenke, Einleitung,
«"Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen", wusste schon Peter Ustinov»
http://www.nachdenkseiten.de/?p=27768 abgrufen am 20.11.2015, 14:22

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Soeben erreichte mich diese

«Aktuelle Info:
Das ProstSchG wird bis Mitte Dezember verabschiedet.

Es wird nur noch an lächerlichen Details rumgedoktert. Die ganzen kritischen Stellungnnahmen interessieren anscheinend gar nicht. Die Meldeplficht bleibt drin und die gewerberechtlichen Dinge für Prostituionsstätten waren noch nicht dran, aber ich gehe davon aus, dass sich da auch nicht mehr viel tun wird. Bin fassungslos. [...]. Johanna Weber, BesD
»


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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@all WEiß man schon etwas über den Gang des Fachgespräches heute bei den Bundesgrünen? Bin gespannt!

Kasharius grüßt

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Fotos

Beitrag von lemon »

Auf Facebook gibt's schon mal Fotos, eingestellt von Hydra.
Always forgive your enemies; nothing annoys them so much. - Oscar Wilde

Bild

http://researchprojectgermany.wordpress.com

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

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Einige Diskussionspunkte,
die mir wichtig waren:

Die Bundestagsfraktion der Grünen wird, so Ulle Schauws (MdB, Grüne), sich bemühen, das von ihr als untauglich zum Schutz der Selbstbestimmung der Sexarbeitenden bewertete Gesetz, über die Zustimmungspflicht des Bundesrates zu verhindern. In der Bundestagsfraktion der Grünen ist das Konsens. In den Landesverbänden gab und gibt es dazu unterschiedliche Meinungen und leidenschaftliche Diskussionen.

Termine zur weiteren politischen Beratung des Gesetzes konnte sie nicht nennen. Der Gesetzentwurf sei in der Entabstimmung bei der großen Koalition. Die SPD vertritt, so Frau Schauws, die Anmelde- und Beratungspflicht als eigene Position. Deren Einführung ist also nicht Ergebnis einer politischen Übereinkunft mit der CDU, sondern Teil sozialdemokratischer Überzeugungen.

Frau Schauws sprach sich dafür aus seitens der Grünen Bündnisse mit Pro-Sexarbeits-Aktiven einzugehen, um z.B. auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Gesprächsformen zu etablieren, die ähnlich dem Runden Tisch Prost NRW zu einer Versachlichung der Diskurse über Sexarbeit beitragen könnten und dabei/dadurch Augenhöhe zu den Aktiven im Feld der erotisch-sexuellen Dienste zu realisieren.

Das Gespräch verlief sachlich. Betreibende, mit denen ich nach der Veranstaltung sprach, äusserten sich skeptisch zur Frage, ob die Diskussion konkret etwas gebracht habe. Jedoch wäre es gut gewesen, das es die Gelegenheit gegeben hätte, kritisch Einwände von vielen Seiten zu hören u.a. auch von Datenschutzaktivisten wie z.B. padeluun von Digitalcourage e.V.

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Beitrag von fraences »

Lieber Klaus,

die Grünen haben sich von anfang an gegen die Registrierung gewandt. Aber der springende Punkt hier wäre eine gute Chance sie bezügliche Befürwortung der Konzessionierung anzusprechen. Denn wie wir alle wissen, das es nicht allein Euch Betreiber trifft, sondern in graviernede Maße auch die SexarbeiterInnnen. Da ihnen durch die Konzessionierung die Infrastuktur vernichtet wird. Und ein total Überwachung der SexarbeiterInnen , auch durch die Betreiber erfolgt.

Ist das thematisiert worden???
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Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

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...
Stephannie Klee vom BSD und Anja vom BesD haben auf die Folgen der Erlaubnispflicht für die Betriebsstätten hingewiesen. Insbesondere auf die erwarteten Betriebsschliessungen besonders kleiner Arbeitsorte. Felicitas Schirow vom Cafe psst hat die Erlaubnispflicht in einem Beitrag abgelehnt und gefragt wozu diese notwendig sei.

Diese Kritik wurde von Ulle Schauws zur Kenntnis genommen und soll in die Diskussion bei den Grünen mit einfließen. Die Aussage empfinde ich aber als eine diplomatische Formel. Da Ulle Schauws die Erlaubnispflicht insgesamt als einen Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Sexarbeit und gegen die Stigmatisierung des Gewerbes gewertet hat.

Natürlich wurden im Laufe des Gespräches noch viele andere Themen aufgegriffen. Ein Grundtenor war, dass auf die Allgegenwart der Diskreditierung, Stigmatisierung und Diskriminierung der Sexarbeit im gesellschaftlichen Diskurs verwiesen wurde, der durch Herstellung von Augenhöhe zu den Aktiven des Feldes (Sexarbeitende, Kundschaft, Dienstleistende für diese) begegnet werden müsse. Die Grünen sagten zu sich dafür einzusetzen, dass von Ihnen flächendeckend Initiativen unterstützt und ergriffen werden würden, um eine sachliche Diskussion zu fördern (z.B. Runde Tische nach Beispiel NRW). Dies würen sie auch in den feministischen Zusammenhängen, in denen sie präsent seien, deutlich vertreten.

Das war ihre Antwort auch, als ich mit Hinweis auf das historische Kontinuum der sozialen Ächtung der Sexarbeit auf unsere (Haus9) Initiative zur Gründung eines solchen Runden Tisches in Bremen hinwies, den ich in Bremen auch der Senatorin Stahmann (Grüne) unterbreitet habe, ohne dass Frau Stahmann bis heute auf diesen Vorschlag eingegangen ist. Frau Sybille Böschen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Bremen hatte unseren Vorschlag aufgegriffen, uns aber mitgeteilt, das wir wohl nicht Mitglieder eines solchen Gremiums werden würden, da wir Betreibende seien. Auch haben wir von Frau Böschen seit Anfang 2015 keine Rückmeldung erhalten, wie sie die Idee umzusetzen gedenkt. Andere Einzelpersonen, Gremien und Organisationen, die wir in dieser Sache angeschrieben haben, reagierten bis auf den Bund unabhängiger Handwerker, der unsere Initiative unterstützt, ebenfalls bis heute nicht auf unseren Vorschlag.

Frau Schauws sagte jedoch zu, mit den Grünen Bremens über unser Anliegen zu sprechen und nach Möglichkeit einen Kontakt zu vermitteln. Aus all dem entnehme ich, dass die Erlaubnispflicht in der derzeitigen Form nicht wirklich durch die Grünen in Frage gestellt wird.

Und wie gesagt, es wurde noch über viele andere Dinge gesprochen.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Prostiutionsschutzgesetz
Felicitas Schirow: Erst Bordell-Pleite, dann Expertin im Bundestag


Am Freitag wurde das Bordell von Felicitas Schirow wegen Mietschulden geräumt, jetzt beriet sie die Grünen als Expertin beim Prostiutionsschutzgesetz.


Am Freitag wurde ihr Bordell in Wilmersdorf wegen großer Mietschulden zwangsgeräumt. Und am Dienstag stand sie wieder im Rampenlicht: Felicitas Schirow (58 ) trat als Prostitutionsexpertin im Deutschen Bundestag auf.

Ungewöhnliche Anhörung im hohen Haus. Die Grünen hatten Sexualforscher, Frauenrechtlerinnen, Gynäkologen, Bordellbetreiber, bekennende Freier, Juristen und mehrere Prostitiuiertenverbände zu einer heißen Debatte über das geplante neue Prostitutionsschutzgesetz geladen – und 66 Experten kamen.

Das zentrale Anliegen des Gesetz ist der Kampf gegen den kriminellen Menschenhandel. Die Umsetzung soll 17 Millionen Euro kosten.

Stargast des Tages war Felicitas Schirow. Die bisherige Chefin des „Café Pssst“ war schon Vorreiterin für das Prostitutionsgesetz von 2002. Jetzt brachte sie sich wieder ein. „Durch das neue Gesetz werden wir nicht geschützt, sondern registriert und kriminalisiert“, sagt Schirow. „Der erste Entwurf der Bundesregierung fordert eine Art Hurenausweis und Zwangsberatungen. Das geht aber an der Lebenswirklichkeit in unserem Gewerbe völlig vorbei.“

Die Gastgeberin, Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws (49) erklärte für die Grünen, dass sie das Gesetz ablehnen: „Der Gesetzentwurf setzt die Diskriminierung und Sigmatisierung von Prostituierten fort und drängt viele in die Illegalität.“

Der fertige Gesetzentwurf soll noch im Dezember vorgestellt werden. Die Grünen wollen das Gesetz über den Bundesrat zu Fall bringen, weil seinen Umsetzung mit hohen Kosten für die Bundesländer verbunden ist.

http://www.bz-berlin.de/berlin/felicita ... -bundestag
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Beitrag von Kasharius »

Das mit Felicitas wusste ich gar nicht. SCHADE!!! Ich hoffe Sie macht weiter.

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Beitrag von friederike »

Ich wusste auch nicht dass das "Pssst" pleite ist! Wirklich schade. Allerdings hat man schon länger gehört dass es nicht mehr das alte Niveau hatte.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von lust4fun »

Wenn es über die Hintergründe öffentliche Informationen gibt, würde mich das aus ganz persönlicher Neugier interessieren. Die Website ist noch ohne Erklärung auf dem alten Stand aktiv.
Ich war einmal Gast dort. Das Flair dort und das Konzept erschien mir wirklich besonders. Eine unkomplizierte und angenehm "regulierte" Kontaktplattform selbstbewusster Menschen... Es macht mich traurig, wenn dies nur noch Geschichte ist. Aber es überrascht mich auch nicht völlig - ohne dass ich wirklich Einblick hätte. Es war für mich als Gast zu spüren, dass die Idee des "Pssst" mit seiner Preisstruktur nicht die Nachfrage erhält, die es braucht... Danke an Felicitas und ihr alles Gute!

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Beitrag von friederike »

Ich könnte mir denken dass das "Pssst" einfach zu sehr gewachsen ist, die haben ja immer mehr Zimmer angemietet. Auch hab ich gehört dass das Artemis ihnen einiges weggenommen haben soll.

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Ich könnte mir gut vorstellen, daß auch das Arthemis seinen Anteil daran hat. Unmittelbar nach dem die Baugenehmigung vom CDU-Stadtrat Gröhler (CDU), der heute im Bundestag sitzt, erteilt wurde, begann dessen Frontalangriff auf die bis dahin seit Jahrzehnten alteingesessenen Wohnungsbordelle. Würde es noch echten investigativen Journalismus geben.......

Ich durfte Felicitas Schirow (die damals noch Weigmann hieß) im Rahmen meiner Recherchen zur Diss. kennenlernen und muss sagen: Eine tolle (Geschäfts)Frau. Auch bewundere ich nach wie vor ihr politisches Engagement. Meine Hochachtung und an dieser Stelle alles gute für die Zukunft!!!

Kasharius grüßt

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fraences
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Beitrag von fraences »

Überarbeitete Fassung des Gesetzes von 25.11.2015

http://www.voice4sexworkers.com/wp-cont ... r-2015.pdf

Nur "Kosmetik" und Fristenverlängerung!!
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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