ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Schwesig kürzt die Auflagen für Prostituierte
Von Andrea Dernbach
Frauenministerin Manuela Schwesig hat den Entwurf des umkämpften Prostitutionsgesetzes etwas entschärft. Das könnte neuen Ärger mit der größeren Regierungspartei geben.
In der Koalition droht neuer Krach um das geplante Prostitutionsgesetz. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf in die Abstimmung der Fachministerien geschickt, der die Gesundheitsvorschriften und Meldepflicht für Sexarbeiterinnen reduziert. Genau diese Punkte sind der Union aber wichtig und seit der Verabredung im Koalitionsvertrag, das alte Prostitutionsgesetz zu ersetzen, umstritten. Wie aus dem Ministerium zu hören war, ist die Neufassung noch nicht zwischen den Koalitionspartnerinnen abgestimmt, auch inoffiziell nicht. Die sozialdemokratische Seite zeigte sich am Donnerstag zum Kampf um den geänderten Entwurf entschlossen und droht damit, das Gesetz gegebenenfalls scheitern zu lassen. "In der ursprünglichen Fassung wird es aus diesem Ministerium kein Gesetz geben", sagte Staatssekretär Ralf Kleindiek. Das Echo aus den Ländern und Kommunen habe "klar" gezeigt, "dass es so gar nicht ging". Notfalls werde das geplante Prostituiertenschutzgesetz "eben nicht kommen".
Gesetz soll erst nach zwei Jahren gelten
Die heftig umstrittene neue Anmeldepflicht steht zwar auch im jetzigen Text, die Anmeldung ist aber länger gültig. Statt im Abstand von zwei Jahren sollen sich Sexarbeiterinnen und - arbeiter nur noch alle zwei Jahre eine Anmeldebescheinigung holen müssen, Verlängerungen können per Internet beantragt und erteilt werden. Für Frauen und Männer unter 21 Jahren sollen Abstände von zwei statt bisher einem Jahr gelten. Die Auflage, sich beim Amtsarzt einmal jährlich - für Jüngere halbjährlich - beraten zu lassen, schrumpft zu einer einmaligen Pflicht vor der ersten Anmeldung als Sexworker. Das Gesetz soll zudem erst deutlich später in Kraft treten, nämlich erst zwei Jahre nach seiner Verabschiedung. Begründet wird dies wie die längeren Fristen mit dem Widerstand vor allem der Kommunen, deren Verwaltungen sich schon durch den Flüchtlingszustrom überfordert sehen. Das Ministerium denkt zudem daran, den Teil des Gesetzes, in dem es um mehr Auflagen für Bordelle geht - Betreiber müssten künftig unter anderem ein sauberes Führungszeugnis nachweisen - schon nach sechs Monaten in Kraft zu setzen oder ihn getrennt zur Abstimmung ins Parlament zu bringen. Die härteren Vorschriften für "Prostitutionsstätten" und Bordelliers werden sogar von Sexarbeits-Berufsverbänden akzeptiert oder begrüßt.
"Uferlose Definition von Prostitution"
Dagegen gibt es gegen Meldepflicht und die Wiedereinführung der Bescheinigung vom Gesundheitsamt - die einst vorgeschriebene ärztliche Untersuchung für den "Bockschein" wurde von Prostituierten als besonders herabwürdigend empfunden - heftigen Widerstand, auch aus den Ländern, vom Deutschen Frauenrat und vom Juristinnenbund. Die Juristinnen hielten den Entwurf für verfassungswidrig, unter anderem weil er die Berufsfreiheit von Sexarbeitern unzulässig einschränke und gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoße. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen hatte im August zudem eine „geradezu uferlose Definition von Prostitution“ im Entwurf gerügt. Demnach sollte als Prostituierte nicht mehr nur gelten, wer regelmäßig, sondern auch wer gelegentlich sexuelle Dienstleistungen anbietet. Als Lohn sollte nicht nur Geld, sondern auch jede andere „geldwerte Gegenleistung“ gelten. Damit werde auch die Studentin, die mit ihrem Professor schlafe, oder die Obdachlose, die dies für ein Dach überm Kopf tue, stigmatisiert, sagte die Abteilungsleiterin der grünen Ministerin Barbara Steffens, die langjährige Leiterin des Runden Tischs Prostitution im Land, Claudia Zimmermann-Schwartz. Das Gesetz schaffe erst Prostituierte. Dieser heikle Passus ist auch im neuen Text nicht gestrichen. In einer Umfrage des Tagesspiegels im Sommer hatte sich allerdings herausgestellt, dass nicht nur die Union für Repression eintritt: Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) begrüßt die Anmeldepflicht, ihre Grüne Kollegin in Baden-Württemberg wünscht sogar die Einführung des schwedischen Sexkauf-Verbots, also das Verbot von Prostitution.
Amnesty fordert Legalisierung
Das neue "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" sollte das seit 15 Jahren gültige Gesetz der rot-grünen Regierung Schröder ablösen. Es schaffte damals erstmals in Deutschland die Sittenwidrigkeit von Prostitution ab, womit unter anderem der Lohn für Sex einklagbar und die Möglichkeit eröffnet wurde, sich in der Sozialversicherung anzumelden. Kritikerinnen bemängeln aber, dass es vor allem im Gewerberecht kaum oder gar nicht umgesetzt wurde. Auch international ist der Umgang mit Prostitution hart umkämpft. Amnesty International entschied sich kürzlich nach langen internen Debatten und gegen heftigen Gegenwind, auf die Legalisierung von Sexarbeit hinzuwirken und Prostitutierte zum Ziel ihrer Menschenrechtsarbeit zu machen. Wer sexuelle Dienstleistungen anbiete, gehöre "einer der am stärksten an den Rand gedrängten Gruppen der Welt an", sagte Generalsekretär Salil Shetty nach dem Beschluss vom August.
Wer in der Branche arbeite, sei "ständig dem Risiko von Diskriminierung, Gewalt und Missbrauch ausgesetzt". Der beste Weg, die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen zu sichern, sei, sie von staatlicher und gesellschaftlicher Repression zu befreien, so Shetty.
http://www.tagesspiegel.de/politik/sexa ... 45342.html
Von Andrea Dernbach
Frauenministerin Manuela Schwesig hat den Entwurf des umkämpften Prostitutionsgesetzes etwas entschärft. Das könnte neuen Ärger mit der größeren Regierungspartei geben.
In der Koalition droht neuer Krach um das geplante Prostitutionsgesetz. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf in die Abstimmung der Fachministerien geschickt, der die Gesundheitsvorschriften und Meldepflicht für Sexarbeiterinnen reduziert. Genau diese Punkte sind der Union aber wichtig und seit der Verabredung im Koalitionsvertrag, das alte Prostitutionsgesetz zu ersetzen, umstritten. Wie aus dem Ministerium zu hören war, ist die Neufassung noch nicht zwischen den Koalitionspartnerinnen abgestimmt, auch inoffiziell nicht. Die sozialdemokratische Seite zeigte sich am Donnerstag zum Kampf um den geänderten Entwurf entschlossen und droht damit, das Gesetz gegebenenfalls scheitern zu lassen. "In der ursprünglichen Fassung wird es aus diesem Ministerium kein Gesetz geben", sagte Staatssekretär Ralf Kleindiek. Das Echo aus den Ländern und Kommunen habe "klar" gezeigt, "dass es so gar nicht ging". Notfalls werde das geplante Prostituiertenschutzgesetz "eben nicht kommen".
Gesetz soll erst nach zwei Jahren gelten
Die heftig umstrittene neue Anmeldepflicht steht zwar auch im jetzigen Text, die Anmeldung ist aber länger gültig. Statt im Abstand von zwei Jahren sollen sich Sexarbeiterinnen und - arbeiter nur noch alle zwei Jahre eine Anmeldebescheinigung holen müssen, Verlängerungen können per Internet beantragt und erteilt werden. Für Frauen und Männer unter 21 Jahren sollen Abstände von zwei statt bisher einem Jahr gelten. Die Auflage, sich beim Amtsarzt einmal jährlich - für Jüngere halbjährlich - beraten zu lassen, schrumpft zu einer einmaligen Pflicht vor der ersten Anmeldung als Sexworker. Das Gesetz soll zudem erst deutlich später in Kraft treten, nämlich erst zwei Jahre nach seiner Verabschiedung. Begründet wird dies wie die längeren Fristen mit dem Widerstand vor allem der Kommunen, deren Verwaltungen sich schon durch den Flüchtlingszustrom überfordert sehen. Das Ministerium denkt zudem daran, den Teil des Gesetzes, in dem es um mehr Auflagen für Bordelle geht - Betreiber müssten künftig unter anderem ein sauberes Führungszeugnis nachweisen - schon nach sechs Monaten in Kraft zu setzen oder ihn getrennt zur Abstimmung ins Parlament zu bringen. Die härteren Vorschriften für "Prostitutionsstätten" und Bordelliers werden sogar von Sexarbeits-Berufsverbänden akzeptiert oder begrüßt.
"Uferlose Definition von Prostitution"
Dagegen gibt es gegen Meldepflicht und die Wiedereinführung der Bescheinigung vom Gesundheitsamt - die einst vorgeschriebene ärztliche Untersuchung für den "Bockschein" wurde von Prostituierten als besonders herabwürdigend empfunden - heftigen Widerstand, auch aus den Ländern, vom Deutschen Frauenrat und vom Juristinnenbund. Die Juristinnen hielten den Entwurf für verfassungswidrig, unter anderem weil er die Berufsfreiheit von Sexarbeitern unzulässig einschränke und gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoße. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen hatte im August zudem eine „geradezu uferlose Definition von Prostitution“ im Entwurf gerügt. Demnach sollte als Prostituierte nicht mehr nur gelten, wer regelmäßig, sondern auch wer gelegentlich sexuelle Dienstleistungen anbietet. Als Lohn sollte nicht nur Geld, sondern auch jede andere „geldwerte Gegenleistung“ gelten. Damit werde auch die Studentin, die mit ihrem Professor schlafe, oder die Obdachlose, die dies für ein Dach überm Kopf tue, stigmatisiert, sagte die Abteilungsleiterin der grünen Ministerin Barbara Steffens, die langjährige Leiterin des Runden Tischs Prostitution im Land, Claudia Zimmermann-Schwartz. Das Gesetz schaffe erst Prostituierte. Dieser heikle Passus ist auch im neuen Text nicht gestrichen. In einer Umfrage des Tagesspiegels im Sommer hatte sich allerdings herausgestellt, dass nicht nur die Union für Repression eintritt: Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) begrüßt die Anmeldepflicht, ihre Grüne Kollegin in Baden-Württemberg wünscht sogar die Einführung des schwedischen Sexkauf-Verbots, also das Verbot von Prostitution.
Amnesty fordert Legalisierung
Das neue "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" sollte das seit 15 Jahren gültige Gesetz der rot-grünen Regierung Schröder ablösen. Es schaffte damals erstmals in Deutschland die Sittenwidrigkeit von Prostitution ab, womit unter anderem der Lohn für Sex einklagbar und die Möglichkeit eröffnet wurde, sich in der Sozialversicherung anzumelden. Kritikerinnen bemängeln aber, dass es vor allem im Gewerberecht kaum oder gar nicht umgesetzt wurde. Auch international ist der Umgang mit Prostitution hart umkämpft. Amnesty International entschied sich kürzlich nach langen internen Debatten und gegen heftigen Gegenwind, auf die Legalisierung von Sexarbeit hinzuwirken und Prostitutierte zum Ziel ihrer Menschenrechtsarbeit zu machen. Wer sexuelle Dienstleistungen anbiete, gehöre "einer der am stärksten an den Rand gedrängten Gruppen der Welt an", sagte Generalsekretär Salil Shetty nach dem Beschluss vom August.
Wer in der Branche arbeite, sei "ständig dem Risiko von Diskriminierung, Gewalt und Missbrauch ausgesetzt". Der beste Weg, die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen zu sichern, sei, sie von staatlicher und gesellschaftlicher Repression zu befreien, so Shetty.
http://www.tagesspiegel.de/politik/sexa ... 45342.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Schutz und Pflicht
Bundesfamilienministerin Schwesig legt einen geänderten Entwurf zum Prostitutionsgesetz vor. Die jährliche Gesundheitsberatung wird darin gestrichen.
Von Constanze von Bullion, Berlin
Verschlanken, entschlacken, bürokratische Auswüchse entfernen - die SPD will dem mühsam ausgehandelten Prostituiertenschutzgesetz noch einmal zu Leibe rücken. Nach Protesten aus Bundesländern und Verbänden hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen Gesetzesentwurf kassiert, auf den sich Union und SPD schon verständigt hatten. Schwesig will die bisher vorgesehenen obligatorischen Gesundheitsberatungen für Prostituierte stark reduzieren und eine einmalige, bundesweite Anmeldepflicht einführen, um Kommunen zu entlasten. Damit geht sie - einmal mehr - auf Konfrontationskurs mit CDU und CSU.
Sexarbeiter müssen sich nicht mehr an jedem Ort anmelden
"In der ursprünglichen Fassung wird es für das Gesetz aus unserem Ministerium keine Zustimmung geben", sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, am Donnerstag. Der Entwurf, der bisher vorliege, sei in Kommunen und Verbänden auf einhellige Ablehnung gestoßen. Sollte die Union nicht zu Änderungen am Gesetz bereit sein, so Kleindiek, "wird es auch nicht kommen".
Fast zwei Jahre haben Familienpolitiker von Union und SPD über das Prostituiertenschutzgesetz verhandelt. Es soll Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt schützen, aber auch Bordellbetreibern neue Anmeldepflichten auferlegen. Die Union setzte noch durch, dass Prostituierte sich an jedem Ort anmelden müssen, an dem sie arbeiten, auch wenn es nur kurz ist. Zudem verständigte man sich auf eine jährliche verpflichtende Gesundheitsberatung. Wer jünger als 21 Jahre ist und auf den Strich geht, sollte sich laut bisherigem Entwurf halbjährlich zur Beratung melden.
Mehr Kontrolle bedeute mehr Sicherheit für Prostituierte, argumentieren Familienpolitiker der Union. In der SPD hingegen betont man den Schutzcharakter des Gesetzes und will Stigmatisierung von Prostituierten vermeiden. Wer sie durch überzogene Kontrollen kujoniere, riskiere ihren Rückzug in die Illegalität und setze sie noch größeren Gefahren aus, argumentiert Familienministerin Schwesig.
Auch aus den Ländern kamen Einwände, vor allem aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hamburg. Zu verfassungsrechtlichen Bedenken gesellten sich Einwände von Datenschützern. Nach Angaben des Familienministeriums warnten zudem alle Bundesländer bis auf Bayern vor überzogenen bürokratischen Auflagen - auch für die Gesundheitsbehörden, die schon jetzt überlastet seien mit der Betreuung von Flüchtlingen. Das Bundesinnenministerium wiederum forderte eine Verschärfung des Entwurfs und einen erleichterten Datenfluss zwischen den Behörden.
Die Familienministerin hat den Innenminister nicht erhört. Schwesig nimmt die Flüchtlingslage und die Proteste der Kommunen zum Anlass, zentrale Elemente des Gesetzes zu entschärfen. Im neuen Gesetzentwurf, der am Mittwoch in die Ressortabstimmung ging, bleibt es zwar bei den Auflagen für Bordellbetreiber. Die jährliche Gesundheitsberatung für Prostituierte hingegen wurde gestrichen. Sie müssen laut Entwurf nur noch einmal, "vor Aufnahme der Tätigkeit" zur Beratung.
Nach dem neuen Entwurf bleibt es bei der Anmeldepflicht für Prostituierte, allerdings reicht eine einmalige Anmeldung. Sie ist vier Jahre gültig - statt bisher zwei - und kann im Internet verlängert werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich alle zwei Jahre melden statt jährlich, Verlängerung per Mausklick ausgeschlossen. Die Forderung der Union, dass Prostituierte sich an jedem Arbeitsort neu anmelden müssen, wäre damit gekippt. Tilgen will Schwesig auch den Passus, wonach Prostituierten bei "fehlender Einsichtsfähigkeit" die Anmeldung versagt werden kann.
Um Kommunen mehr Zeit zu geben, will die Ministerin die Auflagen für Prostituierte erst zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten lassen. Die Auflagen für Bordellbetreiber sollen nach sechs Monaten wirksam werden. Denkbar wäre auch, das Gesetz zu teilen - und nur den unstrittigen Teil für Bordellbetreiber zu verabschieden, auf die strittigen Auflagen für Prostituierte hingegen zu verzichten.
Aus der Union kommt bereits Gegenwind. "Wir sind nicht bereit, an der Sicherheit von Prostituierten Abstriche zu machen, nur weil viele Flüchtlinge im Land sind", sagte der CSU-Familienpolitiker Paul Lehrieder. Ein Konsens - derzeit außer Sicht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/pros ... -1.2756192
Bundesfamilienministerin Schwesig legt einen geänderten Entwurf zum Prostitutionsgesetz vor. Die jährliche Gesundheitsberatung wird darin gestrichen.
Von Constanze von Bullion, Berlin
Verschlanken, entschlacken, bürokratische Auswüchse entfernen - die SPD will dem mühsam ausgehandelten Prostituiertenschutzgesetz noch einmal zu Leibe rücken. Nach Protesten aus Bundesländern und Verbänden hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen Gesetzesentwurf kassiert, auf den sich Union und SPD schon verständigt hatten. Schwesig will die bisher vorgesehenen obligatorischen Gesundheitsberatungen für Prostituierte stark reduzieren und eine einmalige, bundesweite Anmeldepflicht einführen, um Kommunen zu entlasten. Damit geht sie - einmal mehr - auf Konfrontationskurs mit CDU und CSU.
Sexarbeiter müssen sich nicht mehr an jedem Ort anmelden
"In der ursprünglichen Fassung wird es für das Gesetz aus unserem Ministerium keine Zustimmung geben", sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, am Donnerstag. Der Entwurf, der bisher vorliege, sei in Kommunen und Verbänden auf einhellige Ablehnung gestoßen. Sollte die Union nicht zu Änderungen am Gesetz bereit sein, so Kleindiek, "wird es auch nicht kommen".
Fast zwei Jahre haben Familienpolitiker von Union und SPD über das Prostituiertenschutzgesetz verhandelt. Es soll Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt schützen, aber auch Bordellbetreibern neue Anmeldepflichten auferlegen. Die Union setzte noch durch, dass Prostituierte sich an jedem Ort anmelden müssen, an dem sie arbeiten, auch wenn es nur kurz ist. Zudem verständigte man sich auf eine jährliche verpflichtende Gesundheitsberatung. Wer jünger als 21 Jahre ist und auf den Strich geht, sollte sich laut bisherigem Entwurf halbjährlich zur Beratung melden.
Mehr Kontrolle bedeute mehr Sicherheit für Prostituierte, argumentieren Familienpolitiker der Union. In der SPD hingegen betont man den Schutzcharakter des Gesetzes und will Stigmatisierung von Prostituierten vermeiden. Wer sie durch überzogene Kontrollen kujoniere, riskiere ihren Rückzug in die Illegalität und setze sie noch größeren Gefahren aus, argumentiert Familienministerin Schwesig.
Auch aus den Ländern kamen Einwände, vor allem aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hamburg. Zu verfassungsrechtlichen Bedenken gesellten sich Einwände von Datenschützern. Nach Angaben des Familienministeriums warnten zudem alle Bundesländer bis auf Bayern vor überzogenen bürokratischen Auflagen - auch für die Gesundheitsbehörden, die schon jetzt überlastet seien mit der Betreuung von Flüchtlingen. Das Bundesinnenministerium wiederum forderte eine Verschärfung des Entwurfs und einen erleichterten Datenfluss zwischen den Behörden.
Die Familienministerin hat den Innenminister nicht erhört. Schwesig nimmt die Flüchtlingslage und die Proteste der Kommunen zum Anlass, zentrale Elemente des Gesetzes zu entschärfen. Im neuen Gesetzentwurf, der am Mittwoch in die Ressortabstimmung ging, bleibt es zwar bei den Auflagen für Bordellbetreiber. Die jährliche Gesundheitsberatung für Prostituierte hingegen wurde gestrichen. Sie müssen laut Entwurf nur noch einmal, "vor Aufnahme der Tätigkeit" zur Beratung.
Nach dem neuen Entwurf bleibt es bei der Anmeldepflicht für Prostituierte, allerdings reicht eine einmalige Anmeldung. Sie ist vier Jahre gültig - statt bisher zwei - und kann im Internet verlängert werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich alle zwei Jahre melden statt jährlich, Verlängerung per Mausklick ausgeschlossen. Die Forderung der Union, dass Prostituierte sich an jedem Arbeitsort neu anmelden müssen, wäre damit gekippt. Tilgen will Schwesig auch den Passus, wonach Prostituierten bei "fehlender Einsichtsfähigkeit" die Anmeldung versagt werden kann.
Um Kommunen mehr Zeit zu geben, will die Ministerin die Auflagen für Prostituierte erst zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten lassen. Die Auflagen für Bordellbetreiber sollen nach sechs Monaten wirksam werden. Denkbar wäre auch, das Gesetz zu teilen - und nur den unstrittigen Teil für Bordellbetreiber zu verabschieden, auf die strittigen Auflagen für Prostituierte hingegen zu verzichten.
Aus der Union kommt bereits Gegenwind. "Wir sind nicht bereit, an der Sicherheit von Prostituierten Abstriche zu machen, nur weil viele Flüchtlinge im Land sind", sagte der CSU-Familienpolitiker Paul Lehrieder. Ein Konsens - derzeit außer Sicht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/pros ... -1.2756192
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Jetzt heißt es:
"Die Anmeldebescheinigung und die Aliasbescheinigung sind bundesweit gültig."
Den Satz kriegt die Union aus dem Entwurf nicht mehr raus!
(Trotzdem nur ein schwacher Trost, denn jetzt wird die weitergehende Überzeugungsarbeit schwieriger - die offensichtlich dümmste aller Possen in dem Text fehlt ja nun...)
"Die Anmeldebescheinigung und die Aliasbescheinigung sind bundesweit gültig."
Den Satz kriegt die Union aus dem Entwurf nicht mehr raus!
(Trotzdem nur ein schwacher Trost, denn jetzt wird die weitergehende Überzeugungsarbeit schwieriger - die offensichtlich dümmste aller Possen in dem Text fehlt ja nun...)
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Da scheint es richtig zu krachen zwischen SPD und CDU/CSU:
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... Tisch.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Koalitions-Gerangel um Schwesigs „Prostituiertenschutzgesetz“
Statt „Entschärfung“ bloße Kosmetik und neue Hürden für Sexarbeiter/innen
Der neue Referentenentwurf zum sogenannten „Prostituiertenschutzgesetz“ zeigt erneut: Massive Proteste von Verbänden und Organisationen, nicht zuletzt von Sexarbeiter/innen, gegen das von Ministerin Schwesig (SPD) geplante repressive „Prostituiertenschutzgesetz“ werden systematisch ignoriert und mit Missachtung gestraft. Von „Einsichtsfähigkeit“ im Hause Schwesig kann keine Rede sein.
Die angebliche „Entschärfung“, die das „Prostituiertenschutzgesetz“ mit der jüngsten Fassung vom 25.11.2015 erfahren haben soll, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Polit-Inszenierung und reine Kosmetik. Denn auch die neueste Version des „Prostituiertenschutzgesetzes“ enthält die Registrierungspflicht für Sexarbeiter/innen (wie es sie zuletzt 1939 unter den Nazis gab), eine gesundheitliche Zwangsberatung, einen obligatorischen „Idiotentest“ für Sexarbeiter/innen, die Einführung eines „Hurenpasses“, eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten bereits ab 2 (!) Personen sowie das Recht der Polizei auf jederzeitige, anlasslose Kontrollen im Prostitutionsgewerbe.
Die nunmehr vorgesehene Streckung der Pflicht zur Wiederholung der Anmeldung (auf 2 bzw. 4 Jahre) sowie deren bundesweite Geltung ändern keinen Deut an der insgesamt repressiven und überwachungsstaatlichen Grundkonzeption des geplanten Gesetzes.
Statt einer „Entschärfung“ enthält der neue Referentenentwurf vielmehr zusätzliche Verschärfungen für Sexarbeiter/innen:
Schwangerschaft: Nach § 5 Abs 1 Nr. 3 darf Sexarbeiter/innen neuerdings eine Anmeldebescheinigung versagt werden, wenn sie schwanger sind. Das bedeutet: Vorherige Schwangerschaftstest bei der Absicht, in der Prostitution zu arbeiten. Bei dieser demütigenden Form staatlicher Sexual- und Reproduktionskontrolle handelt es sich um eine rechtliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Erwerbstätigkeiten. Die Regelung steht zudem im Widerspruch zu § 4 Mutterschutzgesetz.
Werbeverbot: § 31 ProstSchG weitet das gesetzliche Werbeverbot hinsichtlich der „Gelegenheiten zu sexuellen Dienstleistungen“ noch weiter aus als im Vorgängerentwurf und verdeutlicht, dass, dass der bisherige Hinweis auf die Vermeidung „ungeschützten Geschlechtsverkehrs“ nur ein beliebiger und willkommener Anlass für einen insgesamt repressiveren Umgang mit Prostition.
„Idiotentest“: Im Unterschied zum Vorgängerentwurf wird nun nicht mehr mangelnde „Einsicht“, sondern verstärkt eine „mangelnde Einsichtsfähigkeit“ als Grund für einen Ausschluss aus der Prostitution genannt. (vgl. § 8, § 15, § 22 ProstSchG) Die Meldung der „WELT“ (26.11.2015) unter der Überschrift „Idiotentest für Prostituierte ist vom Tisch“ erweist sich als Zeitungsente. Bei derart miesem Journalismus braucht man sich über den Vorwurf der „Lügenpresse“ nicht weiter wundern.
Wer angesichts der neuen Vorgaben aus dem Hause Schwesig wie Markus Weinberg, frauenpolitischer Sprecher der Union, behauptet, „Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer werden sich angesichts der neuen Regelungsgesetze freuen“ und damit den Eindruck erweckt, eine „Prostitutionslobby“ bzw. „Menschenhändler“ würden im Bundesfamilienministerium die Strippen ziehen, dem sei dringend geraten, sich selbst auf seinen Geisteszustand überprüfen zu lassen, anstatt die Öffentlichkeit weiterhin mit solchen Einlassungen zu behelligen.
Der neue Referentenentwurf ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein durchsichtiges Manöver des Hauses Schwesig, um sich vom Vorwurf der Ausweitung von Bürokratiekosten reinzuwaschen und den Bundesländern kein Vorwand für ein Ausbremsen des „Prostituiertenschutzgesetzes“ im Bundesrat zu liefern. (Die jährlichen Bürokratiekosten werden gerade mal von angeblich 54,1 Mio. € (bisheriger Entwurf) auf nunmehr 37,1 Mio. € gesenkt.)
Das eigentliche Problem des „Prostituiertenschutzgesetzes“ sind nicht irgendwelche „Bürokratiekosten“, sondern die systematische Verweigerung verfassungsmässiger Grundrechte für Sexarbeiter/innen, insbesondere das Recht auf sexuelle und informelle Selbtbestimmung sowie das Recht auf freie Berufsausübung in der Prostitution. Der eigentliche Skandal besteht darin, dass beide Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU unter dem Vorwand des „Schutzes“ vor Kriminalität die Grundrechte von Sexarbeiter/innen mit Füßen treten. Der neue Entwurf aus dem Hause Schwesig belegt dies erneut. Von „Entschärfung“ keine Spur.
--
4.Frankfurter Prostitutionstage 13.11.2015 bis 15.11.2015
http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... nsTage.pdf
DONA CARMEN E.V.
Elbestr. 41
60329 Frankfurt/Main
Tel: 069-76752880
Fax: 069-76750882
www.donacarmen.de
SPENDENKONTO
Dona Carmen e.V.
Frankfurter Sparkasse
Konto: 466 166
BLZ: 500 502 01
Statt „Entschärfung“ bloße Kosmetik und neue Hürden für Sexarbeiter/innen
Der neue Referentenentwurf zum sogenannten „Prostituiertenschutzgesetz“ zeigt erneut: Massive Proteste von Verbänden und Organisationen, nicht zuletzt von Sexarbeiter/innen, gegen das von Ministerin Schwesig (SPD) geplante repressive „Prostituiertenschutzgesetz“ werden systematisch ignoriert und mit Missachtung gestraft. Von „Einsichtsfähigkeit“ im Hause Schwesig kann keine Rede sein.
Die angebliche „Entschärfung“, die das „Prostituiertenschutzgesetz“ mit der jüngsten Fassung vom 25.11.2015 erfahren haben soll, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Polit-Inszenierung und reine Kosmetik. Denn auch die neueste Version des „Prostituiertenschutzgesetzes“ enthält die Registrierungspflicht für Sexarbeiter/innen (wie es sie zuletzt 1939 unter den Nazis gab), eine gesundheitliche Zwangsberatung, einen obligatorischen „Idiotentest“ für Sexarbeiter/innen, die Einführung eines „Hurenpasses“, eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten bereits ab 2 (!) Personen sowie das Recht der Polizei auf jederzeitige, anlasslose Kontrollen im Prostitutionsgewerbe.
Die nunmehr vorgesehene Streckung der Pflicht zur Wiederholung der Anmeldung (auf 2 bzw. 4 Jahre) sowie deren bundesweite Geltung ändern keinen Deut an der insgesamt repressiven und überwachungsstaatlichen Grundkonzeption des geplanten Gesetzes.
Statt einer „Entschärfung“ enthält der neue Referentenentwurf vielmehr zusätzliche Verschärfungen für Sexarbeiter/innen:
Schwangerschaft: Nach § 5 Abs 1 Nr. 3 darf Sexarbeiter/innen neuerdings eine Anmeldebescheinigung versagt werden, wenn sie schwanger sind. Das bedeutet: Vorherige Schwangerschaftstest bei der Absicht, in der Prostitution zu arbeiten. Bei dieser demütigenden Form staatlicher Sexual- und Reproduktionskontrolle handelt es sich um eine rechtliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Erwerbstätigkeiten. Die Regelung steht zudem im Widerspruch zu § 4 Mutterschutzgesetz.
Werbeverbot: § 31 ProstSchG weitet das gesetzliche Werbeverbot hinsichtlich der „Gelegenheiten zu sexuellen Dienstleistungen“ noch weiter aus als im Vorgängerentwurf und verdeutlicht, dass, dass der bisherige Hinweis auf die Vermeidung „ungeschützten Geschlechtsverkehrs“ nur ein beliebiger und willkommener Anlass für einen insgesamt repressiveren Umgang mit Prostition.
„Idiotentest“: Im Unterschied zum Vorgängerentwurf wird nun nicht mehr mangelnde „Einsicht“, sondern verstärkt eine „mangelnde Einsichtsfähigkeit“ als Grund für einen Ausschluss aus der Prostitution genannt. (vgl. § 8, § 15, § 22 ProstSchG) Die Meldung der „WELT“ (26.11.2015) unter der Überschrift „Idiotentest für Prostituierte ist vom Tisch“ erweist sich als Zeitungsente. Bei derart miesem Journalismus braucht man sich über den Vorwurf der „Lügenpresse“ nicht weiter wundern.
Wer angesichts der neuen Vorgaben aus dem Hause Schwesig wie Markus Weinberg, frauenpolitischer Sprecher der Union, behauptet, „Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer werden sich angesichts der neuen Regelungsgesetze freuen“ und damit den Eindruck erweckt, eine „Prostitutionslobby“ bzw. „Menschenhändler“ würden im Bundesfamilienministerium die Strippen ziehen, dem sei dringend geraten, sich selbst auf seinen Geisteszustand überprüfen zu lassen, anstatt die Öffentlichkeit weiterhin mit solchen Einlassungen zu behelligen.
Der neue Referentenentwurf ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein durchsichtiges Manöver des Hauses Schwesig, um sich vom Vorwurf der Ausweitung von Bürokratiekosten reinzuwaschen und den Bundesländern kein Vorwand für ein Ausbremsen des „Prostituiertenschutzgesetzes“ im Bundesrat zu liefern. (Die jährlichen Bürokratiekosten werden gerade mal von angeblich 54,1 Mio. € (bisheriger Entwurf) auf nunmehr 37,1 Mio. € gesenkt.)
Das eigentliche Problem des „Prostituiertenschutzgesetzes“ sind nicht irgendwelche „Bürokratiekosten“, sondern die systematische Verweigerung verfassungsmässiger Grundrechte für Sexarbeiter/innen, insbesondere das Recht auf sexuelle und informelle Selbtbestimmung sowie das Recht auf freie Berufsausübung in der Prostitution. Der eigentliche Skandal besteht darin, dass beide Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU unter dem Vorwand des „Schutzes“ vor Kriminalität die Grundrechte von Sexarbeiter/innen mit Füßen treten. Der neue Entwurf aus dem Hause Schwesig belegt dies erneut. Von „Entschärfung“ keine Spur.
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4.Frankfurter Prostitutionstage 13.11.2015 bis 15.11.2015
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Immer wieder drollig: Ein Mann als frauenpolitischer Sprecher...
Allen engagierten SW, die hier als "Lobbyisten" wie ich finde herabgewürdigt werden, meine HOCHACHTUNG zum bisher erfolgreichen Widerstand. Was die Koalition betrifft: Tja, wenn zwei sich streiten freuen sich die Dritten.
Es heißt aber auch weiter wachsam bleiben.
Euch allen einen schönen ersten Advent:
"Macht hoch die Tür, die Tor macht weit..."
Kasharius grüßt
Allen engagierten SW, die hier als "Lobbyisten" wie ich finde herabgewürdigt werden, meine HOCHACHTUNG zum bisher erfolgreichen Widerstand. Was die Koalition betrifft: Tja, wenn zwei sich streiten freuen sich die Dritten.
Es heißt aber auch weiter wachsam bleiben.
Euch allen einen schönen ersten Advent:
"Macht hoch die Tür, die Tor macht weit..."
Kasharius grüßt
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Ich hatte es so gut wie erwartet: Die SPD wittert jetzt ihre Chance, wo doch die Union wegen der Flüchtlingsproblematik immer weiter auseinanderklafft, während die nächsten Bundestagswahlen ganz allmählich näher rücken.
Was ich mich jetzt aber frage: Bei uns in den Niederlanden kann ein Koalitionspartner ohne weiteres mit Oppositionsmitgliedern Gesetzesentwürfe konzipieren und zur Abstimmung vorlegen, so wie auch Oppositionsparteien dies ohne Beteiligung von Regierungsparteien machen können. Wie ist das eigentlich in Deutschland? Geht das überhaupt? Oder sind Gesetzesentwürfe nach deutschem Recht absolutes Regierungsprivileg? Das heisst, wäre ein alternativer Gesetzesentwurf von SPD/Grünen/Linke überhaupt möglich?
Was ich mich jetzt aber frage: Bei uns in den Niederlanden kann ein Koalitionspartner ohne weiteres mit Oppositionsmitgliedern Gesetzesentwürfe konzipieren und zur Abstimmung vorlegen, so wie auch Oppositionsparteien dies ohne Beteiligung von Regierungsparteien machen können. Wie ist das eigentlich in Deutschland? Geht das überhaupt? Oder sind Gesetzesentwürfe nach deutschem Recht absolutes Regierungsprivileg? Das heisst, wäre ein alternativer Gesetzesentwurf von SPD/Grünen/Linke überhaupt möglich?
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Vielen Dank an Dona Carmen für diese erste Analyse und Einschätzung.
»Das eigentliche Problem des "Prostituiertenschutzgesetzes" sind nicht irgendwelche "Bürokratiekosten", sondern
Ich würde mich freuen von DC über den Stand des Rechtsstreites um die Aberkennung der Gemeinützigkeit informiert und sich nicht scheut, in dieser Angelegenheit um Spenden für das laufende und eventuell sich anschließende Vefahren zu bitten.
»Das eigentliche Problem des "Prostituiertenschutzgesetzes" sind nicht irgendwelche "Bürokratiekosten", sondern
die systematische Verweigerung verfassungsmässiger Grundrechte für Sexarbeiter/innen, insbesondere das Recht auf
sexuelle und informelle Selbtbestimmung sowie das Recht auf freie Berufsausübung in der Prostitution.«
sexuelle und informelle Selbtbestimmung sowie das Recht auf freie Berufsausübung in der Prostitution.«
Ich würde mich freuen von DC über den Stand des Rechtsstreites um die Aberkennung der Gemeinützigkeit informiert und sich nicht scheut, in dieser Angelegenheit um Spenden für das laufende und eventuell sich anschließende Vefahren zu bitten.
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@Arum
um kurz Deine Frage zu beantworten: Verfassungsrechtlich wären solch wechselnde Mehrheiten zwar möglich, politisch wäre aber dies das Ende der großen Koalition. Wäre zwar vielleicht wünschenswert, aber DAS riskiert die SPD wohl (noch) nicht. Ich möchte mir in der gegenwärtigen Situation auch nicht das Ergebnis von Neuwahlen vorstellen. Die AfD liegt in Umfragen so um die 7-8 %...
Kasharius grüßt Dich herzlich
um kurz Deine Frage zu beantworten: Verfassungsrechtlich wären solch wechselnde Mehrheiten zwar möglich, politisch wäre aber dies das Ende der großen Koalition. Wäre zwar vielleicht wünschenswert, aber DAS riskiert die SPD wohl (noch) nicht. Ich möchte mir in der gegenwärtigen Situation auch nicht das Ergebnis von Neuwahlen vorstellen. Die AfD liegt in Umfragen so um die 7-8 %...
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Familienministerin Schwesig entschärft Entwurf für Prostituiertenschutzgesetz
"Marianne Rademacher, Frauenreferentin der Deutschen AIDS-Hilfe, begrüßte Schwesigs Entwurf als Schritt in die richtige Richtung, forderte aber weitere Änderungen. „Die geplante Anmeldepflicht soll zwar weniger bürokratisch gehandhabt werden, aber bestehen bleiben. Sie ist unserer Auffassung nach verfassungs- und datenschutzrechtlich unzulässig und treibt Prostituierte in die Illegalität."
http://magazin.hiv/2015/11/27/familienm ... utzgesetz/
"Marianne Rademacher, Frauenreferentin der Deutschen AIDS-Hilfe, begrüßte Schwesigs Entwurf als Schritt in die richtige Richtung, forderte aber weitere Änderungen. „Die geplante Anmeldepflicht soll zwar weniger bürokratisch gehandhabt werden, aber bestehen bleiben. Sie ist unserer Auffassung nach verfassungs- und datenschutzrechtlich unzulässig und treibt Prostituierte in die Illegalität."
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Prostitution: Schwesig hält an Strafen für Prostituierte fest
http://www.huffingtonpost.de/sonja-doli ... 60638.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Schwesig will Schwangerschaftstest von allen Sexarbeiter/innen
Der von der Bundesregierung vor zwei Tagen (25.11.2015) veröffentlichte neue Referentenentwurf für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ lässt keinen Zweifel: Die zuständige Ministerin Schwesig (SPD) hat ganz offensichtlich ein großes Problem mit Prostitution.
Nicht nur, dass im Rahmen der geplanten Zwangsregistrierung von Sexarbeiter/innen deren „Einsichtsfähigkeit“ geprüft werden soll („Idiotentest“), ohne dass überhaupt klar ist, nach welchen Kriterien eine mangelnde oder hinreichende „Einsichtsfähigkeit“ festgestellt wird. (Bei mangelnder „Einsichtsfähigkeit“ erfolgt ein Verbot der Prostitutionstätigkeit für die betreffende Person.)
Jetzt setzt die Bundesregierung noch einen drauf und verlangt einen Schwangerschaftstest von sämtlichen Sexarbeiter/innen!
Denn in § 5 („Anmeldebescheinigung“) des jüngsten Referentenentwurfs zu einem „Prostituiertenschutzgesetz“ heißt es: „Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn… die anmeldepflichtige Person schwanger ist.“ (vgl. S. 9, Referentenentwurf vom 25.11.2015)
Diese Regelung kann nur bedeuten, dass sämtiche Frauen, die in der Prostitution arbeiten wollen, zuvor einen Schwangerschaftstest machen müssen. Die Regelung bedeutet weiter, dass Sexarbeiter/innen ihre Prostitutionstätigkeit einstellen müssten, sobald sie schwanger werden. Andernfalls macht die in § 5 ProstSchG neu aufgenommene Regelung keinen Sinn.
Doña Carmen e.V. lehnt diesen durch nichts begründeten massiven Eingriff in die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen in der Prostitution entschieden ab. Hinsichtlich der staatlichen Entmündigung und Bevormundung gegenüber Sexarbeiter/innen hat Ministerin Schwesig nun offenbar jegliches Maß verloren. Frauen können selbst entscheiden, ob und wie lange sie bei Schwangerschaft der Prostitution nachgehen wollen.
Diese demütigende Form staatlicher Sexual- und Reproduktionskontrolle ist nicht hinnehmbar. Sie steht für eine weitere rechtliche Ungleichbehandlung von Prostitution gegenüber anderen Erwerbstätigkeiten und ist keinesfalls gedeckt durch § 4 Mutterschutzgesetz.
Doña Carmen e.V. sieht in den neuen Regelungen von Ministerin Schwesig einen weiteren Beleg dafür, dass der Ansatz des „Prostituiertenschutzgesetzes“ grundfalsch ist. Dieses Gesetz muss weg!
Der von der Bundesregierung vor zwei Tagen (25.11.2015) veröffentlichte neue Referentenentwurf für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ lässt keinen Zweifel: Die zuständige Ministerin Schwesig (SPD) hat ganz offensichtlich ein großes Problem mit Prostitution.
Nicht nur, dass im Rahmen der geplanten Zwangsregistrierung von Sexarbeiter/innen deren „Einsichtsfähigkeit“ geprüft werden soll („Idiotentest“), ohne dass überhaupt klar ist, nach welchen Kriterien eine mangelnde oder hinreichende „Einsichtsfähigkeit“ festgestellt wird. (Bei mangelnder „Einsichtsfähigkeit“ erfolgt ein Verbot der Prostitutionstätigkeit für die betreffende Person.)
Jetzt setzt die Bundesregierung noch einen drauf und verlangt einen Schwangerschaftstest von sämtlichen Sexarbeiter/innen!
Denn in § 5 („Anmeldebescheinigung“) des jüngsten Referentenentwurfs zu einem „Prostituiertenschutzgesetz“ heißt es: „Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn… die anmeldepflichtige Person schwanger ist.“ (vgl. S. 9, Referentenentwurf vom 25.11.2015)
Diese Regelung kann nur bedeuten, dass sämtiche Frauen, die in der Prostitution arbeiten wollen, zuvor einen Schwangerschaftstest machen müssen. Die Regelung bedeutet weiter, dass Sexarbeiter/innen ihre Prostitutionstätigkeit einstellen müssten, sobald sie schwanger werden. Andernfalls macht die in § 5 ProstSchG neu aufgenommene Regelung keinen Sinn.
Doña Carmen e.V. lehnt diesen durch nichts begründeten massiven Eingriff in die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen in der Prostitution entschieden ab. Hinsichtlich der staatlichen Entmündigung und Bevormundung gegenüber Sexarbeiter/innen hat Ministerin Schwesig nun offenbar jegliches Maß verloren. Frauen können selbst entscheiden, ob und wie lange sie bei Schwangerschaft der Prostitution nachgehen wollen.
Diese demütigende Form staatlicher Sexual- und Reproduktionskontrolle ist nicht hinnehmbar. Sie steht für eine weitere rechtliche Ungleichbehandlung von Prostitution gegenüber anderen Erwerbstätigkeiten und ist keinesfalls gedeckt durch § 4 Mutterschutzgesetz.
Doña Carmen e.V. sieht in den neuen Regelungen von Ministerin Schwesig einen weiteren Beleg dafür, dass der Ansatz des „Prostituiertenschutzgesetzes“ grundfalsch ist. Dieses Gesetz muss weg!
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Streit um Gesetzentwurf Schwesig will Prostitutionsgesetz entschärfen – Union empört
Familienministerin Manuela Schwesig will das Prostitutionsgesetz entschärfen – und verärgert damit die Union. Kritik hagelt es vor allem bei zwei Punkten. Von Melanie Reinsch
Der Streit um eine Neufassung des Prostitutionsgesetzes von 2002 geht in die nächste Runde. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will die zwischen Koalitionspartnern monatelang ausgehandelte Gesetzesnovelle entschärfen. Die Union ist empört und fordert die SPD zur Vertragstreue auf.
Kritik hagelte es vor allem bei zwei Punkten. Der vorige Entwurf sah vor, dass sich Prostituierte über 21 Jahre alle zwei Jahre bei einer Behörde anmelden müssen, um ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. Nach dem neuen Entwurf bräuchten sie das nur alle vier Jahre, das ginge sogar online. Sie müssten also nicht mehr persönlich bei einer Behörde erscheinen. Die Anmeldung soll im ganzen Bundesgebiet gültig sein, so dass sich die Sexarbeiterinnen nicht in jeder Stadt wieder neu anmelden müssten, so wie es die Union gefordert hatte.
Der alte Entwurf sah außerdem eine jährliche Gesundheitsberatung für über 21-Jährige vor, für unter 21-Jährige sogar halbjährlich. Nach Schwesigs Neufassung soll das nur einmal in der Laufbahn nötig sein, nämlich vor der Anmeldung als Sexarbeiter.
„Eine Ohrfeige für alle“
Außerdem soll das Gesetz nicht mehr sechs Wochen nach Verkündung, sondern erst zwei Jahre danach in Kraft treten. „Das ist eine Ohrfeige für alle, die sich in einem konstruktiven Prozess dafür eingesetzt haben, die Situation für Prostituierte zu verbessern“, sagt Frank Heinrich, CDU-Bundestagsmitglied und Vorsitzender vom Bündnis „Gemeinsam gegen Menschenhandel“ zu dem neuen Entwurf.
Die Union kritisiert, dass durch die Neufassung bereits vereinbarte und wichtige Punkte aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würden und das Schutzsystem durch das späte Inkrafttreten in die Zukunft geschoben werde. „Das ist mit CDU und CSU nicht zu machen“, erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitischer Sprecher der Fraktion Marcus Weinberg. Die Absenkung der Schutzstandards würde „zu einer Aushöhlung des Schutzzwecks des Gesetzes führen“. Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer würden sich angesichts der neuen Vorschläge in die Hände klatschen, heißt es weiter
Bundesministerium lässt Kritik nicht gelten
Das Bundesministerium lässt die Kritik nicht gelten: „Frauenministerin Schwesig liegt der Schutz der Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, am Herzen. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelungen vor Ort auch umgesetzt werden können und der Schutz der Frauen und Männer gewährleistet ist. Es ist wichtig, dass wir hier auf die Erfahrungen der Praktiker vor Ort hören“, sagt eine Sprecherin des Familienministeriums.
Die Länder hatten beklagt, dass die jährlichen Gesundheitsberatungen ein zu hoher bürokratischer Aufwand seien, auch in Anbetracht der Flüchtlingszuwanderung, durch den die Behörden überlastet seien. Verbände kritisierten, dass die Anmeldpflicht die Frauen stigmatisieren würde. In dem neuen Referentenentwurf ist diese Kritik nun eingeflossen.
Das Ministerium verweist außerdem darauf, dass es mit den Koalitionspartnern im ständigen Austausch stehe, sogar ein Gespräch mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) habe es gegeben.
Zeit geht unnötig verloren
Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen, unterstützt die Änderungen zum Prostitutionsgesetz, bemängelt jedoch, dass die massive Kritik erst so spät aufgegriffen wurde. „Für all das hätte das Ministerium auch früher sorgen können. Durch das Gezänk mit der Union geht Zeit verloren, die besser für den Schutz der Prostituierten eingesetzt werden sollte. Zudem ist mehr als zweifelhaft, ob Ministerin Schwesig sich am Ende gegen die Union durchsetzen kann“, sagt sie. Schauws fordert zudem ein gänzliches Streichen der Anmeldepflicht für Prostituierte.
Man kann sich sicher sein, dass in der Debatte um ein neues Prostitutionsgesetz noch lange nicht das letzte Wort gesprochen worden ist.
Streit um Gesetzentwurf: Schwesig will Prostitutionsgesetz entschärfen – Union empört | Politik - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
http://www.ksta.de/politik/streit-um-ge ... 2065329604
Familienministerin Manuela Schwesig will das Prostitutionsgesetz entschärfen – und verärgert damit die Union. Kritik hagelt es vor allem bei zwei Punkten. Von Melanie Reinsch
Der Streit um eine Neufassung des Prostitutionsgesetzes von 2002 geht in die nächste Runde. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will die zwischen Koalitionspartnern monatelang ausgehandelte Gesetzesnovelle entschärfen. Die Union ist empört und fordert die SPD zur Vertragstreue auf.
Kritik hagelte es vor allem bei zwei Punkten. Der vorige Entwurf sah vor, dass sich Prostituierte über 21 Jahre alle zwei Jahre bei einer Behörde anmelden müssen, um ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. Nach dem neuen Entwurf bräuchten sie das nur alle vier Jahre, das ginge sogar online. Sie müssten also nicht mehr persönlich bei einer Behörde erscheinen. Die Anmeldung soll im ganzen Bundesgebiet gültig sein, so dass sich die Sexarbeiterinnen nicht in jeder Stadt wieder neu anmelden müssten, so wie es die Union gefordert hatte.
Der alte Entwurf sah außerdem eine jährliche Gesundheitsberatung für über 21-Jährige vor, für unter 21-Jährige sogar halbjährlich. Nach Schwesigs Neufassung soll das nur einmal in der Laufbahn nötig sein, nämlich vor der Anmeldung als Sexarbeiter.
„Eine Ohrfeige für alle“
Außerdem soll das Gesetz nicht mehr sechs Wochen nach Verkündung, sondern erst zwei Jahre danach in Kraft treten. „Das ist eine Ohrfeige für alle, die sich in einem konstruktiven Prozess dafür eingesetzt haben, die Situation für Prostituierte zu verbessern“, sagt Frank Heinrich, CDU-Bundestagsmitglied und Vorsitzender vom Bündnis „Gemeinsam gegen Menschenhandel“ zu dem neuen Entwurf.
Die Union kritisiert, dass durch die Neufassung bereits vereinbarte und wichtige Punkte aus dem Gesetzesentwurf gestrichen würden und das Schutzsystem durch das späte Inkrafttreten in die Zukunft geschoben werde. „Das ist mit CDU und CSU nicht zu machen“, erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitischer Sprecher der Fraktion Marcus Weinberg. Die Absenkung der Schutzstandards würde „zu einer Aushöhlung des Schutzzwecks des Gesetzes führen“. Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer würden sich angesichts der neuen Vorschläge in die Hände klatschen, heißt es weiter
Bundesministerium lässt Kritik nicht gelten
Das Bundesministerium lässt die Kritik nicht gelten: „Frauenministerin Schwesig liegt der Schutz der Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, am Herzen. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelungen vor Ort auch umgesetzt werden können und der Schutz der Frauen und Männer gewährleistet ist. Es ist wichtig, dass wir hier auf die Erfahrungen der Praktiker vor Ort hören“, sagt eine Sprecherin des Familienministeriums.
Die Länder hatten beklagt, dass die jährlichen Gesundheitsberatungen ein zu hoher bürokratischer Aufwand seien, auch in Anbetracht der Flüchtlingszuwanderung, durch den die Behörden überlastet seien. Verbände kritisierten, dass die Anmeldpflicht die Frauen stigmatisieren würde. In dem neuen Referentenentwurf ist diese Kritik nun eingeflossen.
Das Ministerium verweist außerdem darauf, dass es mit den Koalitionspartnern im ständigen Austausch stehe, sogar ein Gespräch mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) habe es gegeben.
Zeit geht unnötig verloren
Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen, unterstützt die Änderungen zum Prostitutionsgesetz, bemängelt jedoch, dass die massive Kritik erst so spät aufgegriffen wurde. „Für all das hätte das Ministerium auch früher sorgen können. Durch das Gezänk mit der Union geht Zeit verloren, die besser für den Schutz der Prostituierten eingesetzt werden sollte. Zudem ist mehr als zweifelhaft, ob Ministerin Schwesig sich am Ende gegen die Union durchsetzen kann“, sagt sie. Schauws fordert zudem ein gänzliches Streichen der Anmeldepflicht für Prostituierte.
Man kann sich sicher sein, dass in der Debatte um ein neues Prostitutionsgesetz noch lange nicht das letzte Wort gesprochen worden ist.
Streit um Gesetzentwurf: Schwesig will Prostitutionsgesetz entschärfen – Union empört | Politik - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
http://www.ksta.de/politik/streit-um-ge ... 2065329604
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Danke, Kasharius!Kasharius hat geschrieben:@Arum
um kurz Deine Frage zu beantworten: Verfassungsrechtlich wären solch wechselnde Mehrheiten zwar möglich, politisch wäre aber dies das Ende der großen Koalition. Wäre zwar vielleicht wünschenswert, aber DAS riskiert die SPD wohl (noch) nicht. Ich möchte mir in der gegenwärtigen Situation auch nicht das Ergebnis von Neuwahlen vorstellen. Die AfD liegt in Umfragen so um die 7-8 %...
Kasharius grüßt Dich herzlich
Und noch 'ne weitere Frage: Wer entscheidet denn genau, ob ein Gesetzesentwurf auch dem Bundesrat vorgelegt werden muss? Wenn das an erster Stelle die Regierung selber ist, kann man da seitens des Bundesrates noch Einspruch erheben? So wie ich es aus dem SZ-Bericht des 05.11.2015 ( http://www.sueddeutsche.de/politik/pros ... -1.2724551 ) verstanden habe, dürfte diese Frage im Bezug aufs neue Gesetz noch zu einem weiteren Zankapfel zwischen Ländern und Bundesregierung, oder gar innerhalb der Koalition, werden.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Die sehr scharfe Kritik der Dona Carmen an der Berichterstattung der "Welt" (das Wort "Lügenpresse" ist gefallen) erscheint unfundiert und ist damit kontraproduktiv.
In der Tat ist die fehlende "Einsicht" durch "Einsichtsfähigkeit" ersetzt. Es ist aber fraglich, ob dies eine Verschärfung bedeutet. Im alten Entwurf konnte einer völlig geschäfts- und einsichtsfähigen Anmelderin die Anmeldebescheinigung verweigert werden, wenn sie trotz Einsichtsfähigkeit nicht zur vom Behördenmenschen gewünschten Einsicht gelangt war. Im neuen Text muss unabhängig von der tatsächlich erreichten Einsicht ein Mangel an Einsichtsfähigkeit vorliegen. Das ist immerhin schon etwas klarer und restriktiver.
Außerdem ist in §5 die fehlende Einsichtsfähigkeit nicht mehr als Tatbestand für eine Verweigerung der Anmeldebescheinigung aufgelistet. Die fehlende Einsichtsfähigkeit erscheint nur noch in der Auflistung der Anlässe für Hilfsmaßnahmen, sowie in der Liste der vom Puffbetreiber sicherzustellenden Voraussetzungen.
Der Gesetzesentwurf ist sicherlich weiterhin weit davon entfernt, als sachgerecht, befriedigend und grundgesetzkonform betrachtet zu werden. Aber gewisse Fortschritte sind festzustellen und einige der Kritikpunkte sind aufgegriffen worden. In der Praxis wird es zum Beispiel sehr viel helfen, wenn die Anmeldung nur noch an einem Ort erfolgen muss und dann bundesweit gilt.
Ich denke dass der Deutsche Juristinnenbund wieder eine kompetente Stellungnahme vorlegen wird, die eine Durchschlagskraft entfalten wird.
Am schönsten wäre es, wenn das Schwesig-Ministerium seine Drohung wahrmachen würde, das Gesetz zu blockieren, wenn die CDU an ihren schwachsinnigen Positionen festhält.
In der Tat ist die fehlende "Einsicht" durch "Einsichtsfähigkeit" ersetzt. Es ist aber fraglich, ob dies eine Verschärfung bedeutet. Im alten Entwurf konnte einer völlig geschäfts- und einsichtsfähigen Anmelderin die Anmeldebescheinigung verweigert werden, wenn sie trotz Einsichtsfähigkeit nicht zur vom Behördenmenschen gewünschten Einsicht gelangt war. Im neuen Text muss unabhängig von der tatsächlich erreichten Einsicht ein Mangel an Einsichtsfähigkeit vorliegen. Das ist immerhin schon etwas klarer und restriktiver.
Außerdem ist in §5 die fehlende Einsichtsfähigkeit nicht mehr als Tatbestand für eine Verweigerung der Anmeldebescheinigung aufgelistet. Die fehlende Einsichtsfähigkeit erscheint nur noch in der Auflistung der Anlässe für Hilfsmaßnahmen, sowie in der Liste der vom Puffbetreiber sicherzustellenden Voraussetzungen.
Der Gesetzesentwurf ist sicherlich weiterhin weit davon entfernt, als sachgerecht, befriedigend und grundgesetzkonform betrachtet zu werden. Aber gewisse Fortschritte sind festzustellen und einige der Kritikpunkte sind aufgegriffen worden. In der Praxis wird es zum Beispiel sehr viel helfen, wenn die Anmeldung nur noch an einem Ort erfolgen muss und dann bundesweit gilt.
Ich denke dass der Deutsche Juristinnenbund wieder eine kompetente Stellungnahme vorlegen wird, die eine Durchschlagskraft entfalten wird.
Am schönsten wäre es, wenn das Schwesig-Ministerium seine Drohung wahrmachen würde, das Gesetz zu blockieren, wenn die CDU an ihren schwachsinnigen Positionen festhält.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Man merkt, die Taktik von Schwesig&Co geht schon auf.
Man ändert hier einen Satz, dort einen Satz.. und schon wird die Kritik leiser weil "ja wenigstens etwas geändert wurde".
Sorry, ich sehe KEINE Verbesserung in dem neuen Entwurf.
Es ist doch scheißegal ob ich mich nur an einem Ort oder statt alle 2 Jahre nur alle 4 Jahre melden muss.
FAKT ist und bleibt, das man sich registrieren lassen soll.
Es ist ähnlich wie der Mist gerade in Österreich bzw Wien wo man von wöchentlichen Gesundheitsuntersuchungen auf alle 6 Wochen zurückschraubt und das als Verbesserung verkaufen will.
NEiN verdammt, eine solche Zwangsuntersuchung ist entwürdigend und das Letzte. Egal ob wöchentlich oder monatlich oder im Quartal.
Ebenso ist eine Registrierung scheiße, egal ob einmal oder mehrmals. Wenn die Daten einmal erfasst sind, weiß keiner von uns was irgendwann einmal damit passiert.
Und dieses zurückschrauben von Schwesig ist sicher NICHT deshalb zustande gekommen, weil sie sich plötzlich für das interessieren was Sexarbeiter oder etwaige Verbände denken, sondern einzig und allein um den Ländern entgegen zu kommen. Denn sonst wäre die Anmeldepflicht komplett gestrichen worden. Dann würde der Zwergenaufstand wenigstens auch mehr Sinn ergeben.
Aber man riskiert nun einen Koalitionsbruch wegen den paar witzlosen Änderungen? Da steckt mehr dahinter.
Die Logik ist auch recht einfach. Man erzählt der Presse ein paar Dinge, die Presse druckt es ungeprüft ab, der Leser glaubt es und alles was wir im weiteren gegen das Gesetz von uns geben wird als "übertrieben" abgestempelt.
Das die Taktik aufgeht, sieht man ja hier schon an den Kommentaren.
Man ändert hier einen Satz, dort einen Satz.. und schon wird die Kritik leiser weil "ja wenigstens etwas geändert wurde".
Sorry, ich sehe KEINE Verbesserung in dem neuen Entwurf.
Es ist doch scheißegal ob ich mich nur an einem Ort oder statt alle 2 Jahre nur alle 4 Jahre melden muss.
FAKT ist und bleibt, das man sich registrieren lassen soll.
Es ist ähnlich wie der Mist gerade in Österreich bzw Wien wo man von wöchentlichen Gesundheitsuntersuchungen auf alle 6 Wochen zurückschraubt und das als Verbesserung verkaufen will.
NEiN verdammt, eine solche Zwangsuntersuchung ist entwürdigend und das Letzte. Egal ob wöchentlich oder monatlich oder im Quartal.
Ebenso ist eine Registrierung scheiße, egal ob einmal oder mehrmals. Wenn die Daten einmal erfasst sind, weiß keiner von uns was irgendwann einmal damit passiert.
Und dieses zurückschrauben von Schwesig ist sicher NICHT deshalb zustande gekommen, weil sie sich plötzlich für das interessieren was Sexarbeiter oder etwaige Verbände denken, sondern einzig und allein um den Ländern entgegen zu kommen. Denn sonst wäre die Anmeldepflicht komplett gestrichen worden. Dann würde der Zwergenaufstand wenigstens auch mehr Sinn ergeben.
Aber man riskiert nun einen Koalitionsbruch wegen den paar witzlosen Änderungen? Da steckt mehr dahinter.
Die Logik ist auch recht einfach. Man erzählt der Presse ein paar Dinge, die Presse druckt es ungeprüft ab, der Leser glaubt es und alles was wir im weiteren gegen das Gesetz von uns geben wird als "übertrieben" abgestempelt.
Das die Taktik aufgeht, sieht man ja hier schon an den Kommentaren.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Die Taktik ist leider noch raffinierter.
Im alten Entwurf war die "Einsichtsprüfung" Aufgabe der Behörde und Voraussetzung für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung. Das "Anmelde"-Verfahren wurde damit in ein unqualifiziertes Erlaubnisverfahren verwandelt. Dies war der verfassungsrechtlich kritischste Schwachpunkt des Entwurfs, und den hat die Schwesig zunächst entfernt.
Der "Idiotentest" ist trotzdem noch da, und zwar nun in einen neuen §15neu "Betriebskonzept" verschoben. Die Prüfung der Einsichtsfähigkeit wird nun zu einer Aufgabe des Puffbetreibers! Diesem droht nach §22neu der Entzug der Betriebserlaubnis, de facto nach $14neu ein Berufsverbot, falls die Behörde meint, dass er den "Idiotentest" nicht richtig ausführt. Diese Konstruktion ist richtig zwielichtig, sie zeigt, wie der Staat die Puffbetreiber als staatliche Hilfsorgane institutionalisieren und gleichzeitig in die Abhängigkeit von Behördenwillkür treiben will. De facto wird die Rechtsstellung der Prostituierten im "Prostitutionsbetrieb" verschlechtert, denn gegen die Einsichtsfähigkeitsprüfung durch den Puffbetreiber besteht nicht einmal theoretisch ein Rechtsmittel.
In ihrer Argumentation müssen die Verbände diese und weitere Sachverhalte aufdecken. Eine Pauschalablehnung und -verurteilung der Presse als "Lügenpresse" ist dagegen wenig glaubwürdig und spielt der Schwesig in die Hände.
Im alten Entwurf war die "Einsichtsprüfung" Aufgabe der Behörde und Voraussetzung für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung. Das "Anmelde"-Verfahren wurde damit in ein unqualifiziertes Erlaubnisverfahren verwandelt. Dies war der verfassungsrechtlich kritischste Schwachpunkt des Entwurfs, und den hat die Schwesig zunächst entfernt.
Der "Idiotentest" ist trotzdem noch da, und zwar nun in einen neuen §15neu "Betriebskonzept" verschoben. Die Prüfung der Einsichtsfähigkeit wird nun zu einer Aufgabe des Puffbetreibers! Diesem droht nach §22neu der Entzug der Betriebserlaubnis, de facto nach $14neu ein Berufsverbot, falls die Behörde meint, dass er den "Idiotentest" nicht richtig ausführt. Diese Konstruktion ist richtig zwielichtig, sie zeigt, wie der Staat die Puffbetreiber als staatliche Hilfsorgane institutionalisieren und gleichzeitig in die Abhängigkeit von Behördenwillkür treiben will. De facto wird die Rechtsstellung der Prostituierten im "Prostitutionsbetrieb" verschlechtert, denn gegen die Einsichtsfähigkeitsprüfung durch den Puffbetreiber besteht nicht einmal theoretisch ein Rechtsmittel.
In ihrer Argumentation müssen die Verbände diese und weitere Sachverhalte aufdecken. Eine Pauschalablehnung und -verurteilung der Presse als "Lügenpresse" ist dagegen wenig glaubwürdig und spielt der Schwesig in die Hände.
Zuletzt geändert von friederike am 28.11.2015, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Das es Auflage ist keine SexarbeiterIn bei sich in ihrem Etablissement war im vorherigen ersten Referentenentwurf auch bereits drin.
Eine andere Rechtslosigkeit ist das beim Informations- und Beratungsgespräch man kein Dritte (sprich Beistand) mit nehmen kann.
Das entrechtet genauso.
Man kann es drehen wie man wil, es gibt keine "Verbesserung" an dem Gesetz. Es ist eine totale rechtliche Schlechtstellung und Entmündigung und das Gegegnteil was wir brauchen, nämlich Rechte und Gleichstellung mit anderen Branchen.
Und ich sehe es genauso , wie Melanie , da gibt nicht den kleinsten Hauch sich darüber zu freuen, und es als "Sieg" zu feiern.
Eine andere Rechtslosigkeit ist das beim Informations- und Beratungsgespräch man kein Dritte (sprich Beistand) mit nehmen kann.
Das entrechtet genauso.
Man kann es drehen wie man wil, es gibt keine "Verbesserung" an dem Gesetz. Es ist eine totale rechtliche Schlechtstellung und Entmündigung und das Gegegnteil was wir brauchen, nämlich Rechte und Gleichstellung mit anderen Branchen.
Und ich sehe es genauso , wie Melanie , da gibt nicht den kleinsten Hauch sich darüber zu freuen, und es als "Sieg" zu feiern.
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