Der Fall "Artemis"
-
- Nicht mehr aktiv
- Beiträge: 682
- Registriert: 06.04.2015, 18:33
- Wohnort: Hamburg
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
WELLNESS UND WIRKLICHKEIT
SAUNACLUB ARTEMIS - DER NUR SCHEINBAR BESSERE PUFF
07. Mai 2016
Kompletten Artikel siehe unter:
www.stern.de/panorama/stern-crime/sauna ... 38636.html
SAUNACLUB ARTEMIS - DER NUR SCHEINBAR BESSERE PUFF
07. Mai 2016
Kompletten Artikel siehe unter:
www.stern.de/panorama/stern-crime/sauna ... 38636.html
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1127
- Registriert: 20.06.2012, 10:16
- Wohnort: Strasbourg
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- Admina
- Beiträge: 7436
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
Großbordell Artemis geht gegen Staatsanwaltschaft vor.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... e-vor.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... e-vor.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Goldstück
- Beiträge: 2191
- Registriert: 07.12.2010, 23:29
- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
RE: Der Fall "Artemis"
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist tatsächlich nicht in Ordnung, die von den zitierten Anwälten der Beschuldigten vorgetragene Kritik erscheint berechtigt. Bislang konnte keine Erklärung beigebracht werden, warum ausgerechnet jetzt, nach mehrjährigem ständig kontrollierten Betrieb, eine solche Razzia geboten war. Das publicity-geile Auftreten der Staatsanwälte ist mit einer ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Ermittlungsarbeit nicht vereinbar.
Es ist vor allem der "Al Capone-Vergleich", der den Oberstaatsanwalt das Amt kosten sollte. Zur Erinnerung: in der Pressekonferenz nach der Razzia hat der Oberstaatsanwalt gesagt, man werde die Betreiber des ARTEMIS wegen Steuervergehen dingfest machen, ähnlich wie es die amerikanischen Behörden 1929 mit dem Gangsterboss Al Capone gemacht haben, dem sie seine Morde nicht nachweisen konnten, wohl aber Steuervergehen.
Der Vergleich ist sachlich natürlich unangemessen und rückt die Beschuldigten, für die schließlich die Unschuldsvermutung gilt, in ein falsches Licht. Rechtsstaatlich bedenklich ist aber vor allem die Taktik einer "Ersatzbestrafung". Die Staatsanwaltschaft ist zur Aufklärung und Verfolgung tatsächlicher Straftaten verpflichtet, nicht zur Verfolgung von taktischen Vorwürfen.
Es ist vor allem der "Al Capone-Vergleich", der den Oberstaatsanwalt das Amt kosten sollte. Zur Erinnerung: in der Pressekonferenz nach der Razzia hat der Oberstaatsanwalt gesagt, man werde die Betreiber des ARTEMIS wegen Steuervergehen dingfest machen, ähnlich wie es die amerikanischen Behörden 1929 mit dem Gangsterboss Al Capone gemacht haben, dem sie seine Morde nicht nachweisen konnten, wohl aber Steuervergehen.
Der Vergleich ist sachlich natürlich unangemessen und rückt die Beschuldigten, für die schließlich die Unschuldsvermutung gilt, in ein falsches Licht. Rechtsstaatlich bedenklich ist aber vor allem die Taktik einer "Ersatzbestrafung". Die Staatsanwaltschaft ist zur Aufklärung und Verfolgung tatsächlicher Straftaten verpflichtet, nicht zur Verfolgung von taktischen Vorwürfen.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
-
- Nicht mehr aktiv
- Beiträge: 682
- Registriert: 06.04.2015, 18:33
- Wohnort: Hamburg
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
ANKLAEGER PRUEFEN NACH RAZZIA IM BORDELL ANWALTSFORDERUNG
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach der Grossrazzia im Bordell "Artemis" noch nicht entschieden, wie sie auf die Forderung der Unterlassungserklaerung reagiert. Das Schreiben werde derzeit geprueft, sagte eine Sprecherin der Behoerde am Dienstag. Die "Artemis"-Betreiber, die in U-Haft sitzen, werfen den Ermittlern ueber ihre Anwaelte vor, oeffentlich vorverurteilte Angaben gemacht und den Grundsatz der Unschuldsvermutung aus den Augen verloren zu haben. So sei es zu einer "unzulaessigen Verdachtsberichtserstattung" gekommen. Verlangt wurde in dem Schreiben, die Aeusserungen zu unterlassen.
Weiter auf:
www.welt.de/regionales/berlin/article15 ... erung.html
____________________________________________
www.infranken.de/regional/wuerzburg/Wue ... 24,1873663
Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach der Grossrazzia im Bordell "Artemis" noch nicht entschieden, wie sie auf die Forderung der Unterlassungserklaerung reagiert. Das Schreiben werde derzeit geprueft, sagte eine Sprecherin der Behoerde am Dienstag. Die "Artemis"-Betreiber, die in U-Haft sitzen, werfen den Ermittlern ueber ihre Anwaelte vor, oeffentlich vorverurteilte Angaben gemacht und den Grundsatz der Unschuldsvermutung aus den Augen verloren zu haben. So sei es zu einer "unzulaessigen Verdachtsberichtserstattung" gekommen. Verlangt wurde in dem Schreiben, die Aeusserungen zu unterlassen.
Weiter auf:
www.welt.de/regionales/berlin/article15 ... erung.html
____________________________________________
www.infranken.de/regional/wuerzburg/Wue ... 24,1873663
-
- Goldstück
- Beiträge: 2191
- Registriert: 07.12.2010, 23:29
- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- Admina
- Beiträge: 7436
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
Nach Polizeieinsatz im „Artemis“
Großbordell bleibt trotz Razzia wohl geöffnet
Nach dem Polizeieinsatz prüfte das Bezirksamt, ob das Bordell in Berlin-Halensee zu schließen sei. Nun schafft ein Eigentümerwechsel neue Tatsachen. VON SABINE BEIKLER
Berlins größtes Bordell „Artemis“ in Halensee wird nach einer Großrazzia Mitte April wohl nicht geschlossen. Das Bezirksamt hatte nach der Durchsuchung mit 900 Beamten von Zoll, Polizei und Steuerfahndung eine gewerberechtliche Prüfung angeordnet. Nach Tagesspiegel-Informationen gab es im Mai jedoch einen Eigentümerwechsel, sodass Gründe, die eine Schließung nach Gewerberecht gerechtfertigt hätten, offenbar weitgehend obsolet geworden sind.
Die bisherigen Besitzer, die Brüder S., sitzen weiterhin in Untersuchungshaft. Ihnen werden unter anderem Verdacht des Menschenhandels, die Vorhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 23 Millionen Euro vorgeworfen.
Die Artemis-Betreiber traten als Saubermänner des Sexgewerbes auf. Sie warben auf BVG-Bussen und beschäftigten bis zu 40 Angestellte. Bis zu 100 professionelle Prostituierte arbeiten in dem 2006 eröffneten Bordell. Die Brüder S. stehen im Verdacht, die Prostituierten offiziell als Selbstständige beschäftigt zu haben. Faktisch aber sollen die Frauen wie Angestellte in ein per Dienstplan geregeltes Schichtsystem eingebunden gewesen sein. Es hat nach Tagesspiegel-Informationen eine Arbeitspflicht und eine Kleiderordnung bestanden. Die Frauen sollen keine eigenen Zimmer gehabt haben und mussten auch einen von Artemis beauftragten Arzt regelmäßig aufsuchen. Außerdem sollen die Brüder S. Kontakte zu einschlägig bekannten Hells Angels gehabt haben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen.
„Es wird geprüft“, sagt die Staatsanwaltschaft
Bei einer gewerberechtlichen Prüfung wird die persönliche Zuverlässigkeit zum Führen eines Gewerbes geprüft. Dazu zählen polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Bescheinigungen in Steuersachen. Häufig kommt es bei laufenden Ermittlungen zu Inhaberwechseln – wie auch im Fall der Artemis GmbH.
Laut Handelsregisterauszug sind die Brüder S. keine Geschäftsführer der Artemis GmbH mehr. An ihrer Stelle wurde Florian G. eingetragen. Die gewerberechtliche Prüfung beginnt also wieder von vorn. „Bei einem neuen Geschäftsführer geben wir eine Prognoseentscheidung ab“, sagte Ordnungsstadtrat Marc Schulte (SPD) dem Tagesspiegel.
Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit. Hürden für die Untersagung eines Gewerbes sind entsprechend hoch. Nach Einschätzung von Wirtschaftsprüfern ist davon auszugehen, dass eine Schließung durch einen Eigentümerwechsel wie bei Artemis erschwert wird – vorausgesetzt, es liegt kein Grund vor, die persönliche Zuverlässigkeit des neuen Eigentümers infrage zu stellen.
Rechtsanwalt Ben M. Irle geht, wie berichtet, im Auftrag der Brüder S. gegen Äußerungen vonseiten der Staatsanwaltschaft vor, die, so Irle, „als glatt vorverurteilend bewertet“ werden könnten. Die Frist für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist bereits abgelaufen. Irle kündigte weitere juristische Schritte an. Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte dazu: „Es wird geprüft.“
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach- ... 22874.html
Großbordell bleibt trotz Razzia wohl geöffnet
Nach dem Polizeieinsatz prüfte das Bezirksamt, ob das Bordell in Berlin-Halensee zu schließen sei. Nun schafft ein Eigentümerwechsel neue Tatsachen. VON SABINE BEIKLER
Berlins größtes Bordell „Artemis“ in Halensee wird nach einer Großrazzia Mitte April wohl nicht geschlossen. Das Bezirksamt hatte nach der Durchsuchung mit 900 Beamten von Zoll, Polizei und Steuerfahndung eine gewerberechtliche Prüfung angeordnet. Nach Tagesspiegel-Informationen gab es im Mai jedoch einen Eigentümerwechsel, sodass Gründe, die eine Schließung nach Gewerberecht gerechtfertigt hätten, offenbar weitgehend obsolet geworden sind.
Die bisherigen Besitzer, die Brüder S., sitzen weiterhin in Untersuchungshaft. Ihnen werden unter anderem Verdacht des Menschenhandels, die Vorhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 23 Millionen Euro vorgeworfen.
Die Artemis-Betreiber traten als Saubermänner des Sexgewerbes auf. Sie warben auf BVG-Bussen und beschäftigten bis zu 40 Angestellte. Bis zu 100 professionelle Prostituierte arbeiten in dem 2006 eröffneten Bordell. Die Brüder S. stehen im Verdacht, die Prostituierten offiziell als Selbstständige beschäftigt zu haben. Faktisch aber sollen die Frauen wie Angestellte in ein per Dienstplan geregeltes Schichtsystem eingebunden gewesen sein. Es hat nach Tagesspiegel-Informationen eine Arbeitspflicht und eine Kleiderordnung bestanden. Die Frauen sollen keine eigenen Zimmer gehabt haben und mussten auch einen von Artemis beauftragten Arzt regelmäßig aufsuchen. Außerdem sollen die Brüder S. Kontakte zu einschlägig bekannten Hells Angels gehabt haben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen.
„Es wird geprüft“, sagt die Staatsanwaltschaft
Bei einer gewerberechtlichen Prüfung wird die persönliche Zuverlässigkeit zum Führen eines Gewerbes geprüft. Dazu zählen polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Bescheinigungen in Steuersachen. Häufig kommt es bei laufenden Ermittlungen zu Inhaberwechseln – wie auch im Fall der Artemis GmbH.
Laut Handelsregisterauszug sind die Brüder S. keine Geschäftsführer der Artemis GmbH mehr. An ihrer Stelle wurde Florian G. eingetragen. Die gewerberechtliche Prüfung beginnt also wieder von vorn. „Bei einem neuen Geschäftsführer geben wir eine Prognoseentscheidung ab“, sagte Ordnungsstadtrat Marc Schulte (SPD) dem Tagesspiegel.
Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit. Hürden für die Untersagung eines Gewerbes sind entsprechend hoch. Nach Einschätzung von Wirtschaftsprüfern ist davon auszugehen, dass eine Schließung durch einen Eigentümerwechsel wie bei Artemis erschwert wird – vorausgesetzt, es liegt kein Grund vor, die persönliche Zuverlässigkeit des neuen Eigentümers infrage zu stellen.
Rechtsanwalt Ben M. Irle geht, wie berichtet, im Auftrag der Brüder S. gegen Äußerungen vonseiten der Staatsanwaltschaft vor, die, so Irle, „als glatt vorverurteilend bewertet“ werden könnten. Die Frist für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist bereits abgelaufen. Irle kündigte weitere juristische Schritte an. Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte dazu: „Es wird geprüft.“
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach- ... 22874.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Nicht mehr aktiv
- Beiträge: 682
- Registriert: 06.04.2015, 18:33
- Wohnort: Hamburg
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
25. Mai 2016
DIE ROCKER UND DIE FRAUEN AUS DEM ARTEMIS
So sehen Ermittler die Beziehungen zwischen Hells Angels und Prostituierten im Großbordell
Menschenhandel, Ausbeutung, Gewaltanwendung und direkte Verbindungen zur organisierten Kriminalität, insbesondere zu den Rockern der Hells Angels. Das waren die Schlagworte, mit denen die Staatsanwaltschaft Berlin auf einer Pressekonferenz die Großrazzia Mitte April im Großbordell "Artemis" begründete. 900 Beamte von Polizei, Landeskriminalamt, Zoll und Steuerfahndung hatten den Bordellbetrieb an der Halenseestraße in Charlottenburg-Wilmersdorf durchsucht.
Das mögliche Beziehungsgeflecht zwischen einigen Frauen aus dem Artemis und den Hells Angels
G1 Geschäftsführer
G2 Geschäftsführer
Hausdame Bindeglied?
Erkan 25 Jahre (auf der Flucht)
Ahmed 34 Jahre (auf der Flucht) (Verdacht Mordprozess "Wettbüro")
Aki 27 Jahre (auf der Flucht) (Verdacht Mordprozess "Wettbüro")
Görkan 32 Jahre
Ilhami 34 Jahre (angeklagt Mordprozess "Wettbüro")
Cheker 31 Jahre
Karim 29 Jahre (Kronzeuge)
Hussein 31 Jahre
Mutlu 27 Jahre
Musa 29 Jahre
Yilderim 27 Jahre
Als Kronzeugin, die die Untersuchungen auslöste, gilt der Polizei eine Prostituierte, die sich im März 2015 an die Polizei gewandt hatte, weil sie von ihrem Lebensgefährten, der Hells-Angels-Mitglied sein soll, "schwer malträtiert" und von ihm zur Prostitution im Artemis gezwungen worden sein soll (siehe Grafik). Gegen dieses Mitglied der Hells Angels, das für Sprengstoffanschläge auf Klubhäuser anderer Rockergruppen verantwortlich sein soll, ist Haftbefehl erlasse worden. Gefasst werden konnte der Mann allerdings noch nicht.
Ein weiterer Hells-Angels-Rocker ließ ebenfalls laut den Ermittlern eine Frau für sich im Artemis arbeiten. Bei ihm soll es sich um Karim* handeln, den Kronzeugen im sogenannten Wettbüromord-Prozess. Dabei geht es um einen Mord in einem Wettbüro an der Reinickendorfer Residenzstraße. Dort war Tahir Ö., ein Sympathisant der mit den Hells Angels verfeindeten Bandidos, am 10. Januar 2014 mit sechs Schüssen in die Brust getötet worden. Von der Tat hatte die Polizei ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie 13 maskierte und vermummte Männer das Wettbüro stürmen. Im Herbst 2014 begann dann der Prozess in diesem Fall. Eine Reihe von Rockern sitzt derzeit deshalb immer noch in Untersuchungshaft. Erst im Februar dieses Jahres hatte die 15. Große Strafkammer den Beschluss zur Fortdauer der Haft für sie verkündet. Zu ihnen gehört auch Ilhami*, auch er soll laut Polizei eine Prostituierte aus dem Artemis für sich arbeiten lassen haben.
PROSTITUIERTE SOLLEN NAMEN VON ROCKERN ALS TATTOO TRAGEN
Und schließlich gehören zu den Rockern, die möglicherweise ebenfalls in den Mord im Wettbüro verwickelt sein sollen, laut Polizei auch Ahmad* und Aki*. Beide sollen sich allerdings auf der Flucht befinden. Und bei beiden gehen die Ermittler davon aus, dass Prostituierte aus dem Artemis mit dem dort verdienten Geld die Flüchtenden unterstützt haben sollen. Ob freiwillig oder gezwungen, bleibt dabei unklar.
Auch eine der noch in Untersuchungshaft sitzenden Hausdamen aus dem Artemis soll laut Ermittlern in Beziehung zu den Hells Angels stehen. Wie genau die Beziehung aussehen soll, ist noch unklar. Außerdem gebe es Verbindungen von Rockern und Prostituierten aus dem Artemis zu einem Nachtclub an der Oranienburger Straße in Mitte, so die Ermittler.
Nach Informationen der Berliner Morgenpost konnten die Polizisten die Prostituierten aufgrund von Zeugenaussagen und aufgrund von Tattoos den einzelnen Rockern zuordnen. Denn angeblich gib es Hinweise darauf, dass einige Frauen Tätowierungen mit dem Schriftzug "property of" (Besitz von) und dem jeweiligen Namen eines Rockers tragen.
Ein großes Fragezeichen steht aber hinter der Frage, inwieweit die beiden Geschäftsführer in Beziehungen zu Rockern der Hells Angels standen. Nach der Durchsuchung des Großbordells hatte es von Seiten der Staatsanwaltschaft geheißen, dass die Aktion auch stattfand, weil es einen Bezug zur Organisierten Kriminalität gebe. Allerdings ist unklar, ob die Geschäftsführer des Artemis direkt in Geschäftsbeziehungen zu den Hells Angels standen, oder ob die Rocker versucht haben, den Club zu übernehmen.
SCHON IM JAHR 2013 GAB ES HINWEISE AUF ROCKER
Nach Informationen der Berliner Morgenpost war es einer der in U-Haft sitzenden Betreiber des Artemis selbst, der bereits im Jahr 2013 der Polizei den Hinweis darauf gab, dass Frauen aus dem Club in Verbindung zur Rockerszene stehen. Damals hatten Beamte der 13. Einsatzhundertschaft in Zivil das Bordell in Charlottenburg aufgesucht. In einem Informationsgespräch hatte einer der Betreiber des Artemis nach Informationen der Berliner Morgenpost gesagt, dass die Vermutung bestünde, dass zehn bis 15 Damen den Mitgliedern des Hells Angels MC zuzuordnen sind und dass die Damen für diese Mitglieder dort anschaffen gehen. Die Polizei wollte sich zu den Rechercheergebnissen der Berliner Morgenpost nicht äußern.
Silvin Bruns, Unternehmensrechtler und einer der Anwälte des Artemis, sagt: "Die Betreiber des Artemis haben sich stets von kriminellen Gruppen distanziert." Er hält die Vorwürfe im Haftbefehl "alle nicht für zutreffend". Bei den bis zu 125 Prostituierten, die täglich im Artemis arbeiteten, seien die wesentlichen Kriterien der Selbstständigkeit erfüllt. Er bestätigt, dass es nach den vorliegenden Unterlagen kurz vor Beginn der Ermittlungen zwei "dubiose Kaufangebote" gegeben habe. Sie seien von einem Russen, im anderen Fall von einer Schweizer Investmentgesellschaft abgegeben worden. "Diese waren dermaßen unprofessionell gestaltet, dass bei den Betreibern schnell der Verdacht eines kriminellen Hintergrunds aufkam", so Bruns. Sie hätten die Anfragen deshalb an das Landeskriminalamt weitergeleitet.
* Namen von der Redation geändert
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... temis.html
DIE ROCKER UND DIE FRAUEN AUS DEM ARTEMIS
So sehen Ermittler die Beziehungen zwischen Hells Angels und Prostituierten im Großbordell
Menschenhandel, Ausbeutung, Gewaltanwendung und direkte Verbindungen zur organisierten Kriminalität, insbesondere zu den Rockern der Hells Angels. Das waren die Schlagworte, mit denen die Staatsanwaltschaft Berlin auf einer Pressekonferenz die Großrazzia Mitte April im Großbordell "Artemis" begründete. 900 Beamte von Polizei, Landeskriminalamt, Zoll und Steuerfahndung hatten den Bordellbetrieb an der Halenseestraße in Charlottenburg-Wilmersdorf durchsucht.
Das mögliche Beziehungsgeflecht zwischen einigen Frauen aus dem Artemis und den Hells Angels
G1 Geschäftsführer
G2 Geschäftsführer
Hausdame Bindeglied?
Erkan 25 Jahre (auf der Flucht)
Ahmed 34 Jahre (auf der Flucht) (Verdacht Mordprozess "Wettbüro")
Aki 27 Jahre (auf der Flucht) (Verdacht Mordprozess "Wettbüro")
Görkan 32 Jahre
Ilhami 34 Jahre (angeklagt Mordprozess "Wettbüro")
Cheker 31 Jahre
Karim 29 Jahre (Kronzeuge)
Hussein 31 Jahre
Mutlu 27 Jahre
Musa 29 Jahre
Yilderim 27 Jahre
Als Kronzeugin, die die Untersuchungen auslöste, gilt der Polizei eine Prostituierte, die sich im März 2015 an die Polizei gewandt hatte, weil sie von ihrem Lebensgefährten, der Hells-Angels-Mitglied sein soll, "schwer malträtiert" und von ihm zur Prostitution im Artemis gezwungen worden sein soll (siehe Grafik). Gegen dieses Mitglied der Hells Angels, das für Sprengstoffanschläge auf Klubhäuser anderer Rockergruppen verantwortlich sein soll, ist Haftbefehl erlasse worden. Gefasst werden konnte der Mann allerdings noch nicht.
Ein weiterer Hells-Angels-Rocker ließ ebenfalls laut den Ermittlern eine Frau für sich im Artemis arbeiten. Bei ihm soll es sich um Karim* handeln, den Kronzeugen im sogenannten Wettbüromord-Prozess. Dabei geht es um einen Mord in einem Wettbüro an der Reinickendorfer Residenzstraße. Dort war Tahir Ö., ein Sympathisant der mit den Hells Angels verfeindeten Bandidos, am 10. Januar 2014 mit sechs Schüssen in die Brust getötet worden. Von der Tat hatte die Polizei ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie 13 maskierte und vermummte Männer das Wettbüro stürmen. Im Herbst 2014 begann dann der Prozess in diesem Fall. Eine Reihe von Rockern sitzt derzeit deshalb immer noch in Untersuchungshaft. Erst im Februar dieses Jahres hatte die 15. Große Strafkammer den Beschluss zur Fortdauer der Haft für sie verkündet. Zu ihnen gehört auch Ilhami*, auch er soll laut Polizei eine Prostituierte aus dem Artemis für sich arbeiten lassen haben.
PROSTITUIERTE SOLLEN NAMEN VON ROCKERN ALS TATTOO TRAGEN
Und schließlich gehören zu den Rockern, die möglicherweise ebenfalls in den Mord im Wettbüro verwickelt sein sollen, laut Polizei auch Ahmad* und Aki*. Beide sollen sich allerdings auf der Flucht befinden. Und bei beiden gehen die Ermittler davon aus, dass Prostituierte aus dem Artemis mit dem dort verdienten Geld die Flüchtenden unterstützt haben sollen. Ob freiwillig oder gezwungen, bleibt dabei unklar.
Auch eine der noch in Untersuchungshaft sitzenden Hausdamen aus dem Artemis soll laut Ermittlern in Beziehung zu den Hells Angels stehen. Wie genau die Beziehung aussehen soll, ist noch unklar. Außerdem gebe es Verbindungen von Rockern und Prostituierten aus dem Artemis zu einem Nachtclub an der Oranienburger Straße in Mitte, so die Ermittler.
Nach Informationen der Berliner Morgenpost konnten die Polizisten die Prostituierten aufgrund von Zeugenaussagen und aufgrund von Tattoos den einzelnen Rockern zuordnen. Denn angeblich gib es Hinweise darauf, dass einige Frauen Tätowierungen mit dem Schriftzug "property of" (Besitz von) und dem jeweiligen Namen eines Rockers tragen.
Ein großes Fragezeichen steht aber hinter der Frage, inwieweit die beiden Geschäftsführer in Beziehungen zu Rockern der Hells Angels standen. Nach der Durchsuchung des Großbordells hatte es von Seiten der Staatsanwaltschaft geheißen, dass die Aktion auch stattfand, weil es einen Bezug zur Organisierten Kriminalität gebe. Allerdings ist unklar, ob die Geschäftsführer des Artemis direkt in Geschäftsbeziehungen zu den Hells Angels standen, oder ob die Rocker versucht haben, den Club zu übernehmen.
SCHON IM JAHR 2013 GAB ES HINWEISE AUF ROCKER
Nach Informationen der Berliner Morgenpost war es einer der in U-Haft sitzenden Betreiber des Artemis selbst, der bereits im Jahr 2013 der Polizei den Hinweis darauf gab, dass Frauen aus dem Club in Verbindung zur Rockerszene stehen. Damals hatten Beamte der 13. Einsatzhundertschaft in Zivil das Bordell in Charlottenburg aufgesucht. In einem Informationsgespräch hatte einer der Betreiber des Artemis nach Informationen der Berliner Morgenpost gesagt, dass die Vermutung bestünde, dass zehn bis 15 Damen den Mitgliedern des Hells Angels MC zuzuordnen sind und dass die Damen für diese Mitglieder dort anschaffen gehen. Die Polizei wollte sich zu den Rechercheergebnissen der Berliner Morgenpost nicht äußern.
Silvin Bruns, Unternehmensrechtler und einer der Anwälte des Artemis, sagt: "Die Betreiber des Artemis haben sich stets von kriminellen Gruppen distanziert." Er hält die Vorwürfe im Haftbefehl "alle nicht für zutreffend". Bei den bis zu 125 Prostituierten, die täglich im Artemis arbeiteten, seien die wesentlichen Kriterien der Selbstständigkeit erfüllt. Er bestätigt, dass es nach den vorliegenden Unterlagen kurz vor Beginn der Ermittlungen zwei "dubiose Kaufangebote" gegeben habe. Sie seien von einem Russen, im anderen Fall von einer Schweizer Investmentgesellschaft abgegeben worden. "Diese waren dermaßen unprofessionell gestaltet, dass bei den Betreibern schnell der Verdacht eines kriminellen Hintergrunds aufkam", so Bruns. Sie hätten die Anfragen deshalb an das Landeskriminalamt weitergeleitet.
* Namen von der Redation geändert
http://www.morgenpost.de/berlin/article ... temis.html
-
- Admina
- Beiträge: 7436
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
Ermittlungsverfahren: Generalstaatsanwalt mahnt mehr Zurückhaltung an
Nach der „Artemis“-Razzia sprachen die Ermittler schnell von Organisierter Kriminalität. Zu schnell, sagt der Generalstaatsanwalt nun – und mahnt die Strafverfolger zur Zurückhaltung.
VON JOST MÜLLER-NEUHOF
Voller Einsatz. Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll durchsuchen Mitte April das „Artemis“. Anschließend sprachen Ermittler von „Organisierter Kriminalität“.Mehr Artikel
Voller Einsatz. Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll durchsuchen Mitte April das „Artemis“. Anschließend sprachen...
Es gehört zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die Öffentlichkeit über wichtige Ermittlungsverfahren zu informieren – auch wenn es nur einen ersten Verdacht gibt. Doch zuweilen gehen die Strafverfolger dabei sehr weit. Jetzt hat Berlins Generalstaatsanwalt Ralf Rother den Fall der Razzia im Großbordell „Artemis“ zum Anlass genommen, mehr Zurückhaltung anzumahnen. Betroffen ist davon auch der bis vor kurzem noch amtierende Leiter der Staatsanwaltschaft Andreas Behm. Behm und seine Beamte hatten unmittelbar nach der Razzia von „riesigen Einsätzen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ gesprochen.
In einem Brief an die ihm unterstellte Behörde schreibt Rother: „Ich bitte zukünftig zu berücksichtigen, dass die ausdrückliche und – wie vorliegend – nachdrückliche Zuordnung von Taten zur Organisierten Kriminalität für die Beschuldigten eine besondere Belastung darstellt.“ Würden sich die Betroffenen dagegen rechtlich wehren, müssten „alle Umstände offen gelegt werden, auf die sich diese Einschätzung stützt“, heißt es in dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die Kenntnis dieser Informationen könne weitere Verfahren gefährden. „Insofern ist eine gewisse Zurückhaltung bei Äußerungen gegenüber Dritten auch dann geboten, wenn die Staatsanwaltschaft vom Vorliegen Organisierte Kriminalität überzeugt ist.“
Die Betroffenen wehren sich gerichtlich
Rund 900 Beamte von Zoll, Polizei und Steuerfahndung waren Mitte April in dem auch auf Bussen der BVG beworbenen Etablissement eingerückt. Die Betreiber Ismail Hakki und Kenan S. sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Ihnen wird Menschenhandel, Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen, weil für die dort tätigen Frauen keine entsprechenden Abgaben gezahlt worden sein sollen. In dem Verfahren ist nun genau der Fall eingetreten, den Rother befürchtet: Die Betroffenen wehren sich gerichtlich gegen die öffentlich vorgetragenen Verdächtigungen. Rechtsanwalt Ben Irle hat für das Brüderpaar jetzt einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beantragt (Az.: VG 1 L 310/16). Er meint, die Beamten hätten seine Mandanten klar vorverurteilt.
So hätten sie etwa gesagt, der Tatbestand des Menschenhandels sei im Einzelfall „sicherlich erfüllt“. „Wir können von einer Bestätigung des Tatvorwurfs ausgehen“, lautet ein weiteres Zitat. Die Prostituierten seien mit „Sklaven auf Baumwollfeldern“ verglichen worden, hieß es. Behördenleiter Behm sah sich sogar wörtlich „auf den Spuren der Strafverfolgung bei Al Capone“, dem legendären Chicagoer Gangsterboss der zwanziger Jahre. Irle will die weitere Verbreitung der Aussagen verbieten lassen, die seiner Ansicht nach „im übereilten Siegesrausch“ nach einem „im Wahljahr 2016 inszenierten Polizeigroßeinsatz“ gefallen seien.
Faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden
Generalstaatsanwalt Rother hatte sich zuvor geweigert, für die Strafverfolger eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Staatsanwaltschaft sei nach dem Pressegesetz „grundsätzlich zur Erteilung von Presseauskünften verpflichtet“. Es gebe zudem keine„Wiederholungsgefahr“: Die Beamten hätten sich in einer besonderen Situation unmittelbar nach der Razzia geäußert; Behördenleiter Behm nehme außerdem mittlerweile andere Aufgaben wahr.
Nach den amtlichen Richtlinien für Strafverfahren sollen Staatsanwälte „bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit“ mit Presse und Rundfunk „zusammenarbeiten“. Dem Ergebnis einer Hauptverhandlung dürfe jedoch nicht vorgegriffen und der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt werden. Die Pressearbeit der Berliner Strafverfolger wird auch in einem weiteren Verfahren angegriffen.
Dabei geht es um Daten, die ein Computertechniker aus dem Bundesgesundheitsministerium geschmuggelt und an einen Geschäftsmann aus der Pharmabranche verkauft haben soll. In ihrer offiziellen Mitteilung sprach die Staatsanwaltschaft von „Datenklau“ und der Weitergabe an einen „Apothekerlobbyisten“. Dies wollte der Betroffene ebenfalls untersagen lassen – doch das Verwaltungsgericht wies dessen Klage vergangene Woche ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/razzi ... 61316.html
Nach der „Artemis“-Razzia sprachen die Ermittler schnell von Organisierter Kriminalität. Zu schnell, sagt der Generalstaatsanwalt nun – und mahnt die Strafverfolger zur Zurückhaltung.
VON JOST MÜLLER-NEUHOF
Voller Einsatz. Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll durchsuchen Mitte April das „Artemis“. Anschließend sprachen Ermittler von „Organisierter Kriminalität“.Mehr Artikel
Voller Einsatz. Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll durchsuchen Mitte April das „Artemis“. Anschließend sprachen...
Es gehört zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die Öffentlichkeit über wichtige Ermittlungsverfahren zu informieren – auch wenn es nur einen ersten Verdacht gibt. Doch zuweilen gehen die Strafverfolger dabei sehr weit. Jetzt hat Berlins Generalstaatsanwalt Ralf Rother den Fall der Razzia im Großbordell „Artemis“ zum Anlass genommen, mehr Zurückhaltung anzumahnen. Betroffen ist davon auch der bis vor kurzem noch amtierende Leiter der Staatsanwaltschaft Andreas Behm. Behm und seine Beamte hatten unmittelbar nach der Razzia von „riesigen Einsätzen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ gesprochen.
In einem Brief an die ihm unterstellte Behörde schreibt Rother: „Ich bitte zukünftig zu berücksichtigen, dass die ausdrückliche und – wie vorliegend – nachdrückliche Zuordnung von Taten zur Organisierten Kriminalität für die Beschuldigten eine besondere Belastung darstellt.“ Würden sich die Betroffenen dagegen rechtlich wehren, müssten „alle Umstände offen gelegt werden, auf die sich diese Einschätzung stützt“, heißt es in dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die Kenntnis dieser Informationen könne weitere Verfahren gefährden. „Insofern ist eine gewisse Zurückhaltung bei Äußerungen gegenüber Dritten auch dann geboten, wenn die Staatsanwaltschaft vom Vorliegen Organisierte Kriminalität überzeugt ist.“
Die Betroffenen wehren sich gerichtlich
Rund 900 Beamte von Zoll, Polizei und Steuerfahndung waren Mitte April in dem auch auf Bussen der BVG beworbenen Etablissement eingerückt. Die Betreiber Ismail Hakki und Kenan S. sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Ihnen wird Menschenhandel, Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen, weil für die dort tätigen Frauen keine entsprechenden Abgaben gezahlt worden sein sollen. In dem Verfahren ist nun genau der Fall eingetreten, den Rother befürchtet: Die Betroffenen wehren sich gerichtlich gegen die öffentlich vorgetragenen Verdächtigungen. Rechtsanwalt Ben Irle hat für das Brüderpaar jetzt einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht beantragt (Az.: VG 1 L 310/16). Er meint, die Beamten hätten seine Mandanten klar vorverurteilt.
So hätten sie etwa gesagt, der Tatbestand des Menschenhandels sei im Einzelfall „sicherlich erfüllt“. „Wir können von einer Bestätigung des Tatvorwurfs ausgehen“, lautet ein weiteres Zitat. Die Prostituierten seien mit „Sklaven auf Baumwollfeldern“ verglichen worden, hieß es. Behördenleiter Behm sah sich sogar wörtlich „auf den Spuren der Strafverfolgung bei Al Capone“, dem legendären Chicagoer Gangsterboss der zwanziger Jahre. Irle will die weitere Verbreitung der Aussagen verbieten lassen, die seiner Ansicht nach „im übereilten Siegesrausch“ nach einem „im Wahljahr 2016 inszenierten Polizeigroßeinsatz“ gefallen seien.
Faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden
Generalstaatsanwalt Rother hatte sich zuvor geweigert, für die Strafverfolger eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Staatsanwaltschaft sei nach dem Pressegesetz „grundsätzlich zur Erteilung von Presseauskünften verpflichtet“. Es gebe zudem keine„Wiederholungsgefahr“: Die Beamten hätten sich in einer besonderen Situation unmittelbar nach der Razzia geäußert; Behördenleiter Behm nehme außerdem mittlerweile andere Aufgaben wahr.
Nach den amtlichen Richtlinien für Strafverfahren sollen Staatsanwälte „bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit“ mit Presse und Rundfunk „zusammenarbeiten“. Dem Ergebnis einer Hauptverhandlung dürfe jedoch nicht vorgegriffen und der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt werden. Die Pressearbeit der Berliner Strafverfolger wird auch in einem weiteren Verfahren angegriffen.
Dabei geht es um Daten, die ein Computertechniker aus dem Bundesgesundheitsministerium geschmuggelt und an einen Geschäftsmann aus der Pharmabranche verkauft haben soll. In ihrer offiziellen Mitteilung sprach die Staatsanwaltschaft von „Datenklau“ und der Weitergabe an einen „Apothekerlobbyisten“. Dies wollte der Betroffene ebenfalls untersagen lassen – doch das Verwaltungsgericht wies dessen Klage vergangene Woche ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/razzi ... 61316.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7436
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
Der Fall "Artemis" droht in einem Fiasko zu enden Ende April führte die Berliner Polizei im Großbordell "Artemis" eine Großrazzia durch. Nun droht der Fall zu zerbröseln - einen der Hauptvorwürfe gegen die Betreiber erkennt das Gericht nicht an.
Von Michael Behrendt
Den Vorwurf des Menschenhandels im "Artemis" teilt das Gericht nicht
Der groß angelegte Schlag gegen das Berliner Großbordell "Artemis" scheint sich mehr und mehr als Niederlage für die Hauptstadtstaatsanwaltschaft zu entpuppen. An einer Razzia im April hatten sich insgesamt mehr als 900 Beamte der Polizei, des Zollfahndungsamts und der Staatsanwaltschaft beteiligt.
Jetzt ist bekannt geworden: Mit Beschluss vom 30. Juni wurde nun auch die letzte beschuldigte "Hausdame" aus der Untersuchungshaft entlassen. Zwar betonen die Richter, dass die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung noch nicht abgeschlossen seien. Doch einer der Hauptvorwürfe – Menschenhandel und Verbindungen zu den Hells Angels – löst sich offenbar im Nichts auf. Die Razzia hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In einer Pressekonferenz am Tag danach waren die im "Artemis" arbeitenden Frauen mit "Sklaven auf Baumwollfeldern" verglichen worden.
Das Landgericht kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass zwar Angehörige der berüchtigten Rockerbruderschaft im "Artemis" verkehrten und gern gesehene Gäste waren, es jedoch keine belegbare Geschäftsverbindung der Rocker mit den beiden beschuldigten und immer noch inhaftierten Betreibern gibt. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die jetzt auf freien Fuß gesetzte Frau könnte über das weltweite kriminelle Netzwerk der Hells Angels das Land verlassen.
Ein wichtiger Zeuge wird nicht gehört
Das Landgericht erkannte dies nun nicht an. Ferner ersehen die Richter bei genauer Betrachtung, dass die Betreiber von Anfang an mit den relevanten Behörden kooperiert haben. Ob diese Kooperationsbemühungen ausreichend waren, sei noch nicht in Gänze aufgeklärt und müsste durch weitere Ermittlungen zutage gebracht werden.
Der Hauptvorwurf lautet nach wie auf Steuerhinterziehung. Laut Schriftsätzen der Behörden waren die Prostituierten nicht selbstständig, sondern mussten sich Dienstplänen und Kleiderordnungen fügen. Somit seien diese in einem Angestelltenverhältnis gewesen, die Betreiber hätten Sozialabgaben zahlen müssen. Die zuständige Kammer berücksichtigt in dem Schreiben vom 30. Juni allerdings auch, dass es auch in anderen selbstständigen Unternehmen bestimmte Regelungen gibt, die nicht zu einer Arbeitnehmereigenschaft führen. Für ein abschließendes Fazit seien weitere Ermittlungen nötig.
Nach Informationen der "Welt" ist einer der wichtigsten Zeugen in dem Verfahren noch nicht gehört worden. Zwar waren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung auch Beamte des Zolls bei der Razzia anwesend. Doch der zuständige Beamte, der das "Artemis" in der Vergangenheit betreut hat, wurde trotz mehrfachen Antrages nicht gehört.
"Dann wäre der Laden geschlossen worden"
"Das", so ein Kriminalbeamter, "ist das Problem mit der Berliner Staatsanwaltschaft. Laut Gesetz müssen sowohl belastende als auch entlastende Beweise erbracht werden. Nur leider legt man sich in der Hauptstadt fest und hat danach Scheuklappen auf." Oftmals sei den für Haft- und Durchsuchungsbefehle zuständigen Richtern der gesamte Sachverhalt nicht bekannt. "Wie auch?", so der Beamte weiter. "Die Richter können unmöglich Tausende Seiten von Ermittlungsakten lesen. Also hören sie auf ihre Staatsanwälte."
Razzia im Artemis in Halensee
Nach Großeinsatz in Berlin
Bordell „Artemis“ weiterhin geöffnet
Im Fall "Artemis" könne dies dem Polizisten zufolge zum Fiasko werden. "Die Verantwortlichen haben sich in der Pressekonferenz regelrecht gefeiert und den Eindruck erweckt, dass es diese Verbindungen zu den Hells Angels gibt. Nun stellt sich heraus, dass dies nicht stimmt."
Im Gegenteil: Nach der Razzia wurde bekannt, dass die beiden beschuldigten Betreiber sogar selbstständig auf das Landeskriminalamt zugegangen sind und darauf hingewiesen haben, dass die Hells Angels dort verkehren.
Indes hat das "Artemis" weiterhin geöffnet. Wie die "Welt" erfuhr, haben sich weder die Sicherheitsbehörden noch die Zuständigen des Bezirksamtes bei den jetzigen Geschäftsführern gemeldet oder sind vor Ort gewesen. "Der Logik nach müsste die Polizei doch jeden Tag hier erscheinen und kontrollieren, ob die vorgeworfenen Straftaten aus den Durchsuchungsbeschlüssen hier weiterhin stattfinden", so eine der Prostituierten des Großbordells. Ein Kriminalbeamter geht einen Schritt weiter: "Wenn die Staatsanwaltschaft recht hätte, wäre der Laden geschlossen worden."
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... enden.html
Von Michael Behrendt
Den Vorwurf des Menschenhandels im "Artemis" teilt das Gericht nicht
Der groß angelegte Schlag gegen das Berliner Großbordell "Artemis" scheint sich mehr und mehr als Niederlage für die Hauptstadtstaatsanwaltschaft zu entpuppen. An einer Razzia im April hatten sich insgesamt mehr als 900 Beamte der Polizei, des Zollfahndungsamts und der Staatsanwaltschaft beteiligt.
Jetzt ist bekannt geworden: Mit Beschluss vom 30. Juni wurde nun auch die letzte beschuldigte "Hausdame" aus der Untersuchungshaft entlassen. Zwar betonen die Richter, dass die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung noch nicht abgeschlossen seien. Doch einer der Hauptvorwürfe – Menschenhandel und Verbindungen zu den Hells Angels – löst sich offenbar im Nichts auf. Die Razzia hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In einer Pressekonferenz am Tag danach waren die im "Artemis" arbeitenden Frauen mit "Sklaven auf Baumwollfeldern" verglichen worden.
Das Landgericht kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass zwar Angehörige der berüchtigten Rockerbruderschaft im "Artemis" verkehrten und gern gesehene Gäste waren, es jedoch keine belegbare Geschäftsverbindung der Rocker mit den beiden beschuldigten und immer noch inhaftierten Betreibern gibt. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die jetzt auf freien Fuß gesetzte Frau könnte über das weltweite kriminelle Netzwerk der Hells Angels das Land verlassen.
Ein wichtiger Zeuge wird nicht gehört
Das Landgericht erkannte dies nun nicht an. Ferner ersehen die Richter bei genauer Betrachtung, dass die Betreiber von Anfang an mit den relevanten Behörden kooperiert haben. Ob diese Kooperationsbemühungen ausreichend waren, sei noch nicht in Gänze aufgeklärt und müsste durch weitere Ermittlungen zutage gebracht werden.
Der Hauptvorwurf lautet nach wie auf Steuerhinterziehung. Laut Schriftsätzen der Behörden waren die Prostituierten nicht selbstständig, sondern mussten sich Dienstplänen und Kleiderordnungen fügen. Somit seien diese in einem Angestelltenverhältnis gewesen, die Betreiber hätten Sozialabgaben zahlen müssen. Die zuständige Kammer berücksichtigt in dem Schreiben vom 30. Juni allerdings auch, dass es auch in anderen selbstständigen Unternehmen bestimmte Regelungen gibt, die nicht zu einer Arbeitnehmereigenschaft führen. Für ein abschließendes Fazit seien weitere Ermittlungen nötig.
Nach Informationen der "Welt" ist einer der wichtigsten Zeugen in dem Verfahren noch nicht gehört worden. Zwar waren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung auch Beamte des Zolls bei der Razzia anwesend. Doch der zuständige Beamte, der das "Artemis" in der Vergangenheit betreut hat, wurde trotz mehrfachen Antrages nicht gehört.
"Dann wäre der Laden geschlossen worden"
"Das", so ein Kriminalbeamter, "ist das Problem mit der Berliner Staatsanwaltschaft. Laut Gesetz müssen sowohl belastende als auch entlastende Beweise erbracht werden. Nur leider legt man sich in der Hauptstadt fest und hat danach Scheuklappen auf." Oftmals sei den für Haft- und Durchsuchungsbefehle zuständigen Richtern der gesamte Sachverhalt nicht bekannt. "Wie auch?", so der Beamte weiter. "Die Richter können unmöglich Tausende Seiten von Ermittlungsakten lesen. Also hören sie auf ihre Staatsanwälte."
Razzia im Artemis in Halensee
Nach Großeinsatz in Berlin
Bordell „Artemis“ weiterhin geöffnet
Im Fall "Artemis" könne dies dem Polizisten zufolge zum Fiasko werden. "Die Verantwortlichen haben sich in der Pressekonferenz regelrecht gefeiert und den Eindruck erweckt, dass es diese Verbindungen zu den Hells Angels gibt. Nun stellt sich heraus, dass dies nicht stimmt."
Im Gegenteil: Nach der Razzia wurde bekannt, dass die beiden beschuldigten Betreiber sogar selbstständig auf das Landeskriminalamt zugegangen sind und darauf hingewiesen haben, dass die Hells Angels dort verkehren.
Indes hat das "Artemis" weiterhin geöffnet. Wie die "Welt" erfuhr, haben sich weder die Sicherheitsbehörden noch die Zuständigen des Bezirksamtes bei den jetzigen Geschäftsführern gemeldet oder sind vor Ort gewesen. "Der Logik nach müsste die Polizei doch jeden Tag hier erscheinen und kontrollieren, ob die vorgeworfenen Straftaten aus den Durchsuchungsbeschlüssen hier weiterhin stattfinden", so eine der Prostituierten des Großbordells. Ein Kriminalbeamter geht einen Schritt weiter: "Wenn die Staatsanwaltschaft recht hätte, wäre der Laden geschlossen worden."
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... enden.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Goldstück
- Beiträge: 2191
- Registriert: 07.12.2010, 23:29
- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- Admina
- Beiträge: 7436
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
Vorwürfe gegen Bordell-Betreiber teils nicht beweisbar
Die Vorwürfe gegen zwei aus Würzburg stammende Betreiber des Berliner Großbordells „Artemis“ schmelzen drei Monate nach einer Razzia wie Butter an der Sonne: Vier der sechs Festgenommenen sind wieder auf freiem Fuß. Dass dort Frauen von Mitgliedern der Rockergruppe „Hells-Angels“ zur Prostitution gezwungen wurde, konnte entgegen ersten Angaben der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen werden. Das „Artemis“ bleibt - entgegen lauthals verkündeter Absichtserklärungen – geöffnet.
Ein neuer Geschäftsführer in Berlin (auch aus dem Raum Würzburg) sorgt seit Anfang Mai dafür, dass die Geschäfte mit der käuflichen Lust weiterlaufen. Die Staatsanwaltschaft, die noch am Tag nach der Razzia in einer Pressekonferenz optimistisch von organisierter Kriminalität sprach und Vergleiche mit dem Chicagoer Gangster Al Capone zog, ist viel leiser geworden. Sie war wegen solcher Äußerungen von Anwälten der beiden Würzburger mit Unterlassungserklärungen überzogen worden.
Artemis-Betreiber: "Uns wurde nichts geschenkt"
Natürlich herrscht nicht nur unter Berliner Ermittlern Staunen darüber, warum das Berliner Rotlicht-Milieu die Seiteneinsteiger aus Unterfranken gewähren lässt. Bei der Eröffnung des Artemis 2005 betonte einer der beiden Brüder: „Uns wurde nichts geschenkt. Wenn andere eine Auflage erfüllen mussten, dann mussten wir zwei erfüllen.“ Sowohl dem Finanzamt als auch dem Landeskriminalamt habe er alle Papiere offenlegen müssen. Jeder Investor wurde benannt. „Wir haben in das Haus rund fünf Millionen Euro investiert. Die Summe habe ich natürlich nicht allein aufgebracht“.
Das schien in den vergangenen elf Jahren ein gutes Investment – bis zur Razzia im April, die bundesweit Beachtung erlangte. 900 Beamte durchsuchten das Großbordell und Wohnungen in Berlin. Auch in Würzburg – wo die Familie des einen der Artemis-Gründer noch wohnt – suchten Polizisten nach Beweisen.
Betreiber noch in U-Haft
Er und sein Bruder sitzen nach einer Haftprüfung weiter in U-Haft. Aber im Beschluss des zuständigen Gerichts vom 30. Juni heißt es dazu: Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung seien zwar noch nicht abgeschlossen. Aber zum härtesten Vorwurf – Zwangsprostitution mit Hilfe der kriminellen Rocker der Gruppe „Hells Angels“ – gebe es „keinen dringenden Tatverdacht“ mehr. Dies bestätigt Verteidiger Jan Paulsen.
Die Razzia hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sich die Ermittlungen gegen ein modernes Geschäftsmodell für Rotlicht-Geschäfte richteten: Die Betreiber kommen nicht aus dem Zuhälter-Milieu. Sie stellen nur noch die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Frauen können sich einmieten und arbeiten offiziell auf eigene Rechnung.
Das hatten Ermittler zuletzt nicht geglaubt. In der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft waren die Frauen mit „Sklaven auf Baumwollfeldern“ verglichen worden.
Gravierendster Vorwurf vom Tisch
Anwalt Paulsen verweist auf den Beschluss des Gerichts vom 30. Juni. Der zeige, dass die Rocker zwar selbst im „Artemis“ verkehrten, Beweise für Geschäftsverbindung gebe es aber nicht.
Damit ist der gravierendste Vorwurf vom Tisch. Auffallend ist auch, dass die Berliner Aufsichtsbehörde drei Monate nach der Durchsuchung keine Anstalten macht, das Bordell zu schließen - was ja eine denkbare rechtlcihe Folge wäre, wenn dort gegen Auflagen verstoßen worden wäre. Offenkundig gibt es dafür - entgegen ersten Absichtserklärungen - keine rechtliche Handhabe.
Insider aus Unterfranken – die das diskrete Geschäftsgebaren der Brüder S. in Würzburg seit Jahren kennen - hatten schon kurz nach der Razzia bezweifelt, dass den starken Worten der Staatsanwalt auch Taten folgen. Zwei Tage nach der Razzia erfuhr diese Redaktion: Die Brüder hatten 2005 ihr Geschäftsmodell bei Finanz- und Ermittlungsbehörden prüfen lassen, ehe das „Artemis“ öffnete. „Wenn die sich an das gehalten haben, was sie vorgelegt haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass man ihnen am Zeug flicken kann,“ urteilte damals ein Experte, der die Unterlagen kennt.
Überdies stellte sich heraus, dass die Betreiber die Berliner Polizei selbst darauf hingewiesen hatten, dass plötzlich die „Hells Angels“ im „Artemis“ aufgetaucht waren. Bleibt der Vorwurf, dass Schichtzeiten und vorgeschriebene Kleiderordnung für die Prostituierten ein Indiz sind, mit dem sich ein Angestelltenverhältnis (und damit hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge) belegen lässt. Das Gericht betonte, dass auch andere Unternehmen Regelungen haben, die dort Geld verdienende nicht automatisch zu Arbeitnehmern machen.
Staatsanwalt aufgefallen
Der Leitende Berliner Staatsanwalt Andreas Behm, der die Razzia verantwortete, war in Berlin schon zuvor durch spektakuläre Aktionen aufgefallen, die sich am Ende als Blamage erwiesen. Nach der rechtswidrigen Durchsuchung bei einem CDU-Abgeordneten 2014 musste er sich entschuldigen. Zudem gab es 2015 behördenintern Ärger wegen der gescheiterten Anklage gegen den Rapper Bushido.
Unmittelbar nach der Artemis-Razzia wurde Behm als Chef der Staatsanwaltschaft abgelöst. Er arbeitet jetzt als Abteilungsleiter - zuständig für den Strafvollzug - im Justizministerium von Brandenburg.
Manfred Schweidler
http://m.mainpost.de/regional/wuerzburg ... 35,9288344
Die Vorwürfe gegen zwei aus Würzburg stammende Betreiber des Berliner Großbordells „Artemis“ schmelzen drei Monate nach einer Razzia wie Butter an der Sonne: Vier der sechs Festgenommenen sind wieder auf freiem Fuß. Dass dort Frauen von Mitgliedern der Rockergruppe „Hells-Angels“ zur Prostitution gezwungen wurde, konnte entgegen ersten Angaben der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen werden. Das „Artemis“ bleibt - entgegen lauthals verkündeter Absichtserklärungen – geöffnet.
Ein neuer Geschäftsführer in Berlin (auch aus dem Raum Würzburg) sorgt seit Anfang Mai dafür, dass die Geschäfte mit der käuflichen Lust weiterlaufen. Die Staatsanwaltschaft, die noch am Tag nach der Razzia in einer Pressekonferenz optimistisch von organisierter Kriminalität sprach und Vergleiche mit dem Chicagoer Gangster Al Capone zog, ist viel leiser geworden. Sie war wegen solcher Äußerungen von Anwälten der beiden Würzburger mit Unterlassungserklärungen überzogen worden.
Artemis-Betreiber: "Uns wurde nichts geschenkt"
Natürlich herrscht nicht nur unter Berliner Ermittlern Staunen darüber, warum das Berliner Rotlicht-Milieu die Seiteneinsteiger aus Unterfranken gewähren lässt. Bei der Eröffnung des Artemis 2005 betonte einer der beiden Brüder: „Uns wurde nichts geschenkt. Wenn andere eine Auflage erfüllen mussten, dann mussten wir zwei erfüllen.“ Sowohl dem Finanzamt als auch dem Landeskriminalamt habe er alle Papiere offenlegen müssen. Jeder Investor wurde benannt. „Wir haben in das Haus rund fünf Millionen Euro investiert. Die Summe habe ich natürlich nicht allein aufgebracht“.
Das schien in den vergangenen elf Jahren ein gutes Investment – bis zur Razzia im April, die bundesweit Beachtung erlangte. 900 Beamte durchsuchten das Großbordell und Wohnungen in Berlin. Auch in Würzburg – wo die Familie des einen der Artemis-Gründer noch wohnt – suchten Polizisten nach Beweisen.
Betreiber noch in U-Haft
Er und sein Bruder sitzen nach einer Haftprüfung weiter in U-Haft. Aber im Beschluss des zuständigen Gerichts vom 30. Juni heißt es dazu: Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung seien zwar noch nicht abgeschlossen. Aber zum härtesten Vorwurf – Zwangsprostitution mit Hilfe der kriminellen Rocker der Gruppe „Hells Angels“ – gebe es „keinen dringenden Tatverdacht“ mehr. Dies bestätigt Verteidiger Jan Paulsen.
Die Razzia hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sich die Ermittlungen gegen ein modernes Geschäftsmodell für Rotlicht-Geschäfte richteten: Die Betreiber kommen nicht aus dem Zuhälter-Milieu. Sie stellen nur noch die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Frauen können sich einmieten und arbeiten offiziell auf eigene Rechnung.
Das hatten Ermittler zuletzt nicht geglaubt. In der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft waren die Frauen mit „Sklaven auf Baumwollfeldern“ verglichen worden.
Gravierendster Vorwurf vom Tisch
Anwalt Paulsen verweist auf den Beschluss des Gerichts vom 30. Juni. Der zeige, dass die Rocker zwar selbst im „Artemis“ verkehrten, Beweise für Geschäftsverbindung gebe es aber nicht.
Damit ist der gravierendste Vorwurf vom Tisch. Auffallend ist auch, dass die Berliner Aufsichtsbehörde drei Monate nach der Durchsuchung keine Anstalten macht, das Bordell zu schließen - was ja eine denkbare rechtlcihe Folge wäre, wenn dort gegen Auflagen verstoßen worden wäre. Offenkundig gibt es dafür - entgegen ersten Absichtserklärungen - keine rechtliche Handhabe.
Insider aus Unterfranken – die das diskrete Geschäftsgebaren der Brüder S. in Würzburg seit Jahren kennen - hatten schon kurz nach der Razzia bezweifelt, dass den starken Worten der Staatsanwalt auch Taten folgen. Zwei Tage nach der Razzia erfuhr diese Redaktion: Die Brüder hatten 2005 ihr Geschäftsmodell bei Finanz- und Ermittlungsbehörden prüfen lassen, ehe das „Artemis“ öffnete. „Wenn die sich an das gehalten haben, was sie vorgelegt haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass man ihnen am Zeug flicken kann,“ urteilte damals ein Experte, der die Unterlagen kennt.
Überdies stellte sich heraus, dass die Betreiber die Berliner Polizei selbst darauf hingewiesen hatten, dass plötzlich die „Hells Angels“ im „Artemis“ aufgetaucht waren. Bleibt der Vorwurf, dass Schichtzeiten und vorgeschriebene Kleiderordnung für die Prostituierten ein Indiz sind, mit dem sich ein Angestelltenverhältnis (und damit hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge) belegen lässt. Das Gericht betonte, dass auch andere Unternehmen Regelungen haben, die dort Geld verdienende nicht automatisch zu Arbeitnehmern machen.
Staatsanwalt aufgefallen
Der Leitende Berliner Staatsanwalt Andreas Behm, der die Razzia verantwortete, war in Berlin schon zuvor durch spektakuläre Aktionen aufgefallen, die sich am Ende als Blamage erwiesen. Nach der rechtswidrigen Durchsuchung bei einem CDU-Abgeordneten 2014 musste er sich entschuldigen. Zudem gab es 2015 behördenintern Ärger wegen der gescheiterten Anklage gegen den Rapper Bushido.
Unmittelbar nach der Artemis-Razzia wurde Behm als Chef der Staatsanwaltschaft abgelöst. Er arbeitet jetzt als Abteilungsleiter - zuständig für den Strafvollzug - im Justizministerium von Brandenburg.
Manfred Schweidler
http://m.mainpost.de/regional/wuerzburg ... 35,9288344
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7436
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Der Fall "Artemis"
Rückschlag für Berliner Staatsanwaltschaft
Nach Artemis-Razzia im April – alle Verdächtigen wieder frei!
Die Polizisten sammeln sich vor dem Artemis auf einem Parkplatz
Am Abend des 13. April kam es in Berlins größtem Puff zu dem Groß-Einsatz mit Beamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung
PETER ROSSBERG
Am 13. April durchsuchten 900 Beamte das Artemis, Berlins größten Puff. Der Verdacht: Steuerhinterziehung und Menschenhandel. Am Freitag wurden die beiden Hauptverdächtigen freigelassen.
Bei einer der größten Razzien der Hauptstadtgeschichte waren 900 Beamte gegen Betreiber des Luxus-Bordells „Artemis“ im Einsatz. Es ging unter anderem um Steuerhinterziehung von mehr als 20 Millionen Euro!
Nach B.Z.-Recherchen werden die beiden Hauptverdächtigen jedoch am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft regelrecht zerpflückt.
Am Abend des 13. April kam es in Berlins größtem Puff zu dem Groß-Einsatz mit Beamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung. Monatelang wurde unter Federführung der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Teilweise unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen: beteiligte Beamte wussten nicht, in welchem Verfahren sie genau eingesetzt sind.
Die Ermittlungen ausgelöst hatte eine junge Frau: Sie hatte angegeben, von ihrem Freund – einem Ex-Torwart von Eintracht Frankfurt und Hells-Angels-Rocker – misshandelt und zur Prostitution gezwungen worden zu sein. Unter anderem im Bordell „Artemis“.
Nachdem die Frau fliehen konnte, kam sie in ein Zeugenschutzprogramm und sagte umfassend aus. Auch gegen die Betreiber des „Artemis“. Der Hauptvorwurf: die Frauen würden nicht selbständig arbeiten, es handele sich stattdessen um Scheinselbstständige, die zudem bestraft und sanktioniert werden würden.
Es gab ergab sich der Vorwurf einer offenbaren Steuerhinterziehung von 23 Millionen Euro. Die Betreiber des Artemis, die Brüder Kenan und Ismail S., und vier Bardamen wurden daraufhin am Abend der Razzia festgenommen.
Noch am Tag nach dem Mega-Einsatz feierte sich die Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz für ihre Arbeit. Doch nach wenigen Wochen waren die ersten Bardamen bereits wieder auf freiem Fuß. Mittlerweile alle vier.
Nach B.Z.-Recherchen werden nun am Freitag auch die beiden Hauptverdächtigen Kenan und Ismail S. aus der JVA Moabit entlassen. Doch noch viel schlimmer für die Ermittler sind die Gründe der Haftentlassung: nach B.Z. vorliegenden Unterlagen wurden die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von den Gerichten regelrecht zerpflückt.
Von den Vorwürfen soll kaum etwas bestätigt worden sein. Im Gegenteil: In vielen Bereichen haben Gerichte genau das Gegenteil festgestellt. Damit blieb auch nichts anderes übrig, als die Haftbefehle aufzuheben.
Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft werden trotzdem weitergeführt.
http://www.bz-berlin.de/tatort/nach-art ... ieder-frei
Nach Artemis-Razzia im April – alle Verdächtigen wieder frei!
Die Polizisten sammeln sich vor dem Artemis auf einem Parkplatz
Am Abend des 13. April kam es in Berlins größtem Puff zu dem Groß-Einsatz mit Beamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung
PETER ROSSBERG
Am 13. April durchsuchten 900 Beamte das Artemis, Berlins größten Puff. Der Verdacht: Steuerhinterziehung und Menschenhandel. Am Freitag wurden die beiden Hauptverdächtigen freigelassen.
Bei einer der größten Razzien der Hauptstadtgeschichte waren 900 Beamte gegen Betreiber des Luxus-Bordells „Artemis“ im Einsatz. Es ging unter anderem um Steuerhinterziehung von mehr als 20 Millionen Euro!
Nach B.Z.-Recherchen werden die beiden Hauptverdächtigen jedoch am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft regelrecht zerpflückt.
Am Abend des 13. April kam es in Berlins größtem Puff zu dem Groß-Einsatz mit Beamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung. Monatelang wurde unter Federführung der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Teilweise unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen: beteiligte Beamte wussten nicht, in welchem Verfahren sie genau eingesetzt sind.
Die Ermittlungen ausgelöst hatte eine junge Frau: Sie hatte angegeben, von ihrem Freund – einem Ex-Torwart von Eintracht Frankfurt und Hells-Angels-Rocker – misshandelt und zur Prostitution gezwungen worden zu sein. Unter anderem im Bordell „Artemis“.
Nachdem die Frau fliehen konnte, kam sie in ein Zeugenschutzprogramm und sagte umfassend aus. Auch gegen die Betreiber des „Artemis“. Der Hauptvorwurf: die Frauen würden nicht selbständig arbeiten, es handele sich stattdessen um Scheinselbstständige, die zudem bestraft und sanktioniert werden würden.
Es gab ergab sich der Vorwurf einer offenbaren Steuerhinterziehung von 23 Millionen Euro. Die Betreiber des Artemis, die Brüder Kenan und Ismail S., und vier Bardamen wurden daraufhin am Abend der Razzia festgenommen.
Noch am Tag nach dem Mega-Einsatz feierte sich die Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz für ihre Arbeit. Doch nach wenigen Wochen waren die ersten Bardamen bereits wieder auf freiem Fuß. Mittlerweile alle vier.
Nach B.Z.-Recherchen werden nun am Freitag auch die beiden Hauptverdächtigen Kenan und Ismail S. aus der JVA Moabit entlassen. Doch noch viel schlimmer für die Ermittler sind die Gründe der Haftentlassung: nach B.Z. vorliegenden Unterlagen wurden die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von den Gerichten regelrecht zerpflückt.
Von den Vorwürfen soll kaum etwas bestätigt worden sein. Im Gegenteil: In vielen Bereichen haben Gerichte genau das Gegenteil festgestellt. Damit blieb auch nichts anderes übrig, als die Haftbefehle aufzuheben.
Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft werden trotzdem weitergeführt.
http://www.bz-berlin.de/tatort/nach-art ... ieder-frei
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 365
- Registriert: 26.07.2009, 15:16
- Ich bin: Keine Angabe
Das Kammergericht Berlin hat die Vorwürfe gegen die Betreiber des Bordells Artemis entkräftet. Die Männer sollen aus der Untersuchungshaft entlassen werden - eine Blamage für die Staatsanwaltschaft.
Es ist ein schwerer Schlag für die Berliner Staatsanwaltschaft: Die Betreiber des Großbordells Artemis in Berlin-Halensee sollen heute aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Das verfügte das Kammergericht Berlin einer Sprecherin zufolge und ging damit sogar noch einen Schritt weiter als das untergeordnete Landgericht in seinem vorangegangenen Urteil. Für die Vorwürfe der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern gebe es nach Einschätzung des Kammergerichts zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen keinen dringenden Tatverdacht mehr.
Eine Blamage für die Ermittler: Die hatten die Betreiber des FKK-Klubs am 14. April 2016 bei einer Großrazzia verhaftet. Über 900 Beamte von Polizei, Zollfahndungsamt und Staatsanwaltschaft waren an dem Einsatz beteiligt.
Damals hatte die Staatsanwaltschaft in einer Pressekonferenz erklärt, die Betreiber hätten Kontakte zu der Rocker-Gruppe Hells Angels gepflegt und sie mit dem US-Gangster Al Capone verglichen. Die Prostituierten würden in dem Klub wie "Sklaven auf Baumwollfeldern" behandelt. Auch Steuerhinterziehung in Millionenhöhe warfen sie den Betreibern vor.
Von all diesen Vorwürfen ist nun kaum etwas übrig geblieben. Bereits das Landgericht Berlin hatte in seinen vorangegangenen Beschlüssen festgestellt, dass es für Verbindungen ins kriminelle Milieu und den Vorwurf des Menschenhandels und die Anstiftung zur Prostitution keinen hinreichenden Verdacht gegeben habe.
"Wesentlich anders, als von der Staatsanwaltschaft unterbreitet"
Das Kammergericht, Berlins höchste juristische Instanz, stellte in seinem Beschluss heute zusätzlich fest, dass auch die Vorwürfe der Steuerhinterziehung haltlos seien. Nochmals bestätigte das Gericht, dass die Prostituierten ihrer Arbeit im Artemis selbstständig nachgingen.
"Nach Aktenlage gestaltete sich in dem vom Tatvorwurf umfassten Zeitraum das ,Regelwerk' im Artemis damit in wesentlichen Details anders, als ( . . .) dem Ermittlungsrichter von der Staatsanwaltschaft mit dem Haftbefehlsantrag unterbreitet", heißt es in der Begründung.
Für den Rechtsanwalt Dr. Silvin Bruns ist der Beschluss nicht nur ein Sieg für seine Mandanten: "Mit dem Beschluss des Kammergerichts ist die Berliner Justiz endlich wieder auf einen rechtsstaatlichen Kurs eingeschwenkt", sagte der Jurist. Die Staatsanwaltschaft sei voreingenommen und verblendet gewesen und habe sich "inquisitorisch" aufgeführt. Die Vorwürfe gegen seine Mandanten seien nur so lange aufrecht gehalten worden, um das eigene Versagen zu überdecken.
Dreister als Al Capone
Auch seine Kollegin Margarete Gräfin von Galen, die einen der Betreiber vertritt, zeigte sich entsetzt über die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft. "Die Tatsache, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin die Geschäftstätigkeit der Artemis-Betreiber in der Öffentlichkeit mit ,gewalttätigen Straftaten' in Verbindung gebracht und sogar der Organisierten Kriminalität zugerechnet hat, ist ein Skandal und durch nichts zu rechtfertigen", sagte von Galen. Die Äußerung dürfte ihrer Meinung nach den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.
Ein weiterer Verteidiger, Ulrich Wehner, äußerte den Verdacht, es habe politische Gründe für das Vorgehen gegen die Besitzer des Artemis gegeben.
Den noch ausstehenden Verfahrensschritten sieht Rechtsanwalt Bruns gelassen entgegen. In den vergangenen zehn Jahren habe es 40 Kontrollen mit 1000 überprüften Frauen gegeben, sämtlich ohne Beanstandung. Außerdem habe das Finanzamt Berlin-Charlottenburg in diesem Zeitraum über 4,1 Millionen Euro Steuern von den dort arbeitenden Prostituierten eingenommen. Mit der Begründung, es handele sich bei den Frauen um Selbständige. Gleichzeitig für diese Frauen Lohnsteuer und Sozialabgaben zu fordern, sei besonders dreist, sagte Bruns. "Eine solche Dreistigkeit wäre selbst Al Capone nicht in den Sinn gekommen."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/a ... 05291.html
Es ist ein schwerer Schlag für die Berliner Staatsanwaltschaft: Die Betreiber des Großbordells Artemis in Berlin-Halensee sollen heute aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
Das verfügte das Kammergericht Berlin einer Sprecherin zufolge und ging damit sogar noch einen Schritt weiter als das untergeordnete Landgericht in seinem vorangegangenen Urteil. Für die Vorwürfe der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern gebe es nach Einschätzung des Kammergerichts zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen keinen dringenden Tatverdacht mehr.
Eine Blamage für die Ermittler: Die hatten die Betreiber des FKK-Klubs am 14. April 2016 bei einer Großrazzia verhaftet. Über 900 Beamte von Polizei, Zollfahndungsamt und Staatsanwaltschaft waren an dem Einsatz beteiligt.
Damals hatte die Staatsanwaltschaft in einer Pressekonferenz erklärt, die Betreiber hätten Kontakte zu der Rocker-Gruppe Hells Angels gepflegt und sie mit dem US-Gangster Al Capone verglichen. Die Prostituierten würden in dem Klub wie "Sklaven auf Baumwollfeldern" behandelt. Auch Steuerhinterziehung in Millionenhöhe warfen sie den Betreibern vor.
Von all diesen Vorwürfen ist nun kaum etwas übrig geblieben. Bereits das Landgericht Berlin hatte in seinen vorangegangenen Beschlüssen festgestellt, dass es für Verbindungen ins kriminelle Milieu und den Vorwurf des Menschenhandels und die Anstiftung zur Prostitution keinen hinreichenden Verdacht gegeben habe.
"Wesentlich anders, als von der Staatsanwaltschaft unterbreitet"
Das Kammergericht, Berlins höchste juristische Instanz, stellte in seinem Beschluss heute zusätzlich fest, dass auch die Vorwürfe der Steuerhinterziehung haltlos seien. Nochmals bestätigte das Gericht, dass die Prostituierten ihrer Arbeit im Artemis selbstständig nachgingen.
"Nach Aktenlage gestaltete sich in dem vom Tatvorwurf umfassten Zeitraum das ,Regelwerk' im Artemis damit in wesentlichen Details anders, als ( . . .) dem Ermittlungsrichter von der Staatsanwaltschaft mit dem Haftbefehlsantrag unterbreitet", heißt es in der Begründung.
Für den Rechtsanwalt Dr. Silvin Bruns ist der Beschluss nicht nur ein Sieg für seine Mandanten: "Mit dem Beschluss des Kammergerichts ist die Berliner Justiz endlich wieder auf einen rechtsstaatlichen Kurs eingeschwenkt", sagte der Jurist. Die Staatsanwaltschaft sei voreingenommen und verblendet gewesen und habe sich "inquisitorisch" aufgeführt. Die Vorwürfe gegen seine Mandanten seien nur so lange aufrecht gehalten worden, um das eigene Versagen zu überdecken.
Dreister als Al Capone
Auch seine Kollegin Margarete Gräfin von Galen, die einen der Betreiber vertritt, zeigte sich entsetzt über die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft. "Die Tatsache, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin die Geschäftstätigkeit der Artemis-Betreiber in der Öffentlichkeit mit ,gewalttätigen Straftaten' in Verbindung gebracht und sogar der Organisierten Kriminalität zugerechnet hat, ist ein Skandal und durch nichts zu rechtfertigen", sagte von Galen. Die Äußerung dürfte ihrer Meinung nach den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.
Ein weiterer Verteidiger, Ulrich Wehner, äußerte den Verdacht, es habe politische Gründe für das Vorgehen gegen die Besitzer des Artemis gegeben.
Den noch ausstehenden Verfahrensschritten sieht Rechtsanwalt Bruns gelassen entgegen. In den vergangenen zehn Jahren habe es 40 Kontrollen mit 1000 überprüften Frauen gegeben, sämtlich ohne Beanstandung. Außerdem habe das Finanzamt Berlin-Charlottenburg in diesem Zeitraum über 4,1 Millionen Euro Steuern von den dort arbeitenden Prostituierten eingenommen. Mit der Begründung, es handele sich bei den Frauen um Selbständige. Gleichzeitig für diese Frauen Lohnsteuer und Sozialabgaben zu fordern, sei besonders dreist, sagte Bruns. "Eine solche Dreistigkeit wäre selbst Al Capone nicht in den Sinn gekommen."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/a ... 05291.html
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!
in das wir beißen werden!
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
-
- Fachmoderator(in)
- Beiträge: 1165
- Registriert: 23.08.2010, 15:38
- Wohnort: Palma (Islas Baleares) / Santa Ponsa - Calviá / Berlin
- Ich bin: BetreiberIn
RE: Der Fall "Artemis"
"ZITAT SpiegelOnline" Anfang: Die Betreiber des Großbordells Artemis in Berlin-Halensee sollen heute aus der Untersuchungshaft entlassen werden. "ZITAT SpiegelOnline" Ende
Eine Gerichtssprecherin bestätigte am heutigen Freitag (29.07.16), dass zwei Betreiber, wie angekündigt, nun auf "freiem Fuß" sind.
Die Entscheidung des Gerichts habe aber keinen Einfluss auf etwaige weitere Ermittlungen. Es bestehe im Moment jedoch kein dringender Tatverdacht mehr.
Gruss
Eine Gerichtssprecherin bestätigte am heutigen Freitag (29.07.16), dass zwei Betreiber, wie angekündigt, nun auf "freiem Fuß" sind.
Die Entscheidung des Gerichts habe aber keinen Einfluss auf etwaige weitere Ermittlungen. Es bestehe im Moment jedoch kein dringender Tatverdacht mehr.
Gruss
Zuletzt geändert von Adultus-IT am 30.07.2016, 10:10, insgesamt 1-mal geändert.
Fachmoderator im Spezialgebiet:
Telefonmehrwertdienste Bereich Erotik (Telefonsex/Hotline/Anbieter/Agenturen)
weitere Themengebiete: Grundlagen im Bereich der Online-Erotik
Kontakt: (Freecall DE) 08000 1 40 44 42
Telefonmehrwertdienste Bereich Erotik (Telefonsex/Hotline/Anbieter/Agenturen)
weitere Themengebiete: Grundlagen im Bereich der Online-Erotik
Kontakt: (Freecall DE) 08000 1 40 44 42
-
- Goldstück
- Beiträge: 2191
- Registriert: 07.12.2010, 23:29
- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: RE: Der Fall "Artemis"
Das war vorhersehbar - aber auf jeden Fall ist es eine gute Nachricht, dass "es noch Richter gibt in Berlin". Der Rechtsstaat funktioniert noch ...


friederike hat geschrieben:Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist tatsächlich nicht in Ordnung, die von den zitierten Anwälten der Beschuldigten vorgetragene Kritik erscheint berechtigt. Bislang konnte keine Erklärung beigebracht werden, warum ausgerechnet jetzt, nach mehrjährigem ständig kontrollierten Betrieb, eine solche Razzia geboten war. Das publicity-geile Auftreten der Staatsanwälte ist mit einer ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Ermittlungsarbeit nicht vereinbar.
Es ist vor allem der "Al Capone-Vergleich", der den Oberstaatsanwalt das Amt kosten sollte. Zur Erinnerung: in der Pressekonferenz nach der Razzia hat der Oberstaatsanwalt gesagt, man werde die Betreiber des ARTEMIS wegen Steuervergehen dingfest machen, ähnlich wie es die amerikanischen Behörden 1929 mit dem Gangsterboss Al Capone gemacht haben, dem sie seine Morde nicht nachweisen konnten, wohl aber Steuervergehen.
Der Vergleich ist sachlich natürlich unangemessen und rückt die Beschuldigten, für die schließlich die Unschuldsvermutung gilt, in ein falsches Licht. Rechtsstaatlich bedenklich ist aber vor allem die Taktik einer "Ersatzbestrafung". Die Staatsanwaltschaft ist zur Aufklärung und Verfolgung tatsächlicher Straftaten verpflichtet, nicht zur Verfolgung von taktischen Vorwürfen.
-
- Nicht mehr aktiv
- Beiträge: 682
- Registriert: 06.04.2015, 18:33
- Wohnort: Hamburg
- Ich bin: Keine Angabe
Mit Fotos der Bordellchefs bei der Freilassung:
www.bild.de/regional/berlin/untersuchun ... .bild.html
www.bild.de/regional/berlin/untersuchun ... .bild.html
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
@all
aus der Rubrik Wasser in den Wein schütten: Ich fragemich gleichwohl, ob sog. Groß-Bordelle in der Regel aber doch eher den Humus für fremdbestimmte, gar ausbeuterische Arbeitsweisen für SW bilden und die Staatsanwaltschaft hier nur zu bl...d war vernünftig zu ermitteln.
Ist die gegenseitige soziale Kontrolle in kleinen Wohnungsbordellen nicht effektiver?
Oder hänge ich dann doch miesen Fehlvorstellungen nach.
Kasharius grüßt
aus der Rubrik Wasser in den Wein schütten: Ich fragemich gleichwohl, ob sog. Groß-Bordelle in der Regel aber doch eher den Humus für fremdbestimmte, gar ausbeuterische Arbeitsweisen für SW bilden und die Staatsanwaltschaft hier nur zu bl...d war vernünftig zu ermitteln.
Ist die gegenseitige soziale Kontrolle in kleinen Wohnungsbordellen nicht effektiver?
Oder hänge ich dann doch miesen Fehlvorstellungen nach.
Kasharius grüßt