Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution

Abgesehen vom Fehlen der nötigen Hilfsinstitutionen für Sexworker findet hier auch alles Platz, was ihr an bestehenden Einrichtungen auszusetzen habt oder loben wollt
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Find ich gar nicht so off-topic

Anzeige erfolgte von vedeckt ermittelndem Polizisten

ja ja, so macht man das auch in Deutschland :-((



Prostitution = Kontrolldelikt
Prostitution = opferloses Delikt




.

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Debatte um Bordell-Ansiedlung in Krefeld
http://www.rp-online.de/public/article/ ... eld/437429

Uns so haben die Leser abgestimmt:
http://www.rp-online.de/public/vote/vot ... efeld/3402

alana
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Beitrag von alana »

In Bayern sieht es auch so aus, daß dort defacto ganz Bayern Sperrgebiet ist und Prostitution nur dort ausgeübt werden darf, wo es ausdrücklich erlaubt ist, also praktisch nur in den Bordellen und Wohnungen in den relativ kleinen Bezirken. Theoretisch müßte in Bayern kein Escorting möglich sein.

LG,
Alana

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annainga
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Beitrag von annainga »

sorry, muss mal blöd fragen, wieso soll escort im sperrbezirk nicht möglich sein? eigentlich ist´s logisch, ja, aber ich hab noch nicht davon gehört, dass die damen bei den hausbesuchen probleme haben.

TANJA, JENNY sagt mal was dazu, bitte!

ich geh euch sicher auf die nerven, wenn ich mal wieder vom schönen sauerland schwärme, aber hier ist nicht nur die landschaft schön, sondern man ist prostitution gegenüber ungewöhnlich aufgeschlossen. dadurch, dass die städte relativ klein sind, gibt´s keine sperrbezirke, prostitution, gerade wohnungsprostitution ist in jedem mischgebiet (woraus die meisten kleinen ortschaften bestehen, reine wohngebiete sind selten) erlaubt, aber auch in siegen (großstadt im siegerland, nachbarbezirk) gibt´s keine sperrgebietsverordnung.

allerdings (oder deswegen?) haben wir hier kein problem mit organisierter kriminalität. in den großstädten sieht das eventuell anders aus.

zu der sache aus kassel habe ich leider keine rückmeldung erhalten. ich hoffe, dass ich nächste woche post erhalte, sonst werde ich nochmal nachfragen.

liebe grüße von annainga

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Tanja_Regensburg
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

Das stimmt nicht alena
die Sperrbezirksverordnung.
Diese wird von jeder Stadt selbst verfasst. Im Raum Schweinfurt z.B. bezieht sich die Sperrbezirksverordnung AUSDRÜCKLICH nur auf die SICHTBARE Prostitution, d.h. Strassenstrich und einschlägige von außen erkennbare Etablisments.

Ein weiterer großer Trugschluß scheint in Bayern ebenso zu kursieren, nämlich das Prostitution in Städten UNTER 50.000 Einwohnern VERBOTEN sei.
Wenn man den entsprechenden Gesetzestext aufmerksam liest....
Es ist Städten unter 50.000 Einwohnern FREIGESTELLT Prostitution im Stadtgebiet zu verbieten, nichts anderes. Ab einer Einwohnerzahl über 50.000 Einwohnern hat eine Stadt ein entsprechendes Gebiet auszuweisen in dem auch öffentliche Prostitution betrieben werden darf.
Die Sperrbezirke kann man bei der jeweiligen Stadt anfragen!
LG Tanja
Zuletzt geändert von Tanja_Regensburg am 15.05.2007, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von annainga »

nur 2 minuten, super, meine liebe, bist du immer so schnell?

liebe grüße von einer grinsenden annainga

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Tanja_Regensburg
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

grins...... manchmal
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Beitrag von alana »

Tanja, theoretisch mag das so sein, aber in der Praxis wird von den Staatsanwälten und den Gerichten alles außerhalb der erlaubten Gebiete als Sperrgebiet gesehen. Die Sperrbezirksregelungen der Städte gelten für das Stadgebiet der Städte, außerhalb ist dann automatisch alles Sperrgebiet. Es gibt Städte, die sind 100% Sperrgebiet (z.B. Memmingen), ohne das jemand juristisch dagegen angekommen wäre. Ich stecke selbst gerade in solch einem Fall und das ist das Ergebnis der Recherche meines Anwaltes. Übrigens gilt sowas ähnliches auch für BW, nur wird es dort nicht so rigide angewendet wie in BY. Ebenso habe ich letztes Jahr von so einem Fall irgendwo mitten in Bayern gehört. Haus- und Hotel irgendwo in der Pampa und schon gibts ein dickes Bußgeld, wenn nicht gar ein Strafbefehl (sie hat z.B. 3600 EUR gezahlt).

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Beitrag von annainga »

hallo @alana

schön, dass du darüber erzählst! es ist wichtig, diese erfahrungen mit sexarbeit mitzubekommen. wenn man etwas positiv verändern will, muss man über diese dinge bescheid wissen.

ich find´s unmöglich! wo bitte schön, belästige ich mit einem hausbesuch die öffentlichkeit? ganz im gegenteil .....

bitte schreib, wie´s in deinem fall weitergeht!

liebe grüße aus dem sauerland von annainga

ps kleine frage: wer ist zuständig für die einhaltung der sperrgebietsverordnung?

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Beitrag von Tanja_Regensburg »

Natürlich hat eine Stadt die kleiner ist das Recht alles als Sperrgebiet auszuweisen, aber das ist ja zu erfragen ....
Ich arbeite nicht im Sperrgebiet... es gibt ja genug Ausweichmöglichkeiten.... und wenn ich als Escort gebucht bin, dann weiß ja niemand außer dem Kunden wer ich bin und was mein Job ist, denn er ist ja auch auf Diskretion angewiesen.
Bei Hausbesuchen fahre ich nur dann an "gefährliche" Orte, wenn es sich um einen Stammgast handelt, den ich schon länger kenne.
Eine Freundin wurde im Sperrgebiet von der Polizei ertappt, bekam aber beim ersten mal nur eine kostenpflichtige Verwarnung. Erst beim zweiten Mal wird es ein Straftatbestand.
Scheint auch in Bayern nicht einheitlich gehandhabt zu werden....
Tanja
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Beitrag von annainga »

so, und jetzt muss ich mich als total doof outen .....
escort und hausbesuch sind zwei verschiedene dinge?

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Beitrag von Kim »

@annainga

das ist doch kein doof outen :018

und ja sind zwei verschiedene Kategorien ...
Escort ist über Agentur und Hausbesuche fällt unter Hostessen

( zumdenst wurde ich so "aufgeklärt")

Gruss

KIM
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

Für mich ja......
Ein Hausbesuch dauert meist ein bis zwei Std und ich fahre in die Wohnung des Herren....
Escort ist bei mir eine Buchung über mehrere Stunden, wir gehen essen, eventuell ins Theater oder haben auch Wellness im Hotel....
Manchmal dauert ein Escort auch die ganze Nacht, oft ist er auch für mich soweit weg, dass ich Zug oder Flugtickets brauche, die der Kunde im Vorab schickt....
Beim Escort beschränkt sich der Besuch meist nicht nur auf die "Dienstleistung" sondern kann durchaus auch eine Begleitung beinhalten....
Aber, das dürfte wohl die ein oder andere ganz anderst definieren ;-)

Busserl Tanja
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Beitrag von annainga »

@kim

danke, ist ja tatsächlich nur eine feinheit, die aber doch einen großen unterschied darstellen kann

liebe grüße von annainga

Kim
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Beitrag von Kim »

@annainga

wie Tanja es richtig auf den Punkt bringt .....

Escort ( wie der Name schon sagt ) Begleitung .... sehr umfangreich und alles offen bis hin zu Reisen .... über eine AG (in den meisten Fällen gibt aber auch hier Independend )

Hausbesuche - eben NUR den Kunden zu Hause zu besuchen ...

Gruss

KIM
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Beitrag von alana »

Von den Behörden wird alles in einen Topf geworfen, zumindest in Bayern. Achso, im besagten Fall der Kollegin in Bayern wurde sie von einem Polizisten gebucht und tapte somit in die Falle. War übrigens nicht der erste Fall von dem ich gehört habe in Bayern, sonst passiert sowas nirgends in Deutschland.

@annainga:
Ich halte dich auf dem laufenden was aus meinem Fall wird :002
Derzeit sieht es so aus, daß es auf einen Strafbefehl hinausläuft, was bedeutet, daß es zu keiner Verhandlung kommt, ich aber dadurch trotzdem Vorbestraft werde (muß halt einen haufen Kohle zahlen). Mal sehen ob die Staatsanwaltschaft mit sich verhandeln läßt.

Übrigens, für die Sperrgebietsverordnungen sind meist die Ordnungsämter zuständig. Man kann diese dort anfordern, meist sind sie aber auch telefonisch für Auskünfte recht zugänglich.

LG,
Alana

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Beitrag von annainga »

für meine region gibt es keine sperrgebiete, ich habe mich bereits beim ordnungsamt erkundigt.

aber ich bin schockiert, dass ein polizist bucht und anzeigt!

entspricht das dem gesetz?

liebe grüße von annainga

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Beitrag von Tanja_Regensburg »

Ja, leider ist es so, dass die Polizei bei Verdacht eine Dame buchen darf, wobei er natürlich nicht die Dienste der Dame in Anspruch nehmen darf....
Meist kommt eine Email oder eine telefonische Kontaktaufnahme, ein Ort und ein Termin werden vereinbart und die Dame macht sich auf den Weg.
Dort angekommen kommt es zu einem kurzen Wortwechsel, das Geld wird übergeben, wenn die Dame es nimmt und beginnt sich auszuziehen kommt eine zweite, weibliche Polizistin aus dem Bad.
So werden nicht nur Sperrgebietsübertretungen, sondern auch Damen, die HarzIV bekommen und trotzdem, ohne ihren Nebenverdienst anzugeben, arbeiten, erwischt.

Deshalb würde ich nie eine Buchung im Sperrgebiet von jemandem annehmen, mit dem ich noch keinen GV hatte....
Auch fange ich bei Hausbesuchen nie als erste an mich auszuziehen.....
Ich kann leider nur sagen, wie es in unserer Region gehandhabt wird, scheint ja nicht einheitlich zu sein, wenn ich alanas Beitrag lese.
Meine Kollegin hatte das Vergnügen mit der Polizei in Ingolstadt.
Sie wurde dort das erste Mal erwischt, musste sich eine Aufklärung über die Sperrgebietsverordnung anhören und wurde verwarnt, das Verwarngeld betrug 30 Euro
Beim nächsten Mal wenn sie erwischt werden sollte, ist es ein Straftatbestand und sie wird angezeigt!


Meine persönliche Erfahrung mit der Polizei in Regensburg und der Kripo Landshut waren immer sehr gut.
Wenn ich einen Gast hatte, warteten sie sehr diskret bis der ging und haben dann nochmal geklingelt. Einmal durfte ich sie auch ins Bad sperren;-) als ein Gast kam....... Hab den dann in mein Zimmer gebeten und die Herren verabschiedet.
Liebe Grüße Tanja
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Beitrag von Lycisca »

Ja, leider ist es so, dass die Polizei bei Verdacht eine Dame buchen darf, wobei er natürlich nicht die Dienste der Dame in Anspruch nehmen darf.... Meist kommt eine Email oder eine telefonische Kontaktaufnahme, ein Ort und ein Termin werden vereinbart und die Dame macht sich auf den Weg.
In einem früheren Thread wurde Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention angesprochen und ein Urteil des UVS Tirol wiedergegeben.

Der dort beschriebene Fall betrifft das Eindringen in eine private Wohnung. Artikel 8 schützt aber auch den Briefverkehr, die Argumente des UVS lassen sich vermutlich analog anwenden, mit anderen Zitaten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In D ist die Menschenrechtskonvention allerdings nicht im Verfassungsrang. Doch könnten sich mehrere Betroffene zusammentun, die Kosten für ein paar Menschenrechtsexperten von Unis teilen und eine Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einreichen.

Weiter ist in D zu prüfen, ob die Judikatur den Einsatz eines Agent Provocateur im Verwaltungsverfahren toleriert.

Generell ist es ein ziemlicher Unfug, wenn zum Schutz eines geringwertigen Rechtsguts (Verwaltungsvorschrift) ein höchstwertiges Rechtsgut (Menschenrechte) verletzt wird.

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Marc of Frankfurt
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Hurenkontrolleure sind unterwegs

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Agent Provokateur

Alana hat oben geschrieben: "..., sonst passiert sowas nirgends in Deutschland." Doch ich habe erst kürzlich wieder aus gut unterrichten Kreisen dergleichen auch in Frankfurt gehört!!!
Tanja_Regensburg hat geschrieben:Deshalb würde ich nie eine Buchung im Sperrgebiet von jemandem annehmen, mit dem ich noch keinen GV hatte...
Tanja_Regensburg hat geschrieben:Auch fange ich bei Hausbesuchen nie als erste an mich auszuziehen.....
Lyscia hat geschrieben:Generell ist es ein ziemlicher Unfug, wenn zum Schutz eines geringwertigen Rechtsguts (Verwaltungsvorschrift) ein höchstwertiges Rechtsgut (Menschenrechte) verletzt wird.

Diese wichtigen Sätze wollte ich nur noch mal wiederholen und hervorheben.

Mit den entsprechenden Editor-Tasten könnt ihr in Zukunft auch selbst wichtiges hervorheben, was mich und die LeserInnen sicher sehr freuen wird :-)

Oder direkt beim Textschreiben mit Steuerzeichen: [ b ]fett - bold[ /b ] oder [ u ]unterstreichen[ /u ] (ohne Leerzeichen).





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