Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Bundesverwaltungsgericht: Dortmunder Straßenstrich ist endgültig Geschichte
08.04.2016 | 16:36 Uhr
Dortmund. Der Straßenstrich in Dortmund hat keine Zukunft: Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde einer Klägerin wegen des Straßenstrichverbots zurück.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im August 2015 die Klage einer Prostituierten gegen das Straßenstrichverbot in Dortmund abgeschmettert . Dagegen legte die Klägerin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Diese Beschwerde wurde jetzt zurückgewiesen - das endgültige Aus für den Straßenstrich in Dortmund.
Beim Rechtsamt der Stadt Dormund ist am Freitag der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2016 eingegangen, mit dem die Beschwerde einer Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungerichts zurückgewiesen wird.
Nun habe man die notwendige Sicherheit
"Somit erlangt das Urteil des OVG Münster Rechtskraft, in dem festgestellt worden war, dass ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig ist", heißt es in einer Mitteilung der Stadt Dortmund.
"Ich freue mich sehr über die abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts", wird Dortmunds Rechtsdezernentin Diane Jägers zitiert. Und weiter: "Damit haben wir die notwendige Sicherheit und wissen, dass wir in den letzten Jahren richtig gehandelt haben."
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 16782.html
08.04.2016 | 16:36 Uhr
Dortmund. Der Straßenstrich in Dortmund hat keine Zukunft: Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde einer Klägerin wegen des Straßenstrichverbots zurück.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im August 2015 die Klage einer Prostituierten gegen das Straßenstrichverbot in Dortmund abgeschmettert . Dagegen legte die Klägerin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Diese Beschwerde wurde jetzt zurückgewiesen - das endgültige Aus für den Straßenstrich in Dortmund.
Beim Rechtsamt der Stadt Dormund ist am Freitag der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2016 eingegangen, mit dem die Beschwerde einer Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungerichts zurückgewiesen wird.
Nun habe man die notwendige Sicherheit
"Somit erlangt das Urteil des OVG Münster Rechtskraft, in dem festgestellt worden war, dass ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig ist", heißt es in einer Mitteilung der Stadt Dortmund.
"Ich freue mich sehr über die abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts", wird Dortmunds Rechtsdezernentin Diane Jägers zitiert. Und weiter: "Damit haben wir die notwendige Sicherheit und wissen, dass wir in den letzten Jahren richtig gehandelt haben."
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 16782.html
Zuletzt geändert von translena am 08.04.2016, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Sperrbezirk soll im Sommer kommen
Auswirkung des VGH-Urteils zu Prostitution in Friedrichshafen auf Ravensburg ist noch unklar
Wo wird in Ravensburg Prostitution künftig erlaubt? Spätestens nach der Sommerpause soll das feststehen.
Ravensburg Wo wird Prostitution in Ravensburg künftig toleriert und wo verboten? Das steht immer noch nicht fest. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) die Sperrbezirksverordnung der Stadt Friedrichshafen für nichtig erklärt hat, kann es sein, dass auch der Entwurf der Stadt Ravensburg zu restriktiv ist. Er liegt derzeit noch beim Regierungspräsidium in Tübingen (RP).
Bevor sie die schriftliche Urteilsbegründung des VGH noch nicht im Wortlaut kennt, ist die Ravensburger Stadtverwaltung mit Einschätzungen vorsichtig, inwieweit das Urteil auf Ravensburg übertragbar ist. „Wir können nicht Äpfel mit Birnen vergleichen“, sagt Simon Blümcke, als Erster Bürgermeister der zuständige Dezernent für das heikle Thema.
Unter anderem hatte der VGH an der Sperrbezirksverordnung der Stadt Friedrichshafen kritisiert, dass das älteste Gewerbe der Welt dort künftig nur in Gewerbegebieten gestattet sein soll, in denen sich solche Etablissements mittelfristig gar nicht ansiedeln können, weil sie zum Beispiel ZF oder MTU gehören. Die aus anderen Gebieten vertriebenen Prostituierten hätten gar nicht die Möglichkeit, dorthin auszuweichen.
In Ravensburg ist zwar Ähnliches geplant: ein Verbot von Bordellen oder sogenannten Terminwohnungen in der Innenstadt und reinen Wohngebieten und eine Verlagerung in Gewerbegebiete. Die bestehenden Einrichtungen in der Rosmarinstraße und der Klosterstraße würden aber Bestandschutz genießen. Und: Anders als in Friedrichshafen gibt es zur Verfügung stehende Flächen oder Gebäude in den betreffenden Gewerbegebieten, wie Blümcke auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ erläutert. „Bei uns ist die Grundstücksverteilung heterogener.“
Bislang liegt die Sperrbezirksverordnung, die auf einem Entwurf der Stadt Ravensburg basiert, noch zur Genehmigung beim RP. Dort war man – auch wegen starker personeller Belastung durch die hohen Flüchtlingszahlen – monatelang nicht dazu gekommen, den Entwurf zu prüfen und dann zu erlassen. Über den Inhalt ist nur bekannt, dass Prostitution künftig nur noch in einigen Gewerbegebieten erlaubt sein soll. Blümcke schätzt, dass sich der Gemeinderat entweder kurz vor oder kurz nach der Sommerpause mit dem Thema beschäftigen wird, „auf jeden Fall noch im Jahr 2016“.
Die Stadt will auch deshalb noch abwarten, weil gerade eine Änderung des Prostitutionsgesetzes auf Bundesebene ansteht. „Es wäre Blödsinn, jetzt eine Verordnung durchzupeitschen, die dann nicht mehr rechtskonform wäre“, sagt der Erste Bürgermeister. Der vom Kabinett abgesegnete Gesetzesentwurf, der noch durch den Bundestag muss, sieht unter anderem Haftstrafen für Freier von Zwangsprostituierten vor, eine Kondompflicht und strengere Regeln für Bordellbetreiber. Aber auch eine Genehmigungspflicht der Lokalitäten seitens der städtischen Ordnungsämter. Die Betreiber von Bordellen benötigen demnach künftig eine Erlaubnis und müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung stellen. Das soll unter anderem verhindern, dass einschlägig Vorbestrafte im Rotlichtmilieu in Erscheinung treten. Stichwort organisierte Kriminalität.
Blümcke findet diesen Ansatz grundsätzlich gut. In der Vergangenheit sei aus einem „falsch verstandenen Liberalismus“ heraus Prostitution wie ein ganz normales Gewerbe behandelt worden. Eine strengere Regulierung diene vor allem dem Schutz jener Frauen, die eben nicht immer freiwillig ihren Körper verkauften. Daher sei es ganz in Ordnung, dass der Erlass der Sperrbezirksverordnung in Ravensburg etwas länger dauere. „Wir wollen natürlich auch einen Knopf drankriegen. Aber rechtssicher.“
http://www.schwaebische.de/region_artik ... d,535.html
Auswirkung des VGH-Urteils zu Prostitution in Friedrichshafen auf Ravensburg ist noch unklar
Wo wird in Ravensburg Prostitution künftig erlaubt? Spätestens nach der Sommerpause soll das feststehen.
Ravensburg Wo wird Prostitution in Ravensburg künftig toleriert und wo verboten? Das steht immer noch nicht fest. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) die Sperrbezirksverordnung der Stadt Friedrichshafen für nichtig erklärt hat, kann es sein, dass auch der Entwurf der Stadt Ravensburg zu restriktiv ist. Er liegt derzeit noch beim Regierungspräsidium in Tübingen (RP).
Bevor sie die schriftliche Urteilsbegründung des VGH noch nicht im Wortlaut kennt, ist die Ravensburger Stadtverwaltung mit Einschätzungen vorsichtig, inwieweit das Urteil auf Ravensburg übertragbar ist. „Wir können nicht Äpfel mit Birnen vergleichen“, sagt Simon Blümcke, als Erster Bürgermeister der zuständige Dezernent für das heikle Thema.
Unter anderem hatte der VGH an der Sperrbezirksverordnung der Stadt Friedrichshafen kritisiert, dass das älteste Gewerbe der Welt dort künftig nur in Gewerbegebieten gestattet sein soll, in denen sich solche Etablissements mittelfristig gar nicht ansiedeln können, weil sie zum Beispiel ZF oder MTU gehören. Die aus anderen Gebieten vertriebenen Prostituierten hätten gar nicht die Möglichkeit, dorthin auszuweichen.
In Ravensburg ist zwar Ähnliches geplant: ein Verbot von Bordellen oder sogenannten Terminwohnungen in der Innenstadt und reinen Wohngebieten und eine Verlagerung in Gewerbegebiete. Die bestehenden Einrichtungen in der Rosmarinstraße und der Klosterstraße würden aber Bestandschutz genießen. Und: Anders als in Friedrichshafen gibt es zur Verfügung stehende Flächen oder Gebäude in den betreffenden Gewerbegebieten, wie Blümcke auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ erläutert. „Bei uns ist die Grundstücksverteilung heterogener.“
Bislang liegt die Sperrbezirksverordnung, die auf einem Entwurf der Stadt Ravensburg basiert, noch zur Genehmigung beim RP. Dort war man – auch wegen starker personeller Belastung durch die hohen Flüchtlingszahlen – monatelang nicht dazu gekommen, den Entwurf zu prüfen und dann zu erlassen. Über den Inhalt ist nur bekannt, dass Prostitution künftig nur noch in einigen Gewerbegebieten erlaubt sein soll. Blümcke schätzt, dass sich der Gemeinderat entweder kurz vor oder kurz nach der Sommerpause mit dem Thema beschäftigen wird, „auf jeden Fall noch im Jahr 2016“.
Die Stadt will auch deshalb noch abwarten, weil gerade eine Änderung des Prostitutionsgesetzes auf Bundesebene ansteht. „Es wäre Blödsinn, jetzt eine Verordnung durchzupeitschen, die dann nicht mehr rechtskonform wäre“, sagt der Erste Bürgermeister. Der vom Kabinett abgesegnete Gesetzesentwurf, der noch durch den Bundestag muss, sieht unter anderem Haftstrafen für Freier von Zwangsprostituierten vor, eine Kondompflicht und strengere Regeln für Bordellbetreiber. Aber auch eine Genehmigungspflicht der Lokalitäten seitens der städtischen Ordnungsämter. Die Betreiber von Bordellen benötigen demnach künftig eine Erlaubnis und müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung stellen. Das soll unter anderem verhindern, dass einschlägig Vorbestrafte im Rotlichtmilieu in Erscheinung treten. Stichwort organisierte Kriminalität.
Blümcke findet diesen Ansatz grundsätzlich gut. In der Vergangenheit sei aus einem „falsch verstandenen Liberalismus“ heraus Prostitution wie ein ganz normales Gewerbe behandelt worden. Eine strengere Regulierung diene vor allem dem Schutz jener Frauen, die eben nicht immer freiwillig ihren Körper verkauften. Daher sei es ganz in Ordnung, dass der Erlass der Sperrbezirksverordnung in Ravensburg etwas länger dauere. „Wir wollen natürlich auch einen Knopf drankriegen. Aber rechtssicher.“
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Straßenprostitution – Sperrgebiete und das Kasernierungsverbot
Ein Verstoß gegen das Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB liegt dann vor, wenn entweder die Ausweisung der Toleranzzonen in einer Weise erfolgt, dass die Ausübung der Prostitution auf wenige Straßenzüge oder Häuserblocks beschränkt wird, oder wenn zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Verordnung ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass aus tatsächlichen Gründen mit einer Konzentration der Prostitution auf nur wenige Straßenzüge oder Häuser zu rechnen ist1.
Legt der Verordnungsgeber einen Bereich als Sperrgebiet fest, in dem bisher mangels Sperrgebietsverordnung der Prostitution nachgegangen worden ist, hat er bei der Ausweisung der Toleranzzonen die Belange der betroffenen Prostituierten zu berücksichtigen2.
In die Abwägung, welche Gebiete als Toleranzzonen ausgewiesen werden sollen, sind auch die tatsächlich verbleibenden Möglichkeiten zur Ausübung der Wohnungsprostitution einzustellen. Will der Verordnungsgeber die Prostitution zukünftig nur noch in Gewerbegebieten zulassen, muss er der Frage nachgehen, ob die Ausweisung dieser Gebiete als Toleranzzonen dem Interesse der Prostituierten an einer Fortführung der Wohnungsprostitution gerecht wird oder ob für diese Art der Prostitution anders als für die Bordellprostitution auch Nicht-Gewerbegebiete, etwa Kern- oder Mischgebiete mit vorhandener Wohnnutzung, als Toleranzzonen in Betracht zu ziehen sind.
Die hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beurteilte Sperrgebietsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen für das Gebiet der Stadt Friedrichshafen ist zwar in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden. Sie hält sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des Art. 297 Abs. 1 EGStGB...
weiterlesen auf:
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... ot-3108946
Ein Verstoß gegen das Kasernierungsverbot des Art. 297 Abs. 3 EGStGB liegt dann vor, wenn entweder die Ausweisung der Toleranzzonen in einer Weise erfolgt, dass die Ausübung der Prostitution auf wenige Straßenzüge oder Häuserblocks beschränkt wird, oder wenn zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Verordnung ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass aus tatsächlichen Gründen mit einer Konzentration der Prostitution auf nur wenige Straßenzüge oder Häuser zu rechnen ist1.
Legt der Verordnungsgeber einen Bereich als Sperrgebiet fest, in dem bisher mangels Sperrgebietsverordnung der Prostitution nachgegangen worden ist, hat er bei der Ausweisung der Toleranzzonen die Belange der betroffenen Prostituierten zu berücksichtigen2.
In die Abwägung, welche Gebiete als Toleranzzonen ausgewiesen werden sollen, sind auch die tatsächlich verbleibenden Möglichkeiten zur Ausübung der Wohnungsprostitution einzustellen. Will der Verordnungsgeber die Prostitution zukünftig nur noch in Gewerbegebieten zulassen, muss er der Frage nachgehen, ob die Ausweisung dieser Gebiete als Toleranzzonen dem Interesse der Prostituierten an einer Fortführung der Wohnungsprostitution gerecht wird oder ob für diese Art der Prostitution anders als für die Bordellprostitution auch Nicht-Gewerbegebiete, etwa Kern- oder Mischgebiete mit vorhandener Wohnnutzung, als Toleranzzonen in Betracht zu ziehen sind.
Die hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beurteilte Sperrgebietsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen für das Gebiet der Stadt Friedrichshafen ist zwar in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden. Sie hält sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des Art. 297 Abs. 1 EGStGB...
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http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec ... ot-3108946
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
VERRÄTERISCHE INDIZIEN GEFUNDEN
Prostituierte versucht innerhalb des Sperrbezirks zu arbeiten
München - Eine junge Prostituierte aus Kroatien hat am Wochenende versucht sich innerhalb des Sperrbezirks ihre Brötchen zu verdienen. Doch die Polizei kam ihr im Hotel auf die Schliche.
Schon seit Längerem hatten die Beamten des Kommissariats 35, das zuständig ist für Ermittlungen rund um Menschenhandel und Prostitution, ein Auge auf eine 22-jährige Prostituierte aus Kroatien.
Nach Angaben der Polizei soll sie in Verdacht gestanden haben innerhalb des Sperrgebietes auf Kundenfang zu gehen. Die Beamten gingen der Sache nach und trafen die junge Frau in einem Hotelzimmer in der Dachauer Straße an.
Auf dem Hotelbett lagen die verräterischen Utensilien: Mehrere Kondome und Feuchttücher. Die 22-Jährige war zum Zeitpunkt der Durchsuchung in Unterwäsche. Diese Indizien reichten den Polizisten aus, um eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit aufzusetzen. Zusätzlich klärten sie die Dame über das Vorhandensein des Sperrbezirks und die damit verbundenen Regeln auf.
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/n ... 63371.html
Prostituierte versucht innerhalb des Sperrbezirks zu arbeiten
München - Eine junge Prostituierte aus Kroatien hat am Wochenende versucht sich innerhalb des Sperrbezirks ihre Brötchen zu verdienen. Doch die Polizei kam ihr im Hotel auf die Schliche.
Schon seit Längerem hatten die Beamten des Kommissariats 35, das zuständig ist für Ermittlungen rund um Menschenhandel und Prostitution, ein Auge auf eine 22-jährige Prostituierte aus Kroatien.
Nach Angaben der Polizei soll sie in Verdacht gestanden haben innerhalb des Sperrgebietes auf Kundenfang zu gehen. Die Beamten gingen der Sache nach und trafen die junge Frau in einem Hotelzimmer in der Dachauer Straße an.
Auf dem Hotelbett lagen die verräterischen Utensilien: Mehrere Kondome und Feuchttücher. Die 22-Jährige war zum Zeitpunkt der Durchsuchung in Unterwäsche. Diese Indizien reichten den Polizisten aus, um eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit aufzusetzen. Zusätzlich klärten sie die Dame über das Vorhandensein des Sperrbezirks und die damit verbundenen Regeln auf.
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/n ... 63371.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
22.09.2016
DORTMUND
PROBLEMHAUS IM KREUZVIERTEL
PROSTITUTION: POLITIK WILL SPERRBEZIRK AUSWEITEN
[...]
Mit Google-Karte
Der gegenwaertige Sperrbezirk (rot) und die geforderte Erweiterung (blau)
[...]
http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/d ... 30,3117153
Vielleicht kann irgend jemand die Karte bildlich hier hineinkopieren? Bin technisch nicht gut drauf. Danke! Hamsterchen
____________________________________________
23.09.2016
LUDWIGSVORSTADT
PROSTITUTION IM SPERRBEZIRK
SCHWERPUNKTEINSATZ IM ROTLICHTVIERTEL
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... a9c50.html
DORTMUND
PROBLEMHAUS IM KREUZVIERTEL
PROSTITUTION: POLITIK WILL SPERRBEZIRK AUSWEITEN
[...]
Mit Google-Karte
Der gegenwaertige Sperrbezirk (rot) und die geforderte Erweiterung (blau)
[...]
http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/d ... 30,3117153
Vielleicht kann irgend jemand die Karte bildlich hier hineinkopieren? Bin technisch nicht gut drauf. Danke! Hamsterchen
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LUDWIGSVORSTADT
PROSTITUTION IM SPERRBEZIRK
SCHWERPUNKTEINSATZ IM ROTLICHTVIERTEL
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Zu meinem Bericht oben ueber Dortmund:
Der Sperrbezirk fuer die Prostitution (blau) wird nicht vergroessert.
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi ... n-100.html
Der Sperrbezirk fuer die Prostitution (blau) wird nicht vergroessert.
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi ... n-100.html
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
Sachsen will Rotlicht-Verordnung verschärfen
Viele Prostituierte in Sachsen müssen möglicherweise ihr Gewerbe bald an den Stadtrand verlegen. Nach einem Bericht der "Morgenpost" arbeitet der Freistaat an einer neuen Sperrgebietsverordnung.
Es soll eine einheitliche Regelung getroffen werden. Vorgesehen ist, die Sperrbezirke zu vergrößern. So soll z.B. in einem Umkreis von 200 Metern um einen Friedhof das horizontale Gewerbe tabu sein. Laut dem Blatt will Sachsen die neue Verordnung schon im Oktober auf den Weg bringen. Im Freistaat ist Prostitution in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern erlaubt. Das betrifft noch Görlitz mit derzeit rund 54.000 Einwohnern.
http://www.radiochemnitz.de/gewinnspiel ... en-652016/
Viele Prostituierte in Sachsen müssen möglicherweise ihr Gewerbe bald an den Stadtrand verlegen. Nach einem Bericht der "Morgenpost" arbeitet der Freistaat an einer neuen Sperrgebietsverordnung.
Es soll eine einheitliche Regelung getroffen werden. Vorgesehen ist, die Sperrbezirke zu vergrößern. So soll z.B. in einem Umkreis von 200 Metern um einen Friedhof das horizontale Gewerbe tabu sein. Laut dem Blatt will Sachsen die neue Verordnung schon im Oktober auf den Weg bringen. Im Freistaat ist Prostitution in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern erlaubt. Das betrifft noch Görlitz mit derzeit rund 54.000 Einwohnern.
http://www.radiochemnitz.de/gewinnspiel ... en-652016/
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Re: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen
tzMünchenStadtHallo München
Westparks Anwohner fühlen sich von Bordell gestört. Politik will über eine Aktualisierung der Verordnung diskutieren
Erstellt: 08.02.2023Aktualisiert: 09.02.2023, 11:02 Uhr
Von: Daniela Borsutzky
Die Hansastraße ist für die Rotlichtbranche bekannt. In der Hausnummer 9 werden Liebesdienste angeboten. Gegenüber wurden in den vergangen Jahren Neubauten bezogen. © Daniela Borsutzky
An der Hansastraße fühlen sich Anwohner von einem gegenüberliegenden Bordell gestört, Kinder und Jugendliche hätten Angst. Die Stadt will sich des Problems annehmen.
Sendling-Westpark ‒ „Damit in dieser schönen Stadt das Laster keine Chance hat“, müssen Freudenhäuser raus aus dem Sperrbezirk. Bestehen dürfen sie beispielsweise in der Hansastraße, wie an der Hausnummer 9. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zuletzt neue Mehrfamilienhäuser bezogen.
Ein Anwohner, der sich an dem Etablissement stört, hat nun an den örtlichen Bezirksausschuss geschrieben: „Die dortigen Besucher und ‚Aufpasser‘ vermitteln einen sehr aggressiven Eindruck und machen den Kindern und Jugendlichen große Angst.“ Ein Familienleben sei eine „Qual“ und „unzumutbar“. Der Vater fordert, dass der Betrieb geschlossen wird.
Ausweitung des Sperrbezirks?: 115 Polizeieinsätze
Seit 51 Jahren ist die Münchner Innenstadt Sperrbezirk. Das bedeutet: „Zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in München ist die Ausübung der Prostitution, zu der auch die Anbahnung gehört, verboten.“ Das Ansprechen von Kunden – das „anbahnen“ – ist auf Teilstücken der Hansastraße ab den späten Abendstunden erlaubt. Laut BA-Chef Günter Keller (SPD) sind dem Gremium in den vergangenen Jahren keine Beschwerden in Bezug auf das dortige Rotlichtmilieu bekannt geworden. Die zuständige Polizeiinspektion habe ihm berichtet, dass die Einsätze an der Adresse in der Regel das Innere des Hauses betreffen würden.
Polizei-Sprecher Peter Werthmann bestätigt auf Hallo-Nachfrage: „Im Bereich der Hansastraße 9 sowie der angrenzenden Anbahnungszone kommt es immer wieder zu polizeilichen Einsätzen verschiedenster Art und Ursache, wie sie in Bereichen, in denen der Prostitution nachgegangen wird, nicht untypisch sind. Dem überwiegenden Anteil der Einsätze liegt ein Fehlverhalten von Besuchern zu Grunde.“ In den vergangenen zwei Jahren hätte es dort 115 polizeiliche Einsätze gegeben.
Ausweitung des Sperrbezirks?: Runder Tisch soll Problem ansprechen
Im Bezirksausschuss war man unschlüssig über das weitere Vorgehen. Alfred Nagel (CSU) preschte vor: „Wir sollten wieder einmal beantragen, dass dieser Teil auch zum Sperrbezirk wird – zumal dort viele neue Wohnungen gebaut wurden.“ Während Maria Hemmerlein (Grüne) vorschlug, entsprechendes gleich zu beschließen, mahnte Walter Sturm (SPD) zur Ruhe: „München ist sehr streng, vielleicht zu streng. Wir sollten uns das gut überlegen.“ Renate Binder (Grüne) pflichtete ihm bei: „Prostitution ist ein schwieriges Thema. Wir sollten eine ruhige Debatte führen.“ Die Lokalpolitiker einigten sich darauf, das Thema in den Unterausschüssen zu diskutieren.
Auch auf Rathaus-Ebene steht das Thema auf der Agenda: Noch vor ihrem Amtsantritt erklärte KVR-Chefin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) vor einem Jahr gegenüber Hallo, die Sperrbezirksverordnung überprüfen zu wollen. Ein Runder Tisch zum Thema Prostitution findet am Freitag, 10. Februar, statt. Auch ein entsprechendes Stadtratshearing soll noch heuer veranstaltet werden. Laut KVR-Sprecher Julien Chauve werden dabei „Vorschläge erarbeitet, ob und wie die Sperrbezirksverordnung aktualisiert werden kann“. Diese würden dann dem Freistaat vorgelegt – denn für eine Änderung ist nicht die Stadt, sondern die Regierung von Oberbayern zuständig.
Das gilt im Sendlinger Sperrbezirk
„Die Hansastraße war in den vergangenen Jahrzehnten von Gewerbestrukturen geprägt, weshalb sie 2005 nicht in den Sperrbezirk aufgenommen wurde“, erklärt KVR-Sprecher Julien Chauve. Damals wurde die Verordnung zuletzt aktualisiert. Da anstelle ehemaliger Gewerbegebiete inzwischen Wohnungen gebaut wurden, wäre es laut Chauve „grundsätzlich vorstellbar“, dass Teile der Hansastraße in den Sperrberzirk aufgenommen werden. Aber: „Die dort bereits vorhandenen Betriebe – auch der Rotlichtszene – genießen baurechtlichen Bestandsschutz und könnten ihre Dienstleistungen weiter anbieten.“
https://www.tz.de/muenchen/stadt/hallo- ... 73183.html
Westparks Anwohner fühlen sich von Bordell gestört. Politik will über eine Aktualisierung der Verordnung diskutieren
Erstellt: 08.02.2023Aktualisiert: 09.02.2023, 11:02 Uhr
Von: Daniela Borsutzky
Die Hansastraße ist für die Rotlichtbranche bekannt. In der Hausnummer 9 werden Liebesdienste angeboten. Gegenüber wurden in den vergangen Jahren Neubauten bezogen. © Daniela Borsutzky
An der Hansastraße fühlen sich Anwohner von einem gegenüberliegenden Bordell gestört, Kinder und Jugendliche hätten Angst. Die Stadt will sich des Problems annehmen.
Sendling-Westpark ‒ „Damit in dieser schönen Stadt das Laster keine Chance hat“, müssen Freudenhäuser raus aus dem Sperrbezirk. Bestehen dürfen sie beispielsweise in der Hansastraße, wie an der Hausnummer 9. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zuletzt neue Mehrfamilienhäuser bezogen.
Ein Anwohner, der sich an dem Etablissement stört, hat nun an den örtlichen Bezirksausschuss geschrieben: „Die dortigen Besucher und ‚Aufpasser‘ vermitteln einen sehr aggressiven Eindruck und machen den Kindern und Jugendlichen große Angst.“ Ein Familienleben sei eine „Qual“ und „unzumutbar“. Der Vater fordert, dass der Betrieb geschlossen wird.
Ausweitung des Sperrbezirks?: 115 Polizeieinsätze
Seit 51 Jahren ist die Münchner Innenstadt Sperrbezirk. Das bedeutet: „Zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in München ist die Ausübung der Prostitution, zu der auch die Anbahnung gehört, verboten.“ Das Ansprechen von Kunden – das „anbahnen“ – ist auf Teilstücken der Hansastraße ab den späten Abendstunden erlaubt. Laut BA-Chef Günter Keller (SPD) sind dem Gremium in den vergangenen Jahren keine Beschwerden in Bezug auf das dortige Rotlichtmilieu bekannt geworden. Die zuständige Polizeiinspektion habe ihm berichtet, dass die Einsätze an der Adresse in der Regel das Innere des Hauses betreffen würden.
Polizei-Sprecher Peter Werthmann bestätigt auf Hallo-Nachfrage: „Im Bereich der Hansastraße 9 sowie der angrenzenden Anbahnungszone kommt es immer wieder zu polizeilichen Einsätzen verschiedenster Art und Ursache, wie sie in Bereichen, in denen der Prostitution nachgegangen wird, nicht untypisch sind. Dem überwiegenden Anteil der Einsätze liegt ein Fehlverhalten von Besuchern zu Grunde.“ In den vergangenen zwei Jahren hätte es dort 115 polizeiliche Einsätze gegeben.
Ausweitung des Sperrbezirks?: Runder Tisch soll Problem ansprechen
Im Bezirksausschuss war man unschlüssig über das weitere Vorgehen. Alfred Nagel (CSU) preschte vor: „Wir sollten wieder einmal beantragen, dass dieser Teil auch zum Sperrbezirk wird – zumal dort viele neue Wohnungen gebaut wurden.“ Während Maria Hemmerlein (Grüne) vorschlug, entsprechendes gleich zu beschließen, mahnte Walter Sturm (SPD) zur Ruhe: „München ist sehr streng, vielleicht zu streng. Wir sollten uns das gut überlegen.“ Renate Binder (Grüne) pflichtete ihm bei: „Prostitution ist ein schwieriges Thema. Wir sollten eine ruhige Debatte führen.“ Die Lokalpolitiker einigten sich darauf, das Thema in den Unterausschüssen zu diskutieren.
Auch auf Rathaus-Ebene steht das Thema auf der Agenda: Noch vor ihrem Amtsantritt erklärte KVR-Chefin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) vor einem Jahr gegenüber Hallo, die Sperrbezirksverordnung überprüfen zu wollen. Ein Runder Tisch zum Thema Prostitution findet am Freitag, 10. Februar, statt. Auch ein entsprechendes Stadtratshearing soll noch heuer veranstaltet werden. Laut KVR-Sprecher Julien Chauve werden dabei „Vorschläge erarbeitet, ob und wie die Sperrbezirksverordnung aktualisiert werden kann“. Diese würden dann dem Freistaat vorgelegt – denn für eine Änderung ist nicht die Stadt, sondern die Regierung von Oberbayern zuständig.
Das gilt im Sendlinger Sperrbezirk
„Die Hansastraße war in den vergangenen Jahrzehnten von Gewerbestrukturen geprägt, weshalb sie 2005 nicht in den Sperrbezirk aufgenommen wurde“, erklärt KVR-Sprecher Julien Chauve. Damals wurde die Verordnung zuletzt aktualisiert. Da anstelle ehemaliger Gewerbegebiete inzwischen Wohnungen gebaut wurden, wäre es laut Chauve „grundsätzlich vorstellbar“, dass Teile der Hansastraße in den Sperrberzirk aufgenommen werden. Aber: „Die dort bereits vorhandenen Betriebe – auch der Rotlichtszene – genießen baurechtlichen Bestandsschutz und könnten ihre Dienstleistungen weiter anbieten.“
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