Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

und schon ist er da...

Also liebe @Lady Tanja, wenn die betreffenden SW selbstständig tätig sind, musst Du sie in dem Sinne gar nicht "rausschmeissen", im Sinne von kündigen. Allerdings könnten mietrechtliche Kündigungsfristen zur Anwendung gelangen. Sollten abhängige Beschäftigungsverhältnisse vorliegen, gilt § 622 BGB. Es hängt vieles von den Details der Nutzungsvereinbarungen ab, die der Betreiber übrigens künftig der Behörde vorlegen muss. Weitere Einzelheiten wenn Du magst gerne über pn.

Kasharius grüßt herzlich

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Lady Tanja
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Beitrag von Lady Tanja »

@Kasharius
Ich hab dir eine PM geschrieben

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Lady Tanja
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Beitrag von Lady Tanja »

@Hamster

Umbau und Betriebskonzept wären nicht das größe Übel...*seufz* aber das möchte ich hier nicht öffentlich ausbreiten...

Wir können ja mal wieder einen Kaffee trinken gehen. :-)

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Hamster
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Beitrag von Hamster »

@Lady Tanja,
klar, Logo! :)
Habe dir PN geschrieben.
Liebe Gruesse Hamster

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charmed
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Beitrag von charmed »

:017 ratloses Kopfschuetteln der Ordnungs sowie Gewerbeueberwachungs Aemter landauf und landab,wer fuer was Verantwortlich sein wird. Keiner weiss wo sich die SW s anmelden sollen und wie es mit den SW funktionieren soll die jede Woche in einer anderen Terminwohnung ueber die Bundeslaender Grenze hinaus arbeiten mit der Anmeldung klappen soll. Vor allem diese 5 Tage Frist bis zur endgueltigen Ablehnung oder Genehmigung ist bei der jetzigen Personallage der Aemter eine reine Utopie. Weiterhin jagt es mir kalte Schauer ueber den Ruecken wenn ich als Vermieter entscheiden soll ob eine Ausbeutung oder Zwang bei meinen Mieterinnen vorliegt. Bereits seit Jahren lehne ich es ab Frauen mit Maennlicher Begleitung meine Wohnungen zu vermieten. Liest man sich das Gesetz genau durch muesste ich einen Fragebogen mit den persoenlichen finanziellen Verhaeltnissen im jeweiligen Heimatland der Mieterinnen in ihrer Landessprache ausfuellen lassen. Es gibt den Spruch,,Kein Essen wird so heiss gegessen wie es serviert wird,, aber bei diesem Gesetz befuerchte ich das Gegenteil. Weiterhin ist die Abgabe eines Betriebskonzeptes
noch bevor es klare Regeln und Rechtsprechungen gibt fuer jeden Unternehmer in diesem Gewerbe nicht auf die leichte Schulter zu nehmen da jede kleine Abweichung zur Aufhebung der alten Genehmigung fuehrt und ein Neuantrag gestellt werden muss. Ich empfehle jedem Unternehmer ein Grobkonzept zu entwerfen und dies ab Juni,wenn die Gestzeslage ein wenig klarer ist,einem fachkundigen Anwalt vor zu legen und aus arbeiten zu lassen.

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@charmed

ehr guter Beitrag. Genau soetwas gehört dann auch in eine Begründung für eine denkbare Verfassungsbeschwerde oder eine Normenkontrolle.

Kasharius grüßt

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Jupiter
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von Jupiter »

Da aber zunächst die einzelnen Bundesländer und darauf hin die Kommunen erst noch ihre unterschiedlichen Auffassungen in entsprechende Verordnungen umsetzen müssen, kann m.E. hier wohl noch nichts angefochten werden.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Beitrag von Kasharius »

@Jupiter

u.U. doch. Zu den Voraussetzungen siehe die zwei nachfolgenden Links

http://www.jura.fu-berlin.de/studium/le ... in_Gesetz/

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 84008.html

Kasharius grüßt

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Beitrag von Arum »

Der Pauschalclub Bochum hat schon umgestellt auf Saunaclub, https://www.xs-saunaclub.de .

Wie es im Newsletter heisst:

Die Zeit ist reif für ein neues Konzept, für bessere Qualität, sexy Girls und erotische Abenteuer. Und auch auf Grund der perspektivischen Gesetzesänderungen werden wir ab morgen, 1. November 2016, das Konzept für unseren Pauschalclub in Bochum ändern.


Jetzt nicht mehr drei Stunden für 100 Euro, ein Tagesticket für 150, sondern:

Du zahlst 40 Euro Eintritt und bekommst im ersten Monat (bis 30.11.2016) umgehend einen weiteren Eintritt gratis! Du genießt gratis Getränke, unser köstliches Buffet mit wechselndem Tagesgericht, entspannst im Jacuzzi oder in der Sauna. Und so oft du willst verschwindest du mit unseren sexy Girls aufs Zimmer ab 40 Euro.


Pauschalclub Münster und Dortmund, die zur gleichen Kette gehören (oder gehörten?) sind noch unterm alten Namen im Betrieb.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Beitrag von Kasharius »

Danke lieber @Arum

sehr interessant. Klingt aber ein bischchen nach (verbotenem)Flat-Rate oder irre ich: so oft Du willst für 40 € aufs Zimmer....

Kasharius grüßt

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Arum
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Beitrag von Arum »

Hört sich in der Tat einigermassen so an, ist aber offensichtlich nicht so gemeint.

https://www.xs-saunaclub.de/preise unterscheidet klar und deutlich zwischen Eintrittspreisen (40 Euro, 35 Euro ab 21.00u, 30 Euro für die, die schon im Voraus ihre Wahl getroffen haben) einerseits, und den Preisen fürs 'Service der Girls' (40 Euro die halbe Stunde, 70 die volle) andererseits.

Im Pauschalclub-Konzept hatte man als Kunde übrigens 20 Minuten mit der Dame (nicht mehr, aber beileibe auch nicht weniger). Also auch eine klare Abweichung.

https://www.xs-saunaclub.de/club erläutert noch:

Welcher Service ist in den 40 Euro enthalten?
Hier handelt es sich um einen Pauschalpreis für jeglichen Service der Girls. Man zahlt einfach für eine halbe Stunde 40 Euro und hat Spaß solange man will. Übrigens: Eine Stunde gibt's schon für 70 Euro. :-)


Nur, das "hat Spaß solange man will" hört sich, zugegebenermassen, wieder etwas komisch an. Vier Stunden Spass innerhalb einer halben Stunde, oder wie? Na ja, hat man sich beim Hinschreiben wohl nicht so gut überlegt.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von friederike »

Das "Betriebskonzept" hat mit dieser Umstellung wahrscheinlich noch nicht den endgültigen, genehmigungsfähigen Stand erreicht.

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Ja, da ist sicher noch Luft nach oben...

Kasharius grüßt

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friederike
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von friederike »

Sorge macht mir die Zulässigkeit der Klage, solange noch keine Umsetzungen durch die Länder erfolgt ist und konkrete Fälle von Beschwer nicht vorgewiesen werden können.

Der Fall der Verweigerung der Anmeldebescheinigung aufgrund von "Anhaltspunkten": wie naiv muss man eigentlich sein anzunehmen, dass man einer Frau hilft, die wirklich eine Zwangsprostituierte ist, wenn man ihr den Hurenpass verweigert? Was, stellen sich die Abgeordneten vor, wird ihr dieser Zuhälter sagen, wenn sie zurückkommt und berichtet, dass sich aus ihren Äußerungen im Beratungsgespräch "Anhaltspunkte" ergeben haben und sie deshalb keine Bescheinigung mitbringen konnte? In der Haut dieser Frau möchte man nicht stecken.

Schwer vorstellbar ist, wie man gegen "Anhaltspunkte" rechtlich vorgehen kann. Es läuft wohl auf eine Beweislastumkehr hinaus: die Prostituierte muss "beweisen", dass sie keinem Zwang unterliegt und ihr die Prostitution nicht Alternativlos erscheint". Die Begründung der Behörde hingegen kann sehr lose formuliert werden, siehe Gesetzesbegründung S. 67 (BT 18/8556).

Selbstverständlich gehen die Bundestagsabgeordneten davon aus, dass die Frauen gerne die Zeit aufwenden und ihren Widerspruch durchklagen, sie können sich das ja bestimmt leisten. Diese Art der Rechtsverweigerung mit faktischen Mitteln ist ein besonders übler Trick.

In der Verfassungsbeschwerde kommt es, meine ich, darauf an, darzulegen, dass es eben nicht die immer wieder zitierten Edel-Escorts, Studentinnen und Hobbyhuren sind, die hier belastet werden, sondern genau jene Frauen, die schützen zu wollen Weinberg MdB und Kumpane behaupten.

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Beitrag von Kasharius »

@Friederike

Na ja: Nach der Konzeption des Gesetzes soll die Behörde bei entsprechenden Anhaltspunkten (hier wäre verfassungsrechtlich das Bestimmtheitsgebot betroffen) ja nicht nur die Anmeldung verweigern, sondern weitere Maßnahmen zum Schutz der Zwangs-SW einleiten.

Das grundsätzliche verfassungsrechtliche Problem liegt ja darin, daß aufgrund einer bloßen Annahme allen SW unisono ein Schutzkonzept aufoktroiert wird. Zudem kann sich die betreffende SW grundsätzlich bei der Anmeldung keines Beistandes bedienen, die Behörde aber schon. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG könnte darikn bestehen, daß bei den Anforderungen an das Betriebskonzept alle Bordellarten mehr oder minder gleich behandelt werden; bekanntermaßen darf aber Ungleiches nicht Gleich behandelt werden. Euin weiterer Gleichheitsverstoß liegt darin, daß Webcam-Angebote nicht unter das Gesetz fallen nur weil der Gesetzgeber hier über keine Erfahrung verfügt. Ist Zwangsprostitution in diesem Bereich undenkbar.

Was Fragen der Zulässigkeit betrifft: Gerade die noch ungeklärte und erwartbare im Gesetz angelegte Vollzugspraxis kann es den Betreffenden unzumutbar erscheinen lassen, den Vollzug abzuwarten...

Soweit von mir.

Kasharius grüßt

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Beitrag von friederike »

@Kasharius, my learned very senior colleague,

wir sind uns natürlich einig!

Bild
Kasharius hat geschrieben:Nach der Konzeption des Gesetzes soll die Behörde bei entsprechenden Anhaltspunkten (hier wäre verfassungsrechtlich das Bestimmtheitsgebot betroffen) ja nicht nur die Anmeldung verweigern, sondern weitere Maßnahmen zum Schutz der Zwangs-SW einleiten.

naja, ...
Kasharius hat geschrieben:Was Fragen der Zulässigkeit betrifft: Gerade die noch ungeklärte und erwartbare im Gesetz angelegte Vollzugspraxis kann es den Betreffenden unzumutbar erscheinen lassen, den Vollzug abzuwarten...
Das mine ich ja ...

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Beitrag von Kasharius »

@Friederike

MERCI VIELMALS!

Kasharius grüßt

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Beitrag von Hamster »

@Arum,
finde ich nicht so toll, diese versteckte Werbung fuer'n Saunaclub mit Link ...

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Beitrag von Arum »

@Hamster

und ich finde es nicht so toll, dass ich da plötzlich der Werbung verdächtigt werde, nach all den Jahren, dass ich hier schon angemeldet bin (wenn auch in letzterer Zeit weniger aktiv) und mich in diesem Bereich nie etwas zuschulden hab kommen lassen. Ich habe lediglich auf eine Entwicklung zum Thema hinweisen wollen.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

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Klaus Fricke
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von Klaus Fricke »

CDU macht Druck

»BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag 08.11.2016
19. Wahlperiode

6
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion der CDU

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Bremen

Wir fragen den Senat:
Was ist für den Senat die Zielsetzung des veränderten Prostituiertenschutzgesetzes und wie wird er es nutzen?
Welche institutionellen Strukturen und Vorbereitungen zur Weiterbildung der ausführenden Mitarbeiter bei Polizei und Verwaltung werden dazu geschaffen?
Welche Absprachen zu Weiterbildungsprozessen und strukturellen Veränderungen sind bislang mit Bremerhaven getroffen worden?

Birgit Bergmann, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
«

http://www.bremische-buergerschaft.de/d ... _b63a9.pdf , Hvhbg. K.F.

* * * * * * * * * *


Ob und in welcher Weise die Aktiven im Feld der SW an der Entwicklung Bremer Ausführungsbestimmungen beteiligt werden, wurde nicht gefragt. Ob die Sozialarbeiterinnen aus dem Bereich der Vorsorge gegen sexuell übertragbare Krankheiten (sog. STI Beratung, STI steht für sexuell transferierte Infektionen), und von Nitribitt e.V. angesprochen werden, falls eine solche Beteiligung beabsichtigt wird, ist unklar. Eine Beteiligung unsereseits, als (wenigstens) für RO-SW Sprechende oder als Betreibende oder als Kunde von Sexarbeit wird von Sybille Böschen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD abgelehnt. Nitribitt e.V. und die Sozialarbeiterinnen der STI Beratung, die auch im Vorstand von Nitribitt e.V. tätig sind, haben sich in der Öffentlichkeit wiederholt in die Richtung geäussert, dass die eigentlichen Probleme von Sexarbeitenden überhöte, wucherische bzw. ausbeuterische Mieten seien. Nitribitt e.V. beruhte auf einer Initiative von Sozialarbeiterinnen aus dem Gesundheitsamt Bremen aus dem Jahr 1987.

Zur inzwischen eingetretenen Rechtslage und zur CDU Initiative haben Nitribitt e.V. und Sozialarbeiterinnen der STI Beratung Bremen sich aktuell nicht geäussert. Einen Runden Tisch Sexarbeit in Bremen beabsichtigen sie nicht zu unterstützen. Begründet wurde dies von Sozialarbeiterinnen der STI Beratung unter anderem damit, dass das Gesundheitsamt nicht zuständig sei. Das Gesundheitsamt trägt/trug jedoch die Arbeit eines runden Tisches gegen die gesundheitliche Gefährdung von Männern aus unteren Einkommenssegmenten in ressourcenarmen Stadtquartieren (siehe: http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 056#145056 ).

Das Gesundheitsamt begründet seine sich in einem wesentlichem Teil an SW richtende STI Beratung mit der besonderen Gefährdung insbesondere auch ökonomisch prekär lebender SW. Trotzdem meinten die Sozialarbeiterinnen der STI Beratung, dass das Gesundheitsamt Bremen für einen runden Tisch Sexarbeit nicht zuständig sei. AHA!

Die letzte schriftliche Stellungnahme von Nitribitt e.V. zur Rechtslage stammt vom April 2016 ( http://www.nitribitt-bremen.de/recht-und-politik-8.html ). Nitribitt e.V. und STI Beratung sind aber sowohl in die Arbeit des Runden Tisch "Menschenhandel", als auch in die Arbeit der Clearingstelle Rotlichkriminalität, ursprünglich Wohnungssexarbeit eingebunden. Beide Gremien befassen sich ausschliesslich mit Straftaten im Rahmen von Verbringung bzw. den aktuellen Rechtsbegriiff verwendent Weiterleitung in sexuelle Ausbeutung, also nicht mit den in diesem Forum ausführlich dargelegten Gefährdungen, die die neue Rechtslage für das Feld der SW gebracht hat.

Die Clearingstelle ist auch Ergebnis der Verleumdungskampagne, die eine abolitionistische "Bürgerinitiative" 2010 mobbend gegen in Bremen tätige SW bzw Pro-SW-Aktive, insbesondere gegen Lara und mich geführt hatte (siehe: http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 181#151181, Offener Brief zum Download und folgende Beiträge bzw. Verlinkungen). Leider wurde diese "Bürgerinitiavtive" erheblich von Menschen unterstützt, die sich der Ressourcen von Die Linke Bremen bedient hatten.
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