Beleidigung seitens der Bundespolizei?
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- PlatinStern
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RE: Wie soll die Berufsbezeichnung lauten
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm ... 17/3518691
Dies ist der Link zu einer offiziellen Pressemitteilung der Bundespolizei.
Darin steht folgender Satz:
"Dies bedarf nicht nur einer Erlaubnis, welche die Bordsteinschwalbe nicht hat vorlegen können, sondern auch eines explizit zur Arbeitsaufnahme ausgestellten Visums. "
Ist das nicht ebenfalls als Beleidung/Herabwürdigung zu werten?
Bin ein wenig irritiert... wie empfindet ihr das?
Dies ist der Link zu einer offiziellen Pressemitteilung der Bundespolizei.
Darin steht folgender Satz:
"Dies bedarf nicht nur einer Erlaubnis, welche die Bordsteinschwalbe nicht hat vorlegen können, sondern auch eines explizit zur Arbeitsaufnahme ausgestellten Visums. "
Ist das nicht ebenfalls als Beleidung/Herabwürdigung zu werten?
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RE: Wie soll die Berufsbezeichnung lauten
Wenn das der "Hinz" oder der "Kunz" sagt, ist mir das persönlich egal... aber gerade offizielle Stellen, sollten schon die richtige Wortwahl beachten.
Darum habe ich dort mal angefragt, wie die Kollegen bei der BP diese verbale Entgleisung selber einschätzen. Warten wir mal die Antwort ab.
Das Ergebnis werde ich natürlich hier zur Mitteilung bringen.
+++++++++++++++++++++
Automatische Antwort;
....vielen Dank für Ihre Nachricht und den darin enthaltenen Hinweis. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der betreffende Beamte gegebenenfalls zunächst Stellung nehmen muss, bevor Ihr Anliegen geprüft und bewertet werden kann.
Bis zu einer abschließenden Antwort bitten wir Sie daher um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundespolizei
(Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht an diesen Absender)
Gruss
Darum habe ich dort mal angefragt, wie die Kollegen bei der BP diese verbale Entgleisung selber einschätzen. Warten wir mal die Antwort ab.
Das Ergebnis werde ich natürlich hier zur Mitteilung bringen.
+++++++++++++++++++++
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RE: Wie soll die Berufsbezeichnung lauten
Es ist unglaublich. Danke, Melanie, für diesen Link.
Dass die russische Kollegin möglicherweise ein Visumproblem hat, ist das eine. Aber eine solche Bezeichnung wie "Bordsteinschwalbe" in einer offiziellen Presseerklärung ist ein Skandal. Die von einer Behörde zu fordernde Zurückhaltung ist hier nicht gewahrt. Auch die Sachlichkeit der Information lässt zu wünschen übrig: welche "Erlaubnis" ist hier gemeint, die über eine dem Visum entsprechende Arbeitserlaubnis erforderlich sein soll?
Man könnte hier meinen, dass die russische Kollegin mit ihrer anscheinend ausgedrückten Bewertung der hier aufgetretenen Polizisten nicht gänzlich daneben lag.
Auch die Härte des Urteils ist beachtlich. Dafür kann ein Komaschläger schon eine Menge anrichten.
Ich werde den in der Presseerklärung genannten Kontaktmann einmal anschreiben und das Obengesagte formulieren. Zusätzlich werde ich darauf hinweisen, dass wir gerade im Zusammenhang mit dem Fall Amri überdeutlich sehen, wo die Prioritäten unserer Polizei liegen sollten. Für die Belästigung von "Bordsteinschwalben" sollte heute keine Zeit sein.
Dass die russische Kollegin möglicherweise ein Visumproblem hat, ist das eine. Aber eine solche Bezeichnung wie "Bordsteinschwalbe" in einer offiziellen Presseerklärung ist ein Skandal. Die von einer Behörde zu fordernde Zurückhaltung ist hier nicht gewahrt. Auch die Sachlichkeit der Information lässt zu wünschen übrig: welche "Erlaubnis" ist hier gemeint, die über eine dem Visum entsprechende Arbeitserlaubnis erforderlich sein soll?
Man könnte hier meinen, dass die russische Kollegin mit ihrer anscheinend ausgedrückten Bewertung der hier aufgetretenen Polizisten nicht gänzlich daneben lag.
Auch die Härte des Urteils ist beachtlich. Dafür kann ein Komaschläger schon eine Menge anrichten.
Ich werde den in der Presseerklärung genannten Kontaktmann einmal anschreiben und das Obengesagte formulieren. Zusätzlich werde ich darauf hinweisen, dass wir gerade im Zusammenhang mit dem Fall Amri überdeutlich sehen, wo die Prioritäten unserer Polizei liegen sollten. Für die Belästigung von "Bordsteinschwalben" sollte heute keine Zeit sein.
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RE: Wie soll die Berufsbezeichnung lauten
(alle Links abgerufen am 24.12.2016, ca 12:00 Uhr)
Bezeichnend
Was sagt es über das Portal der Bundespolizei aus, wenn Sexarbeitende dort auf den Begriff der Bordsteinschwalbe gebracht werden? Was über den/die Autor/in, die Redaktion, die/den presserechtlich Verantwortliche/en, die Aufsichtsbehörde für das Presseportal. Die Verwendung der Bezeichnung, so befürchte ich, ist bezeichnend für eine, nicht nur Ausnahmsweise existierende verfestigt menschenverachtende Haltung des Personals dieser und übergeordneter Behörden. Behörden wie diese sind zugleich anerkannte Quelle für das "Wissen", das zu Ideologemen, wie dem der unsichtbaren Sexarbeitenden führt (Schwesig / Weinberg etc, siehe z.B. mit denen die so Entwerteten SW rechtssetzend durch das neue SW-Recht dem Feld der (organisierten) Kriminalität zugeordnet werden. Die Tradition kriminalisierender Rechtssprechung (Berufsverbrechertum, BVerwGE, Urteil vom 15.7.80, GewArch 1981, 140 ff.), der das 2002er ProstG für einige Jahre im Wege stand, restauriert sich.
Die Wahl der Bezeichnung Bordsteinschwalbe und seine öffentliche Verwendung durch die Bundespolizei (Ehemals Bundesgrenzschutz, untersteht dem Bundesinnenminister, Aufgaben: http://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Un ... renzschutz ) ist, so steht zu befürchten, bezeichnend für eine nicht nur als Unterströmung vorhandene Haltung des Personals dieser Behörden, ihrer Leitungen und der für diese Behörden politisch Verantwortlichen. Wir können froh sein, wenn die Verwendung des Begriffs lediglich ein beleidigendes Fehlverhalten eines/er Redakteur_in war.
Hoffnung das lediglich dies der Fall ist und keine institutionell verankerte menschenverachtende Grundhaltung gegenüber Sexarbeitenden vorliegt, habe ich kaum. Weiteres Indiz ist die routiniert demütigende "Grenzsicherungspraxis" der Bundespolizei gegenüber Menschen, die sie der Sexarbeit !!!verdächtigt!!!. Ungewollt wurde das Verhalten der neuen Herrenmenschen der Bundespolizei gegenüber zureisenden SW Kolleginnen von der Internationale des Abolitionismus dokumentiert. Im Propagandabeitrag zur ARD vom 05.12.2016, Titel Wir Skavenhalter - Ausbeutung in Deutschland, findet sich die selbstentlarvende Sequenz - inklusive der in der Reportage-Inszenierung zur Absicherung der Inhalte der erzählten Geschichte gewählten manipulativen atmosphärischer Rahmung - in den Sendeminuten von ca 24:25 bis ca 28:40 (siehe ).
Obwohl in der Begleitinformation der ARD zu der Sendung bei Ausstrahlung vermerkt war, dass diese bis zum 05.12.2017 dort abrufbar sein sollte, Ist das nicht mehr der Fall. Die unmittelbar vorhergehende Reportage ist nach wie vor abrufbar (Sendezeit 05.12.2016 22:45 bis 23:30 Uhr). Die Entscheidung zur Absetzung der Reportage aus den Zugriffsbeständen der ARD Mediathek kann also kaum etwas mit den eigeschränkten Fristen, die für die Bereitstellung solcher Inhalte im Rahmen der Mediathek gelten, zu tun haben.
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Schreiben, damit niemand sagen kann, von nichts gewusst haben zu können.
Klaus Fricke,
SIB-SWinfoBremen@gmx.de
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RE: Wie soll die Berufsbezeichnung lauten
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Mit den zur Verfügung stehenden Vorschlägen kann ich nicht viel anfangen.
Zu Bordsteinschwalbe sage ich lieber nichts. Sonst platzt mir der Kragen.
Und dann noch in einer offiziellen Presseerklärung!
Danke Klaus, immer etwas sehr umfangreich, aber doch interessant.
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Mit den zur Verfügung stehenden Vorschlägen kann ich nicht viel anfangen.
Zu Bordsteinschwalbe sage ich lieber nichts. Sonst platzt mir der Kragen.
Und dann noch in einer offiziellen Presseerklärung!
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Re: RE: Wie soll die Berufsbezeichnung lauten

Der Link funktioniert nicht mehr *ggMelanie_NRW hat geschrieben:http://www.presseportal.de/blaulicht/pm ... 17/3518691
Dies ist der Link zu einer offiziellen Pressemitteilung der Bundespolizei.
Darin steht folgender Satz:
"Dies bedarf nicht nur einer Erlaubnis, welche die Bordsteinschwalbe nicht hat vorlegen können, sondern auch eines explizit zur Arbeitsaufnahme ausgestellten Visums. "
Ist das nicht ebenfalls als Beleidung/Herabwürdigung zu werten?
Bin ein wenig irritiert... wie empfindet ihr das?
Die Meldung scheinbar gelöscht... ein Schelm wer böses dabei denkt?
Habt ihr bereits Rückmeldung erhalten?
Ich hatte mir sowas bereits gedacht und einen Screenshot gemacht....
PS: Ich habe mir mal erlaubt das Thema in einen eigenen Thread zu verschieben.
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RE: Beleidigung seitens der Bundespolizei?
@ Lucille
abgerufen wohl gegen 12 Uhr. Bin mir aber nicht mehr sicher. Steht aber so in meinem Beitrag (ganz oben rechts, sehr klein)
Wäre jedoch eine mögliche Erklärung. Ich versuche es noch einmal nach 22 Uhr und berichte dann)
abgerufen wohl gegen 12 Uhr. Bin mir aber nicht mehr sicher. Steht aber so in meinem Beitrag (ganz oben rechts, sehr klein)
Wäre jedoch eine mögliche Erklärung. Ich versuche es noch einmal nach 22 Uhr und berichte dann)
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RE: Beleidigung seitens der Bundespolizei?
Ich habe den Text heruntergeladen, falls er benötigt wird (einfach PN an mich).
Außerdem habe ich an den Präsidenten der Bundespolizeidirektion München geschrieben. Rückmeldung habe ich noch nicht erhalten, aber das ist verständlich zwischen den Feiertagen.
Außerdem habe ich an den Präsidenten der Bundespolizeidirektion München geschrieben. Rückmeldung habe ich noch nicht erhalten, aber das ist verständlich zwischen den Feiertagen.
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RE: Beleidigung seitens der Bundespolizei?
@ Lucille
auch als ich gerade versuchte (01:10 Uhr) die Reportage »Wir Sklavenhalter – Ausbeutung in Deutschland«
in der ARD-Mediathek zu finden, stand diese dort, entgegen der ursprünglichen Ankündigung (PDF Dokument
der einstmaligen Ankündigung habe ich gesichert, stell ich ebenfalls gerne zur Verfügung), nicht mehr zur Verfügung.
auch als ich gerade versuchte (01:10 Uhr) die Reportage »Wir Sklavenhalter – Ausbeutung in Deutschland«
in der ARD-Mediathek zu finden, stand diese dort, entgegen der ursprünglichen Ankündigung (PDF Dokument
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RE: Beleidigung seitens der Bundespolizei?
Hier die Antwort auf meine Anfrage:
Die Anrede und den umfangreichen Versenderabspann habe ich nicht gepostet.
*******************************************
Bundespolizeidirektion München
- Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Az.: 21 02 02
.......
als Leiter der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundespolizeidirektion München danke ich Ihnen
für Ihre konstruktive Kritik bezüglich der Pressemitteilung der Bundespolizei am Münchner Flughafen vom 22. Dezember.
Behördliche Verlautbarungen haben sachlich, fair und frei von sprachlichen Fehltritten zu sein. Mit Bedauern habe ich feststellen müssen, dass die von Ihnen bemängelte Pressemitteilung diesen Anforderungen nicht gänzlich entsprach.
Da der Begriff „Bordsteinschwalbe“ durchaus als abwertend aufgefasst werden kann, hätte er nicht verwendet werden dürfen - auch wenn er sich allein auf eine konkrete kriminelle Person und keineswegs auf die Gesamtheit
der Frauen und Männer bezog, "die nach Recht und Gesetz handeln und arbeiten, die auch Steuern zahlen."
Deshalb habe ich den Text vom Presseportal entfernen lassen und unsere Pressestelle am Münchner Flughafen entsprechend sensibilisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Borowik
______________________________________________________
Die Anrede und den umfangreichen Versenderabspann habe ich nicht gepostet.
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Behördliche Verlautbarungen haben sachlich, fair und frei von sprachlichen Fehltritten zu sein. Mit Bedauern habe ich feststellen müssen, dass die von Ihnen bemängelte Pressemitteilung diesen Anforderungen nicht gänzlich entsprach.
Da der Begriff „Bordsteinschwalbe“ durchaus als abwertend aufgefasst werden kann, hätte er nicht verwendet werden dürfen - auch wenn er sich allein auf eine konkrete kriminelle Person und keineswegs auf die Gesamtheit
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RE: Beleidigung seitens der Bundespolizei?
Lucille.... dieser Satz in der Antwort, bezieht sich auf mein Schreiben.
Ich habe dort den Vorwurf erbracht, dass es sich um eine Beleidigung durch (etwaige) Verallgemeinerung handelt.
Der Antwortschreiber will damit nur ausdrücken, das es im vorliegenden Fall jedoch nur auf die eine Sexarbeiterin gemünzt war. Das dieses aber auch nicht richtig ist, hat er ebenfalls erkannt.
Der Artikel ist vom Netz, die betreffenden Kollegen wurden sensibilisiert und das war es, was ich erreichen wollte.
Wenn mal im Leben alles so einfach, schnell und problemlos gehen würde.
Gruss
Ich habe dort den Vorwurf erbracht, dass es sich um eine Beleidigung durch (etwaige) Verallgemeinerung handelt.
Der Antwortschreiber will damit nur ausdrücken, das es im vorliegenden Fall jedoch nur auf die eine Sexarbeiterin gemünzt war. Das dieses aber auch nicht richtig ist, hat er ebenfalls erkannt.
Der Artikel ist vom Netz, die betreffenden Kollegen wurden sensibilisiert und das war es, was ich erreichen wollte.
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Ohne meinen Dank für Dein erfolgreiches Anmahnen schmälern zu wollen, mich schüttelt es einfach immer wieder eiskalt wenn ich schwarz auf weiß( gelb) lesen muß, welch' nettes Vokabular unsere 'Freunde und Helfer' für Sexdienstleistende ganz selbstverständlich übrig haben und mit welch' Nonchalance 'entschuldigt' wird.
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RE: Beleidigung seitens der Bundespolizei?
Danke Adultus :)
und schön, das Sie den Fehler selbst eingestanden haben. Sowas hat man ja schon oft anders erlebt.
Ein wenig verwundert mich allerdings, das der Text komplett gelöscht wurde, statt das Wort zu ersetzen...
und schön, das Sie den Fehler selbst eingestanden haben. Sowas hat man ja schon oft anders erlebt.
Ein wenig verwundert mich allerdings, das der Text komplett gelöscht wurde, statt das Wort zu ersetzen...
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Beleidigung von Bundespolizisten, Prostitution, Visaerschleichung - macht 8.000 Euro- Russin von Erdinger Amtsgericht verurteilt
http://www.webbloggs.de/2016/12/22/bund ... erurteilt/
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