Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Klaus Fricke
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von Klaus Fricke »

Der Beirat, so habe ich das verstanden, ist zudem gefragt, wenn die Spendensumme die der Ausgaben für das Verfahren überschreitet, was, den hervorragenden Vorschlag von @friederike beachtend, sicher der Fall sein wird. (Damit wurde ein zuvor eingebrachtes Anliegen eines an der Verfassungsbeschwerde Interessierten und diese kritisch Begleitenden berücksichtigt. Auch das finde ich gut.)

An dem Treffen habe ich teilgenommen.

Lebhafte Diskussion
Ökonomisch-existentielle Gefährdung - Besondere Gefährdung migrierter SW


In der lebhaften Diskussion auf dem Treffen ging es u.a. um die Möglichkeit, gegen das Gesetz oder Teile desselben eine (der juristische korrekte Begriff wird ein anderer sein, so nehme ich an) einstweilige Anordnung zur Ausserkraftsetzung zu erlangen. Die Anwesenden gaben ihrer Sorge Ausdruck, dass mit der am 01.07.2017 beginnenden Umsetzung es zu Härten kommen wird, die sowohl für SW als auch für SW Arbeitsorte existenzgefährdend sein könnten. Ein Beispiel sind studierende Escorts, die auf absolute Diskretion angewiesen sind, da ein Outing ihrer nur für die Studienfinanzierung geplanten Tätigkeit als SW ihre zukünftigen Berufsaussichten wenigstens belasten, wenn nicht zerstören würde.

Sie sind durch die Anmeldeerfordernisse gefährdet geoutet zu werden. Nicht nur im Fall, dass ihrer Anmelde- oder Gesundheitsberatungsbescheinigung unbeabsichtigt in fremde Hände geraten. Bereits das Aufsuchen der zuständigen Gesundheitsberatungsstelle oder der Stelle zur Ausfertigung der Anmeldebescheinigung wäre für sie mit Risiken des Outings verbunden. Damit ginge eine Gefährdung der zukünftigen Berufsausübung einher. Die Folge, so wurde zugespitzt formuliert, sei der staatlich verursachte Zwang zum Verbleib in der Sexarbeit trotz anderer Qualifikation und anderer Zukunftsplanung. !Zwangsprostitution! (rechtsförmiger Terror). In diesem Fall ein angemessener Begriff. Folge eines Gesetz das vorgibt, die Menschen in der SW zu schützen.

Auch wenn die Aussichten auf den Erfolg einer "einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug des neuen SW-Rechts" als wenigstens ungewiss aufgrund der hohen rechtlichen Hürden angesehen wurden, machten die vorgebrachten Beispiele der existenzgefährdenden möglichen Auswirkungen des neuen SW-Rechts deutlich, welche gravierenden Folgen im Bereich der SW wirtschaftliche Tätige befürchten. Daher wird das Mittel der Erwirkung einer solchen "Anordnung" weiter überdacht werden.

Die existentiellen Gefährdungen der ökonomischen Existenz, die das neue SW-Recht zur Folge haben könnte, das wurde in der Diskussion deutlich, machen es erforderlich, das alle wirtschaftlich im Bereich der SW tätigen ihren Widerstand gegen das neue Recht auch juristisch gemeinsam organisieren. Die existentielle Gefährdung von SW-Orten ist zugleich eine Gefährdung von SW, die über Orte verfügen müssen, an denen sie ihrer Tätigkeit nachgehen können. Insbesondere migrierte SW benötigen einen hinreichenden Umfang diese Infrastruktur, da sie kaum über Ressourcen verfügen, diese in Deutschland aufzubauen. Sie sind im Rahmen des Anmeldeverfahrens zudem gefährdet, da Ihnen Aufgrund ihrer ökonomisch prekären Situation in ihren Heimatländern, der sie durch die Migration in die SW nach Deutschland emanzipatorischen Widerstand entgegensetzen, die Anmeldebescheinigung, also der individuelle Berufszugang, verweigert werden könnte. Denn laut Begründung zum neuen Menschenhandelsrecht kann eine wirtschaftliche Zwangslage die sexuelle Selbstbestimmung gefährdend einschränken und laut neuem SW-Recht ist eine Erteilung der Anmeldebescheinigung unzulässig, wenn im Anmeldeverfahren Anhaltspunkte ermittelt werden, die eine Gefährdung der sexuellen Selbstbestimmung plausibel erscheinen lassen. Frau Schwesig sagt das, den Zweck des Anmeldeverfahrens beschreibend so:

"einmal schauen"
»Ja, wir führen auch eine Anmeldepflicht für Prostituierte ein. … ,Diese Anmeldepflicht ist notwendig, um gerade den Frauen, die bisher nur vom Zuhälter vertreten worden sind und damit für uns gar nicht sichtbar sind(*siehe Anmkg ) und deshalb auch in den Debatten gar nicht vorkommen können, weder in den Talkshows noch letztendlich in den Verbänden, die sie vertreten, für die ist es wichtig, dass wir sie einmal sehen, sie beraten können und schauen können, ob sie wirklich selbstbestimmt diesen Beruf ausüben will oder ob sie vielleicht im Zweifel in einer Zwangslage ist« ( http://www.bundesrat.de/DE/service/medi ... id=7006775 , Transskript , Anmkkshinweis und Hvhbg. K.F.)


siehe auch:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 787#152787
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 119#153119
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 899#152899


* zur Schwesig etc Konstruktion der unsichtbaren SW / Mädchen ... führt Sabine Constabel, Angehörige der Internationale des Abolitionismus, diese Konstruktion wiederlegend, sehr zutreffend aus:

»Die Prostitution kann nicht im Dunkelfeld stattfinden, weil der Freier muss die Prostituierte finden. [ ... ] Wenn der Freier die Prostituierte findet, dann findet sie auch die Sozialarbeiterin und dann findet sie auch die Polizei. [ ... ] Eine Prostitution im Dunkelfeld, die überhaupt nicht mehr zu kontrollieren ist, die gibt es nicht. Das ist ein Mythos« (ab 11:02 Sendeminute)

siehe auch

http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 866#149866
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 873#149873


in: SWR - Zur Sache, 29.10.2015, Sollen Freier bestraft werden? ab Sendeminute 11:02,
abgerufen am 05.11.2015, 14:20 Uhr,
http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuert ... index.html


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Klaus Fricke,
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Klaus Fricke
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von Klaus Fricke »


Folgenden Beitrag hatte ich in einem anderen, nicht-öffentlichen Zusammenhang geschrieben.
Ich denke er ist an dieser Stelle gut aufgehoben, der er eine Reihe von Aspekten berührt,
die für die Verfassungsbeschwerde von Bedeutung sein könnten.
Insbesondere beleuchtet er die hochproblematische, SW-gefährdende Situation,
in die Betreibende von SW-Orten, die Pro-SW-Forderungen und Standpunkte unterstützen,
durch das neue SW Recht verbracht / geleitet werden:

Legislative Gewalt (Sanktionen) zu Lasten der sexuellen Gesundheit von Sexarbeitenden



Randbemerkung?

mit der Bitte an @ Eddy
zur weiteren Stellungnahme


Das neue SW-Recht untersagt alle AO Praktiken, darunter auch Oralverkehr ohne Kondom. Dies stellt einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung dar. Dieser wird mit Gesundheitschutz begründet. Unmittelbar zur Einhaltung der Kondompflicht ist die Kundschaft von SW, die auch unmittelbar sanktioniert werden kann, verpflichtet. Betreibende von SW-Orten haben eine Sorgfaltspflicht bezüglich der Kondompflicht. Verstösse gegen diese Sorgfaltspflicht (deren Ausgestaltung im Betriebskonzept festzulegen und zu beschreiben ist) können zum Entzug der Betriebserlaubnis führen. Die Betreibenden sind also von ökönomisch existenzvernichtenden unmittelbaren Sanktionen bedroht. Vermittelt über das neue Recht werden sie verpflichtet, Sanktionen gegen SW zu verhängen, die der Kondompflicht nicht folgen. Damit trifft die Kondompflicht, vermittelt über die Sanktionen gegen Betreibende von SW-Orten auch die SW selbst und bedrohen deren wirtschaftliche Existenz. Betreibende sind eventuell verpflichtet, SW, die der Kondompflicht nicht genügen, die Nutzung der von ihnen zur Verfügung gestellten Infrastruktur zu untersagen. Dabei zeigen die Daten zur Infektionshäufigkeit von SW in D jedoch keine besondere Gedundheitsgefährdung von SW in ihrer Gesamtheit an, die einen Eingriff in deren Berufsausübungspraxis rechtfertigen. Lediglich besonders prekär tätige SW (Outdoor-SW) und besonders unerfahrene (junge) SW haben ein erhöhtes Krankheitsrisiko und stellen damit ein Gruppe, die auch z.B. Kundschaft gefährden könnte, was gesetzliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr (sogenannte Prävention) rechtfertigen könnte.

Es wird angenommen, dass die aufsuchende Beratung und allgemeine Informationshandreichungen dazu beigetragen haben, die Gesundheitsrisiken für SW zu reduzieren (siehe Stellungnahmen z.B. der DSTIG, http://dstig.de/images/pdf/stellungnahm ... 0916_final ). Die Erfahrungen z.B. des SWOP, New South-Wales ( http://www.swop.org.au/sites/default/fi ... 13_Web.pdf ) scheinen zudem zu belegen, dass Beratung durch SW-Peers unter der Bedingung der weitgehenden Entkriminalisierung von SW, erhebliche Erfolge bei der krankheitsbezogenen Risikoreduzierung haben, also das Mittel der Wahl zu sein scheinen, das unter Berücksichtigung einer möglichst geringen Einwirkungstiefe von rechtlichen Maßnahmen (Verhältnismäßigkeitsgebot) zu ergreifen ist, da es hocheffektiv geeignet zu sein scheint, Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die DSTIG kommt in Ihren Stellungnahmen zum neuen SW Recht zu dem Schluss, dass das neue Recht aufgrund seines auf Kontrolle und Sanktion setzenden Charakters nicht nur eine Gefährdung der Gesundheit der SW, sondern auch der Bevölkerung zur Folge haben könnte. @Eddy hat, über besondere Expertise verfügend, dargelegt, dass es gute Gründe geben kann, dass SW Oralverkehr ohne Schutz auch aus Gründen einer positiven Gesamtbilanz bevorzugen könnten, soweit es um Belastungsreduzierung durch die SW-Tätigkeit geht. Sicher kann @Eddy dies hier noch einmal genauer erläutern, bevor ich mit mangelnder Expertise unzureichend Auskunft gebe.

Niedrigschwellig zur Verfügung gestellte, seriöse und umfassende, insbesondere von Peers aus der SW eingebrachte Informationen scheinen also ein höchst erfolgreicher Weg zu sein, wenn es um die Förderung der sexuellen Gesundheit (nicht nur) von SW geht. Aufgrund der Tatsache, dass große Teile von SW's in D aus anderen als den deutschen Sprachräumen kommen, müssen diese auch in den Muttersprachen dieser SW's zur Verfügung stehen. Diese Informationen sollten umfassend sein, also über Risiken und Strategien der Risikominimierung sachlich, verständlich und uneingeschränkt informieren und die potenziellen Empfänger*innen dieser Informationen insbesondere ermutigen selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu entscheiden. Schließlich ist es nur den SW möglich sich angemessen zu schützen, die ein klares Konzept ihre Eigenverantwortlichkeit und Selbstwirksamkeit haben. Bevormundende Regelungen sind, und das zeigt die bisherige Praxis der aufsuchenden Hilfen und breitgefächerten Information, sachlich kontraproduktiv und (menschen-) rechtlich bedenklich.

Eddy und wir vom "Haus9" hatten vor dem Bekanntwerden der beabsichtigten sogenannten "Kondompflicht" des neuen SW-Rechtes ein Projekt auf den Weg gebracht, dass umfassende Informationen zur Risikoreduzierung beim Oralverkehr, insbesondere beim Oralverkehr ohne Kondom enthielt. Innerhalb des Projektes wurden insgesamt 10 jeweils weniger als vier A4 Seiten umfassende, modular ineinandergreiffende Flyer entworfen, deren Übersetzung ins Rumänische bereits geplant und deren Nutzung ab Frühsommer 2015 möglich gewesen wäre. Risikominderte Effekte hätten sich also ab Mitte 2015 ergeben können. Vom Projekt mussten wir als "Haus9" Abstand nehmen, da wir, sofern wir als Verantwortliche dieser Flyer firmiert hätten, wie es beabsichtigt war, damit die sich abzeichnende Kondompflicht unterlaufen hätten und so Anlass gegeben hätten, uns die erforderliche Vertrauenswürdigkeit zum Betrieb eines SW-Ortes, die nach neuem SW-Recht seitens der Betreibenden nachzuweisen ist (Betriebskonzept), absprechen zu können.

Der Schutzanspruch des Gesetzes für SW hat sich dadurch nach unserer Auffassung in eine Gefährdungslage gewandelt. Indem wir es aus Gründen des Schutzes unserer ökonomischen Existenz unterlassen mussten Informationen zur Verfügung zu stellen, die SW zu einer informiert eigenständigen Entscheidung hätten befähigen können, wurde Risikominimierung untergraben. Alleine im Betrieb des "Haus9" wurde es also ab Mitte 2015 - letztlich legislativ, gesetzlich verursacht - von uns unterlassen unsere Mieterinnen entsprechende muttersprachliche Informationen seitens eines muttersprachlich rumänischen Peers (Lara) an die Hand zu geben. Über die anderhalb Jahre, die derweil vergangen sind, wurde die Gelegenheit verpasst, weitere Peer-Muliplikatorinnen in Sachen informiert eigenständige Entscheidung zur Risikominimierung bei Oralverkehr ohne Kondom zu gewinnen (wobei immer im Mittelpunkt gestanden hätte dass Oralverkehr mit Kondom der bestmögliche Gesundheitschutz ist, der jedoch auch von z.B. Immunisierung gegen HPV und Hepatitis A und B begleitet werden sollte). Mehr als 20 rumänische SW konnten so nicht systematisch von diesen eigentlich vorhandenen Informationen profitieren und sie konnten auch nicht als SW-Peer-Multiplikatorinnen für die Weitergabe dieser Informationen sorgen. Real also unnötige Risikoexposition durch vorgebliche Schutzmaßnahmen.

Insofern hat das neue SW-Recht, auch über die Auflagen die es Betreibenden von SW-Orten macht, unmittelbare Wirkung auf Maßnahmen gehabt, die SW - insbesondere Rumänische - in eine Lage versetzt hätten selbstbestimmt informierte (-re) Entscheidungen zu treffen, also sich selbst eine bessere Absicherung ihrer Gesundheit zu ermöglichen. Insofern ist es ein SW-Gefährdungsrecht.

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Klaus Fricke,
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von fraences »

Es geht voran! – Kampagne „Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ gut angelaufen!

Publiziert am Januar 12, 2017

Auf bislang zwei bundesweiten Treffen haben Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutionsstätten und Aktivisten für die Rechte von Prostituierten über die Inhalte einer Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG) beraten.

Es ist klar: Wir werden nicht hinnehmen, dass mit dem ProstSchG Grundrechte von Sexarbeiter/innen zur Disposition gestellt werden! Auch für Sexarbeiter/innen sollen

Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“)
Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) und
Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“)
Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“)
Gültigkeit haben. Die Verletzung der Grundrechte von Sexarbeiter/innen ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Zweck: Es geht ganz offensichtlich darum, das Prostitutionsgewerbe als Ganzes durch eine künstliche Verknappung des Angebots sexueller Dienstleistungen ökonomisch in die Knie zu zwingen. Die massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen wird in diesem Kontext billigend und zynisch in Kauf genommen.

Diesen Zusammenhang gilt es im Widerstand gegen das ProstSchG nicht aus den Augen zu verlieren. Daraus ziehen wir den Schluss: Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutionsstätten dürften sich nicht auseinanderdividieren lassen, wenn es darum geht, das ProstSchG zu bekämpfen! Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde, die wir auf den Weg bringen werden.

► Wir haben mit Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, einen erfahrenen Juristen mit der Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde beauftragt.

► Wir haben – da sich eine Verfassungsbeschwerde nicht allein schreibt – eine Spendenkampagne angestoßen. Mittlerweile ist ein fünfstelliger Betrag zusammengekommen, wofür wir uns bei allen Spender/innen recht herzlich bedanken! Das ist ein passabler Einstieg. Gleichwohl sind aber dringend noch weitere Spenden erforderlich, um ausreichend Geld für die Kampagne „Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG“ zusammen zu bekommen.

► Wir haben einen 9-köpfigen Beirat aus Wissenschaftler/innen, Juristen Sexarbeiter/innen, Betreibern und Datenschützern gebildet, der uns mit Rat und Tat beiseite steht und auf die sachgemäße Verwendung der Spendengelder achtet.

► Wir sind mit dem Prozess der Ausarbeitung und Beratung der Verfassungsbeschwerde gut in der Zeit. Eine Verfassungsbeschwerde muss binnen eines Jahres nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Oktober 2016) eingereicht werden. Das wird passieren.

Wir werden in Kürze auf einem 3. Bundesweiten Treffen in Frankfurt den Entwurf der Verfassungsbeschwerde abschließend beraten. Dazu laden wir Betroffene und Interessierte herzlich ein:

3. bundesweites Koordinierungstreffen
„Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG“
► Wann: Freitag, 24. Februar 2017, 12 Uhr
► Wo: Räumlichkeiten von Doña Carmen e.V.,
Elbestraße 41, 60329 Frankfurt


Wie auch bei den vorangegangenen Treffen ist eine Voranmeldung bei Doña Carmen e.V. erforderlich. Medien- und Pressevertreter sind zu diesem Treffen nicht zugelassen.

Wir bitten alle Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Etablissements und alle Menschen, denen die Entrechtung und Entmündigung von Sexarbeiter/innen durch das ProstSchG nicht gleichgültig ist, sich unserer Kampagne und dem Widerstand gegen dieses unsägliche Gesetz anzuschließen und für die Verfassungsbeschwerde zu spenden!

Setzen wir alles daran, dass das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ der Großen Koalition am aktiven und passiven Widerstand der Betroffenen – vor und nach dessen Inkrafttreten – scheitert.
Setzen wir alles daran, die veröffentlichte Meinung über unsere legitimen Anliegen zu informieren und sie von unseren Zielen zu überzeugen. Das gegenwärtige Totschweigen eines der miesesten und niederträchtigsten Gesetze, die in dieser Republik jemals beschlossen wurde, muss durchbrochen werden. Das erfordert weiterhin große Anstrengungen.

Dieses Gesetz muss vom Tisch!
Freie Berufsausübung für Sexarbeiter/innen in der Prostitution
!

Deshalb: Kommt zum 3. bundesweiten Koordinierungstreffen „Verfassungs-beschwerde gegen das ProstSchG“!

Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde! Jede einzelne Spende zählt:

Spendenkonto für Verfassungsklage
gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘:

Doña Carmen e.V.
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse


http://www.donacarmen.de/es-geht-voran- ... ngelaufen/
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Beitrag von Kasharius »

Danke für die gute Info und weiterhin viel Erfolg!

Kasharius grüßt

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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von Lara Freudmann »

Pflichten für Betreibende

Hallo

das in der Anlage befindliche Dokument hat Klaus für mich als Inhaberin des "Haus9" erstellt.
Es dient der Vorbereitung der Verfassungsklage gegen das neue SW-Recht.
Es bewertet die Pflichten von Inhabenden von Sexarbeitsorten.
Es folgt dabei einer Liste von Pflichten, die Dona Carmen zur Verfügung gestellt hat.
Ich würde mich freuen, wenn Dona Carmen diese Liste von Pflichten hier im Forum veröffentlicht.
Vielleicht ist das Dokument hilfreich für andere Betreibende, für andere Sexarbeitende und für alle Interessierten die für die Sexarbeit sprechen.

Herzliche Grüße
"Lara"
Dateianhänge
2017-01-20, DC Fragebogen neu, Antworten, (zzz).pdf
(148.78 KiB) 278-mal heruntergeladen

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Beitrag von fraences »

Hier der Fragebogen (erstellt von DC)für SexarbeiterInnen:
http://www.voice4sexworkers.com/wp-cont ... gen-sw.pdf

Und den für Betreiber:

http://www.voice4sexworkers.com/wp-cont ... reiber.pdf
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Beitrag von Kasharius »

@Lara
@Klaus

juristisch überzeugen mich die Antworten ab den Fragen 9 und die Schlussbemerkungen. Der Gesetzgeber verkennt generell, daß ein Großteil der SW in Bordellbetrieben selbstständig tätig ist bzw.tätig sein wollen. Dort wo dem Bordellbetreiber Hinweis- und Kontrollpflichten in Bezug auf die SW übertragen werden, ist das verfassungsrechtlich höchst problematisch:ZUm einen wird in schwer zu rechtfertigender Weise in das unternehmerische SElbstbestimmungsrecht der SW eingegriffen und um anderen werden dem privaten Betreiber stattliche Hoheitsbefugnisse übertragen. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Bordellbetriebs unterscheiden nicht hinreichend zwischen der Verschiedenheit von prostitutiven Einrichtungen. Es liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, da Ungleiches zu unrecht gleich behandelt wird.

Soweit zunächst von mir .

Danke Euch (Lara und Klaus) für Euer Engagement.

@all

ich biete gerne, auch per pn meine Unterstützung bei Bedarf bei der Formulierung der Antworten an!

Kasharius grüßt

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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von fraences »

Verfassungsbeschwerde „ProstschG“ – Auf dem Weg in die Zielgerade
Ergebnisprotokoll 3. Treffen‚Verfassungsbeschwerde ProstSchG‘,
3. März 2017, Frankfurt/Main

Erneut nahmen an der Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde zum ProstSchG rund 25 Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen, Prostitutionskunden sowie Aktivisten für die Rechte von Sexarbeiter/innen aus mehreren deutschen Städten teil.

Aufgrund einer erforderlich gewordenen Terminverschiebung um eine Woche – ursprünglich war der 24.02.2017 vorgesehen –konnten einige leider nicht kommen, die ihre Teilnahme zuvor zugesagt hatten.

Erstmals nahm nun auch eine Kollegin aus Österreich an dem Treffen teil, die sich bereit erklärte, als eine der Unterzeichnerinnen der Verfassungsbeschwerde mitzumachen.

Die anwesenden Sexarbeiter/innen wie Betreiber/innen repräsentierten – wie bisher – unterschiedliche Segmente des Prostitutionsgewerbes.

Inhalte des 3. Treffens vom 3.3.2017 waren:

– Festlegung und abschließende Erörterung der Kernpunkte der geplanten Verfassungsbeschwerde;
– Feststellung, welche Personen die Verfassungsbeschwerde namentlich zeichnen und unterstützen;
– Klärung zeitlicher Perspektiven.

In einem einleitenden Statement verwies DonaCarmen e. V. auf zwischenzeitliche Aktivitäten seit dem letzten Treffen.Durch mehrere Spendenaufrufe und Aktivitäten zur Bekanntmachung des Vorhabens einer Verfassungsbeschwerde sei es gelungen, bislang insgesamt knapp 20.000 Euro an Spendengeldern zu sammeln. Damit sei die Finanzierung der Verfassungsbeschwerde insgesamt auf einem sehr guten Weg nach Einschätzung von Dona Carmen e.V., gleichwohl sei die Durchführung der Verfassungsbeschwerde weiterhin auf Spenden angewiesen.

Im Unterschied zum Beginn der Kampagne für eine Verfassungsbeschwerde, in der das ProstSchG gerade verabschiedet war und viele Betroffenen sich noch in einer Art „Schockstarre“ befanden, sei die gegenwärtige Situation auf Seiten der Exekutivbehörden durch einen Wettlauf mit der Zeit im Hinblick auf die „Umsetzung“ des ProstSchG gekennzeichnet.

Die seit November 2016 bereits mehrfach einberufenen Besprechungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen verliefen allesamt im Top-Down-Modus und im Klima der Abschottung. Dies bestätige die Einschätzung, dass durch die Einmischung in die Umsetzung des Gesetzes keine „Schadensbegrenzung“ zu erreichen sei. Das Gesetz selbst sei bereits der größte anzunehmende Schaden.

Gegen das Gesetz und für dessen Umsetzung zu sein, sei ohnehin ein Widerspruch. Vielmehr mache es Sinn, zunächst eine Überprüfung des umstrittenen ProstSchG in Karlsruhe zu fordern, statt sich an eine Umsetzung des Gesetzes zu machen.

Bei allen unterschiedlichen Erfahrungen und Einschätzungen sollte man von dem Konsens ausgehen, dass das verabschiedete ProstSchG in eklatantem Widerspruch zu den Grundrechtsartikeln 1, 2, 3, 12, und 13 der Verfassung stehe und eine Klage daher unumgänglich, der Verzicht auf eine Verfassungsbeschwerde hingegen allemal politisch unklug sei.

Im Mittelpunkt des Treffens standen die Ausführungen von RA Meinhardt Starostik, der von den Versammelten mit der Ausarbeitung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt ist.

Er hob in seinen Ausführungen hervor, dass es wichtig sei zu klären, welche Punkte des Gesetzes angegriffenwerden sollten. Darin werde die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde deutlich. Als Kernpunkte der Verfassungsbeschwerde nannte Starostik die Pflichtberatungen, die Anordnungsermächtigungen, die Überwachungsbefugnisse, die Kondompflicht sowie die Kriterien der persönlichen Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Erlaubnispflicht.

In allen diesen Punkten sei jeweils die „Unbestimmtheit“, die „Unverhältnismäßigkeit“ bzw. der Widerspruch zu geltendem europäischem Recht ins Feld zu führen. In einer abschließenden Gesamtwertung sei die Unverhältnismäßigkeit des Gesamtkonzepts deutlich zu machen.

Starostik hob hervor, dass die Grundrechte nur der formale Aufhänger seien, dass es bei einer Verfassungsbeschwerde wesentlich darauf ankäme darzulegen, was tatsächlich passiere.

Die inhaltliche Diskussion drehte sich vor allem darum, diese tatsächlichen Bezüge zum Ausgangspunkt einer Beschwerde zu nehmen. Ohne sie sei ein Nachweis der Unverhältnismäßigkeit nicht überzeugend darzulegen. An einer Reihe von Punkten wurde die Diskussion im Hinblick auf die tatsächlichen Bezüge vertieft und entsprechende Zuarbeit als hilfreich und unerlässlich herausgestellt.

So sei etwa die gesetzliche Begründung der Anmeldepflicht mit Verweis auf Kriminalität, Menschenhandel und OK ausgesprochen vage und gelte es, hier mit empirischen Verweisen anzusetzen.

Die Problematik der örtlichen Beschränkung der Arbeit von Sexarbeiter/innen erfordere handfeste Nachweise zur örtlichen Mobilität mit entsprechenden Zahlen und Größenordnungen. Es wurde vereinbart, hier Material zu recherchieren und zur Verfügung zu stellen.

Auch im Hinblick auf die Kondompflicht wurde erörtert, mit welchen Argumenten deutlich zu machen sei, dass diese Regelung sowohl nicht geeignet als auch nicht erforderlich ist.

Die Versammelten verschafften sich im Anschluss an diese Debatte einen Überblick darüber, wer sich persönlich bereitfinde, die Verfassungsbeschwerde zu unterzeichnen. Es stellte sich schnell heraus, dass hier eine große Bereitschaft besteht. Viele der Anwesenden, deutsche und ausländische Sexarbeiter/innen, große und kleine Betreiber/innen sowie auch Prostitutionskunden werden die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen. Dieses Ergebnis war sehr ermutigend.

Nichtsdestotrotz sollten noch Bemühungen unternommen werden ggf. männliche Sexarbeiter sowie Prostitutionskundinnen für die Verfassungsbeschwerde zu gewinnen.

Die Namen der Kläger sind nur dem Anwalt und dem Gericht bekannt. Sie werden nur bei Zustimmung des jeweiligen Klägers veröffentlicht.

Es wurde in Aussicht gestellt, dass der Entwurf der Verfassungsbeschwerde Ende März vorliegen solle und dann den Versammelten zu einer abschließenden Begutachtung vorgelegt werden solle.

Nächste gemeinsame Termine wären

– die Übergabe der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe mit einer begleitenden Pressekonferenz
– sowie eine öffentliche Veranstaltung zur Verfassungsbeschwerde unmittelbar im Vorfeld des Inkrafttretens des Gesetzes.

Konkrete Vorschläge hinsichtlich der Terminierung dieser gemeinsamen Aktionen werden über Dona Carmen e.V. kommuniziert.

Das Treffen war plangemäß um 17 Uhr beendet.

http://www.donacarmen.de/verfassungsbes ... #more-1403
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von friederike »

Liebe Fraences,

vielen Dank für diese Weiterleitung! Natürlich habe ich schon gespendet (nicht unter meinem Namen u. a. aus Steuergründen).

Zum Inhaltlichen: ich kann es nur immer wiederholen, aber einer der (verfassungsrechtlich) schwächsten Punkte ist die verdeckte Erlaubnispflicht für Prostituierte. Die sollten wir aus jeden Fall angreifen. Sie fehlt im Protokoll.

Liebe Grüße,
Friederike

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Beitrag von Kasharius »

KLingt auf jeden Fall spannend. Aber Betreiber kommen in der Verfassungsbeschwerde so richtig nicht vor. Aber da gibt es auch mehrer Regelungen, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung auszusetzen wären.

Es wäre natürlich auch gut, würden sich andere Verbände politisch - etwa auf der geplanten Pressekonferenz - an der Kampagne beteilligen. DEn das erhöt die Aufmerksamkeit auch der Politik.

In einer Sache sehe ich es anders: Sich auf der Vollzugsebene um "Schadensbegrenzung" zu bemühen, stellt keinen Widerspruch zur grundlegenden Kritik an dem Gesetz dar. ERfahrungsgemäß würde das Bundesverfassungsgericht ja, wenn es gut läuft erst in einigen Jahren die mit der Beschwerde angegriffenen Bestimmungen aufheben und ggf. dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung setzen. Ansonsten müsste man ja, will man den Vollzug sofort stoppen, einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen - mehr dazu beispielsweise hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 22916.html Randziffer 14 . Dem Protokoll ist nicht zu entnehmen, daß dies ergänzend zur Verfassungsbeschwerde geplant ist - wenn ich mich nicht irre...

Kasharius grüßt

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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von fraences »

Klage gegen Gesetz
Der Verein Dona Carmen greift die Frankfurter Stadtregierung an.

Die Wortwahl ist scharf. Das neue Prostitutionsgesetz „stigmatisiert und diskriminiert die Frauen“, schimpft Juanita Henning. Die Norm diene in Wahrheit nur dazu, „Betriebe zu schließen“, sagt die Vorsitzende des Vereins Dona Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt. Deshalb erwartet sie von der Stadt Frankfurt, dass sie das Gesetz „aussetzt, nicht umsetzt“.

Doch genau das wird die Stadtverwaltung nicht tun. Zwar gibt es – insbesondere bei den Grünen im Römer – erhebliche Vorbehalte gegen das Gesetz. Dennoch hat das Stadtparlament auf Antrag der schwarz-rot-grünen Regierungskoalition in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, einen Fachbeirat einzusetzen. Ihm sollen Expertinnen und Experten zahlreicher Ämter und städtischer Stellen angehören – etwa des Gesundheitsamts, des Frauenreferats und des Ordnungsamts. Sie sollen in den kommenden Wochen ein Konzept entwickeln, wie die Vorschriften umgesetzt werden.

Tatsächlich sei der Fachbeirat ein „Feigenblatt für absehbares Verwaltungsversagen“, heißt es von Dona Carmen. Die Arbeit der Einrichtung sei „von vornherein zum Scheitern verurteilt“. Denn das Gesetz lasse sich nicht diskriminierungsfrei und praxistauglich umsetzen, wie es im Antrag des Parlaments vorgesehen ist.

In der Kritik von Dona Carmen fällt oft das Wort „Zwang“. Die obligatorischen Gespräche der Prostituierten beim Gesundheitsamt seien „Zwangsberatungen“, die Meldepflicht sei eine „Zwangsregistrierung“, die zu einem „Zwangsouting“ führen werde.

Ein Nutzen sei nicht erkennbar. Seit Jahren gebe es eine freiwillige, anonyme und kostenfreie Gesundheitsberatung. Sie werde von den 600 bis 1000 Prostituierten, die täglich in Frankfurt arbeiteten, sehr gut angenommen.

Der geplante Fachbeirat diene nur „der moralisch motivierten Selbstinszenierung von Prostitutionsgegnern auf Kosten der Betroffenen“, findet Dona Carmen. Zudem rät der Verein der Stadt, zunächst das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz abzuwarten. Sie soll Anfang Juni eingereicht werden.

http://www.fr.de/frankfurt/prostituiert ... -a-1278672
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fraences
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von fraences »

Einladung – Abschließende Beratung der Verfassungsbeschwerde gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde, liebe MitstreiterIn,

Doña Carmen e.V. lädt alle Unterzeichner/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz sowie alle, die daran interessiert sind, sie noch mit zu unterzeichnen, zu einem abschließenden „4. Treffen Verfassungsbeschwerde“ ein.

Das abschließende Treffen zur Verfassungsbeschwerde findet statt am Internationalen Hurentag:

Wann? Freitag, 2. Juni 2017, 10.00 – 14.00 Uhr
Wo? Räumlichkeiten von Doña Carmen e.V.,
Elbestraße 41, 60329 Frankfurt
Zur Teilnahme am Treffen ist für alle, die noch nicht Unterzeichnerinnen der Verfassungsbeschwerde sind, eine Anmeldung erforderlich.

Geplanter Ablauf des Treffens:

Vorstellung der Verfassungsbeschwerde durch RA Meinhardt Starostik
Diskussion / Klärung von rechtlichen Formalien
Festlegung des Abgabetermins in Karlsruhe / begleitende politische Aktivitäten
Perspektiven des Widerstands gegen die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Mit freundlichen Grüßen

Team Doña Carmen e.V.
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couchy
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von couchy »

Tja, was soll ich dazu noch sagen? Zu gross ist meine Resignierung.
Vom Entschluss im Oktober 2016, eine Verfassungsbeschwerde zu verfassen und diese wohl erst in der Mitte des Monats Juni 2017 oder sogar erst Ende des Monats Juni 2017 einzureichen, um wenigstens das Gesetz erst mal auszusetzen, ist viel Zeit vergangen.
Diejenige SexarbeiterInnen, die steuerlich erfasst sind und Steuern bezahlen wie ich, sind sowieso ohnehin bei Behoerden registriert, nur ab 1. Juli mit Zwangsberatung und Zwangs-Hurenpass dazu.
Ich will es mal ganz klar sagen, wobei ich absolut never, never rassistisch bin, dass immer weniger Deutsche dem Sexwork nachgehen. Schaetzungsweise wohl nur noch 10 bis 15 Prozent sind Deutsche, arbeitend vermehrt im Domina- oder Escortbereich, sehr wenige im "normalen" Bereich, die restlichen 90 bis 85 Prozent kommen aus anderen Laendern.
Ich will es mal so sagen, dass es heutzutage eigentlich nicht bis auf die vielleicht 1 bis 2 Prozent nicht mehr geht, vom Sexwork als Hauptberuf allein leben zu koennen, es sei denn, man ist genuegsam, kann wenigstens Miete, Essen oder Kleinigkeiten finanzieren.
Ich will es mal so sagen: Der Sexmarkt ist wie gemacht fuer Kunden, die gut und guenstig (immer weniger Geld fuer mehr und haerteren Service, und das meist an ueber 12 Stunden jeden Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen, egal, wie schoen das Wetter mal ist) verwoehnt werden wollen. Die SW bleiben auf der Strecke.
Man kann sich ja mal ueberlegen, wie das kommt, dass SW mit Preisen runtergehen muessen und eben fast keine Deutsche mehr im Sexwork arbeitet.
Die Profiteure sind wie eh und je die Vermieter, Werbefritzen, Agenturen und eben der Staat.

Ich glaube, so hart es ist, nicht an den Erfolg der Verfassungsbeschwerde, denn der Staat will eigentlich insgeheim endlich "aufraeumen", Ordnung haben.
Ich kann nur sagen, die Hoffnung.stirbt zuletzt.

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friederike
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von friederike »

Über die ökonomischen Verschiebungen im Sexgewerbe wird tatsächlich wenig gesprochen und wenig nach gedacht. Eine wesentliche Einflussgröße ist sicher die EU-Freizügigkeit, die im Zusammenspiel mit dem enormen Wohlstandsgefälle in Europa zu der Migration der Sexarbeiterinnen aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland führt. Die "Gutmenschen" in Deutschland reden sich gerne ein, es handele sich hier um eine von Schleppern gesteuerte Zwangsprostitution. Wer mit den Kolleginnen spricht, erfährt schnell, dass es sich um eine Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen handelt. Auch unter ungünstigen Bedingungen erzielt eine Rumänin im deutschen Puff innerhalb von zwei, drei Tagen ein Einkommen, das dem Monatsgehalt einer rumänischen Akademikerin entspricht.

Das ProstSchG wird daran nichts ändern können. Wie sich jetzt schon abzeichnet, favorisiert das ProstSchG (und dessen zu erwartende Anwendung durch deutsche Obrigkeiten) die leichter kontrollierbaren Großbordelle. Der Wettbewerb wird sich verschärfen, der illegale Sektor gewinnt an Gewicht.

@couchy, was sollen wir tun? Ich gehe davon aus, dass Teile des ProstSchG tatsächlich nicht verfassungskonform sind. Betroffen sind nicht die Osteuropäerinnen, denen zum Beispiel die Datenschutzfrage vollkommen einerlei ist (zuhause wissen alle, was läuft). Betroffen sind die deutschen SW, die ehrliche Qualität anbieten.

Man kann den Initiatoren nicht den Vorwurf machen, Zeit vergeudet zu haben. Diese Verfassungsbeschwerde ist kein Spaziergang, ein verfrühter Versuch läuft Gefahr, sogleich abgewiesen zu werden.

Zu verlieren haben wir nichts, zu gewinnen doch einiges. Den Versuch ist es auf jeden Fall wert.

couchy
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von couchy »

@friederike
Ja, ueber die oekonomischen Verschiebungen im Sexgewerbe wird tatsaechlich wenig gesprochen und/oder nachgedacht. Da gebe ich Dir absolut recht, denn wenn man das Thema mal anspricht und sich in Gefahr bringt, es vielleicht ungluecklich unbeabsichtigt auszudruecken, dann wird man sehr schnell als rassistisch abgestempelt, obwohl man es gar nicht ist. Ich glaube, dass das Thema deshalb nur eher beilaeufig, dezent und am Rande angesprochen wird, es also etwas heikel ist.

Auch gebe ich Dir recht, was das enorme Wohlstandsgefaelle, die EU-Freizuegigkeit und die aus ueberwiegend wirtschaftlichen Gruenden hier migrierten Menschen dem Sexwork nachgehen, anbetrifft.
Auch gebe ich Dir recht, dass die "Gutmenschen" schlichtweg Menschenhandel als eine der hauptsaechlichen Gruende fuer die Novelle des ProstSchG angeben, was in meinen Augen hanebuechen ist.

Ja, die Verfassungsbeschwerde ist kein leichter Gang. Manches im ProstSchG ist nicht mit anderen Passussen vieler bestehender anderer Gesetze vereinbar.
Ja, der Versuch ist es wert, allein schon fuer die betroffenen SW, gerade auch fuer die betroffenen deutschen SW, die hier leben und nicht wie die anderen SW aus anderen Laendern sogar mit doppelter Staatsbuergerschaft schnell mal in ihr eigenes Land "untertauchen" koennen, wenn es irgendwo aus welchen Gruenden auch immer brenzlig wird, und schon nach kurzer "Karenzzeit" wieder hier arbeiten.

Ja, zu verlieren haben wir nichts mehr (wir haben bereits zuviel verloren), nur noch die Hoffnung, dass wenigstens in einigen Bereichen des ProstSchG revidiert wird.

Ich bin wirklich gespannt, was in Sachen Wettbewerb, Kontrollen, Illegalitaet usw. so alles passieren wird.

Liebe Gruesse
couchy

Edit: Habe in meinem 2. Absatz das Wort "anbetrifft" hinzugefuegt.

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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von fraences »

Was lange währt, wird endlich gut.

Das Ergebnis wird die Mühe wert sein.

Durchschnittliche Verfahrensdauer von Verfassungsbeschwerden
der Eingangsjahre 2008 bis 2015

1 Jahr 64,2 %
2 Jahre 21,8 %
3 Jahre 5,2 %
mehr als 4 Jahre 1,8 %
unabhängig geblieben 7,0 %


http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... onFile&v=1
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Re: RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unters

Beitrag von Arum »

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friederike hat geschrieben: Betroffen sind nicht die Osteuropäerinnen, denen zum Beispiel die Datenschutzfrage vollkommen einerlei ist (zuhause wissen alle, was läuft).
Ob die zuhause nun alle wissen, was läuft, oder nicht, tut eigentlich weniger zur Sache, vor allem nicht in Rumänien, wo Prostitution grundsätzlich verboten ist. Ist eine rumänische Prostituierte in Deutschland einmal als solche behördlich bekannt, so wie das jetzt der Fall sein soll, droht ihr die Gefahr der Datenverkupplung zwischen deutschen und rumänischen Polizeibehörden, zum Beispiel auf rumänischer Anfrage her. Das heisst, dies ist die Gefahr, die allen rumänischen SW ab dem 1.7. droht.

Schlimmer aber noch: Wo es weiterhin Herkunftsländer gibt, wo Prostitution nicht verboten ist, droht somit eine weitere Ungleichkeit vor dem Gesetz, Verletzung von GG 3.1, zwischen einerseits Rumäninnen und anderseits Frauen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Bulgarien. Die Rumäninnen werden eben mittels deutschem Gesetz den Launen der eigenen Sittenpolizei ausgeliefert, während Bulgarinnen usw. sich da keine Gedanken zu machen brauchen.

Man darf alles in allem sogar sagen, die Gefahr für rumänische SW ist sogar noch um einiges grösser als für deutsche. Sie können ab dem 1.7. im eigenen Lande umso leichter geahndet werden.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Re: RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unters

Beitrag von Melanie_NRW »

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couchy hat geschrieben:Ich will es mal ganz klar sagen, wobei ich absolut never, never rassistisch bin, dass immer weniger Deutsche dem Sexwork nachgehen.
Netter Versuch... dreh dich ruhig weiter im Hamsterrad.

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couchy hat geschrieben:Man kann sich ja mal ueberlegen, wie das kommt, dass SW mit Preisen runtergehen muessen und eben fast keine Deutsche mehr im Sexwork arbeitet.
Die Profiteure sind wie eh und je die Vermieter, Werbefritzen, Agenturen und eben der Staat.
Man kann aber auch mal die Scheuklappen absetzen und schauen, wie das in anderen Branchen so ist.
Da wirst du recht schnell feststellen, das dies überall so ist. Nicht nur in der Sexarbeit. Schau mal auf dem Bau, im Pflegebereich, in Hotels, in Fleischbetrieben, in der Landwirtschaft, etc pp

Du kannst dir ja derweil mal überlegen wie du davon profitierst, das überall dort wo die herkommen, es keinen fairen Lohn gibt und sie umgerechnet für ein paar Euro im Monat arbeiten, nur damit du hier billig einkaufen kannst. Das Lohndumping beginnt nicht am Ende der Kette...

Oder willst du mir jetzt erzählen du willst nicht immer das billigste Angebot und alles möglichst rund um die Uhr verfügbar haben?
Zu welchem Friseur gehst du? Zu dem, der ein Angebot für 25€ für waschen, schneiden und fönen hat? Zur Bekannten einer Bekannten, die "nebenbei" zuhause die Haare schneidet? Oder gehst du zum "teuren" Friseurladen, wo man schon mal für 2-3 Stunden weit über 100 Euro latzt, weil die Angestellten weit mehr als den Mindestlohn erhalten?


Soviel zu "Der Sexmarkt ist wie gemacht fuer Kunden, die gut und guenstig (immer weniger Geld fuer mehr und haerteren Service, und das meist an ueber 12 Stunden jeden Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen, egal, wie schoen das Wetter mal ist) verwoehnt werden wollen."

Ich betone es immer wieder gern:
Ich habe HÖCHSTEN Respekt vor den Frauen, die hier herkommen, ihre Kinder und Familie zuhause lassen, ohne große Sprachkenntnisse in einem fremden Land und hier versuchen irgendwie Geld zu verdienen.
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

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couchy
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz

Beitrag von couchy »

Es ist richtig, dass gerade besonders im Dienstleistungssektor Dumpingloehne gezahlt werden, weil die Betriebe/Unternehmen sich Personal ueber Sub-, Sub- und Subunternehmen holen, also nicht festanstellen und somit bei diesem Personal nicht an festen Tarifen gebunden sind, waelzen es auf Subunternehmen ab.

Nur, dieses Personal hat die Moeglichkeit, ihren Lohn beim Jobcenter aufzustocken. Das ist versteckte Subventionierung, das heisst, dass die Unternehmen vom Staat und von den Steuerzahlern subventioniert werden, die Personal bei Subunternehmen "bestellen".
Durch die versteckte Subventionierung entsteht auch Wettbewerbsverzerrung.

Dieses Personal hat aber trotzdem den Vorteil, dass sie wenigstens kranken- und rentenversichert sind.

Seeeehr viele SexarbeiterInnen sind aber leider nicht kranken- und rentenversichert, weil sie sich das finanziell nicht leisten koennen, zu hoch sind einfach die Ausgaben fuer die Zimmermieten, Agenturappanage, Werbekosten usw, dass fuer den privaten Bereich mal eben die Kosten fuer die eigene Wohnung und Lebenshaltungskosten reichen.

Ich habe auch bis jetzt noch nicht gehoert, dass SexarbeiterInnen beim Jobcenter ihren Monatsverdienst aufgestockt haben. Auch nicht, dass Sexarbeitsunternehmen vom Staat subventioniert werden. Die SexarbeiterInnen an der Basis muessen das alles allein knarzen.

Was meinen "billigen" Lebensstil anbetrifft, kann ich erzaehlen:
Beim Friseur war ich schon seit 20 Jahren nicht mehr, meine sehr langen glatten Haare schneide ich alle 2 Monate unten an den Spitzen selbst ab und alle 2 Wochen faerbe ich meine schwarzen Haare nur im Ansatz nach, stelle mich danach unter die Dusche und fertig.
Meine rot lackierten Fussnaegel mache ich selbst und kuenstliche Fingernaegel habe ich nicht. Sie sind gepflegt kurz geschnitten und immer rot lackiert. Kurz, weil ich z.B. bei der Fingeranalmassage beim Herrn Gefuehl brauche.
Meine private Kleidung habe ich bisher noch nie bei H&M, Zara oder Kik oder so gekauft, sondern meist bei SinnLeffers, also nicht nach der aktuellen Mode, sondern eher nur klassisch in klassischen Farben wie schwarz, beige und dunkelblau, teuer in guter Qualitaet, haltbar und, weil klassisch, auch in den naechsten Jahren "in". Ich habe eine Grundausstattung mit einigen anderen Kleidungsstuecken, alle gut austauschbar und kombinierbar, trotzdem nicht "langweilig". Daher brauche ich nicht staendig Klamotten zu kaufen, komme vielleicht mal auf ca 500 € Ausgaben dafuer pro Jahr. Daher sieht mein Kleiderschrank uebersichtlich mit wenigen, guten Sachen aus. Diese Vorgehensweise ist im Endeffekt sogar billiger, als sich staendig neue Billigklamotten zu kaufen.
In der Naehe meines Arbeitsplatzes in 10-minuetiger Fussnaehe ist ein Wochenmarkt, von wo ich 2 mal die Woche meine Lebensmitteln hole, also von Bauern aus der Region. Ich esse an 4 Tagen in der Woche nur 3 Broetchen (vom Baecker) pro Tag, ohne Butter oder Margarine, nur mit Quark, Gurken, Tomaten, auch mal mit Huehnerfleischaufschnitt und Konfituere. An den anderen 3 Tagen koche ich auch abends frisch mit frischem Gemuese, Fleisch (ohne Oel oder Butter, nur mit etwas Mineralwasser in der Pfanne) vom Wochenmarkt. Trinken tue ich nur Cola light und Kaffee. Schokolade und Gummibaerchen nur einmal die Woche. Aus diesem Grund habe ich konstant KF 36.

Selbstverstaendlich habe auch ich grossen Respekt vor Damen, die im fremden Land fuer die zurueckgelassene Familie ihr Geld verdienen. Warum das so ist, da ist dann wiederum die Politik und der Staat in den jeweiligen Laendern in die Pflicht zu nehmen, im eigenen Land durch Massnahmen die eigene Wirtschaft anzukurbeln.
Nur, man darf die Sexarbeitsfolgen hier bei uns fuer die SexarbeiterInnen nicht wegreden.

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Beitrag von Kasharius »

@all

wir sollten in diesem Threat beim Thema bleiben. Ich bin gespannt und hoffe, das der Text der Beschwerde hier, oder bei Dona Carmen - zumindest - in Auszügen veröffentlicht wird. Das würde auch jenen Interessierten die am internationalen Hurentag nicht nach Frankfurt kommen Gelegenheit bieten, der Debatte folgen zu können. Die liebe @freances hat ja hier die ERgebnisse der Beratungen auch eingestellt.

ZU der weiteren hier geführten Diskussion würde ich einen neuen Threat eröffnen.

Kasharius grüßt