Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
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Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
NRW – Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach ProstSchG
Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem einen Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz NRW – DVa ProstSchG NRW) veröffentlicht. Die Landesregierung hat den Verordnungsentwurf in ihrer Sitzung am 10. Januar 2017 beschlossen. Die Verbändeanhörung wurde anschließend eingeleitet.
weiterlesen auf:
https://www.prostituiertenschutzgesetz. ... prostschg/
Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem einen Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Durchführungsverordnung Prostituiertenschutzgesetz NRW – DVa ProstSchG NRW) veröffentlicht. Die Landesregierung hat den Verordnungsentwurf in ihrer Sitzung am 10. Januar 2017 beschlossen. Die Verbändeanhörung wurde anschließend eingeleitet.
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Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
Ich beobachte alles sehr genau, was auch unter Hinweis auf die Terrorbekämpfung am Datenschutz verändert werden soll. Dies besonders deswegen, weil der Innenminister an die "einzelnen Datentöpfe" will.
https://www.tagesschau.de/inland/de-mai ... w-107.html
Für mich bedeutet dies, dass die im Datenschutz vorgeschriebene Zweckbindung aufgeweicht werden soll.
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/inde ... eckbindung
Ich bin der Ansicht, dass die Datei der SW-Anmeldungen dem besonderen Schutz des § 39 unterliegen, da es sich doch zweifelsfrei um personenbezogene Daten handelt.
Dies alles unter dem Gesichtspunkt "Ausbau des Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)", welcher z. Zt. forciert wird. Hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808533.pdf
Hier wird u. a. ausgeführt:
Die derzeitige Planung von PIAV-Operativ sieht nachfolgende Deliktsbereiche vor, die in Stufen bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden:
• Schleusung/Menschenhandel/Sexuelle Ausbeutung
Das Gesetz verfolgt ja offiziell den Zweck, die SW zu schützen, insbesonders vor sexueller Ausbeutung. Da im Gesetz die Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes und dessen Überwachung z. b. durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht erwähnt wird, muss hier m. E. besonders geachtet werden; im Klartext, die in den einzelnen Bundesländern geführten SW-Dateien dürfen keinesfalls dem PIAV zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte in den Ausführungsbestimmungen festgelegt werden; genauso dass diese Daten als personenbezogene Daten dem besonderen Schutz des § 39 Datenschutzverordnung unterliegen.
Gruß Jupiter
https://www.tagesschau.de/inland/de-mai ... w-107.html
Für mich bedeutet dies, dass die im Datenschutz vorgeschriebene Zweckbindung aufgeweicht werden soll.
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Ich bin der Ansicht, dass die Datei der SW-Anmeldungen dem besonderen Schutz des § 39 unterliegen, da es sich doch zweifelsfrei um personenbezogene Daten handelt.
Dies alles unter dem Gesichtspunkt "Ausbau des Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)", welcher z. Zt. forciert wird. Hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808533.pdf
Hier wird u. a. ausgeführt:
Die derzeitige Planung von PIAV-Operativ sieht nachfolgende Deliktsbereiche vor, die in Stufen bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden:
• Schleusung/Menschenhandel/Sexuelle Ausbeutung
Das Gesetz verfolgt ja offiziell den Zweck, die SW zu schützen, insbesonders vor sexueller Ausbeutung. Da im Gesetz die Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes und dessen Überwachung z. b. durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht erwähnt wird, muss hier m. E. besonders geachtet werden; im Klartext, die in den einzelnen Bundesländern geführten SW-Dateien dürfen keinesfalls dem PIAV zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte in den Ausführungsbestimmungen festgelegt werden; genauso dass diese Daten als personenbezogene Daten dem besonderen Schutz des § 39 Datenschutzverordnung unterliegen.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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München – Beschluss des Gesundheitsausschusses
https://www.prostituiertenschutzgesetz. ... sschusses/
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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@freances
lieben Dank. Hier sieht man sehr schön, wie uneinheitlich der Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes bundesweit ist. In einen Fall sollen keine Gebühren erhoben werden, im anderen Fall ist dies geplant. So läßt sich Sexarbreit regional auch steuern. Außerdem handelt es sich hier u.U. um eine verkappte Genehmigungsgebühr zur Ausübung der Sexarbeit. Den wer sich nicht beraten läßt, erhält ja auch keine Erlaubnis. Juristisch unausgegohren und so m.E. nach rechtswidrig.
Kasharius grüßt
lieben Dank. Hier sieht man sehr schön, wie uneinheitlich der Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes bundesweit ist. In einen Fall sollen keine Gebühren erhoben werden, im anderen Fall ist dies geplant. So läßt sich Sexarbreit regional auch steuern. Außerdem handelt es sich hier u.U. um eine verkappte Genehmigungsgebühr zur Ausübung der Sexarbeit. Den wer sich nicht beraten läßt, erhält ja auch keine Erlaubnis. Juristisch unausgegohren und so m.E. nach rechtswidrig.
Kasharius grüßt
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
Das wird sicher noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Auch bei der Anmeldung wird die öffentliche Verwaltung zulangen.
Zur Erinnerung: NRW hatte wenigstens einen "Runden Tisch"
Gruß Jupiter
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
Einige Anmerkungen zur Wahrnehmung
des „Prostituiertenschutzgesetzes“ auf einer Fachtagung
der Universität Leipzig
Am 9. und 10. Febr. 2017 fand auf Einladung des Gleichstellungsbüros der Universität Leipzig hin eine Fachtagung statt unter dem Titel „Das Prostituiertenschutzgesetz: Implementierung – Problematisierung – Sensibilisierung“.
Aus nationaler und internationaler, aus wissenschaftlicher wie aus praktischer Perspektive standen aktuelle Modelle der Reglementierung der Prostitution auf dem Prüfstand. Von hohem Interesse waren die Berichte von Dr. Helga Amesberger (Wien) über die Moralpolitik am Beispiel der österreichischen Prostitutionsreglementierung, die Berichte von Dr. Lynzi Armstrong (Wellington / Neuseeland) über die Entkriminalisierung der Sexarbeit dort sowie von Isabelle Johansson über Auswirkungen der repressiven schwedischen Prostitutionspolitik
http://www.donacarmen.de/ticket-in-den-untergrund/
des „Prostituiertenschutzgesetzes“ auf einer Fachtagung
der Universität Leipzig
Am 9. und 10. Febr. 2017 fand auf Einladung des Gleichstellungsbüros der Universität Leipzig hin eine Fachtagung statt unter dem Titel „Das Prostituiertenschutzgesetz: Implementierung – Problematisierung – Sensibilisierung“.
Aus nationaler und internationaler, aus wissenschaftlicher wie aus praktischer Perspektive standen aktuelle Modelle der Reglementierung der Prostitution auf dem Prüfstand. Von hohem Interesse waren die Berichte von Dr. Helga Amesberger (Wien) über die Moralpolitik am Beispiel der österreichischen Prostitutionsreglementierung, die Berichte von Dr. Lynzi Armstrong (Wellington / Neuseeland) über die Entkriminalisierung der Sexarbeit dort sowie von Isabelle Johansson über Auswirkungen der repressiven schwedischen Prostitutionspolitik
http://www.donacarmen.de/ticket-in-den-untergrund/
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
Pressemitteilung - Zwangsberatung zwingt Sexarbeiter/innen in den Untergrund
Posteingang
Doña-Carmen-Stellungnahme verweist auf vorprogrammiertes Chaos bei der Umsetzung des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ in der bayerischen Landeshauptstadt
„Illegalität per Gesetz“ – so lautet das Fazit einer kritischen Stellungnahme von Doña Carmen e.V. zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in München.
Dieses Gesetz soll bundesweit am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Aus diesem Grund hat die Stadt München durch Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 8.12.2016 sowie einen entsprechenden Beschluss des Münchner Stadtrats vom 14.12.2016 personelle und organisatorische Vorgaben für die fortan erforderliche „gesundheitliche Pflichtberatung“ von Sexarbeiter/innen formuliert.
Diese Vorgaben haben – wie aus der detaillierten Doña-Carmen-Stellungnahme hervorgeht – zur Folge,
dass tausende Sexarbeiter/innen bei der gesundheitlichen Pflichtberatung in München mit Wartezeiten von einem halben bis zu anderthalb Jahren zu rechnen haben, um sich einer von ihnen nicht gewollten Zwangsberatung zu unterziehen, für die sie zu allem Überfluss auch noch zur Kasse gebeten werden;
dass die behördlich verursachten Wartezeiten für die Betroffenen ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Tätigkeitsverbot zur Folge haben, was einem Berufsverbot durch die Hintertür gleichkommt;
dass Münchner Sexarbeiter/innen infolgedessen zu Tausenden rechtlos gestellt und durch behördliches Handeln systematisch in die Illegalität gedrängt
Dass die in München tätigen Sexarbeiter/innen obendrein noch mit einer Zwangsgebühr von (vorerst) 35 € an der Ko-Finanzierung ihrer eigenen Illegalisierung und Kriminalisierung beteiligt werden, bezeichnet Doña Carmen als zynisches Kalkül.
Es sei zu erwarten, dass für das zusätzliche, per Gesetz erzwungene „Informations- und Beratungsgespräch“ in München noch einmal ein ähnlich hoher Betrag bei den Sexarbeiter/innen abkassiert wird. Zudem müssen Ärzte des Gesundheitsamtes sich fortan als behördliche Drückerkolonne betätigen mit der städtischen Vorgabe, mindestens 1.500 Prostituierten jährlich einen angeblich „freiwilligen“ und angeblich „anonymen“ HIV-Schnelltest zum Schnäppchenpreis von 26 € aufzuschwätzen.
Damit ist der schleichende Übergang von einer gesundheitlichen Beratungspflicht zu einer gesundheitlichen Untersuchungspflicht vorprogrammiert.
Sollten sich die Befürchtungen von Doña Carmen e.V. bestätigen, werden sich damit für über 21-jährige Sexarbeiter/innen die Zwangsgebühren bald auf knapp 100 €, für die „besonders schützenswerten“ unter 21-jährigen Sexarbeiter/innen durch die halbjährige Taktung gesetzlich erzwungener kostenpflichtiger Beratungsgespräche auf nahezu 200 € summieren.
Die Münchner Beschlüsse zur Umsetzung des so genannten „Prostituiertenschutzgesetzes“ erweisen sich mithin bei Licht betrachtet als ein Programm zur Vertreibung von Sexarbeiter/innen in andere Kommunen und Bundesländer mit günstigeren Konditionen für die Berufsausübung.
In einem Offenen Brief an alle im Münchner Stadtrat vertretenen Parteien hat Doña Carmen e.V. deren Fraktionen aufgefordert, die umstrittenen Beschlüsse umgehend zurückzunehmen und alles zu unterlassen, was die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit von Sexarbeiter/innen in der Prostitution einschränken könnte.
Die Stellungnahme von Doña Carmen e.V. weist darauf hin, dass die aufgezeigten Folgen der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in München keine bayerische Besonderheit sind, sondern dem Gesetz als solchem geschuldet sind. Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz enthält bezeichnenderweise keine Vorkehrungen gegen überlange Wartezeiten bei gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsberatungen. Kommunalen Verwaltungspraktiken, die auf ein schleichendes Berufsverbot und eine klammheimliche Illegalisierung von Sexarbeit setzen, ist damit – nicht nur in Bayern – der Weg geebnet.
Das ist mit ein Grund, weshalb Doña Carmen e.V. alles daran setzt, dass das Prostituiertenschutzgesetz mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall gebracht wird.
PS.
Die ausführliche Stellungnahme von Doña Carmen e.V. zu den Beschlüssen hinsichtlich der gesundheitlichen Pflichtberatung von Sexarbeiter/innen in München finden Sie im Anhang.
Posteingang
Doña-Carmen-Stellungnahme verweist auf vorprogrammiertes Chaos bei der Umsetzung des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘ in der bayerischen Landeshauptstadt
„Illegalität per Gesetz“ – so lautet das Fazit einer kritischen Stellungnahme von Doña Carmen e.V. zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in München.
Dieses Gesetz soll bundesweit am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Aus diesem Grund hat die Stadt München durch Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 8.12.2016 sowie einen entsprechenden Beschluss des Münchner Stadtrats vom 14.12.2016 personelle und organisatorische Vorgaben für die fortan erforderliche „gesundheitliche Pflichtberatung“ von Sexarbeiter/innen formuliert.
Diese Vorgaben haben – wie aus der detaillierten Doña-Carmen-Stellungnahme hervorgeht – zur Folge,
dass tausende Sexarbeiter/innen bei der gesundheitlichen Pflichtberatung in München mit Wartezeiten von einem halben bis zu anderthalb Jahren zu rechnen haben, um sich einer von ihnen nicht gewollten Zwangsberatung zu unterziehen, für die sie zu allem Überfluss auch noch zur Kasse gebeten werden;
dass die behördlich verursachten Wartezeiten für die Betroffenen ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Tätigkeitsverbot zur Folge haben, was einem Berufsverbot durch die Hintertür gleichkommt;
dass Münchner Sexarbeiter/innen infolgedessen zu Tausenden rechtlos gestellt und durch behördliches Handeln systematisch in die Illegalität gedrängt
Dass die in München tätigen Sexarbeiter/innen obendrein noch mit einer Zwangsgebühr von (vorerst) 35 € an der Ko-Finanzierung ihrer eigenen Illegalisierung und Kriminalisierung beteiligt werden, bezeichnet Doña Carmen als zynisches Kalkül.
Es sei zu erwarten, dass für das zusätzliche, per Gesetz erzwungene „Informations- und Beratungsgespräch“ in München noch einmal ein ähnlich hoher Betrag bei den Sexarbeiter/innen abkassiert wird. Zudem müssen Ärzte des Gesundheitsamtes sich fortan als behördliche Drückerkolonne betätigen mit der städtischen Vorgabe, mindestens 1.500 Prostituierten jährlich einen angeblich „freiwilligen“ und angeblich „anonymen“ HIV-Schnelltest zum Schnäppchenpreis von 26 € aufzuschwätzen.
Damit ist der schleichende Übergang von einer gesundheitlichen Beratungspflicht zu einer gesundheitlichen Untersuchungspflicht vorprogrammiert.
Sollten sich die Befürchtungen von Doña Carmen e.V. bestätigen, werden sich damit für über 21-jährige Sexarbeiter/innen die Zwangsgebühren bald auf knapp 100 €, für die „besonders schützenswerten“ unter 21-jährigen Sexarbeiter/innen durch die halbjährige Taktung gesetzlich erzwungener kostenpflichtiger Beratungsgespräche auf nahezu 200 € summieren.
Die Münchner Beschlüsse zur Umsetzung des so genannten „Prostituiertenschutzgesetzes“ erweisen sich mithin bei Licht betrachtet als ein Programm zur Vertreibung von Sexarbeiter/innen in andere Kommunen und Bundesländer mit günstigeren Konditionen für die Berufsausübung.
In einem Offenen Brief an alle im Münchner Stadtrat vertretenen Parteien hat Doña Carmen e.V. deren Fraktionen aufgefordert, die umstrittenen Beschlüsse umgehend zurückzunehmen und alles zu unterlassen, was die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit von Sexarbeiter/innen in der Prostitution einschränken könnte.
Die Stellungnahme von Doña Carmen e.V. weist darauf hin, dass die aufgezeigten Folgen der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in München keine bayerische Besonderheit sind, sondern dem Gesetz als solchem geschuldet sind. Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz enthält bezeichnenderweise keine Vorkehrungen gegen überlange Wartezeiten bei gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsberatungen. Kommunalen Verwaltungspraktiken, die auf ein schleichendes Berufsverbot und eine klammheimliche Illegalisierung von Sexarbeit setzen, ist damit – nicht nur in Bayern – der Weg geebnet.
Das ist mit ein Grund, weshalb Doña Carmen e.V. alles daran setzt, dass das Prostituiertenschutzgesetz mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall gebracht wird.
PS.
Die ausführliche Stellungnahme von Doña Carmen e.V. zu den Beschlüssen hinsichtlich der gesundheitlichen Pflichtberatung von Sexarbeiter/innen in München finden Sie im Anhang.
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Illegalität per Gesetz:
Vorprogrammiertes Chaos: Stadt München
zwingt Sexarbeiter/innen in den Untergrund
- Eine Stellungnahme von Doña Carmen e.V., 28. 02.2017 -
http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... Cnchen.pdf
Vorprogrammiertes Chaos: Stadt München
zwingt Sexarbeiter/innen in den Untergrund
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Prostituiertenschutzgesetz: Hamburg ist nicht vorbereitet
In vier Monaten tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Doch der Senat hat noch immer kein Konzept für eine Umsetzung in Hamburg. Das geht aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor. „Obwohl die Zeit inzwischen knapp ist, verweigert der Senat jegliche Information über die Neuregelungen. Das gilt für die Bedingungen der Informationsgespräche für Prostituierte, die eventuell von ihnen zu zahlende Gebühr und die dringend erforderliche Qualifizierung der Behörden-Mitarbeiter_innen. Es ist aber höchste Zeit, dass wir Aufklärung darüber erhalten, was auf Betroffene und Beratungseinrichtungen zukommt. Außerdem würden wir gern die damit verbundenen Kosten für die Stadt Hamburg erfahren“, sagt Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Stattdessen werde das Thema Prostitution generell auf die lange Bank geschoben: Planungen für den im Koalitionsvertrag zugesagten „Runden Tisch Prostitution“ seien immer noch nicht abgeschlossen, ebenso wie die damit verknüpfte Evaluation der Sperrgebietsverordnung. Diese sei notwendiger denn je, meint Özdemir: „In den letzten knapp 8 Monaten wurden 169 Verstöße gegen die Verordnung geahndet. Das zu zahlende Bußgeld müssen die Frauen natürlich durch Mehrarbeit erwirtschaften.
Dass in 101 Fällen Ermittlungsverfahren wegen mehrfach begangener Verstöße eingeleitet wurden, zeigt, dass Frauen Verschuldung und Kriminalisierung auf sich nehmen, weil sie schlicht nicht anders können. Die Verordnung gehört abgeschafft!“
http://www.bundesjustizportal.de/hambur ... eitet.html
In vier Monaten tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Doch der Senat hat noch immer kein Konzept für eine Umsetzung in Hamburg. Das geht aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor. „Obwohl die Zeit inzwischen knapp ist, verweigert der Senat jegliche Information über die Neuregelungen. Das gilt für die Bedingungen der Informationsgespräche für Prostituierte, die eventuell von ihnen zu zahlende Gebühr und die dringend erforderliche Qualifizierung der Behörden-Mitarbeiter_innen. Es ist aber höchste Zeit, dass wir Aufklärung darüber erhalten, was auf Betroffene und Beratungseinrichtungen zukommt. Außerdem würden wir gern die damit verbundenen Kosten für die Stadt Hamburg erfahren“, sagt Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Stattdessen werde das Thema Prostitution generell auf die lange Bank geschoben: Planungen für den im Koalitionsvertrag zugesagten „Runden Tisch Prostitution“ seien immer noch nicht abgeschlossen, ebenso wie die damit verknüpfte Evaluation der Sperrgebietsverordnung. Diese sei notwendiger denn je, meint Özdemir: „In den letzten knapp 8 Monaten wurden 169 Verstöße gegen die Verordnung geahndet. Das zu zahlende Bußgeld müssen die Frauen natürlich durch Mehrarbeit erwirtschaften.
Dass in 101 Fällen Ermittlungsverfahren wegen mehrfach begangener Verstöße eingeleitet wurden, zeigt, dass Frauen Verschuldung und Kriminalisierung auf sich nehmen, weil sie schlicht nicht anders können. Die Verordnung gehört abgeschafft!“
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
Meldepflicht fuer Bordellbetreiber und Prostituierte ab 1. Juli - Kabinett bringt Umsetzung des neuen Bundesgesetzes auf den Weg.
Das Ministerium fuer Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Nordrhein-Westfalen bringt als erstes Bundesland die Umsetzung des vom Bund beschlossenen neuen Prostituiertenschutzgesetzes auf den Weg. Auf Vorschlag von Emanzipationsministerin Barbara Steffens hat das Kabinett den Entwurf zur Uebertragung der Zustaendigkeit der Regulierung der Prostitution auf die kreisfreien Staedte und Kreise beschlossen. Er wird jetzt an den Landtag weitergeleitet.
Weiterlesen auf:
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
Das Ministerium fuer Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Nordrhein-Westfalen bringt als erstes Bundesland die Umsetzung des vom Bund beschlossenen neuen Prostituiertenschutzgesetzes auf den Weg. Auf Vorschlag von Emanzipationsministerin Barbara Steffens hat das Kabinett den Entwurf zur Uebertragung der Zustaendigkeit der Regulierung der Prostitution auf die kreisfreien Staedte und Kreise beschlossen. Er wird jetzt an den Landtag weitergeleitet.
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http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
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- PlatinStern
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

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Die wunderbar stilvolle Agentur Greta Brentano stellt aus Protest gegen das ProstSchG bis auf weiteres ihre Tätigkeit ein.
http://www.greta-brentano.de/
http://www.greta-brentano.de/
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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- Admina
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
Aussetzung statt Umsetzung!
Chaos-Tage bei der Umsetzung des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘:
Schwesig-Ministerium treibt Sexarbeiter/innen mit unausgegorenen Rechtsverordnungen in Illegalität
Die am 31. März 2017 vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Entwürfe einer „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ (ProstAV) und einer „Prostitutions-Statistikverordnung“ (ProstStatV) zeigen: Das Umsetzungs-Chaos beim ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ geht munter
http://www.donacarmen.de/aussetzung-sta ... #more-1411
Chaos-Tage bei der Umsetzung des ‚Prostituiertenschutzgesetzes‘:
Schwesig-Ministerium treibt Sexarbeiter/innen mit unausgegorenen Rechtsverordnungen in Illegalität
Die am 31. März 2017 vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Entwürfe einer „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ (ProstAV) und einer „Prostitutions-Statistikverordnung“ (ProstStatV) zeigen: Das Umsetzungs-Chaos beim ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ geht munter
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
Die ganze Umsetzung dieses an sich schon jämmerlichen Gesetzes ist ein Armutszeugnis für unsere Verwaltung. Drei Monate vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, das ja viele Bürgerinnen und Bürger direkt betrifft, sind nicht einmal die elementaren organisatorischen Vorbereitungen getroffen.
Laut § 3 ProstSchG ist die Anmeldung bei der Behörde vorzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Der Gesetzgeber ist also von der Existenz eines solchen Bereichs überzeugt, und auch von der Existenz und Arbeitsfähigkeit einer solchen Behörde, die heute nur in einigen Bundesländern überhaupt nur benannt ist.
Die Bescheinigung gilt bundesweit, sofern ein Land nicht eine andere Regelung getroffen hat. Laut § 4 sind die "Länder oder Kommunen" anzugeben, in denen die Tätigkeit geplant ist. Dem Wortlaut würde also eine Liste der 16 Bundesländer genügen. Im Entwurf der ProstAV ist Näheres nicht geregelt.
Zur Organisation der Gesundheitsberatung und des Informations- und Beratungsgesprächs gibt es noch nichts. Dabei ist das die eigentliche Aufgabe. Bislang hat man nur die lächerliche Basisarbeit geschafft, einen Formularentwurf zu entwickeln.
Ein Skandal. Man muss daran erinnern, dass die Bundesländer im Gesetzgebungsverfahren eine Fristverlängerung bis 2018 gefordert haben, um die Organisation aufstellen zu können. Die Bierhirne um Markus Weinberg MdB und Silvia Pantel MdB haben diese Hinweise aus der Praxis leichtfertig vom Tisch gewischt.
Laut § 3 ProstSchG ist die Anmeldung bei der Behörde vorzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Der Gesetzgeber ist also von der Existenz eines solchen Bereichs überzeugt, und auch von der Existenz und Arbeitsfähigkeit einer solchen Behörde, die heute nur in einigen Bundesländern überhaupt nur benannt ist.
Die Bescheinigung gilt bundesweit, sofern ein Land nicht eine andere Regelung getroffen hat. Laut § 4 sind die "Länder oder Kommunen" anzugeben, in denen die Tätigkeit geplant ist. Dem Wortlaut würde also eine Liste der 16 Bundesländer genügen. Im Entwurf der ProstAV ist Näheres nicht geregelt.
Zur Organisation der Gesundheitsberatung und des Informations- und Beratungsgesprächs gibt es noch nichts. Dabei ist das die eigentliche Aufgabe. Bislang hat man nur die lächerliche Basisarbeit geschafft, einen Formularentwurf zu entwickeln.
Ein Skandal. Man muss daran erinnern, dass die Bundesländer im Gesetzgebungsverfahren eine Fristverlängerung bis 2018 gefordert haben, um die Organisation aufstellen zu können. Die Bierhirne um Markus Weinberg MdB und Silvia Pantel MdB haben diese Hinweise aus der Praxis leichtfertig vom Tisch gewischt.
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- PlatinStern
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Stimme dir da vollkommen zu ... das is ein Chaos pur.
Das mit dem Angeben der Kummunen und Bundesländer ist so eine Sache...
Verbessere mich, aber ich hab das so verstanden, dass deine Daten und die Anmeldung an diese Kommunen weitergeleitet werden.
War mir nicht sicher, ob die Daten auch an deinen Heimatort weiter gegeben werden....
Bei einmaligem Arbeiten in einer Stadt, in der du keine regelmäßigen Kunden hast, ist das geringfügig und muss nicht einzeln angegeben werden....
Das wird noch interessant.... wenns soweit ist und nichts funktioniert und auch niemand Auskunft geben kann.
Das mit dem Angeben der Kummunen und Bundesländer ist so eine Sache...
Verbessere mich, aber ich hab das so verstanden, dass deine Daten und die Anmeldung an diese Kommunen weitergeleitet werden.
War mir nicht sicher, ob die Daten auch an deinen Heimatort weiter gegeben werden....
Bei einmaligem Arbeiten in einer Stadt, in der du keine regelmäßigen Kunden hast, ist das geringfügig und muss nicht einzeln angegeben werden....
Das wird noch interessant.... wenns soweit ist und nichts funktioniert und auch niemand Auskunft geben kann.