Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen
Ich finde dies schon einen Hammer:
Gültigkeit der Anmeldebescheinigung
Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.
Soll dazu die SW extra in den Tätigkeitsbereich eines anderen Bundeslandes reisen, um sich dort anzumelden?
Gruß Jupiter
Gültigkeit der Anmeldebescheinigung
Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.
Soll dazu die SW extra in den Tätigkeitsbereich eines anderen Bundeslandes reisen, um sich dort anzumelden?
Gruß Jupiter
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(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Prostituiertenschutzgesetz
Sexarbeiter unter Druck
http://www.deutschlandfunk.de/prostitui ... _id=389966
Sexarbeiter unter Druck
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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MANNHEIM
Reaktionen auf das Prostituiertenschutzgesetz
https://www.morgenweb.de/mannheimer-mor ... 72366.html
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HESSEN
gefunden bei Hessischer Städte- und Gemeindebund
unter Fachinformationen Ordnungsrecht
Zitat:
"Freitag, 30. Juni 2017 , Hessischer Städte- und Gemeindebund
Gewerberecht: Prostitutiertenschutzgesetz
Bereits mit Eildienstmitteilung Nr. 10 – ED 147 vom 12.08.2016 haben wir darüber informiert, dass das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) verabschiedet wurde und zum 01.07.2017 in Kraft tritt (BGBl. I 2016, S. 2372).
In diesem Gesetz sind neben einer Erlaubnispflicht zum Betrieb von Prostitutionsgewerbe auch Anmeldepflichten von Prostituierten normiert.
Eine entsprechende Zuständigkeitsregelung ist dem Gesetz selbst nicht zu entnehmen. Insofern haben wir das Hessische Sozialministerium als auch das Hessische Wirtschaftsministerium angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, wann mit einer Zuständigkeitsverordnung zu rechnen ist. Das Hessische Sozialministerium hat mit Schreiben vom 27.06.2017 lediglich mitgeteilt, dass für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG der Bundesgesetzgeber die Zuständigkeit der Gesundheitsämter angeordnet hat. Das Sozialministerium hat diese mittels Erlass über die sich ergebenden Pflichten informiert.
Darüber hinaus ist dem Schreiben folgender Wortlaut zu entnehmen.
„Das ProstSchG ist hinsichtlich der Anmeldepflicht für in der Prostitution tätige Personen sowie des Erlaubnisvorbehaltes für die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnen. Hierfür gilt das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG). Dieses unterteilt die Gesamtheit der Gefahrenabwehrbehörden in Behörden der allgemeinen Verwaltung und Ordnungsbehörden (§ 1 Abs. 1 HSOG) einerseits sowie in Polizeibehörden andererseits.
Aufgaben der Gefahrenabwehr sind grundsätzlich der allgemeinen Verwaltung (§ 2 Abs. 2 HSOG), für die die Städte und Gemeinden zuständig sind (§§ 2 Satz 3, 82 Abs. 2 Satz 1 HSOG). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Die Regierungspräsidien und die Landräte sind gemäß § 83 Abs. 1 HSOG insoweit Aufsichtsbehörde sowie gemäß § 83 Abs. 3 HSOG nächst höhere Behörde für Widerspruchsverfahren.“
Dieses Schreiben ist im Anhang beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schreiben keine Zuständigkeitsverordnung ersetzt, die eine Zuständigkeit einer Behörde erst begründen kann. Darüber hinaus ist der Inhalt dieses Schreibens problematisch, weil behauptet wird, die Anmeldepflicht der Erlaubnisvorbehalte für die Ausübung des Prostitutionsgewerbes sei dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnen. Dies entspricht schon nicht dem Prostitutionsschutzgedanken. Außerdem ist die Anmeldung mit einer Vielzahl von Tätigkeiten verbunden, die weder auf kommunaler Ebene aus fachlicher Sicht durchführbar sind, noch dem Gefahrenabwehrrecht – auch nur mittelbar – zugeordnet werden können.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass § 37 ProstSchG eine Übergangsregelung in der Form enthält, dass bereits vor dem 01.07.2017 tätige Prostituierte bzw. betriebene Prostitutionsgewerbe ihre Tätigkeiten erstmals bis zum 31.12.2017 anzumelden haben.
Vor diesem Hintergrund werden wir nach wie vor fordern, dass zeitnah eine entsprechende Zuständigkeitsverordnung für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes erlassen wird.
Von Seiten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wurden uns darüber hinaus die konsolidierte Fassung der Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV) sowie die Verordnung über das Führen einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProststatV) übersandt. Diese Verordnungen werden voraussichtlich am 30.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten zeitgleich mit dem Prostituiertenschutzgesetz am 01.07.2017 in Kraft.
Die Texte in der konsolidierten Fassung sind ebenfalls im Anhang beigefügt.
Anhänge
ProstSchGProstSch_Verordnung
ProstSchG_Ausführung
ProstSchG_Bundesstatistik "
( Quelle: https://www.hsgb.de/ordnungsrecht/gewer ... 0#blog1978 )
Das angesprochene Schreiben vom 27.06.2017
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Der Staatssekretär
https://www.hsgb.de/mcwork/files/download/2196
www.hsgb.de/mcwork/files/download/2196
" ... dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnen ...( HSOG ) "
gefunden bei Hessischer Städte- und Gemeindebund
unter Fachinformationen Ordnungsrecht
Zitat:
"Freitag, 30. Juni 2017 , Hessischer Städte- und Gemeindebund
Gewerberecht: Prostitutiertenschutzgesetz
Bereits mit Eildienstmitteilung Nr. 10 – ED 147 vom 12.08.2016 haben wir darüber informiert, dass das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) verabschiedet wurde und zum 01.07.2017 in Kraft tritt (BGBl. I 2016, S. 2372).
In diesem Gesetz sind neben einer Erlaubnispflicht zum Betrieb von Prostitutionsgewerbe auch Anmeldepflichten von Prostituierten normiert.
Eine entsprechende Zuständigkeitsregelung ist dem Gesetz selbst nicht zu entnehmen. Insofern haben wir das Hessische Sozialministerium als auch das Hessische Wirtschaftsministerium angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, wann mit einer Zuständigkeitsverordnung zu rechnen ist. Das Hessische Sozialministerium hat mit Schreiben vom 27.06.2017 lediglich mitgeteilt, dass für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG der Bundesgesetzgeber die Zuständigkeit der Gesundheitsämter angeordnet hat. Das Sozialministerium hat diese mittels Erlass über die sich ergebenden Pflichten informiert.
Darüber hinaus ist dem Schreiben folgender Wortlaut zu entnehmen.
„Das ProstSchG ist hinsichtlich der Anmeldepflicht für in der Prostitution tätige Personen sowie des Erlaubnisvorbehaltes für die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnen. Hierfür gilt das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG). Dieses unterteilt die Gesamtheit der Gefahrenabwehrbehörden in Behörden der allgemeinen Verwaltung und Ordnungsbehörden (§ 1 Abs. 1 HSOG) einerseits sowie in Polizeibehörden andererseits.
Aufgaben der Gefahrenabwehr sind grundsätzlich der allgemeinen Verwaltung (§ 2 Abs. 2 HSOG), für die die Städte und Gemeinden zuständig sind (§§ 2 Satz 3, 82 Abs. 2 Satz 1 HSOG). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Die Regierungspräsidien und die Landräte sind gemäß § 83 Abs. 1 HSOG insoweit Aufsichtsbehörde sowie gemäß § 83 Abs. 3 HSOG nächst höhere Behörde für Widerspruchsverfahren.“
Dieses Schreiben ist im Anhang beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schreiben keine Zuständigkeitsverordnung ersetzt, die eine Zuständigkeit einer Behörde erst begründen kann. Darüber hinaus ist der Inhalt dieses Schreibens problematisch, weil behauptet wird, die Anmeldepflicht der Erlaubnisvorbehalte für die Ausübung des Prostitutionsgewerbes sei dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnen. Dies entspricht schon nicht dem Prostitutionsschutzgedanken. Außerdem ist die Anmeldung mit einer Vielzahl von Tätigkeiten verbunden, die weder auf kommunaler Ebene aus fachlicher Sicht durchführbar sind, noch dem Gefahrenabwehrrecht – auch nur mittelbar – zugeordnet werden können.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass § 37 ProstSchG eine Übergangsregelung in der Form enthält, dass bereits vor dem 01.07.2017 tätige Prostituierte bzw. betriebene Prostitutionsgewerbe ihre Tätigkeiten erstmals bis zum 31.12.2017 anzumelden haben.
Vor diesem Hintergrund werden wir nach wie vor fordern, dass zeitnah eine entsprechende Zuständigkeitsverordnung für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes erlassen wird.
Von Seiten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wurden uns darüber hinaus die konsolidierte Fassung der Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV) sowie die Verordnung über das Führen einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProststatV) übersandt. Diese Verordnungen werden voraussichtlich am 30.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten zeitgleich mit dem Prostituiertenschutzgesetz am 01.07.2017 in Kraft.
Die Texte in der konsolidierten Fassung sind ebenfalls im Anhang beigefügt.
Anhänge
ProstSchGProstSch_Verordnung
ProstSchG_Ausführung
ProstSchG_Bundesstatistik "
( Quelle: https://www.hsgb.de/ordnungsrecht/gewer ... 0#blog1978 )
Das angesprochene Schreiben vom 27.06.2017
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Der Staatssekretär
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www.hsgb.de/mcwork/files/download/2196
" ... dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnen ...( HSOG ) "
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen
Neues Prostitutionsgesetz
Gesundheitsamt will Huren gratis beraten
Die Gesundheitsverwaltung setzt das neue Prostitutionsgesetzes um: „Aussteigerinnen“ sollen für Beratungen geschult werden. VON RALF SCHÖNBALL
Arbeitsplatz Straßenstrich. Sexarbeiterinnen sind ständig Gesundheitsgefahren ausgesetzt.Mehr Artikel
Arbeitsplatz Straßenstrich. Sexarbeiterinnen sind ständig Gesundheitsgefahren ausgesetzt.FOTO: IMAGO STOCK
Kampf gegen „Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution“ sowie gleichzeitig „größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung“ – das sind die Ziele des in dieser Woche in Kraft getretenen Prostituierten-Gesetzes von Bundesfamilienministerin Katarina Barley. Die praktische Umsetzung des Gesetzes, das in der Branche auf Kritik stößt und gegen das eine Verfassungsklage in Vorbereitung sein soll, fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Senat hat bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet und plant eine kostenlose Beratung für Huren, teilte er nun auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten mit.
Zu den wohl wichtigsten Nachrichten für Sexarbeiterinnen: Für die mit dem Gesetz geplante Einführung einer Gesundheitsberatung und die Anmeldung der Prostituierten sollen diese nicht selbst bezahlen: „Eine Gebührenerhebung wird seitens des Senats nicht in Betracht gezogen“, so die Antwort der Gesundheitsverwaltung auf die parlamentarische Anfrage. Eine Erhebung von Kosten stehe „dem grundsätzlichen Schutzgedanken des Gesetzes“ entgegen und auch der damit beabsichtigen Prävention.
Wie hoch die Kosten für die Gesundheitsberatung sein werden, sei gegenwärtig noch nicht zu ermessen. Dennoch will der Senat bereits Mittel für Registrierung und Beratungen von Prostituierten in den kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 einstellen.
Senat prüft Verfahrensmöglichkeiten
Wortkarg gibt sich der Senat in Hinblick auf die vielleicht umstrittenste Regelung in dem Prostituiertengesetz: die Erfassung der Sexarbeiterinnen und der Schutz ihrer Daten. Dem Senat zufolge ist die Persönlichkeitssphäre dabei durch ein „standardisiertes elektronisches Datenübermittlungsverfahren sichergestellt“. Auch der Bundesrat habe seine Zustimmung zur Anmeldeverordnung für Prostituierte davon abgängig gemacht, dass die persönlichen Daten geschützt sind. Details zum Datenübermittlungsverfahren nennt der Senat aber nicht.
Um die Sprachbarrieren bei den aus dem Ausland stammenden und in Berlin arbeitenden Prostituierten zu überwinden, „prüft der Senat mehrere Verfahrensmöglichkeiten“. Eine davon bestehe darin, „ausstiegswillige Prostituierte“ zu schulen, damit diese bei der Beratung mitwirken.
Erlaubnispflicht für Online-Portale
Das neue Gesetz sieht auch eine Erlaubnispflicht für deutschsprachige Online-Portale vor, die Prostituierte an Freier vermitteln. Dies gilt auch für Portale, die aus dem Ausland Sexdienste in Berlin anbieten. Dagegen müssen sich Huren, die bereits in einem anderen Land gemeldet sind, nicht außerdem noch in Berlin anmelden – jedenfalls nicht, wenn sie ihre Tätigkeit nicht vorwiegend hierher verlegen.
Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung ist die Verordnung zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes im Land Berlin zurzeit „in Bearbeitung“. Federführend sei die Senatsverwaltung für Gesundheit. Diese habe eine „Projektgruppe“ eingerichtet, weil die Regelungen in Teilen auch in die Zuständigkeiten von Innenverwaltung und Wirtschaftsverwaltung fallen. Die Verordnung werde im Einvernehmen mit den Bezirken erlassen, die über den Rat der Bürgermeister in den „Umsetzungsprozess“ eingebunden werden.
Ob sich die gesetzlichen Regelungen in der Praxis bewähren, wollen Bund und Länder spätestens in fünf Jahren überprüfen. Das Gesetz sehe eine „Evaluation zum 1. Juli 2022“ vor.
Die Prostituierten-Vereinigung Hydra kritisiert das Gesetz scharf und unterstützt eine Verfassungsklage. So werden etwa in Wohnungen gemeinsam arbeitende Sexarbeiterinnen „von diesem Gesetz in die Illegalität gedrängt“, heißt es in einem „Positionspapier“ der Vereinigung.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/neues ... 09612.html
Gesundheitsamt will Huren gratis beraten
Die Gesundheitsverwaltung setzt das neue Prostitutionsgesetzes um: „Aussteigerinnen“ sollen für Beratungen geschult werden. VON RALF SCHÖNBALL
Arbeitsplatz Straßenstrich. Sexarbeiterinnen sind ständig Gesundheitsgefahren ausgesetzt.Mehr Artikel
Arbeitsplatz Straßenstrich. Sexarbeiterinnen sind ständig Gesundheitsgefahren ausgesetzt.FOTO: IMAGO STOCK
Kampf gegen „Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution“ sowie gleichzeitig „größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung“ – das sind die Ziele des in dieser Woche in Kraft getretenen Prostituierten-Gesetzes von Bundesfamilienministerin Katarina Barley. Die praktische Umsetzung des Gesetzes, das in der Branche auf Kritik stößt und gegen das eine Verfassungsklage in Vorbereitung sein soll, fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Senat hat bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet und plant eine kostenlose Beratung für Huren, teilte er nun auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten mit.
Zu den wohl wichtigsten Nachrichten für Sexarbeiterinnen: Für die mit dem Gesetz geplante Einführung einer Gesundheitsberatung und die Anmeldung der Prostituierten sollen diese nicht selbst bezahlen: „Eine Gebührenerhebung wird seitens des Senats nicht in Betracht gezogen“, so die Antwort der Gesundheitsverwaltung auf die parlamentarische Anfrage. Eine Erhebung von Kosten stehe „dem grundsätzlichen Schutzgedanken des Gesetzes“ entgegen und auch der damit beabsichtigen Prävention.
Wie hoch die Kosten für die Gesundheitsberatung sein werden, sei gegenwärtig noch nicht zu ermessen. Dennoch will der Senat bereits Mittel für Registrierung und Beratungen von Prostituierten in den kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 einstellen.
Senat prüft Verfahrensmöglichkeiten
Wortkarg gibt sich der Senat in Hinblick auf die vielleicht umstrittenste Regelung in dem Prostituiertengesetz: die Erfassung der Sexarbeiterinnen und der Schutz ihrer Daten. Dem Senat zufolge ist die Persönlichkeitssphäre dabei durch ein „standardisiertes elektronisches Datenübermittlungsverfahren sichergestellt“. Auch der Bundesrat habe seine Zustimmung zur Anmeldeverordnung für Prostituierte davon abgängig gemacht, dass die persönlichen Daten geschützt sind. Details zum Datenübermittlungsverfahren nennt der Senat aber nicht.
Um die Sprachbarrieren bei den aus dem Ausland stammenden und in Berlin arbeitenden Prostituierten zu überwinden, „prüft der Senat mehrere Verfahrensmöglichkeiten“. Eine davon bestehe darin, „ausstiegswillige Prostituierte“ zu schulen, damit diese bei der Beratung mitwirken.
Erlaubnispflicht für Online-Portale
Das neue Gesetz sieht auch eine Erlaubnispflicht für deutschsprachige Online-Portale vor, die Prostituierte an Freier vermitteln. Dies gilt auch für Portale, die aus dem Ausland Sexdienste in Berlin anbieten. Dagegen müssen sich Huren, die bereits in einem anderen Land gemeldet sind, nicht außerdem noch in Berlin anmelden – jedenfalls nicht, wenn sie ihre Tätigkeit nicht vorwiegend hierher verlegen.
Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung ist die Verordnung zur Umsetzung des Prostitutionsschutzgesetzes im Land Berlin zurzeit „in Bearbeitung“. Federführend sei die Senatsverwaltung für Gesundheit. Diese habe eine „Projektgruppe“ eingerichtet, weil die Regelungen in Teilen auch in die Zuständigkeiten von Innenverwaltung und Wirtschaftsverwaltung fallen. Die Verordnung werde im Einvernehmen mit den Bezirken erlassen, die über den Rat der Bürgermeister in den „Umsetzungsprozess“ eingebunden werden.
Ob sich die gesetzlichen Regelungen in der Praxis bewähren, wollen Bund und Länder spätestens in fünf Jahren überprüfen. Das Gesetz sehe eine „Evaluation zum 1. Juli 2022“ vor.
Die Prostituierten-Vereinigung Hydra kritisiert das Gesetz scharf und unterstützt eine Verfassungsklage. So werden etwa in Wohnungen gemeinsam arbeitende Sexarbeiterinnen „von diesem Gesetz in die Illegalität gedrängt“, heißt es in einem „Positionspapier“ der Vereinigung.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/neues ... 09612.html
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen
"Das neue Gesetz sieht auch eine Erlaubnispflicht für deutschsprachige Online-Portale vor, die Prostituierte an Freier vermitteln."
Und Portale, in denen sich Prostituierte selbst "vermitteln", sind die etwa auch gemeint?
„Aussteigerinnen“ sollen für Beratungen geschult werden
aber bitte nicht szenefern auf die Suche gehen, etwa hier:
http://sisters-ev.de/
sondern zuerst bei Hydra fragen, ja?
Und Portale, in denen sich Prostituierte selbst "vermitteln", sind die etwa auch gemeint?
„Aussteigerinnen“ sollen für Beratungen geschult werden
aber bitte nicht szenefern auf die Suche gehen, etwa hier:
http://sisters-ev.de/
sondern zuerst bei Hydra fragen, ja?
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Re: RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Online-Portale sind Werbeportale. Soll hier eine Sonderregelung eingeführt werden, indem Online-Werbe-Portale als "Prostitutionsvermittlung" definiert werden ???????fraences hat geschrieben: Erlaubnispflicht für Online-Portale
Das neue Gesetz sieht auch eine Erlaubnispflicht für deutschsprachige Online-Portale vor, die Prostituierte an Freier vermitteln. Dies gilt auch für Portale, die aus dem Ausland Sexdienste in Berlin anbieten.
Gruß Jupiter
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen
Lese grade auf Facebook, dass Joyclub Prostituierte aussortiert:
https://www.facebook.com/mavis.todd?hc_ ... ED&fref=nf
(Beitrag von gestern)
"Drei Tage Prostituiertenschutzgesetz und die positiven Effekte im Sinne des Gesetzgebers sind schon nicht mehr zu übersehen:
-- Der Joyclub schmeißt Prostituierte raus, weil er plötzlich entdeckt haben will, dass sexuelle Dienstleistungen nicht mit seinen Werten "Ehrlichkeit, Repekt und Harmonie" in Einklang stehen - und beruft sich dabei außerdem vage auf das ProstSchG;
-- Die Stadt Frankfurt untersagt dem Verein Dona Carmen die (bisher immer stattgehabte) Teilnahme an der jährlichen Bahnhofsviertelnacht, weil sie "keinerlei Werbung für die Prostitution und/oder Führungen in entsprechenden Einrichtungen" mehr machen will: "Unter Einbeziehung städtischer Stellen wie Stadtpolizei und Frauenreferat, haben wir uns dazu entschieden, unsere Haltung dazu unmissverständlich klar zu stellen" sagt dazu der Leiter des Amts für Marketing.
-- Innerhalb der Branche werden Distanzierungen und Abgrenzungen mit neuer Verve vertreten: Der "Tantramassageveband" wehrt sich dagegen, mit den Schmuddelkindern, die nur die Beine breit machen, anstatt "zertifizierte ganzheitliche sexuelle Körperarbeit" anzubieten, in einen Topf geworfen zu werden: Er kritisiert die "Sichtweise, jegliche Art von gewerbsmäßiger Berührung im Intimbereich als ungelernte und oft unfreiwillige Prostitution aufzufassen". Für die "ungelernte" Prostitution sei das Gesetz dabei ganz passend, nicht aber für den eigenen ehrenwerten Beruf.
-- Und was die ganz konkreten Auswirkungen angeht: Auf der Website der Stadt Wiesbaden erfahren wir etwa, dass die Gebühr für die verpflichtende Gesundheitsberatung, die dort 30 Minuten dauern soll, 32 Euro betragen wird. Wer ohne ausreichende Deutschkenntnisse sei, müsse einen Dolmetscher zum Termin mitbringen.
Das lässt doch für die Zukunft nur das Beste erwarten! Endlich Schutz für Prostituierte!"
(Mavis Todd)
Bestätigung dieser Meldung gefunden. Noch sieht es aus wie immer:
https://www.joyclub.de/callgirls/
Aber bald nicht mehr:
https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prost ... yclub.html
https://www.facebook.com/mavis.todd?hc_ ... ED&fref=nf
(Beitrag von gestern)
"Drei Tage Prostituiertenschutzgesetz und die positiven Effekte im Sinne des Gesetzgebers sind schon nicht mehr zu übersehen:
-- Der Joyclub schmeißt Prostituierte raus, weil er plötzlich entdeckt haben will, dass sexuelle Dienstleistungen nicht mit seinen Werten "Ehrlichkeit, Repekt und Harmonie" in Einklang stehen - und beruft sich dabei außerdem vage auf das ProstSchG;
-- Die Stadt Frankfurt untersagt dem Verein Dona Carmen die (bisher immer stattgehabte) Teilnahme an der jährlichen Bahnhofsviertelnacht, weil sie "keinerlei Werbung für die Prostitution und/oder Führungen in entsprechenden Einrichtungen" mehr machen will: "Unter Einbeziehung städtischer Stellen wie Stadtpolizei und Frauenreferat, haben wir uns dazu entschieden, unsere Haltung dazu unmissverständlich klar zu stellen" sagt dazu der Leiter des Amts für Marketing.
-- Innerhalb der Branche werden Distanzierungen und Abgrenzungen mit neuer Verve vertreten: Der "Tantramassageveband" wehrt sich dagegen, mit den Schmuddelkindern, die nur die Beine breit machen, anstatt "zertifizierte ganzheitliche sexuelle Körperarbeit" anzubieten, in einen Topf geworfen zu werden: Er kritisiert die "Sichtweise, jegliche Art von gewerbsmäßiger Berührung im Intimbereich als ungelernte und oft unfreiwillige Prostitution aufzufassen". Für die "ungelernte" Prostitution sei das Gesetz dabei ganz passend, nicht aber für den eigenen ehrenwerten Beruf.
-- Und was die ganz konkreten Auswirkungen angeht: Auf der Website der Stadt Wiesbaden erfahren wir etwa, dass die Gebühr für die verpflichtende Gesundheitsberatung, die dort 30 Minuten dauern soll, 32 Euro betragen wird. Wer ohne ausreichende Deutschkenntnisse sei, müsse einen Dolmetscher zum Termin mitbringen.
Das lässt doch für die Zukunft nur das Beste erwarten! Endlich Schutz für Prostituierte!"
(Mavis Todd)
Bestätigung dieser Meldung gefunden. Noch sieht es aus wie immer:
https://www.joyclub.de/callgirls/
Aber bald nicht mehr:
https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prost ... yclub.html
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und dabei soll die gesundheitsberatung kostenlos sein, damit es uns leichter fällt. da sind die gemeinden schon am jammern, dass das geld nicht reicht.
und alle frauen, die sich zusammengetan haben in einer wohnung wird jetzt der strick gedreht. wem sollte das gesetz nützen ???
ich seh da nur einen der profitiert oder profitieren will und das ist papa staat ...... ham wir jetzt alle einen staatlich gesetzlichen zuhälter ??
kann nur noch kopf schütteln
und alle frauen, die sich zusammengetan haben in einer wohnung wird jetzt der strick gedreht. wem sollte das gesetz nützen ???
ich seh da nur einen der profitiert oder profitieren will und das ist papa staat ...... ham wir jetzt alle einen staatlich gesetzlichen zuhälter ??
kann nur noch kopf schütteln
es grüßt die Nachteule vom Dienst
Amara

Verbringe jeden Tag einige Zeit mit dir selbst.
Dalai Lama
Amara

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Da sind auch die Bordellbesitzer, welche sich das Wohlwollen der örtlichen Behörden "erarbeitet" haben, indem sie die Daten der SW (Ausweiskopie) regelmäßig zur Verfügung gestellt haben und diese auf den von dir genannten Bereich aufmerksam gemacht haben.Amara hat geschrieben: und alle frauen, die sich zusammengetan haben in einer wohnung wird jetzt der strick gedreht. wem sollte das gesetz nützen ???
ich seh da nur einen der profitiert oder profitieren will und das ist papa staat ...... ham wir jetzt alle einen staatlich gesetzlichen zuhälter ??
Gruß Jupiter, dem die ganze Scheinheiligkeit stinkt.
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen
Ärger um neues Prostitutionsschutzgesetz: Kommunen sollen für Umsetzung sorgen
Bebras Bürgermeister Uwe Hassl sieht das anders: „Das ist lächerlich. Als Arbeitsschutzgesetz ist das Aufgabe des RP“
Bebra / Waldhessen. Seit dem 1. Juli ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft – und sorgt direkt zu Beginn für Ärger in den Kommunen. Grund ist ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. „Staatssekretär Dr. Dippel will uns auf einmal weiß machen, dass die Kommunen für die Um-setzung zuständig seien“, erklärt Bebras Rathaus-Chef Uwe Hassl.
Das sei jedoch lächerlich, da es sich um ein Arbeitsschutzgesetz handele. „Außerdem fehlt jedwede Ermächtigungsgrundlage in Gestalt einer Verordnung durch den Landesgesetzgeber.“
Hassl legt Widerspruch ein
Genau das teilte Uwe Hassl in einem Antwortschreiben an das Ministerium mit – und legte erstmal vorsorglich Widerspruch gegen die Anordnung ein. „Ich bin erzürnt darüber, wie hier Pflichten den Kommunen auferlegt werden, um ein solches Gesetz, dass letztendlich das horizontale Gewerbe vor der Ausbeutung bei der Arbeit schützen soll, vor Ort zur Überwachung zu bringen“, so der Bürger-meister. Das Schreiben sei ein lapidarer Weg mitzuteilen, dass Ordnungsbehördenbezirke gebildet werden sollen. „Fakt ist aber: Der Arbeitsschutz obliegt nicht den Kommunen. Dafür ist das Regierungspräsidium zuständig.“
Der falsche Ansprechparnter
In dem Schreiben von Dr. Dippel heißt es weiter: „Aufgaben der Gefahrenabwehr sind grundsätzlich Aufgaben der allgemeinen Verwaltung [...]“.
Genau das sieht Hassl anders: „Das geht so nicht und schlägt dem Fass den Boden aus. Hier hat man in Wiesbaden im wahrsten Sinn des Wortes den Vorgang verpennt.“ Außerdem fragt er sich, wie genau die Kommunen für die Umsetzung sorgen sollen. „Verlangt man von uns in etwa die Kontrolle des ‘Beischlafes’ vorzunehmen, um sicher zu gehen, dass auch Kondome zur Verwendung gelangen?
Hassl fordert daher in seinem Antwortschreiben deutlich: „Ich rate daher an, den Gesetzgeber zu seinen Motiven zu befragen, was er mit diesem Gesetz verfolgt. Wenn und soweit es sich auch um ein Arbeitsschutzgesetz handeln sollte, ist eine Kommune hier jedoch der falsche Ansprechpartner.“
https://www.lokalo24.de/lokales/hersfel ... 58482.html
Bebras Bürgermeister Uwe Hassl sieht das anders: „Das ist lächerlich. Als Arbeitsschutzgesetz ist das Aufgabe des RP“
Bebra / Waldhessen. Seit dem 1. Juli ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft – und sorgt direkt zu Beginn für Ärger in den Kommunen. Grund ist ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. „Staatssekretär Dr. Dippel will uns auf einmal weiß machen, dass die Kommunen für die Um-setzung zuständig seien“, erklärt Bebras Rathaus-Chef Uwe Hassl.
Das sei jedoch lächerlich, da es sich um ein Arbeitsschutzgesetz handele. „Außerdem fehlt jedwede Ermächtigungsgrundlage in Gestalt einer Verordnung durch den Landesgesetzgeber.“
Hassl legt Widerspruch ein
Genau das teilte Uwe Hassl in einem Antwortschreiben an das Ministerium mit – und legte erstmal vorsorglich Widerspruch gegen die Anordnung ein. „Ich bin erzürnt darüber, wie hier Pflichten den Kommunen auferlegt werden, um ein solches Gesetz, dass letztendlich das horizontale Gewerbe vor der Ausbeutung bei der Arbeit schützen soll, vor Ort zur Überwachung zu bringen“, so der Bürger-meister. Das Schreiben sei ein lapidarer Weg mitzuteilen, dass Ordnungsbehördenbezirke gebildet werden sollen. „Fakt ist aber: Der Arbeitsschutz obliegt nicht den Kommunen. Dafür ist das Regierungspräsidium zuständig.“
Der falsche Ansprechparnter
In dem Schreiben von Dr. Dippel heißt es weiter: „Aufgaben der Gefahrenabwehr sind grundsätzlich Aufgaben der allgemeinen Verwaltung [...]“.
Genau das sieht Hassl anders: „Das geht so nicht und schlägt dem Fass den Boden aus. Hier hat man in Wiesbaden im wahrsten Sinn des Wortes den Vorgang verpennt.“ Außerdem fragt er sich, wie genau die Kommunen für die Umsetzung sorgen sollen. „Verlangt man von uns in etwa die Kontrolle des ‘Beischlafes’ vorzunehmen, um sicher zu gehen, dass auch Kondome zur Verwendung gelangen?
Hassl fordert daher in seinem Antwortschreiben deutlich: „Ich rate daher an, den Gesetzgeber zu seinen Motiven zu befragen, was er mit diesem Gesetz verfolgt. Wenn und soweit es sich auch um ein Arbeitsschutzgesetz handeln sollte, ist eine Kommune hier jedoch der falsche Ansprechpartner.“
https://www.lokalo24.de/lokales/hersfel ... 58482.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen
Etwas ähnliches habe ich die ganze Zeit erwartet. Die Genehmigung von Prostutionstätten reicht m. E. in die Arbeitstättenverordnung rein. Es zeigt sich, wie problematisch es ist, Sondergesetze zu machen. Soweit ich mich erinnere, stand dies so ähnlich im Evulationsbericht zum alten Gesetz drin.
Gruß Jupiter
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
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Dafür war man im Bundesministerium nicht untätig.
https://www.bmfsfj.de/prostituiertenschutzgesetz
Pünktlich erscheint eine sehr nett und fröhlich geschriebene Verharmlosung unserer Stigmatisierung, da hat sich Jemand Mühe gemacht.
https://www.bmfsfj.de/blob/117144/292dc ... e-data.pdf
Sowie die 'offizielle Propaganda der Registrierungs-Prozedur' zur abgestempelten Figur zweiter Klasse
https://www.bmfsfj.de/blob/117100/02d80 ... t-data.pdf
( " Dieses Faltblatt ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt." )
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https://www.bmfsfj.de/blob/117144/292dc ... e-data.pdf
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