Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Tja. Nach gestern darf man den GRÜNEN aber wohl keine große politische Zukunft mehr zutrauen.

Kasharius grüßt

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Beitrag von fraences »

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Publiziert am 24. April 2017 von DIE LINKE. im Römer
Anfrage gemäß § 50 (2) HGO

http://www.dielinke-im-roemer.de/blog/2 ... zgesetzes/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Beitrag von Kasharius »

Na also wenn die Fragen alle gewissenhaft beantwortet werden sollen, dann wird es mit der fristgerechten Umsetzung des Prostituiertendingensgedings aber knapp... :003

Tut mir leid, aber ich kann mich bei dem Thema manchmal nur noch in Zynismus flüchten...

Aber danke für die Info liebe @freances

Kasharius grüßt

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Beitrag von Kasharius »

Auch Berlin hat bezüglich der Umsetzung noch keinen Plan: So äußert sich der Grüne Bürgermeister des Bezirks Mitte in der Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/m ... t-26973192

Kasharius grüßt

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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von fraences »

Regeln für Prostitution nicht fristgerecht umsetzbar


Dresden (dpa/sn) - Sachsen kann die neuen Regelungen für Prostitution nicht wie vorgesehen bis zum 1. Juli umsetzen. Das geht aus einer Stellungnahme des Sozialministeriums zu einem Antrag der Grünen- Landtagsfraktion hervor. Die Bundestag habe beim Erlass des Gesetzes zum Schutz der Prostituierten nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Länder eine ausreichende Vorlaufzeit für die Umsetzung benötigen, hieß es: «Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an.» Die Kommunen seien von der Regierung über ihre neuen Aufgaben in diesem Bereich bereits informiert. Da das sächsische Ausführungsgesetz erst später komme, können man nur an die Kommunen appellieren, das Gesetz bereits ab Juli zu vollziehen.

Ab diesem Zeitpunkt ändern sich die Regeln für das Gewerbe. Prostituierte müssen unter anderem ihre Tätigkeit dann persönlich anmelden und zuvor eine Gesundheitsberatung wahrnehmen. Für die entsprechenden Etablissements gelten Mindestanforderungen. Kriminelle Ausbeutung von Prostituierten und Gewalt soll künftig früher erkannt und verhindert werden.

Die Grünen im Landtag hatten einen Runden Tisch zum Thema Prostitution verlangt. Damit sollte das Parlament unter anderem einen Überblick über den Umfang der Prostitution und ihre Erscheinungsformen bekommen. Dafür sieht das Sozialministerium keine Handhabe. «Der Runde Tisch ist kein nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages vorgesehenes Gremium der Legislative», hieß es.

http://www.freiepresse.de/SACHSEN/Regel ... 916288.php
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Beitrag von fraences »

Noch ein Bundesland Baden-Württemberg, was noch keine Ausführungsbestimmung vom Land hat.

Antrag Landtagsfraktion SPD

http://www.landtag-bw.de/files/live/sit ... 6_2014.pdf
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Beitrag von Kasharius »

Hier noch das Originaldokument aus dem Sächsischen Landtag

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.a ... _id=238287

Kasharius grüßt

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Beitrag von lust4fun »

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fraences hat geschrieben:Noch ein Bundesland Baden-Württemberg, was noch keine Ausführungsbestimmung vom Land hat.

Antrag Landtagsfraktion SPD

http://www.landtag-bw.de/files/live/sit ... 6_2014.pdf
Interessant ist bei diesem Antrag der SDP der kleine Begründungstext. Es geht der Fraktion um den "Schutz der Prostituierten insbesondere vor Gewalt, Ausnutzung und Nachteilen für Körper und Seele, die nach Berichten aus der Praxis eher die Regel als die Ausnahme sind." Der Antrag zielt darauf ab, die "bestehenden Spielräume" bei der Umsetzung des Gesetzes in diesem Sinne zu nutzen. Die in den öffentlichen Debatten genannten Gefährdungen durch das Gesetz finden keinerlei Erwähnung.

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Beitrag von fraences »

So heute am Internationalen Hurentag hat der Bundesrat die Rechtsverordnungen für alle Lände verabschiedet:

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/ ... utzgesetz/
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Beitrag von Lucille »

Zuletzt geändert von Lucille am 02.06.2017, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Kasharius »

@Lucille

wunderbar Danke.

Stellt sich mir die Frage, inwieweit diese Verordnungen im Rahmen der angestrebten Verfassungsbeschwerde noch berücksichtigt werden können...

Kasharius dankt und grüßt

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Beitrag von Kasharius »

Hier der Link zur Antwort auf eine schriftliche Anfrage eines FDP-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz

http://pardok.parlament-berlin.de/starw ... -11926.pdf

sehr lesenswert, da erstmals konkretere Planungen im Land Berlin und der Finanzbedarf mitgeteilt werden.

Kasharius grüßt

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Anfrage BesD an die Fraktionsvorstände

Beitrag von fidelio »

Eine Aktion des Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

https://berufsverband-sexarbeit.de/date ... orstaende/

Bin schon mal gespannt auf die Antwort der Landesfinanzämter. Bitte haltet uns auf dem Laufenden!

---

Datenschutz mit dem ProstSchG: Anfrage des BesD an die Landesfinanzämter und Fraktionsvorstände:

Das ProstituiertenSchutzGesetz ist da und immer noch ist vieles unklar! Die ganze Tragweite des ProstSchG ist kaum zu überblicken. Vor allem durch die automatische Meldung an das Finanzamt ergeben sich verschiedene Fragen, die vor allem den Datenschutz betreffen. So ist damit zu rechnen, dass uns das Finanzamt zukünftig mit der Gewerbebezeichnung Prostituierte*r führt. Diese Information findet sich dann auch in den Dokumenten des Finanzamtes, die an uns nach Hause geschickt werden und aufzuheben sind. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Berufsbezeichnung an die Industrie- und Handelskammer weitergegeben wird. Es ist schwer zu überblicken, wo diese Information dann noch überall landet.

Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen und Antworten auf unsere Fragen zu bekommen, haben wir eine Anfrage an die Fraktionsvorstände der Parteien gestellt.

Durch das ProstSchG ergeben sich einige weitere Fragen in Bezug auf die Finanzbehörden und deren Umgang mit uns. Neben den Fragen zum Datenschutz interessiert uns auch, ob das Düsseldorfer Verfahren, bei dem vorab Steuern erhoben werden, weiter notwendig ist. Und wir machen zum Beispiel auf die zu hohen Sätze bei Steuerschätzungen aufmerksam. Um diese offenen, für uns alle wichtigen Fragen zu klären, hat sich der BesD mit einer umfangreichen Anfrage an die Landesfinanzministerien gewendet.

Wir sind auf die Antworten gespannt und halten euch auf dem Laufenden.

Hier sind die von uns formulierten Anschreiben in ganzer Länge:


Anfrage an die Fraktionsvorstände

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Juli diesen Jahres ist das ProstituiertenSchutzGesetz in Kraft; es wurde trotz massiver Bedenken der Betroffenen verabschiedet, eine umfangreiche Kritik (auch in deutscher Sprache) finden Sie hier: http://www.sexworkeurope.org/news/gener ... rmanys-new

Aktuell herrscht eine große Verunsicherung unter den Kolleg*innen; die vom ProstSchG versprochene Rechtssicherheit ist nicht absehbar, bei vielen Einzelfällen ist eine klare Einordnung in die Rechtsvorschriften kaum möglich. Viele selbstbestimmte Bereiche werden durch das neue Gesetz eingeschränkt oder illegalisiert (vor allem kleine Inhaber*innengeführte Wohnungsbordelle, die in Zukunft an den Bauvorschriften scheitern). Nicht Deutsch sprechenden Kolleg*innen fällt es schwer überhaupt zu verstehen, was das komplexe ProstSchG für sie bedeutet, einige werden auf die Hilfe von Dritten angewiesen sein, um die bürokratischen Hürden bewältigen zu können, manche werden sich nicht anmelden können, weil sie keine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung haben. In diesen Fällen erhöht das ProstSchG die Abhängigkeit von Dritten und drängt einen großen Teil der in Deutschland tätigen Sexarbeiter*innen in illegale Bereiche, ohne Anmeldung können sie in keinem offiziellen Bordell mehr arbeiten. Wir alle sind extrem um die Sicherheit unserer Daten besorgt; für viele ist es existentiell die Art ihrer Tätigkeit zum Teil auch vor den engsten Angehörigen (Freunde, Partner, Kinder, Eltern, Arbeitskollegen) geheim zu halten, zu groß ist die (häufig nicht unbegründete) Angst vor sozialer Ächtung oder auch Erpressung - Sexarbeit ist wohl einer der stigmatisiertesten Berufe überhaupt, auch in einer liberalen Gesellschaft wie Deutschland! Zukünftig einen Hurenausweis bei uns tragen zu müssen, ist eine unglaubliche Zumutung! An Stelle von Schutz birgt dieser die Gefahr eines ungewollten Outings und in den falschen Händen kann er zum diskreditierenden Erpressungsinstrument werden.

An all diesen Punkten lässt sich seit der Verabschiedung des ProstSchG nicht mehr viel ändern; eine Verfassungsbeschwerde ist eingereicht, dieser Prozess wird allerdings viel Zeit in Anspruch nehmen, bis ggf. Änderungen am ProstSchG vorgenommen werden. In Bezug auf den Schutz unserer Daten möchten wir allerdings noch auf einen Punkt aufmerksam machen, an dem es unserer Ansicht nach durchaus möglich wäre Maßnahmen zu ergreifen, die uns vor allem vor einem ungewollten Outing und/oder Erpressung schützen:

Bei den Finanzämtern haben sich in der Vergangenheit viele Sexarbeitende unter anderen Gewerbebezeichnungen (Hostess, Model, Masseur, Coach) angemeldet und ihre Einkünfte aus der Sexarbeit so versteuert.
Es kam gelegentlich vor, dass ein*e Sexarbeiter*in vom Finanzamt angeschrieben wurde, um seine*ihre Gewerbebezeichnung gemäß dem Gewerbekennzahlenregister auf Prostituierte*r anzupassen. Das ist häufig sehr problematisch, denn wenn in Schreiben des Finanzamtes als Tätigkeit Prostituierte*r genannt wird, kann diese (potentiell diskreditierende) Information in die Hände Dritter gelangen.

1. Viele Krankenversicherungen lehnen trotz des ProstG, welches Sexarbeitenden das Recht auf Sozialversicherungen zuspricht, Mitgliedsanträge von Prostituierten ab.

2. Häufig wissen nicht mal die engsten Angehörigen (oder nur ein kleiner Teil) von der Tätigkeit; ein Schriftstück, selbst wenn man es gut verstaut, kann z.B. in die Hände von Kindern oder unwissenden Partnern fallen und so großen Schaden im privaten Umfeld der Betroffenen anrichten.

3. Die Finanzämter übermitteln häufig die Daten an die örtlichen IHKs, wir würden gerne sicherstellen, dort nicht als Prostituierte gelistet zu sein.

4. Für Sexdienstleister*innen aus dem Ausland kann es besonders gefährlich werden, wenn die heimische Finanzbehörde Daten über die Art der Tätigkeit erhält und Sexarbeit in dem Land illegal ist! Dies ist in so gut wie allen süd-osteuropäischen Ländern der Fall, Sexarbeiter*innen werden dort strafrechtlich verfolgt und sozial extrem geächtet.

Im Zuge des Prostituiertenschutzgesetzes, nachdem bei der verpflichtenden Anmeldung als Prostituierte*r eine automatische Meldung an das Finanzamt erteilt wird, ist damit zu rechnen, dass diese Fälle vermehrt und flächendeckend passieren. Wir haben nun schon ein wenig zu dem Thema recherchiert und können verstehen, dass es dem Finanzamt aus statistischen Gründen wichtig ist, die Tätigkeit unter diesem (diskriminierenden) Begriff zu führen.

An dieser Stelle wollen wir nochmals darauf hinweisen, dass die Speicherung persönlicher Daten in Verbindung mit Informationen zum Sexualleben einer Person das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Richtlinie des Europäischen Parlaments zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verletzt (Siehe Artikel 8; Europäisches Parlament „Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. October 1995). Insofern sollte neben dem Hurenausweis soweit wie möglich darauf geachtet werden, dass keine weiteren Dokumente, die persönliche Daten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Prostituierte*r enthalten produziert und in Umlauf gebracht werden!

Wir bitten sie die Umsetzung folgender Punkte zu klären:

a) Inwieweit ist es notwendig die Bezeichnung Prostituierte*r für den internen Gebrauch bei den Finanzämtern zu benutzen?

b) Wie kann sichergestellt werden, dass die Bezeichnung der Tätigkeit in sämtlichen Daten- und Briefverkehr nach außen nicht genannt wird? Dies betrifft sowohl die Post an den Haushalt der betroffenen Person, als auch den Austausch von Daten mit ausländischen Behörden und die Meldungen an die IHKs.

Wir schlagen einen generellen Vorgang vor: Grundsätzlich sollte der Begriff Prostituierte*r in jedem Daten- und Schriftverkehr nach außen durch selbstständige Tätigkeit oder sonstige Dienstleistung ersetzt werden.

Schon im Voraus vielen Dank für ihre Bemühungen,

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Bölts Finanzvorstand
Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V

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Anfrage BesD an die Landesfinanzministerien

Beitrag von fidelio »

Eine Aktion des Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

https://berufsverband-sexarbeit.de/.... ... orstaende/

---

Anfrage an die Landesfinanzministerien

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen ist aktuell sehr beschäftigt mit den Auswirkungen des neu in Kraft getretenen ProstituiertenSchutzGesetzes. Hierbei ergeben sich auch Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Steuern:

1. Datenschutz bezüglich der Gewerbebezeichnung Laut §36 Absatz 8 ProstSchG wird jede Anmeldung weitergeleitet an das FA. Da es sich bei der Prostitution nach wie vor um einen extrem stigmatisierten Beruf handelt, ist es für den Lebensalltag und die weiteren Perspektiven aller in der Sexarbeit Tätigen sehr wichtig, keine nachweisbaren Spuren zu hinterlassen. So können selbst Schriftstücke vom Finanzamt, auf denen der Begriff Prostitution steht zum Beispiel zu einem Outing vor nahen Angehörigen (Kindern, Partnern, Eltern) führen. Für Sexdienstleister*innen aus dem Ausland kann es besonders gefährlich werden, wenn die heimische Finanzbehörde Daten über die Art der Tätigkeit erhält und Sexarbeit in dem Land illegal ist! Dies ist in so gut wie allen süd-osteuropäischen Ländern der Fall, Sexarbeiter*innen werden dort strafrechtlich verfolgt und sozial extrem geächtet. Wir bitten sie die Umsetzung folgender Punkte zu klären: a) Inwieweit ist es notwendig die Bezeichnung Prostituierte*r für den internen Gebrauch bei den Finanzämtern zu benutzen? b) Wie kann sichergestellt werden, dass die Bezeichnung der Tätigkeit in sämtlichen Daten- und Briefverkehr nach außen nicht genannt wird? Dies betrifft sowohl die Post an den Haushalt der betroffenen Person, als auch den Austausch von Daten mit ausländischen Behörden und die Meldungen an die IHKs.

An dieser Stelle wollen wir nochmals darauf hinweisen, dass die Speicherung persönlicher Daten in Verbindung mit Informationen zum Sexualleben einer Person das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Richtlinie des Europäischen Parlaments zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verletzt (Siehe Artikel 8; Europäisches Parlament Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. October 1995). Insofern sollte neben dem Hurenausweis soweit wie möglich darauf geachtet werden, dass keine weiteren Dokumente, die persönliche Daten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Prostituierte*r enthalten produziert und in Umlauf gebracht werden!

Wir schlagen einen generellen Vorgang vor: Grundsätzlich sollte der Begriff Prostituierte*r in jedem Daten- und Schriftverkehr nach außen durch selbstständige Tätigkeit oder sonstige Dienstleistung ersetzt werden.

2. Umsatzsteuerheft Müssen Prostituierte als naturgemäße Unternehmer*innen ohne gewerbliche Niederlassung ein Umsatzsteuerheft führen? Falls JA, mit welcher Begründung?

3. Weiterleitung an die IHK Erfolgt eine Weiterleitung der Anmeldung an die zuständige IHK? Wenn JA, mit welcher Begründung und wie kann dafür gesorgt werden, dass zum Beispiel die Bezeichnung Sonstige Dienstleistungen verwendet wird und nicht Prostituierte?

4. Neue Steuernummer für schon bestehende Meldungen? Die meisten in Deutschland wohnenden Sexarbeiter*innen sind steuerlich angemeldet – allerdings unter einer anderen Berufsbezeichnung. Bekommen diese eine neue Steuernummer? Wenn JA, müssen diese Personen sich selber um eine neue Anmeldung beim zuständigen FA kümmern oder läuft dieser Prozess automatisch? Können weitere Tätigkeiten auf derselben Steuernummer getätigt werden? Und auch hier gab es schon Fälle, in denen Betroffene durch die Post des Finanzamtes, welche darauf hinweist, dass die Tätigkeit unter der falschen Gewerbebezeichnung betrieben wurde und nun auf Prostituierte*r korrigiert wird in problematische Situationen gebracht wurden.

5. Steuer-Anmeldung bei neu in der Branche Tätige? Muss eine Person, die als Prostituierte anfängt, sich selbst um eine neue Anmeldung beim zuständigen FA kümmern oder fällt dies nun weg, denn es erfolgt ja eine Meldung an das FA von der Registrierungsstelle?

6. Steuernummer für EU-Bürger Nicht in Deutschland Wohnende aber in Deutschland beruflich Tätige können die hiesigen Einnahmen laut EU-Doppelbesteuerungs-Abkommen in ihrem EU-Heimatland (oder Schweiz) versteuern. Müssen sie aufgrund des ProstSchG nun auch in Deutschland eine Steuernummer beantragen oder erhalten sie diese automatisch? Wenn JA, müssen sie eine Steuererklärung abgeben und was muss drin stehen? Vor allem in Fällen des Doppelbesteuerungsabkommens ist es extrem wichtig, dass keine Informationen bezüglich der Tätigkeit an ausländische Finanzbehörden übermittelt werden!!

7. Steuernummer ohne festen Wohnsitz Ein großer Teil der Sexarbeitenden stammt aus dem EU-Ausland und hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Gilt die von der Registrierungsstelle akzeptierte Adresse auch für die steuerliche Anmeldung? In einigen Bundesländern darf z.B. das Bordell als Adresse genutzt werden oder bei Kolleg*innen vom Straßenstrich eine Beratungsstelle.

8. Düsseldorfer Modell Der Bundesrechnungshof schlägt die Einführung des Düsseldorfer Modells Deutschlandweit vor. Ist diese Einführung geplant? In einigen Städten sind für Sexarbeitende Zahlungen laut Düsseldorfer Modell Pflicht. Gibt es eine bundeseinheitliche, praktikable Regelung für Sexarbeitende, die nur gelegentlich an diesen Orten tätig sind und ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt oder Gemeinde haben? Wie können die durch das Düsseldorfer Modell in die regionale Steuerkasse gezahlten Beiträge bei der Steuererklärung am Heimatort geltend gemacht werden? Wir halten diese Sonderform der Steuererhebung generell für eine nicht rechtskonforme Ungleichbehandlung; durch die Regelung des ProstSchG, bei der die Anmeldebehörde eine Meldung an das zuständige FA zu übermittelt, wird das Düsseldorfer Modell überflüssig und sollte nicht weiter angewendet werden. Diese Ansicht wird auch von dem niedersächsischen Finanzministerium unterstützt.

9. Zu hohe Sätze bei Steuerschätzungen Die Umsätze in unserer Branche haben sich wesentlich verschlechtert. Die Tagessätze, die von den Steuerbehörden angenommen werden, sind in der Regel viel zu hoch. Immer wieder kommt es deshalb zu Problemen bei Steuererklärungen, überhöhten Schätzungen und folglich Verschuldung. Welche Möglichkeiten bestehen, dass die von den örtlichen Steuerbehörden angenommenen Umsatzwerte, neu berechnet werden?

Unser Berufsverband bietet dabei gerne die Zusammenarbeit an.

Wir freuen uns über eine kurzfristige Beantwortung der Fragen, denn es besteht große Unruhe innerhalb unserer Branche, und wir als Berufsverband sehen es als unsere Aufgabe hierbei sachlich aufzuklären.

Schon im Voraus vielen Dank für ihre Bemühungen,

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Bölts Finanzvorstand
Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V

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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von fraences »

Rotlicht
Prostituierten-Schutzgesetz: Zoff zwischen Stadt und Land

VON CHRISTIAN SCHEH

Das Prostituierten-Schutzgesetz ist seit Juli in Kraft. Die Stadt kommt ihren festgelegten Pflichten aber nur teilweise nach. Ordnungs- und Gesundheitsamt wussten bis vor kurzem nicht, wer von ihnen die Anmeldung der Prostituierten übernehmen soll. Hessens Sozialministerium sagt, das sei seit Juni geklärt.
Frauen, die als Prostituierte arbeiten, müssen sich theoretisch seit dem 1. Juli anmelden. In Frankfurt geschieht das praktisch noch nicht. Foto: Boris Roessler (dpa) Frauen, die als Prostituierte arbeiten, müssen sich theoretisch seit dem 1. Juli anmelden. In Frankfurt geschieht das praktisch noch nicht.
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Frankfurt.
Das seit dem 1. Juli gültige Prostituierten-Schutzgesetz soll, der Name sagt es, Prostituierte schützen. Es soll aber auch Bordellbetreiber stärker in die Verantwortung ziehen. Für die Kommunen, die das Bundesgesetz umsetzen müssen, bringen die neuen Regelungen Pflichten mit sich: Sie müssen eine gesundheitliche Beratung für Sexarbeiterinnen und -arbeiter anbieten, deren persönliche Anmeldung gewährleisten und ein Informations- und Beratungsgespräch führen. Außerdem sollen sie den Unternehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Erlaubnis zum Führen eines Prostitutionsgewerbes erteilen und die Einhaltung der Voraussetzungen überprüfen.

„Schlechte Erfahrung“

Die Auflistung lässt erahnen, wie groß die Aufgaben sind, die sich aus dem Gesetz für die Kommunen ergeben. Wie die Arbeitslast auf die Frankfurter Ämter verteilt werden soll, schien aber auch ein Vierteljahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen noch nicht geklärt zu sein: In der Stadtverwaltung herrschte Anfang September zwar Einigkeit darüber, dass das Gesundheitsamt die Gesundheitsberatung anbieten und das Ordnungsamt sich um die gewerberechtlichen Erlaubnisse kümmern soll; die Anmeldung der Prostituierten und das Info- und Beratungsgespräch wollten das Ordnungs- und Gesundheitsamt nach Recherchen dieser Zeitung aber gern der jeweils anderen Behörde überlassen.

„Viele Prostituierte haben in ihren Heimatländern schlechte Erfahrungen mit Ordnungseinheiten gemacht“, sagte eine Sprecherin des Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU) für die Seite des Ordnungsamts. Sie bezeichnete es als „nicht ideal“, dass Mitarbeiter des Ordnungsamts die Gespräche mit den Prostituierten führen sollen. Schließlich gehe es dabei auch um sehr sensible Fragen, „etwa darum, ob sich die Gesprächspartner freiwillig prostituieren oder Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind“. Die Sprecherin betonte, dass das Prostituierten-Schutzgesetz auf der Landesebene beim Sozialministerium angesiedelt sei – und nicht beim Innenministerium mit seinen ordnungspolitischen Zuständigkeiten.

Aus Sicht des Ordnungsdezernats erscheine es sinnvoll, dass sich die Prostituierten nach der Gesundheitsberatung auch gleich im Gesundheitsamt anmelden und, zum Beispiel von Sozialarbeitern, über die neuen gesetzlichen Regelungen beraten lassen können, sagte die Sprecherin. Die Betroffenen müssten dann auch nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen. René Gottschalk, Leiter des Gesundheitsamts, wollte sich Anfang dieses Monats zwar nicht zur Frage äußern, wo die Anmeldung und Beratung aus seiner Sicht am besten aufgehoben ist. Wie die Sprecherin des Ordnungsdezernats verwies aber auch er auf „Ausführungsbestimmungen“, die das hessische Sozialministerium angekündigt habe. Von ihnen erhoffe man sich eine klare Regelung der Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene. Aus der Stadtverwaltung war zu hören, dass das Land die „Ausführungsbestimmungen“ fürs Frühjahr in Aussicht gestellt habe. Dass ein Gesetz in Kraft trete und es für die Umsetzung auf kommunaler Ebene noch keine Handreichung gebe, wurde mitunter sehr kritisch kommentiert

Ministerium wehrt sich

Das Sozialministerium wehrt sich gegen solche Kritik: „Aussagen, dass die Kommunen noch nicht informiert und nicht handlungsfähig sind, ist falsch“, betont Sprecherin Esther Walter. Schon am 27. Juni und dann am 10. Juli und 5. September habe das Sozialministerium auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Damit seien die Kommunen „nicht nur in der Lage, sondern verpflichtet“ gewesen, das Prostituierten-Schutzgesetz umzusetzen. „Die verwaltungsmäßige Umsetzung ist Sache der Städte und Gemeinden“, sagt Walter.

Die Informationen, die den Städten zur Verfügung gestellt wurden, hätten „vielfach schon den Charakter von Ausführungsbestimmungen“. Aus den Informationen geht hervor, dass die Anmeldung der Prostituierten als Aufgabe der Gefahrenabwehr gilt. Somit wäre dafür viel eher das Ordnungsamt als das Gesundheitsamt zuständig. Aus dem Ordnungsdezernat heißt es dazu, die Schreiben vom 27. Juni und 10. Juli seien „nicht aussagekräftig“ genug gewesen. Nach den Informationen vom 5. September gehe man nun davon aus, dass das Ministerium keine weiteren Ausführungsbestimmungen erlassen werde. Das Ordnungsamt arbeite weiter an der Umsetzung des Gesetzes. Über die interne Verteilung der Aufgaben müsse der Magistrat entscheiden.

Wer die Anmeldung der Prostituierten und das Informations- und Beratungsgespräch übernimmt, ist also weiter unklar.

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Pro ... 75,2774514
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von fraences »

Rotlicht
Prostituierten-Schutzgesetz: Zoff zwischen Stadt und Land

VON CHRISTIAN SCHEH

Das Prostituierten-Schutzgesetz ist seit Juli in Kraft. Die Stadt kommt ihren festgelegten Pflichten aber nur teilweise nach. Ordnungs- und Gesundheitsamt wussten bis vor kurzem nicht, wer von ihnen die Anmeldung der Prostituierten übernehmen soll. Hessens Sozialministerium sagt, das sei seit Juni geklärt.
Frauen, die als Prostituierte arbeiten, müssen sich theoretisch seit dem 1. Juli anmelden. In Frankfurt geschieht das praktisch noch nicht. Foto: Boris Roessler (dpa) Frauen, die als Prostituierte arbeiten, müssen sich theoretisch seit dem 1. Juli anmelden. In Frankfurt geschieht das praktisch noch nicht.
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Frankfurt.
Das seit dem 1. Juli gültige Prostituierten-Schutzgesetz soll, der Name sagt es, Prostituierte schützen. Es soll aber auch Bordellbetreiber stärker in die Verantwortung ziehen. Für die Kommunen, die das Bundesgesetz umsetzen müssen, bringen die neuen Regelungen Pflichten mit sich: Sie müssen eine gesundheitliche Beratung für Sexarbeiterinnen und -arbeiter anbieten, deren persönliche Anmeldung gewährleisten und ein Informations- und Beratungsgespräch führen. Außerdem sollen sie den Unternehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Erlaubnis zum Führen eines Prostitutionsgewerbes erteilen und die Einhaltung der Voraussetzungen überprüfen.

„Schlechte Erfahrung“

Die Auflistung lässt erahnen, wie groß die Aufgaben sind, die sich aus dem Gesetz für die Kommunen ergeben. Wie die Arbeitslast auf die Frankfurter Ämter verteilt werden soll, schien aber auch ein Vierteljahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen noch nicht geklärt zu sein: In der Stadtverwaltung herrschte Anfang September zwar Einigkeit darüber, dass das Gesundheitsamt die Gesundheitsberatung anbieten und das Ordnungsamt sich um die gewerberechtlichen Erlaubnisse kümmern soll; die Anmeldung der Prostituierten und das Info- und Beratungsgespräch wollten das Ordnungs- und Gesundheitsamt nach Recherchen dieser Zeitung aber gern der jeweils anderen Behörde überlassen.

„Viele Prostituierte haben in ihren Heimatländern schlechte Erfahrungen mit Ordnungseinheiten gemacht“, sagte eine Sprecherin des Ordnungsdezernenten Markus Frank (CDU) für die Seite des Ordnungsamts. Sie bezeichnete es als „nicht ideal“, dass Mitarbeiter des Ordnungsamts die Gespräche mit den Prostituierten führen sollen. Schließlich gehe es dabei auch um sehr sensible Fragen, „etwa darum, ob sich die Gesprächspartner freiwillig prostituieren oder Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind“. Die Sprecherin betonte, dass das Prostituierten-Schutzgesetz auf der Landesebene beim Sozialministerium angesiedelt sei – und nicht beim Innenministerium mit seinen ordnungspolitischen Zuständigkeiten.

Aus Sicht des Ordnungsdezernats erscheine es sinnvoll, dass sich die Prostituierten nach der Gesundheitsberatung auch gleich im Gesundheitsamt anmelden und, zum Beispiel von Sozialarbeitern, über die neuen gesetzlichen Regelungen beraten lassen können, sagte die Sprecherin. Die Betroffenen müssten dann auch nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen. René Gottschalk, Leiter des Gesundheitsamts, wollte sich Anfang dieses Monats zwar nicht zur Frage äußern, wo die Anmeldung und Beratung aus seiner Sicht am besten aufgehoben ist. Wie die Sprecherin des Ordnungsdezernats verwies aber auch er auf „Ausführungsbestimmungen“, die das hessische Sozialministerium angekündigt habe. Von ihnen erhoffe man sich eine klare Regelung der Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene. Aus der Stadtverwaltung war zu hören, dass das Land die „Ausführungsbestimmungen“ fürs Frühjahr in Aussicht gestellt habe. Dass ein Gesetz in Kraft trete und es für die Umsetzung auf kommunaler Ebene noch keine Handreichung gebe, wurde mitunter sehr kritisch kommentiert

Ministerium wehrt sich

Das Sozialministerium wehrt sich gegen solche Kritik: „Aussagen, dass die Kommunen noch nicht informiert und nicht handlungsfähig sind, ist falsch“, betont Sprecherin Esther Walter. Schon am 27. Juni und dann am 10. Juli und 5. September habe das Sozialministerium auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Damit seien die Kommunen „nicht nur in der Lage, sondern verpflichtet“ gewesen, das Prostituierten-Schutzgesetz umzusetzen. „Die verwaltungsmäßige Umsetzung ist Sache der Städte und Gemeinden“, sagt Walter.

Die Informationen, die den Städten zur Verfügung gestellt wurden, hätten „vielfach schon den Charakter von Ausführungsbestimmungen“. Aus den Informationen geht hervor, dass die Anmeldung der Prostituierten als Aufgabe der Gefahrenabwehr gilt. Somit wäre dafür viel eher das Ordnungsamt als das Gesundheitsamt zuständig. Aus dem Ordnungsdezernat heißt es dazu, die Schreiben vom 27. Juni und 10. Juli seien „nicht aussagekräftig“ genug gewesen. Nach den Informationen vom 5. September gehe man nun davon aus, dass das Ministerium keine weiteren Ausführungsbestimmungen erlassen werde. Das Ordnungsamt arbeite weiter an der Umsetzung des Gesetzes. Über die interne Verteilung der Aufgaben müsse der Magistrat entscheiden.

Wer die Anmeldung der Prostituierten und das Informations- und Beratungsgespräch übernimmt, ist also weiter unklar.

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'Und täglich grüßt das Murmeltier...Ein politischer Offenbarungseid der seinesgleichen sucht.

Kasharius
grüßt

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

In Berlin gibt es mittlerweile das hier https://www.berlin.de/formularverzeichn ... 621760.php und Formblätter für die Gewerbeanzeige nach § 37 ProstSchG (1.10.17) und auch die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG (31.12.17)

Kasharius grüßt

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friederike
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von friederike »

Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt hat inzwischen die "Gesundheitliche Beratung für Prostituierte" organisiert, https://www.frankfurt.de/sixcms/detail. ... ]=30563984

Dazu heißt es: "In Frankfurt sind derzeit die Anmeldemodalitäten noch nicht geklärt. Jedoch müssen sich die bereits in der Prostitution Tätigen ab 01.07. – 31.12.2017 gesundheitlich im Gesundheitsamt beraten lassen." Das trifft zu, denn die Übergangsregelung des § 37 (1) ProstSchG sieht die Anmeldung (nach vorheriger Gesundheitlicher Beratung) bis zum 31.12.2017 vor. Ob freilich die "Anmeldemodalitäten" bis dahin geklärt sind, bleibt eine spannende Frage. Aber es geht jetzt auch in Frankfurt los.

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fraences
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RE: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von fraences »

Landesregelung für neues Gesetz zur Prostitution kommt

Die Landesregelung für das neue Prostituiertenschutzgesetz soll in Baden-Württemberg zum 1. November in Kraft treten.
09.10.2017DPA/LSW
Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung bringt das Gesetz am Donnerstag (12.10.) in den Landtag ein. Verabschiedet werden soll es in diesem Herbst, wie ein Sprecher des Sozialministeriums auf Anfrage in Stuttgart mitteilte. Das Gesetz regelt die Ausführung eines Bundesgesetzes, das bereits seit Juli 2017 gilt. Es sieht unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen vor, ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises, und es verpflichtet sie zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung.
Für die Zwischenzeit, bis das Gesetz in Baden-Württemberg durch den Landtag ist, hat vorübergehend das Land diese Aufgaben in Eigenregie übernommen. Später sind dann dafür die Kommunen zuständig. Dafür stellt das Land insgesamt 3,83 Millionen Euro in 2018, 2,99 Millionen Euro in 2019 und 3 Millionen Euro im Jahr 2020 bereit. Dabei handelt es sich um Personalausgaben und Sachmittel für die Kommunen.
Bundesweit gibt es nach Schätzungen rund 200 000 Prostituierte - in Baden-Württemberg sollen es etwa 26 000 sein. Mit dem neuen Gesetz sollen die Frauen vor Menschenhandel, Gewalt, Ausbeutung und Zuhälterei geschützt werden. Kritiker meinen hingegen, das Gesetz gängele, bevormunde und kriminalisiere Sexarbeiterinnen.

http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Land ... 49205.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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