LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
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Petition sinnesart - Dresden
Zitat taz: Berührungen sind erlaubt, nicht aber Geschlechtsverkehr.
floogy meint: Der Obrigkeitsstaat muß weg. Diese Bevormundung ist unerträglich.
Zitat taz: Alle Insider schätzen, dass Hobbyhuren und Nebenberufler nun untertauchen.
floggy meint: Die "bürgerlichen" Anbieter und Nachfrager hören auf. Die Anbieter aus dem Milieu machen weiter, wie bisher.
# Aber hoppala. Wieso hat noch niemand die Links präsentiert. Da kann das ja nichts werden mit der Petition:
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Masss ... hutzgesetz
https://www.focus.de/regional/dresden/d ... ?drucken=1
https://www.sinnesart-seminarzentrum.de ... gsaktionen
https://www.openpetition.de/petition/on ... bestimmung
# Hyperlink vollständig, mit zusätzlichem Blank (Trick 17):
http://www.dnn.de/ Dresden/Lokales/Masssagestudios-starten-Petition-gegen-Prostituiertenschutzgesetz
https://www.focus.de/ regional/dresden/dresden-massage-komplett-prostitution-oder-nicht_id_8364525.html?drucken=1
https://www.sinnesart-seminarzentrum.de/ aktuelles/dresdner-massagestudios-vor-dem-aus-rettungsaktionen
https://www.openpetition.de/ petition/online/finger-weg-von-sinnlichen-massagen-fuer-den-erhalt-von-beruehrungsangeboten-und-selbstbestimmung
floogy meint: Der Obrigkeitsstaat muß weg. Diese Bevormundung ist unerträglich.
Zitat taz: Alle Insider schätzen, dass Hobbyhuren und Nebenberufler nun untertauchen.
floggy meint: Die "bürgerlichen" Anbieter und Nachfrager hören auf. Die Anbieter aus dem Milieu machen weiter, wie bisher.
# Aber hoppala. Wieso hat noch niemand die Links präsentiert. Da kann das ja nichts werden mit der Petition:
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Masss ... hutzgesetz
https://www.focus.de/regional/dresden/d ... ?drucken=1
https://www.sinnesart-seminarzentrum.de ... gsaktionen
https://www.openpetition.de/petition/on ... bestimmung
# Hyperlink vollständig, mit zusätzlichem Blank (Trick 17):
http://www.dnn.de/ Dresden/Lokales/Masssagestudios-starten-Petition-gegen-Prostituiertenschutzgesetz
https://www.focus.de/ regional/dresden/dresden-massage-komplett-prostitution-oder-nicht_id_8364525.html?drucken=1
https://www.sinnesart-seminarzentrum.de/ aktuelles/dresdner-massagestudios-vor-dem-aus-rettungsaktionen
https://www.openpetition.de/ petition/online/finger-weg-von-sinnlichen-massagen-fuer-den-erhalt-von-beruehrungsangeboten-und-selbstbestimmung
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RE: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Im ProstSchG können wir etwas beobachten, was alle neueren Gesetze, die Sexualität berühren/betreffen, kennzeichnet.
Es sind catch-all-laws - der Umfang strafbarer Handlungen ist so weit gefasst, die Beweisschwelle so gesenkt, dass zu
erwartende "Ausreden" der "TäterInnen" mit abgedeckt sind und wirkungslos bleiben müssen.
(bei uns: "sind doch nur Massagen, zu mehr kommt es nicht")
Vom Prinzip "Wir kriegen sie alle!" kann das Gericht nach Gusto abweichen, z.B. wegen nicht gegebener Erheblichkeit.
Bei erotischen Massagen könnte man es so sehen . . .
Die Intention ist menschlich verständlich, aber der Zweifel zu Gunsten des Angeklagten ist nahezu ausgeschlossen. Was eine
illiberal gesinnte Regierung mit so einem Rechtsbestand anfangen kann, möchte man sich gar nicht überlegen.
Das catch-all-Prinzip ist durchgängig umgesetzt im Bereich der politischen Justiz. Wenn auf "Terror" erkannt wird, ist heute
eine bekannt gewordene / gemeinsam ausgesponnene Mordphantasie schon für eine langjährige Verurteilung ausreichend
- deutlich unter dem, was sonst als Vorbereitung einer ("unpolitischen") Straftat zählen würde.
Catch-all-Gesetze können es unmöglich machen, einen Menschen nicht zu verurteilen, obwohl der Richter keine persönliche
Schuld beim "Täter" erkennen kann. Ein Beispiel aus der Prostitution:
http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.3814204
Ich habe den Fall mal in ausführlicher Fassung gelesen. Alle aussagenden Jungen (etwa zehn) hatten sich bewusst und
freiwillig auf die Sache eingelassen, und äußerten, dass sie gegen eine Wiederholung auch nichts hätten. Überwiegend lernten sie
den Verurteilten am Karlsruher Hbf kennen. In den 80gern wohnte ich da, und die Strichjungenszene war schon damals dort.
Der Richter kam in der Urteilsbegründung auch ausführlich darauf zu sprechen, weil drei Jahre im gegebenen Fall die mildestmögliche
Strafe sind.
Für einen im moralischen Sinn Unschuldigen.
Es sind catch-all-laws - der Umfang strafbarer Handlungen ist so weit gefasst, die Beweisschwelle so gesenkt, dass zu
erwartende "Ausreden" der "TäterInnen" mit abgedeckt sind und wirkungslos bleiben müssen.
(bei uns: "sind doch nur Massagen, zu mehr kommt es nicht")
Vom Prinzip "Wir kriegen sie alle!" kann das Gericht nach Gusto abweichen, z.B. wegen nicht gegebener Erheblichkeit.
Bei erotischen Massagen könnte man es so sehen . . .
Die Intention ist menschlich verständlich, aber der Zweifel zu Gunsten des Angeklagten ist nahezu ausgeschlossen. Was eine
illiberal gesinnte Regierung mit so einem Rechtsbestand anfangen kann, möchte man sich gar nicht überlegen.
Das catch-all-Prinzip ist durchgängig umgesetzt im Bereich der politischen Justiz. Wenn auf "Terror" erkannt wird, ist heute
eine bekannt gewordene / gemeinsam ausgesponnene Mordphantasie schon für eine langjährige Verurteilung ausreichend
- deutlich unter dem, was sonst als Vorbereitung einer ("unpolitischen") Straftat zählen würde.
Catch-all-Gesetze können es unmöglich machen, einen Menschen nicht zu verurteilen, obwohl der Richter keine persönliche
Schuld beim "Täter" erkennen kann. Ein Beispiel aus der Prostitution:
http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.3814204
Ich habe den Fall mal in ausführlicher Fassung gelesen. Alle aussagenden Jungen (etwa zehn) hatten sich bewusst und
freiwillig auf die Sache eingelassen, und äußerten, dass sie gegen eine Wiederholung auch nichts hätten. Überwiegend lernten sie
den Verurteilten am Karlsruher Hbf kennen. In den 80gern wohnte ich da, und die Strichjungenszene war schon damals dort.
Der Richter kam in der Urteilsbegründung auch ausführlich darauf zu sprechen, weil drei Jahre im gegebenen Fall die mildestmögliche
Strafe sind.
Für einen im moralischen Sinn Unschuldigen.
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Der Grundgedanke des Posts von Boris Büche und die Strategie
des Gesetzgebers "Keine Schlupflöcher" trifft auf das ProstSchG
zu. Wo ich aber total aussteige, ist die Urteilsbegründung
zum gewählten Beispiel von Boris Büche:
"Es handelt sich um ein mildes Urteil"
"Er [der Richter] begründete es damit, dass die Jungen zwischen
14 und 18 Jahren aus freien Stücken mitgegangen seien und
keinen erkennbaren Schaden davon getragen hätten."
Ich denk' ich bin im falschen Film: 14-jährige und 15-jährige zum
Sex gegen Bezahlung überreden, ist eine heftige Sache. Ich glaube
nicht mal, dass die frühere Altersgrenze von 16 Jahren noch gilt
(nein tut sie nicht mehr). Okay, über das Strafmaß von drei Jahren
will ich nicht reden (drei Jahre ist eine Ewigkeit). Aber die
Begründung, die ist ja entsetzlich:
"freiwillig mitgegangen"
"keinen Schaden genommen"
Das ist doch völlig egal, verboten ist verboten.
Und noch ein Gedanke: sexworker.at ist akkreditiert bei der UNO.
Darum wollte ich das so nicht stehen lassen. Oder hab' ich was
falsch verstanden?
des Gesetzgebers "Keine Schlupflöcher" trifft auf das ProstSchG
zu. Wo ich aber total aussteige, ist die Urteilsbegründung
zum gewählten Beispiel von Boris Büche:
"Es handelt sich um ein mildes Urteil"
"Er [der Richter] begründete es damit, dass die Jungen zwischen
14 und 18 Jahren aus freien Stücken mitgegangen seien und
keinen erkennbaren Schaden davon getragen hätten."
Ich denk' ich bin im falschen Film: 14-jährige und 15-jährige zum
Sex gegen Bezahlung überreden, ist eine heftige Sache. Ich glaube
nicht mal, dass die frühere Altersgrenze von 16 Jahren noch gilt
(nein tut sie nicht mehr). Okay, über das Strafmaß von drei Jahren
will ich nicht reden (drei Jahre ist eine Ewigkeit). Aber die
Begründung, die ist ja entsetzlich:
"freiwillig mitgegangen"
"keinen Schaden genommen"
Das ist doch völlig egal, verboten ist verboten.
Und noch ein Gedanke: sexworker.at ist akkreditiert bei der UNO.
Darum wollte ich das so nicht stehen lassen. Oder hab' ich was
falsch verstanden?
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RE: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Lieber Floggy,
das Fallbeispiel ist schon bewusst gewählt. Wenn ein Jugendlicher an bekannter Stelle auf Kundschaft wartet, kann von Überredung nicht gesprochen werden.
Dass Jugendliche unter 16, bei aller sexueller Neugier, die sie möglicherweise haben, nicht mit Erwachsenen Sex haben dürfen, ist zutreffend (egal ob homosexuell
oder nicht). Als Richtlinie sehe ich das auch als gerechtfertigt an. Große Altersunterschiede zwischen Erwachsenen sehe ich übrigens erstmal genauso kritisch,
hinsichtlich Sex/Beziehungen. In vielen Fällen sind solche Verhältnisse manipulativ, und daher unmoralisch.
Dass Jugendliche unter 18 Jahren sich nicht prostituieren dürfen, ist ebenfalls korrekt. Meine persönliche Meinung: Wie oben.
Dass es Strichjungen GIBT, lässt sich aber nicht durch Hinweis auf ein Verbot aus der Welt schaffen.
Ihnen grundsätzlich abzusprechen, die (verbotene) Tätigkeit gewählt zu haben, ist Bevormundung.
Folgt man Deinem Motto "Das ist doch völlig egal, verboten ist verboten." ist jegliches Nachdenken über Gesetze, ihre Legitimität unmöglich.
Und Fortschritt in Richtung Freiheitlichkeit auch.
Den Verweis auf die UNO verstehe ich nicht.
das Fallbeispiel ist schon bewusst gewählt. Wenn ein Jugendlicher an bekannter Stelle auf Kundschaft wartet, kann von Überredung nicht gesprochen werden.
Dass Jugendliche unter 16, bei aller sexueller Neugier, die sie möglicherweise haben, nicht mit Erwachsenen Sex haben dürfen, ist zutreffend (egal ob homosexuell
oder nicht). Als Richtlinie sehe ich das auch als gerechtfertigt an. Große Altersunterschiede zwischen Erwachsenen sehe ich übrigens erstmal genauso kritisch,
hinsichtlich Sex/Beziehungen. In vielen Fällen sind solche Verhältnisse manipulativ, und daher unmoralisch.
Dass Jugendliche unter 18 Jahren sich nicht prostituieren dürfen, ist ebenfalls korrekt. Meine persönliche Meinung: Wie oben.
Dass es Strichjungen GIBT, lässt sich aber nicht durch Hinweis auf ein Verbot aus der Welt schaffen.
Ihnen grundsätzlich abzusprechen, die (verbotene) Tätigkeit gewählt zu haben, ist Bevormundung.
Folgt man Deinem Motto "Das ist doch völlig egal, verboten ist verboten." ist jegliches Nachdenken über Gesetze, ihre Legitimität unmöglich.
Und Fortschritt in Richtung Freiheitlichkeit auch.
Den Verweis auf die UNO verstehe ich nicht.
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Sachsen findet Kompromiss für Prostituiertenschutzgesetz
Sachsen findet Kompromiss für Prostituiertenschutzgesetz
35 Euro sollen Prostituierte in Sachsen künftig für ihre Anmeldung zahlen, nichts aber für die Gesundheitsberatungen. Wer trägt die Kosten?
Von Tino Moritz
erschienen am 11.06.2018
Dresden. Bereits am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz bundesweit in Kraft, das das legale Geschäft mit bezahltem Sex besser regeln und Zuhälterei und Zwangsprostitution erschweren soll. So wird nicht nur die Registrierung von Bordellbetrieben vorgeschrieben, sondern von Prostituierten auch verlangt, sich amtlich anzumelden und sich mindestens einmal im Jahr im Gesundheitsamt beraten zu lassen. In Sachsen fehlte bis jetzt das erforderliche Ausführungsgesetz.
Schon der Regierungsentwurf wurde viel zu spät fertig. Auch danach fiel den Abgeordneten von CDU und SPD die Kompromisssuche schwer. Dabei half selbst die einhellige Ablehnung durch Experten im Sozialausschuss nicht. Branchenverbände, Vereine und Kommunen hatten dort schon im Februar erhebliche Kritik geübt - sowohl an der unklaren Rechtslage als auch an den Plänen des von Barbara Klepsch (CDU) geführten Sozialministeriums. Vier Monate nach der Anhörung haben sich die regierungstragenden Fraktionen nach "Freie Presse"-Informationen endlich auf einen Kompromiss verständigt, damit das längst überfällige Gesetz doch noch vor der Sommerpause Ende Juni verabschiedet werden kann.
Demnach werden Sachsens Prostituierte - deren Arbeit nur in den sechs Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern erlaubt ist: Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz - zwar tatsächlich Gebühren zahlen müssen. Dies jedoch nicht, wie besonders heftig kritisiert, für die neu vorgeschriebenen Gesundheitsberatungen, sondern nur für ihre Anmeldung: 35 Euro.
Im Bundesländervergleich ist das mit der höchste Betrag. In Koalitionskreisen wird dies damit begründet, dass man das Gewerbe zwar toleriere, doch seine Ausweitung nicht noch extra befördern wolle. Nicht reichen wird dies vermutlich den Linken und den Grünen in der Landtagsopposition, die durch Gebühren eine Verschärfung der finanziellen Zwangslage gerade für die jüngeren Prostituierten befürchten.
Für die Kommunen dürfte derweil entscheidend sein, dass der Freistaat ihnen die anfallenden Kosten ersetzen will - und damit selbst jährlich 1,9 Millionen Euro an Mehrausgaben veranschlagen muss. Gemeindetag und Landkreistag hatten einen solchen dauerhaften Mehrbelastungsausgleich gefordert, weil es sich bei der Umsetzung des Bundesgesetzes um eine neue Pflichtaufgabe für die Kommunen handele.
Schon nach der Anhörung hatte CDU-Sozialpolitiker Patrick Schreiber gewarnt, dass "Sexarbeiter in die Illegalität abdriften" und der Sinn des Prostituiertenschutzgesetzes "nicht konterkariert" werden dürfe. Bevor der Sozialausschuss am Montag über den CDU/SPD-Änderungsantrag abstimmt, zeigte sich Schreiber erfreut über die Lösung. "Wir werden damit den Forderungen aus der Anhörung weitestgehend gerecht", sagte er der "Freien Presse".
Quelle: https://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/ ... 230381.php
35 Euro sollen Prostituierte in Sachsen künftig für ihre Anmeldung zahlen, nichts aber für die Gesundheitsberatungen. Wer trägt die Kosten?
Von Tino Moritz
erschienen am 11.06.2018
Dresden. Bereits am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz bundesweit in Kraft, das das legale Geschäft mit bezahltem Sex besser regeln und Zuhälterei und Zwangsprostitution erschweren soll. So wird nicht nur die Registrierung von Bordellbetrieben vorgeschrieben, sondern von Prostituierten auch verlangt, sich amtlich anzumelden und sich mindestens einmal im Jahr im Gesundheitsamt beraten zu lassen. In Sachsen fehlte bis jetzt das erforderliche Ausführungsgesetz.
Schon der Regierungsentwurf wurde viel zu spät fertig. Auch danach fiel den Abgeordneten von CDU und SPD die Kompromisssuche schwer. Dabei half selbst die einhellige Ablehnung durch Experten im Sozialausschuss nicht. Branchenverbände, Vereine und Kommunen hatten dort schon im Februar erhebliche Kritik geübt - sowohl an der unklaren Rechtslage als auch an den Plänen des von Barbara Klepsch (CDU) geführten Sozialministeriums. Vier Monate nach der Anhörung haben sich die regierungstragenden Fraktionen nach "Freie Presse"-Informationen endlich auf einen Kompromiss verständigt, damit das längst überfällige Gesetz doch noch vor der Sommerpause Ende Juni verabschiedet werden kann.
Demnach werden Sachsens Prostituierte - deren Arbeit nur in den sechs Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern erlaubt ist: Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz - zwar tatsächlich Gebühren zahlen müssen. Dies jedoch nicht, wie besonders heftig kritisiert, für die neu vorgeschriebenen Gesundheitsberatungen, sondern nur für ihre Anmeldung: 35 Euro.
Im Bundesländervergleich ist das mit der höchste Betrag. In Koalitionskreisen wird dies damit begründet, dass man das Gewerbe zwar toleriere, doch seine Ausweitung nicht noch extra befördern wolle. Nicht reichen wird dies vermutlich den Linken und den Grünen in der Landtagsopposition, die durch Gebühren eine Verschärfung der finanziellen Zwangslage gerade für die jüngeren Prostituierten befürchten.
Für die Kommunen dürfte derweil entscheidend sein, dass der Freistaat ihnen die anfallenden Kosten ersetzen will - und damit selbst jährlich 1,9 Millionen Euro an Mehrausgaben veranschlagen muss. Gemeindetag und Landkreistag hatten einen solchen dauerhaften Mehrbelastungsausgleich gefordert, weil es sich bei der Umsetzung des Bundesgesetzes um eine neue Pflichtaufgabe für die Kommunen handele.
Schon nach der Anhörung hatte CDU-Sozialpolitiker Patrick Schreiber gewarnt, dass "Sexarbeiter in die Illegalität abdriften" und der Sinn des Prostituiertenschutzgesetzes "nicht konterkariert" werden dürfe. Bevor der Sozialausschuss am Montag über den CDU/SPD-Änderungsantrag abstimmt, zeigte sich Schreiber erfreut über die Lösung. "Wir werden damit den Forderungen aus der Anhörung weitestgehend gerecht", sagte er der "Freien Presse".
Quelle: https://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/ ... 230381.php
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
+++ Hurenpässe für Abgeordnete +++ Sex Workers Solidarity protestiert im Landtag gegen das Prostituiertenschutzgesetz und fordert seine Abschaffung +++
Pressemitteilung, Dresden, den 27. Juni 2018
Die Initiative Sex Workers Solidarity hat heute morgen im Sächsischen Landtag mit einer spektakulären Aktion die geplante Verabschiedung des Sächsischen Prostituiertenschutzgesetz-Ausführungsgesetz (SächsProstSchGAG) kritisiert. Während der Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung warfen mehrere Zuschauer_innen „Hurenpässe“, die auf Mitglieder des Landtags ausgestellt waren, von der Zuschauerempore. Unter Rufen wie „Hurenpässe für alle? Nein, für niemanden!“ wurden die Protestierenden von Sicherheitspersonal hinausgedrängt.
Mit dieser Aktion brachte die Initiative ihren Unmut über das Prostituierten“schutz“gesetz (ProstSchG) zum Ausdruck, welches unter anderem die Einführung genau solcher Sonderausweise für Sexarbeiter_innen vorschreibt. Der Protest richtete sich gegen Überwachung, Verdrängung und Kriminalisierung von Sexarbeiter_innen.
Die Flyer waren den sogenannten Anmeldebescheinigungen nachempfunden, die alle Sexarbeiter_innen ab Inkrafttreten des Gesetzes kostenpflichtig erwerben und während der Arbeit bei sich tragen müssen. Die Sprecherin der Initiative Lou Michalek sagt: „Ein Unterschied: Die Abgeordneten erhielten ihren personalisierten Pass kostenlos und per Wurfsendung.“ Sie erklärt weiter: „Unsere Aktion führt den Abgeordneten hoffentlich vor Augen, was dieses Gesetz für die Betroffenen bedeutet. Statt ihre Situation zu verbessern, werden Sexarbeiter_innen zwangsregistriert und zwangsberaten – das hat mit Schutz nichts zu tun.“
Dementsprechend trugen die Abgeordneten-„Anmeldebescheinigungen“ die Aufschrift: „Fühlen Sie sich jetzt geschützt? Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die nicht existente Beratungsstelle Ihres Vertrauens, ganz in Ihrer Nähe. Überwachung, Verdrängung und Kriminalisierung schützen niemanden. Prostituiertenschutzgesetz abschaffen - Sexarbeiter*innen unterstützen!“
Aus Sicht der Initiative ist aber nicht allein die Registrierung das Problem. Es fehlen Beratungsstellen, Fragen des Datenschutzes oder der Übersetzung für nicht deutschsprachige Sexworker uvm. bleiben ungeklärt. Ganz zu schweigen von der gesamtgesellschaftlichen Diskriminierung von Sexarbeitenden. (dazu siehe unten, Offener Brief der Initiative an die Landtagsabgeordneten)
„Öffentlicher Protest hat die Abgeordneten immerhin zu Nachbesserungen bei der Höhe der fälligen Gebühren gedrängt. Aber die meisten für die Betroffenen äußerst relevanten Probleme wurden nicht angegangen“, kommentiert Michalek (dazu siehe unten, Artikel vom 15.06.2018).
Verschmitzt fügt sie hinzu: „Falls sich jetzt irgendein/e Abgeordnete/r verunglimpft fühlen sollte, dann zeigt das genau das Problem: das Hurenstigma ist nicht wegzureden und wird durch solche Regelungen noch verstärkt. Aber Sexarbeiterin ist keine Beleidigung, sondern ein Beruf.“ Sie betont: „Wie bei allen anderen Berufsgruppen müssen die Arbeitsrechte der Sexarbeiter_innen gestärkt statt weiter eingeschränkt werden. Wir fordern die Abschaffung des bundesweiten ProstSchG und hoffen auf den Erfolg der laufenden Verfassungsklage. Wesentlich ist, dass wir uns zusammenschließen, gegen staatliche Gängelung gemeinsam vorgehen und immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.“
https://scontent-vie1-1.xx.fbcdn.net/v/ ... e=5BA02BE5
Pikanter Zwischenfall! Im Landtag regnet es Hurenpässe
Protestaktion gegen Prostituiertenschutzgesetz im sächsischen Landtag
https://www.tag24.de/nachrichten/dresde ... etz-660089
Pressemitteilung, Dresden, den 27. Juni 2018
Die Initiative Sex Workers Solidarity hat heute morgen im Sächsischen Landtag mit einer spektakulären Aktion die geplante Verabschiedung des Sächsischen Prostituiertenschutzgesetz-Ausführungsgesetz (SächsProstSchGAG) kritisiert. Während der Eröffnung der öffentlichen Landtagssitzung warfen mehrere Zuschauer_innen „Hurenpässe“, die auf Mitglieder des Landtags ausgestellt waren, von der Zuschauerempore. Unter Rufen wie „Hurenpässe für alle? Nein, für niemanden!“ wurden die Protestierenden von Sicherheitspersonal hinausgedrängt.
Mit dieser Aktion brachte die Initiative ihren Unmut über das Prostituierten“schutz“gesetz (ProstSchG) zum Ausdruck, welches unter anderem die Einführung genau solcher Sonderausweise für Sexarbeiter_innen vorschreibt. Der Protest richtete sich gegen Überwachung, Verdrängung und Kriminalisierung von Sexarbeiter_innen.
Die Flyer waren den sogenannten Anmeldebescheinigungen nachempfunden, die alle Sexarbeiter_innen ab Inkrafttreten des Gesetzes kostenpflichtig erwerben und während der Arbeit bei sich tragen müssen. Die Sprecherin der Initiative Lou Michalek sagt: „Ein Unterschied: Die Abgeordneten erhielten ihren personalisierten Pass kostenlos und per Wurfsendung.“ Sie erklärt weiter: „Unsere Aktion führt den Abgeordneten hoffentlich vor Augen, was dieses Gesetz für die Betroffenen bedeutet. Statt ihre Situation zu verbessern, werden Sexarbeiter_innen zwangsregistriert und zwangsberaten – das hat mit Schutz nichts zu tun.“
Dementsprechend trugen die Abgeordneten-„Anmeldebescheinigungen“ die Aufschrift: „Fühlen Sie sich jetzt geschützt? Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die nicht existente Beratungsstelle Ihres Vertrauens, ganz in Ihrer Nähe. Überwachung, Verdrängung und Kriminalisierung schützen niemanden. Prostituiertenschutzgesetz abschaffen - Sexarbeiter*innen unterstützen!“
Aus Sicht der Initiative ist aber nicht allein die Registrierung das Problem. Es fehlen Beratungsstellen, Fragen des Datenschutzes oder der Übersetzung für nicht deutschsprachige Sexworker uvm. bleiben ungeklärt. Ganz zu schweigen von der gesamtgesellschaftlichen Diskriminierung von Sexarbeitenden. (dazu siehe unten, Offener Brief der Initiative an die Landtagsabgeordneten)
„Öffentlicher Protest hat die Abgeordneten immerhin zu Nachbesserungen bei der Höhe der fälligen Gebühren gedrängt. Aber die meisten für die Betroffenen äußerst relevanten Probleme wurden nicht angegangen“, kommentiert Michalek (dazu siehe unten, Artikel vom 15.06.2018).
Verschmitzt fügt sie hinzu: „Falls sich jetzt irgendein/e Abgeordnete/r verunglimpft fühlen sollte, dann zeigt das genau das Problem: das Hurenstigma ist nicht wegzureden und wird durch solche Regelungen noch verstärkt. Aber Sexarbeiterin ist keine Beleidigung, sondern ein Beruf.“ Sie betont: „Wie bei allen anderen Berufsgruppen müssen die Arbeitsrechte der Sexarbeiter_innen gestärkt statt weiter eingeschränkt werden. Wir fordern die Abschaffung des bundesweiten ProstSchG und hoffen auf den Erfolg der laufenden Verfassungsklage. Wesentlich ist, dass wir uns zusammenschließen, gegen staatliche Gängelung gemeinsam vorgehen und immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.“
https://scontent-vie1-1.xx.fbcdn.net/v/ ... e=5BA02BE5
Pikanter Zwischenfall! Im Landtag regnet es Hurenpässe
Protestaktion gegen Prostituiertenschutzgesetz im sächsischen Landtag
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- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Danke Zwerg fuer den obigen Artikel.
Falls nicht lesbar:
Die Dame sagt: "Bei mir nur mit Gummi."
Der Herr sagt: "Bei mir nur mit amtlich beglaubigtem Attest, dass Sie sexuell selbstbestimmt sind."
Liebe Gruesse von deernhh
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Die Dame sagt: "Bei mir nur mit Gummi."
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Liebe Gruesse von deernhh
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Manchmal traue ich meinen alten Augen nicht...
Bei dem Auswahlverfahren wäre ich dann gerne dabei
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Sachbearbeiter/-in Anmeldepflicht nach Prostituiertenschutzgesetz im Ordnungsamt
(Ausschreibungsschluss 27.07.2018)
Datum: 19.07.2018, Stellenausschreibungen
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Ordnungsamt, Abteilung Kfz - Zulassungs-, Fahrerlaubnis-, Melde- und Passbehörde, befristet für zwei Jahre eine/-n Sachbearbeiter/-in Anmeldepflicht nach Prostituiertenschutzgesetz.
Sachbearbeiter/-in Anmeldepflicht nach Prostituiertenschutzgesetz
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Leipzig gestanden haben, können für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden.
Das erwartet Sie:
Vollzug und Überwachung der Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Erstellung und Aushändigung von Anmelde- und Aliasbescheinigungen
Dokumentenbestellung, Einhaltung der Richtlinien zum Umgang mit geldwerten Vordrucken
Überwachung der Fristen von Ausweis- und Anmeldeverlängerungen
Datenübermittlung und Datenaustausch entsprechend der Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/-r
eigenständige Ausgestaltung des persönlichen Informations- und Beratungsgespräches
Einleitung von Maßnahmen und Anordnungen gegenüber Prostituierte, unter anderem bei Feststellung von Zwangsprostitution
melderechtliche Prüfung sowie Prüfung von Verstößen gegen die Sperrbezirksverordnung
Leitung der Projektgruppe zur Einführung und Durchsetzung des ProstSchG, Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt, Gewerbebehörde, Polizeidirektion, Finanzamt und Beratungsstellen
Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften
Erarbeitung von Prognosen, Analysen und Statistiken sowie Zuarbeit für die Landes- und Bundesstatistik
Das sind unsere Anforderungen:
Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r, Angestelltenprüfung I, Fachangestellte/-r für Bürokommunikation mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung
Kenntnisse im Verwaltungsverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie der Polizeiverordnung
Kenntnisse im Prostituiertenschutzrecht und den Verordnungen und Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer erwünscht
anwendungsbereite Kenntnisse arbeitsplatzbezogener PC-Software, Verständnis für elektronische Prozesse
Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und professioneller Umgang mit sprachlichen Barrieren
hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, interkulturelle und soziale Kompetenz
Englischkenntnisse erwünscht
Nachweise über die erforderliche berufliche Qualifikation, Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen, die nicht älter als drei Jahre sein sollten, und gegebenenfalls Referenzen oder dem Hinweis, bei wem wir eine Referenz über Sie einholen dürfen
Das bieten wir:
eine nach der Entgeltgruppe 8 TVöD bewertete Stelle
einen Arbeitsplatz im Herzen einer von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt mit mehr als 590.000 Einwohnern/ Einwohnerinnen, die über ein attraktives Wohnraumangebot zu vergleichsweise günstigen Preisen verfügt
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten
eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
ein ermäßigtes Ticket für den Personennahverkehr ("Job-Ticket")
Bitte lesen Sie vor einer Bewerbung unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren.
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation, Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen, die nicht älter als drei Jahre sein sollten, und gegebenenfalls Referenzen oder dem Hinweis, bei wem wir eine Referenz über Sie einholen dürfen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 32 07/18 43 an und nutzen Sie für Ihre Bewerbung das Online-Bewerber-Portal.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Frau Tischer, Telefon: 0341 123-2777.
Ausschreibungsschluss ist der 27. Juli 2018.
Bei dem Auswahlverfahren wäre ich dann gerne dabei
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Sachbearbeiter/-in Anmeldepflicht nach Prostituiertenschutzgesetz im Ordnungsamt
(Ausschreibungsschluss 27.07.2018)
Datum: 19.07.2018, Stellenausschreibungen
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Ordnungsamt, Abteilung Kfz - Zulassungs-, Fahrerlaubnis-, Melde- und Passbehörde, befristet für zwei Jahre eine/-n Sachbearbeiter/-in Anmeldepflicht nach Prostituiertenschutzgesetz.
Sachbearbeiter/-in Anmeldepflicht nach Prostituiertenschutzgesetz
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Leipzig gestanden haben, können für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden.
Das erwartet Sie:
Vollzug und Überwachung der Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Erstellung und Aushändigung von Anmelde- und Aliasbescheinigungen
Dokumentenbestellung, Einhaltung der Richtlinien zum Umgang mit geldwerten Vordrucken
Überwachung der Fristen von Ausweis- und Anmeldeverlängerungen
Datenübermittlung und Datenaustausch entsprechend der Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/-r
eigenständige Ausgestaltung des persönlichen Informations- und Beratungsgespräches
Einleitung von Maßnahmen und Anordnungen gegenüber Prostituierte, unter anderem bei Feststellung von Zwangsprostitution
melderechtliche Prüfung sowie Prüfung von Verstößen gegen die Sperrbezirksverordnung
Leitung der Projektgruppe zur Einführung und Durchsetzung des ProstSchG, Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt, Gewerbebehörde, Polizeidirektion, Finanzamt und Beratungsstellen
Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften
Erarbeitung von Prognosen, Analysen und Statistiken sowie Zuarbeit für die Landes- und Bundesstatistik
Das sind unsere Anforderungen:
Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r, Angestelltenprüfung I, Fachangestellte/-r für Bürokommunikation mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung
Kenntnisse im Verwaltungsverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie der Polizeiverordnung
Kenntnisse im Prostituiertenschutzrecht und den Verordnungen und Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer erwünscht
anwendungsbereite Kenntnisse arbeitsplatzbezogener PC-Software, Verständnis für elektronische Prozesse
Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und professioneller Umgang mit sprachlichen Barrieren
hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, interkulturelle und soziale Kompetenz
Englischkenntnisse erwünscht
Nachweise über die erforderliche berufliche Qualifikation, Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen, die nicht älter als drei Jahre sein sollten, und gegebenenfalls Referenzen oder dem Hinweis, bei wem wir eine Referenz über Sie einholen dürfen
Das bieten wir:
eine nach der Entgeltgruppe 8 TVöD bewertete Stelle
einen Arbeitsplatz im Herzen einer von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt mit mehr als 590.000 Einwohnern/ Einwohnerinnen, die über ein attraktives Wohnraumangebot zu vergleichsweise günstigen Preisen verfügt
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten
eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
ein ermäßigtes Ticket für den Personennahverkehr ("Job-Ticket")
Bitte lesen Sie vor einer Bewerbung unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren.
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation, Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen, die nicht älter als drei Jahre sein sollten, und gegebenenfalls Referenzen oder dem Hinweis, bei wem wir eine Referenz über Sie einholen dürfen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 32 07/18 43 an und nutzen Sie für Ihre Bewerbung das Online-Bewerber-Portal.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Frau Tischer, Telefon: 0341 123-2777.
Ausschreibungsschluss ist der 27. Juli 2018.
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Kein Scherz: Erotik-Masseusen brauchen nun den "Huren-Pass"!
Von Martin Friedemann, Rita Seyfert
Chemnitz - Eine neue Regelung wirft Studios für reine Erotik-Massagen mit knallharter Prostitution zusammen. Sexarbeiterinnen müssen sich jetzt mit Namen registrieren.
as sächsische Ausführungsgesetz fürs Prostituiertenschutzgesetz wurde am Donnerstag rechtskräftig. Auch Erotik-Masseusen brauchen nun den "Huren-Pass".
"Jetzt wird alles in einen Topf geworfen! Für die sind wir alles Prostituierte", schimpft eine Chemnitzer Erotik-Masseuse (52). Sinnliche Massagen - und eben keinen Geschlechtsverkehr - bietet sie zusammen mit einer Kollegin (48) in Ebersdorf an. Beide verwöhnen rund 70 Männer jeden Alters, fast alle sind Stammkunden.
Eigentlich soll das neue Gesetz vor Zwangsprostitution schützen. Aber die Pflicht-Registrierung verschreckt vor allem Gelegenheits-Sexarbeiterinnen, die damit ihren Lebensunterhalt aufbessern wollen.
So verlor das Dresdner "Sinnesart"-Massagestudio bereits ein Drittel seiner Mitarbeiterinnen.
Die meisten sind Studentinnen, die sich mit den sinnlichen Massagen etwas dazu verdienen. Doch durch die behördliche Sexarbeiterinnen-Erfassung hätten theoretisch auch Jugendämter und öffentliche Arbeitgeber Zugriff auf die Daten.
Der ganze Artikel ist hier nachzulesen: https://www.tag24.de/nachrichten/chmnit ... ung-708677
Von Martin Friedemann, Rita Seyfert
Chemnitz - Eine neue Regelung wirft Studios für reine Erotik-Massagen mit knallharter Prostitution zusammen. Sexarbeiterinnen müssen sich jetzt mit Namen registrieren.
as sächsische Ausführungsgesetz fürs Prostituiertenschutzgesetz wurde am Donnerstag rechtskräftig. Auch Erotik-Masseusen brauchen nun den "Huren-Pass".
"Jetzt wird alles in einen Topf geworfen! Für die sind wir alles Prostituierte", schimpft eine Chemnitzer Erotik-Masseuse (52). Sinnliche Massagen - und eben keinen Geschlechtsverkehr - bietet sie zusammen mit einer Kollegin (48) in Ebersdorf an. Beide verwöhnen rund 70 Männer jeden Alters, fast alle sind Stammkunden.
Eigentlich soll das neue Gesetz vor Zwangsprostitution schützen. Aber die Pflicht-Registrierung verschreckt vor allem Gelegenheits-Sexarbeiterinnen, die damit ihren Lebensunterhalt aufbessern wollen.
So verlor das Dresdner "Sinnesart"-Massagestudio bereits ein Drittel seiner Mitarbeiterinnen.
Die meisten sind Studentinnen, die sich mit den sinnlichen Massagen etwas dazu verdienen. Doch durch die behördliche Sexarbeiterinnen-Erfassung hätten theoretisch auch Jugendämter und öffentliche Arbeitgeber Zugriff auf die Daten.
Der ganze Artikel ist hier nachzulesen: https://www.tag24.de/nachrichten/chmnit ... ung-708677
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hütter zum Thema (illegale) Prostitution in Sachsen http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.a ... =undefined
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Und hier ein älterer, aber doch lesenswerter Bericht aus Sachsen zur Umsetzung des ProstSchG
https://www.l-iz.de/politik/sachsen/201 ... cht-265524
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Sexualdelikt: Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt
Gericht sieht Übergriff auf Prostituierte in Reichenbach als erwiesen
Reichenbach/Zwickau.
Ein 42-Jähriger ist am Mittwoch am Amtsgericht Zwickau wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor einem Jahr in einer Reichenbacher Wohnung eine Prostituierte zum Sex zwingen wollte und dabei Gewalt angewandt hat - auch gegen den Hals der Frau. Richter Stephan Zantke schrieb dem Angeklagten im Hinblick auf dessen Vorstrafen - 2013 war er wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden - ins Stammbuch: "Gibt es ein drittes Mal, könnte ein Staatsanwalt über eine Sicherheitsverwahrung nachdenken, da sie eine Gefahr für Frauen darstellen."
Der 42-Jährige, der in der Vergangenheit zudem mehrfach zu Geldstrafen unter anderem wegen Körperverletzung, Hehlerei und Diebstahl verurteilt worden war, hatte gesagt, es habe einvernehmlichen Sex gegeben. Er habe die Frau nur um das vereinbarte Honorar von 500 Euro prellen wollen. Die Vorwürfe gebe es aufgrund des entgangenen Geldes, deshalb habe die Frau Anzeige bei der Polizei erstattet.
Diese Darstellung ist nach Auffassung des Gerichts eine Schutzbehauptung; glaubhaft sei die Schilderungen der Frau: Demnach hat sie den Mann nach Betreten der Wohnung nach dem Geld gefragt - erst Bezahlung, dann Leistung, das sei branchenüblich. Dann habe sie der Mann am Gehen gehindert und gegen ihren Willen aufs Bett gestoßen, sie dort festgehalten und ihr die Kleidung ausgezogen. Zum Verkehr sei es aufgrund ihrer Gegenwehr nicht gekommen. Erst als das Opfer sagte, ihr Freund rufe nach Ablauf einer vereinbarten Zeit die Polizei, habe er sie gehen lassen.
Die Frau war beim Erscheinen des Mannes vor Gericht in Tränen ausgebrochen. Sie berichtete von seither anhaltender seelischer Belastung und psychologischer Behandlung. Sie könne ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben, leide unter Schlaflosigkeit - "das Zähneknirschen" des Mannes gehe ihr nicht aus dem Kopf. Richter Zantke sprach von einer "gedemütigten und verletzten Frau". Gegen das Urteil, das auch berücksichtigt, dass die Reichenbacher Tat in der bis 2020 festgelegten Bewährungszeit geschah, kann der Mann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.
Quelle: https://www.freiepresse.de/vogtland/rei ... el10522812
Reichenbach/Zwickau.
Ein 42-Jähriger ist am Mittwoch am Amtsgericht Zwickau wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor einem Jahr in einer Reichenbacher Wohnung eine Prostituierte zum Sex zwingen wollte und dabei Gewalt angewandt hat - auch gegen den Hals der Frau. Richter Stephan Zantke schrieb dem Angeklagten im Hinblick auf dessen Vorstrafen - 2013 war er wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden - ins Stammbuch: "Gibt es ein drittes Mal, könnte ein Staatsanwalt über eine Sicherheitsverwahrung nachdenken, da sie eine Gefahr für Frauen darstellen."
Der 42-Jährige, der in der Vergangenheit zudem mehrfach zu Geldstrafen unter anderem wegen Körperverletzung, Hehlerei und Diebstahl verurteilt worden war, hatte gesagt, es habe einvernehmlichen Sex gegeben. Er habe die Frau nur um das vereinbarte Honorar von 500 Euro prellen wollen. Die Vorwürfe gebe es aufgrund des entgangenen Geldes, deshalb habe die Frau Anzeige bei der Polizei erstattet.
Diese Darstellung ist nach Auffassung des Gerichts eine Schutzbehauptung; glaubhaft sei die Schilderungen der Frau: Demnach hat sie den Mann nach Betreten der Wohnung nach dem Geld gefragt - erst Bezahlung, dann Leistung, das sei branchenüblich. Dann habe sie der Mann am Gehen gehindert und gegen ihren Willen aufs Bett gestoßen, sie dort festgehalten und ihr die Kleidung ausgezogen. Zum Verkehr sei es aufgrund ihrer Gegenwehr nicht gekommen. Erst als das Opfer sagte, ihr Freund rufe nach Ablauf einer vereinbarten Zeit die Polizei, habe er sie gehen lassen.
Die Frau war beim Erscheinen des Mannes vor Gericht in Tränen ausgebrochen. Sie berichtete von seither anhaltender seelischer Belastung und psychologischer Behandlung. Sie könne ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben, leide unter Schlaflosigkeit - "das Zähneknirschen" des Mannes gehe ihr nicht aus dem Kopf. Richter Zantke sprach von einer "gedemütigten und verletzten Frau". Gegen das Urteil, das auch berücksichtigt, dass die Reichenbacher Tat in der bis 2020 festgelegten Bewährungszeit geschah, kann der Mann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.
Quelle: https://www.freiepresse.de/vogtland/rei ... el10522812
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Ich hatte ja schon an anderer Stelle über die Kooperation der damaligen Vorsitzenden und heutigen Geschäftsführerin des Plauener Vereins Karo e.V. Cathrin Schauer berichtet. Während ihrer Vernehmung vor dem 2. Untersuchungsausschuss der 5. Wahlperiode (2009-2014) des Sächsischen Landtages zur sog. Sachensumpf-Affäre, bei der es um die (vergebliche) Aufklärung korrupter Netzwerke ehemaliger Stasi-Angehöriger, Politik, Verwaltung und Justiz ging, bekundete sie, sich in der Zeit von 2005-2006 mehrfach mit zwei Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates getroffen zu haben. Die beiden Mitarbeiter Simone Skroche, damals Leiterin des Referates Organisierte Kriminalität und Initiatorin der Zusammenarbeit und Michael Heide bestätigten Frau Schauer sei als Auskunftsperson geführt worden. Sie habe ihre Auslagen für die Treffen erhalten und mit dem Tarnnamen ASTERIX die entsprechenden Belege abzeichnen sollen. Nach dem Frau Schauer in der Presse, etwa in einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom 7. Juni 2014 , für ihr Verhalten kritisiert worden war, rechtfertigte sie sich in einer persönlichen Erklärung: Sie habe immer ihre Klienten geschützt, keine Verpflichtungserklärung unterschrieben und lediglich über Täter und Täterstrukturen informiert. Dies habe zur Aufklärung schwerster Missbrauchsstraftaten an Kindern und Jugendlicher beigetragen. Daher halte sie die Weitergabe entsprechender Informationen an Strafverfolgungsbehörden (ANMERKUNG von mir: Wozu der Verfassungsschutz aufgrund des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes gar nicht gehört, was auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaates seinerzeit festgestellt hatte!) für gerechtfertigt, und würde dies jederzeit wieder tun. Mehr dazu findet man hier https://www.vogtland-anzeiger.de/vogtla ... el10386062 und hier (etwas runterscrollen, erst geht es um den Prozess gegen Michael Heide) https://breakingnewssachsensumpf.wordpr ... iminalamt/
Was nicht in ihrem Statement, aber im Untersuchungsausschuss zutage trat war folgendes: Frau Schauer sollte vom Verfassungsschutz aufgrund der Qualität ihrer Informationen als V-Mann/Frau geworben werden, was auch die wirtschaftliche Einflussnahme vergrößert und zu einem Weisungsrecht geführt hätte. Die schon vom stellvertretenden Behördenleiter genehmigte Werbungsvorlage wurde dann aber Ende 2005 wegen rechtlicher Bedenken widerrufen. Michael Heide wurde wohl ab 2007 ehrenamtlicher Mitarbeiter bei Karo e.V. und soll Zugriff auf alle Akten des Vereins gehabt haben. Im Jahre 2013 nahm er an einer Anhörung im Bundestag zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes und zur Umsetzung der EU-Menschenhandels-Richtlinie als Sachverständiger für den Verein teil; hierauf hatte ich an anderer Stelle im Forum schon verwiesen. Ein weiterer Beleg seiner Mitarbeit ist dieser Tagesspiegel-Artikel vom 15. Mai 2013 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 4-all.html
Mir geht es bei all dem nicht darum, den Kampf gegen Kinder- und Zwangsprostitution zu diskreditieren. Aber gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Gießner Falles den Donna Carmen öffentlich machte und der Rolle von Fachberatungsstellen bei der Anmeldung von SW nach dem ProstSchG heiligt eben nicht jeder Zweck die Mittel. Und hier wurden so oder so Grenzen überschritten und das sollte sich eben nicht wiederholen.
Ich bleibe gerne dran und zum Sachsensumpf folgt demnächst ein eigener threat um den Kontext des Vorganges ASTERIX besser zu verstehen.
In diesem Sinne ein schönes WE
Euer Kasharius grüßt
Was nicht in ihrem Statement, aber im Untersuchungsausschuss zutage trat war folgendes: Frau Schauer sollte vom Verfassungsschutz aufgrund der Qualität ihrer Informationen als V-Mann/Frau geworben werden, was auch die wirtschaftliche Einflussnahme vergrößert und zu einem Weisungsrecht geführt hätte. Die schon vom stellvertretenden Behördenleiter genehmigte Werbungsvorlage wurde dann aber Ende 2005 wegen rechtlicher Bedenken widerrufen. Michael Heide wurde wohl ab 2007 ehrenamtlicher Mitarbeiter bei Karo e.V. und soll Zugriff auf alle Akten des Vereins gehabt haben. Im Jahre 2013 nahm er an einer Anhörung im Bundestag zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes und zur Umsetzung der EU-Menschenhandels-Richtlinie als Sachverständiger für den Verein teil; hierauf hatte ich an anderer Stelle im Forum schon verwiesen. Ein weiterer Beleg seiner Mitarbeit ist dieser Tagesspiegel-Artikel vom 15. Mai 2013 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 4-all.html
Mir geht es bei all dem nicht darum, den Kampf gegen Kinder- und Zwangsprostitution zu diskreditieren. Aber gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Gießner Falles den Donna Carmen öffentlich machte und der Rolle von Fachberatungsstellen bei der Anmeldung von SW nach dem ProstSchG heiligt eben nicht jeder Zweck die Mittel. Und hier wurden so oder so Grenzen überschritten und das sollte sich eben nicht wiederholen.
Ich bleibe gerne dran und zum Sachsensumpf folgt demnächst ein eigener threat um den Kontext des Vorganges ASTERIX besser zu verstehen.
In diesem Sinne ein schönes WE
Euer Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
ProstituiertenschutzgesetzDiskussion in Halle: Gesetz zur Sexarbeit kriminalisiert statt zu schützen
Bei einer Podiumsdiskussion in Halle ist ein neues Gesetz zur Sexarbeit einhellig kritisiert worden. Sein eigentliches Ziel – Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu schützen – verfehlt das Gesetz. Denn dazu bräuchte es andere Maßnahmen.
Alisa Sonntag
von Alisa Sonntag, MDR SACHSEN-ANHALT
Geschäftsräume mit großen Fenstern.
Veranstaltungsort der Podiumsdiskussion: das BBZ lebensart in Halle. Es engagiert sich in der LSBTI-Szene.
Noch sind im Begegnungs- und Beratungszentrum (BBZ) lebensart in Halle nicht alle Stühle besetzt. Die meisten werden sich im Laufe des Abends aber noch füllen. Wenn man den Raum betritt, merkt man: Mann und Frau, Bart an dem einen, Schminke an der anderen – solche Regeln scheinen für die meisten Menschen hier in dem Fachzentrum für geschlechtlich-sexuelle Identität keine Rolle zu spielen. An diesem Abend geht es im BBZ lebensart bei einer Podiumsdiskussion um sensible Themen: das neue Prostituiertenschutzgesetz und Sexarbeit aus LSBTI-Perspektive.
Das Podium, auf dem die Diskussion stattfindet, ist ein großes Sofa. Auf dem sitzen Gäste, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Ants Kiel vom BBZ lebensart hat zwei Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes im Saalekreis eingeladen, die von der Gesundheitsberatung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erzählen. Außerdem sitzen da Martin Thiele, der als Geschäftsführer der Aidshilfe Sachsen-Anhalt Süd auch mit Sexarbeitern und ihren Kunden zu tun hat, und Emy Fem, eine Sexarbeiterin aus Berlin.
Sexarbeit versus Prostitution
Auf die Bedürfnisse der Sexarbeiter eingehen
Seit März 2019 müssen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Sachsen-Anhalt sich beim Ordnungsamt anmelden und regelmäßig verpflichtende Gesundheitsberatungen in Anspruch nehmen. So wird in Sachsen-Anhalt das bundesweite Prostituiertenschutzgesetz in die Praxis umgesetzt. Annett Bräunlich-Andel und Viktoria Eisenhardt vom Gesundheitsamt aus dem Saalekreis sind unter anderem für die Gesundheitsberatungen von Sexarbeitern zuständig. Am Anfang sei das für sie Neuland gewesen, erzählen sie: "Das Problem war, dass es noch keine offiziellen Zahlen gab. Wir konnten nicht einschätzen, wie viele Menschen kommen würden."
Heute wissen die beiden Frauen mehr: 18 Sexarbeiterinnen haben seit dem März 2019 die Gesundheitsberatung bei ihnen gemacht, die nötig ist, um sich als Sexarbeiterin anmelden zu können. Die Gesundheitsberatungen stimmen die Frauen auf den Wissensstand der Sexarbeiter ab, die zu ihnen kommen: "Natürlich werden wir einer Frau, die seit zehn Jahren in dem Geschäft arbeitet, nicht noch einmal die grundlegendsten Dinge erklären." Es gehe darum, auf die Sexarbeiter und ihre Bedürfnisse einzugehen. Deswegen sei auch jede Beratung anders. "Wir haben mit den Frauen auch viel gelacht", sagt Bräunlich-Andel.
Prostituierte sitzen in einem Bordell
Prostituiertenschutzgesetz: Wo Regeln für Sexarbeit an ihre Grenzen stoßen
"Sex haben, aber danach nicht auf dasselbe Klo gehen"
Emy Fem, Sexarbeiterin aus Berlin, findet die vom Staat vorgeschriebenen Gesundheitsberatungen nicht sinnvoll. "Unser Körper ist unser Kapital, uns liegt viel daran, dass er gesund bleibt", argumentiert sie. Eigentlich seien die Sexarbeiter selbst die Gesundheitsexpertinnen. Emy Fem fühlt sich vom Prostituiertenschutzgesetz stigmatisiert und bevormundet. Statt Sexarbeit zu regulieren, schaffe es für Sexarbeiter nur Probleme.
Eine Frau in knapper Kleidung steht vor einer Graffitti-Wand.
Sexarbeiterin Emy Fem"Ich wollte einen Job, mit dem ich in kurzer Zeit viel Geld verdienen kann"
So kritisiert die Sexarbeiterin beispielsweise die baulichen Anforderungen an Wohnungsbordelle. Das neue Gesetz sieht vor, dass es in Wohnungsbordellen zwei getrennte Toiletten für beide Geschlechter geben muss. Denn die Vorgabe gilt laut Arbeitsstättenverordnung für alle Gewerberäume. "Du darfst mit dem Kunden Sex haben, aber danach nicht auf dasselbe Klo gehen", kommentiert sie.
Ein Mann mit Nasenpiercing schaut vor einem Regenbogen-Plakat in die Kamera.
Martin Thiele von der Aidshilfe ist ein Kritiker des Prostituiertenschutzgesetzes.
Auch Martin Thiele, der Geschäftsführer der Aidshilfe Sachsen-Anhalt Süd, kritisiert, wie das Gesetz in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird. In Halle, sagt er, sei aktuell dieselbe Person für HIV-Tests zuständig, die auch die Gesundheitsberatungen mache. So seien für die Sexarbeiterinnen faktisch gerade keine anonymen HIV-Tests mehr möglich. Doch eigentlich soll in Gesundheitsämtern jeder die Möglichkeit haben, sich anonym auf HIV testen zu lassen. In Halle wird das für Sexarbeiter erst ab Ende 2019 wieder möglich sein.
Stigmatisiert statt geschützt
Thiele ergänzt: Die Schutzwirkung, die eigentlich das Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes gewesen sei, erreiche es nicht. Zum Beweis zitiert er einen Bericht des Landtages in Nordrhein-Westfalen. Der hatte über die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) schon 2017 entschieden, während der Landtag in Sachsen-Anhalt dafür bis 2019 brauchte. Der Sachstandsbericht des Landtages Nordrhein-Westfalen zum Prostituiertenschutzgesetz kommt zum Schluss, dass sich durch das neue Gesetz Sexarbeit vermehrt in die Illegalität zurückgezogen haben.
Es muss bilanziert werden, dass sich nur eine Minderheit der beobachteten Personen durch das ProstSchG geschützt und unterstützt fühlte. Eine wesentlich größere Anzahl von Sexarbeiterinnen beschrieb, sich durch dieses Gesetz oder die damit einhergehenden Prozesse kontrolliert, entmündigt, stigmatisiert und kriminalisiert zu fühlen.
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in NRW
Gesetz verhindert Zwangsprostitution nicht
Unter den Diskutierenden scheint Einigkeit zu herrschen: Das Gesetz ist nicht effektiv. Doch dann ergreift eine Zuschauerin der Podiumsdiskussion Partei für das Gesetz. Sie erinnert an das eigentliche Ziel des Gesetzes – Sexarbeiterinnen zu schützen, indem Zwang aufgedeckt wird: Man müsse doch auch an diejenigen denken, die den Beruf nicht freiwillig ausübten, sagt sie. Dafür brauche man Gesetze.
Kurz herrscht Schweigen im Raum. Später sagt Martin Thiele von der Aidshilfe, seiner Erfahrung nach helfe gegen Zwangsprostitution nur aufsuchende Sozialarbeit. Man müsse zu den Sexarbeiterinnen hingehen, immer wieder mit ihnen reden, eine Beziehung zu ihnen aufbauen. "Bis die Menschen einem vertrauen, braucht es Zeit", erklärt er. Das sei schwierig – und teuer.
Auch das Prostituiertenschutzgesetz hat die Kommunen Geld gekostet. Teilweise mussten neue Arbeitsplätze geschaffen werden, damit Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sich anmelden und die Gesundheitsberatungen machen konnten. Genug Sozialarbeiter zu bezahlen, die den Sexarbeitern viel Zeit widmen, um Zwangsprostitution zu erkennen und Ausstiegsmöglichkeiten daraus anzubieten: Würden Sexarbeiterinnen auf diese Weise geschützt, wäre das noch teurer.
Quelle: MDR/aso
Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2019, 08:56 Uhr
2 Kommentare bis jetzt
16.07.2019 15:03 Janus 2
Menschen, welche anderen Erwachsenen Menschen nicht gestatten wollen für Geld einvernehmliche Sex zu haben, könnte man in ihrer bevormundenden Art auch als widerlich beschreiben. Selbstverständlich nur, wenn man intolerant und moralinsauer wäre.
15.07.2019 12:15 Annerose will 1
Prostitution ob mit oder ohne Zwang ist widerlich, zutiefst unsittlich und gehörte radikal verboten ! Dafür demonstriert keiner und der Staat toleriert das unumwunden.
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/lande ... z-100.html
Bei einer Podiumsdiskussion in Halle ist ein neues Gesetz zur Sexarbeit einhellig kritisiert worden. Sein eigentliches Ziel – Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu schützen – verfehlt das Gesetz. Denn dazu bräuchte es andere Maßnahmen.
Alisa Sonntag
von Alisa Sonntag, MDR SACHSEN-ANHALT
Geschäftsräume mit großen Fenstern.
Veranstaltungsort der Podiumsdiskussion: das BBZ lebensart in Halle. Es engagiert sich in der LSBTI-Szene.
Noch sind im Begegnungs- und Beratungszentrum (BBZ) lebensart in Halle nicht alle Stühle besetzt. Die meisten werden sich im Laufe des Abends aber noch füllen. Wenn man den Raum betritt, merkt man: Mann und Frau, Bart an dem einen, Schminke an der anderen – solche Regeln scheinen für die meisten Menschen hier in dem Fachzentrum für geschlechtlich-sexuelle Identität keine Rolle zu spielen. An diesem Abend geht es im BBZ lebensart bei einer Podiumsdiskussion um sensible Themen: das neue Prostituiertenschutzgesetz und Sexarbeit aus LSBTI-Perspektive.
Das Podium, auf dem die Diskussion stattfindet, ist ein großes Sofa. Auf dem sitzen Gäste, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Ants Kiel vom BBZ lebensart hat zwei Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes im Saalekreis eingeladen, die von der Gesundheitsberatung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erzählen. Außerdem sitzen da Martin Thiele, der als Geschäftsführer der Aidshilfe Sachsen-Anhalt Süd auch mit Sexarbeitern und ihren Kunden zu tun hat, und Emy Fem, eine Sexarbeiterin aus Berlin.
Sexarbeit versus Prostitution
Auf die Bedürfnisse der Sexarbeiter eingehen
Seit März 2019 müssen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Sachsen-Anhalt sich beim Ordnungsamt anmelden und regelmäßig verpflichtende Gesundheitsberatungen in Anspruch nehmen. So wird in Sachsen-Anhalt das bundesweite Prostituiertenschutzgesetz in die Praxis umgesetzt. Annett Bräunlich-Andel und Viktoria Eisenhardt vom Gesundheitsamt aus dem Saalekreis sind unter anderem für die Gesundheitsberatungen von Sexarbeitern zuständig. Am Anfang sei das für sie Neuland gewesen, erzählen sie: "Das Problem war, dass es noch keine offiziellen Zahlen gab. Wir konnten nicht einschätzen, wie viele Menschen kommen würden."
Heute wissen die beiden Frauen mehr: 18 Sexarbeiterinnen haben seit dem März 2019 die Gesundheitsberatung bei ihnen gemacht, die nötig ist, um sich als Sexarbeiterin anmelden zu können. Die Gesundheitsberatungen stimmen die Frauen auf den Wissensstand der Sexarbeiter ab, die zu ihnen kommen: "Natürlich werden wir einer Frau, die seit zehn Jahren in dem Geschäft arbeitet, nicht noch einmal die grundlegendsten Dinge erklären." Es gehe darum, auf die Sexarbeiter und ihre Bedürfnisse einzugehen. Deswegen sei auch jede Beratung anders. "Wir haben mit den Frauen auch viel gelacht", sagt Bräunlich-Andel.
Prostituierte sitzen in einem Bordell
Prostituiertenschutzgesetz: Wo Regeln für Sexarbeit an ihre Grenzen stoßen
"Sex haben, aber danach nicht auf dasselbe Klo gehen"
Emy Fem, Sexarbeiterin aus Berlin, findet die vom Staat vorgeschriebenen Gesundheitsberatungen nicht sinnvoll. "Unser Körper ist unser Kapital, uns liegt viel daran, dass er gesund bleibt", argumentiert sie. Eigentlich seien die Sexarbeiter selbst die Gesundheitsexpertinnen. Emy Fem fühlt sich vom Prostituiertenschutzgesetz stigmatisiert und bevormundet. Statt Sexarbeit zu regulieren, schaffe es für Sexarbeiter nur Probleme.
Eine Frau in knapper Kleidung steht vor einer Graffitti-Wand.
Sexarbeiterin Emy Fem"Ich wollte einen Job, mit dem ich in kurzer Zeit viel Geld verdienen kann"
So kritisiert die Sexarbeiterin beispielsweise die baulichen Anforderungen an Wohnungsbordelle. Das neue Gesetz sieht vor, dass es in Wohnungsbordellen zwei getrennte Toiletten für beide Geschlechter geben muss. Denn die Vorgabe gilt laut Arbeitsstättenverordnung für alle Gewerberäume. "Du darfst mit dem Kunden Sex haben, aber danach nicht auf dasselbe Klo gehen", kommentiert sie.
Ein Mann mit Nasenpiercing schaut vor einem Regenbogen-Plakat in die Kamera.
Martin Thiele von der Aidshilfe ist ein Kritiker des Prostituiertenschutzgesetzes.
Auch Martin Thiele, der Geschäftsführer der Aidshilfe Sachsen-Anhalt Süd, kritisiert, wie das Gesetz in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird. In Halle, sagt er, sei aktuell dieselbe Person für HIV-Tests zuständig, die auch die Gesundheitsberatungen mache. So seien für die Sexarbeiterinnen faktisch gerade keine anonymen HIV-Tests mehr möglich. Doch eigentlich soll in Gesundheitsämtern jeder die Möglichkeit haben, sich anonym auf HIV testen zu lassen. In Halle wird das für Sexarbeiter erst ab Ende 2019 wieder möglich sein.
Stigmatisiert statt geschützt
Thiele ergänzt: Die Schutzwirkung, die eigentlich das Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes gewesen sei, erreiche es nicht. Zum Beweis zitiert er einen Bericht des Landtages in Nordrhein-Westfalen. Der hatte über die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) schon 2017 entschieden, während der Landtag in Sachsen-Anhalt dafür bis 2019 brauchte. Der Sachstandsbericht des Landtages Nordrhein-Westfalen zum Prostituiertenschutzgesetz kommt zum Schluss, dass sich durch das neue Gesetz Sexarbeit vermehrt in die Illegalität zurückgezogen haben.
Es muss bilanziert werden, dass sich nur eine Minderheit der beobachteten Personen durch das ProstSchG geschützt und unterstützt fühlte. Eine wesentlich größere Anzahl von Sexarbeiterinnen beschrieb, sich durch dieses Gesetz oder die damit einhergehenden Prozesse kontrolliert, entmündigt, stigmatisiert und kriminalisiert zu fühlen.
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in NRW
Gesetz verhindert Zwangsprostitution nicht
Unter den Diskutierenden scheint Einigkeit zu herrschen: Das Gesetz ist nicht effektiv. Doch dann ergreift eine Zuschauerin der Podiumsdiskussion Partei für das Gesetz. Sie erinnert an das eigentliche Ziel des Gesetzes – Sexarbeiterinnen zu schützen, indem Zwang aufgedeckt wird: Man müsse doch auch an diejenigen denken, die den Beruf nicht freiwillig ausübten, sagt sie. Dafür brauche man Gesetze.
Kurz herrscht Schweigen im Raum. Später sagt Martin Thiele von der Aidshilfe, seiner Erfahrung nach helfe gegen Zwangsprostitution nur aufsuchende Sozialarbeit. Man müsse zu den Sexarbeiterinnen hingehen, immer wieder mit ihnen reden, eine Beziehung zu ihnen aufbauen. "Bis die Menschen einem vertrauen, braucht es Zeit", erklärt er. Das sei schwierig – und teuer.
Auch das Prostituiertenschutzgesetz hat die Kommunen Geld gekostet. Teilweise mussten neue Arbeitsplätze geschaffen werden, damit Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sich anmelden und die Gesundheitsberatungen machen konnten. Genug Sozialarbeiter zu bezahlen, die den Sexarbeitern viel Zeit widmen, um Zwangsprostitution zu erkennen und Ausstiegsmöglichkeiten daraus anzubieten: Würden Sexarbeiterinnen auf diese Weise geschützt, wäre das noch teurer.
Quelle: MDR/aso
Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2019, 08:56 Uhr
2 Kommentare bis jetzt
16.07.2019 15:03 Janus 2
Menschen, welche anderen Erwachsenen Menschen nicht gestatten wollen für Geld einvernehmliche Sex zu haben, könnte man in ihrer bevormundenden Art auch als widerlich beschreiben. Selbstverständlich nur, wenn man intolerant und moralinsauer wäre.
15.07.2019 12:15 Annerose will 1
Prostitution ob mit oder ohne Zwang ist widerlich, zutiefst unsittlich und gehörte radikal verboten ! Dafür demonstriert keiner und der Staat toleriert das unumwunden.
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/lande ... z-100.html
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- Beiträge: 4100
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: DRESDEN & SACHSEN
Nachtrag zu Karo e.V. : Michael Heide der ehemalige Kontaktmann des LfV-Sachsen von Cathrin Schauer-Kelpin ist offenkundig nicht mehr Mitglied des Vorstandes von Karo e.V. https://www.karo-ev.de/ueber-karo-e.v./ ... eiter.html .
Hier die aktuelle Publikation des Vereins https://www.karo-ev.de/cms/upload/downl ... ktuell.pdf
'Kasharius grüßt
Hier die aktuelle Publikation des Vereins https://www.karo-ev.de/cms/upload/downl ... ktuell.pdf
'Kasharius grüßt