http://www.blick.ch/news/schweiz/prosti ... 32182.htmlProstitution:
Der Bundesrat will Prostitution in der Schweiz nicht untersagen
Der Bundesrat will die Prostitution nicht verbieten. Die im Zusammenhang mit Prostitution und Menschenhandel entstehenden Probleme sollten aber nicht banalisiert werden, hält er in einem Bericht fest. Dieser nennt Massnahmen für den Umgang mit der Prostitution.
Bestellt hatte den Bericht der Nationalrat mit mehreren Postulaten. Verfasst wurde das 140-seitige Papier vom Bundesamt für Polizei fedpol. Mit einbezogen wurden Fachleute anderer Verwaltungsstellen sowie von ausserhalb, aber auch Ländervergleiche und Fachliteratur.
Erfahrungen aus dem Ausland zeigen laut dem Bericht, dass ein Verbot oder eine Liberalisierung alleine negative Begleiterscheinungen für die Prostituierten und auch die Gesellschaft nicht steuern können. Ergänzende Massnahmen würden mehr Erfolg versprechen.
Entwicklungen zu beurteilen, ist allerdings schwierig, weil keine Zahlen zur Verfügung stehen, weder zur Prostitution noch zum Menschenhandel mit dem Zweck, Menschen sexuell auszubeuten.
Der Bericht pocht denn auch auf Studien, um die Datenlage zu verbessern. Ebenso sollen Frauen und Männer, die sich prostituieren, besseren Zugang zur Gesundheitsvorsorge haben. Weiter braucht es laut dem Bericht Gesetzesbestimmungen für den Schutz von Prostituierten. Diese sollen das Phänomen zumindest nicht fördern.
Weiter empfehlen die Autoren des Berichts, Massnahmen zu prüfen, um Missbrauche in der Prostitution und den Menschenhandel zu bekämpfen. Für die meisten aufgelisteten Massnahmen sind die Kantone zuständig.
Länderberichte SCHWEIZ
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Bundesrat will Prostitution in der Schweiz nicht untersagen
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Prostitution und Menschenhandel ‒ Bundesrat legt Bericht vor
Bern, 05.06.2015 - In einem Bericht über "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" analysiert der Bundesrat den Umgang mit der Prostitution in der Schweiz und zeigt diesbezügliche Erfahrungen im Ausland sowie mögliche Massnahmen auf, um den Schutz von Prostituierten zu stärken und Missbräuche und Menschenhandel zu bekämpfen. Nach Ansicht des Bundesrates soll Prostitution in der Schweiz nicht verboten, die mit der Prostitution verbundenen Probleme sollen aber auch nicht banalisiert werden.
Der Bericht, der im Auftrag des Parlaments erarbeitet wurde, beleuchtet neben den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz auch die Regelungssysteme ausgewählter Länder in Bezug auf die Prostitution. Er zeigt beispielsweise die Erfahrungen mit dem Sex-Kaufverbot in Schweden auf. Im Ergebnis zeigt sich, dass jedes Land einen am jeweiligen Menschenbild und Gesellschaftsideal angepassten Lösungsansatz verfolgt, welcher für die Schweiz nicht uneingeschränkt übertragbar ist. Die Internationalität der beiden Phänomene Prostitution und Menschenhandel sowie deren gesamtschweizerische Wirkung erfordern ein koordiniertes und strategisch einheitlich ausgerichtetes Vorgehen der beteiligten Behörden.
Fünf mögliche Ziele
Gestützt auf die Analysen und Erkenntnisse des Berichts formuliert der Bundesrat fünf mögliche Ziele für den Umgang mit Prostitution:
Die Datenlage zu Prostitution und Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wird verbessert.
Der Zugang von Prostituierten zur Gesundheitsvorsorge wird verbessert.
Das Risiko von Prostituierten, Opfer von Gewalt und/oder einer Straftat zu werden, wird minimiert.
Der Schutz der Prostituierten wird mittels gesetzlicher Regelungen gestärkt; die Prostitution wird dadurch reduziert oder zumindest nicht gefördert.
Konkrete Massnahmen werden geprüft, um Missbräuche in der Prostitution sowie den Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen.
Zur Umsetzung dieser Ziele zeigt der Bundesrat im Bericht verschiedene mögliche Massnahmen auf, die sich auf Erfahrungen in den Kantonen und in anderen Ländern oder auf Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem 2014 erstellten Expertenbericht Hilber ("Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikbereich") stützen. In der föderalistisch organisierten Schweiz liegt die Umsetzung solcher Massnahmen primär in der Kompetenz der Kantone.
Interdisziplinäres Expertenteam
Der Bundesrat wurde vom Nationalrat in mehreren Postulaten beauftragt, die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und die Verbesserung des Schutzes von Prostituierten genauer zu beleuchten. Der Bericht erfolgt in Beantwortung der Postulate 12.4162 Streiff-Feller, 13.3332 Caroni, 13.4033 Feri und 13.4045 Fehr. Er wurde durch das Bundesamt für Polizei fedpol im Auftrag des Bundesrates unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, aus Einschätzungen von Fachpersonen, Erkenntnissen aus der Fachliteratur sowie Urteilen und Studien aus anderen Ländern erstellt.
Der Bericht soll dem Parlament als Grundlage dienen, um über den konkreten Handlungsbedarf und die Umsetzung geeigneter Massnahmen zu entscheiden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es heute weder zu Prostitution noch zu Menschenhandel zuverlässige Zahlen gibt.
https://www.news.admin.ch/dokumentation ... g-id=57544
Bern, 05.06.2015 - In einem Bericht über "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" analysiert der Bundesrat den Umgang mit der Prostitution in der Schweiz und zeigt diesbezügliche Erfahrungen im Ausland sowie mögliche Massnahmen auf, um den Schutz von Prostituierten zu stärken und Missbräuche und Menschenhandel zu bekämpfen. Nach Ansicht des Bundesrates soll Prostitution in der Schweiz nicht verboten, die mit der Prostitution verbundenen Probleme sollen aber auch nicht banalisiert werden.
Der Bericht, der im Auftrag des Parlaments erarbeitet wurde, beleuchtet neben den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz auch die Regelungssysteme ausgewählter Länder in Bezug auf die Prostitution. Er zeigt beispielsweise die Erfahrungen mit dem Sex-Kaufverbot in Schweden auf. Im Ergebnis zeigt sich, dass jedes Land einen am jeweiligen Menschenbild und Gesellschaftsideal angepassten Lösungsansatz verfolgt, welcher für die Schweiz nicht uneingeschränkt übertragbar ist. Die Internationalität der beiden Phänomene Prostitution und Menschenhandel sowie deren gesamtschweizerische Wirkung erfordern ein koordiniertes und strategisch einheitlich ausgerichtetes Vorgehen der beteiligten Behörden.
Fünf mögliche Ziele
Gestützt auf die Analysen und Erkenntnisse des Berichts formuliert der Bundesrat fünf mögliche Ziele für den Umgang mit Prostitution:
Die Datenlage zu Prostitution und Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wird verbessert.
Der Zugang von Prostituierten zur Gesundheitsvorsorge wird verbessert.
Das Risiko von Prostituierten, Opfer von Gewalt und/oder einer Straftat zu werden, wird minimiert.
Der Schutz der Prostituierten wird mittels gesetzlicher Regelungen gestärkt; die Prostitution wird dadurch reduziert oder zumindest nicht gefördert.
Konkrete Massnahmen werden geprüft, um Missbräuche in der Prostitution sowie den Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen.
Zur Umsetzung dieser Ziele zeigt der Bundesrat im Bericht verschiedene mögliche Massnahmen auf, die sich auf Erfahrungen in den Kantonen und in anderen Ländern oder auf Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem 2014 erstellten Expertenbericht Hilber ("Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikbereich") stützen. In der föderalistisch organisierten Schweiz liegt die Umsetzung solcher Massnahmen primär in der Kompetenz der Kantone.
Interdisziplinäres Expertenteam
Der Bundesrat wurde vom Nationalrat in mehreren Postulaten beauftragt, die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und die Verbesserung des Schutzes von Prostituierten genauer zu beleuchten. Der Bericht erfolgt in Beantwortung der Postulate 12.4162 Streiff-Feller, 13.3332 Caroni, 13.4033 Feri und 13.4045 Fehr. Er wurde durch das Bundesamt für Polizei fedpol im Auftrag des Bundesrates unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, aus Einschätzungen von Fachpersonen, Erkenntnissen aus der Fachliteratur sowie Urteilen und Studien aus anderen Ländern erstellt.
Der Bericht soll dem Parlament als Grundlage dienen, um über den konkreten Handlungsbedarf und die Umsetzung geeigneter Massnahmen zu entscheiden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es heute weder zu Prostitution noch zu Menschenhandel zuverlässige Zahlen gibt.
https://www.news.admin.ch/dokumentation ... g-id=57544
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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XENIA Fachstelle Sexarbeit
·
*Stellungnahme von PROKORE zum Bericht des Bundesrates über Prostitution und Menschenhandel*
Das Netzwerk PROKORE (schweizerisches Netzwerk zur Verteidigung der Rechte von Personen, die in Berufen des Sexgewerbes arbeiten), begrüsst die Feststellung des Bundesrates, dass auf ein Prostitutionsverbot verzichtet wird. Hingegen haben wir mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Reduktion der Angebote mittels gesetzlicher Regelungen den Schutz der Sexarbeitenden stärken solle.
http://xeniabern.ch/ressources/editorfi ... 150605.pdf
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*Stellungnahme von PROKORE zum Bericht des Bundesrates über Prostitution und Menschenhandel*
Das Netzwerk PROKORE (schweizerisches Netzwerk zur Verteidigung der Rechte von Personen, die in Berufen des Sexgewerbes arbeiten), begrüsst die Feststellung des Bundesrates, dass auf ein Prostitutionsverbot verzichtet wird. Hingegen haben wir mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Reduktion der Angebote mittels gesetzlicher Regelungen den Schutz der Sexarbeitenden stärken solle.
http://xeniabern.ch/ressources/editorfi ... 150605.pdf
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
In der Schweiz gibt es 902 Bordelle – die meisten werden von Frauen geführt
Einst war sie Diakonin. Studierte an einer kirchlichen Fachhochschule für Diakonie und Religionspädagogik. Heute betreibt die evangelische Seelsorgerin in der Schweiz einen Rotlicht-Betrieb. Gutausgebildete Puff-Betreiberinnen und -betreiber sind in der Schweiz keine Ausnahmeerscheinung: Jede vierte Frau, die ein solches Etablissement führt, hat das Gymnasium besucht. Gar jede achte die Uni. Bei den Puff-Chefs verfügt jeder siebte über einen akademischen Abschluss. Der bekannteste ist der Jurist Ingo Heidbrink, der unter anderen den Saunaclub «Globe» in Schwerzenbach ZH besitzt.
Die Studie
Die Angaben über den beruflichen Hintergrund von Salon-Betreibern und -Betreiberinnen finden sich in der soeben veröffentlichten Studie der Kriminologen Lorenz Biberstein und Martin Killias, die sie im Auftrag des Bundesamtes für Polizei (fedpol) erstellt haben. Sie untersuchten «Ausmass und Struktur des Sexarbeitsmarkts in der Schweiz». Die Autoren versandten an 543 Rotlicht-Betriebe einen detaillierten Fragebogen. 99 haben ihn beantwortet. Es ist die umfassendste Studie über das Rotlicht-Business.
Die Betriebe
Polizeilich registriert sind 1879 Milieu-Betriebe. Das Internetregister der Branche, lustmap.ch, führt 1055 auf. Die Differenzen sind darum so gross, weil viele, vor allem kleinere Etablissements, relativ schnell nach ihrer Eröffnung wieder eingehen. Fanden sie mal Eingang in ein Register, verbleiben sie meist auch dort. Identifizieren konnten die Studienautoren Lorenz Biberstein und Martin Killias 902 Salons, Saunaclubs, Kontaktbars oder Escortservices. In 331 arbeiten mehr als 3 Frauen, in 436 weniger als 3. 135 Betriebe machten dazu keine Angaben. Effektiv kontaktiert werden konnten, wie gesagt, 543.
Am meisten Bordelle gibt es in den Kantonen Basel-Stadt und Zürich. An vierter Stelle liegt der Kanton Aargau mit 90 und an siebter Stelle der Kanton Solothurn mit 55. Mehr als die Hälfte werden von Frauen geführt. Gar drei Viertel sind es bei Kleinbetrieben. Hingegen werden Grossbordelle mehrheitlich von Männern beherrscht. Sieben von zehn Chefs oder Chefinnen sind mehr als 40 Jahre alt.
Die Zahlen zum Geschäft Sex.
Quelle: Zur Verfuegung gestellt
Die Stripclubs
Cabarets oder Nightclubs haben heute wirtschaftlich einen schweren Stand. Mitte der 90er-Jahre gab es rund 450. Nun sind es noch 130. Der Hauptgrund für den Einbruch ist die 1992 erfolgte Revision des Sexualstrafrechts. Zuvor waren bordellähnliche Betrieb verboten. Danach investierten clevere Geschäftemacher in lukrative Grossbordelle. Eingebaut haben sie diese in Industrieliegenschaften oder nicht mehr rentablen Fitnesszentren. Dutzende von Frauen bieten hier ihre Dienste an. Möglich machte dies auch die Personenfreizügigkeit mit der EU. Sie führte dazu, dass seit 2002 Frauen aus West- und seit 2006 auch aus Osteuropa legal in der Schweiz anschaffen dürfen. Die Konkurrenz dieser «Lusttempel» machte Stripclubs den Garaus, wo Freier erst viel Geld für Champagner ausgeben müssen, bis es zur Sache geht.
Die Sexworkerinnen
Gestützt auf die Angaben des Branchenregisters im Internet haben die Studienautoren errechnet, dass die Rotlicht-Betriebe täglich rund 4700 Sexarbeiterinnen beschäftigen. Davon befinden sich 1452 im Kanton Zürich. Allerdings werde ein solcher Arbeitsplatz oft von mehreren Frauen pro Jahr belegt. Nur jede siebte Sexarbeiterin hat einen Schweizer Pass. Rund 37 Prozent aller anderen Prostituierten stammen aus Rumänien, Ungarin und Deutschland.
Für die Auskunft gebenden Puff-Betreiber ist es offenbar kein Problem, Frauen zu rekrutieren. Kleinbetriebe erhalten wöchentlich bis zu fünf Bewerbungen. Bei den Grossbetrieben sind es bis zu zehn. Im Milieu tätig sein wollen mehr als die Hälfte der Frauen, weil sie damit ihre Lebensumstände verbessern sowie schneller und obendrein mehr Geld verdienen können als mit einem anderen Job.
Die meisten Frauen erfahren von anderen Prostituierten, wo sie anschaffen können. Ein Fünftel der Kontaktaufnahmen zu Bordellen geschieht über Internetwerbung oder Inserate. Sehr selten versuchen spezialisierte Vermittler oder Familienangehörige einen Kontakt anzubahnen. Daher kommen die Studienautoren zum Schluss: «Die hohe Zahl der Bewerbungen spricht nicht dafür, dass die Sexarbeiterinnen durch viel Druck oder Täuschung dazu gebracht werden müssen, in diesem Sektor zu arbeiten.» Zwangssituationen seien in erster Linie Frauen ausgesetzt aus Ländern, die nicht legal in der Schweiz arbeiten dürfen. Sie stammen meist aus Afrika.
Die Zahl der für Escort-Services tätigen Prostituierten schätzen die Autoren auf 250. Stripclubs beschäftigen rund 800 Tänzerinnen mit einer sogenannten L-Bewilligung. Sie dürfen während acht Monaten arbeiten. Auf der Strasse schaffen 250 Frauen an. Einen Strassenstrich gibt es in neun Kantonen, darunter einen in Olten SO sowie weitere in den Städten Basel und Zürich. Deren Anteil am gesamten Sexarbeitsmarkt beläuft sich auf lediglich fünf Prozent. Die auf der Strasse anschaffenden Frauen sind weit mehr Gewalt ausgeliefert als «Indoor»-Sexarbeiterinnen – sei es durch Zuhälter oder durch Freier.
Total gebe es in der Schweiz rund 6000 Arbeitsplätze für Sexarbeiterinnen in der Schweiz, schreiben die Studienautoren. Insgesamt könnten in der Schweiz in den rund 900 «Indoor»-Betrieben alljährlich bis zu 16'000 Prostituierte anschaffen, da sich im Schnitt vier einen Arbeitsplatz teilen.
Die Freier
Gemäss den Befragungen suchen täglich zwischen 6200 und 18'700 Männer die Rotlicht-Etablissements auf. Diese Zahlen beruhen auf zwei Hochrechnungen: Eine auf der Basis der 543 angeschriebenen Bordelle, eines auf der Basis der 1000 im Internetregister verzeichneten Betrieben. Jährlich dürften diese Etablissements also 2,2 bis 6,7 Millionen Kunden bedienen.
Die Studienautoren schätzen, dass rund 125 000 Männer regelmässig ein Rotlicht-Betrieb frequentieren. Das sind 5 Prozent aller Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Rund die Hälfte dürften im Alter zwischen 40 und 60 Jahren sein. Jünger als 20 sind 2,6 Prozent, älter als 60 weitere 3,5 Prozent.
Die Preise
In den Siebzigerjahren galt: Sex kostet mindestens 100 Franken. Diese Grenze ist längst gefallen: Heute zahlen Freier für 15 Minuten Sex meist weniger. Mehr als 200 Franken kosten Dienste ab 30 Minuten bis eine Stunde. Gutverdienende Prostituierte erzielen in der Regel ein Netto-Tageseinkommen von bis zu 1000 Franken. Es gibt aber auch viele, die weniger als 200 Franken einnehmen. Im Schnitt verdiene eine Prostituierte ein Brutto-Jahreseinkommen von 125'000 Franken. Der Nettoverdienst ist erheblich tiefer: Ein Teil der Erträge geht an die Bordelliers. Dazu kommen Ausgaben für die An- und Abreise sowie die Unterkunft zum Übernachten.
Der Umsatz
Seit 2012 fliessen die Umsätze des Rotlicht-Milieus auch in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ein. Rund 3 Milliarden Franken tragen die Umsätze der Sexworkerinnen gemäss Bundesamt für Statistik zum Bruttoinlandsprodukt bei. Das ist gemäss der Studienautoren viel zu hoch. Aufgrund ihrer Hochrechnungen auf der Basis der täglichen Puff-Kunden kommen sie auf 0,5 bis 1 Milliarde Franken. Dazu kommen die Erträge der Frauen, die auf der Strasse arbeiten, sowie der Stripperinnen. Letztere prostituieren sich meist auch. Vom kargen Lohn, den ihnen Cabaret-Betreiber bezahlen, können sie nicht leben. Diese 1000 Frauen dürften weitere 110 Millionen Franken einnehmen.
Die Hälfte der Kleinbetriebe erwirtschaftet einen Gewinn von bis zu 5000 Franken im Monat. Das erreicht auch ein Viertel der Grossbetriebe. Jeder Fünfte kommt auf bis zu 10'000 Franken. Den grössten Reibach machen meist Saunaclubs, in denen Dutzende von Frauen anschaffen. Freier zahlen hier meist einen Eintritt im Schnitt von etwas über 100 Franken. Dazu kommt der Umsatz im Gastronomiebereich — beispielsweise mit alkoholischen Getränken. Hier lassen sich die Kunden eben stundenlang rundum bedienen. Auch in der Sauna oder im Pornokino.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/i ... -129304990

Einst war sie Diakonin. Studierte an einer kirchlichen Fachhochschule für Diakonie und Religionspädagogik. Heute betreibt die evangelische Seelsorgerin in der Schweiz einen Rotlicht-Betrieb. Gutausgebildete Puff-Betreiberinnen und -betreiber sind in der Schweiz keine Ausnahmeerscheinung: Jede vierte Frau, die ein solches Etablissement führt, hat das Gymnasium besucht. Gar jede achte die Uni. Bei den Puff-Chefs verfügt jeder siebte über einen akademischen Abschluss. Der bekannteste ist der Jurist Ingo Heidbrink, der unter anderen den Saunaclub «Globe» in Schwerzenbach ZH besitzt.
Die Studie
Die Angaben über den beruflichen Hintergrund von Salon-Betreibern und -Betreiberinnen finden sich in der soeben veröffentlichten Studie der Kriminologen Lorenz Biberstein und Martin Killias, die sie im Auftrag des Bundesamtes für Polizei (fedpol) erstellt haben. Sie untersuchten «Ausmass und Struktur des Sexarbeitsmarkts in der Schweiz». Die Autoren versandten an 543 Rotlicht-Betriebe einen detaillierten Fragebogen. 99 haben ihn beantwortet. Es ist die umfassendste Studie über das Rotlicht-Business.
Die Betriebe
Polizeilich registriert sind 1879 Milieu-Betriebe. Das Internetregister der Branche, lustmap.ch, führt 1055 auf. Die Differenzen sind darum so gross, weil viele, vor allem kleinere Etablissements, relativ schnell nach ihrer Eröffnung wieder eingehen. Fanden sie mal Eingang in ein Register, verbleiben sie meist auch dort. Identifizieren konnten die Studienautoren Lorenz Biberstein und Martin Killias 902 Salons, Saunaclubs, Kontaktbars oder Escortservices. In 331 arbeiten mehr als 3 Frauen, in 436 weniger als 3. 135 Betriebe machten dazu keine Angaben. Effektiv kontaktiert werden konnten, wie gesagt, 543.
Am meisten Bordelle gibt es in den Kantonen Basel-Stadt und Zürich. An vierter Stelle liegt der Kanton Aargau mit 90 und an siebter Stelle der Kanton Solothurn mit 55. Mehr als die Hälfte werden von Frauen geführt. Gar drei Viertel sind es bei Kleinbetrieben. Hingegen werden Grossbordelle mehrheitlich von Männern beherrscht. Sieben von zehn Chefs oder Chefinnen sind mehr als 40 Jahre alt.
Die Zahlen zum Geschäft Sex.
Quelle: Zur Verfuegung gestellt
Die Stripclubs
Cabarets oder Nightclubs haben heute wirtschaftlich einen schweren Stand. Mitte der 90er-Jahre gab es rund 450. Nun sind es noch 130. Der Hauptgrund für den Einbruch ist die 1992 erfolgte Revision des Sexualstrafrechts. Zuvor waren bordellähnliche Betrieb verboten. Danach investierten clevere Geschäftemacher in lukrative Grossbordelle. Eingebaut haben sie diese in Industrieliegenschaften oder nicht mehr rentablen Fitnesszentren. Dutzende von Frauen bieten hier ihre Dienste an. Möglich machte dies auch die Personenfreizügigkeit mit der EU. Sie führte dazu, dass seit 2002 Frauen aus West- und seit 2006 auch aus Osteuropa legal in der Schweiz anschaffen dürfen. Die Konkurrenz dieser «Lusttempel» machte Stripclubs den Garaus, wo Freier erst viel Geld für Champagner ausgeben müssen, bis es zur Sache geht.
Die Sexworkerinnen
Gestützt auf die Angaben des Branchenregisters im Internet haben die Studienautoren errechnet, dass die Rotlicht-Betriebe täglich rund 4700 Sexarbeiterinnen beschäftigen. Davon befinden sich 1452 im Kanton Zürich. Allerdings werde ein solcher Arbeitsplatz oft von mehreren Frauen pro Jahr belegt. Nur jede siebte Sexarbeiterin hat einen Schweizer Pass. Rund 37 Prozent aller anderen Prostituierten stammen aus Rumänien, Ungarin und Deutschland.
Für die Auskunft gebenden Puff-Betreiber ist es offenbar kein Problem, Frauen zu rekrutieren. Kleinbetriebe erhalten wöchentlich bis zu fünf Bewerbungen. Bei den Grossbetrieben sind es bis zu zehn. Im Milieu tätig sein wollen mehr als die Hälfte der Frauen, weil sie damit ihre Lebensumstände verbessern sowie schneller und obendrein mehr Geld verdienen können als mit einem anderen Job.
Die meisten Frauen erfahren von anderen Prostituierten, wo sie anschaffen können. Ein Fünftel der Kontaktaufnahmen zu Bordellen geschieht über Internetwerbung oder Inserate. Sehr selten versuchen spezialisierte Vermittler oder Familienangehörige einen Kontakt anzubahnen. Daher kommen die Studienautoren zum Schluss: «Die hohe Zahl der Bewerbungen spricht nicht dafür, dass die Sexarbeiterinnen durch viel Druck oder Täuschung dazu gebracht werden müssen, in diesem Sektor zu arbeiten.» Zwangssituationen seien in erster Linie Frauen ausgesetzt aus Ländern, die nicht legal in der Schweiz arbeiten dürfen. Sie stammen meist aus Afrika.
Die Zahl der für Escort-Services tätigen Prostituierten schätzen die Autoren auf 250. Stripclubs beschäftigen rund 800 Tänzerinnen mit einer sogenannten L-Bewilligung. Sie dürfen während acht Monaten arbeiten. Auf der Strasse schaffen 250 Frauen an. Einen Strassenstrich gibt es in neun Kantonen, darunter einen in Olten SO sowie weitere in den Städten Basel und Zürich. Deren Anteil am gesamten Sexarbeitsmarkt beläuft sich auf lediglich fünf Prozent. Die auf der Strasse anschaffenden Frauen sind weit mehr Gewalt ausgeliefert als «Indoor»-Sexarbeiterinnen – sei es durch Zuhälter oder durch Freier.
Total gebe es in der Schweiz rund 6000 Arbeitsplätze für Sexarbeiterinnen in der Schweiz, schreiben die Studienautoren. Insgesamt könnten in der Schweiz in den rund 900 «Indoor»-Betrieben alljährlich bis zu 16'000 Prostituierte anschaffen, da sich im Schnitt vier einen Arbeitsplatz teilen.
Die Freier
Gemäss den Befragungen suchen täglich zwischen 6200 und 18'700 Männer die Rotlicht-Etablissements auf. Diese Zahlen beruhen auf zwei Hochrechnungen: Eine auf der Basis der 543 angeschriebenen Bordelle, eines auf der Basis der 1000 im Internetregister verzeichneten Betrieben. Jährlich dürften diese Etablissements also 2,2 bis 6,7 Millionen Kunden bedienen.
Die Studienautoren schätzen, dass rund 125 000 Männer regelmässig ein Rotlicht-Betrieb frequentieren. Das sind 5 Prozent aller Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Rund die Hälfte dürften im Alter zwischen 40 und 60 Jahren sein. Jünger als 20 sind 2,6 Prozent, älter als 60 weitere 3,5 Prozent.
Die Preise
In den Siebzigerjahren galt: Sex kostet mindestens 100 Franken. Diese Grenze ist längst gefallen: Heute zahlen Freier für 15 Minuten Sex meist weniger. Mehr als 200 Franken kosten Dienste ab 30 Minuten bis eine Stunde. Gutverdienende Prostituierte erzielen in der Regel ein Netto-Tageseinkommen von bis zu 1000 Franken. Es gibt aber auch viele, die weniger als 200 Franken einnehmen. Im Schnitt verdiene eine Prostituierte ein Brutto-Jahreseinkommen von 125'000 Franken. Der Nettoverdienst ist erheblich tiefer: Ein Teil der Erträge geht an die Bordelliers. Dazu kommen Ausgaben für die An- und Abreise sowie die Unterkunft zum Übernachten.
Der Umsatz
Seit 2012 fliessen die Umsätze des Rotlicht-Milieus auch in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ein. Rund 3 Milliarden Franken tragen die Umsätze der Sexworkerinnen gemäss Bundesamt für Statistik zum Bruttoinlandsprodukt bei. Das ist gemäss der Studienautoren viel zu hoch. Aufgrund ihrer Hochrechnungen auf der Basis der täglichen Puff-Kunden kommen sie auf 0,5 bis 1 Milliarde Franken. Dazu kommen die Erträge der Frauen, die auf der Strasse arbeiten, sowie der Stripperinnen. Letztere prostituieren sich meist auch. Vom kargen Lohn, den ihnen Cabaret-Betreiber bezahlen, können sie nicht leben. Diese 1000 Frauen dürften weitere 110 Millionen Franken einnehmen.
Die Hälfte der Kleinbetriebe erwirtschaftet einen Gewinn von bis zu 5000 Franken im Monat. Das erreicht auch ein Viertel der Grossbetriebe. Jeder Fünfte kommt auf bis zu 10'000 Franken. Den grössten Reibach machen meist Saunaclubs, in denen Dutzende von Frauen anschaffen. Freier zahlen hier meist einen Eintritt im Schnitt von etwas über 100 Franken. Dazu kommt der Umsatz im Gastronomiebereich — beispielsweise mit alkoholischen Getränken. Hier lassen sich die Kunden eben stundenlang rundum bedienen. Auch in der Sauna oder im Pornokino.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/i ... -129304990

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RE: Länderberichte SCHWEIZ
Cabarets bangen um ihre Stripperinnen
Das Cabaret Le Perroquet an der Laupenstrasse musste schliessen. Mit der Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts wird sich die Situation für die Nachtklub-Betreiber ab 2016 noch zuspitzen.
Die Musik ist aus, die Champagnerflaschen liegen im Trockenen. Im Cabaret Le Perroquet an der Laupenstrasse haben die Tänzerinnen ihre Bühne verlassen. Bereits vor einem Monat musste Betreiber Marcel Vaudan aus dem Lokal ausziehen, weil er Insolvenz angemeldet hatte, wie die «Berner Zeitung» gestern meldete. Für Vaudan hängt die Schliessung des Nachtklubs mit der Abschaffung des Cabaret-Statuts per Ende Jahr zusammen. Ab Januar 2016 dürfen Frauen aus Drittstaaten, etwa Brasilianerinnen oder Frauen aus der Dominikanischen Republik, nicht mehr als Tänzerinnen engagiert werden (siehe Box).
Sind die Striplokale dem Untergang geweiht? Tatsächlich seien durch die baldige Abschaffung des Statuts viele Unsicherheiten entstanden, sagt Christa Ammann, Leiterin von Xenia, der Fachstelle für Sexarbeit im Kanton Bern. So sei für viele Frauen nicht klar, unter welchen Arbeitsbedingungen sie angestellt oder ob sie nächstes Jahr überhaupt noch Arbeitsverträge erhielten. «Wir haben derzeit zudem extrem viele Anfragen von Tänzerinnen, die spätestens am 5. Januar 2016 die Schweiz verlassen müssen und nun ihre AHV-Beiträge einholen wollen.» Andere machten sich Sorgen, ob sie ihren letzten Lohn vom Dezember noch ausbezahlt erhalten.
Grosser Konkurrenzkampf
Auch Max Hufschmid, Kantonalpräsident des Verbands Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Discotheken (Asco) Bern-Solothurn, rechnet damit, dass ab nächstem Jahr «in der ganzen Schweiz sehr viele Cabarets ihre Türen schliessen müssen». Es werde schwierig sein, Artistinnen aus dem EU- und Efta-Raum zu rekrutieren. Gesamtschweizerisch mussten in der letzten Zeit elf Cabarets schliessen. Gleichzeitig gibt Hufschmid zu bedenken, dass die Nachtklub-Szene seit Jahren grösseren Veränderungen unterworfen ist. «Durch Internet-Angebote in Form von Escort-Services und die Legalisierung der Saunaklubs und Kontaktbars ist der Konkurrenzkampf härter geworden», sagt er. Viele Frauen arbeiteten lieber in Bordellen, wo sie mehr verdienen. So mussten in den vergangenen Jahren in der Stadt Bern etwa das Dancing Babalu, die Aarebar oder der Stripclub Mocambo schliessen. Von ehemals acht Cabarets existieren nur noch zwei: Der Gentlemensclub und das Cabaret Messy, das Hufschmid selbst seit 34 Jahren an der Berner Neuengasse betreibt.
Um genug Personal zu finden, sei es aber auch wichtig, «ein sauberes Arbeits¬umfeld» zu bieten. Er kämpfe dafür, dass die Cabarets nicht als Sexanbieter sondern als Unterhaltungslokale erhalten bleiben. «Die Männer sollen unsere Cabarets besuchen, um Spass zu haben mit den Frauen, ohne dass es gerade zum Sex kommen muss.»
Die Polizei hat vermittelt
Die betroffenen Tänzerinnen aus dem Perroquet stehen vorerst nicht auf der Strasse. Hilfe bekamen sie von der städtischen Fremdenpolizei. «Wir wollten verhindern, dass die Frauen in die Illegalität abtauchen und haben unbürokratisch gehandelt», sagt Alexander Ott, Leiter Fremdenpolizei bei der Stadt Bern. So hätten die Frauen an andere Cabarets weitervermittelt werden können. Bis Ende Jahr müssten viele von ihnen ohnehin ausreisen, weil ihre Aufenthaltsbewilligungen ablaufen. Ott hält die Abschaffung des Cabaret-Statuts für sinnvoll, zumal besonders Frauen aus Drittstaaten gefährdeter seien, ausgebeutet zu werden. Zudem habe es sich um eine «Artistenbewilligung» gehandelt, die oft nichts mit der Arbeit in Cabarets zu tun gehabt habe. «Die Frauen haben häufig gar nicht getanzt, sondern animiert und Champagner verkauft», sagt Ott.
Vaudan, der gestern gegenüber dem «Bund» krankheitshalber keine Stellung nehmen konnte, hatte angekündigt, Le Perroquet an einem neuen Ort im Mai wieder zu eröffnen. Auch Hufschmid ist guter Dinge, trotz schwieriger Bedingungen 2016 noch genügend Stripperinnen anstellen zu können. Er denkt dabei etwa an Frauen aus Rumänien und Bulgarien.
http://www.derbund.ch/bern/nachrichten/ ... y/10977206
Das Cabaret Le Perroquet an der Laupenstrasse musste schliessen. Mit der Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts wird sich die Situation für die Nachtklub-Betreiber ab 2016 noch zuspitzen.
Die Musik ist aus, die Champagnerflaschen liegen im Trockenen. Im Cabaret Le Perroquet an der Laupenstrasse haben die Tänzerinnen ihre Bühne verlassen. Bereits vor einem Monat musste Betreiber Marcel Vaudan aus dem Lokal ausziehen, weil er Insolvenz angemeldet hatte, wie die «Berner Zeitung» gestern meldete. Für Vaudan hängt die Schliessung des Nachtklubs mit der Abschaffung des Cabaret-Statuts per Ende Jahr zusammen. Ab Januar 2016 dürfen Frauen aus Drittstaaten, etwa Brasilianerinnen oder Frauen aus der Dominikanischen Republik, nicht mehr als Tänzerinnen engagiert werden (siehe Box).
Sind die Striplokale dem Untergang geweiht? Tatsächlich seien durch die baldige Abschaffung des Statuts viele Unsicherheiten entstanden, sagt Christa Ammann, Leiterin von Xenia, der Fachstelle für Sexarbeit im Kanton Bern. So sei für viele Frauen nicht klar, unter welchen Arbeitsbedingungen sie angestellt oder ob sie nächstes Jahr überhaupt noch Arbeitsverträge erhielten. «Wir haben derzeit zudem extrem viele Anfragen von Tänzerinnen, die spätestens am 5. Januar 2016 die Schweiz verlassen müssen und nun ihre AHV-Beiträge einholen wollen.» Andere machten sich Sorgen, ob sie ihren letzten Lohn vom Dezember noch ausbezahlt erhalten.
Grosser Konkurrenzkampf
Auch Max Hufschmid, Kantonalpräsident des Verbands Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Discotheken (Asco) Bern-Solothurn, rechnet damit, dass ab nächstem Jahr «in der ganzen Schweiz sehr viele Cabarets ihre Türen schliessen müssen». Es werde schwierig sein, Artistinnen aus dem EU- und Efta-Raum zu rekrutieren. Gesamtschweizerisch mussten in der letzten Zeit elf Cabarets schliessen. Gleichzeitig gibt Hufschmid zu bedenken, dass die Nachtklub-Szene seit Jahren grösseren Veränderungen unterworfen ist. «Durch Internet-Angebote in Form von Escort-Services und die Legalisierung der Saunaklubs und Kontaktbars ist der Konkurrenzkampf härter geworden», sagt er. Viele Frauen arbeiteten lieber in Bordellen, wo sie mehr verdienen. So mussten in den vergangenen Jahren in der Stadt Bern etwa das Dancing Babalu, die Aarebar oder der Stripclub Mocambo schliessen. Von ehemals acht Cabarets existieren nur noch zwei: Der Gentlemensclub und das Cabaret Messy, das Hufschmid selbst seit 34 Jahren an der Berner Neuengasse betreibt.
Um genug Personal zu finden, sei es aber auch wichtig, «ein sauberes Arbeits¬umfeld» zu bieten. Er kämpfe dafür, dass die Cabarets nicht als Sexanbieter sondern als Unterhaltungslokale erhalten bleiben. «Die Männer sollen unsere Cabarets besuchen, um Spass zu haben mit den Frauen, ohne dass es gerade zum Sex kommen muss.»
Die Polizei hat vermittelt
Die betroffenen Tänzerinnen aus dem Perroquet stehen vorerst nicht auf der Strasse. Hilfe bekamen sie von der städtischen Fremdenpolizei. «Wir wollten verhindern, dass die Frauen in die Illegalität abtauchen und haben unbürokratisch gehandelt», sagt Alexander Ott, Leiter Fremdenpolizei bei der Stadt Bern. So hätten die Frauen an andere Cabarets weitervermittelt werden können. Bis Ende Jahr müssten viele von ihnen ohnehin ausreisen, weil ihre Aufenthaltsbewilligungen ablaufen. Ott hält die Abschaffung des Cabaret-Statuts für sinnvoll, zumal besonders Frauen aus Drittstaaten gefährdeter seien, ausgebeutet zu werden. Zudem habe es sich um eine «Artistenbewilligung» gehandelt, die oft nichts mit der Arbeit in Cabarets zu tun gehabt habe. «Die Frauen haben häufig gar nicht getanzt, sondern animiert und Champagner verkauft», sagt Ott.
Vaudan, der gestern gegenüber dem «Bund» krankheitshalber keine Stellung nehmen konnte, hatte angekündigt, Le Perroquet an einem neuen Ort im Mai wieder zu eröffnen. Auch Hufschmid ist guter Dinge, trotz schwieriger Bedingungen 2016 noch genügend Stripperinnen anstellen zu können. Er denkt dabei etwa an Frauen aus Rumänien und Bulgarien.
http://www.derbund.ch/bern/nachrichten/ ... y/10977206
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
Strafe für Cabaret-Betreiber bestätigt
Von Urs-Peter Inderbitzin.
Das Obergericht hat den Betreiber eines Cabarets in Wetzikon zu Recht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt, meint das Bundesgericht. Der Mann hatte Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen und eine Tänzerin sexuell genötigt.
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Obergerichts, dass einem Wetziker Cabaret-Betreiber eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten aufgebrummt hat.
Happige Vorwürfe gegen einen 59-jährigen Geschäftsführer eines Cabarets in Wetzikon: Die Zürcher Justiz warf ihm vor, von Anfang 2010 bis Ende März 2011 mehrere Tänzerinnen zur Prostitution verpflichtet zu haben – anders als in den schriftlichen Arbeitsverträgen festgehalten. Bei einer Tänzerin, einer Mutter von vier Kindern, nutzte er ihre wirtschaftliche Not aus, indem er ihren Lohn entgegen den vertraglichen Vereinbarungen vom Getränkeumsatz der Gäste des Cabarets abhängig machte.
Zudem schränkte der aus Sizilien stammende Italiener Tänzerinnen in ihrer Handlungsfreiheit bei der Ausübung der Prostitution ein, indem er ihnen keine Wahlfreiheit bei der Auswahl der Freier und der Art der zu erbringenden Dienstleistungen gelassen hatte.
Champus für 500 Franken
Die Tänzerinnen wurden angehalten, die Kunden sexuell zu animieren und diese zum Kauf von Champagner zum Preis von 500 Franken pro Flasche zu verleiten sowie die Freier anschliessend ins Separee zu begleiten, wo sie deren Wünsche zu erfüllten hatten. Ferner nötigte der Mann eine Tänzerin, ihn oral zu befriedigen – einmal in einer Diskothek, die faktisch ebenfalls vom Italiener geleitet wurde, und einmal in einer Waschstrasse.
Strafe auf 32 Monate erhöht
Während das Bezirksgericht Hinwil den Cabaret-Betreiber der mehrfachen Prostitution zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilte, ging das Zürcher Obergericht davon aus, dass der Täter auch wegen sexueller Nötigung zu verurteilen ist, weil er eine Tänzerin zweimal zum Oralverkehr gezwungen hatte. Das Zürcher Obergericht stufte die belastenden Aussagen der sexuell genötigten Tänzerin – im Gegensatz zum Bezirksgericht Hinwil – als glaubhaft ein und erhöhte deshalb die Strafe auf 32 Monate. Da diese Strafe teilbedingt ausgesprochen wurde und der Italiener mehr als 300 Tage in Untersuchungshaft sass, muss er nicht mehr ins Gefängnis.
Mit diesem Verdikt wollte sich der Beschuldigte aber nicht abfinden. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht argumentierte der Italiener, seine Verurteilung wegen mehrfacher Förderung der Prostitution stützten sich einzig auf die Aussagen der Tänzerinnen, welche bei der Einvernahme bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft verneint hätten, sexuelle Dienstleistungen erbracht zu haben. Das Obergericht habe diese Aussagen willkürlich gewürdigt und entlastende Elemente nicht berücksichtigt. Er sei deshalb gestützt auf Basis des Grundsatzes «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.
15'000 Franken Genugtuung
Für das Bundesgericht war jedoch klar, dass die späteren Aussagen der Frauen korrekt waren; sie hätten anfänglich nur anders ausgesagt, weil sie sich bewusst gewesen seien, dass sie aufgrund ihrer Aufenthaltsbewilligung nicht berechtigt gewesen seien, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen. Das Obergericht durfte deshalb auf die späteren Aussagen der Tänzerinnen abstellen, die detailgetreu, prägnant und in sich stimmig waren.
Die Verurteilung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten erachtet auch das Bundesgericht angesichts des egoistischen und skrupellosen Handelns des Italieners als angemessen. Schliesslich wurde der gesundheitlich angeschlagene Familienvater vom Obergericht auch zu Recht dazu verurteilt, den beiden Frauen Schmerzensgeld zu bezahlen: Eine Tänzerin erhält 3000 Franken, das Opfer der sexuellen Übergriffe 12'000 Franken.
http://zol.ch/bezirk-hinwil/wetzikon/St ... y/15167740
Von Urs-Peter Inderbitzin.
Das Obergericht hat den Betreiber eines Cabarets in Wetzikon zu Recht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt, meint das Bundesgericht. Der Mann hatte Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen und eine Tänzerin sexuell genötigt.
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Obergerichts, dass einem Wetziker Cabaret-Betreiber eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten aufgebrummt hat.
Happige Vorwürfe gegen einen 59-jährigen Geschäftsführer eines Cabarets in Wetzikon: Die Zürcher Justiz warf ihm vor, von Anfang 2010 bis Ende März 2011 mehrere Tänzerinnen zur Prostitution verpflichtet zu haben – anders als in den schriftlichen Arbeitsverträgen festgehalten. Bei einer Tänzerin, einer Mutter von vier Kindern, nutzte er ihre wirtschaftliche Not aus, indem er ihren Lohn entgegen den vertraglichen Vereinbarungen vom Getränkeumsatz der Gäste des Cabarets abhängig machte.
Zudem schränkte der aus Sizilien stammende Italiener Tänzerinnen in ihrer Handlungsfreiheit bei der Ausübung der Prostitution ein, indem er ihnen keine Wahlfreiheit bei der Auswahl der Freier und der Art der zu erbringenden Dienstleistungen gelassen hatte.
Champus für 500 Franken
Die Tänzerinnen wurden angehalten, die Kunden sexuell zu animieren und diese zum Kauf von Champagner zum Preis von 500 Franken pro Flasche zu verleiten sowie die Freier anschliessend ins Separee zu begleiten, wo sie deren Wünsche zu erfüllten hatten. Ferner nötigte der Mann eine Tänzerin, ihn oral zu befriedigen – einmal in einer Diskothek, die faktisch ebenfalls vom Italiener geleitet wurde, und einmal in einer Waschstrasse.
Strafe auf 32 Monate erhöht
Während das Bezirksgericht Hinwil den Cabaret-Betreiber der mehrfachen Prostitution zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilte, ging das Zürcher Obergericht davon aus, dass der Täter auch wegen sexueller Nötigung zu verurteilen ist, weil er eine Tänzerin zweimal zum Oralverkehr gezwungen hatte. Das Zürcher Obergericht stufte die belastenden Aussagen der sexuell genötigten Tänzerin – im Gegensatz zum Bezirksgericht Hinwil – als glaubhaft ein und erhöhte deshalb die Strafe auf 32 Monate. Da diese Strafe teilbedingt ausgesprochen wurde und der Italiener mehr als 300 Tage in Untersuchungshaft sass, muss er nicht mehr ins Gefängnis.
Mit diesem Verdikt wollte sich der Beschuldigte aber nicht abfinden. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht argumentierte der Italiener, seine Verurteilung wegen mehrfacher Förderung der Prostitution stützten sich einzig auf die Aussagen der Tänzerinnen, welche bei der Einvernahme bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft verneint hätten, sexuelle Dienstleistungen erbracht zu haben. Das Obergericht habe diese Aussagen willkürlich gewürdigt und entlastende Elemente nicht berücksichtigt. Er sei deshalb gestützt auf Basis des Grundsatzes «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.
15'000 Franken Genugtuung
Für das Bundesgericht war jedoch klar, dass die späteren Aussagen der Frauen korrekt waren; sie hätten anfänglich nur anders ausgesagt, weil sie sich bewusst gewesen seien, dass sie aufgrund ihrer Aufenthaltsbewilligung nicht berechtigt gewesen seien, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen. Das Obergericht durfte deshalb auf die späteren Aussagen der Tänzerinnen abstellen, die detailgetreu, prägnant und in sich stimmig waren.
Die Verurteilung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten erachtet auch das Bundesgericht angesichts des egoistischen und skrupellosen Handelns des Italieners als angemessen. Schliesslich wurde der gesundheitlich angeschlagene Familienvater vom Obergericht auch zu Recht dazu verurteilt, den beiden Frauen Schmerzensgeld zu bezahlen: Eine Tänzerin erhält 3000 Franken, das Opfer der sexuellen Übergriffe 12'000 Franken.
http://zol.ch/bezirk-hinwil/wetzikon/St ... y/15167740
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
Schweiz will nur noch Stripperinnen aus der EU
Problematisch
Die Schweiz hebt das Tänzerinnen-Statut auf. In Striplokalen dürfen damit künftig nur noch Frauen aus dem EU-Raum arbeiten. Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration kritisiert den Schritt.
Frauen von ausserhalb der EU können ab 2016 nicht mehr legal in die Schweiz reisen, um in Cabarets zu tanzen. Nach jahrelanger Debatte wird das umstrittene Tänzerinnen-Statut aufgehoben - zum Unverständnis der Frauenorganisationen. Ihre Kritik: Frauen werden damit in die Illegalität getrieben. Das Statut war 1995 geschaffen worden, um in Striplokalen arbeitende Ausländerinnen vor Ausbeutung zu schützen. Prostitution und Animation zum Alkoholkonsum sind ihnen untersagt. Die Frauen aus Drittstaaten erhalten eine Bewilligung, um bis zu acht Monate pro Jahr in Cabarets aufzutreten.
Ab nächstem Jahr ist damit nun Schluss. Der Bund argumentiert, das Statut begünstige Ausbeutung und Menschenhandel. Seit Jahren sehen die Behörden Hinweise auf Missbräuche. «Die Realität steht in krassem Gegensatz zur Rechtslage», erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga, als sie das Ende des Statuts bekanntgab.
Frauenorganisation ist kritisch
Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) stellt zwar nicht in Abrede, dass Frauen von Cabaret-Betreibern auch zur Prostitution gezwungen werden. Daran sei aber nicht das Statut Schuld, sondern der mangelnde Wille der Behörden, gegen fehlbare Betreiber vorzugehen. «Der Bund verkauft eine Beschränkung für Migration aus Drittstaaten als Massnahme gegen Menschenhandel», kritisiert Angelini. Dabei habe der Bund gar keine Zahlen vorgelegt, wie viele Tänzerinnen Opfer von Frauenhandel werden.
Der legale Status bedeute dagegen eine hohe Schutzwirkung für die Frauen. «Es ist die beste Prävention gegen Gewalt», sagt Angelini. So könnten Tänzerinnen den Lohn für ihre Dienstleistungen zivilrechtlich einklagen oder gegen missbräuchliche Kündigungen vorgehen.
Vertieftere Ermittlungen möglich
Nach Ansicht des Bundesamts für Polizei (Fedpol) kann die Ausbeutung von Tänzerinnen hingegen künftig besser bekämpft werden. Denn im Rahmen des Cabaret-Statuts bestünden die Kontrollen primär darin, die Identität und den Aufenthaltstitel einer Person zu prüfen, schreibt das Fedpol auf Anfrage. Diese Kontrollen seien nicht geeignet, Missbräuche und Menschenhandel festzustellen.
Werde hingegen nach der Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts eine Person aus einem Drittstaat in einem Cabaretbetrieb angetroffen, könnte dies bereits einen Anfangsverdacht darstellen. So seien vertieftere strafrechtliche Ermittlungen möglich.
Zudem stammt der Grossteil der Cabaret-Tänzerinnen aus Staaten, für die eine Visumspflicht besteht, wie beispielsweise Ukraine, Russland und die Dominikanische Republik. «So können wirksame Kontrollen stattfinden, um die Einreise zum Zweck der Prostitutionsausübung zu verhindern», schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Angelini erwartet Verschlechterung
Der Bund rechtfertigt die Abschaffung des Statuts auch damit, dass die Nachfrage kontinuierlich gesunken ist. Wurden 2005 noch über 5600 Bewilligungen erteilt, waren es 2014 gerade noch 751. Die Schweiz ist das einzige europäische Land, das eine solche Regelung kennt. Für die FIZ ist das Statut letztlich ein Nebenschauplatz. «Die Frauen werden weiterhin kommen, nur wird sich ihre Situation verschlechtern», stellt Angelini klar. Einige Betreiber haben bereits angekündigt, aus ihrem Cabaret eine Kontaktbar zu machen.
Um Menschen im Erotikgewerbe generell besser vor Ausbeutung zu schützen, hat der Bund einen 26-Punkte-Plan beschlossen. Ausgearbeitet hat die Massnahmen eine vom Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Expertengruppe. Nach dem Willen der Expertengruppe sollen Frauen und Männer den Lohn für ihre Liebesdienste künftig einklagen können. Das ist heute nicht der Fall. Prostitution ist in der Schweiz zwar legal, Prostitutionsverträge verstossen gemäss Bundesgericht aber gegen die guten Sitten.
Rasche Massnahmen nötig
Frauenorganisationen wie die FIZ werten die Pläne des Bundes positiv. «Sexarbeit soll als legales Gewerbe behandelt werden», sagt Angelini. Als wichtig erachtet die FIZ auch den gesetzlichen Schutz für Opfer von Straftaten wie Vergewaltigung oder Körperverletzung. Wer bei der Erwerbsarbeit Opfer eines solchen Delikts wird, soll die Möglichkeit erhalten, Rückkehrhilfe und eine Aufenthaltsregelung zu beantragen.
Allerdings geht es Organisationen wie der FIZ nicht rasch genug. «Die Massnahmen müssten gleichzeitig mit der Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts in Kraft treten», fordert Angelini. Für die Expertengruppe ist aber klar: Der Plan des Bundes ist ein Mehrjahresprogramm, das erst in einigen Jahren richtig greifen wird.
http://www.handelszeitung.ch/politik/sc ... -eu-952280
Problematisch
Die Schweiz hebt das Tänzerinnen-Statut auf. In Striplokalen dürfen damit künftig nur noch Frauen aus dem EU-Raum arbeiten. Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration kritisiert den Schritt.
Frauen von ausserhalb der EU können ab 2016 nicht mehr legal in die Schweiz reisen, um in Cabarets zu tanzen. Nach jahrelanger Debatte wird das umstrittene Tänzerinnen-Statut aufgehoben - zum Unverständnis der Frauenorganisationen. Ihre Kritik: Frauen werden damit in die Illegalität getrieben. Das Statut war 1995 geschaffen worden, um in Striplokalen arbeitende Ausländerinnen vor Ausbeutung zu schützen. Prostitution und Animation zum Alkoholkonsum sind ihnen untersagt. Die Frauen aus Drittstaaten erhalten eine Bewilligung, um bis zu acht Monate pro Jahr in Cabarets aufzutreten.
Ab nächstem Jahr ist damit nun Schluss. Der Bund argumentiert, das Statut begünstige Ausbeutung und Menschenhandel. Seit Jahren sehen die Behörden Hinweise auf Missbräuche. «Die Realität steht in krassem Gegensatz zur Rechtslage», erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga, als sie das Ende des Statuts bekanntgab.
Frauenorganisation ist kritisch
Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) stellt zwar nicht in Abrede, dass Frauen von Cabaret-Betreibern auch zur Prostitution gezwungen werden. Daran sei aber nicht das Statut Schuld, sondern der mangelnde Wille der Behörden, gegen fehlbare Betreiber vorzugehen. «Der Bund verkauft eine Beschränkung für Migration aus Drittstaaten als Massnahme gegen Menschenhandel», kritisiert Angelini. Dabei habe der Bund gar keine Zahlen vorgelegt, wie viele Tänzerinnen Opfer von Frauenhandel werden.
Der legale Status bedeute dagegen eine hohe Schutzwirkung für die Frauen. «Es ist die beste Prävention gegen Gewalt», sagt Angelini. So könnten Tänzerinnen den Lohn für ihre Dienstleistungen zivilrechtlich einklagen oder gegen missbräuchliche Kündigungen vorgehen.
Vertieftere Ermittlungen möglich
Nach Ansicht des Bundesamts für Polizei (Fedpol) kann die Ausbeutung von Tänzerinnen hingegen künftig besser bekämpft werden. Denn im Rahmen des Cabaret-Statuts bestünden die Kontrollen primär darin, die Identität und den Aufenthaltstitel einer Person zu prüfen, schreibt das Fedpol auf Anfrage. Diese Kontrollen seien nicht geeignet, Missbräuche und Menschenhandel festzustellen.
Werde hingegen nach der Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts eine Person aus einem Drittstaat in einem Cabaretbetrieb angetroffen, könnte dies bereits einen Anfangsverdacht darstellen. So seien vertieftere strafrechtliche Ermittlungen möglich.
Zudem stammt der Grossteil der Cabaret-Tänzerinnen aus Staaten, für die eine Visumspflicht besteht, wie beispielsweise Ukraine, Russland und die Dominikanische Republik. «So können wirksame Kontrollen stattfinden, um die Einreise zum Zweck der Prostitutionsausübung zu verhindern», schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Angelini erwartet Verschlechterung
Der Bund rechtfertigt die Abschaffung des Statuts auch damit, dass die Nachfrage kontinuierlich gesunken ist. Wurden 2005 noch über 5600 Bewilligungen erteilt, waren es 2014 gerade noch 751. Die Schweiz ist das einzige europäische Land, das eine solche Regelung kennt. Für die FIZ ist das Statut letztlich ein Nebenschauplatz. «Die Frauen werden weiterhin kommen, nur wird sich ihre Situation verschlechtern», stellt Angelini klar. Einige Betreiber haben bereits angekündigt, aus ihrem Cabaret eine Kontaktbar zu machen.
Um Menschen im Erotikgewerbe generell besser vor Ausbeutung zu schützen, hat der Bund einen 26-Punkte-Plan beschlossen. Ausgearbeitet hat die Massnahmen eine vom Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Expertengruppe. Nach dem Willen der Expertengruppe sollen Frauen und Männer den Lohn für ihre Liebesdienste künftig einklagen können. Das ist heute nicht der Fall. Prostitution ist in der Schweiz zwar legal, Prostitutionsverträge verstossen gemäss Bundesgericht aber gegen die guten Sitten.
Rasche Massnahmen nötig
Frauenorganisationen wie die FIZ werten die Pläne des Bundes positiv. «Sexarbeit soll als legales Gewerbe behandelt werden», sagt Angelini. Als wichtig erachtet die FIZ auch den gesetzlichen Schutz für Opfer von Straftaten wie Vergewaltigung oder Körperverletzung. Wer bei der Erwerbsarbeit Opfer eines solchen Delikts wird, soll die Möglichkeit erhalten, Rückkehrhilfe und eine Aufenthaltsregelung zu beantragen.
Allerdings geht es Organisationen wie der FIZ nicht rasch genug. «Die Massnahmen müssten gleichzeitig mit der Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts in Kraft treten», fordert Angelini. Für die Expertengruppe ist aber klar: Der Plan des Bundes ist ein Mehrjahresprogramm, das erst in einigen Jahren richtig greifen wird.
http://www.handelszeitung.ch/politik/sc ... -eu-952280
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
Das Milieu gerät durch das neue Sexgesetz unter Druck
von Bastian Heiniger — az Solothurner Zeitung
Was nun in Solothurn gilt, gibt es in Zürich seit 2014: eine Bewilligung für Bordelle.
Bordellbetreiber brauchen mit dem neu geltenden Wirtschafts- und Arbeitsgesetz nun eine Bewilligung – die Hürden sind aber hoch. Müssen nun wie in Zürich Rotlicht-Betriebe schliessen?
Bordelle florieren. Die Frage ist, wie lange noch. Besonders kleinen Rotlicht-Betrieben könnten bald die Lichter ausgehen.
Denn im Kanton Solothurn müssen Salon-Betreiber nun eine Betriebsbewilligung einholen – ansonsten droht ihnen die Schliessung.
Nach dem neu geltenden Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) muss jeder, der für Sexarbeit Räumlichkeiten bereitstellt oder vermittelt, gewisse Voraussetzungen erfüllen:
Verlangt wird etwa ein Betreibungsregisterauszug, ein Strafregisterauszug und eine rechtskräftige Baubewilligung. Dem ältesten Gewerbe der Welt werden damit im Kanton erstmals gesetzliche Regeln auferlegt.
Die Behörden können künftig ein Register führen und die Bordelle besser kontrollieren. Derzeit weiss nämlich kaum jemand, wie viele Erotik-Salons überhaupt existieren.
Das Branchenverzeichnis redlightboard.ch listet 65 Etablissements auf. Der Kantonspolizei Solothurn sind rund hundert Lokalitäten bekannt, die sie sporadisch oder im Zusammenhang mit Ermittlungen kontrolliert.
Der Graubereich dürfte aber höher liegen, sagt Polizei-Sprecher Bruno Gribi. Doch melden sich unbekannte Betreiber überhaupt, um eine Bewilligung zu beantragen?
Und wie können die Behörden durchgreifen, wenn nicht klar ist, wo überall Sex gegen Geld stattfindet? Derzeit bestehen noch einige Unklarheiten.
Noch keine Gesuche eingegangen
Eilig haben es die Sexbetriebe offenbar nicht. Beim kantonalen Amt für Wirtschaft sind noch keine Gesuche eingegangen, wie Daniel Morel, Leiter Abteilung Arbeitsbedingungen, auf Anfrage mitteilt.
«Ich gehe davon aus, dass die Gesuche noch kommen werden. Die Betriebe müssen erst ihre Unterlagen zusammenbringen», sagt er.
Zeit dafür bleibt ihnen noch bis im Juni; die Betriebe haben eine sechsmonatige Übergangsfrist.
Begrüsst wird das neue Gesetz etwa von der Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn, die auch Frauen betreuen, welche im Milieu unter Druck gesetzt wurden und Gewalt erlebten.
«Es ist gut, dass die Betreiber nun gewisse Auflagen erfüllen müssen. Für die Frauen gibt es mehr Schutz», sagt eine Beraterin, die ungenannt bleiben will.
Mit der Betriebsbewilligung verpflichten sich die Salonbesitzer, dass die Frauen weder Alkohol konsumieren müssen noch ungeschützten Sex haben.
Zudem muss Präventionsmaterial zur Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten bereitgestellt werden.
Max Hufschmid, Kantonalpräsident des Verbands Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Discotheken (Asco), betreibt seit 35 Jahren das Cabaret Messy in Bern.
Er sagt: «Für mich ist es eine grosse Befriedigung, wenn man die Rotlichtbranche aus der Schmuddelecke rausführen kann.» Man könne auch Bordelle seriös betreiben. «Bei einer Beiz muss der Besitzer ja auch gewisse Anforderungen erfüllen.
Bordellsterben in Zürich
Gegen das Sexgesetz kämpfte der Verein Lysistrada. Sprecherin Fiona Gunst sagt: «Das Gesetz ist nicht zum Schutz der Frauen, sondern vereinfache die Kontrolle der Behörden.»
Gerade selbstständig arbeitende Prostituierte seien durch die neuen Vorschriften überfordert. Es sind etwa Frauen, die zu zweit oder dritt Privatwohnungen mieten und dort selber Sex anbieten.
«Eine Thailänderin, die einen Salon betreibt und deren Deutsch für den Alltag ausreicht, wird kaum alle geforderten Dokumente auftreiben können», sagt Gunst.
Der finanzielle Aufwand für das Bewilligungsgesuch könnte sie in den Ruin treiben.
Lysistrada geht davon aus, dass viele kleine Betriebe eingehen werden. Eine grosse Hürde werde vor allem die erforderliche rechtskräftige Baubewilligung sein, etwa wenn eine Betreiberin teure bauliche Massnahmen treffen muss, um den Auflagen zu genügen.
Zudem drohen Salons in Wohngebieten, in Konflikt mit der Zonenordnung zu geraten. Und zwar überall dort, wo Sexarbeit in Wohngebieten verboten ist.
Salons müssten dann schliessen, auch wenn sie vorher jahrelang geduldet oder unerkannt blieben.
Geschehen ist das in der Stadt Zürich, wo Bordelle seit 2014 eine Betriebsbewilligung brauchen. Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) sagt:
«Es gibt ein regelrechtes Kleinsalonsterben.» Die Hindernisse für legale Arbeit sei für kleine Betriebe zu gross geworden. Angelini sieht bei den betroffenen Prostituierten eine Verschiebung in die Illegalität, in die Sozialhilfe und in die Abhängigkeit von Grossbordellen.
Mit der Prostitutions-Verordnung hätte die Stadt eigentlich das Gegenteil erreichen wollen.
http://www.aargauerzeitung.ch/solothurn ... -129998956
von Bastian Heiniger — az Solothurner Zeitung
Was nun in Solothurn gilt, gibt es in Zürich seit 2014: eine Bewilligung für Bordelle.
Bordellbetreiber brauchen mit dem neu geltenden Wirtschafts- und Arbeitsgesetz nun eine Bewilligung – die Hürden sind aber hoch. Müssen nun wie in Zürich Rotlicht-Betriebe schliessen?
Bordelle florieren. Die Frage ist, wie lange noch. Besonders kleinen Rotlicht-Betrieben könnten bald die Lichter ausgehen.
Denn im Kanton Solothurn müssen Salon-Betreiber nun eine Betriebsbewilligung einholen – ansonsten droht ihnen die Schliessung.
Nach dem neu geltenden Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) muss jeder, der für Sexarbeit Räumlichkeiten bereitstellt oder vermittelt, gewisse Voraussetzungen erfüllen:
Verlangt wird etwa ein Betreibungsregisterauszug, ein Strafregisterauszug und eine rechtskräftige Baubewilligung. Dem ältesten Gewerbe der Welt werden damit im Kanton erstmals gesetzliche Regeln auferlegt.
Die Behörden können künftig ein Register führen und die Bordelle besser kontrollieren. Derzeit weiss nämlich kaum jemand, wie viele Erotik-Salons überhaupt existieren.
Das Branchenverzeichnis redlightboard.ch listet 65 Etablissements auf. Der Kantonspolizei Solothurn sind rund hundert Lokalitäten bekannt, die sie sporadisch oder im Zusammenhang mit Ermittlungen kontrolliert.
Der Graubereich dürfte aber höher liegen, sagt Polizei-Sprecher Bruno Gribi. Doch melden sich unbekannte Betreiber überhaupt, um eine Bewilligung zu beantragen?
Und wie können die Behörden durchgreifen, wenn nicht klar ist, wo überall Sex gegen Geld stattfindet? Derzeit bestehen noch einige Unklarheiten.
Noch keine Gesuche eingegangen
Eilig haben es die Sexbetriebe offenbar nicht. Beim kantonalen Amt für Wirtschaft sind noch keine Gesuche eingegangen, wie Daniel Morel, Leiter Abteilung Arbeitsbedingungen, auf Anfrage mitteilt.
«Ich gehe davon aus, dass die Gesuche noch kommen werden. Die Betriebe müssen erst ihre Unterlagen zusammenbringen», sagt er.
Zeit dafür bleibt ihnen noch bis im Juni; die Betriebe haben eine sechsmonatige Übergangsfrist.
Begrüsst wird das neue Gesetz etwa von der Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn, die auch Frauen betreuen, welche im Milieu unter Druck gesetzt wurden und Gewalt erlebten.
«Es ist gut, dass die Betreiber nun gewisse Auflagen erfüllen müssen. Für die Frauen gibt es mehr Schutz», sagt eine Beraterin, die ungenannt bleiben will.
Mit der Betriebsbewilligung verpflichten sich die Salonbesitzer, dass die Frauen weder Alkohol konsumieren müssen noch ungeschützten Sex haben.
Zudem muss Präventionsmaterial zur Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten bereitgestellt werden.
Max Hufschmid, Kantonalpräsident des Verbands Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Discotheken (Asco), betreibt seit 35 Jahren das Cabaret Messy in Bern.
Er sagt: «Für mich ist es eine grosse Befriedigung, wenn man die Rotlichtbranche aus der Schmuddelecke rausführen kann.» Man könne auch Bordelle seriös betreiben. «Bei einer Beiz muss der Besitzer ja auch gewisse Anforderungen erfüllen.
Bordellsterben in Zürich
Gegen das Sexgesetz kämpfte der Verein Lysistrada. Sprecherin Fiona Gunst sagt: «Das Gesetz ist nicht zum Schutz der Frauen, sondern vereinfache die Kontrolle der Behörden.»
Gerade selbstständig arbeitende Prostituierte seien durch die neuen Vorschriften überfordert. Es sind etwa Frauen, die zu zweit oder dritt Privatwohnungen mieten und dort selber Sex anbieten.
«Eine Thailänderin, die einen Salon betreibt und deren Deutsch für den Alltag ausreicht, wird kaum alle geforderten Dokumente auftreiben können», sagt Gunst.
Der finanzielle Aufwand für das Bewilligungsgesuch könnte sie in den Ruin treiben.
Lysistrada geht davon aus, dass viele kleine Betriebe eingehen werden. Eine grosse Hürde werde vor allem die erforderliche rechtskräftige Baubewilligung sein, etwa wenn eine Betreiberin teure bauliche Massnahmen treffen muss, um den Auflagen zu genügen.
Zudem drohen Salons in Wohngebieten, in Konflikt mit der Zonenordnung zu geraten. Und zwar überall dort, wo Sexarbeit in Wohngebieten verboten ist.
Salons müssten dann schliessen, auch wenn sie vorher jahrelang geduldet oder unerkannt blieben.
Geschehen ist das in der Stadt Zürich, wo Bordelle seit 2014 eine Betriebsbewilligung brauchen. Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) sagt:
«Es gibt ein regelrechtes Kleinsalonsterben.» Die Hindernisse für legale Arbeit sei für kleine Betriebe zu gross geworden. Angelini sieht bei den betroffenen Prostituierten eine Verschiebung in die Illegalität, in die Sozialhilfe und in die Abhängigkeit von Grossbordellen.
Mit der Prostitutions-Verordnung hätte die Stadt eigentlich das Gegenteil erreichen wollen.
http://www.aargauerzeitung.ch/solothurn ... -129998956
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
Mittwoch, 27.04.2016
PROSTITUTION ALS DASEINSVORSORGE
SCHWEIZER PLANEN EIN STAATLICHES BORDELL
Prostituierte beklagen die Abhaengigkeit von Bordellbetreibern. Dieses Problem soll nun in der Schweiz ein Bordell in oeffentlicher Hand loesen. Ein Modell, das auch in Deutschland gefordert wird.
Weiter und kompletter Text:
www.n24.de/n24/Nachrichten/Wirtschaft/d ... rdell.html
PROSTITUTION ALS DASEINSVORSORGE
SCHWEIZER PLANEN EIN STAATLICHES BORDELL
Prostituierte beklagen die Abhaengigkeit von Bordellbetreibern. Dieses Problem soll nun in der Schweiz ein Bordell in oeffentlicher Hand loesen. Ein Modell, das auch in Deutschland gefordert wird.
Weiter und kompletter Text:
www.n24.de/n24/Nachrichten/Wirtschaft/d ... rdell.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
"STAATSBORDELLE FOEDERN NUR PROSTITUTION"
Von B. Zanni -
Linke Politiker und Milieu-Experten fordern staedtische Bordelle. Buergerliche Politiker lehnen die Idee ab: Das sei keine Staatsaufgabe.
Weiter und kompletten Text siehe hier:
www.20min.ch/schweiz/news/story/-Staats ... --29288711
Von B. Zanni -
Linke Politiker und Milieu-Experten fordern staedtische Bordelle. Buergerliche Politiker lehnen die Idee ab: Das sei keine Staatsaufgabe.
Weiter und kompletten Text siehe hier:
www.20min.ch/schweiz/news/story/-Staats ... --29288711
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
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Hoffe ist der richtige Platz, sonst bitte verschieben.
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RE: Länderberichte SCHWEIZ
Geld verleitet Prostituierte zu risikoreichem Verhalten
STUDIE Wenn der Preis stimmt, lassen sich Prostituierte auf Sex ohne Präservativ ein – und riskieren so ihre Gesundheit. Dies zeigt eine neue Studie. Jetzt will das Bundesamt für Gesundheit seine Präventionsbemühungen verstärken.
11. Juni 2017, 05:16
Wie gut schützen sich Prostituierte in der Schweiz vor dem HI-Virus und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten? Eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Studie, die das Institut für Präventionsmedizin der Universität Lausanne im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellt hat, liefert erstmals Antworten auf diese Frage.
Das Positive vorweg: 90 Prozent der Sexarbeiterinnen wissen, dass Kondome das HIV-Risiko senken. 80 Prozent sind sich bewusst, dass auch ein gesunder Kunde Träger des Virus sein kann. «Die Studie hat gezeigt, dass unsere Präventionsbemühungen bei dieser verletzlichen Population angekommen sind», sagt BAG-Sprecher Daniel Dauwalder.
Die Umfrage, an der 579 Personen (wovon 92 Prozent Frauen) mitgemacht haben, fördert aber auch beängstigende Ergebnisse ans Tageslicht.
Fast 30 Prozent der Prostituierten bedienten im Verlauf des letzten Monats mindestens einmal einen Kunden, der sie mit einer sexuell übertragbaren Krankheit hätte infizieren können. Der meistgenannte Grund für das risikoreiche Verhalten lautet: «Der Kunde zahlte mehr.» Die Angst, den Freier an die Konkurrenz zu verlieren, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Im Durchschnitt haben die befragten Sexarbeiterinnen maximal zwei Klienten pro Tag. Das sind weniger, als die Studienautoren erwartet hatten. Sie kommen deshalb zum Schluss, dass der Konkurrenzkampf, gepaart mit wirtschaftlicher und sozialer Not, Prostituierte dazu verleitet, risikoreiche Sexualpraktiken zu akzeptieren.
Viele Kunden ziehen das Kondom absichtlich ab
Mit dem Kondom, das nach wie vor am besten vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt, können sich viele Freier nicht anfreunden. Im Verlauf des letzten Jahres bedienten 30 Prozent der Sexarbeiterinnen mindestens einen Kunden, der den Gummi absichtlich wieder abstreifte. Ähnlich oft verrutschte oder riss er. Weniger als die Hälfte der Sexarbeitenden bekundete gar keine Probleme wegen des Präservativs. Zum Vergleich: In den Betten der «Normalbevölkerung» kommt es fast nie zu derartigen Zwischenfällen.
Das BAG reagiert auf den problematischen Umgang mit Präservativen – und will seine Präventionsbotschaft beim Kondomgebrauch verbessern. «Sie muss immer wieder platziert werden, sowohl bei den Sexarbeitenden als auch bei den Freiern», sagt Sprecher Dauwalder.
Mit Partnerorganisationen wie der Aids-Hilfe Schweiz sorgt das BAG dafür, dass Präventionsfachleute die Prostituierten direkt an deren Arbeitsplatz, sei es in einem Etablissement oder auf dem Strassenstrich, aufsuchen. Es ist denkbar, dass Informationsmaterial künftig in noch mehr Sprachen verteilt wird.
Die Umfrage, die in sieben Sprachen (Französisch, Deutsch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Rumänisch und Ungarisch) zur Verfügung stand, offenbarte, dass nur 8 Prozent der Prostituierten den Schweizer Pass haben. Die meisten, 41,7 Prozent, stammen aus Osteuropa. Die Präventionsarbeit gestaltet sich nicht nur der Sprache wegen schwierig. Viele Prostituierte kommen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für 90 Tage in die Schweiz. Die Fluktuation im horizontalen Gewerbe, in dem hierzulande rund 13000 bis 20000 Personen tätig sind, ist gross. Die Prävention beginnt also immer wieder von Neuem.
Mehr als die Hälfte der Frauen landen auf dem Strich, weil sie ihre Familie finanziell unterstützen möchten. Das Abzahlen von Schulden ist für ein Viertel ein wichtiges Motiv für ihre Arbeit. Knapp 10 Prozent geben an, mit der Prostitution ihre Ausbildung zu finanzieren.
Kari Kälin
http://www.tagblatt.ch/nachrichten/schw ... 63,5006352
STUDIE Wenn der Preis stimmt, lassen sich Prostituierte auf Sex ohne Präservativ ein – und riskieren so ihre Gesundheit. Dies zeigt eine neue Studie. Jetzt will das Bundesamt für Gesundheit seine Präventionsbemühungen verstärken.
11. Juni 2017, 05:16
Wie gut schützen sich Prostituierte in der Schweiz vor dem HI-Virus und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten? Eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Studie, die das Institut für Präventionsmedizin der Universität Lausanne im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellt hat, liefert erstmals Antworten auf diese Frage.
Das Positive vorweg: 90 Prozent der Sexarbeiterinnen wissen, dass Kondome das HIV-Risiko senken. 80 Prozent sind sich bewusst, dass auch ein gesunder Kunde Träger des Virus sein kann. «Die Studie hat gezeigt, dass unsere Präventionsbemühungen bei dieser verletzlichen Population angekommen sind», sagt BAG-Sprecher Daniel Dauwalder.
Die Umfrage, an der 579 Personen (wovon 92 Prozent Frauen) mitgemacht haben, fördert aber auch beängstigende Ergebnisse ans Tageslicht.
Fast 30 Prozent der Prostituierten bedienten im Verlauf des letzten Monats mindestens einmal einen Kunden, der sie mit einer sexuell übertragbaren Krankheit hätte infizieren können. Der meistgenannte Grund für das risikoreiche Verhalten lautet: «Der Kunde zahlte mehr.» Die Angst, den Freier an die Konkurrenz zu verlieren, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Im Durchschnitt haben die befragten Sexarbeiterinnen maximal zwei Klienten pro Tag. Das sind weniger, als die Studienautoren erwartet hatten. Sie kommen deshalb zum Schluss, dass der Konkurrenzkampf, gepaart mit wirtschaftlicher und sozialer Not, Prostituierte dazu verleitet, risikoreiche Sexualpraktiken zu akzeptieren.
Viele Kunden ziehen das Kondom absichtlich ab
Mit dem Kondom, das nach wie vor am besten vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt, können sich viele Freier nicht anfreunden. Im Verlauf des letzten Jahres bedienten 30 Prozent der Sexarbeiterinnen mindestens einen Kunden, der den Gummi absichtlich wieder abstreifte. Ähnlich oft verrutschte oder riss er. Weniger als die Hälfte der Sexarbeitenden bekundete gar keine Probleme wegen des Präservativs. Zum Vergleich: In den Betten der «Normalbevölkerung» kommt es fast nie zu derartigen Zwischenfällen.
Das BAG reagiert auf den problematischen Umgang mit Präservativen – und will seine Präventionsbotschaft beim Kondomgebrauch verbessern. «Sie muss immer wieder platziert werden, sowohl bei den Sexarbeitenden als auch bei den Freiern», sagt Sprecher Dauwalder.
Mit Partnerorganisationen wie der Aids-Hilfe Schweiz sorgt das BAG dafür, dass Präventionsfachleute die Prostituierten direkt an deren Arbeitsplatz, sei es in einem Etablissement oder auf dem Strassenstrich, aufsuchen. Es ist denkbar, dass Informationsmaterial künftig in noch mehr Sprachen verteilt wird.
Die Umfrage, die in sieben Sprachen (Französisch, Deutsch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Rumänisch und Ungarisch) zur Verfügung stand, offenbarte, dass nur 8 Prozent der Prostituierten den Schweizer Pass haben. Die meisten, 41,7 Prozent, stammen aus Osteuropa. Die Präventionsarbeit gestaltet sich nicht nur der Sprache wegen schwierig. Viele Prostituierte kommen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für 90 Tage in die Schweiz. Die Fluktuation im horizontalen Gewerbe, in dem hierzulande rund 13000 bis 20000 Personen tätig sind, ist gross. Die Prävention beginnt also immer wieder von Neuem.
Mehr als die Hälfte der Frauen landen auf dem Strich, weil sie ihre Familie finanziell unterstützen möchten. Das Abzahlen von Schulden ist für ein Viertel ein wichtiges Motiv für ihre Arbeit. Knapp 10 Prozent geben an, mit der Prostitution ihre Ausbildung zu finanzieren.
Kari Kälin
http://www.tagblatt.ch/nachrichten/schw ... 63,5006352
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Der Streit um die Sexarbeit erreicht die Schweiz
Das Thema Prostitution polarisiert selbst unter Fachleuten. Alle wollen aber dasselbe: Mehr Schutz für die Frauen.
«Jeder Gast hat die Möglichkeit, die acht Bläserinnen gratis zu testen und seine Bewertung abzugeben.» In dieser Werbung geht es nicht um Musikerinnen. Es geht um Oralsex. Sexclubs in der Schweiz werben heutzutage mit solchen Angeboten Kunden an. Ist das Werbung für einen normalen Geschäftszweig, oder ist Prostitution noch ein Ort, wo Macht und Dominanz über Frauen ausgelebt werden kann?
Anmerkung von Zwerg - ob derartiger Ankündigungen gehen auch wir auf die Barrikaden - hier gehören BetreiberInnen reguliert, jedoch nicht SexarbeiterInnen!
Andrea Gisler, Präsidentin der Zürcher Frauenzentrale, unterstützt letztere Vermutung. Sie beurteilt die Werbestrategie als empörend und frauenverachtend. «Es zeigt, wie Frauen und ihre Körper kommerzialisiert werden.» Die Sexindustrie profitiere von Stereotypen wie dem Mann als triebgesteuertem Wesen, das ein Ventil braucht. «Die Konsumgesellschaft verstärkt unsere Ansicht, dass jedes Bedürfnis erfüllt werden muss – auch beim Sex», so Gisler.
Anders sieht es Xenia, die Fachstelle für Sexarbeit im Kanton Bern. Der überwiegende Teil der Frauen arbeite selbstbestimmt in der Sexarbeit und sei nicht Opfer, so die Haltung der Fachstelle. Auch wenn Menschen aus dem Ausland aufgrund mangelnder Alternativen als Prostituierte arbeiteten, sei das kein Grund, ihnen grundsätzlich Entscheidungsfähigkeit abzusprechen. Denn jeder Mensch habe das Recht, sexuelle Dienstleistungen zu verkaufen, sagt Christa Ammann, Leiterin von Xenia. Dabei müsse unterschieden werden: In der Sexarbeit verkauft niemand seinen Körper, sondern die Dienstleistung.»
Fokus auf den Frauen
Die Frauenzentrale Zürich lancierte im Juni den Kurzfilm «Für eine Schweiz ohne Freier. Stopp Prostitution». Mit dem Video ist der Organisation das gelungen, was sie wollte: das Thema Prostitution zu einem gesellschaftspolitischen Thema zu machen. Denn auch in der Schweiz, wo Sexarbeit legal ist, solle man sich fragen, ob Prostitution gegen die Menschenwürde verstosse, so Gisler. Beim Prostitutionsverbot in Schweden gehe es in erster Linie um die Haltung einer Gesellschaft. «Wollen wir Schweizerinnen und Schweizer eine Gesellschaft, in der Menschen andere Menschen kaufen können?»
Die Fachstelle Xenia und Amnesty International sprechen sich hingegen für die Entkriminalisierung von Sexarbeit aus, denn ein Verbot in der Schweiz würde die Rechtssituation ihrer Meinung nach nur verschlechtern. Xenia fordert stattdessen, dass Sexarbeit als normale Arbeit anerkannt werden müsse, damit die Prostituierten auf ihren Rechten bestehen könnten. Zudem müsse man von den gesellschaftlichen Rollenbildern wegkommen. So gebe es auch Freierinnen und nicht nur weibliche Prostituierte. «Der Mann ist nicht immer nur Täter», sagt Ammann.
Warum der Fokus bei der Prostitution vor allem auf Frauen liegt, könnte mit fehlendem Interesse zu tun haben. Das bestätigt Benjamin Abt-Schiemann, Sexarbeiter aus der Stadt Bern. Im Diskurs um Prostitution werde vor allem auf die Frauen fokussiert, dadurch werden männliche und andere Prostituierte einfach ausgeblendet, sagt er. (Der Bund)
-----------------------------
Der ganze Artikel (mit Link auf ein Video mit Nachricht aus Schweden
) ist hier zu finden
https://www.derbund.ch/bern/kanton/Der- ... y/30518700
Das Thema Prostitution polarisiert selbst unter Fachleuten. Alle wollen aber dasselbe: Mehr Schutz für die Frauen.
«Jeder Gast hat die Möglichkeit, die acht Bläserinnen gratis zu testen und seine Bewertung abzugeben.» In dieser Werbung geht es nicht um Musikerinnen. Es geht um Oralsex. Sexclubs in der Schweiz werben heutzutage mit solchen Angeboten Kunden an. Ist das Werbung für einen normalen Geschäftszweig, oder ist Prostitution noch ein Ort, wo Macht und Dominanz über Frauen ausgelebt werden kann?
Anmerkung von Zwerg - ob derartiger Ankündigungen gehen auch wir auf die Barrikaden - hier gehören BetreiberInnen reguliert, jedoch nicht SexarbeiterInnen!
Andrea Gisler, Präsidentin der Zürcher Frauenzentrale, unterstützt letztere Vermutung. Sie beurteilt die Werbestrategie als empörend und frauenverachtend. «Es zeigt, wie Frauen und ihre Körper kommerzialisiert werden.» Die Sexindustrie profitiere von Stereotypen wie dem Mann als triebgesteuertem Wesen, das ein Ventil braucht. «Die Konsumgesellschaft verstärkt unsere Ansicht, dass jedes Bedürfnis erfüllt werden muss – auch beim Sex», so Gisler.
Anders sieht es Xenia, die Fachstelle für Sexarbeit im Kanton Bern. Der überwiegende Teil der Frauen arbeite selbstbestimmt in der Sexarbeit und sei nicht Opfer, so die Haltung der Fachstelle. Auch wenn Menschen aus dem Ausland aufgrund mangelnder Alternativen als Prostituierte arbeiteten, sei das kein Grund, ihnen grundsätzlich Entscheidungsfähigkeit abzusprechen. Denn jeder Mensch habe das Recht, sexuelle Dienstleistungen zu verkaufen, sagt Christa Ammann, Leiterin von Xenia. Dabei müsse unterschieden werden: In der Sexarbeit verkauft niemand seinen Körper, sondern die Dienstleistung.»
Fokus auf den Frauen
Die Frauenzentrale Zürich lancierte im Juni den Kurzfilm «Für eine Schweiz ohne Freier. Stopp Prostitution». Mit dem Video ist der Organisation das gelungen, was sie wollte: das Thema Prostitution zu einem gesellschaftspolitischen Thema zu machen. Denn auch in der Schweiz, wo Sexarbeit legal ist, solle man sich fragen, ob Prostitution gegen die Menschenwürde verstosse, so Gisler. Beim Prostitutionsverbot in Schweden gehe es in erster Linie um die Haltung einer Gesellschaft. «Wollen wir Schweizerinnen und Schweizer eine Gesellschaft, in der Menschen andere Menschen kaufen können?»
Die Fachstelle Xenia und Amnesty International sprechen sich hingegen für die Entkriminalisierung von Sexarbeit aus, denn ein Verbot in der Schweiz würde die Rechtssituation ihrer Meinung nach nur verschlechtern. Xenia fordert stattdessen, dass Sexarbeit als normale Arbeit anerkannt werden müsse, damit die Prostituierten auf ihren Rechten bestehen könnten. Zudem müsse man von den gesellschaftlichen Rollenbildern wegkommen. So gebe es auch Freierinnen und nicht nur weibliche Prostituierte. «Der Mann ist nicht immer nur Täter», sagt Ammann.
Warum der Fokus bei der Prostitution vor allem auf Frauen liegt, könnte mit fehlendem Interesse zu tun haben. Das bestätigt Benjamin Abt-Schiemann, Sexarbeiter aus der Stadt Bern. Im Diskurs um Prostitution werde vor allem auf die Frauen fokussiert, dadurch werden männliche und andere Prostituierte einfach ausgeblendet, sagt er. (Der Bund)
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Der ganze Artikel (mit Link auf ein Video mit Nachricht aus Schweden

https://www.derbund.ch/bern/kanton/Der- ... y/30518700
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Danke Zwerg,
ich habe den Artikel bezüglich des Test Fellatio auch gelesen. Habe dies der Propaganda der Gegnerin zugeordnet. Und wenn es so geschehen ist, dann sind die Betreiber in die Schranken zu weisen. Keine selbstständige SW gibt sich für so was her.
ich habe den Artikel bezüglich des Test Fellatio auch gelesen. Habe dies der Propaganda der Gegnerin zugeordnet. Und wenn es so geschehen ist, dann sind die Betreiber in die Schranken zu weisen. Keine selbstständige SW gibt sich für so was her.
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Schwedens Prostitutionsverbot - «Die Freier wandern einfach ins Ausland ab»
Soll Sexarbeit verboten werden? SRF-Mitarbeiter Bruno Kaufmann erklärt, welche Erfahrungen Schweden damit gemacht hat.
Heute, 08:35 Uhr
https://www.srf.ch/news/panorama/schwed ... ausland-ab
Soll Sexarbeit verboten werden? SRF-Mitarbeiter Bruno Kaufmann erklärt, welche Erfahrungen Schweden damit gemacht hat.
Heute, 08:35 Uhr
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Ein Artikel aus der WOZ, zur Kampagne der Frauenzentrale Zürich.
Nr. 28/2018 vom 12.07.2018
Sexarbeit
Die Stigmatisierung dauert fort
Von Caroline Baur
Hinterwäldlerisch ist die Schweiz nicht, weil sie im Gegensatz zu Schweden und weiteren europäischen Staaten noch kein Sexkaufverbot für Freier implementiert hat. Sie ist es, weil die Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen fortdauert. Auch die Frauenzentrale Zürich trägt dazu bei, wenn sie in der vermeintlich feministischen Kampagne «Stopp Prostitution» die Diskussion um ein Verbot des Sexkaufs lostritt. Vor zwei Wochen lancierte sie einen Videoclip, in dem sich SchwedInnen darüber empören, dass sexuelle Dienstleistungen in der Schweiz – zu 75 Prozent von Migrantinnen angeboten – «immer noch» legal gekauft werden können.
Doch Sexarbeiterinnen die Lebensgrundlage und auch noch die Entscheidungsmacht über ihre Erwerbsarbeit zu nehmen, hat nicht viel mit Feminismus zu tun. So sieht das auch Susanne Seytter von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Wie andere Fachleute aus Organisationen, die langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Sexarbeiterinnen haben, äussert sie sich der Kampagne gegenüber kritisch. Wie in keiner anderen Berufsgruppe werde über die Köpfe der betroffenen Frauen hinweg debattiert. Das propagierte Modell Schweden, wo die Freier gebüsst werden und nicht die Sexarbeiterinnen selbst, habe sich keineswegs bewährt: Das Gewerbe wird in den Untergrund verschoben, Sexarbeiterinnen nehmen grössere Risiken auf sich. Verhandlungen müssen schneller ablaufen, und die betroffenen Frauen können (noch) weniger frei über Bedingungen der Dienstleistung entscheiden.
Und vor allem: Die Kampagne macht keinen Unterschied zwischen Frauenhandel und Sexarbeit als selbstgewählte Erwerbsarbeit. Beides existiere im Sexgewerbe, weiss Susanne Seytter. Wenn das Gewerbe illegalisiert werde, werde es noch schwieriger, Opfer von Frauenhandel zu erkennen. Um Hilfe für Betroffene zu gewährleisten, müssen ErmittlerInnen jedoch Vertrauen aufbauen können – ein Ding der Unmöglichkeit, wenn Sexarbeiterinnen sich verstecken müssen, weil ihre Arbeit nicht mehr legal ist.
https://www.woz.ch/1828/sexarbeit/die-s ... auert-fort
Nr. 28/2018 vom 12.07.2018
Sexarbeit
Die Stigmatisierung dauert fort
Von Caroline Baur
Hinterwäldlerisch ist die Schweiz nicht, weil sie im Gegensatz zu Schweden und weiteren europäischen Staaten noch kein Sexkaufverbot für Freier implementiert hat. Sie ist es, weil die Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen fortdauert. Auch die Frauenzentrale Zürich trägt dazu bei, wenn sie in der vermeintlich feministischen Kampagne «Stopp Prostitution» die Diskussion um ein Verbot des Sexkaufs lostritt. Vor zwei Wochen lancierte sie einen Videoclip, in dem sich SchwedInnen darüber empören, dass sexuelle Dienstleistungen in der Schweiz – zu 75 Prozent von Migrantinnen angeboten – «immer noch» legal gekauft werden können.
Doch Sexarbeiterinnen die Lebensgrundlage und auch noch die Entscheidungsmacht über ihre Erwerbsarbeit zu nehmen, hat nicht viel mit Feminismus zu tun. So sieht das auch Susanne Seytter von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Wie andere Fachleute aus Organisationen, die langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Sexarbeiterinnen haben, äussert sie sich der Kampagne gegenüber kritisch. Wie in keiner anderen Berufsgruppe werde über die Köpfe der betroffenen Frauen hinweg debattiert. Das propagierte Modell Schweden, wo die Freier gebüsst werden und nicht die Sexarbeiterinnen selbst, habe sich keineswegs bewährt: Das Gewerbe wird in den Untergrund verschoben, Sexarbeiterinnen nehmen grössere Risiken auf sich. Verhandlungen müssen schneller ablaufen, und die betroffenen Frauen können (noch) weniger frei über Bedingungen der Dienstleistung entscheiden.
Und vor allem: Die Kampagne macht keinen Unterschied zwischen Frauenhandel und Sexarbeit als selbstgewählte Erwerbsarbeit. Beides existiere im Sexgewerbe, weiss Susanne Seytter. Wenn das Gewerbe illegalisiert werde, werde es noch schwieriger, Opfer von Frauenhandel zu erkennen. Um Hilfe für Betroffene zu gewährleisten, müssen ErmittlerInnen jedoch Vertrauen aufbauen können – ein Ding der Unmöglichkeit, wenn Sexarbeiterinnen sich verstecken müssen, weil ihre Arbeit nicht mehr legal ist.
https://www.woz.ch/1828/sexarbeit/die-s ... auert-fort
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- Silberstern
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- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Länderberichte SCHWEIZ
Hier noch drei gute Beiträge zu dieser dämlichen Kampagne der Frauenzentrale Zürich:
"Es braucht Akzeptanz – keine Verbote"
https://m.zsz.ch/articles/5b61b393ab5c376779000001
"Prostituierte fürchten sich vor Arbeitsverbot"
https://m.derbund.ch/articles/5b649479ab5c373e48000001
"Ein Verbot der Prostitution wird teuer"
https://m.derbund.ch/articles/5b649836ab5c3710f0000001
"Es braucht Akzeptanz – keine Verbote"
https://m.zsz.ch/articles/5b61b393ab5c376779000001
"Prostituierte fürchten sich vor Arbeitsverbot"
https://m.derbund.ch/articles/5b649479ab5c373e48000001
"Ein Verbot der Prostitution wird teuer"
https://m.derbund.ch/articles/5b649836ab5c3710f0000001
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- Silberstern
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
...und noch zwei, ebenfalls lesenswert:
"Prostitution verbieten, Freier brandmarken? Eine klare Antwort von Max Dohner"
https://www.aargauerzeitung.ch/kommenta ... -132879158
"Er geht monatlich ins Bordell – Marcel Wyler und sein Kampf gegen das Freier-Verbot"
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ ... -132856642
Wenn ich dagegen vergleiche, wie erbärmlich die bundesdeutsche Presse der Hetze im Vorfeld des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes eine Plattform geboten hat und immer noch bietet, heben sich solche Beiträge doch positiv davon ab.
"Prostitution verbieten, Freier brandmarken? Eine klare Antwort von Max Dohner"
https://www.aargauerzeitung.ch/kommenta ... -132879158
"Er geht monatlich ins Bordell – Marcel Wyler und sein Kampf gegen das Freier-Verbot"
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ ... -132856642
Wenn ich dagegen vergleiche, wie erbärmlich die bundesdeutsche Presse der Hetze im Vorfeld des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes eine Plattform geboten hat und immer noch bietet, heben sich solche Beiträge doch positiv davon ab.

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- wissend
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Artikel zu neuer Studie des Kantonsspital St.Gallen.
Montag 13. August 2018 13:57
Jede fünfte Prostituierte hat eine Geschlechtskrankheit
Tripper, Chlamydien und Syphilis: Die Ansteckungsgefahr im Rotlichtmilieu ist gross.
Vera* ist schon lange im Geschäft. Sie sagt: «Ich machs nie ohne Gummi.» Auch Oralsex nicht. «Freier probieren es zwar, doch ich bleibe hart und nehme in Kauf, weniger zu verdienen oder sie zu verlieren.» Längst nicht alle Prostituierten sind so konsequent. Die Konkurrenz ist gross. Sex wird immer billiger, ist schon ab 30 Franken zu haben. Mit Folgen für die Gesundheit der Frauen.
weiter.....
https://m.tagesanzeiger.ch/articles/25745717
Montag 13. August 2018 13:57
Jede fünfte Prostituierte hat eine Geschlechtskrankheit
Tripper, Chlamydien und Syphilis: Die Ansteckungsgefahr im Rotlichtmilieu ist gross.
Vera* ist schon lange im Geschäft. Sie sagt: «Ich machs nie ohne Gummi.» Auch Oralsex nicht. «Freier probieren es zwar, doch ich bleibe hart und nehme in Kauf, weniger zu verdienen oder sie zu verlieren.» Längst nicht alle Prostituierten sind so konsequent. Die Konkurrenz ist gross. Sex wird immer billiger, ist schon ab 30 Franken zu haben. Mit Folgen für die Gesundheit der Frauen.
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https://m.tagesanzeiger.ch/articles/25745717
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Darf man Sex kaufen, Frau Angelini?
Anstatt die Prostitution zu verbieten, sollte man sie vollständig entkriminalisieren, fordert Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration im Interview. Und prangert Bevormundungen und bürgerliche Moralvorstellungen an.
Von Carlos Hanimann, 13.07.2018
lesen......
https://www.republik.ch/2018/07/13/darf ... u-angelini
Absolut lesenswertes Interview
News von Lysistrada:
https://lysistrada.ch/mediathek/aktuelle
@Tilopa
Danke für deine Einträge
Anstatt die Prostitution zu verbieten, sollte man sie vollständig entkriminalisieren, fordert Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration im Interview. Und prangert Bevormundungen und bürgerliche Moralvorstellungen an.
Von Carlos Hanimann, 13.07.2018
lesen......
https://www.republik.ch/2018/07/13/darf ... u-angelini
Absolut lesenswertes Interview


News von Lysistrada:
https://lysistrada.ch/mediathek/aktuelle
@Tilopa
Danke für deine Einträge
