Länderberichte SCHWEIZ
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- wissend
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Prostituierte arbeiten vermehrt in ihren Wohnungen
Michael Bucher
21.08.2018
Sexarbeit ist in Wohnquartieren nicht zonenkonform. Trotzdem findet sie vermehrt im privaten Umfeld statt, wo die Frauen weniger gut geschützt sind. Wo soll Prostitution stattfinden?
1/6 Seiten
weiterlesen auf.......
https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/v ... spartandhp
Michael Bucher
21.08.2018
Sexarbeit ist in Wohnquartieren nicht zonenkonform. Trotzdem findet sie vermehrt im privaten Umfeld statt, wo die Frauen weniger gut geschützt sind. Wo soll Prostitution stattfinden?
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
"Wo soll Prostitution stattfinden"
Ja lieber @ursa minor das ist im Bereich der SExarbeit die FRage unserer Zeit. Danke für den Beitrag.
Kasharius grüßt Dich herzlich
Ja lieber @ursa minor das ist im Bereich der SExarbeit die FRage unserer Zeit. Danke für den Beitrag.
Kasharius grüßt Dich herzlich
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
https://lust.tz.de/lust/kannte-kein-erb ... 58889.html
Wie man im Text erfährt scheint es nicht ganz aktuell zu sein, ich habe es aber zuvor nicht gekannt. Was mich wirklich etwas schockiert ist die Formulierung "darüber lacht das Netz", es scheint also beim Verfasser Null Problembewusstsein bezüglich fiesem Verhalten gegen SW zu geben.
Und das Ganze natürlich in der Kategorie "Lust" statt Gesellschaft, Politik etc..
Wie man im Text erfährt scheint es nicht ganz aktuell zu sein, ich habe es aber zuvor nicht gekannt. Was mich wirklich etwas schockiert ist die Formulierung "darüber lacht das Netz", es scheint also beim Verfasser Null Problembewusstsein bezüglich fiesem Verhalten gegen SW zu geben.
Und das Ganze natürlich in der Kategorie "Lust" statt Gesellschaft, Politik etc..
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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- wissend
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Letzten Freitag, 14.Juni fand der 2. Frauenstreiktag in der Schweiz nach 1991 statt. Unter reger Beteiligung wurde auf die Anliegen aufmerksam gemacht. Auch SW Organisationen wie Lysistrada nutzten den Aktionstag um für die Rechte und Anerkennung der Sexarbeit aufmerksam zu machen.
In der Folge 2 Presseartikel dazu.
b]
Klare Forderung am Frauenstreik: Die Sexarbeit soll respektiert und als Arbeit anerkannt werden[/b]
von Lara Frey - az Solothurner Zeitung
Zuletzt aktualisiert am 7.6.2019 um 08:15 Uhr
Weil die meisten Sexarbeiterinnen am Frauenstreik nicht dabei sein können, hat Lysistrada, die Fachstelle für Sexarbeitende im Kanton, ein erstes Zeichen gesetzt. Massiv kritisiert wird das neue kantonale Wirtschaftsgesetz, weil es Verschlechterungen für die Frauen brachte.
Am Donnerstag setzte Lysistrada in Solothurn ein Zeichen. Gefordert wurde die Gleichsetzung der Sexarbeit mit anderen Jobs - und damit der Anspruch auf AHV und Sozialleistungen.
Für die Rechte der Sexarbeitenden einzustehen, ist laut Lysistrada bitter nötig. Melanie Muñoz von der Fachstelle Lysistrada berichtet, dass sich die Situation der Sexarbeitenden im Kanton Solothurn seit der Änderung des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes 2016 verschlechtert hat, obwohl neuerdings erstmals Sexarbeit als Arbeit anerkannt und geregelt ist. Jedoch sei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zirka ein Drittel der Bordelle geschlossen worden und viele Sexarbeiterinnen arbeiteten aufgrund dieser Schliessungen wieder an nicht offiziellen Orten, was Risiken wie ungeschützten Geschlechtsverkehr, Isolation und unsichere Arbeitsorte mit sich ziehe und wo sie nicht mehr erreichbar für zum Beispiel Präventionsarbeit seien. Meist seien es Migrantinnen, die aus finanzieller Not heraus in die Prostitution einsteigen.
Muñoz kritisiert das Gesetz stark, denn eine gesetzliche Regelung der Sexarbeit sei nur dann sinnvoll, wenn das Gesetz eine Schutz- und nicht eine Kontrollfunktion ausübe. Man müsse Sexarbeit als Arbeit anerkennen und die Sexarbeitenden genau wie alle anderen Arbeitnehmenden an Sozial- und Krankenversicherungen, der AHV oder der Arbeitslosenversicherung teilhaben lassen.
Spannungen unter Feministinnen
In der Schweiz ist Prostitution legal, verschiedene Frauenorganisationen fordern jedoch die Einführung eines Verbotes, da Prostitution aus Frauen ein Konsumgut mache. Melanie Muñoz ist sich der Umstrittenheit des Themas bewusst, sie sieht jedoch die Sexarbeit überhaupt nicht im Widerspruch zu feministischen Anliegen. «Natürlich ist Sexarbeit eine Spiegelung der Geschlechterrollen. Aber sie ist auch eine selbstbestimmte Arbeit und durch selbstbestimmte Arbeit, kann die Frau ihre gesellschaftliche Position verbessern. Häufig ernähren die Sexarbeiterinnen mit ihrem Lohn ihre ganze Familie, das ist ein stark emanzipatorischer Akt.»
Bisher ist sie noch keinen negativen Reaktionen in der Frauenstreikcommunity begegnet. Sollte es jedoch dazu kommen, würden sie und die anderen Mitarbeitenden der Fachstelle den Dialog suchen. Muñoz sieht es als Pflicht des Vereins, die Anliegen der Sexarbeiterinnen an die Menschen zu bringen, da es diese aufgrund der Stigmatisierung der Prostitution nicht selbst tun könnten. Ein Prostitutionsverbot, beziehungsweise ein Sexkaufverbot, wie im sogenannten schwedischen Modell, das auch in Frankreich, Island und Norwegen in Kraft ist, sieht Lysistrada als Gefahr. Mit dieser Ansicht steht der Verein nicht alleine da: Auch der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, das ein derartiges Verbot mehr Risiken für die Sexarbeitenden mit sich ziehe und zu mehr Menschenhandel führe.
Am Frauenstreik tritt Lysistrada mit klaren Forderungen auf: Die Sexarbeit soll respektiert und als Arbeit anerkannt werden. Es soll eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung stattfinden und die Sexarbeitenden sollen mehr Arbeitnehmerrechte und Schutz bekommen.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solot ... -134581978
In der Folge 2 Presseartikel dazu.
b]
Klare Forderung am Frauenstreik: Die Sexarbeit soll respektiert und als Arbeit anerkannt werden[/b]
von Lara Frey - az Solothurner Zeitung
Zuletzt aktualisiert am 7.6.2019 um 08:15 Uhr
Weil die meisten Sexarbeiterinnen am Frauenstreik nicht dabei sein können, hat Lysistrada, die Fachstelle für Sexarbeitende im Kanton, ein erstes Zeichen gesetzt. Massiv kritisiert wird das neue kantonale Wirtschaftsgesetz, weil es Verschlechterungen für die Frauen brachte.
Am Donnerstag setzte Lysistrada in Solothurn ein Zeichen. Gefordert wurde die Gleichsetzung der Sexarbeit mit anderen Jobs - und damit der Anspruch auf AHV und Sozialleistungen.
Für die Rechte der Sexarbeitenden einzustehen, ist laut Lysistrada bitter nötig. Melanie Muñoz von der Fachstelle Lysistrada berichtet, dass sich die Situation der Sexarbeitenden im Kanton Solothurn seit der Änderung des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes 2016 verschlechtert hat, obwohl neuerdings erstmals Sexarbeit als Arbeit anerkannt und geregelt ist. Jedoch sei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zirka ein Drittel der Bordelle geschlossen worden und viele Sexarbeiterinnen arbeiteten aufgrund dieser Schliessungen wieder an nicht offiziellen Orten, was Risiken wie ungeschützten Geschlechtsverkehr, Isolation und unsichere Arbeitsorte mit sich ziehe und wo sie nicht mehr erreichbar für zum Beispiel Präventionsarbeit seien. Meist seien es Migrantinnen, die aus finanzieller Not heraus in die Prostitution einsteigen.
Muñoz kritisiert das Gesetz stark, denn eine gesetzliche Regelung der Sexarbeit sei nur dann sinnvoll, wenn das Gesetz eine Schutz- und nicht eine Kontrollfunktion ausübe. Man müsse Sexarbeit als Arbeit anerkennen und die Sexarbeitenden genau wie alle anderen Arbeitnehmenden an Sozial- und Krankenversicherungen, der AHV oder der Arbeitslosenversicherung teilhaben lassen.
Spannungen unter Feministinnen
In der Schweiz ist Prostitution legal, verschiedene Frauenorganisationen fordern jedoch die Einführung eines Verbotes, da Prostitution aus Frauen ein Konsumgut mache. Melanie Muñoz ist sich der Umstrittenheit des Themas bewusst, sie sieht jedoch die Sexarbeit überhaupt nicht im Widerspruch zu feministischen Anliegen. «Natürlich ist Sexarbeit eine Spiegelung der Geschlechterrollen. Aber sie ist auch eine selbstbestimmte Arbeit und durch selbstbestimmte Arbeit, kann die Frau ihre gesellschaftliche Position verbessern. Häufig ernähren die Sexarbeiterinnen mit ihrem Lohn ihre ganze Familie, das ist ein stark emanzipatorischer Akt.»
Bisher ist sie noch keinen negativen Reaktionen in der Frauenstreikcommunity begegnet. Sollte es jedoch dazu kommen, würden sie und die anderen Mitarbeitenden der Fachstelle den Dialog suchen. Muñoz sieht es als Pflicht des Vereins, die Anliegen der Sexarbeiterinnen an die Menschen zu bringen, da es diese aufgrund der Stigmatisierung der Prostitution nicht selbst tun könnten. Ein Prostitutionsverbot, beziehungsweise ein Sexkaufverbot, wie im sogenannten schwedischen Modell, das auch in Frankreich, Island und Norwegen in Kraft ist, sieht Lysistrada als Gefahr. Mit dieser Ansicht steht der Verein nicht alleine da: Auch der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, das ein derartiges Verbot mehr Risiken für die Sexarbeitenden mit sich ziehe und zu mehr Menschenhandel führe.
Am Frauenstreik tritt Lysistrada mit klaren Forderungen auf: Die Sexarbeit soll respektiert und als Arbeit anerkannt werden. Es soll eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung stattfinden und die Sexarbeitenden sollen mehr Arbeitnehmerrechte und Schutz bekommen.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solot ... -134581978
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Warum Sexarbeiterinnen streiken
14.6.2019 - 00:00, Nina Lanzi, FIZ
Sexarbeit ist Arbeit unter erschwerten Bedingungen – und ein Grund, am heutigen Frauenstreiktag auf die Strasse zu gehen, findet Nina Lanzi von der Fachstelle für Frauenhandel.
«Ich bezahle Steuern, wie alle anderen. Ich bezahle für meine Versicherungen, wie alle anderen. Aber beim Abendessen mit Freunden kann ich nicht über meine Arbeit sprechen, weil ich wegen meinem Beruf stigmatisiert werde», erzählt Vanessa im Beratungsgespräch in der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration: Vanessa ist Sexarbeiterin.
Sie ist eine von vielen Migrantinnen, die im Sexgewerbe tätig sind – selbstbestimmt, aber unter schwierigen Bedingungen. Am heutigen 14. Juni 2019, dem nationalen Frauenstreiktag, hat sie viele Gründe, um auf die Strasse zu gehen, für ihre Rechte einzustehen, sich Gehör zu verschaffen. Sexarbeitende werden oft diskriminiert, belächelt und wie Objekte behandelt. Doch sie fordern Respekt und Wertschätzung.
Frauenstreik
Für gleichen Lohn, günstigere Tampons – und für vieles mehr
Viele Männer und Frauen behaupten, dass alle Sexarbeiterinnen Opfer seien. Dadurch bestimmen sie, welche Arbeit zumutbar ist und welche nicht. Und sie entscheiden, was gut ist für Sexarbeitende und was nicht. Sexarbeiterinnen sind keine Opfer. Es gibt Menschen, die selbstbestimmt der Sexarbeit nachgehen: Sie entscheiden, wann und wo sie arbeiten und welche Dienstleistungen sie wem anbieten. Sie verfügen selbst und frei über ihren Verdienst. Es sind vielmehr migrations- und arbeitsrechtliche Bedingungen, die sie verletzlich und ausbeutbar machen und Sexarbeitenden schaden. Sie fordern: Fragt uns selbst, was wir wollen, anstatt über uns zu entscheiden.
Kein anderes Gewerbe ist so rigide reglementiert
Mehr als 80 Prozent der Sexarbeitenden in der Schweiz sind Migrantinnen. Viele sehen darin eine Möglichkeit, die eigene Existenz und jene der Familie zu sichern. Doch die schweizerischen Migrationsgesetze erschweren es ihnen, unter sicheren und guten Umständen zu arbeiten – vielmehr werden sie kontrolliert, teils kriminalisiert, und leben und arbeiten unter prekären Bedingungen. Sexarbeiterinnen fordern ein Recht auf sichere und legale Migrationsmöglichkeiten.
Kein anderes Gewerbe ist dermassen rigide reglementiert wie das Sexgewerbe: Gezeichnet von hohen bürokratischen Hürden, überdurchschnittlich vielen staatlichen Sanktions- und Kontrollmechanismen. Aber: Sexarbeit ist Arbeit. Wie in allen anderen Gewerben haben auch Arbeitende im Sexgewerbe ein Recht auf eine würdevolle Arbeit.
Ein Beruf, keine Identität
Sexarbeit ist ein Beruf und keine Identität. Eine Sexarbeiterin ist so wenig Sexarbeiterin, wenn sie eine Freundin zum Kaffee trifft, wie ein Automatiker Automatiker ist, wenn er seinen Kindern Mittagessen kocht.
Viele Sexarbeitende wie Vanessa führen aufgrund des hohen gesellschaftlichen Drucks ein Doppelleben. Sie sind unsichtbar. Eins ist klar: Vanessa und ihre Arbeitskolleginnen haben dieses Leben satt. Deshalb sind sie am Frauenstreik mit dabei, um einer gleichberechtigten Gesellschaft näherzukommen – frei von Stigma, Repression und Fremdbestimmung.
Frauenhandel ist nicht gleich Sexarbeit
Frauenhandel ist ein Verbrechen: Wenn sich eine Frau aufgrund falscher Versprechungen auf die Migration oder eine Arbeitsstelle eingelassen hat, wenn sie Schulden oder überhöhte Vermittlungssummen abzahlen muss und durch Drohungen und Gewalt in einer Zwangslage gehalten wird, wenn ihre Arbeitskraft etwa in einem Privathaushalt oder in der Sexindustrie ausgebeutet wird, dann liegt Frauenhandel vor.
Selbstbestimmte Sexarbeit heisst, dass Sexarbeiterinnen selbst entscheiden, welche Dienstleistung sie anbieten, welche Freier sie bedienen und wieviel ihre Dienstleistung kostet. Sie verfügen selbst frei über ihren Verdienst. Auch in den Fällen, in denen Sexarbeit aufgrund mangelnder Alternativen als Überlebensstrategie ausgeübt wird, kann sie selbstbestimmt ausgeübt werden.
https://www.bluewin.ch/de/leben/lifesty ... 62657.html
14.6.2019 - 00:00, Nina Lanzi, FIZ
Sexarbeit ist Arbeit unter erschwerten Bedingungen – und ein Grund, am heutigen Frauenstreiktag auf die Strasse zu gehen, findet Nina Lanzi von der Fachstelle für Frauenhandel.
«Ich bezahle Steuern, wie alle anderen. Ich bezahle für meine Versicherungen, wie alle anderen. Aber beim Abendessen mit Freunden kann ich nicht über meine Arbeit sprechen, weil ich wegen meinem Beruf stigmatisiert werde», erzählt Vanessa im Beratungsgespräch in der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration: Vanessa ist Sexarbeiterin.
Sie ist eine von vielen Migrantinnen, die im Sexgewerbe tätig sind – selbstbestimmt, aber unter schwierigen Bedingungen. Am heutigen 14. Juni 2019, dem nationalen Frauenstreiktag, hat sie viele Gründe, um auf die Strasse zu gehen, für ihre Rechte einzustehen, sich Gehör zu verschaffen. Sexarbeitende werden oft diskriminiert, belächelt und wie Objekte behandelt. Doch sie fordern Respekt und Wertschätzung.
Frauenstreik
Für gleichen Lohn, günstigere Tampons – und für vieles mehr
Viele Männer und Frauen behaupten, dass alle Sexarbeiterinnen Opfer seien. Dadurch bestimmen sie, welche Arbeit zumutbar ist und welche nicht. Und sie entscheiden, was gut ist für Sexarbeitende und was nicht. Sexarbeiterinnen sind keine Opfer. Es gibt Menschen, die selbstbestimmt der Sexarbeit nachgehen: Sie entscheiden, wann und wo sie arbeiten und welche Dienstleistungen sie wem anbieten. Sie verfügen selbst und frei über ihren Verdienst. Es sind vielmehr migrations- und arbeitsrechtliche Bedingungen, die sie verletzlich und ausbeutbar machen und Sexarbeitenden schaden. Sie fordern: Fragt uns selbst, was wir wollen, anstatt über uns zu entscheiden.
Kein anderes Gewerbe ist so rigide reglementiert
Mehr als 80 Prozent der Sexarbeitenden in der Schweiz sind Migrantinnen. Viele sehen darin eine Möglichkeit, die eigene Existenz und jene der Familie zu sichern. Doch die schweizerischen Migrationsgesetze erschweren es ihnen, unter sicheren und guten Umständen zu arbeiten – vielmehr werden sie kontrolliert, teils kriminalisiert, und leben und arbeiten unter prekären Bedingungen. Sexarbeiterinnen fordern ein Recht auf sichere und legale Migrationsmöglichkeiten.
Kein anderes Gewerbe ist dermassen rigide reglementiert wie das Sexgewerbe: Gezeichnet von hohen bürokratischen Hürden, überdurchschnittlich vielen staatlichen Sanktions- und Kontrollmechanismen. Aber: Sexarbeit ist Arbeit. Wie in allen anderen Gewerben haben auch Arbeitende im Sexgewerbe ein Recht auf eine würdevolle Arbeit.
Ein Beruf, keine Identität
Sexarbeit ist ein Beruf und keine Identität. Eine Sexarbeiterin ist so wenig Sexarbeiterin, wenn sie eine Freundin zum Kaffee trifft, wie ein Automatiker Automatiker ist, wenn er seinen Kindern Mittagessen kocht.
Viele Sexarbeitende wie Vanessa führen aufgrund des hohen gesellschaftlichen Drucks ein Doppelleben. Sie sind unsichtbar. Eins ist klar: Vanessa und ihre Arbeitskolleginnen haben dieses Leben satt. Deshalb sind sie am Frauenstreik mit dabei, um einer gleichberechtigten Gesellschaft näherzukommen – frei von Stigma, Repression und Fremdbestimmung.
Frauenhandel ist nicht gleich Sexarbeit
Frauenhandel ist ein Verbrechen: Wenn sich eine Frau aufgrund falscher Versprechungen auf die Migration oder eine Arbeitsstelle eingelassen hat, wenn sie Schulden oder überhöhte Vermittlungssummen abzahlen muss und durch Drohungen und Gewalt in einer Zwangslage gehalten wird, wenn ihre Arbeitskraft etwa in einem Privathaushalt oder in der Sexindustrie ausgebeutet wird, dann liegt Frauenhandel vor.
Selbstbestimmte Sexarbeit heisst, dass Sexarbeiterinnen selbst entscheiden, welche Dienstleistung sie anbieten, welche Freier sie bedienen und wieviel ihre Dienstleistung kostet. Sie verfügen selbst frei über ihren Verdienst. Auch in den Fällen, in denen Sexarbeit aufgrund mangelnder Alternativen als Überlebensstrategie ausgeübt wird, kann sie selbstbestimmt ausgeübt werden.
https://www.bluewin.ch/de/leben/lifesty ... 62657.html
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
11. Juni 2019 15:40; Akt: 12.06.2019 14:10
Justizministerium verteidigt Sexportal
Der Bund hat mit 350'000 Franken ein Sexportal mitfinanziert. Das passt nicht allen. Das Justizministerium versteht die Kritik, verteidigt aber das Vorgehen.
Auf Callmetoplay.ch können Sexarbeitende ihre Dienste anbieten.
Prostituierte laden ihre Inserate mit persönlichen Angaben und den angebotenen Diensten hoch.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) haben das Portal mitfinanziert – mit beinahe 350'000 Franken.
In einer Antwort verteidigt die Justizministerium von Karin Keller-Sutter die Unterstützung des Sexportals. Callmetoplay.ch verfolge das Ziel, «die Sexarbeitenden für die Gefährdung durch Straftaten zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander austauschen zu können».
Es gehe primär um die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bei Prostituierten.
Doch verstehe man auch, dass man die finanziellen Beiträge des Bundes hinterfrage: «Der Bundesrat hat Verständnis für die kritische Haltung der Interpellantin.»
Doch hält das Amt fest, dass das Fedpol und das BAG den Nutzen der Seite konstant überwachen. Ersteres verfolgt mit seiner Unterstützung das Ziel der Kriminalprävention. Letzteres will eine Eindämmung von Krankheitsübertragungen bezwecken. Auf Callmetoply.ch findet man auch Tipps, was zu tun ist, wenn zum Beispiel ein Kondom reisst.
Das stösst vielen sauer auf. Wie Nau.ch berichtet, ärgert sich auch EVP-Präsidentin Marianne Streiff-Feller über das Sexportal Callmetoplay: «Aus einer breiten Palette von Praktiken können Personen auswählen, welche Dienste sie den Freiern anbieten. So bieten sie zum Beispiel Praktiken an, bei denen Ejakulat, Speichel, Kot und Urin ungeschützt ausgetauscht werden.»
Prävention von HIV
In seiner Antwort verteidigt das Justizministerium um Karin Keller-Sutter die Unterstützung des Sexportals. Callmetoplay.ch verfolge das Ziel, «die Sexarbeitenden für die Gefährdung durch Straftaten zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander austauschen zu können». Es gehe primär um die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bei Prostituierten.
Doch verstehe man auch, dass man die finanziellen Beiträge des Bundes hinterfrage: «Der Bundesrat hat Verständnis für die kritische Haltung der Interpellantin.» Doch hält das Schreiben fest, dass das Fedpol und das BAG den Nutzen der Seite konstant überwachen. Ersteres verfolgt mit seiner Unterstützung das Ziel der Kriminalprävention, Letzteres will eine Eindämmung der Krankheitsübertragung bezwecken.
Beides scheint zurzeit gewährleitstet zu sein: «Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Prozesse und Zuständigkeiten zu ändern», schreibt das Ministerium von Keller-Sutter.
https://www.20min.ch/schweiz/news/story ... l-26160027
Justizministerium verteidigt Sexportal
Der Bund hat mit 350'000 Franken ein Sexportal mitfinanziert. Das passt nicht allen. Das Justizministerium versteht die Kritik, verteidigt aber das Vorgehen.
Auf Callmetoplay.ch können Sexarbeitende ihre Dienste anbieten.
Prostituierte laden ihre Inserate mit persönlichen Angaben und den angebotenen Diensten hoch.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) haben das Portal mitfinanziert – mit beinahe 350'000 Franken.
In einer Antwort verteidigt die Justizministerium von Karin Keller-Sutter die Unterstützung des Sexportals. Callmetoplay.ch verfolge das Ziel, «die Sexarbeitenden für die Gefährdung durch Straftaten zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander austauschen zu können».
Es gehe primär um die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bei Prostituierten.
Doch verstehe man auch, dass man die finanziellen Beiträge des Bundes hinterfrage: «Der Bundesrat hat Verständnis für die kritische Haltung der Interpellantin.»
Doch hält das Amt fest, dass das Fedpol und das BAG den Nutzen der Seite konstant überwachen. Ersteres verfolgt mit seiner Unterstützung das Ziel der Kriminalprävention. Letzteres will eine Eindämmung von Krankheitsübertragungen bezwecken. Auf Callmetoply.ch findet man auch Tipps, was zu tun ist, wenn zum Beispiel ein Kondom reisst.
Das stösst vielen sauer auf. Wie Nau.ch berichtet, ärgert sich auch EVP-Präsidentin Marianne Streiff-Feller über das Sexportal Callmetoplay: «Aus einer breiten Palette von Praktiken können Personen auswählen, welche Dienste sie den Freiern anbieten. So bieten sie zum Beispiel Praktiken an, bei denen Ejakulat, Speichel, Kot und Urin ungeschützt ausgetauscht werden.»
Prävention von HIV
In seiner Antwort verteidigt das Justizministerium um Karin Keller-Sutter die Unterstützung des Sexportals. Callmetoplay.ch verfolge das Ziel, «die Sexarbeitenden für die Gefährdung durch Straftaten zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander austauschen zu können». Es gehe primär um die Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bei Prostituierten.
Doch verstehe man auch, dass man die finanziellen Beiträge des Bundes hinterfrage: «Der Bundesrat hat Verständnis für die kritische Haltung der Interpellantin.» Doch hält das Schreiben fest, dass das Fedpol und das BAG den Nutzen der Seite konstant überwachen. Ersteres verfolgt mit seiner Unterstützung das Ziel der Kriminalprävention, Letzteres will eine Eindämmung der Krankheitsübertragung bezwecken.
Beides scheint zurzeit gewährleitstet zu sein: «Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Prozesse und Zuständigkeiten zu ändern», schreibt das Ministerium von Keller-Sutter.
https://www.20min.ch/schweiz/news/story ... l-26160027
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Kleine Sexsalons sind ab sofort auch in Wohnquartieren erlaubt
Minibordelle in Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil sind zulässig, aber sie brauchen eine Baubewilligung. Der Stadtrat von Zürich hat eine Änderung der Bau- und Zonenordnung in Kraft gesetzt.
Dorothee Vögeli
06.01.2020, 12.09 Uhr
Jahrelang wurde in der Stadt Zürich über den «richtigen» Umgang mit Prostitution debattiert. Ein umstrittenes Thema waren die Minibordelle mit maximal zwei Räumen und zwei Sexarbeiterinnen. Befanden sich die Kleinstsalons in Wohnzonen, erhielten sie keine Baubewilligung. An dieser Regelung wollte der Stadtrat festhalten. Der Gemeinderat hingegen argumentierte, Prostituierte seien in sexgewerblichen Kleinstsalons besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt und könnten so in der Regel wirtschaftlich unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten.
Baubewilligungspflicht in der Kritik
2016 beschloss deshalb eine Parlamentsmehrheit, kleine Salons auch in Zonen mit einem Wohnanteil von über 50 Prozent zu erlauben. Nun hat der Stadtrat die dafür notwendige Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) in Kraft gesetzt, wie er mitteilt. Laut dem Stadtrat soll mit der Anpassung der BZO die Liberalisierung des Sexgewerbes auch planerisch ermöglicht werden, was den Prostituierten mehr Spielraum bei der Standortwahl gibt. Allerdings braucht eine Nutzungsänderung bei Räumen weiterhin eine Baubewilligung.
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) kritisiert diesen Punkt. Da die Baubewilligung publiziert werde, erführen die Nachbarn von der Existenz eines Kleinstsalons und könnten Einsprache erheben. Gemäss FIZ droht den Kleinstsalons die Kündigung, obwohl sie bisher unbemerkt funktionierten. «Die leider immer noch bestehende Stigmatisierung der Sexarbeit wird auf jeden Fall verhindern, dass reihenweise neue Kleinstsalons entstehen», hält die FIZ fest.
Der Stadtrat hatte 2016 zu bedenken gegeben, dass eine Verbreitung des Sexgewerbes in die Wohnzonen die Bevölkerung störe könnte. Insbesondere dann, wenn mehrere Kleinstsalons in eine Liegenschaft zögen. In der baupolizeilichen Bewilligungspraxis werde deshalb nun ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der jeweiligen Wohnanteilspflicht gelegt.
https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-klei ... ld.1532104
Minibordelle in Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil sind zulässig, aber sie brauchen eine Baubewilligung. Der Stadtrat von Zürich hat eine Änderung der Bau- und Zonenordnung in Kraft gesetzt.
Dorothee Vögeli
06.01.2020, 12.09 Uhr
Jahrelang wurde in der Stadt Zürich über den «richtigen» Umgang mit Prostitution debattiert. Ein umstrittenes Thema waren die Minibordelle mit maximal zwei Räumen und zwei Sexarbeiterinnen. Befanden sich die Kleinstsalons in Wohnzonen, erhielten sie keine Baubewilligung. An dieser Regelung wollte der Stadtrat festhalten. Der Gemeinderat hingegen argumentierte, Prostituierte seien in sexgewerblichen Kleinstsalons besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt und könnten so in der Regel wirtschaftlich unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten.
Baubewilligungspflicht in der Kritik
2016 beschloss deshalb eine Parlamentsmehrheit, kleine Salons auch in Zonen mit einem Wohnanteil von über 50 Prozent zu erlauben. Nun hat der Stadtrat die dafür notwendige Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) in Kraft gesetzt, wie er mitteilt. Laut dem Stadtrat soll mit der Anpassung der BZO die Liberalisierung des Sexgewerbes auch planerisch ermöglicht werden, was den Prostituierten mehr Spielraum bei der Standortwahl gibt. Allerdings braucht eine Nutzungsänderung bei Räumen weiterhin eine Baubewilligung.
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) kritisiert diesen Punkt. Da die Baubewilligung publiziert werde, erführen die Nachbarn von der Existenz eines Kleinstsalons und könnten Einsprache erheben. Gemäss FIZ droht den Kleinstsalons die Kündigung, obwohl sie bisher unbemerkt funktionierten. «Die leider immer noch bestehende Stigmatisierung der Sexarbeit wird auf jeden Fall verhindern, dass reihenweise neue Kleinstsalons entstehen», hält die FIZ fest.
Der Stadtrat hatte 2016 zu bedenken gegeben, dass eine Verbreitung des Sexgewerbes in die Wohnzonen die Bevölkerung störe könnte. Insbesondere dann, wenn mehrere Kleinstsalons in eine Liegenschaft zögen. In der baupolizeilichen Bewilligungspraxis werde deshalb nun ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der jeweiligen Wohnanteilspflicht gelegt.
https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-klei ... ld.1532104
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
AMTSGERICHT
Statt einer strengeren Bestrafung gab's juristische Nachhilfe: Wasserämter Bordell vor Gericht
von Hans Peter Schläfli - Solothurner Zeitung 10.1.2020 um 15:56 Uhr
Ein Wasserämter Bordell-Betreiber stösst vor Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt auf viel Verständnis. Der Richter geht von einem Missverständnis aus.
«Erholen Sie sich bei uns vom Alltagsstress.» Mit diesem Slogan wirbt ein Sexbetrieb im Wasseramt für seine Dienstleistungen. Keine Erholung, sondern Stress hatte dann aber der Betreiber: Am 9. April 2019 führte nämlich die Kantonspolizei im bekannten Etablissement eine Kontrolle durch und kurz darauf flatterte ein Strafbefehl in den Briefkasten. Wegen unzulässiger Ausübung der Prostitution und der fahrlässigen Beschäftigung einer Ausländerin ohne Bewilligung wurden eine Busse von 600 Franken und nochmals 600 Franken Verfahrenskosten fällig.
Diesen Strafbefehl akzeptierte der Betreiber nicht, weshalb sich diese Woche das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt mit dem Fall befassen musste. «Laut den Regelungen mit der Europäischen Union darf eine Person ihre Arbeit direkt nach der Anmeldung bei der Wohngemeinde aufnehmen», begründete der Beschuldigte, ein Schweizer, seine Einsprache. Die Frau habe ihren Wohnsitz korrekt angemeldet, ein Arbeitsvertrag sei abgeschlossen und die Arbeitsbewilligung beantragt gewesen.
Ihm sei klar gewesen, dass es sich um eine Frau aus Rumänien handelt und dass für Personen von dort gewisse Einschränkungen gelten, bestätigte der Beschuldigte auf die Frage von Gerichtspräsident Stefan Altermatt. «Ein Jahr vor der Polizeikontrolle hat die Frau eine Kurzaufenthaltsbewilligung erhalten. Sie durfte maximal ein Jahr in der Schweiz arbeiten», fasste der Richter die Aktenlage zusammen. Diese Bewilligung sei am 30. März 2019 ausgelaufen. «Sie erhielt deshalb einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der ab dem 26. März 2019 gültig war.»
Gerichtspräsident geht von «Missverständnis» aus
«Es ist wirklich nicht ganz einfach», analysierte der Richter die juristische Situation. «Das Gesetz unterscheidet bei Staatsangehörigen aus Rumänien und Bulgarien zwischen der befristeten und der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung. Bei einer befristeten Anstellung und einer Kurzaufenthaltsbewilligung ist der Stellenantritt sofort möglich. Da genügt es bei einer Kontrolle, wenn eine Frau aus Rumänien die Bestätigung vorweisen kann, dass sie eine Bewilligung beantragt hat.»
Bei einer unbefristeten Anstellung sei der Stellenantritt dagegen erst möglich, wenn die Bewilligung tatsächlich erteilt wurde, erklärte der Richter. «In einem solchen Fall muss das Kantonale Migrationsamt alles zuerst prüfen und das dauert seine Zeit. Arbeiten darf eine Frau aus Rumänien dann erst, wenn die Bewilligung tatsächlich erteilt wurde.» Im vorliegenden Fall habe sich die Rumänin am 26. März korrekt mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angemeldet. Sie hätte aber mit der Arbeit warten müssen, bis sie die Bewilligung des Migrationsamts erhalten hat. «Das war bei der Kontrolle am 9. April 2019 noch nicht der Fall.»
Erläuterungen, die dem Beschuldigten klar machten, weshalb er eine Busse erhielt, obwohl sich die Situation der Frau mit einem neuen Vertrag sogar verbessert wurde. «Ich bin davon ausgegangen, dass sie arbeiten darf. Ich war mir nicht bewusst, dass es da zwei verschiedene Regeln gibt», sagte der Betreiber des Sexbetriebes.
«Ich gehe von einem Missverständnis aus», bilanzierte Altermatt, der darauf hinwies, dass das System konstant im Wandel sei. Das Gericht zeigte deshalb Verständnis. Nach einer kurzen Unterbrechung legte es dem Beschuldigten ein Dokument vor, das den Rückzug der Einsprache ohne zusätzliche Kostenfolge regelte. Für den Beschuldigten bleibt es damit bei den insgesamt 1200 Franken Busse und Verfahrenskosten des ursprünglichen Strafbefehls.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solot ... -136209315
Statt einer strengeren Bestrafung gab's juristische Nachhilfe: Wasserämter Bordell vor Gericht
von Hans Peter Schläfli - Solothurner Zeitung 10.1.2020 um 15:56 Uhr
Ein Wasserämter Bordell-Betreiber stösst vor Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt auf viel Verständnis. Der Richter geht von einem Missverständnis aus.
«Erholen Sie sich bei uns vom Alltagsstress.» Mit diesem Slogan wirbt ein Sexbetrieb im Wasseramt für seine Dienstleistungen. Keine Erholung, sondern Stress hatte dann aber der Betreiber: Am 9. April 2019 führte nämlich die Kantonspolizei im bekannten Etablissement eine Kontrolle durch und kurz darauf flatterte ein Strafbefehl in den Briefkasten. Wegen unzulässiger Ausübung der Prostitution und der fahrlässigen Beschäftigung einer Ausländerin ohne Bewilligung wurden eine Busse von 600 Franken und nochmals 600 Franken Verfahrenskosten fällig.
Diesen Strafbefehl akzeptierte der Betreiber nicht, weshalb sich diese Woche das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt mit dem Fall befassen musste. «Laut den Regelungen mit der Europäischen Union darf eine Person ihre Arbeit direkt nach der Anmeldung bei der Wohngemeinde aufnehmen», begründete der Beschuldigte, ein Schweizer, seine Einsprache. Die Frau habe ihren Wohnsitz korrekt angemeldet, ein Arbeitsvertrag sei abgeschlossen und die Arbeitsbewilligung beantragt gewesen.
Ihm sei klar gewesen, dass es sich um eine Frau aus Rumänien handelt und dass für Personen von dort gewisse Einschränkungen gelten, bestätigte der Beschuldigte auf die Frage von Gerichtspräsident Stefan Altermatt. «Ein Jahr vor der Polizeikontrolle hat die Frau eine Kurzaufenthaltsbewilligung erhalten. Sie durfte maximal ein Jahr in der Schweiz arbeiten», fasste der Richter die Aktenlage zusammen. Diese Bewilligung sei am 30. März 2019 ausgelaufen. «Sie erhielt deshalb einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der ab dem 26. März 2019 gültig war.»
Gerichtspräsident geht von «Missverständnis» aus
«Es ist wirklich nicht ganz einfach», analysierte der Richter die juristische Situation. «Das Gesetz unterscheidet bei Staatsangehörigen aus Rumänien und Bulgarien zwischen der befristeten und der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung. Bei einer befristeten Anstellung und einer Kurzaufenthaltsbewilligung ist der Stellenantritt sofort möglich. Da genügt es bei einer Kontrolle, wenn eine Frau aus Rumänien die Bestätigung vorweisen kann, dass sie eine Bewilligung beantragt hat.»
Bei einer unbefristeten Anstellung sei der Stellenantritt dagegen erst möglich, wenn die Bewilligung tatsächlich erteilt wurde, erklärte der Richter. «In einem solchen Fall muss das Kantonale Migrationsamt alles zuerst prüfen und das dauert seine Zeit. Arbeiten darf eine Frau aus Rumänien dann erst, wenn die Bewilligung tatsächlich erteilt wurde.» Im vorliegenden Fall habe sich die Rumänin am 26. März korrekt mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag angemeldet. Sie hätte aber mit der Arbeit warten müssen, bis sie die Bewilligung des Migrationsamts erhalten hat. «Das war bei der Kontrolle am 9. April 2019 noch nicht der Fall.»
Erläuterungen, die dem Beschuldigten klar machten, weshalb er eine Busse erhielt, obwohl sich die Situation der Frau mit einem neuen Vertrag sogar verbessert wurde. «Ich bin davon ausgegangen, dass sie arbeiten darf. Ich war mir nicht bewusst, dass es da zwei verschiedene Regeln gibt», sagte der Betreiber des Sexbetriebes.
«Ich gehe von einem Missverständnis aus», bilanzierte Altermatt, der darauf hinwies, dass das System konstant im Wandel sei. Das Gericht zeigte deshalb Verständnis. Nach einer kurzen Unterbrechung legte es dem Beschuldigten ein Dokument vor, das den Rückzug der Einsprache ohne zusätzliche Kostenfolge regelte. Für den Beschuldigten bleibt es damit bei den insgesamt 1200 Franken Busse und Verfahrenskosten des ursprünglichen Strafbefehls.
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Huren-Heiko» auch von Zürcher Obergericht schuldig gesprochen
Der Zürcher Bordellbetreiber mit dem Übernahmen «Huren-Heiko» muss eine Busse von knapp 4000 Franken bezahlen. Das Zürcher Obergericht hat ihn schuldig gesprochen, weil er in der Stadt Zürich illegale Bordelle betrieben hatte.
Der als «Huren-Heiko» bekannte deutsche Bordellbetreiber ist auch vom Zürcher Obergericht wegen illegaler Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich schuldig gesprochen worden. Der 48-Jährige wurde am Montag mit einer Busse von 3800 Franken bestraft.
Der Wirtschaftsingenieur wurde schuldig gesprochen des mehrfachen unzulässigen Betreibens der Salonprostitution ohne die dazu erforderliche Bewilligung. Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich von letztem Mai, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte.
Das Bezirksgericht hatte es als erwiesen erachtet, dass alle von «Huren-Heiko» zwischen Juli 2016 und März 2018 in Zürich angemieteten Wohnungen zur Ausübung der Prostitution genutzt wurden. Von diesen unzulässigen Umständen habe der Mann zumindest gewusst.
Gleichzeitig könne er sich nicht auf eine Ausnahmeregelung für Kleinstsalons berufen, welche Bordelle mit maximal zwei Prostituierten von der Bewilligungspflicht befreit. Dies, weil in den Liegenschaften zusammengenommen zahlreiche verschiedene Prostituierte arbeiteten und meist mehrere Liegenschaften gleichzeitig genutzt wurden, schrieb das Bezirksgericht.
Diesmal persönlich erschienen
Der Angeklagte, der im Gegensatz zur Verhandlung bei der Vorinstanz nun selber vor dem Obergericht erschien, bestritt nicht, mehrere Wohnungen in Zürich gemietet zu haben - jeweils drei bis vier gleichzeitig.
Er habe diese Wohnungen aber lediglich aus Gefallen für eine Reihe von «Damen» aus Deutschland angemietet und ihnen diese «zum Selbstkostenpreis weitervermietet», sagte er als Begründung seiner Berufung. Viele der Frauen habe er aus Deutschland gekannt, wo er für deren Escort-Dienste Inserate erstellt habe.
«Ich war zu keiner Zeit ein Bordellbetreiber», beteuerte der mittlerweile in Hannover wohnhafte Mann. Hingegen gab er zu, von den Absichten der Frauen gewusst zu haben, Escort-Services und Massagen anzubieten.
Nur eingeschänkte Urteilsprüfung
Das Obergericht überzeugen konnte er nicht. Allerdings verwies der vorsitzende Richter darauf, dass es sich lediglich um ein Übertretungsstrafverfahren handle. Dies, weil Verstösse gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung ein Delikt seien, dass lediglich mit Busse bestraft werde. Daher habe das Obergericht nur eine eingeschränkte Prüfung des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen.
«Vielmehr müssten sie uns überzeugen, dass das Bezirksgericht geradezu willkürlich entschieden hätte», sagte der Richter zum Angeklagten. Das sei diesem aber nicht gelungen.
«Sie verwechseln wohl den Vorwurf des Verstosses gegen die Prostitutionsverordnung mit dem Vorwurf der Zuhälterei», kommentierte der Richter die Berufungsbegründung des Angeklagten, der sich selber verteidigte. Zuhälterei werde ihm - zumindest in diesem Verfahren - nicht vorgeworfen.
Es gehe einzig um das Zurverfügungstellen von Räumen für Prostitutionszwecke. «Früher haben sie das einigermassen konkret bestritten, heute haben sie es einigermassen konkret zugegeben», erklärte der Richter. Aufgrund der Anzahl der Wohnungen sei das bewilligungspflichtig gewesen.
Bereits 2017 verurteilt
Sollte der Verurteilte die Busse von 3800 Franken nicht bezahlen, muss er für 38 Tage ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Bei der verfügten Busse handelt es sich bereits um eine Zusatzstrafe. «Huren-Heiko» war schon 2017 hoch gebüsst worden. Der Ingenieur hatte damals im Zürcher Unterland Wohnungen zu illegalen Bordellen umfunktioniert. «Mädchen-WGs» nannte er diese Betriebe.
Ganz erfolglos ist er in der Auseinandersetzung mit den Behörden aber nicht. «Mangels einer genügenden Beweislage» hatte ihn schon das Bezirksgericht vom Vorwurf des Verstosses gegen die Verordnung zum freien Personenverkehr freigesprochen.
In die Schlagzeilen kam der Bordellbetreiber erstmals, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt auf Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung möbliert untervermietet und wusste von nichts.
https://www.toponline.ch/news/zuerich/d ... -00127090/
Der Zürcher Bordellbetreiber mit dem Übernahmen «Huren-Heiko» muss eine Busse von knapp 4000 Franken bezahlen. Das Zürcher Obergericht hat ihn schuldig gesprochen, weil er in der Stadt Zürich illegale Bordelle betrieben hatte.
Der als «Huren-Heiko» bekannte deutsche Bordellbetreiber ist auch vom Zürcher Obergericht wegen illegaler Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich schuldig gesprochen worden. Der 48-Jährige wurde am Montag mit einer Busse von 3800 Franken bestraft.
Der Wirtschaftsingenieur wurde schuldig gesprochen des mehrfachen unzulässigen Betreibens der Salonprostitution ohne die dazu erforderliche Bewilligung. Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich von letztem Mai, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte.
Das Bezirksgericht hatte es als erwiesen erachtet, dass alle von «Huren-Heiko» zwischen Juli 2016 und März 2018 in Zürich angemieteten Wohnungen zur Ausübung der Prostitution genutzt wurden. Von diesen unzulässigen Umständen habe der Mann zumindest gewusst.
Gleichzeitig könne er sich nicht auf eine Ausnahmeregelung für Kleinstsalons berufen, welche Bordelle mit maximal zwei Prostituierten von der Bewilligungspflicht befreit. Dies, weil in den Liegenschaften zusammengenommen zahlreiche verschiedene Prostituierte arbeiteten und meist mehrere Liegenschaften gleichzeitig genutzt wurden, schrieb das Bezirksgericht.
Diesmal persönlich erschienen
Der Angeklagte, der im Gegensatz zur Verhandlung bei der Vorinstanz nun selber vor dem Obergericht erschien, bestritt nicht, mehrere Wohnungen in Zürich gemietet zu haben - jeweils drei bis vier gleichzeitig.
Er habe diese Wohnungen aber lediglich aus Gefallen für eine Reihe von «Damen» aus Deutschland angemietet und ihnen diese «zum Selbstkostenpreis weitervermietet», sagte er als Begründung seiner Berufung. Viele der Frauen habe er aus Deutschland gekannt, wo er für deren Escort-Dienste Inserate erstellt habe.
«Ich war zu keiner Zeit ein Bordellbetreiber», beteuerte der mittlerweile in Hannover wohnhafte Mann. Hingegen gab er zu, von den Absichten der Frauen gewusst zu haben, Escort-Services und Massagen anzubieten.
Nur eingeschänkte Urteilsprüfung
Das Obergericht überzeugen konnte er nicht. Allerdings verwies der vorsitzende Richter darauf, dass es sich lediglich um ein Übertretungsstrafverfahren handle. Dies, weil Verstösse gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung ein Delikt seien, dass lediglich mit Busse bestraft werde. Daher habe das Obergericht nur eine eingeschränkte Prüfung des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen.
«Vielmehr müssten sie uns überzeugen, dass das Bezirksgericht geradezu willkürlich entschieden hätte», sagte der Richter zum Angeklagten. Das sei diesem aber nicht gelungen.
«Sie verwechseln wohl den Vorwurf des Verstosses gegen die Prostitutionsverordnung mit dem Vorwurf der Zuhälterei», kommentierte der Richter die Berufungsbegründung des Angeklagten, der sich selber verteidigte. Zuhälterei werde ihm - zumindest in diesem Verfahren - nicht vorgeworfen.
Es gehe einzig um das Zurverfügungstellen von Räumen für Prostitutionszwecke. «Früher haben sie das einigermassen konkret bestritten, heute haben sie es einigermassen konkret zugegeben», erklärte der Richter. Aufgrund der Anzahl der Wohnungen sei das bewilligungspflichtig gewesen.
Bereits 2017 verurteilt
Sollte der Verurteilte die Busse von 3800 Franken nicht bezahlen, muss er für 38 Tage ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Bei der verfügten Busse handelt es sich bereits um eine Zusatzstrafe. «Huren-Heiko» war schon 2017 hoch gebüsst worden. Der Ingenieur hatte damals im Zürcher Unterland Wohnungen zu illegalen Bordellen umfunktioniert. «Mädchen-WGs» nannte er diese Betriebe.
Ganz erfolglos ist er in der Auseinandersetzung mit den Behörden aber nicht. «Mangels einer genügenden Beweislage» hatte ihn schon das Bezirksgericht vom Vorwurf des Verstosses gegen die Verordnung zum freien Personenverkehr freigesprochen.
In die Schlagzeilen kam der Bordellbetreiber erstmals, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt auf Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung möbliert untervermietet und wusste von nichts.
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
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https://www.nau.ch/news/schweiz/huren-h ... n-65643053
https://www.bluewin.ch/de/news/vermisch ... 45384.html
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Nach sieben Jahren
Er ist der erste: Bordell-Betreiber will sein Puff in Zug registrieren
1 min Lesezeit
29.01.2020, 13:01 Uhr
Bisher war das horizontale Gewerbe in Zug versteckt. Christian «Jimmy» Gärtner will das ändern und Bordelle normalisieren. Deswegen registriert er sein Bordell nach sieben Jahren.
Autor/in:
Redaktion zentralplus
Bereits seit sieben Jahre bieten Prostituierte im Zuger Erotik-Etablissement Luxescort ihre Dienste an. Und das ohne Bewilligung. Der Inhaber Christian «Jimmy» Gärtner habe laut dem «Tagesanzeiger» immer damit gerechnet, dass sich die Verwaltung schon mal melden werde. Aber das habe sie nicht getan. Nun hat Gärtner ein Gesuch für sein Bordell eingereicht, um an der Baarerstrasse 63 künftig offiziell einen Escort-Service einzumieten.
«Unsere Branche versteckt sich hier», wird er im Medienbericht zitiert. Das horizontale Gewerbe habe in Zug zugenommen. Vor sieben Jahren hätten vielleicht drei Prostituierte in Zug gearbeitet, heute über 40. Gärtner möchte sich von der Konkurrenz abheben und vom «Anrüchigen» wegkommen. Auch hoffe er, dass andere Inhaber ihre Bordelle ebenfalls registrieren und so erhöhten Anforderungen genügen müssten.
Nun sollen die Räume, in denen Sexarbeitende für Gärtner ihre Dienste anbieten, offiziell zu Räumen für das Erotikgewerbe umgenutzt werden. Wie es im Medienbericht weiter heisst, arbeiten vier Sexarbeiterinnen für Gärtner in Zug. Mitten in der Stadt habe er zwei Wohnungen gemietet, wo die Prostituierten ihre Kunden empfangen.
https://www.zentralplus.ch/er-ist-der-e ... n-1705277/
Er ist der erste: Bordell-Betreiber will sein Puff in Zug registrieren
1 min Lesezeit
29.01.2020, 13:01 Uhr
Bisher war das horizontale Gewerbe in Zug versteckt. Christian «Jimmy» Gärtner will das ändern und Bordelle normalisieren. Deswegen registriert er sein Bordell nach sieben Jahren.
Autor/in:
Redaktion zentralplus
Bereits seit sieben Jahre bieten Prostituierte im Zuger Erotik-Etablissement Luxescort ihre Dienste an. Und das ohne Bewilligung. Der Inhaber Christian «Jimmy» Gärtner habe laut dem «Tagesanzeiger» immer damit gerechnet, dass sich die Verwaltung schon mal melden werde. Aber das habe sie nicht getan. Nun hat Gärtner ein Gesuch für sein Bordell eingereicht, um an der Baarerstrasse 63 künftig offiziell einen Escort-Service einzumieten.
«Unsere Branche versteckt sich hier», wird er im Medienbericht zitiert. Das horizontale Gewerbe habe in Zug zugenommen. Vor sieben Jahren hätten vielleicht drei Prostituierte in Zug gearbeitet, heute über 40. Gärtner möchte sich von der Konkurrenz abheben und vom «Anrüchigen» wegkommen. Auch hoffe er, dass andere Inhaber ihre Bordelle ebenfalls registrieren und so erhöhten Anforderungen genügen müssten.
Nun sollen die Räume, in denen Sexarbeitende für Gärtner ihre Dienste anbieten, offiziell zu Räumen für das Erotikgewerbe umgenutzt werden. Wie es im Medienbericht weiter heisst, arbeiten vier Sexarbeiterinnen für Gärtner in Zug. Mitten in der Stadt habe er zwei Wohnungen gemietet, wo die Prostituierten ihre Kunden empfangen.
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
" . . .Wie es im Medienbericht weiter heisst, arbeiten vier Sexarbeiterinnen für Gärtner . . . "
Na, mit etwas Übung wird das noch! Immerhin: Sexarbeiterinnen steht da. Arbeiten bei Gärtner - wie wär's damit?
Na, mit etwas Übung wird das noch! Immerhin: Sexarbeiterinnen steht da. Arbeiten bei Gärtner - wie wär's damit?
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Domina packt im BLICK über Stilllegung ihres Berufes aus
Domina Tamara W. aus Lenzburg AG steht auf der Strasse
«Wir dürfen nicht mal mehr unsere Neigungen ausleben»
Es ist immer noch ein Tabuthema. Das Sexgewerbe. Doch auch dort stehen wegen der Corona-Krise Existenzen auf dem Spiel. BLICK konnte mit Tamara W. (44) sprechen. Sie vermietet im Aargau Zimmer an leichte Mädchen, arbeitet als Domina und steht nun vor grossen Problemen.
Tamara W.* (44) vermietet seit Jahren in einem Haus in Lenzburg AG und Erlinsbach AG Zimmer an leichte Mädchen – selbst arbeitet sie als Domina «Princess». Doch nun hat die Coronavirus-Welle auch ihr und ihren Mieterinnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.
«Es ist eine Katastrophe für uns», sagt Tamara W. im Gespräch mit BLICK. «Wir haben schon finanzielle Rücklagen. Aber die Krise frisst alles auf. Wir stehen auf der Strasse! Wir dürfen nicht mal mehr unsere Neigungen ausleben.» Denn: Auch das horizontale Gewerbe darf im Moment nicht arbeiten – so hat es der Bundesrat entschieden. Kontaktverbot!
Keine Mieteinnahmen und kein Kundenkontakt
Für Tamara W. heisst das: Ihre Mieterinnen haben keine Kunden, können ihr deshalb auch nicht die 100 Franken Zimmermiete pro Tag bezahlen. Und: Sie selbst darf als Domina keine Männer mehr empfangen oder besuchen. Ergo: «Meine gemieteten Häuser bleiben leer.»
Dabei seien normalerweise in jedem Haus bis zu drei Mädchen untergebracht – von jung bis alt. «Die älteste Dame ist knapp 70», sagt Tamara W. Ebenso gemischt sind die Nationalitäten. Die Frauen stammen aus Ländern wie Tschechien, Rumänien, Polen, Bulgarien, Italien, Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Die Domina: «Wir sind keine Sozialfälle!»
«Die Ausländerinnen dürfen 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Für jede Dame muss ich für jeden Arbeitstag 25 Franken Quellensteuer für den Kanton Aargau einziehen», so Tamara W. Der Staat habe also an ihr verdient – doch nun bekommt sie nichts zurück. Dabei zahle sie als Deutsche mit C-Bewilligung auch Steuern und Beiträge. «Klar wurde mir gesagt, dass ich mich beim Sozialamt melden könne. Aber meine Berufskolleginnen und ich, wir sind keine Sozialfälle!»
Hinzu kommt: Die meisten Frauen sind schon zurück in ihre Heimat gereist. Nur wenige seien noch in der Schweiz bei Freunden und wüssten nicht, wie es weiterginge. Weil Tamara W. keine Zimmereinnahmen mehr hat, droht ihr nun selbst die Kündigung von den Vermietern der beiden Häuser. «Wenn ich die Mieten nicht mehr bezahlen kann, dann sieht es nicht gut aus. Meine Existenz ist bedroht!»
Tamara W. möchte, dass sich das Gesetz verbessert
Schulden bei Stammkunden würden weder die Mädchen noch sie selber machen wollen. «Wir wollen nicht später Geld abarbeiten müssen», sagt Tamara W. Sie versuche jetzt im Internet als Webcam-Girl ihre Dienste anzubieten. Das Problem: Viel Geld bringt das nicht ein. Tamara W. hofft: «Mein grösster Wunsch ist, dass sich das Gesetz verbessert und unser Beruf endlich auch so behandelt wird wie jeder andere Beruf auch.»
* Name der Red. bekannt
Publiziert: 22.03.2020, 23:10 Uhr
Quelle:
https://www.blick.ch/news/schweiz/mitte ... 09031.html
Domina Tamara W. aus Lenzburg AG steht auf der Strasse
«Wir dürfen nicht mal mehr unsere Neigungen ausleben»
Es ist immer noch ein Tabuthema. Das Sexgewerbe. Doch auch dort stehen wegen der Corona-Krise Existenzen auf dem Spiel. BLICK konnte mit Tamara W. (44) sprechen. Sie vermietet im Aargau Zimmer an leichte Mädchen, arbeitet als Domina und steht nun vor grossen Problemen.
Tamara W.* (44) vermietet seit Jahren in einem Haus in Lenzburg AG und Erlinsbach AG Zimmer an leichte Mädchen – selbst arbeitet sie als Domina «Princess». Doch nun hat die Coronavirus-Welle auch ihr und ihren Mieterinnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.
«Es ist eine Katastrophe für uns», sagt Tamara W. im Gespräch mit BLICK. «Wir haben schon finanzielle Rücklagen. Aber die Krise frisst alles auf. Wir stehen auf der Strasse! Wir dürfen nicht mal mehr unsere Neigungen ausleben.» Denn: Auch das horizontale Gewerbe darf im Moment nicht arbeiten – so hat es der Bundesrat entschieden. Kontaktverbot!
Keine Mieteinnahmen und kein Kundenkontakt
Für Tamara W. heisst das: Ihre Mieterinnen haben keine Kunden, können ihr deshalb auch nicht die 100 Franken Zimmermiete pro Tag bezahlen. Und: Sie selbst darf als Domina keine Männer mehr empfangen oder besuchen. Ergo: «Meine gemieteten Häuser bleiben leer.»
Dabei seien normalerweise in jedem Haus bis zu drei Mädchen untergebracht – von jung bis alt. «Die älteste Dame ist knapp 70», sagt Tamara W. Ebenso gemischt sind die Nationalitäten. Die Frauen stammen aus Ländern wie Tschechien, Rumänien, Polen, Bulgarien, Italien, Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Die Domina: «Wir sind keine Sozialfälle!»
«Die Ausländerinnen dürfen 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Für jede Dame muss ich für jeden Arbeitstag 25 Franken Quellensteuer für den Kanton Aargau einziehen», so Tamara W. Der Staat habe also an ihr verdient – doch nun bekommt sie nichts zurück. Dabei zahle sie als Deutsche mit C-Bewilligung auch Steuern und Beiträge. «Klar wurde mir gesagt, dass ich mich beim Sozialamt melden könne. Aber meine Berufskolleginnen und ich, wir sind keine Sozialfälle!»
Hinzu kommt: Die meisten Frauen sind schon zurück in ihre Heimat gereist. Nur wenige seien noch in der Schweiz bei Freunden und wüssten nicht, wie es weiterginge. Weil Tamara W. keine Zimmereinnahmen mehr hat, droht ihr nun selbst die Kündigung von den Vermietern der beiden Häuser. «Wenn ich die Mieten nicht mehr bezahlen kann, dann sieht es nicht gut aus. Meine Existenz ist bedroht!»
Tamara W. möchte, dass sich das Gesetz verbessert
Schulden bei Stammkunden würden weder die Mädchen noch sie selber machen wollen. «Wir wollen nicht später Geld abarbeiten müssen», sagt Tamara W. Sie versuche jetzt im Internet als Webcam-Girl ihre Dienste anzubieten. Das Problem: Viel Geld bringt das nicht ein. Tamara W. hofft: «Mein grösster Wunsch ist, dass sich das Gesetz verbessert und unser Beruf endlich auch so behandelt wird wie jeder andere Beruf auch.»
* Name der Red. bekannt
Publiziert: 22.03.2020, 23:10 Uhr
Quelle:
https://www.blick.ch/news/schweiz/mitte ... 09031.html
~~~ Am Rande des Abgrunds ist die Aussicht sehr gut ~~~
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- hat was zu sagen
- Beiträge: 66
- Registriert: 17.12.2019, 18:33
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Länderberichte SCHWEIZ
https://www.blick.ch/news/schweiz/der-g ... 44698.html
Der grosse Rotlicht-Report: «Es war klar, dass ich mal auf dem Strich lande»(05:20)
16.08.2020, 12:43 Uhr
Erschütternde Berichte von rund 100 Frauen
Frauen in der Prostitutions-Falle
Ein ganz normaler Job? Zwei Jahre lang recherchierte unsere Reporterin in Bordellen und auf dem Strich. Sie sprach mit rund 100 Frauen – und hörte erschütternde Berichte.
Aline Wüst
Prostituierte sagen, dass sie oft nicht mehr wissen, was sie mit einem Freier im Zimmer getan haben. Sie nennen es einen «Schutzmechanismus».
Eine Bulgarin sagt, dass sie verrückt würde, wenn alle diese Erinnerungen in ihrem Kopf blieben.
Zora, 60 Jahre alt, sagt: «Für mich ist es kein Wunder, dass ich in der Prostitution gelandet bin.» Mit 17 Jahren setzte sie sich zum ersten Mal in die Lobby eines Zürcher Nobelhotels und bot einen Tausch an: Sex gegen Geld.
«Ich wollte rausfinden, wer ich bin. Was ich für einen Wert habe.» Mehr als zehn Jahre lang prostituierte sie sich.
Über die Zeit, als Zora in Studios arbeitete, sagt sie heute: «Sich zu prostituieren, geht wirklich jeder Frau an die Gefühle. Wenn du einen nackten Mann vor dir hast, der geil ist und dich anhechelt – das geht nicht ohne Drogen. Diese Tätigkeit erschüttert dich im Innersten. Ich habe Interviews gelesen von Frauen, die sagen, sie könnten diese Arbeit in ihr Leben integrieren. Ich selber habe niemanden kennengelernt, der das ohne Drogen konnte – aber vielleicht gibt es ja wirklich solche.»
Nächte im Puff
Mit rund 100 Frauen habe ich in zwei Jahren über dieses Thema gesprochen. Mit Frauen, die es noch tun – und ein paar wenigen wie Zora, die ausgestiegen sind. Ich habe festgehalten, was sie erzählten. Und oft an die junge Rumänin gedacht, die zu mir sagte: «Es ist sehr gut, dass du das alles aufschreibst.»
Kontakt zu Prostituierten zu finden, ist schwierig. Eine ganze Weile gelang es mir nicht. Frauen haben selten Zugang zu Puffs – es sei denn, sie prostituieren sich. Zufällig bekam ich den Kontakt zu einer Bordellbetreiberin. Ich schrieb ihr, sie lud mich ein vorbeizukommen. Wir unterhielten uns einen Abend lang. Am Ende sagte sie: «Wenn du wirklich verstehen willst, musst du Zeit hier verbringen. Das Vertrauen der Frauen gewinnen.» Viele Abende und Nächte verbrachte ich in ihrem Etablissement.
Zu Beginn erfuhr ich kaum etwas. Aber irgendwann war ich wohl nicht mehr ganz so fremd, die Frauen setzten sich zu mir aufs Sofa und begannen zu erzählen. Elena (30) aus Ungarn beispielsweise: «Mein Vater war Alkoholiker. Jeden Tag hat er mich geschlagen. Manchmal schlug er mit dem Gurt so brutal zu, dass ich keine Kleider mehr anziehen konnte, weil es so wehtat. Als ich 18 Jahre alt war, bin ich von zu Hause weg. Hätte ich eine normale Familie gehabt, wäre ich bestimmt glücklich und hätte nicht dieses Scheissleben.»
Die Frauen, mit denen ich sprach, arbeiten in verschiedenen Studios, Kantonen und Ländern. Manche auch als Escorts, andere auf dem Strich. Das Haus, in dem ich sie traf, ist von aussen betrachtet ein gutes Puff. Die Frauen schlafen nicht, wo sie arbeiten. Es ist immer jemand da, wenn Hilfe nötig ist. Die Frauen dürfen den Arbeitsort verlassen. Sie behalten 60 Prozent ihrer Einnahmen.
Die Arbeitsbedingungen sind also gut – und damit wohl nicht repräsentativ für die Schweiz. Dennoch erzählten die Frauen davon, dass sie nicht mehr wissen, was sie im Zimmer getan haben, wenn sie danach die Tür wieder öffnen – ein starkes Indiz dafür, dass ihre Psyche sie durch Abspaltung vor traumatischen Eindrücken schützt. Sie erzählen, dass sie Alkohol trinken und Drogen nehmen, um dieses Leben auszuhalten. Dass sie nicht mehr können, nicht mehr wollen.
Zum Beispiel die Rumänin Roxy: «Ich bin mir das gewohnt. Obwohl, eigentlich bin ich nicht nur Fleisch. Ich bin auch ein Mensch.» Und die bulgarische Mutter Sara (30) : «Ich entferne mich immer weiter vom Leben. Bekomme immer mehr Angst vor diesem normalen Leben da draussen. Ich kenne nur noch diese Welt hier. Habe Angst aufzuhören. Angst, dass ich es nicht schaffe. Angst davor, diesen Neubeginn nur schon zu versuchen. Was ist, wenn ich in einem normalen Beruf scheitere? Dann bin ich doch für gar nichts mehr gut in diesem Leben.»
Prostitution in der Schweiz
«Hinter fast jeder Prostituierten steht ein Mann, der profitiert»
Puffmutter Anna
«Hinter fast jeder Frau steht ein Mann, der profitiert»
Was Prostituierte erzählen, ist bedeutsam
Mir wurde bei meiner Recherche bewusst, dass die Geschichte vieler Menschen nicht gehört wird. Nicht etwa, weil sie nichts zu sagen haben. Was Prostituierte über ihr Leben erzählen, ist bedeutsam. Doch Erzählen braucht Raum. Man muss zuhören. Und sitzen bleiben, es aushalten. Denn was manche Menschen erzählen, kann grausam sein.
Etwa wenn Zora sagt, dass sie keinen Kontakt mehr zu den Prostituierten von damals hat. Weil viele gar nicht mehr leben – sie haben sich das Leben genommen. Oder wenn die 18-jährige Daniela erzählt: «Mein erster Tag in dieser Arbeit war in Deutschland. Ich vergesse das nie. Er hat gesagt: ‹Du kannst mir jetzt einen blasen.› Ich habe das noch nie gemacht. ‹Ich weiss nicht, wie das geht›, habe ich gesagt. Ich weinte. Er streichelte meinen Kopf.»
Mit der Zeit bekam ich auch Kontakt zu Frauen ausserhalb dieses Bordells. Ich lernte Peggy kennen, eine Deutsche, die selbständig anschafft, demnächst pensioniert wird und nie will, dass der Freier ihr das Geld in die Hand drückt. «Der Kunde muss es irgendwo hinlegen. Sonst fühlt es sich an wie Bezahlung.» Manche verschwinden, ohne zu zahlen. Peggy bat mich einmal, ihr bei Bewerbungen für eine Stelle bei der Migros zu helfen. Ich fragte sie, was sie für das Motivationsschreiben formulieren möchte. «Motivation?! Was soll ich da schreiben? Dass ich diesen Scheissjob nicht mehr machen will?»
Zittern vor Schmerz
Oder die Schweizerin Lina (33), die sagt, dass Prostitution eine Arbeit sei wie jede andere. Lina war Extrem-Sklavin. Geschlagen zu werden, mache ihr nichts aus, sagt sie. Ein Kunde habe sie immer in den Arm genommen, wenn sie wegen der Schläge nicht mehr konnte und am ganzen Körper zitterte. Er habe erst weitergemacht, wenn sie sich wieder beruhigt hatte. Oder die 33-jährige Bulgarin Dina, die aufhören wollte und erzählte, dass sie täglich eine Flasche Wein trinkt, «damit das alles besser geht».
Ein Jahr später höre ich, dass sie auf Heroin oder Crystal Meth ist, aussieht wie ein Skelett und noch immer anschafft. Eine ihrer Kolleginnen aus dem Bordell sagt: «Ich kenne Dina schon eine Weile. Schon ihr ganzes Leben sucht sie verzweifelt nach Liebe, nach irgendjemandem, der sie liebt.» Nun sei es zu spät. «Ich glaube nicht, dass Dina noch lange leben wird.»
Die Geschichten all dieser Frauen ähneln sich. Und doch ist jede von ihnen einzigartig. In ihren Geschichten kommt allerdings auffallend häufig körperliche oder sexuelle Gewalt vor. In der Prostitution. Aber auch zuvor oft schon in ihrer Kindheit.
Milena Stoffel, Teamleiterin der Gynäkologischen Praxis Kanonengasse in Zürich, hat viele Prostituierte als Patientinnen. Gewalt sei ein beherrschendes Thema in den Sprechstunden, wenn auch oft unausgesprochen. Sich aus gewalttätigen Situationen zu befreien, sei allerdings ein langer Prozess. Bei diesen Frauen ganz besonders: Sie fürchten um ihre Existenz, wenn sie sich wehren. «Die Frauen haben meistens eine geringe Bildung und sprechen kaum Deutsch. Sie sind isoliert, verletzlich und manipulierbar. Viele können ihren Job deshalb nicht eigenständig ausüben», sagt sie.
Prostitution steigt während Session
In der Schweiz wird das Bild der guten Prostitution gepflegt – ein Job wie andere halt. Die Frauen, die ich traf, widersprechen dieser Vorstellung. Ihre Stimme werden sie trotzdem nicht erheben. Und ihr Recht auf ein selbstbestimmtes, sicheres Leben niemals einfordern. Viel zu sehr sind sie damit beschäftigt zu überleben. Und das nicht erst seit Corona. Die Politik scheint es wenig zu kümmern. Im Gegenteil. Während der Session steigt in Bern die Zahl der Frauen, die ihre Dienste auf Sexseiten anbieten, jeweils frappant an – Angebot und Nachfrage.
Das Buch
Die Journalistin Aline Wüst recherchierte zwei Jahre lang im Rotlichtmilieu. Sie sprach mit rund 100 Frauen, die Geld mit Sex verdienen. Sie sass viele Abende im Puff, klickte sich durch Tausende von Sex-Annoncen, fror auf dem Strassenstrich, reiste mit einer Bulgarin in deren Heimatdorf, trieb Geld von einem Freier ein und schöppelte in Bukarest das Baby eines Menschenhändlers.
In ihrem Buch «Piff, Paff, Puff – Prostitution in der Schweiz» kommen neben Prostituierten auch Freier, eine Bordellbetreiberin, Polizisten, eine Gynäkologin und ein Psychiater zu Wort. Es ist im Echtzeit Verlag erschienen.
Vernissage: Freitag, 21. August, 20 Uhr, Kosmos, Zürich
Prostitution im Ausland
Die Schweiz hat eines der liberalsten Prostitutionsgesetze weltweit. In Deutschland zeigt sich: Mit der Liberalisierung 1992 wuchs das Sexgewerbe enorm. Das Ziel, die Frauen zu stärken und zu schützen, wurde nicht erreicht. Stattdessen blüht der Menschenhandel.
Deshalb wird nun auf politischer Ebene über andere rechtliche Möglichkeiten diskutiert, um diese Frauen besser zu schützen. Darunter fällt auch das schwedische Modell. Dort werden Freier seit 20 Jahren bestraft, Prostituierte bleiben straffrei. Prostitution sei Gewalt an Frauen, sagen die Schweden. Deshalb müsse die Nachfrage eingedämmt werden. Frauen, die aussteigen wollen, erhalten Unterstützung. Auch Frankreich, Norwegen, Israel und Kanada verfahren heute so.
Der grosse Rotlicht-Report: «Es war klar, dass ich mal auf dem Strich lande»(05:20)
16.08.2020, 12:43 Uhr
Erschütternde Berichte von rund 100 Frauen
Frauen in der Prostitutions-Falle
Ein ganz normaler Job? Zwei Jahre lang recherchierte unsere Reporterin in Bordellen und auf dem Strich. Sie sprach mit rund 100 Frauen – und hörte erschütternde Berichte.
Aline Wüst
Prostituierte sagen, dass sie oft nicht mehr wissen, was sie mit einem Freier im Zimmer getan haben. Sie nennen es einen «Schutzmechanismus».
Eine Bulgarin sagt, dass sie verrückt würde, wenn alle diese Erinnerungen in ihrem Kopf blieben.
Zora, 60 Jahre alt, sagt: «Für mich ist es kein Wunder, dass ich in der Prostitution gelandet bin.» Mit 17 Jahren setzte sie sich zum ersten Mal in die Lobby eines Zürcher Nobelhotels und bot einen Tausch an: Sex gegen Geld.
«Ich wollte rausfinden, wer ich bin. Was ich für einen Wert habe.» Mehr als zehn Jahre lang prostituierte sie sich.
Über die Zeit, als Zora in Studios arbeitete, sagt sie heute: «Sich zu prostituieren, geht wirklich jeder Frau an die Gefühle. Wenn du einen nackten Mann vor dir hast, der geil ist und dich anhechelt – das geht nicht ohne Drogen. Diese Tätigkeit erschüttert dich im Innersten. Ich habe Interviews gelesen von Frauen, die sagen, sie könnten diese Arbeit in ihr Leben integrieren. Ich selber habe niemanden kennengelernt, der das ohne Drogen konnte – aber vielleicht gibt es ja wirklich solche.»
Nächte im Puff
Mit rund 100 Frauen habe ich in zwei Jahren über dieses Thema gesprochen. Mit Frauen, die es noch tun – und ein paar wenigen wie Zora, die ausgestiegen sind. Ich habe festgehalten, was sie erzählten. Und oft an die junge Rumänin gedacht, die zu mir sagte: «Es ist sehr gut, dass du das alles aufschreibst.»
Kontakt zu Prostituierten zu finden, ist schwierig. Eine ganze Weile gelang es mir nicht. Frauen haben selten Zugang zu Puffs – es sei denn, sie prostituieren sich. Zufällig bekam ich den Kontakt zu einer Bordellbetreiberin. Ich schrieb ihr, sie lud mich ein vorbeizukommen. Wir unterhielten uns einen Abend lang. Am Ende sagte sie: «Wenn du wirklich verstehen willst, musst du Zeit hier verbringen. Das Vertrauen der Frauen gewinnen.» Viele Abende und Nächte verbrachte ich in ihrem Etablissement.
Zu Beginn erfuhr ich kaum etwas. Aber irgendwann war ich wohl nicht mehr ganz so fremd, die Frauen setzten sich zu mir aufs Sofa und begannen zu erzählen. Elena (30) aus Ungarn beispielsweise: «Mein Vater war Alkoholiker. Jeden Tag hat er mich geschlagen. Manchmal schlug er mit dem Gurt so brutal zu, dass ich keine Kleider mehr anziehen konnte, weil es so wehtat. Als ich 18 Jahre alt war, bin ich von zu Hause weg. Hätte ich eine normale Familie gehabt, wäre ich bestimmt glücklich und hätte nicht dieses Scheissleben.»
Die Frauen, mit denen ich sprach, arbeiten in verschiedenen Studios, Kantonen und Ländern. Manche auch als Escorts, andere auf dem Strich. Das Haus, in dem ich sie traf, ist von aussen betrachtet ein gutes Puff. Die Frauen schlafen nicht, wo sie arbeiten. Es ist immer jemand da, wenn Hilfe nötig ist. Die Frauen dürfen den Arbeitsort verlassen. Sie behalten 60 Prozent ihrer Einnahmen.
Die Arbeitsbedingungen sind also gut – und damit wohl nicht repräsentativ für die Schweiz. Dennoch erzählten die Frauen davon, dass sie nicht mehr wissen, was sie im Zimmer getan haben, wenn sie danach die Tür wieder öffnen – ein starkes Indiz dafür, dass ihre Psyche sie durch Abspaltung vor traumatischen Eindrücken schützt. Sie erzählen, dass sie Alkohol trinken und Drogen nehmen, um dieses Leben auszuhalten. Dass sie nicht mehr können, nicht mehr wollen.
Zum Beispiel die Rumänin Roxy: «Ich bin mir das gewohnt. Obwohl, eigentlich bin ich nicht nur Fleisch. Ich bin auch ein Mensch.» Und die bulgarische Mutter Sara (30) : «Ich entferne mich immer weiter vom Leben. Bekomme immer mehr Angst vor diesem normalen Leben da draussen. Ich kenne nur noch diese Welt hier. Habe Angst aufzuhören. Angst, dass ich es nicht schaffe. Angst davor, diesen Neubeginn nur schon zu versuchen. Was ist, wenn ich in einem normalen Beruf scheitere? Dann bin ich doch für gar nichts mehr gut in diesem Leben.»
Prostitution in der Schweiz
«Hinter fast jeder Prostituierten steht ein Mann, der profitiert»
Puffmutter Anna
«Hinter fast jeder Frau steht ein Mann, der profitiert»
Was Prostituierte erzählen, ist bedeutsam
Mir wurde bei meiner Recherche bewusst, dass die Geschichte vieler Menschen nicht gehört wird. Nicht etwa, weil sie nichts zu sagen haben. Was Prostituierte über ihr Leben erzählen, ist bedeutsam. Doch Erzählen braucht Raum. Man muss zuhören. Und sitzen bleiben, es aushalten. Denn was manche Menschen erzählen, kann grausam sein.
Etwa wenn Zora sagt, dass sie keinen Kontakt mehr zu den Prostituierten von damals hat. Weil viele gar nicht mehr leben – sie haben sich das Leben genommen. Oder wenn die 18-jährige Daniela erzählt: «Mein erster Tag in dieser Arbeit war in Deutschland. Ich vergesse das nie. Er hat gesagt: ‹Du kannst mir jetzt einen blasen.› Ich habe das noch nie gemacht. ‹Ich weiss nicht, wie das geht›, habe ich gesagt. Ich weinte. Er streichelte meinen Kopf.»
Mit der Zeit bekam ich auch Kontakt zu Frauen ausserhalb dieses Bordells. Ich lernte Peggy kennen, eine Deutsche, die selbständig anschafft, demnächst pensioniert wird und nie will, dass der Freier ihr das Geld in die Hand drückt. «Der Kunde muss es irgendwo hinlegen. Sonst fühlt es sich an wie Bezahlung.» Manche verschwinden, ohne zu zahlen. Peggy bat mich einmal, ihr bei Bewerbungen für eine Stelle bei der Migros zu helfen. Ich fragte sie, was sie für das Motivationsschreiben formulieren möchte. «Motivation?! Was soll ich da schreiben? Dass ich diesen Scheissjob nicht mehr machen will?»
Zittern vor Schmerz
Oder die Schweizerin Lina (33), die sagt, dass Prostitution eine Arbeit sei wie jede andere. Lina war Extrem-Sklavin. Geschlagen zu werden, mache ihr nichts aus, sagt sie. Ein Kunde habe sie immer in den Arm genommen, wenn sie wegen der Schläge nicht mehr konnte und am ganzen Körper zitterte. Er habe erst weitergemacht, wenn sie sich wieder beruhigt hatte. Oder die 33-jährige Bulgarin Dina, die aufhören wollte und erzählte, dass sie täglich eine Flasche Wein trinkt, «damit das alles besser geht».
Ein Jahr später höre ich, dass sie auf Heroin oder Crystal Meth ist, aussieht wie ein Skelett und noch immer anschafft. Eine ihrer Kolleginnen aus dem Bordell sagt: «Ich kenne Dina schon eine Weile. Schon ihr ganzes Leben sucht sie verzweifelt nach Liebe, nach irgendjemandem, der sie liebt.» Nun sei es zu spät. «Ich glaube nicht, dass Dina noch lange leben wird.»
Die Geschichten all dieser Frauen ähneln sich. Und doch ist jede von ihnen einzigartig. In ihren Geschichten kommt allerdings auffallend häufig körperliche oder sexuelle Gewalt vor. In der Prostitution. Aber auch zuvor oft schon in ihrer Kindheit.
Milena Stoffel, Teamleiterin der Gynäkologischen Praxis Kanonengasse in Zürich, hat viele Prostituierte als Patientinnen. Gewalt sei ein beherrschendes Thema in den Sprechstunden, wenn auch oft unausgesprochen. Sich aus gewalttätigen Situationen zu befreien, sei allerdings ein langer Prozess. Bei diesen Frauen ganz besonders: Sie fürchten um ihre Existenz, wenn sie sich wehren. «Die Frauen haben meistens eine geringe Bildung und sprechen kaum Deutsch. Sie sind isoliert, verletzlich und manipulierbar. Viele können ihren Job deshalb nicht eigenständig ausüben», sagt sie.
Prostitution steigt während Session
In der Schweiz wird das Bild der guten Prostitution gepflegt – ein Job wie andere halt. Die Frauen, die ich traf, widersprechen dieser Vorstellung. Ihre Stimme werden sie trotzdem nicht erheben. Und ihr Recht auf ein selbstbestimmtes, sicheres Leben niemals einfordern. Viel zu sehr sind sie damit beschäftigt zu überleben. Und das nicht erst seit Corona. Die Politik scheint es wenig zu kümmern. Im Gegenteil. Während der Session steigt in Bern die Zahl der Frauen, die ihre Dienste auf Sexseiten anbieten, jeweils frappant an – Angebot und Nachfrage.
Das Buch
Die Journalistin Aline Wüst recherchierte zwei Jahre lang im Rotlichtmilieu. Sie sprach mit rund 100 Frauen, die Geld mit Sex verdienen. Sie sass viele Abende im Puff, klickte sich durch Tausende von Sex-Annoncen, fror auf dem Strassenstrich, reiste mit einer Bulgarin in deren Heimatdorf, trieb Geld von einem Freier ein und schöppelte in Bukarest das Baby eines Menschenhändlers.
In ihrem Buch «Piff, Paff, Puff – Prostitution in der Schweiz» kommen neben Prostituierten auch Freier, eine Bordellbetreiberin, Polizisten, eine Gynäkologin und ein Psychiater zu Wort. Es ist im Echtzeit Verlag erschienen.
Vernissage: Freitag, 21. August, 20 Uhr, Kosmos, Zürich
Prostitution im Ausland
Die Schweiz hat eines der liberalsten Prostitutionsgesetze weltweit. In Deutschland zeigt sich: Mit der Liberalisierung 1992 wuchs das Sexgewerbe enorm. Das Ziel, die Frauen zu stärken und zu schützen, wurde nicht erreicht. Stattdessen blüht der Menschenhandel.
Deshalb wird nun auf politischer Ebene über andere rechtliche Möglichkeiten diskutiert, um diese Frauen besser zu schützen. Darunter fällt auch das schwedische Modell. Dort werden Freier seit 20 Jahren bestraft, Prostituierte bleiben straffrei. Prostitution sei Gewalt an Frauen, sagen die Schweden. Deshalb müsse die Nachfrage eingedämmt werden. Frauen, die aussteigen wollen, erhalten Unterstützung. Auch Frankreich, Norwegen, Israel und Kanada verfahren heute so.
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- hat was zu sagen
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- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Länderberichte SCHWEIZ
https://www.blick.ch/news/schweiz/puffm ... 44682.html
Ioana ist minderjährig. Sie lebt in einem Dorf ausserhalb von Bukarest. Ioana muss sich prostituieren. Ihre Mutter hilft ihr dabei, sich für die Nächte auf der Strasse vorzubereiten.
Ioana ist verschwunden, kurz nachdem die Fotojournalistin Andrea Bruce sie für eine Reportage fotografiert hatte. Die Mutter befürchtet, ihre Tochter sei das Opfer von Menschenhandel geworden.
Sexarbeit sei ganz normale Arbeit, sagt der Zürcher Milieu-anwalt und SVP-Kantonsrat Valentin Landmann (70). Von Frauen aus dem Milieu wisse er ausser-dem, dass diese Tätigkeit keineswegs so unangenehm sei, wie sie stets dargestellt werde. Landmann sagt auch: Der Grossteil der Frauen arbeite selbstbestimmt. Unter Zwang stünden die wenigsten.
Organisationen, die Prostituierte unterstützen, wiederholen wie Landmann unermüdlich, das Thema Menschenhandel sei strikt von Prostitution zu trennen.
Simon Steger ist Polizist bei der Kantonspolizei Luzern – Schwerpunkt Menschenhandel und Milieuaufklärung. Er sagt: «Die meisten Menschen denken, es sei schwarz oder weiss. Hier die Zwangsprostitution, da die normale Prostitution. Dabei ist alles viel fliessender.»
Alexander Ott von der Fremdenpolizei Bern leitet eine der wenigen Behörden, die über Zahlen zur Prostitution hierzulande verfügen – weil jede Person, die sich in seiner Stadt prostituieren will, zu einem persönlichen Gespräch vorbeikommen muss. Seine Erfahrung: 95 Prozent der Prostituierten sind Migrantinnen, etwa die Hälfte kommt aus Osteuropa.
Polizist Steger: «Ich gehe davon aus, dass der grösste Teil der Osteuropäerinnen diese Arbeit nicht freiwillig ausübt.» Gemäss Ott arbeiten 30 bis 50 Prozent aller Frauen unter Zwang. Dazu kämen jedoch immer mehr, die von ihrem Freund zur Prostitution gedrängt werden. Man nennt die Männer Loverboys. «Bei diesem Phänomen sind wir ziemlich machtlos», sagt er.
«Er hat mein Leben zerstört»
Bukarest, 2019. Im ersten Taxi fragt der Fahrer, weshalb ich in Rumänien sei. Dann lacht er: «Stimmt, die Rumäninnen gehen ins Puff nach Deutschland und in die Schweiz. They fuck in Puff.» Ich frage ihn, warum die Rumäninnen im Puff arbeiten. Er sagt: «Geld! Aber weisst du, fast immer ist ein Mann dahinter.» Er erklärt: Ein Mann sucht eine junge Frau, sagt ihr, er liebe sie. Nach einer Weile sagt er, sie solle für ihn anschaffen. Sie will nicht. Er manipuliert sie, bis sie es tut. Der Mann hat zwei oder drei Frauen, ein gutes Leben. Viele Frauen sind eben nicht so clever, meint der Taxifahrer und lacht.
In der Schweiz erzählen mir viele Rumäninnen von ihrem Freund, für den sie anschaffen. Saskia (28) hat nach zehn Jahren gemerkt, dass sie ausgebeutet wird. Über diesen als Freund getarnten Zuhälter sagt sie heute: «Er hat mein Leben zerstört. Ohne ihn hätte ich diesen Job niemals gemacht.»
Innerlich zerbrochen
Emma wird ebenfalls von ihrem Freund in die Prostitution geschickt: «Es ist das bisher grösste Opfer, das ich für ihn gebracht habe. Es war nicht mein eigener Wille, mich zu prostituieren.» Wie hoch der Preis ist, sagt sie ebenfalls: «In der ersten Zeit hier war ich so verletzt. Abends lag ich im Bett und wollte nicht, dass jemand sieht, dass ich zerbrochen bin. Also habe ich die einzelnen Stücke von mir eingesammelt und mich wieder zusammengesetzt.»
Auch Lucy wurde von einem Loverboy getäuscht. Sie sagt: «So viele Frauen, die ich in Bordellen überall in Europa traf, haben das Gleiche erlebt wie ich. Ich bin keine Ausnahme. Immer steckt ein Mann dahinter.»
Die Schwierigkeit, erklären mir Lucie und Saskia: Sie wollten ihre Ausbeutung lange nicht wahrhaben. «Wenn mich in den letzten zehn Jahren jemand gefragt hätte, ob ich das freiwillig mache, hätte ich bis zum letzten Tag gesagt: Sicher mache ich das freiwillig – keine Frau würde zugeben, dass sie für einen Mann anschafft!»
Prostitution im Ausland
Die Schweiz hat eines der liberalsten Prostitutionsgesetze weltweit. In Deutschland zeigt sich: Mit der Liberalisierung 1992 wuchs das Sexgewerbe enorm. Das Ziel, die Frauen zu stärken und zu schützen, wurde nicht erreicht. Stattdessen blüht der Menschenhandel.
Deshalb wird nun auf politischer Ebene über andere rechtliche Möglichkeiten diskutiert, um diese Frauen besser zu schützen. Darunter fällt auch das schwedische Modell. Dort werden Freier seit 20 Jahren bestraft, Prostituierte bleiben straffrei. Prostitution sei Gewalt an Frauen, sagen die Schweden. Deshalb müsse die Nachfrage eingedämmt werden. Frauen, die aussteigen wollen, erhalten Unterstützung. Auch Frankreich, Norwegen, Israel und Kanada verfahren heute so.
Opfer können schwer identifiziert werden
Anna betreibt in der Schweiz ein Bordell. Sie profitiert von der Prostitution, ist aber nicht wie viele andere blind gegenüber der Situation der Prostituierten. Tausende Frauen hat sie kommen und gehen sehen in ihrem Puff. «Hinter fast jeder Frau steht heute ein Mann, der profitiert», sagt sie. Sei es ein Freund, ein Zuhälter oder ein Clan. Die Frauen sagten das meist nicht einmal ihr. Anna sagt: «Wenn ein Mann im Hintergrund Druck ausübt, was heute fast immer der Fall ist, dann fühlt sich das, was im Zimmer passiert, für die Frau wie eine Vergewaltigung an. Diese Frauen erleben also jeden Tag mehrere Vergewaltigungen.»
Die Rumänin Monica Boseff, die in Bukarest ein Schutzhaus betreibt, erklärt, dass durch die Normalisierung der Prostitution Folgendes passiert sei: «Wir haben nun Formen von Menschenhandel, die so gut getarnt sind, dass die Opfer nicht mehr als solche identifiziert werden können.»
Ioana ist minderjährig. Sie lebt in einem Dorf ausserhalb von Bukarest. Ioana muss sich prostituieren. Ihre Mutter hilft ihr dabei, sich für die Nächte auf der Strasse vorzubereiten.
Ioana ist verschwunden, kurz nachdem die Fotojournalistin Andrea Bruce sie für eine Reportage fotografiert hatte. Die Mutter befürchtet, ihre Tochter sei das Opfer von Menschenhandel geworden.
Sexarbeit sei ganz normale Arbeit, sagt der Zürcher Milieu-anwalt und SVP-Kantonsrat Valentin Landmann (70). Von Frauen aus dem Milieu wisse er ausser-dem, dass diese Tätigkeit keineswegs so unangenehm sei, wie sie stets dargestellt werde. Landmann sagt auch: Der Grossteil der Frauen arbeite selbstbestimmt. Unter Zwang stünden die wenigsten.
Organisationen, die Prostituierte unterstützen, wiederholen wie Landmann unermüdlich, das Thema Menschenhandel sei strikt von Prostitution zu trennen.
Simon Steger ist Polizist bei der Kantonspolizei Luzern – Schwerpunkt Menschenhandel und Milieuaufklärung. Er sagt: «Die meisten Menschen denken, es sei schwarz oder weiss. Hier die Zwangsprostitution, da die normale Prostitution. Dabei ist alles viel fliessender.»
Alexander Ott von der Fremdenpolizei Bern leitet eine der wenigen Behörden, die über Zahlen zur Prostitution hierzulande verfügen – weil jede Person, die sich in seiner Stadt prostituieren will, zu einem persönlichen Gespräch vorbeikommen muss. Seine Erfahrung: 95 Prozent der Prostituierten sind Migrantinnen, etwa die Hälfte kommt aus Osteuropa.
Polizist Steger: «Ich gehe davon aus, dass der grösste Teil der Osteuropäerinnen diese Arbeit nicht freiwillig ausübt.» Gemäss Ott arbeiten 30 bis 50 Prozent aller Frauen unter Zwang. Dazu kämen jedoch immer mehr, die von ihrem Freund zur Prostitution gedrängt werden. Man nennt die Männer Loverboys. «Bei diesem Phänomen sind wir ziemlich machtlos», sagt er.
«Er hat mein Leben zerstört»
Bukarest, 2019. Im ersten Taxi fragt der Fahrer, weshalb ich in Rumänien sei. Dann lacht er: «Stimmt, die Rumäninnen gehen ins Puff nach Deutschland und in die Schweiz. They fuck in Puff.» Ich frage ihn, warum die Rumäninnen im Puff arbeiten. Er sagt: «Geld! Aber weisst du, fast immer ist ein Mann dahinter.» Er erklärt: Ein Mann sucht eine junge Frau, sagt ihr, er liebe sie. Nach einer Weile sagt er, sie solle für ihn anschaffen. Sie will nicht. Er manipuliert sie, bis sie es tut. Der Mann hat zwei oder drei Frauen, ein gutes Leben. Viele Frauen sind eben nicht so clever, meint der Taxifahrer und lacht.
In der Schweiz erzählen mir viele Rumäninnen von ihrem Freund, für den sie anschaffen. Saskia (28) hat nach zehn Jahren gemerkt, dass sie ausgebeutet wird. Über diesen als Freund getarnten Zuhälter sagt sie heute: «Er hat mein Leben zerstört. Ohne ihn hätte ich diesen Job niemals gemacht.»
Innerlich zerbrochen
Emma wird ebenfalls von ihrem Freund in die Prostitution geschickt: «Es ist das bisher grösste Opfer, das ich für ihn gebracht habe. Es war nicht mein eigener Wille, mich zu prostituieren.» Wie hoch der Preis ist, sagt sie ebenfalls: «In der ersten Zeit hier war ich so verletzt. Abends lag ich im Bett und wollte nicht, dass jemand sieht, dass ich zerbrochen bin. Also habe ich die einzelnen Stücke von mir eingesammelt und mich wieder zusammengesetzt.»
Auch Lucy wurde von einem Loverboy getäuscht. Sie sagt: «So viele Frauen, die ich in Bordellen überall in Europa traf, haben das Gleiche erlebt wie ich. Ich bin keine Ausnahme. Immer steckt ein Mann dahinter.»
Die Schwierigkeit, erklären mir Lucie und Saskia: Sie wollten ihre Ausbeutung lange nicht wahrhaben. «Wenn mich in den letzten zehn Jahren jemand gefragt hätte, ob ich das freiwillig mache, hätte ich bis zum letzten Tag gesagt: Sicher mache ich das freiwillig – keine Frau würde zugeben, dass sie für einen Mann anschafft!»
Prostitution im Ausland
Die Schweiz hat eines der liberalsten Prostitutionsgesetze weltweit. In Deutschland zeigt sich: Mit der Liberalisierung 1992 wuchs das Sexgewerbe enorm. Das Ziel, die Frauen zu stärken und zu schützen, wurde nicht erreicht. Stattdessen blüht der Menschenhandel.
Deshalb wird nun auf politischer Ebene über andere rechtliche Möglichkeiten diskutiert, um diese Frauen besser zu schützen. Darunter fällt auch das schwedische Modell. Dort werden Freier seit 20 Jahren bestraft, Prostituierte bleiben straffrei. Prostitution sei Gewalt an Frauen, sagen die Schweden. Deshalb müsse die Nachfrage eingedämmt werden. Frauen, die aussteigen wollen, erhalten Unterstützung. Auch Frankreich, Norwegen, Israel und Kanada verfahren heute so.
Opfer können schwer identifiziert werden
Anna betreibt in der Schweiz ein Bordell. Sie profitiert von der Prostitution, ist aber nicht wie viele andere blind gegenüber der Situation der Prostituierten. Tausende Frauen hat sie kommen und gehen sehen in ihrem Puff. «Hinter fast jeder Frau steht heute ein Mann, der profitiert», sagt sie. Sei es ein Freund, ein Zuhälter oder ein Clan. Die Frauen sagten das meist nicht einmal ihr. Anna sagt: «Wenn ein Mann im Hintergrund Druck ausübt, was heute fast immer der Fall ist, dann fühlt sich das, was im Zimmer passiert, für die Frau wie eine Vergewaltigung an. Diese Frauen erleben also jeden Tag mehrere Vergewaltigungen.»
Die Rumänin Monica Boseff, die in Bukarest ein Schutzhaus betreibt, erklärt, dass durch die Normalisierung der Prostitution Folgendes passiert sei: «Wir haben nun Formen von Menschenhandel, die so gut getarnt sind, dass die Opfer nicht mehr als solche identifiziert werden können.»
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Seit 16.10 Schliessung der Erotikbetriebe im Tessin.
Ab heute 22.10 Schliessung der Erotikbetriebe im Kanton Wallis.
Aufgrund Corona
Ab heute 22.10 Schliessung der Erotikbetriebe im Kanton Wallis.
Aufgrund Corona
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Bundesrat lehnt Sexkaufverbot ab
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20204216
Menschen sind keine Ware. Nordisches Modell für die Schweiz (Sexkaufverbot)
Eingereicht von:
Streiff-Feller Marianne STREIFF-FELLER MARIANNE
Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP.
Evangelische Volkspartei der Schweiz
Einreichungsdatum:
25.09.2020
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Im Rat noch nicht behandelt
Der Bundesrat wird beauftragt, das Strafgesetzbuch so zu ergänzen resp. zu ändern, dass der Kauf von Sex und sexuellen Dienstleistungen unter Strafe gestellt wird.
Er wird beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, das effektive Hilfsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution sowie wirkungsvolle Aufklärungs-, Präventions- und Bildungsmassnahmen in der Schweiz und den Herkunftsländern der Prostituierten beinhaltet.
BEGRÜNDUNG
Studien belegen, dass 80 Prozent aller Frauen im Sexgewerbe ihre Tätigkeit sofort aufgeben würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Es gibt kaum Prostitution ohne Zwang, sei es durch einen Zuhälter, einen Clan, einen eigenen Partner ("Loverboy") oder durch soziale Not. Prostitution ist ein Akt bezahlter sexueller Gewalt. Sie verstösst gegen die Menschenwürde und gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine gleichgestellte Gesellschaft kann nicht akzeptieren, dass ein Mensch den Körper eines anderen für Geld kauft.
Studien zeigen zudem übereinstimmend auf, dass Prostitution den Betroffenen schweren Schaden zufügt. Prostituierte sind oft suchtabhängig und erkranken signifikant häufiger seelisch, z.B. an schweren posttraumatischen Störungen.
Die Verantwortung liegt auch bei den Freiern - sie bestimmen die Nachfrage und damit den Hauptfaktor, welcher Prostitution und Menschenhandel lukrativ macht. Ein Sexkaufverbot bestraft die Freier und nicht die Prostituierten. Es verringert - so die norwegische Evaluation - diese Nachfrage, erhöht die Risiken für Menschenhandel und verringert dessen Lukrativität.
Immer mehr Länder kennen mittlerweile ein Sexkaufverbot: In Norwegen, Island, Kanada, Frankreich, Nordirland und Israel wurden ähnliche Gesetze wie in Schweden erlassen. Die Schweiz dagegen hat weltweit eines der liberalsten Prostitutionsgesetze. Ein legalisiertes Sexgewerbe bringt jedoch nicht den erhofften Schutz der betroffenen Frauen. Deutschland z.B. wurde nach der Legalisierung zur europäischen Drehscheibe für Frauenhandel und Sextourismus.
Das Sexkaufverbot bewirkt ein gesellschaftliches Umdenken. Mehr als 70 Prozent der Schweden (Sexkaufverbot seit 1998) stehen der Prostitution heute kritisch gegenüber, in Norwegen lehnen u.a. gerade junge Männer diese inzwischen ab.
STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 18.11.2020
Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere und darf nicht banalisiert werden. Sie erfolgt oft aus einer ökonomischen oder sozialen Notlage heraus. Das schliesst aber nicht aus, dass Prostitution auch freiwillig erfolgen kann. Die Diskussionen zu diesem Thema werden von verschiedenen Interessengruppen mit unterschiedlichen moralischen Bewertungen und gegenläufigen Argumenten geführt.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" vom 5. Juni 2015 (Bericht in Erfüllung der Postulate 12.4162 Streiff-Feller, 13.3332 Caroni, 13.4033 Feri und 13.4045 Fehr) das Thema im internationalen Kontext eingehend untersucht. Er stellte fest, dass der Wissensstand lediglich auf Schätzungen basiert. Es gibt keine zuverlässigen Zahlen und es ist deshalb kaum möglich, Entwicklungen und Wirkungen exakt zu beurteilen. Das gilt auch für die Wirkungen eines "Sex-Kaufverbotes".
Ein strafrechtliches "Sex-Kaufverbot" signalisiert, dass Prostitution gesellschaftlich inakzeptabel ist. Ein Evaluationsbericht der schwedischen Regierung stellt dazu Folgendes fest: Prostitution sei keine faire Art und Weise, um ein Einkommen zu erzielen. Ein besserer Schutz der Prostituierten sei deshalb nicht das vorrangige Ziel der schwedischen Politik. Die Stigmatisierung der Prostituierten müsse jedenfalls als positiv betrachtet werden, weil das Sex-Kaufverbot die Prostitution bekämpfen wolle. Die Schlussfolgerung des Berichtes, wonach das "Sex-Kaufverbot" wirke, ist in der Fachwelt umstritten. Wegen der unzulänglichen Datenlage sei eine solche Wirkung nicht nachweisbar. Die Prostitution habe sich in den Untergrund verlagert; die Anwerbung von Freiern finde vermehrt über Internet statt. Es hätten sich für schwedische Prostituierte vor allem die Verhandlungsbedingungen verschlechtert. Zudem seien sie ihren Freiern stärker ausgeliefert.
Eine Expertengruppe des EJPD hat 2014 ein Verbot der Prostitution einstimmig abgelehnt ("Bericht Hilbert" vom 24. März 2014 "Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikgewerbe"). Ein Sex-Kaufverbot nach dem Vorbild nordischer Staaten sei für die Schweiz nicht geeignet, den Schutz von Frauen im Erotikgewerbe zu stärken. Das Erotikgewerbe würde sich in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen geschwächt würde. An den Einschätzungen in den Berichten des Bundesrates und der Expertengruppe hat sich nichts geändert.
Im Jahr 2014 ist als Anpassung an die Lanzarote-Konvention der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt neu als Artikel 196 ins Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) eingefügt und die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB) erweitert worden.
In der Schweiz soll der Schutz von Frauen im Erotikgewerbe aber auch mit anderen Mitteln verbessert werden. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4) kann fedpol Präventionsmassnahmen finanziell unterstützen, die privat- oder öffentlich-rechtliche Organisationen durchführen, um Prostituierte vor Straftaten zu schützen. fedpol verfügt dafür über ein jährliches Globalbudget von CHF 400 000. Die unterstützten Projekte umfassen insbesondere den Schutz vor Straftaten, Selbstverteidigungskurse, die Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten von Prostituierten und die Unterstützung in Notlagen.
Weitere Massnahmen enthält der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel, der auch den Bereich der sexuellen Ausbeutung erfasst. Die Massnahmen im Bund und in den Kantonen umfassen die Verbesserung der Datenlage, Rückkehrhilfen für Opfer und Informationsbroschüren für typische Herkunftsländer von Opfern. Aber auch Aus- und Weiterbildungen für Polizei und Justiz gehören dazu. Viele dieser Massnahmen wurden bereits eingeführt oder befinden sich in Umsetzung.
ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 18.11.2020
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20204216
Menschen sind keine Ware. Nordisches Modell für die Schweiz (Sexkaufverbot)
Eingereicht von:
Streiff-Feller Marianne STREIFF-FELLER MARIANNE
Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP.
Evangelische Volkspartei der Schweiz
Einreichungsdatum:
25.09.2020
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Im Rat noch nicht behandelt
Der Bundesrat wird beauftragt, das Strafgesetzbuch so zu ergänzen resp. zu ändern, dass der Kauf von Sex und sexuellen Dienstleistungen unter Strafe gestellt wird.
Er wird beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, das effektive Hilfsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution sowie wirkungsvolle Aufklärungs-, Präventions- und Bildungsmassnahmen in der Schweiz und den Herkunftsländern der Prostituierten beinhaltet.
BEGRÜNDUNG
Studien belegen, dass 80 Prozent aller Frauen im Sexgewerbe ihre Tätigkeit sofort aufgeben würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Es gibt kaum Prostitution ohne Zwang, sei es durch einen Zuhälter, einen Clan, einen eigenen Partner ("Loverboy") oder durch soziale Not. Prostitution ist ein Akt bezahlter sexueller Gewalt. Sie verstösst gegen die Menschenwürde und gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine gleichgestellte Gesellschaft kann nicht akzeptieren, dass ein Mensch den Körper eines anderen für Geld kauft.
Studien zeigen zudem übereinstimmend auf, dass Prostitution den Betroffenen schweren Schaden zufügt. Prostituierte sind oft suchtabhängig und erkranken signifikant häufiger seelisch, z.B. an schweren posttraumatischen Störungen.
Die Verantwortung liegt auch bei den Freiern - sie bestimmen die Nachfrage und damit den Hauptfaktor, welcher Prostitution und Menschenhandel lukrativ macht. Ein Sexkaufverbot bestraft die Freier und nicht die Prostituierten. Es verringert - so die norwegische Evaluation - diese Nachfrage, erhöht die Risiken für Menschenhandel und verringert dessen Lukrativität.
Immer mehr Länder kennen mittlerweile ein Sexkaufverbot: In Norwegen, Island, Kanada, Frankreich, Nordirland und Israel wurden ähnliche Gesetze wie in Schweden erlassen. Die Schweiz dagegen hat weltweit eines der liberalsten Prostitutionsgesetze. Ein legalisiertes Sexgewerbe bringt jedoch nicht den erhofften Schutz der betroffenen Frauen. Deutschland z.B. wurde nach der Legalisierung zur europäischen Drehscheibe für Frauenhandel und Sextourismus.
Das Sexkaufverbot bewirkt ein gesellschaftliches Umdenken. Mehr als 70 Prozent der Schweden (Sexkaufverbot seit 1998) stehen der Prostitution heute kritisch gegenüber, in Norwegen lehnen u.a. gerade junge Männer diese inzwischen ab.
STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 18.11.2020
Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere und darf nicht banalisiert werden. Sie erfolgt oft aus einer ökonomischen oder sozialen Notlage heraus. Das schliesst aber nicht aus, dass Prostitution auch freiwillig erfolgen kann. Die Diskussionen zu diesem Thema werden von verschiedenen Interessengruppen mit unterschiedlichen moralischen Bewertungen und gegenläufigen Argumenten geführt.
Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" vom 5. Juni 2015 (Bericht in Erfüllung der Postulate 12.4162 Streiff-Feller, 13.3332 Caroni, 13.4033 Feri und 13.4045 Fehr) das Thema im internationalen Kontext eingehend untersucht. Er stellte fest, dass der Wissensstand lediglich auf Schätzungen basiert. Es gibt keine zuverlässigen Zahlen und es ist deshalb kaum möglich, Entwicklungen und Wirkungen exakt zu beurteilen. Das gilt auch für die Wirkungen eines "Sex-Kaufverbotes".
Ein strafrechtliches "Sex-Kaufverbot" signalisiert, dass Prostitution gesellschaftlich inakzeptabel ist. Ein Evaluationsbericht der schwedischen Regierung stellt dazu Folgendes fest: Prostitution sei keine faire Art und Weise, um ein Einkommen zu erzielen. Ein besserer Schutz der Prostituierten sei deshalb nicht das vorrangige Ziel der schwedischen Politik. Die Stigmatisierung der Prostituierten müsse jedenfalls als positiv betrachtet werden, weil das Sex-Kaufverbot die Prostitution bekämpfen wolle. Die Schlussfolgerung des Berichtes, wonach das "Sex-Kaufverbot" wirke, ist in der Fachwelt umstritten. Wegen der unzulänglichen Datenlage sei eine solche Wirkung nicht nachweisbar. Die Prostitution habe sich in den Untergrund verlagert; die Anwerbung von Freiern finde vermehrt über Internet statt. Es hätten sich für schwedische Prostituierte vor allem die Verhandlungsbedingungen verschlechtert. Zudem seien sie ihren Freiern stärker ausgeliefert.
Eine Expertengruppe des EJPD hat 2014 ein Verbot der Prostitution einstimmig abgelehnt ("Bericht Hilbert" vom 24. März 2014 "Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikgewerbe"). Ein Sex-Kaufverbot nach dem Vorbild nordischer Staaten sei für die Schweiz nicht geeignet, den Schutz von Frauen im Erotikgewerbe zu stärken. Das Erotikgewerbe würde sich in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen geschwächt würde. An den Einschätzungen in den Berichten des Bundesrates und der Expertengruppe hat sich nichts geändert.
Im Jahr 2014 ist als Anpassung an die Lanzarote-Konvention der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt neu als Artikel 196 ins Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) eingefügt und die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB) erweitert worden.
In der Schweiz soll der Schutz von Frauen im Erotikgewerbe aber auch mit anderen Mitteln verbessert werden. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4) kann fedpol Präventionsmassnahmen finanziell unterstützen, die privat- oder öffentlich-rechtliche Organisationen durchführen, um Prostituierte vor Straftaten zu schützen. fedpol verfügt dafür über ein jährliches Globalbudget von CHF 400 000. Die unterstützten Projekte umfassen insbesondere den Schutz vor Straftaten, Selbstverteidigungskurse, die Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten von Prostituierten und die Unterstützung in Notlagen.
Weitere Massnahmen enthält der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel, der auch den Bereich der sexuellen Ausbeutung erfasst. Die Massnahmen im Bund und in den Kantonen umfassen die Verbesserung der Datenlage, Rückkehrhilfen für Opfer und Informationsbroschüren für typische Herkunftsländer von Opfern. Aber auch Aus- und Weiterbildungen für Polizei und Justiz gehören dazu. Viele dieser Massnahmen wurden bereits eingeführt oder befinden sich in Umsetzung.
ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 18.11.2020
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
https://www.derbund.ch/wegweisendes-urt ... 6862442135
Erfreuliche News!
Endlich!!
Solidarische Grüsse
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Watson berichtet über Sexarbeit in der Schweiz und den (angeblichen) Folgen einer Liberalisierung
https://www.watson.ch/wirtschaft/schwei ... uch-gewalt
Kasharius der (fast) (nur) noch einstellt und nicht (mehr) (be)wertet
grüßt
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Re: Länderberichte SCHWEIZ
Dann will ich das "Bewerten" mal übernehmen: "Watson berichtet . . ." wenn überhaupt etwas, dann was
im Machwerk von Mack und Co. behauptet wird. Mal wieder unterste Schublade des sogenannten Journalismus.
Zu meiner Schulzeit hieß die Arbeitsweise: Abschreiben, und bekam die Note: 6.
im Machwerk von Mack und Co. behauptet wird. Mal wieder unterste Schublade des sogenannten Journalismus.
Zu meiner Schulzeit hieß die Arbeitsweise: Abschreiben, und bekam die Note: 6.