Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Thorja
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Thorja »

Worum geht's denn da eigentlich bei dieser jährlichen "gesundheitlichen Beratung", was für eine Berufsgruppe führt die durch, welche Themen werden da wie besprochen? Ist da eine verpflichtende körperliche Untersuchung auch dabei?
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Kasharius
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Kasharius »

Das bundesdeutsche Prostituiertenschutzgesetz sieht vor einer Registrierung und dann in regelmäßigen Abständen eine verpflichtende Gesundheitsberatung (keine Untersuchung) vor. Hier die gesetzliche Grundlage https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__10.html .

Unddann gibt es noch eine behördliche Beratung bei der Anmeldung https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__7.html und https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__8.html . Neben vielem wird gerade - zu Recht auch § 8 Abs. 2 stark kritisiert. In Konsequenz darf nämlich die SWselbst eine Vertrauensperson gegen den Willen der Behörde nicht hinzuziehen. Das ist m.E. verfassungswidrig.

Soweit von mir.
.
Kasharius grüßt

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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Thorja »

Danke dir für die Links, doch da geht nicht hervor, wer diese Beratung vornimmt - ist das medizinisches Personal, Sozialarbeit, LehrerInnen, Seniorescorts...? :)

Es scheint sowas ähnliches zu sein, wie bei uns die (einmalige)sozialarbeiterische Beratung im Zuge der Anmeldung, nehm ich an.
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Kasharius »

Es sind in der Regel die staatlichen Gesundheitsbehörden auf der Ebene der Städte und Gemeinden,die das selbst regeln dürfen; gleiches gilt für allgemeine Beratung während der Anmeldung...

Frag ruhig weiter, ich und andere noch Kundigere hier klären da sicher gerne weiter auf... :)

Kasharius grüßt

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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Thorja »

Ok, also das kann mal ein Psychiater sein, mal eine Suchtberaterin, mal irgendeine andere Profession, random? Es gibt also nichts und niemanden, der sicherstellt, dass diese Personen tatsächlich Beratungs- und Gesprächsführungskompetenzen in ihrer Ausbildung mitkriegen? Ich frag wahrscheinlich deswegen so blöd, weil es bei uns eben dezidiert "sozialarbeiterische" Beratung heißt, was mich zumindest davon ausgehen lässt, dass die Person eine adäquate Ausbildung hat und ein ressourcenorientiertes Verstehen von "Person in Situation" zumindest theoretisch erlernt hat. "Gesundheitliche" Beratung dagegen assoziiere ich mit medizinischen Fragen, die mir dann Sorge bezüglich Beratungskompetenz hinsichtlich der sozialen Aspekte bereiten, auf die diese Beratung aber augenscheinlich (auch) abzielt. Drum hab ich mich gefragt, was das eigentlich für Leute sind, die da beraten.
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von deernhh »

@Thorja

Vielleicht wäre das mal zum Einlesen was für Dich?
viewtopic.php?t=14245

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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Thorja »

Oh, danke dir vielmals!
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Kasharius »

Die konkrete Durchführung des Gesetzes ist den einzelnen Bundesländern übertragen. Dort gibt es dann Ausführungsgesetze und auch daraufbasierende Verordnungen; die Regeln auch dasjeweilige allgemeine und gesundheitliche Beratungsregieme. Das kann dann tatsächlich Auswirkungen wie in Marburg und Offenbach zur Folge haben. Betroffene wurden auch an dieser Stelle nicht konzeptionell eingebunden.

Ich verweise auch mal auf das im November 19 beschlossene Handlungskonzept des Berliner Runden Tisches Sexarbeit. Findest Du hier imForumunter Lokalnachrichten Berlin...

Kashariusgrüßt und steht gerne für weitere Infos bereit

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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von fraences »

@Thorja

Für die Zwangsberatung beim Gesundheitsamt ist laut Gesetz keine medizinische Ausbildung erforderlich. Was ich für sehr fatal halte.

Es sind Sozialarbeiter, Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Pyschologinnen, teileweise aber auch Krankenschwester etc, in wenigen Gesundheitsämter wird die Beratung von den zuständigen Ärzten durchgeführt.

Lesewert ist das Buch von Büttner Prostiuiertenschutzgesetz. ine Kurzkommentar zur Umsetzung des Gesetzes aus Sicht der Behörden.

"Das ProstSchG schreibt auch für die Mitarbeiter*innen der beratenden Behörde keine besondere Qualifikation, etwa als Arzt/Ärztin, vor." (Büttner 2017, S. 93).
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Kasharius »

Hier ein Artikel aus der Aachener Zeitung vom 8.2. über diesbezügliche Vorhaben der NRW-Landesregierung

https://www.aachener-zeitung.de/nrw-reg ... d-48837303

Hier das entsprechende Dokument der CDU/FDP-Fraktionen vom 4.2.20
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 7-8588.pdf



Und hier ein dazu passender Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion im Landtag.
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentense ... 7-8639.pdf

Die Landesregierung in NRW wird von einer CDU/FDP-Koalition getragen. Der Ministerpräsident heißt Armin Laschet (CDU) und erhielt jüngst den Karnevals-Orden Wider den tierischen Ernst.....Hellau und Alaaf...

Kasharius grüßt

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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von zophiew918 »

Hallo!

Ich heiße Sophie und ich bin Studentin an der University of Southern California in Los Angeles. Ich studiere Biologie und Anthropologie als meine Hauptfächer und Deutsch als Nebenfach.

Ich bin im letzten Semester an der Uni und schreibe meine Bachelorarbeit über das ProstSchG und wie es das Leben und die Arbeit von SexarbeiterInnen in Deutschland geändert hat.

Ich fokussiere auf Berlin, aber würde sehr gerne mit irgendjemandem aus Deutschland sprechen, der an Sexarbeit beteiligt ist :)

Wenn jemand Lust darauf hat, mit mir zu sprechen und/oder ein Paar Fragen zu beantworten, bitte sag Bescheid!

Vielen Dank,
zophiew918

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Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von floggy »

Hi Sophie, ich bin "an Sexarbeit beteiligt" und zwar als Geldgeber. Ich habe viel gelesen, und ich habe vor allem Zeit, was bei den Hauptakteurinnen meistens nicht so der Fall ist. Natürlich würde ich nie meinen eigenen Senf geben, sondern immer nur was Sex Workers so im allgemeinen sagen, beispielsweise im Buch "Mein Huren-Manifest - Inside Sex-Business" - kann auf amazon.de bestellt werden - von einer unserer erfolgreichsten Sexdienstleisterinnen in Deutschland - und Hamburg, nämlich Frau Undine de Rivière, und Vorstand im BesD e.V https://berufsverband-sexarbeit.de/ (Hilfe Lucilla: stimmt das auch aktuell noch?). Ich hoffe Dein Interesse geweckt zu haben. LG von Georg aus Unterschleißheim
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Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von floggy »

Was Abolitionisten und Abolitionistinnen schon immer wissen wollten - vor Tausend Jahren und im Jahr 2021 - das Doña Carmen Team bringt es an den Tag - traurig traurig traurig - so verklemmt und hinterfotzig die einen - so selbstverständlich und selbstbewusst die anderen

Sexarbeiterinnen protestieren vor dem Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises

- Freie Berufsausübung in der Prostitution statt behördliche Inquisition!
- Keine Zwangsberatung durch den ‚Sozialpsychiatrischen Dienst‘!
- Akzeptanz statt Arroganz: Keine Sexarbeits-Beratung mehr durch Frau K.!




Staatlicher Missbrauch von Macht zeigt sich hier meines Erachtens mehrfach. Das ist der eigentliche Skandal:

- der Gesetzgeber verhängt gegen den Willen der Betroffenen eine Zwangsberatung
- im Gesetzestext ist verharmlosend von Gesundheitsberatung die Rede
- es sollte über die Gefahren von Nikotin-, Alkohol-, Drogenkonsum aufgeklärt werden
- dabei war SW immer klar, daß es um Ausforschung jenseits der Regeln der StPO geht
- der Gesetzgeber regelt wider besseren Wissens Ausbildung und erforderliche Kompetenzen nicht
- Doña Carmen e.V hat schon mehrfach die Zuständigkeit von sozialpsychiatrischen Diensten als diskriminierend scharf kritisiert
- die Leitung des Gesundheitsamtes war innerhalb vier Wochen nicht bereit zu antworten
- das sind Zustände wie beim Missbrauch von Macht in Kirchen und Internaten
- da wurde auch jede Schweinerei ausgesessen, und den Betroffenen keine Wiedergutmachung zuteil
Zuletzt geändert von floggy am 18.10.2021, 18:25, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von floggy »

Post #145 hat Link zur Beratungsstelle Roxanne, die haben ein Online Beschwerdeformular eingerichtet

https://www.beschwerdeformular-sexarbei ... rbeitende/

Post #169 von fraences ist so aktuell wie eh und je.

Quellenangabe

https ://www .beschwerdeformular-sexarbeit .de/beschwerdeformular-sexarbeitende/
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Sozialpsychiatrischer Dienst in Gelnhausen MKK

Beitrag von floggy »

https://www.vorsprung-online.de/politik ... tsamt.html

Der Main-Kinzig-Kreis wies auf Nachfrage die Unterstellungen des Vereins zurück:

"Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Kreisverwaltung beraten und befragen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter mit gebotenem Respekt und großer Professionalität. Neben weiteren Aspekten gehört zu ihrem Auftrag auch die sensible Klärung, ob sich die Personen in einer Notsituation befinden oder gegen ihren eigenen Willen Dienste verrichten. Für eben diese sensiblen Gespräche gibt es im Main-Kinzig-Kreis ausgebildete und erfahrene Kräfte, die in der Tat im Sozialpsychiatrischen Dienst angesiedelt sind, dessen Aufgabenbereich aber eben weit mehr umfasst, als die Betreuung von Menschen in seelischen Problemlagen. Der Name dieses Bereichs hat aber auf all diese vielen und auch höchst unterschiedlichen Aufgabenbereiche keinerlei Einfluss. Zum konkreten Fall hat der Main-Kinzig-Kreis die interne Prüfung begonnen und macht der Betroffenen wie auch Dona Carmen ein Gesprächsangebot, um die seinerzeitige Beratungssituation im direkten Austausch zu besprechen und einzuordnen."

https://www.gelnhausen.de/buergerservic ... -menschen/

Leistungsbeschreibung

Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten.

Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren.

Also da steht doch ganz klar, dass das Beratungsgespräch die Gelegenheit zur Offenbarung bieten soll. Und wie macht man das, wenn man jemandem die Möglichkeit zur Offenbarung geben möchte? Man sagt zu ihm "Sie haben jetzt auch die Möglichkeit eine Zwangslage zu offenbaren". So, und wenn der Angesprochene darauf nicht eingeht? Dann kann man ja nachfragen "ist bei ihnen alles okay?" Überhaupt begrüßt man sich ja schon mit "Wie geht es Ihnen?".

Was darf nach ProstSchG § 9 Maßnahmen bei Beratungsbedarf erwartet werden, wenn es dort heißt?

"Die zuständige Behörde hat unverzüglich die zum Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass . . ."

Das Hinfahren der Sexarbeiterin durch die Betreiberin kann es ja wohl nicht gewesen sein. Von blauen Flecken wissen wir auch nichts. Also gab es keine tatsächlichen Anhaltspunkte. Und wenn doch, hätte dann nicht ein Arzt oder eine Ärztin alle weiteren Entscheidungen verfügen müssen?

Da kommt der Dr Wolfgang Lenz nicht ungeschoren raus. Die Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes sagt einfach alles.

Sammelsurium für Leseratten

Bearbeitungsdauer

Das Beratungsgespräch dauert in der Regel etwa 30 min

Welche Gebühren fallen an?

Beratungsgespräch: 32 EUR
Ausstellung der Bescheinigung über die Anmeldung: 15 EUR je Bescheinigung

Bericht zur Versorgung der Bevölkerung im Main-Kinzig-Kreis durch den Amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/ ... d_3_AD.pdf

Hilfe und Beratung bei körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt - Main-Kinzig-Kreis

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/ ... gewalt.pdf

Sozialpsychiatrischer Dienst

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/ ... aben_1.pdf

Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) - Main-Kinzig-Kreis

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/ ... online.pdf

Hilfsangebote und Adressen in Gelnhausen und Hanau - Stiftung Deutsche Depressionshilfe

https://www.deutsche-depressionshilfe.d ... _hanau.pdf

Ansprechpartner zum Thema Gesundheit

https://www.mkk.de/buergerservice/leben ... dheit.html

Organigramm - MKK

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/ ... nsplan.pdf

Dr Wolfgang Lenz
Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr



Haushalt 2020/21 - Main-Kinzig-Kreis

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/ ... _20-21.pdf

Haushaltsplan 2020 - Haushaltsdaten.de

https://files.haushaltsdaten.de/maintal ... band_2.pdf

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hessen - HESSISCHER LANDTAG

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/01042.pdf

https://www.zeit.de/news/2020-12/17/rot ... geschleust

https://www.t-online.de/region/frankfur ... leust.html

https://www.op-online.de/hessen/hanau-z ... 85565.html

https://www.op-online.de/offenbach/offe ... 07902.html

Quellenangabe

https ://www .vorsprung-online .de/politik/194772-sexarbeiter-innen-protestieren-vor-kreisgesundheitsamt.html
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Sozialpsychiatrischer Dienst in Gelnhausen MKK

Beitrag von floggy »

Sehr geehrter Herr Dr Wolfgang Lenz,

mir wurde der ungeheuerliche Vorfall zwischen Frau U und der Ihnen fachlich und disziplinarisch unterstellten Frau K bekannt, und als Staatsbürger möchte ich die Öffentlichkeit über den Ausgang und die Konsequenzen aus dem Fall, der ja mehr oder weniger symptomatisch ist für die Fehlentscheidung, Beratungsgespräche nach Paragraf 10 ProstSchG dem Sozialpsychiatrischen Dienst zu unterstellen, informieren.

(1) Bislang wurde mir nachfolgende Stellungnahme aus einem Presseartikel bekannt, den ich mir erlaube, nachfolgend kritisch zu kommentieren.

https://www.vorsprung-online.de/politik ... tsamt.html vom 14.10.2021

Der Main-Kinzig-Kreis wies auf Nachfrage die Unterstellungen des Vereins zurück: "Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Kreisverwaltung beraten und befragen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter mit gebotenem Respekt und großer Professionalität. Neben weiteren Aspekten gehört zu ihrem Auftrag auch die sensible Klärung, ob sich die Personen in einer Notsituation befinden oder gegen ihren eigenen Willen Dienste verrichten. Für eben diese sensiblen Gespräche gibt es im Main-Kinzig-Kreis ausgebildete und erfahrene Kräfte, die in der Tat im Sozialpsychiatrischen Dienst angesiedelt sind, dessen Aufgabenbereich aber eben weit mehr umfasst, als die Betreuung von Menschen in seelischen Problemlagen. Der Name dieses Bereichs hat aber auf all diese vielen und auch höchst unterschiedlichen Aufgabenbereiche keinerlei Einfluss. Zum konkreten Fall hat der Main-Kinzig-Kreis die interne Prüfung begonnen und macht der Betroffenen wie auch Dona Carmen ein Gesprächsangebot, um die seinerzeitige Beratungssituation im direkten Austausch zu besprechen und einzuordnen."

"Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Kreisverwaltung"

Sorry, Herr Dr Lenz, die Kreisverwaltung stellt den Hurenpass aus, nachdem beim Sozialpsychiatrischen Dienst das Beratungsgespräch stattgefunden hat, und das Informationsgespräch seitens des Ordnungsamtes stattgefunden hat. Das Beratungsgespräch findet beim Sozialpsychiatrischen Dienst statt. Und um das Beratungsgespräch beim Sozialpsychiatrischen Dienst geht es. Um nichts anderes.

"sensible Klärung, ob sich die Personen in einer Notsituation befinden oder gegen ihren eigenen Willen Dienste verrichten"

Sorry, Herr Dr Lenz, das ProstSchG zählt als Themen Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs auf, und neben diesen auch die Einräumung der Möglichkeit zur Offenbarung einer Zwangslage oder einer Notlage. Und für weitere Maßnahmen müssen tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sein. "Tatsächliche Anhaltspunkte" ist nun ein juristischer Terminus, der die Latte sehr sehr hoch hängt. Da darf schon Gewissheit vorausgesetzt werden. Ich will es nicht komplizierter machen als es ist. Erlauben Sie mir bitte folgende Vergleiche:

Wie wird sich wohl ein Gespräch zwischen einer Schülerin und ihrem Vertrauenslehrer gestalten, wenn sexuelles Fehlverhalten aufzuklären ist?
Welche Fragen sind einem Vorgesetzten erlaubt, wenn weibliche Angestellte von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz berichten?
Welche Fragen stellt die Polizei bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung?
Mit welchen Worten wird wohl ein Arzt oder ein Therapeut einen Anamnesefragenbogen zum Sexualleben aushändigen? Welche Fragen werden dort wohl aufgeführt sein?
Wie geht es beim Frauenarzt zu?

Braucht es hierfür eine Ausbildung zum Psychiater bzw zur Psychiaterin? Würden Lehrpersonal, Vorgesetze, Polizeidienste, Verantwortliche in Arzt- und Psychotherapiepraxen jemals die von Frau K gestellten Fragen lostreten, um Aufklärung über persönliche, wirtschaftliche oder seelische Abhängigkeiten zu erhalten? Nein! Auf keinen Fall. Die Fragen von Frau K gehören in den Bereich der Pädophilie und des Beichtstuhls vergangener Jahrhunderte. Das läßt Ihnen die Gesellschaft nicht durchgehen.

"Für eben diese sensiblen Gespräche gibt es im Main-Kinzig-Kreis ausgebildete und erfahrene Kräfte,"

Gut, Herr Dr Lenz, damit wäre schon einmal klargestellt, daß es sich beim Beratungsgespräch um ein sensibles Gespräch handelt. Ausbildung und Erfahrung müssen allerdings bezweifelt werden.

"Sozialpsychiatrischen Dienst . . . , dessen Aufgabenbereich aber eben weit mehr umfasst, als die Betreuung von Menschen in seelischen Problemlagen"

Sorry, Herr Dr Lenz, laut PDF Dokumenten des MKK aus dem Internet ist die Aufgabenverteilung zwischen dem "Amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes" (neben Hygiene und Umweltmedizin, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst) und dem "Sozialpsychiatrischen Dienst" wie folgt:

Amtsärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes

- Gutachten im Beamtenrecht
- Bearbeitung der Leichenscheine . . .
- Bearbeitung im Auftrag der Waffen- und Jagdbehörde
- Gutachten im Auftrag des kreisinternen Personalservice
- Gutachten für das Jugendamt
- Gutachten im Auftrag der Ausländerbehörde
- Gutachten im Auftrag des Sozialamtes
- Reiseimpfberatung
- Impfberatung und Impfungen
- Gutachten im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes
- Gutachten für Finanzbehörden
- Gutachten im Auftrag von Ausbildungsstätten
- Gutachten im Auftrag anderer Behörden und öffentlicher Träger
- Heilpraktikerüberprüfung
- Gutachten im Auftrag von Gerichten
- Gutachten im Auftrag der Führerscheinstelle
- Ärztliche Rufbereitschaft
- Öffentlichkeitsarbeit

SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST / Betreuungsstelle

Das Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDI) ist Ansprechpartner für Menschen mit seelischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist ein wesentlicher Bestandteil in der gemeindenahen Versorgung von Menschen mit seelischen Problemlagen und/oder psychischen Erkrankungen. Unser Auftrag ist es, Betroffenen und deren Angehörigen Hilfen und Unterstützung anzubieten und/oder zu vermitteln.

Wir helfen und beraten Menschen ab 18 Jahren mit

• akuter Lebenskrise und Belastungen
• psychischen Erkrankungen
• Suchtproblemen und
• gerontopsychiatrischen Erkrankungen

• Umfassende Beratung und Abklärung der aktuellen Problemlage.
• Hilfeplanung.
• Vermittlung in vorhandene Beratungsangebote freier Träger.
• Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen.
• Krisenintervention vor Ort.
• Nachsorge im Anschluss an stationäre Behandlung.
• Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven.

Sozialpsychiatrischer Dienst / BETREUUNGSSTELLE

• Umfassende Information und Abklärung betreuungsrechtlicher Sachverhalte.
• Persönliche Gespräche mit den Beteiligten.
• Angebote zur Information und Fortbildung rund um das Betreuungsrecht sowie zu Vorsorgemöglichkeiten.
• Beglaubigung von Vorsorgevollmachten.
• Auswahl an gerichtlich bestellten gesetzlichen Betreuern.
• Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Vorträgen etc.

(2) Ferner möchte ich auf den Gesetzestext zu den Paragrafen 9 und 10 ProstSchG eingehen, und die Ungeheuerlichkeiten herausarbeiten.

ProstSchG "Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen."

Herr Dr Lenz, "angepaßt an die persönliche Lebenssituation" schließt nicht aus, daß offene Fragen gestellt werden, die es dem Gegenüber ermöglichen, selbst zu entscheiden, was und wie tiefgehend thematisiert werden soll. Sachverhalte, die dem Gesundheitsamt wichtig erscheinen, wie beispielsweise "Finger am Geschlecht" müssen nicht als Frage aufgeworfen werden, sondern können schlicht und ergreifend als Information gegeben werden - auch wenn es zum Wiehern ist. Frau K hat sich aber scheinbar auf eine inquisitorische und voyeuristische Verhörpraxis eingeschossen, die in einer aufgeklärten Gesellschaft nur noch Erstaunen und Entsetzen hervorrufen kann. Diese Detailversessenheit kennen wir nur aus der Pädophilie und dem Beichtstuhl vergangener Jahrhunderte.

Ich möchte auch gar nicht ausschließen, daß die "Risiken potenziell selbstschädigenden Verhaltens" mit oder ohne Interaktion Dritter kein Thema für eine Gesundheitsberatung sein könnte, auch wenn der Gesetzgeber das so im Gesetzestext nicht vorgegeben hat, dieses Thema aber den Sozialpsychiatrischen Dienst naturgemäß in den Fingern jucken und auf den Nägeln brennen dürfte. Trotz Jucken und Brennen darf Fingerspitzengefühl erwartet werden. Diese Verstricktheit mit der ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) legt meines Erachtens aber auch nahe, eben nicht den Sozialpsychiatrischen Dienst mit der Gesundheitsberatung zu beauftragen, solange es keinen erkennbaren Vorstellungsgrund für ein Erstgespräch wie bei einer psychischen Erkrankung oder seelischen Problemlage gibt. Die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kann es ja wohl nicht sein.

ProstSchG "Die beratene Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren."

Herr Dr Lenz, einer Person die Gelegenheit geben "eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren" stelle ich mir in der Weise vor, daß der Person gesagt wird, daß eben auch über eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage gesprochen werden kann. Wenn die Person darauf nicht eingehen möchte, kann nachgefragt werden, auch so lange, bis die Person mitteilt, daß es ihr jetzt reicht, und sie das Thema wechseln möchte. Alles zugestanden: um Vertrauen werben, Sorge äußern, gesetzliche und völkerrechtliche Verpflichtung ansprechen, Meinung erfragen, Interesse bekunden, Unterstützungsmöglichkeiten aufzählen.

Herr Dr Lenz, bitte keine Ausflüchte. Sie können eine aufgeklärte Öffentlichkeit nicht damit abspeisen, daß der Fragenkatalog von Frau K zielführend ist, selbst dann nicht, wenn die Person mit Ekel und Abscheu und Verzweiflung über das was sie in der Prostitution tagtäglich macht bzw machen muss reagiert. So offenbart sich lediglich eine Abneigung gegenüber der Arbeitsverrichtung, nicht aber eine Zwangslage oder Notlage.

ProstSchG "Die zuständige Behörde hat unverzüglich die zum Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ..."

Herr Dr Lenz, "tatsächliche Anhaltspunkte" sind die Voraussetzung, und da wird Gewissheit verlangt, nicht einmal blaue Flecken reichen aus, solange nicht geklärt ist wie sie entstanden sind. Es obliegt sicherlich nur einem Arzt oder einer Ärztin, weitere Maßnahmen aus einem Beratungsgespräch abzuleiten. Der Fahrdienst durch die Betreiberin mag für Frau K ein "Hinweis" gewesen sein, niemals aber ein tatsächlicher Anhaltspunkt. Von blauen Flecken wissen wir auch nichts.

(3) In einem Video geben Sie, Herr Dr Wolfgang Lenz, als Leiter des "Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr" der Öffentlichkeit Informationen über den Ablauf bei einer Corona Impfung. Aus dem Video habe ich den Eindruck gewonnen, daß Sie ein umgänglicher Mensch sind, der nichts mit Scharfmachern unter den Ärzten und Ärztinnen gemein hat, wie es sie in der Anfangszeit von HIV/AIDS Mitte der 80er Jahre gab, Stichwort "wegsperren". Ich sehe es daher durchaus als sinnvoll an, Sie auf folgende Tatsachen aus der Sexworkers' Rights Movement aufmerksam zu machen:

Auf sexworker.at habe ich folgenden Kommentar hinterlassen:

Staatlicher Missbrauch von Macht zeigt sich hier meines Erachtens mehrfach. Das ist der eigentliche Skandal:

- der Gesetzgeber verhängt gegen den Willen der Betroffenen eine Zwangsberatung
- im Gesetzestext ist verharmlosend von Gesundheitsberatung die Rede
- es sollte über die Gefahren von Nikotin-, Alkohol-, Drogenkonsum aufgeklärt werden
- dabei war Sex Workers immer klar, daß es um Ausforschung jenseits der Regeln der StPO geht
- der Gesetzgeber regelt wider besseren Wissens Ausbildung und erforderliche Kompetenzen für die Gesundheitsberatung nicht
- Doña Carmen e.V hat schon mehrfach die Zuständigkeit von Sozialpsychiatrischen Diensten als diskriminierend scharf kritisiert (Marburg und Offenbach)
- die Leitung des Gesundheitsamtes, Sie Herr Dr Lenz, war innerhalb vier Wochen nicht bereit zu antworten
- das sind Zustände wie beim Missbrauch von Macht in Kirchen und Internaten
- da wurde auch jede Schweinerei ausgesessen, und den Betroffenen keine Wiedergutmachung zuteil

Mittlerweile wurde mir bekannt, daß Sie, Herr Dr Lenz, eine interne Prüfung begonnen haben, was ausserordentlich zu begrüßen ist. Auch Ihre Gesprächsbereitschaft gegenüber der Betroffenen und gegenüber Doña Carmen e. V. Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten zeichnet Sie aus. Aber die Öffentlichkeit ist hellhörig geworden wenn es um Machtgefälle und Machtmissbrauch geht, vor allem im Kontext von Sexualität und Diskriminierung. Und meine persönliche Bitte an Sie, Herr Dr Lenz, machen Sie sich bitte nicht zum Werkzeug gesellschaftlicher Strömungen, die die Psychiatrisierung von Prostitution auf ihre Fahnen geschrieben haben. Die Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes für die gesetzlich vorgeschriebene Zwangsberatung ist eine Provokation für eine ganze Branche, und ist nur Wasser auf die Mühlen derer, denen Prostitutionsgegnerschaft, Stigmatisierung und Diskriminierung wichtig sind.

Mit freundlichem Gruß
Georg Völkl, Unterschleißheim
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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von friederike »

:023 :023 :023

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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von malin »

Also Floggy, echten Respekt für dein Engagement und deine Traute das Ganze mit offenem Visier anzugehen. Chapeau!
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von floggy »

Weil der Linktext mit "Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes" beginnt und die Zahlen sich auf Kontake durch "Kreisverwaltungsreferat/Referat für Gesundheit" beziehen (§ 3 Anmeldegespräch und § 10 Gesundheitsberatung), habe ich mich entschlossen, den Beitrag hier reinzusetzen, und nicht bei den Presseberichten über die Aufstockung der Staatsanwaltschaft München I wo unglaubliche Zahlen genannt wurden.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in München

https://www.jadwiga-online.de/aktuelles ... ffentlicht
https://www.jadwiga-online.de/images/pd ... 8-2020.pdf

2018 *
32 Klienten
? davon angemeldet
11 davon vermittelt KVR/RGU
? davon Intensivbetreuung
? davon Aussage/Anzeige

2019 **
58 Klienten, davon 18 RU, 15 HU, 15 BG, 4 DE
33 davon angemeldet
26 davon vermittelt KVR/RGU
24 davon Intensivbetreuung
15 davon Aussage/Anzeige

2020 ***
49 Klienten, davon 21 RU, 16 HU, 5 BG, 1 DE
29 davon angemeldet
22 davon vermittelt KVR/RGU
31 davon Intensivbetreuung
21 davon Aussage/Anzeige

* siehe auch Sachbericht 2018 für Bayern
253 betreute Klienten "Sexuelle Ausbeutung", davon 185 Nigeria, davon 31 EU, davon 47 Alter 0-21
** siehe auch Sachbericht 2019 für Bayern
237 betreute Klienten "Sexuelle Ausbeutung", davon 153 Nigeria, davon 46 EU, davon 37 Alter 0-21
*** Sachbericht 2020 für Bayern liegt noch nicht vor
? betreute Klienten "Sexuelle Ausbeutung", davon ? Nigeria, davon ? EU, davon ? Alter 0-21

Ist es zutreffend wenn ich vermute, daß Nigerianerinnen von Italien nach Bayern geflüchtet sind, also in Bayern betreut, aber hier nicht ausgebeutet wurden?

https://www.jadwiga-online.de/ueber-jad ... esberichte

Bei Klienten handelt es sich um Betroffene von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution. Die Zahlen stammen aus einem Pilotprojekt.

"Die Fachberatungsstelle JADWIGA hat die Aufgabe mit einer Teilzeitstelle von 30 Stunden,
Betroffene von Zwangsprostitution im Zusammenhang mit der Anmeldung und
Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz zu identifizieren, zu beraten und zu betreuen."

"Die Mitarbeiterinnen von JADWIGA kommen auf Anfrage zum Beratungsgespräch sowohl bei dem Kreisverwaltungsreferat (Anmeldebehörde) als auch bei der Gesundheitsberatung des Referats für Gesundheit dazu."

"In den drei Jahren der Projektlaufzeit 2018 bis 2020 konnten mit der Beratung im
Zusammenhang mit dem ProstSchG 139 Personen identifiziert werden, die von
Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution betroffen waren."

"In den letzten drei Jahren wurden 36 Frauen in verschiedenen Strafverfahren begleitet."

- - - - - - - -

Oh je, Abmeldung. Die zuständige Stelle für Passau hat mir Anfang 2021 bestätigt, daß keine Abmeldung erforderlich bzw möglich ist !?!? Hurenpaß würde sein Gültigkeit verlieren, hieß es lapidar.

"Wichtig war auch über die Regelungen des ProstSchG zu informieren, wie das An- und vor
allem Abmeldeverfahren bei in der Prostitution Tätigen in Deutschland. Bei fehlender oder
falscher Abmeldung entstehen für Betroffene auch weiterhin Kosten und dadurch eine
Anhäufung von Schulden, weshalb die Aufklärung hierfür auch in den Herkunftsländern von
großer Bedeutung ist."

- - - - - - - -

@malin: in Bayern muß ich Flugblätter immer mit V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) kennzeichnen. Als Adresse habe ich meine eMail Adresse genommen, weil ich ja nicht blöd bin und meine Straße mit Hausnummer hinschreibe. Ich habe keine einzige eMail bekommen. Es interessiert niemanden wenn man ein Mann ist.

Quellenangabe

https ://www .jadwiga-online .de/aktuelles/23-meldungen/2021/116-umsetzung-des-prostituiertenschutzgesetzes-in-muenchen-erfahrungsbericht-veroeffentlicht
https ://www .jadwiga-online .de/images/pdf/Bericht_Umsetzung_ProstSchG_2018-2020.pdf
https ://www .jadwiga-online .de/ueber-jadwiga/jahresberichte
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

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Re: Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz

Beitrag von Kasharius »

MEIN LIEBER @FLOGGY RESPEKT AUCH VON MIR VOM KRANKENSOFA FÜR DIESE AKTION


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