Massagesalons in Wohnungen

Wenn du dein Studio vermieten oder gemeinsam mit einer Kollegin betreiben willst, auf der Suche nach passenden Räumlichkeiten bist oder dein Studio aufgeben willst, bist du genau hier richtig.
Igor
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Massagesalons in Wohnungen

Beitrag von Igor »

Zunächst einmal: Hallo miteinander!

Ich bin Igor, und ich möchte überall sein, wo der Benno auch ist, deshalb bin ich hier.
Nun habe ich da eine Frage: Im Wiener Prostitutionsgesetz wird die Ausübung der Prostitution in Wohnungen etc. verboten. Die Tatsache , dass die allermeisten Massagesalons in Wohnungen sind, scheint auf den ersten Blick in einem gewissen Spannungsverhältnis zur oben dargestellten Bestimmung zu stehen.
Daumen mal Pie würde ich tippen, die Erwerbsfreiheit (EMRK) darf nur aus den dort aufgezählten öffentlichen Interessen beschränkt werden. Wo man also Prostitution grundsätzlich erlaubt, kann ich mir vorstellen, dass Prostitution hinter verschlossenen Türen nicht die öffentliche Ordnung stören kann, weil es eh niemand weiß.
1. Frage: Ist das richtig?
2. Frage: Die meisten "Massagesalons" werden (trotzdem) illegal betrieben, andererseits weiß jeder Interessierte, dass er dort nicht nur massiert wird, wenn er bezahlt. Gleiches gilt in abgewandelter Form auch für Peepshows. Wird die Einhaltung des WPG überhaupt überwacht?

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Lovara
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Beitrag von Lovara »

viele agenturen haben eine hp, somit sind sie offiziel. sind sie deswegen legal?
ned wirklich.

für massagesalons brauchst du auf jeden fall eine genehmigung.
i glaub bei massage sogar eine prüfung. egal ob du jetzt wirklich massierst oder ned.
i möcht zb. ned von mir massiert werden. der bleibende schaden tut sicher weh.
des heimliche und unter der hand weitergeben is, naja! ned legal. sagen wir es so.
sonst könnte ja jeder einen massagesalon machen, daß des gang und gebe ist wissen wir eh alle.
is so wird immer so sein.

prostitution hinter verschlossenen türen, selbst wenns der 80 jährige nachbar, aufgrund seiner taubheit, ned mitkriegt, ist genauso verboten.
es sei den es ist angemeldet. aber ich glaub hier in diesem forum haben wir profis die dir darüber genauer auskunft geben können.
lg LOVARA
es gibt nur wenige, die es ehrlich meinen

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ms9
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Prüfung

Beitrag von ms9 »

Lovara hat geschrieben:... für massagesalons brauchst du auf jeden fall eine genehmigung.
i glaub bei massage sogar eine prüfung. egal ob du jetzt wirklich massierst oder ned.
Du brauchst nur einen "gewerberechtlichen Geschäftsführer", der die Prüfung hat.
Inhaber/Betreiber und die anderen Angestellten brauchen dann keinen Befähigungsnachweis.

(Mehr Infos dazu gibts beim Gründerservice der WKO.)

Lovara hat geschrieben:i möcht zb. ned von mir massiert werden. der bleibende schaden tut sicher weh.
Und das an dieser "heiklen" Stelle! :005

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Sonja
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Beitrag von Sonja »

Lovara hat geschrieben:prostitution hinter verschlossenen türen, selbst wenns der 80 jährige nachbar, aufgrund seiner taubheit, ned mitkriegt, ist genauso verboten.
es sei den es ist angemeldet. aber ich glaub hier in diesem forum haben wir profis die dir darüber genauer auskunft geben können.

Willkommen bei uns, @Igor!
Musst dem Benno alles nachmachen :002 ?

Wohnungsprostitution ist verboten, auch wenn man die Karte hat und somit angemeldet ist!
Im Thread "Recht" kannst du dir das Prostitutionsgesetz durchlesen!

http://www.a-e-c.org/guide/law/at_w_prostg.htm

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Elisabeth
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Beitrag von Elisabeth »

Igor, herzlich willkommen und danke für diesen Einstieg. Also deine Fragen sind ja schon beantwortet, soweit es ging.

Ich wär noch neugierig auf ein paar zusätzliche Details zu dir, zB. welchen Bezug du zur Sexarbeit hast, wie deine Gedanken dazu aussehen. Wenn du Lust hast, starte unter "Community-Mitglieder stellen sich vor" einen neuen Thread.

Im Übrigen danke ich Benno für die Emfpehlung :-)

Alles Liebe,
Elisabeth
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spamboy
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Beitrag von spamboy »

und da ich überall die strafbestimmungen vermisse ;-) den gesamttext da -> PDF

cu, sb

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ms9
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Massagestudios

Beitrag von ms9 »

spamboy hat geschrieben:und da ich überall die strafbestimmungen vermisse ;-) ....
Ich wusste gar nicht, dass es auch schon SM-Massagestudios gibt. :003

Igor
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Beitrag von Igor »

Hallo, meine Lieben!

Böser Recherchefehler! Einschlägige Garantie entstammt dem Staatsgrundgesetz und steht unter Gesetzesvorbehalt, die Erwerbsfreiheit einschränkenden Gesetze müssen dem Gleichheitssatz genügen.
War also ein bissl schnell gschossn und voll daneben.
:010 Igor

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Lady Katarina
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Beitrag von Lady Katarina »


Hi Igor,

also sei mal herzlich hier willkommen.
Viel Spaß, gute Unterhaltung, die Du sicher haben wirst.

Bezüglich Deiner Frage, gibt es schon einige Antworten.

Da ja nur Prostitution in Wohnungen, WENN sie keinen eigenen Eingang zur Straße haben, bzw nicht das Ganze Haus dem gleichen Zwecke dient, verboten ist, können Massagesalons, ungehindert in Wohnungen arbeiten.

Oder warunm glaubst, gibt es denn derart viele Massagesalons?

Aber da wären wir ja schon wieder bei einem Punkt - @ Sonja!

Jeder andre Beruf, darf überall ausgeübt werden. Hat nicht derart diskriminierende Bestimmungen.
Wir werden ja von Seitens des Staates schon wieder in die Schmuddelecke gedrängt.

@ms9:
SM-Massagesalons?
Interessant - die neue Peitschenmassage? Naja, wäre ja mal überlegenswert. :005

@Lovara:

ob angemeldet oder nicht ist völlig schnurze - zumindest was die Wohnungssuche angeht.
Angemeldet bei Polizei/Gesundheitsamt und Finanz bleibt ja trotzdem nicht erspart.

Das Finanzamt greift ja trotzdem wir sittenwidrig sind, ganz schön in unsere Taschen....

Wiegesagt, in Wohnungen nur, wenn ein eigener Eingang von der Straße, oder das ganze Haus dem gleichen Zwecke gewidmet ist.

Naja und sonst mußt halt auch noch einige Auflagen erfüllen. Brandschutz, Fluchtweg, Luftsteuer, an so on. Da sind wir ja gleichberechtigt....

Ich wünsch Euch was.
Katarina




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ms9
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SM-Massagesalons

Beitrag von ms9 »

Lady Katarina hat geschrieben:@ms9:
SM-Massagesalons?
Interessant - die neue Peitschenmassage? Naja, wäre ja mal überlegenswert. :005
Du schmunzelst zurecht, weil das von mir als Scherz gemeint war.
Aber in diesem Inserat im Sexmagazin wird tatsächlich 'ne "Bizarrmassage" in Graz angeboten. Was immer das auch genau sein mag. :002

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Elisabeth
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Beitrag von Elisabeth »

Hmmm... vielleicht Nadeln anstelle des Massageöls? Oder eine Drahtbürste als ersatz für zartfühlende Hände? Oder eine kleine Herausforderung für den Gast: Eng gefesselt, die Hände an den Füßen festgebungen. Und jetzt massier dich selbst?

Oh, die Fantasie kennt keine Grenzen...
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Beitrag von Lady Katarina »



Sag Lisa, wollen wir uns nicht zusammen tun? Du wärst eine geeignete Spielpartnerin :005 --> Ich stell Dich an!

UUUPS, das darf ich doch gar nicht.... da mach ich mich ja strafbar...
Schon wieder ein Punkt - @ Sonja, zu unserer Diskussion!

Ich darf in unserem "Gewerbe" niemanden anstellen, als Sexwokerin! Es gibt noch viel zu ändern.

Alles Liebe,
Katarina

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Beitrag von Alexander »

du mußt mich nicht anstellen. ich hab einen gewerbeschein. du kriegst einfach eine honorarnote von mir für meine leistungen ;-)

lisa, an alex' pc

sixela
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Beitrag von sixela »

Die rechtliche Voraussetzung zur Führung eines und zur Anstellung in einem Massagesalon hat ja ms9 schon beschrieben. Die Ausübung sexueller Handlungen ist natürlich trotzdem verboten. Das kann man sogar oft auf der an der Wand hängenden Berechtigung lesen.

Nur kümmert sich in der Regel niemand darum, solange sich keiner beschwert. Ab und zu macht die Polizei eine Überprüfung (meist nicht sonderlich überraschend). Die Mädchen, die unangemeldet sind, verschwinden dann in ein Nebenzimmer, in das niemand nachschauen geht. Die anderen sitzen brav als seriöse Masseurinnen da.

Wir können natürlich froh sein, dass das - typisch österreichisch - so augenzwinkernd gehandhabt wird. Die sauberere Lösung für alle Beteiligten wäre natürlich, solche erotischen Massagesalons (einschließlich aller sonstiger Sexdienstleistungen) ganz offiziell arbeiten zu lassen. Aber da man Prostitution streng begrenzen "muss", darf das ja nicht sein.

Ich glaube ja fast, das größere Problem haben "normale" Masseure und vor allem Masseurinnen, die Kunden abwimmeln müssen, die eigentlich einen gewixt oder was auvh immer bekommen wollen :003

Mir erzählte jedenfalls einmal die normale Masseurin im Goldentime, dass sie jetzt aus genau diesem Grund sehr froh ist, in diesem Umfeld zu arbeiten, wo man sich den Sex woanders holt (obwohl das bei ihr eh klar ist...)...
Die Welt ist umso freier, je weniger Religion und je mehr Sex praktiziert wird

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Lady Katarina
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Beitrag von Lady Katarina »


Hi Lisa --> an Alex`s PC!

Sag woher hast denn einen Gewerbeschein für Prostitution??? Den hast Dir sicher am PC von Alex heimlich getippselt - gelle?
Machst mir auch einen? *ganz lieb schau*

Den zeig ich dann nächstes mal dem Herrn von der Finanz...







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Elisabeth
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Beitrag von Elisabeth »

Ich hab nicht daran gedacht, mit dir gemeinsam zu arbeiten, sondern nur daran, dir meine kranken Ideen entgeltlich zur Verfügung zu stellen ;-)

Ob es einen Gewerbeschein für kranke Ideen gibt... glaub nicht, aber Werbegrafik ist da schon die richtige Richtung und dafür und für Pressefotografie hab ich den Schein.

Eine Idee hab ich noch:
Besonders für behaarte Männer geeignet, ich nenne es die "Zippverschluss-Folter". Und die geht so: auf, zu, auf, zu, auf, zu, auf, zu, auf, zu, auf, zu, etc. Funktioniert am besten, wenn der Zippverschluss direkt auf der behaarten Haut aufliegt. Ob langsam oder schnell effektiver ist, müßtest ausprobieren.
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Beitrag von Igor »

Eine Erwerbstätigkeit darf also reglementiert werden, wenn, und insoweit die Reglementierung legitiemen öfffentlichen Interessen dient und sie verhältnismäßig ist ( Gleichheitssatz StGG Art 5).
Dass das Verbot von Prostitution in Wohnungen diesen Anforderungen entspricht setzt voraus:
1. Mit der Prostitution als solcher gehen auch bestimmte Probleme einher.
2. Diese Mißstände können durch ein Verbot der P. in Wohnungen hintangehalten werden.
3. Diese Massnahme ist angesichts ihres Nutzens den Betroffenen zumutbar.

Der Verfassungsgerichtshof hat in einem zum oben angesprochenen Thema ergangenen Erkenntnis erwogen:
"Nicht nur daß die Prostitution bekanntlich von Schwer- und Kleinkriminalität begleitet wird und durch Verbreitung von (Geschlechts-)Krankheiten die Volksgesundheit gefährdet, führt sie zur Belästigung von unbeteiligten Personen (etwa Ruhestörungen, Verletzung der Sittlichkeit und des Anstandes)."

Dazu ist folgendes zu sagen:

ad1.: Die argumentative Beweisführung ist bestechend: Es gibt keine.
ad2.: Das Verbot von Prostitution in Wohnungen ist ganz hervorragend dazu geeignet, die Volksgesundheit zu gefährden, da es einen beliebten Zweig der Prostitution illegalisiert.
ad3. : weitere Argumente nicht nötig sind da die unter ad1. kritisierte n generellen Behauptungen nicht der Realität entsprechen und ausserdem die Massnahmen zur Problemlösung nicht geeignet sind.

Das macht mich streitlustig und ich überlege mir ernsthaft, Erotikmasseur zu werden, eine Kontrollkarte zu beantragen und als Ausübungsort eine Wohnung anzugeben. Und wenn ich keine Karte krieg, bin ich beim VfGH und dann beim EGMR (fair trial) und dann bin ich in der Krone- endlich!



Führt mich zur nächsten Frage, warum ist das jedem Wurscht, dass es da Mädls gibt , die nicht zur Untersuchung gehen und nicht zu selten Gegenleistungen für ihre Scheinehen verdienen (€5000-7000), und 50:50, 40:60 mit ihren (Zuhälterinnen?) teilen ?
:013 :013 :013 :010 :010 :019 :017 :018 :065 :078 :094 :013 :010 :011 :019 :018 :017 Igor

Ria

Verboten...

Beitrag von Ria »

ist grundsätzlich mal alles in Österreich bzw tw in Europa, außer Steuer bezahlen, weil die sind die Ersten. Denen ist es auch grundsätzlich egal wie warum wieso, hauptsache man bezahlt und gibt an....so kommt es mir vor.

Bis heute weiß ich nicht wirklich, was ich machen soll und kann....

Zwar wäre der Verkauf getragener Wäsche steuerpflichtig, aber wie kannst das offiziell machen? Handel mit Waren aller Art? Altwarenhandel? Flohmarkt? ....kann mir keiner sagen....

Auch in dem anderen Bereich kommt keiner klar, weil es nicht unter dieses und nicht unter jenes fällt.....so sitzt man zwischen zwei Stühlen, kann natürlich keine Werbung machen, weil man net unbedingt Troubles braucht und hat nichts besseres zu tun, als Wege zu suchen, die legal sind. Toll.....

Naja ich mach mich weiter auf die Suche und falls wer weiß wohin ich mich konkret wenden kann, der mir auch wirklich konkrete Antwort geben kann, bitte bitte per PN oder Mail oder Anruf wie auch immer, denn ich habe wirklich leichtes Kopfweh schon. Unnötigen Aufruhr auf unseren Behörden vermeide ich im Moment noch, weil man gleich ziemlich bekannt ist sonst und das möchte ich tunlichst aus Privatgründen vermeiden. Wenn geht......

lg
Ria

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KöSt

Beitrag von ms9 »

Ria hat geschrieben: ... Zwar wäre der Verkauf getragener Wäsche steuerpflichtig, ...
Aha, wahrscheinlich Körperschaftssteuer? :003

P.S. Ich entschuldige mich mal gleich für den Joke, aber ich konnte einfach nicht widerstehen. Sorry.

Ria

:-)

Beitrag von Ria »

ka Problem....hab grad voll lachen müssen....

Coole Idee..........aber würd wohl dann eher auch wieder falsch sein.....

lg
Ria