VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
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VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Hier die "atemberaubende" Pressemitteilung des Obersten Verwaltungsgericht im Ländle
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wu ... GE=1213200
Kasharius grüßt
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Kasharius grüßt
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
VerfGH Baden-Württemberg bestätigt Schließungen
Im Bordell wird zu schwer geatmet
09.06.2020
Bordellbesucher atmen zu schwer, meint der VerfGH
© terovesalainen
Die Bordelle in Baden-Württemberg müssen wegen der Corona-Pandemie auch weiterhin geschlossen bleiben. Obwohl die Betreiberinnen versprachen, nur Körpermassagen durchführen zu lassen, sei das rechtmäßig, meint der Verfassungsgerichtshof.
Wer in Baden-Württemberg ein Bordell aufsuchen will, dürfte in den nächsten Tagen auch weiterhin vor verschlossenen Türen stehen. Die verordnete Schließung der Freudenhäuser erhielt der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes trotz Eilanträgen zweier Betreiberinnen aufrecht (Beschl. v. 04.06.2020, Az. 1 S 1617/20, 1 S 1629/20).
Die Betreiberinnen hatten sich mit ihren Anträgen gegen eine Verordnung der Landesregierung gewandt, welche die vorübergehende Schließung aller Bordelle im Land aufgrund der Corona-Pandemie vorschrieb. Sie hatten ein Hygiene-Konzept vorgelegt, welches statt des üblichen Geschlechtsverkehrs Körpermassagen vorsah, die unter Beachtung aller Hygienerichtlinien erbracht werden sollten. Der Abstand zwischen den beiden Personen betrage während der Sitzung natürlich weniger als 1,5 Meter, gaben die Betreiberinnen zu. Es finde aber nur ein eingeschränkter Körperkontakt und kein sonstiger Sex statt. Zudem werde die Massage mit Einmal-Handschuhen ausgeführt, Kunden und die "Sexbegleiterin" müssten zudem stets eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Angesichts dieses Konzeptes sah man die Ungleichbehandlung gegenüber etwa Piercing- und Tattoostudios als ungerechtfertigt an, die mit vergleichbaren Hygiene-Vorgaben öffnen dürften.
Den VerfGH vermochte man damit allerdings nicht zu überzeugen. Dazu wies er zunächst noch einmal auf die nach wie vor bestehenden Gesundheitsrisiken aufgrund des Coronavirus hin. Gerade die Ereignisse der vergangenen Wochen, etwa in Einrichtungen für Asylbewerber, bei religiösen Veranstaltungen und in fleischverarbeitenden Betrieben, hätten gezeigt, dass eine schnelle Verbreitung des Virus nach wie vor möglich sei.
VerfGH traut Bordellbesuchern nicht
Richtig interessant wurde dann aber die Begründung des 1. Senats, weshalb Bordelle anders zu behandeln seien als bspw. Tattoostudios. So hätten die Betreiberinnen selbst eingesehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern bei den vorgeschlagenen Modell nicht eingehalten werden könne. Das ist zwar auch bei anderen Berufen der Fall, deren Ausübung erlaubt ist. Allerdings gehe es bei der Prostitution regelmäßig gerade um das Herstellen eines engsten Körperkontakts, der zu einer deutlich gesteigerten Atemaktivität führe, wodurch erhöhte Infektionsrisiken zu befürchten seien. Denn durch die gesteigerte körperliche Aktivität und Atemfrequenz sei zu befürchten, dass verstärkt Aerosole ausgestoßen würden, die - zumal in geschlossenen Räumen - als eine Hauptinfektionsquelle gelten. Hinzu kommt nach Auffassung der Richter, dass in denselben Räumlichkeiten von denselben Prostituierten regelmäßig täglich mehrfach wechselnde Kunden bedient würden, was der Verbreitung einer Infektion zusätzlich Vorschub leisten könne.
Ein weiterer Grund, der die Schließung nach Meinung des Gerichtshof rechtgfertigt, ist auch die Rückverfolgung der Infektionsketten, die als wichtiges Präventionsinstrument gilt. Diese sei hier aber nicht so einfach zu bewerkstelligen wie in anderen Betrieben, so der VerfGH. Zwar sah das Konzept der Betreiberinnen auch vor, dass die Namen und Kontaktdaten der Kunden notiert und für vier Wochen gespeichert würden. Allerdings sei das nicht realistisch, da zahlreiche Kunden von Prostitutionsbetrieben ihre Besuche dort verheimlichen wollten. So könne eine zuverlässige und lückenlose Rückverfolgung der Infektionsketten kaum gelingen.
Vor diesem Hintergrund sah man der 1. Senat es als legtitim an, die Schließung der Bordelle aufrecht zu erhalten und lehnte die Eilanträge ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
mam/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... htmaessig/
Im Bordell wird zu schwer geatmet
09.06.2020
Bordellbesucher atmen zu schwer, meint der VerfGH
© terovesalainen
Die Bordelle in Baden-Württemberg müssen wegen der Corona-Pandemie auch weiterhin geschlossen bleiben. Obwohl die Betreiberinnen versprachen, nur Körpermassagen durchführen zu lassen, sei das rechtmäßig, meint der Verfassungsgerichtshof.
Wer in Baden-Württemberg ein Bordell aufsuchen will, dürfte in den nächsten Tagen auch weiterhin vor verschlossenen Türen stehen. Die verordnete Schließung der Freudenhäuser erhielt der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes trotz Eilanträgen zweier Betreiberinnen aufrecht (Beschl. v. 04.06.2020, Az. 1 S 1617/20, 1 S 1629/20).
Die Betreiberinnen hatten sich mit ihren Anträgen gegen eine Verordnung der Landesregierung gewandt, welche die vorübergehende Schließung aller Bordelle im Land aufgrund der Corona-Pandemie vorschrieb. Sie hatten ein Hygiene-Konzept vorgelegt, welches statt des üblichen Geschlechtsverkehrs Körpermassagen vorsah, die unter Beachtung aller Hygienerichtlinien erbracht werden sollten. Der Abstand zwischen den beiden Personen betrage während der Sitzung natürlich weniger als 1,5 Meter, gaben die Betreiberinnen zu. Es finde aber nur ein eingeschränkter Körperkontakt und kein sonstiger Sex statt. Zudem werde die Massage mit Einmal-Handschuhen ausgeführt, Kunden und die "Sexbegleiterin" müssten zudem stets eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Angesichts dieses Konzeptes sah man die Ungleichbehandlung gegenüber etwa Piercing- und Tattoostudios als ungerechtfertigt an, die mit vergleichbaren Hygiene-Vorgaben öffnen dürften.
Den VerfGH vermochte man damit allerdings nicht zu überzeugen. Dazu wies er zunächst noch einmal auf die nach wie vor bestehenden Gesundheitsrisiken aufgrund des Coronavirus hin. Gerade die Ereignisse der vergangenen Wochen, etwa in Einrichtungen für Asylbewerber, bei religiösen Veranstaltungen und in fleischverarbeitenden Betrieben, hätten gezeigt, dass eine schnelle Verbreitung des Virus nach wie vor möglich sei.
VerfGH traut Bordellbesuchern nicht
Richtig interessant wurde dann aber die Begründung des 1. Senats, weshalb Bordelle anders zu behandeln seien als bspw. Tattoostudios. So hätten die Betreiberinnen selbst eingesehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern bei den vorgeschlagenen Modell nicht eingehalten werden könne. Das ist zwar auch bei anderen Berufen der Fall, deren Ausübung erlaubt ist. Allerdings gehe es bei der Prostitution regelmäßig gerade um das Herstellen eines engsten Körperkontakts, der zu einer deutlich gesteigerten Atemaktivität führe, wodurch erhöhte Infektionsrisiken zu befürchten seien. Denn durch die gesteigerte körperliche Aktivität und Atemfrequenz sei zu befürchten, dass verstärkt Aerosole ausgestoßen würden, die - zumal in geschlossenen Räumen - als eine Hauptinfektionsquelle gelten. Hinzu kommt nach Auffassung der Richter, dass in denselben Räumlichkeiten von denselben Prostituierten regelmäßig täglich mehrfach wechselnde Kunden bedient würden, was der Verbreitung einer Infektion zusätzlich Vorschub leisten könne.
Ein weiterer Grund, der die Schließung nach Meinung des Gerichtshof rechtgfertigt, ist auch die Rückverfolgung der Infektionsketten, die als wichtiges Präventionsinstrument gilt. Diese sei hier aber nicht so einfach zu bewerkstelligen wie in anderen Betrieben, so der VerfGH. Zwar sah das Konzept der Betreiberinnen auch vor, dass die Namen und Kontaktdaten der Kunden notiert und für vier Wochen gespeichert würden. Allerdings sei das nicht realistisch, da zahlreiche Kunden von Prostitutionsbetrieben ihre Besuche dort verheimlichen wollten. So könne eine zuverlässige und lückenlose Rückverfolgung der Infektionsketten kaum gelingen.
Vor diesem Hintergrund sah man der 1. Senat es als legtitim an, die Schließung der Bordelle aufrecht zu erhalten und lehnte die Eilanträge ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
mam/LTO-Redaktion
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Es handelt sich aber um den Verwaltungsgerichtshof, nicht um den Verfassungsgerichtshof...
Kasharius grüßt
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Die Begründung mit der Atemfrequenz ist echt lächerlich...unter der Prämisse dürfte auch kein Fitnessstudio öffnen (ich sag nur keuchen und Urschrei beim Bankdrücken, evtl. sogar + Hilfestellung unter 1.5 Meter ;))
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Genauso auch bei Tattoo- und Piercingstudios:
Da würde man auch vor Schmerzen keuchen und evtl. mal schreien, schwitzen mit Schweißausbruch inklusive. Da hilft vielleicht in einem Moment auch kein Festhalten am Kuschelteddybärchen.
Liebe Grüße von deernhh
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Auf jeden Fall muss man nach der Lektüre erst mal.....tief durchatmen.
Leider wieder eine Entscheidung die nur sehr oberflächlich begründet ist und nicht in die Tiefe geht; wäre aber trotz nur summarischer Prüfung gegangen und - wie die Anmerkungen von @malin und @deernhh sachverständig belegen, auch möglich gewesen.
.
Eine verpasste Chance
Kasharius grüßt
Leider wieder eine Entscheidung die nur sehr oberflächlich begründet ist und nicht in die Tiefe geht; wäre aber trotz nur summarischer Prüfung gegangen und - wie die Anmerkungen von @malin und @deernhh sachverständig belegen, auch möglich gewesen.
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Eine verpasste Chance
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VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Lächerlich finde ich auch das zwischenzeitliche Abschreiben, daß Kunden im Falle
einer Infizierung dem Arzt ihres Vertrauens, oder dem Gesundheitsamt nicht vertraulich
mitteilen würden, daß man vor zwei Tagen im Leierkasten zu Besuch war. Natürlich
schreibt kein vernünftiger Mensch seine echten Daten in eine öffentlich zugängliche
Liste rein, nicht einmal im Cafe, sondern immer nur Alias-Namen, und eine getürkte
Telefonnummer. Das reicht ja auch vollkommen aus! Wie beim MNS wird doch stândig
Fremd- und Eigenschutz durcheinander gebracht. Wie bei der kommenden App muß ich
nicht über jeden Infektionsfall informiert werden, und dann 100 Mal einen Test machen.
Aber DAS ist wichtig: Falls ich mich infiziert habe, habe ich die verdammte Pflicht, meine
Kontaktorte zu nennen, und den Alias, den ich verwendet habe. Ich selbst schütze mich
ja durch tâgliche Basaltemperaturmessung. Da bin ich schon beim Arzt gewesen, und
hab' 'nen Test gemacht, bevor ein anderer überhaupt Mal 'nen Schnupfen hat. Aber jedem
das seine.
"Wollust ward dem Wurm gegeben, und der Cherub steht vor Gott."
Die Reichen sollen es nur nicht übertreiben, denn mittlerweile sterben mehr
Menschen durch Gewalt und Hunger im Zusammenhang mit COVID19.
einer Infizierung dem Arzt ihres Vertrauens, oder dem Gesundheitsamt nicht vertraulich
mitteilen würden, daß man vor zwei Tagen im Leierkasten zu Besuch war. Natürlich
schreibt kein vernünftiger Mensch seine echten Daten in eine öffentlich zugängliche
Liste rein, nicht einmal im Cafe, sondern immer nur Alias-Namen, und eine getürkte
Telefonnummer. Das reicht ja auch vollkommen aus! Wie beim MNS wird doch stândig
Fremd- und Eigenschutz durcheinander gebracht. Wie bei der kommenden App muß ich
nicht über jeden Infektionsfall informiert werden, und dann 100 Mal einen Test machen.
Aber DAS ist wichtig: Falls ich mich infiziert habe, habe ich die verdammte Pflicht, meine
Kontaktorte zu nennen, und den Alias, den ich verwendet habe. Ich selbst schütze mich
ja durch tâgliche Basaltemperaturmessung. Da bin ich schon beim Arzt gewesen, und
hab' 'nen Test gemacht, bevor ein anderer überhaupt Mal 'nen Schnupfen hat. Aber jedem
das seine.
"Wollust ward dem Wurm gegeben, und der Cherub steht vor Gott."
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Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.
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- PlatinStern
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Drum heißt es im Öffentlich-Rechtlichen in den Nachrichten auch immer gaaaanz korrekt:
„Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19“
… man könnte ja ganz banal von einem Auto, dessen brav zuhause sitzender Halter ein Quarantänepflichtiger ist, umgefahren worden sein …
„Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19“
… man könnte ja ganz banal von einem Auto, dessen brav zuhause sitzender Halter ein Quarantänepflichtiger ist, umgefahren worden sein …
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
@Lucille . . . und die Stoßstange infiziert war weil einer draufgespuckt hat
Wer erinnert sich an den Film SEXARBEITERIN mit Lena Morgenroth? Den Trailler fand ich ja so
lustig wo sie die Litanei ihrer handygespeicherten Kundenkartei runterliest: "Georg_1, Georg_2,
Georg_3. Und jetzt kommen die mit z_ da geh ich nicht mehr ran."
Weil immer auch das Gegenteil zutrifft, wenn Menschen handeln, auch ich hab' meinem
Schneewittchen meine Handynummer gegeben. Warum auch nicht?
Nicht nur in Firstclass-Etablisements, auch in Laufhäusern ist es durchaus üblich und praktisch,
einen Termin zu machen. Escorts arbeiten nur mit Rückruf und SMS bzw Email-Bestätigung.
Das Gericht hatte wieder einmal eine Null-Komma-Nix-Ahnung.
In München gab es Mal 'nen Skandal weil die Sitte Handies einkassierte, und diese, ach welch
Mißgeschick, mit gelöschten Nummern zurückgab. Also selbst am Straßenstrich wird
telefoniert.
So, und jetzt kommt die Abrechnung mit dem aktuell vorherrschenden Verständnis über das
Rechtsstaatsprinzip: Wir leben in einer Zeit der permanenten Vorverlagerung von Tatbestânden.
Warum sollte ich mich verpflichtet sehen, zum Testen zu gehen, oder sogar mich in Quarantâne
zu begeben, nur weil im Cafe sich jemand infiziert hat? Auf Verdacht? Wer mir böses will könnte
mich da auf Dauer von der Straße holen, meine Freiheit beschneiden? Und dann gilt immer noch
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Wahl des günstigsten Mittels. Ich schütze mich
und andere durch tägliche Basaltemperaturmessung. Basta!
Wie schrieb D.C.: Nur ein selbstverantworteter Umgang mit COVID19, der zugleich auch ein
informierter Umgang ist, bietet die Gewähr dafür, nicht fahrlâssig und unverantwortlich mit
Gefahren von Infektionskrankheiten umzugehen.
Wer erinnert sich an den Film SEXARBEITERIN mit Lena Morgenroth? Den Trailler fand ich ja so
lustig wo sie die Litanei ihrer handygespeicherten Kundenkartei runterliest: "Georg_1, Georg_2,
Georg_3. Und jetzt kommen die mit z_ da geh ich nicht mehr ran."
Weil immer auch das Gegenteil zutrifft, wenn Menschen handeln, auch ich hab' meinem
Schneewittchen meine Handynummer gegeben. Warum auch nicht?
Nicht nur in Firstclass-Etablisements, auch in Laufhäusern ist es durchaus üblich und praktisch,
einen Termin zu machen. Escorts arbeiten nur mit Rückruf und SMS bzw Email-Bestätigung.
Das Gericht hatte wieder einmal eine Null-Komma-Nix-Ahnung.
In München gab es Mal 'nen Skandal weil die Sitte Handies einkassierte, und diese, ach welch
Mißgeschick, mit gelöschten Nummern zurückgab. Also selbst am Straßenstrich wird
telefoniert.
So, und jetzt kommt die Abrechnung mit dem aktuell vorherrschenden Verständnis über das
Rechtsstaatsprinzip: Wir leben in einer Zeit der permanenten Vorverlagerung von Tatbestânden.
Warum sollte ich mich verpflichtet sehen, zum Testen zu gehen, oder sogar mich in Quarantâne
zu begeben, nur weil im Cafe sich jemand infiziert hat? Auf Verdacht? Wer mir böses will könnte
mich da auf Dauer von der Straße holen, meine Freiheit beschneiden? Und dann gilt immer noch
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Wahl des günstigsten Mittels. Ich schütze mich
und andere durch tägliche Basaltemperaturmessung. Basta!
Wie schrieb D.C.: Nur ein selbstverantworteter Umgang mit COVID19, der zugleich auch ein
informierter Umgang ist, bietet die Gewähr dafür, nicht fahrlâssig und unverantwortlich mit
Gefahren von Infektionskrankheiten umzugehen.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.
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Re: VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
@floggy
ach jaaaaaa! Schöne Lektüre wieder von Dir zur
Guten Nacht
Kasharius grüßt
ach jaaaaaa! Schöne Lektüre wieder von Dir zur
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Kasharius grüßt
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VGH Baden-Württemberg bestätigt Bordellschließungen - Prostitution zu atmungsaktiv!
Danke Kasharius. Ich wüßte da auch ein ToDo für den heutigen Tag, falls es jemandem
wegen dem Corona-Loch langweilig ist:
Man könnte jetzt Version 2020, die Corona Version, von Spider Murphy Gang's Skandal
im Sperrbezirk herausgeben: "auch sie hat meine Nummer schon"
Oder, Anzahl Kundenadressen im Smartphone zählen, und hier reinschreiben.
Jedenfalls sollte den Reichen klar sein, daß sie der versteckten Prostitutionsausübung
Vorschub leisten, weil es ein Leichtes sein sollte, so manchen risikofreudigen Kunden
zu aquirieren Aber dorthin wollen ja so manche das Gewerbe haben. Ins Ungefähre.
Gesundheitsschutz ist tatsächlich kein Thema mehr. Dafür umso mehr Grundrechts-
verletzungen.
wegen dem Corona-Loch langweilig ist:
Man könnte jetzt Version 2020, die Corona Version, von Spider Murphy Gang's Skandal
im Sperrbezirk herausgeben: "auch sie hat meine Nummer schon"
Oder, Anzahl Kundenadressen im Smartphone zählen, und hier reinschreiben.
Jedenfalls sollte den Reichen klar sein, daß sie der versteckten Prostitutionsausübung
Vorschub leisten, weil es ein Leichtes sein sollte, so manchen risikofreudigen Kunden
zu aquirieren Aber dorthin wollen ja so manche das Gewerbe haben. Ins Ungefähre.
Gesundheitsschutz ist tatsächlich kein Thema mehr. Dafür umso mehr Grundrechts-
verletzungen.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.