Die *taz* ist zwar nicht mein bevorzugter Pressespiegel ...aber hier mal etwas zum lesen.
Ich lasse das auch unkommentiert....
HIER LESEN
Gruss
Anzeige gegen Bundestagsabgeordnete
-
- Fachmoderator(in)
- Beiträge: 1166
- Registriert: 23.08.2010, 15:38
- Wohnort: Palma (Islas Baleares) / Santa Ponsa - Calviá / Berlin
- Ich bin: BetreiberIn
Anzeige gegen Bundestagsabgeordnete
Fachmoderator im Spezialgebiet:
Telefonmehrwertdienste Bereich Erotik (Telefonsex/Hotline/Anbieter/Agenturen)
weitere Themengebiete: Grundlagen im Bereich der Online-Erotik
Kontakt: (Freecall DE) 08000 1 40 44 42
Telefonmehrwertdienste Bereich Erotik (Telefonsex/Hotline/Anbieter/Agenturen)
weitere Themengebiete: Grundlagen im Bereich der Online-Erotik
Kontakt: (Freecall DE) 08000 1 40 44 42
-
- Goldstück
- Beiträge: 2195
- Registriert: 07.12.2010, 23:29
- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Anzeige gegen Bundestagsabgeordnete
Der Artikel in der TAZ erscheint mir sachlich und fair. Zitiert wird u. a. Nadine Maletzki, die in Frankfurt das "Sex Inn" in der Taunusstraße betreibt. Das ist ein sehr korrekt geführtes Laufhaus, und Nadine braucht sich nichts vorwerfen zu lassen von la Breymaier.
Zitat Breymaier laut TAZ: "Deutschland sei Zielland des europäischen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Sie frage, „wer die Profiteure dieser Machenschaften“ seien ..."
So funktioniert das, was schon Sokrates als "Sophistik" gegeißelt hat, heute nennt man es "Framing": man verzichtet auf Fakten, auf Prüfung der anderen Sichtweisen - in scheinbar überzeugenden Aneinanderreihungen von Ausdrücken werden dem Leser Behauptungen und Wertungen als Fakt untergeschoben in der Kaskade "Menschenhandel", "Ausbeutung", "Profiteure". Wer der Leni widerspricht, ist also ein Profiteur. Das behauptet sie zwar nicht, sie fragt ja nur ...
Übrigens auch ein schönes Beispiel für eine Feministin, die nicht gendert. Hier wäre doch ein * angebracht: Profiteur*Innen ...
Der Gedanke, dass so viele Frauen aus Osteuropa hier sehr gutes Geld verdienen, geht in diesen Phrasen von vornherein unter.
Zitat Breymaier laut TAZ: "Deutschland sei Zielland des europäischen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Sie frage, „wer die Profiteure dieser Machenschaften“ seien ..."
So funktioniert das, was schon Sokrates als "Sophistik" gegeißelt hat, heute nennt man es "Framing": man verzichtet auf Fakten, auf Prüfung der anderen Sichtweisen - in scheinbar überzeugenden Aneinanderreihungen von Ausdrücken werden dem Leser Behauptungen und Wertungen als Fakt untergeschoben in der Kaskade "Menschenhandel", "Ausbeutung", "Profiteure". Wer der Leni widerspricht, ist also ein Profiteur. Das behauptet sie zwar nicht, sie fragt ja nur ...
Übrigens auch ein schönes Beispiel für eine Feministin, die nicht gendert. Hier wäre doch ein * angebracht: Profiteur*Innen ...
Der Gedanke, dass so viele Frauen aus Osteuropa hier sehr gutes Geld verdienen, geht in diesen Phrasen von vornherein unter.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1671
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Anzeige gegen Bundestagsabgeordnete
Prostitutions-Streit eskaliert
Bordellbetreiber werfen Breymaier Verleumdung vor
Von Lisa Welzhofer 06. Januar 2021 - 16:03 Uhr
Die Not der Prostituierten in der Krise ist unumstritten, aber über die Konsequenzen daraus herrscht ein erbitterter Streit zwischen Gegnern und Befürwortern. Rund 40 Bordellbetreiber haben nun Anzeige gegen eine Bundestagsabgeordnete erstattet.
Leni Breymaier (SPD) spricht von einem „hochkriminellen Milieu“.Foto: dpa/Marijan Murat
Berlin/Stuttgart - Die Not der Prostituierten in der Krise ist unumstritten, aber über die Konsequenzen daraus herrscht ein erbitterter Streit. Während Prostitutionsgegner wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier ein sofortiges Sexkaufverbot und Ausstiegshilfen fordern, wollen die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellen ihre Betriebe – unter Einhaltung von Hygienekonzepten – so schnell wie möglich wieder öffnen.
Nun ist die Auseinandersetzung weiter eskaliert. Breymaier, Abgeordnete aus Aalen und ehemalige SPD-Landesvorsitzende, sagte in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe unter anderem, es könne nicht sein, „dass der Staat Kriminelle unterstützt, indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt“. Rund 50 Bordellbesitzer aus ganz Deutschland fühlen sich dadurch zu Unrecht pauschal an den Pranger gestellt. Auf einer virtuellen Pressekonferenz teilten sie mit, bereits um die 40 Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften Berlin und Stuttgart gegen Breymaier eingereicht zu haben. Unter anderem wegen übler Nachrede und Verleumdung. Die Bordellbesitzer – unter ihnen Nenad Kekenj aus Freiburg und John Heer aus Stuttgart – verweisen darauf, dass in ihren genehmigten und regelmäßig überprüften Betrieben ein teilweise „familiärer Umgang“ mit den Frauen herrsche, die dieser Arbeit aus freien Stücken nachgingen und angemeldet seien. Sie alle würden seit Jahren regulär Steuern zahlen. In der Krise hätten die Bordellbetreiber die Frauen mit Unterkünften unterstützt und ihnen bei der Beantragung von Hilfsgeldern geholfen. John Heer ärgert sich über die Vorwürfe Breymaiers auch deshalb, weil er mit dem Stuttgarter Verein Sisters, deren Vorsitzende Leni Breymaier ist und der Prostituierte beim Ausstieg unterstützen will, in letzter Zeit gut zusammengearbeitet habe, etwa beim Ausfüllen der Anträge auf Hilfsgelder. Die SPDlerin hält im Gespräch mit unserer Zeitung an ihren Aussagen von einem im allgemeinen „hochkriminellen Milieu“ fest. Die Krise habe einmal mehr ein „menschenverachtendes System“ offenbart. Weil viele Frauen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als Selbstständige gemeldet seien, fielen sie durch sämtliche finanziellen Hilfsraster, viele hätten nicht mal mehr eine Unterkunft und arbeiteten im Verborgenen auf dem Straßenstrich, in Terminwohnungen oder in Hotels weiter. Bereits im Frühjahr hatte Breymaier deshalb zusammen mit 15 weiteren Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD ein sofortiges Sexkaufverbot gefordert. Die Strafanzeigen sieht sie gelassen. „Mit meiner Penetranz gehe ich der Branche auf den Wecker. Aber das ist gut so, sie hat viel zu lange keinen ernsthaften politischen Widerstand bekommen“, sagt Breymaier unserer Zeitung. Das sogenannte nordische Modell, das Breymaier propagiert, sieht ein Sexkaufverbot vor, durch das sich nicht die Frauen, sondern die Freier strafbar machen. Begleitet wird es von umfangreichen Hilfen für die sich prostituierenden Männer und Frauen, etwa mit Unterkünften, Therapien und Berufsausbildungen. „Ich freue mich auf die mit der Strafanzeige ermöglichte öffentliche Debatte“, so Breymaier. Ob ein Ermittlungsverfahren begonnen wird, entscheiden nun die Staatsanwaltschaften Berlin und Stuttgart, bei denen die Anzeigen aufgrund der Dienst- und Wohnsitze von Breymaier eingegangen sind.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... d45dd.html
Echt jetzt? Das Gelb gestrichene:
Frau Breymaier freut sich.
Die findet uns SW immer noch lachhaft und nicht ernst zu nehmen, weil sie vielleicht glaubt, dieses Ermittlungsverfahren auf die leichte Schulter nehmen zu können und es für sie im Sande verläuft.
Die nimmt also die Sexarbeit als Arbeit immer noch nicht ernst.
Bordellbetreiber werfen Breymaier Verleumdung vor
Von Lisa Welzhofer 06. Januar 2021 - 16:03 Uhr
Die Not der Prostituierten in der Krise ist unumstritten, aber über die Konsequenzen daraus herrscht ein erbitterter Streit zwischen Gegnern und Befürwortern. Rund 40 Bordellbetreiber haben nun Anzeige gegen eine Bundestagsabgeordnete erstattet.
Leni Breymaier (SPD) spricht von einem „hochkriminellen Milieu“.Foto: dpa/Marijan Murat
Berlin/Stuttgart - Die Not der Prostituierten in der Krise ist unumstritten, aber über die Konsequenzen daraus herrscht ein erbitterter Streit. Während Prostitutionsgegner wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier ein sofortiges Sexkaufverbot und Ausstiegshilfen fordern, wollen die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellen ihre Betriebe – unter Einhaltung von Hygienekonzepten – so schnell wie möglich wieder öffnen.
Nun ist die Auseinandersetzung weiter eskaliert. Breymaier, Abgeordnete aus Aalen und ehemalige SPD-Landesvorsitzende, sagte in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe unter anderem, es könne nicht sein, „dass der Staat Kriminelle unterstützt, indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt“. Rund 50 Bordellbesitzer aus ganz Deutschland fühlen sich dadurch zu Unrecht pauschal an den Pranger gestellt. Auf einer virtuellen Pressekonferenz teilten sie mit, bereits um die 40 Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften Berlin und Stuttgart gegen Breymaier eingereicht zu haben. Unter anderem wegen übler Nachrede und Verleumdung. Die Bordellbesitzer – unter ihnen Nenad Kekenj aus Freiburg und John Heer aus Stuttgart – verweisen darauf, dass in ihren genehmigten und regelmäßig überprüften Betrieben ein teilweise „familiärer Umgang“ mit den Frauen herrsche, die dieser Arbeit aus freien Stücken nachgingen und angemeldet seien. Sie alle würden seit Jahren regulär Steuern zahlen. In der Krise hätten die Bordellbetreiber die Frauen mit Unterkünften unterstützt und ihnen bei der Beantragung von Hilfsgeldern geholfen. John Heer ärgert sich über die Vorwürfe Breymaiers auch deshalb, weil er mit dem Stuttgarter Verein Sisters, deren Vorsitzende Leni Breymaier ist und der Prostituierte beim Ausstieg unterstützen will, in letzter Zeit gut zusammengearbeitet habe, etwa beim Ausfüllen der Anträge auf Hilfsgelder. Die SPDlerin hält im Gespräch mit unserer Zeitung an ihren Aussagen von einem im allgemeinen „hochkriminellen Milieu“ fest. Die Krise habe einmal mehr ein „menschenverachtendes System“ offenbart. Weil viele Frauen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als Selbstständige gemeldet seien, fielen sie durch sämtliche finanziellen Hilfsraster, viele hätten nicht mal mehr eine Unterkunft und arbeiteten im Verborgenen auf dem Straßenstrich, in Terminwohnungen oder in Hotels weiter. Bereits im Frühjahr hatte Breymaier deshalb zusammen mit 15 weiteren Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD ein sofortiges Sexkaufverbot gefordert. Die Strafanzeigen sieht sie gelassen. „Mit meiner Penetranz gehe ich der Branche auf den Wecker. Aber das ist gut so, sie hat viel zu lange keinen ernsthaften politischen Widerstand bekommen“, sagt Breymaier unserer Zeitung. Das sogenannte nordische Modell, das Breymaier propagiert, sieht ein Sexkaufverbot vor, durch das sich nicht die Frauen, sondern die Freier strafbar machen. Begleitet wird es von umfangreichen Hilfen für die sich prostituierenden Männer und Frauen, etwa mit Unterkünften, Therapien und Berufsausbildungen. „Ich freue mich auf die mit der Strafanzeige ermöglichte öffentliche Debatte“, so Breymaier. Ob ein Ermittlungsverfahren begonnen wird, entscheiden nun die Staatsanwaltschaften Berlin und Stuttgart, bei denen die Anzeigen aufgrund der Dienst- und Wohnsitze von Breymaier eingegangen sind.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... d45dd.html
Echt jetzt? Das Gelb gestrichene:
Frau Breymaier freut sich.
Die findet uns SW immer noch lachhaft und nicht ernst zu nehmen, weil sie vielleicht glaubt, dieses Ermittlungsverfahren auf die leichte Schulter nehmen zu können und es für sie im Sande verläuft.
Die nimmt also die Sexarbeit als Arbeit immer noch nicht ernst.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1671
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Anzeige gegen Bundestagsabgeordnete
Nochmal zurück zum von mir gelb Gestrichenen in meinem letzten Posting.
Frau Breymaier nimmt es also auf die leichte Schulter.
Ich kann mir schon denken, warum:
Wegen der Immunität als Mitglied des Bundestages.
Wann die Immunität aufgehoben werden kann, erklärt die folgenden Links:
Immunität
Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität, was sie vor Strafverfolgung schützt. Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt, es sei denn, er wird unmittelbar oder am Tag nach der Tat festgenommen.
Auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens muss der Bundestag zustimmen. Strafverfahren sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen. Die Immunität des Abgeordneten wird durch die Indemnität ergänzt.
https://www.bundestag.de/services/gloss ... aet-245460
SCHUTZ VON ABGEORDNETEN
Was heißt politische Immunität?
Stand: 22. September 2020, 12:18 Uhr
Abgeordnete in Deutschland genießen Immunität und damit weitreichenden Schutz vor politisch motivierter Strafverfolgung. Wir erklären, wie es funktioniert.
Was ist politische Immunität?
Wann kann der Bundestag die Immunität aufheben?
Wozu gibt es Immunität?
Gilt die Immunität nur für Politiker?
Welche Politiker haben ihre Immunität verloren?
Was ist politische Immunität?
Immunität wird als der Schutz vor Strafverfolgung eines Amtsträgers bezeichnet. Das heißt, jemand der Immunität genießt, kann für seine Straftat nicht belangt werden. So werden unter anderem Abgeordnete von Landtagen, vom Bundestag sowie vom Europaparlament durch die parlamentarische Immunität geschützt.
Bundestagsabgeordnete genießen Immunität und damit weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung. Laut Artikel 46 des Grundgesetzes darf die Justiz wegen einer mutmaßlichen Straftat nur Anklage erheben und Durchsuchungen anordnen, wenn der Bundestag zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hat - es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder gleich am Tag darauf verhaftet. Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete hat das Parlament aber grundsätzlich erlaubt.
Wann kann der Bundestag die Immunität aufheben?
Für eine Anklageerhebung muss die Aufhebung der Immunität im Einzelfall über den Generalstaatsanwalt sowie das Landes- oder Bundesjustizministerium beim Bundestag beantragt werden. Der Bundestagspräsident leitet den Antrag an den zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiter. Nach Prüfung und Beratung im Ausschuss legt dieser dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor.
Wozu gibt es Immunität?
Das Recht auf Immunität dient nicht dazu, den einzelnen Abgeordneten, sondern vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu schützen. Die Aufhebung der Immunität stellt keine Schuld oder Unschuld fest. Der Abgeordnete bleibt Mitglied des Bundestags.
Die Idee stammt aus Zeiten, als sich das Parlament gegen Könige und Kaiser behaupten musste. SPD-Parlamentarier wurden während der Nazi-Zeit reihenweise verhaftet – das soll mit der Immunität nicht möglich sein. Sie ist allerdings umstritten. Kritiker argumentieren, dass Abgeordnete wie "normale Bürger" behandelt werden sollten.
Gilt die Immunität nur für Politiker?
Nein. Nicht nur Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften sind geschützt. Auch Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen unterliegen der Immunität. Diplomaten wiederum genießen diplomatische Immunität.
Welche Politiker haben ihre Immunität verloren?
Zwei Beispiele für Politiker, die ihre Immunität verloren haben.
Bundespräsident Christian Wulff während des Neujahrsempfangs für verdiente Bürger im Schloss Bellevue.
Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff
BILDRECHTE: IMAGO
Christian Wulff war Bundespräsident, als 2012 seine Immunität aufgehoben wurde. So konnten Ermittlungen wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung eingeleitet werden. Wulff trat kurz darauf zurück. Das Landgericht Hannover sprach den ehemaligen Bundespräsidenten im Jahr 2014 frei.
Jörg Tauss war Mitglied des Deutschen Bundestags, als seine Immunität im März 2009 aufgehoben wurde, da er verdächtigt wurde kinderpornografisches Material zu besitzen. Tauss wurde 2010 zu einer Freiheitsstrafe von knapp einem Jahr verurteilt.
Mehr zum Thema Immunität
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... n-100.html
Frau Breymaier nimmt es also auf die leichte Schulter.
Ich kann mir schon denken, warum:
Wegen der Immunität als Mitglied des Bundestages.
Wann die Immunität aufgehoben werden kann, erklärt die folgenden Links:
Immunität
Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität, was sie vor Strafverfolgung schützt. Die Polizei darf nur wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt, es sei denn, er wird unmittelbar oder am Tag nach der Tat festgenommen.
Auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens muss der Bundestag zustimmen. Strafverfahren sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen. Die Immunität des Abgeordneten wird durch die Indemnität ergänzt.
https://www.bundestag.de/services/gloss ... aet-245460
SCHUTZ VON ABGEORDNETEN
Was heißt politische Immunität?
Stand: 22. September 2020, 12:18 Uhr
Abgeordnete in Deutschland genießen Immunität und damit weitreichenden Schutz vor politisch motivierter Strafverfolgung. Wir erklären, wie es funktioniert.
Was ist politische Immunität?
Wann kann der Bundestag die Immunität aufheben?
Wozu gibt es Immunität?
Gilt die Immunität nur für Politiker?
Welche Politiker haben ihre Immunität verloren?
Was ist politische Immunität?
Immunität wird als der Schutz vor Strafverfolgung eines Amtsträgers bezeichnet. Das heißt, jemand der Immunität genießt, kann für seine Straftat nicht belangt werden. So werden unter anderem Abgeordnete von Landtagen, vom Bundestag sowie vom Europaparlament durch die parlamentarische Immunität geschützt.
Bundestagsabgeordnete genießen Immunität und damit weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung. Laut Artikel 46 des Grundgesetzes darf die Justiz wegen einer mutmaßlichen Straftat nur Anklage erheben und Durchsuchungen anordnen, wenn der Bundestag zuvor die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hat - es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder gleich am Tag darauf verhaftet. Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete hat das Parlament aber grundsätzlich erlaubt.
Wann kann der Bundestag die Immunität aufheben?
Für eine Anklageerhebung muss die Aufhebung der Immunität im Einzelfall über den Generalstaatsanwalt sowie das Landes- oder Bundesjustizministerium beim Bundestag beantragt werden. Der Bundestagspräsident leitet den Antrag an den zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiter. Nach Prüfung und Beratung im Ausschuss legt dieser dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor.
Wozu gibt es Immunität?
Das Recht auf Immunität dient nicht dazu, den einzelnen Abgeordneten, sondern vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu schützen. Die Aufhebung der Immunität stellt keine Schuld oder Unschuld fest. Der Abgeordnete bleibt Mitglied des Bundestags.
Die Idee stammt aus Zeiten, als sich das Parlament gegen Könige und Kaiser behaupten musste. SPD-Parlamentarier wurden während der Nazi-Zeit reihenweise verhaftet – das soll mit der Immunität nicht möglich sein. Sie ist allerdings umstritten. Kritiker argumentieren, dass Abgeordnete wie "normale Bürger" behandelt werden sollten.
Gilt die Immunität nur für Politiker?
Nein. Nicht nur Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften sind geschützt. Auch Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen unterliegen der Immunität. Diplomaten wiederum genießen diplomatische Immunität.
Welche Politiker haben ihre Immunität verloren?
Zwei Beispiele für Politiker, die ihre Immunität verloren haben.
Bundespräsident Christian Wulff während des Neujahrsempfangs für verdiente Bürger im Schloss Bellevue.
Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff
BILDRECHTE: IMAGO
Christian Wulff war Bundespräsident, als 2012 seine Immunität aufgehoben wurde. So konnten Ermittlungen wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung eingeleitet werden. Wulff trat kurz darauf zurück. Das Landgericht Hannover sprach den ehemaligen Bundespräsidenten im Jahr 2014 frei.
Jörg Tauss war Mitglied des Deutschen Bundestags, als seine Immunität im März 2009 aufgehoben wurde, da er verdächtigt wurde kinderpornografisches Material zu besitzen. Tauss wurde 2010 zu einer Freiheitsstrafe von knapp einem Jahr verurteilt.
Mehr zum Thema Immunität
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... n-100.html
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 693
- Registriert: 20.12.2014, 13:53
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Anzeige gegen Bundestagsabgeordnete
Tja, auch ohne die Immunität von Frau Quarkmayer wird da nichts draus werden.
§ 187 StGB / Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das "bessere Wissen" dürfen wir zwar vermuten, beweisen lässt es sich nicht. Frau Quarkmayer passt ja gut auf, dass von "Wissen" nichts sichtbar wird!
Die Formulierung "in Beziehung auf einen anderen" ist außerdem auch relevant für die Erfüllung des Tatbestands. Darunter ist eine jurustische Person zu verstehen, und nicht ein beliebiges Mitglied einer weitgefassten Gruppe.
"AfD'ler sind Nazis!" - nicht wenige Mitglieder der AfD würden da gern klagen - geht aber nicht . . . Meinungen dürfen geäußert werden, auch ganz pauschal, selbst wenn sie wenig bis gar keinen Realitätsgehalt haben.
Ich hoffe, dass die Klageschrift nicht viel gekostet hat.
Klüger wäre es gewesen, Frau Quarkmayer bei jeder öffentlichen Erwähnung eine Lügnerin zu nennen, und das Geld für den Fall auf die Seite zu legen, dass SIE klagt. Also, ich mache das seit Jahren so bei der Bande, und passieren tut nix.
Denn dass sie lügen, ist leicht beweisbar, und sie wissen es.
§ 187 StGB / Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das "bessere Wissen" dürfen wir zwar vermuten, beweisen lässt es sich nicht. Frau Quarkmayer passt ja gut auf, dass von "Wissen" nichts sichtbar wird!
Die Formulierung "in Beziehung auf einen anderen" ist außerdem auch relevant für die Erfüllung des Tatbestands. Darunter ist eine jurustische Person zu verstehen, und nicht ein beliebiges Mitglied einer weitgefassten Gruppe.
"AfD'ler sind Nazis!" - nicht wenige Mitglieder der AfD würden da gern klagen - geht aber nicht . . . Meinungen dürfen geäußert werden, auch ganz pauschal, selbst wenn sie wenig bis gar keinen Realitätsgehalt haben.
Ich hoffe, dass die Klageschrift nicht viel gekostet hat.
Klüger wäre es gewesen, Frau Quarkmayer bei jeder öffentlichen Erwähnung eine Lügnerin zu nennen, und das Geld für den Fall auf die Seite zu legen, dass SIE klagt. Also, ich mache das seit Jahren so bei der Bande, und passieren tut nix.
Denn dass sie lügen, ist leicht beweisbar, und sie wissen es.
-
- Goldstück
- Beiträge: 2195
- Registriert: 07.12.2010, 23:29
- Wohnort: Saarlouis
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: Anzeige gegen Bundestagsabgeordnete
Es wird hier wohl eher um die "Üble Nachrede" (§ 186 StGB) gehen:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Man kann sich der Strafbarkeit auch nicht einfach entziehen, indem man seine Äußerung scheinbar allgemein hält, während jedermann sofort die klare Zuordnung trifft. Man sagt also nicht: "Hans Maier frisiert die Tachometerstände seiner Gebrauchtwagen", sondern: "Die Gebrauchtwagenhändler im Unterdorf frisieren die Tachometerstände ihrer Gebrauchtwagen", wenn es im Unterdorf nur einen Händler gibt. Oder hier: "Die Betreiber der großen fkk-Clubs zwingen Frauen zur Prostitution und nehmen ihnen ihren Verdienst größtenteils ab."
Dennoch sind die Erfolgsaussichten des Strafantrags nicht hoch. Das "Soldaten sind Mörder"-Urteil hat den Stellenwert der freien Meinungsäußerung herausgestellt, und wir reden hier von einer öffentlichen Debatte und Bundestagsabgeordneten. Da wird es schwer, mit der Keule des Strafrechts zu treffen.
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Man kann sich der Strafbarkeit auch nicht einfach entziehen, indem man seine Äußerung scheinbar allgemein hält, während jedermann sofort die klare Zuordnung trifft. Man sagt also nicht: "Hans Maier frisiert die Tachometerstände seiner Gebrauchtwagen", sondern: "Die Gebrauchtwagenhändler im Unterdorf frisieren die Tachometerstände ihrer Gebrauchtwagen", wenn es im Unterdorf nur einen Händler gibt. Oder hier: "Die Betreiber der großen fkk-Clubs zwingen Frauen zur Prostitution und nehmen ihnen ihren Verdienst größtenteils ab."
Dennoch sind die Erfolgsaussichten des Strafantrags nicht hoch. Das "Soldaten sind Mörder"-Urteil hat den Stellenwert der freien Meinungsäußerung herausgestellt, und wir reden hier von einer öffentlichen Debatte und Bundestagsabgeordneten. Da wird es schwer, mit der Keule des Strafrechts zu treffen.