ZwangsFreier Kriminalisierung
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RE: ZwangsFreier Kriminalisierung
2 weitere Texte/Kommentare zum Thema,
das erste von einer "Ex" (kennt die einer?), sehr negativ, mit WDR2:
(noch viel schlimmer die Kommentare auf Facebook dazu unter https://www.facebook.com/wdr2/?fref=ts ,etwas runterscrollen.)
http://www1.wdr.de/radio/wdr2/aktuell/f ... z-100.html
das andere ein sehr guter, fundierter Kommentar vom DLF:
http://www.deutschlandfunk.de/neues-pro ... _id=350774
das erste von einer "Ex" (kennt die einer?), sehr negativ, mit WDR2:
(noch viel schlimmer die Kommentare auf Facebook dazu unter https://www.facebook.com/wdr2/?fref=ts ,etwas runterscrollen.)
http://www1.wdr.de/radio/wdr2/aktuell/f ... z-100.html
das andere ein sehr guter, fundierter Kommentar vom DLF:
http://www.deutschlandfunk.de/neues-pro ... _id=350774
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!
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RE: ZwangsFreier Kriminalisierung
Uihhh! Was neues von der Sockenpuppe!
Ich habe mich schon länger nicht gekümmert um sie, seit ich den Fake-Beweis versucht habe:
http://www.bsd-ev.info/downloads/trug_und_lug_3_.pdf
Gemeldet hat sie sich natürlich nie
Dass sie jetzt anders als schriftlich in Erscheinung tritt, nanu. Ham' se wohl ein Gesicht gefunden!
Ich habe mich schon länger nicht gekümmert um sie, seit ich den Fake-Beweis versucht habe:
http://www.bsd-ev.info/downloads/trug_und_lug_3_.pdf
Gemeldet hat sie sich natürlich nie

Dass sie jetzt anders als schriftlich in Erscheinung tritt, nanu. Ham' se wohl ein Gesicht gefunden!
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RE: ZwangsFreier Kriminalisierung
Jetzt habe ich mir das doch noch mal angehört.
Worte wie Zwangsprostitution gehen "Huschke" mit entspanntem Singsang über die Lippen, hört sich an wie im gesellschaftswissenschaftlichen Seminar.
Da war die Therapie ihrer PTBS aber echt erfolgreich! [Sarkasmus aus]
Worte wie Zwangsprostitution gehen "Huschke" mit entspanntem Singsang über die Lippen, hört sich an wie im gesellschaftswissenschaftlichen Seminar.
Da war die Therapie ihrer PTBS aber echt erfolgreich! [Sarkasmus aus]
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Re: ZwangsFreier Kriminalisierung
10. Februar 2021, 19:04 Uhr
Menschenhandel
EU-Parlament will Prostitution eindämmen
Viele Prostituierte sind Opfer von Menschenhandel: Bordell in Stuttgart (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Wer wissentlich den Dienst von sexuell Ausgebeuteten in Anspruch nimmt, soll leichter bestraft werden können, fordern die Abgeordneten.
Im Kampf gegen den Menschenhandel will das Europäische Parlament verstärkt gegen Menschen vorgehen, die Dienste von Opfern wissentlich nutzen. Dabei geht es um Dienste, die mit Ausbeutung einhergehen, gemeint ist insbesondere der Bereich der Prostitution. Die Abgeordneten forderten von den Mitgliedstaaten, eine wissentliche Inanspruchnahme ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
Das würde etwa bedeuten, Freier zu bestrafen, denen klar sein müsste, dass die Dienstleistenden Opfer von Menschenhandel sind. Der Nachweis sei schwierig zu erbringen, heißt es in einem Parlamentsbericht, dem die Abgeordneten zustimmten, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Deshalb regen sie in einer Entschließung an, die Hürden für die Strafverfolgung zu senken.
Zwischen Prostitution und Menschenhandel besteht ein enger Zusammenhang, weil viele Opfer von Menschenhandel in diesem Bereich arbeiten. Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn Personen unter Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung und des Machtmissbrauchs angeworben, befördert oder beherbergt werden, um sie auszubeuten.
Dabei geht es überwiegend, zu 60 Prozent, um sexuelle Ausbeutung. Es ist ein "geschlechtsspezifisches Verbrechen": Opfer sind laut dem Bericht zu mehr als 90 Prozent Frauen und Mädchen, "wohingegen 70 Prozent der mutmaßlichen, strafrechtlich verfolgten und verurteilten Menschenhändler Männer sind".
Die meisten Verbrechen bleiben straflos
Ein großes Problem sehen die Abgeordneten darin, dass die Verbrechen im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung sehr oft straflos blieben. Die meisten Opfer würden nicht entdeckt, "während die Zahl der strafrechtlichen Verfolgungen und Verurteilungen von Tätern nach wie vor niedrig ist". Länder wie Schweden, Island und zuletzt auch Frankreich haben ihre Gesetzgebung entsprechend umgestellt.
Dort ist nicht das Angebot, aber die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen unter Strafe gestellt - mit dem Argument, dass man die sexuelle Ausnutzung von Frauen am wirksamsten verhindere, indem man die Nachfrage austrockne. Auch in Deutschland fordern Anti-Prostitutions-Gruppen und Teile der Unionsfraktion seit Jahren ein ähnliches Sexkaufverbot.
Das EU-Parlament nimmt zu der Diskussion insofern Stellung, als es ebenfalls auf die "Verringerung der Nachfrage" abzielt, die sich durch eine "Kriminalisierung der Inanspruchnahme von Dienstleistungen" erreichen lasse. Freiern ist es erfahrungsgemäß aber kaum nachzuweisen, dass sie im Bilde sind über die Lebensumstände von Prostituierten. Deswegen wollen die Abgeordneten die Beweislast umkehren.
Künftig sollten Menschen selber beweisen, "alle zumutbaren Schritte" unternommen zu haben, um sicherzugehen, dass sie keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die von einem Opfer des Menschenhandels erbracht wird. Die Sozialdemokratin Maria Noichl betonte, Käufer seien in diesem Zusammenhang Täter, und auf der Täterseite müsse genauso heftig und kräftig agiert werden wie beim Opferschutz.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson unterstützte die EU-Abgeordneten. "Es ist offensichtlich, dass wir mehr tun müssen", sagte sie in der Plenardebatte am Montag und kündigte die Ernennung eines Anti-Menschenhandel-Koordinators an. Risikosektoren für Ausbeutung aus dem Menschenhandel wie etwa die Landwirtschaft oder das Bauwesen müssten angegangen, Straflosigkeit beendet und das Abschöpfen von Vermögen aus dem Menschenhandel in den Blick genommen werden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/eu- ... -1.5202198
Menschenhandel
EU-Parlament will Prostitution eindämmen
Viele Prostituierte sind Opfer von Menschenhandel: Bordell in Stuttgart (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Wer wissentlich den Dienst von sexuell Ausgebeuteten in Anspruch nimmt, soll leichter bestraft werden können, fordern die Abgeordneten.
Im Kampf gegen den Menschenhandel will das Europäische Parlament verstärkt gegen Menschen vorgehen, die Dienste von Opfern wissentlich nutzen. Dabei geht es um Dienste, die mit Ausbeutung einhergehen, gemeint ist insbesondere der Bereich der Prostitution. Die Abgeordneten forderten von den Mitgliedstaaten, eine wissentliche Inanspruchnahme ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
Das würde etwa bedeuten, Freier zu bestrafen, denen klar sein müsste, dass die Dienstleistenden Opfer von Menschenhandel sind. Der Nachweis sei schwierig zu erbringen, heißt es in einem Parlamentsbericht, dem die Abgeordneten zustimmten, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Deshalb regen sie in einer Entschließung an, die Hürden für die Strafverfolgung zu senken.
Zwischen Prostitution und Menschenhandel besteht ein enger Zusammenhang, weil viele Opfer von Menschenhandel in diesem Bereich arbeiten. Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn Personen unter Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung und des Machtmissbrauchs angeworben, befördert oder beherbergt werden, um sie auszubeuten.
Dabei geht es überwiegend, zu 60 Prozent, um sexuelle Ausbeutung. Es ist ein "geschlechtsspezifisches Verbrechen": Opfer sind laut dem Bericht zu mehr als 90 Prozent Frauen und Mädchen, "wohingegen 70 Prozent der mutmaßlichen, strafrechtlich verfolgten und verurteilten Menschenhändler Männer sind".
Die meisten Verbrechen bleiben straflos
Ein großes Problem sehen die Abgeordneten darin, dass die Verbrechen im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung sehr oft straflos blieben. Die meisten Opfer würden nicht entdeckt, "während die Zahl der strafrechtlichen Verfolgungen und Verurteilungen von Tätern nach wie vor niedrig ist". Länder wie Schweden, Island und zuletzt auch Frankreich haben ihre Gesetzgebung entsprechend umgestellt.
Dort ist nicht das Angebot, aber die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen unter Strafe gestellt - mit dem Argument, dass man die sexuelle Ausnutzung von Frauen am wirksamsten verhindere, indem man die Nachfrage austrockne. Auch in Deutschland fordern Anti-Prostitutions-Gruppen und Teile der Unionsfraktion seit Jahren ein ähnliches Sexkaufverbot.
Das EU-Parlament nimmt zu der Diskussion insofern Stellung, als es ebenfalls auf die "Verringerung der Nachfrage" abzielt, die sich durch eine "Kriminalisierung der Inanspruchnahme von Dienstleistungen" erreichen lasse. Freiern ist es erfahrungsgemäß aber kaum nachzuweisen, dass sie im Bilde sind über die Lebensumstände von Prostituierten. Deswegen wollen die Abgeordneten die Beweislast umkehren.
Künftig sollten Menschen selber beweisen, "alle zumutbaren Schritte" unternommen zu haben, um sicherzugehen, dass sie keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die von einem Opfer des Menschenhandels erbracht wird. Die Sozialdemokratin Maria Noichl betonte, Käufer seien in diesem Zusammenhang Täter, und auf der Täterseite müsse genauso heftig und kräftig agiert werden wie beim Opferschutz.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson unterstützte die EU-Abgeordneten. "Es ist offensichtlich, dass wir mehr tun müssen", sagte sie in der Plenardebatte am Montag und kündigte die Ernennung eines Anti-Menschenhandel-Koordinators an. Risikosektoren für Ausbeutung aus dem Menschenhandel wie etwa die Landwirtschaft oder das Bauwesen müssten angegangen, Straflosigkeit beendet und das Abschöpfen von Vermögen aus dem Menschenhandel in den Blick genommen werden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/eu- ... -1.5202198
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Re: ZwangsFreier Kriminalisierung
"Freiern ist es erfahrungsgemäß aber kaum nachzuweisen, dass sie im Bilde sind über die Lebensumstände von Prostituierten."
Auch Kunden von Elektrikerinnen, Klienten von Physiotherapeuten . . . dürfte das selten nachzuweisen sein.
Ich würde mich auch hüten, gerade! als SW, meine "Lebensumstände" jedem auf den Tisch zu legen.
"Künftig sollten Menschen selber beweisen, "alle zumutbaren Schritte" unternommen zu haben . . ."
WEM zumutbar?
Sexdienstleistenden sind Ausforschungen durch Gelegenheitskundschaft zuzumuten, das lese ich da heraus.
Auch Kunden von Elektrikerinnen, Klienten von Physiotherapeuten . . . dürfte das selten nachzuweisen sein.
Ich würde mich auch hüten, gerade! als SW, meine "Lebensumstände" jedem auf den Tisch zu legen.
"Künftig sollten Menschen selber beweisen, "alle zumutbaren Schritte" unternommen zu haben . . ."
WEM zumutbar?
Sexdienstleistenden sind Ausforschungen durch Gelegenheitskundschaft zuzumuten, das lese ich da heraus.
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Re: ZwangsFreier Kriminalisierung
Nein es geht um eine Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden: ER/Sie muss beweisen, dass er nicht um die Umstände der Zwangsprostitution wusste. Das wäre wohl klar verfassungswidrig...
Kasharius grüßt
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Denn sie wissen was sie tun!
Hallo zusammen,
ich hab' mein Paßwort wieder gefunden. Bin wieder da! Geht es allen gut?
Das Zauberwort heißt: wissentlich
Bitte die ersten drei Absätze nochmals lesen. Hier ist von "wissentlich" und "denen klar sein müßte" die Rede.
Alles andere in den weiteren Absätzen des SZ Artikels haben andere gesagt, und nicht das EU-Parlament, und darauf kann man pfeifen.
(1) Wer wissentlich den Dienst von sexuell Ausgebeuteten in Anspruch nimmt, soll leichter bestraft werden.
(2) ... verstärkt gegen Menschen vorzugehen, die Dienste von Opfern wissentlich nutzen.
(3) ... Freier zu bestrafen, denen klar sein müßte, daß die Dienstleistenden Opfer von Menschenhandel sind.
Die Formulierungen sagen unmißverständlich nichts anderes aus, als daß jeder Gutgläubige weiß was Sache ist, nur Derjenige, der es nicht wissen oder wahrhaben will, der sieht die Sache anders.
Wir haben das doch schon in Deutschland, oder? Daher meine Frage, welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Wird es dazu eine Evaluierung geben?
Ich stehe hinter der Initiative des EU-Parlaments wenn die Ignoranz des Wissenden bestraft werden soll. Fahrlässigkeit wird ja auch bestraft, wenn auch mit Abstufung. Daher muß offensichtliche Ignoranz des unverblümt Wissenden unter Strafe gestellt werden. Hier ist meines Erachtens tatsächlich eine Lücke in der Gesetzgebung.
Rowdies wollen wir nicht in der Schule, im Straßenverkehr, und auch nicht im Sex Gewerbe.
Ergänzen möchte ich noch: Dreh- und Angelpunkt ist natürlich die juristisch saubere Trennung zwischen Menschenhandel, Sexarbeit zum Zwecke der Ausbeutung und freiwilliger Sexarbeit. Wer freiwillige Sexarbeit nicht denken kann, der kann auch die Initiative des EU-Parlaments nicht auf den Weg bringen. Also stehen sich die Abolitionisten selbst im Weg.
ich hab' mein Paßwort wieder gefunden. Bin wieder da! Geht es allen gut?
Das Zauberwort heißt: wissentlich
Bitte die ersten drei Absätze nochmals lesen. Hier ist von "wissentlich" und "denen klar sein müßte" die Rede.
Alles andere in den weiteren Absätzen des SZ Artikels haben andere gesagt, und nicht das EU-Parlament, und darauf kann man pfeifen.
(1) Wer wissentlich den Dienst von sexuell Ausgebeuteten in Anspruch nimmt, soll leichter bestraft werden.
(2) ... verstärkt gegen Menschen vorzugehen, die Dienste von Opfern wissentlich nutzen.
(3) ... Freier zu bestrafen, denen klar sein müßte, daß die Dienstleistenden Opfer von Menschenhandel sind.
Die Formulierungen sagen unmißverständlich nichts anderes aus, als daß jeder Gutgläubige weiß was Sache ist, nur Derjenige, der es nicht wissen oder wahrhaben will, der sieht die Sache anders.
Wir haben das doch schon in Deutschland, oder? Daher meine Frage, welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Wird es dazu eine Evaluierung geben?
Ich stehe hinter der Initiative des EU-Parlaments wenn die Ignoranz des Wissenden bestraft werden soll. Fahrlässigkeit wird ja auch bestraft, wenn auch mit Abstufung. Daher muß offensichtliche Ignoranz des unverblümt Wissenden unter Strafe gestellt werden. Hier ist meines Erachtens tatsächlich eine Lücke in der Gesetzgebung.
Rowdies wollen wir nicht in der Schule, im Straßenverkehr, und auch nicht im Sex Gewerbe.
Ergänzen möchte ich noch: Dreh- und Angelpunkt ist natürlich die juristisch saubere Trennung zwischen Menschenhandel, Sexarbeit zum Zwecke der Ausbeutung und freiwilliger Sexarbeit. Wer freiwillige Sexarbeit nicht denken kann, der kann auch die Initiative des EU-Parlaments nicht auf den Weg bringen. Also stehen sich die Abolitionisten selbst im Weg.
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Wissentliche Inanspruchnahme versus zumutbare Schritte
Aktuelles im KOK - 15.02.2021
EU-Parlament nimmt Resolution zur Bekämpfung des Menschenhandels an
Am 9. Februar hat das Europäische Parlament eine nicht bindende Resolution der Ausschüsse für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIEBE) zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2020/2029(INI)) angenommen. Vor der Abstimmung wandten sich die beiden Netzwerke La Strada International und PICUM, in denen der KOK Mitglied ist, an die Europaabgeordneten und forderten, gegen mehrere vorgeschlagene Änderungen und Absätze zu stimmen.
Während das allgemeine Ziel und die Absicht der Resolution vom KOK begrüßt und insbesondere die starken Verweise auf Rechtsbestimmungen unterstützt wird, sollten mit mehreren Absätzen in der Resolution unhaltbare Behauptungen und Empfehlungen aufgenommen werden, die den Rechten von Betroffenen des Menschenhandels abträglich wären.
Entgegen der Empfehlungen von PICUM und LSI spricht sich nun eine Mehrheit der Europaparlamentarier*innen für eine Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aus. Die zivilgesellschaftlichen Netzwerke hatten eine vollständige Umsetzung und Durchführung der Richtlinie angemahnt, bevor der Richtlinientext neuverhandelt werden sollte. Während in vielen Sektoren regelmäßig auf ausbeuterische Arbeitspraktiken zurückgegriffen wird, zielen viele der Maßnahmen, die derzeit von den EU-Mitgliedstaaten ergriffen werden, lediglich auf Sexarbeit und Prostitution ab und kriminalisieren die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.
Zum offenen Brief an die EU-Parlamentarier*innen und weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Die Resolution des Europäischen Parlaments vom 10.02.2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU können Sie hier einsehen.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
nachfolgend Ziffer 68 aus der Resolution
fordert die Kommission auf, die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels dahingehend zu ändern, dass die wissentliche Inanspruchnahme aller von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienste, die mit Ausbeutung einhergehen, von den Mitgliedstaaten ausdrücklich unter Strafe gestellt wird, wie es in Artikel 18 der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgesehen ist, zumal diese Straftat ein gravierendes, in der gesamten EU weit verbreitetes Phänomen ist, das vergleichsweise selten verfolgt wird;
bedauert, dass es für die Strafverfolgungsbehörden schwierig ist, die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht wurden, nachzuweisen;
betont, dass Schwierigkeiten bei der Beweisfindung nicht unbedingt als schlüssige Begründung dafür herangezogen werden können, bestimmte Verhaltensweisen nicht als strafbare Handlungen anzusehen;
stellt fest, dass die Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf Fälle, in denen der Kunde unmittelbar und tatsächlich Kenntnis davon hat, dass die betroffene Person Opfer von Menschenhandel ist, die Strafverfolgung vor große Hürden stellt;
ist der Ansicht, dass der Kenntnisstand, der erforderlich sein sollte, damit der Straftatbestand als erfüllt gilt, eingehend geprüft werden sollte;
ist der Ansicht, dass Personen, die Dienste in Anspruch nehmen, nachweisen sollten, dass sie alle zumutbaren Schritte unternommen haben, um sicherzugehen, dass sie keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die von einem Opfer des Menschenhandels erbracht werden;
ist besorgt über die Tatsache, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht über genügend Kenntnisse bezüglich der wissentlichen Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels bereitgestellten Dienste verfügen, sowie über die mangelnde gerichtliche Praxis in Bezug auf die entsprechende Bestimmung und über die unzureichende und unsachgemäße Personalausstattung;
betont, dass die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen zur Erhöhung der Anzahl der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen unternehmen und die während der Beweiserhebungsverfahren auf den Opfern und ihren Zeugen ruhende Last verringern müssen;
fordert regelmäßige und maßgeschneiderte Schulungen für Ermittler, Staatsanwälte und Richter und den systematischen Einsatz von Finanzuntersuchungen und anderen wirksamen erkenntnisgestützten Ermittlungsinstrumenten, die zusätzlich zu den Zeugenaussagen der Opfer eine Vielzahl von Beweismitteln hervorbringen können;
fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen, damit ordnungsgemäß gegen diese Straftat vorgegangen wird;
Also mein ganz persönliches Fazit lautet: Wenn m-w-d Sexdienstleistende eine Quittung ausstellen und darin eventuell sogar noch die deutsche Mehrwertsteuer ausweisen, dann fresse ich einen Besen, und es soll mich in der Tat der m-w-d Teufel (je nachdem wer gerade Dienst hat) holen, wenn sie dann auch noch Geld an illegale m-w-d Jobvermittler im Sexbusiness abgeben. Steuerehrlichkeit geht Hand in Hand mit freiwilliger Sexarbeit. Zwei m-w-d Fliegen mit einer Klappe.
Ergänzen möchte ich für alle, die gerne alles verdrehen, und ad absurdum führen wollen: der m-w-d Kunde zahlt ja immer im Voraus. Also kann er auch eine handgeschriebene Quittung bekommen, wie es im Einzelhandel bereits üblich ist. Der Name spielt (strafrechtlich) keine Rolle, da kann auch Miss Traurig stehen, weil der m-w-d Kater erst vor kurzem gestorben ist. Maßgeblich ist die Handschrift, denn wenn die Polizei später behauptet, Miss Traurig wäre traurig, weil sie ein m-w-d Opfer von Menschenhandel ist, dann kann anhand der Handschrift der Quittungsbeleg eindeutig einer m-w-d Person, nämlich der um ihren m-w-d Kater trauernden traurigen Sexdienstleistenden zugeordnet werden.
EU-Parlament nimmt Resolution zur Bekämpfung des Menschenhandels an
Am 9. Februar hat das Europäische Parlament eine nicht bindende Resolution der Ausschüsse für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIEBE) zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2020/2029(INI)) angenommen. Vor der Abstimmung wandten sich die beiden Netzwerke La Strada International und PICUM, in denen der KOK Mitglied ist, an die Europaabgeordneten und forderten, gegen mehrere vorgeschlagene Änderungen und Absätze zu stimmen.
Während das allgemeine Ziel und die Absicht der Resolution vom KOK begrüßt und insbesondere die starken Verweise auf Rechtsbestimmungen unterstützt wird, sollten mit mehreren Absätzen in der Resolution unhaltbare Behauptungen und Empfehlungen aufgenommen werden, die den Rechten von Betroffenen des Menschenhandels abträglich wären.
Entgegen der Empfehlungen von PICUM und LSI spricht sich nun eine Mehrheit der Europaparlamentarier*innen für eine Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aus. Die zivilgesellschaftlichen Netzwerke hatten eine vollständige Umsetzung und Durchführung der Richtlinie angemahnt, bevor der Richtlinientext neuverhandelt werden sollte. Während in vielen Sektoren regelmäßig auf ausbeuterische Arbeitspraktiken zurückgegriffen wird, zielen viele der Maßnahmen, die derzeit von den EU-Mitgliedstaaten ergriffen werden, lediglich auf Sexarbeit und Prostitution ab und kriminalisieren die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.
Zum offenen Brief an die EU-Parlamentarier*innen und weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Die Resolution des Europäischen Parlaments vom 10.02.2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU können Sie hier einsehen.
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nachfolgend Ziffer 68 aus der Resolution
fordert die Kommission auf, die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels dahingehend zu ändern, dass die wissentliche Inanspruchnahme aller von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienste, die mit Ausbeutung einhergehen, von den Mitgliedstaaten ausdrücklich unter Strafe gestellt wird, wie es in Artikel 18 der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgesehen ist, zumal diese Straftat ein gravierendes, in der gesamten EU weit verbreitetes Phänomen ist, das vergleichsweise selten verfolgt wird;
bedauert, dass es für die Strafverfolgungsbehörden schwierig ist, die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht wurden, nachzuweisen;
betont, dass Schwierigkeiten bei der Beweisfindung nicht unbedingt als schlüssige Begründung dafür herangezogen werden können, bestimmte Verhaltensweisen nicht als strafbare Handlungen anzusehen;
stellt fest, dass die Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf Fälle, in denen der Kunde unmittelbar und tatsächlich Kenntnis davon hat, dass die betroffene Person Opfer von Menschenhandel ist, die Strafverfolgung vor große Hürden stellt;
ist der Ansicht, dass der Kenntnisstand, der erforderlich sein sollte, damit der Straftatbestand als erfüllt gilt, eingehend geprüft werden sollte;
ist der Ansicht, dass Personen, die Dienste in Anspruch nehmen, nachweisen sollten, dass sie alle zumutbaren Schritte unternommen haben, um sicherzugehen, dass sie keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die von einem Opfer des Menschenhandels erbracht werden;
ist besorgt über die Tatsache, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht über genügend Kenntnisse bezüglich der wissentlichen Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels bereitgestellten Dienste verfügen, sowie über die mangelnde gerichtliche Praxis in Bezug auf die entsprechende Bestimmung und über die unzureichende und unsachgemäße Personalausstattung;
betont, dass die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen zur Erhöhung der Anzahl der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen unternehmen und die während der Beweiserhebungsverfahren auf den Opfern und ihren Zeugen ruhende Last verringern müssen;
fordert regelmäßige und maßgeschneiderte Schulungen für Ermittler, Staatsanwälte und Richter und den systematischen Einsatz von Finanzuntersuchungen und anderen wirksamen erkenntnisgestützten Ermittlungsinstrumenten, die zusätzlich zu den Zeugenaussagen der Opfer eine Vielzahl von Beweismitteln hervorbringen können;
fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen, damit ordnungsgemäß gegen diese Straftat vorgegangen wird;
Also mein ganz persönliches Fazit lautet: Wenn m-w-d Sexdienstleistende eine Quittung ausstellen und darin eventuell sogar noch die deutsche Mehrwertsteuer ausweisen, dann fresse ich einen Besen, und es soll mich in der Tat der m-w-d Teufel (je nachdem wer gerade Dienst hat) holen, wenn sie dann auch noch Geld an illegale m-w-d Jobvermittler im Sexbusiness abgeben. Steuerehrlichkeit geht Hand in Hand mit freiwilliger Sexarbeit. Zwei m-w-d Fliegen mit einer Klappe.
Ergänzen möchte ich für alle, die gerne alles verdrehen, und ad absurdum führen wollen: der m-w-d Kunde zahlt ja immer im Voraus. Also kann er auch eine handgeschriebene Quittung bekommen, wie es im Einzelhandel bereits üblich ist. Der Name spielt (strafrechtlich) keine Rolle, da kann auch Miss Traurig stehen, weil der m-w-d Kater erst vor kurzem gestorben ist. Maßgeblich ist die Handschrift, denn wenn die Polizei später behauptet, Miss Traurig wäre traurig, weil sie ein m-w-d Opfer von Menschenhandel ist, dann kann anhand der Handschrift der Quittungsbeleg eindeutig einer m-w-d Person, nämlich der um ihren m-w-d Kater trauernden traurigen Sexdienstleistenden zugeordnet werden.
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StGB 232a Zwangsprostitution (Deutschland)
Hallo zusammen,
ich habe jetzt wieder einmal den Paragrafen 232a nachgelesen, es ist ja alles so kompliziert. Und da habe ich mir gedacht, vielleicht geht es anderen genauso wie mir.
https:// www. kok-gegen-menschenhandel. de/menschenhandel/rechtsgrundlagen-national/stgb
Leider hat der kok.ev im Schaubild vom Paragrafen 232a die Ausnutzung der Unerfahrenheit vergessen. Darum weise ich darauf hin, daß es neben Ausnutzung von Zwangslage und Hilflosigkeit, auch die Ausnutzung von Unerfahrenheit gibt. Siehe hierzu "oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlaßt . . ." im Gesetzestext.
Interessant ist ja, daß Zwangsprostitution unter dem Aspekt des "Veranlassens" steht, wozu schon aufdringliches Betteln zählt.
Mit der google Suche " kok 232a" habe ich auch die PDF Datei mit der Stellungnahme vom kok.ev gefunden.
Die sogenannte deutsche Freierbestrafung steht in Paragraf 232a Absatz 6.
Zur Zwangslage hat der BGH am 16.07.2014 unter 5 StR 154/14 auch was gesagt.
ich habe jetzt wieder einmal den Paragrafen 232a nachgelesen, es ist ja alles so kompliziert. Und da habe ich mir gedacht, vielleicht geht es anderen genauso wie mir.
https:// www. kok-gegen-menschenhandel. de/menschenhandel/rechtsgrundlagen-national/stgb
Leider hat der kok.ev im Schaubild vom Paragrafen 232a die Ausnutzung der Unerfahrenheit vergessen. Darum weise ich darauf hin, daß es neben Ausnutzung von Zwangslage und Hilflosigkeit, auch die Ausnutzung von Unerfahrenheit gibt. Siehe hierzu "oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlaßt . . ." im Gesetzestext.
Interessant ist ja, daß Zwangsprostitution unter dem Aspekt des "Veranlassens" steht, wozu schon aufdringliches Betteln zählt.
Mit der google Suche " kok 232a" habe ich auch die PDF Datei mit der Stellungnahme vom kok.ev gefunden.
Die sogenannte deutsche Freierbestrafung steht in Paragraf 232a Absatz 6.
Zur Zwangslage hat der BGH am 16.07.2014 unter 5 StR 154/14 auch was gesagt.
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Re: ZwangsFreier Kriminalisierung
Hallo zusammen,
also aufgescheucht durch den FAZ Artikel vom 23.06.2021, in dem Nadine Schön und Marcus Weinberg plötzlich wieder herumgeistern, ich habe gleich das Datum doppelt und dreifach geprüft, ist von einem Gesetzesvorhaben zum Paragraf 232a Absatz 6 StGB die Rede, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Ist hier eine (wie auch immer geartete) Beweislastumkehr gemeint, wenn die FAZ schreibt, "m-w-d Freier müssen künftig nachweisen, daß sie von einer offensichtlichen Zwangslage nichts wußten"?
https ://www .faz .net/aktuell/politik/inland/regierung-will-prostituierte-besser-schuetzen-17402472.html
Ich finde aber nur die Drucksache 19/29265 der FDP Fraktion vom 04.05.2021, wo von einer Verschärfung der Freierstrafbarkeit keine Rede ist. Siehe Seite 46, des nachfolgenden Links, der so bescheuert benannt ist, dass er vermutlich in der nâchsten Sitzungswoche schon veraltet ist. Link betrifft die 235. bis 237. Sitzungswoche des Deutschen Bundestages.
https ://www .bundestag .de/resource/blob/473450/5ae9a074ce93bce584af072636665340/Tagesordnung-komplett-kommende-Woche-data.pdf
Hier die Drucksache 19/29265 von m-w-d FDP Politikern und der FDP Fraktion:
https ://dserver .bundestag .de/btd/19/292/1929265.pdf
Da im StGB meines Erachtens immer noch "im Zweifel für den m-w-d Angeklagten" gilt, hole ich die Staatsanwaltschaft Augsburg aus der Versenkung, und siehe da, dort ist von Leichtfertigkeit anstelle von dem aktuell geltenden bedingten Vorsatz die Rede, was bedingten Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließen würde. Wie sich das alles wieder zu einem "Tatbestandsirrtum" verhält . . . . . . und warum die StA dann noch die TKÜ braucht?
https ://www .bundestag .de/resource/blob/426550/1295b82858aa7fd8d313c1a43ad04249/grimmeisen-data.pdf
Hier das Wortprotokoll 18/103, wo die Staatsanwaltschaft Augsburg auf den Seiten 17, 24, 35 Stellung nimmt:
https ://www .bundestag .de/blob/433802/69982baf619a1ea902361a33c5b63f00/wortprotokoll-data.pdf
Heute, am Freitag den 25.06.2021 habe ich wieder gegoogelt:
Beschlussempfehlung: hier wird die Verschärfung der Freierstrafbarkeit untergeschoben. Auf Seite 4 steht der Gesetzestext: "Verkennt der Täter bei der sexuellen Handlung zumindest leichtfertig die Umstände . . . . , so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe."
https ://dip21 .bundestag .de/dip21/btd/19/309/1930948.pdf
Was haben Nachstellung und Cyberstalking mit der Freierstrafbarkeit zu tun?
https ://dip21 .bundestag .de/dip21/btd/19/311/1931111.pdf
"Künftig machen sich (m-w-d) Freier strafbar, wenn sie offensichtliche Anzeichen für die Zwangslage (nicht nur ??? ) einer (m-w-d) Prostituierten -etwa Verletzungen- ignorieren."
https ://rsw .beck .de/aktuell/daily/meldung/detail/marathonsitzung-im-bundestag-mietspiegel-militaereinsaetze-und-mord
https ://taz .de/Sitzungsmarathon-im-Bundestag/!5783004/
Die 20 Millionen für Ausstiegsprogramme sind vom Bildschirm verschwunden. Die Frauenunion FU berichtet aber auf facebook.
Dieser Artikel hat es jetzt gerade auch noch in die Trefferliste geschafft:
https ://m .tagesspiegel .de/politik/sexarbeit-und-politik-koalition-will-haerter-gegen-freier-vorgehen/27356884.html
Sechzehn Jahre hat es gedauert, und aus zehn Jahren Freiheitsstrafe wurden drei Jahre oder Geldstrafe. Das "milde" Strafmaß geht aber erwiesenermaßen auf die Wünsche der Strafverfolgungsbehörden zurück.
https://www.sexworker.at/phpBB2/viewtop ... 679#p53679
https://www.sexworker.at/phpBB2/viewtop ... 051#p37051
Das hat Doña Carmen e.V im Jahr 2014 geschrieben:
https ://www .donacarmen .de/wp-content/uploads/Prostitutionskunden-Bestrafung1.pdf
https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... afung1.pdf
Hier noch was "vom Philosophen, dem bekanntlich nichts zu doof ist":
https ://kripoz .de/wp-content/uploads/2017/11/renzikowski-die-reform-der-232-stgb.pdf
also aufgescheucht durch den FAZ Artikel vom 23.06.2021, in dem Nadine Schön und Marcus Weinberg plötzlich wieder herumgeistern, ich habe gleich das Datum doppelt und dreifach geprüft, ist von einem Gesetzesvorhaben zum Paragraf 232a Absatz 6 StGB die Rede, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Ist hier eine (wie auch immer geartete) Beweislastumkehr gemeint, wenn die FAZ schreibt, "m-w-d Freier müssen künftig nachweisen, daß sie von einer offensichtlichen Zwangslage nichts wußten"?
https ://www .faz .net/aktuell/politik/inland/regierung-will-prostituierte-besser-schuetzen-17402472.html
Ich finde aber nur die Drucksache 19/29265 der FDP Fraktion vom 04.05.2021, wo von einer Verschärfung der Freierstrafbarkeit keine Rede ist. Siehe Seite 46, des nachfolgenden Links, der so bescheuert benannt ist, dass er vermutlich in der nâchsten Sitzungswoche schon veraltet ist. Link betrifft die 235. bis 237. Sitzungswoche des Deutschen Bundestages.
https ://www .bundestag .de/resource/blob/473450/5ae9a074ce93bce584af072636665340/Tagesordnung-komplett-kommende-Woche-data.pdf
Hier die Drucksache 19/29265 von m-w-d FDP Politikern und der FDP Fraktion:
https ://dserver .bundestag .de/btd/19/292/1929265.pdf
Da im StGB meines Erachtens immer noch "im Zweifel für den m-w-d Angeklagten" gilt, hole ich die Staatsanwaltschaft Augsburg aus der Versenkung, und siehe da, dort ist von Leichtfertigkeit anstelle von dem aktuell geltenden bedingten Vorsatz die Rede, was bedingten Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließen würde. Wie sich das alles wieder zu einem "Tatbestandsirrtum" verhält . . . . . . und warum die StA dann noch die TKÜ braucht?
https ://www .bundestag .de/resource/blob/426550/1295b82858aa7fd8d313c1a43ad04249/grimmeisen-data.pdf
Hier das Wortprotokoll 18/103, wo die Staatsanwaltschaft Augsburg auf den Seiten 17, 24, 35 Stellung nimmt:
https ://www .bundestag .de/blob/433802/69982baf619a1ea902361a33c5b63f00/wortprotokoll-data.pdf
Heute, am Freitag den 25.06.2021 habe ich wieder gegoogelt:
Beschlussempfehlung: hier wird die Verschärfung der Freierstrafbarkeit untergeschoben. Auf Seite 4 steht der Gesetzestext: "Verkennt der Täter bei der sexuellen Handlung zumindest leichtfertig die Umstände . . . . , so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe."
https ://dip21 .bundestag .de/dip21/btd/19/309/1930948.pdf
Was haben Nachstellung und Cyberstalking mit der Freierstrafbarkeit zu tun?
https ://dip21 .bundestag .de/dip21/btd/19/311/1931111.pdf
"Künftig machen sich (m-w-d) Freier strafbar, wenn sie offensichtliche Anzeichen für die Zwangslage (nicht nur ??? ) einer (m-w-d) Prostituierten -etwa Verletzungen- ignorieren."
https ://rsw .beck .de/aktuell/daily/meldung/detail/marathonsitzung-im-bundestag-mietspiegel-militaereinsaetze-und-mord
https ://taz .de/Sitzungsmarathon-im-Bundestag/!5783004/
Die 20 Millionen für Ausstiegsprogramme sind vom Bildschirm verschwunden. Die Frauenunion FU berichtet aber auf facebook.
Dieser Artikel hat es jetzt gerade auch noch in die Trefferliste geschafft:
https ://m .tagesspiegel .de/politik/sexarbeit-und-politik-koalition-will-haerter-gegen-freier-vorgehen/27356884.html
Sechzehn Jahre hat es gedauert, und aus zehn Jahren Freiheitsstrafe wurden drei Jahre oder Geldstrafe. Das "milde" Strafmaß geht aber erwiesenermaßen auf die Wünsche der Strafverfolgungsbehörden zurück.
https://www.sexworker.at/phpBB2/viewtop ... 679#p53679
https://www.sexworker.at/phpBB2/viewtop ... 051#p37051
Das hat Doña Carmen e.V im Jahr 2014 geschrieben:
https ://www .donacarmen .de/wp-content/uploads/Prostitutionskunden-Bestrafung1.pdf
https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... afung1.pdf
Hier noch was "vom Philosophen, dem bekanntlich nichts zu doof ist":
https ://kripoz .de/wp-content/uploads/2017/11/renzikowski-die-reform-der-232-stgb.pdf
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.