Bundesverwaltungsgericht 9.11.2021

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Kasharius
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Bundesverwaltungsgericht 9.11.2021

Beitrag von Kasharius »

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine strenge Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Wohnungsbordellen in Mischgebieten wohl etwas aufgeweicht...Royal-Entscheidung an das OVG Berlin-Brandenburg zurückverwiesen...Anforderungen an "milieubedingte Begleitumstände dürfen nicht überspannt werden.

Hier der Link zur Presseerklärung

https://www.bverwg.de/de/pm/2021/71

Kasharius grüßt und bleibt dran

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floggy
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Bebauungsplan milieubedingte Unruhe typisierende Betrachtung

Beitrag von floggy »

Vorher: Eine atypische Fallgestaltung, die eine Einzelfallbetrachtung erfordere, liege nicht vor.

Nachher: Die Unverträglichkeit von bordellartigen Betrieben und Wohnnutzung beruht auf der Annahme, dass die Betriebe nach außen als solche in Erscheinung treten und dies gerade in den Abend- und Nachtstunden zu Störungen insbesondere durch den Zu- und Abgangsverkehr führt. Dieses typische Störpotenzial kommt einem auf Diskretion angelegten, nach 20.00 Uhr geschlossenen sog. Wohnungsbordell nicht zu. Es unterscheidet sich für den Betrachter nicht erkennbar von der sonst zulässigen Nutzung und zieht daher insbesondere keine Laufkundschaft an. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells ist daher mittels Einzelfallbetrachtung zu prüfen.
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