Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Rotlicht-MV
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Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Rotlicht-MV »

Hallo,
lange habe ich mich nicht mehr zu Wort gemeldet.
Heute möchte ich auf eine frisch eingereichte Verfassungsbeschwerde zum § 232a Abs. 6 StGB hinweisen.

Die Neufassung des Gesetzes könnte als Prostitutionsverbot durch die Hintertür verstanden werden.

Es gibt eine begleitende Kampagne, die man durch Beteiligung an einer Petition unterstützen kann.

Ein paar Infos gibt es unter https://rotlicht.de/s/verfassungsbeschw ... rstuetzen/

und die Petition kann https://www.bringt-das-in-ordnung.de/ unterschrieben werden.

Schöne Grüße aus dem schönen Schwerin :001
Thomas von Rotlicht.de
Schönen Gruß
Thomas

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Kasharius
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Kasharius »

Danke Dir für die Info

Kasharius grüßt :006

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floggy
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Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von floggy »

Also mich läßt die Leichtfertigkeit kalt. Ich war noch nie leichtfertig unterwegs, weder im Straßenverkehr noch im Bordell. Ich schaue mir die Frauen sehr genau an, weil ich ja von ihnen fasziniert sein will, damit mir auch nichts entgeht, wenn man schon einmal mit dem geheimnisvollen Wesen Frau Kontakt hat.

Wer's nicht herausgelesen hat, dem sei's hiermit schwarz auf weiß bescheinigt: mir ist es egal was die Frau vorhat oder nicht, ich mache alles mit. Auch ihre Spielchen. Ich weiß ja, daß man nie das bekommt auf was man gerade gerne fixiert ist, aber irgendwas passiert immer, und vielleicht ist die Überraschung heilsamer weil kreativer, als der reine Vollzug des immer gleichen Rein Raus Gestöhne. Dann war es hundertprozent ehrlich gemeint, und man braucht sich nicht beschummelt vorkommen.

Was hat das jetzt alles mit Opferschutz, Verbotspolitik, Generalverdacht, Sexkaufverbot durch die Hintertür zu tun? Eigentlich gar nichts, oder?

Es geht eigentlich nur darum, dass sich zwei Fremde in dem was sie tun oder vorhaben zu tun hundertprozentig einig sind. Notfalls noch eine Runde reihum drehn, bis man sich ganz sicher ist. Kommt dem Wirt zu Gute, und schadet höchstens der Leber.

Man kann auch wiederkommen, wen sie es wert ist. Muss ja nicht immer gleich beim ersten Mal sein.

Jetzt Mal ehrlich geantwortet: wie beschissen würdet ihr Euch fühlen, angesprochen sind die SexkonsumentInnen, wenn sich nachträglich herausstellt, die Frau oder der Mann hat das Date als Vergewaltigung empfunden? Scheiße! Nicht wahr. So ein Scheißgefühl braucht keiner. Also liegt es doch nur an unserem defensiven Auftreten. Nichts für Draufgänger, und nichts für Trunkenbolde. Aber dafür ist das Bordell auch nicht vorgesehen. Bordelle gleichen in meiner Vorstellung eher einer Tanzschule, wo sich die Damen und Herren galant zu benehmen wissen.

Für Vollzugsneurotiker habe ich keinen richtigen Rat, aber ehrlich, wer sich gefährdet sieht, der sollte rechtzeitig Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise ein GSK Training, Gruppentraining Soziale Kompetenz, affengeil, auch für karrieregeile Menschen sehr gut geeignet.

Auch sehr empfehlenswert, Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg. Gibt's ein Buch darüber im Dummy Verlag. Auch geeignet für die Karriereleiter. Nichts ist umsonst.
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Kasharius
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Kasharius »

Mein lieber @floggy hätten alle Deine Gemütsverfassung...aber Du bist ein seltendes liebenswertes Unikat ...

Kasharius grüßt Dich

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floggy
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Beitrag von floggy »

@Kasharius, zuviel der Güte, danke.
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Jupiter
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Jupiter »

Jezt muss ich doch noch hierzu etwas loswerden.

@Floggy
ich gehe mit deiner Stellungnahme weitgehend konform. Für mich gehöhrt schon immer dazu, außer dem geschäftlichen Teil, auch etwas mehr "Unterhaltung". Wenn sich dabei nicht das besondere Zusatzgefühl ergibt, dann muß es nicht sein. Hierzu zählt ganz besonders der gegenseitige Respekt.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Beitrag von floggy »

@Jupiter Saturn und Mars. Venus wird nicht gefragt.

Jupiter, es ist ja reizend von Dir, dass Du Dir selbst das Müssen nicht auferlegst, "wenn sich dabei nicht das besondere Zusatzgefühl ergibt".

Im Falle der Leichtfertigkeit stellt sich aber die Frage andersherum, nämlich inwieweit der Kunde Rücksicht auf die Gefühle der Sexarbeiterin nimmt bzw dieser gewahr wird, und diese nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern diesen auch gebührend nachgibt.

Nicht Du stehst im Zentrum der Leichtfertigkeitsdiskussion mit Deinen Gefühlen und Bedürfnissen, sondern der Sexdienstleistende. Um seine Gefühle und Bedürfnisse geht es dem Gesetzgeber, die er meint, schützen zu müssen.

Ja, es ist nicht leicht, als Bedürftiger (der noch dazu zahlen muss während es anderenorts umsonst ist) die Bedürfnisse des Gegenüber zu wahren.

Der Gesetzgeber hat doch, wenn auch nicht abschließend, einen Katalog zur Hand gegeben, um was es ihm geht: leichtfertig handelt wer

- blaue Flecken übersieht; weil es ihn nicht interessiert oder weil es ihm zuviel an unangenehmen Umständen ist das Licht anzumachen

- an den Manager direkt bezahlt; weil der ihm Schnäppchen vermittelt die nur direkt über ihn zu bekommen sind

- Umstände verkennt die die persönliche Willensfreiheit einschränken, beispielsweise bei Trunkenheit, Benommenheit, psychischer Instabilität usw; weil man der Meinung ist, dass das einem wurscht sein kann, man hat ja schließlich bezahlt, und nimmt sich nur, was vereinbart wurde

- [mit Sicherheit läßt sich diese Liste noch erweitern was die Gerichte womöglich auch tun werden]

Eventuell wäre das ein Kritikpunkt am Gesetz, dass der Unrechtskatalog nicht abschließend ist, so dass dem Gesetzesadressaten nicht unbedingt allumfassend klar sein muss, wann er sich falsch verhält. Ob man einen abschließenden Katalog vom Gesetzgeber erwarten darf, kann ich als Nicht-Jurist nicht sagen. Ich denke eher nicht. Allgemeines Lebensrisiko.

Meine Vorstellung ist es, dass wenn einem der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin wirklich an den Kragen will, dass man bei der Polizei keinen Quatsch erzählt hat, und sich selbst um Kopf und Kragen geredet hat, von wegen, die hat es verdient, und was geht mich die an, ich habe bezahlt, und abzocken lasse ich mich von denen schon gar nicht, und so weiter und so fort. Auch generelle Leugner von MH und ZP könnten es schwer haben. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich auch nicht dafür, was die zwei vor dem vermeintlichen Sex verabredet haben. In ProstG heißt es ja "wurden sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen, dann . . . .", also erst dann kommt der Staat auf den Plan. Das Vorgeplänkel interessiert ihn nicht.

Und das ist der Knackpunkt. Sollte die Staatsanwaltschaft den Paragraph 232a (6) tatsächlich extensiv auslegen, dann ist halt Schluss mit Vorkasse. Kein Geld vor dem Sex. Keine sexuellen Handlungen gegen Entgelt. Dann wird halt vor dem Sex auf Grande Amore gemacht, und nach dem Sex ist halt die Mutter krank, der Bruder im Gefängnis, und die Telefonrechnung falsch, und die Miete im Rückstand. Zahlen kann man auch hinterher aus reiner Nächstenliebe. Es gibt immer ein Schlupfloch. Katz und Maus Spiel halt.

Den Frauen wird man ihr "Hintertreiben" nicht ansehen, um so größer ist dann mancherorts die "Empörung" darüber, auf so eine "hereingefallen" zu sein. Alles in Allem, Stoff aus einem Roman des 18. und 19. Jahrhunderts.

Dann verlagert sich die Prostitution vollends auf die Straße und in die Privatwohnungen. Bordelle kann man dann mit der Lupe suchen. Dafür gibt es aber vielleicht schöne Love Hotels mit allem Schnick Schnack drum herum. Ach, wie romantisch!

Also schlimmer als jetzt, Hochglanzkataloge mit Bild an Bild, und Laufhäusern mit Tür an Tür, schlimmer als jetzt, weil industrieller als je zuvor, kann es nicht mehr werden. Und wenn ich an die Gewerbemietpreise denke, so hoch wie Hotelzimmermieten, und dafür den Arsch hinhalten? Nein danke.

Das hier nenne ich einen Skandal:

"In Deutschland kann den drittstaatsangehörigen Opfern von Menschenhandel, wie in der Richtlinie 2004/81/EG vorgesehen, ein Aufenthaltsrecht erteilt werden, wenn ihre Mitwirkung an einem Strafverfahren notwendig ist (§ 25 Abs. 4a AufenthG). Unabhängig von einem Verfahren können sie im Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erlangen oder im Rahmen eines Asylverfahrens als Flüchtlinge anerkannt werden. Für diese Opfergruppen gilt, dass zumindest eine Grundversorgung über das AsylbLG oder die Sozialgesetzbücher gewährleistet ist.

Für Opfer mit EU-Staatsangehörigkeit gibt es keine besonderen Regelungen zur Sicherung des Status. Sie werden oft als EU-Bürger_innen mit Freizügigkeitsrecht zur Arbeitsuche oder als wirtschaftlich nicht aktiv behandelt, wodurch ihnen der Zugang zu sozialen Leistungen verwehrt ist.

Für alle gilt, dass Informationen über die Rechte von Opfern des Menschenhandels und beratende Anlaufstellen nicht ausreichend verfügbar sind
."


Kleiner Vorgeschmack vom KFN (mein Suchbegriff "Freier" kommt 75 Mal vor):

https://kfn.de/blog/2021/11/neuer-forsc ... 233a-stgb/

https://kfn.de/wp-content/uploads/Forsc ... handel.pdf

Auch lesenswert und verständlich geschrieben:

https://www.kanzlei.law/strafrecht/stra ... stitution/

Droht eine Strafbarkeit auch, wenn ich nicht erkannt habe, dass die Person sich in einer solchen Zwangslage befand?

Ja. Eigentlich muss der Täter wissen, in welcher Lage sich das Opfer befindet. Ist dies aber nicht der Fall, bedeutet das nicht automatisch Straflosigkeit.

Nimmt jemand sexuelle Handlungen an einer Person vor, die Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel ist oder sich in einer wirtschaftlichen oder persönlichen Zwangslage befindet, oder lässt sexuelle Handlungen von dieser Person an sich vornehmen, so droht eine Strafe auch dann, wenn der Täter leichtfertig nicht erkennt, dass diese Person sich in einer derartigen Situation befindet.

Leichtfertigkeit ist eine gesteigerte Form der Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass leichtfertiges Handeln das Nichtbeachten der eigentlich erforderlichen Sorgfalt in besonderem Maße ist. Hätte der Täter also erkennen können, dass die Person sich in einer solchen Lage befindet, wenn er sorgfältig gehandelt hätte und das Nichterkennen nur daraus resultiert, dass er die Sorgfalt in besonderem Maße (über den Normalfall hinaus) nicht beachtet hat, so droht eine Strafe wegen begangener Zwangsprostitution. Vorgesehen ist hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.


Der Grimmeisen (Vater der Leichtfertigkeit) hat jetzt sogar schon einen eigenen Suchtreffer in der Google Suche:

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... n-data.pdf

Leichtfertigkeit Menschenhandel

Nach der vorliegenden Fassung des Änderungsantrags ist hinsichtlich der Umstände des § 232 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB-E Vorsatz erforderlich. Auch wenn bedingter Vorsatz reicht, wird dies gerade im Hinblick auf untergeordnete Personen in der Menschenhandelskette erhebliche Beweisschwierigkeiten mit sich bringen. Ich denke hier an den Fahrer, der die Opfer transportiert, oder den Wohnungsgeber, bei dem die Opfer vorübergehend untergebracht werden, die sich aber beide keinerlei Gedanken über die Opfer machen und deren Situation sie auch nicht interessiert, obwohl die Umstände es aufdrängen, dass ein Menschenhandelsopfer transportiert oder beherbergt wird. Gerade im Hinblick auf solche Fallkonstellationen ist es erforderlich, insoweit auch Leichtfertigkeit (also grobe Fahrlässigkeit) genügen zu lassen. Dem Täter, der behauptet, von nichts gewusst zu haben und nichts bemerkt zu haben, muss der gesunde Menschenverstand abverlangt werden können. Dies könnte dadurch umgesetzt werden, indem man an Satz 1 am Ende (mit neuer Zeile) (insgesamt) anhängt:

„er dies durch seine Handlung fördert und er diese Umstände kennt oder leichtfertig nicht kennt.“

Alternativ käme auch die Aufnahme der Leichtfertigkeit mittels eines eigenen Absatzes und mit reduziertem Strafrahmen für diese Variante in Betracht.

Leichtfertigkeit Freierstrafbarkeit

Eine echte Neuerung ist die in § 232a Abs. 6 StGB-E vorgesehene Freierstrafbarkeit. Deren praktische Relevanz und Bedeutung wird sich zeigen. Die Freierstrafbarkeit an sich ist begrüßenswert, da unter den aufgestellten Voraussetzungen dieses Verhalten schlicht strafwürdig ist. Zudem wird damit auch ein Signal gesetzt und den Freiern vor der Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Leistungen eine gewisse „Prüfpflicht“ auferlegt. Problematisch erscheint die Voraussetzung, dass der Täter (= Freier) eine bestehende Zwangslage oder die auslandsspezifische Hilflosigkeit „ausnutzen“ muss. Auch wenn nach der Begründung im Änderungsantrag hinsichtlich der ausgenutzten Umstände – beim Ausnutzen selbst genügt nach der Kommentierung in dem Standardwerk von Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch (63. Auflage, 2016), zu § 232 StGB in Rn. 15 bedingter Vorsatz nicht – bedingter Vorsatz ausreicht, wird dieses Erfordernis zu erheblichen Beweisproblemen in der Praxis führen mit dem Ergebnis, dass der Tatbestand effektiv nicht zum Tragen kommt. Sachgerechter erscheint es, auf den Begriff des „Ausnutzens“ beim Freier vollständig zu verzichten und auch eine auf sämtliche Tatumstände bezogene Leichtfertigkeit aufzunehmen. Der in der Begründung erwähnte Fall der „echten Liebesbeziehung“ kann ggf. über §§153ff StPO sachgerecht behandelt werden. Als Alternative Formulierung wird vorgeschlagen:

„ … und dabei die Umstände nach Nr. 1 und Nr. 2 und die gegenwärtige persönliche wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, kennt oder zumindest leichtfertig nicht kennt.“

Damit ist sowohl bedingter Vorsatz als auch grobe Fahrlässigkeit erfasst. Letzteres ist deswegen so wichtig, da auch ein völliges Sich-Verschließen des Freiers strafwürdig erscheint und der Tatbestand nur dadurch praktische Relevanz erfahren wird.

Links

https ://kfn .de/blog/2021/11/neuer-forschungsbericht-veroeffentlicht-evaluierung-der-strafvorschriften-zur-bekaempfung-des-menschenhandels-%C2%A7%C2%A7-232-bis-233a-stgb/

https ://kfn .de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/Bericht_Evaluierung_Strafvorschriften_Bekaempfung_Menschenhandel.pdf

https ://www .kanzlei.law/strafrecht/strafverteidigung/anwalt-sexualstrafrecht-berlin/zwangsprostitution/

https ://www .bundestag .de/resource/blob/426550/1295b82858aa7fd8d313c1a43ad04249/grimmeisen-data.pdf
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Kasharius »

Lieber @floggy ein grosses CHAPAEU zu diesem tollen Beitrag . Sollte sich Karlsruhe weiter auf die Verfassungsbeschwerde einlassen, würde der rollende ADVOKAT sicher darauf nochmal zurückkommen, wenn er darf!?

Kasharius grüsst

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Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von floggy »

@Kasharius, lieber nicht, das ist nicht meine Absicht. Ich versuche zu verstehen, und bin der Meinung, man sollte die Pay-Sex-Nachfrageseite nicht unnötig verunsichern. Die Rotations-Infrastruktur hat gewiss ihre eigenen Interessen. Das sind aber nicht meine Interessen.

Abschließend möchte ich folgendes zum deutschen Sonderweg in Europa sagen:

Man stelle sich die sechszehn Bundesländer vor, und zweitausend bunte Flecken darauf. Jeder Flecken ist eine Hochburg der Lust, auf die tausend Augen gerichtet sind. Dort treffen sich BetreiberInnen, SexarbeiterInnen, KundInnen, SozialarbeiterInnen, PolizistInnen, ZollbeamtInnen, ReligiotInnen, BordellbesucherInnen, WissenschaftlerInnen, JournalistInnen, PolitikerInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, BewerberInnen, VolunteerInnen, StudentInnen, FinanzbeamtInnen, BetreuerInnen, DessousverkäuferInnen, FotografInnen, und was weiß ich noch, alle natürlich beruflich, bis auf die KundInnen, und sie wollen alle nur das eine, sicherstellen, dass kein Zwang ausgeübt wird und wurde. Und die KollegInnen werden sich auch beäugen und sicherstellen, dass allen geholfen wird. Was also soll in solch einer Festung noch passieren, was nicht vorgesehen ist? Gewiss, die Security mit ihrer Hoheitsaufgabe muss separat überwacht werden. Kontrolle der Kontrolle.

Es wird schwierig sein, das ProstSchG zurückzudrehen. Es erscheint mir fast als das notwendige Fundament, auf dem die sichere Festung, der deutsche Sonderweg, gebaut ist. Einen anderen haben wir momentan nicht. Das mag durchaus BKA Philosophie sein. Eine Bunkermentalität, die erschaudern läßt, soll dort doch der Lust freien Lauf gelassen werden können.

Das Problem wird außerhalb dieser Festungen stattfinden. Aber da geht ja niemand hin, oder?

Eigentlich wäre es Aufgabe der Branche selbst gewesen, diese Flecken der absoluten Sicherheit zu schaffen. Das erwarten wir ja auch von einem Flughafen, oder Bahnhof, oder Hafen, von einem Fußballstadium, und von einem Konzertsaal und Opernhaus. Apropos, heute gehe ich in die Oper. Don Carlos, auf YouTube, konzertant, das beste was je aus meinem Fernseher kam. Nach La Traviata mit Anna Netrebko versteht sich.

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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Kasharius »

Na dann frohen Kunstgenuss Ich berichte dann gleichwohl, wenn sich Karlsruhe (er)regt...

Kasharius grüsst :001

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Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von floggy »

https ://dip21 .bundestag .de/dip21/btd/19/309/1930948.pdf
https ://dip21 .bundestag .de/dip21/btd/19/311/1931111.pdf

Die Aufnahme der leichtfertigen Begehung in die Strafvorschrift des § 232a Absatz 6 StGB zielt darauf ab, die besonders vulnerablen Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution besser zu schützen.

Auch solche Täter sollen strafrechtlich verantwortlich sein, denen sich bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen auf Grund der Umstände aufdrängen musste, dass es sich bei der oder dem Prostituierten um ein Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder um eine von Zwangsprostitution betroffene Person handelt.

Als solche Umstände kommen Merkmale

(1) der Gewaltanwendung oder Einschüchterung,
(2) der Ort der Kontaktaufnahme,
(3) die Vorgabe bestimmter sexueller Handlungen durch Dritte oder
(4) die Bezahlung an den Zuhälter

in Betracht (vergleiche Eisele, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 232a Randnummer 43). Auch

(5) bei einem besonders jungen Alter,
(6) bei fehlenden Verständigungsmöglichkeiten mit der oder dem – nicht deutsch- oder englischsprechenden – Prostituierten oder
(7) wenn sich der Zuhälter im Nebenzimmer aufhält,

wird sich dem Täter der offensichtlich vorliegende Zwang geradezu aufdrängen.

Mein Kommentar dazu: reichlich hilflos was die Staatsanwaltschaft da dem Bundestagsausschuss in die Feder diktiert hat. Das Dilemma der Strafverfolgungsbehörden eben.

Und wer sich als Kunde derart blöd in Szene setzt, naja, selber schuld.

Ich habe da noch eine bessere Idee. Ich lasse mir im Zweifel auch eine Quittung geben, bzw Quittung über 238 € mit ausgerechneter MwSt bringe ich bereits ausgefüllt mit, nur noch Kreuzchen machen lassen. Und dann frage ich nach dem Urlaub, ob schon gehabt oder schon in Sichtweite, Lieblingsthema unter KollegInnen, also nichts wirklich rein Privates. Und wenn die Dame meiner Träume dann auch noch wirklich schöne geschmackvolle Schuhe trägt, dann ist sie eine Prinzessin und keine Zwangsprostituierte.

Ich habe da ein Problem: Wer findet den Wanderzirkus, also dieses Rotationsgehabe wie beim FC Bayern München wirklich gut? Das gibt es doch erst seit der Globalisierung bzw seit diesem Neo Liberalismus, seitdem sich alle mit Selbstausbeutung rühmen?

Ich hätte da gerne (wieder) eine Bekanntschaft/Geschäftsbeziehung zu einer Sexarbeiterin die ich auch Mal an der Tankstelle treffe, oder im Supermarkt, und sehe wie sie ungeschminkt aussieht. Quatschen geht natürlich nicht, man kennt sich, und das genügt. Und ich wollte sie schon lange kennen, und wollte banale Sachen von ihr selbst erzählt wissen. Sie wäre eine reale Person in meinem Leben, wie meine Kosmetikerin für Waxing und Nails Beauty, oder wie meine Friseuse und meine Hausärztin. Ich müsste keinen Gedanken daran verschwenden, ob ich wegen ihr einmal im Gefängnis lande, oder mir die Staatsanwaltschaft die Unschuld raubt, und ich sozial abstürze.

Die Rotation bringt viele Probleme mit sich. Sie entwurzelt. Und sie ist unsinnig. In München gibt es täglich dreihundert aktive SW. Wenn ich in meinem Leben nur zehn mehrmals kontaktieren wollte, würde ich Geldprobleme bekommen. Also das Geld ist das Limit, nicht die verfügbaren Frauen. Ich verstehe, warum Etablissements ständig neue Frauen suchen, weil sie die Kundschaft binden wollen. Das ist aber Quatsch, weil ich zu einer Frau gehe, und nicht zu einem Etablissement, bzw mit einer Frau eine Beziehung eingehen möchte, und nicht mit einem Etablissement.

Die ganze Freierstrafbarkeit kannst du durch die Pfeife rauchen, wenn du anfängst, dir sanft und sachte drei vier Frauen zu suchen, und du nur zu denen gehst. Mist natürlich, wenn die ständig auf Reisen sind. Außer du willst auch zwischendurch Mal was sparen, oder was anderes machen.

Also früher war echt alles besser.
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Kasharius »

@floggy sehr wertvolle Quellen danke. Ich denke in den Meisten Fällen ist die Zwangslage für DEN KUNDEN eben doch kaum zu erkennen. Und da ist dann Sie Leichtfertigkeit ein echtes Problem.

Kasharius grüsst

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Beitrag von floggy »

@Kasharius, das meine ich eben mit "extensiver Auslegung" durch die Staatsanwaltschaft. Der Normalfall wird sein, was jedermann beobachten kann. Also die Beispiele die kursieren, der Fahrer oder derjenige der wiederholt Unterschlupf gewährt, der muss sich doch irgendwann fragen, was er da tut? Nur immer nur einen Gefallen für einen Spetzel tun? Wenn ich eine Geschäftsfrau vor mir habe, wie man sich eine Geschäftsfrau eben vorzustellen hat, dann ist alles okay, auch wenn sie schon das zehnte Auto für ihren Menschenhändler oder Zuhälter abbezahlt. Das könnte auch die Polizei nicht riechen. Es geht um die "persönliche Freiheit", achtzehnter und nicht dreizehnter Abschnitt "sexuelle Selbstbestimmung" des StGB. Also da müssen Signale ausgehen. Ohne diese Signale ist alles okay. Kein Hilferuf. Kein Problem. Keine blauen Flecken. Kein Problem. Mit einem blauen Auge wird wohl niemand mehr arbeiten gehen. Das ist dann gewiss eine Studentin, die ihre Bachelorarbeit schreibt, und einen Praxisnachweis braucht.

Vorsicht wenn wieder einmal Typen auf dem Parkplatz rumhängen. Lieber allergisch reagieren wie ich, wenn man gefragt wird, ob es okay war. Geht niemanden was an außer der Frau selbst. Die darf gerne fragen. Oder Augen auf beim Getränkekonsum, wer wem was sagt, wer woher die Flasche nimmt und wohin das Geld wandert. Das ist doch alles nicht schwer. Und im Fall der Fälle IMMER zuerst zum Betreiber gehen und das klären, nie zur Security, weil die das schwächste Glied ist, und sich am meisten aufmandelt. Erst wenn die fragwürdigen Zustände nicht aufhören, eskalieren, wie auch immer geartet. Aber die Branche hat dazugelernt. Zu 99% haben die Leute das jetzt kapiert. Da braucht man keine Angst haben, bei einer der zweitausend Hochburgen der Lust in Deutschland.

Und wenn man immer zu den gleichen Frauen geht, vergiss die Diskussion hier. Schwamm drüber. Mach' Sex und sei friedlich und zufrieden. Aufpassen muss man, wenn man zufällig wo aufschlägt, wo man sich nicht auskennt, und dann auch noch in Sachen reinstolpert, die man eigentlich gar nicht so gut findet. Da kann dann die Falle zu schnappen, und hinterher sagt man sich, wie konnte das nur passieren.

Und wenn ich einen negativen Gästebucheintrag auf der Betreiber Website finde, geht sofort Email an den Betreiber raus. Habe ich schon mehrfach gemacht. Das Gästebuch ist kein Personalführungsinstrument. Was man gegen die Freier Foren machen kann, weiß ich nicht. Habe die Auffassung, die Damen interessiert das nicht. Warum Freier Foren nicht gegen den Datenschutz verstoßen, ist mir ein Rätsel.

Eigentlich sollte man sich über die Steuergeldverschwendung aufregen, denn die Salamitaktik des Politikbetriebes ist nicht nur nervig, sondern kostet dem Steuerzahler eine Menge Geld. Dabei geht es mehr um Propaganda als um Substanz, so dass auch Behörden wie die Polizei oder Strafverfolgungsbehörden darunter leiden.

Was für eine Fallhöhe! Von "wissentlich in Anspruch nehmen" bis "leichtfertig verkennen". Also bis ich etwas evidenzbasiert WEISS, da vergeht schon sehr sehr sehr viel Zeit. Aber so hat es die Europaratskonvention vom 16.05.2005 vorgeschlagen (Artikel 19):

Criminalisation of the use of services of a victim
Each Party shall consider adopting such legislative and other measures as may be necessary to establish as criminal offences under its internal law, the use of services which are the object of exploitation as referred to in Article 4 paragraph a of this Convention, with the knowledge that the person is a victim of trafficking in human beings.

Und die Richtlinie 2011/36 hat es nachgebetet (Artikel 18):

Um Menschenhandel dadurch, dass der Nachfrage entgegengewirkt wird, wirksamer zu verhüten und zu bekämpfen, erwägen die Mitgliedstaaten die Einleitung von Maßnahmen, mit denen die Inanspruchnahme von Diensten, die Gegenstand einer Ausbeutung im Sinne des Artikels 2 sind, in dem Wissen, dass die betreffende Person Opfer einer Straftat nach Artikel 2 ist, als strafbare Handlung eingestuft wird.

Und was macht die heilige Inquisition daraus? Sie macht den Freiern das Sexleben zur Hölle, macht ihnen glauben, sie würden jetzt reihenweise eingesperrt werden. Und die glauben das auch noch. Ganz anders der Grimmeisen. Der macht sich schlaflose Nächte wie er nur einen Freier überführen kann, ohne TKÜ und Geständnis, denn was einer weiß, das kann nur derjenige selbst wissen, und von sich preisgeben.

Es ist alles PR und Propaganda der heiligen Inquisition. Laßt euch nicht verarschen.

Unter dem Link viewtopic.php?f=18&t=985&p=165191#p165191 kann man zwei Forenbeiträge aufrufen, und sehen, wie alt die Diskussion schon ist.

Der Rechtspolitiker Kauder von der CDU hat es schon immer gewusst:

Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder (CDU) will Freier schon dann bestrafen können, wenn sie "leichtfertig nicht erkennen", dass sie es mit einer Zwangsprostituierten zu tun haben: Wer etwa blaue Flecken bei einer solchen Hure ignoriert, müsste mit Strafe rechnen.

Recht hatte er. Das war 2008. Und Recht hat er auch heute noch im Jahr 2022.

Ein anderes Thema finde ich viel interessanter, nämlich, wie stellt die Branche den Nachwuchs sicher? Ich habe nicht Nachschub geschrieben, oder Frischfleisch. Nachwuchs ist ja wohl ein legitimes Anliegen einer jeden Branche, man schaue da nur ins Handwerk oder zur Bundeswehr, was da alles unternommen wird, um den Nachwuchs zu fördern. Oder zum FC Bayern München. Also wie macht das der Nachwuchs momentan? Mund zu Mund Propaganda von Freundin zu Freundin, oder von Frau zu Frau? Sind die BetreiberInnen für das Ausland erreichbar, oder muss man hier in Deutschland erst aufschlagen? Tut das Jobcenter was? Mich interessiert das wirklich! Und warten die Mädels wirklich bis sie 21 Jahre alt sind? Also das ist schon hart, jung, hübsch, eloquent, taff, und geil, aber sich nicht hübsch einkleiden und ausstatten können für das Date, und dann auch noch selbst die Rechnung bezahlen müssen. Leute, wie könnt ihr einfache Bürgerinnen einfach nur so verarschen? Muss eine Frau unter 21 wirklich gratis mit den Männern vögeln, sozusagen ihre Entstehungskosten abarbeiten, denn irgendein Vater wird ja wohl für sie geblecht haben?

Tja, liebe sexfeindliche FeministInnen. Das Leben ist ungerecht. Da meint man es immer gut, und das ist dann der Dank.
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von *Stephanie* »

Der BSD e. V. hat am Internationalen Hurentag im FKK Artemis/Berlin eine Pressekonferenz durchgeführt, dabei auf die Schwierigkeiten des ProstG und ProstSchG hingewiesen und ist anlässlich der Verfassungsbeschwerde von zwei Kunden beim Bundesverfassungsgericht gegen die verschärfte Freierbestrafung in § 232 a Abs. 6 StGB mit einer neuen Kampagne gestartet. Diese will rund um diesen § informieren, die beiden Kunden und ihren Anwalt = Dr. Martin Theben/Berlin unterstützen und ruft zur Unterschrift der Petition auf: https://bringt-das-in-ordnung.de
Pressemitteilung: https://bsd-ev.info/pressekonferenz-am- ... is-berlin/

*Stephanie*
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von *Stephanie* »

Bitte unterschreibt alle:
https://www.bringt-das-in-ordnung.de

Kunden treten - wie in anderen Branchen üblich - in der Sexarbeit in der Regel nicht in die Öffentlichkeit. Dafür gibt es viele Gründe. Und die kann man verstehen oder auch nicht. Ähnlich verhält es sich mit den meisten Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen.
Im Dreiecksverhältnis Sexarbeiter*in - Bordellbetreiber*in - Kunde sind IMMER alle betroffen!
Deshalb haben wir uns/der BSD e. V. sich entschieden, die Verfassungsbeschwerde der beiden Kunden zu unterstützen.

Wenn Kunden unter Generalverdacht gestellt werden, kriminalisiert werden, wenn an sie höhere und unerfüllbare Förderungen als in anderen Branchen gestellt werden, müssen wir uns alle wehren!
Jede/r kann helfen mit einer Unterschrift (und einer Spende).

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floggy
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Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von floggy »

Der Eiertanz geht in die nächste Runde:

Jurastudium drittes Semester

Prüfungsvorbereitung Dr. Martin Theben

Prüfungsleitung BVerfG in Karlsruhe großer Prüfungssaal

"Im Ergebnis und insbesondere wegen der möglichen „Abschreckungsfunktion“ des Tatbestandes sowie zur Reduzierung der Nachfrage wäre es wünschenswert gewesen, noch weitergehend (allgemein) Fahrlässigkeit zum besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution genügen zu lassen oder – noch extensiver – den Umstand der Zwangslage und der Opfersituation als objektive Bedingung der Strafbarkeit auszugestalten. In letzterem Fall müsste dann nur (objektiv) das Vorliegen der Zwangslage des Opfers bewiesen werden, auf einen dementsprechenden Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit des Täters käme es nicht mehr an. Es würde genügen, dass er hinsichtlich des Kaufes der sexuellen Dienstleistung vorsätzlich handelt. Das würde die Strafverfolgung, die im Bereich Menschenhandel ohnehin schon rudimentär genug ist, deutlich vereinfachen und möglicherweise den Freier davon abhalten, Menschenhandelsopfer bzw. Zwangsprostituierte weiter zu „benutzen“ und ihn dazu anhalten, sich im Zweifelsfalle lieber eine andere Dienstleisterin auszusuchen bzw. ihn gar dazu veranlassen positiv festzustellen, dass die Prostituierte eben nicht unter Zwang „arbeitet“.

Auch auf Betreiber von Prostitutionsstätten könnte eine weitere Ausdehnung der Strafbarkeit im o.g. Sinne verhaltenssteuernd wirken; ihnen würde ein Anreiz gegeben, für ihre Arbeitnehmerinnen oder (Schein-)Selbständigen Dienstleisterinnen ein Arbeitsumfeld zu schaffen, dass den Anschein einer Zwangslage erst gar nicht aufkommen lässt, da ansonsten Kunden ausbleiben. Auch insoweit (mittelbar) würde die Ausdehnung der Strafbarkeit auf allgemeine Fahrlässigkeit bzw. die Einführung einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit zum Schutz der Prostituierten beitragen
."

Rückfragen bitte richten an die Polizei Akademie für Weiterbildung von KäuferInnen und KonsumentInnen Sexueller Dienstleistungen oder an die Verbraucherzentrale.

https://kripoz.de/2021/09/28/freierstra ... quo-vadis/

Auch Sandra Norak hat davon fleißig abgeschrieben. Es hat sich herumgesprochen, dass noch mehr geht. Das Spielchen mit den Daumenschräublein geht also weiter, bevor noch die Verfassungsbeschwerde zur zweiten Runde (Leichtfertigkeit) verhandelt werden konnte. Den Kunden und Kundinnen möchte ich sagen, aber nicht entmutigen lassen, Du suchst Dir drei vier Frauen (passt schon, Frauen suchen Frauen und keine Männer) und gehst nur zu denen, und nur in eines der zweitausend zertifizierten Etablissements - Trutzburgen der Lust unter der Schirmherrschaft des BKA, gefördert durch ProstG und ProstSchG. Laß Dir ein Bierchen gratis geben, damit Du locker bleibst.

Und wenn Dir langweilig ist, oder Du warten musst, bis Dein Vorgänger abgespritzt hat, kannst Du ja ein wenig Jura schmöckern. Aber nicht zuviel davon, das ist nicht gut für die Potenz.

Aufgeilen tut es nur PolitikerInnen und Vollpfosten-JuristenInnen und natürlich die Abos. Aber die machen ja auch nur Kopf-Kino.

Links

https ://kripoz .de/2021/09/28/freierstrafbarkeit-quo-vadis/
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

Boris Büche
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Boris Büche »

Auch Sandra Norak hat davon fleißig abgeschrieben.

Abgeschrieben?
Nein, Frau Norak hat sauber zitiert: HIER

Demnächst läuft übrigens ein Biopic über S.N., aka "die Andere", im Bayrischen Fernsehen.
Petitesse: Das Kürzel der zuständigen Redakteurin ist: @br_religion

Boris Büche
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Re: Neufassung des § 232a Abs. 6 StGB

Beitrag von Boris Büche »

. . . Nachtrag: Das Biopic "Vom Bordell ins Jurastudium" wurde in der ARD schon im März gesendet,
und hat im Juli den Journalistenpreis der Diakonie Baden-Württemberg bekommen.

""Der Film ist sehr nah an der Protagonistin. Er beschreibt nachvollziehbar den Leidensweg und den Weg zurück
in die eigene Selbstbestimmtheit", so die Begründung der Jury."

So ähnlich hieß es auch über "Lovemobil" - Deutscher Dokumentarfilmpreis 2020!!!,
mit dem Grimme-Preis hat es dann leider nicht mehr geklappt . . .