https://www.sr.de/sr/sr3/themen/panoram ... t_100.html
Kasharius grüßt
Saarländischer Rundfunk berichtet über Bündnis Nordisches Modell
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
-
- engagiert
- Beiträge: 145
- Registriert: 26.03.2011, 00:11
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Saarländischer Rundfunk berichtet über Bündnis Nordisches Modell
@Frau Kleinert
Im Interview sagte Frau Kleinert vom Bündnis: "Zugleich müsse der Staat die Menschen, die als Prostituierte arbeiten, entkriminalisieren".
Diese Forderung ist aber spätestens seit 2002 in Deutschland erfüllt. Prostituierte SIND entkriminalisiert. Wenn sie sich nicht anmelden (registrieren) lassen, ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit (wie "falsch parken") und keine kriminelle Handlung.
Mit solchen Aussagen suggerieren die Vertreter des Nordischen Modells, dass sie den Prostitutierten etwas "Gutes" tun wollen, indem sie sie entkriminalisieren wollen ... obwohl dieser Zustand der Entkriminalisierung längst erreicht ist und eben daher nicht (!) der Verdienst des Nordischen Modells.
Ganz im Gegenteil: das Nordische Modell führt zwar nicht zu einer Re-Kriminalisierung der Prostiutierten, aber zu einer verstärkten Beobachtung/Überwachung, um der Freier (=Straftäter) habhaft zu werden. Frau Kleinert selbst verweist im Interview dazu auf Internetanzeigen der Prostituierten. Die Polizei wird diese Orte dann aufsuchen und observieren (wer kommt? wer geht?). Ich betone ausdrücklich: dieser zukünftige Zustand stellt zwar keine Rekriminalisierung der Prostituierten dar, aber ist diese polizeiliche Überwachung ein angenehmer Zustand, den die VertreterInnen des Nordischen Modells tatsächlich bereit sind, den Prostituierten zuzumuten?
Ist diese Überwachung und Beobachtung nicht auch eine Form von Übergriffigkeit? Wenn jemand das privat macht, wäre es eine Straftat (Stalking). Die Polizei "stalkt" dann die Prostituierten im dienstlichen Auftrag, um an die Freier zu kommen.
Prostituierte sind im Nordischen Modell nicht kriminalisiert, aber durch Vollzugsorgane gestalkt.
Ist es redlich, einerseits mit einer "Entkriminalisierung" für das Nordische Modell zu werben, die schon seit über 20 Jahren längst vollzogen ist, und andererseits zu verschweigen, dass die Prostituierten im Nordischen Modell unter einer erhöhten Überwachung und Beobachtung (man könnte auch sagen "Verfolgung" oder "staatlichem Stalking") stehen werden, um an die Freier zu kommen?
Vielleicht sollte im Kampf gegen das Nordische Modell von den SexarbeiterInnen selbst (und nur diese können dies tun, kein anderer!) deutlich herausgearbeitet werden, dass das Nordische Modell gegenüber den SexarbeiterInnen übergriffig ist, weil es naturgemäß und zwangsläufig dazu führt, dass die SexarbeiterInnen, die selbst ja nichts Verbotenes tun (sie dürfen ja ihre Leistungen anbieten) von staatlichen Stellen überwacht und beobachtet - im Endeffekt also "gestalkt" - werden, um der Straftäter (Freier) habhaft zu werden.
Wenn der Staat ein Gesetz macht und der Bundestag das beschließt und der Bundespräsident das unterschreibt, dass diese Überwachung - also das "Stalking" durch Polizei, Zivilpolizisten usw., also alles, was zur Freierverfolgung dazu gehört - legitim ist, ist das eine Sache, gegen die man dann nichts mehr tun kann. Es ist dann legal. Aber die SexarbeiterInnen dürfen dieses angeblich "wohlmeinende Verhalten" der staatlichen Organe trotzdem noch übergriffig finden, und sollten dies rechtzeitig kommunizieren, bevor es zu spät ist.
Einfach auf die Formel gebracht:
Nordisches Modell = Freierbestrafung = Freierverfolgung/-suche = Überwachung/Observierung von Prostituierten = mit Stalking vergleichbar = wird von den SexarbeiterInnen als übergriffig empfunden.
Oder noch kürzer:
VertreterInnen des Nordischen Modells fordern übergriffiges Verhalten der staatlichen Organe gegenüber den seit mehr als 20 Jahren entkriminalisierten SexarbeiterInnen (denn die Verfolgung und Bestrafung der Freier ist nur auf dem Wege dieses übergriffigen Verhaltens gegenüber SexarbeiterInnen in der Realität umsetzbar).
Eddy
Im Interview sagte Frau Kleinert vom Bündnis: "Zugleich müsse der Staat die Menschen, die als Prostituierte arbeiten, entkriminalisieren".
Diese Forderung ist aber spätestens seit 2002 in Deutschland erfüllt. Prostituierte SIND entkriminalisiert. Wenn sie sich nicht anmelden (registrieren) lassen, ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit (wie "falsch parken") und keine kriminelle Handlung.
Mit solchen Aussagen suggerieren die Vertreter des Nordischen Modells, dass sie den Prostitutierten etwas "Gutes" tun wollen, indem sie sie entkriminalisieren wollen ... obwohl dieser Zustand der Entkriminalisierung längst erreicht ist und eben daher nicht (!) der Verdienst des Nordischen Modells.
Ganz im Gegenteil: das Nordische Modell führt zwar nicht zu einer Re-Kriminalisierung der Prostiutierten, aber zu einer verstärkten Beobachtung/Überwachung, um der Freier (=Straftäter) habhaft zu werden. Frau Kleinert selbst verweist im Interview dazu auf Internetanzeigen der Prostituierten. Die Polizei wird diese Orte dann aufsuchen und observieren (wer kommt? wer geht?). Ich betone ausdrücklich: dieser zukünftige Zustand stellt zwar keine Rekriminalisierung der Prostituierten dar, aber ist diese polizeiliche Überwachung ein angenehmer Zustand, den die VertreterInnen des Nordischen Modells tatsächlich bereit sind, den Prostituierten zuzumuten?
Ist diese Überwachung und Beobachtung nicht auch eine Form von Übergriffigkeit? Wenn jemand das privat macht, wäre es eine Straftat (Stalking). Die Polizei "stalkt" dann die Prostituierten im dienstlichen Auftrag, um an die Freier zu kommen.
Prostituierte sind im Nordischen Modell nicht kriminalisiert, aber durch Vollzugsorgane gestalkt.
Ist es redlich, einerseits mit einer "Entkriminalisierung" für das Nordische Modell zu werben, die schon seit über 20 Jahren längst vollzogen ist, und andererseits zu verschweigen, dass die Prostituierten im Nordischen Modell unter einer erhöhten Überwachung und Beobachtung (man könnte auch sagen "Verfolgung" oder "staatlichem Stalking") stehen werden, um an die Freier zu kommen?
Vielleicht sollte im Kampf gegen das Nordische Modell von den SexarbeiterInnen selbst (und nur diese können dies tun, kein anderer!) deutlich herausgearbeitet werden, dass das Nordische Modell gegenüber den SexarbeiterInnen übergriffig ist, weil es naturgemäß und zwangsläufig dazu führt, dass die SexarbeiterInnen, die selbst ja nichts Verbotenes tun (sie dürfen ja ihre Leistungen anbieten) von staatlichen Stellen überwacht und beobachtet - im Endeffekt also "gestalkt" - werden, um der Straftäter (Freier) habhaft zu werden.
Wenn der Staat ein Gesetz macht und der Bundestag das beschließt und der Bundespräsident das unterschreibt, dass diese Überwachung - also das "Stalking" durch Polizei, Zivilpolizisten usw., also alles, was zur Freierverfolgung dazu gehört - legitim ist, ist das eine Sache, gegen die man dann nichts mehr tun kann. Es ist dann legal. Aber die SexarbeiterInnen dürfen dieses angeblich "wohlmeinende Verhalten" der staatlichen Organe trotzdem noch übergriffig finden, und sollten dies rechtzeitig kommunizieren, bevor es zu spät ist.
Einfach auf die Formel gebracht:
Nordisches Modell = Freierbestrafung = Freierverfolgung/-suche = Überwachung/Observierung von Prostituierten = mit Stalking vergleichbar = wird von den SexarbeiterInnen als übergriffig empfunden.
Oder noch kürzer:
VertreterInnen des Nordischen Modells fordern übergriffiges Verhalten der staatlichen Organe gegenüber den seit mehr als 20 Jahren entkriminalisierten SexarbeiterInnen (denn die Verfolgung und Bestrafung der Freier ist nur auf dem Wege dieses übergriffigen Verhaltens gegenüber SexarbeiterInnen in der Realität umsetzbar).
Eddy
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Saarländischer Rundfunk berichtet über Bündnis Nordisches Modell
@Eddy
Interessante Analyse.
Aber wenn ein Gesetz verabschiedet ist kann grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht noch korrigierend eingreifen..,wenn es den will....
Kasharius grüßt dich
Interessante Analyse.
Aber wenn ein Gesetz verabschiedet ist kann grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht noch korrigierend eingreifen..,wenn es den will....
Kasharius grüßt dich
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 693
- Registriert: 20.12.2014, 13:53
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Saarländischer Rundfunk berichtet über Bündnis Nordisches Modell
Was "Entkriminalisierung" angeht: § 184f StGB (gilt noch!) ist kein Thema in der Aboli-Fraktion.
Lautes Schweigen.
Lautes Schweigen.