LokalNachrichten: WEINHEIM (D)

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certik
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LokalNachrichten: WEINHEIM (D)

Beitrag von certik »


Weinheim.

Die Nachbarn sind ausreichend geschützt


Aufgrund einer Laune der baden-württembergischen Gesetzgebung hätte es vorbildlich werden können, wenn man die Vorstellungskraft bemüht hätte: Weinheim als Zentrum der Lust. Aus irgendeinem Grund sieht das Landesrecht vor, dass in Städten ab 35.000 Einwohnern Prostitution nicht verboten werden kann. Warum genau diese Zahl, mag das Geheimnis der Landesväter bleiben, es ist auch nicht weiter von Interesse. Von Interesse ist, dass Weinheim 42.000 Einwohner hat und somit Prostitution in Weinheim stattfinden darf, im Grenzgebiet zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz, die weitaus strengere Regeln haben. Weinheim hätte eine Oase der Lust werden können. Theoretisch zumindest....

Den ganzen Text findet Ihr hier:
www.badenladies.de

LG certik
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Zwerg
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LokalNachrichten: WEINHEIM

Beitrag von Zwerg »

Die Nachbarn sind ausreichend geschützt

(nam/zg) Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach seinem Vororttermin in Weinheim die Klage von Nachbarn gegen den Bauvorbescheid für die Hildebrand’sche Mühle abgewiesen. Die Stadt hielt es für zulässig, die Mühle in eine "Freizeit-, Sport- und Saunaeinrichtung" umzuwandeln – mit der Möglichkeit, "gegen Vergütung Verträge über sexuelle Dienstleistungen abzuschließen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Die Anwohner wehrten sich gegen das Vorhaben und argumentierten, dass das Vorhaben nicht in die von Wohnbebauung geprägte Umgebung passe. Außerdem würde der bordellartige Betrieb eine milieubedingte Unruhe in das Gebiet bringen und das Wohnen beeinträchtigen. Ferner sei Folgekriminalität zu befürchten.

Das Gericht hatte den Baubescheid nach der Verhandlung Ende April für rechtens erklärt und begründet jetzt sein Urteil. Unter anderem verletze der Bauvorbescheid keine baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der klagenden Nachbarn dienen. Auch die im April in Kraft getretene Sperrbezirksverordnung spiele dabei keine Rolle. Das Gericht war der Ansicht, dass das Bauvorhaben und das Anwesen einer der Klägerinnen in zwei verschiedenen Baugebieten liegen. Diese würden durch die Birkenauer Talstraße und die Weschnitz getrennt. Das geplante Bordell beeinträchtige daher nicht das Wohnen der Klägerin. In Gebieten, in denen es – wie hier der Fall – keinen Bebauungsplan gibt, könne ein Nachbar eine Bebauung in einem fremden Gebiet nicht abwehren.

Die Klage der anderen Nachbarin bleibe schon deshalb ohne Erfolg, weil diese das Vorhaben zunächst nur aus religiösen Gründen abgelehnt habe und mit ihren später vorgebrachten baurechtlichen Einwendungen ausgeschlossen sei.

Auch im Übrigen würden die Klägerinnen nicht in ihren Nachbarrechten auf Rücksichtnahme verletzt. Die Richter befanden, dass die Anwesen durch das Bordell in ihrer Wohnsituation nicht unzumutbar betroffen wären. Außerdem würden keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit dem Betrieb strafbare Handlungen einhergehen könnten. Die Furcht der Klägerinnen vor Kriminalität stufen die Richter als "unspezifisch" ein: Im Bordell solle kein Alkoholausschank stattfinden. Und die Eingangskontrolle des Betreibers stelle sicher, dass nur volljährige Personen Zugang erhalten.

Der Betrieb grenze auch nicht unmittelbar an die Grundstücke der Klägerinnen. Bepflanzungen sowie bauliche Maßnahmen würden das Areal weiter abgrenzen. Diese Abschirmung und die Entfernung schütze die Grundstücke der Klägerinnen vor möglichen Beeinträchtigungen durch das Bordell.

Darüber hinaus gehen die Richter davon aus, dass das Objekt keine Außenwirkung haben wird. Anstößiges Verhalten von Besuchern oder Belästigung von Passanten seien nicht zu erwarten. Den zusätzlichen Autoverkehr stufen die Richter als "zumutbare Belastung" ein, da die Birkenauer Talstraße schon jetzt erheblich vorbelastet sei. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung nur zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird.

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annainga
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Beitrag von annainga »

Die Stadt hielt es für zulässig, die Mühle in eine "Freizeit-, Sport- und Saunaeinrichtung" umzuwandeln – mit der Möglichkeit, "gegen Vergütung Verträge über sexuelle Dienstleistungen abzuschließen".

Das Gericht hatte den Baubescheid nach der Verhandlung Ende April für rechtens erklärt und begründet jetzt sein Urteil. Unter anderem verletze der Bauvorbescheid keine baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der klagenden Nachbarn dienen.

Auch die im April in Kraft getretene Sperrbezirksverordnung spiele dabei keine Rolle.

Das geplante Bordell beeinträchtige daher nicht das Wohnen der Klägerin.


Außerdem würden keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit dem Betrieb strafbare Handlungen einhergehen könnten.

Die Furcht der Klägerinnen vor Kriminalität stufen die Richter als "unspezifisch" ein.

Darüber hinaus gehen die Richter davon aus, dass das Objekt keine Außenwirkung haben wird. Anstößiges Verhalten von Besuchern oder Belästigung von Passanten seien nicht zu erwarten.

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Nachbarklage gegen bordellartigen Betrieb in Weinheim ohne Erfolg

Datum: 11.06.2007

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 11.06.2007

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage von Nachbarn gegen den Bauvorbescheid zur Änderung der Nutzung der ehemaligen Hildebrandschen Mühle in Weinheim in eine Freizeit-, Sport- und Saunaeinrichtung mit der Möglichkeit, gegen Vergütung Verträge über sexuelle Dienstleistungen abzuschließen, abgewiesen.

Mit der Klage gegen den Bauvorbescheid der Stadt Weinheim wurde insbesondere geltend gemacht, das Vorhaben passe nicht in die von Wohnbebauung geprägte Umgebung. Der bordellartige Betrieb bringe eine milieubedingte Unruhe in das Gebiet und beeinträchtige das Wohnen. Ferner sei eine umfangreiche Folgekriminalität zu befürchten.


Nach den nunmehr vorliegenden Urteilsgründen verletzt der Bauvorbescheid keine baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der klagenden Nachbarn dienen. Die im April 2007 in Kraft getretene Sperrbezirksverordnung für die Stadt Weinheim spielte in diesem Verfahren keine Rolle. Wie die 5. Kammer unter Verweis auf ihre Feststellungen anlässlich der in der mündlichen Verhandlung am 26.04.2007 durchgeführten Ortsbesichtigung ausführte, liegen das Bauvorhaben und das Anwesen einer der Klägerinnen bereits in zwei verschiedenen Baugebieten. Diese würden durch die Birkenauer Talstraße - einer Landesstraße mit einem täglichen Verkehrsaufkommen zwischen 12.000 und 18.000 Fahrzeugen - und den Verlauf des Flusses Weschnitz getrennt.

Das Vorhaben beeinträchtige daher nicht das Wohnen dieser Klägerin. In Gebieten, in denen - wie hier - ein Bebauungsplan nicht bestehe, könne ein Nachbar eine Bebauung in einem fremden Gebiet nicht abwehren. Die Klage der anderen Klägerin bleibe allein schon deshalb ohne Erfolg, weil diese im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren das Vorhaben nur aus religiösen Gründen abgelehnt habe und mit ihren erst im Rahmen des Widerspruchs- und Klageverfahrens vorgebrachten baurechtlichen Einwendungen nach der baden-württembergischen Landesbauordnung ausgeschlossen sei.

Auch im Übrigen würden die Klägerinnen nicht in ihren Nachbarrechten auf Rücksichtnahme verletzt. Die Anwesen der Klägerinnen würden durch das Vorhaben, das Prostituierten die Möglichkeit eröffne, dort ihrer Tätigkeit nachzugehen, in ihrer Wohnsituation nicht unzumutbar betroffen. Die Einrichtung ziele nach der Beschreibung im Antrag der Bauherrin auf eine „allgemeine körperliche und seelische Entspannung in gediegener Atmosphäre“ mit der Möglichkeit, gegen „entsprechende Vergütung sexuelle Dienstleistungen“ abzurufen. Nach der Betriebskonzeption bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass mit dem Betrieb des Vorhabens strafbare Handlungen einhergingen. Der Aspekt der Folgekriminalität stehe dem Vorhaben ebenfalls nicht entgegen. Selbst wenn Kriminalität als einer nicht ausschließbaren Begleiterscheinung eines Bordellbetriebs städtebauliche Relevanz zukäme, wäre das Vorhaben nicht als rücksichtslos einzustufen. Die Besorgnis der Klägerinnen, der Betrieb und sein Umfeld könnten sich zu einem Raum für Straftaten entwickeln, sei unspezifisch. Konkrete greifbare Anhaltspunkte bestünden dafür nicht. In dem geplanten Bordellbetrieb solle kein Alkoholausschank stattfinden. Die Eingangskontrolle des Betreibers stelle sicher, dass ausschließlich volljährige und mit dem Betriebsgegenstand vertraute Personen Zugang erhalten. Das Vorhaben grenze auch nicht unmittelbar an die Grundstücke der Klägerinnen. Die Art der Nutzung des Areals werde ihnen gegenüber nicht erkennbar. Dafür würden die vorgesehenen Bepflanzungen sowie bauliche Maßnahmen sorgen. Die Grundstücke der Klägerinnen seien aufgrund der Entfernung und der baulichen Abschirmungen insbesondere nicht zwangsläufig der ständigen Wahrnehmbarkeit von Eindrücken optischer oder akustischer Art, die jeweils betriebsbedingt auf dem Vorhabengrundstück ausgelöst werden könnten, ausgesetzt. Darüber hinaus werde das Objekt selbst keine auf seinen Betriebsgegenstand hindeutende Außenwirkung haben, auch der Zufahrtsbereich werde neutral gestaltet. Sonstige denkbare unerwünschte soziale „Außenwirkungen“ eines Bordellbetriebs, wie etwa anstößiges Verhalten von Besuchern oder Belästigung von Passanten bei der Suche des Bordellbetriebs, seien nach Lage des Vorhabens und der konkreten Betriebskonzeption nicht zu erwarten. Schließlich stelle die Befürchtung, Freier könnten ihr Auto in einiger Entfernung vom Vorhaben parken und dann an den Häusern der Birkenauer Talstraße entlang laufen, keine nachbarrelevante Beeinträchtigung dar. Ein solches Verhalten sei nicht zu erwarten, denn es gebe angesichts der hohen Zahl vorzuhaltender Parkplätze für die Benutzer des Vorhabens bereits objektiv keinen Anlass, Fahrzeuge außerhalb des Vorhabengrundstücks abzustellen. Auch aufgrund des zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs sei mit keinen unzumutbaren Belastungen zu rechnen. Denn die Birkenauer Talstraße sei schon jetzt erheblich vorbelastet.

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2007 - 5 K 2087/06 -. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung nur zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils zu stellen.

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

BIZARRER BORDELL-STREIT
Eine Stadt erregt sich



Das beschauliche Weinheim an der Bergstraße entwickelt sich zu einem Eldorado der Sex-Dienstleistung. Ein neues Megabordell in einer denkmalgeschützten Mühle sorgt jetzt für Ärger - eine Bürgerinitiative macht mobil gegen das Projekt. "


17. September 2006



BIZARRER BORDELL-STREIT

Eine Stadt erregt sich


Das beschauliche Weinheim an der Bergstraße entwickelt sich zu einem Eldorado der Sex-Dienstleistung. Ein neues Megabordell in einer denkmalgeschützten Mühle sorgt jetzt für Ärger - eine Bürgerinitiative macht mobil gegen das Projekt.


Weinheim - Das Wichtige ist das Äußere, zumindest für die Denkmalbehörde in Weinheim. Und nach vielen Jahren scheint jetzt ein Investor bereit, die historische Getreidemühle am Stadtrand der 42.000 Einwohner zählenden Stadt im Rhein-Neckar-Kreis zu renovieren.

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Foto: SPIEGEL TV
Video: SPIEGEL TV
230.000 Euro aus öffentlichen Mitteln sind eingeplant, um die Verwandlung der Industrieruine in ein Megabordell zu unterstützen. Doch die horizontale Nutzung der Gewerbefläche stößt auf Widerstand: Eine Anti-Puff-Bewegung macht gegen das Projekt mobil.

"Sex-Dienstleistungen gibt es in Weinheim schon mehr als genug" sagt Hans Bayer, ein ehemaliger Richter und Begründer einer Bürgerinitiative mit über 200 Mitgliedern. Er verweist auf "sechs Bordelle, zwei Swinger-Clubs, Sado-Maso-Dominas und diverse Homosexuellen-Parkplätze".

Das neue Bordell in der alten Mühle würde den Fremdenverkehr jedoch weiter ankurbeln: Bis zu vierzig Prostituierte sollen dann in dem alten Gemäuer arbeiten. Genehmigt wurden, laut Bauvorbescheid "Freizeit-, Sport und Saunaeinrichtung mit der Möglichkeit gegen Vergütung Verträge über sexuelle Dienstleistungen abzuschließen".


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annainga
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Weinheim: Stadt sieht Möglichkeit, Bordell zu verhindern

Beitrag von annainga »

Weinheim: Stadt sieht Möglichkeit, Bordell zu verhindern

Die Stadt Weinheim sieht erstmals eine Chance, ein Großbordell in der Hildebrand’schen Mühle zu verhindern. „Wir stehen zu unserem Wort, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, erklärte Oberbürgermeister Heiner Bernhard, „und wir werden es versuchen“. Wie Bernhard und Joachim Stoner, der Leiter des Baurechtsamtes, bestätigten, könnte die Sperrgebietsverordnung als Instrument dienen, die Bordellnutzung abzuwehren. „Wenn morgen der Bauantrag kommen sollte, werden wir ihn ablehnen“, kündigt Bernhard an.

http://www.echo-online.de/suedhessen/te ... ?id=484120

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Re: Weinheim: Stadt sieht Möglichkeit, Bordell zu verhindern

Beitrag von StauneBaer »

Baurecht vs. Prostitutionsgesetz?
annainga hat geschrieben:"Wenn morgen der Bauantrag kommen sollte, werden wir ihn ablehnen", kündigt Bernhard an.
Es ist schon arg bedenklich, wie sogenannte "Demokraten" mit Richtersprüchen und daraus resultierenden Gesetzeslagen umgehen, sobald sie meinen, sich damit im Mainstream zu befinden.

Gruß SB

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Moderne Prostitutionsausgrenzung

Schwere Zeiten für Investoren a la Goldentime. Aber Kapital ist grenzenlos mobil und elektronisch/digital natürlich schneller als politisch/behördliche Entscheidungen.

Dies wird sicher so dafür sorgen, daß noch viele weitere Sperrgebietsverordnungen flächendeckend verabschiedet werden, solange der Bevolkerung nicht einsichtig gemacht wird, daß Prostitution eine Kulturleistung ist. Wo Qualität allerdings nur durch Kultivierung entstehen kann und die negativen bestehenden Verhältnissen teilweise lediglich Ausdruck der herrschenden Ausgrenzung und Mißachtung sind.





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Marc of Frankfurt
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Weinheim gegen Prostitution

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Stadt sucht seriöse Investoren

Drei Verbote für Bordelle in Weinheim


Vom 21.12.2007

gö. WEINHEIM Die Stadt Weinheim geht mit weiter wachsender Entschlossenheit gegen Prostitution in ihrem Stadtgebiet vor [Also keine Wirtschaftsförderung oder Arbeitsplatzinitiativen für freiwillige Frauen!].

Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat jetzt drei Nutzungsuntersagungen für Bordelle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution ausgesprochen, wie Bürgermeister und Baudezernent Dr. Torsten Fetzner gestern bestätigten [Baurecht statt ProstG zur Prostitutionskontrolle instrumentalisiert].

Unterdessen rückt eine alternative Nutzung der Hildebrand´schen Mühle mittlerweile immer mehr in den Bereich des Möglichen. Fetzner und Oberbürgermeister Heiner Bernhard bestätigten, dass die Suche nach seriösen Immobilienentwicklern vorangeschritten sei.

"Es gibt ein paar Investoren, die sich stark interessieren", so Fetzner. Und OB Bernhard wiederholte sein Angebot, bei einer anderen Art der Nutzung könnten städtische und staatliche Fördermittel fließen. Immer wieder war in den letzten Monaten von einer gemischten Nutzung mit einem Hotel und Gastronomie die Rede. Fetzner: "Ich bin mittlerweile sehr zuversichtlich, dass kein Großbordell kommen wird." Die entsprechenden Pläne dazu hatten bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil der Bordellbetreiber ob des historischen Gebäudes sogar Fördermittel der Denkmalpflege hätte in Anspruch nehmen können.

Gestärkt durch eine Sperrgebietsverordnung, geht die Zweiburgenstadt seit einiger Zeit rigoros mit Bordellen um und verbietet Betriebe dieser Art, wenn es dazu gesetzliche Möglichkeiten gibt. An drei von insgesamt sechs Standorten hat das Baurechtsamt nun eine Handhabe erkannt: im Ortsteil Sulzbach, im Käsackerweg nahe des "Naturin"-Firmengeländes und in der Kapellenstraße unweit des Hauptbahnhofes. Unter anderem geht es darum, dass dort so genannte Wohnungsprostitution genehmigt war. Allerdings hatte die Polizei darüber Kenntnisse erlangt, dass jetzt wechselndes Personal seinem Gewerbe nachgeht, also keinesfalls dort wohnende Damen. In Sulzbach ist sogar eine "Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug" möglich, wie Rolf Pflästerer vom Weinheimer Baurechtsamt bestätigte. In den anderen beiden Betrieben sah das Rathaus unter anderem wegen eines Betreiberwechsels einen Grund, einzuhaken. Dort müsse allerdings eine gesetzliche Frist der Nutzungsuntersagung von zwei Monaten eingehalten werden.

Mit dieser harten Gangart gegenüber Prostitution gleicht die Bergstraßenstadt immer mehr die in Baden-Württemberg geltende Gesetzeslage aus, nach der in Städten über 35.000 Einwohner Prostitution grundsätzlich zulässig ist. Das führte dazu, dass sich die Stadt mit ihren 43.000 Einwohnern in der Vergangenheit oft gegen die Ansiedlung nicht wehren konnte.

Auch eine Bau-Anfrage nach einem Großbordell in der denkmalgeschützten Hildebrand´schen Mühle musste zunächst befürwortet werden. Seit das Regierungspräsidium in Karlsruhe auf Drängen der Stadt aber eine Sperrgebietsverordnung erlassen hat, sieht sich Weinheim im Kampf gegen weitere Betriebe gestärkt. Das Vorgehen zeige mittlerweile auch präventive Erfolge, so Rolf Pflästerer. Er berichtet: "Die Anfragen nach Bordellstandorten gehen im Moment gegen Null."

http://www.wormser-zeitung.de/rhein-mai ... id=3098053





Mehr zu Prostitutionskontrolle per Baurecht:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1226





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Marc of Frankfurt
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Kein ältestes Gewerbe in der alten Mühle :-(

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Weinheim: Nach langem Tauziehen doch kein Groß[?]bordell in der Mühle

Weinheim. Nach jahrelangem Tauziehen wird doch kein Großbordell in einer historischen Mühle im nordbadischen Weinheim entstehen. "Bis auf weiteres kommt da kein Bordell rein", sagte heute ein Stadtsprecher. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz habe den Bauantrag einer Bad Homburger Grundstücksgesellschaft formal abgelehnt.

In Absprache mit den Mühlenbesitzern versucht die Stadt nun, andere Investoren für eine alternative Nutzung des Industriedenkmals zu gewinnen - "in gastronomischen, künstlerischen und gewerblichen Bereichen". Die Stadt geht daher nicht davon aus, dass die Besitzer gegen die Ablehnung klagen werden.

Der Bauantrag wurde mit Blick auf eine Sperrgebietsverordnung abgewiesen, die seit März 2007 in Weinheim gilt. [Wurde die Sperrgebietsverordnung deswegen erlassen?] Die Verordnung schließt Prostitution in weiten Teilen des Stadtgebiets aus. Die Regelung räumt zwar bereits bestehenden Betrieben Bestandsschutz ein - für den genehmigten Bauvorbescheid aus dem Jahr 2005 gelte dies jedoch nicht, hieß es. Um den Einzug eines Bordells in die denkmalgeschützte Mühle gibt es seit Jahren erregte Debatten.

(dpa)
morgenweb.de/region/rhein_neckar_ticker/artikel/regionalticker_17639.html

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nina777
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Beitrag von nina777 »

Gericht: Weinheimer Sperrgebietsverordnung wird nicht gekippt

Eventuell Ausnahmeregelung für Hildebrand'sches Anwesen

Bordell in der Zwickmühle

Von unserem Redaktionsmitglied Martin Geiger

Mannheim/Weinheim. Der erste Senat des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) war gestern in Mannheim in "großer Besetzung" angetreten, wie es der Vorsitzende Richter und Präsident des VGH, Dr. Karl-Heinz Weingärtner, ausdrückte. Immerhin ging es um eine Frage, die seit Jahren die ganze Region, vor allen Dingen aber die Stadt Weinheim beschäftigt: Darf in der bekannten Hildebrand'schen Mühle ein Bordell eingerichtet werden? Eine Antwort darauf konnten die fünf Richter bei der Eröffnung des Verfahrens über die Gültigkeit der seit 2007 in Weinheim geltenden Sperrgebietsverordnung noch nicht geben. Das Urteil soll am Montag veröffentlicht werden.

Wer sich davon jedoch eine abschließende Entscheidung über die künftige Nutzung des historischen Bauwerks erwartet, dürfte enttäuscht werden. Denn der Streit um die "Bordellmühle" ist so vertrackt, dass er an verschiedenen Fronten ausgetragen wird - was mit der Entstehungsgeschichte zu tun hat.
Investition von drei Millionen Euro

Seit die Eigentümer des Anwesens, die Bad Homburger Immobilienfirma Merkur, Anfang 2004 mit der Idee an die Kommune herangetreten ist, im Mühlweg 12 für rund drei Millionen Euro ein Freudenhaus zu bauen, wird in Weinheim über das Vorhaben heftig diskutiert. Im Frühjahr 2005 hat die Stadt eine entsprechende Bauvoranfrage positiv beantwortet, sprich: den Besitzern signalisiert, dass sie das Bordell genehmigen werde. "Leider", wie man heute erklärt, "weil es baurechtlich nicht abzulehnen war".

Den Antrag auf Erlass einer Sperrgebietsverordnung, die es der Kommune ermöglicht, Prostitution in gewissen Gebieten zu verbieten, lehnte das Regierungspräsidium im gleichen Jahr ab, weil es dafür keine ausreichenden Gründe gebe. Die waren jedoch offensichtlich zwei Jahre später vorhanden, denn 2007 erließ die Karlsruher Behörde eine solche Regelung: mit der Begründung, dass zwischenzeitlich zahlreiche einschlägige Anfragen eingegangen seien und eine "Überfrachtung" drohe. Daraufhin lehnte die Stadt im Mai dieses Jahres unter Berufung auf die Verordnung den Bauantrag ab.

So wird inzwischen auf drei Ebenen über das delikate Thema gestritten. Die Mühlenbesitzer haben beim Regierungspräsidium Widerspruch gegen den abgelehnten Bauantrag eingelegt, weil die Bauvoranfrage genehmigt wurde. Gegen diese wiederum hat eine Nachbarin geklagt, weil sie sich von einem Freudenhaus belästigt fühlen würde. Doch zunächst soll die dritte Frage geklärt werden: ob die Sperrgebietsverordnung überhaupt gültig ist.

Das bezweifelte die Merkur GmbH und hatte deshalb den VGH angerufen. Dessen Präsident Weingärtner reduzierte gestern das Verfahren nach wenigen Minuten geschickt auf die Frage, ob das Areal der Hildebrand'schen Mühle vom allgemeinen Verbot ausgenommen werden muss. Somit steht die Verordnung insgesamt nun nicht mehr auf der Kippe.

Doch auch eine Sonderregelung solle es nicht geben, argumentierte das Regierungspräsidium. Schließlich müssten regelmäßig Schüler an der alten Industrieanlage vorbeifahren, die zudem ob ihrer exponierten Lage nicht unauffällig betrieben werden könne. So seien der öffentliche Anstand und der Schutz der Jugend gefährdet. Allerdings musste die Behörde zugeben, dass sie beim Erlass der Sperrgebietsverordnung davon ausging, das dortige Bordell sei bereits genehmigt und werde deshalb auch eingerichtet.

Der Rechtsanwalt der Mühlenbesitzer, Michael Karthal, hielt dem entgegen, dass auch baurechtliche Vorgaben, etwa bezüglich des Anfahrtswegs, das öffentliche Schutzbedürfnis garantieren könnten. Zudem gebe es für ihn keinen wesentlichen Unterschied zwischen anderen Ausnahmeflächen und dem Gebiet an der Weschnitz.

Ihre Sicht der Dinge wollen die Richter am Montag verkünden. Doch unabhängig von ihrem Urteil könnte es auch zu einem Kompromiss kommen. Denn sowohl Stadt als auch Immobilienfirma betonen, dass sie einer alternativen Nutzung des Geländes offen gegenüber stehen - wenn es sich wirtschaftlich rechnet. Der Investor erhofft sich für diesen Fall finanzielle Zuschüsse, die Kommune ist grundsätzlich bereit sie zu gewähren: fraglich ist nur noch die Höhe. Insofern wird mit dem Urteil auch entschieden, wer bei diesem Verhandlungspoker die besseren Karten in der Hand hält.

http://www.morgenweb.de/region/metropol ... 45254.html
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Emissionen und Einbildungskraft

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Was an der Prostitution am meisten die Nachbarn stört ist die Tatsache, dass die Nachbarn wissen, dass Prostitution stattfindet.


Das ist wie ein Ohrwurm oder Tinitus, den man nicht zu packen bekommt.

Das ist wie der Kampf gegen angebliche Umweltverschmutzung einer Anlage durch eine angebliche aber nicht meßbare Strahlung.



Auch wenn die Mühle später mal wie ein Luxushotel in einer denkmalgeschützen Mühle aussehen würde, die ganze Stadt und weit darüber hinaus wissen es ist die 'Bordellmühle' und das ist für viele unerträglich und Grund genug für Bürgerproteste dagegen.

Somit ist der Presserummel um diesen Fall zwar die beste Werbung für das Projekt aber zugleich auch der wichtigste Grund dagegen, dass nämlich Prostitution nicht mehr wie gefordert diskret d.h. unsichtbar zu betreiben wäre.

Das ist genauso bei der Prostitution in der Privatwohnung. Im moment der Enttarnung können die Nachbarn nicht mehr schlafen, weil sie die schrecklichsten oder lüsternsten Gedanken hegen...

Wer ist jetzt Schuld an ihrem Leiden?





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Beitrag von ehemaliger_User »

@Marc

Treffend formuliert!
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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VGH urteilt PRO Bordell !!!

Beitrag von nina777 »

15. Dezember 2008

Grünes Licht für Rotlichtbetrieb

Mannheim - Grünes Licht für einen Rotlichtbetrieb in Weinheim: Nach jahrelangem Streit um ein geplantes Großbordell haben die Besitzer vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einen Sieg errungen. Grundsätzlich hatten die Mannheimer Richter zwar nichts gegen ein Verbot für Freudenhäuser in der Stadt. Die vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe erlassene Sperrgebietsverordnung sei aber ausnahmsweise nicht für die historische Mühle gültig, in die das Bordell einziehen soll, urteilte der VGH nach Angaben vom Montag. Der Grund: Die Besitzer wollen es abschotten. Das RP hatte die Prostitution in weiten Teilen von Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) verboten, um der „Flut von Anträgen“ Herr zu werden.(Az: 1 S 2256/07)

Ein Sprecher der Stadt bedauerte zwar die VGH-Entscheidung, verwies aber auch auf Gespräche mit dem Investor und mögliche Alternativen für die Mühle. „Wir sind momentan sehr zuversichtlich, dass etwas anderes in das Gebäude kommt“ sagte Roland Kern der Deutschen Presse-Agentur dpa. Eine andere Nutzung der Mühle zum Beispiel als Restaurant, Bürogebäude oder als Hochschule sei auch dem Investor lieber und könnte zudem einen Sanierungszuschuss des Wirtschaftsministeriums erhalten.

Nach Auffassung des VGH ist Prostitution zwar nicht mehr automatisch als sittenwidrig anzusehen. „Sie kann aber, wenn sie und ihre Begleitumstände nach außen in Erscheinung treten, zur Wahrung des öffentlichen Anstands und zum Schutz der Jugend weiterhin besonderen Beschränkungen unterworfen werden“, entschied der 1. VGH- Senat. Das RP habe „zu Recht davon ausgehen dürfen, dass bei dem zu befürchtenden Anstieg der Prostitution in Weinheim auch ein Personenkreis angezogen werde, der auf Diskretion keinen Wert lege“. Eine Revision ließ der VGH nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Bei seiner Klage vor dem VGH hatte der Investor auf einen Bauvorbescheid aus dem Jahr 2005 gepocht. Dieser hatte das Bordell in dem historischen Industriedenkmal, der „Hildebrand'schen Mühle“, genehmigt. Später hatte das Rathaus eine Genehmigung jedoch verweigert. Die Sperrgebietsverordnung aus dem März 2007 wird nach Angaben der Stadt im Ganzen keineswegs von den Investoren angezweifelt. Erlaubt sind die Freudenhäuser nur in speziell ausgewiesenen „Toleranzzonen“.

Durch die Verordnung hat sich die Lage in Weinheim nach Überzeugung Kerns keineswegs weiter verschlechtert. „Im Gegenteil, der Trend wurde gestoppt“, zeigte er sich zufrieden. Es seien bereits mehrere Anträge auf neue Bordelle abgelehnt und ein älterer Betrieb in ein Industriegebiet am Stadtrand verlagert worden.

http://www.stimme.de/suedwesten/nachric ... 60,1416267
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RE: LokalNachrichten: WEINHEIM (D)

Beitrag von annainga »

Weinheim: Stadt lehnt Kauf der Hildebrand'schen Mühle ab

Kommt nun das Bordell?

Weinheim. Die Angst vor einem Großbordell in Weinheim geht wieder um, seit sich der Gemeinderat am Mittwochabend gegen den Kauf der Hildebrand'schen Mühle für 1,5 Millionen Euro ausgesprochen hat. Schließlich hatte der Rechtsanwalt der Eigentümer, Michael Karthal, im Vorfeld der Sitzung angekündigt, dass "andernfalls die Rechte aus der Baugenehmigung umgesetzt werden". Und die lassen ein Großbordell ausdrücklich zu.

Ende 2008 vor Gericht gescheitert

Die Stadt Weinheim hatte dies zu verhindern versucht, war aber Ende 2008 vor Gericht gescheitert. Gleichwohl steht im Moment anscheinend kein Investor bereit, der sofort ein Großbordell in der Mühle einrichten würde. Karthal hielt sich gestern im Gespräch mit unserer Zeitung zwar sehr zurück. Auf die Frage, ob es denn für ein entsprechendes Etablissement bereits einen Investor gebe, antworte er vieldeutig: "Wir würden einen finden."

Der potenzielle neue Projektentwickler, Werner Pitzius, der Pläne für eine gemischte Nutzung des Areals für Wohnen und Dienstleistung verfolgt (wir berichteten), wollte gestern keine Stellungnahme zur aktuellen Debatte abgeben. Auch das "Bündnis für Weinheim" gab keine Erklärung ab.

Rechtsanwalt Karthal verwies gestern ansonsten auf Dienstag. Dann werden sich Eigentümer, Rechtsanwalt und Grundstücksverwaltungsgesellschaft treffen.

Als "entlarvend" bewertete der Rechtsanwalt in diesem Zusammenhang die Äußerungen des seitherigen Leiters des Amtes für Stadtentwicklung, Henning Keune. Dieser hatte Kritik wegen des fehlenden Verkehrswertgutachtens damit gekontert, dass die Strategie der Stadt bis zum Gerichtsentscheid immer auf ein Verbot eines Großbordells ausgerichtet gewesen sei und nie auf den Kauf der Immobilie. Warum, so Karthal, habe die Stadt dann seit mehr als einem Jahr mit den Eigentümern über den Kauf verhandelt?

http://www.morgenweb.de/region/heppenhe ... 17791.html

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Beitrag von nina777 »

18.6.2009

Die Burgen bleiben, die Bordelle verschwinden

Weinheim. Unter der Wirtschaftskrise leidet in Weinheim nicht nur die Kämmerei, wenn sie immer größer werdende Löcher im ohnehin spärlich gefüllten Stadtsäckel feststellt – wegen ausbleibender Gewerbesteuer. Nun stöhnt auch das älteste Gewerbe der Welt, das der Stadt mit den zwei Burgen einen zweifelhaften Ruf bescherte. Zumindest litt Weinheim unter dem großen Interesse potenzieller Bordellbetreiber, die ihre Betriebe irgendwie verstärkt in der beschaulichen Stadt an der Bergstraße unterbringen wollten.

Doch dieser Trend scheint sich jetzt umzukehren: Die Stadt hat einige Bordelle geschlossen und sich vor Gerichten gegen Betreiber durchgesetzt, die gegen diese Schließungen klagten. Gerade hat ein Betreiber sein Haus komplett abgemeldet – künftig werden keine blauen und rosafarben Neonröhren mehr die Hauptstraße ausleuchten und so "den Verkehr gefährden", wie ein besorgter Stadtrat einmal bemerkte. Die Verwaltung hofft nun, dass sich gerade dieser prominente Standort nahe der Hauptstraße als unrentabel herausgestellt hat, schließlich hatten sich schon mehrere Lauf- und Freudenhäuser sowie Eroscenter dort einquartiert. Und wo einst ein Sauna- und FKK-Club in einer abgelegenen Nebenstraße eröffnen sollte, wird heute wohl ein Maschinenlager mit Werkstätten eingerichtet.

"Auch das Bordellgewerbe hat wohl mit der Wirtschaftkrise zu kämpfen," schlussfolgert Baubürgermeister Torsten Fetzner. Insofern hat die Krise in Weinheim auch ihre guten Seiten. Fetzner glaubt nicht mehr daran, dass ein Bordell in der Hildebrand’schen Mühle entstehen wird. Sie brachte Weinheim seinerzeit bundesweit in die Schlagzeilen. Oberbürgermeister Heiner Bernhard sagt: "Es war eine harte Zeit für uns, als damals der Fokus der Öffentlichkeit wegen der Hildebrand’schen Mühle auf uns gelenkt war." "Bordellstadt", das ist für ihn ein Trugbild: "Wir sind das nicht, und wir waren das nie."

Die Diskussionen um dieses und andere geplante Bordelle brachten der Stadt 2007 schließlich eine Sperrgebietsverordnung, die Prostitution außerhalb gewisser Toleranzzonen verbietet. "Waren wir vorher in einer genehmigungsrechtlichen Misere, so haben wir nun Vorteile, die wir in der Praxis nutzen", resümiert der OB. Er ist überzeugt, dass die aktuelle Entwicklung auch die Hildebrand’sche Mühle berühren wird. An ein Bordell im Industriedenkmal glaubt Bernhard nicht mehr – auch wenn die Eigentümer jederzeit ihre Baugenehmigung abrufen können. Sie erwecken aber eher den Anschein, als wollten sie die Immobilie nur so schnell wie möglich loswerden: Die Stadt hätte sie für 1,5 Millionen Euro kaufen können. Eine Option, die in dieser Woche ausgelaufen ist.

Gerade wird ein Gutachten erstellt, das den Wert des Grundstücks und der Mühle ermittelt – eine Voraussetzung, um das Areal überhaupt zu kaufen. Solange die Folgekosten aber nicht klar sind, ist das für die Stadt keine Option, stellt Bürgermeister Fetzner klar. Stattdessen bemüht man sich um Fördergelder, um die Immobilie für Investoren interessant zu machen, die sie eben nicht in ein Freudenhaus umbauen wollen. Eine Million Euro stellt die Stadt zur Verfügung – Geld, das für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs gedacht war. Solche Fördergelder sind zwingend, um überhaupt Investoren für das problematische Areal zu interessieren. Zwei soll es noch geben: Sie könnten die Mühle umbauen in Wohnungen, Arztpraxen und Büros.

http://www.rnz.de/zusammen11/00_2009061 ... winden.php
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Beitrag von nina777 »

14.07.2009

GAL stellt Antrag gegen „Flatrate-Bordell"

Weinheim. (zg) Die GAL-Fraktion im Gemeinderat fordert das Verbot so genannter "Flatrate-Angebote" in der Prostitution, und hier insbesondere die Untersagung des "Flatrate-Bordellbetriebs" in Weinheim: "Hier wirbt seit geraumer Zeit ein Etablissement in der Bergstraße 16 unter dem Namen ’Penthouse Weinheim’ mit widerlichen Flatrate-Angeboten. Das muss unverzüglich gestoppt werden", sagte die Fraktionsvorsitzende Elisabeth Kramer.

Die GAL richtete einen entsprechenden Antrag an den Oberbürgermeister. "Derartige widerliche Angebote sind ein neues Phänomen mit menschenverachtenden Verhältnissen für die dort arbeitenden Prostituierten," sagte Uli Sckerl. Die GAL wolle, dass alle Möglichkeiten überprüft und ausgeschöpft würden, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Er gehört im Landtag zu den Initiatoren eines Antrags aller vier Landtagsfraktionen, die zusammen ein Verbot von "Flatrate-Bordellen" fordern. Die GAL-Fraktion will zunächst alle Möglichkeiten geprüft sehen, ob es nicht allgemeine oder arbeitsrechtliche Möglichkeiten auf der Grundlage bestehender Gesetze gibt, "Flatrate-Angebote" zu verbieten. Im Weiteren wollen die GAL-Stadträte, dass die Stadt Weinheim Initiativen der Stadt Fellbach (Rems-Murr-Kreis) unterstützt, in der sich ein ähnliches Bordell eingenistet hat. Dabei geht es um Änderungen im Prostitutionsgesetz und auch im Straf-Gesetzbuch. In Baden-Württemberg gibt es neben Weinheim mindestens zwei solcher Bordelle in Fellbach und in Heidelberg. "Expertinnen und Experten der Szene beurteilen diese ’Flatrate-Arbeit’ von Prostituierten als unmenschlich", sagte Dorothea Meuren, die stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Frauen der Grünen. In der Regel vereinbarten Prostituierte vorab den Preis und was sie dafür leisten. Beim "Flatrate-Angebot" zahlten die Freier einmal, die Frauen müssten ihnen in jeder Hinsicht unbegrenzt zur Verfügung stehen.

Zudem würden hierzu gezielt unerfahrene Frauen aus osteuropäischen Armutsgebieten angeworben, die in der Regel keine Ahnung von ihren neuen Arbeitsbedingungen hätten, so Stadträtin Dr. Helene Eggert.

Stadt kann nicht einschreiten


Oberbürgermeister Heiner Bernhard unterstützt die Initiative der Landesregierung, gegen "Flatrate-Bordelle" vorzugehen. Frauen in Schnäppchen-Manier anzupreisen, sei zutiefst menschenverachtend.

Eine Gesetzesinitiative des Landes helfe den Kommunen und Polizeibehörden, vor Ort einzugreifen, so der OB. Denn derzeit habe eine Stadt keine Möglichkeit, gegen ein Bordell vorzugehen, wenn es sich an die bau- und ordnungsrechtlichen Vorgaben halte. Bernhard betonte, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch die Kriminalpolizei erfolgreich gegen Prostitution vorgegangen seien. In Weinheim gebe es "so wenig Prostitution wie schon sehr lange nicht mehr". Ein Betrieb im Käsackerweg sei geschlossen worden. Für einen in der Kapellenstraße hat die Stadt eine Nutzungsuntersagung erteilt, gegen die der Betreiber geklagt hat. Weitere Bordelle seien geschlossen oder gar nicht erst eröffnet worden, wie in der Gewerbestraße und der Boschstraße. Nach Angaben des Baurechts-Amtes, gibt es zwei Bordelle in der Stadt – in der Berg- und in der Daimlerstraße.

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Beitrag von nina777 »

29.7.2009

Ortsbegehung: Besuch in einem Weinheimer "Flatrate"-Bordell - und was Polizei, Politiker sowie Hilfsorganisationen für Prostituierte zum Thema sagen

Pauschaler Zimmerservice - Selbstbestimmung inklusive

Die "Flatrate"-Bordelle haben das Sommerloch an den Stammtischen und in der Politik gefüllt: Darf es Prostituierte zum Pauschalpreis geben?

Der erste Mann an diesem Morgen ist Heinz, der Puff-Klempner. Heinz heißt eigentlich anders, wie einige andere in dieser Geschichte auch. Indira, die Hausdame des Penthouse Weinheim - oder Puffmutter, wie sie der Volksmund nennen würde - hat Heinz gerufen, die Dusche funktioniert nicht. Es ist halb zwölf Uhr mittags, in einer halben Stunde öffnet das Bordell. Die Mädchen sitzen geschminkt und mehr oder weniger angezogen auf einem großen schwarzen Ledersofa, ein Stück weiter ist eine kleine Bar, dahinter steht Heinz und macht sich einen Kaffee.

Indira sagt "Mädchen" zu den Prostituierten. Sie rauchen, trinken Wasser und Cola, über Beamer wird das Fernsehprogramm von Pro Sieben auf eine Großleinwand übertragen. Indira erzählt, wie sie neulich Natalias Schuhe an der Decke am Holzbalken aufgehängt habe. "Die liegen immer im Weg herum." Milena fragt Natalia, die vor einem Computer sitzt: "Schaust du mal ins Internet, ich brauche einen Flug nach Sofia, in ein oder zwei Wochen." Sie klagt über die Hitze in Weinheim. "In Sofia ist es zwar heißer, aber nicht so schwül." Natalia überprüft gerade ihr Bankkonto: "Da stimmt was nicht, der Bonus für die Eröffnung des Kontos ist noch immer nicht da." Indira verspricht, gleich mal bei der Bank nachzufragen.

200 Euro am Tag

Evi kommt hereingelaufen, ruft: "Räumt jetzt endlich den Laptop weg, gleich kommen die Gäste." Evi nennt sich auch "Miss Tabu". Sie geht nicht "aufs Zimmer", wie es hier heißt. Evi ist fürs Organisatorische zuständig, fürs Essen, die Getränke, fürs Atmosphärische. Sie macht das große Licht aus, schaltet kleine Lampen an, so dass man fast vergessen könnte, dass draußen heller Tag ist.

Das Penthouse ist ein "Flatrate"-Bordell. Oder "All inklusive", wie Indira es nennt. "Das klingt netter, wie nach Urlaub." Kostenpunkt: 110 Euro. Dafür gibt es ein kaltes Buffet, morgens wie abends, alle nichtalkoholischen Getränke und maximal drei alkoholische. "Wir wollen hier keine Betrunkenen, es ist eine Zumutung für die Mädchen, mit einem Mann mit einer Fahne aufs Zimmer zu müssen", sagt Indira. Und sie will auch den Ärger nicht.

Also gibt es den Alkohol nur rationiert, die Mädchen können so oft bestellt werden, wie die Männer wollen. "Aber nur die normale Nummer und nur mit Kondom", sagt Indira. Die Prostituierten könnten auf privater Basis andere Dinge mit den Freiern vereinbaren. "Das ist dann ihre Sache und der Preis, den sie dafür verhandeln, auch, das Geld gehört ihnen." Ansonsten kriegen die Frauen für jeden Gang auf eines der Zimmer 25 Euro. Steuern erhebt das Finanzamt pauschal - 25 Euro pro Tageseinsatz. "Düsseldorfer Verfahren" nennt sich das. "Wenn ein Mädchen mal keinen Gast hatte, übernehme ich das", sagt Indira. Im Schnitt verdienen die Frauen zwischen 75 und 200 Euro am Tag.

"Miss Tabu" führt Buch, sie hat einen Ordner, darin hat sie einen Zettel von der Steuerfahndungsstelle, da sind die Namen aller Prostituierten aufgeführt, im Penthouse sind es bis zu acht. Die Frauen sprechen vorher mit der Chefin ab, an welchen Tagen sie arbeiten, "Miss Tabu" macht dann ein Kreuzchen in der Liste. Auf einem zweiten Zettel notiert sie die Besuchsfrequenz.

Natalia sagt, 80 Prozent ihres Jobs sei Unterhaltung, mit den Männern reden, ihnen etwas zu trinken bringen, nett sein. "Manchmal denke ich, dass es traurig ist, dass Männer aus Einsamkeit ins Bordell gehen", sagt Indira. Sie erzählt, dass vor allem sonntags manche Gäste, wie sie zu den Kunden sagt, schon mittags kommen und den ganzen Tag im Club verbringen. "Die frühstücken, gehen in die Sauna, unterhalten sich mit den Mädchen, schauen fern."

Für Indira lohnt sich das Geschäftsmodell. "Dass ein Mann mehr als vier Mal mit den Mädchen aufs Zimmer geht, ist eher die Ausnahme", sagt Indira. Bei vielen sei schon nach ein- oder zweimal Schluss. Für die Chefin ist das eine gute Quote. Dennoch musste sie Anfang des Jahres die Pauschale von 130 auf 110 Euro herabsetzen. "Die Wirtschaftskrise, das Geld sitzt nicht mehr so locker." Außerdem die Konkurrenz, gleich nebenan gibt's das Gleiche für 69 Euro. Oder auch nicht ganz das Gleiche, zumindest seien schon Gäste da gewesen, sagt Indira, die hätten nach Erfahrungen von "drüben" gesagt: "Da hab' ich an der falschen Stelle gespart."

Nicht mit jedem "aufs Zimmer"

Natalia sagt, sie kenne Clubs, da ginge es anders zu, da sprächen die Mädchen kaum Deutsch, das sei dann schon schwierig. Im Penthouse können alle Prostituierten Deutsch, und es gibt auch deutsche Kolleginnen. Irgendwann will Natalia zurück nach Polen, vielleicht studieren, sie ist 20. Indira sagt, sie versuche Natalia zu erklären, dass sie dafür von ihrem Verdienst immer einen Teil zur Seite legen soll.

Milena aus Bulgarien sagt, sie habe Wirtschaftswissenschaften studiert. Die 32-Jährige ist nicht immer im Penthouse, sie arbeitet manchmal in einer anderen Stadt in einem Kiosk. Sie sagt, sie gehe mit keinem Mann aufs Zimmer, der ihr widerstrebe. Das sagt auch Natalia. "Dem sage ich dann, hör zu Schatzi, aber mit uns passt das nicht."

Die Stadt Weinheim wäre das Penthouse trotzdem gerne los. Die Debatte um die inzwischen geschlossenen "Pussy Clubs" in Heidelberg und Fellbach - die das Thema "Flatrate" überhaupt erst an die Öffentlichkeit gebracht haben - hat auch die Stadtoberen an der Bergstraße auf den Plan gerufen. "Flatrate - das ist menschenverachtend, da herrscht gesellschaftlicher Konsens", sagt der Pressesprecher von Weinheim, Roland Kern. Der Stadt sind ihre Bordelle schon immer ein Dorn im Auge. Es geht ums Image, wie Kern sagt. "Das ist ein unschöner Anblick."

Der des Penthouse wird indes wohl erhalten bleiben. "Wir könnten nur über baurechtliche Dinge was machen, dafür hat es vor ein paar Tagen eine Begehung gegeben", sagt Kern. Aber da gab es nichts zu beanstanden. "Leider." Er räumt aber ein, dass es "natürlich" weltfremd sei, Bordelle generell zu verbieten.

Die Empörung über die "Flatrate"-Bordelle sei nichts anderes als eine "moralische Kampagne", erklärt Rosina Juanita Henning, Vorsitzende der Frankfurter Prostituiertenselbsthilfeorganisation Doña Carmen, in mehreren Interviews. Es ginge weniger um die Arbeitsbedingungen der Prostituierten als darum, Bordelle zu schließen. Auch dem Argument der Ausbeutung widerspricht die Sozialarbeiterin. Viele Frauen verdienten hier in zwei Monaten so viel, dass sie davon zehn Monate in ihren Heimatländern leben könnten.

Andere Hurenverbände wie Hydra aus Berlin und Madonna aus Bochum fordern, zunächst einmal mit den Betroffenen zu reden anstatt über sie. In einem Offenen Brief beklagen sie zudem, dass "unter dem diffusen Begriff der Würde von Sexarbeiterinnen" Entscheidungen getroffen würden, die den Huren mehr schadeten als nützten.

Das sieht Solwodi anders. Der Verein wird geleitet von der Ordensschwester Lea Ackermann, versteht sich aber als überkonfessionelle Anlauf- und Beratungsstelle, die sich unter anderem für Zwangsprostituierte einsetzt. "Die Rumäninnen und Bulgarinnen, die in vielen Clubs arbeiten, kommen aus ärmsten Verhältnissen. Die können sich überhaupt nicht frei entscheiden, die müssen als Prostituierte arbeiten, um zu leben", sagt die Sprecherin des Vereins, Cornelia Filter.

Die Mannheimer Polizei findet immer wieder Frauen, die sagen, dass sie nicht freiwillig in einem Bordell arbeiteten. Die meisten sagten das aber nicht. "Die Frauen, die wir antreffen, wissen genau, was sie tun", sagt Thomas Krohne, Kriminalhauptkommissar vom Dezernat 13, der Sitte. Die Befürchtungen etwa seinerzeit vor der Fußballweltmeisterschaft, als es hieß, zehntausende Zwangsprostituierte würden nach Deutschland eingeschleust, hätten sich nicht bewahrheitet. "Auf die warten wir noch heute." Krohne sagt, es gebe Absteigen, "natürlich", und es gebe auch Prostituierte, die in Privatzimmern arbeiteten. "Das ist dann schwer zu kontrollieren." Aber er kennt auch andere Bordelle. "Allein aus wirtschaftlichen Erwägungen sorgen die Betreiber für ordentliche Verhältnisse."

Schweden bestraft Freier

Das genügt Kritikern wie Solwodi aber nicht. "Was wir brauchen, ist eine Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes", sagt Sprecherin Filter. Das Gesetz wurde 2002, unter der damals rot-grünen Bundesregierung, erlassen. Ziel war es, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Dies ist, wie die jetzige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor zweieinhalb Jahren bilanzierte, "nicht ausreichend gelungen".

Zwar gilt Prostitution seitdem nicht mehr als "sittenwidrig", sondern darf als "normaler" Beruf betrieben werden. Die Praxis sieht indes meist anders aus: Laut Bericht hat nur ein Prozent aller Prostituierten einen Arbeitsvertrag. Und was Vereine wie Solwodi besonders bekümmert: Es gibt nur wenig Hilfen für die Frauen, die aus dem Gewerbe aussteigen wollen.

Einen ganz anderen Weg hat Schweden gewählt: Dort werden nicht die Prostituierten bestraft, sondern die Männer. Prostitution gilt in dem skandinavischen Land generell als Männergewalt gegen Frauen. Die Kriminalisierung der Freier zeigt nach einigen Jahren offenbar Wirkung. "Das Bewusstsein ändert sich", sagt Solwodi-Sprecherin Filter, "schon Grundschulkinder lernen, dass es Unrecht ist, Frauen für Sex zu kaufen."

http://www.morgenweb.de/nachrichten/dri ... 23406.html
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Beitrag von nina777 »

28.9.2009

Weinheim schließt weiteres Bordell

Weinheim / Metropolregion Rheinneckar - Die Stadt Weinheim verbucht den nächsten Erfolg gegen Prostitution im Stadtgebiet. Wie das Amt für Baurecht und Denkmalschutz mitteilte, wurde jetzt ein bordellartiger Betrieb in der Kappellenstraße geschlossen, der zeitweise auch mit einem „Flatrate-Angebot“ geworben hatte. Auch Überprüfungen der Kriminalpolizei haben ergeben, dass die Bordellbetreiber einer Nutzungsuntersagung durch die Stadt nachkommen, teilte das Amt mit.

Mit der Schließung des Bordells setzt sich die Stadt in einem Rechtsstreit gegen den Eigentümer des Hauses durch, der gegen eine Nutzungsuntersagung im Dezember 2007 beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe geklagt hatte. Das Gericht gab der Stadt aber Recht. Als die Stadt nach der Rechtskraft des Urteils ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro androhte, gab sich der Betreiber geschlagen und stellte den Betrieb ein. Weitere Rechtsmittel sind nun nicht mehr möglich.
Stadt und Kripo kündigten weitere Kontrollen an. Sollte der Bordellbetrieb wieder aufgenommen werden, könnte das Zwangsgeld sofort vollstreckt werden.

Als einzige Stadt ihrer Größenordnung im Regierungsbezirk Karlsruhe verfügt die Stadt Weinheim über eine Sperrgebietsverordnung
und kann unter gewissen Umständen wirksamer gegen Prostitution vorgehen als vergleichbare Kommunen.

http://www.luaktiv.de/scripts/cms_rnnew ... p?id=17114
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1 Mio Euro Subvention gegen Sexbiz

Beitrag von nina777 »

22.10.2009

Weinheim kämpft mit Geld gegen Bordell

Im Kampf gegen ein geplantes Großbordell in einer denkmalgeschützten Mühle setzen die Stadt Weinheim und das Land auf finanzielle Anreize. Stadt und Land stellen einem Investor gemeinsam bis zu eine Million Euro zur Verfügung, teilte das Rathaus am Donnerstag mit. Bedingung sei, dass der Investor von dem geplanten Bordell absehe und stattdessen ein für die Stadt verträgliches Bauvorhaben umsetze.

Der Gemeinderat habe diesem Vorhaben am Mittwochabend zugestimmt. Um den Plan umzusetzen, habe die Stadt das Areal der Hildebrandschen Mühle förmlich zum Sanierungsgebiet ernannt. Damit werde eine alternative Nutzung der Mühle, die als Industriedenkmal gilt, möglich. Stadt und Land seien bereit, sich an den Kosten der Sanierung des Mühlengebäudes finanziell zu beteiligen. Das Geld stamme aus Mitteln der Städteförderung. Ziel sei es, in der Mühle Wohn- und Geschäftsräume zu errichten. Gespräche mit einem Projektentwickler aus der Region laufen. Das geplante Großbordell hatte für Zündstoff in der 42 000- Einwohner-Stadt, für Bürgerproteste und für Widerstand im Gemeinderat gesorgt.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte mit einer Sperrbezirksverordnung zunächst versucht, die Prostitution in weiten Teilen der Stadt sowie in der Mühle zu unterbinden. Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Stadt dann eine juristische Schlappe einstecken müssen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschied, der Sperrbezirk sei zwar gültig, das geplante Bordell aber eine Ausnahme

http://www.rnz.de/zusammen17/00_2009102 ... ordell.php
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