Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution
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- PlatinStern
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Dona Carmen hat daraus die Konsequenzen gezogen/ziehen müssen, direkt per Protesttruppe vor einer Behörde aufzumarschieren oder gleich Anzeige zu erstatten.
Das hat bisher mehrmals Erfolge gezeitigt. Die Prostesttruppe hat das Bleiberecht/Unterbringung für die Prostitutionsmigrantin bewirkt, die Stafanzeige hat die Aufhebung des Polizeizwangs zu wahrheitswidrigen Gewerbeanmeldungen erwirkt...
Das hat bisher mehrmals Erfolge gezeitigt. Die Prostesttruppe hat das Bleiberecht/Unterbringung für die Prostitutionsmigrantin bewirkt, die Stafanzeige hat die Aufhebung des Polizeizwangs zu wahrheitswidrigen Gewerbeanmeldungen erwirkt...
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- PlatinStern
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Schließung von Wohnungsbordellen
Typ: Vorgang 16012006
Schließung von Wohnungsbordellen
Vorgangstyp: Kleine Anfrage
Inhalt:
Prostitution; Wohnung; Prostitutionsgesetz; Länder der Bundesrepublik Deutschland; Kriminalität; Gewerbeordnung; Baurecht; Gaststättengesetz; Baunutzungsverordnung:
Gründe für die Schließung angemeldeter Wohnungsbordelle in versch. Bundesländern, Unterlaufen des Prostitutionsgesetzes durch die weiterhin getroffene Annahme von milieubedingter Begleitkriminalität, Erfordernis zu weitergehenden Rechtsänderungen im Gewerbe-, Gaststätten- und Baurecht, in der Baunutzungsverordnung
Ablauf des Vorgangs (BT = Bundestag; BR = Bundesrat):
BT - Kleine Anfrage Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen; Peter Hettlich, Bündnis 90/Die Grünen; und andere; Bündnis 90/Die Grünen 20.04.2007 Drucksache 16/5068
Anfrage
BT - Antwort Bundesregierung; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend) 16.05.2007 Drucksache 16/5365
Antwort
Schließung von Wohnungsbordellen
Vorgangstyp: Kleine Anfrage
Inhalt:
Prostitution; Wohnung; Prostitutionsgesetz; Länder der Bundesrepublik Deutschland; Kriminalität; Gewerbeordnung; Baurecht; Gaststättengesetz; Baunutzungsverordnung:
Gründe für die Schließung angemeldeter Wohnungsbordelle in versch. Bundesländern, Unterlaufen des Prostitutionsgesetzes durch die weiterhin getroffene Annahme von milieubedingter Begleitkriminalität, Erfordernis zu weitergehenden Rechtsänderungen im Gewerbe-, Gaststätten- und Baurecht, in der Baunutzungsverordnung
Ablauf des Vorgangs (BT = Bundestag; BR = Bundesrat):
BT - Kleine Anfrage Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen; Peter Hettlich, Bündnis 90/Die Grünen; und andere; Bündnis 90/Die Grünen 20.04.2007 Drucksache 16/5068
Anfrage
BT - Antwort Bundesregierung; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend) 16.05.2007 Drucksache 16/5365
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Da windet sich die Regierung aber...
Wäre interessant herauszufinden, was der Bund-Länder Ausschuß "Gewerberecht" am 23./24. Mai 2007 beschlossen hat.
Das Fachorgan ist das Gewerbearchiv (GewArch).
12 Ausgaben/Jahr 212 Euro.
In den Ausgaben 5 bis 7 habe ich bisher nichts einschlägiges finden können...
Querverweise :
Baurecht
ProstG
.
Wäre interessant herauszufinden, was der Bund-Länder Ausschuß "Gewerberecht" am 23./24. Mai 2007 beschlossen hat.
Das Fachorgan ist das Gewerbearchiv (GewArch).
12 Ausgaben/Jahr 212 Euro.
In den Ausgaben 5 bis 7 habe ich bisher nichts einschlägiges finden können...
Querverweise :
Baurecht
ProstG
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Wohnungsprostitition
ich habe jetzt selbst einen antrag auf wohnungsprostitution gestellt.
ausgangslage:
einfamilienhaus, zentral gelegen in ortsmitte, dorfgebiet, mischgebiet, in der unmittelbaren nachbarschaft sparkasse, sanitärinstallateur, autowerkstatt. das haus wurde/wird bereits gewerblich genutzt (friseurladen, blumengeschäft, nachhilfe, ... )
antrag auf änderungsnutzung mit 4 seiten in 3facher ausfertigung an das bauamt in siegen. 3 stellen prüfen, ob wohnungsprostitution erlaubt werden kann (übergeordneter landesbezirk, kreisstadt, stadt in zu der das dorf gehört).
die mündliche zusicherung, dass nichts gegen eine bewilligung spricht, erteilt mir die zuständige kreisstadt. sie machen auch eine besichtigung der örtlichen gegebenheiten. die zuständige kleinstadt spricht sich dagegen aus, denn "so etwas" fügt sich nicht in das ortsbild ein.
daraufhin erläutere ich schriftlich mein vorhaben (terminwohnung vorerst mit mir allein als sexarbeiterin, eventuell später mit kollegin), öffnungszeiten von 10 - 20 uhr, mo - fr. in einem telefonat bleibt der zuständige sachbearbeiter bei seiner meinung, dies "füge sich nicht ins ortsbild ein". ich frage nach, ob sich den der puff in Bad BB ins ortsbild einfüge, daraufhin bekomme ich als antwort: "der ist ja illegal".
ich werde morgen mal nachfragen, was das auf sich hat, wenn dieser vorwurf inhaltlos ist, wäre es üble nachrede, nicht?
die sachbearbeiterin der kreisstadt ist dem vorhaben wohlgesonnen und wird sich über die entscheidung hinwegsetzen, wenn der landrat seine zustimmung gibt. dies ist ein politiker der partei CDU. ich bin mal gespannt und halte euch auf dem laufenden!
liebe grüße von annainga
ausgangslage:
einfamilienhaus, zentral gelegen in ortsmitte, dorfgebiet, mischgebiet, in der unmittelbaren nachbarschaft sparkasse, sanitärinstallateur, autowerkstatt. das haus wurde/wird bereits gewerblich genutzt (friseurladen, blumengeschäft, nachhilfe, ... )
antrag auf änderungsnutzung mit 4 seiten in 3facher ausfertigung an das bauamt in siegen. 3 stellen prüfen, ob wohnungsprostitution erlaubt werden kann (übergeordneter landesbezirk, kreisstadt, stadt in zu der das dorf gehört).
die mündliche zusicherung, dass nichts gegen eine bewilligung spricht, erteilt mir die zuständige kreisstadt. sie machen auch eine besichtigung der örtlichen gegebenheiten. die zuständige kleinstadt spricht sich dagegen aus, denn "so etwas" fügt sich nicht in das ortsbild ein.
daraufhin erläutere ich schriftlich mein vorhaben (terminwohnung vorerst mit mir allein als sexarbeiterin, eventuell später mit kollegin), öffnungszeiten von 10 - 20 uhr, mo - fr. in einem telefonat bleibt der zuständige sachbearbeiter bei seiner meinung, dies "füge sich nicht ins ortsbild ein". ich frage nach, ob sich den der puff in Bad BB ins ortsbild einfüge, daraufhin bekomme ich als antwort: "der ist ja illegal".
ich werde morgen mal nachfragen, was das auf sich hat, wenn dieser vorwurf inhaltlos ist, wäre es üble nachrede, nicht?
die sachbearbeiterin der kreisstadt ist dem vorhaben wohlgesonnen und wird sich über die entscheidung hinwegsetzen, wenn der landrat seine zustimmung gibt. dies ist ein politiker der partei CDU. ich bin mal gespannt und halte euch auf dem laufenden!
liebe grüße von annainga
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Liebe Annainga,
----Die 3 mal 2 Meter große Fahne auf der steht " Annainga besorgt es Jeden und das wirklich gut"!---
oder die "ROSA-LILA" Farbe an Deinen Haus??-----
Du kannst uns doch nicht einreden das sich "so etwas" was nicht als "so etwas" erkannt werden kann, sich als "so etwas" nicht ins Ortsbild einfügen kann????????????????
Aber nach Deinen Angaben sind ja doch sehr dubiose Geschäfte in der Nähe.
LG Kaktus
Ich glaube Du verschweigst uns Da was.die zuständige kleinstadt spricht sich dagegen aus, denn "so etwas" fügt sich nicht in das ortsbild ein.
----Die 3 mal 2 Meter große Fahne auf der steht " Annainga besorgt es Jeden und das wirklich gut"!---
oder die "ROSA-LILA" Farbe an Deinen Haus??-----
Du kannst uns doch nicht einreden das sich "so etwas" was nicht als "so etwas" erkannt werden kann, sich als "so etwas" nicht ins Ortsbild einfügen kann????????????????
Aber nach Deinen Angaben sind ja doch sehr dubiose Geschäfte in der Nähe.
da ergeben sich doch Zweifel.in der unmittelbaren nachbarschaft sparkasse, sanitärinstallateur, autowerkstatt. das haus wurde/wird bereits gewerblich genutzt (friseurladen, blumengeschäft, nachhilfe,
LG Kaktus
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- PlatinStern
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hallo @kaktus
du hast recht, genau das sind die befürchtungen. ich hatte gestern ein gespräch mit unserem "ortsvorsteher". kennt ihr das in au? das ist so etwas wie ein bürgermeister fürs dorf.
ich würde mal behaupten, unsere bekanntschaft ist fast eine freundschaft. gewesen. er wurde über mein "bauvorhaben" (es ist gar keines, nur eine änderung der privaten nutzung in eine gewerbliche) informiert und hat sich dagegen ausgesprochen.
in unserem gespräch meinte er, das müsste ich verstehen. erst wäre es nur ich, dann eine kollegin dazu, dann noch eine und am ende steht ein großbordell.
ich kenne diesen mann seit 16 jahren, er hat mir oft bei autoproblemen geholfen, im gegenzug habe ich englischübersetzungen gemacht. darüberhinaus haben wir uns oft sehr tiefgründig und philosophisch unterhalten.
seit er weiß, dass ich anschaffe, meidet er mich. ich habe mich bemüht, ihm ein bild zu vermitteln. dass seriöse wohnungsprostitution vermeidet, dass ich im sperrgebiet anschaffen müsste, dass die dörfliche intimität mich vor übergriffen schützt, dass ich leise und diskret auf termin arbeite.
nein, sexarbeit passt nicht in sein weltbild, obwohl er mich so lange kennt, obwohl ich seit 5 jahren so diskret arbeite, dass nicht einmal meine nachbarn davon wissen.
ich werde alles dafür tun, dass mein antrag bewilligt wird und dass es diskret und ohne "mileubegleitende störungen" passiert.
grüße von annainga
du hast recht, genau das sind die befürchtungen. ich hatte gestern ein gespräch mit unserem "ortsvorsteher". kennt ihr das in au? das ist so etwas wie ein bürgermeister fürs dorf.
ich würde mal behaupten, unsere bekanntschaft ist fast eine freundschaft. gewesen. er wurde über mein "bauvorhaben" (es ist gar keines, nur eine änderung der privaten nutzung in eine gewerbliche) informiert und hat sich dagegen ausgesprochen.
in unserem gespräch meinte er, das müsste ich verstehen. erst wäre es nur ich, dann eine kollegin dazu, dann noch eine und am ende steht ein großbordell.
ich kenne diesen mann seit 16 jahren, er hat mir oft bei autoproblemen geholfen, im gegenzug habe ich englischübersetzungen gemacht. darüberhinaus haben wir uns oft sehr tiefgründig und philosophisch unterhalten.
seit er weiß, dass ich anschaffe, meidet er mich. ich habe mich bemüht, ihm ein bild zu vermitteln. dass seriöse wohnungsprostitution vermeidet, dass ich im sperrgebiet anschaffen müsste, dass die dörfliche intimität mich vor übergriffen schützt, dass ich leise und diskret auf termin arbeite.
nein, sexarbeit passt nicht in sein weltbild, obwohl er mich so lange kennt, obwohl ich seit 5 jahren so diskret arbeite, dass nicht einmal meine nachbarn davon wissen.
ich werde alles dafür tun, dass mein antrag bewilligt wird und dass es diskret und ohne "mileubegleitende störungen" passiert.
grüße von annainga
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- PlatinStern
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In grösseren Städten sind meistens sperbezirke,wo sind die,können sie erfahren entweder bei Polizei (keine gute Idee) oder bei Hilfsorganisationen,die haben eine Mappe wo sind die Bezirke angemalt,und die genaue Strassen geschrieben.
Die Hauptsache,der Vermieter fragen und in Mietvertrag lassen anschreiben.wo zu der Wohnung dient.Auf Moral sollte man auch nicht vergessen.
Die Hauptsache,der Vermieter fragen und in Mietvertrag lassen anschreiben.wo zu der Wohnung dient.Auf Moral sollte man auch nicht vergessen.

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Hm, also sogar in Österreich ist es (trotz des gesetzlichen Missstandes) kein Problem die Polizei zu fragen.... ich denke, dass man die Exekutive nicht zwingend als "Feind" betrachten sollte - meine Erfahrungen haben gezeigt, dass man mit einem kurzen Telefonat mit den zuständigen Behörden sehr wohl Informationen bekommt, ohne das man seine eigene Identität preisgeben muss - ein kleiner Tipp: Fragt immer nach "mit wem, habe ich gesprochen" und notiert Euch die Uhrzeit die auskunftgebende Stelle und den Namen. Ich selbst sage in Österreich sehr oft dazu, dass ich für einen Artikel im Sexworker Forum recherchiere und deshalb die gewünschten Auskünfte brauche. Bisher nur die allerbesten Erfahrungen....
Liebe Grüße
Christian
Liebe Grüße
Christian
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- PlatinStern
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eine sperrgebietsverordnung gibt es nicht im kreis siegen-wittgenstein. nicht weil meine region so aufgeschlossen ist (wie ich bisher dachte), sondern weil es keine anfragen gibt. die bordelle hier werden geduldet, sie sind nicht behördlich erlaubt.
heute habe ich (nach bereits 3 mündlich unverbindlich erfolgten zusagen), den ablehnenden bescheid erhalten. ich darf nicht der wohnungsprostitution nachgehen, aus folgenden gründen (auszugsweise):
"Es handelt sich um eine gemischte Struktur aus Elementen der Wohnnutzung, der gewerblichen sowie der landwirtschaftlichen Nutzung, in dem insgesamt die Wohnnutzung überwiegt. In Wohngebieten ist Wohnungsprostitution unzulässig. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass es zu Beeinträchtigungen der Wohnruhe führt und zu negativen Auswirkungen auf das Wohnumfeld.
(...)
Bei Zulassung des Vorhabens würde die geordnete städtebauliche Entwicklung gestört. Bei der Frage des Einfügens einer Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ist das Gebot der Rücksichtnahme zum Schutz der unmittelbaren Nachbarschaft wesentlicher Bestandteil der Zulässigkeitsprüfung. Die Zulassung von Prostitution wird in einer kleinen Ortschaft eine negative Veränderung der Wohnqualität und eine Verschlechterung der Wohnruhe herbeiführen."
noch kurz zur erläuterung: ich lebe inmitten von gewerbebetrieben (4 von 6 häusern in meiner unmittelbaren nachbarschaft werden gewerblich genutzt, gegenüber die autowerkstatt ist laut, oft auch in der mittagszeit), ich habe mein "vorhaben" relativ genau beschrieben (arbeitszeit von 10 uhr bis 18 uhr, terminkundschaft, keine laufkundschaft, keine kenntlichmachung durch werbung aus gründen der diskretion).
damit habe ich nicht gerechnet, jetzt bin ich etwas frustriert.
liebe grüße von annainga
heute habe ich (nach bereits 3 mündlich unverbindlich erfolgten zusagen), den ablehnenden bescheid erhalten. ich darf nicht der wohnungsprostitution nachgehen, aus folgenden gründen (auszugsweise):
"Es handelt sich um eine gemischte Struktur aus Elementen der Wohnnutzung, der gewerblichen sowie der landwirtschaftlichen Nutzung, in dem insgesamt die Wohnnutzung überwiegt. In Wohngebieten ist Wohnungsprostitution unzulässig. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass es zu Beeinträchtigungen der Wohnruhe führt und zu negativen Auswirkungen auf das Wohnumfeld.
(...)
Bei Zulassung des Vorhabens würde die geordnete städtebauliche Entwicklung gestört. Bei der Frage des Einfügens einer Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ist das Gebot der Rücksichtnahme zum Schutz der unmittelbaren Nachbarschaft wesentlicher Bestandteil der Zulässigkeitsprüfung. Die Zulassung von Prostitution wird in einer kleinen Ortschaft eine negative Veränderung der Wohnqualität und eine Verschlechterung der Wohnruhe herbeiführen."
noch kurz zur erläuterung: ich lebe inmitten von gewerbebetrieben (4 von 6 häusern in meiner unmittelbaren nachbarschaft werden gewerblich genutzt, gegenüber die autowerkstatt ist laut, oft auch in der mittagszeit), ich habe mein "vorhaben" relativ genau beschrieben (arbeitszeit von 10 uhr bis 18 uhr, terminkundschaft, keine laufkundschaft, keine kenntlichmachung durch werbung aus gründen der diskretion).
damit habe ich nicht gerechnet, jetzt bin ich etwas frustriert.
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So--jetzt hast Du den Bescheid und liegst natürlich behördlich auf und wirst vermutlich auch kontrolliert ob Du nicht gegen den Bescheid verstößt!---annainga hat geschrieben:eine sperrgebietsverordnung gibt es nicht --- weil es keine anfragen gibt. die bordelle hier werden geduldet, sie sind nicht behördlich erlaubt.
heute habe ich den ablehnenden bescheid erhalten. ich darf nicht der wohnungsprostitution nachgehen.
damit habe ich nicht gerechnet, jetzt bin ich etwas frustriert.
liebe grüße von annainga
Wenn es keine Anfrage gibt wird es geduldet, ansonsten verboten!!
Hättest Du nicht angefragt würde es geduldet werden, so nicht!
Du mußt jetzt illegal einen legalen Beruf ausüben und mit ständigen Kontrollen rechnen müssen.
Ich glaube in Deinen Fall ist die Situation in Deutschland noch frustrierender als in Österreich.
Deine Arbeit ist legal! aber Du kannst sie nicht dort machen wo Du möchtest und wo es für Dich sinnvoll ist.
In Österreich ist diese Arbeit sowieso illegal und solche Probleme wie Deine, mit dem Zitat "Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß" abgetan.
Mir persönlich tut es leid, da ich Dir ja auch geraten habe "Melde das als Nachhilfeunterricht" was ja in vielen Fällen nicht wirklich gelogen ist.
LG Kaktus
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Wohnungsprostitution
ja, das ist schon ärgerlich @kaktus
aber mach dir keine sorgen, momentan arbeite ich ja angemeldet und legal als sexarbeiterin, die hausbesuche anbietet.
mit der kontrolle hast du wohl recht. in einem schreiben vorher wurde mir erklärt, dass ich keinesfalls die tätigkeit aufnehmen dürfte, bevor der antrag entschieden ist. im falle eine zuwiderhandlung müsse ich mit einer geldbuße rechnen.
ich werde diese entscheidung allerdings nicht hinnehmen, sondern werde einspruch einlegen. ich habe mich ja im vorfeld informiert und institutionen, die ich befragt habe, waren sich sicher, dass ich die genehmigung bekommen müsste.
ich habe übrigens ähnliche argumente geäußert wie du. dass ich jeder kollegin empfehlen müsste, inoffiziell zu arbeiten. die antwort lautetet, warum wollen sie es denn dann amtlich machen? ich dachte, ich höre nicht richtig.
liebe grüße von annainga
aber mach dir keine sorgen, momentan arbeite ich ja angemeldet und legal als sexarbeiterin, die hausbesuche anbietet.
mit der kontrolle hast du wohl recht. in einem schreiben vorher wurde mir erklärt, dass ich keinesfalls die tätigkeit aufnehmen dürfte, bevor der antrag entschieden ist. im falle eine zuwiderhandlung müsse ich mit einer geldbuße rechnen.
ich werde diese entscheidung allerdings nicht hinnehmen, sondern werde einspruch einlegen. ich habe mich ja im vorfeld informiert und institutionen, die ich befragt habe, waren sich sicher, dass ich die genehmigung bekommen müsste.
ich habe übrigens ähnliche argumente geäußert wie du. dass ich jeder kollegin empfehlen müsste, inoffiziell zu arbeiten. die antwort lautetet, warum wollen sie es denn dann amtlich machen? ich dachte, ich höre nicht richtig.
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es war eine politische entscheidung, die der landrat des kreises siegen-wittgenstein - herr paul breuer - von der cdu nicht zulassen wollte. mein antrag wurde nicht von den bauämtern oder behörden abgelehnt, sondern scheiterte (vorerst) an der einstellung eines cdu -politikers.
der antrag stoppte an der stelle, an der er von herrn breuer unterschrieben werden müsste. ich wurde um geduld gebeten: "es ist soweit alles klar, jetzt muss nur noch herr breuer drüberschauen, dann bekommen sie den bescheid".
liebe grüße von annainga
der antrag stoppte an der stelle, an der er von herrn breuer unterschrieben werden müsste. ich wurde um geduld gebeten: "es ist soweit alles klar, jetzt muss nur noch herr breuer drüberschauen, dann bekommen sie den bescheid".
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Naja, im allgemeinen is es schon so, daß die Verwaltung tun soll, was die Politiker sagen, und nicht umgekehrt. (Was da in Berlin läuft, daß ein Verwaltungsheini gegen den expliziten Wunsch des lokalen Parlaments handelt, das ist in meinen Augen Amtsmißbrauch. Auch wenn es das Gesetz evtl. nicht so sieht.)Harald hat geschrieben:Das heißt wohl er hat einen rechtskonformen Bescheid NICHT unterschrieben und statt dessen einen NEUEN Bescheid anfertigen lassen? (riecht irgendwie nach Amtsmisbrauch?)
Wie die Lage da jetzt aber konkret ist, ob der "Herr" Breuer nur die Gesetzeskonformität zu beurteilen hatte oder tatsächlich eine politische Entscheidung fällen durfte, davon habe ich natürlich keine Ahnung.
Ich bin mir aber sicher, daß annainga gegen den Bescheid klagen kann. Wenn wir(ich) Dir dabei (finanziell?) unter die Arme greifen können, dann melde Dich.
Gruß, Andreas