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Zürich: Sexworkerinnen aus den neuen EU-Ländern Berufsverbot
Zürich: Sexworkerinnen aud den neuen EU-Ländern Berufsverbot in den Clubs
12.06.2007 -- Tages-Anzeiger Online
Prostituierte: Berufsverbot in Clubs
Berufsverbot: Prostituierte aus Osteuropa dürfen nicht mehr in Erotik-Clubs arbeiten.
Sexarbeiterinnen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten dürfen seit dem 1. Juni nicht mehr als selbstständig Erwerbende in Zürcher Erotik-Clubs arbeiten. So will es eine neue Weisung des Kantons.
Von Petra Ivanov
Die Erotikbranche steht Kopf. Von einem Tag auf den anderen erhalten Prostituierte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten keine 90-Tage-Bewilligungen mehr. Auch Gesuche von Frauen, die sich bereits in der Schweiz befinden, werden abgelehnt. «Das ist ein Skandal», sagt B. M.*, Besitzer eines Erotikclubs im Glatttal. «Damit werden hunderte von Frauen illegalisiert und kriminalisiert.» Erfahren hat er von der neuen kantonalen Weisung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA), als er Anfang Juni Anna S. aus Polen anmelden wollte. «Verweigerung der bewilligungsfreien Erwerbstätigkeit», wurde B. M. per E-Mail mitgeteilt. Und in Klammern: «Praxisänderung ab 1. 6. 2007.»
Betroffen sind Sexarbeiterinnen aus den baltischen Staaten, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien und der Slowakei. Hinter der Praxisänderung vermutet B.M. die Angst der Behörden vor zu vielen Ost-Prostituierten. Die im März dieses Jahres veröffentlichten Zahlen zeigen eine Zunahme von rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der grösste Anteil der neu registrierten Prostituierten stammt aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus Ungarn. «Diese Zahlen haben aber wenig mit der Realität zu tun», sagt B.M. «Gezählt werden alle gemeldeten Prostituierten, tatsächlich schöpfen die Frauen jedoch nie die vollen 90 Tage aus. Kaum eine bleibt länger als 30 Tage pro Jahr in der Schweiz.»
In einem Merkblatt begründet das AWA die Praxisänderung damit, dass so genannte Masseusen die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit nicht erfüllen. Als selbstständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und in unabhängiger Stellung sind. Da bei Masseusen – gemeint sind Prostituierte – nicht nachgewiesen werden könne, dass ihre Erwerbstätigkeit vollumfänglich auf eigene Rechnung und in völlig unabhängiger Stellung erfolge, dürfe nicht von einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden.
Vorrang für Schweizerinnen
«Es gibt keine angestellten Prostituierten in der Schweiz», widerspricht ein Schwyzer Rechtsanwalt, der nicht genannt werden will. Der Anwalt vertritt einen Zürcher Erotik-Unternehmer. «Alle Sexarbeiterinnen sind selbstständig erwerbend.» Dieser Ansicht ist auch B. M.: «Eine Prostituierte in unserem Betrieb kommt und geht, wie und wann sie möchte. Sie entscheidet selbst über ihren Leistungsumfang und verdient nur, wenn sie auch Dienstleistungen erbringt. Wenn das nicht als selbstständig erwerbend gilt, wäre jede Coiffeuse, die in einem Salon Platzmiete bezahlt, genauso unselbstständig.» Dass die Anmeldung beim Arbeitsamt über den Betreiber des Etablissements erfolge, sei eine Vereinfachung für die Ämter und kein Zeichen für die Unselbstständigkeit der Frauen. Auch dass B. M. für die Sexarbeiterinnen Mehrwertsteuer abrechne, sei ein Entgegenkommen dem Staat gegenüber.
Illegale werden oft ausgebeutet
Nicht alle Betriebe lassen den Frauen jedoch gleich viel Freiheit. «Rund ein Drittel der Etablissements geht unfair mit den Prostituierten um», sagt B. M. Üblich sei, dass eine Frau gut die Hälfte ihres Einkommens selber behalte, den Rest erhält der Betreiber. Damit bezahlt er Betriebskosten, Miete und Werbung. Verdient eine Frau mehr als 140 Franken pro Tag, verlangt B. M. zusätzlich zehn Franken für Getränke und Snacks. Verdient sie nichts, so entstehen ihr gar keine Kosten. Es gebe jedoch Betriebe, die auf Tricks zurückgreifen, um ihre Einnahmen zu erhöhen, zum Beispiel Reinigungskosten verlangen oder die Mehrwertsteuer nicht selbst bezahlen. «Und dann gibt es noch eine ganz andere Seite in unserer Branche: das kriminelle Sexgewerbe.» Gewisse Sexclubs sind gar nicht daran interessiert, ihre Frauen anzumelden, da sie Illegale besser ausbeuten können.
Laut Cristina Micieli vom Rechtsdienst des AWA hat Amtschef Bruno Sauter die Praxisänderung veranlasst. Nach dem Grund gefragt erklärt Micieli: «Das Missbrauchspotenzial in diesem Bereich ist gross. Die getroffene Regelung wurde als die einzige Option erachtet, um dem Missbrauch entgegenzuwirken.» Danach gefragt, was sie unter Missbrauch verstehe, sagte Micieli, der Missbrauch liege darin, dass Ostfrauen Schweizerinnen und Frauen aus den alten EU/EFTA-Staaten die Stellen wegnehmen würden. Die Regelung diene dazu, dass «der Vorrang der inländischen Arbeitskräfte und die Rekrutierungsprioritäten der alten EU/EFTA-Staaten gelten». Ein Salonbetreiber muss jetzt nachweisen können, dass er keine Schweizerinnen und keine Arbeitskräfte aus den alten EU-Staaten findet. B. M. bezeichnet diese Vorgabe als «unpraktikabel». «Ich finde nicht genügend Personal aus den alten EU/EFTA-Staaten und Schweizerinnen schon gar nicht. Aber wie soll ich das beweisen? Die neue Regelung verhindert den Missbrauch nicht, sie fördert ihn. So müssen wir wieder mit illegalen Prostituierten arbeiten.»
Strassenprostitution erlaubt
Seltsam mutet die Tatsache an, dass Ostfrauen zwar nicht in Erotik-Etablissements, dafür aber auf der Strasse arbeiten dürfen, weil sie dort als selbstständig erwerbend gelten. Damit sind Ostfrauen auf dem Strassenstrich rechtlich besser gestellt als Masseusen in einem geordneten Erotikbetrieb. Doch was heisst das für die Betroffenen? Anna S. wechselte in einen Betrieb, der keine Skrupel hat, illegale Frauen zu beschäftigten. «Sowohl Prostituierte wie Erotikunternehmer werden wieder in die Illegalität gedrängt», sagt B. M. «Das ist ein Nährboden für Schleppertum und Zuhälterei.»
Die Stadtpolizei Zürich nimmt noch keine Stellung zur Praxisänderung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit. «Abklärungen im Zusammenhang mit dem Migrationsamt sind noch im Gang», sagt Peter Rüegger, Chef Kommissariat Ermittlungen. Auch er war im Vorfeld nicht über die neue Weisung informiert worden. «Sobald wir wissen, was diese Änderung für Folgen hat, werden wir reagieren.» So kann zum Beispiel noch nicht vorausgesagt werden, ob auf Grund der neuen Weisung Ostfrauen auf den Strassenstrich ausweichen. «Veränderungen wecken immer Ängste», sagt Rolf Vieli, Projektleiter von Langstrasse PLUS. «Meistens sind die Ängste aber schlimmer als die Realität. Doch auch wir von Langstrasse PLUS können die Auswirkungen noch nicht abschätzen.»
*Name der Redaktion bekannt
Quelle: Tagesanzeiger.ch
12.06.2007 -- Tages-Anzeiger Online
Prostituierte: Berufsverbot in Clubs
Berufsverbot: Prostituierte aus Osteuropa dürfen nicht mehr in Erotik-Clubs arbeiten.
Sexarbeiterinnen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten dürfen seit dem 1. Juni nicht mehr als selbstständig Erwerbende in Zürcher Erotik-Clubs arbeiten. So will es eine neue Weisung des Kantons.
Von Petra Ivanov
Die Erotikbranche steht Kopf. Von einem Tag auf den anderen erhalten Prostituierte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten keine 90-Tage-Bewilligungen mehr. Auch Gesuche von Frauen, die sich bereits in der Schweiz befinden, werden abgelehnt. «Das ist ein Skandal», sagt B. M.*, Besitzer eines Erotikclubs im Glatttal. «Damit werden hunderte von Frauen illegalisiert und kriminalisiert.» Erfahren hat er von der neuen kantonalen Weisung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA), als er Anfang Juni Anna S. aus Polen anmelden wollte. «Verweigerung der bewilligungsfreien Erwerbstätigkeit», wurde B. M. per E-Mail mitgeteilt. Und in Klammern: «Praxisänderung ab 1. 6. 2007.»
Betroffen sind Sexarbeiterinnen aus den baltischen Staaten, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien und der Slowakei. Hinter der Praxisänderung vermutet B.M. die Angst der Behörden vor zu vielen Ost-Prostituierten. Die im März dieses Jahres veröffentlichten Zahlen zeigen eine Zunahme von rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der grösste Anteil der neu registrierten Prostituierten stammt aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus Ungarn. «Diese Zahlen haben aber wenig mit der Realität zu tun», sagt B.M. «Gezählt werden alle gemeldeten Prostituierten, tatsächlich schöpfen die Frauen jedoch nie die vollen 90 Tage aus. Kaum eine bleibt länger als 30 Tage pro Jahr in der Schweiz.»
In einem Merkblatt begründet das AWA die Praxisänderung damit, dass so genannte Masseusen die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit nicht erfüllen. Als selbstständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und in unabhängiger Stellung sind. Da bei Masseusen – gemeint sind Prostituierte – nicht nachgewiesen werden könne, dass ihre Erwerbstätigkeit vollumfänglich auf eigene Rechnung und in völlig unabhängiger Stellung erfolge, dürfe nicht von einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden.
Vorrang für Schweizerinnen
«Es gibt keine angestellten Prostituierten in der Schweiz», widerspricht ein Schwyzer Rechtsanwalt, der nicht genannt werden will. Der Anwalt vertritt einen Zürcher Erotik-Unternehmer. «Alle Sexarbeiterinnen sind selbstständig erwerbend.» Dieser Ansicht ist auch B. M.: «Eine Prostituierte in unserem Betrieb kommt und geht, wie und wann sie möchte. Sie entscheidet selbst über ihren Leistungsumfang und verdient nur, wenn sie auch Dienstleistungen erbringt. Wenn das nicht als selbstständig erwerbend gilt, wäre jede Coiffeuse, die in einem Salon Platzmiete bezahlt, genauso unselbstständig.» Dass die Anmeldung beim Arbeitsamt über den Betreiber des Etablissements erfolge, sei eine Vereinfachung für die Ämter und kein Zeichen für die Unselbstständigkeit der Frauen. Auch dass B. M. für die Sexarbeiterinnen Mehrwertsteuer abrechne, sei ein Entgegenkommen dem Staat gegenüber.
Illegale werden oft ausgebeutet
Nicht alle Betriebe lassen den Frauen jedoch gleich viel Freiheit. «Rund ein Drittel der Etablissements geht unfair mit den Prostituierten um», sagt B. M. Üblich sei, dass eine Frau gut die Hälfte ihres Einkommens selber behalte, den Rest erhält der Betreiber. Damit bezahlt er Betriebskosten, Miete und Werbung. Verdient eine Frau mehr als 140 Franken pro Tag, verlangt B. M. zusätzlich zehn Franken für Getränke und Snacks. Verdient sie nichts, so entstehen ihr gar keine Kosten. Es gebe jedoch Betriebe, die auf Tricks zurückgreifen, um ihre Einnahmen zu erhöhen, zum Beispiel Reinigungskosten verlangen oder die Mehrwertsteuer nicht selbst bezahlen. «Und dann gibt es noch eine ganz andere Seite in unserer Branche: das kriminelle Sexgewerbe.» Gewisse Sexclubs sind gar nicht daran interessiert, ihre Frauen anzumelden, da sie Illegale besser ausbeuten können.
Laut Cristina Micieli vom Rechtsdienst des AWA hat Amtschef Bruno Sauter die Praxisänderung veranlasst. Nach dem Grund gefragt erklärt Micieli: «Das Missbrauchspotenzial in diesem Bereich ist gross. Die getroffene Regelung wurde als die einzige Option erachtet, um dem Missbrauch entgegenzuwirken.» Danach gefragt, was sie unter Missbrauch verstehe, sagte Micieli, der Missbrauch liege darin, dass Ostfrauen Schweizerinnen und Frauen aus den alten EU/EFTA-Staaten die Stellen wegnehmen würden. Die Regelung diene dazu, dass «der Vorrang der inländischen Arbeitskräfte und die Rekrutierungsprioritäten der alten EU/EFTA-Staaten gelten». Ein Salonbetreiber muss jetzt nachweisen können, dass er keine Schweizerinnen und keine Arbeitskräfte aus den alten EU-Staaten findet. B. M. bezeichnet diese Vorgabe als «unpraktikabel». «Ich finde nicht genügend Personal aus den alten EU/EFTA-Staaten und Schweizerinnen schon gar nicht. Aber wie soll ich das beweisen? Die neue Regelung verhindert den Missbrauch nicht, sie fördert ihn. So müssen wir wieder mit illegalen Prostituierten arbeiten.»
Strassenprostitution erlaubt
Seltsam mutet die Tatsache an, dass Ostfrauen zwar nicht in Erotik-Etablissements, dafür aber auf der Strasse arbeiten dürfen, weil sie dort als selbstständig erwerbend gelten. Damit sind Ostfrauen auf dem Strassenstrich rechtlich besser gestellt als Masseusen in einem geordneten Erotikbetrieb. Doch was heisst das für die Betroffenen? Anna S. wechselte in einen Betrieb, der keine Skrupel hat, illegale Frauen zu beschäftigten. «Sowohl Prostituierte wie Erotikunternehmer werden wieder in die Illegalität gedrängt», sagt B. M. «Das ist ein Nährboden für Schleppertum und Zuhälterei.»
Die Stadtpolizei Zürich nimmt noch keine Stellung zur Praxisänderung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit. «Abklärungen im Zusammenhang mit dem Migrationsamt sind noch im Gang», sagt Peter Rüegger, Chef Kommissariat Ermittlungen. Auch er war im Vorfeld nicht über die neue Weisung informiert worden. «Sobald wir wissen, was diese Änderung für Folgen hat, werden wir reagieren.» So kann zum Beispiel noch nicht vorausgesagt werden, ob auf Grund der neuen Weisung Ostfrauen auf den Strassenstrich ausweichen. «Veränderungen wecken immer Ängste», sagt Rolf Vieli, Projektleiter von Langstrasse PLUS. «Meistens sind die Ängste aber schlimmer als die Realität. Doch auch wir von Langstrasse PLUS können die Auswirkungen noch nicht abschätzen.»
*Name der Redaktion bekannt
Quelle: Tagesanzeiger.ch
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Prostitutionskontrolle
Schön wenn sich ein Staat für den Vorrag von heimischen Frauen in der Arbeit Prostitution einsetzt.
Ein vergleichbares Entsendegesetz in Deutschland gilt jedenfalls nicht für Frauen in der Prostitution.
Aber, wurden die schweizer Frauen überhaupt gefragt und wo und wie haben die sich eigendlich geäußert und dafür eingesetzt. Saßen Prostituierte überhaupt mit am Tisch der Politik oder wurde einmal mehr parternalistisch für Frauen Partei ergriffen. Oder werden die eingeborenen Frauen gar nur ge-/mißbraucht als Argument, um die Migration Fremder zu kontrollieren?
Interessant auch, wie anscheinend ein Amtsleiter einer regionalen Behörde es sich erlaubt selbstherrlich und kurzfristig eine ganze Branche umzuregulieren...
Vielfach schaffen sich Institutionen ihr Klientel um daß sie sich zu kümmern haben und daß ihnen Arbeit bringt geradezu selbst...
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Ein vergleichbares Entsendegesetz in Deutschland gilt jedenfalls nicht für Frauen in der Prostitution.
Aber, wurden die schweizer Frauen überhaupt gefragt und wo und wie haben die sich eigendlich geäußert und dafür eingesetzt. Saßen Prostituierte überhaupt mit am Tisch der Politik oder wurde einmal mehr parternalistisch für Frauen Partei ergriffen. Oder werden die eingeborenen Frauen gar nur ge-/mißbraucht als Argument, um die Migration Fremder zu kontrollieren?
Interessant auch, wie anscheinend ein Amtsleiter einer regionalen Behörde es sich erlaubt selbstherrlich und kurzfristig eine ganze Branche umzuregulieren...
Vielfach schaffen sich Institutionen ihr Klientel um daß sie sich zu kümmern haben und daß ihnen Arbeit bringt geradezu selbst...
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Grossrätin Häsler fordert Besserstellung v. Sexarbeiterinnen
Grossrätin Häsler fordert Besserstellung von Sexarbeiterinnen
Der Kanton soll vermehrt gegen Menschenhandel und Missbrauch im Sexgewerbe vorgehen, die Agenturbetreiber und Bordellbesitzer besser kontrolliert werden. Dieser Meinung ist die GFL-Grossrätin Christine Häsler aus Wilderswil. Sie hat beim Regierungsrat eine entsprechende Motion eingereicht. Sie setzt sich zudem für eine gesellschaftliche Besserstellung der Sexarbeiterinnen ein.
«Sexarbeit ist eine Arbeit wie jede andere und hat unsere Achtung verdient», ist Grossrätin Christine Häsler aus Wilderswil überzeugt. Deshalb hat sie dem Regierungsrat des Kantons Bern eine Motion vorgelegt, in der sie fordert, dass künftig härter gegen Menschenhandel und Missbrauch im Sexgewerbe vorgegangen wird. «Wenn über Kontrollen berichtet wird, dann darüber, wie viele Frauen verhaftet und mangels Bewilligung ausgeschafft wurden. Ich will, dass auch die Agenturbesitzer und Bordellbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden», erläuterte sie den Zweck ihrer Motion.
Toleranz und Besserstellung
Besitzer und Betreiber von Bordellen sind nach Meinung der Grossrätin Arbeitgeber wie alle anderen. Mit geeigneten Massnahmen soll der Regierungsrat sicher stellen, dass Bindeverträge oder die Konfiskation von Pässen ausländischer Sexarbeiterinnen nicht mehr vorkommen. Häsler schwebt eine enge Zusammenarbeit der Polizei mit Organisation wie Xenia oder der Aids-Hilfe vor. Diese verfügen über langjährige Erfahrung und geniessen das Vertrauen der Sexarbeiterinnen, argumentierte sie. Auch im Bereich der Information und Prävention soll einiges getan werden: «Sexarbeiterinnen sollen mehr Toleranz und eine gesellschaftliche Besserstellung erfahren. Geeignete Kampagnen um dieses Ziel zu erreichen halte ich deshalb für sehr wichtig», so Häsler.
Letztjahrige Motion abgelehnt
Christine Hässler hat für die Motion keine Dringlichkeit verlangt. Das Thema sei im Moment allerdings hochaktuell. Polizeidirektor Hansjürg Käser nehme die Probleme im Sexgewerbe sehr ernst. Häsler: «Ich hoffe deshalb, bereits im Herbst eine Stellungnahme des Regierungsrates zu erhalten». Einen negativen Entscheid des Regierungsrates zu einem ähnlichen Thema musste die Grüne Grossrätin im letzten Jahr akzeptieren. In einer Motion kämpfte sie dafür, dass Sexarbeit zum Beruf gemäss Definition des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie erklärt wird. Der Regierungsrat lehnte ab und verwies darauf, dass er generell gegen die Schaffung immer mehr neuer Berufe sei.
http://www.jungfrau-zeitung.ch/artikel/ ... U=8798780t
Der Kanton soll vermehrt gegen Menschenhandel und Missbrauch im Sexgewerbe vorgehen, die Agenturbetreiber und Bordellbesitzer besser kontrolliert werden. Dieser Meinung ist die GFL-Grossrätin Christine Häsler aus Wilderswil. Sie hat beim Regierungsrat eine entsprechende Motion eingereicht. Sie setzt sich zudem für eine gesellschaftliche Besserstellung der Sexarbeiterinnen ein.
«Sexarbeit ist eine Arbeit wie jede andere und hat unsere Achtung verdient», ist Grossrätin Christine Häsler aus Wilderswil überzeugt. Deshalb hat sie dem Regierungsrat des Kantons Bern eine Motion vorgelegt, in der sie fordert, dass künftig härter gegen Menschenhandel und Missbrauch im Sexgewerbe vorgegangen wird. «Wenn über Kontrollen berichtet wird, dann darüber, wie viele Frauen verhaftet und mangels Bewilligung ausgeschafft wurden. Ich will, dass auch die Agenturbesitzer und Bordellbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden», erläuterte sie den Zweck ihrer Motion.
Toleranz und Besserstellung
Besitzer und Betreiber von Bordellen sind nach Meinung der Grossrätin Arbeitgeber wie alle anderen. Mit geeigneten Massnahmen soll der Regierungsrat sicher stellen, dass Bindeverträge oder die Konfiskation von Pässen ausländischer Sexarbeiterinnen nicht mehr vorkommen. Häsler schwebt eine enge Zusammenarbeit der Polizei mit Organisation wie Xenia oder der Aids-Hilfe vor. Diese verfügen über langjährige Erfahrung und geniessen das Vertrauen der Sexarbeiterinnen, argumentierte sie. Auch im Bereich der Information und Prävention soll einiges getan werden: «Sexarbeiterinnen sollen mehr Toleranz und eine gesellschaftliche Besserstellung erfahren. Geeignete Kampagnen um dieses Ziel zu erreichen halte ich deshalb für sehr wichtig», so Häsler.
Letztjahrige Motion abgelehnt
Christine Hässler hat für die Motion keine Dringlichkeit verlangt. Das Thema sei im Moment allerdings hochaktuell. Polizeidirektor Hansjürg Käser nehme die Probleme im Sexgewerbe sehr ernst. Häsler: «Ich hoffe deshalb, bereits im Herbst eine Stellungnahme des Regierungsrates zu erhalten». Einen negativen Entscheid des Regierungsrates zu einem ähnlichen Thema musste die Grüne Grossrätin im letzten Jahr akzeptieren. In einer Motion kämpfte sie dafür, dass Sexarbeit zum Beruf gemäss Definition des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie erklärt wird. Der Regierungsrat lehnte ab und verwies darauf, dass er generell gegen die Schaffung immer mehr neuer Berufe sei.
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Kanton Zürich: Angestellte Prostituierte? «Höchst widersprüc
Angestellte Prostituierte? «Höchst widersprüchlich»
Akt. 13.06.07; 18:57 Pub. 13.06.07; 15:38
Angestellte Prostituierte? «Höchst widersprüchlich»
Im Kanton Zürich gelten Prostituierte ab sofort nicht mehr als selbständig Erwerbende. Das Milieu wird sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren.
Wer in Zürich anschaffen will, muss seit dem 1. Juni beim AWA eine ordentliche Arbeitsbewilligung anfordern und gilt damit offiziell als unselbständig.
«Rechtlich höchst problematisch»
Für den Zürcher Rechtsanwalt und profunden Milieu-Kenner Valentin Landmann ist diese Neuregelung «höchst problematisch.» Wer die Prostituierten zu unselbständig Erwerbenden degradiere, verlange faktisch, dass sie nur noch in einem Angestelltenverhältnis ihrer Arbeit nachgehen dürfen. «Das wiederum ist rechtlich höchst problematisch». so Landmann weiter.
Als Angestellte wären die Prostituierten an Arbeitsverträge gebunden, die sie sowohl an Kündigungsfristen als auch an Weisungsbefugnisse von Seiten ihrer Arbeitgeber binde. Landmann: «Beides widerspricht einem strafrechtlichen Verbot. Einerseits darf man Prostituierten keine Weisungen für ihre Berufsausübung erteilen und sich nicht einmischen. Andererseits darf man die Frauen nicht in der Prostitution festhalten.» Beide Punkte wären durch Kündigungsfristen und Weisungsbefugnisse nicht mehr gewährleistet. «Die Selbstständigkeit entspricht aber auch dem Charakter der Prostituierten», sagt Landmann weiter.
«Eine Menge Rechtsverfahren»
Dass die Regelung zudem nur für die Prostituierten gelte, nicht aber für einen ausländischen Zahnarzt, der sich in der Schweiz in einer Praxisgemeinschaft einmietet, ist für Landmann unverständlich. Er sieht darin «einen politischen Akt, um die Frauen aus dem Osten zu verdrängen.» Landmann ist sich sicher: «Es wird zu einer ganzen Menge von Rechtsverfahren kommen». Erste Anzeichen dafür habe er aus dem Milieu bereits erhalten. Dann gelte es zu prüfen, ob die Voraussetzung der Selbstständigkeit erfüllt sei, so Landmann.
Marius Egger, 20minuten.ch
Quelle: 20minuten.ch
Akt. 13.06.07; 18:57 Pub. 13.06.07; 15:38
Angestellte Prostituierte? «Höchst widersprüchlich»
Im Kanton Zürich gelten Prostituierte ab sofort nicht mehr als selbständig Erwerbende. Das Milieu wird sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren.
Wer in Zürich anschaffen will, muss seit dem 1. Juni beim AWA eine ordentliche Arbeitsbewilligung anfordern und gilt damit offiziell als unselbständig.
«Rechtlich höchst problematisch»
Für den Zürcher Rechtsanwalt und profunden Milieu-Kenner Valentin Landmann ist diese Neuregelung «höchst problematisch.» Wer die Prostituierten zu unselbständig Erwerbenden degradiere, verlange faktisch, dass sie nur noch in einem Angestelltenverhältnis ihrer Arbeit nachgehen dürfen. «Das wiederum ist rechtlich höchst problematisch». so Landmann weiter.
Als Angestellte wären die Prostituierten an Arbeitsverträge gebunden, die sie sowohl an Kündigungsfristen als auch an Weisungsbefugnisse von Seiten ihrer Arbeitgeber binde. Landmann: «Beides widerspricht einem strafrechtlichen Verbot. Einerseits darf man Prostituierten keine Weisungen für ihre Berufsausübung erteilen und sich nicht einmischen. Andererseits darf man die Frauen nicht in der Prostitution festhalten.» Beide Punkte wären durch Kündigungsfristen und Weisungsbefugnisse nicht mehr gewährleistet. «Die Selbstständigkeit entspricht aber auch dem Charakter der Prostituierten», sagt Landmann weiter.
«Eine Menge Rechtsverfahren»
Dass die Regelung zudem nur für die Prostituierten gelte, nicht aber für einen ausländischen Zahnarzt, der sich in der Schweiz in einer Praxisgemeinschaft einmietet, ist für Landmann unverständlich. Er sieht darin «einen politischen Akt, um die Frauen aus dem Osten zu verdrängen.» Landmann ist sich sicher: «Es wird zu einer ganzen Menge von Rechtsverfahren kommen». Erste Anzeichen dafür habe er aus dem Milieu bereits erhalten. Dann gelte es zu prüfen, ob die Voraussetzung der Selbstständigkeit erfüllt sei, so Landmann.
Marius Egger, 20minuten.ch
Quelle: 20minuten.ch
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Schweizer Frauen gegen Zwangsprostitution
Schweizer Frauen gegen Zwangsprostitution
Zehn Frauenorganisation starten unter dem Motto «wir zeigen Zivilcourage» ein nationales Projekt zum Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Mit Blick auf die EURO 2008 soll in mehreren Veranstaltungen über dieses Verbrechen informiert werden.
Gerade zu solchen Grossanlässen würden Tausende von Frauen aus dem Ausland zur Prostitution gezwungen, erklärten Vertreterinnen der Organisationen zur Eröffnung der Kampagne in Bern.
Diese läuft bis zum 25. November und steht unter dem «Matronat» eines Komitees mit den Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard sowie Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi an der Spitze. Ihm gehören über 40 Frauen an - Nationalrätinnen und Vertreterinnen von Organisationen.
Hunderttausende von Frauen und Kindern würden derzeit von Banden gezwungen, sich in Europa zu prostituieren. «Zwangsprostitution ist ein Verbrechen, ein Offizialdelikt», erklärte Renata Böhi-Reck vom Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen (SGF). «Wir machen Zwangsprostitution zum öffentlichen Thema. «
Freier sollten Zivilcourage beweisen: Wenn sie Anzeichen von Zwangsprostitution feststellen, sollten sie dies der Polizei melden.
Die Frauendachverbände, die das Projekt tragen und nach eigenen Angaben über eine Million Frauen in der Schweiz vertreten, wollen bis zum 25. November Informationsveranstaltungen zu dem Thema abhalten.
Ausserdem wollen an der EURO 2008 im Juni kommenden Jahres Kirchen, Frauen- und Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz und in Österreich eine Kampagne gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution führen, wie Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold (SP/BE) darlegte.
Zu den Trägerorganisationen gehören neben dem SGF die katholischen, evangelischen, christkatholischen und jüdischen Frauenorganistionen SKF, EFS, VCF und BSJF, die alliance F, die Verbände für Frauenrechte (svf), der Akademikerinnen (SVA) und der Bäuerinnen und Landfrauen (SBLV) sowie die Business & Professional Women.
http://www.espace.ch/artikel_384053.html
Zehn Frauenorganisation starten unter dem Motto «wir zeigen Zivilcourage» ein nationales Projekt zum Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Mit Blick auf die EURO 2008 soll in mehreren Veranstaltungen über dieses Verbrechen informiert werden.
Gerade zu solchen Grossanlässen würden Tausende von Frauen aus dem Ausland zur Prostitution gezwungen, erklärten Vertreterinnen der Organisationen zur Eröffnung der Kampagne in Bern.
Diese läuft bis zum 25. November und steht unter dem «Matronat» eines Komitees mit den Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard sowie Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi an der Spitze. Ihm gehören über 40 Frauen an - Nationalrätinnen und Vertreterinnen von Organisationen.
Hunderttausende von Frauen und Kindern würden derzeit von Banden gezwungen, sich in Europa zu prostituieren. «Zwangsprostitution ist ein Verbrechen, ein Offizialdelikt», erklärte Renata Böhi-Reck vom Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen (SGF). «Wir machen Zwangsprostitution zum öffentlichen Thema. «
Freier sollten Zivilcourage beweisen: Wenn sie Anzeichen von Zwangsprostitution feststellen, sollten sie dies der Polizei melden.
Die Frauendachverbände, die das Projekt tragen und nach eigenen Angaben über eine Million Frauen in der Schweiz vertreten, wollen bis zum 25. November Informationsveranstaltungen zu dem Thema abhalten.
Ausserdem wollen an der EURO 2008 im Juni kommenden Jahres Kirchen, Frauen- und Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz und in Österreich eine Kampagne gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution führen, wie Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold (SP/BE) darlegte.
Zu den Trägerorganisationen gehören neben dem SGF die katholischen, evangelischen, christkatholischen und jüdischen Frauenorganistionen SKF, EFS, VCF und BSJF, die alliance F, die Verbände für Frauenrechte (svf), der Akademikerinnen (SVA) und der Bäuerinnen und Landfrauen (SBLV) sowie die Business & Professional Women.
http://www.espace.ch/artikel_384053.html
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- PlatinStern
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- Registriert: 01.02.2007, 22:33
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- Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vom 26. Februar 1996 regelt in Deutschland die zwingenden Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen hierzu in einem allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein. Die zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch und Beiträge zu einer Urlaubskasse.
Kurzaufenthalter, Dienstleister, Dienstleistungsabkommen, L-Bewilligung:
Setzt einen befristeten Aufenthalt in der Schweiz als Arbeitnehmer oder Selbstständige voraus, eine Bewilligung wird für einen befristeten Zeitraum erstellt Mit dieser Bewilligung kann in der Schweiz gewohnt und gearbeitet werden.
Grundsätzlich ist der Kurzaufenthalter in der Schweiz steuerpflichtig. Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine L-Bewilligung oder 90 Tage Dienstleistungsbewilligung.
ich kannte diese beiden begriffe nicht und habe mir erlaubt für andere unwissende die erklärung hier einzufügen.
liebe grüße von annainga
vom 26. Februar 1996 regelt in Deutschland die zwingenden Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen hierzu in einem allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein. Die zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch und Beiträge zu einer Urlaubskasse.
Kurzaufenthalter, Dienstleister, Dienstleistungsabkommen, L-Bewilligung:
Setzt einen befristeten Aufenthalt in der Schweiz als Arbeitnehmer oder Selbstständige voraus, eine Bewilligung wird für einen befristeten Zeitraum erstellt Mit dieser Bewilligung kann in der Schweiz gewohnt und gearbeitet werden.
Grundsätzlich ist der Kurzaufenthalter in der Schweiz steuerpflichtig. Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine L-Bewilligung oder 90 Tage Dienstleistungsbewilligung.
ich kannte diese beiden begriffe nicht und habe mir erlaubt für andere unwissende die erklärung hier einzufügen.
liebe grüße von annainga
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- PlatinStern
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Schweizer Huren haben Vorrang
Schweizer Huren haben Vorrang
Zürich - Ab sofort ist es Betreibern von Sex-Etablissements im Kanton Zürich verunmöglicht, noch und noch Frauen aus Osteuropa zu holen. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat dem weitgehend freien Treiben einen Riegel geschoben.
Bisher galten Prostituierte in Sex-Salons als selbstständig erwerbend. Amtlich formuliert gingen sie einer bewilligungsfreien Tätigkeit nach. Das heisst, sie durften gemäss bilateralen Verträgen mit der EU ohne Arbeitsbewilligung während 90 Tagen in der Schweiz anschaffen. Seit dem 1. Juni gelten sie nun offiziell als unselbstständig ewerbend - sie benötigen also eine ordentliche Arbeitsbewilligung, wie AWA-Sprecherin Irene Tschopp eine Meldung im «Tages-Anzeiger» bestätigte. Tatsächlich seien die Frauen in einem Salon nicht wirklich unabhängig: Sie haben «gewisse Verpflichtungen gegenüber dem Etablissement».
Mit der Neuregelung will das AWA nicht in erster Linie den Frauen das Leben schwer machen; man ziele auf die Salon-Betreiber.
Das AWA reagiert mit seiner Weisung auf die auffallend starke Zunahme der Anzahl Frauen aus den neuen EU-Ländern, die in Zürcher Salons arbeiten. Konkrete Zahlen konnte Tschopp nicht nennen, der Anstieg sei aber augenfällig gewesen.
Schweizer Nutten bevorzugen
Neu muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er für die offene Stelle keine Frau in der Schweiz oder in den alten EU-Ländern finden konnte, wie Tschopp erläuterte. Kann er dies, so steht es ihm frei, eine Bewilligung für die Beschäftigung einer Frau aus einem neuen EU-Land zu beantragen. Mit der Neuregelung will das AWA laut Tschopp nicht in erster Linie den Frauen das Leben schwer machen; man ziele auf die Salon-Betreiber. Weiterhin als selbstständig erwerbend gelten Prostituierte, die auf der Strasse anschaffen. Sie fallen nicht unter die Neuregelung.
http://www.nachrichten.ch/detail/278318.htm
Zürich - Ab sofort ist es Betreibern von Sex-Etablissements im Kanton Zürich verunmöglicht, noch und noch Frauen aus Osteuropa zu holen. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat dem weitgehend freien Treiben einen Riegel geschoben.
Bisher galten Prostituierte in Sex-Salons als selbstständig erwerbend. Amtlich formuliert gingen sie einer bewilligungsfreien Tätigkeit nach. Das heisst, sie durften gemäss bilateralen Verträgen mit der EU ohne Arbeitsbewilligung während 90 Tagen in der Schweiz anschaffen. Seit dem 1. Juni gelten sie nun offiziell als unselbstständig ewerbend - sie benötigen also eine ordentliche Arbeitsbewilligung, wie AWA-Sprecherin Irene Tschopp eine Meldung im «Tages-Anzeiger» bestätigte. Tatsächlich seien die Frauen in einem Salon nicht wirklich unabhängig: Sie haben «gewisse Verpflichtungen gegenüber dem Etablissement».
Mit der Neuregelung will das AWA nicht in erster Linie den Frauen das Leben schwer machen; man ziele auf die Salon-Betreiber.
Das AWA reagiert mit seiner Weisung auf die auffallend starke Zunahme der Anzahl Frauen aus den neuen EU-Ländern, die in Zürcher Salons arbeiten. Konkrete Zahlen konnte Tschopp nicht nennen, der Anstieg sei aber augenfällig gewesen.
Schweizer Nutten bevorzugen
Neu muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er für die offene Stelle keine Frau in der Schweiz oder in den alten EU-Ländern finden konnte, wie Tschopp erläuterte. Kann er dies, so steht es ihm frei, eine Bewilligung für die Beschäftigung einer Frau aus einem neuen EU-Land zu beantragen. Mit der Neuregelung will das AWA laut Tschopp nicht in erster Linie den Frauen das Leben schwer machen; man ziele auf die Salon-Betreiber. Weiterhin als selbstständig erwerbend gelten Prostituierte, die auf der Strasse anschaffen. Sie fallen nicht unter die Neuregelung.
http://www.nachrichten.ch/detail/278318.htm
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Prostitution ja, aber nur legal (CH)
Bald sollen im Hotel Schloss in Nidau wieder Prostituierte arbeiten können – aber unter strengen Auflagen.
Im Februar war der Betrieb wegen illegaler Prostitution und Verdachts auf Menschenhandel geschlossen worden. Nun will der Regierungs-statthalter dafür sorgen, dass es nicht im gleichen Stil weitergeht. Die neuen Betreiber müssen beachten, dass alle Frauen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung haben. Zudem macht die Kapo Stichproben.
Quelle
Im Februar war der Betrieb wegen illegaler Prostitution und Verdachts auf Menschenhandel geschlossen worden. Nun will der Regierungs-statthalter dafür sorgen, dass es nicht im gleichen Stil weitergeht. Die neuen Betreiber müssen beachten, dass alle Frauen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung haben. Zudem macht die Kapo Stichproben.
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Legalisierung aber wie genau...
Sexarbeit soll legal werden
Das Hotel Schloss Nidau erhält Auflagen für die Prostitution
Die Prostitution im Hotel Schloss in Nidau soll auf eine legale Basis gestellt werden. Der Regierungsstatthalter hat am Dienstag die Rahmenbedingungen erläutert.
Am 27. Februar ist das Hotel Schloss in Nidau wegen illegaler Prostitution und Verdachts auf Menschenhandel geschlossen worden – nicht zum ersten Mal. Regierungsstatthalter Werner Könitzer will nun verhindern, dass es im gleichen Stil weitergeht: Die neue Gastwirtschaftsbewilligung hat er an Bedingungen geknüpft.
«Grundlage für faires Projekt»
Der neue Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Hotel Schloss AG, Oliver Krauss, sprach von einer «Grundlage für ein sauberes, faires Projekt». Seine Absicht sei es, ein Haus zu schaffen, in dem sich die Frauen wohlfühlten. Als Erstes verlangen die Behörden Transparenz: «Die Hotelgäste sollen nicht mehr heuchlerisch als ,lebensfrohe Touristinnen auf Ferienreise‘ bezeichnet werden, sondern offen als Sexarbeiterinnen.» Ihrem Gewerbe sollen sie nur mit einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung nachgehen dürfen. Dafür habe der Geschäftsführer zu garantieren. Ferner dürften den Prostituierten nicht höhere als marktübliche Preise für Zimmer und Hoteldienstleistungen verrechnet werden. Uneingeschränkter Zugang für die Beratungsstelle Xenia und Stichproben der Kantonspolizei sind weitere Auflagen.
Beratungsstelle Xenia
Martha Wigger von Xenia, der Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, meinte, das Pilotprojekt sei nicht in jeder Hinsicht optimal, aber im Moment das Bestmögliche. Positiv sei der Zugang für die Mitarbeiterinnen des Xenia-Gesundheitsförderungs- und -Aids- präventionsprogramms.
17 Ausländerinnen ausgeschafft
Ende Februar hatte die Polizei 17 Frauen wegen illegaler Prostitution festgenommen und in Ausschaffungshaft gesetzt. Sieben Personen hat sie gleichzeitig wegen Verdachts auf Menschenhandel verhaftet. Die Razzia wurde von 100 Polizeibeamten durchgeführt. Während anderthalb Stunden wurde dabei vorsorglich die Hauptstrasse in Nidau gesperrt. Mit Rumänien, von wo die meisten Illegalen im Hotel Schloss stammten, will die Schweiz demnächst Verhandlungen über ein Freizügigkeitsabkommen aufnehmen. Das Hotel Schloss Nidau stand bereits in der Vergangenheit mit Prostitution und Menschenhandel in Verbindung. (sda)
Original
p.s.
Warum keine freien marktgerechten Mieten?
Überall, wo viel verdient wird, steigen die Mieten: An Verkehrskontenpunkten: Häfen, Einkaufstrassen... ganz unabhängig von Prostitution.
Was sind marktgerechte Mieten, die Preise für Übernachtungen oder die Preise für Gewerberäume der Prostitution? Soll hier der Markt sich anpassen dürfen oder eine Behörde entscheiden?
In Frankfurt kosten Hotelzimmer ca. 60 euro. und Luxushotel 150 euro. Stundenhotel kosten 25 euro und Bordellzimmer kosten 110-150 euro.
Die hohen Bordellzimmerpreise werden in den Medien und von Frauenrechtlern oft als Wucher dargestellt. Doch der Wucher entsteht durch die Ghettoisierung von Prostitution in kleine Toleranzzonen, wenn sonst die ganze Stadt als Sprerrgebiet deklariert wird, weil kein Bürgerlicher Prostitution in seiner Nachbarschaft will.
Andererseits mieten Frauen teure Arbeitsräume freiwillig an, wenn ihre Kalkulation für ihr Geschäft für sie einen Reingewinn ausweist. Der geneigte Leser kann also abschätzen, welche Umsätze erzielt werden können... (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Soll hier ein überfälliger Schutz von Prostitution für Prostituierte in einen Zwang gegen Vermieter (weil vermeintliche Zuhälter) transformiert werden?
Wie sieht es mit der wirklichen Akzeptanz von Prostitution aus, die nämlich zu einer Gleichbehandlung mit anderen Gewerbetreibenden und damit der Abschaffung von Sonderregelungen und zur Entdiskriminierung führen sollte.
p.s.2
Name der Beratungstelle Xenia oder Xena ist ein weiblicher Vorname, der sich vom griechischen Wort die Gastfreundliche bzw. die Fremde, der Gast ableitet.
p.s.3
Wo liegt das Schloß - wie nahe bei Bern - ist das ein Thema für unsere Rubrik Länderberichte SCHWEIZ?
Das Hotel Schloss Nidau erhält Auflagen für die Prostitution
Die Prostitution im Hotel Schloss in Nidau soll auf eine legale Basis gestellt werden. Der Regierungsstatthalter hat am Dienstag die Rahmenbedingungen erläutert.
Am 27. Februar ist das Hotel Schloss in Nidau wegen illegaler Prostitution und Verdachts auf Menschenhandel geschlossen worden – nicht zum ersten Mal. Regierungsstatthalter Werner Könitzer will nun verhindern, dass es im gleichen Stil weitergeht: Die neue Gastwirtschaftsbewilligung hat er an Bedingungen geknüpft.
«Grundlage für faires Projekt»
Der neue Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Hotel Schloss AG, Oliver Krauss, sprach von einer «Grundlage für ein sauberes, faires Projekt». Seine Absicht sei es, ein Haus zu schaffen, in dem sich die Frauen wohlfühlten. Als Erstes verlangen die Behörden Transparenz: «Die Hotelgäste sollen nicht mehr heuchlerisch als ,lebensfrohe Touristinnen auf Ferienreise‘ bezeichnet werden, sondern offen als Sexarbeiterinnen.» Ihrem Gewerbe sollen sie nur mit einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung nachgehen dürfen. Dafür habe der Geschäftsführer zu garantieren. Ferner dürften den Prostituierten nicht höhere als marktübliche Preise für Zimmer und Hoteldienstleistungen verrechnet werden. Uneingeschränkter Zugang für die Beratungsstelle Xenia und Stichproben der Kantonspolizei sind weitere Auflagen.
Beratungsstelle Xenia
Martha Wigger von Xenia, der Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, meinte, das Pilotprojekt sei nicht in jeder Hinsicht optimal, aber im Moment das Bestmögliche. Positiv sei der Zugang für die Mitarbeiterinnen des Xenia-Gesundheitsförderungs- und -Aids- präventionsprogramms.
17 Ausländerinnen ausgeschafft
Ende Februar hatte die Polizei 17 Frauen wegen illegaler Prostitution festgenommen und in Ausschaffungshaft gesetzt. Sieben Personen hat sie gleichzeitig wegen Verdachts auf Menschenhandel verhaftet. Die Razzia wurde von 100 Polizeibeamten durchgeführt. Während anderthalb Stunden wurde dabei vorsorglich die Hauptstrasse in Nidau gesperrt. Mit Rumänien, von wo die meisten Illegalen im Hotel Schloss stammten, will die Schweiz demnächst Verhandlungen über ein Freizügigkeitsabkommen aufnehmen. Das Hotel Schloss Nidau stand bereits in der Vergangenheit mit Prostitution und Menschenhandel in Verbindung. (sda)
Original
p.s.
Warum keine freien marktgerechten Mieten?
Überall, wo viel verdient wird, steigen die Mieten: An Verkehrskontenpunkten: Häfen, Einkaufstrassen... ganz unabhängig von Prostitution.
Was sind marktgerechte Mieten, die Preise für Übernachtungen oder die Preise für Gewerberäume der Prostitution? Soll hier der Markt sich anpassen dürfen oder eine Behörde entscheiden?
In Frankfurt kosten Hotelzimmer ca. 60 euro. und Luxushotel 150 euro. Stundenhotel kosten 25 euro und Bordellzimmer kosten 110-150 euro.
Die hohen Bordellzimmerpreise werden in den Medien und von Frauenrechtlern oft als Wucher dargestellt. Doch der Wucher entsteht durch die Ghettoisierung von Prostitution in kleine Toleranzzonen, wenn sonst die ganze Stadt als Sprerrgebiet deklariert wird, weil kein Bürgerlicher Prostitution in seiner Nachbarschaft will.
Andererseits mieten Frauen teure Arbeitsräume freiwillig an, wenn ihre Kalkulation für ihr Geschäft für sie einen Reingewinn ausweist. Der geneigte Leser kann also abschätzen, welche Umsätze erzielt werden können... (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Soll hier ein überfälliger Schutz von Prostitution für Prostituierte in einen Zwang gegen Vermieter (weil vermeintliche Zuhälter) transformiert werden?
Wie sieht es mit der wirklichen Akzeptanz von Prostitution aus, die nämlich zu einer Gleichbehandlung mit anderen Gewerbetreibenden und damit der Abschaffung von Sonderregelungen und zur Entdiskriminierung führen sollte.
p.s.2
Name der Beratungstelle Xenia oder Xena ist ein weiblicher Vorname, der sich vom griechischen Wort die Gastfreundliche bzw. die Fremde, der Gast ableitet.
p.s.3
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Ost-Frauen in Salons wieder legal
Ost-Frauen in Salons wieder legal
Ab sofort gelten die meisten Masseusen aus den neuen EU-Staaten wieder als selbstständig erwerbend. Damit dürfen sie in Erotikklubs arbeiten.
Zürich. - Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat ein Merkblatt veröffentlicht, wonach Frauen aus den neuen EU-Ländern bis zu 90 Tage im Jahr als selbstständig Erwerbende in Zürcher Erotik-Etablissements arbeiten können. Damit ist die Weisung, die der Kanton am 1. Juni eingeführt hat nicht mehr gültig. Der Grund für den Rückzieher des AWA liegt laut Pressesprecher Heinrich Alper unter anderem im Widerstand, den die Weisung vom 1. Juni unter Klubbetreibern und Sexarbeiterinnen ausgelöst hatte. «Ihre Argumente sind zum Teil berechtigt», räumt Alper ein. «Die Regelung war zu restriktiv.»
Diese Regelung war von Amtschef Bruno Sauter veranlasst worden, damit «der Vorrang der inländischen Arbeitskräfte und die Rekrutierungsprioritäten der alten EU/Efta-Staaten gelten», wie Cristina Micieli vom Rechtsdienst des AWA damals sagte. Nach der Weisung vom 1. Juni galten so genannte Masseusen plötzlich als unselbstständig erwerbend. Damit brauchten Sexarbeiterinnen aus den EU-8-Staaten - Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei sowie den baltischen Staaten - eine Arbeitsbewilligung, um in Erotik-Etablissements anzuschaffen. Um diese zu bekommen, hätte ein Salonbetreiber nachweisen müssen, dass er keine Schweizerinnen und keine Arbeitskräfte aus den alten EU-Staaten findet.
Selbstständigkeit nachweisen
Das AWA reagierte so auf die steigende Anzahl Sexarbeiterinnen aus Osteuropa. Die gemeldeten Arbeitstage betrugen im Oktober 2006 rund 2000 pro Monat, im März 2007 waren es 5000. Der Nachweis ist laut neuster Regelung des AWA nicht mehr nötig. Sexarbeiterinnen aus den neuen EU-Staaten erhalten wieder im Meldeverfahren eine Bestätigung. Allerdings müssen sie im Gegensatz zu früher ihre Unterlagen beim AWA persönlich einreichen und eine Benutzungsvereinbarung mit dem Klub vorweisen. Diese Vereinbarung betrifft «die Benützung von Räumlichkeiten zur Ausübung des Gewerbes» und dient als Nachweis der Selbstständigkeit. Vor der Praxisänderung am 1. Juni erfolgte die Meldung der Klubbetreiber grösstenteils elektronisch.
Die Meldebestätigung muss auch wieder persönlich von den Frauen abgeholt und bar bezahlt werden. Der Grund dafür liegt laut Alper im Bestreben des AWA, dem Missbrauch der Selbstständigkeit einen Riegel vorzuschieben. «So können wir besser abklären, ob eine Selbstständigkeit wirklich vorliegt», sagt Alper. Eine Garantie gebe es jedoch nie.
Prostituierte bleiben nur immer kurz
Die Praxisänderung vom 1. Juni hatte unter Sexarbeiterinnen und Klubbesitzern für Aufruhr gesorgt. Zu reden gab vor allem die Informationspolitik des AWA. Dass Masseusen von einem Tag auf den anderen als unselbstständig erwerbend galten, wurde im Voraus nicht angekündigt. Die Begründung des AWA, es könne nicht nachgewiesen werden, dass ihre Erwerbstätigkeit vollumfänglich auf eigene Rechnung und in völlig unabhängiger Stellung erfolge, leuchtete vielen nicht ein. Zudem sei es unpraktikabel, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. «Eine Prostituierte kommt und geht, wann sie will. Sie bleibt kaum länger als acht Tage in der Schweiz», sagte ein Zürcher Erotik-Unternehmer. Das AWA bestätigt, dass seit dem 1. Juni keine Arbeitsbewilligungen für Sexarbeiterinnen ausgestellt wurden, obwohl Gesuche eingegangen waren.
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 67072.html
Ab sofort gelten die meisten Masseusen aus den neuen EU-Staaten wieder als selbstständig erwerbend. Damit dürfen sie in Erotikklubs arbeiten.
Zürich. - Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat ein Merkblatt veröffentlicht, wonach Frauen aus den neuen EU-Ländern bis zu 90 Tage im Jahr als selbstständig Erwerbende in Zürcher Erotik-Etablissements arbeiten können. Damit ist die Weisung, die der Kanton am 1. Juni eingeführt hat nicht mehr gültig. Der Grund für den Rückzieher des AWA liegt laut Pressesprecher Heinrich Alper unter anderem im Widerstand, den die Weisung vom 1. Juni unter Klubbetreibern und Sexarbeiterinnen ausgelöst hatte. «Ihre Argumente sind zum Teil berechtigt», räumt Alper ein. «Die Regelung war zu restriktiv.»
Diese Regelung war von Amtschef Bruno Sauter veranlasst worden, damit «der Vorrang der inländischen Arbeitskräfte und die Rekrutierungsprioritäten der alten EU/Efta-Staaten gelten», wie Cristina Micieli vom Rechtsdienst des AWA damals sagte. Nach der Weisung vom 1. Juni galten so genannte Masseusen plötzlich als unselbstständig erwerbend. Damit brauchten Sexarbeiterinnen aus den EU-8-Staaten - Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei sowie den baltischen Staaten - eine Arbeitsbewilligung, um in Erotik-Etablissements anzuschaffen. Um diese zu bekommen, hätte ein Salonbetreiber nachweisen müssen, dass er keine Schweizerinnen und keine Arbeitskräfte aus den alten EU-Staaten findet.
Selbstständigkeit nachweisen
Das AWA reagierte so auf die steigende Anzahl Sexarbeiterinnen aus Osteuropa. Die gemeldeten Arbeitstage betrugen im Oktober 2006 rund 2000 pro Monat, im März 2007 waren es 5000. Der Nachweis ist laut neuster Regelung des AWA nicht mehr nötig. Sexarbeiterinnen aus den neuen EU-Staaten erhalten wieder im Meldeverfahren eine Bestätigung. Allerdings müssen sie im Gegensatz zu früher ihre Unterlagen beim AWA persönlich einreichen und eine Benutzungsvereinbarung mit dem Klub vorweisen. Diese Vereinbarung betrifft «die Benützung von Räumlichkeiten zur Ausübung des Gewerbes» und dient als Nachweis der Selbstständigkeit. Vor der Praxisänderung am 1. Juni erfolgte die Meldung der Klubbetreiber grösstenteils elektronisch.
Die Meldebestätigung muss auch wieder persönlich von den Frauen abgeholt und bar bezahlt werden. Der Grund dafür liegt laut Alper im Bestreben des AWA, dem Missbrauch der Selbstständigkeit einen Riegel vorzuschieben. «So können wir besser abklären, ob eine Selbstständigkeit wirklich vorliegt», sagt Alper. Eine Garantie gebe es jedoch nie.
Prostituierte bleiben nur immer kurz
Die Praxisänderung vom 1. Juni hatte unter Sexarbeiterinnen und Klubbesitzern für Aufruhr gesorgt. Zu reden gab vor allem die Informationspolitik des AWA. Dass Masseusen von einem Tag auf den anderen als unselbstständig erwerbend galten, wurde im Voraus nicht angekündigt. Die Begründung des AWA, es könne nicht nachgewiesen werden, dass ihre Erwerbstätigkeit vollumfänglich auf eigene Rechnung und in völlig unabhängiger Stellung erfolge, leuchtete vielen nicht ein. Zudem sei es unpraktikabel, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. «Eine Prostituierte kommt und geht, wann sie will. Sie bleibt kaum länger als acht Tage in der Schweiz», sagte ein Zürcher Erotik-Unternehmer. Das AWA bestätigt, dass seit dem 1. Juni keine Arbeitsbewilligungen für Sexarbeiterinnen ausgestellt wurden, obwohl Gesuche eingegangen waren.
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 67072.html
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Prostitution gibt es einfach
Der Nidauer Regierungsstatthalter Werner Könitzer beschreitet neue Wege im Umgang mit Kontaktbars
Heuchelei und Doppelmoral sind Werner Könitzer ein Dorn im Auge. Deshalb hat er den Bordellbetrieb im Nidauer Hotel Schloss mittels vertraglicher Auflagen auf eine legale Basis gestellt. Wenn sich das Modell bewährt, könnte es dereinst landesweit Schule machen.
Das Hotel Schloss ist nur einen Steinwurf von Werner Könitzers Arbeitsplatz im Schloss Nidau entfernt. Und doch liegen Welten zwischen «Schloss» und Schloss: hier der gepflegte Amtssitz des Regierungsstatthalters, der Bewilligungen erteilt und über die Einhaltung der Gesetze wacht – dort der verwitterte Hotelbau, der seit Jahren zu den etablierten Adressen im Rotlichtmilieu des Seelandes zählt.
1999 wurde das «Schloss» erstmals als Kontaktbar eröffnet. Das sind jene Lokale, in denen ausländische Prostituierte mit Touristenstatus ihrem Beruf nachgehen, wobei der Betreiber dank überhöhten Preisen für Zimmer, Verpflegung und Getränke sowie weiteren Abgaben kräftig mitverdient. Drei grosse und etliche kleinere Razzien hat das «Schloss» seither erlebt, mehrmals musste Könitzer den Betrieb schliessen. Die Polizei griff Dutzende von Frauen ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung auf und schaffte sie ausser Landes, während die Betreiber unter anderem wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution angezeigt wurden.
«So kann es nicht weitergehen»
Nach der letzten Razzia im Februar 2007 und der darauf folgenden Schliessung des Betriebes hatte Könitzer genug. «Gopferteli, so kann es nicht weitergehen», habe er sich gesagt – und sich an die Arbeit gemacht. Drei Monate lang führte der Regierungsstatthalter Gespräche mit allen möglichen Parteien – von der Kantonspolizei über den kantonalen Migrationsdienst und Polizeidirektor Hans-Jürg Käser bis zur Bundespolizei und zu Xenia, der Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen. Ende Juni trat er mit dem Resultat vor die Medien: Das Hotel Schloss kann weiterhin als Kontaktbar betrieben werden – aber künftig auf legaler Basis («Bund» vom 27. Juni). Zu diesem Zweck hat sich der Betreiber vertraglich verpflichtet, eine Reihe von Bedingungen einzuhalten (siehe Kasten).
Dass sich ein Regierungsstatthalter aktiv für den Erhalt eines Bordellbetriebs einsetzt, kommt nicht alle Tage vor. Was hat Könitzer dazu bewegt? In erster Linie gehe es ihm darum, Transparenz zu schaffen, sagt er. Heuchelei und Doppelmoral seien ihm ein Dorn im Auge. Mit Prostitution Geld zu verdienen, sei nicht verboten – aber wer das tue, solle auch dazu stehen. Deshalb verlangt Könitzer vom «Schloss»-Betreiber, dass statt von «Touristinnen» künftig nur noch von Sexarbeiterinnen die Rede ist.
Schutz dank legalem Status
Könitzer ist überzeugt, dass die Schaffung von Transparenz auch im Interesse der betroffenen Frauen liegt. Bislang seien sie meistens die Leidtragenden gewesen und hätten die «volle Wucht des Gesetzes» zu spüren gekriegt, während die Betreiber oftmals ungeschoren davongekommen seien. Künftig hätten die Prostituierten im «Schloss» einen legalen Status, den sie – allenfalls mit Hilfe von Xenia – gegen überrissene Ansprüche des Bordellbetreibers verteidigen könnten. Sein Ziel sei es, dass die Würde der Frauen, ihre körperliche Integrität, ihr freier Wille und ihre Unabhängigkeit gewahrt blieben. Bisher sei mit ihnen oft «Pingpong» gespielt worden. Dem lasse sich mit einem geregelten Betrieb besser abhelfen, als wenn die Kontaktbars in die Illegalität abgedrängt würden.
Aber nicht nur Betreiber und Frauen – auch der Staat habe ein Interesse daran, dass die Prostitution auf legaler Basis stattfinde. Razzien und Gerichtsverfahren kosteten eine Menge Geld. Sexarbeiterinnen mit einem legalen Status bezahlten dagegen auch Krankenkassenprämien und Steuern. «Bis jetzt ist ein grosser Teil des Gewinns aus der Prostitution in kriminelle Kanäle geflossen», sagt Könitzer. Künftig werde zumindest ein Teil davon in die Staatskasse zurückfliessen. Nun könne man natürlich einwenden, das Geld stamme aus einer «unmoralischen Tätigkeit». Der Staat besteuere aber zum Beispiel auch Fabriken, die ihr Geld mit dem Export tödlicher Waffen verdienten. «Daran stört sich auch niemand.» Zwar sei die Prostitution nicht ein Gewerbe wie jedes andere, sagt Könitzer – dazu seien zu viele «spezielle Emotionen», Ethik, Moral und Tabus im Spiel. «Aber sie ist ein Gewerbe.»
Breite Palette von Druckmitteln
Wer Geld investiere, solle dafür auch einen «anständigen Gewinn» erwarten dürfen – «mit Betonung auf ,anständig‘». Es habe keinen Sinn, das Rotlichtmilieu mittels staatlichen Drucks zum Verschwinden bringen zu wollen. «Prostitution gibt es einfach», sagt Könitzer. «Je mehr Druck man aufsetzt, desto mehr verschwindet sie im Untergrund, wo es keine Kontrolle gibt.»
Sein Vorgehen im Zusammenhang mit dem Hotel Schloss sieht der Statthalter als Pilotprojekt, das dereinst landesweit Schule machen könnte. Entsprechende Signale habe er jedenfalls von Behörden auf Kantons- und Bundesebene erhalten. «Man ist sehr gespannt, ob das Modell funktioniert.» Er selber schätzt seine Erfolgschance vorsichtig auf 60 Prozent. Zwar habe er eine breite Palette von Druckmitteln, falls sich der Betreiber nicht an die neuen Regeln halten sollte. Andere Rahmenbedingungen könnten sich jedoch plötzlich ändern – etwa in rechtlicher Hinsicht. Offen ist im Übrigen, ob Könitzers Vertrag der gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Er macht jedenfalls keinen Hehl daraus, dass er die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes «mit Phantasie und Kreativität» ausgereizt hat. «Man muss halt die Gesetze kennen.»
Lob von allen Seiten
An Goodwill mangelt es dem Projekt nicht. Noch nie habe er nach einem Entscheid so viele positive Echos erhalten, sagt Könitzer. Auch Martha Wigger von der Beratungsstelle Xenia äusserte sich Ende Juni wohlwollend. Zwar würden Sexarbeiterinnen nach wie vor anders behandelt als andere Arbeiterinnen, sagte sie. Im Moment aber sei Könitzers Projekt das Beste, was man tun könne.
http://www.espace.ch/artikel_394078.html
Heuchelei und Doppelmoral sind Werner Könitzer ein Dorn im Auge. Deshalb hat er den Bordellbetrieb im Nidauer Hotel Schloss mittels vertraglicher Auflagen auf eine legale Basis gestellt. Wenn sich das Modell bewährt, könnte es dereinst landesweit Schule machen.
Das Hotel Schloss ist nur einen Steinwurf von Werner Könitzers Arbeitsplatz im Schloss Nidau entfernt. Und doch liegen Welten zwischen «Schloss» und Schloss: hier der gepflegte Amtssitz des Regierungsstatthalters, der Bewilligungen erteilt und über die Einhaltung der Gesetze wacht – dort der verwitterte Hotelbau, der seit Jahren zu den etablierten Adressen im Rotlichtmilieu des Seelandes zählt.
1999 wurde das «Schloss» erstmals als Kontaktbar eröffnet. Das sind jene Lokale, in denen ausländische Prostituierte mit Touristenstatus ihrem Beruf nachgehen, wobei der Betreiber dank überhöhten Preisen für Zimmer, Verpflegung und Getränke sowie weiteren Abgaben kräftig mitverdient. Drei grosse und etliche kleinere Razzien hat das «Schloss» seither erlebt, mehrmals musste Könitzer den Betrieb schliessen. Die Polizei griff Dutzende von Frauen ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung auf und schaffte sie ausser Landes, während die Betreiber unter anderem wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution angezeigt wurden.
«So kann es nicht weitergehen»
Nach der letzten Razzia im Februar 2007 und der darauf folgenden Schliessung des Betriebes hatte Könitzer genug. «Gopferteli, so kann es nicht weitergehen», habe er sich gesagt – und sich an die Arbeit gemacht. Drei Monate lang führte der Regierungsstatthalter Gespräche mit allen möglichen Parteien – von der Kantonspolizei über den kantonalen Migrationsdienst und Polizeidirektor Hans-Jürg Käser bis zur Bundespolizei und zu Xenia, der Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen. Ende Juni trat er mit dem Resultat vor die Medien: Das Hotel Schloss kann weiterhin als Kontaktbar betrieben werden – aber künftig auf legaler Basis («Bund» vom 27. Juni). Zu diesem Zweck hat sich der Betreiber vertraglich verpflichtet, eine Reihe von Bedingungen einzuhalten (siehe Kasten).
Dass sich ein Regierungsstatthalter aktiv für den Erhalt eines Bordellbetriebs einsetzt, kommt nicht alle Tage vor. Was hat Könitzer dazu bewegt? In erster Linie gehe es ihm darum, Transparenz zu schaffen, sagt er. Heuchelei und Doppelmoral seien ihm ein Dorn im Auge. Mit Prostitution Geld zu verdienen, sei nicht verboten – aber wer das tue, solle auch dazu stehen. Deshalb verlangt Könitzer vom «Schloss»-Betreiber, dass statt von «Touristinnen» künftig nur noch von Sexarbeiterinnen die Rede ist.
Schutz dank legalem Status
Könitzer ist überzeugt, dass die Schaffung von Transparenz auch im Interesse der betroffenen Frauen liegt. Bislang seien sie meistens die Leidtragenden gewesen und hätten die «volle Wucht des Gesetzes» zu spüren gekriegt, während die Betreiber oftmals ungeschoren davongekommen seien. Künftig hätten die Prostituierten im «Schloss» einen legalen Status, den sie – allenfalls mit Hilfe von Xenia – gegen überrissene Ansprüche des Bordellbetreibers verteidigen könnten. Sein Ziel sei es, dass die Würde der Frauen, ihre körperliche Integrität, ihr freier Wille und ihre Unabhängigkeit gewahrt blieben. Bisher sei mit ihnen oft «Pingpong» gespielt worden. Dem lasse sich mit einem geregelten Betrieb besser abhelfen, als wenn die Kontaktbars in die Illegalität abgedrängt würden.
Aber nicht nur Betreiber und Frauen – auch der Staat habe ein Interesse daran, dass die Prostitution auf legaler Basis stattfinde. Razzien und Gerichtsverfahren kosteten eine Menge Geld. Sexarbeiterinnen mit einem legalen Status bezahlten dagegen auch Krankenkassenprämien und Steuern. «Bis jetzt ist ein grosser Teil des Gewinns aus der Prostitution in kriminelle Kanäle geflossen», sagt Könitzer. Künftig werde zumindest ein Teil davon in die Staatskasse zurückfliessen. Nun könne man natürlich einwenden, das Geld stamme aus einer «unmoralischen Tätigkeit». Der Staat besteuere aber zum Beispiel auch Fabriken, die ihr Geld mit dem Export tödlicher Waffen verdienten. «Daran stört sich auch niemand.» Zwar sei die Prostitution nicht ein Gewerbe wie jedes andere, sagt Könitzer – dazu seien zu viele «spezielle Emotionen», Ethik, Moral und Tabus im Spiel. «Aber sie ist ein Gewerbe.»
Breite Palette von Druckmitteln
Wer Geld investiere, solle dafür auch einen «anständigen Gewinn» erwarten dürfen – «mit Betonung auf ,anständig‘». Es habe keinen Sinn, das Rotlichtmilieu mittels staatlichen Drucks zum Verschwinden bringen zu wollen. «Prostitution gibt es einfach», sagt Könitzer. «Je mehr Druck man aufsetzt, desto mehr verschwindet sie im Untergrund, wo es keine Kontrolle gibt.»
Sein Vorgehen im Zusammenhang mit dem Hotel Schloss sieht der Statthalter als Pilotprojekt, das dereinst landesweit Schule machen könnte. Entsprechende Signale habe er jedenfalls von Behörden auf Kantons- und Bundesebene erhalten. «Man ist sehr gespannt, ob das Modell funktioniert.» Er selber schätzt seine Erfolgschance vorsichtig auf 60 Prozent. Zwar habe er eine breite Palette von Druckmitteln, falls sich der Betreiber nicht an die neuen Regeln halten sollte. Andere Rahmenbedingungen könnten sich jedoch plötzlich ändern – etwa in rechtlicher Hinsicht. Offen ist im Übrigen, ob Könitzers Vertrag der gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. Er macht jedenfalls keinen Hehl daraus, dass er die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes «mit Phantasie und Kreativität» ausgereizt hat. «Man muss halt die Gesetze kennen.»
Lob von allen Seiten
An Goodwill mangelt es dem Projekt nicht. Noch nie habe er nach einem Entscheid so viele positive Echos erhalten, sagt Könitzer. Auch Martha Wigger von der Beratungsstelle Xenia äusserte sich Ende Juni wohlwollend. Zwar würden Sexarbeiterinnen nach wie vor anders behandelt als andere Arbeiterinnen, sagte sie. Im Moment aber sei Könitzers Projekt das Beste, was man tun könne.
http://www.espace.ch/artikel_394078.html
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Mann lässt brasilianische Prostituierte bis zu 18 Stunden...
Mann lässt brasilianische Prostituierte bis zu 18 Stunden am Tag arbeiten
Hauptbeschuldigter in Menschenhandelsfall bleibt in Haft
Lausanne. AP/baz. Der Hauptbeschuldigte in der im Frühling 2006 aufgeflogenen Affäre um Menschenhandel mit brasilianischen Frauen bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ein weiteres Haftentlassungsgesuch wegen anhaltender Verdunkelungsgefahr ab.
Der Mann, ein 59-jähriger Schweizer, war am 28. März 2006 im Kanton Solothurn verhaftet worden und muss sich wegen Förderung der Prostitution sowie des Menschenhandels durch eine kriminelle Organisation verantworten. Wie zuvor das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt und das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach sich nun auch das Bundesgericht zum zweiten Mal gegen eine Haftentlassung des Mannes aus.
Die Kollusionsgefahr wird unter anderem damit begründet, dass der nicht geständige Beschuldigte zu Drohungen und Druck auf Verfahrensbeteiligte neige. In dem von ihm frequentierten Prostituiertenmilieu herrsche ein Klima der Angst, heisst es in den Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft. Es wird befürchtet, dass der Beschuldigte im Falle einer Haftentlassung über Mittelsleute auch das Aussageverhalten der in Brasilien lebenden Frauen beeinflussen könnte.
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Während 16 bis 18 Stunden pro Tag zur Prostitution gezwungen
Auch den Einwand einer unverhältnismässig langen Untersuchungshaft liessen die Lausanner Richter nicht gelten. Der Beschuldigte müsse im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Die Ermittlungen seien zudem komplex mit zahlreichen Verfahrensbeteiligten und internationalen Rechtshilfegesuchen.
Die Bundesanwaltschaft und die brasilianischen Behörden waren Ende März 2006 in einer koordinierten Aktion gegen den Menschenhandelsring vorgegangen. Die brasilianische Bundespolizei hatte damals erklärt, der Hauptverdächtige Schweizer habe über Mittelsmänner brasilianische Frauen in der Stadt Belo Horizonte angeheuert, sie nach Zürich geschleust und dort mit übelsten Methoden während 16 bis 18 Stunden pro Tag zur Prostitution gezwungen.
BAZ
Schweiz: Mann lässt brasilianische Prostituierte bis zu 18 Stunden am Tag arbeiten
Ein 59-jähriger Schweizer war wegen Menschenhandel im März 2006 festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Gegen die Inhaftierung und der zurückliegenden Haftzeit hat er nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona angerufen.
Die Haftentlassung wurde jetzt von dem Bundesgericht abgelehnt, nachdem zuvor auch ein Einspruch beim eidgenössischen Untersuchungsrichteramt gescheitert ist, da Verdunkelungsgefahr besteht.
In Zusammenarbeit mit der brasilianischen Bundespolizei hat diese ermittelt, dass der Schweizer Beschuldigte über Mittelsmänner Frauen von Brasilien nach Zürich geschleust hat und dann mit schlimmen Methoden zur Prostitution gezwungen hat.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=676236
Hauptbeschuldigter in Menschenhandelsfall bleibt in Haft
Lausanne. AP/baz. Der Hauptbeschuldigte in der im Frühling 2006 aufgeflogenen Affäre um Menschenhandel mit brasilianischen Frauen bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ein weiteres Haftentlassungsgesuch wegen anhaltender Verdunkelungsgefahr ab.
Der Mann, ein 59-jähriger Schweizer, war am 28. März 2006 im Kanton Solothurn verhaftet worden und muss sich wegen Förderung der Prostitution sowie des Menschenhandels durch eine kriminelle Organisation verantworten. Wie zuvor das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt und das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach sich nun auch das Bundesgericht zum zweiten Mal gegen eine Haftentlassung des Mannes aus.
Die Kollusionsgefahr wird unter anderem damit begründet, dass der nicht geständige Beschuldigte zu Drohungen und Druck auf Verfahrensbeteiligte neige. In dem von ihm frequentierten Prostituiertenmilieu herrsche ein Klima der Angst, heisst es in den Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft. Es wird befürchtet, dass der Beschuldigte im Falle einer Haftentlassung über Mittelsleute auch das Aussageverhalten der in Brasilien lebenden Frauen beeinflussen könnte.
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Während 16 bis 18 Stunden pro Tag zur Prostitution gezwungen
Auch den Einwand einer unverhältnismässig langen Untersuchungshaft liessen die Lausanner Richter nicht gelten. Der Beschuldigte müsse im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Die Ermittlungen seien zudem komplex mit zahlreichen Verfahrensbeteiligten und internationalen Rechtshilfegesuchen.
Die Bundesanwaltschaft und die brasilianischen Behörden waren Ende März 2006 in einer koordinierten Aktion gegen den Menschenhandelsring vorgegangen. Die brasilianische Bundespolizei hatte damals erklärt, der Hauptverdächtige Schweizer habe über Mittelsmänner brasilianische Frauen in der Stadt Belo Horizonte angeheuert, sie nach Zürich geschleust und dort mit übelsten Methoden während 16 bis 18 Stunden pro Tag zur Prostitution gezwungen.
BAZ
Schweiz: Mann lässt brasilianische Prostituierte bis zu 18 Stunden am Tag arbeiten
Ein 59-jähriger Schweizer war wegen Menschenhandel im März 2006 festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Gegen die Inhaftierung und der zurückliegenden Haftzeit hat er nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona angerufen.
Die Haftentlassung wurde jetzt von dem Bundesgericht abgelehnt, nachdem zuvor auch ein Einspruch beim eidgenössischen Untersuchungsrichteramt gescheitert ist, da Verdunkelungsgefahr besteht.
In Zusammenarbeit mit der brasilianischen Bundespolizei hat diese ermittelt, dass der Schweizer Beschuldigte über Mittelsmänner Frauen von Brasilien nach Zürich geschleust hat und dann mit schlimmen Methoden zur Prostitution gezwungen hat.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=676236
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Licht und Schatten im Zürcher Langstrassenquartier
Trotz regelmässigen Erfolgsmeldungen bleibt die Situation kritisch – Durchhaltevermögen ist gefragt
Aus dem Langstrassenquartier häufen sich positive Signale: Neue Läden sind entstanden, Galerien, Bars und Restaurants wurden eröffnet. Doch die Lage an der Drogenfront und im Sexmilieu ist weiterhin kritisch. Der Wechsel zum Guten ist noch nicht überall vollzogen.
4. August 2007, Neue Zürcher Zeitung
der ganze Artikel hier:
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/l ... 36280.html
Trotz regelmässigen Erfolgsmeldungen bleibt die Situation kritisch – Durchhaltevermögen ist gefragt
Aus dem Langstrassenquartier häufen sich positive Signale: Neue Läden sind entstanden, Galerien, Bars und Restaurants wurden eröffnet. Doch die Lage an der Drogenfront und im Sexmilieu ist weiterhin kritisch. Der Wechsel zum Guten ist noch nicht überall vollzogen.
4. August 2007, Neue Zürcher Zeitung
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Zürich: Puffs buhlen um 16-jährige Girls
Zürich: Puffs buhlen um 16-jährige Girls
Im Kampf um Freier stellen immer mehr Zürcher Bordelle minderjährige Mädchen ein. Amnesty International ist entsetzt.
Du bist ein aufgestelltes Girl zwischen 16 und 28 Jahren und möchtest viel Geld verdienen? So buhlt etwa ein einschlägig bekanntes Etablissement in Zürich auf seiner Website um junge Mädchen. Mit Erfolg: Diverse Teenager, die ihre professionellen Liebesdienste anbieten, sind minderjährig, wie die für die Anstellung der Girls Verantwortliche gegenüber 20 Minuten sagte. Kein Einzelfall: Zahlreiche weitere Puffs werben mit Minderjährigen.
Obwohl es legal sein kann, dass auch 16- und 17-Jährige in Sexclubs arbeiten, ist dies wohl so gut wie nie der Fall: Wenn eine Minderjährige in einem Bordell aufgeschnappt wird, könnte der Straftatbestand Förderung der Prostitution gegeben sein. Zudem bräuchte eine minderjährige Sexworkerin einen Arbeitsvertrag, um legal in einem Salon zu arbeiten – von den Eltern unterschrieben notabene.
Oder als selbstständige Prostituierte bräuchte sie einen Mietvertrag, dessen Unterzeichnung auch nur mit dem Segen der Eltern möglich ist. Die Zürcher Stadtpolizei geht jedem Hinweis nach. Glücklicherweise registrieren wir solche Fälle aber höchst selten, sagt Sprecherin Susann Birrer.
Amnesty International ist über den Missbrauch von Minderjährigen für die Prostitution entsetzt: Wir werden diese Problematik im Rahmen unserer Kampagne ‹Stoppt Gewalt gegen Frauen› thematisieren, so Mediensprecher Jürg Keller.
Nico Menzato
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/17541771
Im Kampf um Freier stellen immer mehr Zürcher Bordelle minderjährige Mädchen ein. Amnesty International ist entsetzt.
Du bist ein aufgestelltes Girl zwischen 16 und 28 Jahren und möchtest viel Geld verdienen? So buhlt etwa ein einschlägig bekanntes Etablissement in Zürich auf seiner Website um junge Mädchen. Mit Erfolg: Diverse Teenager, die ihre professionellen Liebesdienste anbieten, sind minderjährig, wie die für die Anstellung der Girls Verantwortliche gegenüber 20 Minuten sagte. Kein Einzelfall: Zahlreiche weitere Puffs werben mit Minderjährigen.
Obwohl es legal sein kann, dass auch 16- und 17-Jährige in Sexclubs arbeiten, ist dies wohl so gut wie nie der Fall: Wenn eine Minderjährige in einem Bordell aufgeschnappt wird, könnte der Straftatbestand Förderung der Prostitution gegeben sein. Zudem bräuchte eine minderjährige Sexworkerin einen Arbeitsvertrag, um legal in einem Salon zu arbeiten – von den Eltern unterschrieben notabene.
Oder als selbstständige Prostituierte bräuchte sie einen Mietvertrag, dessen Unterzeichnung auch nur mit dem Segen der Eltern möglich ist. Die Zürcher Stadtpolizei geht jedem Hinweis nach. Glücklicherweise registrieren wir solche Fälle aber höchst selten, sagt Sprecherin Susann Birrer.
Amnesty International ist über den Missbrauch von Minderjährigen für die Prostitution entsetzt: Wir werden diese Problematik im Rahmen unserer Kampagne ‹Stoppt Gewalt gegen Frauen› thematisieren, so Mediensprecher Jürg Keller.
Nico Menzato
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/17541771
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Projekt Rotlicht
Rotlichtmilieu: Zürich brauche «eine Art Klein-Amsterdam»
Zürich - Wie kann man die Entwickung des Rotlichtmilieus so steuern, dass es für die Quartierbewohner erträglich ist? Mit dieser Frage befassten sich in Zürich Fachleute und Interessierte am 6. Kongress zur urbanen Sicherheit.
Die Anzahl der - registrierten - Prostituierten in der Stadt Zürich ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ende 2006 waren es 4461 auf 370'062 Einwohnerinnen und Einwohner, wie Peter Rüegger von der Stadtpolizei an der Tagung ausführte. 1999 lag diese Zahl noch bei 1889. Die Zahl der nicht Registrierten kommt hier noch dazu. Fachleute sind sich weitgehend einig: Verbote allein bringen keine Lösung. Es braucht mehr, da sonst die entsprechenden Tätigkeiten in den Untergrund gedrängt und damit Kriminalität gerade gefördert wird.
«Unorthodoxe Lösungsansätze»
«Unorthodoxe Lösungsansätze», wie die Zürcher Polizeivorsteherin und KSPD-Präsidentin Esther Maurer sagte, präsentierte Valentin Landmann. Der Zürcher Anwalt ist eine schillernde Persönlichkeit, dessen Mandanten häufig aus dem «Milieu» kommen. Die Halb- und Unterwelt funktioniere genau gleich wie jeder andere Markt, sagte Landmann. Man wolle Geld verdienen.
Der Zürcher Anwalt Landmann meint, die Halb- und Unterwelt funktioniere genau gleich wie jeder andere Markt. /
Um Moral gehe es nicht.
Eine Art «Klein Amsterdam»
Entlasten könnte man die Wohngebiete durch die gezielte Freigabe von Gebieten, wo eine Konzentration der Sexdienstleistungen markttechnisch Sinn mache - eine Art «Klein Amsterdam». Das könne eine Industriebrache sein, wichtig sei, dass die nötige Infrastruktur, etwa Absteigen, vorhanden seien. In Zürich liegt das Rotlichtmilieu mitten in Wohnquartieren. Für die Bewohnerinnen und Bewohner wird es zunehmend zur Belastung. Mit dem neuartigen «Projekt Rotlicht» will die Stadt einen Ausweg finden. Es soll zuhanden der politischen Behörden Vorschläge ausarbeiten, wie die Situation für die Wohnbevölkerung erträglich zu machen ist. Bis im Sommer 2008 soll laut Rüegger zumindest eine allgemeine Strategie vorliegen.
http://www.nachrichten.ch/detail/286395.htm
Zürich - Wie kann man die Entwickung des Rotlichtmilieus so steuern, dass es für die Quartierbewohner erträglich ist? Mit dieser Frage befassten sich in Zürich Fachleute und Interessierte am 6. Kongress zur urbanen Sicherheit.
Die Anzahl der - registrierten - Prostituierten in der Stadt Zürich ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ende 2006 waren es 4461 auf 370'062 Einwohnerinnen und Einwohner, wie Peter Rüegger von der Stadtpolizei an der Tagung ausführte. 1999 lag diese Zahl noch bei 1889. Die Zahl der nicht Registrierten kommt hier noch dazu. Fachleute sind sich weitgehend einig: Verbote allein bringen keine Lösung. Es braucht mehr, da sonst die entsprechenden Tätigkeiten in den Untergrund gedrängt und damit Kriminalität gerade gefördert wird.
«Unorthodoxe Lösungsansätze»
«Unorthodoxe Lösungsansätze», wie die Zürcher Polizeivorsteherin und KSPD-Präsidentin Esther Maurer sagte, präsentierte Valentin Landmann. Der Zürcher Anwalt ist eine schillernde Persönlichkeit, dessen Mandanten häufig aus dem «Milieu» kommen. Die Halb- und Unterwelt funktioniere genau gleich wie jeder andere Markt, sagte Landmann. Man wolle Geld verdienen.
Der Zürcher Anwalt Landmann meint, die Halb- und Unterwelt funktioniere genau gleich wie jeder andere Markt. /
Um Moral gehe es nicht.
Eine Art «Klein Amsterdam»
Entlasten könnte man die Wohngebiete durch die gezielte Freigabe von Gebieten, wo eine Konzentration der Sexdienstleistungen markttechnisch Sinn mache - eine Art «Klein Amsterdam». Das könne eine Industriebrache sein, wichtig sei, dass die nötige Infrastruktur, etwa Absteigen, vorhanden seien. In Zürich liegt das Rotlichtmilieu mitten in Wohnquartieren. Für die Bewohnerinnen und Bewohner wird es zunehmend zur Belastung. Mit dem neuartigen «Projekt Rotlicht» will die Stadt einen Ausweg finden. Es soll zuhanden der politischen Behörden Vorschläge ausarbeiten, wie die Situation für die Wohnbevölkerung erträglich zu machen ist. Bis im Sommer 2008 soll laut Rüegger zumindest eine allgemeine Strategie vorliegen.
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Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbewilligung für Tessiner Prostituierte gefordert
Illegal tätige Prostituierten sollen vom Bund eine provisorische Aufenthaltsbewilligung erhalten. Die verlangen Tessiner Politiker von links bis rechts.
Vierzehn Tessiner Grossräte – darunter die Präsidenten der FDP, SP, SVP und der Grünen – verlangen dies in einer Motion an die Kantonsregierung. Sie versprechen sich von dieser Massnahme, die Prostitution und deren Auswüchse wie Menschen- und Drogenhandel besser kontrollieren zu können.
Im Tessin arbeite über die Hälfte der Prostituierten ohne gültige Papiere, hielten die Motionäre fest. Viele dieser vorwiegend aus Südamerika stammenden Frauen würden ausgebeutet. Die bisherige Vorgehensweise der Polizei mit Razzien und Ausweisungen sei wenig erfolgreich gewesen.
Pilotprojekt
Mit Verweis auf die staatlich kontrollierte Heroinabgabe fordern die Tessiner Politiker, dass man auch im ältesten Gewerbe ein Pilotprojekt lanciert. Gingen die Prostituierten ihrer Arbeit legal nach, könnten sich die Behörden erstmals ein Bild vom gesamten Ausmass der Branche machen und anschliessend entsprechende Massnahmen einleiten.
Mit dem Einreichen dieser Motion liegt der Ball nun bei der Tessiner Regierung, die einen Bericht zuhanden des Parlamentes anfertigen muss. Dieses muss dann entscheiden, ob es den Standpunkt der Regierung teilt oder nicht. Danach wird allenfalls der Bund zum Handeln aufgefordert.
tagesanzeiger.ch
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 90930.html
Illegal tätige Prostituierten sollen vom Bund eine provisorische Aufenthaltsbewilligung erhalten. Die verlangen Tessiner Politiker von links bis rechts.
Vierzehn Tessiner Grossräte – darunter die Präsidenten der FDP, SP, SVP und der Grünen – verlangen dies in einer Motion an die Kantonsregierung. Sie versprechen sich von dieser Massnahme, die Prostitution und deren Auswüchse wie Menschen- und Drogenhandel besser kontrollieren zu können.
Im Tessin arbeite über die Hälfte der Prostituierten ohne gültige Papiere, hielten die Motionäre fest. Viele dieser vorwiegend aus Südamerika stammenden Frauen würden ausgebeutet. Die bisherige Vorgehensweise der Polizei mit Razzien und Ausweisungen sei wenig erfolgreich gewesen.
Pilotprojekt
Mit Verweis auf die staatlich kontrollierte Heroinabgabe fordern die Tessiner Politiker, dass man auch im ältesten Gewerbe ein Pilotprojekt lanciert. Gingen die Prostituierten ihrer Arbeit legal nach, könnten sich die Behörden erstmals ein Bild vom gesamten Ausmass der Branche machen und anschliessend entsprechende Massnahmen einleiten.
Mit dem Einreichen dieser Motion liegt der Ball nun bei der Tessiner Regierung, die einen Bericht zuhanden des Parlamentes anfertigen muss. Dieses muss dann entscheiden, ob es den Standpunkt der Regierung teilt oder nicht. Danach wird allenfalls der Bund zum Handeln aufgefordert.
tagesanzeiger.ch
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Schwerzenbach/ZH Razzia in Salon: Neun Frauen verhaftet
Razzia in Salon: Neun Frauen verhaftet
Schwerzenbach/ZH. Schlag gegen illegale Prostitution: Die Polizei führte eine Razzia in einem Sex-Etablissement durch und wurde fündig.
Die Kantonspolizei Zürich hat zusammen mit Angehörigen der Gemeindepolizei Volketswil am Montagnachmittag, 17. September 2007 ein Sex-Etablissement in Schwerzenbach kontrolliert und neun Frauen verhaftet.
Rund zwei Stunden dauerte die Kontrolle. Dabei wurden 24 Frauen einer genauen Kontrolle unterzogen. Neun von ihnen - acht Rumäninnen und eine bulgarische Staatsangehörige - wurden wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz verhaftet. Sie werden der Staatsanwaltschaft See / Oberland zugeführt. Drei weitere Frauen wurden verzeigt.
http://polizeinews.ch/page/25704/6
Schwerzenbach/ZH. Schlag gegen illegale Prostitution: Die Polizei führte eine Razzia in einem Sex-Etablissement durch und wurde fündig.
Die Kantonspolizei Zürich hat zusammen mit Angehörigen der Gemeindepolizei Volketswil am Montagnachmittag, 17. September 2007 ein Sex-Etablissement in Schwerzenbach kontrolliert und neun Frauen verhaftet.
Rund zwei Stunden dauerte die Kontrolle. Dabei wurden 24 Frauen einer genauen Kontrolle unterzogen. Neun von ihnen - acht Rumäninnen und eine bulgarische Staatsangehörige - wurden wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz verhaftet. Sie werden der Staatsanwaltschaft See / Oberland zugeführt. Drei weitere Frauen wurden verzeigt.
http://polizeinews.ch/page/25704/6
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Luzerner Stadtrat ist gegen ein Prostitutionsverbot
Luzerner Stadtrat ist gegen ein Prostitutionsverbot
In der Stadt Luzern soll Prostitution in Wohnquartieren weiterhin möglich sein. Die Anwohner sind gar nicht begeistert.
Der Luzerner Stadtrat hält ein Verbot des Strassenstrichs in Luzern für unverhältnismässig. Wie er gestern in einer Antwort auf einen politischen Vorstoss mitteilte, verstosse das Verbot ausserdem klar gegen das Bundesrecht. Damit ist Strassenprostitution auch in Luzerner Wohnquartieren weiterhin möglich.
Über diesen Entscheid ist Jochen Fischer vom Quartierverein Tribschen-Langensand – wo der eigentliche Strassenstrich von Luzern liegt – gar nicht glücklich. «Wir wollen, dass der Strich an den Stadtrand verlagert wird», sagt Fischer.
Eine Auslagerung des Sexgewerbes etwa in die Indus-triezone Ibach ist für die Stadtregierung jedoch mangels Schutz für die Prosti-
tuierten keine Alternative. Als effektiver erachtet sie nächtliche Verkehrsbeschränkungen, wie sie etwa im Jahr 2003 im Rösslimattquartier vorgenommen wurden. Für Fischer ist dies unzureichend: «Dieses Fahrverbot ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein.»
http://www.20min.ch/news/luzern/story/18914968
In der Stadt Luzern soll Prostitution in Wohnquartieren weiterhin möglich sein. Die Anwohner sind gar nicht begeistert.
Der Luzerner Stadtrat hält ein Verbot des Strassenstrichs in Luzern für unverhältnismässig. Wie er gestern in einer Antwort auf einen politischen Vorstoss mitteilte, verstosse das Verbot ausserdem klar gegen das Bundesrecht. Damit ist Strassenprostitution auch in Luzerner Wohnquartieren weiterhin möglich.
Über diesen Entscheid ist Jochen Fischer vom Quartierverein Tribschen-Langensand – wo der eigentliche Strassenstrich von Luzern liegt – gar nicht glücklich. «Wir wollen, dass der Strich an den Stadtrand verlagert wird», sagt Fischer.
Eine Auslagerung des Sexgewerbes etwa in die Indus-triezone Ibach ist für die Stadtregierung jedoch mangels Schutz für die Prosti-
tuierten keine Alternative. Als effektiver erachtet sie nächtliche Verkehrsbeschränkungen, wie sie etwa im Jahr 2003 im Rösslimattquartier vorgenommen wurden. Für Fischer ist dies unzureichend: «Dieses Fahrverbot ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein.»
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Politik anerkennt Marktmechanismus
Aufenthaltsbewilligung für Tessiner Prostituierte gefordert
Illegal tätige Prostituierten sollen vom Bund eine provisorische Aufenthaltsbewilligung erhalten. Die verlangen Tessiner Politiker von links bis rechts.
Vierzehn Tessiner Grossräte – darunter die Präsidenten der FDP, SP, SVP und der Grünen – verlangen dies in einer Motion an die Kantonsregierung. Sie versprechen sich von dieser Massnahme, die Prostitution und deren Auswüchse wie Menschen- und Drogenhandel besser kontrollieren zu können.
Im Tessin arbeite über die Hälfte der Prostituierten ohne gültige Papiere, hielten die Motionäre fest. Viele dieser vorwiegend aus Südamerika stammenden Frauen würden ausgebeutet. Die bisherige Vorgehensweise der Polizei mit Razzien und Ausweisungen sei wenig erfolgreich gewesen.
Mit Verweis auf die staatlich kontrollierte Heroinabgabe fordern die Tessiner Politiker, dass man auch im ältesten Gewerbe ein Pilotprojekt lanciert.
Gingen die Prostituierten ihrer Arbeit legal nach, könnten sich die Behörden erstmals ein Bild vom gesamten Ausmass der Branche machen und anschliessend entsprechende Massnahmen einleiten.
Mit dem Einreichen dieser Motion liegt der Ball nun bei der Tessiner Regierung, die einen Bericht zuhanden des Parlamentes anfertigen muss. Dieses muss dann entscheiden, ob es den Standpunkt der Regierung teilt oder nicht. Danach wird allenfalls der Bund zum Handeln aufgefordert.
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 90930.html
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Illegal tätige Prostituierten sollen vom Bund eine provisorische Aufenthaltsbewilligung erhalten. Die verlangen Tessiner Politiker von links bis rechts.
Vierzehn Tessiner Grossräte – darunter die Präsidenten der FDP, SP, SVP und der Grünen – verlangen dies in einer Motion an die Kantonsregierung. Sie versprechen sich von dieser Massnahme, die Prostitution und deren Auswüchse wie Menschen- und Drogenhandel besser kontrollieren zu können.
Im Tessin arbeite über die Hälfte der Prostituierten ohne gültige Papiere, hielten die Motionäre fest. Viele dieser vorwiegend aus Südamerika stammenden Frauen würden ausgebeutet. Die bisherige Vorgehensweise der Polizei mit Razzien und Ausweisungen sei wenig erfolgreich gewesen.
Mit Verweis auf die staatlich kontrollierte Heroinabgabe fordern die Tessiner Politiker, dass man auch im ältesten Gewerbe ein Pilotprojekt lanciert.
Gingen die Prostituierten ihrer Arbeit legal nach, könnten sich die Behörden erstmals ein Bild vom gesamten Ausmass der Branche machen und anschliessend entsprechende Massnahmen einleiten.
Mit dem Einreichen dieser Motion liegt der Ball nun bei der Tessiner Regierung, die einen Bericht zuhanden des Parlamentes anfertigen muss. Dieses muss dann entscheiden, ob es den Standpunkt der Regierung teilt oder nicht. Danach wird allenfalls der Bund zum Handeln aufgefordert.
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 90930.html
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Sperrzonen: Prostituierte nicht dafür
LUZERN - Viktor Rüegg von der CHance 21 will in Luzern Bordellzonen einrichten. Nicht sehr sinnvoll findet das die Prostituierte Diana. Sie erzählt von ihrem Alltag.
Grossstadtrat Viktor Rüegg von der CHance 21 fordert Bordellzonen in Luzern. Und zwar an der Güterstrasse, entlang den Geleisen beim Bahnhof, sowie im Ibach. Dafür soll die Strassenprostitution in der ganzen Stadt verboten werden (siehe Artikel >>).
Wir sprachen mit einer 27-jährigen Prostituierten, die im Tribschengebiet ihrer Tätigkeit nachgeht. Aus persönlichen Gründen möchte sie im Artikel nur mit Vornamen genannt werden.
Was halten Sie davon, beim Bahnhof zwischen den Geleisen und im Ibach Bordellzonen einzurichten?
Diana: Nun, beim Bahnhof hätte es bestimmt viele Kunden, aber wie soll ich denn da arbeiten? Die Leute schauen mich schon hier im Tribschengebiet komisch an, wenn ich mit dem Minirock an der Strasse stehe. Beim Bahnhof würde ich wohl noch mehr begafft als jetzt.
Aber es kommt für Sie nicht in Frage, an abgelegenen Orten zu arbeiten. Also, fernab von Menschen (wie etwa im Gebiet Ibach)?
Diana: Auf gar keinen Fall. Denn da ist es doch viel zu dunkel. Es wäre für uns Frauen zu gefährlich. Ich steige zum Beispiel auch nie bei einem Kunden ins Auto. Ich wurde nämlich schon einmal von einem Freier gewürgt.
Viktor Rüegg schlägt vor, in speziellen Zonen Bordelle zu errichten. Könnten Sie sich vorstellen, an einem solchen Ort zu arbeiten?
Diana: Nein. Ich will mein eigener Chef sein. Ich will für niemanden arbeiten müssen. Ausserdem: Wo sollen denn all die Frauen im Bordell unterkommen? Wir sind 60 bis 70 Frauen.
60 bis 70? So viele Prostituierte? Sind Sie sicher?
Diana: Ja. Sehr viele Frauen haben sich, wie ich, in ein Haus im Gebiet Tribschen eingemietet.
Dann sind Sie mit dem jetzigen Standort also zufrieden? Werden Sie denn von Anwohnern oder der Polizei nicht vertrieben?
Diana: Nein, nein. Die Anwohner haben sich an uns gewöhnt. Das Geschäft läuft hier gut. Nur beim Grimselweg werden wir von Bewohnern vertrieben. Die Polizei kontrolliert uns sehr oft, vertreibt uns aber nicht. Obwohl die Polizisten viele von uns kennen und auch genau wissen, dass sie uns schon oft kontrolliert haben, kommen sie immer wieder. Das kann bis fünfmal in derselben Nacht vorkommen. Das ist schon stressig. Aber sie geben uns auch gute Ratschläge. Beispielsweise, Sex nie ohne Gummi zu machen.
Interview von Andreas Bättig / Neue Luzerner Zeitung
Zentralschweiz Online
Grossstadtrat Viktor Rüegg von der CHance 21 fordert Bordellzonen in Luzern. Und zwar an der Güterstrasse, entlang den Geleisen beim Bahnhof, sowie im Ibach. Dafür soll die Strassenprostitution in der ganzen Stadt verboten werden (siehe Artikel >>).
Wir sprachen mit einer 27-jährigen Prostituierten, die im Tribschengebiet ihrer Tätigkeit nachgeht. Aus persönlichen Gründen möchte sie im Artikel nur mit Vornamen genannt werden.
Was halten Sie davon, beim Bahnhof zwischen den Geleisen und im Ibach Bordellzonen einzurichten?
Diana: Nun, beim Bahnhof hätte es bestimmt viele Kunden, aber wie soll ich denn da arbeiten? Die Leute schauen mich schon hier im Tribschengebiet komisch an, wenn ich mit dem Minirock an der Strasse stehe. Beim Bahnhof würde ich wohl noch mehr begafft als jetzt.
Aber es kommt für Sie nicht in Frage, an abgelegenen Orten zu arbeiten. Also, fernab von Menschen (wie etwa im Gebiet Ibach)?
Diana: Auf gar keinen Fall. Denn da ist es doch viel zu dunkel. Es wäre für uns Frauen zu gefährlich. Ich steige zum Beispiel auch nie bei einem Kunden ins Auto. Ich wurde nämlich schon einmal von einem Freier gewürgt.
Viktor Rüegg schlägt vor, in speziellen Zonen Bordelle zu errichten. Könnten Sie sich vorstellen, an einem solchen Ort zu arbeiten?
Diana: Nein. Ich will mein eigener Chef sein. Ich will für niemanden arbeiten müssen. Ausserdem: Wo sollen denn all die Frauen im Bordell unterkommen? Wir sind 60 bis 70 Frauen.
60 bis 70? So viele Prostituierte? Sind Sie sicher?
Diana: Ja. Sehr viele Frauen haben sich, wie ich, in ein Haus im Gebiet Tribschen eingemietet.
Dann sind Sie mit dem jetzigen Standort also zufrieden? Werden Sie denn von Anwohnern oder der Polizei nicht vertrieben?
Diana: Nein, nein. Die Anwohner haben sich an uns gewöhnt. Das Geschäft läuft hier gut. Nur beim Grimselweg werden wir von Bewohnern vertrieben. Die Polizei kontrolliert uns sehr oft, vertreibt uns aber nicht. Obwohl die Polizisten viele von uns kennen und auch genau wissen, dass sie uns schon oft kontrolliert haben, kommen sie immer wieder. Das kann bis fünfmal in derselben Nacht vorkommen. Das ist schon stressig. Aber sie geben uns auch gute Ratschläge. Beispielsweise, Sex nie ohne Gummi zu machen.
Interview von Andreas Bättig / Neue Luzerner Zeitung
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