Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution
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- PlatinStern
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- PlatinStern
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jetzt wird es ernst, ein wenig mulmig wird mir doch bei der aussicht, nicht recht zu bekommen gegen die chance, dass mein einspruch rechtens ist:
dies auszüge des briefes des anwaltes meiner wahl:
"XXXXXXXXXXX/Kreis Siegen-Wittgenstein
Gegen den Ablehnungsbescheid muss sogleich Klage erhoben werden. Wegen einer Rechtsänderung, die erst vor einigen Monaten in kraft getreten ist, gibt es bei Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörden kein Widerspruchsverfahren mehr.
(...)
Die Klage muss spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Ablehnung beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben werden. Die Möglichkeit im Rahmen eines Widerspruchsverfahren nochmals in Dialog mit der Bauaufsichtsbehörde zu treten, bietet sich nicht."
der entschluss, dagegen klage zu erheben, ist bereits gefasst. der anwalt ist auch bereit, den fall zu übernehmen. in einer kleinstadt wie der meinen finde ich das klasse, denn er setzt seinen namen bzw. den einer renommierten anwaltskanzlei ein. trotzdem fühle ich mich unbehaglich.
liebe grüße von annainga
dies auszüge des briefes des anwaltes meiner wahl:
"XXXXXXXXXXX/Kreis Siegen-Wittgenstein
Gegen den Ablehnungsbescheid muss sogleich Klage erhoben werden. Wegen einer Rechtsänderung, die erst vor einigen Monaten in kraft getreten ist, gibt es bei Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörden kein Widerspruchsverfahren mehr.
(...)
Die Klage muss spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Ablehnung beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben werden. Die Möglichkeit im Rahmen eines Widerspruchsverfahren nochmals in Dialog mit der Bauaufsichtsbehörde zu treten, bietet sich nicht."
der entschluss, dagegen klage zu erheben, ist bereits gefasst. der anwalt ist auch bereit, den fall zu übernehmen. in einer kleinstadt wie der meinen finde ich das klasse, denn er setzt seinen namen bzw. den einer renommierten anwaltskanzlei ein. trotzdem fühle ich mich unbehaglich.
liebe grüße von annainga
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Was ist an der Feststellung, daß "schöne" (im Sinne von gutasussehende) Frauen es einfacher haben als SW viel Geld zu verdienen, so Klischeehaft?annainga hat geschrieben: irgendwie hast du auch ganz schön klischeehafte ansichten
Was ich mit meinem Posting sage wollte, ist, daß bei einer Areitsunfähigkeitsversicherung die Anbieter nicht einfach einen 08/15-Vertrag aus der Schublade nehmen können, sondern tatsächlich nachdenken müssen. Das soll keine Entschuldigung sein, daß die Leute dieses nachdenken anscheinend nicht machen.

Und für Deine Klage drücke ich Dir ganz feste die Daumen.
@Nathalia:
Frauen heiraten Männer und hoffen, daß diese sich ändern. Männer heiraten Frauen und hoffen, daß diese sich nicht ändern. Beide werden enttäuscht.

Gruß, Andreas
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Da wir uns ja persönlich bereits kennen, erlaube ich mir zu sagen: Ein herzhafter Entschluss - von einer mutigen Frau - Ich habe nie den Eindruck gewonnen, wie wenn Du leichtsinnig wärst und ich bin überzeugt, dass auch diese Entscheidung durchdacht ist. Deshalb kann ich zwar nachvollziehen, dass Dir ein wenig mulmig zu Mute ist, glaube aber ganz fest daran, dass Du den richtigen Schritt gesetzt hast. Diese Zeilen sind nicht geschrieben, um Dir Mut zu machen (den hast Du ohnehin), sondern weil es meine Überzeugung ist.annainga hat geschrieben:der entschluss, dagegen klage zu erheben, ist bereits gefasst. der anwalt ist auch bereit, den fall zu übernehmen. in einer kleinstadt wie der meinen finde ich das klasse, denn er setzt seinen namen bzw. den einer renommierten anwaltskanzlei ein. trotzdem fühle ich mich unbehaglich.
Wenn ich etwas tun kann, bitte ich darum, teilhaben zu dürfen
Liebe Grüße aus Wien
Christian
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lieber christian
danke für deine netten worte. nicht ausschließlich, aber zu einem großen teil, kann ich mich für die verbesserung in der sexarbeit einsetzen, weil es das forum, das du so engagiert lenkst, gibt.
viele informationen hier sind von äußerster wichtigkeit für mein vorhaben, der "moralische beistand" von nicht nur deiner seite ist von unschätzbarem wert. danke dafür!
liebe grüße von annainga
danke für deine netten worte. nicht ausschließlich, aber zu einem großen teil, kann ich mich für die verbesserung in der sexarbeit einsetzen, weil es das forum, das du so engagiert lenkst, gibt.
viele informationen hier sind von äußerster wichtigkeit für mein vorhaben, der "moralische beistand" von nicht nur deiner seite ist von unschätzbarem wert. danke dafür!
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Klageschrift
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXX!
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
XXXXXX XXXXXXXXXXX
gegen
den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein
ist die Klageschrift heute bei Gericht eingegegangen und dem Beklagten mit der Aufforderung zugestellt worden, binnen 8 Wochen nach Zustellung der Klage Stellung zu nehmen.
Sie werden gebeten, eine Ablichtung des angefochtenen Bescheides vom 25. September 2007 zu übersenden.
Der Streitwert wurde aufgrund der §§ 63 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes vorläufig auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Der Beiladungsbeschluss wird Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme zugestellt.
(...)
Gemäß § 65 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die Stadt Bad BB vertreten durch den Bürgermeister beigeladen, weil ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.
Dieser Beschluss ist nach § 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO unanfechtbar.
Verwaltungsgericht Arnsberg
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
XXXXXX XXXXXXXXXXX
gegen
den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein
ist die Klageschrift heute bei Gericht eingegegangen und dem Beklagten mit der Aufforderung zugestellt worden, binnen 8 Wochen nach Zustellung der Klage Stellung zu nehmen.
Sie werden gebeten, eine Ablichtung des angefochtenen Bescheides vom 25. September 2007 zu übersenden.
Der Streitwert wurde aufgrund der §§ 63 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes vorläufig auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Der Beiladungsbeschluss wird Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme zugestellt.
(...)
Gemäß § 65 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die Stadt Bad BB vertreten durch den Bürgermeister beigeladen, weil ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.
Dieser Beschluss ist nach § 65 Abs. 4 Satz 3 VwGO unanfechtbar.
Verwaltungsgericht Arnsberg
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..von Herzen alles Gute und starke Nerven
wünsche ich Dir, denn etwas ähnliches steht mir wohl bevor.
Hier entscheidet das bauordnungsamt willkürlich und nach alter DDR Manier, daher hat der, der offiziell und mit dem Gesetz konform arbeiten will, schlechte Karten.
Wir sind auch im Mischgebiet und zuständig sind hier auf dem Amt zwei ältere Damen, welche ihre kleine Macht ausnutzen. Mit denen bin ich schon früher aneinander gerasselt :(
Auch bei mir ist es das eigene Haus, die gewerbl. Zimmervermietung ist angemeldet und es war immer gewerbliche Nutzung.
Aber die Nutzungsänderung fehlt noch - und bevor ich die beantrage will ich mir einen guten Anwalt suchen.
Mit großem Interesse verfolge ich Deinen Kampf gegen die Windmühlen, die Engstirnigkeit und die Willkür einzelner Personen.
In Gedanken drück ich Dir die Daumen!
Liebe Grüße von
Ornella
Hier entscheidet das bauordnungsamt willkürlich und nach alter DDR Manier, daher hat der, der offiziell und mit dem Gesetz konform arbeiten will, schlechte Karten.
Wir sind auch im Mischgebiet und zuständig sind hier auf dem Amt zwei ältere Damen, welche ihre kleine Macht ausnutzen. Mit denen bin ich schon früher aneinander gerasselt :(
Auch bei mir ist es das eigene Haus, die gewerbl. Zimmervermietung ist angemeldet und es war immer gewerbliche Nutzung.
Aber die Nutzungsänderung fehlt noch - und bevor ich die beantrage will ich mir einen guten Anwalt suchen.
Mit großem Interesse verfolge ich Deinen Kampf gegen die Windmühlen, die Engstirnigkeit und die Willkür einzelner Personen.
In Gedanken drück ich Dir die Daumen!
Liebe Grüße von
Ornella
Was wir wissen ist ein Tropfen.
Was wir nicht wissen ist ein Ozean...
Isaac Newton
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danke @ornella, das ist lieb von dir. der anwalt, der meinen antrag geschrieben hat, hat die klagebegründung eingereicht. ich habe keinen scanner, werde aber mir die mühe machen, es morgen oder so abzutippen, weil es interessant für dich/euch sein könnte.
bei mir handelt es sich eindeutig um wohnungsprostitution (eine sexarbeiterin, die im selben gebäude wohnt). bei dir geht es um einen bordellartigen betrieb, wenn ich dich richtig gelesen habe. du hast weder im wohn-, noch im mischgebiet hohe chancen. tut mir leid, wenn ich das so direkt schreibe, aber ich habe mich soviel damit beschäftigt, dass ich mich berechtigt fühle die (unangenehme) wahrheit zu schreiben. allerdings bin ich natürlich auch nicht sattelfest und weiß nicht alles, mache dich am besten selbst schlau.
das buch, das marc dir empfohlen hat, ist die aktuellste lektüre, die es zu diesem thema gibt. der anwalt in meiner sache beruft sich darauf auch in dem antrag.
wenn du kannst, lasse es bei der gewerblichen zimmervermietung, wecke keine schlafenden hunde, außer du hast ein idealistisches interesse und etwas geld, um einen prozeß zu führen.
aber eines ist sehr positiv bei dir: deine gewerbliche zimmervermietung gibts doch schon länger, nicht? und wenn du bis jetzt unauffällig und ruhig gearbeitet hast, hast du vielleicht doch mehr chancen als ich denke.
liebe grüße von annainga
bei mir handelt es sich eindeutig um wohnungsprostitution (eine sexarbeiterin, die im selben gebäude wohnt). bei dir geht es um einen bordellartigen betrieb, wenn ich dich richtig gelesen habe. du hast weder im wohn-, noch im mischgebiet hohe chancen. tut mir leid, wenn ich das so direkt schreibe, aber ich habe mich soviel damit beschäftigt, dass ich mich berechtigt fühle die (unangenehme) wahrheit zu schreiben. allerdings bin ich natürlich auch nicht sattelfest und weiß nicht alles, mache dich am besten selbst schlau.
das buch, das marc dir empfohlen hat, ist die aktuellste lektüre, die es zu diesem thema gibt. der anwalt in meiner sache beruft sich darauf auch in dem antrag.
wenn du kannst, lasse es bei der gewerblichen zimmervermietung, wecke keine schlafenden hunde, außer du hast ein idealistisches interesse und etwas geld, um einen prozeß zu führen.
aber eines ist sehr positiv bei dir: deine gewerbliche zimmervermietung gibts doch schon länger, nicht? und wenn du bis jetzt unauffällig und ruhig gearbeitet hast, hast du vielleicht doch mehr chancen als ich denke.
liebe grüße von annainga
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Hallo Annainga,
vielen Dank für den Briefentwurf und an alle die Ideen dazu beigesteuert haben!
Und meine moralische Unterstützung für den unbeirrten Kampf gegen die behördlichen Windmühlen hast Du uneingeschränkt.
Bitte an unseren Administrator @Christian:
Der Titel für diesen ungemein wichtigen Threat, den ich erst jetzt gefunden habe wird dem Gegenstand irgendwie nicht mehr gerecht und sollte allgemeiner gefaßt werden z.B. "Legalität der Prostitution in Deutschland - Theorie und Praxis."
Geht das?
eine praktische Frage noch die etwas in den Hintergrund getreten ist: Tanja hat da den Tip gegeben, daß sie sich in verdächtigen Situationen nie als erste auszieht. Aus der Schmuckstraße in HH weiß ich,daß die Transen jedem potentiellen Kunden vor den Preisiverhandlungen erst mal ans Genital fassen um ihn zu "verifizieren". Kann man diese Praxis auch gegenüber allen anderen unkoscher erscheinenden Kunden anwenden. Was meint ihr?
liebe Grüße
Hanna
vielen Dank für den Briefentwurf und an alle die Ideen dazu beigesteuert haben!
Und meine moralische Unterstützung für den unbeirrten Kampf gegen die behördlichen Windmühlen hast Du uneingeschränkt.
Bitte an unseren Administrator @Christian:
Der Titel für diesen ungemein wichtigen Threat, den ich erst jetzt gefunden habe wird dem Gegenstand irgendwie nicht mehr gerecht und sollte allgemeiner gefaßt werden z.B. "Legalität der Prostitution in Deutschland - Theorie und Praxis."
Geht das?
eine praktische Frage noch die etwas in den Hintergrund getreten ist: Tanja hat da den Tip gegeben, daß sie sich in verdächtigen Situationen nie als erste auszieht. Aus der Schmuckstraße in HH weiß ich,daß die Transen jedem potentiellen Kunden vor den Preisiverhandlungen erst mal ans Genital fassen um ihn zu "verifizieren". Kann man diese Praxis auch gegenüber allen anderen unkoscher erscheinenden Kunden anwenden. Was meint ihr?
liebe Grüße
Hanna
Zuletzt geändert von Hanna am 29.10.2007, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo Annainga,
habe meinen Beitrag s.o. völlig umgebaut, weil ich dumme Gans wieder nur die erste Seite gelesen habe und ihr ja schon viel weiter ward.
Ein Eklektiker ist - insbesondere in der Kunst - jemand, der sich aus verschiedenen Stilirichtungen bedient dabei aber durchaus eigenes schafft.
lg
Hanna
habe meinen Beitrag s.o. völlig umgebaut, weil ich dumme Gans wieder nur die erste Seite gelesen habe und ihr ja schon viel weiter ward.
Ein Eklektiker ist - insbesondere in der Kunst - jemand, der sich aus verschiedenen Stilirichtungen bedient dabei aber durchaus eigenes schafft.
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Hanna
Augen gab uns Gott ein Paar / um zu schauen rein und klar / um zu GLAUBEN was wir lesen / wär ein Aug' genug gewesen (aus HH. zur Teleologie)
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Eine solche Nutzungsänderung ist immer ein Bauvorhaben und muss durch ein Genehmigungsverfahren, das ist jetzt keine besondere Schikane Dir gegenüber.annainga hat geschrieben:er wurde über mein "bauvorhaben" (es ist gar keines, nur eine änderung der privaten nutzung in eine gewerbliche)
Allgemein: Menschlich gesehen finde ich es ja korrekt, gleich von Anfang an mit offenen Karten zu spielen. Taktisch ist das in diesem Zusammenhang nicht so ganz vorteilhaft: Wenn man die Nutzungsänderung für ein Gebäude beantragt, dann könnte man sich auch zunächst einmal ein ganz anderes Gewerbe ausdenken. Wenn das Gebäude dann gewerblich genutzt werden darf, dann kann man immer noch das ausgeübte Gewerbe ändern...
Berufsrategeber für Huren - ISBN 3837014185
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- PlatinStern
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mein antrag beruht auf reiner neugier. ausgelöst durch den umgang mit sexarbeiterInnen in kassel.
mein haus wird traditionell seit mehreren jahrzehnten gewerblich genutzt. auch momentan.
das gewerbe einfach ändern ist nicht erlaubt. dies geht erst durch eine bauänderungsnutzung.
"gewerbliche zimmervermietungen" sind nicht die richtige bezeichnung und jede wohnung, die so vermietet und für sexarbeit genutzt wird, werden höchstens geduldet und sind rechtlich in einer grauzone.
liebe grüße von annainga
mein haus wird traditionell seit mehreren jahrzehnten gewerblich genutzt. auch momentan.
das gewerbe einfach ändern ist nicht erlaubt. dies geht erst durch eine bauänderungsnutzung.
"gewerbliche zimmervermietungen" sind nicht die richtige bezeichnung und jede wohnung, die so vermietet und für sexarbeit genutzt wird, werden höchstens geduldet und sind rechtlich in einer grauzone.
liebe grüße von annainga
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es ist tatsächlich so, wie ich befürchtete:
"gewerbliche zimmervermietung" wird geduldet, der ausdruck "prostitution" darf nicht fallen.
*g* ist er bei mir noch nicht einmal, "nutzung zur sexarbeit" ließ ich verlauten.
Landtag in NRW
liebe grüße von annainga
"gewerbliche zimmervermietung" wird geduldet, der ausdruck "prostitution" darf nicht fallen.
*g* ist er bei mir noch nicht einmal, "nutzung zur sexarbeit" ließ ich verlauten.
Landtag in NRW
liebe grüße von annainga
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leider abgelehnt
http://www.derwesten.de/nachrichten/wr/ ... etail.html
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
in der suche muss "arnsberg" und "wohnungsprostitution" eingefügt werden .....
liebe grüße, annainga
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in der suche muss "arnsberg" und "wohnungsprostitution" eingefügt werden .....
liebe grüße, annainga