Lokalnachrichten: FRANKFURT am Main & HESSEN
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@Luci
Leider führe ich keine Linksammlung und es fehlt mir auch ein wenig die Zeit, alle interessanten Artikel rauszusuchen. Deshalb nur eine Kurzfassung:
http://www.donacarmen.de/
Hauptsächlich geht es mir persönlich um diese Geschichte:
http://www.donacarmen.de/?p=166
Auch die Suche hier auf Sexworker.at könnte einige interessante Artikel zu Tage bringen!
search.php
Zum Thema "mir vertrauen": Ist mir schon klar, dass viele Leute mir nicht vertrauen können. Ich sehe das durchaus realistisch. Nur einige Leute vertrauen auf meine Urteilskraft und für die Jenigen war mein Aufruf gedacht.
Andere werden ihr Urteil selbst bilden wollen. Ein Beispiel: Manche Leute bejahen, dass ich auf der Fachtagung versucht habe die Interessen der Sexworker zu vertreten. Manche Leute haben selbst Ihren Standpunkt vertreten. Ich finde Beides vollkommen in Ordnung.
Christian
Leider führe ich keine Linksammlung und es fehlt mir auch ein wenig die Zeit, alle interessanten Artikel rauszusuchen. Deshalb nur eine Kurzfassung:
http://www.donacarmen.de/
Hauptsächlich geht es mir persönlich um diese Geschichte:
http://www.donacarmen.de/?p=166
Auch die Suche hier auf Sexworker.at könnte einige interessante Artikel zu Tage bringen!
search.php
Zum Thema "mir vertrauen": Ist mir schon klar, dass viele Leute mir nicht vertrauen können. Ich sehe das durchaus realistisch. Nur einige Leute vertrauen auf meine Urteilskraft und für die Jenigen war mein Aufruf gedacht.
Andere werden ihr Urteil selbst bilden wollen. Ein Beispiel: Manche Leute bejahen, dass ich auf der Fachtagung versucht habe die Interessen der Sexworker zu vertreten. Manche Leute haben selbst Ihren Standpunkt vertreten. Ich finde Beides vollkommen in Ordnung.
Christian
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Hehe... was ein Hickhack und das in wenigen Stunden.
Ich beschimpfe hier die Linke nicht als Diskriminierer, zumal ich selbst in dieser Partei bin. Ich bin ja nicht blöd und beschimpf mich selbst. :-)
Dona Carmen und ich haben aneinander vorbei geredet. Die Anfrage ist eingebracht. Doch die Linkspartei musste sich hier erst einmal positionieren. Auch bei den Linken ist umstitten, wie man mit dem Thema Prostitution umgeht, auch hier kursiert immer mal wieder der evangelikale Kampfbegriff "Zwangsprostitution", die es in dem in den Medien suggerierten Umfang gar nicht gibt. (2005 78 erfasste Fälle laut Bundeskriminalstatistik)
Ich habe hier mit Sicherheit auch für die Firma RTO gesprochen, für die ich arbeite und die die Seite ladies.de betreibt. Mein Chef sähe es nur zu gerne, wenn Sexarbeit eine Lobby hätte und würde Bestrebungen in dieser Hinsicht unterstützen.
Ich beschimpfe hier die Linke nicht als Diskriminierer, zumal ich selbst in dieser Partei bin. Ich bin ja nicht blöd und beschimpf mich selbst. :-)
Dona Carmen und ich haben aneinander vorbei geredet. Die Anfrage ist eingebracht. Doch die Linkspartei musste sich hier erst einmal positionieren. Auch bei den Linken ist umstitten, wie man mit dem Thema Prostitution umgeht, auch hier kursiert immer mal wieder der evangelikale Kampfbegriff "Zwangsprostitution", die es in dem in den Medien suggerierten Umfang gar nicht gibt. (2005 78 erfasste Fälle laut Bundeskriminalstatistik)
Ich habe hier mit Sicherheit auch für die Firma RTO gesprochen, für die ich arbeite und die die Seite ladies.de betreibt. Mein Chef sähe es nur zu gerne, wenn Sexarbeit eine Lobby hätte und würde Bestrebungen in dieser Hinsicht unterstützen.
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...Dona Carmen und ich haben aneinder vorbeigeredet...
kein problem, wir sind halt alles -höchstengagierte- menschen.
das ist auch der grund, warum ich ganz unphilosophisch gerne nachfrage. habe ich auch bei carmen und der partei direkt gemacht.
...unabhängig davon siehst du, hier im forum hast du ein tolles hilfspotential für die nächste aktion!
in diesem sinne noch viel power nach old germany
kein problem, wir sind halt alles -höchstengagierte- menschen.
das ist auch der grund, warum ich ganz unphilosophisch gerne nachfrage. habe ich auch bei carmen und der partei direkt gemacht.
...unabhängig davon siehst du, hier im forum hast du ein tolles hilfspotential für die nächste aktion!
in diesem sinne noch viel power nach old germany
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@ladies.de
Überhaupt kein Problem,
war auch kein hick-hack, so sind wir philosophischen Wiener eben ...
Aber Deine Idee mit dem lobbying gefällt mir gut, laß uns doch in diese Richtung weiterdenken.
@zwerg
Danke für die links, diese kenne ich natürlich und finde ich auch sehr gut. Ich meinte eher Informationen zu dem bestehenden Zusammenhang (hat mir Soki schon per email übermittelt) ...
Bussi Luci
Überhaupt kein Problem,
war auch kein hick-hack, so sind wir philosophischen Wiener eben ...
Aber Deine Idee mit dem lobbying gefällt mir gut, laß uns doch in diese Richtung weiterdenken.
@zwerg
Danke für die links, diese kenne ich natürlich und finde ich auch sehr gut. Ich meinte eher Informationen zu dem bestehenden Zusammenhang (hat mir Soki schon per email übermittelt) ...
Bussi Luci
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 16.01.2008, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo aus dem Frankfurter Römer,
ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin einer der hauptamtlich bei der Fraktion DIE LINKE.WASG in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung angstellten Fraktionsassistenten. Thomas Klein ist mein Kollege und im Einvernehmen mit ihm, möchte ich Euch unsere Haltung zum Thema darlegen und zudem seine Antwortmail veröffentlichen, die er heute auf eine bei uns eingegangene Anfrage veröffentlich hat:
Hallo,
die Aussage, dass die Fraktion DIE LINKE.WASG den Text von Dona Carmen nicht ge- bzw. benutzt hat, ist falsch - das Gegenteil ist richtig. Am 13. März hat die Fraktion unter der Überschrift "Fragwürdige Praktiken des Frankfurter Gewerbeamtes" eine Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, in der die dankenswerterweise von Dona Carmen bereits vorformulierten Fragen aufgegriffen wurden (im Anhang beigefügt). Diese Anfrage hat die Stadtverordnete Astrid Fischer sowohl an Dona Carmen weitergeleitet, wie auch an einen großen Kreis von Leuten, die auf dem Verteiler der Römer-Fraktion stehen.
Auch die Aussage, die Fraktion habe beim Thema Prostitution / Sexarbeit Berührungsängste oder verhalte sich gar diskrimimnierend gegenüber Prostituierten (wie das in dem Aufruf, mich mit einer kleinen Flut von Anfragen zu `beglücken`, beauptet wird), ist schlicht Quatsch mit Soße.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
(Pressesprecher Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer)
Hier nun ergänzend der Text unserer Anfrage vom 13.03. diesen Jahres:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer
Fragwürdige Praktiken des Frankfurter Gewerbeamts
Bei Polizeirazzien in den Brodellen am Hauptbahnhof müssen die Frauen, die dort ihrem Gewerbe nachgehen, Gewerbeanmeldungen vorzeigen. Können die Frauen keine Gewerbeanmeldung vorlegen, werden sie des Platzes verwiesen. Davon sind in erster Linie Frauen aus EU-Ländern betroffen.
Das Gewerbeamt stellt den als Prostituierten arbeitenden Frauen Gewerbescheine mit unrichtigen Berufsbezeichnungen aus, wie z.B. Promotion, Tänzerin oder Messehostess.
Damit verhält sich das Gewerbeamt gesetzeswidrig und bringt die Prostituierten in eine rechtliche Grauzone.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie bewertet die Stadt Frankfurt die von der Abteilung 65 der Polizei schon seit längerem praktizierte Methode der Androhung und Erteilung eines Platzverweises gegenüber ausländischen Prostituierten, damit diese ihre Pflichten gegenüber dem Meldegesetz (Meldebescheinigung) bzw. gegenüber dem Freizügigkeitsgesetz / EU (Freizügigkeitsbescheinigung) nachkommen?
2. Hält es die Stadt Frankfurt für geboten, dass die Abteilung K 65 der Frankfurter Polizei, zuständig für organisierte Kriminalität, mit der Überprüfung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang der Meldepflicht betraut wird, obgleich dies nach Hessischem Meldegesetz die originäre Aufgabe der Meldebehörde ist?
3. Weder im Meldegesetz noch im Freizügigkeitsgesetz der EU ist Platzverweis als Mittel zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Mit welchem Recht wird aus Sicht der Stadt Frankfurt diese Methode in diesem Kontext gegenüber ausländischen Prostituierten angewandt?
4. Gegenüber welchen anderen selbständigen Berufsgruppen außer Prostituierten ist zur Durchsetzung von Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz der EU, ebenfalls mit dem Mittel des Platzverweises vorgegangen worden?
5. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Anwendung von Platzverweisen angemessen ist, um den Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz der EU Geltung zu verschaffen?
6. Wenn Frage 5 bejaht wird, welche Belege gibt es dafür?
7. Ist der Magistrat der Auffassung, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf Wohnung und freie Berufsausübung auch für die hier in der Prostitution tätigen ausländischen Frauen Geltung hat?
8. Wenn ja, wie beurteilt der Magistrat die Wirkung von Platzverweisen gegenüber Prostituierten im Hinblick auf das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Wohnung sowie freie Berufsausübung?
9. Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass die betroffenen Frauen zunächst von der Polizei dazu angehalten werden, beim Gewerbeamt für die Tätigkeit „Prostitution“ ein Gewerbe anzumelden, dass gar nicht anmeldbar ist, und im nächsten Schritt vom Gewerbeamt mit Fantasie-Gewerbeanmeldungen ausgestattet werden, in Kenntnis darüber, dass diese Anmeldungen auf Falschangaben hinsichtlich der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit beruhen?
10. Wieso wird ausländischen Frauen, die in Frankfurt der Prostitution nachgehen, vom städtischen Gewerbeamt Gewerbeanmeldungen auf die Tätigkeitsbezeichnungen „Tänzerin“, „Masseuse“ oder „Promotion“ ausgestellt, obgleich die von den Frauen angegebenen Anschriften mit den stadtbekannten Adressen von Bordellen identisch sind?
11. Wie viele dieser Gewerbescheine wurden bereits ausgestellt?
12. Auf welcher Rechtsgrundlage wird von ausländischen Frauen in der Prostitution in Frankfurt das Vorweisen einer Steuernummer verlangt, wenn ihnen grundsätzlich das Recht zusteht, die Einkommensteuer in ihrem Heimatland zu entrichten und über eine Gewerbesteuer von Prostituierten rechtlich nicht abschließend befunden worden ist?
13. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass es Doppelmoral ist, Prostitution die rechtliche Anerkennung als Gewerbe zu verweigern, gleichwohl aber Gewerbesteuer von Prostituierten zu verlangen?
14. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass gegenüber ausländischen Frauen, die hier der Prostitution nachgehen, Information wichtiger ist als Repression?
15. Welche konkreten Schritte gedenkt der 00Magistrat zu unternehmen, um ausländische Frauen, die hier der Prostitution nachgehen, über ihre Rechte und Pflichten in den wichtigsten von den Prostituierten gesprochenen Sprachen zu informieren?
DIE LINKE.WASG
ich hoffe, wir haben somit ein offensichtliches Mißverständnis aufgeklärt. Selbstverständlich gibt es bei uns keinerlei grundsätzlichen Vorbehalte oder latente Abneigung gegen SexarbeiterInnen. Wenn wir - wie im vorliegenden Fall - auf ein berechtigtes Interesse oder nachvollziehbare Fragestellungen hingewiesen werden, so nehmen wir uns dieser Anliegen an!
Ich bitte somit auch im Namen von Thomas und unserem Team von einer "kleinen Flut von Anfragen" abzusehen und - sollte dies der Fall sein - unsere Klarstellung auch in anderen Foren oder Mailverteilern bekannt zu geben, die evtl. von diesem Anliegen erfahren haben.
Viele Grüße aus dem Frankfurter Römer
Olli
ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin einer der hauptamtlich bei der Fraktion DIE LINKE.WASG in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung angstellten Fraktionsassistenten. Thomas Klein ist mein Kollege und im Einvernehmen mit ihm, möchte ich Euch unsere Haltung zum Thema darlegen und zudem seine Antwortmail veröffentlichen, die er heute auf eine bei uns eingegangene Anfrage veröffentlich hat:
Hallo,
die Aussage, dass die Fraktion DIE LINKE.WASG den Text von Dona Carmen nicht ge- bzw. benutzt hat, ist falsch - das Gegenteil ist richtig. Am 13. März hat die Fraktion unter der Überschrift "Fragwürdige Praktiken des Frankfurter Gewerbeamtes" eine Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, in der die dankenswerterweise von Dona Carmen bereits vorformulierten Fragen aufgegriffen wurden (im Anhang beigefügt). Diese Anfrage hat die Stadtverordnete Astrid Fischer sowohl an Dona Carmen weitergeleitet, wie auch an einen großen Kreis von Leuten, die auf dem Verteiler der Römer-Fraktion stehen.
Auch die Aussage, die Fraktion habe beim Thema Prostitution / Sexarbeit Berührungsängste oder verhalte sich gar diskrimimnierend gegenüber Prostituierten (wie das in dem Aufruf, mich mit einer kleinen Flut von Anfragen zu `beglücken`, beauptet wird), ist schlicht Quatsch mit Soße.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
(Pressesprecher Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer)
Hier nun ergänzend der Text unserer Anfrage vom 13.03. diesen Jahres:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer
Fragwürdige Praktiken des Frankfurter Gewerbeamts
Bei Polizeirazzien in den Brodellen am Hauptbahnhof müssen die Frauen, die dort ihrem Gewerbe nachgehen, Gewerbeanmeldungen vorzeigen. Können die Frauen keine Gewerbeanmeldung vorlegen, werden sie des Platzes verwiesen. Davon sind in erster Linie Frauen aus EU-Ländern betroffen.
Das Gewerbeamt stellt den als Prostituierten arbeitenden Frauen Gewerbescheine mit unrichtigen Berufsbezeichnungen aus, wie z.B. Promotion, Tänzerin oder Messehostess.
Damit verhält sich das Gewerbeamt gesetzeswidrig und bringt die Prostituierten in eine rechtliche Grauzone.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie bewertet die Stadt Frankfurt die von der Abteilung 65 der Polizei schon seit längerem praktizierte Methode der Androhung und Erteilung eines Platzverweises gegenüber ausländischen Prostituierten, damit diese ihre Pflichten gegenüber dem Meldegesetz (Meldebescheinigung) bzw. gegenüber dem Freizügigkeitsgesetz / EU (Freizügigkeitsbescheinigung) nachkommen?
2. Hält es die Stadt Frankfurt für geboten, dass die Abteilung K 65 der Frankfurter Polizei, zuständig für organisierte Kriminalität, mit der Überprüfung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang der Meldepflicht betraut wird, obgleich dies nach Hessischem Meldegesetz die originäre Aufgabe der Meldebehörde ist?
3. Weder im Meldegesetz noch im Freizügigkeitsgesetz der EU ist Platzverweis als Mittel zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Mit welchem Recht wird aus Sicht der Stadt Frankfurt diese Methode in diesem Kontext gegenüber ausländischen Prostituierten angewandt?
4. Gegenüber welchen anderen selbständigen Berufsgruppen außer Prostituierten ist zur Durchsetzung von Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz der EU, ebenfalls mit dem Mittel des Platzverweises vorgegangen worden?
5. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Anwendung von Platzverweisen angemessen ist, um den Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz der EU Geltung zu verschaffen?
6. Wenn Frage 5 bejaht wird, welche Belege gibt es dafür?
7. Ist der Magistrat der Auffassung, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf Wohnung und freie Berufsausübung auch für die hier in der Prostitution tätigen ausländischen Frauen Geltung hat?
8. Wenn ja, wie beurteilt der Magistrat die Wirkung von Platzverweisen gegenüber Prostituierten im Hinblick auf das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Wohnung sowie freie Berufsausübung?
9. Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass die betroffenen Frauen zunächst von der Polizei dazu angehalten werden, beim Gewerbeamt für die Tätigkeit „Prostitution“ ein Gewerbe anzumelden, dass gar nicht anmeldbar ist, und im nächsten Schritt vom Gewerbeamt mit Fantasie-Gewerbeanmeldungen ausgestattet werden, in Kenntnis darüber, dass diese Anmeldungen auf Falschangaben hinsichtlich der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit beruhen?
10. Wieso wird ausländischen Frauen, die in Frankfurt der Prostitution nachgehen, vom städtischen Gewerbeamt Gewerbeanmeldungen auf die Tätigkeitsbezeichnungen „Tänzerin“, „Masseuse“ oder „Promotion“ ausgestellt, obgleich die von den Frauen angegebenen Anschriften mit den stadtbekannten Adressen von Bordellen identisch sind?
11. Wie viele dieser Gewerbescheine wurden bereits ausgestellt?
12. Auf welcher Rechtsgrundlage wird von ausländischen Frauen in der Prostitution in Frankfurt das Vorweisen einer Steuernummer verlangt, wenn ihnen grundsätzlich das Recht zusteht, die Einkommensteuer in ihrem Heimatland zu entrichten und über eine Gewerbesteuer von Prostituierten rechtlich nicht abschließend befunden worden ist?
13. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass es Doppelmoral ist, Prostitution die rechtliche Anerkennung als Gewerbe zu verweigern, gleichwohl aber Gewerbesteuer von Prostituierten zu verlangen?
14. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass gegenüber ausländischen Frauen, die hier der Prostitution nachgehen, Information wichtiger ist als Repression?
15. Welche konkreten Schritte gedenkt der 00Magistrat zu unternehmen, um ausländische Frauen, die hier der Prostitution nachgehen, über ihre Rechte und Pflichten in den wichtigsten von den Prostituierten gesprochenen Sprachen zu informieren?
DIE LINKE.WASG
ich hoffe, wir haben somit ein offensichtliches Mißverständnis aufgeklärt. Selbstverständlich gibt es bei uns keinerlei grundsätzlichen Vorbehalte oder latente Abneigung gegen SexarbeiterInnen. Wenn wir - wie im vorliegenden Fall - auf ein berechtigtes Interesse oder nachvollziehbare Fragestellungen hingewiesen werden, so nehmen wir uns dieser Anliegen an!
Ich bitte somit auch im Namen von Thomas und unserem Team von einer "kleinen Flut von Anfragen" abzusehen und - sollte dies der Fall sein - unsere Klarstellung auch in anderen Foren oder Mailverteilern bekannt zu geben, die evtl. von diesem Anliegen erfahren haben.
Viele Grüße aus dem Frankfurter Römer
Olli
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@linke_frankfurt
danke für eure reaktion UND arbeit!
kritisches hinterfragen -wenngleich selten gerne gesehen- lößt meiat schnell menschliche missverständnisse und verhintert schädigenden aktionismus.
man sollte IMMER beide seiten kennen .... zumindest zu wort kommen lassen, ansonsten geht man zumindest ebenso uninteger vor, wie man es dem anderem unterstellt. und dies sollte philoposie jedes modernem menschens sein
in diesem sinne wünsche ich der linken noch recht viele erfolge ;-)
danke für eure reaktion UND arbeit!
kritisches hinterfragen -wenngleich selten gerne gesehen- lößt meiat schnell menschliche missverständnisse und verhintert schädigenden aktionismus.
man sollte IMMER beide seiten kennen .... zumindest zu wort kommen lassen, ansonsten geht man zumindest ebenso uninteger vor, wie man es dem anderem unterstellt. und dies sollte philoposie jedes modernem menschens sein
in diesem sinne wünsche ich der linken noch recht viele erfolge ;-)
Online
Ich danke Euch, als Admin von Sexworker.at im Namen unserer Community für die Stellungnahme - Gleichzeitig möchte ich Euch bitten, dass Ihr (wenn möglich) Euch ab und zu die Zeit nehmt hier im Forum ein wenig mitzulesen (und vielleicht auch aktiv mitzuposten). Ich bin überzeugt, dass das eine oder andere "Aha-Erlebnis" auf Euch lauert (mir selbst ist es auch so ergangen). Viele der Probleme und Anliegen der SexworkerInnen sind für Jemand der nicht der "Branche" angehört nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Ich denke bzw. hoffe, dass wir uns gegenseitig ein wenig unterstützen könnten. Ihr mit der politischen Stimme und wir mit den entsprechenden Informationen dazu und auch als Plattform um Eure Ziele (Sexwork betreffend) klar zu stellen. Würde mich freuen.
Liebe Grüße aus Wien
Christian
PS.: Wie wurde die Anfrage beantwortet? Können wir hier eine kurze Zusammenfassung erhoffen?
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Hallo "Linke Frankfurt", hi Olli!Linke_Frankfurt hat geschrieben:Selbstverständlich gibt es bei uns keinerlei grundsätzlichen Vorbehalte oder latente Abneigung gegen SexarbeiterInnen. Wenn wir - wie im vorliegenden Fall - auf ein berechtigtes Interesse oder nachvollziehbare Fragestellungen hingewiesen werden, so nehmen wir uns dieser Anliegen an!
Ich danke Euch, als Admin von Sexworker.at im Namen unserer Community für die Stellungnahme - Gleichzeitig möchte ich Euch bitten, dass Ihr (wenn möglich) Euch ab und zu die Zeit nehmt hier im Forum ein wenig mitzulesen (und vielleicht auch aktiv mitzuposten). Ich bin überzeugt, dass das eine oder andere "Aha-Erlebnis" auf Euch lauert (mir selbst ist es auch so ergangen). Viele der Probleme und Anliegen der SexworkerInnen sind für Jemand der nicht der "Branche" angehört nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Ich denke bzw. hoffe, dass wir uns gegenseitig ein wenig unterstützen könnten. Ihr mit der politischen Stimme und wir mit den entsprechenden Informationen dazu und auch als Plattform um Eure Ziele (Sexwork betreffend) klar zu stellen. Würde mich freuen.
Liebe Grüße aus Wien
Christian
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Zwerg
Kontakt per PN oder über das Kontaktformular:
memberlist.php?mode=contactadmin
Notfälle: ++43 (0)676 413 32 23
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Hallo,Zwerg hat geschrieben:Hallo "Linke Frankfurt", hi Olli!Linke_Frankfurt hat geschrieben:Selbstverständlich gibt es bei uns keinerlei grundsätzlichen Vorbehalte oder latente Abneigung gegen SexarbeiterInnen. Wenn wir - wie im vorliegenden Fall - auf ein berechtigtes Interesse oder nachvollziehbare Fragestellungen hingewiesen werden, so nehmen wir uns dieser Anliegen an!
Ich danke Euch, als Admin von Sexworker.at im Namen unserer Community für die Stellungnahme - Gleichzeitig möchte ich Euch bitten, dass Ihr (wenn möglich) Euch ab und zu die Zeit nehmt hier im Forum ein wenig mitzulesen (und vielleicht auch aktiv mitzuposten). Ich bin überzeugt, dass das eine oder andere "Aha-Erlebnis" auf Euch lauert (mir selbst ist es auch so ergangen). Viele der Probleme und Anliegen der SexworkerInnen sind für Jemand der nicht der "Branche" angehört nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Ich denke bzw. hoffe, dass wir uns gegenseitig ein wenig unterstützen könnten. Ihr mit der politischen Stimme und wir mit den entsprechenden Informationen dazu und auch als Plattform um Eure Ziele (Sexwork betreffend) klar zu stellen. Würde mich freuen.
Liebe Grüße aus Wien
Christian
PS.: Wie wurde die Anfrage beantwortet? Können wir hier eine kurze Zusammenfassung erhoffen?
Antworten auf Anfragen haben einen Vorlauf von bis zu drei Monaten - und können dann von der Stadtregierung nochmal "aus wichtigem Grund" verschoben werden. Sobald wir die Antwort haben, werden wir sie Euch selbstverständlich bekannt geben!
Und natürlich werden wir hier ab und an mitlesen, bzw. auch mal Initiativen vorstellen, die mit eurem Anliegen in Zusammenhang stehen!
Gruß aus Frankfurt
Olli
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- PlatinStern
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Ich freue mich auch, dass ihr hier mitlest, und sich so vielleicht das ein oder andere festgefahrene Bild über unseren Job auflöst.
Freue mich auch über interessierte Fragen und eure Initiativen!
Liebe Grüße aus Regensburg
Tanja
Freue mich auch über interessierte Fragen und eure Initiativen!
Liebe Grüße aus Regensburg
Tanja
Das Leben genießen, sich nicht über Kleinigkeiten ärgern und großzügig sein: dann gelingt der Tag heute, und der morgige auch. Liebe und tu, was du willst. (Aurelius Augustinus)
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- PlatinStern
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Besteuerung von Prostituierten: Nehmen ohne zu geben ?
Besteuerung von Prostituierten: Nehmen ohne zu geben ?
12.06.2007 - Zur Initiative des Bundesfinanzministeriums, die Länder um eine "Verbesserung der steuerlichen Erfassung des Rotlichtmilieus" zu bitten, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Bundstagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied des Fraktionsvorstandes Kirsten Tackmann:
Das 2002 verabschiedete Prostitutionsgesetz hatte das Ziel, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Seitdem ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig. Zumindest im Steuerrecht hat dies dafür gesorgt, dass Einkünfte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern anderen gewerblichen Einkünften gleichgestellt wurden. In anderen Bereichen allerdings treibt die Bundesregierung die tatsächliche Umsetzung des Prostitutionsgesetzes mit weit weniger Engagement voran.
Dem Bundesfinanzministerium sei, auch aufgrund eines Berichtes des Bundesrechnungshofes, bekannt, dass die steuerliche Erfassung der Prostituierten in der Vergangenheit lückenhaft war. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Weiter heißt es, dass die Bundesländer auf Initiative des Bundesfinanzministeriums gebeten wurden, die "steuerliche Erfassung des Rotlichtmilieus" zu verbessern.
Die Mehrheit der Bundesländer hätte auch ihre Bereitschaft bekundet, ein pauschaliertes Besteuerungsverfahren nach dem "Düsseldorfer Verfahren" einzuführen. Nach diesem Verfahren führen Bordellbetreiber eine tägliche Steuerpauschale für jede in ihren Betrieben tätige Prostituierte an die Finanzämter ab.
Die Bundesregierung muss endliche ihre Doppelmoral aufgeben und die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes voranbringen. Bislang wurden wichtige Gesetze weder bei der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes, noch in den folgenden Jahren der neuen Rechtslage angepasst. Beispiele sind das das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Baurecht, das Ausländergesetz und das Werbeverbot.
Das Ziel des Gesetzes, die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten anderen Gewerben anzupassen, muss im Fokus ihres Interesses stehen und nicht nur das Steuersäckel des Finanzministers. Für die Einkommenssteuer bedeutet dies auch, dass die Bundesregierung die Länder in die Pflicht nehmen muss, die notwendige Anonymität für die Prostituierten zu gewährleisten und überhöhte Steuerpauschalen zu vermeiden.
Beate Figgener
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Pressereferentin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227 52801
Fax: 030 227 56801
email: beate.figgener@linksfraktion.de
website: www.linksfraktion.de
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standa ... m?r=283734
12.06.2007 - Zur Initiative des Bundesfinanzministeriums, die Länder um eine "Verbesserung der steuerlichen Erfassung des Rotlichtmilieus" zu bitten, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Bundstagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied des Fraktionsvorstandes Kirsten Tackmann:
Das 2002 verabschiedete Prostitutionsgesetz hatte das Ziel, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Seitdem ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig. Zumindest im Steuerrecht hat dies dafür gesorgt, dass Einkünfte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern anderen gewerblichen Einkünften gleichgestellt wurden. In anderen Bereichen allerdings treibt die Bundesregierung die tatsächliche Umsetzung des Prostitutionsgesetzes mit weit weniger Engagement voran.
Dem Bundesfinanzministerium sei, auch aufgrund eines Berichtes des Bundesrechnungshofes, bekannt, dass die steuerliche Erfassung der Prostituierten in der Vergangenheit lückenhaft war. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Weiter heißt es, dass die Bundesländer auf Initiative des Bundesfinanzministeriums gebeten wurden, die "steuerliche Erfassung des Rotlichtmilieus" zu verbessern.
Die Mehrheit der Bundesländer hätte auch ihre Bereitschaft bekundet, ein pauschaliertes Besteuerungsverfahren nach dem "Düsseldorfer Verfahren" einzuführen. Nach diesem Verfahren führen Bordellbetreiber eine tägliche Steuerpauschale für jede in ihren Betrieben tätige Prostituierte an die Finanzämter ab.
Die Bundesregierung muss endliche ihre Doppelmoral aufgeben und die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes voranbringen. Bislang wurden wichtige Gesetze weder bei der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes, noch in den folgenden Jahren der neuen Rechtslage angepasst. Beispiele sind das das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Baurecht, das Ausländergesetz und das Werbeverbot.
Das Ziel des Gesetzes, die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten anderen Gewerben anzupassen, muss im Fokus ihres Interesses stehen und nicht nur das Steuersäckel des Finanzministers. Für die Einkommenssteuer bedeutet dies auch, dass die Bundesregierung die Länder in die Pflicht nehmen muss, die notwendige Anonymität für die Prostituierten zu gewährleisten und überhöhte Steuerpauschalen zu vermeiden.
Beate Figgener
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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Antwort der Stadtregierung auf obige Anfrage
Bericht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main
an die Stadtverordnetenversammlung B 467 (Antwort)
auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer vom 13. März 2007 (Frage)
R - StK Uwe Becker
W
Betreff
Fragwürdige Praktiken des Frankfurter Gewerbeamts
Die oben bezeichnete Anfrage lautet:
Bei Polizeirazzien in den Bordellen am Hauptbahnhof müssen die Frauen, die dort
ihrem Gewerbe nachgehen, Gewerbeanmeldungen vorzeigen. Können die Frauen
keine Gewerbeanmeldung vorlegen, werden sie des Platzes verwiesen. Davon sind
in erster Linie Frauen aus EU-Ländern betroffen.
Das Gewerbeamt stellt den als Prostituierten arbeitenden Frauen Gewerbescheine
mit unrichtigen Berufsbezeichnungen aus, wie z. B. Promotion, Tänzerin oder Messehostess.
Damit verhält sich das Gewerbeamt gesetzeswidrig und bringt die Prostituierten in
eine rechtliche Grauzone
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:
Frage
1. Wie bewertet die Stadt Frankfurt die von der Abteilung 65 der Polizei schon seit
längerem praktizierte Methode der Androhung und Erteilung eines Platzverweises
gegenüber Prostituierten aus EU-Ländern, damit diese ihre Pflichten gegenüber
dem Meldegesetz (Meldebescheinigung) bzw. gegenüber dem Freizügigkeitsgesetz
/ EU (Freizügigkeitsbescheinigung) nachkommen?
2. Hält es die Stadt Frankfurt für geboten, dass die Abteilung K 65 der Frankfurter Polizei,
zuständig für organisierte Kriminalität, mit der Überprüfung von Ordnungswidrigkeiten
im Zusammenhang der Meldepflicht betraut wird, obgleich dies nach Hessischem
Meldegesetz die originäre Aufgabe der Meldebehörde ist?
3. Weder im Meldegesetz noch im Freizügigkeitsgesetz der EU ist Platzverweis als
Mittel zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Mit welchem Recht wird
aus Sicht der Stadt Frankfurt diese Methode in diesem Kontext gegenüber Prostituierten
aus EU-Ländern angewandt?
4. Gegenüber welchen anderen selbständigen Berufsgruppen außer Prostituierten ist
zur Durchsetzung von Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz
der EU, ebenfalls mit dem Mittel des Platzverweises vorgegangen worden?
5. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Anwendung von Platzverweisen angemessen
ist, um den Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz
der EU Geltung zu verschaffen?
6. Wenn Frage 5 bejaht wird, welche Belege gibt es dafür?
7. Ist der Magistrat der Auffassung, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf
Schutz der Wohnung und freie Berufsausübung auch für die hier in der Prostitution
tätigen Frauen aus EU-Ländern Geltung hat?
8. Wenn ja, wie beurteilt der Magistrat die Wirkung von Platzverweisen gegenüber
Prostituierten im Hinblick auf das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Schutz der
Wohnung sowie freie Berufsausübung?
Anwort
Zu 1. bis 8.
Zunächst ist festzustellen, dass es dem Magistrat nicht zusteht, Maßnahmen der Polizei zu
kommentieren.
Soweit die Fragestellungen die Überprüfung der Erfüllung der Meldepflicht nach dem Hessischen
Meldegesetz durch die Polizei betrifft, ist diese selbstverständlich berechtigt, zu überprüfen,
ob die Meldepflichtigen ihrer Meldepflicht nachkommen.
Es ist nicht bekannt, dass bisher Probleme bei der Anmeldung von Prostituierten bei der
Meldebehörde aufgetreten sind.
Frage
9. Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass die betroffenen Frauen zunächst von
der Polizei dazu angehalten werden, beim Gewerbeamt für die Tätigkeit „Prostitution“
ein Gewerbe anzumelden, dass gar nicht anmeldbar ist, und im nächsten Schritt
vom Gewerbeamt mit Fantasie-Gewerbeanmeldungen ausgestattet werden, in
Kenntnis darüber, dass diese Anmeldungen auf Falschangaben hinsichtlich der tatsächlich
ausgeübten Tätigkeit beruhen?
10. Wieso werden Frauen, die in Frankfurt der Prostitution nachgehen, vom städtischen
Gewerbeamt Gewerbeanmeldungen auf die Tätigkeitsbezeichnungen „Tänzerin“,
„Masseuse“ oder „Promotion“ ausgestellt, obgleich die von den Frauen angegebenen
Anschriften mit den stadtbekannten Adressen von Bordellen identisch sind?
Antwort
Zu 9. und 10.
Nach der Definition des § 42 Gewerbeordnung ist eine gewerbliche Niederlassung dann vorhanden,
wenn der/die Gewerbetreibende einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten,
ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr von ihm/ihr benutzten Raum für den Betrieb des
Gewerbes besitzt.
Bei Gewerbetreibenden kann somit jeglicher den vorstehenden Kriterien entsprechende
Raum - auch die Wohnung - in welcher gewerbliche Aufträge erteilt werden als Mittelpunkt
der geschäftlichen Tätigkeit betrachtet und somit als Geschäftslokal angesehen werden.
Sofern also ein zulässiges Gewerbe wie Massage, Tänzerin oder Promotion unter der melderechtlichen
Wohnanschrift angezeigt wird, erfolgt die Entgegennahme der Gewerbemeldung
unter dieser Anschrift.
Bei Entgegennahme der Gewerbemeldung kann nicht überprüft werden, ob das angezeigte
Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird bzw. tatsächlich ausgeübt werden soll.
Frage
11. Wie viele dieser Gewerbescheine wurden bereits ausgestellt?
Antwort
Zu 11.
Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 30.04.2007 wurden vom Gewerberegister 150 Gewerbemeldungen
mit Anschriften im gesamten Stadtgebiet entgegengenommen, die die in der
Fragestellung genannten Tätigkeiten bzw. neben anderen Tätigkeiten auch die in der Fragestellung
genannten Tätigkeiten enthielten. Davon haben in diesem Zeitraum 6 Gewerbetreibende
das Gewerbe bereits wieder abgemeldet.
Frage
12. Auf welcher Rechtsgrundlage wird von Frauen aus EU-Ländern in der Prostitution in
Frankfurt das Vorweisen einer Steuernummer verlangt, wenn ihnen grundsätzlich
das Recht zusteht, die Einkommensteuer in ihrem Heimatland zu entrichten und über
eine Gewerbesteuer von Prostituierten rechtlich nicht abschließend befunden
worden ist?
Antwort
Zu 12.
Nach § 138 Abgabenordnung besteht die Verpflichtung, bei Aufnahme einer gewerblichen
Tätigkeit dies bei der hierfür zuständigen Gemeinde anzuzeigen, die ihrerseits wiederum
verpflichtet ist, das zuständige Finanzamt über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten.
Auch ist nach dieser Vorschrift die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit dem zuständigen
Finanzamt mitzuteilen, das sodann eine Steuernummer erteilt.
Bei Anzeige der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit bei der Gemeinde entfällt die Anzeigepflicht
beim Finanzamt.
Über eine sich aus der Tätigkeit ergebende sachliche und persönliche Steuerpflicht entscheidet
das Finanzamt nach Maßgabe der bestehenden Steuergesetze und ggf. unter Berücksichtigung
bestehender Doppelbesteuerungsabkommen unabhängig davon, ob eine
Gewerbemeldung vorliegt.
Frage
13. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass es Doppelmoral ist, Prostitution die rechtliche
Anerkennung als Gewerbe zu verweigern, gleichwohl aber Gewerbesteuer von
Prostituierten zu verlangen?
Antwort
Zu 13.
Gewerberecht und Steuerrecht haben unterschiedliche Zielsetzungen.
Für den Bereich des Steuerrechts ist von einem bereichsspezifisch zweckgebunden Gewerbebegriff
auszugehen, der nicht mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung
identisch ist. Die Zielsetzung des Gewerberechts ist dadurch bestimmt, den Bürger
und die Allgemeinheit vor sonstigen nachteiligen Auswirkungen durch bestimmte erwerbswirtschaftliche
Tätigkeiten zu schützen, d.h. zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung. Demgegenüber geht es im Steuerrecht um fiskalische Ziele, d.h. um einen Ausgleich
des Finanzbedarfs der Gemeinden wegen besonderer Belastungen und Aufwendungen
durch die im Gemeindegebiet ansässigen Betriebe.
Es kann daher eine Gewerbesteuerpflicht eintreten, obwohl gewerberechtlich die Eigenschaft
als Gewerbetreibende/r fehlt.
Da es sich nach den Kriterien des Gewerberechts bei der Prostitution um kein Gewerbe im
Sinne der Gewerbeordnung (siehe hierzu den Beschluss des Bund-Länderausschuss „Gewerberecht“
hinsichtlich der gewerberechtlichen Auswirkungen der Prostitution) handelt,
werden Gewerbeanzeigen, die die Ausübung der Prostitution als Gegenstand der Betätigung
enthalten, entsprechend des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung vom 24.06.2002 nicht entgegengenommen.
Frage
13. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass es Doppelmoral ist, Prostitution die rechtliche
Anerkennung als Gewerbe zu verweigern, gleichwohl aber Gewerbesteuer von
Prostituierten zu verlangen?
14. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass gegenüber Frauen, die der Prostitution
nachgehen, Information wichtiger ist als Repression?
Antwort
Zu 14. und 15.
Der Magistrat teilt die Auffassung, dass es wichtig ist, Frauen, die der Prostitution nachgehen,
über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Die Stadt Frankfurt am Main bezuschusst daher Beratungsstellen für Prostituierte, die sowohl
Beratungsgespräche vor Ort als auch in den Beratungsstellen führen.
Im Rahmen der Streetwork werden die Frauen soweit möglich in ihren Muttersprachen angesprochen,
u. a. auf spanisch, thailändisch, russisch, deutsch, englisch oder französisch.
Dabei werden auch Informationsflyer in verschiedenen Sprachen verteilt, in denen darauf
hingewiesen wird, dass kostenlose und auf Wunsch auch anonyme Beratungen angeboten
werden.
gez.: Roth
begl.: Euler
Frankfurt am Main, 29.06.2007
.
an die Stadtverordnetenversammlung B 467 (Antwort)
auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE.WASG im Römer vom 13. März 2007 (Frage)
R - StK Uwe Becker
W
Betreff
Fragwürdige Praktiken des Frankfurter Gewerbeamts
Die oben bezeichnete Anfrage lautet:
Bei Polizeirazzien in den Bordellen am Hauptbahnhof müssen die Frauen, die dort
ihrem Gewerbe nachgehen, Gewerbeanmeldungen vorzeigen. Können die Frauen
keine Gewerbeanmeldung vorlegen, werden sie des Platzes verwiesen. Davon sind
in erster Linie Frauen aus EU-Ländern betroffen.
Das Gewerbeamt stellt den als Prostituierten arbeitenden Frauen Gewerbescheine
mit unrichtigen Berufsbezeichnungen aus, wie z. B. Promotion, Tänzerin oder Messehostess.
Damit verhält sich das Gewerbeamt gesetzeswidrig und bringt die Prostituierten in
eine rechtliche Grauzone
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:
Frage
1. Wie bewertet die Stadt Frankfurt die von der Abteilung 65 der Polizei schon seit
längerem praktizierte Methode der Androhung und Erteilung eines Platzverweises
gegenüber Prostituierten aus EU-Ländern, damit diese ihre Pflichten gegenüber
dem Meldegesetz (Meldebescheinigung) bzw. gegenüber dem Freizügigkeitsgesetz
/ EU (Freizügigkeitsbescheinigung) nachkommen?
2. Hält es die Stadt Frankfurt für geboten, dass die Abteilung K 65 der Frankfurter Polizei,
zuständig für organisierte Kriminalität, mit der Überprüfung von Ordnungswidrigkeiten
im Zusammenhang der Meldepflicht betraut wird, obgleich dies nach Hessischem
Meldegesetz die originäre Aufgabe der Meldebehörde ist?
3. Weder im Meldegesetz noch im Freizügigkeitsgesetz der EU ist Platzverweis als
Mittel zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Mit welchem Recht wird
aus Sicht der Stadt Frankfurt diese Methode in diesem Kontext gegenüber Prostituierten
aus EU-Ländern angewandt?
4. Gegenüber welchen anderen selbständigen Berufsgruppen außer Prostituierten ist
zur Durchsetzung von Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz
der EU, ebenfalls mit dem Mittel des Platzverweises vorgegangen worden?
5. Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Anwendung von Platzverweisen angemessen
ist, um den Verpflichtungen aus dem Meldegesetz bzw. dem Freizügigkeitsgesetz
der EU Geltung zu verschaffen?
6. Wenn Frage 5 bejaht wird, welche Belege gibt es dafür?
7. Ist der Magistrat der Auffassung, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf
Schutz der Wohnung und freie Berufsausübung auch für die hier in der Prostitution
tätigen Frauen aus EU-Ländern Geltung hat?
8. Wenn ja, wie beurteilt der Magistrat die Wirkung von Platzverweisen gegenüber
Prostituierten im Hinblick auf das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Schutz der
Wohnung sowie freie Berufsausübung?
Anwort
Zu 1. bis 8.
Zunächst ist festzustellen, dass es dem Magistrat nicht zusteht, Maßnahmen der Polizei zu
kommentieren.
Soweit die Fragestellungen die Überprüfung der Erfüllung der Meldepflicht nach dem Hessischen
Meldegesetz durch die Polizei betrifft, ist diese selbstverständlich berechtigt, zu überprüfen,
ob die Meldepflichtigen ihrer Meldepflicht nachkommen.
Es ist nicht bekannt, dass bisher Probleme bei der Anmeldung von Prostituierten bei der
Meldebehörde aufgetreten sind.
Frage
9. Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass die betroffenen Frauen zunächst von
der Polizei dazu angehalten werden, beim Gewerbeamt für die Tätigkeit „Prostitution“
ein Gewerbe anzumelden, dass gar nicht anmeldbar ist, und im nächsten Schritt
vom Gewerbeamt mit Fantasie-Gewerbeanmeldungen ausgestattet werden, in
Kenntnis darüber, dass diese Anmeldungen auf Falschangaben hinsichtlich der tatsächlich
ausgeübten Tätigkeit beruhen?
10. Wieso werden Frauen, die in Frankfurt der Prostitution nachgehen, vom städtischen
Gewerbeamt Gewerbeanmeldungen auf die Tätigkeitsbezeichnungen „Tänzerin“,
„Masseuse“ oder „Promotion“ ausgestellt, obgleich die von den Frauen angegebenen
Anschriften mit den stadtbekannten Adressen von Bordellen identisch sind?
Antwort
Zu 9. und 10.
Nach der Definition des § 42 Gewerbeordnung ist eine gewerbliche Niederlassung dann vorhanden,
wenn der/die Gewerbetreibende einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten,
ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr von ihm/ihr benutzten Raum für den Betrieb des
Gewerbes besitzt.
Bei Gewerbetreibenden kann somit jeglicher den vorstehenden Kriterien entsprechende
Raum - auch die Wohnung - in welcher gewerbliche Aufträge erteilt werden als Mittelpunkt
der geschäftlichen Tätigkeit betrachtet und somit als Geschäftslokal angesehen werden.
Sofern also ein zulässiges Gewerbe wie Massage, Tänzerin oder Promotion unter der melderechtlichen
Wohnanschrift angezeigt wird, erfolgt die Entgegennahme der Gewerbemeldung
unter dieser Anschrift.
Bei Entgegennahme der Gewerbemeldung kann nicht überprüft werden, ob das angezeigte
Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird bzw. tatsächlich ausgeübt werden soll.
Frage
11. Wie viele dieser Gewerbescheine wurden bereits ausgestellt?
Antwort
Zu 11.
Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 30.04.2007 wurden vom Gewerberegister 150 Gewerbemeldungen
mit Anschriften im gesamten Stadtgebiet entgegengenommen, die die in der
Fragestellung genannten Tätigkeiten bzw. neben anderen Tätigkeiten auch die in der Fragestellung
genannten Tätigkeiten enthielten. Davon haben in diesem Zeitraum 6 Gewerbetreibende
das Gewerbe bereits wieder abgemeldet.
Frage
12. Auf welcher Rechtsgrundlage wird von Frauen aus EU-Ländern in der Prostitution in
Frankfurt das Vorweisen einer Steuernummer verlangt, wenn ihnen grundsätzlich
das Recht zusteht, die Einkommensteuer in ihrem Heimatland zu entrichten und über
eine Gewerbesteuer von Prostituierten rechtlich nicht abschließend befunden
worden ist?
Antwort
Zu 12.
Nach § 138 Abgabenordnung besteht die Verpflichtung, bei Aufnahme einer gewerblichen
Tätigkeit dies bei der hierfür zuständigen Gemeinde anzuzeigen, die ihrerseits wiederum
verpflichtet ist, das zuständige Finanzamt über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten.
Auch ist nach dieser Vorschrift die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit dem zuständigen
Finanzamt mitzuteilen, das sodann eine Steuernummer erteilt.
Bei Anzeige der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit bei der Gemeinde entfällt die Anzeigepflicht
beim Finanzamt.
Über eine sich aus der Tätigkeit ergebende sachliche und persönliche Steuerpflicht entscheidet
das Finanzamt nach Maßgabe der bestehenden Steuergesetze und ggf. unter Berücksichtigung
bestehender Doppelbesteuerungsabkommen unabhängig davon, ob eine
Gewerbemeldung vorliegt.
Frage
13. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass es Doppelmoral ist, Prostitution die rechtliche
Anerkennung als Gewerbe zu verweigern, gleichwohl aber Gewerbesteuer von
Prostituierten zu verlangen?
Antwort
Zu 13.
Gewerberecht und Steuerrecht haben unterschiedliche Zielsetzungen.
Für den Bereich des Steuerrechts ist von einem bereichsspezifisch zweckgebunden Gewerbebegriff
auszugehen, der nicht mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung
identisch ist. Die Zielsetzung des Gewerberechts ist dadurch bestimmt, den Bürger
und die Allgemeinheit vor sonstigen nachteiligen Auswirkungen durch bestimmte erwerbswirtschaftliche
Tätigkeiten zu schützen, d.h. zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung. Demgegenüber geht es im Steuerrecht um fiskalische Ziele, d.h. um einen Ausgleich
des Finanzbedarfs der Gemeinden wegen besonderer Belastungen und Aufwendungen
durch die im Gemeindegebiet ansässigen Betriebe.
Es kann daher eine Gewerbesteuerpflicht eintreten, obwohl gewerberechtlich die Eigenschaft
als Gewerbetreibende/r fehlt.
Da es sich nach den Kriterien des Gewerberechts bei der Prostitution um kein Gewerbe im
Sinne der Gewerbeordnung (siehe hierzu den Beschluss des Bund-Länderausschuss „Gewerberecht“
hinsichtlich der gewerberechtlichen Auswirkungen der Prostitution) handelt,
werden Gewerbeanzeigen, die die Ausübung der Prostitution als Gegenstand der Betätigung
enthalten, entsprechend des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung vom 24.06.2002 nicht entgegengenommen.
Frage
13. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass es Doppelmoral ist, Prostitution die rechtliche
Anerkennung als Gewerbe zu verweigern, gleichwohl aber Gewerbesteuer von
Prostituierten zu verlangen?
14. Teilt der Magistrat die Auffassung, dass gegenüber Frauen, die der Prostitution
nachgehen, Information wichtiger ist als Repression?
Antwort
Zu 14. und 15.
Der Magistrat teilt die Auffassung, dass es wichtig ist, Frauen, die der Prostitution nachgehen,
über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
Die Stadt Frankfurt am Main bezuschusst daher Beratungsstellen für Prostituierte, die sowohl
Beratungsgespräche vor Ort als auch in den Beratungsstellen führen.
Im Rahmen der Streetwork werden die Frauen soweit möglich in ihren Muttersprachen angesprochen,
u. a. auf spanisch, thailändisch, russisch, deutsch, englisch oder französisch.
Dabei werden auch Informationsflyer in verschiedenen Sprachen verteilt, in denen darauf
hingewiesen wird, dass kostenlose und auf Wunsch auch anonyme Beratungen angeboten
werden.
gez.: Roth
begl.: Euler
Frankfurt am Main, 29.06.2007
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Neuerscheinung
Geschichtsbuch über die berühmteste Sexarbeiterin

Rosemarie Nitribitt
Frankfurt am Main, 1. November 1957: Polizeibeamte finden die 24-jährige Rosemarie Nitribitt erwürgt in ihrem Innenstadt-Apartement. Dass die Blonde mit dem schwarzen Mercedes-Sportwagen als Luxus-Callgirl anschaffte, wusste die ganze Stadt - jetzt erfahren die Ermittler, wer ihre reichen Freunde waren, und sehen vor lauter Respekt wichtige Spuren nicht.
Doch wer Rosemarie Nitribitt wirklich war, ist in den Fünfzigern keine Zeile wert. Ihr wahres Leben wäre das bessere Drehbuch gewesen, aber die Story blieb ungeschrieben - bis heute: Fünf Jahrzehnte nach Rosemaries Tod rekonstruiert der Journalist Christian Steiger ihren Weg vom Kinderheim bis auf die Titelseiten. Mit Hilfe der originalen Ermittlungsakten und von Zeitzeugen beschreibt er ihr atemloses Leben, ihren gewaltsamen Tod und die seltsamen Ereignisse danach. Viele überraschende Details und unveröffentlichte Fotos machen Mief und Aufbruchstimmung der 50er-Jahre spürbar - und zeigen, warum das Mädchen Rosemarie nicht nur wegen seines prägnanten Nachnamens in Erinnerung bleiben musste.
Amazon
Das schwere Schicksal eines leichten Mädchens

Rosemarie Nitribitt mit Mercedes und Pudel
Frankfurt am Main, 1. November 1957: Polizeibeamte finden die 24-jährige Rosemarie Nitribitt erwürgt in ihrer Wohnung auf. Sie war eine stadtbekannte Prostituierte, eine „Edelnutte“, zu deren Kundenkreis Prominente aus Politik und Industrie zählten. Ihr Tod löst den ersten großen Gesellschaftsskandal im prüden Nachkriegsdeutschland aus. Der Mörder wird nie gefasst. Bald rankt sich eine Fülle von Gerüchten um den Fall. Bereits nach einem halben Jahr erscheint das erste Buch: „Rosemarie – des deutschen Wunders liebstes Kind“ von Erich Kuby. Es dient als Vorlage für den Film „Das Mädchen Rosemarie“, der 1958 von Rolf Thiele mit Nadja Tiller in der Hauptrolle in die Kinos kommt und zu einem Kassenschlager wird. Die Bundesregierung versucht vergeblich, die Vorführung auf den Filmfestspielen von Venedig zu verhindern. Sie fürchtet um das Ansehen der Bundesrepublik.
Liebling der Medien
Seither haben sich Journalisten, Literaten, Kabarettisten und Filmemacher immer wieder mit Leben und Tod des Mädchens Rosemarie beschäftigt. Bernd Eichinger drehte 1996 mit Nina Hoss ein Remake des Films fürs Fernsehen. 2004 entdeckte die Musicalbranche den Stoff für sich.
50 Jahre nach Rosemarie Nitribitts Tod erscheint nun im Heel-Verlag eine neue Biografie. Autor Christian Steiger rekonstruiert den Weg des einstigen Heimkindes auf die Titelseiten der Klatschillustrierten und recherchiert auf der Grundlage von Ermittlungsakten und Zeitzeugenberichten die Hintergründe des Skandals. Seine Schilderung entmystifiziert das „Mädchen Rosemarie“ und macht gleichzeitig deutlich, warum es eine hervorragende Projektionsfläche abgab. Im Vorwort schreibt er: „Diese Kälte, das Desinteresse, der herablassende Blick auf die Hauptfigur sind typisch für die bleiernen 50er. Und deshalb verständlich: Der Muff jener Jahre machte den Nitribitt-Mythos zum selbsterklärenden Phänomen. Wer sie wirklich gewesen ist, die Erwürgte in ihrem Neubau-Wohnzimmer, das musste die Kinder des Wirtschaftswunders tatsächlich nicht interessieren.“
Sündiges Symbol

Objekt der Begierde: Das Mädchen Rosemarie
Rosemarie Nitribitt wurde 1933 in Düsseldorf geboren. 1938 kam sie in ein Kinderheim und anschließend in die Obhut einer Pflegefamilie, die in einem kleinen Ort in der Eifel lebte. Mit gerade einmal 13 freundete sie sich mit zwei älteren Prostituierten an. Die hilflosen Pflegeeltern wandten sich an das Jugendamt. Doch bevor Rosemarie in eine Erziehungsanstalt eingewiesen werden konnte, floh sie nach Frankfurt. Es war der Beginn einer Reihe von Fluchtversuchen und Heimaufenthalten. Christian Steiger: „Es gibt eine Konstante in dieser Jugend: Widerstand. Toben. Ausbrechen. Aus jedem Heim! Verbergen. Eingefangen werden, Zwei Tage später wieder weg sein.“ Bis die Behörden sie kurz vor ihrem 21. Geburtstag vorzeitig für volljährig erklärten und aus der Fürsorge entließen.
In Frankfurt jobbte sie zeitweise als Mannequin. Bald wurde aus der Gelegenheitsprostituierten eine professionelle Dirne, die zunächst ihre Freier in zwielichtigen Lokalen rund um den Hauptbahnhof suchte. Die Bekanntschaft mit einem älteren reichen Gönner ermöglichte ihr den Zugang zu den „besseren“ Kreisen. Sie leistete sich teure Autos und ab 1955 ein Neubau-Appartement. Damals kaufte sie sich auch jenen legendären Mercedes, der sie stadtbekannt machte: einen schwarzen 190 SL mit roten Ledersitzen. Mit ihm fuhr sie auf Kundenfang. Ende 1956 komplettierte sie ihre Selbstinszenierung mit einem weißen Pudel. „Joe“ war der einzige Zeuge ihres gewaltsamen Todes.
Ein unaufgeklärter Mord
Als die Polizei am 1. November 1957 die Leiche fand, war Rosemarie Nitribitt bereits mehrere Tage tot. Durch einen Fehler bei der Spurensuche konnte der genaue Todeszeitpunkt nicht festgestellt werden. Weitere Pannen trugen dazu bei, dass der Mord nie endgültig aufgeklärt wurde - und nährten Spekulationen, die Polizei habe die Ermittlungen auf Geheiß „von ganz oben“ manipuliert. Die Anklage gegen den Hauptverdächtigen Heinz Pohlmann, einen Freund des Opfers, endete 1960 mit einem Freispruch.
Anlass für zahlreiche Mutmaßungen war ein Notizbuch, das man in Rosemarie Nitribitts Wohnung fand. Darin hatte sie über ihre Freier Buch geführt, Namen, Adressen und Telefonnummern notiert. Bis heute ist der Inhalt nicht öffentlich bekannt [es wird erst im Jahr 2027 freigegeben werden]. Kontakte zu namhaften Industriellen wie Harald Quandt sind aber inzwischen bewiesen, ebenso wie ihre Verbindung zu den Brüdern Gunter und Ernst-Wilhelm Sachs. Kein Geheimnis ist auch die Identität ihres Dauerliebhabers, dessen Foto auf dem Nachttisch stand: Harald von Bohlen und Halbach, ein Spross der Krupp-Dynastie.
Christian Steiger: „Dass es eine Nutte nicht nur zu Wohlstand bringen konnte, sondern auch noch zu Kontakten in die allerhöchsten Kreise – das war damals eine Unerhörtheit. Das sagt viel über die Doppelmoral dieser Zeit."
ttt mit Links
Es gibt Filme und viele weitere Bücher aber immer noch keine Gedenkplakette an ihrem Haus und Schaffensort, Stiftstrasse 36, wo sie so viele Mächtige und Berühmte beglückt hat.
Ihre Wirkungsstätte auf Google-Maps
Prostituiertendenkmale:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1628
Gesellschaftsdramatische Verfilmung von Bernd Eichinger mit Nina Hoss, 1996
Das Mädchen Rosemarie - TV-Film über R. Nitribitt in unserem Archiv:
http://sexworker.at/phpBB2/viewforum.php?f=88 (Members-only)
.

Rosemarie Nitribitt
Frankfurt am Main, 1. November 1957: Polizeibeamte finden die 24-jährige Rosemarie Nitribitt erwürgt in ihrem Innenstadt-Apartement. Dass die Blonde mit dem schwarzen Mercedes-Sportwagen als Luxus-Callgirl anschaffte, wusste die ganze Stadt - jetzt erfahren die Ermittler, wer ihre reichen Freunde waren, und sehen vor lauter Respekt wichtige Spuren nicht.
Doch wer Rosemarie Nitribitt wirklich war, ist in den Fünfzigern keine Zeile wert. Ihr wahres Leben wäre das bessere Drehbuch gewesen, aber die Story blieb ungeschrieben - bis heute: Fünf Jahrzehnte nach Rosemaries Tod rekonstruiert der Journalist Christian Steiger ihren Weg vom Kinderheim bis auf die Titelseiten. Mit Hilfe der originalen Ermittlungsakten und von Zeitzeugen beschreibt er ihr atemloses Leben, ihren gewaltsamen Tod und die seltsamen Ereignisse danach. Viele überraschende Details und unveröffentlichte Fotos machen Mief und Aufbruchstimmung der 50er-Jahre spürbar - und zeigen, warum das Mädchen Rosemarie nicht nur wegen seines prägnanten Nachnamens in Erinnerung bleiben musste.
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Das schwere Schicksal eines leichten Mädchens

Rosemarie Nitribitt mit Mercedes und Pudel
Frankfurt am Main, 1. November 1957: Polizeibeamte finden die 24-jährige Rosemarie Nitribitt erwürgt in ihrer Wohnung auf. Sie war eine stadtbekannte Prostituierte, eine „Edelnutte“, zu deren Kundenkreis Prominente aus Politik und Industrie zählten. Ihr Tod löst den ersten großen Gesellschaftsskandal im prüden Nachkriegsdeutschland aus. Der Mörder wird nie gefasst. Bald rankt sich eine Fülle von Gerüchten um den Fall. Bereits nach einem halben Jahr erscheint das erste Buch: „Rosemarie – des deutschen Wunders liebstes Kind“ von Erich Kuby. Es dient als Vorlage für den Film „Das Mädchen Rosemarie“, der 1958 von Rolf Thiele mit Nadja Tiller in der Hauptrolle in die Kinos kommt und zu einem Kassenschlager wird. Die Bundesregierung versucht vergeblich, die Vorführung auf den Filmfestspielen von Venedig zu verhindern. Sie fürchtet um das Ansehen der Bundesrepublik.
Liebling der Medien
Seither haben sich Journalisten, Literaten, Kabarettisten und Filmemacher immer wieder mit Leben und Tod des Mädchens Rosemarie beschäftigt. Bernd Eichinger drehte 1996 mit Nina Hoss ein Remake des Films fürs Fernsehen. 2004 entdeckte die Musicalbranche den Stoff für sich.
50 Jahre nach Rosemarie Nitribitts Tod erscheint nun im Heel-Verlag eine neue Biografie. Autor Christian Steiger rekonstruiert den Weg des einstigen Heimkindes auf die Titelseiten der Klatschillustrierten und recherchiert auf der Grundlage von Ermittlungsakten und Zeitzeugenberichten die Hintergründe des Skandals. Seine Schilderung entmystifiziert das „Mädchen Rosemarie“ und macht gleichzeitig deutlich, warum es eine hervorragende Projektionsfläche abgab. Im Vorwort schreibt er: „Diese Kälte, das Desinteresse, der herablassende Blick auf die Hauptfigur sind typisch für die bleiernen 50er. Und deshalb verständlich: Der Muff jener Jahre machte den Nitribitt-Mythos zum selbsterklärenden Phänomen. Wer sie wirklich gewesen ist, die Erwürgte in ihrem Neubau-Wohnzimmer, das musste die Kinder des Wirtschaftswunders tatsächlich nicht interessieren.“
Sündiges Symbol

Objekt der Begierde: Das Mädchen Rosemarie
Rosemarie Nitribitt wurde 1933 in Düsseldorf geboren. 1938 kam sie in ein Kinderheim und anschließend in die Obhut einer Pflegefamilie, die in einem kleinen Ort in der Eifel lebte. Mit gerade einmal 13 freundete sie sich mit zwei älteren Prostituierten an. Die hilflosen Pflegeeltern wandten sich an das Jugendamt. Doch bevor Rosemarie in eine Erziehungsanstalt eingewiesen werden konnte, floh sie nach Frankfurt. Es war der Beginn einer Reihe von Fluchtversuchen und Heimaufenthalten. Christian Steiger: „Es gibt eine Konstante in dieser Jugend: Widerstand. Toben. Ausbrechen. Aus jedem Heim! Verbergen. Eingefangen werden, Zwei Tage später wieder weg sein.“ Bis die Behörden sie kurz vor ihrem 21. Geburtstag vorzeitig für volljährig erklärten und aus der Fürsorge entließen.
In Frankfurt jobbte sie zeitweise als Mannequin. Bald wurde aus der Gelegenheitsprostituierten eine professionelle Dirne, die zunächst ihre Freier in zwielichtigen Lokalen rund um den Hauptbahnhof suchte. Die Bekanntschaft mit einem älteren reichen Gönner ermöglichte ihr den Zugang zu den „besseren“ Kreisen. Sie leistete sich teure Autos und ab 1955 ein Neubau-Appartement. Damals kaufte sie sich auch jenen legendären Mercedes, der sie stadtbekannt machte: einen schwarzen 190 SL mit roten Ledersitzen. Mit ihm fuhr sie auf Kundenfang. Ende 1956 komplettierte sie ihre Selbstinszenierung mit einem weißen Pudel. „Joe“ war der einzige Zeuge ihres gewaltsamen Todes.
Ein unaufgeklärter Mord
Als die Polizei am 1. November 1957 die Leiche fand, war Rosemarie Nitribitt bereits mehrere Tage tot. Durch einen Fehler bei der Spurensuche konnte der genaue Todeszeitpunkt nicht festgestellt werden. Weitere Pannen trugen dazu bei, dass der Mord nie endgültig aufgeklärt wurde - und nährten Spekulationen, die Polizei habe die Ermittlungen auf Geheiß „von ganz oben“ manipuliert. Die Anklage gegen den Hauptverdächtigen Heinz Pohlmann, einen Freund des Opfers, endete 1960 mit einem Freispruch.
Anlass für zahlreiche Mutmaßungen war ein Notizbuch, das man in Rosemarie Nitribitts Wohnung fand. Darin hatte sie über ihre Freier Buch geführt, Namen, Adressen und Telefonnummern notiert. Bis heute ist der Inhalt nicht öffentlich bekannt [es wird erst im Jahr 2027 freigegeben werden]. Kontakte zu namhaften Industriellen wie Harald Quandt sind aber inzwischen bewiesen, ebenso wie ihre Verbindung zu den Brüdern Gunter und Ernst-Wilhelm Sachs. Kein Geheimnis ist auch die Identität ihres Dauerliebhabers, dessen Foto auf dem Nachttisch stand: Harald von Bohlen und Halbach, ein Spross der Krupp-Dynastie.
Christian Steiger: „Dass es eine Nutte nicht nur zu Wohlstand bringen konnte, sondern auch noch zu Kontakten in die allerhöchsten Kreise – das war damals eine Unerhörtheit. Das sagt viel über die Doppelmoral dieser Zeit."
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Es gibt Filme und viele weitere Bücher aber immer noch keine Gedenkplakette an ihrem Haus und Schaffensort, Stiftstrasse 36, wo sie so viele Mächtige und Berühmte beglückt hat.
Ihre Wirkungsstätte auf Google-Maps
Prostituiertendenkmale:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1628
Gesellschaftsdramatische Verfilmung von Bernd Eichinger mit Nina Hoss, 1996
Das Mädchen Rosemarie - TV-Film über R. Nitribitt in unserem Archiv:
http://sexworker.at/phpBB2/viewforum.php?f=88 (Members-only)
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www.berlinonline.de/berliner-zeitung/ar ... 5/?_=print
www.geocities.com/Athens/Parthenon/6865/n.html
Ihr Grab:
http://www.knerger.de/sonstige_2/sonsti ... ige_9.html
-> siehe bei "Lokalnachrichten Düsseldorf"
Das Drama um ihren Schädel:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29396#29396
Hurenprojekt:
www.nitribitt-bremen.de
.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rosemarie_Nitribitt
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www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B ... print.html (16. August 2006)
www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B ... print.html (29. Oktober 2007)
www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD1 ... ntent.html (31. Oktober 2007)
www.ceiberweiber.at/index.php?type=revi ... 444&area=1
www.berlinonline.de/berliner-zeitung/ar ... 5/?_=print
www.geocities.com/Athens/Parthenon/6865/n.html
Ihr Grab:
http://www.knerger.de/sonstige_2/sonsti ... ige_9.html
-> siehe bei "Lokalnachrichten Düsseldorf"
Das Drama um ihren Schädel:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29396#29396
Hurenprojekt:
www.nitribitt-bremen.de
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Paysex-Geschichts-Tourismus - Sex&Crime sells
Wer tötete Deutschlands berühmteste Hure?
Das «Mädchen Rosemarie» darf auch 50 Jahre nach seinem Tod nicht endgültig ruhen
erstellt 26.10.07, 08:43h
Rosemarie Nitribitt
Die bekannte Frankfurter Prostituierte Rosemarie Nitribitt steht, ihren Hund an der Leine haltend, neben ihrem offenen Mercedes (Archivfoto von 1957). Das «Mädchen Rosemarie» darf auch 50 Jahre nach seinem Tod nicht endgültig ruhen. In Frankfurt, der Stadt ihres schnellen Lebens und ihres gewaltsamen Todes, wird immer noch gerne auf den Spuren der wohl berühmtesten Hure Deutschlands gewandelt. (Foto: dpa)
Frankfurt/Main/dpa. Das «Mädchen Rosemarie» darf auch 50 Jahre nach seinem Tod nicht endgültig ruhen. In Frankfurt, der Stadt ihres schnellen Lebens und ihres gewaltsamen Todes, wird immer noch gerne auf den Spuren der wohl berühmtesten Hure Deutschlands gewandelt. So gibt es Führungen zu Nitribitts Geschichte, ihr früheres Appartement ist eine morbide Touristenattraktion, und als vor einigen Wochen das Traditionscafé Schneider schloss, galt ein Großteil der Aufmerksamkeit dem Tisch Nummer 1, an dem die «blonde Rosi» immer gesessen haben soll. Interessante Details sind auch im Polizeipräsidium und im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden zu finden, wo die Ermittlungsakten des offiziell immer noch nicht geklärten Mordfalls lagern.
Die anrüchige Geschichte um die im Alter von 24 Jahren ermordete Nitribitt erregte schon die prüde Nachkriegsgesellschaft, diente als Mahnung für junge Mädchen und als Vorlage für einen Roman, Filme und ein Musical. Erst die mediale Verarbeitung des saftigen Stoffes um Sex, Geld und Macht hat die von Nadja Tiller verkörperte Nitribitt zur negativen Ikone des Wirtschaftswunderlands im Allgemeinen und der vermeintlich besonders verdorbenen Stadt Frankfurt im Speziellen gemacht. «Der Fall klebt an Frankfurt wie Nachkriegskaugummi», stellte die Kommune gerade erst in ihrem Pressedienst lakonisch fest.
Großen Anteil an der Legendenbildung hatte der Autor Erich Kuby mit seinem schnell verfilmten Buch «Rosemarie - des deutschen Wunders liebstes Kind», in dem er 1958 rund um den Mord einen wilden Plot um Erpressung und Industriespionage konstruierte. Angefeuert wurde die Fantasie des Publikums im «Sittenskandal» durch den Umstand, dass die Nitribitt zu Lebzeiten ihr Gewerbe in der Messestadt äußerst offensiv und für jedermann sichtbar betrieben hatte. Ihr Revier war unter anderem der noble Frankfurter Hof, an dem sie im schwarzen Mercedes-Cabrio mit roten Sitzen und Weißwand-Reifen vorfuhr.
So falsch lag Kuby in der Beschreibung der Nitribitt-Kundschaft offenbar nicht: Die Journalistin Helga Dierichs vom Hessischen Rundfunk fand für eine ARD-Reportage in den Ermittlungsakten deutliche Belege für Kontakte des leichten Mädchens aus der Unterschicht zu bekannten Größen der Industrie. Zwar haben nach Dierichs Angaben Unbekannte nach Kräften versucht, die Spuren von Krupp-Spross Harald von Bohlen und Halbach, BMW-Eigner Harald Quandt sowie Ernst und Gunter Sachs aus dem Aktenwust zu tilgen, doch Querverweise belegten laut Dierichs die Amouren.
Neue Sensationen sind aus den gut zwei Metern Akten, die auf Antrag mit verkürzten Schutzfristen eingesehen werden dürfen, nicht mehr zu erwarten, sagt der Wiesbadener Archivar Johann Zillen. Die sagenumwobene Kundendatei der Nitribitt sei nicht unter den Schriftstücken, versichert er. Die Akten seien aber auch nicht komplett von der Frankfurter Staatsanwaltschaft an das Archiv übergeben worden.
Für die Frankfurter Polizei ist der Fall Nitribitt eine nicht mehr auszuwetzende Scharte. Die in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsene Frau war am 1. November 1957 in ihrem völlig überheizten Appartement erwürgt aufgefunden worden. Dass die Beamten als erstes die Fenster aufrissen und damit die Feststellung des genauen Todeszeitpunktes verhinderten, sollte nicht ohne Folgen bleiben. Schnell legte sich die Kripo auf einen Raubmord fest, schließlich war aus der Wohnung die damals exzeptionelle Summe von 20 000 Mark verschwunden.
Im Februar des folgenden Jahres wanderte der arbeitslose und auf unerklärliche Weise zu Geld gekommene Kaufmann und Nitribitt-Vertraute Heinz P. unter dringendem Mordverdacht in Untersuchungshaft. Das Frankfurter Landgericht sprach den Mann im Juli 1960 unter anderem deswegen frei, weil ein genauer Tatzeitpunkt nicht festzustellen war. Während der kürzlich gestorbene Chefermittler Alfred Kalk den Verdächtigen Heinz P. dennoch für den Mörder hielt, zeigte sich der damalige Richter Karl Dreysel überzeugt von der Unschuld des Angeklagten.
In dem nur angemeldeten Besuchergruppen zugänglichen Kriminalmuseum im Kellergeschoss des Polizeipräsidiums ist die Nitribitt immer noch der unumstrittene Star. «Wir haben alles versucht», lautet die häufig bezweifelte Botschaft der schauerlichen Sammlung: Polizei- und Privatfotos der Prostituierten sind ebenso zu sehen wie die in Formalin eingelegten abgehackten Hände eines vorübergehend Tatverdächtigen, der während der Ermittlungen gestorben war und dessen Hände man noch benötigte. Auch Nitribitts Leiche fand den Weg nicht vollständig in die Erde ihrer Heimatstadt Düsseldorf: Ihr Schädel gehört inzwischen zur Lehrmittelsammlung für angehende Frankfurter Kommissare.
Quelle
Die Erben Nitribitts
50 Jahre nach dem Tod der Edelhure:
Auf den Spuren der Escort-Mädchen

Nachgestellte Fotos von Dirk Ostermeier, priv.
mit Escortgirls Cora und Natascha von
www.diamondEscort-frankfurt.de ,
das vom 27 jährigen André geleitet wird,
der sein Handwerk vom "Ziehvater" Reiner,
dem Betreiber des bekannten Bordells
"Hühnerweg 1" gelernt habe.
Vor fünfzig Jahren fand man die Leiche der ermordeten Edelhure Rosemarie Nitribitt – der erste Gesellschaftsskandal der Bundesrepublik. Der nicht geklärte Fall entwickelte sich zum Mythos – bis heute umgibt die verschwiegene Welt des käuflichen Sex de Luxe ein überlebenswichtiges Gebot: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Thorben Leo hat seine Informationen trotzdem bekommen.
„Ein Notizbuch? Nein, so etwas habe ich nicht.“ Natascha blickt erstaunt. „Bei mir sind Termine, Namen und Erlebnisse im Kopf gespeichert.“ Ein Mercedes 190 SL Cabriolet? „Hätte ich gerne, muss aber nicht sein“, lächelt die 29-Jährige. „Ich bin ganz gut mit Zug und Taxi unterwegs.“ Einen kleinen Hund? Pelzmäntel? „Nein, nein. Um Gottes willen. Was sind denn das für Klischees?“, kontert die dynamische Geschäftsfrau. Die Klischees passen aller- dings auf das Äußere – lange Beine, brü- nettes schulterlanges Haar, Rundungen an den richtigen Stellen. Natascha arbeitet selbstständig als Escort-Girl. An diesem Herbstnachmittag ist sie in Jeans und T- Shirt gekleidet und lauscht gespannt zum ersten Mal der Geschichte über Frankfurts und sicher auch Deutschlands berühmteste Edelhure Rosemarie Nitribitt. ...
Soweit der on-line veröffentlichte Anfang der 3seitigen Titelstory vom Journalist, Autor und Veranstalter Thorben Leo www.pik-sonntag.de , der erneut acht Rotlicht-Stadtführungen mit dem Historiker, Stadtführer und FAH-Vorstand Christian Setzepfandt www.kultours-frankfurt.de anbietet.
Quellen: Journal Frankfurt, journalPortal.de
siehe auch andere paysexpositive Magazin-Reportagen:
viewtopic.php?p=17315#17315
.
Das «Mädchen Rosemarie» darf auch 50 Jahre nach seinem Tod nicht endgültig ruhen
erstellt 26.10.07, 08:43h
Rosemarie Nitribitt
Die bekannte Frankfurter Prostituierte Rosemarie Nitribitt steht, ihren Hund an der Leine haltend, neben ihrem offenen Mercedes (Archivfoto von 1957). Das «Mädchen Rosemarie» darf auch 50 Jahre nach seinem Tod nicht endgültig ruhen. In Frankfurt, der Stadt ihres schnellen Lebens und ihres gewaltsamen Todes, wird immer noch gerne auf den Spuren der wohl berühmtesten Hure Deutschlands gewandelt. (Foto: dpa)
Frankfurt/Main/dpa. Das «Mädchen Rosemarie» darf auch 50 Jahre nach seinem Tod nicht endgültig ruhen. In Frankfurt, der Stadt ihres schnellen Lebens und ihres gewaltsamen Todes, wird immer noch gerne auf den Spuren der wohl berühmtesten Hure Deutschlands gewandelt. So gibt es Führungen zu Nitribitts Geschichte, ihr früheres Appartement ist eine morbide Touristenattraktion, und als vor einigen Wochen das Traditionscafé Schneider schloss, galt ein Großteil der Aufmerksamkeit dem Tisch Nummer 1, an dem die «blonde Rosi» immer gesessen haben soll. Interessante Details sind auch im Polizeipräsidium und im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden zu finden, wo die Ermittlungsakten des offiziell immer noch nicht geklärten Mordfalls lagern.
Die anrüchige Geschichte um die im Alter von 24 Jahren ermordete Nitribitt erregte schon die prüde Nachkriegsgesellschaft, diente als Mahnung für junge Mädchen und als Vorlage für einen Roman, Filme und ein Musical. Erst die mediale Verarbeitung des saftigen Stoffes um Sex, Geld und Macht hat die von Nadja Tiller verkörperte Nitribitt zur negativen Ikone des Wirtschaftswunderlands im Allgemeinen und der vermeintlich besonders verdorbenen Stadt Frankfurt im Speziellen gemacht. «Der Fall klebt an Frankfurt wie Nachkriegskaugummi», stellte die Kommune gerade erst in ihrem Pressedienst lakonisch fest.
Großen Anteil an der Legendenbildung hatte der Autor Erich Kuby mit seinem schnell verfilmten Buch «Rosemarie - des deutschen Wunders liebstes Kind», in dem er 1958 rund um den Mord einen wilden Plot um Erpressung und Industriespionage konstruierte. Angefeuert wurde die Fantasie des Publikums im «Sittenskandal» durch den Umstand, dass die Nitribitt zu Lebzeiten ihr Gewerbe in der Messestadt äußerst offensiv und für jedermann sichtbar betrieben hatte. Ihr Revier war unter anderem der noble Frankfurter Hof, an dem sie im schwarzen Mercedes-Cabrio mit roten Sitzen und Weißwand-Reifen vorfuhr.
So falsch lag Kuby in der Beschreibung der Nitribitt-Kundschaft offenbar nicht: Die Journalistin Helga Dierichs vom Hessischen Rundfunk fand für eine ARD-Reportage in den Ermittlungsakten deutliche Belege für Kontakte des leichten Mädchens aus der Unterschicht zu bekannten Größen der Industrie. Zwar haben nach Dierichs Angaben Unbekannte nach Kräften versucht, die Spuren von Krupp-Spross Harald von Bohlen und Halbach, BMW-Eigner Harald Quandt sowie Ernst und Gunter Sachs aus dem Aktenwust zu tilgen, doch Querverweise belegten laut Dierichs die Amouren.
Neue Sensationen sind aus den gut zwei Metern Akten, die auf Antrag mit verkürzten Schutzfristen eingesehen werden dürfen, nicht mehr zu erwarten, sagt der Wiesbadener Archivar Johann Zillen. Die sagenumwobene Kundendatei der Nitribitt sei nicht unter den Schriftstücken, versichert er. Die Akten seien aber auch nicht komplett von der Frankfurter Staatsanwaltschaft an das Archiv übergeben worden.
Für die Frankfurter Polizei ist der Fall Nitribitt eine nicht mehr auszuwetzende Scharte. Die in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsene Frau war am 1. November 1957 in ihrem völlig überheizten Appartement erwürgt aufgefunden worden. Dass die Beamten als erstes die Fenster aufrissen und damit die Feststellung des genauen Todeszeitpunktes verhinderten, sollte nicht ohne Folgen bleiben. Schnell legte sich die Kripo auf einen Raubmord fest, schließlich war aus der Wohnung die damals exzeptionelle Summe von 20 000 Mark verschwunden.
Im Februar des folgenden Jahres wanderte der arbeitslose und auf unerklärliche Weise zu Geld gekommene Kaufmann und Nitribitt-Vertraute Heinz P. unter dringendem Mordverdacht in Untersuchungshaft. Das Frankfurter Landgericht sprach den Mann im Juli 1960 unter anderem deswegen frei, weil ein genauer Tatzeitpunkt nicht festzustellen war. Während der kürzlich gestorbene Chefermittler Alfred Kalk den Verdächtigen Heinz P. dennoch für den Mörder hielt, zeigte sich der damalige Richter Karl Dreysel überzeugt von der Unschuld des Angeklagten.
In dem nur angemeldeten Besuchergruppen zugänglichen Kriminalmuseum im Kellergeschoss des Polizeipräsidiums ist die Nitribitt immer noch der unumstrittene Star. «Wir haben alles versucht», lautet die häufig bezweifelte Botschaft der schauerlichen Sammlung: Polizei- und Privatfotos der Prostituierten sind ebenso zu sehen wie die in Formalin eingelegten abgehackten Hände eines vorübergehend Tatverdächtigen, der während der Ermittlungen gestorben war und dessen Hände man noch benötigte. Auch Nitribitts Leiche fand den Weg nicht vollständig in die Erde ihrer Heimatstadt Düsseldorf: Ihr Schädel gehört inzwischen zur Lehrmittelsammlung für angehende Frankfurter Kommissare.
Quelle
Die Erben Nitribitts
50 Jahre nach dem Tod der Edelhure:
Auf den Spuren der Escort-Mädchen

Nachgestellte Fotos von Dirk Ostermeier, priv.
mit Escortgirls Cora und Natascha von
www.diamondEscort-frankfurt.de ,
das vom 27 jährigen André geleitet wird,
der sein Handwerk vom "Ziehvater" Reiner,
dem Betreiber des bekannten Bordells
"Hühnerweg 1" gelernt habe.
Vor fünfzig Jahren fand man die Leiche der ermordeten Edelhure Rosemarie Nitribitt – der erste Gesellschaftsskandal der Bundesrepublik. Der nicht geklärte Fall entwickelte sich zum Mythos – bis heute umgibt die verschwiegene Welt des käuflichen Sex de Luxe ein überlebenswichtiges Gebot: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Thorben Leo hat seine Informationen trotzdem bekommen.
„Ein Notizbuch? Nein, so etwas habe ich nicht.“ Natascha blickt erstaunt. „Bei mir sind Termine, Namen und Erlebnisse im Kopf gespeichert.“ Ein Mercedes 190 SL Cabriolet? „Hätte ich gerne, muss aber nicht sein“, lächelt die 29-Jährige. „Ich bin ganz gut mit Zug und Taxi unterwegs.“ Einen kleinen Hund? Pelzmäntel? „Nein, nein. Um Gottes willen. Was sind denn das für Klischees?“, kontert die dynamische Geschäftsfrau. Die Klischees passen aller- dings auf das Äußere – lange Beine, brü- nettes schulterlanges Haar, Rundungen an den richtigen Stellen. Natascha arbeitet selbstständig als Escort-Girl. An diesem Herbstnachmittag ist sie in Jeans und T- Shirt gekleidet und lauscht gespannt zum ersten Mal der Geschichte über Frankfurts und sicher auch Deutschlands berühmteste Edelhure Rosemarie Nitribitt. ...
Soweit der on-line veröffentlichte Anfang der 3seitigen Titelstory vom Journalist, Autor und Veranstalter Thorben Leo www.pik-sonntag.de , der erneut acht Rotlicht-Stadtführungen mit dem Historiker, Stadtführer und FAH-Vorstand Christian Setzepfandt www.kultours-frankfurt.de anbietet.
Quellen: Journal Frankfurt, journalPortal.de
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High End + First Class Entertainment
Clubneueröffnung innerhalb der Toleranzzone (§ 33a)
wurde gestern im Wirtschaftsförderverein Bahnhofsviertel bekanntgegeben:
Eröffnung 9. Nov. 07
DIAMOND
Moselstr. 46-48
www.roughDiamond.de
[Inh.: Luxus - Service
Santaly Concierge-Service
Bad Soden]
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wurde gestern im Wirtschaftsförderverein Bahnhofsviertel bekanntgegeben:
Eröffnung 9. Nov. 07
DIAMOND
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Vernetzte Fotoausstellung BHV
Video über unseren Stadtteilbildhauer und das Frankfurter Bahnhofsviertel

Hessischer Rundfunk
Sexarbeit im Bahnhofsviertel:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=17179#17179
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Hessischer Rundfunk
Sexarbeit im Bahnhofsviertel:
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Gewerbescheine gibts nicht
Polizei zwang Sexarbeiter in frankfurter Prostitutionsarbeitsstätten sich Gewerbeanmeldungen mit Falschbezeichnungen zu beantragen.
Mit zweierlei Maß
Staatsanwaltschaft Frankfurt verschleppt Verfahren
Prostitution ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Geht man zum Gewerbeamt und verlangt einen Gewerbeschein, der auf Prostitution lautet, bekommt man keinen. Prostitution ist seit 2002 zwar legal, dennoch ist der Beruf weder als freiberuflich noch gewerberechtlich anerkannt. Einige Frauen haben dennoch einen Gewerbeschein, der auf „Tänzerin“, „Hostess“ oder ähnliche lautet. Damit allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Ist mit einer solcherart falschen Gewerbeanmeldung ein aufenthaltsrechtlicher Status verknüpft, hat man damit also eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, handelt es sich um eine Straftat, die mit Gefängnis bestraft werden kann. Sie verstößt gegen das Ausländergesetz.
Das musste auch ein Privatmann erfahren, der zahlreichen Frauen aus den neuen EU-Staaten behilflich war und ihnen eine Gewerbeanmeldung beschafft hat. Sowohl die Frauen als auch der beim Ausfüllen der Anträge behilfliche Mann wussten, dass die Frauen nicht wie angemeldet als Tänzerinnen oder Fotomodell arbeiteten, sondern in der Prostitution. Dem Mann flatterte im Jahr 2006 eine Anklageschrift der Frankfurter Staatsanwaltschaft ins Haus, die unter anderem auf „mittelbare Falschbeurkundung“ und „Beschaffung von Aufenthaltsgenehmigungen mit unrichtigen Angaben“ lautete. Der Mann wurde in erster und zweiter Instanz verurteilt. Auch gegen die Frauen wurde wegen mittelbarer Falschbeurkundung und Verstoß gegen das Ausländergesetz ermittelt.
Im gleichen Jahr war es, als die Frankfurter Polizei bei Razzien in Bordellen von EU-Ausländerinnen Gewerbeanmeldungen verlangte und, sofern diese nicht vorgelegt werden konnten, Platzverweise erteilte, also vorübergehende Berufsverbote aussprach. Die Polizei nötigte die Frauen, beim Frankfurter Gewerbeamt Gewerbe als „Hostessen“ und „Tänzerinnen“ zu beantragen und diese bei der Polizei vorzulegen. Sowohl Polizei als auch das Gewerbeamt wussten, dass die Frauen nicht als „Hostessen“ oder „Tänzerinnen“, sondern in der Prostitution arbeiteten.
Beide Fälle sind also absolut vergleichbar.
Da es sich um offensichtliches Unrecht handelte, erstattete die Hurenorganisation Dona Carmen im März 2007 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen Polizei und Gewerbeamt. Schließlich wurden Frauen durch die Praxis der Behörden genötigt, falsche Angaben zu machen.
Doch während Privatpersonen, die im Umfeld der Prostitution tätig werden, gern die ganze Härte des Gesetztes zu spüren bekommen, passiert das nicht, wenn offizielle Behörden auf genau die gleiche Weise handeln.
Dona Carmen jedenfalls ist der Ansicht, dass die mit der Ermittlung betraute Staatsanwältin Eckert das Verfahren verschleppt und nach einer Möglichkeit sucht, dieses ganz einzustellen. Denn passiert ist seitdem nichts.
Es wäre allerdings ein ausgemachter Skandal, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen würde. Es ist einem Rechtsstaat unangemessen, wenn Behörden Bürgerinnen und Bürger ungestraft nötigen dürften und sie zu Falschaussagen brächten, mit denen sie sich selbst schadeten.
http://kollegin.de/magazin/meldung.asp?AID=1693448
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Mit zweierlei Maß
Staatsanwaltschaft Frankfurt verschleppt Verfahren
Prostitution ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Geht man zum Gewerbeamt und verlangt einen Gewerbeschein, der auf Prostitution lautet, bekommt man keinen. Prostitution ist seit 2002 zwar legal, dennoch ist der Beruf weder als freiberuflich noch gewerberechtlich anerkannt. Einige Frauen haben dennoch einen Gewerbeschein, der auf „Tänzerin“, „Hostess“ oder ähnliche lautet. Damit allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Ist mit einer solcherart falschen Gewerbeanmeldung ein aufenthaltsrechtlicher Status verknüpft, hat man damit also eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, handelt es sich um eine Straftat, die mit Gefängnis bestraft werden kann. Sie verstößt gegen das Ausländergesetz.
Das musste auch ein Privatmann erfahren, der zahlreichen Frauen aus den neuen EU-Staaten behilflich war und ihnen eine Gewerbeanmeldung beschafft hat. Sowohl die Frauen als auch der beim Ausfüllen der Anträge behilfliche Mann wussten, dass die Frauen nicht wie angemeldet als Tänzerinnen oder Fotomodell arbeiteten, sondern in der Prostitution. Dem Mann flatterte im Jahr 2006 eine Anklageschrift der Frankfurter Staatsanwaltschaft ins Haus, die unter anderem auf „mittelbare Falschbeurkundung“ und „Beschaffung von Aufenthaltsgenehmigungen mit unrichtigen Angaben“ lautete. Der Mann wurde in erster und zweiter Instanz verurteilt. Auch gegen die Frauen wurde wegen mittelbarer Falschbeurkundung und Verstoß gegen das Ausländergesetz ermittelt.
Im gleichen Jahr war es, als die Frankfurter Polizei bei Razzien in Bordellen von EU-Ausländerinnen Gewerbeanmeldungen verlangte und, sofern diese nicht vorgelegt werden konnten, Platzverweise erteilte, also vorübergehende Berufsverbote aussprach. Die Polizei nötigte die Frauen, beim Frankfurter Gewerbeamt Gewerbe als „Hostessen“ und „Tänzerinnen“ zu beantragen und diese bei der Polizei vorzulegen. Sowohl Polizei als auch das Gewerbeamt wussten, dass die Frauen nicht als „Hostessen“ oder „Tänzerinnen“, sondern in der Prostitution arbeiteten.
Beide Fälle sind also absolut vergleichbar.
Da es sich um offensichtliches Unrecht handelte, erstattete die Hurenorganisation Dona Carmen im März 2007 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen Polizei und Gewerbeamt. Schließlich wurden Frauen durch die Praxis der Behörden genötigt, falsche Angaben zu machen.
Doch während Privatpersonen, die im Umfeld der Prostitution tätig werden, gern die ganze Härte des Gesetztes zu spüren bekommen, passiert das nicht, wenn offizielle Behörden auf genau die gleiche Weise handeln.
Dona Carmen jedenfalls ist der Ansicht, dass die mit der Ermittlung betraute Staatsanwältin Eckert das Verfahren verschleppt und nach einer Möglichkeit sucht, dieses ganz einzustellen. Denn passiert ist seitdem nichts.
Es wäre allerdings ein ausgemachter Skandal, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen würde. Es ist einem Rechtsstaat unangemessen, wenn Behörden Bürgerinnen und Bürger ungestraft nötigen dürften und sie zu Falschaussagen brächten, mit denen sie sich selbst schadeten.
http://kollegin.de/magazin/meldung.asp?AID=1693448
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