Zwangsuntersuchung Schnirchgasse wird immer schlimmer
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 381
- Registriert: 19.03.2006, 01:38
- Wohnort: Wien
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Untersuchungszenario Neutorgasse - Klestilplatz wird sch
Neues aus der Neutorgasse - DAS schreit förmlich nach einer Beschwerde (nur bei WEM?)
Habe heute kurz mit besagter SW gesprochen:
Folgendes Erlebnis hat sie mir berichtet.
Sie ging zur UNtersuchung um ihre Karte wieder zu bekommen - war um ca 08:30 dort -
nach 3!!!!! Stunden WARTEZEIT hat man ihr dann lakonisch erklärt: Komm in einer Woche wieder dann bekommst du die Karte VIELLEICHT zurück.....?????!!!!!
Das ist gesetzlich weder gedeckt noch kann das durch irgendeine Verordnung legitimiert werden.
Aber SW haben eben keine Rechte - schon gar nicht wenn sie der Sprache nicht so mächtig sind wie die beamten die sie kontrollieren....
Beamtenwillkür kennt man ja in A aber das grenz schon an rassismus....
Noch ein kurzer Auszug aus dem ProsG...
Meldepflicht
§ 6. (1) Personen, die die Prostitution ausüben wollen, haben dies persönlich bei der Behörde (§ 9 Abs. 3) zu melden. Die Meldung hat Vor- und Familiennamen, alle früheren Familiennamen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnadresse und eine allfällige Anschrift im Sinne des § 5 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 3 zu enthalten.
(2) Personen, die die Prostitution ausüben, haben unbeschadet der Verpflichtungen nach dem Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung BGBl I Nr. 101/2003, der Behörde alle Änderungen im Sinne des Abs. 1 binnen einer Woche anzuzeigen.
(3) Die von der Behörde entgegengenommenen Meldungen und Anzeigen sind dem Magistrat der Stadt Wien - Gesundheitsamt bekanntzugeben.
Unterbrechung und Beendigung der Prostitution
§ 7. (1) Personen, welche die Meldung gemäß § 6 Abs. 1 erstattet haben, steht es frei, die Ausübung der Prostitution zu unterbrechen oder zu beenden. Die Unterbrechung oder die Beendigung der Ausübung der Prostitution ist der Behörde zu melden.
(2) Die Meldung der Unterbrechung muß einen bestimmten Zeitraum bezeichnen.
(3) § 6 Abs. 3 findet Anwendung.
(4) Die Aufzeichnungen gemäß den §§ 6 und 7 sind sechs Monate nach Einlangen einer Meldung über die Beendigung der Ausübung der Prostitution zu vernichten. Der Ablauf dieser Frist wird durch Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verdachtes einer Übertretung gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß gehemmt. Im Falle einer Einstellung dieses Verfahrens wird die Hemmung, im Falle einer Bestrafung wird die Meldung gegenstandslos.
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen
StF: BGBl. Nr. 314/1974 idF: BGBl. Nr. 591/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Geschlechtskrankheitengesetzes, StGBl. Nr. 152/1945, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:
§ 1. Personen, die gewerbsmäßig sexuelle Handlungen am eigenen Körper dulden oder solche Handlungen an anderen vornehmen, haben sich vor Beginn dieser Tätigkeit sowie regelmäßig im Abstand von einer Woche einer amtsärztlichen Untersuchung auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten zu unterziehen.
§ 2. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat, wenn die im § 1 genannte Person bei der erstmaligen Untersuchung frei von Geschlechtskrankheiten befunden worden ist, der betreffenden Person einen mit einem Lichtbild versehenen Ausweis auszustellen.
§ 3. Wird eine im § 1 genannte Person anläßlich der wöchentlich vorzunehmenden Untersuchungen frei von Geschlechtskrankheiten befunden, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde die erfolgte Vornahme der Untersuchung im Ausweis (§ 2) zu bestätigen.
§ 4. Wird eine im § 1 genannte Person anläßlich der wöchentlich vorzunehmenden Untersuchungen als an einer Geschlechtskrankheit erkrankt befunden, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde den Ausweis (§ 2) einzuziehen und erst nach erfolgter Heilung wieder auszufolgen.
§ 5. Die im § 1 genannten Personen haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit den Ausweis (§ 2) bei sich zu führen und den Organen der Bezirksverwaltungsbehörde und des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
§ 6. Stellt das Organ bei der Überprüfung nach § 5 fest, daß sich die betreffende Person der regelmäßigen amtsärztlichen Untersuchung nicht unterzogen hat, so hat es den Ausweis unverzüglich abzunehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
§ 7. Personen, die den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandeln, sind nach § 12 Abs. 2 des Geschlechtskrankheitengesetzes zu bestrafen.
-------
Strafbestimmungen.
§ 12. (1) Übertretungen der in § 9, Abs. (1), dieses Gesetzes ausgesprochenen Verbote werden, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine strengere Bestrafung stattfindet, als Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungsbehörde (in Orten, wo eine staatliche Polizeibehörde besteht, von dieser) mit Geld bis zu 5000 S oder mit Arrest bis zu sechs Monaten bestraft. Bei erschwerenden Umständen können Arrest und Geldstrafen nebeneinander verhängt werden.
(2) Übertretungen der sonstigen Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund desselben ergehenden Verordnungen und Bescheide werden, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine strengere Bestrafung stattfindet, als Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungsbehörde (in Orten, wo eine staatliche Polizeibehörde besteht, von dieser) mit Geld bis zu 1000 S oder mit Arrest bis zu zwei Monaten bestraft. Bei erschwerenden Umständen können Arrest und Geldstrafen nebeneinander verhängt werden.
Wirkung von Berufungen.
§ 13. Berufungen gegen die auf Grund dieses Gesetzes und der nach demselben erlassenen Verordnungen ergehenden Bescheide, ausgenommen die auf Grund des § 12 dieses Gesetzes erlassenen Strafbescheide, kommt eine aufschiebende Wirkung nicht zu.
Portobehandlung.
§ 14. (1) Die nach diesem Gesetze zur Erstattung von Anzeigen und Meldungen verpflichteten Personen haben für die nicht eingeschriebene und nicht mit Zustellungsnachweis erfolgende Postbeförderung solcher Anzeigen und Meldungen Briefumschläge oder Karten zu verwenden, die mit dem Vermerk ,,Gebührenpflichtige Dienstsache'' und dem Dienstsiegel der empfangenden Behörde zu versehen sind. Diese hat bei der Aushändigung der Meldung die einfache Postgebühr für die in Betracht kommende Briefpostsendung zu entrichten.
(2) Wenn die empfangende Behörde die entfallenden Gebühren nicht in jedem Einzelfall bezahlen will, so können diese Gebühren monatlich gestundet werden.
DAS GESETZ SAGT ALSO KLIPP UND KLAR :
GELDSTRAFE - ABER NICHT EXISTENZVERNICHTUNG DURCH EIN ARBEITSVERBOT....
WÄRE JURISTISCH SEHR INTERESSANT...
Habe heute kurz mit besagter SW gesprochen:
Folgendes Erlebnis hat sie mir berichtet.
Sie ging zur UNtersuchung um ihre Karte wieder zu bekommen - war um ca 08:30 dort -
nach 3!!!!! Stunden WARTEZEIT hat man ihr dann lakonisch erklärt: Komm in einer Woche wieder dann bekommst du die Karte VIELLEICHT zurück.....?????!!!!!
Das ist gesetzlich weder gedeckt noch kann das durch irgendeine Verordnung legitimiert werden.
Aber SW haben eben keine Rechte - schon gar nicht wenn sie der Sprache nicht so mächtig sind wie die beamten die sie kontrollieren....
Beamtenwillkür kennt man ja in A aber das grenz schon an rassismus....
Noch ein kurzer Auszug aus dem ProsG...
Meldepflicht
§ 6. (1) Personen, die die Prostitution ausüben wollen, haben dies persönlich bei der Behörde (§ 9 Abs. 3) zu melden. Die Meldung hat Vor- und Familiennamen, alle früheren Familiennamen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnadresse und eine allfällige Anschrift im Sinne des § 5 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 3 zu enthalten.
(2) Personen, die die Prostitution ausüben, haben unbeschadet der Verpflichtungen nach dem Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung BGBl I Nr. 101/2003, der Behörde alle Änderungen im Sinne des Abs. 1 binnen einer Woche anzuzeigen.
(3) Die von der Behörde entgegengenommenen Meldungen und Anzeigen sind dem Magistrat der Stadt Wien - Gesundheitsamt bekanntzugeben.
Unterbrechung und Beendigung der Prostitution
§ 7. (1) Personen, welche die Meldung gemäß § 6 Abs. 1 erstattet haben, steht es frei, die Ausübung der Prostitution zu unterbrechen oder zu beenden. Die Unterbrechung oder die Beendigung der Ausübung der Prostitution ist der Behörde zu melden.
(2) Die Meldung der Unterbrechung muß einen bestimmten Zeitraum bezeichnen.
(3) § 6 Abs. 3 findet Anwendung.
(4) Die Aufzeichnungen gemäß den §§ 6 und 7 sind sechs Monate nach Einlangen einer Meldung über die Beendigung der Ausübung der Prostitution zu vernichten. Der Ablauf dieser Frist wird durch Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verdachtes einer Übertretung gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß gehemmt. Im Falle einer Einstellung dieses Verfahrens wird die Hemmung, im Falle einer Bestrafung wird die Meldung gegenstandslos.
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen
StF: BGBl. Nr. 314/1974 idF: BGBl. Nr. 591/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Geschlechtskrankheitengesetzes, StGBl. Nr. 152/1945, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:
§ 1. Personen, die gewerbsmäßig sexuelle Handlungen am eigenen Körper dulden oder solche Handlungen an anderen vornehmen, haben sich vor Beginn dieser Tätigkeit sowie regelmäßig im Abstand von einer Woche einer amtsärztlichen Untersuchung auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten zu unterziehen.
§ 2. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat, wenn die im § 1 genannte Person bei der erstmaligen Untersuchung frei von Geschlechtskrankheiten befunden worden ist, der betreffenden Person einen mit einem Lichtbild versehenen Ausweis auszustellen.
§ 3. Wird eine im § 1 genannte Person anläßlich der wöchentlich vorzunehmenden Untersuchungen frei von Geschlechtskrankheiten befunden, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde die erfolgte Vornahme der Untersuchung im Ausweis (§ 2) zu bestätigen.
§ 4. Wird eine im § 1 genannte Person anläßlich der wöchentlich vorzunehmenden Untersuchungen als an einer Geschlechtskrankheit erkrankt befunden, so hat die Bezirksverwaltungsbehörde den Ausweis (§ 2) einzuziehen und erst nach erfolgter Heilung wieder auszufolgen.
§ 5. Die im § 1 genannten Personen haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit den Ausweis (§ 2) bei sich zu führen und den Organen der Bezirksverwaltungsbehörde und des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
§ 6. Stellt das Organ bei der Überprüfung nach § 5 fest, daß sich die betreffende Person der regelmäßigen amtsärztlichen Untersuchung nicht unterzogen hat, so hat es den Ausweis unverzüglich abzunehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
§ 7. Personen, die den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandeln, sind nach § 12 Abs. 2 des Geschlechtskrankheitengesetzes zu bestrafen.
-------
Strafbestimmungen.
§ 12. (1) Übertretungen der in § 9, Abs. (1), dieses Gesetzes ausgesprochenen Verbote werden, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine strengere Bestrafung stattfindet, als Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungsbehörde (in Orten, wo eine staatliche Polizeibehörde besteht, von dieser) mit Geld bis zu 5000 S oder mit Arrest bis zu sechs Monaten bestraft. Bei erschwerenden Umständen können Arrest und Geldstrafen nebeneinander verhängt werden.
(2) Übertretungen der sonstigen Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund desselben ergehenden Verordnungen und Bescheide werden, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine strengere Bestrafung stattfindet, als Verwaltungsübertretung von der Bezirksverwaltungsbehörde (in Orten, wo eine staatliche Polizeibehörde besteht, von dieser) mit Geld bis zu 1000 S oder mit Arrest bis zu zwei Monaten bestraft. Bei erschwerenden Umständen können Arrest und Geldstrafen nebeneinander verhängt werden.
Wirkung von Berufungen.
§ 13. Berufungen gegen die auf Grund dieses Gesetzes und der nach demselben erlassenen Verordnungen ergehenden Bescheide, ausgenommen die auf Grund des § 12 dieses Gesetzes erlassenen Strafbescheide, kommt eine aufschiebende Wirkung nicht zu.
Portobehandlung.
§ 14. (1) Die nach diesem Gesetze zur Erstattung von Anzeigen und Meldungen verpflichteten Personen haben für die nicht eingeschriebene und nicht mit Zustellungsnachweis erfolgende Postbeförderung solcher Anzeigen und Meldungen Briefumschläge oder Karten zu verwenden, die mit dem Vermerk ,,Gebührenpflichtige Dienstsache'' und dem Dienstsiegel der empfangenden Behörde zu versehen sind. Diese hat bei der Aushändigung der Meldung die einfache Postgebühr für die in Betracht kommende Briefpostsendung zu entrichten.
(2) Wenn die empfangende Behörde die entfallenden Gebühren nicht in jedem Einzelfall bezahlen will, so können diese Gebühren monatlich gestundet werden.
DAS GESETZ SAGT ALSO KLIPP UND KLAR :
GELDSTRAFE - ABER NICHT EXISTENZVERNICHTUNG DURCH EIN ARBEITSVERBOT....
WÄRE JURISTISCH SEHR INTERESSANT...
liebe Grüsse
ETMC
------------------------------
Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
------------------------------
ETMC
------------------------------
Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
------------------------------
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 851
- Registriert: 25.02.2005, 19:19
- Wohnort: Wien
- Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn
... Ich bin entsetzt, welche Rückschritte müssen noch passieren?
Hab in letzter Zeit die Untersuchungstelle nur mehr alle 14 Tage besucht, da die WARTE-Zeiten unerträglich sind.
Weiss SOPHIE über das Vorgehen der Behörden schon Bescheid, und wie äussern sich die Damen dort?
Liebe Grüße
Ellena
Hab in letzter Zeit die Untersuchungstelle nur mehr alle 14 Tage besucht, da die WARTE-Zeiten unerträglich sind.
Weiss SOPHIE über das Vorgehen der Behörden schon Bescheid, und wie äussern sich die Damen dort?
Liebe Grüße
Ellena
Nimm deine Mitmenschen wie sie sind,-
denn es gibt keine Anderen.... ; )
denn es gibt keine Anderen.... ; )
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Ich hoffe in 14 Tagen in Würzburg Gelegenheit zu bekommen darüber zu sprechen - ich werde wahrscheinlich eine Anfrage in unserem Namen mit der Bitte um Stellungnahme an das Ministerium verfassen.Ellena hat geschrieben:...
Weiss SOPHIE über das Vorgehen der Behörden schon Bescheid, und wie äussern sich die Damen dort
Christian
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Datenbankmechanismus

Gut, die Benachrichtigung hat geklappt. SOPHIE hat gestern erstmals unter ihrem Account dieses Thema besucht, wie es die Forum-Anzeige (Augensymbol Menü üben rechts) anzeigt. Ich kann es aber auch nochmal ansprechen wenn wir uns treffen.Ellena hat geschrieben:Weiss SOPHIE über das Vorgehen der Behörden schon Bescheid, und wie äussern sich die Damen dort?
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Gesundheitsuntersuchung Wien - Klestilplatz
Na ja..... wenn ich mir die derzeitgen Bedingungen vor Ort ansehe, verstehe ich, warum Alles "ein wenig länger dauert (heißt aber nicht, dass ich Verständnis habe!). Nicht falsch verstehen! Diese Zeilen sollen keinen Vorwurf an das Personal der Untersuchungsstelle am Klestilplatz sein! Die dort tätigen Personen erscheinen mir durchaus kompetent (solange sie nicht Interviews geben und frei erfundene Zahlen nennen (ich erinnere an folgendes Zitat: es gäbe in Wien angeblich 5000 SexarbeiterInnen und die hätten pro Tag jede 4 Jobs..... <- Ein Wunschtraum! Das mit den 4 Jobs pro Tag, der aber jeder Grundlage entbehrt). Meine negativen Worte sind hauptsächlich gegen das System gerichtet.
Wenn von 3 möglichen Untersuchungszimmern nur 1 geöffnet wird (aus Personalmangel (Ulraub bzw Krankheit), dann ist es nicht verwunderlich, wenn die Frauen und Männer aus der Sexarbeit Stunden "auf dem Amt" zubringen, um die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung machen zu können! Dies ist sicherlich nicht in Ordnung!
Mir sind heute die Worte einer MitarbeiterIn des Klestilplatzes übermittelt worden "Es wäre besser, wenn die SexarbeiterInnen in der Weihnachtszeit Urlaub machen würden - dann gäbe es die Wartezeiten nicht - zu dieser Zeit haben wir immer wenig Personal". Was soll ich dazu sagen? Vielleicht den leisen Hinweis, dass es schön wäre, wenn sich SexarbeiterInnen zu jeder Zeit einen Urlaub leisten könnten (sofern sie dies selbstbestimmt wollen - Urlaub nehmen zu müssen, da dann MitarbeiterInnen des Klestilplatzes entlastet werden, finde ich schon ein wenig übertrieben) SexarbeiterInnen haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld... - und zur Zeit sind die Geschäfte nicht besonders rosig - sage ich, als (selbsternannter) Experte.
Wie gesagt: Ich schätze die MitarbeiterInnen des Klestilplatzes - ich sehe auch Eure Probleme.... - nur ganz ehrlich: Es ist ein Problem! Darüber sollte Einigung herrschen! Und auch dies sollte an gegebener Stelle deponiert werden. Und man sollte darüber nachdenken, ob nicht auch unsere Lösungsvorschläge (Auslagerung zum Arzt des Vertrauens - als Beispiel in den Raum gestellt) zumindest angedacht werden sollten! Nehmen wir uns doch ein Beispiel an Deutschland! Nehmen wir doch die dortigen Erfahrungen zur Kenntnis und auch zum Anlass.... - ich wünsche es mir - im Sinne der Frauen und Männer aus der Sexarbeit.
So wie es jetzt ist, ist es nicht in Ordnung! Wenn der Staat die Zwangsuntersuchung aufrecht erhalten möchte, so muss er auch dafür Sorge tragen, dass der dafür (wöchentlich!!!) aufgewandte Zeitraum für die SexarbeiterInnen erträglich ist. Derzeit ist er es nicht!
Wenn einer SexarbeiterIn aus welchen Gründen auch immer, die Kontrollkarte abgenommen wird (wobei ich nach wie vor den Sinn dieser Aktionen nicht erkennen kann!) - dann hat sie ihn, nach erfolgter Untersuchung, umgehend (!) zurückzubekommen! Wartezeiten bis zu 11 Tagen entsprechen einem Berufsverbot - und das kann ich in der österreichischen Gesetzgebung nicht entdecken. Die Geschichte ist nicht nur "nicht in Ordnung", sondern sie stinkt gewaltig!
Christian
Wenn von 3 möglichen Untersuchungszimmern nur 1 geöffnet wird (aus Personalmangel (Ulraub bzw Krankheit), dann ist es nicht verwunderlich, wenn die Frauen und Männer aus der Sexarbeit Stunden "auf dem Amt" zubringen, um die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung machen zu können! Dies ist sicherlich nicht in Ordnung!
Mir sind heute die Worte einer MitarbeiterIn des Klestilplatzes übermittelt worden "Es wäre besser, wenn die SexarbeiterInnen in der Weihnachtszeit Urlaub machen würden - dann gäbe es die Wartezeiten nicht - zu dieser Zeit haben wir immer wenig Personal". Was soll ich dazu sagen? Vielleicht den leisen Hinweis, dass es schön wäre, wenn sich SexarbeiterInnen zu jeder Zeit einen Urlaub leisten könnten (sofern sie dies selbstbestimmt wollen - Urlaub nehmen zu müssen, da dann MitarbeiterInnen des Klestilplatzes entlastet werden, finde ich schon ein wenig übertrieben) SexarbeiterInnen haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld... - und zur Zeit sind die Geschäfte nicht besonders rosig - sage ich, als (selbsternannter) Experte.
Wie gesagt: Ich schätze die MitarbeiterInnen des Klestilplatzes - ich sehe auch Eure Probleme.... - nur ganz ehrlich: Es ist ein Problem! Darüber sollte Einigung herrschen! Und auch dies sollte an gegebener Stelle deponiert werden. Und man sollte darüber nachdenken, ob nicht auch unsere Lösungsvorschläge (Auslagerung zum Arzt des Vertrauens - als Beispiel in den Raum gestellt) zumindest angedacht werden sollten! Nehmen wir uns doch ein Beispiel an Deutschland! Nehmen wir doch die dortigen Erfahrungen zur Kenntnis und auch zum Anlass.... - ich wünsche es mir - im Sinne der Frauen und Männer aus der Sexarbeit.
So wie es jetzt ist, ist es nicht in Ordnung! Wenn der Staat die Zwangsuntersuchung aufrecht erhalten möchte, so muss er auch dafür Sorge tragen, dass der dafür (wöchentlich!!!) aufgewandte Zeitraum für die SexarbeiterInnen erträglich ist. Derzeit ist er es nicht!
Wenn einer SexarbeiterIn aus welchen Gründen auch immer, die Kontrollkarte abgenommen wird (wobei ich nach wie vor den Sinn dieser Aktionen nicht erkennen kann!) - dann hat sie ihn, nach erfolgter Untersuchung, umgehend (!) zurückzubekommen! Wartezeiten bis zu 11 Tagen entsprechen einem Berufsverbot - und das kann ich in der österreichischen Gesetzgebung nicht entdecken. Die Geschichte ist nicht nur "nicht in Ordnung", sondern sie stinkt gewaltig!
Christian
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 623
- Registriert: 12.07.2007, 11:56
- Wohnort: Oberösterreich
- Ich bin: Keine Angabe
Untersuchungen
kleiner Kommentar eines Nichtwieners, Kunden, etc.:
- das es diese Zwangsuntersuchungen gibt find ich, aus Sicht des Kunden, gut (und auch im Sinne der "Volksgesundheit"). Manchmal muss man eben jemand zu seinem Glück zwingen.
- offensichtlich ist fällt Prostitution (wie auch zB. Baurecht etc.) unter die Ländesgesetzgebung. Das treibt offensichtlich ungeahnte Blüten.
(kleiner Exkurs zum Verständnis: ich hab am Sonntagabend, eher zufällig, die Sendung "Ein Fall für den Volksanwalt" gesehen. Es ging u.a. um einen Treppenlift für Behinderte über ein Stockwerk in einem Wohnhaus. Lt. Wr. Landesrecht ist dieser Lift einem Aufzug im einem 8stöckigen Wohnhaus mit Geschäften etc. gleichgestellt. Dh. es sind die gleichen Auflagen zu erfüllen, die gleichen Gutachten zu erbringen, etc..... . Das ist in KEINEM der anderen 8 Bundesländer so.).
Sich in einem Kleinststaat wie Österreich noch unterschiedliche Regelungen auf Landeseben zu leisten find ich persönlich mal absurd.
- Ich kann (leider) nur ansatzweise für Oberösterreich sprechen. (Ich find persönlich diesen Bereich zu intim um drüber als Gast im Detail zu sprechen.)
Die Untersuchungen in OÖ (Linz selbst weiss ich jetzt nicht) sind selbst zu bezahlen.
Die Mädchen bzw. die Clubs können sich den Arzt selbst aussuchen (einzelne Frauen sind tw. zu anderen Ärzten gegangen).
In einem der Clubs kam/kommt einmal in der Woche ein/der Arzt direkt in den Club.
Ist aber nur was ich eher zufällig nebenbei gehört/erfahren habe.
Wien ist anders.
(für insider: In Wien ist das Salz auf dem Salzstangerl ! ).
- das es diese Zwangsuntersuchungen gibt find ich, aus Sicht des Kunden, gut (und auch im Sinne der "Volksgesundheit"). Manchmal muss man eben jemand zu seinem Glück zwingen.
- offensichtlich ist fällt Prostitution (wie auch zB. Baurecht etc.) unter die Ländesgesetzgebung. Das treibt offensichtlich ungeahnte Blüten.
(kleiner Exkurs zum Verständnis: ich hab am Sonntagabend, eher zufällig, die Sendung "Ein Fall für den Volksanwalt" gesehen. Es ging u.a. um einen Treppenlift für Behinderte über ein Stockwerk in einem Wohnhaus. Lt. Wr. Landesrecht ist dieser Lift einem Aufzug im einem 8stöckigen Wohnhaus mit Geschäften etc. gleichgestellt. Dh. es sind die gleichen Auflagen zu erfüllen, die gleichen Gutachten zu erbringen, etc..... . Das ist in KEINEM der anderen 8 Bundesländer so.).
Sich in einem Kleinststaat wie Österreich noch unterschiedliche Regelungen auf Landeseben zu leisten find ich persönlich mal absurd.
- Ich kann (leider) nur ansatzweise für Oberösterreich sprechen. (Ich find persönlich diesen Bereich zu intim um drüber als Gast im Detail zu sprechen.)
Die Untersuchungen in OÖ (Linz selbst weiss ich jetzt nicht) sind selbst zu bezahlen.
Die Mädchen bzw. die Clubs können sich den Arzt selbst aussuchen (einzelne Frauen sind tw. zu anderen Ärzten gegangen).
In einem der Clubs kam/kommt einmal in der Woche ein/der Arzt direkt in den Club.
Ist aber nur was ich eher zufällig nebenbei gehört/erfahren habe.
Wien ist anders.
(für insider: In Wien ist das Salz auf dem Salzstangerl ! ).
Die Moral ist nur der äussere Anschein von Treu und Glauben, und der Verwirrung Beginn.
-
- Vertrauensperson
- Beiträge: 2959
- Registriert: 20.03.2006, 11:54
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Untersuchungen

Das ist nicht ganz richtig!Angel_friend hat geschrieben:Die Untersuchungen in OÖ (Linz selbst weiss ich jetzt nicht) sind selbst zu bezahlen.
Die Damen in Oberösterreich haben die Möglichkeit zum Amtarzt auf der
jeweiligen Bezirkshauptmannschaft zu gehen. Das ist KOSTENLOS!
Allerdings besteht die Möglichkeit der freien Arztwahl.
Dieser Arzt ist dann selbst zu bezahlen.
Ob es nun zweckmäßig ist einen Arzt in den Club kommen zu lassen
wage ich persönlich etwas anzuzweifeln.
Geht damit nicht wieder ein Stück hart erkämpfte Selbstbestimmung verloren?
lg
Tom
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 623
- Registriert: 12.07.2007, 11:56
- Wohnort: Oberösterreich
- Ich bin: Keine Angabe
Letztlich gibt es in OÖ die Möglichkeit zB um Wartezeiten oder andere Unannähmlichkeiten zu vermeiden, sich den Arzt auszusuchen.
lg
A_F
Seh ich eher als Serviceleistung der Clubleitung die den Frauen angeboten wird. (und dient natürlich auch dazu zu versuchen div. Probleme im vorhinein schon zu vermindern). Es wird wohl niemand gezwungen werden dieses Angebot anzunehmen. Die meisten Frauen in diesem Club werden sich auch kaum was einreden lassen.Ob es nun zweckmäßig ist einen Arzt in den Club kommen zu lassen
wage ich persönlich etwas anzuzweifeln.
Geht damit nicht wieder ein Stück hart erkämpfte Selbstbestimmung verloren?
lg
Tom
lg
A_F
Die Moral ist nur der äussere Anschein von Treu und Glauben, und der Verwirrung Beginn.
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Da ich selbst erst voriges Wochende zu einem Einsatz in einem Club in Oberösterreich gerufen wurde, möchte ich dem widersprechen. Wenn etwas "üblich" ist, dann ist es so - man hat dann als SexarbeiterIn (soferne man dort arbeiten möchte) wenig Chancen zu argumentieren.Angel_friend hat geschrieben: Die meisten Frauen in diesem Club werden sich auch kaum was einreden lassen.
Ich selbst sehe wie kontom die Untersuchungen, die im Club statt finden auch eher mit gemischten Gefühlen. Ein Club, so sauber er auch sein mag, ist mit keiner Arztpraxis vergleichbar. Auch habe ich bereits öfters gehört, dass die Frauen das Gefühl haben, dass die zu bezahlenden Beträge als zu hoch empfunden wurde (mit der Erklärung "Hausbesuch"). Auch die manchmal zu Tage tretende Vertrautheit des Betreibers mit dem Arzt wird als störend empfunden. Es ist eine höchst intime Untersuchung - und die sollte auch höchst intim abgehandelt werden!
Der Ausdruck "Serviceleistung" stört mich auch ein wenig! In der Regel bezahlt die SexarbeiterIn (und dies nicht zu knapp) die Untersuchung selbst. Also erhält sie eine Dienstleistung für ihr Geld und kein kostenloses Extraservice. Die Untersuchungen scheinen ja mitunter (meine Erfahrungen) auch ein lukratives Geschäft zu bedeuten. Ich vermute sogar, dass sich hier der eine oder andere Betreiber ein Körberlgeld macht.... - ich kenne Fälle, wo bis zu 100 Euro/14 tgl. für die Untersuchung verrechnet werden! Und wenn mehrere Damen anwesend sind summiert sich das ganz schön.
Christian
-
- Vertrauensperson
- Beiträge: 2001
- Registriert: 05.04.2005, 16:12
- Wohnort: Wien
- Ich bin: Keine Angabe
Also der Zwangsuntersuchung kann ich gar nichts abgewinnen.
Jede professionelle SexarbeiterIn achtet auf ihren Körper, mehr noch als jede andere Frau, da das ihr größtes Kapital darstellt.
Und solange diese Form der Untersuchung jedesmal mehr zu Lasten der SW geht als zu deren Vorteil, bin ich nach wie vor dagegen und sehe nicht ein, warum wir nicht zumindest die Möglichkeit haben uns auszuwählen, ob wir z.B aufs Magistrat kostenlos gehen oder zu einem Arzt unseres Vertrauens.
Auch die Intervalle der Untersuchung sind nicht wirklich sinnvoll.
Diese Massenabfertigung dort lässt sehr zu Wünschen übrig, ich habe vor kurzem vernommen, dass eine SW blutig rausgerannt ist und ich erinnere mich daran, das auch mein Unterleib nicht immer gerade vorsichtig untersucht wurde.
Ich werfe es dem System vor und unserer Gesetzgebung, dass wir in dieser Zeit noch immer diskriminiert werden und wie Vieh abgefertigt werden.
Jetzt wird den SW auch noch vorgeworfen, dass sie zur Weihnachtszeit arbeiten gehen? Wie bitte?
Was können wir dafür, dass die dort überlastet sind und kein Personal haben?
Warum sollen wir auf das Personal dort Rücksicht nehmen, wenn wir weiterhin zur Untersuchung gezwungen werden?
Wir reissen uns nicht darum, dort einmal pro Woche antanzen zu müssen und stundenlang dort abzusitzen, ohne die Möglichkeit Termine wahrzunehmen, zu telefonieren oder sonstiges zu tun, was für unsere Arbeit Priorität hat?
Abgesehen davon, dass man nicht mal höflich begrüßt wird - sollen wir jetzt auch noch zur Weihnachtszeit auf Urlaub gehen und dürfen unsere Existenz nicht sichern - weil die dort versagen?
Das kann nicht deren Ernst sein???
Jede professionelle SexarbeiterIn achtet auf ihren Körper, mehr noch als jede andere Frau, da das ihr größtes Kapital darstellt.
Und solange diese Form der Untersuchung jedesmal mehr zu Lasten der SW geht als zu deren Vorteil, bin ich nach wie vor dagegen und sehe nicht ein, warum wir nicht zumindest die Möglichkeit haben uns auszuwählen, ob wir z.B aufs Magistrat kostenlos gehen oder zu einem Arzt unseres Vertrauens.
Auch die Intervalle der Untersuchung sind nicht wirklich sinnvoll.
Diese Massenabfertigung dort lässt sehr zu Wünschen übrig, ich habe vor kurzem vernommen, dass eine SW blutig rausgerannt ist und ich erinnere mich daran, das auch mein Unterleib nicht immer gerade vorsichtig untersucht wurde.
Ich werfe es dem System vor und unserer Gesetzgebung, dass wir in dieser Zeit noch immer diskriminiert werden und wie Vieh abgefertigt werden.
Jetzt wird den SW auch noch vorgeworfen, dass sie zur Weihnachtszeit arbeiten gehen? Wie bitte?
Was können wir dafür, dass die dort überlastet sind und kein Personal haben?
Warum sollen wir auf das Personal dort Rücksicht nehmen, wenn wir weiterhin zur Untersuchung gezwungen werden?
Wir reissen uns nicht darum, dort einmal pro Woche antanzen zu müssen und stundenlang dort abzusitzen, ohne die Möglichkeit Termine wahrzunehmen, zu telefonieren oder sonstiges zu tun, was für unsere Arbeit Priorität hat?
Abgesehen davon, dass man nicht mal höflich begrüßt wird - sollen wir jetzt auch noch zur Weihnachtszeit auf Urlaub gehen und dürfen unsere Existenz nicht sichern - weil die dort versagen?
Das kann nicht deren Ernst sein???
<i>::: Jasmin war SexarbeiterIn, später BetreiberIn und bis Ende 2010 für das Sexworker Forum mit besonderen Engagement in der Öffentlichkeitsarbeit tätig :::</i>
-
- PlatinStern
- Beiträge: 1205
- Registriert: 01.09.2008, 18:26
- Ich bin: Keine Angabe
also wenn ich mir eure berichte über die zustände beim gesundheitscheck zu durchlese muss ich wirklich sagen, ich bin entsetzt. ich gehöre ja zu den glücklichen die erst nach abschaffung der pflichtuntersuchung in deutschland das arbeiten angefangen haben, aber ich glaube soo schlimm war es bei uns nie. gibt es da denn keine möglichkeit an diesen zuständen in absehbarer zeit irgend etwas zu ändern, oder zumindest dieses völlig unsinnige intervall von einer woche etwas zu verlängern?
meinen respekt für euch, die ihr damit irgendwie zurecht kommen müsst. für mich war diese zwangsuntersuchung immer ein grund (neben meiner ortstreue bedingt durch ein gerüttelt mass an faulheit) nie in österreich zu arbeiten.
ich wünsche euch wirklich von herzen dass sich an dieser unerträglichen situation baldigst etwas ändert!
meinen respekt für euch, die ihr damit irgendwie zurecht kommen müsst. für mich war diese zwangsuntersuchung immer ein grund (neben meiner ortstreue bedingt durch ein gerüttelt mass an faulheit) nie in österreich zu arbeiten.
ich wünsche euch wirklich von herzen dass sich an dieser unerträglichen situation baldigst etwas ändert!
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
-
- hat was zu sagen
- Beiträge: 51
- Registriert: 03.01.2009, 10:01
- Ich bin: Keine Angabe
Diagnose Schikane + Zwangseinweisung
Hallo , dazu möchte ich zunächst verschiedenen Hurenorganisationen meinen Dank aussprechen , und zwar wurde zur damaligen Zeit unter anderem mit großen Protest Aktionen erreicht das es überhaupt erst möglich war seine wöchentlichen Untersuchungen selbst in die Hand zu nehmen , wenn diese auch kostenpflichtig waren , aber sie fanden unter normalen Umständen statt .
Es war so um 1978 , unvorstellbar was diese "Ärzte" sich mit uns erlaubten , ein kleines Beispiel in Bonn , ich war damals im Haus der Fotomodelle
, in der späteren Immenburg tätig , polizeiliche Registrierung war damals Pflicht und jede Frau hatte Ihren "Bockschein" stets bei sich zu führen , übrigens war dieser Bockschein unter anderem auch eine Möglichkeit bei Vander Loo , einem Kölner Autohaus einen brand neuen Mercedes zu ergattern *lach* , heute wäre das nicht mehr möglich , naja , wieder zurück zum Thema , da passirte mit folgendes , wenn es diesen Herrschaften danach war wurde einfach eine Infektion , oder eine Gonorrhoe diaknostiziert und Du durftest 2 Wochen Zwangsurlaub geniessen , Die hohe Puffmiete lief weiter oder aber das Zimmer war wech und Du konntest Dich im Anschluss um ein neues bemühen . Diese Geschichte passierte mir so ungefähr 3-4 mal , beim 4. male setzte ich mich nach der Diagnose ganz schnell ab , fuhr mit einer Taxe zu meinem privaten Frauenarzt und ließ mir nach seiner Untersuchung ein Artest ausstellen , fuhr wieder zurück ins Bonner Gesundheitsamt und legte dieses dort vor ....tja , alle Mühe war natürlich umsonst , die Götter in weiss waren stärker was dann nachträglich zur Folge hatte dass man bei mir "Verdacht" auf Syphilis feststellte und ich somit erstmal in ein von Ihnen bestimmtes Krankenhaus gehen durfte , aber nicht irgend ein Krankenhaus , sondern das war schon eher ein Klosterlonge mit Schwestern die nur auf soetwas wie mich gewartet hatten ... von der Syphilis war überhaupt keine Rede mehr naja und bis meine Mutter mich dort rausgekämpft hatte
mußte ich jede Menge an unnötigen Untersuchungen über mich ergehen lassen , soviel mal zur damaligen Situation auf Gesundheitsämtern , dass war echt nicht mehr schön .
Es war so um 1978 , unvorstellbar was diese "Ärzte" sich mit uns erlaubten , ein kleines Beispiel in Bonn , ich war damals im Haus der Fotomodelle

mußte ich jede Menge an unnötigen Untersuchungen über mich ergehen lassen , soviel mal zur damaligen Situation auf Gesundheitsämtern , dass war echt nicht mehr schön .

-
- meinungsbildend
- Beiträge: 216
- Registriert: 24.11.2008, 06:18
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Untersuchungszenario Neutorgasse wird immer schlimmer!
MilieuKind, als ich anfing, gabs in FFM auch noch den Bockschein. Als ich das erste Mal beim Gesundheitsamt zur Untersuchung war und die Ärztin sah, dass ich ganz neu im Gewerbe bin, hat sie nach der Untersuchung mindestens eine dreiviertel Stunde auf mich eingeredet, ob das denn nun wirklich sein muss, dass ich "diesen Weg gewählt habe und ob es nicht für mich eine andere Möglichkeit zu arbeiten geben würde" und dabei hat sie mir ganz traurig und tief in die Augen geguckt.
Ich war sowas von genervt, das kann ich garnicht sagen.....
Ich war sowas von genervt, das kann ich garnicht sagen.....

-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Die Verantwortlichen der STD-Ambulanz Wien möchte ich auf dieses Posting hinweisen - Hier sind Erfahrungen gemacht worden, die man nicht ignorieren sollte!
viewtopic.php?p=59885#59885
Christian
viewtopic.php?p=59885#59885
Christian
-
- wissend
- Beiträge: 252
- Registriert: 30.09.2008, 23:02
- Wohnort: Wien
- Ich bin: SexarbeiterIn
Im Schnitt warte ich 1,5 - 2 Stunden pro Untersuchung (die dann max. 5 Minuten dauert). Mit dem Hin- und Retourweg ist jedes Mal der ganze Vormittag weg. Für Jemand der in der Nacht arbeitet ist es auch manchmal nicht zu schaffen dort in der Früh anzutanzen.
Irrwitzig finde ich, dass mittlerweile die dort arbeitenden Ärztinnen die SW`s halb scherzhaft bitten auf Urlaub zu gehen, da sie das Pensum nicht mehr schaffen. Kann das sein, daß da was gewaltig falsch verläuft?
Über die Qualität der Untersuchung möchte ich nur so viel sagen: Bisher ist es 2 mal vorgekommen, daß mein Hausarzt (kleinere) Erkrankungen festgestellt hat, die man dort schlicht übersehen hat. Ich gehe nach der Untersuchung zu meinem Arzt, da es mir wichtig erscheint richtig untersucht zu werden. Am Klestilplatz geht es doch nur darum ob ich den Deckel behalten kann oder nicht.
Ich finde die derzeitige Form der Untersuchung als menschenunwürdig - und diese Entwürdigung müssen wir jede Woche über uns ergehen lassen.
Magda
Irrwitzig finde ich, dass mittlerweile die dort arbeitenden Ärztinnen die SW`s halb scherzhaft bitten auf Urlaub zu gehen, da sie das Pensum nicht mehr schaffen. Kann das sein, daß da was gewaltig falsch verläuft?
Über die Qualität der Untersuchung möchte ich nur so viel sagen: Bisher ist es 2 mal vorgekommen, daß mein Hausarzt (kleinere) Erkrankungen festgestellt hat, die man dort schlicht übersehen hat. Ich gehe nach der Untersuchung zu meinem Arzt, da es mir wichtig erscheint richtig untersucht zu werden. Am Klestilplatz geht es doch nur darum ob ich den Deckel behalten kann oder nicht.
Ich finde die derzeitige Form der Untersuchung als menschenunwürdig - und diese Entwürdigung müssen wir jede Woche über uns ergehen lassen.
Magda
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
In diesem Beitrag des ORF-Teams Report wird unter Anderem auch die Zwangsuntersuchung ein Thema sein:
viewtopic.php?t=4790
Liebe Grüße
Christian
viewtopic.php?t=4790
Liebe Grüße
Christian
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
RE: Zwangsuntersuchung Schnirchgasse wird immer schlimmer
Ich möchte Heute auf eine Webseite hinweisen (vielmehr auf die darauf befindlichen Aussagen), welche im Impressum die MA15 als "verantwortlich" anführt...
Dort kann man recht deutlich ersehen, wie die Einstellung zur Sexarbeit ist und auch wie manipulativ die Aussagen gestaltet sind:
1. Absatz
Richtig wäre zu schreiben: Der Anteil der als Kontrollprostituierte registrierten Personen mit migrantischen Hintergrund.... (Übrigens: Warum auf der Webseite die Behauptung aufgestellt wird "Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern" kann ich nicht verstehen - woher stammt dieses Wissen? In welchem europäischen Land ist dies nicht so??)
Ich kann auch nicht verstehen, warum man den korrekten Ausdruck (Amtsdeutsch) "Kontrollprostituierte" auf der Webseite nicht verwendet - ich kann nur vermuten, dass man ähnlich wie wir, bei diesem Ausdruck ein gewisses Unwohlsein empfindet (der Ausdruck Kontrollprostituierte entstammt einer Zeit, in welcher eine Vergewaltigung noch Notzucht genannt wurde).
Und dann noch etwas: Wie hat es die LeiterIn der STD-Ambulanz Köln Frau Dr. Heidrun Nitschke so schön vorige Woche im Report auf ORF2 so schön formuliert:
Ich werde meine Betrachtung der Webseite der MA15 in den nächsten Tagen noch weiter ausführen...
Liebe Grüße
Christian
Dort kann man recht deutlich ersehen, wie die Einstellung zur Sexarbeit ist und auch wie manipulativ die Aussagen gestaltet sind:
1. Absatz
Hier findet die erste (manipulativ gestaltete) Falschaussage statt: Sexarbeit ist selbstbestimmt und eigenverantwortlich (eine der Grundpfeiler der Definition welche hier verschwiegen wird) - Das man weiters Striptease - oder Online-Sex-Dienste und auch Telefonsex als Prostitution erklärt, lässt mich an der Seriosität der Aussagen zweifeln!Die Prostitution, auch Sexarbeit oder sexuelle Dienstleistung genannt, bezeichnet sexuelle Handlungen gegen Entgelt. Man versteht darunter nicht nur die klassische Prostitution, sondern zur Sexarbeit zählen ebenso Striptease, Online-Sex-Dienste, Telefonsex sowie die verschiedensten Arbeiten in der Sexindustrie.
Die nächste falsche Behauptung: Der Anteil von Frauen (und Männer!) welche sexuelle Dienstleistungen in Österreich anbieten mit migrantischer Herkunft mag zwar relativ hoch sein, ich bezweifle jedoch massiv, dass die für die Texte auf der Webseite Verantwortlichen Aussagen über den anteiligen Prozentsatz von MigrantInnen von allen SexarbeiterInnen machen können!Situation in Österreich In Österreich gibt es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen sehr hohen Anteil an ausländischen Frauen in der Sexarbeit (70-80 %).
Richtig wäre zu schreiben: Der Anteil der als Kontrollprostituierte registrierten Personen mit migrantischen Hintergrund.... (Übrigens: Warum auf der Webseite die Behauptung aufgestellt wird "Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern" kann ich nicht verstehen - woher stammt dieses Wissen? In welchem europäischen Land ist dies nicht so??)
Ich kann auch nicht verstehen, warum man den korrekten Ausdruck (Amtsdeutsch) "Kontrollprostituierte" auf der Webseite nicht verwendet - ich kann nur vermuten, dass man ähnlich wie wir, bei diesem Ausdruck ein gewisses Unwohlsein empfindet (der Ausdruck Kontrollprostituierte entstammt einer Zeit, in welcher eine Vergewaltigung noch Notzucht genannt wurde).
Jetzt kommen wir schon auf den Punkt Selbstkritik! JA, kann man nur sagen - die Leute haben Angst vor Zwängen! Ich finde es geradezu als Verhöhnung von SexarbeiterInnen, wenn man davon schreibt, man müsse Jemand "ermutigen" - wenn sich dahinter eine Strafandrohung sowie die zwangweise Vorführung in Handschellen verbirgt! Zum Thema Sprachbarriere: Warum gibt es dann keine Informationsblätter bei der Untersuchungsstelle in den gängigsten Fremdsprachen? Mit Information könnte man vielleicht ein wenig Ängste abbauen... - Dieser Vorschlag liegt ja schon länger "auf dem Tisch"...Wesentliche Faktoren wie Angst und Sprachbarrieren halten viele dieser Frauen davon ab, Organisationen, Behörden und Ämter aufzusuchen. Genau diese Frauen müssen ermutigt werden, mithilfe von regelmäßigen Untersuchungen auf ihre Gesundheit und somit auch auf die Gesundheit ihrer Kunden mehr Rücksicht zu nehmen.
Und dann noch etwas: Wie hat es die LeiterIn der STD-Ambulanz Köln Frau Dr. Heidrun Nitschke so schön vorige Woche im Report auf ORF2 so schön formuliert:
[movie]http://sexworker.no-ip.biz/sw/Reportsittenwidrig.flv[/movie]
Eine ganz wichtige Erkenntnis: Ob sich Jemand mit einer sexuell übertragbaren Krankheit ansteckt oder nicht, hängt ausschließlich vom Gebrauch eines Kondomes und nicht von einer Registrierung oder einer Zwangsuntersuchung ab - und wenn man Jemand im Rahmen einer Zwangsuntersuchung auf den Gynostuhl zwingt, dann nimmt man ihm/r einen Teil der Rechte - der Würde! Prävention ist nicht mit Zwang zu haben!Ich werde meine Betrachtung der Webseite der MA15 in den nächsten Tagen noch weiter ausführen...
Liebe Grüße
Christian
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 238
- Registriert: 25.03.2009, 12:34
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Zwangsuntersuchung Schnirchgasse wird immer schlimmer
Hallo zusammen!
Ich möchte dazu allerdings auch etwas bemerken- wenn sich eine Sw/in allerdings aufgrund des Verzichtes von Kondomen
mit einer Krankheit angesteckt hat - ist es im Sinne aller sehr nützlich, daß das bei einer (wöchentl.)Untersuchung festgestellt wird.
mit besten Grüssen - Michael
Ich möchte dazu allerdings auch etwas bemerken- wenn sich eine Sw/in allerdings aufgrund des Verzichtes von Kondomen

mit besten Grüssen - Michael
Ich sehe jede Menge Leute, aber nur wenige Menschen!!
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: RE: Zwangsuntersuchung Schnirchgasse wird immer schlimme

Natürlich ist es wichtig zum Arzt zu gehen - aber wird nicht durch die derzeitige Prozedur (Zwangsregistrierung und Zwangsuntersuchung) geradezu das Gegenteil bewirkt? Die Frauen und Männer die zur Zeit registriert sind wissen doch auch ohne "behördlichen Zwang" worauf sie achten müssen! Und gerade die von Dir angesprochene Gruppe meidet das Ambulatorium wie der Teufel das Weihwasser - weil sie zum Teil keine Papiere haben, oder ihr Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist! Wäre es nicht klüger (wie im Beitrag weiter oben von der LeiterIn der STD-Ambulanz Köln angesprochen) niederschwellige kostenlose Untersuchungen für Jedermann/frau anzubieten. Wie heißt es im Beitrag: "Nachdem der Zwang weg war, sind auch die Frauen und Männer gekommen die wir vorher nicht erfasst haben!"Optimist hat geschrieben:Ich möchte dazu allerdings auch etwas bemerken- wenn sich eine Sw/in allerdings aufgrund des Verzichtes von Kondomenmit einer Krankheit angesteckt hat - ist es im Sinne aller sehr nützlich, daß das bei einer (wöchentl.)Untersuchung festgestellt wird.
mit besten Grüssen - Michael
@michael -> Wir haben eine gemeinsame Bekannte, welche wir zufälliger Weise am letzten Donnerstag vor der Untersuchungsstelle für Kontrollprostituierte getroffen haben. Dieser Frau zum Arzt zu zwingen (!), ist meines Erachtens falsch und eine Herabwürdigung ihrer Person. Natürlich würde sie auch ohne Zwang auf ihre Gesundheit schauen bzw. zum Arzt gehen - natürlich würde sie weiterhin Kondome benutzen!
So ganz ehrlich: Eine Geschlechtskankheit bleibt doch nicht unbemerkt - ich glaube nicht, dass Jemand weiterarbeitet, wenn er/sie Etwas hat - und falls doch, dann arbeitet er/sie auch ohne "Deckel" weiter! Wenn man in Österreich wirklich, wie in Deutschland seit Jahren erfolgreich praktiziert, kostenlose anonyme Untersuchungen anbieten würde - dann würde diese Gruppe wenigstens zur Behandlung erscheinen. Jetzt ist die gängige Praxis (bei einigen Wenigen - aber doch zu Vielen): Es werden Spülungen vor der Untersuchung gemacht - einmal wurde sogar (nahezu vor meinen Augen) ein Desinfektionsspray im Intimbereich benutzt, damit bei der Zwangsuntersuchung nichts gefunden wird - weil man die unmittelbare Sanktion (Entzug der Kontrollkarte) fürchtet.
Wir fordern niederschwellige - anonyme - und auch kostenlose Untersuchungen und Beratungen für Jeden! Unabhängig von Herkunft, Geschlecht und aufenthaltsrechtlichem Status!
Die jetzige Regelung zwingt eine große Gruppe von SexarbeiterInnen in einen Graubereich - der sie anfällig und angreifbar macht. Es kann doch nicht sein, dass man die Ergebnisse und Erfahrungen Deutschlands (Abschaffung der Zwangsregistrierung und Zwangsuntersuchung sowie Aufhebung der Sittenwidrigkeit) negiert und die ganze Gruppe der SexarbeiterInnen weiterhin diskriminiert und auch kriminalisiert!
Liebe Grüße
Christian
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 238
- Registriert: 25.03.2009, 12:34
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Zwangsuntersuchung Schnirchgasse wird immer schlimmer
Hallo!
Ich könnte mir auch eine Verbesserung der derzeitigen Situation in mehreren Bereichen vorstellen!
Du gehst davon aus, daß jede Sw/in ihr persönliches Wohlergehen im Auge behält - dort ist allerdings der berühmte Hund begraben.
Eine kleine Geschichte zu Nachdenken - passiert letzten Mittwoch Schnirchgasse/Kontrolluntersuchung . Meine Lebensgefährtin selbst Sw/in sitzt im Warteraum - ein Mädchen wird aufgerufen - lange Zeit vergeht - hektisches zusätzliches Personal betritt auch diesen Behandlungsraum - Behandlungsraum wird gesperrt, alle Mädchen müssen diesen Warteraum verlassen, das Personal ausgerüstet mit langen Handschuhen, desinfiziert alle Gegenstände mit denen diese SW/in in Kontakt gekommen sein könnte - es wird sich dabei sicher nicht um eine Kleinigkeit gehandelt haben!!!!
- Wartezeit ca. 45 Minuten - Ursache ist nicht die Untersuchung sondern die Krankheit, die davon ausgelöst wurde weil man auf geschütztes Arbeiten verzichtet hatte
Ich bin für die Gleichbehandlung aller Sw/innen und dafür, daß sie ihrem Beruf in Sicherheit nachgehen können.
Es ist für mich nicht einzusehen warum mit zweierlei Maß gemessen wird, bei uns dürfen nur Sw/innen mit Kontrollkarte arbeiten, wir inserieren seit Anfang März 09 in einer gr. Tageszeitung und ich führe darüber ein Gesprächsprotokoll.
Jedes Inserat wird im Durchschnitt von 9 Damen beantwortet - bei 8 davon scheitert es am Vorhandensein einer KONTROLLKARTE
Bei 38 geschalteten Anzeigen kommt eine nicht zu unterschätzende Zahl von Sw/innen zustande die ohne Kontrollkarte ihrem Job nachgehen.
Leider bedeutet in vielen Fällen ohne Kontrollkarte auch ohne ärztliche Kontrolle, und das kann ich beim besten Willen nicht unterstützen.
mit freundlichem Gruß - Michael
Ich könnte mir auch eine Verbesserung der derzeitigen Situation in mehreren Bereichen vorstellen!
Du gehst davon aus, daß jede Sw/in ihr persönliches Wohlergehen im Auge behält - dort ist allerdings der berühmte Hund begraben.
Eine kleine Geschichte zu Nachdenken - passiert letzten Mittwoch Schnirchgasse/Kontrolluntersuchung . Meine Lebensgefährtin selbst Sw/in sitzt im Warteraum - ein Mädchen wird aufgerufen - lange Zeit vergeht - hektisches zusätzliches Personal betritt auch diesen Behandlungsraum - Behandlungsraum wird gesperrt, alle Mädchen müssen diesen Warteraum verlassen, das Personal ausgerüstet mit langen Handschuhen, desinfiziert alle Gegenstände mit denen diese SW/in in Kontakt gekommen sein könnte - es wird sich dabei sicher nicht um eine Kleinigkeit gehandelt haben!!!!
- Wartezeit ca. 45 Minuten - Ursache ist nicht die Untersuchung sondern die Krankheit, die davon ausgelöst wurde weil man auf geschütztes Arbeiten verzichtet hatte


Ich bin für die Gleichbehandlung aller Sw/innen und dafür, daß sie ihrem Beruf in Sicherheit nachgehen können.
Es ist für mich nicht einzusehen warum mit zweierlei Maß gemessen wird, bei uns dürfen nur Sw/innen mit Kontrollkarte arbeiten, wir inserieren seit Anfang März 09 in einer gr. Tageszeitung und ich führe darüber ein Gesprächsprotokoll.
Jedes Inserat wird im Durchschnitt von 9 Damen beantwortet - bei 8 davon scheitert es am Vorhandensein einer KONTROLLKARTE


Bei 38 geschalteten Anzeigen kommt eine nicht zu unterschätzende Zahl von Sw/innen zustande die ohne Kontrollkarte ihrem Job nachgehen.
Leider bedeutet in vielen Fällen ohne Kontrollkarte auch ohne ärztliche Kontrolle, und das kann ich beim besten Willen nicht unterstützen.
mit freundlichem Gruß - Michael
Ich sehe jede Menge Leute, aber nur wenige Menschen!!