Lokalnachrichten: HAMBURG

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nina777
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Beitrag von nina777 »

7. Januar 2009

Illegale Bordelle im Bezirk Wandsbek

Im Bezirk Wandsbek gibt es acht Bordelle und sieben erotische Massagepraxen. Das geht aus einer Antwort des Bezirksamts auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bezirksfraktion hervor. Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Balcke vermutet jetzt, dass zumindest die fünf Bordelle und sieben erotischen Massagepraxen im Wandsbeker Kerngebiet nicht "ganz legal" seien: "Es liegen Erkenntnisse vor, dass nicht alle dieserBetriebe auch eine Betriebsgenehmigung haben und damit nicht rechtens sind", sagt Jan Balcke.

Auf Anfrage des Hamburger Abendblatts bestätigte Bezirksamtssprecherin Sonja Fessel: "Es gibt in der Tat Betriebe, die derzeit ohne Genehmigung geführt werden. In diesen Fällen wird das Bezirksamt aktiv, das kann dann auch zur Schließung der Einrichtungen führen."

Wie berichtet, gibt es im Bezirk Wandsbek bereits seit Wochen Proteste gegen ein geplantes Bordell an der Angerburger Straße. Für den Betrieb mit 15 Zimmern hatte der Bezirk bereits im September einen Vorbescheid erteilt. Trotz der Proteste sieht der Bezirk keine rechtliche Möglichkeit mehr, dieses Vorhaben noch zu verhindern.

http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/07/1003719.html
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nina777
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Beitrag von nina777 »

13. Januar 2009

Wandsbek: Behördenleitung unter Druck

Bezirk duldet seit Jahren illegales Bordell

Sprecherin verteidigt Vorgehen als "üblich". CDU und SPD attackieren Bezirksamtsleiterin Schroeder-Piller und fordern Konsequenzen.

Von Ulrich Gaßdorf

In der Wandsbeker "Bordell-Affäre" wird der Druck auf Bezirksamtleiterin Cornelia Schroeder-Piller (CDU) immer größer. Jetzt wurde bekannt: Hans-Jürgen N., der vom Bezirksamt im September einen Vorbescheid für ein heftig umstrittenes geplantes Bordell an der Angerburger Straße erteilt bekommen hatte, betreibt bereits seit Jahren das Etablissement "Geizhaus" an der Ahrensburger Straße - ohne Nutzungsgenehmigung. Aber mit Duldung des Bezirksamtes. Das bestätigte Sprecherin Sonja Fessel auf Abendblatt-Anfrage: "Wir dulden den Betrieb, das ist durchaus nicht ungewöhnlich. Es geht von dieser Einrichtung keine aktuelle Gefahren- oder Beschwerdelage aus."

Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Balcke kritisiert: "Es ist schon grotesk. Seit Jahren wird hier illegal ein Bordell betrieben, und jetzt gibt es als Belohnung die Genehmigung für eine deutlich größere Fläche." Scharfe Kritik kommt auch von dem CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Ralf Niedmers: "Das Bezirksamt muss dringend gegen dieses Bordell vorgehen. Es ist fragwürdig, warum die Verantwortlichen hier bislang tatenlos zusehen." Jan Balcke legt noch nach: "In Hamburg braucht man für alles eine Genehmigung. Aber dieses Bordell wird jahrelang geduldet. Da sieht man mal wieder, dass Frau Schroeder-Piller in ihrem Amt völlig überfordert ist." Niedmers ergänzt: "In der Wandsbeker Bordell-Affäre hat die Bezirksamtsleiterin bisher ein sehr unglückliches Krisenmanagement gezeigt."

Wie berichtet, hatte der Vorbescheid für das geplante Bordell mit 15 Zimmern an der Angerburger Straße zu großen Protesten aus der Bevölkerung und Politik geführt. Letztendlich hatte das Bezirksamt mitgeteilt, dass das Bordell nicht mehr verhindert werden kann. Ein Widerruf und eine Rücknahme des Vorbescheides seien rechtlich ausgeschlossen.

Doch jetzt behauptet der CDU-Bezirksabgeordnete Dennis Timmlau (26), der beim Bezirk Einsicht in die Akte "Angerburger Straße 20" genommen hatte, dass der Bezirk den Vorbescheid für das geplante Bordell gar nicht hätte erteilen müssen: "Bislang behauptete die Bezirksamtsleitung immer, dass bei der Erteilung des Vorbescheides keine planungsrechtlichen und somit politischen Entscheidungsspielräume bestanden hätten. Das ist schlichtweg falsch." So hat das Rechtsamt des Bezirks laut Timmlau bereits im Vorbescheidsverfahren per Gutachten empfohlen, sofort eine Veränderungssperre zu verhängen und eine Änderung des Bebauungsplanes Wandsbek 69/Tonndorf 29 einzuleiten, sofern eine Ablehnung des Bordells beabsichtigt würde. "Es hätte also sehr wohl eine Möglichkeit gegeben, das Bordell planungsrechtlich zu verhindern", so Timmlau. Das Bezirksamt wollte auf Anfrage zu den neuen Vorwürfen keine Stellung nehmen.

Unterdessen fordert der CDU-Abgeordnete Niedmers: "Wir erwarten, dass im Bezirk alle illegalen Bordellstandorte umgehend überprüft werden."

http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/ ... html?cmf=1
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Marc of Frankfurt
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legal, illegal, sch...

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das super professionelle, medienbekannte und erfolgreiche(?) Geizhaus nur geduldet ohne Nutzungsgenehmigung. Hört hört.

Weil sich die öffentliche Politik nicht mit Sexwork auseinandersetzt bzw. abgeben will, ist selbst Jahre nach dem ProstG www.sexworker.at/prostg immer noch alles in der Grauzone. Das kann zur Prostitutionsfalle werden. Wer nicht legal ist, ist erpressbar.

Wie kann man, besser frau da blos herausrauskommen?


Es braucht nicht nur Coming-out Gruppen für Sexworker und ihre Gäste.

Sondern auch für Kommunalpolitiker und Gesetzgeber...





Kann man von der Politik fordern, positiv über Sexwork aufzuklären, damit die Bürger unberechtigte Änste abbauen?
- Imagekampagne
- Runde Tische
...





.

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JayR
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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

Zunächst sind es wohl erst mal Wandsbeker Bürger, die massiv ihre Ängste in der Bürgerinitiative "Wandsbek wehrt sich" kundtun und laut Abendblatt 1000 Unterschriften gegen die Ansiedlung und Erweiterung von Bordellen an Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller übergeben.

www.wandsbek-wehrt-sich.de



Kräftig unterstützt von dem SPD Bürgerschaftsabgeordneten Jan Balcke
http://www.jan-balcke.de/index.php?id=1068


Antrag für die Bezirksversammlung

Es gibt einen neuen Antrag für die kommende Sondersitzung der Bezirksversammlung, am 5. Januar 2009:

Interfraktioneller Antrag von

Rainer Schünemann (SPD), Dennis Timmlau (CDU) und Fraktionen

Bordelle in Wandsbek verhindern!

Präzedenzfall verhindern – keine zweite Süderstraße in Wandsbek!

Das Bezirksamt Wandsbek erhielt am 7. Juli 2008 einen Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Bordells mit 20 Zimmern in der Angerburger Straße 20 im Bebauungsplangebiet Wandsbek 69/Tonndorf 29. Bereits am 12. September 2008 genehmigte das Bezirksamt Wandsbek diesen Vorbescheidsantrag, ohne die Kommunalpolitik in dem dafür zuständigen Bauprüfausschuss, wie es stets bei politisch sensiblen Themen gängige Praxis war, formal zu beteiligen.

Während des Vorbescheidsantragsverfahrens tagte der zuständige Bauprüfausschuss drei Mal, nämlich am 16.07, 13.08. und 10.09.2008, so dass eine Beteiligung der Kommunalpolitik zeitlich problemlos möglich gewesen wäre.

Besonders fragwürdig beim Genehmigungsverfahren zum Vorbescheid ist, dass der Bezirksamtsleitung bekannt war, dass der Antragssteller sich vom ehemaligen Amtsleiter des Baurechsamtes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Ulrich Niere, als Rechtsanwalt vertreten lassen hat, obwohl dieser selber während seiner Amtszeit als Baurechtsamtsleiter die damalige Aufstellung des Bebauungsplanes Wandsbek 69/ Tonndorf 29 im Jahre 1999 mit all seinen rechtlichen Details begleitet und im Rahmen des baulichen Arbeitskreises die Möglichkeit des Einflusses auf die Festsetzungen hatte. Erschwerend kommt hinzu, daß Dr. Ulrich Niere zum Zeitpunkt der Antragstellung zum Vorbescheid des Bordells in der Angerburger Straße in einem Sonderarbeitsverhältnis mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt stand.

Obwohl der Bauprüfausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2008 einstimmig die Ablehnung des Bauantrages angekündigt und eine Vertagung beschlossen hat, veröffentlichte die Bezirksamtsleitung in irreführender Weise am 11.12.2008 eine Pressemitteilung, in der behauptet wird, es gebe bis dato keinen Vorbescheids- oder Bauantrag für ein derartiges Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wandsbek 69 / Tonndorf 29.

1.Vor diesem Hintergrund beschließt der Kerngebietsausschuss, der Bezirksversammlung hiermit mitzuteilen:

Der Kerngebietsausschuss missbilligt, dass die Bezirksamtsleitung den Bauprüfausschuss im Genehmigungsverfahren zum Vorbescheidsantrag nicht formal, wie stets bei politisch sensiblen Themen üblich, beteiligt hat. Damit wurde der Kommunalpolitik die Möglichkeit entzogen, diese geplante Ansiedlung durch die Ablehnung des Vorbescheidsantrages inklusive einer Änderung des Bebauungsplanes Wandsbek 69/ Tonndorf 29 unverzüglich zu verhindern.

Die Kommunalpolitik befürchtet parteiübergreifend, dass das geplante Bordell in der Angerburger Straße 20 erhebliche negative stadtplanerische Auswirkungen auf das Gewerbegebiet Friedrich Ebert-Damm mit integrierter Automeile und darüber hinaus sogar auf das Wandsbeker Kerngebiet haben wird. Folgende Gründe führen zu dieser Annahme:

a)Das geplante Bordell Angerburger Straße 20 hat nach Aussage der Verwaltung im Bauprüfausschuss am 11.12.2008 rund 20 Zimmer. Kenner der Szene gehen aufgrund des Schichtbetriebes und unstetige Arbeitszeiten von einem hohen Mitarbeiterschlüssel vom Faktor 5 aus, das wären konkret 100 Prostituierte nach jetzigem Stand des Vorbescheids. Die Angaben des Betreibers, daß angeblich nur 20 Prostituierte im Bordell Angerburger Straße arbeiten sollen, ist allein aufgrund der Größe des Gebäudekomplexes abwegig.
b)Das geplante Bordell Angerburger Straße hat ideale Vorraussetzungen sich zu erweitern. Der Vorbescheidsantrag bezieht sich nur auf den ersten Stock eines bestehenden Gewerbegebäudes. Im unteren Stockwerk ist ein Computerfachmarkt angesiedelt. Es ist absehbar, dass dieser Computerfachmarkt sein Nutzungsverhältnis beenden und die dortigen Flächen frei machen wird. Das hätte zur Folge, dass der Bordellbetrieb seine Fläche um 100% erweitern könnte.
c)Das geplante Bordell Angerburger Straße hat darüber hinaus die Möglichkeit den bestehenden Gebäudekomplex durch An- bzw. Aufbauten erheblich zu erweitern. Ein Erweiterungsbau wäre rechtlich nicht zu verhindern.
d)Sollte im Bebauungsplangebiet Wandsbek 69/ Tonndorf 29 durch die Genehmigung des geplanten Bordells Angerburger Straße ein Präzedenzfall geschaffen werden, können weitere Anträge zur Errichtung weiterer Bordelle rechtlich nicht mehr verhindert werden – auch nicht durch die Änderung des Bebauungsplanes. Denn mit der Baugenehmigung eines Bordellbetriebes in der Angerburger Straße würde sich ein Strukturwandel des Gewerbegebietes vollziehen, welches rechtlich stets im geltenden Planrecht berücksichtigt werden müßte.
e)Am Friedrich-Ebert-Damm ist neben dem Gewerbe die bekannteste Hamburger Automeile angesiedelt. Darüber hinaus gehen vom Friedrich Ebert-Damm viele verschlungene Gewerbestraßen ab. Diese Standortfaktoren begünstigen die Etablierung eines Straßenstrichs, wie in der Süderstraße.

2.Außerdem beschließt der Kerngebietsausschuss, der Bezirksversammlung als Beschluss zu empfehlen:

Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert

a)die Ansiedlung eines Bordellbetriebes in der Angerburger Straße 20 mit allen formalen und juristischen Mitteln – wenn nötig bis zur vollständigen Ausschöpfung des Rechtsweges – zu verhindern.
b)die Bezirksverwaltung Wandsbek beginnt umgehend ein Verfahren zur Änderung des geltenden Bebauungsplans Wandsbek 69/ Tonndorf 29 am Friedrich-Ebert-Damm und fügt dabei die Untersagung der Genehmigungsfähigkeit einer Ansiedelung von Prostitution förderndem Gewerbe (Bordelle, erotische Saunaklubs u.ä.) ein. Dazu wird für den Bebauungsplan Wandsbek 69 / Tonndorf 29 sofort eine Veränderungssperre erlassen, mit dem Ziel, die Einrichtung von Bordellen oder Einrichtungen mit ähnlichem Charakter im gesamten Plangebiet zu verhindern.
c)den Bauprüfausschuss Kerngebiet zukünftig immer unverzüglich nach Eingang eines Vorbescheids- oder Bauantrages für Bordell- oder bordellähnliche Betriebe beim Bezirksamt mit einer schriftlichen Vorlage zu informieren und im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.
d)zu prüfen, ob es noch weitere genehmigte Vorbescheidsanträge/Bauanträge im Kerngebiet aus 2007/2008 gibt, nach denen eine politische Beteiligung geboten gewesen wäre. Sollten weitere solche Vorbescheidsanträge/Bauanträge ohne Beteiligung des Bauprüfausschusses erteilt worden sein, müssen diese umgehend dem Bauprüfausschuss in nicht öffentlicher Sitzung zur weiteren Beschlußfassung vorgelegt werden.

www.wandsbek-wehrt-sich.de

______________________-

Bordell-Affäre: CDU-Fraktion Wandsbek ist sich nicht einig

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek ist sich in der "Bordell-Affäre" offensichtlich nicht einig. So lehnte die Fraktion am Montag auf einer Sitzung zwei Anträge ab, die Dennis Timmlau und drei weitere Abgeordnete ausgearbeitet hatten. Jetzt werden diese nicht in die Bezirksversammlung eingebracht. Aber der Abgeordnete Bruno Claußen betont: "Die Thematik soll in Kürze auf einer Klausurtagung noch mal behandelt werden."

In dem einen Antrag wurde die Bezirksamtsleitung aufgefordert, ein Gutachten zum "Bordellstandort Wandsbek" zu erstellen.

In dem anderen wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, "auf welchem Wege das illegale Bordell Geizhaus an der Ahrensburger Straße geschlossen werden kann." Wie berichtet, duldet das Bezirksamt das Bordell seit Jahren, obwohl dafür keine Nutzungsgenehmigung vorliegt. Das Bezirksamt hatte Geizhaus-Betreiber Hans-Jürgen N. bereits im September einen Vorbescheid für den Betrieb eines weiteren Bordells an der Angerburger Straße erteilt. Seitdem das bekannt wurde, gibt es heftige Proteste aus der Bevölkerung und der Politik. Heute will die Bürgerinitiative "Wandsbek wehrt sich" 1000 Unterschriften gegen die Ansiedlung und Erweiterung von Bordellen am Friedrich-Ebert-Damm und in den Nebenstraßen an Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller übergeben.

Abendblatt
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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

Gestern erschien auch dieser Artikel in Abendblatt, der sich mit der Frage des sozialen Unwerturteils breiter Bevölkerungskreise beschäftigt.
Irgendwie gabt's das doch schon mal in Deutschland, unwerte Untermenschen, unwerte entartete Kunst... mir graust es.

Klage gegen Bordell erfolgreich

Von Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt

Was ist ein "mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behafteter Betrieb"? Diese Frage hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht - AZ: 2Wx76/08 - beantwortet: Zum Beispiel eine Massagepraxis zur sexuellen Entspannung. Die muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht hinnehmen, befanden jetzt die Hamburger Richter in III. Instanz, sie wirke sich nämlich negativ auf den Verkehrswert - gemeint ist damit ausschließlich der Verkaufswert - oder den Mietpreis der Eigentumswohnung aus. Einen solchen Nachteil brauchten die übrigen Wohnungseigentümer nicht dulden und könnten deshalb die Unterlassung des Betriebes verlangen.

Vergeblich hatte die Gegenseite das Gericht darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen bordellartigen Betrieb handele, da kein Oral- oder Geschlechtsverkehr ausgeübt werde. Auch eine Prostitution liege nicht vor, da bei den Mitarbeiterinnen keine Zwangslage gegeben sei.

Unter Berufung auf Meyers Lexikon Online konterte das Gericht: "Prostitution ist die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen." Allein ausschlaggebend sei, dass sexuelle Handlungen durch beliebig auswählbare Anbieterinnen gegen Entgelt zum Geschäftsgegenstand gemacht würden. Bei der Einordnung als bordellähnlicher Betrieb bedürfe es keiner Unterscheidung der Art der sexuellen Dienstleistung, vielmehr würden auch "Intimmassagen" erfasst. Eine Differenzierung nach Art der sexuellen Dienstleistung könne nicht stattfinden.

erschienen am 13. Januar 2009
Abendblatt
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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

Hier ist die Entscheidung im Volltext.
Wenn ich das richtig verstehe, dann steht das soziale Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise über dem Gesetz.

http://74.125.77.132/search?q=cache:zY1 ... =clnk&cd=2

2 Wx 76/08

09.10.2008

HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT

Beschluss


BGB § 1004; WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3
Eine zu vermeidende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch den Gebrauch einer Wohnung besteht auch darin, dass ein zwar gesetzlich erlaubter, aber mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behafteter Betrieb (hier: Massagepraxis zur sexuellen Entspannung) sich negativ auf den Verkehrswert oder den Mietpreis der Eigentumswohnungen auswirkt. Dies stellt einen Nachteil dar, den die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinnehmen müssen.*)
OLG Hamburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 2 Wx 76/08


In der Wohnungseigentumssache

....

beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 2. Zivilsenat, am 09.10.2008 durch Senat

M####, Vizepräsident des Oberlandesgerichts

C####, Richter am Oberlandesgericht

T####, Richter am Oberlandesgericht

1. Ale sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19.6.2006 gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 3.06.2008 -318 T 87/07 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der sofortigen weiteren Beschwerde trägt die Antragsgegnerin.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

2. Der Geschäftswert für die Rechtsbeschwerde wird auf 24 000,- Euro festgesetzt.


Gründe

Die Antragstellerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft in H####, die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Teileigentumseinheit Nr. ####, Sie hat ihr Teileigentum an die A. M#### GmbH bis zum Jahr 2014 vermietet, Die A. M#### GmbH bietet dort erotisch sexuelle Massagen an, ohne dass die Möglichkeit zum Oral- oder Geschlechtsverkehr bestünde.

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Antragsgegnerin diesen Betrieb zu unterbinden hat.

Hinsichtlich des Sachverhalts im Detail wird auf die Darstellung In der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts vom 3.6.2008 und der Entscheidung des Amtsgerichts vom 28.3.2007, jeweils unter Punkt I Bezug genommen.

Das Amtsgericht hat den Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft zurückgewiesen, das Landgericht hat die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und die Antragsgegnerin verpflichtet, alles Erforderliche und Notwendige zu unternehmen, damit die Nutzung als bordellartiger Betrieb eingestellt wird.

Zur Begründung hat das Landgericht im Wesentlichen ausgeführt, der Antragstellerin stünde ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB zu. Bei dem Betrieb handele es sich um einen bordellartigen oder bordellähnlichen Betrieb, in dem der Prostitution nachgegangen werde und der mit der Teilungsordnung nicht in Einklang zu bringen sei. Den Übrigen Wohnungseigentümern erwachse ein über das unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil, zumindest in Form einer Minderung des Miet- oder Verkaufswertes.

Gegen diesen Beschluss, zugestellt am 5.6.2008, hat die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 19.6.2008, eingegangen bei Gericht am 19.6.2008, weitere Beschwerde eingelegt und diese begründet.


Die Antragsgegnerin trägt vor, die Antragstellerin sei zur Duldung des Gewerbebetriebes gem. §§ 14 Nr. 1 WEG, 4 Abs. 3 der Teilungserklärung verpflichtet, da die üblichen Nachteile nicht überschritten würde und es sich nicht um einen bordellartigen Betrieb handele, da kein Oral- oder Geschlechtsverkehr ausgeübt werde. Auch liege keine Prostitution vor, da bei den Mitarbeiterinnen keine Zwangslage vorliege. Aufgrund der besonderen Lage im Univiertel an einer viel befahrenen Straße und des Umstandes, dass sich in dem Haus noch ein Spielsalon und 2 Restaurants befänden, fehle es auch an konkreten Anhaltspunkten für die Annahme einer Wertminderung.


Die Antragsgegnerin beantragt, den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3.6.2007, Aktenzeichen 318 T 87/07 aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin abzuweisen.


Der Antragstellerin beantragt, die sofortige weitere Beschwerde zurückzuweisen.


Die Antragstellerin trägt vor, das Landgericht habe in korrekter Weise festgestellt, dass es sich bei dem fraglichen Betrieb um einen bordellartigen Betrieb handele, in dem der Prostitution nachgegangen werde und welcher von den übrigen Miteigentümern der Wohnungseigentumsanlage nicht geduldet werden müsse.

Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die von Ihnen gewechselten Schriftsätze nebst deren Anlagen ergänzend Bezug genommen.


II.

Gemäß § 62 WEG sind für die am 01.07.2007 bei Gericht anhängigen Verfahren in Wohnungseigentumssachen die durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26.03.2007 (BGBl. I S. 370) geänderten Verfahrensvorschriften des III. Teils dieses Gesetzes In ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Die gem. §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 S. 1 WEG a.F., 22 Abs. 2, 27 Abs. 2, 29 FGG statthafte, sowie form- und fristgerecht eingereichte sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache keinen Erfolg.

Der angefochtene Beschluss beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts, auf die allein hin das Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung vornehmen darf (§ 2, Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). Beruht die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einem Rechtsfehler, so kann das Rechtsbeschwerdegericht eine eigene Sach- und Rechtswürdigung nur dann vornehmen, wenn zusätzliche tatsächliche Feststellungen nicht geboten sind. Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung kann das Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht ist (§ 12 FGG). ob im Rahmen einer Beweisaufnahme alle wesentlichen Umstände berücksichtigt sind (§ 25 FGG), und ob eine Beweiswürdigung In sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt. Die Anwendung von Beweislastregeln ist durch das Gericht der Rechtsbeschwerde zu überprüfen (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 432).

Bei Anwendung dieses gesetzlich vorgegebenen Prüfungsrahmens hält die Entscheidung des Landgerichts einer Nachprüfung stand.

Der Antragstellerin steht ein Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin gemäß §§ 1004 BGB, 15 Abs. 3 WEG zu. Das Landgericht hat ohne Rechtsverstoß angenommen, dass die konkrete Nutzung als Massagepraxis u.a. zur sexuellen Entspannung nicht mit der Zweckbestimmung des Wohnungs- und Teileigentums zu vereinbaren ist und durch die konkrete Nutzung Nachteile erwachsen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen.

Mit dem OLG Düsseldorf (3 WX 369/02, vom 12.3.2003 nach juris) ist zunächst davon auszugehen, dass das Grundrecht auf Eigentum es nicht gebietet, den Nachteilsbegriff des § 14 WEG auf physikalische Einwirkungen zu beschränken. Die Beeinträchtigung kann auch darin bestehen, dass eine zwar gesetzlich erlaubte, aber mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behafteter Betrieb sich negativ auf den Verkehrswert oder den Mietpreis der Eigentumswohnungen auswirkt.

Die Ausübung der Prostitution ist nach wie vor tatsächlich mit einem sozialethischen Unwerturteil verknüpft. Soweit die Antragsgegnerin in der Begründung ihrer Rechtsbeschwerde ausführt, bei der Prostitution gehe es üblicherweise um die Ausübung von Oral- oder Geschlechtsverkehr, so mag dies sogar zutreffend sein, gleichwohl erfüllt auch die in der Wohnung der Antragsgegnerin angebotene Leistung den Begriff der Prostitution (Wikepedia: "Prostitution ist das Anbieten sexueller Handlungen gegen Entgelt"; Meyers Lexikon Online: "Prostitution ist die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen"). Das Rechtsbeschwerdegericht teilt ausdrücklich nicht die von der Antragsgegnerin angeführte Auffassung des Amtsgerichts, für die Entscheidung sei zwischen der Ausübung des Geschlechts - oder Oralverkehrs gegen Entgelt und der erotischen Massage zu differenzieren, die zu unterscheidenden Arten sexueller Dienstleistungen würden unterschiedliche Klientel anziehen und in unterschiedlichem Maße gegen das Sittlichkeitsempfinden verstoßen. Zu Recht Ist das Landgericht nicht auf diese Differenzierung eingegangen, da allein ausschlaggebend ist, dass sexuelle Handlungen durch beliebig auswählbare Anbieterinnen gegen Entgelt zum Geschäftsgegenstand gemacht werden. Der Senat vermag dabei die feinsinnige Unterscheidung des Amtsgerichts hinsichtlich des potentiellen Kundenkreises ebenso wenig nachzuvollziehen wie das Argument, bei der Freien und H### H#### würde es sich um eine für ihre Freizügigkeit bekannte Stadt handeln.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheilen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602). Dies stellt einen Nachteil Im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG dar, den die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinnehmen müssen.

Der Senat verbleibt insoweit auch im Jahre 2008 bei seiner ständigen Rechtsprechung (2 WX 19/05, vom 14.3.2005), wonach sich hieran auch durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20.12.2001 nichts geändert hat.

Die damaligen Ausführungen "Die bloße Tatsache der räumlichen Nähe der eigenen Wohnung zu einer Wohnung im selben Haus, wo die Prostitution ausgeübt wird, wird nach der Lebenserfahrung als unangenehm empfunden, und sei es auch nur, weil man meint, es dem eigenen Ansehen bei Dritten schuldig zu sein. Diese ablehnende Haltung zum Geschehen in der Nachbarwohnung bewirkt unabhängig von der Art Und Weise, wie die Prostitution ausgeübt wird, eine Beeinträchtigung der Wertschätzung der Wohnungen in der betreffenden Wohnungsanlage und beeinflusst die Preisbildung am Markt für die einzelnen Wohnungen negativ," gelten auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles uneingeschränkt. Soweit die Antragsgegnerin In der Rechtsbeschwerde vorbringt, der Betrieb des Massagesalons hebe sich Im Studentenviertel und aufgrund der umliegenden Gewerbebetriebe nicht besonders hervor, mag dies allenfalls für einen oberflächlichen Betrachter gelten, interessierte Erwerber oder Mieter beschäftigen sich jedoch gerichtsbekanntermaßen regelmäßig sehr sorgsam mit dem Geschäftsgegenstand angrenzender Gewerbebetriebe. Das Argument, die Akzeptanz von Sexualität. Erotik und Freizügigkeit habe sich In den letzten 30 Jahren wesentlich verändert, was beispielsweise in der Werbung feststellbar sei, mag ebenfalls grundsätzlich zutreffend sein, verfängt jedoch im vorliegenden Fall nicht, da es nicht um die Abbildung von Nacktheit oder um Erotik und Freizügigkeit beziehungsweise partnerschaftliche Sexualität, sondern schlichtweg um sexuelle Befriedigung als Ware geht.

Eine weitere Stellungnahme der Antragsgegnerin zum Schriftsatz vom 19.9.2008 der Antragstellerin war nicht abzuwarten, da der Schriftsatz vom 19.9.2008 keinen neuen entscheidungserheblichen Vortrag enthielt.

Die Kostenentscheidung für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt aus § 47 WEG a.F. Der Senat hält es für angemessen, der Antragsgegnerin allein die Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren aufzuerlegen. Hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass im Verfahren nach dem WEG jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat. Billigkeitsgründe, die ein Abweichen von diesem Grundsatz erfordern, liegen nicht vor. Das Rechtsbeschwerdeverfahren stellt schon aufgrund der voneinander abweichenden Entscheidungen der Vorinstanzen weder als rechtsmissbräuchlich noch als willkürlich dar.

Die Festsetzung des Geschäftswertes folgt der unangefochtenen Festsetzung in der Beschwerdeinstanz (§ 48 WEG a.F.).

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Beitrag von nina777 »

15. Januar 2009

Bezirkschef will ganz Hamburg zum Sperrbezirk erklären

Nach der Vorstellung von Markus Schreiber (SPD) soll dann nur noch in Ausnahme-Bereichen die Ausübung des "ältesten Gewerbes der Welt" erlaubt sein. Durch die Änderung des Planrechts könnte die Neuansiedlung von Bordellen und Stundenhotels verhindert werden.

Von Matthias Rebaschus

Der Chef des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Markus Schreiber (SPD), will ganz Hamburg zu einem Sperrbezirk für Prostitution erklären lassen. Nur in Ausnahme-Bereichen soll die Ausübung des "ältesten Gewerbes der Welt" dann erlaubt sein. Das erklärte Schreiber, der als Bezirksamtsleiter auch für St. Pauli zuständig ist, heute Mittag. Zurzeit ist die Situation in Hamburg umgekehrt: Prostitution ist generell nicht verboten – in den sogenannten Sperrbezirken jedoch eingeschränkt. Beispiel: An der berühmten Davidstraße auf St. Pauli dürfen die Huren erst ab 20 Uhr arbeiten.

Markus Schreiber, der seine Vorschläge weder mit der Innenbehörde nicht dem Senat abgestimmt hat, möchte kurzfristig noch mehr erreichen. Der Straßenstich an der Süderstraße in Hamm soll an den Bullerdeich verdrängt werden. Und durch Änderung des Planrechts soll die Neuansiedlung von Bordellen und Stundenhotels in Hamm verhindert werden.

Das sind jedoch bis jetzt alles nur Planungen. Genehmigt hat der Bezirk ein Großbordell an der Süderstraße, das bald in einer ehemaligen Lagerhalle eröffnet wird. Mehr als 100 Frauen sollen in dem "Sauna-Club" dann arbeiten. Gegen diesen Betrieb hat der Bezirk keine rechtlichen Mittel. Schreiber musste zugeben, dass insgesamt fünf Bordelle oder bordellartige Betriebe um die Süderstraße "Bestandsschutz" genießen.

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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

Bezirksamtsleiter will Prostitution verbieten

Von Olaf Dittmann 16. Januar 2009, 00:52 Uhr

Der Bezirksamtsleiter von Mitte, Markus Schreiber, hat vorgeschlagen, ganz Hamburg zum Sperrgebiet für Prostitution zu machen. Die Polizei hält allerdings nicht viel von der Idee und verweist auf Bremen. Dort ist bis auf wenige Ausnahmen im ganzen Stadtgebiet Prostitution verboten. Helfen tut es nicht.

Mit einem überraschenden Vorschlag hat sich Markus Schreiber, Bezirksamtsleiter Mitte, in die Debatte um Bordelle in Hamburg eingeschaltet: Er will ganz Hamburg als Sperrgebiet für Prostitution erklären. „Zurzeit ist sie überall erlaubt, wo sie nicht ausdrücklich verboten ist. Diese Regelung sollte umgekehrt werden.", sagte der Sozialdemokrat Die Idee dürfte allerdings kaum realisierbar sein – nicht zuletzt, da sie konträr zum Vorhaben der Bundesregierung steht, Prostitution nicht ins Dunkel zu drängen, sondern den Damen erträgliche Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.

Deutliche Kritik äußerte denn auch gleich Kai Voet van Vormizeele, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion. „Herr Schreiber ist mal wieder mit einem unabgestimmten und offenkundig unausgegoren Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen.“ Heike Heuer, stellvertretende Bezirksamtsleiterin aus Wandsbek, lehnt Schreibers Vorschlag nicht ab, verweist aber darauf, dass ein hamburgweites Sperrgebiet nur nach intensiver Diskussion durchgesetzt werden könne – einen bezirklichen Alleingang werde es nicht geben.

Polizei-Sprecher Ralf Meyer gibt zu bedenken: „In Bremen ist bis auf wenige Ausnahmen im ganzen Stadtgebiet Straßen- und sonstige Prostitution verboten. Die Erfahrungen zeigen dort aber, dass das Gewerbe mitnichten weg ist." In Hamburg sei man mit der aktuellen Situation weitgehend zufrieden, weil die Prostitution nicht im Dunkeln stattfinde und so mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel bestünden.

urzeit geht man bei der Polizei davon aus, dass weniger als fünf Prozent der Prostituierten illegal ihrer Beschäftigung nachgehen. Unklar ist, wie ein Straßenstrich-Sperrgebiet durchgesetzt werden sollte. „Das ist Träumerei“, sagt ein Beamter. „St. Georg ist schon jetzt 24 Stunden am Tag Sperrgebiet. Dort darf auf der Straße gar nicht der Prostitution nachgegangen werden. Trotzdem bekommt man es nicht in den Griff.“

Schreiber unterbreitete seinen Vorschlag anlässlich eines geplanten neuen Großbordells in Hamm-Süd. Bereits in drei bis vier Wochen könnten im „Sauna-Club“ in der Süderstraße bis zu 100 Prostituierte ihre Dienste anbieten. Wie jetzt bekannt wurde, erteilte der Bezirk Mitte bereits am Dienstag eine Baugenehmigung. „Leider haben die Bauantragsteller keine formellen Fehler gemacht“, kommentiert Schreiber den Vorgang. Rechtliche Gründe hätten die Genehmigung erfordert.

Noch am Sonntag hatte eine Anwohner-Initiative 841 Unterschriften von Anwohnern des Osterbrookviertels übergeben, die gegen den Bau und Betrieb des Großbordells sowie gegen eine schleichende Entwicklung des Stadtteils zu einem Rotlichtviertel protestieren. Innerhalb von wenigen Tagen erlebt Hamburg somit den zweiten Fall von höchst umstrittenen Bordell-Neubauten, die die Verwaltung nicht verhindern kann. Auch in Wandsbek protestierten in dieser Woche rund 1000 Menschen mit ihren Unterschriften gegen eine neues Bordell mit etwa 20 Zimmern am Friedrich-Ebert-Damm.

Prostitution ist ein Gewerbe – und kein Vergnügen wie etwa Spielhallen. Und genau dieser Umstand schränkt die Mittel der Gegner stark ein. Denn das betreffende Areal in Hamm-Süd ist offiziell ein Gewerbe- und Industriegebiet. Gegen den geplanten Klub sowie gegen fünf bereits nebenan bestehende Bordelle und Beherbergungsbetriebe, sogenannte Steigen, besteht keine Handhabe. Wohl aber für zukünftige.Die schwarz-grüne Bezirkskoalition will durch eine Änderung des Baustufenplanes nun die Neuansiedlung von Bordellen und Beherbergungsbetrieben ausschließen.

Außerdem denken die Bezirkspolitiker darüber nach, den Straßenstrich in der Süderstraße durch Druck der Polizei in die Nebenstraßen wie etwa den Bullert Deich zu verschieben. „Wir wollen Prostitution nicht verdrängen, aber verlagern“, erklärt Michael Osterburg (GAL). Bislang existiert nur in St. Georg, der Innenstadt und auf St. Pauli ein Sperrgebiet für die Straßenprostitution – auf St. Pauli wird dieses von 20 bis 6 Uhr aufgehoben.

Rein rechtlich ist insbesondere die Nutzung von Wohnmobilen auf öffentlichen Wegen für eine Gewerbeausübung, also auch für Prostitution, nicht zulässig. Sollten Polizeifahnder in den Wohnwagen in der Süderstraße regelmäßigen Betrieb nachweisen, könnten sie ihn untersagen.

Zwar können weder Polizei noch Handelskammer Auskunft geben, wie viele Bordelle es in Hamburg insgesamt gibt. Nach Erkenntnissen der Polizei arbeiten zurzeit in Hamburg aber rund 2500 Frauen als Prostituierte, etwa 60 Prozent davon sind Ausländerinnen. Im Bereich Süderstraße arbeiten etwa 100 Frauen. Längst nicht alle warten aber auf der Straße auf Freier.

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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

Dieser Beitrag könnte auch an deren Stellen im Forum stehen. Da er jedoch im Kontekst der Wandsbeker Bordellangelegenheit im Abendblatt gebracht wurde, poste ich ihn im gleichen Kontekst.


Die verheiratete Melanie führt ein Doppelleben

Morgens Mutter, mittags Kauffrau, abends Hure

Wenn ihr Handy klingelt, sind "Kunden" dran, um sich mit ihr zum Sex zu verabreden. Ihr Mann fährt die 34-Jährige oft selbst zu den Treffen. Er akzeptiert: Sie macht es aus Spaß.

Von Miriam Opresnik
Die 34-jährige Melanie: Morgens Mutter, mittags Kauffrau, abends Hure.

Abends, wenn sie mit den Kindern Hausaufgaben gemacht hat und die beiden im Bett sind, schaltet Melanie (34) das Handy an und wartet auf Anrufer. Sie muss noch arbeiten, sagt sie den Kindern dann. Arbeiten und Geld verdienen. Das verstehen Lily (13) und Max (10, Namen geändert). Sie wissen, dass sie ihre Mutter nicht stören dürfen, wenn sie mit ihrem Diensthandy telefoniert oder am Computer sitzt und E-Mails schreibt. Manchmal geht Melanie abends noch weg. Um sich mit einer Freundin zu treffen, sagt sie den Kindern. Oft fährt Melanies Mann Thomas sie zu der Verabredung und wartet auf sie. Eine Stunde dauert es meistens. Manchmal auch zwei, drei. Danach fragt er sie immer, wie das Treffen gewesen sei. Gut, sagt sie meistens und küsst ihn. Dann macht sie das Handy aus.

Morgens, wenn sie den Kindern Brote geschmiert und sie zur Schule gebracht hat, fährt Melanie ins Büro. Sie arbeitet in der Marketingabteilung eines großen Unternehmens. Montag bis Freitag, 8.30 bis 17 Uhr. Das Handy bleibt in der Zeit aus. Bei dieser Arbeit braucht sie es nicht. Erst abends, wenn sie sich von ihrem Kollegen verabschiedet hat und zu Hause ist, macht sie es wieder an. Dann legt Melanie ihre bürgerliche Identität ab wie die Kleider bei einem Kunden. Dann wird aus der Bürokauffrau und Mutter eine Hure.


Melanie selbst nennt sich Hobbyhure. Um zu zeigen, dass es ihr nicht um das Geld geht, sondern um Spaß. Um ihre sexuellen Bedürfnisse. Ein Mann alleine, sagt sie, sei ihr einfach zu wenig. "Früher bin ich mit meinem Mann in den Swingerklub gegangen, wenn ich mit einem anderen schlafen wollte - und habe dafür auch noch Eintritt bezahlt. Heute bekomme ich Geld dafür, dass ich meine Lust auslebe", sagt Melanie. Aus ihren sexuellen Bedürfnissen ist ein lukrativer Nebenjob geworden. Nebenjob. Arbeit. Sexarbeit.

Abends, wenn die Familie gemeinsam gegessen hat und die Kinder schlafen, wird Melanie zur Weltenwandlerin. Dann verlässt sie ihr Leben in Hoheluft-Ost und taucht in die Welt der sexuellen Dienstleistungen ein. Es ist eine Welt voller Klischees und Mythen, Vorurteile und Stigmatisierungen. Es ist "Eine Welt für sich". So hat die Hamburgerin Elisabeth von Dücker (62) ihr Buch über Sexarbeit genannt, das jetzt erschienen ist. Es ist ein kritischer Blick hinter die Kulissen des Sexgewerbes, eine Sammlung von Berichten aus erster Hand: von Bordellbetreibern, Zuhältern, Huren und Kunden. Sie erzählen von ihren Erfahrungen mit Sexarbeit - ohne Opferlarmoyanz und Voyeurismus. "Ziel des Buches ist es, einen Einblick in die Lebens- und Arbeitswelt des Sexbusiness zu geben", sagt Elisabeth von Dücker. Die Kunst- und Kulturhistorikerin war Kuratorin der Ausstellung "Sexarbeit. Prostitution - Alltagswelten und Mythen" im Museum der Arbeit und setzt sich seit Jahren für die Enttabuisierung und Entkriminalisierung von freiwillig erbrachter Sexarbeit ein. Das Buch soll die Männer und Frauen hinter den Stereotypen zeigen. Es sind Frauen wie Sylvia, die seit 30 Jahren auf dem Straßenstrich arbeitet und mit dem Geld vom Anschaffen den drogensüchtigen Ehemann und ihren Sohn ernährt. Madame Christine, die mit 33 Jahren ihre akademische Berufslaufbahn beendete und Domina wurde. Ayscha, die aus finanzieller Not in einem türkischen Sexklub arbeiten muss - obwohl sie sich als Muslimin nicht vor fremden Männern enthüllen darf. Rebecca, die auf der Herbertstraße arbeitete und zu den Großverdienerinnen im Sexgewerbe zählte. Laura, die von der Prostituierten zur Initiatorin eines lesbischen Callgirl-Rings wurde und heute promovierte Literaturwissenschaftlerin ist. Und es sind Frauen wie Melanie, die tagsüber ein bürgerliches Leben führen und erst abends zur Hure werden. Abends und am Wochenende. Dann ist ihr Handy den ganzen Tag eingeschaltet. Dann rufen die meisten Kunden an.
Wenn ihr Handy klingelt, sind "Kunden" dran, um sich mit ihr zum Sex zu verabreden. Ihr Mann fährt die 34-Jährige oft selbst zu den Treffen. Er akzeptiert: Sie macht es aus Spaß.

Kunden nennt Melanie die Männer, die sie für Sex bezahlen. Kunden oder Gäste. Weil sie wie in der freien Marktwirtschaft mit den Männern ein Dienstleistungsverhältnis eingeht, gleichzeitig aber das Recht hat, Nein zu sagen. "Ich mache nur das, worauf ich Lust habe", sagt sie stolz. Ihre Regeln sind streng. Vor jedem Treffen gibt es eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, in der die Vorlieben des Kunden mit ihren abgeglichen werden. Ihr oberstes Gebot: kein Sex ohne Gummi! Wer da nicht mitzieht, hat bei ihr keine Chance. "Meine Gesundheit ist mir wichtiger als alles andere", sagt Melanie. Sie sitzt in einem Café, trinkt Latte macchiato und erzählt von ihrem Leben. Von ihrem Doppelleben. Von Kindergeburtstagen, Elternabenden und Sonntagsausflügen mit der Familie - und von SM, Swingerklubs und Gruppensex mit den Kunden. Ihr Mann ist das einzige Verbindungselement zwischen ihren beiden Leben, zwischen den beiden Welten. Er weiß Bescheid. Sonst niemand. Nicht die Kinder, nicht die Kollegen oder ihre Eltern. Weil sie es nicht verstehen könnten. Weil die Vorurteile zu groß sind. "Wenn es nur um mich ginge, würde ich offen damit umgehen. Aber wie würde man meine Kinder behandeln, wenn bekannt werden würde, dass ihre Mutter eine Hure ist", sagt Melanie. Deswegen trennt sie ihre beiden Leben so sorgfältig wie den Müll in ihre Altbauwohnung in Hoheluft-Ost.

Seit zehn Jahren führt Melanie ein Doppelleben und bietet unter dem Namen "Melanie-Escort" einen erotischen Begleitservice an. Seit sie das erste Mal nach dem Sex Geld bekommen hat. "Ich hatte den Typen im Swingerklub kennengelernt und war mit meinem Mann bei ihm zu Hause auf einer Sexparty. Als er mir am Ende des Abends Geld zugesteckt hat, war ich richtig pikiert und habe mich geschämt, dass die Gäste mich offenbar für eine Hure halten. Dann habe ich aber gedacht, was das für ein netter Nebenverdienst sei - und das Geld angenommen." Danach sei alles ganz schnell gegangen. Immer öfter wollen sich Männer aus dem Swingerklub auch privat mit ihr treffen, immer öfter fährt ihr Mann Thomas sie zu den Verabredungen. Er hat kein Problem damit, dass Melanie mit anderen schläft. "Er weiß, dass es nur um Lust geht - nicht um Liebe wie in unserer Ehe", sagt Melanie.

Mit 20 haben sich die beiden kennengelernt: Sie, eine angehende Bürokauffrau aus gutem Haus, die wohlbehütet in einer kleinen Gemeinde im Hamburger Umland aufgewachsen ist - und er, ein offener Typ aus der Großstadt, der in der Werbebranche arbeitet. Kurz danach zieht Melanie zu Thomas nach Hamburg. Sie heiratet ihn und bekommt ihr erstes Kind. Doch irgendetwas fehlt ihr. Irgendwie reicht ihr der Sex zu Hause nicht, irgendwann fangen sie an herumzuexperimentieren. Sie gehen in Swingerklubs, schlafen mit anderen - und sind doch zusammen. Manchmal, wenn Melanie Geschlechtsverkehr mit einem anderen hat, guckt Thomas zu oder gibt dem anderen Tipps. Dann wird er vom Zuschauer zum Regisseur.

Melanie weiß, dass andere das nicht verstehen können. Nicht verstehen können, dass sie kurz nach der Geburt ihres ersten Kindes mit der Prostitution angefangen hat, Kontaktanzeigen aufgibt statt zur Krabbelgruppe zu gehen. Dass sie immer öfter als Hure arbeitet und sogar eine eigene Homepage einrichtet, gleichzeitig aber zum zweiten Mal Mutter wird. Sie weiß, dass andere das nicht verstehen können. Verstehen, dass sie das einfach braucht. Das Gefühl, gefragt zu sein.
Wenn ihr Handy klingelt, sind "Kunden" dran, um sich mit ihr zum Sex zu verabreden. Ihr Mann fährt die 34-Jährige oft selbst zu den Treffen. Er akzeptiert: Sie macht es aus Spaß.

Nur aus finanziellen Gründen würde Melanie den Job nicht machen, sagt sie. Dafür sei der Verdienst zu gering. 100 Euro bekommt sie pro Stunde, ab fünf Stunden 80 Euro. "Youngster" zwischen 18 und 21 Jahren, die noch in der Ausbildung sind und nicht viel Geld haben, zahlen sogar nur 50 Euro. Das meiste davon kommt aufs Sparbuch. Für einen Sonderwunsch. Und für die Kinder. Den Rest bekommt das Finanzamt. Melanie hat den Nebenverdienst angemeldet und zahlt Steuern. Wie viel sie jährlich verdient, sagt sie nicht. Das sei wie beim Sex. Eine Dame genießt und schweigt.

Wie lange sie den Job noch macht, weiß Melanie nicht. Schon jetzt wird es immer schwieriger, ihre beiden Leben miteinander zu vereinbaren. "Früher, als die Kinder klein waren, konnte ich telefonieren und E-Mails schreiben, ohne dass sie was verstanden haben. Heute geht das nicht mehr", sagt Melanie. Heute sind die Kinder zu groß. Sie gehen inzwischen beide aufs Gymnasium und fragen immer öfter, warum ihre Mutter abends oft noch arbeiten muss und mit welcher Freundin sie sich ständig trifft. "Das klappt nur, weil ich ein Organisationstalent bin", sagt Melanie. Sie koordiniert Termine und Alibis, macht Haus- und Hotelbesuche und veranstaltet Gang-Bangs, bei denen eine Frau Sex mit mehreren Männern hat. Manchmal ist sie die einzige Frau, manchmal sind sie zu fünft.

Es ist eine Welt für sich. Es ist Melanies Welt. Solange die Kinder nichts merken, will sie weitermachen. Wenn sie sich aber mal entscheiden muss, wird sie die Familie wählen. "Die ist das Wichtigste in meinem Leben", sagte Melanie und steht auf. Das Gespräch ist zu Ende, sie will nach Hause. Eine Radtour mit den Kindern machen. Das Handy schaltet sie in dieser Zeit aus.

Szenische Lesungen des Buches gibt es am 13. Februar um 18 Uhr im Ver.di- Center (Besenbinderhof 56) und am 18. Februar um 18 Uhr im Schulmuseum (Seilerstraße 42). Eintritt: 2 bis 5 Euro.

Hamburger Abendblatt
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Runder Tisch sexuelle Dienstleistungen

Beitrag von JayR »

„Sperrgebiete in Hamburg aufheben!”

16. Januar 2009

Arg populistisch hatte der Leiter der Bezirksverwaltung in Mitte, Marcus Schreiber, gefordert, die Prostitution in ganz Hamburg zu verbieten - und “ausnahmsweise” in St. Georg und St.Pauli zu erlauben. Vermutlich war er verärgert, weil er gerade ein sogenanntes Mega-Bordell in der Hammer Süderstraße genehmigen musste. Aber deshalb vorwärts in die 60er Jahre? Die Kritik folgt prompt.

Das meint die GAL:

Gestern trat der Leiter des Bezirksamts Hamburg-Mitte mit der Forderung an die Öffentlichkeit, Hamburg vollständig zum Sperrgebiet zu erklären und Prostitution zu verbieten. Nur sog. „Toleranzzonen“ wie etwa auf St. Pauli oder in St. Georg sollten geduldet werden. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion fordert stattdessen, wie in Berlin alle Sperrgebiete aufzuheben.

„Die Äußerungen von Herrn Schreiber entbehren jeder Sachkunde und sind weiter nichts als unverantwortlicher Populismus. Wir fordern, die beiden Sperrgebiete in Hamburg aufzuheben, damit insbesondere in St. Georg die Prostituierten nicht jeden Tag mit einem Bein im Gefängnis stehen. Denn dort gibt es keine „Toleranzzone“, wie von Herrn Schreiber behauptet. Sexarbeit ist seit 2002 ein legales Gewerbe. Wir müssen uns darum kümmern, dass SexarbeiterInnen faire Arbeitsbedingungen haben. Wir wollen keine Ghettos, wir wollen Transparenz und das Trockenlegen der Kriminalität im Umfeld von Prostitution”, erklärte Nebahat Güçlü, frauenpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion.

Seit Wochen kochen nicht nur in Wandsbek, sondern auch in Hamburg-Mitte die Emotionen hoch. Der geplante Bau eines Großbordells in Hamm-Süd sorgt für politischen Streit.

Der Wahlkreisabgeordnete aus Mitte der GAL-Bürgerschaftsfraktion Farid Müller dazu:

“Der Vorschlag des Bezirksamtsleiters lenkt vom eigentlichen Problem ab: Durch die Aufwertung von Stadtteilen entstehen Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe und eben auch zwischen Wohnen und Prostitution. Ich frage mich, ob der Bezirksamtsleiter wirklich alles getan hat, um das Großbordell auf ein für die Anwohnerinnen und Anwohner verträgliches Maß zurechtzustutzen. Jedenfalls zeigt der Vorgang, dass Hamburg-Mitte keine Schnellschüsse, sondern ein durchdachtes Konzept braucht, wo Prostitution erwünscht und wo sie unerwünscht ist.”

Güçlü betonte: „Herr Schreiber fordert zum Thema Prostitution die Einrichtung einer behördlichen Arbeitsgruppe und ignoriert dabei bewusst, dass dies längst im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und GAL vereinbart ist. Der Runde Tisch sexuelle Dienstleistungen wird im 1. Quartal 2009 seine Arbeit aufnehmen. Ich erwarte, dass Herr Schreiber konstruktiv im Sinne aller Betroffenen mitarbeiten wird.”

Und die LINKE sagt:

Keine Ausweitung von Sperrgebieten - Wegschauen hilft nicht

Anlässlich der Debatte um Bordelle und Sperrgebietsausweitungen erklärt Kersten Artus, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft:

“Sperrgebiete verhindern keine Prostitution. Sie verursachen aber einen erhöhten Kontrollaufwand und kriminalisieren die Prostituierten. Warum will man den betroffenen Frauen ihre Lebensgrundlage entziehen? Wer gegen die kriminellen Machenschaften von Freiern etwas Sinnvolles tun will, sollte dazu beitragen, dass Prostituierte besser vor gewalttätigen Freiern und Zuhältern geschützt werden. Außerdem benötigen die Frauen, vor allem die Migrantinnen, eine bessere Versorgung und Beratung - und eine auszuweitende Unterstützung bei Drogenproblemen. DIE LINKE Fraktion wird zum kommenden Haushalt dazu Forderungen stellen.”


hh-heute.de :: nachrichtenblog für hamburg
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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

Sperrbezirk: Schreiber fühlt sich missverstanden

17. Januar 2009, 03:03 Uhr

Markus Schreiber (SPD), Bezirksamtsleiter Mitte, macht nach seinem umstrittenen Vorschlag, ganz Hamburg zum Sperrbezirk zu erklären, einen Rückzieher. Hatte er am Donnerstag noch gefordert, Hamburg solle sich am Bremer Beispiel orientieren, wo sich der Sperrbezirk sowohl auf Straßenprostitution als auch auf Bordelle bezieht, sprach er am Freitag nur noch von einem flächendeckenden Verbot der Straßenprostitution.

Doch auch damit forderte er die Landespolitik zu starker Kritik heraus. Kai Voet van Vormizeele (CDU): "Ist der Bezirksamtsleiter mit dem Klammerbeutel gepudert? Wer meint, er könne in ganz Hamburg die Prostitution verbieten und würde damit Erfolg haben, der irrt gewaltig." Auch Nebahat Güçlü vom Koalitionspartner GAL sagt: "Der Vorschlag ist totaler Quatsch. Am besten sollte es in Hamburg überhaupt keine Sperrbezirke geben, auch nicht in St.Georg, damit die Prostituierten nicht kriminalisiert werden." Rückendeckung erhielt Schreiber von Andreas Dressel, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Angesichts der Sorgen der Anwohner dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen." Kersten Artus (Die Linke) spricht von Doppelmoral: "Familienväter, die ihre Kinder schützen wollen, gehen vielleicht selber zu Prostituierten. Statt eines großen Sperrbezirks ist mir ein gepflegtes Bordell viel lieber."

Die Hamburger Sperrgebietsverordnung von 1980 regelt bis heute nur die Straßenprostitution in St.Georg, Neustadt, St.Pauli und Altona-Altstadt sowie in Teilen von Hamburg-Altstadt und Altona-Nord. Sie kann theoretisch ohne Beteiligung der Bürgerschaft durch den Senat geändert werden. od

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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

Sperrbezirke: Runder Tisch gefordert

Keine Chance für Schreiber-Vorschlag


Innenbehörde, Polizei und Hilfsorganisation fürchten ein Abgleiten in die Kriminalität.

Von Matthias Rebaschus

"Es muss endlich ein runder Tisch zum Thema Prostitution eingerichtet werden." Das fordert Veronica Munk, die mit dem Projekt "Tampep" Sexarbeiterinnen bei Amnesty for Women in Hamburg unterstützt. "Der runde Tisch wurde im schwarz-grünen Koalitionsvertrag beschlossen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie wichtig er ist", sagt Munk. Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) hätte gar nicht verstanden, worum es geht. "Mit seiner Forderung schafft er ein Problem, das wir jetzt nicht haben. Sexarbeiterinnen würden in die Illegalität abgedrängt; sie müssten versteckt arbeiten und wären einem großen Risiko ausgesetzt, weil die Arbeit nicht so leicht zu überwachen ist. Wir sehen das genauso wie die Hamburger Polizei."

Schreiber hatte gefordert, ganz Hamburg zu einem Sperrbezirk erklären zu lassen, um mit "Toleranzzonen" besser steuern zu können, wo Straßenprostitution ausgeübt wird. Zurzeit regelt ein Hamburger Gesetz dies umgekehrt: Straßenprostitution ist in ganz Hamburg erlaubt, und nur in bestimmten Quartieren verboten oder zeitlich beschränkt. Nachdem die Polizei die Forderung als einen falschen Weg abgelehnt hat, äußerte sich gestern auch Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU): "Das ist für uns kein Thema."

Schreibers Forderung würde weiterhin einen Rückschritt und eine Diskriminierung bedeuten, beklagt Tampep. "Prostitution ist seit der Gesetzesänderung nicht mehr illegal, sondern eine anerkannte Beschäftigung. Sie lässt sich nicht per Gesetz von der Straße vertreiben", sagt Veronica Munk.

Bezirkschef Schreiber hatte seine Forderung erhoben, als er bekannt gab, dass der Bezirk ein Großbordell am Straßenstrich der Süderstraße in Hamm-Süd nicht verhindern konnte, obwohl er sich das gewünscht hatte. Der riesige Betrieb für mehr als 100 Frauen erhielt die Baugenehmigung und wird bald in einer ehemaligen Halle eröffnet werden.

Markus Schreiber betonte gestern, dass es ihm nicht darum gehe, "Prostitution grundsätzlich zu verbieten". Er fordere nur, die sogenannte Sperrgebietsverordnung so zu ändern, dass die "Prostitution auf öffentlichen Wegen und Plätzen" besser zu regeln sei. Nach seinem Vorschlag soll die Straßenprostitution überall verboten sein - nur in "Toleranzgebieten" nicht. Schreiber: "Hierdurch könnte man - anders als heute - steuern, wo der Straßenstrich stattfindet." Die Ausweisung von Toleranzgebieten würde eine klarere Regelung schaffen und "auch für die Prostituierten eine größere Rechtssicherheit bedeuten". Der Bezirkschef will die Süderstraße vom Straßenstrich befreien und in die "weniger störenden Seitenstraßen" verlagern, damit die Wohnbevölkerung in nahen Osterbrook-Viertel sich nicht mehr beeinträchtigt fühle.

Die Fraktionen von SPD und GAL bringen in der kommenden Bezirksversammlung einen Antrag ein, der "Wohngebiete gegen Prostitution und Bordelle in Hamm-Süd schützen" soll, weil Hamm-Süd sich zu einem Rotlicht-Viertel entwickele. Darin wird nicht nur die Verlagerung des Straßenstrichs gefordert. Der Bezirksamtsleiter müsse außerdem sicherstellen, "dass Genehmigungen, die eine Ansiedlung von Prostitution ermöglichen, künftig von vornherein gar nicht mehr möglich sind". Gemeint seien damit Bordelle, erotische Sauna- oder FKK-Klubs.

erschienen am 17. Januar 2009

Abendblatt
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RE: Lokalnachrichten: HAMBURG

Beitrag von JayR »

GAL für Bordellansiedlung

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat im Zusammenhang mit den Protesten gegen die geplante Ansiedlung eines Bordells an der Angerburger Straße (Wandsbek) ein Ende der Hetze gegen Sexarbeit gefordert: "Sexarbeit ist ein legales Gewerbe. Warum soll ein Bezirksamt ein Bordell verhindern, wenn es nach Recht und Gesetz betrieben wird?", sagte die frauenpolitische Sprecherin Nebahat Güclü. Die Wandsbeker Abgeordnete Christiane Blömeke ergänzte: "Die Doppelmoral, mit der argumentiert wird, ist unerträglich. Bordelle sind legaler Bestandteil unserer Gesellschaft und es nimmt niemand Schaden, wenn in einem Gewerbegebiet Frauen in einem Bordell ihre Dienste anbieten."

Wie berichtet, hatte das Bezirksamt für das geplante Etablissement im September einen Vorbescheid erteilt. Seit das bekannt wurde, gibt es heftige Proteste aus Bevölkerung und Politik. Erst am Mittwoch hatte die Bürgerinitiative "Wandsbek wehrt sich" im Bezirksamt 1000 Unterschriften gegen die Neuansiedlung von Bordellen abgegeben. Die Bezirksversammlung hatte erst vor Kurzem einen Antrag verabschiedet, mit dem das Bordell doch noch verhindert werden soll.
ug

erschienen am 17. Januar 2009

Abendblatt
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Gewerkschaft

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Dienstleistungs-Gewerkschaft Ver.di:

keine Ausgrenzung von Prostituierten



Hamburg (dpa/lno) - Die Gewerkschaft ver.di hat sich klar gegen Überlegungen zur Ausgrenzung von Prostituierten in Hamburg gewandt.

«Die Sperrbezirkspläne sind lächerlich», sagte Emilija Mitrovic von ver.di am Freitag in Hamburg.

Der Bezirksamtschef von Hamburg Mitte, Markus Schreiber (SPD), hatte nach Anwohner-Protesten um den Bau eines Bordells in Hamburg-Wandsbek vorgeschlagen, Prostitution nur noch in ausgewählten Gebieten zuzulassen und im Rest der Stadt zu verbieten.

Mitrovic forderte vielmehr den bereits im Koalitionsvertrag von CDU und GAL vereinbarten Runden Tisch zum Thema «sexuelle Dienstleistungen».

© Die Welt
erschienen am 23.01.2009 um 15:13 Uhr
http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=20147214





"Die aktuelle Sperrbezirksdebatte trieft vor Doppelmoral"

Ver.di fordert bessere arbeitsrechtliche Bedingungen für "Sexarbeiterinnen"



24. Januar 2009, 02:03 Uhr

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di meldet sich in der Sperrbezirksdebatte zu Wort. "Die Forderung von Bezirksamtsleiter Mitte Markus Schreiber, ganz Hamburg zum Sperrbezirk zu erklären, ist lächerlich", sagt Emilija Mitrovic vom ver.di Projektbüro Prostitution am Freitag.

Sie sprach sich dafür aus, endlich den von der schwarz-grünen Koalition geplanten Runden Tisch zum Thema Prostitution einzurichten - eine Forderung, die viele Landespolitiker unterstützen. Ver.di hat einen Musterarbeitsvertrag für sexuelle Dienstleistungen entwickelt, der etwa regelmäßige Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch beinhaltet. Mitrovic kritisiert: "2002 sorgte die rot-grüne Bundesregierung mit dem Prostitutionsgesetz für eine Legalisierung der Sexarbeit. Bis heute gibt es in Hamburg keine einzige Verordnung aufgrund dieses Gesetzes. Eine Stadt wie Dortmund ist da beispielsweise viel weiter."

Die aktuelle Debatte ist dennoch vermutlich weltweit einzigartig. "Die Gesetze sind hier eher fortschrittlich, aber die Selbstorganisation der Sexarbeiterinnen ist schlecht", gibt Veronica Munk von Amnesty for women aber zu bedenken. In Hamburg gibt es heute keine offizielle Prostituierten-Vereinigung.

Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) ist innerhalb des Senates mit der Vorbereitung des Runden Tisches beauftragt. "In der Behörde finden zurzeit interne Abstimmungen statt", sagt sein Sprecher Rico Schmidt. "Im Februar werden andere Behörden einbezogen, und dann externe Beteiligte." Frühestens Ende März könnte es soweit sein. Welche Themen und Teilnehmer der Runde Tisch umfassen wird, sei noch unklar.

od
http://www.welt.de/welt_print/article30 ... moral.html





Ver.di homepage Sexwork:
www.arbeitsplatz-prostitution.de

Mehr gewerkschaftliches zur Sexarbeit:
viewtopic.php?t=671





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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Alarm um Sperrbezirk

Bezirksversammlung Mitte beschließt Maßnahmen gegen Ausbreitung der Prostitution rund um den Straßenstrich Süderstraße. Der Vorschlag von Bezirksamtschef Schreiber, Rotlicht-Sperrgebiete einzurichten, trifft auf Ablehnung



Die Pläne zweier Bordellbesitzer, Mega-Puffs mit 100 oder mehr Prostituierten am Friedrich-Ebert-Damm (Wandsbek) und der Süderstraße (Hamm-Süd) anzusiedeln, bringen Anwohner und Kommunalpolitiker auf die Zinne. Am Mittwoch lehnte die Bezirksversammlung-Mitte mit rot-grüner Mehrheit "die Einrichtung weiterer Bordelle im Bereich Hamm-Süd und insbesondere ein Riesenbordell strikt ab". Sie forderte Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) auf, eine Änderung des für die Süderstraße gültigen Baustufenplans einzuleiten, so "dass Genehmigungen, die eine Ansiedlung von Prostitution ermöglichen, künftig nicht mehr möglich sind".

Schreiber wurde angewiesen, "alle Möglichkeiten zur Verlagerung des Straßenstrichs weg aus der Süderstraße zu prüfen". Es gehe nicht darum, die Prostitution in die Illegalität zu drängen, "aber wir wollen kein Großbordell im Wohngebiet", begründete SPD-Abgeordnete Susanne Buhl den Antrag der rot-grünen Koalition. Im benachbarten Osterbrook-Viertel wohnen 3.800 Menschen, fast ein Viertel von ihnen hat eine Resolution gegen die Ansiedlung des Mega-Puffs unterschrieben.

Doch die scheint nichts mehr zu verhindern. Weil er "keine rechtliche Möglichkeit gehabt habe", den Mammut-Puff auszubremsen, war Schreiber vergangene Woche mit einem spektakulären Antrag an die Öffentlichkeit getreten. Ganz Hamburg solle nach Bremer Vorbild zum Sperrgebiet erklärt werden, nur in ausgewiesenen "Toleranzzonen" soll der Straßenstrich zukünftig erlaubt sein.

Doch sowohl Polizei, als auch Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) und die schwarz-grüne Koalition lehnten Schreibers Anti-Rotlicht-Offensive ab: Durch Sperrgebiete würde die Sexarbeit in die Illegalität gedrängt, Leidtragende wären die Prostituierten.

Auch der SPD-GAL-Antrag erwähnte den Schreiber-Alleingang nicht. Die Bezirksopposition aus CDU, FDP und Linkspartei stimmte dem rot-grünen Vorschlag nur in Teilen zu. "Wer den Straßenstrich verlagern will, muss sagen wohin", sagte CDU-Fraktionsvize Christoph de Vries.

Die Linkspartei stieß mit ihrem Vorschlag, alle Sperrbezirke in St. Pauli und St. Georg aufzuheben und die Probleme bei einem Runden Tisch zu debattieren, auf Ablehnung der anderen Parteien. "Wir brauchen die vorhandenen Sperrbezirke, um in die Ausbreitung der Prostitution steuernd eingreifen zu können", betonte CDU-Fraktionschef Gunter Böttcher. Ein hamburgweiter Runder Tisch zum Thema sei von Schwarz-Grün ohnehin auf Landesebene geplant und "gehöre", so Böttcher, "auch genau da hin".

MARCO CARINI
http://www.taz.de/regional/nord/hamburg ... a67472bb7d





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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sex soll auf den Tisch kommen

Gewerkschaft Ver.di und die Frauenrechtsorganisation Amnesty for women fordern Runden Tisch in Sachen Sexarbeit: In Hamburg habe sich seit Einführung des Prostitutionsgesetzes nichts geändert


VON KAI VON APPEN

Ein Schritt zurück ins vergangene Jahrtausend: So sieht Tanja Gordes (Name geändert) das derzeitige, nicht zuletzt in den Medien sich abspielende Gepolter um "Mega-Puffs" und Sperrgebiete. "Es geht total an den Bedürfnissen der Frauen vorbei", sagt sie, "die in diesem Bereich arbeiten müssen." Tanja finanziert sich mit Sexarbeit das Studium. Ihre Verabredungen trifft die werdenden Betriebswirtschaftlerin meist per Handy oder über das Internet - oft an Wochenenden. Für die 24-Jährige wäre ein neues Großbordell eine echte Alternative: "Ich müsste nicht mehr auf der Straße Stehen oder mich auf heikle Internettreffs einlassen."

"Solch ein Etablissement oder Bordell bietet Schutz", sagt auch Emilija Mitrovic vom Projektbüro Prostitution der Gewerkschaft Ver.di. Das Bordell-Gezerre der Bezirke Wandsbek und Mitte bewertet sie als Sex-Posse. Und die Forderung des Bezirksamtsleiters Mitte, Markus Schreiber (SPD), ganz Hamburg zum Sperrgebiet für Sexarbeiterinnen zu erklären, nennen Mitrovic wie auch Veronica Munk von Amnesty for women schlicht "lächerlich".
  • "Sperrgebietsverordnungen haben noch nie dazu geführt, die Prostitution einzudämmen", so Mitrovic, "sondern dienen dazu, Frauen abzudrängen oder mit Bußgeldern zu belegen."
Stattdessen fordern Mitrovic und Munk einen Runden Tisch zur Prostitution. "Ein Tisch, der Sachkompetenz zusammengefasst, ist dringend notwendig," sagt Munk in Richtung des verantwortlichen Gesundheitssenators Dietrich Wersich (CDU). Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen an diesem Runden Tisch Behörden, Bezirksgremien und Beratungsstellen zusammentreffen. "Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 hat sich aber nichts geändert", beklagt Mitrovic. Während Bordellbetriebe etwa in Dortmund seitens der Behörden erfasst würden, sei in Hamburg nichts geschehen, um für mehr Transparenz in der Szenerie zu sorgen. "Je offener mit dem Thema Sexarbeit umgegangen wird", untertreicht Mitrovic, "desto größer wären die Chancen, rechtliche und soziale Standards für die Frauen durchzusetzen."

Dabei seien die Rahmenbedingungen die gleichen wie im Jahr 2002: Rund 1,2 Millionen Männer bundesweit nehmen pro Nacht sexuelle Dienstleistungen in Anspruch. In Hamburg arbeiten nach Polizeiangaben mindestens 2.500 Frauen im Sexgewerbe; Beratungsstellen gehen sogar von 5.000 Prostituierten in der Stadt aus.

Mitrovic plädiert im Konfliktfall für einen Anwohner-Dialog: Wenn in Erdgeschosswohnungen sozusagen hinter dem Kinderzimmer-Fenster der potenzielle Freier gekobert werde, sei das sicherlich ein Problem, sagt sie. In der Regel sorgten aber die Kunden selbst für Beschwerden, sagt die Wissenschaftlerin aus St. Georg. "Ich mag auch keine grölenden Männer, aber deswegen werden nicht alle Kneipen geschlossen."

Auch die regierenden Grünen sind sich beim Thema Sexarbeit uneins. Während die frauenpolitische Sprecherin Nehabat Güclü die Aufhebung aller Sperrbezirke fordert, hat sich die GAL im Bezirk Mitte gegen die Ansiedelung weiterer Sexbetriebe ausgesprochen. "Kriminalisierung von Prostitution durch Sperrgebietsverordnungen ist kontraproduktiv", kontert wiederum die grüne Innenpolitikerin Antje Möller. "Bezirklich mag man das ja befürworten", sagt Möller, "aus innenpolitischer Sicht ist das aber falsch."

Auch die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kersten Artus, hält Sperrgebiete für "völligen Quark" und nennt Bezirksamtsleiter Schreibers Forderung Populismus: "Hamburg braucht Bordelle. Sexarbeit zu tabuisieren wäre eine unglaubliche Doppelmoral."



DER JOB

Im Jahr 2002 hat die rot-grüne Bundesregierung per Gesetz die Prostitution legalisiert. Seitdem können Frauen und Männer, die gewerbsmäßig dem horizontalen Gewerbe nachgehen, sich sozial-, arbeitslosen- und krankenversichern lassen. Gleichzeitig sind die Strafgesetze verändert worden: Sex-Arbeit in einem angemessenen Umfeld ist nun nicht mehr strafbar - und über sexuelle Dienstleistungen getroffene Vereinbarungen (etwa zur Bezahlung) können eingeklagt werden.

KVA
http://www.taz.de/regional/nord/hamburg ... a85754dfb6





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Beitrag von nina777 »

27. Januar 2009

Rotlicht: Anordnung des Bezirksamtsleiters

Meldepflicht für Großbordelle

Von Matthias Rebaschus

Der Bordell-Streit in den Bezirken hat zu einer ersten Konsequenz geführt. Markus Schreiber, Chef des Bezirksamts Mitte, hat angeordnet, dass Bauvorhaben von großer Tragweite - wie Bordelle - in Zukunft dem Bau-Ausschuss und dem Amtsleiter mitgeteilt werden. Schreiber reagiert damit auf die Kritik, dass sein Amt einem Großbordell an der Süderstraße sofort ein OK erteilt hat. "Es war ein normaler Verwaltungsvorgang: Die Bauprüfabteilung erteilte einen positiven Vorbescheid, weil der Antrag dem Baurecht entsprach, ohne andere zu informieren", sagt Schreiber. Es sei nicht zu erkennen gewesen, welche Tragweite das Projekt habe. Schreiber: "Hinterher ist man immer schlauer."

Es geht um einen geplanten "Sauna-Klub" an der Süderstraße 236/238. In dem Gewerbegebiet in Hamm-Süd wird eine ehemalige Lagerhalle zu einem Großbordell für mehr als 100 Frauen umgebaut. Heftigen Protest gibt es von den Anwohnern des nahe gelegenen Osterbrookviertels. Nun protestiert die CDU-Fraktion in Mitte, weil das Bezirksparlament bei der "Bordell-Entscheidung übergangen wurde". Der Hammer Bezirksabgeordnete und stellvertretende Fraktionschef Christoph de Vries (34) sagt: "Wir sind bestürzt darüber, dass das Bezirksamt mit der Erteilung des Vorbescheids für den Sauna-Klub juristisch Fakten geschaffen hat, sodass die Bezirkspolitik jeder politischen Handhabe beraubt war, um noch Einfluss im Sinne der Anwohner nehmen zu können." Es mache betroffen, dass weder das Bauamt noch der Bezirkschef die Ansiedlung des größten Bordells Hamburgs "scheinbar nicht als Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung angesehen hat".

Die Bezirks-CDU wirft dem Amt weiter vor, gegen Paragraf 19 der Bezirksverfassung verstoßen zu haben, denn der Bau sei eine "Angelegenheit von herausragendem Gewicht". Christoph de Vries: "Die öffentliche Diskussion und die begründeten Ängste der Anwohner aus dem Osterbrookviertel beweisen eindrucksvoll, dass das Sechs-Millionen-Bordell in der Süderstraße selbstverständlich von größtem öffentlichen Interesse ist." Nun bestehe aufgrund der fehlenden Information für die Mitglieder der Bezirksversammlung keine Möglichkeit mehr, zum Beispiel durch Erwirken einer Veränderungssperre die Nutzung der Hallen als Groß-Bordell zu verhindern. Das sei der eigentliche Skandal. De Vries: "Den mehr als 800 Unterzeichnern aus dem Osterbrookviertel gegen den Mega-Puff wäre weit mehr geholfen gewesen, wenn Herr Schreiber frühzeitig tätig geworden wäre, als noch die Möglichkeit einer Einflussnahme bestand."

http://www.abendblatt.de/daten/2009/01/27/1025235.html
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JayCynic
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Beitrag von JayCynic »

Gibt es in Hamburg eigentlich auch Initiativen für einen vernünftigen Umgang, gegen die moralinsauren Populisten? Wen kann man unterstützen?
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Marc of Frankfurt
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Vorbildliches Medien-Interview

Beitrag von Marc of Frankfurt »

@JayCynic. Ja zum Beispiel hier:


ARCHIV: ROTLICHT-EXPERTIN

Hure: Ein Job fast wie jeder andere


THOMAS HIRSCHBIEGEL, STEPHANIE LAMPRECHT


Veronica Munk dürfte DIE Expertin für Prostitution oder "Sexarbeit", wie sie es nennt, sein: Seit 1993 kümmert sie sich im Rahmen eines EU-Projekts und Amnesty for Women um ausländische Prostituierte in Hamburg. Die MOPO sprach mit der 58-jährigen Brasilianerin.

MOPO: Frau Munk, wie viele Frauen werden eigentlich zur Prostitution gezwungen?

Veronica Munk: Laut Polizei sind 10 Prozent von Frauenhandel betroffen.

MOPO: Also ist Gewalt die Ausnahme?

Munk: Ja. Prostitution wird stigmatisiert und diskriminiert. Sie sollte aber als Arbeit gesehen werden. Prostitution ist ein Menschenrecht!

MOPO: Wie bitte?

Munk: Es ist ein Recht, sich dafür zu entscheiden.

MOPO: Aber werden nicht doch viele Frauen ausgebeutet?

Munk: Es gibt natürlich unterschiedlichste Abhängigkeitsverhältnisse. Viele brauchen Hilfe bei der Migration, bei der Suche nach einem Appartement. Sie sind abhängig von Dritten. Aber es muss nicht unbedingt Zuhälterei sein.

MOPO: Sollte Prostitution als Beruf anerkannt werden?

Munk: In Holland ist das so. Fakt ist: Es ist eine sexuelle Dienstleistung. Und für die sollte man werben dürfen. Das ist in Deutschland nämlich verboten.

MOPO: Wie viele Frauen gehen in Hamburg der Prostitution nach?

Munk: Laut Polizei etwa 2500. Wir glauben, es sind ein bisschen mehr, weil es auch sehr viele Frauen gibt, die das nur nebenbei machen.

MOPO: Wie viele Migrantinnen sind darunter?

Munk: Etwa 60 Prozent der Frauen. Bei den Männern sind es sogar 70 bis 80 Prozent. Unter Transsexuellen sogar 80 bis 90 Prozent.

MOPO: Wo liegen die Probleme der Sexarbeiterinnen, wie Sie sie nennen?

Munk: Ihre rechtliche Situation. Haben sie einen legalen Status oder nicht? Davon hängen ihre Lebensbedingungen ab.

MOPO: Wie viele arbeiten legal, wie viele illegal?

Munk: Das kann man nur schätzen. Menschen, die Sexarbeit machen, sind sehr mobil, wechseln die Appartements, oft sogar die Stadt.

MOPO: Freiwillig?

Munk: Die meisten Frauen sind freiwillig hier. Ihr Ursprung ist die Migration. Prostitution ist eine Konsequenz des Migrationsprozesses. Wenn sich Frauen entscheiden, ihr Land zu verlassen, wissen viele, dass sie in der Prostitution arbeiten werden. Viele haben schon in ihrer Heimat in der Prostitution gearbeitet. Hier haben sie nicht viele Alternativen. Sie können als Putzfrau arbeiten, als Kindermädchen oder in der Altenpflege. Viele bevorzugen die Sexarbeit, weil das in einer kurzen Zeit mehr Geld bringt. Das ist das große Ziel der meisten. Sie wollen sich oder ihren Familien in der Heimat eine Zukunft aufbauen.

MOPO: Und wie oft wird dieser Traum wahr?

Munk: Einige sind erfolgreich, andere weniger. Das ist wie in jedem anderen Beruf auch. Viele, vor allem aus EU-Ländern, arbeiten hier ein paar Wochen oder Monate und gehen zurück in ein bürgerliches Leben als Hausfrau oder Studentin. Für eine Frau aus Thailand oder Nigeria ist das natürlich schwieriger.

MOPO: In Hamburg wird aktuell über Großbordelle diskutiert. Ihr Standpunkt?

Munk: Ich bin prinzipiell dafür. Wenn so ein Bordell transparent funktioniert ist es für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber gut.

MOPO: Anwohner haben Befürchtungen.

Munk: Ich glaube, es ist vor allem eine moralische Diskussion. Prostitution sollte aber sachlich diskutiert werden. Ich sehe die Probleme nicht. Die Frauen wollen keinen Ärger und die Freier auch nicht. Die wollen Diskretion. Prostitution ist Dienstleistung

MOPO: Wie jede andere auch?

Munk: Nein, aber sie ist eine Realität. Prostitution wird es immer geben. Je mehr Repression es gibt, umso schlechter ist die Situation der Frauen. Sie verstecken sich und geraten in Abhängigkeiten. Prostitution muss aus dem Grau-Bereich raus und anerkannt werden.

MOPO: Nun hat es rund um Bordelle in Hamburg Schießereien und Gewalt gegeben.

Munk: Das gibt es überall. Aber die meisten Frauen, egal ob Deutsche oder Migrantinnen, arbeiten selbstständig. Gewalt ist nicht die Regel.

MOPO: Wie viele Männer gehen der Prostitution nach?

Munk: Etwa sechs bis sieben Prozent sind Männer, drei bis vier Prozent Transvestiten.





Zehn Gebote für Freier

Bei ihren Milieu-Besuchen verteilt Veronica Munk auch eine Postkarte. Sie ist Teil der Aktion "freiersein" www.freiERsein.de , von Sozialbehörde, Aids-Hilfe und Amnesty for Women. Unter dem Motto "FairPlay" heißt es: "Sex mit Prostituierten wird Dir mehr Spaß bereiten, wenn du Folgendes beachtest":
  1. Höflichkeit, Respekt und ein sauberes Äußeres öffnet Dir jede Tür. Und nicht nur die.
  2. Alkohol nimmt Dir zwar die Hemmungen, gefährdet aber auch Dein Stehvermögen. Deshalb: Weniger kommt wirklich besser.
  3. Ein Mann steht zu seinem Wort. Führ klare Verhandlungen und halte Dich an Deine Verabredungen und Preisabsprachen. Das erspart Dir Enttäuschungen.
  4. Nein heißt Nein. Zungenküsse zum Beispiel sind meistens nicht erwünscht. Jedes Geschäft hat seine Grenzen.
  5. Gummi oder Gummi - Du hast die Wahl. Schwarz, grün, blau, gerippt oder genoppt - ganz egal. Nur ohne ist völlig daneben.
  6. Bei Verdacht auf Zwang oder Gewalt - was tun? Spiel nicht den Helden. Unter www.freier sein.de findest Du Beratungsstellen.
  7. Geschäft ist Geschäft. Und das hat mit Liebe nichts zu tun - auch wenn es noch so schön war. Also: bleib cool und auf dem Teppich.
  8. Leistungsdruck braucht kein Mann. Manchmal klappt's eben nicht. Macht nichts. Entspann Dich oder versuch's vielleicht bei einer anderen Adresse.
  9. Hier gibt es keine Geld-zurück-Garantie. Wenn Du unzufrieden bist, sprich es an. Sei clever und bleib gelassen. Verlang auf keinen Fall Dein Geld zurück.
  10. Nachbarn schätzen ihren Schlaf und sind nicht wirklich an Deinen sexuellen Erfahrungen interessiert. Ehrlich.



Info:
Zur Person

Veronica Munk (58) ist in Rio de Janeiro geboren, hat Grafik-Design und Soziologie studiert. Nach langjähriger Tätigkeit als Grafikerin und Journalistin übernahm sie 1993 das EU-Projekt "Tampep" www.tampep.eu . Sie forscht über die Bedingungen ausländischer "Sexarbeiterinnen", berät sie medizinisch und rechtlich.





Prostitution in Hamburg

Etwa 2500 Frauen gehen in Hamburg der Prostitution nach. Mindestens 80 Prozent der Frauen arbeiten in Bordellen und "Modell-Wohnungen". Einen zu bestimmten Zeiten "erlaubten" Straßenstrich gibt es auf St. Pauli. Hier stehen etwa 300 Frauen. In St. Georg ist Straßenprostitution verboten. Trotzdem gehen hier viele Frauen aus Bulgarien und Rumänien und deutsche Drogenabhängige auf den Strich. An der Süderstraße gibt es den Autostrich.





Zitat:
"Prostitution muss man sachlich diskutieren - nicht moralisch " Veronica Munk





Ressort: HH Hamburg

Original mit Kommentaren:
http://archiv.mopo.de/archiv/2009/20090 ... ndere.html





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nina777
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Beitrag von nina777 »

25.02.2009
Wandsbek: Bezirksamt beanstandet "nicht rechtmäßige Teile"
des Beschlusses gegen Baugenehmigung

Bordell-Affäre - CDU will eigenen Antrag zurücknehmen


Der Streit um die Ansiedlung eines Bordells mit 15 Zimmern an der Angerburger Straße in Wandsbek nimmt eine überraschende Wende: Die CDU-Fraktion will einen am 5. Januar in einer Sondersitzung der Bezirksversammlung beschlossenen Antrag, mit dem eine Baugenehmigung für das Etablissement verhindert werden sollte, in der morgigen Sitzung teilweise wieder zurücknehmen - ein entsprechender Antrag steht auf der Tagesordnung. Dazu CDU-Fraktionschef Eckard Graage: "Wir haben festgestellt, das Teile unseres Beschlusses nicht rechtmäßig sind. Das hatte die Bezirksamtsleitung zu Recht beanstandet."

Das Bezirksamt will nun in den nächsten Tagen über eine Nutzungsgenehmigung für das Bordell an der Angerburger Straße entscheiden - es ist davon auszugehen, dass diese erteilt wird. Wie berichtet, hatte die Bezirksversammlung am 5. Januar auf Antrag der CDU mit großer Mehrheit unter anderem die Bezirksamtsleitung aufgefordert, den Bauantrag "Bordell Angerburger Straße" abzulehnen, da es sich um eine Vergnügungsstätte gemäß Baunutzungsverordnung handele. Diese seien im Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29 ausgeschlossen. Außerdem sollte laut CDU-Antrag der bereits im September 2008 durch das Bezirksamt erteilte Vorbescheid für das geplante Bordell widerrufen werden. All diese Beschlüsse wurden durch die Bezirksamtsleitung beanstandet und sollen morgen zurückgenommen werden. Allerdings wird nicht die gesamte CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen. Dabei handelt es sich nach Abendblatt-Informationen um vier Abgeordnete, einer davon sagte: "Wir können es nicht mit unserem Gewissen vereinbaren, den Antrag vom 5. Januar wieder zurückzunehmen. Damit würde auch der Wille der Bürger missachtet, die sich gegen das Bordell ausgesprochen habe." Wie berichtet, hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet, die bereits mehr als 2000 Unterschriften gegen die Bordellpläne gesammelt hat.

Sollten die vier CDU-Abgeordneten sich nicht doch noch umstimmen lassen, hat die Koalition aus CDU/FDP bei der Abstimmung in der Bezirksversammlung Wandsbek keine Mehrheit und wäre auf Stimmen der Opposition angewiesen.

http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/25/1062369.html
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