Fragen zur Umsatzsteuer

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Benutzeravatar
Freya
interessiert
interessiert
Beiträge: 5
Registriert: 03.02.2009, 10:10
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Freya »

Hallo zusammen,

ich habe da mal ne Frage. Also ich verstehe das mit der Umsatzsteuer nicht so richtig. Da die Umsatzsteuer aber einen großen Teil der Einnahmen ausmachen würde, ist es für mich wichtig vorher zu erfahren, ob ich verpflichtet bin diese abzuführen.

Angenommen ich würde 2600 Euro im Monat einnehmen, hätte aber dagegen 1200 Euro Eigene Kosten (Eintritt Saunaclub 800 Euro + 400 Euro Anfahrtskosten)
Auf was muß ich nun Umsatzsteuer zahlen?

Auf die 2600 Euro Einnahmen, oder auf die 1400 Euro die mir bleiben nach Abzug der Unkosten?

Gruß
Freya

Benutzeravatar
annainga
PlatinStern
PlatinStern
Beiträge: 3836
Registriert: 01.02.2007, 22:33
Wohnort: nrw
Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn

Beitrag von annainga »

hallo @freya,

es geht um deinen jährlichen Umsatz. liegt dieser unter 17.500 € im Jahr, dann ist es umsatzsteuerfrei.

sind 2600 € dein Durchschnittsumsatz und du machst ca. 2600 € x 12 = 31.200 € Umsatz im Jahr, musst du auf diese 31.200 € Umsatzsteuer zahlen, also ca. 6000 €.

willst du Kleinunternehmer sein, weil du sagst, es lohne sich für dich nicht, sobald du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du versuchen, deinen Umsatz so anzupeilen, dass du unter der Grenze bleibst.

ist vermutlich schwierig, wenn du so hohe Kosten hast.

meiner meinung nach ist die kleinunternehmerregelung und die "Umsatzsteuerfalle" in die man tappen kann, schlecht durchdacht.

leider gibt es keinen Betrag wie bei der Einkommenssteuer, der unangetastet bleibt.

geht es um deine Steuererklärung für 2008 oder für das laufende Jahr?

lg, annainga

Benutzeravatar
annainga
PlatinStern
PlatinStern
Beiträge: 3836
Registriert: 01.02.2007, 22:33
Wohnort: nrw
Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn

RE: Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 1

Beitrag von annainga »

ach ja, ich vergaß eines:

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.

im grunde ist das steuerrecht zu kompliziert, um deine frage eindeutig zu beantworten, weil es so viele dinge drumherum gibt, die wichtig sind.

am besten, liest du dir den ganzen thread in ruhe durch und bei fragen kannst du mich gern per pn kontaktieren zum tel-nummern tauschen .....

lg, annainga

Benutzeravatar
Freya
interessiert
interessiert
Beiträge: 5
Registriert: 03.02.2009, 10:10
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Freya »

Danke für die Antwort, aber da bleiben Fragen ohne Ende offen.

habe gerade versucht dir eine PN zu schicken, funktioniert aus irgendeinem Grund nicht.
Würde gerne mehr erfahren, evtl. auch telefonisch.
Vilelleicht versuchst du mich mal per PN anzuschreiben

Benutzeravatar
annainga
PlatinStern
PlatinStern
Beiträge: 3836
Registriert: 01.02.2007, 22:33
Wohnort: nrw
Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn

Beitrag von annainga »

deine pn habe ich erhalten @freya und geantwortet :-)

lg, annainga

Benutzeravatar
certik
Vertrauensperson
Vertrauensperson
Beiträge: 1152
Registriert: 12.01.2007, 20:05
Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug

Beitrag von certik »

Freya hat geschrieben:...Angenommen ich würde 2600 Euro im Monat einnehmen, hätte aber dagegen 1200 Euro Eigene Kosten (Eintritt Saunaclub 800 Euro + 400 Euro Anfahrtskosten)
Auf was muß ich nun Umsatzsteuer zahlen?

Auf die 2600 Euro Einnahmen, oder auf die 1400 Euro die mir bleiben nach Abzug der Unkosten?...

Hallo Freya,

ich habe Dein Posting abgetrennt und in einen separaten Thread verschoben.
nach Deiner Beispielrechnung hättest Du einen jährlichen Umsatz von 31.200€. Darin wären 4.981€ Umsatzsteuer enthalten.
Davon kannst Du die von Dir bezahlte Mehrwertsteuer, die Du
a) belegen kannst (es muss also eine Rechnung/Quittung vorhanden sein) und
b) die ursächlich durch den Job entstanden ist
abziehen.
Wenn in Eintritt und Anfahrtskosten jeweils 19% enthalten sind, wären das im Jahr Unkosten von 16.800€, darin enthaltene Vorsteuer: 2.682€.
Du müsstest dann 2.299€ im Jahr an Umsatzsteuer bezahlen.

Ich denke aber, dass Du noch weitere Unkosten hast, die direkt mit dem Job zu tun haben, z. B. Kondome, Spielzeug, Arbeitskleidung - auch die darin enthaltene Mehrwertsteuer kannst Du als Vorsteuer abziehen.

LG certik

PS: Wenn Du ganz spezielle Fragen hast, die die Allgemeinheit nicht interessieren werden, kannst Du Dich gerne per PM an mich wenden.

* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Benutzeravatar
Freya
interessiert
interessiert
Beiträge: 5
Registriert: 03.02.2009, 10:10
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Freya »

Um es mal etwas kniffeliger zu machen habe ich gleich noch eine Frage.

Angenommen ich habe schon eine andere Freiberufliche Tätigkeit auf die ich Umsatzsteuerpflichtig bin. Könnte ich dann eine weitere Freiberufliche Tätigkeit als SW beim Finanzamt anmelden und diese Umsatzsteuer befreien lassen?

Oder mal generell, wenn ich mein jetziges Gewerbe abmelde auf das ich Umsatzsteuerpflichtig war und ein neues Gewerbe als SW anmelde, kann ich dann das neues Gewerbe Umsatzsteuer befreien lassen?

Gruß
freya

Benutzeravatar
certik
Vertrauensperson
Vertrauensperson
Beiträge: 1152
Registriert: 12.01.2007, 20:05
Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn

Beitrag von certik »

Freya hat geschrieben:...Angenommen ich habe schon eine andere Freiberufliche Tätigkeit auf die ich Umsatzsteuerpflichtig bin. Könnte ich dann eine weitere Freiberufliche Tätigkeit als SW beim Finanzamt anmelden und diese Umsatzsteuer befreien lassen?...


Das geht nicht. Finde ich aber durchaus verständlich, denn ansonsten könnte z. B. ein Friseur je ein Gewerbe für Haare waschen, Haare schneiden, Haare föhnen, etc. anmelden und würde jeweils unter die 17.500€ fallen, obwohl er insgesamt deutlich mehr an Umsatz hat.

Freya hat geschrieben:...Oder mal generell, wenn ich mein jetziges Gewerbe abmelde auf das ich Umsatzsteuerpflichtig war und ein neues Gewerbe als SW anmelde, kann ich dann das neues Gewerbe Umsatzsteuer befreien lassen?...


Die Kleinunternehmerregelung (also nicht KleinunternehmeNS!) bezieht sich auf Deine insgesamt erzielten Umsätze.
Du musst (und darfst auch nicht!) also gar kein Gewerbe abmelde, sofern Du es weiter betreibst.
Wenn Du z.B. folgende jährliche Umsätze hast
2006 Gewerbe A 60.000
2007 Gewerbe A 10.000 + Gewerbe B 5.000
kannst Du für 2008 die Kleinunternehmerregelung geltend machen, sofern der jährliche Gesamtumsatz nicht über 50.000 liegen wird.
Das sind die beiden entscheidenden Grössen:
Umsatz im Vorjahr unter 17.500
Umsatz im laufenden Jahr unter 50.000.
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst Du auf Deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen!

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Benutzeravatar
Freya
interessiert
interessiert
Beiträge: 5
Registriert: 03.02.2009, 10:10
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Freya »

Hallo Certik,

hatte dir nochmal per PN geschrieben, aber aus was weiß ich für einem Grund, hängt diese PN nun in meinem Postausgang fest irgendwie... wie geht denn das?

Gruß
Freya

Benutzeravatar
certik
Vertrauensperson
Vertrauensperson
Beiträge: 1152
Registriert: 12.01.2007, 20:05
Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn

RE: Fragen zur Umsatzsteuer

Beitrag von certik »

Hallo Freya,

PM bleiben immer so lange im Postausgang, bis sie gelesen wurden.
Ich bin zwar meist eingeloggt, aber trotzdem nicht immer am PC...
Habe Dir schon geantwortet.

LG certik

PS: wie wäre es mit einer kleinen Vorstellung Deiner Person in
diesem Bereich?
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *