"Operationszwang" bei Transpersonen in Österreich

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Zwerg
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"Operationszwang" bei Transpersonen in Österreich

Beitrag von Zwerg »

"Operationszwang" bei Transpersonen: VfGH überträgt Fall an VwGH
Verfassungsgerichtshof lehnt Beschwerde einer Antragstellerin auf rechtliche Anerkennung ab - Lambda sieht Menschenrechtsverletzung: "Bloßstellend und oft erniedrigend"


Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde einer Antragstellerin, die als Mann geboren und nach Hormontherapien sowie kosmetischen Maßnahmen als Frau anerkannt werden will, an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) übertragen. Hintergrund ist die Frage, ob Transsexuelle nur nach einer operativen Geschlechtsumwandlung ihr neues Geschlecht auch rechtlich, also etwa in Personaldokumenten, anerkennen lassen können.

"Keine Frage des VfGH, sondern des Verwaltungsgerichtshofs"

Der Sprecher des Verfassungsgerichtshofs Christian Neuwirth erklärte, die Frage, wie weit geschlechtskorrigierende Maßnahmen gehen und ob der Beschwerdeführer dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen sei, "ist keine Frage des VfGH, sondern des Verwaltungsgerichtshofs". Deshalb habe man beschlossen, die Beschwerde abzulehnen und dem VwGH zu übertragen. Konkret heißt es in dem VfGH-Beschluss: "Die spezifischen verfassungsrechtlichen Überlegungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Frage, ob die beschwerdeführende Partei nach der Vornahme geschlechtskorrigierender Maßnahmen bereits dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen ist, nicht anzustellen."

"Operationszwang" nicht mehr Stand der Wissenschaft

Lambda, die Bürgerorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kritisierte, dass der "Operationszwang" - also das Abhängigmachen des Geschlechtswechsels von einer genitalverändernden Operation - heute überholt und nicht mehr Stand der Wissenschaft sei. Im Gegenteil werde der Operationszwang als Menschenrechtsverletzung angesehen. In einer Aussendung von Lambda heißt es: "Die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof wurde als Mann geboren und lebt, nach Hormontherapien und kosmetischen Maßnahmen, bereits seit Jahren sozial integriert als Frau. Dennoch wird ihr die Annahme eines weiblichen Vornamens verwehrt und erhält sie keine Dokumente, die ihrem gelebten Geschlecht und ihrem äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Das Vorzeigen aller für das Alltagsleben wichtigen Dokumente wie Reisepass, Meldezettel oder Geburtsurkunde offenbaren ihre Transsexualität und zwingen sie regelmäßig zum bloßstellenden und oft erniedrigenden Outing."

Mehr erwartet

Eine genitalverändernde Operation könne "die Antragstellerin jedoch nicht durchführen, weil der damit verbundene langdauernde Krankenstand bei ihrer leitenden Funktion in der Privatwirtschaft mit Sicherheit mit der Beendigung ihres Dienstverhältnisses verbunden wäre". Jedenfalls hätte sich Lambda vom VfGH mehr erwartet, "nachdem der Verfassungsgerichtshof vor zwei Jahren den Scheidungszwang gekippt hat", heißt es. (APA)

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Zwerg
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Nicht Transsexuelle sind krank, sondern deren Klassifikation

Beitrag von Zwerg »

"Nicht Transsexuelle sind krank, sondern deren Klassifikation"
Monique Justl muss vor dem VfGH für einen weiblichen Vornamen kämpfen, weil sie nicht genitalanpassend operiert ist

Sie fordert damit auch eine Ausweitung der persönlichen Freiheiten für alle StaatsbürgerInnen.


Monique Justl: "Das soziale Geschlecht soll als Kriterium für die volle rechtliche Anerkennung von Transpersonen gelten."

Monique Justl kämpft dagegen, dass erwachsene Personen ihren Namen nicht selbst aussuchen dürfen. So banal dies klingt, so groß sind die Hürden, die einem solchen Vorhaben in Österreich im Weg stehen: Sie ist als Mann geboren und bekennt sich zu ihrer "Trans-Identität", also dem Bedürfnis, sich der gegengeschlechtlichen Identität - in ihrem Fall einer Frau - anzugleichen. Den Kampf mit den Behörden hat sie bisher erfolglos geführt. Grund der verneinenden Haltung in der Verwaltung: Monique Justl fehlt die "geschlechtsanpassende Operation", die die Verwaltungsbehörden aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums zur Anerkennung als Frau verlangen. Als Frau mit einem "kleinen Geheimnis" steht es ihr nicht zu, einen weiblichen ersten Vornamen zu führen, so der ideologische Hintergrund. So heißt sie offiziell immer noch Toni Monique Justl.

Aus diesem Grund hat die Juristin nun zwei Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof vorgelegt: Eine in Bezug auf das Namensrecht und die andere bezüglich des Geburtenbucheintrags. Im Gespräch mit dieStandard.at äußert sich die Angestellte des Verteidigungsministeriums fest davon überzeugt, dass sie Recht bekommt, denn die Regelungen entsprechen nicht der internationalen Klassifikation von Transsexualismus und sie sind außerdem verfassungswidrig, so die ehemalige Berufsoffizierin. Zeit, sich die rechtliche und soziale Situation von Transsexuellen in Österreich genauer anzusehen.

Definition und Regelung

Transsexualität wird international als Krankheit definiert (ICD 10 F64.0), wobei Schätzungen zufolge bis zu einem Prozent der Gesamtbevölkerung an einer solchen "Persönlichkeitsstörung" leidet. Neben der Bezeichnung "Transsexualismus" ist den meisten Transpersonen oder Transidenten auch die Kategorisierung ihrer Bedürfnisse als Krankheit ein Dorn im Auge: "Die Klassifikation ist krank, aber nicht die Person, die zum Gegengeschlecht tendiert", so Justl. Betroffene in Österreich müssen ein streng definiertes medizinisches und psychotherapeutisches Programm befolgen, wenn sie einen Wechsel ins Gegengeschlecht anstreben. Vor dem letzten Schritt, der Operation, gilt es einen Alltagstest zu bestehen, in dem der/die Betroffene bereits ein bis zwei Jahre im Wunschgeschlecht lebt - wohlgemerkt ohne Namensänderung. Zur vollständigen Anerkennung braucht es dann noch die geschlechtsanpassende Operation, die gleichzeitig auch die Voraussetzung für die Personenstands- und Namensänderungen ist.

"Verstümmelung"

In diesen Operationen werden bei Frau zu Mann Transpersonen Gebärmutter und Eileiter entfernt, die Formung eines Penoids ist jedoch nicht unbedingt gefordert. Bei Mann zu Frau Transpersonen wird hingegen die Entfernung des Penis, der Hoden und der Samenleiter sowie das Einsetzen einer Neovagina gefordert. Abgesehen von der Ungleichbehandlung bei den unterschiedlichen Operationen sind es die "verstümmelnden" Aspekte dieser OPs, die Justl kritisiert: "Der Eingriff ist brutal und hat höchstes Komplikationspotential. Oftmals kommt es dabei zur Verkürzung der Harnwege, und dann bleibt fraglich, wie es um die Orgasmusfähigkeit bestellt ist." Hinzu kommt die Sterilisation, die die OP bewirkt. Doch diese Eingriffe müssten nicht sein, wenn es politisch erlaubt wäre, auch mit den primären Geschlechtsorganen des Gegengeschlechts als Frau oder als Mann rechtlich anerkannt zu werden.

Erster Erlass bereits aufgehoben

Bizarrer Hintergrund von Justls Beschwerde ist, dass bereits 2006 erfolgreich Beschwerde gegen den "Transsexuellen-Erlass" beim Verfassungsgerichtshof geführt wurde. Das Gericht entschied damals, dass der Erlass, der ebenso den Zwang zur OP vorschrieb, u.a. wegen Formfehlern aufgehoben werden müsse, schließlich handelte es sich bei dem verwaltungsinternen "Erlass" in Wirklichkeit um eine Verordnung. Der Unterschied besteht darin, dass eine Verordnung alle BürgerInnen betrifft und deshalb auch "gehörig kundgemacht werden muss", wie das Gesetz vorschreibt. Wenige Monate nach Aufhebung des Erlasses verabschiedete der damalige Innenminister Günther Platter im Jänner 2007 jedoch wieder einen Erlass, der den Behörden erneut vorschreibt, eine Geburtenbuchänderung nur dann durchzuführen, wenn von den Betroffenen geschlechtsanpassende Operationen nachgewiesen werden können. Ganz offensichtlich war es also der politische Wille der damals Verantwortlichen, Transpersonen stark einschränkende Grenzen aufzuerlegen, wohl wissend, dass das eigene Handeln nicht verfassungskonform ist.

Nicht vereinbar mit Klassifikation

Nicht nur aufgrund der bereits einmal erfolgreichen Beschwerde ist Justl wegen ihrer Unternehmung vor Gericht zuversichtlich. Mit ihrer Beschwerde will sie auch aufzeigen, dass die Verwaltungspraxis nicht der internationalen Definition zu Transsexualität entspricht: "Darin wird zwar festgehalten, dass Transsexuelle 'in der Regel' auch körperanpassende Maßnahmen zur Erreichung ihres Ziels anwenden, aber es ist erstens nicht von einer Operation die Rede und zweitens wird sie als freie Entscheidung definiert." Vor allem letzteres ist der Aktivistin ein großes Anliegen: "Ich spreche mich natürlich nicht grundsätzlich gegen die Operation aus, denn für viele Betroffene ist die anpassende OP tatsächlich eine Erlösung. Wogegen ich mich aber wehre, ist der OP-Zwang für Transidente, wenn sie in ihrer neuen Identität volle rechtliche Anerkennung anstreben."

Anhand der Regelung für Transsexuelle wird deutlich, wie biologistisch in diesem Bereich Geschlecht definiert wird. Doch wie Justl betont, macht auch eine geschlechtsanpassende Operation aus ihr noch lange keine "biologische Frau": "Es fehlen weiterhin Gebärmutter, Uterus, Keimdrüsen. Insofern ist es auch ein Mythos von Geschlechtsumwandlung zu sprechen - die gibt es ganz einfach nicht." Wofür Justl kämpft ist die Anerkennung des "sozialen Geschlechts" als ausschlaggebendes Kriterium für den Geburtenbuchvermerk. Eine Annäherung an das soziale Geschlecht könne weiterhin durch psychotherapeutische Befunde nachgewiesen werden, betont Justl - auch zum Schutz der Betroffenen selbst.

Namen mit Geschlecht

Wo sie jedoch jegliche Regulierung ablehnt, ist der Bereich des Namensrechts. Hier ist derzeit vorgeschrieben, dass Vornamen nur nach Geschlechtszugehörigkeit (welche wiederum im Geburtenbuch vermerkt ist) vergeben werden können. Die Argumentation von Justls Beschwerde lautet hier, dass die Zuordnung von Vornamen nach Geschlecht zeitlichen und örtlichen Gepflogenheiten unterworfen ist, und deshalb keine eindeutige Verbindung zwischen Namen und Geschlecht behauptet werden kann: "Der Name Andrea ist im deutschsprachigen Raum weiblich besetzt, im Italienischen männlich. Welches Geschlecht hat der Name also?" Mit ihrer Beschwerde will sie erreichen, dass alle Individuen ihre Namen ohne Einschränkung selbst wählen können und dass darüber hinaus die Änderung des Vornamens nicht nur einmal in zehn Jahren erlaubt ist.

Justl will ihre rechtlichen Anliegen, die etwa auch von der Interessensgemeinschaft für Transpersonen "transX" geteilt werden, in einem größeren politischen Kontext verstanden wissen. Tatsächlich würde es viele unüberprüfte Annahmen über Transpersonen und deren Bedürfnisse geben. Dazu gehört auch der Wunsch nach einer Operation. Laut Justl, die auch als Lebens- und Sozialberaterin vor allem für transidente Personen tätig ist, leben etwa 50 Prozent der Betroffenen ohne Operation. Der Drang mancher Transpersonen zur OP resultiert für sie auch aus dem starken gesellschaftlichen Druck, dem Betroffene ausgesetzt sind. Eine Operation markiert in diesem Kontext den Zeitpunkt, an dem Betroffene eindeutig entweder dem einen oder dem anderen Geschlecht zugeordnet werden. Diese eindeutige Zuordnung würde aber vor allem von der Gesellschaft und vorläufig auch noch von der Politik verlangt.

Trans-Avantgarde

In ihrer beraterischen Tätigkeit versucht Justl Betroffene auf einer individuellen Ebene zu stärken. Vor allem die oftmals stark vorhandene "Fremdbild-Abhängigkeit" bei Transpersonen sieht sie als Hindernis für Betroffene an, in einer transphoben Gesellschaft zu bestehen. Transpersonen sind der Gesellschaft suspekt, weil sie die herrschende Geschlechterordnung in Frage stellen. Justl dazu: "Wenn sich gemäß der Bundesverfassung Bund, Länder und Gemeinden zur Gleichstellung von Mann und Frau bekennen, wovor hat man dann solche Angst, eine Frau mit Penis oder einen Mann ohne einen solchen zu akzeptieren?" In ihrer therapeutischen wie auch aktivistischen Tätigkeit geht sie von dieser Gleichheitsperspektive aus. Und sie geht konform mit dem deutschen Psychotherapeuten Udo Rauchfleisch, für den transidente Personen auch "eine Avantgarde für freiere individuellere Lebensgestaltung" sind. (Ina Freudenschuß, dieStandard.at, 8.12.2008)

Weitere Informationen:

Website von Monique Dumont (Künstlername von Monique Justl)
inkl. Einsicht in den Beschwerdegang von Monique Justl
http://www.monique-dumont.at/
Studie zu Transpersonen am Österreichischen Arbeitsmarkt des Vereins Diskursiv
http://www.diskursiv.at/index.php?id=27
TransX - Verein für TransGender-Personen
http://transx.at/

http://diestandard.at/?url=/?id=1227288066818

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Beitrag von Aoife »

Na ja , das ist nun mal ein Thema, das endlos Diskussionsstoff bietet. Wobei leider aus Unkenntnis oder gar aus persönlichem Interesse die Grenzen verwischt werden.

So ist natürlich überhaupt nicht einzusehen, warum mündige Menschen nicht ihr Geschlecht seblbst bestimmen dürfen sollen und staatlicher Bevormundung unterworfen werden.

Aber die medizinische Definition der Transsexualität (F64.0) anzugreifen, weil es daneben noch jede Menge andere Formen von "Trans" gibt, dieser Schuß könnte nach hinten los gehen.

Transsexuelle im medizinischen Sinn brauchen die geschlechtsanpassende Operation (GA). Punkt. Wenn nun Namens- und Personenstandsänderung von staatlicher Seite auf solche 'medizinisch Transsexuelle' beschränkt wird, so ist es ja nur verständlich, dass andere Transpersonen, die diese Änderungen, jedoch keine GA brauchen, die Definition von ICD-10 F64.0 angreifen und behaupten, eine GA sei doch gar nicht nötig, sogar als zwangsweise Verstümmelung zu betrachten.

Und die Krankenkassen warten geradezu auf solche Aussagen, um denen, die die GA benötigen, vorzuhalten, dass andere das doch auch nicht brauchen.

Fazit: Ich halte es für absolut legitim, für die Möglichkeit einer wunschgemäßen Korrektur von Vornamen und Personenstand zu kämpfen. Nur finde ich, dieser Kampf darf nicht auf Kosten jener kleinen Minderheit im weiten Feld der Transpersonen, die die medizinischen Kriterien erfüllt und die GA braucht, ausgetragen werden. Die Forderung nach freier Namens- und Personenstandswahl hat mit F64.0 sachlich nicht das Geringste zu tun. Nur dass für diese Fälle bereits eine juristische Regelung (wie schlecht auch immer) existiert, gibt niemandem das Recht, mit ganz anderer Motivation auf diesen Zug aufzuspringen, um dann mit negativen Schlagworten wie "Verstümmelung" das Wenige bisher Erreichte zu gefährden.

Liebe Grüße, Eva
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Nik
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Beitrag von Nik »

Hallo zusammen ;o)

Ich bin ein FzM Transidenter junger Bursch .. habe alle Geschlechtsangleichenden Operationen hinter mir .. und für mich war es der richtige Schritt .. und mein Sexualleben könnte ich ohne Operationen heute noch nicht leben!!!

Wie oben erwähnt warten die KK`s doch auf solche aktionen!

Sehr zum leid von mir ... da ich nach deutschland Operieren ging und bis auf einen Bruchteil alles selbst bezahlen musste!

LG Nik

Hanna
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Beitrag von Hanna »

deshalb fordert die dgti auch daß deutsche TSG schlicht und einfach abzuschaffen!
Alle für F64 wesentlichen Änderungen kann man im Personenstandsgesetz unterbringen.

Bezüglich der Behandlung von F 64: glaube ich daß man differenzieren muß, einige leiden weil sie nicht im Zielgeschlecht leben können ohne Hormonterapie, andere speziell unter ihren falschen Geschlechtsorganen wieder andere wie ich wägen einfach Chancen und Risiken ab. Ich hätt auch viel lieber ne Vagina - aber nicht zu dem Preis/Risiko

@ Aoife
daß mit dem einfach frei wählen der mündigen Bürger halte ich trotzdem für problematisch! Ein Gutachten das Transidentität bescheinigt zur Vorlage bei den Behörden sollte schon sein!
Sonst könnte das Gesetz von der dt. Spaßpartei, von Ganoven zur Indentitätsänderung, von BorderlineMenschen usw. ausgenützt werden!

lg, Hanna

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Aoife
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Beitrag von Aoife »

F64.0 Transsexualismus

Definition

Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.

@Hanna

Zumindest der Wunsch nach chirurgischer ... Behandlung muß bestehen, sonst dürfte formal nicht F64.0 diagnostiziert werden.

Und da es eben auch manche gibt, die nur die hormonelle Behandlung wünschen, aber die Namensänderung brauchen, ist es schlecht, dass das in Deutschland über TSG geht und somit eine Gefälligkeitsfalschdiagnose verlangt.

Dein Vorschlag, das über PStG zu machen, ist sicher besser, aber dazu müßte das Gesetz grundlegend überarbeitet werden, weil dort kein Rechtsanspruch auf die Änderung verankert ist. Oder eben diese Dinge in einem Transgendergesetz festschreiben.
*Gutachten* ist so ein Problem, wer soll das machen? O.k., gibts in UK jetzt auch, da haben die Mediziner sich durchgesetzt, mir gefällt aber der ursprüngliche britische Gesetzentwurf besser, der vorsah, dass die Änderung in der Geburtsurkunde einzutragen ist, wenn die Person nachweislich 2 Jahre in der neuen Idendität gelebt hat. Damit wären doch auch deine Bedenken hinsichtlich Ganoven, Borderline u.ä. ausgeräumt?

Liebe Grüße, Eva
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Manu_E
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Beitrag von Manu_E »

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Aoife hat geschrieben:F64.0 Transsexualismus

Definition

Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.

@Hanna

Zumindest der Wunsch nach chirurgischer ... Behandlung muß bestehen, sonst dürfte formal nicht F64.0 diagnostiziert werden.

Und da es eben auch manche gibt, die nur die hormonelle Behandlung wünschen, aber die Namensänderung brauchen, ist es schlecht, dass das in Deutschland über TSG geht und somit eine Gefälligkeitsfalschdiagnose verlangt.

Dein Vorschlag, das über PStG zu machen, ist sicher besser, aber dazu müßte das Gesetz grundlegend überarbeitet werden, weil dort kein Rechtsanspruch auf die Änderung verankert ist. Oder eben diese Dinge in einem Transgendergesetz festschreiben.
*Gutachten* ist so ein Problem, wer soll das machen? O.k., gibts in UK jetzt auch, da haben die Mediziner sich durchgesetzt, mir gefällt aber der ursprüngliche britische Gesetzentwurf besser, der vorsah, dass die Änderung in der Geburtsurkunde einzutragen ist, wenn die Person nachweislich 2 Jahre in der neuen Idendität gelebt hat. Damit wären doch auch deine Bedenken hinsichtlich Ganoven, Borderline u.ä. ausgeräumt?

Liebe Grüße, Eva
Hallo Eva!

Bin neu hier und naturgemäß hab ich mal dieses Forum durchgelesen und muss dieser Aussage eigentlich direkt wiedersprechen auch wenn sie etwas zurückliegt.

Wenn man sich das Original und nicht die verkümmerten Übersetzungen des ICD 10 durchliest liest es sich etwas anders.:

F64.0 Transsexualism
A desire to live and be accepted as a member of the opposite sex, usually accompanied by a sense of discomfort with, or inappropriateness of, one's anatomic sex, and a wish to have surgery and hormonal treatment to make one's body as congruent as possible with one's preferred sex.
(Quelle: http://apps.who.int/classifications/app ... d10online/ )

Ich glaub das entscheidende Wort was hier fehlt in der deutschen, von dir verwendeten Übersetzung, ist "usually" also meistens.
Dadurch ergibt sich die Diskrepanz mit der dennoch möglicherweise richtigen Diagnose von F64.0 und dem nicht vorhandenen Wunsch oder der Notwendigkeit einer Operation oder einer Ablehnung der JETZT üblichen und möglichen Operationsstandards.

liebe Grüße Manu

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Beitrag von Aoife »

@Manu:

Zunächst einmal herzlich willkommen hier im Forum, und fühl' dich wohl bei uns!
Was dich nicht daran hindern soll, bei Gelegenheit hier:
viewforum.php?f=29
noch eine kleine Vorstellung zu posten :001

Zur Sache:
Tja, da müßte ich dir uneingeschränkt Recht geben, wenn es um die Feststellung einer Todesursache ginge.
Dann nämlich ist die ICD-10 WHO heranzuziehen.
Bei der Diagnostik und Behandlung Lebender hingegen ist für Deutschland, Östereich und die Schweiz
die ICD-10 GM verbindlich.
Auch wenn, wie du richtig bemerkst, der englische Text sich nur schwer im Sinn der deutschen Übersetzung verstehen läßt.

Liebe Grüße, Eva
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Manu_E
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RE: "Operationszwang" bei Transpersonen in Österre

Beitrag von Manu_E »

Hallo Aoife,

Also für Deutschland kann ich nun nicht sprechen.

In Österreich ist es nicht verbindlich in dem Sinne das wenn die deutsche Übersetzung heranzuziehen ist und dann die Diagnose so nicht zu stellen wäre. Meist Meist wird die englische Original Version verwendet.

Kenne es praxisbezogen einfach anders und wird im Rechtsstaatlichen System anders gehandhabt als beschrieben.

Wobei sich die Threaderstellende Sachlage in Österreich auch geändert hat durch ein VWGH Urteil und das BMI nunmehrig "nur" noch ein Gutachten eines gerichtlich beiedeten Sachverständigen aus dem Fachbereich Medizin/Pyschatrie verlangt um eine Personenstandsänderung vorzunehmen.

Sinngemäss soll das Gutachten genau das belegen was im ICD-10 von der WHO genauso drinnen steht und das sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht aller Voraussicht nach nicht mehr ändern wird.

Liebe Grüße Manu

*edit* Tippfehler korrigiert

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Beitrag von Aoife »

Ja klar, wie's gehandhabt wird ist oft anders als die Regeln.
Hatte auch einen Gutachter, der's so gedehnt hat, bis es passte.
Was allerdings nicht am mangelnden Operationswunsch lag, sondern an der körperlichen Intersexualität.

Und genau deshalb habe ich je in diesem thread hier die ICD-Diagnose angesprochen,
weil es IMHO völlig unerträglich ist, wie der Gesetzgeber die Möglichkeit der Namens- und
ggf. Personenstandsänderung von einer medizinischen Diagnose abhängig macht,
die viele, wenn nicht sogar die Mehrheit derer, die diese Änderungen brauchen, außen vor läßt.
Wie beispielsweise TS ohne OP-Wunsch oder fehlzugewiesene Intersexe.
Und sie vom goodwill verständnisvoller Gutachter abhängig macht.

Wie reagieren bei euch in Östereich die Krankenkassen auf die neue Rechtslage?
Gibt es Fälle, wo die Kostenübernahme für die OP abgelehnt wurde, weil "man das ja nicht mehr braucht"?

Liebe Grüße, Eva
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Beitrag von Zwerg »

Geschlechterwechsel im rechtsfreien Raum

Undurchschaubare Regeln aus dem Innenministerium erschweren Transgenderpersonen das Leben: Psychiatrisches Gutachten von Betroffenen gefordert

Wien - Die Entscheidung, ob man als Mann oder als Frau leben möchte, falle im Kopf, betont Eva Fels, Obfrau des Vereins TransX. Für Transgenderpersonen, die in dem für sie falschen Geschlecht geboren wurden, sei der Weg dorthin oft mühevoll. Erschwerend hinzu komme der Kampf mit den Ämtern, die einen Menschen ganz offiziell zum Mann oder zur Frau erklären - wenn auch seit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (Vwgh) seit Februar 2009 nach "völlig undurchschaubaren" Regeln. "Seither existiert hier ein rechtsfreier Raum", kritisiert Fels.

Laut der Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der Grünen bekamen dies - bis 31. Juli des heurigen Jahres - österreichweit sieben Personen zu spüren. Sie wollten das Geschlecht wechseln, ohne sich davor sogenannten geschlechtsanpassenden Operationen zu unterziehen: der chirurgischen Entfernung von Busen oder Penis, die aufgrund der Radikalität des Eingriffs von einer Mehrheit innerhalb der Transgenderbewegung abgelehnt wird.

"Die sieben wurden von der zuständigen Abteilung im Innenministerium aufgefordert, ein psychiatrisches Gutachten beizubringen, das Aufschluss darüber geben soll, ob es ihnen mit der Geschlechtsänderung ernst ist", schildert Fels. Für sie völlig unverständlich: "Ein Psychiater kann vielleicht über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung urteilen, aber doch nicht darüber, ob ein solcher Wunsch eindeutig ist oder nicht." Wenn überhaupt, so könne das "jeweils der behandelnde Psychotherapeut einschätzen, der die Betreffenden meist jahrelang kennt" .

Ende des Operationszwangs

Die geschlechtsanpassende Operation hatte in Österreich seit 2007 als Voraussetzung einer Personenstandsänderung von Mann zu Frau - oder umgekehrt - gegolten. Ein Erlass des Innenministeriums hatte das so bestimmt, nachdem der Verfassungsgerichtshof die vorige Regelung außer Kraft gesetzt hatte. Im Februar 2009 hob der Verwaltungsgerichtshof den Operationszwang auf, wobei es auf das Menschenrecht auf Privatleben und Familie hinwies.

Doch im Innenministerium konnte und kann man sich offizielle Geschlechtsänderungen ohne Experten-Okay nicht vorstellen: "Es muss eine Grundlage geben. Ohne Regeln geht das nicht" , meint Ministeriumssprecher Rudolf Gollia. Damit rennt er beim grünen Justizsprecher Albert Steinhauser offene Türen ein. Doch angesichts des "offenbar mangelnden Informationsstands über die Transgenderthematik" will er "unter Politikerkollegen erst einmal Aufklärung betreiben" .

Von Fekter erhofft Steinhauser in der Zwischenzeit "Klarheit, wie jetzt genau vorgegangen wird". (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 22.9.2009)

http://diestandard.at/fs/1252771857012/ ... reien-Raum

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Beitrag von Lycisca »

Im Erkenntnis B1973/08-13 vom 3. Dezember 2009 hat der Verfassungsgerichtshof wieder einmal zur Transsexualität entschieden. Laut Pressesprecher habe der Verfassungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Frage von Eintragungen ins Geburtenbuch bei Transsexuellen u.a. festgestellt, dass für Änderungen des Geschlechtseintags im Geburtenbuch "keineswegs eine (genitalverändernde) Operation Voraussetzung ist". Entschieden hat der Gerichtshof allerdings aufgrund von schweren Verfahrensfehlern: Die Behörden haben gemeint, dass der bzw. die Betroffene medizinische Gutachten zur Klärung der Sachlage vorzulegen habe. Doch wäre die Behörde selbst verpflichtet gewesen, den relevanten Sacherverhalt zu klären, weswegen ihr Bescheid willkürlich war, also eine Verletzung des Gleichheitssatzes.

Sepideh
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Beitrag von Sepideh »

Hallo alle miteinander,
hier noch ein Artikel über die Situatio in Österreich

http://diestandard.at/1262208849990/Tra ... n-moeglich

liebe Grüße

Sepideh

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Beitrag von Sepideh »

Hallo lieb alle,
obwohl der operationszwang sowohl vom verwaltungs- als auch vom verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde (wie lycisca schon schreibt) verlangt das innenministerium weiterhin eine ga op für die personenstandsänderung. ein ewiges hin und her....es läuft wiedermal ein verfahren...
http://diestandard.at/1263706511148/Tra ... tionszwang

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Beitrag von Sepideh »

Hallo,
Nun ist es glaub ich wirklich soweit, den Operationszwang für die Personenstandsänderung sollte es nun auch in Österreich nicht mehr geben.
Hier ein Artikel, für alle, die es noch nicht gelesen/gehört haben

http://diestandard.at/1269448555257/Tra ... -Operation

liebe Grüße

Sepideh

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Svea
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Beitrag von Svea »

Die Möglichkeit die Personenstandesänderung ohne OP vornehmen zu können ist für mich persönlich fraglich, ich weiß nicht was durch diese Errungenschaft für Reaktionen geschehen.

Ich möchte die GAOP und ich bin auch enttäuscht das die Brustop nicht mehr zur Wahl steht, da sie für mich auch wichtig ist.

Dennoch bin ich froh das die Akzeptanz in der Bevölkerung steigt
aber nicht jede verbesserung ist wirklich eine.

LG

Svea