Gruene Karte usw
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 3
- Registriert: 10.05.2009, 02:50
- Ich bin: Keine Angabe
Gruene Karte usw
Ich bin bisschen dumm und brauche Hinweise. Kann mir jemand genau sagen was ich tun muss, um legal in einem Studio zu arbeiten? Und ich meine mit Adressen x.x Bitte...
Online
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Hi, Deine Frage ist keines Falls dumm! Ist doch nur logisch, dass sich mit der Materie Niemand auskennt.... :-)
Zuerst einmal wäre es wichtig zu wissen, in welchem Land bzw. Bundesland Du arbeiten möchtest. Da Du von grüner Karte schreibst, nehme ich mal an, dass es Österreich bzw. Wien ist (falls nicht, korrigiere mich bitte). In D gibt es keine Kontrollkarten mehr.
Dann verstehe ich nicht wirklich, was Du mit Adressen x.x meinst??
Bevor ich es vergesse: Willkommen auf sexworker.at!
Liebe Grüße
Christian
Zuerst einmal wäre es wichtig zu wissen, in welchem Land bzw. Bundesland Du arbeiten möchtest. Da Du von grüner Karte schreibst, nehme ich mal an, dass es Österreich bzw. Wien ist (falls nicht, korrigiere mich bitte). In D gibt es keine Kontrollkarten mehr.
Dann verstehe ich nicht wirklich, was Du mit Adressen x.x meinst??
Bevor ich es vergesse: Willkommen auf sexworker.at!
Liebe Grüße
Christian
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 3
- Registriert: 10.05.2009, 02:50
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Gruene Karte usw
Ja, entschuldigung, ich will in Wien arbeiten. Mit Adressen meine ich, wo genau sich die befinden. Die Maedchen haben mir gesagt, Polizei im 1. Bezirk, aber ich hab keine Ahnung wo sie ist. Und, ja, eine Beschreibung des Ganzes (auch Steuer und Versicherung usw) waere sehr nett
Online
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
RE: Gruene Karte usw
1. Gesetze,die die Prostitution regeln
Die Ausübung der Prostitution wird in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt. Im AIDS-Gesetz und Geschlechtskrankheitengesetz sind die so genannten amtsärztlichen Untersuchungen für Prostituierte vorgeschrieben. Demnach müssen Sie sich wöchentlich einer Gesundenuntersuchung unterziehen und mindestens alle drei Monate einen Aidstest machen . In Wien erfolgt diese Untersuchung durch das STD-Ambulatorium. Alle anderen Bestimmungen bezüglich Prostitution werden von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auch die Überprüfung der Gesetze wird erfahrungsgemäß unterschiedlich streng gehandhabt.
Was ist Prostitution?
Bezeichnet wird Prostitution in den meisten Landesgesetzen als „die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper” oder “die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen“. „Gewerbsmäßigkeit“ liegt dann vor, wenn die Absicht besteht, sich eine „fortlaufendes Einkommen“ zu verschaffen. Im Tiroler Landesgesetz ist festgelegt, dass es sich um „Personen des anderen Geschlechts“ handelt. Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem Prostitution noch als „Unzucht“ bezeichnet wird.
Sexarbeit - der Ausdruck den wir bevorzugen - ist ein breiterer Begriff, der verschiedenste Arbeiten in der Sexindustrie bezeichnet: Neben der Prostitution, unter der das Anbieten und Verkaufen sexueller Dienste verstanden wird, wird auch Striptease, Telefonsex, Barservice, Gogo etc. als Sexarbeit bezeichnet.
Ist Prostitution in Österreich erlaubt?
Prostitution ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings verstößt Prostitution laut einem OGH-Urteil “gegen die guten Sitten”. Diese Rechtssprechung hat zum Beispiel Auswirkungen, wenn ein Kunde nicht bezahlt, und Sie ihn klagen möchten. Gemäß einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1989 handelt es sich bei dem Vertrag zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden um einen “sittenwidrigen Vertrag”, bei dem “Leichtsinn, Unerfahrenheit, Triebhaftigkeit und Trunkenheit von Personen” ausgenützt würden. Deswegen können Sie als selbständige Sexarbeiterin den vereinbarten Lohn auch nicht einklagen, wenn der Kunde nicht zahlt. Es empfiehlt sich aber trotzdem, in so einem Fall eine Beratungsstelle aufzusuchen, wo Sie sich rechtliche Beratung holen können.
Wo ist Prostitution verboten?
Vorarlberg hat das strengste Prostitutionsgesetz: Prostitution ist hier generell nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei es aber bis jetzt in Vorarlberg kein einziges bewilligtes Bordell gibt. In Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich ist Prostitution außerhalb von Bordellen ebenfalls verboten. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist Prostitution bzw. die „Anbahnung der Prostitution“, zu bestimmten Zeiten auch an bestimmten öffentlichen Orten, und unter bestimmten Bedingungen auch in Wohnungen (Hausbesuche) erlaubt. In der Steiermark nur dann, wenn eine Gemeinde an bestimmten Orten im Freien die Prostitution ausdrücklich erlaubt. Für nähere Informationen zum Wiener Prostitutionsgesetz können Sie sich gerne an SOPHIE wenden.
Welche Einschränkungen gibt es für die Sexarbeit auf der Straße?
In Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland ist Prostitution generell verboten: in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel, Gebäude und Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, in Kindertagesheimen, Schulen und Schülerheime, Jugendheimen und Jugendzentren, auf Kinder- und Jugendspielplätzen, in Heil- und Pflegeanstalten. In Wien sind noch Friedhöfe angeführt. Im Burgenland, in Niederösterreich und in der Steiermark gilt dies auch für Kasernen, Amtsgebäude und Sportstätten. Auch in unmittelbarer Nähe (150 bis 200 m) dieser Orte darf Prostitution nicht ausgeübt werden. Die einzelnen Gemeinden (in Wien auch die Bezirke) können darüber hinaus bestimmte Gebiete zu Sperrgebieten erklären. Außerdem ist die Arbeit auf der Straße nur zu bestimmten Zeiten erlaubt, z.B. in Wien während der Sommerzeit zwischen 21:00 und 4:00, während der Winterzeit zwischen 20:00 und 4:00, im ersten Bezirk (Innere Stadt) generell nur zwischen 23:00 und 4:00.
Welche Strafen gibt es?
Als Prostituierte müssen Sie sich polizeilich registrieren lassen und danach jede Woche zur Gesundheitsuntersuchung gehen. In Wien wird diese im STD-Ambulatorium durchgeführt. Wenn Sie ohne Kontrollkarte (in Wien der sogenannte “Deckel” oder “grüne Karte”) arbeiten, riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe. Wenn Sie an Orten oder zu Zeiten arbeiten, an denen Prostitution verboten ist, können Sie ebenfalls bestraft werden. Wenn Sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben, riskierens Sie ein Aufenthaltsverbot zu bekommen und abgeschoben zu werden. Die Höhe der Strafen ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Salzburg zum Beispiel betragen die Verwaltungsstrafen bis zu € 10.000 beziehungsweise im Wiederholungsfall bis zu € 20.000. Hier wurden die Geldstrafen mit der letzten Gesetzesnovelle deutlich erhöht und sind die höchsten in ganz Österreich. In Wien hingegen sind die im Gesetz vorgesehenen Strafen geringer: Sie betragen bis zu € 1.000 bzw. € 2.000 im Wiederholungsfall. In den übrigen Bundesländern bewegt sich der Strafrahmen maximal von € 550 bis 7.300 bzw. € 14.500 Euro im Wiederholungsfall.
2. Regelungen zur Anmeldung als Prostituierte in Wien
Was ist bei der Registrierung als Prostituierte in Wien zu beachten?
a) Telefonisch oder persönlich einen Termin ausmachen:Polizeikommissariat Innere Stadt, Deutschmeisterplatz 3, A-1010 Wien
Tel. 31310 - 21180, Fax 31310 - 21109
Parteienverkehr: Montag-Mittwoch 8:00 - 14:00; Donnerstag 8 -12:00 und 13:00 - 16:30: Freitag 8:00 - 12:00
Herr Szirba ist für die Anmeldung zuständig.
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
* ein Ausweis,
* Meldezettel (bzw. “Lagerkarte”),
* 4 Paßfotos und
* € 15,10
b) Mit dem Bescheid der Polizei gehen Sie am nächsten Wochentag ins
STD-Ambulatorium
TownTown, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien
Die Anmeldung zur Untersuchung ist Montag - Freitag in der Zeit von 8:00 - 11:00 möglich. € 21,81 sind mitzubringen.
Dort wird nach der ersten Untersuchung eine Folgeuntersuchung nach ca. 5 Werktagen vereinbart, bei der auch die Kontrollkarte von einer Sozialarbeiterin ausgegeben wird.
Achtung, Asylwerberinnen müssen bereits mindestens drei Monate in Österreich sein!
c) Was ist bei Urlaub bzw. Krankenstand zu tun?
Möchten Sie in Wien als Sexarbeiterin gemeldete Frau auf Urlaub gehen, bzw. sind Sie krank und versäumen deshalb mehr als einen Untersuchungstermin, müssen Sie sich abmelden:
* schriftlich bei der Polizei per Postkarte, Fax oder Telegramm (Die Karte wird in diesem Fall nicht abgenommen.)
* oder persönlich (Die Karte wird abgenommen und muss bei Neuaufnahme der Tätigkeit abgeholt werden).
Bei einer Urlaubsdauer ab 3 Monaten müssen Sie vor Urlaubsantritt eine amtsärztliche Untersuchung machen. Bei Wiederaufnahme der Arbeit müssen Sie einen “Ausbleibeschein” bei der Polizei holen und eine Sonderuntersuchung im STD-Ambulatorium machen lassen. Melden Sie sich nach einer Abmeldung nicht wieder an, arbeiten Sie wie “unregistriert”, das heißt Strafen wegen “Geheimprostitution” sind möglich! Deshalb unbedingt nach der bekannt gegebenen Zeit wieder zu einer “Sonderuntersuchung” ins STD-Ambulatorium kommen! Verabsäumen Sie dies, ist eine Neuregistrierung notwendig.
d) Wie kann ich mich wieder abmelden?
* die Karte bei der Polizei abgeben
* anschließend eine Untersuchung im STD-Ambulatorium
* nach 6 Wochen dann eine letzte Abschlussuntersuchung (dies ist wegen des “diagnostischen Fensters” notwendig und sinnvoll, da manche Krankheiten erst nach einiger Zeit nachweisbar sind).
3. Ihre Rechte im Umgang mit der Polizei
Welche Rechte habe ich, wenn ich festgenommen werde?
* Sie haben das “Recht zu Schweigen”. Das heißt, Sie müssen nichts sagen, was Sie belasten könnte. Sie haben das Recht, den Grund der Verdächtigungen zu erfahren.
* Sie können Ihre Unterschrift verweigern, wenn Sie nicht wissen, was Sie unterschreiben oder mit dem Inhalt nicht einverstanden sind.
* Sie haben das Recht auf eineN ÜbersetzerIn. Wenn Sie dem/der ÜbersetzerIn nicht trauen, können Sie ihn/sie ablehnen.
* Sie haben das Recht auf einen Anwalt/eine Anwältin, bzw. eine Vertrauensperson der Amtshandlung beizuziehen bzw. zur Einvernahme mitzunehmen.
* Zur Feststellung der Personalien (ohne Ausweis) können Sie auf ein Polizeikommissariat mitgenommen werden.
* Ohne Gerichtsbeschluss können Sie aber grundsätzlich nicht länger als 48 Stunden festgehalten werden.
* Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als unschuldig.
4. Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Prostitution
Kann ich als Prostituierte angestellt werden?
Es gibt in Österreich keine Möglichkeit, als Prostituierte in einem freien Dienstverhältnis (das heißt als “freie Dienstnehmerin”) oder einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Nach österreichischem Recht ist es sittenwidrig, jemanden als Prostituierte zu beschäftigen. Seit 1998 gelten Prostituierte als “selbständig Erwerbstätige” bzw. seit 2000 als “Neue Selbständige” .
Das heißt, Sie müssen sich binnen vier Wochen ab Aufnahme der Tätigkeit bei der “Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft” anmelden und dem Finanzamt melden (siehe auch unseren Artikel zu Steuern und Versicherung). Wenn Sie das nicht machen, riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe und Nachforderungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsanstalt. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie als Prostituierte registriert sind oder nicht.
Die Infos habe ich von SOPHIE kopiert:
http://de.sophie.or.at/category/basic_i ... ns-gesetze
Eine ganz gute (eher bitter humorvolle) Beschreibung der Geschichte (verfasst von unserem ETMC) findest Du auch unter:
viewtopic.php?p=27885
Meine persönlichen Eindrücke:
viewtopic.php?p=28814#28814
Unsere (leider nicht mehr aktive) Sonja hat beschrieben, was untersucht wird:
Wöchentlich: Inpektion des Geschlechtsteils bezüglich diverser sexuell übertragbarer Krankheiten wie z.B. Feigwarzen, Herpes, Ulcus molle, Parasiten,...
Wöchentlich: Abstrich ( vaginal/ Cervix + Harnröhrenöffnung )
nativ mikroskopisch diagnostizierbar:
*Pilze
*Trichomonaden
*Bakterielle Vaginose
Massenhaft Leukozyten-> Verdacht auf *Chlamydien/ Harnwegsinfekt-> Kultur
Zahlreiche Leukozyten, Diplokokken intrazellulär-> Verdacht auf *Gonorrhoe-> Kultur
Alle 6 Wochen:
Blutabnahme/ Serologie:
*HIV-Ak
*Syphilis(=Lues)-Ak
*Hepatitis B-Ak
Alle 6 Wochen:
Abstrich / Kultur:
*Gonorrhoe
*Chlamydien
*Pilze
*Trichomonaden
alle 6 Wochen:
Inspektion der Haut
*Syphilis (Ausschlag)
Abstrich Tonsillen/ Mundschleimhaut ->Kultur
* Gonorrhoe
Lungenröntgen: 1x/ Jahr:
*Tbc
* Syphilis
Kontrollkarte wird eingezogen / Arbeitsverbot:
*Gonorrhoe ( bis Therapieerfolg nachgewiesen)
*HIV-Serologie positiv
*Hepatitis B
*Syphilis
und wenn jetzt noch Fragen offen sind, hau einfach in die Tasten :-)
Oder rufe mich unter 0676 413 32 23 an - ich stehe Dir gerne auch telefonisch mit Rat und Tat zur Seite
Liebe Grüße
christian
Die Ausübung der Prostitution wird in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt. Im AIDS-Gesetz und Geschlechtskrankheitengesetz sind die so genannten amtsärztlichen Untersuchungen für Prostituierte vorgeschrieben. Demnach müssen Sie sich wöchentlich einer Gesundenuntersuchung unterziehen und mindestens alle drei Monate einen Aidstest machen . In Wien erfolgt diese Untersuchung durch das STD-Ambulatorium. Alle anderen Bestimmungen bezüglich Prostitution werden von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auch die Überprüfung der Gesetze wird erfahrungsgemäß unterschiedlich streng gehandhabt.
Was ist Prostitution?
Bezeichnet wird Prostitution in den meisten Landesgesetzen als „die gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper” oder “die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen“. „Gewerbsmäßigkeit“ liegt dann vor, wenn die Absicht besteht, sich eine „fortlaufendes Einkommen“ zu verschaffen. Im Tiroler Landesgesetz ist festgelegt, dass es sich um „Personen des anderen Geschlechts“ handelt. Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem Prostitution noch als „Unzucht“ bezeichnet wird.
Sexarbeit - der Ausdruck den wir bevorzugen - ist ein breiterer Begriff, der verschiedenste Arbeiten in der Sexindustrie bezeichnet: Neben der Prostitution, unter der das Anbieten und Verkaufen sexueller Dienste verstanden wird, wird auch Striptease, Telefonsex, Barservice, Gogo etc. als Sexarbeit bezeichnet.
Ist Prostitution in Österreich erlaubt?
Prostitution ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings verstößt Prostitution laut einem OGH-Urteil “gegen die guten Sitten”. Diese Rechtssprechung hat zum Beispiel Auswirkungen, wenn ein Kunde nicht bezahlt, und Sie ihn klagen möchten. Gemäß einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1989 handelt es sich bei dem Vertrag zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden um einen “sittenwidrigen Vertrag”, bei dem “Leichtsinn, Unerfahrenheit, Triebhaftigkeit und Trunkenheit von Personen” ausgenützt würden. Deswegen können Sie als selbständige Sexarbeiterin den vereinbarten Lohn auch nicht einklagen, wenn der Kunde nicht zahlt. Es empfiehlt sich aber trotzdem, in so einem Fall eine Beratungsstelle aufzusuchen, wo Sie sich rechtliche Beratung holen können.
Wo ist Prostitution verboten?
Vorarlberg hat das strengste Prostitutionsgesetz: Prostitution ist hier generell nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei es aber bis jetzt in Vorarlberg kein einziges bewilligtes Bordell gibt. In Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich ist Prostitution außerhalb von Bordellen ebenfalls verboten. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist Prostitution bzw. die „Anbahnung der Prostitution“, zu bestimmten Zeiten auch an bestimmten öffentlichen Orten, und unter bestimmten Bedingungen auch in Wohnungen (Hausbesuche) erlaubt. In der Steiermark nur dann, wenn eine Gemeinde an bestimmten Orten im Freien die Prostitution ausdrücklich erlaubt. Für nähere Informationen zum Wiener Prostitutionsgesetz können Sie sich gerne an SOPHIE wenden.
Welche Einschränkungen gibt es für die Sexarbeit auf der Straße?
In Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland ist Prostitution generell verboten: in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel, Gebäude und Gebäudeteilen, die religiösen Zwecken gewidmet sind, in Kindertagesheimen, Schulen und Schülerheime, Jugendheimen und Jugendzentren, auf Kinder- und Jugendspielplätzen, in Heil- und Pflegeanstalten. In Wien sind noch Friedhöfe angeführt. Im Burgenland, in Niederösterreich und in der Steiermark gilt dies auch für Kasernen, Amtsgebäude und Sportstätten. Auch in unmittelbarer Nähe (150 bis 200 m) dieser Orte darf Prostitution nicht ausgeübt werden. Die einzelnen Gemeinden (in Wien auch die Bezirke) können darüber hinaus bestimmte Gebiete zu Sperrgebieten erklären. Außerdem ist die Arbeit auf der Straße nur zu bestimmten Zeiten erlaubt, z.B. in Wien während der Sommerzeit zwischen 21:00 und 4:00, während der Winterzeit zwischen 20:00 und 4:00, im ersten Bezirk (Innere Stadt) generell nur zwischen 23:00 und 4:00.
Welche Strafen gibt es?
Als Prostituierte müssen Sie sich polizeilich registrieren lassen und danach jede Woche zur Gesundheitsuntersuchung gehen. In Wien wird diese im STD-Ambulatorium durchgeführt. Wenn Sie ohne Kontrollkarte (in Wien der sogenannte “Deckel” oder “grüne Karte”) arbeiten, riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe. Wenn Sie an Orten oder zu Zeiten arbeiten, an denen Prostitution verboten ist, können Sie ebenfalls bestraft werden. Wenn Sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben, riskierens Sie ein Aufenthaltsverbot zu bekommen und abgeschoben zu werden. Die Höhe der Strafen ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Salzburg zum Beispiel betragen die Verwaltungsstrafen bis zu € 10.000 beziehungsweise im Wiederholungsfall bis zu € 20.000. Hier wurden die Geldstrafen mit der letzten Gesetzesnovelle deutlich erhöht und sind die höchsten in ganz Österreich. In Wien hingegen sind die im Gesetz vorgesehenen Strafen geringer: Sie betragen bis zu € 1.000 bzw. € 2.000 im Wiederholungsfall. In den übrigen Bundesländern bewegt sich der Strafrahmen maximal von € 550 bis 7.300 bzw. € 14.500 Euro im Wiederholungsfall.
2. Regelungen zur Anmeldung als Prostituierte in Wien
Was ist bei der Registrierung als Prostituierte in Wien zu beachten?
a) Telefonisch oder persönlich einen Termin ausmachen:Polizeikommissariat Innere Stadt, Deutschmeisterplatz 3, A-1010 Wien
Tel. 31310 - 21180, Fax 31310 - 21109
Parteienverkehr: Montag-Mittwoch 8:00 - 14:00; Donnerstag 8 -12:00 und 13:00 - 16:30: Freitag 8:00 - 12:00
Herr Szirba ist für die Anmeldung zuständig.
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
* ein Ausweis,
* Meldezettel (bzw. “Lagerkarte”),
* 4 Paßfotos und
* € 15,10
b) Mit dem Bescheid der Polizei gehen Sie am nächsten Wochentag ins
STD-Ambulatorium
TownTown, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien
Die Anmeldung zur Untersuchung ist Montag - Freitag in der Zeit von 8:00 - 11:00 möglich. € 21,81 sind mitzubringen.
Dort wird nach der ersten Untersuchung eine Folgeuntersuchung nach ca. 5 Werktagen vereinbart, bei der auch die Kontrollkarte von einer Sozialarbeiterin ausgegeben wird.
Achtung, Asylwerberinnen müssen bereits mindestens drei Monate in Österreich sein!
c) Was ist bei Urlaub bzw. Krankenstand zu tun?
Möchten Sie in Wien als Sexarbeiterin gemeldete Frau auf Urlaub gehen, bzw. sind Sie krank und versäumen deshalb mehr als einen Untersuchungstermin, müssen Sie sich abmelden:
* schriftlich bei der Polizei per Postkarte, Fax oder Telegramm (Die Karte wird in diesem Fall nicht abgenommen.)
* oder persönlich (Die Karte wird abgenommen und muss bei Neuaufnahme der Tätigkeit abgeholt werden).
Bei einer Urlaubsdauer ab 3 Monaten müssen Sie vor Urlaubsantritt eine amtsärztliche Untersuchung machen. Bei Wiederaufnahme der Arbeit müssen Sie einen “Ausbleibeschein” bei der Polizei holen und eine Sonderuntersuchung im STD-Ambulatorium machen lassen. Melden Sie sich nach einer Abmeldung nicht wieder an, arbeiten Sie wie “unregistriert”, das heißt Strafen wegen “Geheimprostitution” sind möglich! Deshalb unbedingt nach der bekannt gegebenen Zeit wieder zu einer “Sonderuntersuchung” ins STD-Ambulatorium kommen! Verabsäumen Sie dies, ist eine Neuregistrierung notwendig.
d) Wie kann ich mich wieder abmelden?
* die Karte bei der Polizei abgeben
* anschließend eine Untersuchung im STD-Ambulatorium
* nach 6 Wochen dann eine letzte Abschlussuntersuchung (dies ist wegen des “diagnostischen Fensters” notwendig und sinnvoll, da manche Krankheiten erst nach einiger Zeit nachweisbar sind).
3. Ihre Rechte im Umgang mit der Polizei
Welche Rechte habe ich, wenn ich festgenommen werde?
* Sie haben das “Recht zu Schweigen”. Das heißt, Sie müssen nichts sagen, was Sie belasten könnte. Sie haben das Recht, den Grund der Verdächtigungen zu erfahren.
* Sie können Ihre Unterschrift verweigern, wenn Sie nicht wissen, was Sie unterschreiben oder mit dem Inhalt nicht einverstanden sind.
* Sie haben das Recht auf eineN ÜbersetzerIn. Wenn Sie dem/der ÜbersetzerIn nicht trauen, können Sie ihn/sie ablehnen.
* Sie haben das Recht auf einen Anwalt/eine Anwältin, bzw. eine Vertrauensperson der Amtshandlung beizuziehen bzw. zur Einvernahme mitzunehmen.
* Zur Feststellung der Personalien (ohne Ausweis) können Sie auf ein Polizeikommissariat mitgenommen werden.
* Ohne Gerichtsbeschluss können Sie aber grundsätzlich nicht länger als 48 Stunden festgehalten werden.
* Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als unschuldig.
4. Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Prostitution
Kann ich als Prostituierte angestellt werden?
Es gibt in Österreich keine Möglichkeit, als Prostituierte in einem freien Dienstverhältnis (das heißt als “freie Dienstnehmerin”) oder einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Nach österreichischem Recht ist es sittenwidrig, jemanden als Prostituierte zu beschäftigen. Seit 1998 gelten Prostituierte als “selbständig Erwerbstätige” bzw. seit 2000 als “Neue Selbständige” .
Das heißt, Sie müssen sich binnen vier Wochen ab Aufnahme der Tätigkeit bei der “Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft” anmelden und dem Finanzamt melden (siehe auch unseren Artikel zu Steuern und Versicherung). Wenn Sie das nicht machen, riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe und Nachforderungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsanstalt. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie als Prostituierte registriert sind oder nicht.
Die Infos habe ich von SOPHIE kopiert:
http://de.sophie.or.at/category/basic_i ... ns-gesetze
Eine ganz gute (eher bitter humorvolle) Beschreibung der Geschichte (verfasst von unserem ETMC) findest Du auch unter:
viewtopic.php?p=27885
Meine persönlichen Eindrücke:
viewtopic.php?p=28814#28814
Unsere (leider nicht mehr aktive) Sonja hat beschrieben, was untersucht wird:
Wöchentlich: Inpektion des Geschlechtsteils bezüglich diverser sexuell übertragbarer Krankheiten wie z.B. Feigwarzen, Herpes, Ulcus molle, Parasiten,...
Wöchentlich: Abstrich ( vaginal/ Cervix + Harnröhrenöffnung )
nativ mikroskopisch diagnostizierbar:
*Pilze
*Trichomonaden
*Bakterielle Vaginose
Massenhaft Leukozyten-> Verdacht auf *Chlamydien/ Harnwegsinfekt-> Kultur
Zahlreiche Leukozyten, Diplokokken intrazellulär-> Verdacht auf *Gonorrhoe-> Kultur
Alle 6 Wochen:
Blutabnahme/ Serologie:
*HIV-Ak
*Syphilis(=Lues)-Ak
*Hepatitis B-Ak
Alle 6 Wochen:
Abstrich / Kultur:
*Gonorrhoe
*Chlamydien
*Pilze
*Trichomonaden
alle 6 Wochen:
Inspektion der Haut
*Syphilis (Ausschlag)
Abstrich Tonsillen/ Mundschleimhaut ->Kultur
* Gonorrhoe
Lungenröntgen: 1x/ Jahr:
*Tbc
* Syphilis
Kontrollkarte wird eingezogen / Arbeitsverbot:
*Gonorrhoe ( bis Therapieerfolg nachgewiesen)
*HIV-Serologie positiv
*Hepatitis B
*Syphilis
und wenn jetzt noch Fragen offen sind, hau einfach in die Tasten :-)
Oder rufe mich unter 0676 413 32 23 an - ich stehe Dir gerne auch telefonisch mit Rat und Tat zur Seite
Liebe Grüße
christian
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 3
- Registriert: 10.05.2009, 02:50
- Ich bin: Keine Angabe
RE: Gruene Karte usw
Danke seeeeeehr. Ich war heute bei der Polizei xD
Online
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18062
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 1924
- Registriert: 31.07.2008, 23:06
- Wohnort: OVP
- Ich bin: Keine Angabe
Mein Gott - das verschlägt mir die Sprache......1. Gesetze,die die Prostitution regeln
( bin durch Zufall hier rein gestolpert )
Ist ja schlimmer, als im Mittelalter !
Meine Hochachtung, wer dass alles durchlaufen muss und tut !!!
Das sind ja Welten im Gegensatz zu Deutschland.
Sory, ich wußte nicht das es soooo gravierende Unterschiede gibt.
Liebe Grüße Melly
„Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.“
Johann Wolfgang von Goethe
Johann Wolfgang von Goethe
-
- UserIn
- Beiträge: 39
- Registriert: 23.11.2007, 02:41
- Ich bin: Keine Angabe
Re: RE: Gruene Karte usw

Etwas ungenau formuliert, die Zwangsuntersuchungen sind im Geschlechtskrankheitengesetz nur ein Kann-Bestimmung, vorgeschrieben werden sie nicht.Zwerg hat geschrieben:1. Gesetze,die die Prostitution regeln
Die Ausübung der Prostitution wird in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt. Im AIDS-Gesetz und Geschlechtskrankheitengesetz sind die so genannten amtsärztlichen Untersuchungen für Prostituierte vorgeschrieben.
Zwangsuntersuchungen erfolgen gemäß der
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen
StF: BGBl. Nr. 314/1974 idF: BGBl. Nr. 591/1993
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _591_0.pdf