Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Presseerklärung zum int. Tag der Menschenrechte

BAG Recht
PROCORE
www.sexworker.at



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Diskussion SW-only
Dateianhänge
PE Prostitution und Menschenrechte 081209.pdf
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Wichtige Links

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Dieses Thema ist ein Sammelthema
(mehr Info als Diskussion)
Hier einige Highlights aus den folgenden Seiten: :zeichnung


Sicherheitswahn und Überwachungsstaat, Plutokratie und darunter
Älteste Menschenrechtedeklaration in EU: Die 12 Artikel von Memmingen 1525
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=63936#63936
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=64599#64599

Sexuelle Menschenrechte: Yogyakarta Principles
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=65459#65459

Probleme trotz Menschenrechteansatz bei Prostitution, und darunter
Sozialphänomenologie Sexarbeit;
Norma Jean Almodovar: Outlawing Prostitution Does Not Protect Women
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=66651#66651 ff.

Menschenrechteeingaben von Sexworkern
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=72669#72669

Vater verstorbener Sexarbeiterin klagt: EGMR-Fall Rantsev gg Zypern und Russland
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=73346#73346

Prohibition als Ursache für Elend
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=75084#75084

International Planned Parenthood Federation (IPPF) erklärt Recht auf Sexualität
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=77399#77399

Schweiz: Prostitution und Menschenrechte
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=78396#78396

Markt will Wachstum aber nicht Gerechtigkeit i.S.d. Menschenrechte, Prof. G. Dux, Freiburg
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81599#81599

Folterverbot, Fall Gäffgen vs. Deutschland, EGMR
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81747#81747

Zwangsprostitution und ihre Darstellung, Genderstudies Humbold Uni Berlin
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81837#81837

Geschichtstafel 5.000 Jahre Menschenrechte
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81966#81966

Whorephobia affects all women, Thierry Schaffauser
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=82757#82757

Unabhängigkeit der Gerichte
als Garant für Menschenrechte (D), Beschluß Europarat
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=84541#84541

...(bitte nachtragen)...





Weitere interne Links zu wichtigen Themen im Sexworker Forum:

UN'CAT Schattenbericht Österreich vom Sexworker Forum
www.sexworker.at/schattenbericht
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5976
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=5754 (SW-only)

SANGRAM Sexworker Bill of Rights, Indien
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=84257#84257

Migration vs. Menschenhandel
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1064

Zuhälterunwesen u. Prozesse Menschenhandel
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1476

Prostitutionskontrolle internationale Systemvergleiche
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=949

Razzia-Blog
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1062

Behördenübergriffe
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=9073#9073

Überblick UN Verfahren und intl. Verträge:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=18187#18187

Abgrenzungsproblem privat / gewerblich erzeugt Menschenrechtsproblem:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=101954#101954 Marc
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=101971#101971 Lycisca

Gliederung der Rechtsgebiete:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=85371#85371

...(bitte ergänzen)...




________________





Prostituierte: Mehr Anerkennung und Menschenwürde


Nürnberg (dpa/lby) Zum 60. Jahrestag der Deklaration der Menschenrechte am Mittwoch fordern Prostituierten- Organisationen in Deutschland mehr Anerkennung und Rechte für Sexarbeiterinnen.

Zum 60. Jahrestag der Deklaration der Menschenrechte am Mittwoch fordern Prostituierten- Organisationen in Deutschland mehr Anerkennung und Rechte für Sexarbeiterinnen. Eigenverantwortlich ausgeübte Prostitution verstoße nicht automatisch gegen die Menschenwürde. Schließlich garantiere das Grundgesetz freie Berufswahl, worunter auch die Arbeit im Sexgewerbe falle, argumentierte Claudia Fischer von der Prostituiertenhilfe «Kassandra» in Nürnberg. Wer sich freiwillig für die Prostitution entscheide, sei kein Opfer. Obwohl das Thema moralisch behaftet sei, dürften Sexarbeiterinnen nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/art591,1986011





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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

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English translation of the press statement:



Sex Work and Human Rights



60 years ago, on 10 December 1948, the UN member states the Universal Declaration of Human Rights was adopted.

We, active and former sex workers, representatives from counselling prostitutes and migrants organizations and other experts from Germany, Austria and Switzerland, want to strongly remind that the Human Rights/Human Dignity apply for everyone without conditions apply.

The human rights of sex workers are part of universal human rights, regardless of residence status or immigrant background, cultural or religious background, sexual orientation and identity.

Free self-determination is a fundamental expression of human dignity. And it is for the individuals themselves first and foremost, to determine what makes their dignity. Individual freedom encounters limits only if legally protected interests of others or the general public will be affected (see also report of the federal government, BMFSFJ 2007:91).

Individual freedom also means in connection with sexual self-determination such that individuals should be free to decide on the "Whether", "When" and the "how" of a sexual encounter.

Hallmarks of a liberal constitutional state is its roots in human rights and respecting the autonomous decision of the individual. Thus the voluntary practice of prostitution as an autonomous decision must be respected in Germany under the neutral foundation of the Basic Law so long as no other rights are being violated. Responsibly exercised prostitution is therefore not automatically against the dignity of prostitutes. Prostitution is today, like many other long-term activities which create and sustain a livelihood, protected under the guarantee of Article 12 paragraph 1 of the Basic Law "(see also report of the federal government, BMFSFJ 2007:9), note 1.

On basis of this we demand a respectful approach to the common characteristics and differences in the area of sex work. We understand the diversity of different life realities and defend ourselves against the fact that sex workers are used and are seen exclusively as victims.

We demand the recognition and enforcement of the rights of sex workers, as they are already formulated and published in the Brussels Declaration (2005), note 2 . In particular we emphasize:

* access to comprehensive, holistic and low cost health care and prevention for all sex workers
* culturally and linguistically appropriate access to relevant information sex workers need to strengthen their rights
* equal labour rights, free choice and fair workplace conditions.

We want inclusion, self-determination, respect and dialogue.

Obviously it is without question that human rights, working conditions, and exploitation in the sex industry as well as sexualised violence against adults and minors must be fought for with all the resources of law, by using preventive and repressive measures and through protection and assistance for victims .

Only by creating a legal framework where the existing business relationships between prostitutes, brothel operators and even the so-called pimps are and should be clearly defined and should be can rights obligations be unambiguous enforceable. This would, without doubt undermine the criminal machinations ground and strengthen the postition of sex workers.

In Germany we must urgently take further steps to create legal instruments for the industry, for example, the introduction of a permit for brothels and other brothel-like establishments must be introduced, guided and implemented federally.

This is the only way to create lasting verifiability and considerably increase transparency of businesses for sex workers and clients.

We recommend and urge

* Standards for the operation of a brothel or a bordello-like commercial operation
* Standards for adequate wages and commercial rents
* Tenancy protection
* Employment
* Legal Labour Protection
* Taxation of income as a self-employed and as trades persons
* Work and residence permits for immigrant women in sex work
* Participation of sex work professionals in all relevant decisions.

The more transparency, legal guidelines and standards there are, the more self-determined spaces individual sex workers will have and the sooner they can claim and enforce their rights.


Press Contact:
Mechthild Eickel 0234-685750 eickel at madonna-ev dot de
Christiane Howe 0170-1916584

V.i.S.d.P.: Mechthild Eickel, Gußstahlstraße 33, 44793 Bochum und Christiane Howe, Große Bergstr. 231, 22767 Hamburg

1 Report of the Federal Government on the impact of the law regulating the legal relationships of prostitutes (prostitution law - ProstG) "(January 2007). The report is available free of charge from the BMFSFJ. Orders: 01805-77 80 90 or email: publikationen@bundesregierung.de . It is also on the website of the Federal Ministry http://www.bmfsfj.de/Kategorien/forschungsnetz.html and can be downloaded.

2 Declaration of the rights of sex workers in Europe, www.sexworkeurope.org


Amnesty for Women, Hamburg/TAMPEP-Germany - Hydra, Berlin - Kassandra, Nürnberg - Madonna, Bochum - Mimikry, München - Mitternachtsmission, Dortmund - Nitribitt, Bremen - Phönix, Hannover - Tamara, Frankfurt



(Thanks Petra from sexworkEurope.org for the translation.)





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 03.03.2009, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.

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RE: Menschenrechte und die Würde der Sexworker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

20th International Summer School on Human Rights



We are pleased to inform that the Helsinki Foundation for Human Rights is organizing the 20th International Summer School on Human Rights. The School will be held in Warsaw-Miedzeszyn, Poland, between 20 and 27 June 2009.



The School is intended for human rights activists, university teachers and representatives of institutions from all levels of public administration dealing with human rights issues from Central, Eastern European and CIS countries.

http://www.hfhrpol.waw.pl/news196-en.html




________________





Einführung in die UN Vertragssysteme -

Simple Guide to the UN treaty body:

viewtopic.php?p=54273#54273





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Eros wie SW ihn verstehen?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Schöner Buchtitel:

Eros der Freiheit - Plädoyer für eine radikale Aufklärung



Die Freiheit kann nur lieben derjenige, der auch ihre dunklen Seiten aushalten und integrieren kann. Wer nur Sicherheit will, dem entgeht der Eros der Freiheit.

Von Ulrike Ackermann, Professorin für Politische Wissenschaften mit dem Schwerpunkt "Freiheitsforschung" an der Heidelberger Hochschule SRH.


Das Buch:
http://www.amazon.de/dp/3608943056/


"Freiheit stirbt mit Sicherheit":
http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/133422/index.html
Mit Link zum 5 min Video-Interview mit der Autorin.


Mehr zur fragwürdigen Kameraüberwachung öffentlicher Räume, wo Sexworker arbeiten,
Beispiel Tschechien:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=47246#47246





Menschenrecht Meinungsfreiheit vs. Religionsfreiheit
Wie die Genfer Anti-Rassismuskonferenz entschieden hat:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=54697#54697

Weil die Menschen Angst haben und Sicherheit suchen wird "Human Farming" möglich. Video und Links:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=93039#93039





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 16.01.2011, 10:41, insgesamt 2-mal geändert.

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Menschenrechtseinschränkung im Feld der Berufswahl

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Europäische Kommission
Programm für Menschenrechte


EIDHR - Enhancing respect for human rights
and fundamental freedoms in countries and regions where they are most at risk


https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/ ... ref=126352



Gleichzeitig kommt von oben, von der EU der starke abolutionistische Druck gegen Sexarbeit und Prostitution aufgrund populistischer Menschenhandelsdebatten...





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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 19.05.2009, 00:27, insgesamt 1-mal geändert.

Umher
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Beitrag von Umher »

Bestimmten Tätigkeiten wie Prostitution nachgehen zu dürfen oder gar ohne gesetzliche Beschränkungen nachgehen zu dürfen, ist auch kein Menschenrecht oder fundamentales Recht.
Persönliche Freiheit dagegen, der Schutz vor Zwang und Ausbeutung, ist ein fundamentales Recht.

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Beitrag von Lycisca »

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Umher hat geschrieben:Bestimmten Tätigkeiten wie Prostitution nachgehen zu dürfen oder gar ohne gesetzliche Beschränkungen nachgehen zu dürfen, ist auch kein Menschenrecht oder fundamentales Recht.
So stimmt das nicht: Nach Art 6 der UN Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer von 1950 ist es ein Menschenrecht, der Prostitution nachgehen zu dürfen, ohne staatlich registriert zu werden. Auch wenn A dieses Menschenrecht nicht anerkennt, ist die Konvention als internationaler Standard geeignet, das Verhalten von Behörden (insbesondere vor internationalen Institutionen, wie der UN Menschenrechtskommission oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) zu bewerten (vgl. dazu das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen).

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Beitrag von Zwerg »

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Lycisca hat geschrieben:Nach Art 6 der UN Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer von 1950 ist es ein Menschenrecht, der Prostitution nachgehen zu dürfen, ohne staatlich registriert zu werden. Auch wenn A dieses Menschenrecht nicht anerkennt, ist die Konvention als internationaler Standard geeignet, das Verhalten von Behörden (insbesondere vor internationalen Institutionen, wie der UN Menschenrechtskommission oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) zu bewerten (vgl. dazu das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen).
Was man gar nicht genug dick unterstreichen kann!

Ich verstehe durchaus, dass diese Tatsache nicht überall bekannt ist - es fällt mir jedoch schwer zu verstehen, dass man es nicht wahr haben will.[hr]

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Im Wortlaut:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Artikel 6

Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer (2. Dezember 1949)

[Seite 156]


http://www.unric.org/index.php?option=c ... Itemid=232

http://www.bpb.de/files/67JIPU.pdf
(616 Seiten)





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Feld der Berufsgruppe Prostitution als Risikoregion?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

EC call for proposals:

Human Rights in countries/regionsmost at risk



Dear all,

Fyi, the European Commission (EC) has re-launched its call for proposals Enhancing respect for human rights and fundamental freedoms in countries and regions where they are most at risk. The call is part of the European Instrument for Democracy and Human Rights (EIDHR).

This call will support actions in countries/situations where there is a serious lack of fundamental freedoms. It means countries or regions where systematic violations are pronounced, where civil society organisations operate with difficulty, where they are threatened, where there is violent and regular repression and where there is no space for political pluralism (see more specific indicators in the guidelines. In the previous calls countries like Burma, Belarus, Russia, Uzbekistan, Sudan and North Correa were considered eligible.) It's up to the applicant to make the case for a specific country or region.

LGBT groups are eligible, and the program has supported a large LGBT initiative in the past.

Priority will be given to the following themes:

* the right to freedom of thought, conscience and religion;

* the right to freedom of opinion and expression, to information and to communicate, including freedom of the media, fight against censorship, and access to the Internet;

* the right to freedom of peaceful assembly and association, including the right to form and join a trade union;

* the right to freedom of movement within the borders of a state, and the right to leave any country, including one’s own, and to return to one's country.

The overall indicative budget is EUR 14 million for 2009. The minimum grants are of EUR 150,000 and maximum EUR 1,200,000, covering between 50% and 90% of the total costs and exceptionally up to 100%. The duration of the action should be between 18 and 36 months.

Non-registered entities may apply. The applicant may propose the award of sub-grants, limited to 10,000 euro per third party and maximum 100,000 euro in total.

This call for proposals will be open until 2010. Successive deadlines in the years 2009-2010 for the submission of concept notes are foreseen, usually two per year. The closest deadline is 29 May 2009.

This is a restricted call for proposals, it means only a concept note of max. 4 pages has to be submitted by indicated deadline. Thereafter, only those pre-selected will be asked to submit a full application form. Under confidentiality clause, the final list of grantees will not be published.

For further information and template documents see https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/ ... ref=126352.

Please forward this information to interested partners.

Good luck!

Maxim Anmeghichean
Programmes Director

ILGA-Europe aisbl
The European Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans & Intersex Association (ILGA)

rue Belliard straat 12
Brussels B-1040
Belgium
www.ilga-europe.org
Equality for lesbian, gay, bisexual, trans & intersex people in Europe





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Re: Im Wortlaut:

Beitrag von Zwerg »

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Marc of Frankfurt hat geschrieben:Artikel 6

Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer (2. Dezember 1949)

[Seite 156]


http://www.unric.org/index.php?option=c ... Itemid=232

http://www.bpb.de/files/67JIPU.pdf
(616 Seiten)
Der wortwörtliche Text - falls Jemand nicht suchen möchte (oder auch für das hier in Wien ansäßige Gesundheitsamt, welches ja auf Grund der Vielzahl der zur Kontrolle verpflichteten SexarbeiterInnen kaum zur Recherche kommen wird):

Artikel 6
Jede Vertragspartei dieser Konvention ist damit einverstanden, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedes bestehende Gesetz und jede bestehende Vorschrift oder Verwaltungsbestimmung aufzuheben oder außer Kraft zu setzen, wonach Personen, die der Prostitution nachgehen oder dessen verdächtig sind, einer gesonderten Registrierung unterliegen oder im Besitze eines besonderen Dokumentes sein müssen oder anderen Ausnahmebestimmungen zwecks Kontrolle oder Anmeldung unterliegen.

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Re: Im Wortlaut:

Beitrag von Umher »

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Zwerg hat geschrieben:          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Artikel 6

Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer (2. Dezember 1949)

[Seite 156]


http://www.unric.org/index.php?option=c ... Itemid=232

http://www.bpb.de/files/67JIPU.pdf
(616 Seiten)
Der wortwörtliche Text - falls Jemand nicht suchen möchte (oder auch für das hier in Wien ansäßige Gesundheitsamt, welches ja auf Grund der Vielzahl der zur Kontrolle verpflichteten SexarbeiterInnen kaum zur Recherche kommen wird):

Artikel 6
Jede Vertragspartei dieser Konvention ist damit einverstanden, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedes bestehende Gesetz und jede bestehende Vorschrift oder Verwaltungsbestimmung aufzuheben oder außer Kraft zu setzen, wonach Personen, die der Prostitution nachgehen oder dessen verdächtig sind, einer gesonderten Registrierung unterliegen oder im Besitze eines besonderen Dokumentes sein müssen oder anderen Ausnahmebestimmungen zwecks Kontrolle oder Anmeldung unterliegen.
Präambel:
Da die Prostitution und das sie begleitende Übel des Menschenhandels mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person unvereinbar sind und das Wohl des einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft gefährden ...

Artikel 2
Die Vertragsparteien dieser Konvention kommen weiter überein, jede Person zu bestrafen, die
(1) ein Bordell betreibt oder leitet oder finanziert oder an dessen Finanzierung beteiligt ist;
(2) wissentlich ein Gebäude oder eine andere Stätte oder irgendeinen Teil davon zum Zwecke der Prostitution anderer vermietet oder mietet.


Nicht zufällig berufen sich Gegner der Prostitution auf diese Konvention und sehen eine Menschenrechtsverletzung nicht im Verbot oder der Beschränkung von Prostitution, sondern in der Verletzung der Würde der Frau durch Prostitution.

Zum Artikel 6: Die Konvention wurde 1949 beschlossen. Bei der Formulierung von Artikel 6 hatte man sicher die Registrierung von "Asozialen" oder Personen mit "liederlichem" Lebenswandel im Sinn, wie es das zum Beispiel im Nationalsozialismus gab und die mit sozialer Ausgrenzung verbunden war, aber nicht eine bürokratische Gesundheitskontrolle wie in Österreich.

Und das Gesundheitsamt ist der falsche Adressat. Behörden sind verpflichtet die Gesetze zu vollziehen. Sie sind nicht verantwortlich für die Gesetze.

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Re: Im Wortlaut:

Beitrag von Zwerg »

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Umher hat geschrieben: 
Und das Gesundheitsamt ist der falsche Adressat. Behörden sind verpflichtet die Gesetze zu vollziehen. Sie sind nicht verantwortlich für die Gesetze.
Na dann sollte sich aber die Gesundheitsämter auch aus der öffentlichen Diskussion raushalten und nicht Zeitungsinterviews geben in welchen falsche Zahlen genannt werden (wie in Wien geschehen)!

Christian

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Aoife
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Beitrag von Aoife »

Außerdem sind (auch) Bedienstete von Behörden verpflichtet,
den Vollzug menschenrechtswidriger Anordnungen zu verweigern, sofern sie sich nicht dadurch selbst einer realen Gefahr für Leib und Leben aussetzen.
Siehe die Nürnberger Prozesse und die Mauerschützen nach dem Zusammenbruch der DDR.

Liebe Grüße, Eva
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Beitrag von Lycisca »

@Umher: Deine Kommentare und Zitate sind leider ungenau.
Menschenrechtsverletzung [=] Verletzung der Würde der Frau durch Prostitution.
Es ist richtig, dass dies behauptet wird (wie umgekehrt die Freiheit, über den eigenen Körper zu verfügen, als Argument für die freiwillige Prostitution herangezogen wird).

Tatsächlich allerdings begründet die in Rede stehende Konvention nicht, dass freiwillige Prostitution eine Verletzung der Menschenwürde ist. Denn der (von dir nicht zitierte) zweite Absatz der Präambel stellt die Konvention in die Tradition der völkerrechtlichen Konventionen gegen Sklaven- und Menschenhandel. Aus diesem Kontext folgt: Die laut Präambel bekämpften Übel sind unfreiwillige Prostitution (also Sklaverei) und damit verbunden Menschenhandel.

Es ist heute selbstverständlich, dass unfreiwillige Prostitution eine schwere Verletzung der Menschenwürde ist.

Freiwillige Prostitution wird in der Rechtsliteratur im Kontext dieser Konvention insofern diskutiert, als die wirtschaftliche Ausnutzung von SW durch Betreiber menschenunwürdig sein kann: Wo Betreiber aus der Prostitution einer Frau mehr einnehmen, als diese Frau, wo diese Betreiber reich werden, weil eine große Zahl von Frauen in finanziellen Notlagen in ihren Betrieben gegen geringes Entgelt als Prostituierte arbeiten, wo diese Frauen unter dem Druck von Angebot und Nachfrage unsichere Praktiken anbieten, da stellt sich die Frage nach der Menschenwürde dieser Frauen von selbst.
Zum Artikel 6: Die Konvention wurde 1949 beschlossen. Bei der Formulierung von Artikel 6 hatte man sicher die Registrierung von "Asozialen" oder Personen mit "liederlichem" Lebenswandel im Sinn, wie es das zum Beispiel im Nationalsozialismus gab und die mit sozialer Ausgrenzung verbunden war, aber nicht eine bürokratische Gesundheitskontrolle wie in Österreich.
Es ist richtig, dass die Konvention nach dem 2. Weltkrieg beschlossen wurde. Sie beruht jedoch auf einem Konzept des Völkerbunds aus 1937 (siehe Osmancyk & Mando, Encyclopedia of UN and International Agreements, S 2345). Mit dem Verbot der Registrierung ist dabei durchaus auch bürokratische Kontrolle gemeint. Dies illustriert die Praxis der Nachbarstaaten Österreichs, welche diese Konvention ratifiziert haben. Auch die WHO geht in einer Vielzahl von Dokumenten davon aus, dass Prostituierte nicht registriert werden sollen.

Außerdem ist bei der Interpretation zu berücksichtigen, dass auch unausgesprochene Prämissen in der Tradition des angelsächsischen Rechts übernommen wurden. Im Common Law ist der Akt der freiwilligen Prostitution privat und damit dem staatlichen Eingriff (Registrierung) entzogen. Die Konvention internationalisiert diese Tradition.
das Gesundheitsamt ist der falsche Adressat. Behörden sind verpflichtet die Gesetze zu vollziehen.
Auch dies ist nicht ganz richtig: Nach Art 9 Abs 1 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) sind die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes Bestandteile des Bundesrechtes (vgl. Art 6 Abs 1 Staatsvertrag von Wien 1955). Die Konvention zählt zu diesem Völkergewohnheitsrecht. Selbstverständlich sind die Behörden auch dazu verpflichtet, nicht nur einfache Gesetzte, sondern auch Verfassungsgesetze einzuhalten (Art 144 B-VG).

Was allerdings richtig ist: Eine direkte rechtliche Durchsetzung von Konventionsrechten ist nicht möglich (sie ist ein Menschenrecht ist, aber in Österreich kein nach Art 144 B-VG verfassungsgesetzlich garantiertes Grundrecht). Indirekt kann sie jedoch sehr wohl ein Maßstab zur Beurteilung von Behördenverhalten sein. (Das wird in der Homepage des UN Hochkommissariats für Menschenrechte in der Diskussion der Menschenrechtsinstrumente näher ausgeführt.)

Zum Beispiel könnten unhaltbare Zustände beim Gesundheitsamt zum Anlass einer Beschwerde wegen erniedrigender Behandlung führen (Art 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention iVm Art 144 B-VG). Es wird bei einem solchen Verfahren eine Rolle spielen, ob die Erniedrigung entschuldbar wäre, nämlich als eine unvermeidbare Begleiterscheinung in einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren zur Durchsetzung legitimer Ziele. Bei der Beurteilung dieser Frage (rechtfertigt die Registrierungspflicht eine Erniedrigung) werden z.B. vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die demokratischen Traditionen in kulturell vergleichbaren Ländern betrachtet: Die meisten Nachbarstaaten Österreichs sind Mitglieder der Konvention (Österreich nicht) und sie kennen (daher) auch keine Registrierungspflicht. Damit wäre schon zweifelhaft, ob die Behörden mit der Registrierung überhaupt legitime Ziele verfolgen.

Umher
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Beitrag von Umher »

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Lycisca hat geschrieben:@Umher: Deine Kommentare und Zitate sind leider ungenau.
Menschenrechtsverletzung [=] Verletzung der Würde der Frau durch Prostitution.
Es ist richtig, dass dies behauptet wird (wie umgekehrt die Freiheit, über den eigenen Körper zu verfügen, als Argument für die freiwillige Prostitution herangezogen wird).

Tatsächlich allerdings begründet die in Rede stehende Konvention nicht, dass freiwillige Prostitution eine Verletzung der Menschenwürde ist. Denn der (von dir nicht zitierte) zweite Absatz der Präambel stellt die Konvention in die Tradition der völkerrechtlichen Konventionen gegen Sklaven- und Menschenhandel. Aus diesem Kontext folgt: Die laut Präambel bekämpften Übel sind unfreiwillige Prostitution (also Sklaverei) und damit verbunden Menschenhandel.

Es ist heute selbstverständlich, dass unfreiwillige Prostitution eine schwere Verletzung der Menschenwürde ist.

Freiwillige Prostitution wird in der Rechtsliteratur im Kontext dieser Konvention insofern diskutiert, als die wirtschaftliche Ausnutzung von SW durch Betreiber menschenunwürdig sein kann: Wo Betreiber aus der Prostitution einer Frau mehr einnehmen, als diese Frau, wo diese Betreiber reich werden, weil eine große Zahl von Frauen in finanziellen Notlagen in ihren Betrieben gegen geringes Entgelt als Prostituierte arbeiten, wo diese Frauen unter dem Druck von Angebot und Nachfrage unsichere Praktiken anbieten, da stellt sich die Frage nach der Menschenwürde dieser Frauen von selbst.
Die Konvention trennt nicht zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution. Menschenhandel etc. werden als begleitendes Übel der Prostitution gesehen. "Prostitution und das sie begleitende Übel des Menschenhandels" sind mit dem Wert und der Würde der menschlichen Person unvereinbar. Ich habe einmal ein Zitat von einem Amerikaner gehört: "Wer Prostitution befürwortet, befürwortet Menschenhandel." Diesem Gedanken, dass begleitende Übel wie Menschenhandel untrennbar mit Prostitution verbunden sind, folgt auch ganz eindeutig diese Konvention.
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Lycisca hat geschrieben:
das Gesundheitsamt ist der falsche Adressat. Behörden sind verpflichtet die Gesetze zu vollziehen.
Auch dies ist nicht ganz richtig: Nach Art 9 Abs 1 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) sind die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes Bestandteile des Bundesrechtes (vgl. Art 6 Abs 1 Staatsvertrag von Wien 1955). Die Konvention zählt zu diesem Völkergewohnheitsrecht. Selbstverständlich sind die Behörden auch dazu verpflichtet, nicht nur einfache Gesetzte, sondern auch Verfassungsgesetze einzuhalten (Art 144 B-VG).
Mir ist schon klar, dass die Bindung an Gesetze und Weisungen ihre Grenzen hat. Das brauchen wir hier aber nicht aufzudröseln, da es iZm mit Registrierung und Kontrolluntersuchung von Prostituierten sicher nicht zu dermaßen eindeutigen und gravierenden Verstößen gegen Verfassungsgrundsätze oder internationales Recht kommt, dass die Organe des Gesundheitsamtes von der Verpflichtung den Gesetzen zu folgen entbunden wären.

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Beitrag von Lycisca »

"Wer Prostitution befürwortet, befürwortet Menschenhandel." Diesem Gedanken [...] folgt auch ganz eindeutig diese Konvention.
@Umher: Ich hoffe, du hältst mich weder für rechthaberisch, noch verletzt es dein Ego, dass ich, eine SW ohne juristische Ausbildung, immer wieder hinter dir die Ungenauigkeiten im Interpretieren rechtlicher Texte korrigieren muss. Denn dein Kommentar stimmt so wieder nicht, näheres im Buch von Rijken, Trafficking in Persons, insbes. S 56.

Richtig ist, dem Geist der Zeit entsprechend hat die Konvention einen abolitionistischen Hintergrund: Prostitution soll nicht gefördert werden (z.B. soll ein Staat den Asylwerberinnen nicht die Prostitution als einzige Beschäftigungsmöglichkeit offen lassen, vgl. Österreich).

Doch anders, als du uns suggerieren willst: Freiwillige Prostitution ist nach dieser Konvention NICHT ein Übel, das bekämpft werden soll. Der Antrag Marokkos zur Ergänzung von Art 6 um eben diesen Inhalt wurde von der UN Generalversammlung abgelehnt. (Nach der Wiener UN Konvention über das Recht der Verträge ist dieser Sachverhalt wesentlich für die Auslegung eines völkerrechtlichen Vertrags.) Im Sinn des Common Law soll sich der Staat in freiwillige Prostitution nicht einmischen, also (auch um Zuhälterkriminalität nicht unbeabsichtigt zu fördern) keine Registrierung von Prostituierten durchführen.

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Beitrag von ehemaliger_User »

Lycisca hat geschrieben: Wo Betreiber aus der Prostitution einer Frau mehr einnehmen, als diese Frau, wo diese Betreiber reich werden, weil eine große Zahl von Frauen in finanziellen Notlagen in ihren Betrieben gegen geringes Entgelt als Prostituierte arbeiten, wo diese Frauen unter dem Druck von Angebot und Nachfrage unsichere Praktiken anbieten, da stellt sich die Frage nach der Menschenwürde dieser Frauen von selbst.
Ausbeutung von Prostituierten ist Verstoss gegen die Menschenwürde? Ausbeutung in anderen Bereichen wird meist nicht so gesehen, denn dann würden ja viele Vorstände internationaler Unternehmen ständig Menschenrechtsverletzungen begehen. Oder denkt mal an 1-Euro-Jobs.

Lesenswert: Illusion Menschenwürde: Aufstieg und Fall eines Grundwerts von Franz. J. Wetz.
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