Flatrateclubs, das Für und Wider

Hier können SexarbeitInnen ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Arbeitsbedingungen beschreiben. Was erlebt Ihr alles in Eurem Beruf?
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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Wenn die Behörden also davon ausgehen, dass die Frauen im Grunde nichtselbständig sind (also eine SV-pflichtige Tätigkeit vorliegt), dann sind automatisch Rumänninnen illegal bedschäftigt
Diese Vorgehensweise der "Obrigkeit" wird in Wien seit Monaten zum Leidwesen der SexarbeiterInnen und auch der BetreiberInnen praktiziert.

Obwohl es in Österreich nicht möglich ist eine SexarbeiterIn anzustellen, straft die Behörde (KIAB = Kontrollbehörde illegale Ausländerbeschäftigung = Spezialtruppe des Finanzamtes) BetreiberInnen, da sie SexarbeiterInnen (mit migrantischen Hintergrund) nicht anstellen! Und dies obwohl die SexarbeiterInnen als Selbstständige auch sozialversichert sind!

Eine Unglaublichkeit über die wir nur den Kopf schütteln können. Gesetze die sich derartig widersprechen, dass sie unerfüllbar werden - und somit Sexarbeit automatisch kriminalisiert!

Christian

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Beitrag von ehemaliger_User »

Das in AT ist wirklich nicht zu toppen!

Dazu kommt noch, dass dieser Vorwand für eine Razzia verwendet wird in der Hoffnung, auf irgendetwas zu stossen, dass nachher vor Gericht Bestand hat.

Vor 3 Jahren hat die BaWü-Polizei in Sinsheim mehrere Objekte gestürmt. (peinlich war, dass einer der Clubs schon 3 Monate zu war). Vorwurf: Menschenhandel / Zuhälterei. Ein Cubbesitzer wurde festgenommen - später dann wegen "Anstiftung zur Brandstiftung" verurteilt, zum Menschenhandel wurde er nicht mal angeklagt.
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Micha Ebner
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Beitrag von Micha Ebner »

> Die Geschäftsführerin des Clubs und auch Tanja haben eindeutig bestätigt, dass die Frauen als selbständige Unternehmerinnen einen Vertrag mit dem Club geschlossen haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit

Man müsste sich da genau den Einzelfall ansehen, aber ich tendiere im Moment eher zu der Ansicht, dass Arbeitsverhältnisse vorliegen. Das alles ist jedoch eine höchst komplexe Materie.
Berufsrategeber für Huren - ISBN 3837014185

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Haftung für SV-Beiträge

Beitrag von ehemaliger_User »

Wenn sich tatsächlich herausstellt, dass es sich um eine SV-pflichtige Tätigkeithandelt, dann haften doch die Frauen 3 Monate lang für die SV-beiträge, d.h., sie werden dann zur Kasse gebeten?
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certik
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Nettolohn-Vereinbarung

Beitrag von certik »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Wenn sich tatsächlich herausstellt, dass es sich um eine SV-pflichtige Tätigkeithandelt, dann haften doch die Frauen 3 Monate lang für die SV-beiträge, d.h., sie werden dann zur Kasse gebeten?


Arbeitnehmer haften rückwirkend für drei Monate für die nicht abgeführten Arbeitnehmer-SV-Beiträge.
Wenn alle mir vorliegenden Infos stimmen, gehe ich allerdings davon aus, dass die Betreiber mit den Frauen eine Nettolohn-Vereinbarung geschlossen haben. Dann wären, meines Wissens nach, die Frauen nicht rückwirkend beitragspflichtig.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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Golum1289
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RE: Flatrateclubs, das Für und Wider

Beitrag von Golum1289 »

Kosten der Razzia?

Ich habe mich auf verschiedenen Frage-Antworten-Portalen erkundigt, was die Razzia wohl gekostet haben mag:

1.Antwort: ca. 50.000Euro und dann noch 20.000 Euro Steuern.
2. Antwort: Die Polizisten werden nicht extra für so eine Aktion eingestellt, sondern ohnehin bezahlt. Was gesondert anfällt, sind die Fahrzeugkosten.
Wenn jamand (so größenordnungsmäßig geschätzt): "Der Einsatz kostete 45000 €", so ist damit gemeint: Von dem Geld, das für die Polizei ausgegeben wird, wurden 45000 € den allgemeinen Polizeiaufgaben entzogen. Wenn die Razzia wegen Steuerhinterziehung erfolgte und erfolgreich war, hat der Staat per Saldo dran verdient.

Die Fahrzeugkosten nicht eingerechnet. Und die Kosten für die anderen Beteiligten auch nciht, aber man dürfte dann wohl auf über 100.000€ kommen.

Schöne Verschwendung von Geld, dass man andersweitig verwenden hätte können.
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Golum1289
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RE: Flatrateclubs, das Für und Wider

Beitrag von Golum1289 »

Heute war in der aktuellen Stunde von WDR ein Beitrag, ab der 17 min kommt der Beitrag: http://www.wdr.de/mediathek/html/region ... oPlay=true
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Lycisca
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Menschenwürde ... ein Totschlagargument?

Beitrag von Lycisca »

Melanie hat geschrieben: «Wenn man deren Werbung ernst nimmt, ist von einem Verstoß gegen die Menschenwürde der dort arbeitenden Prostituierten auszugehen», sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) [...] Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände hatten dieses Angebot als menschenverachtend verurteilt.
In Baden-Württemberg wurde vor einigen Jahren mit ähnlichen Argumenten der gefährdeten Menschenwürde, wie gegen den PC Fellbach, gegen Paintball-Spiele argumentiert. Die Behörde war erfolglos, aber zäh, und hat das Verfahren für mehr als drei Jahre verschleppt:

Im Februar 2004 hat die Stadt Stuttgart eine Sportstätte schließen wollen. Sie war der Auffassung, dass spielerisches simuliertes Töten von Menschen durch Beschießen mit (grünen!) Farbkugeln Gewalt bejahe und wegen der möglichen Auswirkungen auf die allgemeinen Wertvorstellungen der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar sei.

Vom VG Stuttgart wurde die Verletzung der Menschenwürde bei der konkret durchgeführten Form der Spiele nicht gesehen und der Schließungsbescheid im März aufgehoben.

Die Begründung ist auf den PC Fellbach übertragbar: Es liege in der Natur gesellschaftlicher Wertordnungen, dass sie ständigen Entwicklungen unterworfen seien. So sei auch der kontrollierte spielerische Tabubruch seit jeher Teil unserer gesellschaftlichen Kultur. Betrachte man [dies] im Zusammenhang mit [...] Spielfilmen, die im Fernsehen gezeigt würden und auf dem Markt erhältlichen Videospielen [...], erscheine es zweifelhaft, dem [Verhandlungsgegenstand] innerhalb des in der heutigen Gesellschaft herrschenden Wertesystems einen moralischen Unwert zu verleihen, der geeignet wäre, ein polizeirechtliches Einschreiten zu rechtfertigen.

Gegen den Beschluss hat die Stadt Stuttgart Beschwerde beim VGH Mannheim eingelegt, die im Mai im Wesentlichen zurückgewiesen wurde. Doch erst nach weiteren rechtlichen Winkelzügen, die bis zum März 2007 anhielten, einigte sich die Stadt mit dem Sportstättenbetreiber vor dem VG Stuttgart auf Auflagen für den Spielbetrieb, die im wesentlichen bereits vom VGH Mannheim vorformuliert waren.

Bei einer derartigen Empfindsamkeit in Bezug auf Menschenwürde in Baden-Württemberg erstaunt das Verhalten der Polizei, im Rahmen der Razzia mehrere hundert völlig unschuldige Menschen nackt in Gefangenschaft zu halten. Was ist von den angeblichen Menschenrechtsorganisationen dazu zu hören?

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Ein ziemlich normaler Laden

Beitrag von ehemaliger_User »

Verdi-Expertin über Flatrate-Bordelle
"Ein ziemlich normaler Laden"

Mit den Angriffen auf die Pussy-Clubs wird die Stimmung angeheizt, um das Prostitutionsgesetz anzugreifen, vermutet Emilja Mitrovic, Verdi-Prostitutionsexpertin.

taz: Frau Mitrovic, "Alles ist möglich, Analsex inclusive. So lange, so oft und wie du willst". So wirbt der Pussy Club in Stuttgart-Fellbach um Kunden. Ist das in Ordnung?

Emilija Mitrovic: Solche Art von Werbung ist widerlich, frauenfeindlich, sexistisch. Ein Fall für den Werberat.

Sie suggeriert, dass die Frauen, die dort arbeiten, kein Mitspracherecht mehr bei den Praktiken haben.

So kann das nicht gemeint sein. Es bedeutet, dass im Club sämtliche Praktiken angeboten werden, aber sicherlich nicht von allen Frauen. Natürlich kann die einzelne Frau dann immer noch einzelne Praktiken ablehnen. Natürlich kann keine Frau und kein Mann gezwungen werden, bestimmte sexuelle Dienstleistungen auszuüben. Das steht explizit so im Prostitutionsgesetz.

Ist die Werbung dann nicht eine Kundentäuschung?

In der Regel wissen die Kunden auch, dass das eine überzogene Werbung ist. Es ist alles möglich heißt nicht, dass alle alles anbieten.

Der Landesfrauenrat in Baden-Württemberg sagt: So eine Flatrate ist gleichbedeutend mit Vergewaltigung. Hat der Verband da etwas missverstanden?

Ich denke, dass der Landesfrauenrat etwas zu schnell reagiert hat. Es scheint auch eine Art Doppelmoral durch, wenn der Rat fordert, dass die Würde der Prostituierten im Prostitutionsgesetz besonders geschützt werden solle. Der Schutz der Menschenwürde steht bei uns im Grundgesetz. Warum brauchen Prostituierte einen besonderen Schutz? Hier werden Sondergesetze gefordert für eine Gruppe, die nicht der Norm entspricht. Das ist immer gefährlich.

Die Betreiberin des Pussy-Clubs und ihre Mitarbeiterinnen wehren sich. Sie sagen, die Arbeitsbedingungen in ihrem Club seien besser als anderswo. Stimmt das?

Das kann ich nicht beurteilen, ich war nicht dort. Aber generell höre ich oft Klagen, dass es etwa in FKK-Clubs, aus denen die Frauen wohl zum Teil kamen, schlechter ist: Dort muss man die ganze Arbeitszeit nackt sein, das empfinden viele als wenig angenehm.

Nun wurden Razzien wegen einer angeblichen Veruntreuung von Sozialabgaben durchgeführt. Wie werten Sie das?

Naja. Da die Frauen angeben, sie seien Subunternehmerinnen mit zweimonatigen Honorarverträgen, können sie ja eigentlich nicht angestellt sein. Da würden schon mal keine Sozialabgaben anfallen, die dann auch nicht unterschlagen werden können. Das ist extrem widersprüchlich.

Nun wurden zwei Pussy-Clubs geschlossen, allerdings aus Hygiene-Gründen.

Ja, aber ob man für Hygiene-Kontrollen eine bundesweite Razzia mit 700 Beamten gebraucht hätte, das ist doch ein bisschen fraglich. Für solche Kontrollen ist eigentlich das Ordnungamt zuständig. Mir scheint der Pussy-Club ein für das Rotlicht-Milieu ziemlich normaler Laden zu sein.

Stefanie Klee vom Bundesverband sexuelle Dienstleistungen vermutet, die Razzien seien politisch motiviert. Die CDU brauche etwas Dampf für den Wahlkampf.

Der Zeitpunkt dieser Razzien ist schon sehr merkwürdig. Kurz zuvor hatte es noch geheißen, die Polizei habe diese Clubs mehrfach überprüft und nichts gefunden. Nun heißt es, die Razzien seien lange geplant und vorbereitet gewesen. Das erinnert schon an die Razzien vor der WM, als es auch galt, polizeiliche Präsenz zu zeigen. Das Ergebnis war dann sehr mager. Der Verdacht liegt nahe, dass nun erneut die Stimmung erst künstlich aufgeheizt wird, damit man nun das Prostitutionsgesetz angreifen kann. Dass Frauenorganisationen dabei mitmachen, finde ich sehr schade.

Emilija Mitrovic, 55, ist Soziologin im Arbeitskreis Prostitution der Gewerkschaft Verdi mit und hat dafür die Studie "Arbeitsplatz Prostitution" (2007) erstellt.


INTERVIEW: HEIDE OESTREICH

http://www.taz.de/1/politik/deutschland ... ler-laden/
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Beitrag von ehemaliger_User »

Dieser Aufsatz passt meiner Meinung nach auch ganz gut zum Thema: FAZ 30.07.2009)

http://www.faz.net/s/RubAB001F8C99BB433 ... ntent.html

Flatrate-Mentalität
Ausweitung der Trinkzone
Von Richard Kämmerlings

30. Juli 2009 Im späten Mittelalter waren die Weinbrunnen eine gängige Form der Herrscherrepräsentation. Bei Königskrönungen wurden sie – in bester Innenstadtlage - aufgestellt und spendeten für ein paar Stunden unbegrenzten Alkoholgenuss. Mit Fug und Recht kann man das als Flatrate-Saufen avant la lettre bezeichnen. Das waren aber Ausnahmesituationen. Heute neigt jeder Exzess dazu, zum Normalzustand zu werden. In vielen deutschen Städten ist das unkontrollierte, unlimitierte Trinken, vor allem unter Jugendlichen, zu einem ernsthaften sozialen Problem geworden.

Verschiedene Kommunen, beispielsweise Freiburg, Marburg oder Magdeburg, haben darauf mit zeitlich und räumlich begrenzten Konsumverboten reagiert. An Wochenenden darf in bestimmten Innenstadtvierteln nicht mehr öffentlich Alkohol konsumiert werden. Gerade war jedoch ein Freiburger Jurastudent mit seiner Klage gegen die lokale Regelung vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich; die Folgen des Urteils sind abzuwarten. Just in Baden-Württemberg aber hat die Landesregierung kürzlich ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot für Tankstellen, Kioske und Supermärkte beschlossen, um das sogenannte Vorglühen zu bekämpfen, das besonders in entlegeneren Gegenden "Shell Select" oder "Aral Stores" am Wochenende zu beliebten Party-Treffpunkten macht.

Anspruch ständiger Verfügbarkeit

Solche Verbote passen scheinbar nicht mehr in unsere Zeit. Sie kollidieren mit der stetigen Ausweitung von vermeintlichen Freiheitsräumen in vielen Bereichen des Alltags, der zuletzt allein das Rauchverbot zuwiderlief. Dort konnte man aber leicht mit den gesundheitlichen Folgen für Unbeteiligte argumentieren. Beim Alkoholverbot ist schwerer zu vermitteln, warum die Ausschweifungen einiger, die damit vor allem sich selbst schädigen, die Rechte aller einschränken sollen.

Jenseits von rechtlichen Fragen liegt hier ein grundsätzliches Problem. In der Konsumsphäre hat sich ein Mentalitätswandel vollzogen, der keineswegs allein von der jungen Generation getragen wird. Freiheit wird zunehmend verstanden als unbegrenzter Zugang zu Konsumangeboten aller Art. Dass der Begriff "Flatrate-Saufen" der Mobilfunk- und Internetwelt entlehnt ist, ist kein Zufall. Eine Werbekampagne für einen Mobilfunkanbieter verspricht "unbegrenzte Redefreiheit" und meint damit natürlich nur einen besonders günstigen Abrechnungsmodus. Im Online-Shopping ist längst eine Norm ständiger Verfügbarkeit gesetzt, die die ganze Welt des Handels kontaminiert. Downloaden kann man immer und überall. Warum nicht alles andere auch?

Garantie sofortiger Bedürfnisbefriedigung

Während früher nicht nur auf dem Dorf samstags mittags um zwölf Uhr dreißig der Rollladen herunterging, ist es inzwischen selbstverständlich geworden, in Innenstädten bis Mitternacht einkaufen zu können. Manche "Spätverkäufe" oder "Trinkhallen" ähneln heute Weinfachgeschäften. In Berlin-Mitte gehört das Samstagabend-Shoppen bei Dussmann zum Lebensstil dazu. Die Sonntagsruhe ist trotz gegenteiliger Beteuerungen in vielen Großstädten längst von Ausnahmen durchlöchert.

Die Entwicklung des Privatfernsehens zu einer dem Internet analogen, ständig verfügbaren Videothek und die zunehmende Verbreitung mobilen Zugangs zum Netz mit all seinen Konsumangeboten (einschließlich deren jeweiligen Suchtpotentialen) haben einen Sog entwickelt, der auch alle anderen Lebensbereiche verändert. Immer mehr Museen öffnen auch abends, veranstalten "Lange Nächte", als könnte man zu dieser Zeit nichts anderes tun, als Ausstellungen zu besuchen. Sozialer Fortschritt scheint sich zu definieren als Aufhebung von Schranken. Telos ist die ort- und zeitlose Garantie sofortiger Bedürfnisbefriedigung.

In der ewigen Gegenwart

Die vielen Ausweitungen der Konsumzone haben inzwischen einen Sprung von der Quantität in die Qualität vollzogen. Wenn Rollenspieler in virtuellen Welten jedes reale Zeitgefühl verlieren – Kennzeichen von Suchtkrankheiten im Netz ist ja unter anderem die Entkopplung von "normalen" Essens- oder Schlafzeiten -, so bewegt sich die Gesellschaft als Ganzes immer weiter in die Richtung einer Aufhebung von Rhythmen und Zeitstrukturen zugunsten der ewigen Gegenwart unbegrenzten Zugriffs auf alles. Dass man an einem bestimmten Ort etwas, also eine Information, einen Artikel oder eben ein Bier, nicht kriegt (oder kein Netz hat, um es sich wenigstens schon einmal zu bestellen), wird nicht mehr als normale und naturgegebene Einschränkung empfunden, sondern als Rückständigkeit, die überwunden werden muss und wird.

Wir alle tragen diese Entwicklung mit. Wer kein Handy besitzt oder seine Mails nicht täglich abruft, dem droht in manchen Kreisen die soziale Ächtung. Mit der Möglichkeit, ständig zu kommunizieren, geht automatisch auch die Pflicht dazu einher. Wer spricht, wird auch angesprochen; mit den Kommunikationsradien wächst die Erreichbarkeit für Werbung. Unterhaltung ist überall und mit ihr die Verführung zu Flucht und Sucht. Warum man in dieser Welt des unendlichen Spaßes dann ausgerechnet den Alkohol auf der Gasse verbieten will, will den restlos befreiten Konsumenten dann nicht mehr einleuchten.
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Golum1289
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RE: Flatrateclubs, das Für und Wider

Beitrag von Golum1289 »

Ich würde den Betreibern des Pussy-Clubs raten, eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) zu gründen.

Die offene Handelsgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft haften.
Die OHG muss über den Umfang eines Kleinbetriebes hinausgehen.
Die OHG wird gern von Klein- und Mittelbetrieben als Unternehmensform gewählt.
Die Gesellschaft wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem man die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter regelt. Z.B.: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, uvm.

Der Akt ist nicht notariatspflichtig, die OHG muss aber ins FirmenbuchPfeil eingetragen werden.

Der Firmenname kann auf zwei Arten gebildet werden.
Entweder mit dem Namen aller Gesellschafter, oder mit dem Namen eines Gesellschafters mit einem Zusatz.
Die OHG ist nicht körperschaftsteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig. Einkommenssteuerpflichtig sind die Gewinne der Gesellschafter, die Sie aus der OHG entnehmen.

Das wäre das Beste für alle, würde ich sagen
Ich würde den Betreibern des Pussy-Clubs raten, eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) zu gründen. Die offene Handelsgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Die OHG muss über den Umfang eines Kleinbetriebes hinausgehen. Die OHG wird gern von Klein- und Mittelbetrieben als Unternehmensform gewählt. Die Gesellschaft wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem man die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter regelt. Z.B.: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, uvm. Der Akt ist nicht notariatspflichtig, die OHG muss aber ins FirmenbuchPfeil eingetragen werden. Der Firmenname kann auf zwei Arten gebildet werden. Entweder mit dem Namen aller Gesellschafter, oder mit dem Namen eines Gesellschafters mit einem Zusatz. Die OHG ist nicht körperschaftsteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig. Einkommenssteuerpflichtig sind die Gewinne der Gesellschafter, die Sie aus der OHG entnehmen. Das wäre das Beste für alle, würde ich sagenIch würde den Betreibern des Pussy-Clubs raten, eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) zu gründen. Die offene Handelsgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Die OHG muss über den Umfang eines Kleinbetriebes hinausgehen. Die OHG wird gern von Klein- und Mittelbetrieben als Unternehmensform gewählt. Die Gesellschaft wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem man die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter regelt. Z.B.: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, uvm. Der Akt ist nicht notariatspflichtig, die OHG muss aber ins FirmenbuchPfeil eingetragen werden. Der Firmenname kann auf zwei Arten gebildet werden. Entweder mit dem Namen aller Gesellschafter, oder mit dem Namen eines Gesellschafters mit einem Zusatz. Die OHG ist nicht körperschaftsteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig. Einkommenssteuerpflichtig sind die Gewinne der Gesellschafter, die Sie aus der OHG entnehmen. Das wäre das Beste für alle, würde ich sagen
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